im Jahre 1874 erzielten Gewinn ausschließlich zum Besten der Riksbank seost zu verwenden. C. A. Larsson: Die Zucker⸗ fabrikatzon für die nächsten 10 Jahre unbesteuert zu lassen. Die Kammern waren bisher ausschließlich mit egun dieser Anträge beschäftigt, ohne auf den vorgelegten Etat un anidere Regierungsvorschläge zurückkommen zu koͤnnen, wahr⸗ scheinlich wird die nächste Woche auch demselben Zweck gewidmet
erden müssen.
. Dänemark. Kopenhagen, 3. Februar. In der heutigen Sitzung des Folkethings wurde die vierwöchentliche Neuwahl der Beamten des Thinges vorgenommen. Krabbe wurde mit 54 von 66 gültigen Stimmen zum Präsidenten, Högsbro und J. A. Hansen mit 52 und 44 Stimmen zum Vize Präsidenten wieder gewählt. — Seitens des Ministeriums ist, wie den „H. N.“ geschrie⸗ ben wird, die Bereitwilligkeit, die gewünschten Aufklärungen über Dänemarks Stellung zum Auslande zu geben, unverändert, der eingetretene Aufschub hängt daher lediglich mit der vom Folke⸗ thing gewählten vermeintlich minder angemessenen Form zusam⸗ men und das Ministerium wünscht in geheimer oder sogenannten Ausschußsitzung ebenfalls nicht blos mit dem Folkething allein, sondern auch mit dem Landsthing zu verhandeln. Letzteres wird daher seine Maßregeln vorher zu treffen haben.
Asien. Aus Shanghai wird der „A. A. 3.“ vom 3. d. M. telegraphirt: „Die Proklamation, welche das Hinscheiden des Kaisers von China zur all⸗ gemeinen Kenntniß bringt, detaillirt die bei seinem Begräbniß u beobachtenden Ceremonien und zeigt an, daß sein Nachfolger
en Thron bestiegen hat. Es herrscht allenthalben Ruhe, und das Gerücht, daß Unruhen in Verbindung mit der Thronfolge⸗ frage entstanden sind, hat keine Bestätigung gefunden.“
Afrika. Nach den neuesten Berichten aus der Cap⸗ stadt hat in Stellenbosch, am 14. Januar, eine mit Lebens⸗ verlust verknüpfte große Feuersbrunst stattgefunden. Sie brach in einem Schuhmacherladen aus und hatte zur Folge, daß 50 Häuser niederbrannten und Eigenthum im Werthe von 20,000 Pfd. Sterl. eingeäschert wurde. In Folge des Brand⸗ unglücks herrscht in der Stadt großer Nothstand.
— Aus Cairo wird dem in London erscheinenden „Eastern Budget“ vom 20. v. M. geschrieben: Die Ankunft des Prinzen Arthur von England wird hier allgemein industriellen Motiven zugeschrieben. — Der Vize⸗König hat beschlossen, eine Eisenbahn längs des ganzen Laufes des Nils zu bauen, und somit eine Verbindung zwischen dem Sudan und Cairo herzustellen.
Nr. 6 des „Central⸗Blatts für das DeutscheReich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungssachen: Mitthei⸗ lungen über den Stand der Rinderpest; Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. — 2) Münzwesen: Uebersicht über die Aus⸗ prägung von Reichsmünzen; Uebersicht über die bis Ende Dezember 1874 sür Rechnung des Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten Landes⸗Silber⸗ und Kupfermünzen. — 3) Zoll⸗ und Steuerwesen: Kompetenz einer Steuerstelle. — 4) Postwesen: Packetverkehr mit Paris; Werthangabe bei Geldsendungen nach Belgien und darüber hinaus; Postwerthzeichen in der Reichsmarkwährung. — 5) Konsulat⸗ wesen: Ernennungen; Exequatur⸗Ertheilung.
— Nr. 6 des Justiz⸗Ministerial⸗Blatts für die preu⸗ ßische Gesetzgebung und Rechtspflege, herausgegeben im
zreau des Justiz⸗Ministeriums, enthält folgendes Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 5. Januar 1875: Bei Zuwiderhand⸗ lungen gegen das Preußische Holzdiebstahlsgesetz ist die Verhängung der Rückfallsstrafe nicht durch die stattgehabte Vollstreckung der frühe⸗ ren Verurtheilungen bedingt.
— Im Verlage der Koͤnigl. Geh. Ober⸗Hof⸗Buchdruckerei (R. v. Decker) sind soeben erschienen: 1 Handbuch für preußische Standesbeamte in den alt⸗ ländischen Provinzen mit Ausschluß von Neu⸗Vorpommern und Rügen und E Justizsenats zu Ehrenbreitenstein, von agen, Kreisgerichts⸗Rath; 5 8MrFAnn in Grundbuchsachen, von Paul Wolff, dritte umgearbeitete Ausgabe der „Verfügungen in Hypothekensachen. — Nr. 1 und 2 der „Hydrographischen Mittheilungen“ für 1875 enthalten: Bericht über die im Laufe des Jahres ausge⸗ führten Vermessungen der Königlich großbritannischen Admiralität. — Segelanweisung für die Straße der Dardanellen. — Die Häfen San⸗ tander, Santonna, San Sebastian und Pasages. — Inseln an der Ostküste von Neu Guinea bis zum Ostkap. — Tiefseelothungen des „Challenger“ zwischen Australien und Neuseeland. Hafenanlagen von Vokoska. — Hafen von Doboy. — Kleinere hydrographische No⸗ tizen. — Literarischeg.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Eine zweite Serie von Vorträgen, zu Gunsten der deutschen Expeditionen in das Innere Afrikas, veranstaltet von der deutsch⸗ afrikanischen Gesellschaft, beginnt Mittwoch, den 17. d. Mts., Nachmittags 5 Uhr, im Saale der „Urania“ am Leipzigerplatz, und schließt am 24. März cr. nach dieser Reihenfolge: Am 17. Februar 8 r. Prutz über Phönizier alter vnd neuer Zeit; am 24. Febrar
r. Prof. Dr. Hartmann das Weib in Afrika; am 3. März Hr. Dr. Zenker die Ergebnisse aus den Beobachtungen des Venusdurchganges; am 10. März Hr. Dr. Adolf Bernhard Mevyer aus seinen Erlebnissen in Neu⸗Guinea; am 17. März Hr. Dr. O. Kersten über Jerusalem und die dortigen Dentschen; am 24. März Hr. Prof. Dr. P. Ascher⸗ sen über eine Expedition deutscher Gelehrten in die lybische Wüste. Billets für alle sechs Vorträge — zu 6 ℳ — sind in der Bibliothek der hiesigen Gesellschaft für Erdkunde, Krausenstraße 42, zu hahen; für Einzelvorträge beträgt der Kassenpreis später 1 ℳ 50 Pf.
— Bei der gegenwärtig überall zur obligatorischen Pflicht gemachten Fleischschau kommt es wesentlich auf genaue mikroskopische Untersuchungen an, die nur durch vorzügliche Instrumente ausgeführt werden können. Das bereits 1819 gegründete Optische Institut von F. W. Schieck (Hallesche Str. Nr. 14) beschäftigt sich lediglich mit der Herstellung der besten achromatischen Mikroskope, die sich zu wissenschaftlichen Untersuchungen vortrefflich eignen. (S. d. Inserat in Nr. 27.)
— Um Zeichnungen, Photographien, sowie Handschriften, welche auf einer Seite des Papiers geschrieben sind, ohne besendere Uebung auf rein mechanischem Wege zu vervielfältigen, bedient man sich jetzt der sogenannten Lichtdruck⸗Apparate, welche in verschiedenen Größen bei Drews (Moritzstraße 2), besonders gut zu haben sind. Die auf diese Weise gewonnenen Pausen sind dem Original vollkom⸗ men ähnlich, und beschädigen das Letztere in keiner Weise. Je nach der Lichtstärke kann die ganze Operation schon in wenigen Minuten beendet werden. (S. d. Inserat v. 21. Januar.)
— Piloty's großes Gemälde „Thusnelda“ hat der König von Bayern um die Summe von 35,000 Fl. angekauft und der Pina⸗ kothek einverleiben lassen.
— Der Historienmaler und Professor an der Akademie der Künste in München, Frhr. v. Ramberg, ist heute Nacht gestorben.
— Die holländische Literatur hat einen schweren Verlust er⸗ litten durch den Tod des Dichters E. J. Potgieter, welcher zu Amsterdam am 3. Februar in seinem 67. Lebensjahre gestorben ist.
— Gelegentlich des vierhundertsten Jahrestages der Geburt Michel Angelo's, am 10. März 1875, wird zu Florenz eine Feier desselben veranstaltet. Das Haus der Buonarroti in der Via Ghibellina soll zu einem Museum hergerichtet und dem ent⸗ sprechend ausgestattet und dekorirt werden, auch wird eine Ausstellung von Werken des großen Künstlers stattfinden. Der schriftliche Nachlaß Michel Angelo's, welcher im Besitz der Familie gehlieben und mit der größten Strenge verborgen gehalten wurde, ist bekanntlich von dem letzten der Buonarroti, der vor einigen Jahren starb, der Stadt Florenz vermacht worden mit der Bedingung, ihn auch ferner unter strengem Verschluß zu halten; die städtische Behörde hat sich jedoch an diese
grillige Vorschrift nicht gebunden 1 erachtet, und jetzt werden dies
Schriftstücke publizirt. Es sind an 700 Briefe und Schriften von
Michel Angelo und etwa die doppelte Zabl von Briefen an ihn N.
worunter sich solche von den berühmtesten Zeitgenofsen befinden.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Laut Mittheilung der Königlich preußischen Bezirksregierung u Gumbinnen sind auch seit der letzten Veröffentlichung (vergh zir. 26 d. Bl.) weitere Fälle des Auftretens der Rinderpest nicht vorgekommen. Die angeordneten Sicherheitsmaßregeln sind in der Hauptsache unverändert geblieben.
— Die Regierung; u Gumbinnen hat durch Verordnung vom 30. v. M. die Viehe⸗Ein⸗ und Ausfuhr von und nach Ruß⸗ land für die Kreise Oletzko, Lyck und Johannisburg verboten.
Gewerbe und Handel.
Berlin. Die zirkulirenden Gerüchte über massenhafte Arbeiter, entlassungen der Eisenindustrie sind nach zuverlässiger Quelle nicht begründet. In den größeren hiesigen Maschinenfabriken, inz, besondere in der des Geh. Kommerzien⸗Raths Borsig, hat lediglich da stets übliche Wechsel der Arbeiter stattgehabt und nirgends ist die Durchschnittsziffer überschritten. Dagegen ist in fast allen hiesigen Fabriken eine Reduktion der Löhne um 10 — 15 % und auch noch darüuͤben hinaus eingetreten, wie dies durch die augenblickliche Konjunktur sich bedingt. Die Arbeiter haben sich dieser Reduktion willig gefügt, und nur in einer einzigen Nähmaschinenfabrik hat eine kurze, völlig erfolg⸗ lose Einstellung der Arbeit Seitens der Arbeiter stattgehabt.
— Die Berliner General⸗Bau⸗Bank hielt gestern eim ordentliche und außerordentliche General⸗Versammlung 88 In der ersteren wurde die Vertheilung von 1 ½ ¼ Dividende für das letzte Ge⸗ schäftsjahr angekündigt, in der letzteren die Liquidation des Unter⸗ G beschlossen und Herr Assessor Löwenfeld zum Liquidator ge⸗ wählt.
Stettin, 4. Februar. Die „Ostsee⸗Ztg.“ schreibt: Der Wieder⸗ ausbau des durch den gestrigen Brand beschädigten Eisenbahn. directionsgebäudes soll unverweilt in Angriff genommen wer⸗ den. Die Taxatoren befanden sich heute bereits auf der Feuerstelle um den Brandschaden festzustellen. schen Feuersocietät, die Mobilien ꝛc. sind bei der hiesigen National⸗ versicherungsgesellschaft versichert. Der Schaden am Gebäude win auf ca. 30,000 Thlr. veranschlagt. Der Verlust an Akten kann noch nicht annähernd festgestellt werden, indessen hören wir, daß eine Stiö⸗ rung in den Verwaltungsarbeiten nicht eintreten wird, wenn auch eim Verzögerung nicht zu vermeiden sein dürfte. Registratur und Kalku⸗ lutur werden in dem der Gesellschaft gehörigen Gebäude, Linden straße Nr. 19, in welchem sich die Baubureaux befinden, einstweilen untergebracht werden.
— Ein Dresdener Telegramm meldet der „B. B. Ztg.“, daß in einer Sitzung des Aufsichtsraths der Dresdener Bank vom ah gen Tage der Rechnungsabschluß vorgelegt wurde. Derselbe weist ein Netto⸗Erträgniß von 10 % auf, wovon eine Dividende von 6 % ve theilt und der Rest zu Abschreibungen verwendet werden soll.
— Aus Württemberg wird gemeldet, daß die Behörde sei einiger Zeit mit großer Energie gegen die Weinfälscher ein schreitet. Es werden Untersuchungen der sogenannten Weine vorg nommen und in verschiedenen Fällen sind schon Konfiskationen des Vorräthe und selbst Verhaftungen vorgekommen.
— Die Stuttgarter Lebensversicherungs⸗ und Erspan nißbank bringt an die Versicherten eine Dividende von 37 % zu Vertheilung. —
— Der Bericht der Direktoren der Englischen Wechsler bank constatirt, daß die von der Generalversammlung beschlossen Reduction des Grundcapitals mit möglichster Beschleunigung ins Wer gesetzt worden ist, so daß das Aktienkapital sich gegenwärtig ar 300,000 £ beläuft. Der Gewinn des letzten Geschäftsjahres beziffen sich auf 33,163 £, wovon 9746 £ für Geschäftskosten, 3076 4 Abschreibungen abgehen. 17,500 £ kommen als 5½ proc. Tantieme mi 3 s. 6 d. pr. Aktie zur Vertheilung an die Aktionäre.
Verkehrs⸗Anstalten.
Liverpool, 5. Februar. (W. T. B.) Der fällige Dampfer vo der afrikanischen Westküste „Senegal“ ist heute hier eingetroffen
New⸗York, 5. Februar. (W. T. B.) Der Hamburger Pof dampfer „Cimbria“ ist heute Nachmittag 1 Uhr hier eingetroffen
Ueber den Bären von Berlin
in seiner mythischen und geschichtlichen Bedeutung hielt der Prof.
aulus Cassel am 4. Febrrar einen Vortrag in der Aula des
riedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasiums vor einem zahlreichen Auditorium.
er Buchstabe tödtet, begann der Redner, aber der Geist macht leben⸗ dig. Es gilt dies besonders von der Erinnerung, wie sie sich dar⸗ stellt in Literatur und Geschichte. Wenn man demnach nicht mit dem Buchstaben, sondern mit Herz und Geist an manche Dinge, welche uns durch die Geschichte überliefert werden, deren Ursprung oft räthselhaft erscheint, herantritt, so erfährt man, daß oft tiefe Bewe⸗ gungen und Anschauungen in Dingen verborgen liegen, deren Bedeu⸗ tung man gering anschlägt. In diesem Sinne hat man auch Bilder, Wappen und Thiere in der Geschichte zu betrachten.
Die alten Deutschen waren nicht allein ein Waffen⸗ volk, sondern auch ein Wappenvolk. Sie lehrten in Bil⸗ dern und Thieren tiefsinnige, sie charakterisirende Gedanken, ähnlich, wie in der alten Geschichte Aeschylos vom Kampf der Sieben gegen Theben. Da haben die Feinde sowohl wie die Vertheidiger der Stadt ihre Wappen, da kämpft auf dem einen Schilde Typhon mit dem Zeus, der auf dem anderen Schilde erscheint.
Hier sind es nicht mehr die Menschen, die mit einander ringen, es zeigen sich in den Bildern ihre Ideen und Gedanken, und in der That war die akte Welt weniger abstrakt als unsere Zeit, sie redete mehr im Bilde als wir. Festzuhalten ist aber auch hier, daß der Buchstabe tödtet und nur der Geist frei macht. Von diesem Gesichts⸗ punkte aus sind auch alle Sagen zu beurtheilen, z B. die Sage vom Dietrich. Hier erscheint ein Recke, der zum König Dietrich von Bern — das heutige Verona — kommt und an seinem Arm einen Licken Ring trägt. Dieser Recke heißt Wildebär und wird ein Held des Königs Dietrich, indem er, als Bär verkleidet, einen anderen gefangenen Helden des Königs befreit.
So wie dieser Held etwa in der Sage dargestellt wird als ein Bär mitt einem Ringe, stellt sich ungefähr seit vielen Jahrhunderten das Wap’'ven von Berlin dar, und es ist in Der That von Interesse, u betracht.“n, welche gedankliche Bedeutung in diesem Wappen liegt.
iele bringen die Entstehung desselben in Zusammenhang mit Albrecht dem Bären, jedoch ist sel est nicht einmal festgestellt, wie Albrecht zu diesem Beinamen kam. Sein Wappen als Markgraf vpon Brandenburg ist es nicht. Wie er dazu gekommen sein dürfte, ließe sich durch folgende historische Ver⸗ gleichung feststellen. Albrecht der Bär lebte zu einer Heeit, in welcher dder Kampf der Hohenstaufen mnit den Welfen begonnen hatte.
Er steht gegenüber Heinrich dem Löwen, und so kann man
mmit ziemlicher Bestimmtheit sagen: „Ohne Heinrich den L'öwen kein Albrecht der Bär.“ 22 1 8 ““
In dem fortdauernden Kampfe dieser beiden Geschlecht er aber treten sich die Gegensätze von Norden und Süden schon gleichseum in den Namen entgegen. Man rang um ein ganzes Stück nordi schen Binnenlandes! Albrecht erwarb schließlich Die Nordmark, und hat sein ganzes Leben lang mit großer Kraft und Erergie für die Ger⸗ manisirung und Christianisirung derselben gewirkt. Er hat besonders in seinem Lande bedeutungsvolle Spuren seiner Wirksamkeit hinter⸗
lassen, mit ihm hängt es unzweifelhaft zusammen, daß unsere Stadt das Wappenbild des Bären annahm. Alte Siegel mit dem Wappen bersitzen wir leider nicht, auf einem Wappen des 14. Jahrhunderts konemt der Bär vor, aufgerichtet, hinter sich am Bande ein Scheld schleppend, worauf der Adler, das brandenburgische Wappen, darge⸗ stellt ist. Das bedemet nichts weiter, als der Bär zieht gleichsam wie ein Roß den Wagen, d. h. er erkennt die brandenburgische Herrschaft an. In einem späteren Jahrhundert kommt wieder ein Siegel vor,
““
auf welchem der Bär der Ring um den Hals und den Adler anf
seinen Schultern trägt, was bedeutet, daß der Bär die brandenbur⸗ gische Herrschaft geduldig trägt.
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Illgemeine Geflügel⸗Ausstellung
Der unter dem Protektorat Ihrer Köni lichen Hoheit der Prinzessin Carl von Preußen stehende Verein der Geflügel⸗ freunde in Berlin „Cypria“ eröffnete, wie bereits gemeldet, gestern seine dritte allgemeine Geflügel⸗Ausstellung in den Räumen der zweiten Etage der Kaiser⸗Gallerie.
Die Ausstellung, welche in Hinweis auf die Betheiligung von England, Frankreich, Belgien, der Schweiz und Italien eine inter⸗ nationale genannt werden kann, liefert in quantitativer owohl als qualitativer Beziehung ein durchaus befriedigendes Resultat und über⸗ rascht durch ihre Vielseitigkeit und Mannigfaltigkeit. Von dem aus⸗ gestellten Geflügel, welches seiner ursprünglichen Bestimmung nach in zwei Hauptkategorien, in die der Nutzvögel und der Sing⸗ oder Schmuckvögel zerfällt, stellt die ersterwähnte Klasse das bei Weitem größte Kontingent.
So sind Tauben und Hühner, für deren bequeme Aufstellung sich die an der linken Seite des Eingangs befindlichen ausgedehnten Räumlichkeiten kaum als ausreichend erwiesen hatten, die ersteren in⸗ 530 Nummern, die letzteren in 266 Nummern und in Exemplaren der auserlesensten Gattung, der edelsten Züchtung vertreten. Die Anzahl der Luxusvögel, unter denen die Papageien und Kakadus numerisch überwiegend vertreten sind, beschränkte sich auf 3160 Exemplare. — Unter Se.en welche die Ausstellung beschickten, verdient in erster Reihe Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl genannt zu werden, Höchstwelche den Verein mit 23 Exemplaren der seltensten, prachtvollsten Tauben⸗ und Hühnergattungen erfreute; nächstdem der Direktor Dr. Bodinus, wel⸗ cher von Seiten des hiesigen zoologischen Gartens mehrere Pracht⸗ exemplare von Tauben und Papageyen ausgestellt hat.
Herr Fr. Panzer, Berlin, und Herr R. Ebeling, Merseburg, sind durch 42 Exemplare melodienreicher Kanarienvögel vertreten.
Die Feststellung der besonderen Vorzüge der einzelnen verschiede⸗ nen Geflügelarten, sowie die damit verbundene Prämiirung der be⸗ treffenden Eigenthümer, übernimmt eine Kommission von Sach⸗ verständigen, an deren Spitze der Direktor Dr. Bodinus steht. Die Kommission wird wahrscheinlich bereits am nächsten Montag zusammen⸗ treten, um betreffs der Preisvertheilungen eine Entscheidung zu treffen. Se. Majestät der Kaiser und König haben zu diesem Zweck eine goldene Medaille eingesandt; die übrigen Preismedaillen hat der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten und der Verein selbst ausgesetzt. Beide Kaiserliche Majestäten wurden heute auf der Ausstellung erwartet. Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Carl erschienen gestern Vormittag um 10 ½ Uhr in dem Ausstellungsgebäude und verließen die Ausstellung erst nach dem Verlauf einer Stunde, nachdem Höchstdieselben die verschiedenen dort befindlichen Geflügelarten einer eingehenden Besichtigung unter⸗ worfen hatten. Die Ausstellung wird, wie bereits gestern bemerkt, bis zum 9. Februar inkl. geöffnet sein.
Das Zusammensein des Landtages, unter dessen Mitgliedern eine große Anzahl früherer Corpsstudenten vertreten ist, hat die An⸗ 65 Feier eines Commerses von „alten Herren“ deut⸗ scher Corps gegeben. Es hat sich bereits zu diesem Zwecke ein Condité gus früheren Maͤtgliedern deutscher Corps des sogenannten
1“ 8 8 8 8.
Kösener Verbandes hierselbst gebildet und wird daffelbe demnäch eine allgemeine Versammlung auf Freitag den 12. d., Abends 8 Uh im Hotel Janson, Mittelstr. 53/54, berufen. Der Commers selt dürfte in der letzten Woche dieses Monats stattfinden und hofft ma wie bei früheren ähnlichen Gelegenheiten, auf Betheiligung bis die höchsten Semester hinauf.
Die gestrige Parforce⸗Vorstellung im Cirkus Sal monsky gehörte zu den glänzendsten Abenden der Saison. Dö Programm wies die hohe Zahl von 40 Nummern auf und zeigt sämmtliche Künstler des außerordentlich zahlreichen N. sonals des Hrn. Salamonsky in ihren besten Leistunzge Bei der Fülle des Ausgezeichneten ist eine Beschränkung auf d Hervorragendste geboten. Dieses Prädikat verdienten auf dem Gcbi der höheren Reitkunst vor Allem die Leistungen der Direktog Fr. Lina Salamonsky und des kleinen Fredy Salamong auf ungesatteltem Pferde, ferner die Parforcetouren Miß Augustine Magnon, der große Brückensprung des N. Rudolph Seiffert und der amerikanische Voltigeur Mr. Espy Von den ausgezeichnet dressirten Schulpferden, welche der Stolz Salamonsky'schen Circus sind, verdient namentlich das Springpfe Sankissow Erwähnung, welches, vom Direktor produzirt, 1. staunenswerther Leichtigkeit seine Sprünge über zwei. and Pferde und durch brennende Reifen ausführte; ferner dAb auch Flick und Flock, der dänische Hengst Morian, ]d irländische Pferd Punch und der erst seit zwei Monaten dresst russische Hengst Black Nick, letzterer geritten von Hrn. Hahnen Den Glanzpunkt des Abends bildete jedoch die Vorführung der he lichen 6 Rapphengste durch den Direktor, welcher für die auf Ausbildung der schönen Thiere aufgewandten Bemühungen mit wet verdientem Beifall belohnt wurde. Die Vorstellung schloß mit eine großen Ulanen⸗Manöver, geritten von 12 Damen.
Das im Vorstehenden Angeführte enthält nur eine Auslese Vortrefflichsten. Es ist kgum nöthig, hinzuzufügen, daß auch i übrigen Mitglieder der Gesellschaft, Kunstreiter und Kunstreiterinng männliche und weibliche Gymnastiker und eine große Zahl Clomg jedes in seiner Weise, Ausgezeichnetes leisteten und zu dem gen reichen Abend durch ihre vorzüglichen Produktionen beitrugen.
Am Aschermittwoch, Nachmittags 3 Uhr, findet im Cin Salamonsky eine Künstlervorstellung zu halben Preisen (auch, Erwachsene), für sämmtliche Plätze statt. Neben ganz vorzüglit Piecen gelangt in dieser Vorstellung auch die besonders in der Kin
lt so beliebte Par tomime „Sneewittchen“ zur Aufführung.
Prozeß Ofenheim.
Wien, 4. Februar. In der heutigen Sitzung wurde zur nehmung der sachkundigen Zeugen Peter Ponfickl und Karl v. Stralk in Anwesenheit der Sachverständigen, Nordbahndirektors Fillum und Nordwestbahndirektors Hellwag und des früheren technischen! rektors der Lemberg⸗Czernowitzer Bahn Em. Ziffer geschritten.
Redacteur: F. Prehm. BZerlag der Expedition (Kessel). Druck: W.
Fünf Beilagen 1 (einschließlich Börsen⸗Beilage),
Berlin:
—
1un
Das Gebäude ist bei der städten
Artillerie⸗Regiment Nr. 4, in
eutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Sonnabend, den 6. Februar
Personal⸗Veränderungen.
Königlich Preußische Armee. 8 DODOOffiziere, YPortepee⸗Fähnviche c. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Im stehenden Heere. 8
Berlin, den 27. Januar 1875. Deimling, Major Flügel⸗Adjut. Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden, unter Entbindung von diesem Verhältniß, als Abtherl. Commdr. in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 19, v. d. Hude, Major vom Gen. Stabe der 22. Div., als Abtheil. Commdr. in das 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., Frhr. Roeder v. Diersburg, Major vom Gr. Gen. Stabe, als etatsm. Stabsoffiz, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 8, versetzt. Mittelstaedt, Major vom Fuß⸗Artill. Regt. Nr. 6, unter Belassung in seinem Kommdo. nach Württemberg, à la suite des Regts gestellt. Nippold, Hauptm. à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 10, unter Entbindung von dem Kom⸗ mando zur Dienstleist. bei der Abtheil. für die Artill. Angelegenheiten im Kriegs⸗Minist., als Battr. Chef in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, Pfister, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 6, unter vorläufiger Belassung in seinem Kommdo. zur trigonometrischen Abtheilung der Landes⸗Aufnahme, in das Fuß Art. Regt. Nr. 1, versetzt. Jung, Königl. württemb. Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 13, unter Uebernahme auf den diesseitigen Etat, zur Dienstleist. in einer vakanten Comp. Chef⸗Stelle des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 6 kommandirt. v. d. Knesebeck, Major vom 1. Garde⸗ Feld⸗Art. Regt., unter Entbindung von dem Kommdo. als Adjut. bei der Gen. Insp. der Artill., zum Abtheil. Commdr. ernannt. v. Prittwitz⸗ u. Gaffron, Hauptm. und Battr. Chef von dem⸗ selben Regt. als Adjut. zur Gen. Insp. der Artill. kommandirt. v. Anker, Hauptm. und Battr. Chef von demselben Regt., unter Beförd. zum Major, als etatsm. Stabsofffzier in das 2. Garde⸗ Feld⸗Art. Regt., Reinecke, Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Feld. Regt., unter Beförd. zum Hauptm. und Battr. Chef, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 26, Wyneken, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., unter Beförd. zum Pr. Lt., in das Art. Regt. Nr. 7, versetzt. v. Sal⸗ dern⸗Ahlimb, Hauptm. vom 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 2. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, zum Batterie⸗Chef ernannt. Gelinek, Prem. Lieut, von demselben Regiment, zum Hauptm. und Battr. Chef, v. Plessen, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., v. Steinau⸗Steinrück, Port. Fähnr. von demselben Regt., zum außeretatsm. Sec. Lt. befördert. v. Ekensteen, Major und Abtheil. Commdr. vom 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., in das 1. Garde⸗Feld⸗Artill. Regt. versetzt. Sluyterman van Lange⸗ weyde, Pr. Lt. vom 2. Garde⸗Feld⸗Artill. Regt., zum Hauptm. und Battr. Chef, Frhr. v. Amstetter⸗Zwerbach und Grabeneck, v. Daniels, Sec. Lts. von demselben Regt., zu Pr. Lts. befördert. Schmidt, Pr. Lt. von demselben Regt, unter Beförderung zum Hauptmann und unter Stellung à la suite des Regts., zum etatsmäßigen Mitgliede der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission ernannt. Ulrich, Hauptmann und Batterie⸗Chef vom Feld⸗ Art. Regt. Nr. 1, in das Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 11 versetzt. Behrenz, Prem. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 1, zum Hauptm. und Battr. Chef, Haak, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Die⸗ ner, Wolff, Tilliß, Port. Fähnrs. von dems. Regt, zu außer⸗ etatsm. Sec. Lts. befördert. v. Schütz, Pr. Lt. vom Feld⸗Artillerie⸗ Regt. Nr. 2, in das 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., Lorenz, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 6 versetzt. Gaedke, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, zum Pr. Lt. beför⸗ dert, Fromme, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 3 unter Beförderung zum Major, als etatsm. Stabsoffiz. in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 20, Ahlers, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 3 unter Belassung in seinem Kommando, als Adjutant der 8. Feld⸗Artillerie⸗Brigade in das Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 10, Ahrens, Kuhlmey, Sec. Lieutenants vom Feld⸗Artillerie⸗Re⸗ giment Nr. 3, unter Beförderung zu Pc. Lieutenants, in das Feld⸗ Art Regt. Nr. 18, Beaumont, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 3, in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 5, versetzt. Krulle, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 3, zum Hauptm. und Batt. Chef, Eichmann, Cämmerer, Sec. Lts. von demselben Regt., zu Pr. Lts., befördert. Oberg, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 4, unter Beförderung zum Hauptm. und Batt. Chef, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 23, Sperber, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 4, unter Beförd. zum Pr. Lt., in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, Biedermann, Sec. Lt. vom Feld⸗Art Regt. Nr. 4, in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, Bientz, außeretatsm. Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 4, in das Fuß⸗Ar⸗ tillerie Regiment Nr. 3, Schroeder, außeretatsm. Sec. Lt. vom Feld⸗ das Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 6, versetzt. Krumhauer, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 4, zum Pr. Lt., Madlung, v. Minckwitz, Port. Fähnrs. von dem⸗ selben Regt., zu außeretatsm. Sec. Lts. befördert. Knaack, Hauptm. vom Feld⸗Artill. Regt. Nr. 5 und kommandirt als Adjut. bei der 4.
Feld⸗Art. Insp., zum überzähl. Major, Karuth, Pr. Lt. von dem⸗
jelben Regt., zum Hauptm. und Battr. Chef, Mertens, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Specht, Lehnert, Bayer, Port. Fähnrs. von demselben Regt., letzterer unter gleichzeitiger Ver⸗ setzung in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 20, zu außeretatsm. Sec. Lts., befördert. Nöldecke, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 5, in das Feld⸗Artill. Regt. Nr. 9, Richter v. Stein⸗ bach, v. Vietinghoff, Hauptleute und Battr. Chefs vom Feld⸗ Art. Regt. Nr. 6, unter Beförd. zu Majs. als etatsm. Stabsoffiziere, ersterer in das Feld⸗Artill. Regt. Nr. 14, letzterer in das 1. Garde⸗ Feld⸗Art. Regt., Collignon, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 6, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 21, versetzt. Kundke, Pr. Lt. vom Feld⸗ Art. Regt. Nr. 6, zum Hauptm. und Battr. Chef, Siemon, Ham⸗ mer, Sec. Lts. von demselben Regt. zu Pr. Lts. befördert. Hübner, Major und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, als Abtheilungs⸗ Commdr. in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 25 versetzt. Wolff, Mafor
und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, zum etatsm. Stabsoffiz. ernannt.
Friedrich I., Pr. Lt. von demselben Regt., unter Be⸗ förderung zum Hauptm. und unter Stellung à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 3 zum etatsm. Lehrer an der Verein. Art. und Ingen. Schule ernannt. v. Häseler, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, zum Hauptm. und Battr. Chef, Müller, Sec. Lt. von dems. Regt., 885 Pr. Lt., Kohlhauer, Schroeder, Port. Fähnrs. von dems. Regt., zu außeretatsm. Sec. Lts., befördert. Jacobi, Hauptm. und
Baettr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 8, unter Beförderung zum Major, als etatsmäß. Stabs⸗Offiz. in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 15
versetzt. Dietz, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 8, zum Hauptm. und Battr. Chef, Hammersdorff, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Dahlmann, Unteroff. von demselben Regt., zum
1 Fört Fähnr. befördert. König, Major und Battr. Chef vom Feld⸗
rt. Regt. Nr. 9, zum etatsm. Stabs⸗Offiz., Leo, Hauptm. und Battr. Chef von demselben Regt., unter Stellung à la suite des Regts., zum etatsm. Lehrer an der vereinigten Art. und Ingen. Schule ernannt. Forsbeck, Prem. Lt. von demselben Regt, zum Hauptm. und Battr. Chef, Stern v. Gwiardowski, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Prem. Lt., befördert. Saalmüller, Maj. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 10, zum etatsm. Stabs⸗Offiz. ernannt. Looff, Hauptm. und Battr. Chef von demselben Regt, als Adjut. zur Gen. Inspekt. der Art. kommandirt. Menne, Lind⸗ ner, Pr. Lts. von demselben Regt. zu Hauptleuten und Battr. Chefs, Rüder, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. Syl⸗
vius, Maj. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, zum
1 1.
Staats⸗Anzeiger.
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und
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etatsmäßigen Stabs⸗Offiz. ernannt. Gevers, selben Regt., unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 22, Spangenberg, außereratsm. Sec. Lt. vom Feld⸗Art Regt. Nr. 11, in das Feld⸗Art. Megt. Nr. 9, Anton, Maj. und Abth. Commdr. vom Feld⸗Art. Nr. 14, in das Feld⸗Art. Nr. 8, Frhr. Huber v. Gleichenstein, Hauptmann und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 15, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 18. versetzt. Gemberg, Prem. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 14, zum Hauptm. und Battr. Chef, Brutschy, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. Trantow, außeretatsm. Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 15, in das Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 6 versetzt. Tischbein, Madlung, Port. Fähnr. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 15, zu außeretatsm. Sec. Lts., Graß, Hauptm. u. Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 16, zum Major und etatsm. Stabs⸗Offizier, Weber, Pr. Lt. von demselben Regt., zum Hauptm. und Vattr. Chef, v. Falkowski, v. Leslie, Sec. Lts. von demselben Regt., zu Pr. Lts., Laube, Hauptmann à la saite desselben Regts. und Lehrer bei der Artillerie⸗Schießschule, zum überzähligen Major be⸗ fördert. Kaufmann, Premier⸗Lieutenant vom Feld⸗Art. Regiment Nr. 16, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 30, Mothill, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 16, in das Fuß⸗Art. Bat. Nr. 14, versetzt. Ristow, Hauptm. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 17, unter Entbindung von dem Kommdo. als Adj. bei der 3. Feld⸗Art. Insp. uad unter Stellung à la suite des Regts., zum etatsm. Mitgliede der Art. Prüf. Komm. ernannt. Burg, Pr. Lt von demselben Regt., unter Belassung in dem Kommdo. als Adj. der 11. Feld⸗Art. Brig, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 25, Hoffmeister, außeretatsmäß. Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 17, in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 1, Stumpf, Maj. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 18, als etatsm. Stabs Offiz, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 5, Reuscher, Hauptmann vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 18, unter Entbindung von dem Kommdo. als Adjut. der 9. Feld⸗Art. Brig, als Battr. Chef in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 21, Grebin, Sec. Lt. vom Feld⸗ Art. Regt. Nr. 18, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Fuß⸗ Art. Regt. Nr. 7, Geisler, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 18, in das Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 2, Kühling, Seconde⸗ Lieutenant vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 18 in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 3 versetzt. Uhde, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 18, unter Beförderung zum Hauptm,, als Adjut. zur 2. Feld⸗Art. Inspekt. kommandirt. Bodenstein, Pr. Lt. von demselben Regt, zum Hauptm. und Battr. Chef, v. Winterfeld, Kläber, Sec. Lts. von demselben Regiment, zu Premier⸗Lieutenants befördert. v. Rheinbaben, Major und Abtheilungs⸗Commaadeur vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 19, in das Feld⸗Art. Regt Nr. 14, Hofmann, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 19, unter Be⸗ förderung zum Major, als etatsmäß. Stabsoff. in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 4, Hempel, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 19, in das Fuß⸗Art. Nr. 1, Mahrenhol), außeretatsmäß. Sec. Lt. vom Feld⸗Artill. Regt. Nr. 19, in das Fuß⸗Artill Regt. Nr. 2 versetzt. Sieckel, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 19, zum Hauptm. und Battr. Chef, Schele, Sec. Lt. von demselben Regt, zum Pr. Lt., Weise, Weiße, Port. Fähnrs. von demselben Regt., zu außeretats⸗ mäͤßigen Seconde⸗Lieutenants befördert. Roehl, Major und Abthei⸗ lungs⸗Commandeur vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 20 in das Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 1, Lenz, Prem. Lieut. vom Feld⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 20, unter Belassung in seinem Kommando bei der trigonometrischen Abtheilung der Landesaufnahme, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 21 versetzt. Maschke, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 20, unter Beförderung zum Pr. Lt., als Adjut. zur 9. Feld⸗ Art. Brig. kommandirt. Ulffers, Hauptm. à la suite desselb. Regts. und etatsmäß. Mitglied der Artill. Prüf. Kommiss., unter Entbindung von diesem Verhältniß und unter Versetzung in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 24, als Adjut. zur Gen. Inspekt. der Artill. kommandirt. Schnackenberg, Major und etatsmäß. Stabsoff. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 21, als Abtheilungs⸗Commdr. in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 17, v. Schevpe, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 21, in das Fuß⸗ Art. Regt. Nr. 7, Schmidt II., außeretatsmäß. Sec. Lt. vom Feld⸗ Art. Regt. Nr. 21, in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 5 versetzt. Aichtamtliches.
Preußen. Königsberg, 3. Februar. Die heutige 4. Sitzung der Provinzialsynode wurde um 12 Uhr Vor⸗ mittags eröffnet. Es waren einige neue vorschriftsmäßig unter⸗ stützte Anträge eingegangen, z. B. von Kretschmar, Militär⸗Ober⸗ Pfarrer in Königsberg, wegen einer Kirchenkollekte, zum Besten der
Sec. Lt. von dem⸗
inneren Mission; von Dodillet, Superintendent in Pillkallen, daß die
Wittwen, von emeritirten Pfarrern dieselben Benefizien genießen möchien, als wenn ihre Ehegatten im Amte verblieben wären; von Hewelke, Superintendent in Danzig, um eine bestimmte ge⸗ setzliche Norm bei der Wiedertrauung von geschiedenen Eheleuten, um das Gewissen des Geistlichen nicht zu beschweren ꝛc.
Der Präsident war der Ansicht, daß bei der kurz zugemesse⸗ nen Zeit für die Dauer der Synode die Wahl einer Kommission zur Vorberathung dieser Anträge zu zeitraubend sein möchte, und sucht um die Genehmigung der hohen Synode nach, einen Referenten und Korreferenten dazu zu ernennen, welche mit großer Majorität ertheilt wurde. Es ward nun von ihm zum Referenten: Braunschweig, Konsistorial⸗Rath in Marienwerder, zum Korreferenten: Bollmann, Ober⸗Bürgermeister in Thorn, ernannt, und diese Wahl von der Synode beifällig aufgenom⸗ men. Die Berichterstattung soll Sonnabend, den 6. Februar, erfolgen.
Nach diesen Bestimmungen wurde in die Tagesordnung und in die Debatte über den Antrag Krah, Superintendent in Lag⸗ garben, und Genossen, eingetreten, welcher von der Staats⸗ regierung eine feste Dotation für Zwecke der evangelischen Kirche beansprucht.
Zu diesem Antrage ergriff Dr. v. Horn, Wirklicher Geheimer Rath und Ober⸗Präsident in Königsberg, das Wort. Wenn man auch auf einer Seite zum Besten der evangelischen Kirche gern auf diesen Antrag eingehen möchte, so erheben sich auf der andern Seite doch auch Zweifel und Bedenken dagegen. In Hin⸗ sicht der Sache selbst, wegen einer Dotation, waltet kein Be⸗ denken ob, denn die Kirche genießt von Seiten ꝙs Staats bereits eine Dotation, wenn dieselbe auch unzureichend erscheint. Nun wird eine neue feste Dotation beansprucht, aber nicht gesagt, wie hoch dieselbe sein soll und zu welchem speziellen Zwecke sie verlangt wird. Eine solche Forderung scheine für die Staats⸗Regierung unerfüllbar zu sein. Was ihr zu Theil wird dürfte auch von der an⸗ dern Kirche beansprucht werden, da die Regierung zu beiden Kirchen in einem Paritätsverhältniß steht. Es ist nicht zu leugnen, daß die katholische Kirche an Geldeinnahmen mehr erlangt hat und besser ausgestattet ist, als die evangelische. Diese Ausstattung des katholischen Kirchenregiments ist vor einer langen Reihe von Jahren, seit dem Jahre 1821, vom Staate gewährleistet worden und bezieht sich hauptsächlich auf die hohen Würden⸗ träger derselben. Es sollten damals die Domänen und Forsten zur Sicherstellung der Einkünfte des katholischen Klerus
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verpfändet werden, da sie aber bereits für die Staatsschuld als Pfand dienten, so wurde derselbe damals auf eine spätere Zeit vertröstet, zum Jahre 1833, aber die Forderung ist seit jener Zeit in der Schwebe geblieben und hat geruht. Nun verlangt die evangelische Kirche eine Dotation, ein Kapital oder Grundstück, aus deren Zinsen sie beliebige ihr noth⸗ wendig scheinende Ausgaben bestreiten will. Die katholische Kirche würde die Bewilligung des Antrages gern sehen, und sich darauf stützen, um ihre Zwecke zu verfolgen. Uebrigens wünschte der Redner dem Antrage den besten Erfolg, der aber nach den von ihm gemachten Erfahrungen und mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse nicht zu erwarten wäre.
Der Kanzler Dr. von Goßler beleuchtete den Antrag vom juristischen Standpunkte und erklärte sich außer Stande ihm das Wort zu reden.
Nach längerer Diskussion und ehe der Antrag auf Schluß der Debatte und Uebergang zur Tagesordnung angenommen worden, nahm der Ober⸗Präsident Dr. von Horn nochmals das Wort, um seiner früheren Rede noch einige erläuternde Worte hinzuzufügen. Es wäre keineswegs zu leugnen, daß im Jahre 1821 die katholische Kirche in Hinsicht auf das Kirchenregiment reich ausgestattet sei, aber ein Theil dieser reichen Mittel kämen nicht allein den hohen Würdenträgern zu, sondern würde auch für allgemein nützliche Anstalten der Kirche verwandt. Da gäbe es Demeriten⸗ und Emeriten⸗Anstalten und andere gemeinnützige Institute, und wenn Hr. Seidenstücker von dem Reichthum der katholischen Kirche sprach, so sei dies nicht im allgemeinen Sinne zu nehmen. Es gäbe eine Menge von schlecht dotigten katholischen Pfarrerstellen; die katholische Kirche fordert für ihre Seelsorge mehr Geistliche als die evangelische und müsse bei Stiftung neuer Stellen selbst für die Dotation der dabei angestellten Pfarrer sorgen. Wenn im Allgemeinen die evangelische Kirche auch ärmer als die katholische erscheint, so ist sie zur Forderung einer festen Dotation nicht berechtigt. Es ist sehr unwahrscheinlich, daß der Finanz⸗Minister für Kirchenzwecke eine bedeutende Summe aus⸗ setzen wird, ohne ihre Verwendung zu kennen. Die größere Selbständigkeit der Kirche berechtige nicht zu Mehrbewilligungen.
Obgleich noch mehrere Redner angemeldet waren, wurde durch Majoritätsbeschluß die Debatte geschlossen, der Antrag abgelehnt.
— 4. Februar. Die heutige Sitzung wurde um 10 Uhr Vormittags eröffnet. Herr Kretschmar, Oberpfarrer in Königs⸗ berg, befürwortete nochmals seinen Antrag zur Abhaltung einer Kollekte zum Besten der innern Mission. Von Herrn von Schme⸗ ling und Genossen wurde der Antrag gestellt, daß vom Ober⸗ Kirchenrath der alte Wortlaut im Trauungsformular wieder her⸗ gestellt werde. Hierauf wurde in die Tagesordnung ein⸗ getreten und von Körber, General⸗Landschafts⸗Direktor auf Körberode, begründete den Antrag der Kommission zur Vorberathung des Proponendums des evangelischen Oberkirchen⸗ raths, betreffend die Aufhebung der Stolgebühren, welcher in gedruckten Exemplaren an sämmtliche Mitglieder der Synode vertheilt ist. Professor Dr. Voigt sprach den Wunsch aus, daß Beichte und Abendmahl auch zu den Stolgebühren zu zähle seien und beantragt, dieselben gleichfalls aufzuheben. Krah, Superintendent in Laggarben, kam wieder auf die Abgabe von 2 ½ Sgr. = 25 Pfennige von den Konfirmanden an den Super⸗ intendenten zu sprechen und stellte den Antrag, dafür ein Firum zu erheben. Derselbe soll später zum Beschluß erhoben werden.
Der Antrag der Kommission zur Vorberathung des Propo nendums des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes, betreffend die Aufhebung der Stolgebühren, 8 folgenden Wortlaut: 8
Die Synode wolle folgende Erklärung beschließen: Die Provin zial⸗Synode der Provinz Preußen erklärt in Beantwortung der in dem Proponendum des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes, betreffend die Aufhebung der Stolgebühren gestellten Fragen:
Ad 1. Es ist in Folge des Gesetzes vom 9. März 1874 im kirchlichen Interesse geboten, daß im Wege der Ge⸗ setzzebung die Verpflichtung der Gemeindeglieder zur Entrich tung von Gebühren an die Geistlichen und die Kirchendiene oder in deren Stelle an die Kirchenkassen a. für Aufgebote, b. fü Trauungen in der Kirche, c. für Taufen in der Kirche, d. für Einseg nungen in der Kirche einschließlich des gewöhnlichen Konfirmanden⸗Unter richts, sowie e. derjenigen Gebühren, welche bei Todesfällen, ohne daß die Kirche sich bei dem Begräbnisse betheiligt, erhoben werden, aufgehoben und deren Wiedereinführung für unzulässig erklärt werde. Von die ser gesetzlichen Aufhebung werden nicht betroffen: a Die Stolgebühren für Amtshandlungen, welche über das Maß des nach der Kirchenord⸗ nung Nothwendigen hinausgehen und 5. die Stolgebühren für Amts⸗ handlungen, welche von Eximirten und anderen Nicht⸗Parochianen verlangt werden. Freiwillige Opfer und Gaben bleiben zulässig. Un⸗ abhängig von der gesetzlichen Regelung der Angelegenheit und über das dafür angegebene Maß hinaus mit der Aufhebung von Stolgebühren selbständig vorzugehen, bleibt den Gemeinden überlassen. (§. 31 der Kirchengemeinde⸗Ordnung vom 10 September 1873.)
Ad 2. Die gesetzliche Aufhebung der Stolgebühren in dem ad 1 angegebenen Sinne, und Umfange ist nur unter der Voraussetzung statthaft, daß a. den bezugsberechtigten Stellen oder Kassen oder den Gemeinden, welche mit der Aufhebung inzwischen selbständig vor⸗ gegangen sind, die in §. 54 des L. vom 9. März 1874 in Aus⸗ sicht gestellte Entschädtgung für Ausfäaͤlle in vollem Maße aus Staats⸗ mitteln gewährt werde, und b. auch darüber hinaus der Staat da, wo es nöthig ist, den Gemeinden helfend zur Seite trete. —
Ad 3. Wenn und soweit die Aufhebung ohne Staatsbeihülfe erfolgt, ist die Ergänzung der wegfallenden Besoldungstheile in Er⸗ mangelung anderer, den Gemeinden zu Gebote stehenden Mittel durch eine direkte Kirchensteuer zu beschaffen. (Nr. 6 in §. 31 der Kirchen⸗ gemeinde⸗Ordnung vom 10. September 1873.)
Ad 4. Indem wir im Uebrigen die in der betreffenden, von der Königlichen Staatsregierung dem Landtage vorgelegten Denkschrift zum Etat des Ministeriums für die geistlichen Angelegenheiten pro⸗ 1875 aufgestellten Grundsätze behufs Ausführung der Bestimmung im Absatz 2 des §. 54 des Gesetzes vom 9. März 1874 auch den kirchlichen Interessen für entsprechend erachten, halten wir es für zweifellos nothwendig, daß bis zum Erlasse des in Aussicht genom⸗ menen Gesetzes die vom Staate zu gewährende Entschädigung nicht ausschließlich den bei Emanation des Gesetzes vom 9. März 1874 im Amte befindlichen Geistlichen und Kirchendienern, sondern auch “ kirchlichen Stellen, beziehungsweise Kassen geleistet werde.
Vorstehender Antrag der Kommission wurde nach längern Debatten mit unwesentlichen Abänderungen, über die später noch werden soll, von der Synode zum Beschluß er⸗
oben.
Schluß der Sitzung um 2 ½ Uhr, die sechste Sitzung ist morgen, Freitag, den 5. d., um 12 Uhr Mittags.