81“ 1“ 8
ite Beil chen Reichs⸗Anzeiger und Köni
Berlin, Mittwoch, den 13. Januar
in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
für das Deutsche Reich. Nr. 10.)
3 81 Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das 8 Abonnement beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern ₰ c. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
8
Verschiedene Bekanntmachungen. “
v1“ ““ 1“ 1u“ “
. Verloosung, A Lortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren
Allgemei ositen⸗Bank Liquidation. Berliner Pferde⸗Eisenbahn⸗ Allgemeine Depe i per 15. Dezember 1874 Status der 8 es ell s ch 8- ft. ““
inen Depositen⸗Bank . 1 1 8 8 8 Beläge ncran nn ü-lr. hat, sind wir zu einer Abschlagszahlung von Ko mm andit⸗Gesellschaft auf Aktien. 54 ½ = 109 Thaler oder 327 Mark pr. Aktie ermächtigt. ; E. Besckow. J. Lestmann. 11“
Auf diese.. . ·54 ½˖ oder 109 Thaler Die Herren Aktionäre der vorgenannten Kommandit⸗Gesellschaft auf Akt
kommen diejenigen 82 8 8 8 490 880. . 8 a Fang 1 s E11535 iner außerordentlichen Generalversammlung au 8 Ban2rbfecam 25. Juni 1874 auszahlte, a9 Thaler — 87 Mark einer außer ch Freitag, den 20, Januar er., Vormittags 10 Uhr, so daß jetzt noch 11“; — 5 8 bei 5 Deutschen Bank hier, Burgstraße Nr. 29, im Hôtel de Rome, Unter den Linden Nr. 39, hierselbst eingeladen. eö1. Den Gegenstand der Tagesordnung bilden:
8 1) Wahl von zwei persönlich haftenden Gesellschaftern
vom 18 ücke in Empfang genommen werden. — welcher seine diesfällige Stellung gekündigt hat, sowie
.“
nach Einsicht der Bücher und Der Inhalt dieser Beilage,
einem besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handels⸗Register
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, sW., darch ale 1n. “ alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
E“
ien werden hierdurch zu
in Stelle des Herrn E. Besckow, Ermächtigung des Aufsichtsrathes
; . Abs⸗ ti 1 dieses Monats ab gegen Abstempelung der S “ Hecten Aktionärt,
Der gedruckte Status steht ebendaselbst zur V Seit eee 1 d 2 1875. 1“ (H. 8 “ den gi. e der Allgemeinen Depositen⸗Bank. “ H. Walli R. Koch
llich.
e Central⸗Boden Aktiengesellschaft.
Depot⸗, Giro⸗ und Incasso⸗Geschäft.
8 n angenommen baare Einlagen und Effekten. I1““ Ih ee Piaenem öfmnd entweder 8 süheeens “ so daß darüber mittelst verfü 9 kann, oder verzinslich und gegen Kündigung rückzahlbar. . bn h2. Effelten werden zu jederzeitiger Verfügung gehalten; die Depotscheine werden auf
enten ausgestellt. 1 — den Nameg ges Hehovan ind ungechinelich; für die Gio⸗Folien⸗Ihaber wird das Incasso von Wechseln,
beisungen und Effekten am hiesigen Platze übernommen. Ss⸗ “ Die Prospekte können an der Gesellschaftskasse, Unt
werden. 8 “ Verlin im Januar 1875. 1.“ Die Direktion.
v. Philipsborn. Bossart. Herrmann.
Mit Genehmigung der Herzoglichen Staats⸗Regierung werden wir mit der
8.
Ausgabe der nach Artikel 18 des Reichs⸗Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 an Stelle unserer jetzt umlaufenden Noten über 10 Waler auszugebenden auf 100 Mark Reichswährung lautenden Noten nunmehr beginnen und geben in Nach⸗
stehendem eine Beschreibung derselben. 8 Braunschweig, 8. Januar 1875.
Braunschweigische Bank. Bemwig. Stübel.
8 “ Beschreibung der Banknoten der Braunschweigischen Bank Braunschweig. Größe der Banknoten: 103 Millimeter hoch und 172 Millimeter breit. 8 .““ Papier: Das zur Herstellung dieser Banknoten verwendete Papier ist Farbe und mit dem hellwirkenden Wasserzeichen:
1“ BANK.
Vorderseite: In der Mitte der Schrifttext “ Die Braunschweigische Bank
zahlt gegen diese Banknote
Hundert Mark Deutsche Reichswährung. Braunschweig, den 1. Juli 1874.
er Regierungs-Commissar
Gf. Görte- Wrisberg. O. Löbbecke. Bewig. (Facsimile.) (Facsimile.) (Facsimile). Wer diese Banknote nachmacht oder verfälscht oder dergleichen nachgemachte oder verfälschte Banknoten in den Verkehr bringt, wird nach den einschlagenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich bestraft.
Zu beiden Seiten dieses Schrifttertes zwei Medaillons, das zur Linken mit dem Kopfe der Ceres, umgeben von Emblemen des Ackerbaues, das zur Rechten mit dem Kopfe des Merkur, umgeben von den Emblemen des Handels. Oberhalb dieser Medaillons je eine Guilloche, die Werthzahl „100“ enthaltend. Unterhalb der Medaillons zwei Schilder, in denen je einmal die fortlaufende Nummer und hierunter in kleiner Haarschrift auf der linken Seite der Name des Zeichners, auf der rechten Seite der des Stechers. Unter dem Schrift⸗ text liegt nochmals in Relief⸗Manier hergestellt die Werthbezeichnung „100 Mark“ in großer arabischer Ziffer. 8
Während sämmtliche, vorstehend aufgeführte Darstellungen in s chwarzer Farbe aus⸗ geführt sind, ist der Vorderseite überdem in grüner Farbe ein guillochirter Unterdruck auf⸗ gedruckt, in dessen Mitte, unter dem Schrifttexe liegend, das auf der Rückseite der bisher coursirenden Noten à 10 Thaler befindliche Mittelbild: der auf einem Postamente sitzende, das Braunschweigische Wappen repräsentirende Löwe, sich befindet.
Rückseite: In der Mitte eine ovale von einem pantographisch ausgeführten Rande umgebene Guilloche, in deren Mitte die in Relief⸗Manier hergestellte Werthbezeichnung in großen arabischen verzierten Ziffern, sowie die Zeile Ein Hundert Mark in lateinischen großen Buchstaben, der übrige Raum der Note ist mit einem guillochirten Muster ausgefüllt. In den oberen Ecken je ein mit Arabesken verschlungenes Band, die Werthbezeichnung in arabischer Ziffer tragend, in den unteren Ecken je eine Guilloche, gleichfalls die Werthbezeich⸗ nung in verzierter Ziffer enthaltend. Den vorstehenden in schwarzer Farbe ausgeführten Darstellungen ist ein Unterdruck in grüner Farbe aufgedruckt, welcher sich den ersteren theils in Linien und Punkten, theils im guillochirten Muster anpaßt. Ueberdem ist in brauner Farbe oberhalb der größeren Mittelguilloche die Firma der Bank, unterhalb die Worte „Deutsche Reichswährung“ aufgedruckt; zu beiden Seiten der letzteren befindet sich die, die Ausfertigung betreffende Bezeichnung bezw. der geschriebene Name des betreffenden Beamten, darunter die Druckfirma.
Bekanntmachung
wegen Aushändigung der Zins⸗Conpons Serie 2 zu den Whesitpen der Rheinprovinz I. Emission.
100
von weißer
11
Die Direction
Inhabern, welche die Talons mit der Post einsenden, werden auf ihre Gefahr und Kosten die neuen Cou⸗ pons auf demselben Wege bei Deklaration des Werthes der am 1. Juli fälligen Coupons zuge⸗ sandt werden. Auf C in dieser An⸗ Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Inhaber gelegenheit können sich die Direktion und die Kasse von Obligationen der Rheinprovinz 1. Emission, daß nicht einlassen. 8 die neuen “ vom 1. März d. J. ab an! Cöln, den 7. Januar 1875.
allen Wochentagen Vormittags von 9 bis 12 Uhr Die Direktion
[273]
dentlichen Generalversammlung auf
ergebenst eingeladen.
170 “ 89 Herren Actionaire unserer Gesellschaft werden
hierdurch zu lung
Mittwoch, den “ Geschäftslokale, Georgenstraße Nr. 44,
eine Treppe hoch, stattfinden wird.
ständen stehen auf der Tagesordnung Anträge der Direction auf:
Allgemeine Deutsche Hagel⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft [279] mit gemäß §. 14 des Statuts zur ordentllichen
8 2) Abänderung r §§. 1, 6 und 35 ad 2. Berlin, den 12. Januar 1875.
zum der Anstellungsverträge mit denselben. e
der Statuten.
Der Aufsichtsrath.
Levinstein, Vorsitzender. H
3 emäß §. 11 der Statuten ersuchen wir diejenigen Herren Aktionäre, welche 111““ “ ein Stimmrecht ausüben wollen, ihre Aktien 3. Tage vor der Generalversammlung in den Vormittagsstunden von 10 bis 12 Uhr bei unserer Gesellschaftskasse, Unter den Linden Nr. 66, eine Treppe hoch, zu deponiren und daselbst die Bescheinigung über die Deponirung
der Aktien in Empfang zu nehmen.
welche in der vorstehend
Gemäß Artikel 183 des Handelsgesetzbuches sind nur diejenigen Aktionäre stimmberechtigt, deren
Aktien im Aktienbuche der Gesellschaft auf ihren Namen eingetragen stehen.
Berlin, den 12. Januar 1875.
Die persönlich haftenden
E. Besckow.
(à Cto. 481/1.)
Gesellschafter. “
J. Lestmann.
Dienstag, den 26.
Berliner Immobilien⸗Aktiengesellschaft. .
Die Herren Actionäre der Berliner Immobilien⸗Actien⸗Gesellschaft werden hierdurch zu einer or⸗ Januar 1875, Nachmittags 5 Uhr,
im Norddentschen Hofe, Mohrenstraße 20, Berlin,
Tagesord
nung,.
Vorlage des Geschäftsberichtes nebst Bilanz und Beschluß über die zur Vertheilung kommende
Dividende.
Beschlußfassung darüber, ob unter den nach dem ursprünglichen Statut gewählten Aufsichtsraths⸗ Heüchlußtes 8 gegenwärtig ein Turnus im Ausscheiden stattzufinden hat, event. Neuwahl von
drei Aufsichtsrathsmitgliedern.
Antrag des Aufsichtsrathes auf Herabsetzung des Grundcapitals auf drei Millionen Mark durch Zusammenlegung der mit fünfzig Prozent eingezahlten Interimsscheine in auszugebende vollein⸗
gezahlte Aktien. Aütrag eines Actionärs auf Herabsetzung des
Actien⸗Capitals um den vierten Theil durch An⸗
kauf eigener Interimsscheine resp. Actien in öffentlicher Submission und auf Beschaffung der nöthigen Gelder durch Aufnahme städtischer Pfandbriefe. b Diejenigen Herren Aktionäre, welche an der Generalversammlung Theil nehmen wollen, haben ihre
Berlin, den 13. Januar 1875.
enterimsscheine bis spätestens den 23. Januar 1875, Nachmittags 5 Uhr, bei der Wechselstuben⸗ Ritfrime üschahe hierselbst, Breitestraße 1. zu deponiren. 1.““ 8
Der Aufsichtsrath.
Salomon, Vorsitzender.
Berliner Hagel⸗Assecurauz⸗Gesellschaft g 888 von 1832
der ordentlichen General⸗Versamm⸗
benst eingeladen, welche am söheben 27. d. M., Vormittags 10 ½ Uhr,
Außer den gewöhnlich vorkommenden Gegen⸗
1) Abänderung der, den Reservefond betreffenden
Bestimmungen des Gesellschafts⸗Statuts, sowie Bevollmächtigung der Direction, die von den Behörden etwa verlangten Fassungs⸗Aende⸗ rungen des bezüglichen Statut⸗Nachtrages mit denselben zu vereinbaren. ““ Wahl einer Kommission von 3 Actionairen behufs Mitwirkung bei Abfassung des Ent⸗ wurfes eines der nächsten General⸗Versamm⸗ lung zur Genehmigung vorzulegenden neuen Gesellschafts⸗Statuts.
Berlin, den 7. Januar 1875. . Berliner Hagel⸗Assecuranz⸗Gesellschaft
von
*
in Berlin.
Die Mitglieder unserer Gesellschaft werden hier⸗
Generalversammlung auf
Sonnabend, den 30. Januar 1875, Vormittags 11 Uhr,
in unserem Geschäftslokale zu Berlin, Hedemannstr.
13/14 eingeladen. Tagesordnung: —
1) Rechenschaftsbericht der Direktion und Erthei⸗ lung der Decharge für den Rechnungs⸗Abschluß pro 1874.
2) Bestätigung des Vorstandes, sowie 8e fassung über Entlassung des bisherigen stell⸗ vertretenden Direktors
3) Ergänzungswahl zum Verwaltungsrath.
4) Entscheidung über einige zweifelhafte Entschä⸗ digungsansprüche von vier Mitgliedern.
Berlin, den 12. Januar 1875.
Der Verwaltungsrath
Zum Deutsch⸗Oesterreich⸗ Ungarischen Verbandtarif vom 1. Oktober 1874 ist ein Nach⸗ trag III. in Kraft getreten,
8 pe welcher die Verlängerung der b 21 Eer- Gültigkeit dauer der durch den Nachtrag 1. eingeführten Frachtermäßigungen für einzelne Artikel bes zum 31. d. M. sowie Be⸗ stimmungen über Tarifirung gobrauchter leerer, zum Transport von Füstces ta bestimmter Fässer und zerlegter Möbel in Kisten verpackt, enthält. Druck⸗
expeditionen in Berlin, Breslau und Liebau unent⸗ geltlich zu haben.
[5968]
1 Pianino
8 Geprägtes Geld.. Königliche Banknoten und
“*“ Effekten..
Contocorrent⸗
Grundstück⸗ und diverse
exemplare dieses Nachtrages sind bei unsern Güter⸗ Berlin, den 5. Januar 1875.
(à cto. 378/12) 3 Monat gebraucht, ist für 160 Thlr. schleunigst z. verk. Neuenburgerstraße 8., 1. Et
Monats⸗Uebersicht
der kommunalständischen Bank für die [2511
Preußische Oberlausitz
ultimo Dezember 1874.
. 351,859 Thlr. Kassen⸗
4 44,350 „ 2,627,961 †, ö Forderungen gegen
1,607,083 „
95,811 „
Banknoten im Umlauf .990,880 Thlr Stammkapital (§. 4 des Statuts) 1,500,000 „ Reserve⸗Fonds . . . . ... 375,000 „ Depositen⸗ u. Giro⸗Kapitalien 1508G Jö Guthaben von Privatpersonen 510,098 „ Görlitz, den 31. Dezember 1874. (ac. 339/1 IV.)
Kommnnalständische Bank für die Preußische Oberlausitz.
ee, Vom
anweisungen .. . .
Sicherheit 111“
ausstehende Vorbertigen .. Passiva.
15. Januar k. J. ab tritt zum Hamburg⸗ Oberschlesischen Verband⸗ Güter⸗Tarife vom 15. April 1872 ein Nachtrag XIII. —mit direkten Frachtsätzen für den hr mit der Station Glatz der Oberschle⸗ sischen Eisenbahn in Kraft. Druck⸗Exemplare dieses Nachtrages werden von unseren Güter⸗Expeditionen in Berlin und Breslau auf Verlangen unentgeltlich verabfolgt. Berliu, den 25. Dezember 1874. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
[268] Werra⸗Eisenbahn.
Vom 1. März 1875 an wird für den Lokalverkehr der Werrabahn ein neuer Personen⸗ und Gepäck⸗ tarif auf Grundlage der neuen Gewichts⸗, Maß⸗ und Münzeinheiten mit theilweise erhöhten Sätzen, namentlich für Retourbillets, zur Einführung ge⸗ langen. 3
Hierbei erfolgt zugleich eine Herabsetzung des Frei⸗ für Tourbillets auf 20 Kilogramm pro Billet.
Erfurt, den 9. Januar 1875.
Die Direktion.
—— MꝛR5ü
[253] Soeben ist erschienen und durch alle Buchhand⸗ lungen zu beziehen: 8 Provinzialhandbuch für GA“ und das Herzogthum Lauenburg. Herausgegeben mit amtlicher Unterstützung der Königlichen Regierung. Dritter Jahrgang. 1875. gr. 8. 33 ½ Bogen. Geh. Preis 8 M
Königliche Direktion der Niederste hlesisch⸗Mär⸗ ““ 14““
egen Aushändigung der Talons in unserer Kasse in inischen Provinzial⸗Hülfskasse. mpfang genommen werden können. Auswärtigen Lettow.
kischen Eisenbahn. 8
Geb. Preis 9 M. (2. 452/1) ö“ Ernst Homann.
Aus dem Protokoll der 72. öffentlichen Ple⸗ narsitzung der Handelskammer zu Leipzig am 14. Dezember 1874 theilen wir Folgendes mit:
Zufolge einer Anregung der Handelskammer zu Halle a. S. wird nach einer kurzen Debatte ein⸗
stimmig beschlossen,
den Handeltreibenden und Fabrikanten des Be⸗ zirks zu empfehlen, daß sie vom 1. Januar 1875 ab die Preise ihrer Waaren, anstatt nach dem Centner (= 50 Kilo), nach 100 Kilo be⸗ rechnen.
— Aufsehen erregt ein Antrag des Herrn Gum⸗ pel, dahin gehend, die Kammer möge in Erwägung ziehen, ob sich nicht durch eine öffentliche Bekannt⸗ machung oder auf andere Weise der Uebervortheilung des Publikums durch die sogenannten Ratengeschäfte entgegenwirken lasse, welche von auswärtigen und neuerdings leider auch von einzelnen hiesigen Firmen durch besondere Reisende, namentlich unter der ge⸗ schäftsunkundigen ländlichen Bevölkerung und zwar anscheinend in Maßstabe betrieben werden. Das Charakteristische dieser Geschäfte ist, daß eine Anzahl Werthpapiere, vorwiegend Loospapiere von geringem Werthe (z. B. Pappenheimer, Bar⸗ letta⸗, Mailänder, Türkenloose ꝛc.) zu einem Ge⸗ sammtpreise, der in vielen kleinen Raten (bis zu 4 Thlr. herab!) zahlbar ist, verkauft werden, daß aber der Käufer die Papiere erst nach und nach oder auch ganz zuletzt, bei Versäumung einer Ratenzah⸗ lung aber gar nicht erhält. Schon an sich pflegt der Preis so gestellt zu sein, daß der Verkäufer einen erklecklichen Gewinn macht (z B. für 4 Papiere im Courswerthe von ca. 258 Thlr. sind 30mal 11 ½ Thlr. = 345 Thlr. zu zahlen, wovon nur eine Zins⸗ vergütung von im Ganzen 17 Thlr. 11 Gr. abgeht; in einem anderen Falle 15 * 4 = 60 Thlr. für 3 Papiere im Werthe von ca. 43 Thlr. u. f. f.). Da aber der Käufer sehr leicht in der Lage kommen wird, eine Zahlung zu versäumen (denn wirklich zah⸗ lungsfähige und geschäftskundige Leute werden sich auf ein solches Geschäft schwerlich einlassen), so hat er dann vollends das leere Nachsehen. Für den kleinen Mann sind die niedrigen Raten natürlich sehr verführerisch, zumal da er sogleich bei der ersten Rate einen elegant ausgestatteten „Bezugschein“ oder „Antheilschein“ erhält, der wie ein wirkliches Werth⸗ papier ensfüht Noch dazu wird der Käufer über seine Verpflichtungen oft im Unklaren gelassen. Der Antragsteller illustrirt dies durch Vorlegung eines solchen Bezugscheines, welcher so reich verziert ist, daß man vor lauter Verzierungen das, worauf es ankommt, kaum lesen kann. Der bezügliche Satz lautet (wir heben die Hauptsachen durch gesperrte Schrift hervor):
„Die Zahlung der ersten Rate hat bei Ueber⸗ nahme dieses Bezugsscheines zu erfolgen, die übrigen (29) monatlichen Raten sind an unserer Cassa in Leipzig franco nach Ablauf eines jeden Monats vom Tage des Ankaufes an (der aber nicht angegeben werd), pünktlich zu leisten. Vom Erlags⸗ tage der vorhergegangenen bis zur Zahlung der nächsten Rate dürfen im äußersten Falle vierzig Tage verstreichen. Nach Ablauf dieser Frist werden Sie vorerst brieflich daran erinnert (ohne daß wir jedoch für das richtige Anlangen des Er⸗ innerungsschreibens eine Verantwortung übernehmen) und sollte acht Tage nach Erinnerung die Rate aus was immer für einem Grund noch nicht erfolgen, so erlischt Ihr Eigenthumsrecht auf obige Effekten als auch auf deren Zinsen und späteren Ziehungen und sind wir dann berechtigt, ohne gerichtliches Ver⸗ fahren über Ihren Bezugschein anderweitig zu ver⸗ fügen und Ihnen einen sich hierbei etwa ergebenden Ueberschuß (() zur Versügung zu halten.
An einer anderen Stelle ist noch gesagt, daß Zahlungen, welche an eine der dem Käufer ausdrück⸗ lich genannten Agenturen geleistet werden, nicht gel⸗ ten, außer wenn die Ouittung von dem „Bank⸗ geschäft“ selbst ausgestellt ist. Außerhalb der Rand⸗ verzierung findet sich noch eine wichtige Bemerkung, jedoch in so niedlicher Schrift, daß man sie bei ober⸗ flächlicher Betrachtung nur für einen Theil der Ver⸗ zierung hält; 1
„Wir ersuchen alle unsere Kommittenten, vor
Kauf eines Bezugsscheines den Text desselben ge⸗ nan zu lesen, da wir nur hierfür verantwortlich ind.“
Diese Bemerkung ist in der That beherzigens⸗ werth, denn wer den Text mit Verstand liest, der wird daran genug haben.
Nach Verlesung des Antrages bemerkt der Vor⸗ sitzende, der Zweck desselben werde wohl durch Er⸗ wähnung der Sache im Sitzungsbericht am besten erreicht werden. Der Antragsteller erklärt sich da⸗ mit einverstanden; bei der großen Ausdehnung, welche diese Sorte von Geschäften gefunden, halte er eine Warnung für dringend nöthig, wenn auch zu fürchten sei, daß dieselbe nach dem bekannten Sprüchworte nicht viel helfen werde. Unter viel⸗ 1 Zustimmung fordert Herr Leppoc den Se⸗ “ auf, der Sache die geeignete Verbreitung zu geben.
— Das Königl. Ministerium des Innern er⸗ fordert Angaben über die Zahl ꝛc. der Etablissements der verschiedenen Branchen, auf welche die Enqubte über die Frauen⸗ und Kinderarbeit in den Fabriken sich zu erstrecken haben wird. Der Vorsitzende theilt mit, 8 der Bericht bereits in der Bearbeitung be⸗ griffen 18 8 88 b
— Gegen die beabsichtigten Erhöhungen des hei Drucksachen, Waarenproben und Post⸗ vorschußsendungen) hat der Verkehrsausschuß, der ihm ertheilten Ermächtigung gemäß, die Absendung einer Vorstellung an den Bundesrath veranlaßt, von
welcher Abdrücke an die Mitglieder vertheilt sind. Der Vorsitzende erwähnt, daß 6 bei anderen Handelskorporationen mehrfach Anklang gefunden, und daß u. A. die Handels⸗ und Gewerbekammer sn Dresden sich derselben im Wesentlichen ange⸗ chlossen habe.
— Der Rath der Stadt Leipzig war vor längerer Zeit von der Kammer ersucht worden, sich ihrem Gesuche um Herabsetzung der Meßgebühren anzuschließen. Derselbe antwortet nunmehr, nachdem die Kammer inzwischen mit ihrem Gesuche abge⸗ wiesen worden,
daß er um gänzliche Beseitigung der Meßgebühren
einzukommen beabsichtige, und fordert die Kammer zu gemeinsamen Schritten auf. Nach dem Antrage des Verkehrausschusses — Referent Herr Scharf — beschließt dieselbe,
diese Zuschrift bejahend zu beantworten.
— Ebenfalls Namens des Verkehrsausschusses berichtet Herr Lorenz über die s. Z. vom Bureau veröffentlichte Mittheilung des kais. Oberpostdirektors, die Aufhebung des Aachen⸗Berliner Nachtschnellzuges betr. Dadurch ist nicht nur Dasjenige, was die Handelskammer nach wiederholten Bemühungen um raschere Hierherkunft der Londoner Frühpost erreicht hatte, wieder genommen, sondern es ist die Verbin⸗ dung noch ungünstiger geworden, als sie seit einer langen Reihe von Jahren gewesen. Nachdem aber das Generalpostamt mit Rücksicht auf die geringe Frequenz des fraglichen Zuges in dessen Aufhebung gewilligt, hat der Ausschuß sich bescheiden zu müssen geglaubt, von weiteren Schritten als voraussichtlich erfolglos abzusehen. Man könne, bemerkt der Re⸗ ferent, hier wohl die Frage aufwerfen, ob nicht solche Inkonvenienzen zu vermeiden wären, wenn die Post den Eisenbahnen eine Vergütung für ihre Dienst⸗ leistungen gewährte; doch sei diese Frage hier nicht so beiläufig zu erledigen. Dagegen hat der Aus⸗ schuß unter Bezugnahme darauf, daß der Handels⸗ stand von der fraglichen Aenderung erst nachträglich, durch das Ausbleiben der Briefe, Kenntniß erhalten, an den Oberpostdirektor die Bitte gerichtet, sich da⸗ für verwenden zu wollen,
daß derartige für den internationalen Verkehr
Aenderungen in den Postkursen recht⸗
zeitig bekannt gemacht werden.
Der kaiserl. Oberpostdirektor hat darauf bereits geantwortet und im Allgemeinen auf den Erlaß des Reichs⸗Eisenbahnamtes wegen besserer Bekannt⸗ machung der Fahrpläne hingewiesen, im Uebrigen aber verheißen, daß er für jeden einzelnen geeigneten den obigen Wunsch im Auge behalten wolle.
er Referent bemerkt dazu, jener Erlaß treffe noch
nicht den Wunsch des Ausschusses, der sich speziell
auf die internationalen Postverbindungen beziehe; bei der zuletzt gedachten Verheißung aber werde man Beruhigung fassen können. Die Kammer erklärt sich hiermit einverstanden, ertheilt auch dem vom Ausschusse veranlaßten Gesuche nachträglich ihre Ge⸗
nehmigung.
— Herr Cichorius hat den Antrag gestellt,
eine Bekanntmachung darüber zu erlassen, welche
österreichischen Eisenbahncoupons in Thalern, welche
in Silbergulden und welche nur in Papier ein⸗
gelöst werden, und dafür zu sorgen, daß Abdrücke
dieser Bekanntmachung käuflich zu haben seien. Der Antrag bezweckt, den Kaufleuten ein Mittel in die Hand zu geben, um sich der Zahlung in minder⸗ werthigen Coupons zu erwehren.
Der Ausschuß für Handelsgesetzgebungsfragen — Referent Herr Bassenge — befürwortet diesen Antrag. Nach längerer Debatte wird derselbe in seinem ersten Theil angenommen, während der zweite Theil sich dadurch erledigt, daß der Antragsteller er⸗ klärt, die Veranstaltung käuflicher Abdrücke solle dem Drucker überlassen werden. Zugleich wird auf Antrag des Herrn Schnoor beschlossen,
die I. Sektion des Börsenvorstandes zu ersuchen, daß sie über eintretende Veränderungen in der Art der Einlösung die Kammer auf dem Laufen⸗ den erhalte.
— Von der Gewerbekammer ist an die Han⸗ delskammer ein Gesuch des Herrn B. Berkowitz ab⸗ gegeben worden; derselbe hat am 2. September v. J., als am Sedantage, sein Geschäft geschlossen gehabt, hat in Folge dessen die Protestkosten für einen pro ultimo August auf ihn laufenden Wechsel, der aber vorher nicht zur Präsentation gekommen, bezahlen müssen und bittet nun,
a) ihm mitzutheilen, ob er, wenn er es auf den Prozeß hätte ankommen lassen, diesen würde gewonnen haben;
b) sich dafür zu verwenden, daß der 2. Septem⸗ ber in Hinsicht auf den Wechselverkehr als Feiertag anerkannt werde.
Der Ausschuß für Handelsgesetzgebungsfragen
— Referent ebenfalls Herr Sasseng. — beantragt dieses Gesuch auf sich beruhen zu lassen. 8
Zu a. erinnert der Referent daran, daß die
Kammer in der Regel vermieden habe, sich auf Gut⸗
achten über Rechtsfragen zinzulassen; davon abzugehen
6 hier kein Grund. Was aber den Punkt b. an⸗ ange, so sei es nicht unwahrscheinlich, daß der 2. September mit der Zeit zu einem wirklichen Feiertag sich gestalte und als solcher anerkannt wer⸗ den müsse, nur bilde der Wechselverkehr dabei nicht den hauptsächlichen Gesichtspunkt und sei es sonach nicht Sache der Handelskammer, darauf anzutragen. Ueber diesen letzteren Punkt entspinnt sich eine längere Debatte, indem Herr Lorenz es für wün⸗ schenswerth erachtet, daß die in den 2. Staaten eltenden Feiertage durch das Reichs sannt gemacht und der 2. September als Feiertag anerkannt werde; doch wird schließlich der Ausschuß⸗
8 be⸗-
antrag (zu a. einstimmig, zu b. gegen 4 Stimmen) angenommen.
— Die Handelskammer zu Barmen hatte an
den Bundesrath das Gesuch gerichtet: aus Anlaß der Einführung der Markrech⸗ nung die Wechselstempelsteuersätze derart abzuändern, daß auf je 100 Mark fünf Pfennige Stempelsteuer entfallen.
Nachdem das Gesuch vom Bundesrathe abge⸗ lehnt worden, hat sie sich an den Reichstag gewandt und bittet, sich ihr anzuschließen.
Herr Konsul Beckmann, welcher Namens des Ausschusses für Zoll⸗ und Steuerfragen referirt, be⸗ zeichnet es als keineswegs wünschenswerth, die kleinen Wechsel noch mehr zu begünstigen, da dieselben nur eine Plage für den Verkehr seien; für größere Wechsel sei aber das Intervall von nur 100 Mark zu klein. Da nun überdies der Vertreter des Bundesraths bei Gelegenheit der Budgetberathung im Reichstage bereits erklärt habe, daß eine Aenderung der Stempel⸗ steuersätze bis zur Einführung der Markrechnung in ganz Deutschland vorbehalten bleiben müsse, so em⸗ pfehle der Ausschuß:
die Zuschrift auf sich beruhen zu lassen. Sa Debatte tritt die Kammer diesem An⸗ rage bei. “
“ C“ 8
Das Preuß. Handelsarch. veröffentlicht den Jahres⸗ bericht über Großbritanniens Handel im Jahre 1873. Nach demselben hat sich die Ein⸗ fuhr aus Deutschland, welche in 1872 eine geringe Abnahme zeigte, in 1873 dem Werthe nach um 700,000 Pfd. Sterl. gehoben; dieses Mehr herbeizuführen, haben beigetragen: Holzwaaren, Schinken und Speck, Zucker, Schaf⸗ und Lamm⸗ wolle, Wollengarn. Das Mehr in unbedeutenderen Artikeln, die zusammen etwas über eine Million aus⸗ machen, ist hauptsächlich bemerkenswerth bei Oel⸗ saat (Raps⸗ und Leinsaat), Samenöl und Zink. Von Deutschland sind weniger nach England gebracht worden: Weizen und Gerste, Weizenmehl, baum⸗ wollene Waaren, Häute, b Schweinefleisch, Lumpen, Felle und Pelzwerk, Wollwaaren; abgenom⸗ men hat ferner die Einfuhr von dorther in Vieh (Ochsen, Schafen, Lämmern).
Die Einfuhr betrug 1869: 18,354,014, 1870: 15,404,218, 1871: 19,263,319, 1872: 19,231,873, 1873: 19,926,451 Pfd. Sterl. Für die Hauptartikel betrug in den genannten 5 Jahren: Ochsen und Stiere 1,376,869 — 777,930 — 951,256 — 917,269 — 891,233; Kühe und Kälber 243,313 — 152,843 — 372,829 — 157,393 — 305,538; Schafe und Lämmer 442,217 — 312,587 — 890,863 — 929,791 — 761,119; geräuchertes Schweinefleisch 790,487 — 573,880 581,017 523,927 739,210; Butter 907,365 — 998,120 — 917,289 — 708,511 746,771; Getreide: Weizen 3,450,018 1,949,805 — 2,019,367 — 2,648,792 — 1,547,083; Gerste 699,822 — 533,048 — 502,485 — 860,164 572,640; Bohnen und Erbsen 394,309 — 510,691 — 356,535 — 290,978 — 384,573; Weizenmehl 767,733 — 653,463 — 913,235 — 969,323 — 684,019; roher Zucker 482,488 — 546,436 1,319,647 — 451,358 — 848,745; behauene Hölzer 556,259 — 508,788 — 841,243 — 846,469 1,009,868; Schaf⸗ und Lammwolle 461,270 310,334. — 558,644 — 366,815 — 565,784; Woll⸗ waaren 390,571 — 420,470 — 520,249 — 572,945 — 463,994; sonstige Waaren 3,917,525 — 3,329,798 — 3,626,146 — 4,684,114 — 5,742,552.
Bei Vergleich des Gesammtwerths britischer und irischer Erporte in den Jahren 1872 und 1873 zeigt sich in runden Zahlen eine Differenz von nur einer Million, und zwar zum Vortheil des Jahres 1872
belangreich, ohne reelle Bedeutung ist. In einem Außenhafen waren nämlich von Seiten einiger Schiffsagenten gewisse Irregularitäten vorgekommen; sie haben 8 Folge gehäbt, daß in 1872 die Aus⸗ fuhr von Worstedstoffen überschätzt wurde. Wird dies in Berücksichtigung gezogen, so können für prak⸗ tische Zwecke die Zahlen beider Jahre als ganz gleiche angesehen werden. Die Gesammtausfuhr war 1871 1872 1873
Pfd. Sterl. Pfd. Sterl. Pfd. Sterl. Nach dem Aus⸗
lande 171,815,949 195,701,350 188,836,132
Nach britisch. 8 Besitzungen . 51,250,213 60,555,997 66,328,471 Die Ausfuhr nach Deutschland betrug 1869: 22,841,745, 1870: 20,416,168, 1871: 27,434,520, 1872: 31,618,749, 1873: 27,270,342 Pfd. St. In den Hauptartikeln war die Ausfuhr nach Deutsch⸗ land in den angegebenen 5 Jahren: Kohlen und andere Brennstoffe 661,986 — 678,647 — 1,012,804 — 1,538,957 — 1,684,386; Baumwollengarn 3,547,619 — 2,843,471 — 3,846,980 — 3,930,323 — 3,045,798, Baumwollen, Piece goods 1,692,127 — 1,333,843 — 1,792,225 — 2,036,388 — 1,272,473; Baumwollen, gewirkte Waaren 164,991 — 191,976 — 328,304 — 316,949 — 655,896; Fische: Heringe 441,587 — 312,473 — 654,550 — 703,844 — 823,943; Ma⸗ schinen, außer Dampfmaschinen 589,075 — 406,659 — 497,592 — 804,709 — 1,243,796, Eisen, roh und verarbeitet 1,330,915 — 1,443,089 — 1,853,418 — 3,269,519 — 3,654,870; Wollen⸗ und Worsted⸗ (Feseichng und Kammgarn) 2,847,382 — ,907,997 — 2,806,793 — 2,933,309 — 2,593,907; Tuch, Coatings zc. 239,678 — 212,413 — 470,032 — 753,407 — 948,106; Worsted stuffs (Zeuge und Kammgarn) 5,720,401 — 4,853,988 — 6,990,599 — 7,905,629 — 2,857,377; andere Waaren 1,378,758 — möfd. St.
12,180 — 1,759,976 — 2,306
1,250,422 — 1,632
ein Minus für 1873, welches, an sich schon nicht
In der Stadt Algier wird eine Ausstel⸗ lung veranstaltet, welche am 15. November 1875 eröffnet und am 15. Februar 1876 geschlossen werden soll. Dieselbe ist in erster Linie für algerische Er⸗ zeugnisse bestimmt, doch soll auch das Ausland, und zwar mit Hausthieren, land⸗ und garteuwirthschaft⸗ lichen Geräthschaften, Instrumenten und Maschinen jeder Art und auch solchen, welche zum Bergbau be⸗ stimmt sind, sowie mit Gegenständen aller Art, je⸗ doch nur soferne sie aus Rohstoffen von speziell al⸗ gerischer Herkunft erzeugt sind, zugelassen werden. Zur Ausführung des Baues hat sich in Algier ein Komité gebildet, an welches die Aussteller sich zu wenden haben. Verkehrserleichterungen sind franzö⸗ sischerseits nicht zu erwarten, die Aussteller haben auf eigene Kosten und Gefahr ihre Gegenstände nach Algier zu senden.
Das „Central⸗Blatt der Abgaben⸗, Ge⸗ werbe⸗ und Handels⸗Gesetzgebung und Verwaltung in den Königlich e Staaten Nr. 1 hat folgenden Inhalt: Verfügungen des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen betreffend. Circular⸗Ver⸗ fügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Verpackung der Reichsmünzen betreffend, vom 27. November 1874. — Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Verzollung des Material⸗ zuschlages von Gegenständen, welche zur Ver⸗ arbeitung ꝛc. nach dem Auslande gehen und im ver⸗ vollkommneten Zustande zurückkommen, betreffend, vom 27. November 1874. — Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Ver⸗ pflichtung des Acceptanten zur Versteuerung eines gezogenen Wechsels ohne Rücksicht auf die etwaige Mangelhaftigkeit desselben, betreffend, vom 10. No⸗ vember 1874. — Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe neuer Reichsstempelmarken und gestempelter Blankets zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer. Vom 13. Dezember 1874. — Verfügung des König⸗ lichen Finanz⸗Ministeriums, die Tarifirung von alten gebrauchten Eisenbahnschienen betreffend, vom 9. No⸗ vember 1874. — Verfügung des Königlichen Finanz⸗ Ministeriums, die Taravergütung für Cigarren in kleinen Kisten betreffend, vom 10. November 1874.
— Nr. 1 des „Gewerbeblatt aus Württem⸗ berg“, herausgegeben von der Königlichen Central⸗ stelle fuüͤr Gewerbe und Handel, hat folgenden Inhalt Zum 26. Jahreswechsel. — Das württembergische Berggesetz. — Oelfarben⸗Anstrich der Fußböden. — Lebens⸗ und Geschäftsregeln. — Die Zahl der Be⸗ sucher der Mustersammlungen. — Zahl der ausge⸗ liehenen Musterstücke und Zeichnungswerke im Muster⸗ lager. — Nächste Monatsbörse. — Ankündigungen. 1 Beilage: Neue Anschaffungen für das Muster⸗ ager.
Handels⸗Register.
Aschersleben. Bekanntmachung. 3
In unser Handels⸗ resp. Genossenschaftsregister ist
zufolge Verfügung vom heutigen Tage eingetragen:
A. In das Firmenregister:
1) unter Nr. 150 die Firma Pfannschmidt & Wenz zu Aschersleben, und als deren Inhaber der Fabrikbesitzer Wilhelm Wenz daselbst,
2) unter Nr. 37, betreffend die Firma C. H. Danecke zu Aschersleben:
Col. 6. Die Firma ist erloschen.
B. In das Gesellschaftsregister:
1) unter Nr. 50 die Firma Herzfeld & Büchler zu Aschersleben, und als deren Inhaber der Kaufmann Joseph Herzfeld und der Kaufmann Edmund Büchler in Aschersleben, mit dem Be⸗ merken, daß die Gesellschaft am 1. Januar 1875 begonnen hat; unter Nr. 44, betreffend die Handelsgesellschaft Pfannschmidt & Wenz zu Aschersleben:
Col. 4. Die Gesellschaft ist aufgelöst, und als Inhaber der Firma Pfannschmidt & Wenz der Fabrikbesitzer Wilhelm Wenz zu Aschers⸗ leben unter Nr. 150 des Firmenregisters ein⸗ getragen.
C. In das Prokurenregister: 8
1) unter Nr. 5 die von der Handelsgesellschaft Zimmer & Co. zu Boernecke dem Dr. Gustav Lehmann und dem Kaufmann Eduard Hofmann ertheilte Kollektiv⸗Prokura ist erloschen;
2) unter Nr. 16 die von der Handelsgesellschaft
immer & Co. zu Boernecke dem Dr. Gustav Lehmann und dem Kaufmann Carl Zahn, Beide in Staßfurt, ertheilte Kollektiv⸗Prokura.
D. In das Genossenschaftsregister: unter Nr. 3, betreffend den Consum⸗Verein, tihersües Genossenschaft, zu Aschers⸗ eben:
Col. 4. An Stelle der ausgeschiedenen Vor⸗ standsmitglieder, des Lehrers Eduard Dahlmann und des Lehrers Daniel Glause, sind der Kauf⸗ mann Theodor Bollmann und der Kaufmann Elias Barschall, Beide zu Aschersleben, in den Vorstand eingetreten.
Aschersleben, den 8. Januar 1875.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Bergen b. Celle. In das hiesige Handels⸗ register ist heute . auf voh 7% 1 2
irma: 88 Bernstorf „Sägemühle Sülze.“ ört der 2 e Te Sülze.
Firmeninhaber: Heinrich Ludolf Bernstorf in
Sülze. Bergen b. Celle, den 8. Januar 1875.
. Königliches Amtsgericht. 1 Rasch.