1872 / 290 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Dec 1872 18:00:01 GMT) scan diff

184. Anglo-deutsche Bank 139 ⅛, do. neue 122 ½. Dänische Landmannbank 102, Dortmunder Union 181 ¾. Wiener Union- bank 257 ⅛. 64er Russ. Prämien-Anl. 124 ½, 66er Russ. Prämien- Anl. 123. Amerikaner de 1882 92 ⅛. Diskonto 4 pOt.

Wechselnotirungen: London lang 13 Mk. 8 Sh., London kurz 13 Mk. 11 ¾ Sh., Amsterdam 3580, Wien 82, Paris 189 ¼, Petersburg 28 ⅛.

Loeipzig, 6. Dezomber. Leipzig-Dresdener 240 ½ bez., u Br. Magdeburg-Leipziger Lit. A. 276 bez. u. G.; do. Lit. B. 99 ¾ Br. Thüringische 153 Gd. Anhalt-Dessauer Bank —. Braun-

schweiger Bank —. Weimarische Bank 126 bez. u. G. Wien, 6. Dezember. (W. T. B.) Lebhaft. Mähr.-Schle- sische Centralbahn 144.00. 8 (Schlusscourse.) Papierrente 66.15. Silberrente 70.40. 1854er Loose 96.20. Bankaktien 965.00. Nordbahn 212.10. Kreditaktien 339.00. Franzosen 339 . 50. Galizier 232. 00. Kaschau-Oderberg 188.10. Pardubitzer 172.10. N ordwestbahn 216.50, do. Lit. B. —. London 109.00. Hamburg 79. 95. Paris 42.60. Frankfurt 91.60. Amsterdam 90.30. Böhmische Westbahn 240.00. Kreditloose 189.00. 1860er Loose 102.50. Lombardische Eisenbahn 199.50. 1864er Loose 144.00. Union- bank 275.75. Italienisch-österreich. Bank —. Arbitrage- Bank —. Anglo-Austrian 327.00. Austro-türk. 105.20. Na- en 8.69. Dukaten 5.09. Silbercoupons 107.75. Elisabeth- ahn 149.50. Ungarische Prämienanleihe 101.00. Albrechtsbahn A. —. do. Prior. —. Rudolphbahn —. Preuss. Banknot. 1.62 ½. Wien, 6. Dezember. (W. T. B.) Die Einnahmen der Lombardischen Eisenbahn (österreich. Netz) betrugen in der Woche vom 25. Novbr. bis 1. Dezbr. 652,988 Fl., ergaben mithin gegen die entsprechende Woche des Vorjahres eine Mehr- einnahme von 1544 Fl. 8 Wien, 6. Dezember. (W. T. B.) Wochenausweis der ischen Eisenbahn vom 18. bis zum 24. No- Zgegen 1,298,002 Fl. der entsprechenden mithiu Wochenmehreinnahme 55,62 . Bisherige Mehreinnahmen vom 1. Januar 1872 ab 1,957 354 Fl. Amsterdam, 6. Dezember, Nm. 4 U. 15 M. (W. T. B.) Oesterr. Papierrente Mai-November verz. 60 ½. Oesterr. Papierrente Februar-August verz. —. Oesterr. Silberrente Januar-Juli verz. 63 ⅛. Oesterr. Silberrente April-Oktober verz. 63 ¾. Oesterr. 1860er Loose —. Oesterr. 1864er Loose 157 ⅛. proz. Russen V. Stieglitz —. 5proz. Russen VI. Stieglitz

. 5proz. Russen de 1864 —. Russische Prämien-Anl. von

1864 251 ½. Russische Prämien-Anl. von 1866 244 ½. Russ. Eisen- bahn 229 ⅞., 6proz. Ver. St. pr. 1882 98 ⅛. 5 proz. neue Spanier 28 ½. 5proz. Türken 51 ½.

Londoner Wechsel, kurz 12.10.

London, 6. Dezember, Vm. LI

(Anfangscourse.) Consols 91 1%, Amerikaner 90 ¼, Italiener 18 %, Türken 53 ⅞, neue französische Anleihe

Prämie. London, 6. Dezember, Nm. 4 U. (W. T. B.) Sehr ruhig. Aus der Bank flossen heute 94,000 Pfd. St.

Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, Zieten⸗Platz Nr. 3.

Handels⸗Register.

Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Nordhausen. In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 33, woselbst die Firma A. Kunze & Steinmüller zu Nordhausen eingetragen stand, in Col. 4 Nachfolgendes vermerkt: Der Mitgesellschafter, Fabrikant Johann August Kunze ist mit

Consols 91 ⁄1.

Silber 59 ½. Türkische Anleihe de de 1869 63, ¾6. 6 proz. Verein. St.

Wechseinotirungen: Berlin 6. Frankfurt a. M. 120 ½. Wien 11 Fl. 30 Kr. burg 3134½.

r. 1882

3proz. Rente 53.00, Anleihe de 1871 leihe de 1872 85. 72 ½. 797.50. Lombarden 463.75.

Paris, 6. Dezember, Nm. 3 U. österr.-ungar. Bank 560.00.

(Schlusscourse.) 1871 83.40. Anleihe de 1872 8570. 5prozentige Rente 68.10

Türken —.

westbahn 515.00. Türkenloose 182.50. Neueste türkische Loose

einigte Staaten-Anleihe pr. 1882 (ungest.) —. St. Petersburg, 6. Dezember, Nm.

do. do.

Imperials 6.07 ½.

Internat. Bank I. Em.

do. do. II. do. 146

Einzahlungen. Dresdner Wechslerbank. Die Vollz. Aktie zuzüglich 4 pCt. Zinsen ab 1. Januar 1

Itzinger und Julius Alexander zu leisten.

Aktien Lit. B. ist stellen zu leisten.

Essener Kreditanstalt. Die restlichen 50 5 pCt. zuzüglich 4 pCt. Zinsen ab 1. Januar 18

und der Deutschen Union-Bank zu leisten.

Einz. von 30 pCt. mit 30 Thlr. bis leisten, siehe Ins. in No. 289.

Subskriptionen.

Thüringlsche Bank.

Aktien Littr. B. à 200 Thlr. vom 12. bis

dieser een heute in das hiesige Handels⸗ 8 bei Nr. 1907 desselben Registers vermerkt worden.

tragung erfolgt, daß die von dem ꝛc. Junck Jos. Schmitz« der in Cöln wohnenden Clara Prokura erloschen ist.

für die

dem 1. Noyember c. aus der Gesellschaft ausgeschieden, und wird das Geschäft seitdem unter der bisherigen Firma von dem Fabrikan⸗ ten Friedrich Christian Hermann Steinmüller allein fortbetrieben und ist die Handelsgesellschaft daher hier gelöscht und sub Nr. 490 des Firmenregisters eingetragen zufolge Verfügung vom 29. Novem⸗ ber 1872 am 29. November 1872 (Akten über das Gesellschaftsregister

Bd. XIII. S. 1.)

. Staerck, Sekretär. und ist unter Nr. 490 des Firmenregisters der Fabrikant Friedrich Christian Hermann Steinmüller zu Nordhausen als alleiniger In⸗ aber der Firma A. Kunze & Steinmüller zu Nordhausen zu⸗ olge Verfuͤgung vom 29. November 1872 an demselben Tage ein⸗ getragen worden.

u der Aktiengesellschaft „Gewerkschaft des Scheld'er Eisen⸗ werks“, Nr. 17 des Registers von Dillenburg, ist eingetragen, daß nach Beschluß der Aktionäre vom 25. v. Mts. die Gesellschaft auf⸗ Plöst, in Liquidation getreten und Kaufmann G. A. Scheidt aus

tuttgart zum Liquidator bestellt worden ist. Dillenburg, den 3. Dezember 1872. 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 8

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels⸗ (Firmen-) Re⸗ gister bei Nr. 70 vermerkt worden, daß das von dem verstorbenen Kaufmanne Eduard Kirschsieper zu Mülheim am Rhein geführte

Handelsgeschäft unter der Firma:

. „Eduard Kirschsieper“ mit dieser Firma auf dessen Wittwe, die in Mülheim am Rheine wohnende Handelsfrau Friederike, geborene Feldermann, über⸗

gegangen ist. Wittwe Kirschsieper, welche das Geschäft

Sodann ist die genannte unter der bisherigen Firma: 3 1 1u““ „Eduard Kirschsieper“ in Mülheim am Rhein für ihre Rechnung fortführt, als Inhaberin dieser Firma unter Nr. 2372 des Firmenregisters eingetragen worden. Ferner ist in dem Prokurenregister unter Nr. 859 heute die Ein⸗ tragung erfolgt, daß die Handelsfrau Wittwe Kirschsieper für ihre obige Firma ihren Sohn, den in Mülheim am Rhein wohnenden Eduard Kirschsieper, zum Prokuristen bestellt hat. Cöln, den 2. Dezember 1872. Der Handelsgerichts⸗Setkretär eber.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels⸗ (Prokuren⸗) Register unter Nr. 860 eingetragen worden, daß der in Cöln woh⸗ nende Kaufmann Theodor Viehmeyer für seine daselbst bestehende Handelsniederlassung unter der Firma:

„Th. Viehmeyer“ seiner bei ihm wohnenden Ehegattin, Theodore, geborene Lange, Pro⸗

kura ertheilt hat. Cöln, den 2. Dezember 1872. 81— Der Handelsgerichts⸗Sekretär

Weber. 8 heute in das hiesige Handels⸗ (Firmen⸗) Register unter Nr. 2373 eingetragen worden der in Mühlheim am Rhein wohnende Kaufmann Peter Joseph D'Heur, welcher daselbst eine Handelsniederlassung errichtet hat, als Inhaber der Firmwa: „Peter D'Heur“. den 2. Dezember 1872. Der Handelsgerichts⸗Sekretä Weber.

Auf die Anmeldung, daß der in Cöln wohnende Kaufmann und Fähaben einer Korkstopfen⸗ und Holzs unde⸗Fabrik Franz Anton Junck ein daselbst geführtes Handelsgeschäft unter der Firma:

„Herm. Jos. Schmitz“”“ 1 vebs dieser Firma dem in Cöln wohnenden Kaufmanne Friedrich Gustav Brinesken übertragen habe und daß Letzterer das übernom⸗ mene Geschäft am hiesigen Platze unter der bisherigen Firma:

erm. Jos. Schmitz“

Auf Anmelzung ist

Cöln,

Cöln, den 2. Dezember 1872.

eber.

der Firma: »Bensberg⸗Gladbacher Bergwerks⸗

sellschaft Berzelins«, welche ihren Sitz in Bensberg hat und auf Grund Cramer in Cöln am 29. tet worden ist.

wirbt, die Darstellung von Blei, Zink und ande Nebenprodukten in eigenen Hütten, in chemischen o

der Erwerb und Fortbetrieb sämmtlicher Bergwerke deren Ausdehnung und Die Zeitdauer der Das Grundkapital hundert tausend Thaler ( 1,400,000), jede von zweihundert Thaler.

Rentbarmachung in jeder ge Gesellschaft ist unbeschränkt.

(2,000,000) kann durch den Aufsichtsrath, eine weitere nur durche die Generalversammlung beschlossen werde Die Aktien lauten auf den Inhaber.

unter der Aufschrift:

Aktien⸗Gesellschaft Berzelius⸗ und unter der Unterschrift:

je nachdem die betreffende Veröffentlichung von de dem Letzteren zu ergehen hat, 1) in der Kölnischen Zeitung,

und 3) in der Berliner Börsen⸗Zeitung. Geht eines dieser Blätter ein, anderes an dessen Stelle.

schaftsblätter an Stelle der bestehenden frei.

machen. Innerhalb des ersten Semesters eines Kalen sühtsorgentliche Generalversammlung auf erufung rath statt. Außerordentliche Generalversammlung beruft d so oft es ihm erforderlich erscheint;

mindestens den fünften langen. Alle Generalversammlungen finden in Bensberg Die Einladungen zu den Generalversammlunge destens zwei, höchstens vier Wochen vor dem Versamm

blättern erfolgen. Die Bestimmung

Der Vorstand kann auch aus einer Falle führt dieselbe den Titel »General⸗Direktor⸗. Als Legitimation für den Vorstand dient die A

fortsetze/ ist der Kaufmann Friedrich Gustav Bringsken als Inhaber

die Ernennung beurkundenden notariellen Protokolles.

Italienische 5proz. Rente 66 †¾8⅔. den 18 ⁄¾%6. 5proz. Russen de 1862 92 ½. 5proz. Russen de 1864 96. 1865 S 8 Gprozent. Türken

ö“ Bergwerks⸗ und Zütten⸗

Angabe der Tagesordnung durch Bekanntmachung in den Gese

der Zahl der Mitglieder des Vorstandes Direktoren steht dem Aufsichtsrathe zu, welcher dieselben ernennt. Person bestesen. In diesem

6 ½. Hamburg 3 Monat 20.65. Paris —.

Paris, 6. Dezember, Nm. 12 U. 40 M. 8-8 T. B.) 1 3.40, neueste An- Italienische Rente 67.93.

(W. T. B.) Träge. Franz.-

3prozentige Rente 53.00. Anleihe de Anleihe Morgan —. Italienische Tabaks- Tranzosen (gestempelt) 796 25, do. neue —. Oesterreich. Nord. Lombard. Eisenbahn-Aktien 461.25. Lomb. Prioritäten 259.00. Türken de 1865 55.05, do. de 1869 323.75. —. 6 proz. Ver- Goldagio —. 5 U. (Schluss-Course.) Wechsel London 3 Mt. 32½2. 8 do. Hamburg 3 Mt. 277 ¾ Amsterdam 3 Mt. 165. Paris 3 Mt. 348 ½. 1864er Prämien-Anl. (gestplt.) 152 ¾ 8 1866er Prämien-Anl. (gestplt.) 8.

(W. T. B.)

Grosse Russische Fieea 138 ⁄⅛.

Br. Br.

ist mit 50 Thlr. pr. der Zeit vom 15. Januar bis 15. Februar 1873 in Berlin bei Riess &

873 in

Internatlonale Bank in Luxemburg. Die Vollz. auf die bis ultimo Dezember cr. an den Zeichen-

Ct. sind mit je 3 am 15 Januàr resp. 15. Februar 1873 in Berlin bei Hinsberg, Lübke & Co.

Danzliger Schiffswerft- und Kesselschmiede-Aktiengesellschaft. Auf die noch nicht vollgezahlten Interimsscheine ist die letzte zum 15. Januar 1873 zu

Subskript. auf 3,000,000 Thlr. neue 24, Dezember cr. zum

(Firmen⸗) Register unter ; 4 eingetragen und der Uebergang der Firma au

denselben

Sodann ist in dem Prokurenregister bei Nr. 578 heute die Ein⸗

Firma: »Herm.

Schmitz frü er ertheilte

Der Handelsgerichts⸗Sekretär

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels⸗(Gesellschafts.) Register unter Nr. 1358 eingetragen worden die Aktiengesellschaft unter

und Hütten⸗Aktien⸗Ge⸗

eines vor Notar

November 1872 vollzogenen Statuts errich⸗

Zweck der Gesellschaft ist der Bergbau auf Bleierze, Zinkerze und andere Fossilien auf allen Gruben, welche die Gesellschaft eigenthüm⸗ lich oder pachtweise, oder unter jedem anderen Titel besitzt oder er⸗

in Metallen oder er sonstigen Eta⸗

blissements aus selbstgewonnenen oder anderweit bezogenen Erzen, die Weiterverarbeitung von Metallen, der Handel mit Erzen, Metallen und daraus zu gewinnenden Produkten, sowie der Betrieb aller Ge⸗ schäfte, welche sich an diese Unternehmungen anschließen, insbesondere

und Hütten der

Gewerkschaft Berzelius in Bensberg mit allen Zubehörungen, sowie

eigneten Weise.

der Gesellschaft beträgt Eine Million vier⸗ getheilt in siebentausend Aktien,

Eine Erhöhung des Grundkapitals bis zu Zwei Millionen Erhoöͤhung jedoch

n.

Alle von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen

98

»Der Aufsichtsrath« oder »Der Vorstand⸗

m Ersteren oder

2) in dem Allgemeinen Anzeiger für Rheinland⸗Westfalen

so wählt der Aufsichtsrath ein

Auch außer diesem Falle steht demselben die Wahl anderer Gesell⸗ 1 Die eintretenden Aende⸗ rungen sind jedoch in den bisherigen Gesellschaftsblättern, noch bestehen und zugänglich sind, durch den Aufsichtsrath bekannt zu

soweit diese

nderjahres findet durch den Auf⸗

er Aufsichtsrath,

oft e er ist dazu verpflichtet, wenn ein Aktipnäre oder mehrere Aktionäre, dessen oder deren Aktien zusammen Theil des Grundkapitals darstellen, dies ver⸗

oder Cöln statt. n müssen min⸗ an . unter

schafts⸗

Lombar-

Peters-

Franzosen

- Ital. Aktien 887.50.

8

Course von 115 für die bisherigen Aktionäre auf je eine Akti Littr. A. eine neue Littr. B. in Berlin bei O. H. Plaut vns O. Coppel et Comp., siehe Ins. in No. 289.

Auszahlungen. Grabower Stadt-Obligatlonen. Die am 2. Januar 1873 fülli gen Coupons werden von da ab bei S. Abel jun. in Stettin, sowie von der Stadtkasse in Grabow eingelöst. Berlin-Stettiner Eisenbahn. Die am 2. Januar 1873 fällige Zinsen der Stammaktien, sowie der Prior. Oblig. I. u. IV. Luse- werden von da ab in Berlin bei der Billetkasse der Bahn aus. bezahlt, siehe Ins. in No. 289. 3 Braunkohlenabban-Verein „zum Portschritt“ in Meuselwftz Die Divid von 21 pOt. pr. 1871 72 gelangt vom 15. Dezember ab an der Vereinskasse in Meuselwitz zur Ausz.

Generalversammlungen. 10. Dezbr. Aktiengesellschaft der vereinigten Baununternehmer 8 Ausserordentl. Generalvers. zu Berlin. 3 5 Stettiner vorm. Koppler'sche Ofenfabrik. Ausser. ordentl. Generalvers. zu Stettin. 9. Jan. 1873. Aktiengesellschaft für Wasserversorgung zu Gotha 8s Ausserordentl. Generalvers. zu Gotha. b

Bayerische Ostbahnen. zu München.

Ausreichung von Coupons, Aktien etc.

Frovlnzlal -Diskonto- Gesellschaft in Berlin. Die Ausgabe der Dividendenscheine zu den Interimsscheinen der Aktien er. folgt vom 20. Dezember cr. ab in Berlin bei der Diskonto-Ge. sellschaft, siehe Ins. in No. 289.

5proz. Posener Provinzial- Obligatlonen. Die neue Serie Coupons werden vom 1. März 1873 ab bei der Provinzial-Ia. stituten-Kasse in Posen ausgereicht.

Ausweise von Banken und Industrie- Gesellschaften. Den Status der Braunschweig-Hannoverschen H otheken. bank, der dothaer Privathank und der Hannoverschen Bank pr. ult. November cr. siehe Ins. in No. 289. Sächsisch-Thüringische Aktsen-Geseilschaft für Braunkohlen- Verwerthung. Gewinn- und Verlust-Conto pr. 1. Januar bis ult. September cr., siehe Ins. in No. 289.

Usancen.

Banque Franco-Autrichienne-Hongroise. Der Erscheinungs. tag ist auf den 9. Dezember 1872 festgesetzt. Die Lieferung der pr. 8 Tage nach Repartition gehandelten Stücke hat am 12. Dezember zu erfolgen. Die Aktien lauten über 500 Frcs. mit 250 Fres. Einz., der notirte Cours versteht sich pr. Hun. dert, bei der Berechnung sind 5 pCt. Zinsen vom 1. Januar d. J. auf die Einz. zuzuziehen. Der Umrechnungscours ist 300 Frcs. = 80 Thlr. laut Bestimmung des Prospekts.

Potsdam. Ordentl. Generalvers. zu Potsdam.

Ausserordentl. Generalverg.

9

8 8 Füestaß nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition von udolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank⸗- furt a. M., Breslau, Halle

3 Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg,

Sürich und Stuttgart.

1 Zur Zeichnung der Firma genügt die Unterschrift eines Vorstands⸗

nitgliedes.

Der derzeitige Vorstand (General⸗Direktor) der Gesellschaft ist:

„.„Wilhelm Krauß, Kaufmann, zu Benoberg wohnend. Cöln, den 2. Dezember 1872.

Der Handelsgerichts⸗Sekretär

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Register unter Nr. 861 eingetragen worden, daß der in Cöln woh⸗ nende Kaufmann Peter Jacob Müller für seine Handelsniederlassung daselbst unter der Firma!:

18 „Müller⸗Kühlenthal“ seiner bei ihm wohnenden Ehegattin Eugenie, geborenen Kühlenthal, Prokura ertheilt hat. Cöln, den 3. Dezember 1872. 8 . Der Handelsgerichts⸗Sekretär 8 Weber.

Auf Anmeldung ist bei Nr. 1236 des hiesigen Handels⸗ (Gesell⸗ schafts⸗) Registers, woselbst die Handelsgesellschaft unter der Firma: „Gebr. Laufer, Berliner Konkurrenz⸗Verein“, welche ihren Sitz in Aachen und eine Zweigniederlassung in Cöln hat und als deren Gesellschafter die Kaufleute Marcus Laufer und Julius Laufer, ersterer in Coln, letzterer in Aachen wohnend, vermerkt stehen, heute die Eintragung erfolgt, daß die Zweigniederlassung gehoben worden ist. v1 Cöln, den 3. Dezember 1872. Der Handelsgerichts⸗Sekretär 8 Weber.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels⸗ (Gesellschafts⸗) Register unter Nr. 1359 eingetragen worden die Handelsgesellschaft

unter der Firma: „Gebrüder Laufer, Berliner Konkurrenz⸗Verein“, welche ihren Sitz in Cöln und mit dem 28. November 1872 be⸗ gonnen hat.

Die Gesellschafter sind: 1) Markus Laufer, Kaufmann, in Cöln und 2) Magnus Laufer, Kaufmann, in Elberfeld wohnend, und is 19 der Kaufmann Markus Laufer berechtigt, die Gesellschaft zu ver⸗ reten.

Cöln, den 3. Dezember 1872.

Der Handel gerichts⸗Sckretär eber.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[M. 1652]

Verschiedene Zeitungen haben über unser Institut einen Artikel, betreffend Berliner Nordbahn, publizirt, zu dessen Berichtigung wir uns im Interesse unserer Aktionäre verpflichtet halten.

Wir übernahmen s. Z. in Gemeinschaft mit einigen anderen hiesigen Suleen von dem Bau⸗Konsortium der Berliner Nordbahn 1 Million Thaler Stamm⸗Aktien, welche laut Statut bis zur Vollendung des Baues mit 5 pCt. aus dem Baufonds verzinst werden. Von diesen Artien kaufte ein hiesiger Börsenbesucher durch einen vereideten Makler 100,000 Thaler auf Zeit, verweigerte s. Z. die Abnahme aus dem Grunde, weil diese Aktien „nicht mit Ljährigen 5proz. garantirten Zinscoupons versehen seien«, und ver⸗ langte aus die em Grunde von dem Geschäft entbunden zu werden, indem er gleichzeitig die Drohung damit verband, die Angelegenheit andernfalls der Staatsanwaltschaft zu unterbreiten.

„Wir fanden keine Veranlassung, diesem Ansinnen Folge zu geben, weil an den Aktien noch zwei 2 auzinscoupons haften und die dar⸗

auf folgenden Dividendenscheine laut Publikation der Direktion der Berliner Nord⸗Eisenbahn während der Bauzeit an Stelle der Bau⸗ Zinscoupons eingelöst werden, und verwiesen den Petenten auf den Weg der gerichtlichen Entscheidung. 8 Berlin, den 7. Dezember 1872.

usfertigung des

Berliner Bank. Zweite Beilage

Neundorfer Vereins-Brauerel H. S. Euth & Co. h

andels⸗ (Prokuren⸗)

euts

290.

————õ ,—

Landtags⸗Angelegenheiten.

1

Berlin, 7. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Herrenhauses nahm in der Vorberathung über die Kreis⸗ ürdnung der Minister des Innern Graf zu Eulenburg nach dem Herrn von Kröcher, welcher sich gegen den Entwurf ausgesprochen hatte, das Wort: 1.

Erlauben Sie, meine Herrey, daß ich auf diese Leichenrede, ich kann sie nicht anders bezeichnen, mit ein paar frischen Worten ant⸗ worte. Ich wünschte, ich könnte frischer sprechen, als griffener körperlicher Zustand es mir gestattet. Handelt es sich denn wirklich in dieser Frage um Begraben oder vielmehr um Schaffen? Ich meine, es handelt sich um das Schaffen eines großen Werkes, welches die Regierung mit Zustimmung der Häuser ins Leben rufen will und Sie jammern und klagen blos und prognosticiren aus dem Vorgehen der Regierung nur den Umsturz alter, bewährter Insti⸗ tutionen, der womöglich mit dem Umsturz aller, selbst des ältesten Faktors der Gesetzgebung, wie der Herr Redner sich ausdrückte, endigen wird. So steht die Sache doch nicht. Ich gehe auf den Sinn und die Bedeutung des Gesetzes im Augenblicke nicht ein, denn bei der Diskussion wird sich noch Gelegenheit dazu finden; aber ein paar Puntte muß ich doch beleuchten und ein paar Anschuldigungen ab⸗ weisen. Der Herr Vorredner stellt das ganz procedere so dar, als sei die Ablehnung des ganzen Gesetzentwurfes Seitens des Herrenhauses wesent⸗ lich die Schuld der Regierung, als habe die Regierung von vornherein eine Stellung zum Herrenhause eingenommen, welche demselben es unmöͤglich gemacht habe, anders zu verfahren, als es der Fall ge⸗

n ist. 88 wesege steht die Sache nicht. Vergegenwärtigen Sie sich die Ge⸗ schichte des Gesetzentwurfes. Er ist Ihnen zugegangen aus dem Ab⸗ geordnetenhause in einer Form, mit welcher die Regierung nicht über⸗ all einverstanden war. Ihre Kommission hat sich wochenlang mit demselben beschäftigt und hat eine Menge Verbessernngen hineinge⸗ bracht, welche die Regierung als solche ansah, aber auch eine Menge Vorschläge gemacht, von denen die Regierung sagte⸗ sie sind nicht acceptabel, die Kommission hat zu guterletzt die Vorlage abgelehnt. In derselben Weise ist im Plenum des Hauses verfahren worden. Die Regierung ist bei der Diskussion in weitläufige Auseinander⸗ setzungen über die Vorschläge der Kommission eingegangen, sie hat bis in's Detail über die einzelnen Fragen mit Ihnen debattirt, sie hat weitläufig die Gründe auseinandergesetzt, aus welchen für die Regierung einzelne Vorschläge nicht annehmbar seien. Die Regierung hat, nachdem das Herrenhaus in wichtigen Punkten bereits gegen die Ansicht der Regierung Beschlüsse gefaßt hatte, dennoch zu guter⸗ letzt, ich weiß nicht, bei welcher Gelegenheit, ich laube, es war bei den Bestimmungen uͤber die Zusammensetzung der Kreistage, Ihnen dringend an das Herz gelegt, wenigstens in dieser Frage nicht ein Votum ab⸗ zugeben, welches von der Regierung nicht acceptirt werden könne, weil sie trotz allen Vorgängen die Hoffnung auf Verständigung noch nicht aufgeben wolle. Sie haben trotzdem gegen die Regierung enr⸗ schieden, Sie haben einen Werth darauf gelegt, Beschlüsse zu fassen, welche der Regierung unannehmbar erschienen und zuletzt ganz plötz⸗ lich und in einer der Regierung unerwarteten Wendung die Resultate der ganzen reiflichen und eingehenden Berathung dadurch über den Haufen geworfen, daß Sie das ganze Gesetz abgelehnt haben.

Nun, meine Herren, welche Position sollte die Regierung dem egenüber nehmen? Ich wiederhole nur, was ich Ihnen schon oft ge⸗ sage habe: Die Regierung legt auf die Annahme dieses Gesetzentwurfs einen solchen Werth, daß sie von demseben nicht abläßt, ich habe Ihnen deshalb damals erklärt: sowie Sie den Gesetzentwurf abwerfen, wird die Session geschlossen, und die erste Vorlage für die neue Session wieder ein Kreisordnungs⸗Entwurf werden. Welcher Gesetzentwurf sollte es denn sein? Sollte die Regierung mit ihrer urspruünglichen Vorlage noch einmal vor das Herrenhaus oder Abgeordnetenhaus treten und die Penelopearbeit noch einmal beginnen lassen? Sollte die Regierung den Gesetzentwurf, wie er aus dem Abgeordnetenhause hervorgegangen war, Ihnen noch einmal vorlegen? Er hätte eine so⸗ fortige Ablihnung erfahren. Oder sollte sie dem Abgeordnetenhause denjenigen Gesetzektwurf vorlegen, welcher aus dem Herrenhause her⸗ vorgegangen war? Sie wissen ja, meine Herren, welches Kom⸗ promiß unter den Parteien dort stattgefunden hat, und wie eine Annahme dieses Gesetzentwurfes ganz unmöglich war. Was blieb also der Regierung übrig? Sie sichtete noch einmal das Material, sie prüfte auf das Genaueste, und in wiederholten Staats⸗ ministerial⸗Sitzungen, an denen sämmtliche Mitglieder mit der größten Aufmerksamkeit und mit dem größten Interesse Theil genommen haben, welche Punkte es seien, bei denen die Regierung stehen bleiben müsse, welche Punkte es seien, die sie von dem Abgeordnetenhause, und die sie von dem Herrenhause annehmen könne. Aus diesen Be⸗ rathungen entstand der Entwurf, welcher im Anfange dieser Session vorgelegt worden ist, und zwar an das Abgeordnetenhaus mit der ausdrücklichen Erklärung: Meine Herren! Wenn Sie den Entwurf, wie er jetzt Ihnen vorgelegt ist, annehmen, ohne ein Wort und 85 ein Komma zu ändern, dann übernimmt die Regierung die moralische Verpflichtung, mit allen Kräften für das Durchgehen des Gesetzes einzustehen; denn Sie werden nicht verkennen, welche Bedeutung es hat, wenn eine Kammer und die Regierung über einen Gesetzentwurf so einig sind, daß sie auch nicht einmal über die Zweckmäßigkeit eines Komma divergiren. Und das ist keine Koalition des Abgeordneten⸗ hauses und der Regierung gegen das Herrenhaus, sondern ebenso wäre es möglich gewesen, sich mit Ihnen derartig zu verstän⸗ digen, daß zwischen dem Herrenhause und der Regierung keine Meinungsverschiedenheit übrig geblieben wäre; und ich hätte mit demsel⸗ ben Gewichte sagen können: Meine Hetren! Ist ein Gesetzentwurf zwischen dem Herrenhause und der Regierung in der Art vereinbart worden, daß keine Meinungsverschiedenheit existirt, dann wird die Regierung ihr ganzes Gewicht in die Wagschale legen, um diesen Gesezentrvurf auch beim Abgeordnetenhause zur Annahme zu bringen.

So, meine Herren, liegt die Sache. Wir sind fest entschlossen und das wissen Sie diesen Gesetzentwurf unverändert durchzu. bringen. Wir sind dazu entschlossen auf Grund der historischen Vor⸗ gänge von drei Jahren, die sich an diesen Gesetzentwurf anschließen; auf Grund unserer innersten Ueberzeugung von der Zweckmäßigkeit der Maßregel im Allgemeinen, von der Nützlichkeit und mindestens der Unschädlichkeit der Bestimmungen, die in diesem Gesetzentwurfe enthalten sind. 5 1

erren, steht die Regierung zum Herrenhause. Wen hie een e wollen nicht sagen die Regierung, sondern Seine Majestät auf Anrathen der Regierung eine Maßregel getroffen hat, um in diesem Hause die An⸗ nahme des Gesetzentwurfs zu sichern, so ist rein sachlich verfahren und es sind nur Mittel angewendet worden, die jede Regierung an⸗ wenden kann oder muß, wenn sie sich der Gerechtigkeit ihrer Sache bewußt ist. Wie können Sie an die Zeiten des Konflikts erinnern, und in einem Schritt der Nothwendigkeit einen Akt der keit sehen? Vergessen ist die korrekte Haltung des 11“ der Konfliktszeit nicht, am wenigsten an der Stelle, von der die Berufung neuer Mitglieder des Herrenhauses ausgegangen ist; aber vergessen muß der Staat, wenn es sich darum ve delt, in neuer Periode neue nothwendige Maßregeln in Leben zu rufen. Ein König darf sich nicht dazu lassen, seinem Minister ewig zu folgen, weil er ihm zur 11“ gute Rathschläge gegeben hat, er muß wechseln, je nach ;8 e Situation und die politische Lage es erfordert. Eine e em mit einem Hause Jahre lang auf dem besten Fuße stehen; sie g sie muß dem Hause gegenüber die Schritte ergreifen, die 5e no h. wendig erscheinen, wenn es sich um große politische Maßregeln han delt, von deren Nothwendigkeit sie aufs Innerste durchdrungen '. Und nun meine Herren! Der Herr Vorredner nennt die jetzige Be

1“

mein ange⸗

Zweite Be ilage s⸗Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats⸗

Sonnabend, den 7. Dezember

rathung und diesen Gesetzentwurf den letzten Kampf um konservative organische Einrichtungen.. . Ich nenne ihn den ersten Kampf um Belebung derjenigen gesunden Kräfte des Staats, deren wir bedürfen, um auf der Höhe zu bleiben, die wir um Preußen und Deutsch⸗ lands willen behaupten müssen. 1 8

Nach dem Herrn von Kleist⸗Retzow, welcher ebenfalls

gegen die Vorlage gesprochen hatte, nahm der Minister des

Innern noch einmal das Wort:

Ich hoffe, daß der Herr Vorredner, wenn der Gesetzentwurf Gesetz werden und zur Ausführung kommen sollte, den Standpunkt des Schwarzsehers nicht mehr einnehmen wird, den er etzt entwickelt hat.

ch bin befriedigt, daß Herr v. Kleist seine ganzen efürchtun en auf o wenige Punkte konzentrirt, und nur aus diesen esichts⸗ punkten heraus die Gefährlichkeit des Gesetzes deduziren will. Sie sagen, die Sammtgemeinden werden unzweifelhaft, ob⸗ wohl e jetzt nur fatultativ hingestellt werden, zum Zwange werden und das bestehende gesunde Gemeindeleben rui⸗ niren. Ich frage, welchen Anlaß in der Welt haben Sie zu dieser Behauptung? Ich behaupte, daß durch diesen Gesetzentwurf den wangsweisen Sammtgemeinden eine Grenze gesetzt ist, und ich kann Vönen das beweisen aus der Geschichte der Entstehung dieses Gesetz⸗ entwurfs. Erinnern Sie sich der nicht lange verflossenen Zeit, wo der Ruf nach zwangsweisen Sammtgemeinden eine Parole des Liberalismus war; sie ist verstummt, und dieselben Herren, welche sich für sie echauffirten, haben ausdrücklich in präzisen Paragraphen dieses Gesetzentwurfs nnehfegelezt, daß ein Zwang unter keinen Umständen und Verhältnissen stattfinden solle. Sie sagen, aus den jetzigen Wahlen würden Kopfzahl⸗Wahlen hervor⸗ gehen. Die Zeit liegt nicht fern, wo ein großer Theil des anderen Hauses jede Reorganisation der Gemeinde auf Grund der Kopfzahl⸗ wahl durchgeführt sehen wollte. Jetzt hat man davon abstrahirt, kein Mensch spricht mehr davon, und die Prinzipien, die wir hier niederlegen, sind ein Damm, der auf lange solchen Theorien gegen⸗ über gestellt wird. Sie sprechen von der Gefährlichkeit der Kreis⸗ ausschuͤsse und von der Gefahr, die darin liege, daß das Land mit bezahlten Beamten übersät werden könnte. Ja, meine Herren, in dieser Beziehung appellire ich an Sie. Das hängt von Ihnen ab, gehen Sie, wenn das Gesetz zur Ausführung kommt, nur in die Sache hinein. Halten Sie sich von der Ausführung des h fern, ziehen

ie sich zurück, dann allerdings stehen lebhafte Gefahren zu befürch⸗ ten. Aber wie sollte ich dazu kommen, das von Ihnen vorauszu⸗ setzen? Glauben Sie wirklich, daß mir das Bild vorschwebt, daß ich mit Gemüthlichkeit auf Trümmern eine Cigarre rauchte? Ich bin überzeugt, weder Trümmer werden sich herausstellen, noch werde ich in isolirter Lage bleiben. Ihr eigenes Interesse und Ihr eigener Pa⸗ triotismus wird Sie zwingen, sobald der Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben ist, meine eifrigsten Helfershelfer zur Ausführung des Gesetzes zu werden.

Nachdem sich noch der Freiherr von Zedlitz⸗Neukirch gegen die Vorlage erklärt hatte, sprach der Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz:

Meine Herren! Ich habe in der Debatte über diesen Gegenstand schon einmal das Wort ergriffen, und, obgleich ich glaubte, recht deutsch, ehrlich und verständlich geredet zu haben, so ist doch meine Rede ganz mißverstanden worden. Aber, meine Herren, auf die Ge⸗ fahr hin, daß es mir heute zum zweiten Male so gehen werde, muß ich doch über einige Punkte Zeugniß ablegen. Der erste geht dahin: Es soll hier eine Rede gefallen sein, die wären schlechte Patrioten, die gegen das Gesetz stimmten. Meine Herren! Das hat kein Minister gesagt und ich am allerwenigsten mir ist es auch nicht Schuld gegeben worden —, keiner hat das gesagt, und ich bestreite es, so lange mir nicht der stenographische Bericht gezeigt wird, in dem das steht. Ich meinerseits erkenne alle die für brave patriotische Männer an, die nach ihrer Ueberzeugung stimmen, möge es für oder gegen das Gesetz sein, und andere können auch hier nicht sein.

Nun, meine Herren, auf Spezialitäten gehe ich nicht ein. Herr von Kleist⸗Retzow hat uns allerdings viel Spezialitäten aufgezählt. Meine Herren! Um alles das fragt es sich nicht mehr, es handelt sich lediglich um Annahme oder Nichtannahme, denn wem bis jetzt nach allen den Debatten die Spezialitäten noch nicht klar geworden sind, dem werden sie auch nicht klar werden.

Aber diese Frage ist eine sehr wichtige in der jetzigen Si⸗ tuation, und wie ich damals gesagt habe: stimmen Sie nicht für den Paragraph 82, so sage ich jeßt stimmen Sie nicht gegen das Gesetz. Sie haben, nehmen Sie mir den Ausdruck nicht übel, nicht Recht, zu behaupten, daß die jetige Lage der Sache durch die Regie⸗ rung herbeigeführt sei, sondern sie ist durch zwei politische Fehler, die Ihre Kommission und die damalige Majorität begangen haben, herbeigeführt. Ich habe das Recht, das zu sagen, denn ich habe das Ihnen vorhergesagt; hätten Sie nicht gegen das Prinzip verstoßen in einer Sache, die natürlich nicht so wichtig war, im §. 82; und dann: hätten Sie nicht hinterher das, was Sie selber gemacht hatten, ver⸗ worfen und also für die ganze Legislaturperiode das Gesetz todt ge⸗ macht, dann ständen wir jetzt nicht auf dem Fleck, auf dem wir jetzt stehen. Ich kann es Ihnen also nicht zur Rechtfertigung der Staatsregierung zu sagen, die jetzige Lage der Sache hat Ihre frühere Majorität herbeigeführt, und ich bitte Sie dringend, fügen Sie zu diesen zwei politischen Fehlern nicht noch einen dritten hinzu.

Die Motive zu dem gestern mitgetheilten Entwurf eines Fischerei⸗Gesetzes für den preußischen Staat lauten:

Die Fischerei in der Erstreckung der Meeresküsten und vornehm⸗ lich in den zusammenhängenden Binnengewässern bedarf, wenn sie dem Verfalle entgehen soll, mehr, als die meisten anderen Gewerbe einer sorgfältigen Pflege der Fesetgehung und eines festen positiven Schutzes; denn eine verständige Nutzung der Fischwasser wird nicht allein von zahlreichen, ihr entgegengesetzten landwirthschaftlichen und

ewerblichen Interessen bis zur gänzlichen Vernichtung des Fisch⸗ bestandes bedroht, sondern sie sieht sich zugleich in vollständigster Abhängigkeit von einer gleich verständigen und gleich geregelten Art des ööö Theilen des die Fischwasser be⸗ herrschenden Stromgebietes. se ist die Aufgabe der Fischerei⸗Gesetzgebung, nach beiden vorer⸗ wähnten Richtungen hin der Fischerei den zu einer geregelten Be⸗ wirthschaftung der Fischwasser erforderlichen Schutz zu verleihen, so⸗ weit es ohne Verletzung hoͤherer Interessen möglich ist. 8 Der jetzige Stand der preußischen Fischerei ist kein völlig befriedi⸗ der. . b 88 Ueber die Hochsecfischerei, welche nicht in den Bereich des anlie⸗ genden Gesetzentwurfs fällt, mag hier die Bemerkung genügen, daß sie nach dem Jahre 1866 einigen Aufschwung zu nehmen schien, dann aber bald wieder in Verfall gerieth. Der anscheinend nicht erfolglose Versuch, dieselbe 1u14“*“ Grundlage wieder aufzunehmen, ge⸗ ört der neuesten Zeit an. 1 Die ““ Küstenfischerei, welche nur an der Ostsee, nicht aber an der Nordsee Bedeutung hat, ist im Großen und Ganzen nicht grade ungünstig Unsere Ostseegewässer bergen nach wie vor zu ge⸗ wissen Jahreszeiten je nach der Gunst der maßgebenden Verhältnisse einen außerordentlichen Reichthum an nutzbaren, zum Theil werth⸗ vollen Seefischen; die Lage der Fischerdörfer und der fischereitreibenden Bevölkerung am Strande und an den Buchten der Ostsee hat sich gegen früher eher verbessert als verschlechtert. .

Während die neuen Kommunikationsmittel und zahlreiche Ver. besserungen in der Konservirung und Nutzung der Fischereiprodukte dem Aufschwunge des Gewerbes helfend zur Seite stehen, fehlt jeder Nachweis für die Annahme, daß die durchschnittliche Jahresausbeute im Ganzen sich vermindert habe.

8

Anders liegt es mit der Fischerei in unseren Binnengewässern. .

Die Klagen über den Verfall unserer gesammten Binnenfischerei sind schon alt und zweifellos begründet. Zwar fehlt es an statistischem Material, um denselben durch Zahlen nachweisen zu können; alle n es liegen sichere Thatsachen vor, welche einen nicht minder zuverlässi⸗ gen Beweis liefern. Für den Stand der Binnenfischerei kommt es darauf an, in welchem Umfange die in den einzelnen Gewässern hei⸗ mischen werthvollen Fische erhalten bleiben.

Unter denselben stehen bei uns die Salmoniden: Lachs, Lachs⸗ forelle, Bachforelle, Aesche, Maräne, ferner der Aal, der Stör, der Wels, der Zander u. s. w. in erster Reihe. Rücksichtlich aller dieser Fische läßt sich eine zum Theil sehr erhebliche Abnahme in unsern Gewässern nachweisen.

Unsere Gebirgsflüsse und Bäche, früher zum größten Theil durch den Reichthum an Forellen, Aeschen u. s. w. ausgezeichnet, sind jetzt in allen Provinzen verarmt; die Aesche ist fast verschwunden.

Der Lachs war früher mit wenigen Ausnahmen in allen nord⸗ deutschen Flüssen heimisch; der Lachsfang bildete einen nicht unbedeu⸗ tenden Erwerbszweig und lieferte eine sehr werthvolle Ausbeute.

Gegenwärtig hat der Lachsfang nur noch im Rheine wirklicke Bedeutung, aber auch dort sind die Erträge sehr merklich zurück⸗ egangen. ser Aus der Oder und ihren Nebenflüssen ist der Lachs fast ganz verschwunden; in der Warthe, welche in früherer Zeit als ein lachs⸗ reicher Fluß bezeichnet wird, gehört der Fass dieses werthvollen Fisches jetzt zu den Seltenheiten. Dieselbe rscheinung zeigt die Elbe mit allen ihren Nebenflüssen; kaum ein anderer Fluß hat so sehr Fischreichthum eingebüßt, als die Elbe in ihrem mitt⸗ leren Laufe. t 8 Auch in der Weser hat der Lachsfang nur noch vereinzelt mäßige

rträge. 3

Der Störfang liefert in manchen norddeutschen Strömen, vor⸗ zugsweise in der Ems, der Elbe, der Eider ꝛc. noch immer ansehnliche Erträge; es zeigt sich aber auch hier eine erhebliche Abnahme der jährlichen Ausbeute, ja aus einigen größeren Nebenflüssen dieser Ströme ist dieser werthvolle Fisch bereits ganz oder fast ganz ver⸗ schwunden. . 8 8

Der Wels, ein bei uns heimischer, sehr geschätzter Fisch, ist in allen unseren Gewässern allmählich zur Seltenheit geworden. 1

Auch die Abnahme des Aals ist leider kaum zu bezweifeln; größere, mehrpfündige Exemplare dieses beliebten Fisches werden immer seltenere Gäste in unsern Binnengewässern.

Aehnlich geht es mit allen übrigen oben erwähnten Fischgattun⸗ gen und dieser Verlust ist durch kein anderes gleich werthvolles Pro⸗ dukt ausgeglichen Unsere ausgedehnten Binnengewässer, die großen Landseen der östlichen Provinzen sind im eigentlichen Sinne des Wortes leer an nutzbaren Fischen geworden und dem entsprechend ist auch der Werth der Fischereiberechtigungen fast überall gesunken; die aus Verpachtungen erzielten Erträge, anstatt der Entwerthung des Geldes entsprechend zu steigen, sind eher zurückgegangen; ja es ist durchaus kein seltener Fall, daß die Verpachtung der Fischereiberech⸗ tigungen in öffentlichen Flüssen sich überall nicht mehr der Mühe lohnt. Unsere Zeit hat durch landwirthschaftliche Kulturen, durch den Aufschwung des Verkehrs und der Gewerbe, durch Korrektionen und andere Verbesserungen der öffentlichen Flüsse im Schiffahrtsinteresse Verhältnisse geschaffen, welche dauernd auf den Fischbestand in den Binnengewässern ungünstig einwirken müssen. Die Gewässer haben an Flächeninhalt und an Nährfähigkeit vielfach verloren, zu Gunsten einer andern land⸗ und volkswirthschaftlichen Produktion werden Flüsse begradigt, Sümpfe entwässert; man beschleunigt den Lauf des Wassers und senkt den Sptegel der Binnenseen. 1

Was dadurch aus der ewig schaffenden Natur für andere Zwecke gewonnen wird, entgeht den Bewohnern des Wassers, welche sich in demselben Maße vermindern müssen, als die Nahrung abnimmt.

Der Verkehr auf und an unseren Strömen ist gewachsen und mit ihm die unausbleiblichen Störungen für den Zug und die For pflanzung der Fische; die Dampsschiffahrt, zumal mit ihren neuesten Verbesserungen, wird schwerlich ohne nachtheiligen Einfluß für den Fischreichtꝛum der Gewässer sein können und mit der Ausdehnun der gewerblichen Betriebe ist die Gefahr der dem Fischbestande ganz besonders verderblichen Verunreinigung der Gewässer gewachsen. 1

Gegenüber diesen und manchen anderen Beeinträchtigungen der Fischkultur kann es nur die Aufgabe sein, auf Mittel und Wege Be dacht zu nehmen, durch welche ohne Schädigung höherer Interessen dem Einflusse auf den Fischbestand möglichst entgegen⸗

ewirkt werden kann. Allein die Binnenfischerei hat ihren Verfall noch mehr sich selbst, als jenen von ihr unabhängigen äußeren Verhältnissen zuzuschreiben

Ein verständiger Betrieb der Binnenfischerei muß auf Erhaltung und Vermehrung der in den Gewässern heimischen, werthvollen Fische gerichtet sein; er wird mit der in den Gewässern vorhandenen Nah⸗ rung den nach den gegebenen örtlichen Verhältnissen erreichbaren werth⸗ vollsten Stoff zu erzielen suchen. 1

Für eine solche Bewirthschaftung ist das Seer Schutz der laichenden Fische jungen Brut. 1 dEs soll nicht behauptet werden, daß für diese einfache Wahrheit bei unseren Fischern kein Verständniß wäre; ein Fischer, der alleiniger Besitzer eines geschlossenen Gewässers ist, wird sie sicher beachten und den Schutz ne. Schonung im eigenen handgreiflichen Interesse orgfältig durchführen. b 1 s gsaleig dur in zusammenhängenden Gewässern, in den Flüssen und Strömen eine größere Anzahl von Fischern mit einander konkurrirt, entsteht ohne die schützende Hand einer strengen Gesetzgebung natur⸗ gemäß ein Krieg Aller gegen Alle, der nur in der völligen Niederlage des Fischbestandes seine Endschaft findet. Niemand fühlt hier eine Verpflichtung, für das Ganze zu sorgen; denn was er nicht fängt, fangen Andere, und es ist sehr ungewiß, ob ihm aus einer gewissen⸗ haften Schonung irgend etwas wieder zu Gute kommt, daher hält er sich an den augenblicklichen Vortheil und dieser Vortheil liegt immer auf derjenigen Seite, welche der Erhaltung des Fischbestandes un⸗- günstig ist. Es gebt so weit, daß in denjenigen Gebietstheilen, wo die Fischerei in fließenden Gewässern den Adjazenten zustcht, zumal 8 da, wo die Parzellirung des Grundbesitzes eine groͤßere Ausdehnung gewonnen hat, die Fi chereiberechtigung fast gar keinen Werth mehr hat, daher pöllig vernachlässigt wird und nur von Unberechtigten noch 8

efischt wird. 8

8 sisch n Zustände sind längst richtig erkannt; es hat sich überall das Bedürfniß gezeigt, im Wege der Gesetzgebung oder Verordnung dem Fischereibetriebe in seinem eigenen Interesse gewisse auf den Schutz der laichenden Fische und die Schonung der jungen Brut ge⸗ 1b richtete Schranken aufzuerlegen und den Fischbestand gegen nachthei. lige Einflüsse von außen her zu schützen; allein, indem man vielfach 8 von einer unrichtigen Vorstellung über die Lebensbedürfnisse der Fische dnsüng⸗ traf man nicht die richtigen Mittel, um dem Verfall

ischerei Einhalt zu thun. 1

ü8. 0 die neuesten vekehen Fischereigesetze (Königlich württemberg⸗ sches Gesetz vom 27. November 1865, Königlich sächsisches Gesetz vom 15. Oktober 1868, Großherzoglich badensches Gesetz vom 3. Maärz 1870) zeigen eine erfreuliche Umkehr zu richtigen Grundsätzen und einen anerkennenswerthen Fortschritt.

In Preußen ist die Fischerei⸗Gesetzgebung bisher, abgesehen von den privatrechtlichen Vorschriften des Allgemeinen Landrechts (Theil I. Titel 9 §§. 170 ff.;, Theil II. Titel 15, Abschnitt 2, 8§. 73 ff.), provin⸗ da oder lokal behandelt; allgemeine, das ganze Staatsgebiet um⸗

erste und nothwendigste und die Schonung der

assende fischereipolizeiliche Vorschriften bestehen nicht; die wichtigsten 88 egenwärtig in Kraft befindlichen Gesetze und Verordnungen sind im Nachfolgenden zusammengestellt.