“ 228 “ 11“ “
Thlr. noch eine Kapitalseinbuße von 294,160 Thlr. verblieb. von der Generalversammlung beschlossene Rückkauf von 750,000 Thlr. Aktien brachte einen Gewinn von 208,618 Thlr., so daß von dem vorjährigen Kapitalsverluste von 294,160 Thlr. noch 85,542 Thlr. übrig bleiben. Wenn nun die Bilanz pro 1874 bei intaktem Kapital von 2,250,000 Thlr. gleichwohl nach Abzug aller Spesen noch einen weiteren Gewinn von 76,929 Thlr. aufweist, so ergiebt sich, daß die Summe von 162,471 Thlr. (aus dem laufenden Geschäfte erzielt) einen Nettoertrag von über 7 % dieses Aktienkapitals repräsentirt.
München, 8. Mai. (W. T. B.) Die Bayerische Hypo⸗ theken⸗ und Wechslerbank hat die Einberufung ihrer Banknoten (à 10 und 100 Gulden) beschlossen und wird dieselben gegen Baar und gegen Noten à 100 Reichsmark einlösen.
— Der Kongreß russischer Maschinen⸗ und Eisen⸗ Industrieller ist am 4. Mai in St. Petersburg durch den Ehrenpräsidenten des Kongresses, den Großfürsten Konstantin Nikolajewitsch eröffnet worden.
— Telegraphischer Meldung zufolge genehmigte die Generalver⸗
sammlung der Aktionäre der Theiß⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft
den erstatteten Geschäftsbericht. Vom Verwaltungsrathe wurde be⸗
antragt, daß die durch die von 5 Prozent Zinsen auf die
Aktien
8 chiffe.
1254 Geschützen. 1 . Anzahl der Geschütze bei den neuen Schiffen vermehrt.
pro 1874 entstandene schwebende Schuld nicht eher mittelst Inanspruchnahme der Staatsgarantie gedeckt werde, als bis sich etwa
erausstellen würde, daß der unbedeckte Ausfall in Folge andauernd chlechter Betriebseinnahmen sich mit Ende des Betriebsjahres noch erhöhen müsse. Ein Aktionär beantragte, lieber sofort eine 4 prozen⸗ tige Staatssubvention in Anspruch zu nehmen, der Vorsitzende er⸗ klärte indeß, daß die daraus hervorgehende Bevormundung nicht im Interesse der Gesellschaft liege und wurde hierauf der Antrag des Verwaltungsrathes angenommen.
— Die Kommerzbank in Warschau hat nach dem Ge schäftsbericht im letzten Jahre einen Bruttogewinn von 926,751 Rbl. erzielt, dem ein Reingewinn von 633,554 Rbl. entspricht. Derselbe
elangt in folgender Weise zur Vertheilung: 6 % Zinsen auf 5,400,000 Fäbl. eingezahltes Aktienkapital mit 324,000 R., 10 % in den Reserpe⸗ fond mit 30,955 R., 15 % an den Verwaltungsrath mit 46,433 R., 5 % an den Direktor und die Beamt n mit 15,477 R, 4 % Super⸗
dividende auf vas eingezahlte Aktienkapital mit 216,000 Thlr. und
endlich Vortrag auf das laufende Jahr mit 688 Thlr. Die Gesammt⸗ Dividende pro 1874 beträgt somit 10 %, d. i. 25 R. für jede Aktie der ersten drei Emissionen und 20 R. für jede Aktie der vierten Emission. Der Reservefonds, welcher Ende des Jahres 1873 304,120 R. betra⸗ gen hatte, hat sich im Laufe des Jahres 1874 durch Zinsen um 16,636 R., sowie durch Gutschreibung um 30,955 R. vermehrt und
Der
1““ “ C 8 “ “ 8 8 ist auf 351,712 R. angewachsen. Das Aktienkapital der Bank be⸗ zifferte sich am 1. März cr. auf rund 6,000,000 R, nachdem laut Beschluß der Generalversammlung je zwei 40 % Interimsscheine zu den Aktien IV. Emission unter gleichzeitiger Einzahlung von baaren 50 R. zu einer Vollaktie von 250 R. zusammengelegt worden sind. Der Gesammtumsatz der Bank betrug im Jahre 1874 in Warschau 431,332,210 R, in St. Petersburg 820,049,458 R., zusammen 1,251,381,668 R.
— Nach dem Geschäftsbericht der Kaiser Ferdinands⸗ und Mährisch⸗Schlesischen Nordbahn betrugen die Bruttoeinnah⸗ men der Ferdinands⸗Nordbahn nach Abschlag der Porto Rückvergütungen, Refaktien und Transportschädenprämien an die Assekuranz⸗Gesellschaften 24,089,937 Fl. das ist um 3,074,670 Fl. weniger als im Jahre 1873. Die Betriebsauslagen erforderten 9,073,257 Fl., und mit Hinzurech⸗ nung der aus den Betriebserträgnissen entnommenen Quoten für die Reservefonds A. und B. in der Höhe von 1,543,513 Fl. zusam⸗ men 10,616,770 Fl. (— 609,595 Fl.). Zieht man die Betriebsaus⸗ lagen von den Bruttoeinnahmen ab, so verbleiben 13,473,167 Fl. Hierzu kommt der Ertrag des gesellschaftlichen Montanbesitzes per 102,526 Fl. (— 293,569 Fl.) und der Ertrag aus dem Betriebe der Verbindungsbahn per 1205 Fl. (— 5152 Fl.), so daß sich 13,576,890 Fl. ergeben, wovon folgende allgemeine Auslagen bestritten wurden: Für die Tantiome an die Direktionsmitglieder 50,400 Fl., für den Pen⸗ sionsfonds 44,304 Fl., für die Krankenpflege 23,620 Fl., für die Amortisation des 1841er Anlehens 22,050 Fl., für die Ver⸗ zinsung der Prioritäts⸗Obligationen 1,533,226 Fl., für Steuern und Stempel 2,052,722 Fl., für Abschreibung der Werthverminderung von den im Besitze der Gesellschaft befindlichen Aktien und Obliga⸗ tionen der Lundenburg⸗Grußbacher Bahn⸗ und von diversen Alt⸗ materialien 155,768 Fl. Nach Abzug dieser allgemeinen Auskagen von 3,882,091 Fl. verbleiben zur Verzinsung des Aktien⸗Kapitals 9,694,806 Fl. (— 949,346 Fl.), und da hiervon zur Berichtigung der fünfprozentigen Aktienzinsen 3,911,840 Fl. verwendet wurden, zur Disposition der 51. General⸗Versammlung mit Hinzu⸗ rechnung des Vortrages der früheren Jahre per 116,628 Fl, im Ganzen 5,899,594 Fl. gegen 6,732,312 Fl. des Vor⸗ jahres. Die Mährisch⸗Schlesische Nordbahn erzielte eine Brutto⸗Ein⸗ nahme von 1,209,249 Fl. (+ 24,093 Fl.); hievon wurden bestritten die Betriebsauslagen von 724,166 Fl. (— 110,821 Fl.) und die allge⸗ meinen Auslagen von 22,647 Fl., so daß für die Verzinsung der Prioritätsobligationen ein Ueberschuß von 522,434 Fl. in Noten oder 495,574 Fl. in Silber (gegen 367,257 Fl. in Silber im Vorjahre) verbleibt. Für die Verzinsung und Amortisation wurden im Jahre 1874 1,211,395 Fl. in Silber in Vorschreibung gebracht; es ist dem⸗ nach aus der Staatsgarantie ein Betrag von 715.820 Fl. gegen
844, 89 Fl. erforderlich. Das prozentuelle Verhältniß zwischen Betriebseinnahmen und Ausgaben ist auch in diesem Jahr günstiger als im Vorjahre; letztere betrugen 63,5 % der ersteren gegen 73,2 %
im Jahre 1873. Verkehrs⸗Anstalten⸗
Im Hafen zu Leer sind im vorigen Jahre 501 See⸗ schiffe angekommen (davon 1 unbeladen) gegen 579 im Jahre 1873 mit einer Tragfähigkeit von 58,047 Tonnengehalt (Tonne à 2000 Pfd.) gegen 61,247. Abgezangen sind dagegen 634 (davon 253 unbeladen) gegen 603 des Vorjahres mit 64,256 Tonnengehalt gegen 54,473. Die höchste Ziffer der angekommenen Seeschiffe wurde im Jahre 1871 mit 638 und einem Tonnengehalte von 66,226 erreicht, die größte Zahl der abgegangenen im Jahre 1867 mit 650, welche aber nur einen Tonnengehalt von 44,979 repräsentirten, waͤhrend der Tonnen⸗ gehalt im Jahre 1874 und 1873 bedeutend größer war. Nach der Nationalität der Schiffe dominirt Deutschland, es folgen Nieder⸗ lande, Großbritannien, Norwegen.
— Die Eutin⸗Lübecker Eisenbahn hat nach dem Berichte über die Betriebsverwaltung für 1874 befördert 224,248 Personen inkl. Militär, 14,309 Ctr. Reisegepäck, 9307 Stück Vieh, 113 Equipagen, 744,717 Ctr. Güter aller Art, außer Bau⸗ und Betriebs⸗Dienstgut. Die Einnahmen betrugen im VE 55,464 Thlr., für Vieh und Equipagen 2804 Thlr., für Güter 33,519 Thlr., für Material⸗ transporte 1049 Thlr., für Posttransporte 458 Thlr., aus sonstigen Quellen 3043 Thlr., in Summa 96,338 Thlr. Die Betriebsausgaben
v. betragen 66,812 Thlr., es verbleibt mithin ein Ueberschuß von 29,526 Thlr., wovon 2500 Thlr. dem Reserve⸗ und Erneuerungsfonds, 400 Thlr. der Pensions⸗, Wittwen⸗ und Waisenkasse überwiesen, 26,626 Thlr. zur Verzinsung und Tilgung der Prioritäts Obligationen verwendet werden.
Triest, 9. Mai. (W. T. B.) Der „Austria“ ist mit der indo⸗chinesischen Ueberlandpost heute früh um 2 Uhr aus Alexondrien hier eingetroffen.
— Einer Mittheilung des „Golos“ zufolge hat die Kasaner Börsen⸗Kaufmannschaft den Beschluß gefaßt, bei der Staatscegierung um den Bau einer Eisenbahn von Nifhni⸗Nowgorod nach Kasan zu suppliziren, für welchen Bau die genagnte Kaufmannschaft das ganze benöthigte Aktienkapital im Betrage von 5 bis 6 Millionen Rubel selbst aufzubringen erbötig ist, ohne daß die Stagtsregierung irgend welche Garantie für die Aktien zu übernehmen hätte. Wie verlautet, soll auch bereits das ganze Aktienkapital für diese etwa 400 Werst lange Bahn von der örtlichen Kaufmannschaft selbst ge⸗ zeichnet sein. Eine besondere Deputation wird demnächst von Kasan nach St. Petersburg abgehen, um das Gesuch der Staatsregierung zu unterlegen.
8g
Ueber die Flotte der Vereinigten Staaten entnehmen wir dem „Militär⸗Wochenbl.“ folgende Angaben.
Nach dem Jahresbericht pro 1873— 74 des amerikanischen Flot⸗ ten⸗Ministers an den Präsidenten zählte die Flotte vor einem Jahre 165 Schiffe aller Kategorien mit 1269 Geschützen excl. Haubitzen. Seit der Zeit sind hinzugekommen 8 neue Dampf⸗Schaluppen, 2 Torpedoboote und 1 Eilboot; verringert wurde die Flotte durch den
Verkauf von 2 hölzernen und 11 eisernen Schiffen mit geringem Tiefgang, so daß sie augenblicklich besteht aus 163 Schiffen mit Die Armirung hat sich in etwas durch erhöhte
Von der Gesammtzahl der vorhandenen Schiffe sind nur 26 Segel⸗ schiffe, von denen gemäß Beschluß des Kongresses 4 zur Dispofition der Staatsbehörden gestellt sind, um als Schul⸗ und Uebungsschiffe
verwendet zu werden, 7 dienen als Magazinschiffe, während 2 alte
Schlachtschiffe und 8 sehr veraltete baufällige nur als Lazareth⸗ und Stations⸗Schulschiffe Verwendung finden. Es bleiben demnach 5 zum praktischen Seegebrauch als Vorraths⸗, Transport⸗ und Beobachtungs⸗
Die Dampfflotte besteht aus 137 Schiffen aller Klassen.
Von dieser Zahl sind 25 Schleppschiffe, welche mit 1 oder 2 Ausnahmen als Arsenalschiffe verwendet werden; 37 find gepanzerte und 2 Torpedoschiffe, so daß 73 Dampfschiffe übrig bleiben, welche ursprünglich zum Kreuzen bestimmt waren. Diese werden augen⸗ blicklich klassifizirt, wie folgt: “
1. Klasse 5 Schiffe mit 188 Geschützen 15,163 Tons.
2. 510 57,528
2 „v 5 v 22 C 1“ 11ö1“¹n
21 7 „ „ 9 8 Total 73 Schiffe mit 902 Geschützen 94,830 Tons. In der Zahl von 902 Geschützen sind die Haubitzen mit eingerechnet. 1 1 Von diesen 73 Dampfschiffen sind 5 (jedes von über 2000 Tons) seit dem Kriege auf Stapel geblieben und lohnen sich nicht der Voll⸗
anderen sind die Maschinen nicht in brauchbarem Zustande und 41
endung, 7 sind als für weiteren Dienst ungeeignet ausrangirt, bei 3. 8
gresses in Bau genommen. Güats
befinden sich im Dienst für verschiedene Zwecke. Von den noch übrig⸗ bleibenden 17, welche die Reserve für die kreuzenden Schiffe, im Falle einige derselben außer Dienst gestellt werden, bilden sollen, sind 2 diensttauglich, 7 befinden sich in den verschiedenen Dockyards in Reparatur und 8 sind vermöge besonderer Geldbewilligungen des Kon⸗
Es geht daraus hervor, daß nur die Hälfte der für das Kreuzen bestimmten Dampfflotte sich in Dienst befindet. Der Flotten⸗Minister
1brSSE1 ee⸗ S,8 4 9 11I
hält es für unweise, diese Zahl von Schiffen noch zu verringern.
Wolle man es dennoch, so solle man wenigstens allmählich aber un⸗ ausgesetzt die Stelle derjenigen Schiffe, welche als für den Dienst
nicht mehr geeignet ausrangirt werden, durch neue ersetzen und zu
diesem Zwecke einen jährlich zu erbauenden Betrag feststellen.
—
burg im Café Werner, Berlinerstraße 89, eröffnet. — Das
8 Gruppen, die
Von den 37 gepanzerten oder eisernen Schiffen sind 16 voll⸗ ständig dienstküchtig, 4 andere von der mächtigen Klafse der Monitörs mit 2 Thürmen befinden sich in Reparatur und ein fünftes verdient dieselbe Berücksichtigung; der Rest aber muß als vollständig nutzlos für eine wirksame Verwendung betrachtet werden. 4 von den grö⸗
ßesten derfelben, welche entworfen und begonnen wurden während des
rieges, sind niemals vom Stapel gelassen, und bestehen nur aus dem hölzernen Rumpf, während ihre unvollständigen Panzerplatten und Maschinen sich noch in den Arsenalen befinden, obgleich die Na⸗
men und Bezeichnungen der Schiffe in der Flottenliste erschienen.
Die übrigen 12 sind von der Klasse, welche als Monitor mit geringem Tiefgang bekannt ist und nicht im Stande, ihre Thürme, Geschütze und Kriegsausrüstung zu tragen, daher nur als altes
Material zu verwerthen.
Die zehnte Blumenausstellung des Charlottenbur⸗ er Gartenbau⸗Vereins wurde am 9. Mai in C öu“ Arran⸗ gement der Ausstellung, die an Qualität der Pflanzen vorzüglich genannt zu werden verdient, ist von dem Obergärtner, Rentier Schie⸗ mann. Die Azaleen und die Blattpflanzengruppe des Obergärtners Sellenthin verdienen alle Anerkennung und Beachtung. Die Ehrenpreise erhielten, und zwar den Preis Sr. Majestät des Kaisers, die goldene Medaille, Hr. Kunst⸗ und Handelsgärtner Birkel (Ro⸗ bertspark), für Gesammtleistung, den Preis Ihrer Majestät der Kaiserin, einen prachtvollen Tisch, Hr. F. Schulz für Gesammt⸗ leistung, die große silberne Staats⸗Medaille Hr. Obergärtner Sellen⸗ thin (Mendelssohn) für Gesammtleistung, die kleine silberne Staats⸗ Medaille Hr. Obergärtner Mayer (Bank. Simon) für gemischte kleine silberne Medaille Hr. Kunst⸗ und Han⸗ delsgärtner Barenstein für Azaleen und Rhododendron. Die bronzene Staats⸗Medaille erhielten für Teppichpflanzen Hr. Kunst⸗ und Handelsgärtner Reinecke für Coniferen und Hr. Max Schill in Berlin für seine Cycas Revoluta. Die Kaisergruppe, wie andere ausgeftellten Pflanzenarten brachten ebenso wie das Winterbeet des Obergärtners Pohley (Flera), ihren Ausstellern die ehrende Anerken⸗ d die Geldpreise des Vereines ein.
Thinmner.
Im Wallnertheater findet am Donnerstag das Benefiz des Hrn. Helmerding statt, aus Veranlassung seiner zwanzigjährigen Thätigkeit an dieser Bühne. Nach einem szenischen Prolog von Wilken wird die Aufführung des einaktigen Lustspiels „des Uhrmachers Hut“ erfolgen, weil Hr. Helmerding in diesem Stück einst seine theatralische Laufbahn bei Franz Wallner begonnen. Den Schluß des Abends wird die Darstellung der hervorragendsten Szenen aus „Der Aktien⸗ budiker“ bilden, und damit zugleich ein Akt der Pietät gegen David Kalisch begangen werden, dessen Name von dem des Hrn. Helmerding in der Theatergeschichte untrennbar ist.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin wohnten gestern im Friedrich⸗Wil⸗ helmstädtischen Theater der Aufführung des „Fiesco“ von Schiller durch die Herzoglich Meiningenschen Hofschauspieler bei.
Die erste Aufführung des genannten Trauerspiels am Sonnabend
fand, wie die gestrige, vor vollbesetztem Hause statt, und war, wie
jede neue Gabe der geschätzten Gäste, ein bedeutendes künstlerisches Ereigniß zu nennen, dem wir noch eine ausführliche Besprechung widmen werden.:
— Der greise Theaterdiener des Friedrich⸗Wilhelm⸗ städtischen Theaters, Hr. Joseph Siegmann, ein Veteran, wel⸗ cher schon zur Zeit des „alten Königstädtischen Theaters“ am Alexanderplatz in seiner jetzigen Eigenschaft fungirte, mithin beinahe ein halbes Säculum im Dienste der Thalia wirkt, feiert am nächsten Sonntag das Spezial⸗Jubiläum seiner fünfundzwanzigjäh⸗ rigen Thätigkeit als Beamter des Friedrich⸗Wilhelm⸗ städtischen Theaters. Die Direktion hat dem Jubilar an diesem Tage eine Matinée bewilligt, welche im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Saison⸗Theater stattfinden soll. Bedeutende künstlerische Kräfte, wie Fr. Frieb⸗Blumauer, Hr. Helmerding, Frl. Ernestine Wegener, der Königliche Hofpianist Hr. B. E. Bach, Frl. Helene Meinhardt, Hr. Swoboda haben ihre Mitwirkung in freundlichster Weise zugesagt. Auch der bei dem Publikum Berlins im besten Andenken Komiker Hr. Rudolf Haase, schon längere Zeit dem Privatleben angehörend, wird dem Benefizianten zu Liebe bei dieser Gelegenheit die Bühne wiederum einmal betreten.
— Das erste Gastspiel des Frl. Emilie Hennies, der Herren Adolph Bethge und Wilhelm Schneider vom Großherzoglichen Hof⸗ theater in Schwerin, sowie der Frau Elise Bethge⸗Truhn hatte am Sonnabend das Nationaltheater recht ansehnlich gefüllt. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzosg von Mecklenburg⸗ Schwerin, sowie der Prinz Georg von Preußen be⸗ ehrten die Vorstellung mit Ihrer Gegenwart. Emanuel Geibels Tragödie: „Brunhild“, aus der Nibelungensage, gab den Gästen Gelegenheit, ihr Talent auf die vortheilhafteste Weise zur Geltung zu bringen. Vornehmlich war es Fr. Bethge⸗Truhn, welche durch edle Plastik ihrer Bewegungen und die dämonische Gewalt der Ausdrucksweise, mit welcher sie die Rolle der „Brunhild“ zur Darstellung brachte, sich in hehem Grade den Beifall und die Sympathie des Publikums erwarb. Gleichen Bei⸗ fall erntete Frl. Hennies als „Chrimhild“, die das liebende Weib mit dem innigsten Gefühl der Wahrheit wiederzugeben verstand. Die HH. Bethge „Siegfried“ und Schneider „Hage“ sind zwei männ⸗ liche reckenhafte Gestalten, wie sie die deutsche Sage uns schil⸗ dert, edel und wahr in ihrem Auftreten und in der Wiedergabe ihrer Rollen. Die Tragödie war glänzend ausgestattet undgerfreute sich der aufmerksamsten und lebhaftesten Tbeilnahme des Publikums.
Die Kaiserglocke, welche am 15. April zu Frankenthal eingeschifft wurde, ist am 8. d. M. Nachmittsgs in Cöln eingetroffen und gelandet. Die ziemlich lange Reise, welche bekanntlich an den bedeutenderen rheinischen Städten, die der Erzkoloß zu passiren hatte, unterbrochen wurde, ging ohne den geringsten Unfall von Statten. Die Glocke ist oberhalb der Schiffbrücke enthüllt worden und zeigt sich so, auf dem Schiffe stehend, dem Blicke in ihrer ganzen riesigen Ausdehnung. Die Ausladung sollte heute Morgen beginnen, und zwar unter specieller Leitung des Hrn. Hamm. Von der Rampe aus nimmt die Glocke dann unter Anwendung der auch zu Frankenthal benutzten Vorrichtung ihren Weg durch das Trankgassenthor bis in den südlichen Domthurm. Hr. Hamm hofft am Mittwoch Abend den Transport bewerkstelligt zu haben. 1
Nach einem aus New⸗York gestern in Hamburg. einge⸗ gangenen Telegramm befanden sich folgende deutsche Passagiere auf dem verunglückten Dampfer „Schiller“: H. Bachmann, H. Wasser⸗ mann, Henry Stern, Karl Schmidt und Frau, Paul Reiff, Clara Just mit 2 Kindern und einem Dienstmädchen, Arnold Schwarzen⸗ buch, M. Korablum mit Frau und 3 Kindern, N. Becker und Frau, J. Brummer, E. Kohn, J. Eckstein, E. Mannheimer mit Frau und 2 Kindern, Oscar Kramer und Frau, Ferdinand Kreuter, Pauline Forster, Louis Riedener mit Frau und einem Kinde, Marie Schauhr mit einem Kinde, Katharine Hering, August Münster, Richard Federle, Frau Holzmacher, Louisa Veitenheimer, sämmtlich aus New⸗York, M. Stein, Jacob Lanfram, Schlitz, Maria Mildner mit einem Kinde, Zinkeisen mit Frau und einem Kinde, sämmtlich aus Milwaukee, Herrmann Deckwitz und Frau, Marie Hesse mit
einem Kinde (Brooklyn) Konsul Zach mit Frau und Tochter, ferner G. Woltmann aus Havanna, M. Kahn aus Massoon, Stern aus Greenville, Leo Weste und Frau, Miß Mann aus Philadelphia. C. Walter mit 2 Kindern. Herrmann Stotting mit Frau und Sohn aus Georgetown in Colorado. Frau S. Holzhauer mit einem Kinde aus Troy, Mrs. E. Ney mit zwei Kindern. C. Seelig und Frau aus Hoboken, Auguste Ziegler mit einem Kinde, Dora Ziegler, Doran, Kohiß, Miß Meyer aus St. Louis, Lina Kirchmeyer aus Baltimore, C. Aulig, Fried. Uhlmann, Mrs. M. Klemme aus Co⸗ lumbus, Alois Stoetmann, Mr. H. Rencklin, Joseph Beyer aus Detroit, Max Cohn aus Montezuma, Herrmann Spitz aus Macon, Mrs. R. Butlow aus Shelbyville, G. Leonhardt mit Frau und Tochter Augusta, John Suppiger mit Frau und 2 Kindern, Michael Hurlemann, L. Suppiger aus Highland, Ella Flachs aus Quincy, Anna Eisner, Elisa Len, Christine Len, Henry Wolters mit Frau und 2 Kindern, Gottfried Schmidt, M. Metzger aus Chicago, Otto Kirchner aus Shenandoah, W. Kohl aus Buffalo, E. Schirmer und Frau aus Columbus, Emma Hansen aus Chico, C. Klonham⸗ mer, P. Paulsen, C. Frahm, W. Frahm aus Chas (2), Haase und Frau aus Davenport, Christian Hirni aus Ashland.
Nach einer weiteren telegraphischen Meldung find auf der Insel Tresco (Scilly-Inseln) 27 Personen, einschließlich einer Frau, in 2 Booten des ‚Schiller“ gelandet worden. Ferner wurden 13 Per⸗ sonen durch Boote der Inselbewohner in Sicherheit gebracht. Fünf Männer, zwei Frauen und ein Kind wurden als Leichen aufgefunden. Folgende Passagiere sind, soweit bis jetzt bekannt, gerettet worden, 3 Passagiere der I. Kajüte: Leo Weste, Carl Kahn und Henry Stern, folgende Passagiere der II. Kajüte und des Zwischen⸗ decks: F. O. Soillenberg, Ludwig Reeder, Silas Hexter, Charles Ihran, Carl Jantzen, Markus Pourtzer, Charles Jansen, Johns und Frau. Die Namen von 4 anderen geretteten Passagieren des Zwischendecks sind zur Zeit noch unbekannt, weil dieselben noch besinnungslos sind. Von der Mannschaft des „Schiller“ sind gerettet: Der erste Offizier Harry Hillers, der zweite Offizier Erwin Pohl⸗ mann und der vierte Offizier Richard Kuntze, ferner die Seeleute Heuemann, Max Goldberg, Heury Wallace, Claus Wiecke, Ferdinand Bleisiner, W. Packendorff, H. Weiser, H. Dau, F. Bathurst, H. Reh⸗ berg, S. Jensen, Christian Adamsen, Heinrich Hamman, Hans Peter⸗ sen, W. Blohm, Jens Jürgen, Jansen, Frederic Wernecke, Carl Ernest, Charles Lemke, Begt, Pierson, Trimmer, August Abel, H. Hinsch, endlich der Kesselmacher Johann Schweinske und der Schiffsjunge Peck. Unter den Vermißten besindet sich auch der deutsche Konsul Wilhelm Zach. 8
Im Ganzen befanden sich auf dem Dampfer „Schiller“ 59 Passa⸗ giere in erster, 75 in zweiter Kajüte und 120 im Zwischendeck. Von den Geretteten werden Diejenigen, welche nach Frankreich und Deutsch⸗ land zu reisen beabsichtigten, von dem in Piymouth erwarteten Ham⸗ burger Postdampfer „Pomerania“ nach Cherbourg und Hamburg übergeführt werden.
eute Vormittag ist über den Schiffbruch des Dampfers „Schiller“ der transatlantischen Dampfschiffahrtsgesellschaft ein Tele⸗ gramm aus Penzance (in Cornwales) von gestern Nachmittag 2 Uhr 25 Minuten zugegangen. Nach demselben wurden laut Aus⸗ sage des geretteten Offiziers Pohlemann bei der Strandung alle Boote flott gemacht, von denen 5 längs der Seite des Schiffs durch den Seegang in Trümmer geschlagen wurden. Die schwere See warf den Kapitän von der Kommandobrücke über Bord. Ebenso wurden auch die Passagiere meistens über Bord gespült, wenige ertranken in der Kajüte. Der Verlust des Schiffs ist durch den Nebel herbeigeführt, der drei Tage hindurch anhielt und während dieser Zeit alle Beobachtungen unmoöͤglich machte. Das Schiff ist gänzlich zeitrümmert. Gegen dreißig Leichen sind ans Land getrieben. Auf dem Wrack befinden sich keine Leichen mehr. Die Schiffsoffiziere Hillers und Heintze werden zurückbleiben, um die antreibenden Leichen zu identifizieren, Pohlemann und zwei Stewarts werden morgen ihre Rückreise nach Hamburg antreten. — Nach den jetzt vorliegenden Meldungen sollen im Ganzen 15 Passagiere und 29 von der Mannschaft gerettet sein. Letztere und 8 Passagiere gehen nach Plymouth, um dort den „Lessing“ zu erwarten, da die „Po⸗ merania“ bereits abgegangen ist. 8
Beim Schiffbruch des „Schiller“ sind, wie nach der letzten Nach⸗ richt festgestellt ist, von den an Bord befindlichen 254 Passagieren und 101 zur Mannschaft gehörigen Personen im Ganzen 312 umge⸗ kommen. Die Geretteten wurden von dem Plymouther Agenten der transatlantischen Gesellschaft, Thomas Jones Stevens, in Penzance empfangen und für alle Bedürfnisse derselben von ihm Sorge getragen. — Nach einer dem „Standard“ zugegangenen Nachricht hatz der Kapitän das Möglichste gethan, um Verwirrung zu verhindern, und zuletzt sogar seinen Revolver über die Köpfe der as iere weg ab⸗ geschossen. Die Mannschaft scheine aber das Beispiel des Kapitäns nicht befolgt, sondern mehr an die Rettung des eigenen Lebens als an die Rettung der Frauen und Kinder gedacht zu haben.
—
Redacteur: F. Prehm. Berlint: Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elsner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), außerdem ein Fahrplan der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn.
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8.
eiger und Königlich Preuß
Beerlin, Montag, den 10. Mai
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1875.
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Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 10. Mai. In der Sitzung des Herrenhauses am 7. d. M. erklärte in der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Ertheilung von Korporationsrechten an Baptisten⸗ gemeinden, der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt nach dem Herrn von Kleist⸗Retzow:
Der Herr Kultus⸗Minister wird sehr bedauern, hier nicht an⸗ wesend zu sein, um die von dem Herrn Vorredner gewünschten Erklä⸗ rungen abzugeben. Der Herr Kultus⸗Minister ist durch sehr wichtige Verhandlungen im anderen Hause okkupirt.
— In der Generaldiskussion über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen rügte der Graf zur Lippe, daß die ausübenden Organe im Gesetze nicht hinreichen. Der Minister der landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten Dr. Friedenthal erwiderte:
Meine Herren! Auf die allgemeinen Bemerkungen des sehr geehr⸗ ten Herrn Vorredners möchte ich mir erlauben, Einiges zu erwidern. Was zunächft die Behauptung betrifft, daß die gute und tüchtige Ausführung dieses Gesetzes im Wesentlichen abhänge von den aus⸗ führenden Organen, und daß in dieser Beziehung der Stand unseres beamteten Veterinärwesens Manches zu wünschen übrig läßt, so kann ich darin dem geehrten Herrn Vorredner beistimmen. Die Bemühun⸗ gen der Staats eererumg sinn aber darauf gerichtet, den Uebelständen, welche sich in dieser Beziehung geltend machen, Abhülfe zu schaffen. Schon der vorige Staatshaushalts⸗Etat hat davon Zeugniß abgelegt, indem von den beiden Häusern des Landtags eine Summe gefordert und bewilligt wurde zur Anstellung von besser besoldeten Thierärrzten an denjenigen Stellen des Landes, wo vorzugsweise ein energisches Ein⸗ greifen erforderlich ist, namentlich an den Grenzen. Ich kann hinzufügen, daß ich mich bemühen werde, soweit die Staats⸗ mittel es gestatten, in dieser Richtung weiter vorzuschreiten und die Zahl solcher Stellen, welche derartig ausgestattet sind, daß der In⸗ haber nicht auf seine Privatpraxis Seeze. ist, sondern wesentlich durch die staatlichen Emolumente existiren kann, zu vermehren; denn hierin sehe ich den wirksamsten Hebel für eine energische Thätigkeit Seitens der Veterinärbeamten. Ich glaube nicht zu irren und glaube mich auf die Erfahrung der geehrten Herren berufen zu können, wenn ich konstatire, 86 ein Hauptübelstand, welcher sich bisher im Lande geltend gemacht hat, die Vertuschung von Seuchen und feolgeweise das Umsichgreifen derselben darin seinen Grund fand, daß die zur Aufdeckung Berufenen ein Interesse daran hatten, nicht gegen Jeder⸗ mann energisch ver ngeen n wenn man das Uebel an der Wurzel fassen will, so wird man dahin streben müssen, einen Stamm von Veterinär⸗ beamten zu bekommen, der unabhängig von der Privatpraxis gestellt ist. Das erfordert aber reiche Mittel, und Sie wissen, meine Herren, solche werden in unserm Staatswesen von allen Seiten in Anspruch genommen, und werden es erklärlich finden, daß man nur schrittweise und allmählich, je nachdem sie die nöthigen Fonds bieten, den Kreis der gedachten Beamten erweitern kann. An meinen Bemühungen wird es nicht fehlen, unabhängige Organe zur Ausführung dieses Gesetzes zu beschaffen. Ich hoffe hierbei, anch von den Korporationen, namentlich von den Kreisen und Provinzen unter⸗ stützt zu werden. Es ist jetzt schon nicht möglich gewesen, wie der Herr Vorredner richtig anführte, in allen Kreisen der Mon⸗ archie Kreisthierärzte anzustellen, weil in den Gegenden, zin welchen die Privatpraxis zu unlohnend ist, die nicht allzu reich bemessene Staatsdotation kein genügendes Auskommen gewährt. In solchen Fällen haben vielfach die Kreisvertretungen sich bereit erklärt, Zuschüsse zu geben und es hat dies günstig gewirkt. Danach dürfen wir hoffen, daß reichere Staatsmittel flüssig werden, daß auf der andern Seite die Kreise und die Provinzen vermittelst der ihnen gewährten aus⸗ giebigen Fonds die Beschaffung eines tüchtigen Veterinär⸗Beamten⸗ thums unterstützen und so glaube ich, daß fuͤr die vom Herrn Vor⸗ redner gerügten Uebelstände mehr und mehr die Abhülfe eintreten wird. Ich hoffe aber ferner, daß gerade das Zustandekommen dieses Gesetzes hierzu einen wirksamen Anstoß geben möchte.
Der geehrte Vorredner hat ferner gerügt, daß an einzelnen Stellen dieses Gesetzes die Thätigkeit allzu sehr in die Centralstelle verlegt sei, und hat sich hierfür im Wesentlichen auf die Dispositionen der §§. 2 und 12 berufen. Ich möchte glauben, daß diese Rüge doch nur vereinzelte Stellen des Gesetzes, und letztere auch nur äußerlich trifft, daß aber im Allgemeinen der von dem Herrn Vor⸗ redner mit Recht betonte Gesichtspunkt auch der der Vorlage ist. Immerhin werden einige Punkte übrig bleiben, wo ein Eingreifen der Centralstelle unbedingt nothwendig erscheint, namentlich möchte ich meinen, daß da, wo es sich darum handelt, gegen ein Nachbarland iMaßregeln von so einschneidender Wirkung, wie eine Grenzsperre es st, eintreten zu lassen, es kaum möglich sein dürfte, den Erlaß sol⸗ cher Maßregeln dem Landrath zu übertragen. Es ist sogar zweifel⸗ haft gewesen, ob die einzelnen Länder gegenüber dem Reiche berufen seien, Grenzsperren in Kraft zu setzen, und ich zweifle nicht daran, daß die Garantien, welche durch die ausschließliche Zuständigkeit der Zentralstelle gegeben werden, gerade das Motiv dafür gewesen ist, von Seiten des Reichs nicht weiter seine jener Richtung zu urgiren. Ich meine aber ferner, daß das Einschreiten in solchen Fällen von Seiten der Zentralbehörde nicht eine Schwächung, sondern eine Feestaren der Aktion mit sich bringt. Es hat sich nämlich der Uebelstand herausgestellt, daß, wenn wie bisher die Landespolizeibehörden Grenzsperre verhängten, ohne das nöthige Zusammenwirken der Bezirksregierungen verfahren wurde. Es fand sich in häufigen Fällen, daß die eine Regierung die Grenze sperrte und die benachbarte nicht, und die Folge davon war die, daß der sämmtliche Import solchen Viehes, welches die Ver⸗ schleppung der Krankheit mit sich führen konnte, nunmehr auf einem Umwege durch den benachbarten Regierungsbezirk erfolgte. Dies, meine Herren, wird ausgeschlossen, wenn, sobald sich die Ge⸗ fahr zeigt — und die Instruktion wird in dieser Beziehung von der veralteten Berichtsweise absehen und telegraphische Mittheilung for⸗ dern — sofort die Zentralstelle in die Lage kommt, einzuschreiten, und sich natürlich nicht darauf ts g. den einzelnen Grenzpunkt ins Auge zu fassen, sondern die Sperre so weit ausdehnen, daß eine Umgzehung, soweit die Voraussicht reicht, nicht zu erwarten steht. Hiernach läßt sich erwarten, daß die Bestimmung im §. 2 den ent⸗ gegengesetzten Erfolg haben werde, als der Herr Vorredner annehmen zu müssen glaubte. .
Was die Bestimmung im §. 12 betrifft, daß die Fälle der Tödtung die der unmittelbaren Ortspolizeiverwaltung vorgesetzte Be⸗ örde anordnen solle, — und diese Behörde wird in den meisten
ällen der Landrath sein, weil der Amtsvorsteher, beziehentlich diejenige
nstanz, die ihm gleichsteht, der Regel nach den ersten Angriff in dieser Angelegenheit hat, — so liegt hierin eine Abweichung von dem bisherigen Zustande, die dem Gedankengange des Herrn Vorredners gefolgt ist. Es war bisher aus erklärlichem Interesse für die finan⸗ zielle Seite der Sache, insoweit überhaupt ähnliche gesetzliche Be⸗ stimmungen bestehen, die Landespolizeibehörde befugt, die erforder⸗ lichen Anordnungen zu treffen. Gerade mit Bezug darauf, daß es wünschenswerth ist, schnell und energisch einzuschreiten, verfügt die
Vorlage eine Verlegung der Instanz nach unten, indem ste den Land⸗
rath für kompetent erklärt. Die Landräthe aber sind, meine ich, die
geeigneten Behorden, weil sie der Sache nicht gar zu nahe und nicht zu entfernt stehen. . 5. 12 die Einwendung des Herrn Vorredners nicht vollkommen zutrifit.
Ich möchte mithin glauben, daß auch für den
Kompetenz in
Was endlich die sonst gemachten Bemerkungen anlangt, bezüglich der Haftbarkeit der Thierärzte, daß ihnen das Leben nicht zu schwer gemacht werden möze dadurch, daß man Rechenschaft von ihnen for⸗ dert, wenn sie sich aus Energie ein Versehen haben zu Schulden kommen lassen, ferner, daß man nicht ihre Aktion schwäche, und daß man mit moöͤglichster Energie den Bestimmungen des Gesetzes Gel⸗ tung verschaffe, so entsprechen diese Wünsche meiner Auffassung von der Sache. Ich glaube aber, daß dies Andeutungen sind für denjeni⸗ gen Geist. in dem das Gesetz ausgeführt werden soll, nicht solche, welche sich leicht in gesetzgeberische Form kleiden lassen; und ich kann den geehrten Herrn versichern, daß von diesem Gesichts⸗ punkt aus, soweit es in meinen Händen liegt, die Durchführung des Gesetzes erfolgen soll.
— Zu §. 40 (Anzeige der Schafpockenimpfung) erklärte der Staats⸗Minister Dr. Friedenthal:
Meine Herren! Der erste Entwurf des Gesetzes stand auf dem weitergehenden radikalen Standpunkt, den der geehrte Vorredner in seiner Auseinandersetzung betont hat, dem Standpunkte, daß die Schutzpockenimpfung absolut zu verbieten sei, daß sie den Charakter einer künstlichen Ansteckung habe, die sich weiter verbreite auf andere Heerden, und daß sie gerade deshalb so zu behandeln sei, wie die Einschleppung einer Seuche. Dieser Standpunkt stützte sich im Wesentlichen auf das Gutachten der technischen Sachverständigen und auf Mittheilungen aus vielen Landestheilen, welche sich energisch gegen die Folgen der Schutzpockenimpfung verwahrten. Gegenüber diesem Standpunkte machten sich, als von mir der Entwurf ver⸗ 1.Ss betheiligten Vereinen mitgetheilt wurde, Bedenken aus
randenburg und Pommern geltend. Man bestritt, daß die Aufgaben der Sachverständigen durchweg zutreffend seien, und man behauptete, daß dort erfahrungsgemäß in der Schutzpockenimpfung ein wesentliches Schutz⸗ und Erhaltungsmittel der Heerden gefunden werde. Da ich nun meine, daß die Gesetzgebung sich niemals in theoretischen Extremen bewegen soll, sondern die Aufgabe hat, die konkreten Be⸗ dürfnisse zu berücksichtigen, so änderte ich die erste Vorlage ab, und zwar dahin, daß mit Erlaubniß der Kreispolizeibehörde die Schutz⸗ pockenimpfung stattfinden könne. Ich glaubte, in dieser Aenderung einen praktischen Weg gefunden zu haben zwischen den sich bekämpfen⸗ den Gegensätzen, und namentlich einen Weg, der dahin führe, die lokalen Bedürfnisse zu berücksichtigen, ohne doch an solchen Stellen der Monarchie, wo man die Schutzpockenimpfung der Schafe nicht haben will, gesetzliche Lizenzen zu schaffen, welche man hier als un⸗ erwünschte und nachtheilige betrachtet.
Es liegt auf der Hand, meine Herren, daß in Gegenden, wo man in der Schutzpockenimpfung ein gutes Präservativ erkennt, durch die Erlaubniß der Kreispolizeibehörde — ich gehe von dem Gesichts⸗ punkte aus, daß in solchen Fällen, wo es sich um die Berücksichtigung konkreter Verhältnisse handelt, die Landräthe die geeignete Instanz sind, derartige Dinge zu regeln — jenem Wunsche genügende Rechnung getragen werden wird. Auch wird es angängig sein, daß, wo sich die Centralstelle davon überzeugt, daß in Gegenden die Schutzpocken⸗ impfung nothwendig sei, durch Instruktion die Landräthe angewiesen werden, allgemein die Schutzpockenimpfung zu gestatten. Mir erscheint, wie gesagt, die vorliegende Bestimmung ein richtiges Kompromiß zwischen den sich bekämpfenden Ansichten zu bieten. Die verehrte Kommission des Hohen Hauses ist einen Schritt weiter gegangen und hat geglaubt, die bloße Anzeige würde genügen, um Nachtheilen, mit denen die Schutzpockenimpfung die benachbarten Heerden bedroht, vorzubeugen. Zunächst möchte ich mir die Freiheit nehmen, gegen die Fassung der Kommission redaktionell einzuwenden, daß es heißen müßte: „die Anzeige muß „spätestens“ acht Tage vorher erfolgen, damit die Möglichkeit gegeben ist, die Schutzmaßregeln, welche der nächste Paragraph anordnet, anzuordnen“. Es fragt sich auch, ob nicht die Zeit von acht Tagen zu kurz gegriffen sei.
Demnächst habe ich gegen den Vorschlag der verehrten Kommission das einzuwenden, daß derselbe allgemein in dem größten Theile der Monarchie einen Zustand herbeiführt, den man dort nicht will, daß dort die Schutzpockenimpfung, für welche vereinzelt eine besondere Passion obwalten könnte, nicht untersagt werden kann. Ich möchte glauben, daß das, was man von Seiten der Freunde der Schutzpocken⸗ impfung wünscht, durch die Regierungsvorlage ebenfalls erreicht und gleichzeitig der Nachtheil, der in dem größeren Theile der Monarchie von der Schutzpockenimpfung gefürchtet, beseitigt wird.
Nach alledem möchte ich dem Hohen Hause anheimstellen, der Regierungsvorlage den Vorzug vor der Fassung des Kommissionsent⸗ wurfes zu geben.
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Ich kann unter Umständen mit dem eben erfolgten Beschlusse mich abfinden, indem ich den geltend gemachten Bedenken Rechnung trage, sofern die nöthige Garantie gegen die Verschleppung der Pocken bei den Schafen durch die Anzeigepflicht in Verbindung mit dem §. 42 der Vorlage, §. 41 des Kommissionsentwurfes, gegeben wird. Gegen den Wegfall des §. 41 muß ich mich aber ganz entschieden aussprechen, denn es würde ohne die Vorschrift dieses Henaggapbe der soeben gefaßte Beschluß lediglich illusorisch werden, die Anzeigepflicht keinen Sinn haben, und es an jedem Schutze gegen die ge⸗ fürchtete Gefahr fehlen. Wenn der geehrte Herr Vorredner aus einem früheren Paragraphen die Folgerung gezogen hat, daß alle dort angegebenen Schutzmaßregeln sich für den vorliegenden Fall nicht durchführen ließen, so mag dies in gewisser Beitean richtig sein. Ich bestreite aber, daß die Sperrung, überhaupt alle fakultativ vorgeschriebenen Schutzmaßregeln überall zur Anwen⸗ dung gelangen müssen. Sache der Instruktion wird es sein, die Landräthe, beziehungsweise die Amtsvorsteher darauf hinzuweisen, in welchem Maße, in welcher Ausdehnung oder Beschränkung und mit welchen Mitteln sie die Gefahr der Verschleppung von den benachbarten Heerden abzuwenden haben. Gewiß ist es bei solchen Gesetzen, wie das vorliegende, die nothwendig in der Aus⸗ führung den konkreten Verhältnissen angeregt werden müssen, ganz unthunlich, alle Fälle kasuistisch vorzudenken. Man bewegt sich immer zwischen zwei Gefahren: der einen, zu große Vollmachten zu geben, und der anderen, zu wenig Machtvollkommenheit der ausfüh⸗ renden Behörde anzuvertrauen. Wie ich beim Eingang der Debatten mir erlaubte zu bemerken, muß eine verständige Ausführung des Ge⸗ setzes den Weg finden, welcher dahin führt, dasselbe wirksam und zu⸗ gleich für die Betheiligten erträglich zu gestalten.
— In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten vom 7. d. M. nahm der Staats⸗Minister Dr. Falk in der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Orden und ordensähnlichen Kongregationen der katho⸗ lischen Kirche nach dem Abg. Reichensperger, welcher be⸗ hauptet hatte, die Vorlage verletze die Verfassung, das Wort:
Meine Herren! Es ist ja immer eine bequeme und angenehme Waffe, bei Bekämpfung eines Anderen sich auf dessen eigene Worte und Handlungen beziehen zu können. Der Hr. Abg. Reichensperger als gewiegter Politiker hat sich denn auch nicht entgehen lassen, diese bequem daliegende Waffe zu ergreifen und sie gegenüber der Staats⸗ regierung tüchtig zu schwingen. Es kommt mir aber doch vor, als ob der Effekt, den der Herr Abgeordnete mit dieser Argumentation er⸗ reicht hat oder erreichen konnte, nur ein sehr geringer ist. (Oho! im Centrum.) Warten Sie doch erst, meine Herren! In der That nimmt es mich etwas Wunder, daß der Herr Abgeordnete heute so außerordentliches Gewicht legt auf eine Abweichung der Staatsregie⸗
urkunde von früheren Meinungen der Staatsregierung in dieser Be⸗ ziehung; denn der Fall ist ja nicht etwa der erste. Sie wissen Alle meine Herren, daß, nachdem die Staatsregierung durch den Ernst der Verhältnisse genöthigt war, sehr ernstlich (Ohoy! im Centrum) — nun, sind die Verhältnisse etwa nicht ernst? — (Ruf: Sehr!) Was schreien Sie denn da, wenn Sie mit mir vollkommen einverstanden sind! — Ich sage also, nachdem die Staatsregierung durch den Ernst der Verhältnisse genöthigt war, sich die Frage vorzulegen, ob es den in der That die Bedeutung hat, welche den in Betracht kommenden Verfassungsartikeln durch lange Zeit, als man schwach genug war den Bischöfen gegenüber, die sich Rechte beilegten, die sie in Wahr heit nicht hatten, nachzugeben, als man langmüthig genug war, diese ernsten Angelegenheiten des Staates vertreten zu lassen durch ein Organ an der höchsten Staatsstelle, welches nach seiner Komposition ohne Schuld der Betheiligten mit Nothwendigkeit gedrängt werden mußte, die Dinge nicht vom Standpunkt des Staates, sondern vom Standpunkt der Kirche zu betrachten, als man sich, sage ich, in seine Langmüthigkeit lange mit diesem Organe auf diesem Gebiete behalf — beigemessen wurde, in der That die richtige sei. Meine Herren Wie die Staatsregierung in Bezug auf eine Reihe anderer ver⸗ fassungsmäßiger Bestimmungen, wie Sie ja Allg wissen, der Ver⸗ gangenheit gegenüber zu einer gegentheiligen Lufasang und Anwen⸗ dung der betreffenden Artikel gekommen ist, ebenso liegt es in diesem Falle. Der Hr. Abg. Reichensperger wird sich doch wohl erinnern, daß die Erklärungen der Vertreter dreier Minister, die er uns eben vorgetragen hat, im Jahre 1869 abgegeben worden sind und daß die Staatsregierung zur Beantwortung jener von mir vorhin hervor⸗ gehobenen Frage erst nach jener Zeit gekommen ist. 1 Der Herr Abgeordnete hat — und das möchte ich hier beiläufig einschalten — sich auch auf den höchsten Gerichtshof berufen als der früheren Auffassung der Staatsregierung theilhaftig. Ich bin nicht in der Lage, das in jenem Erkenntniß, welches er uns nach dem Datum zitirt, zu finden. Es handelte sich damals nur um die Be⸗ antwortung der Frage: Sind Kongregationen oder Vereinigungen in dieser Art unter den landrechtlichen Begriff der Klöster zu stellen oder nicht? und diese Frage ist allerdings von dem Ober⸗Tribunal im
letzteren Sinne beantwortet worden; aber über die Frage, die der Hr.
Abg. Reichensperger vorher formulirte, hat der höchste Gerichtshof in jenem Urtheil einen Ausspruch nicht abgegeben.
Nun, meine Herren, es ist, wenn ein 6 entschiedener und bewußter Wandel in der Auffassung der Staatsregierung eintritt, allerdings eine nicht zurückzuweisende Pflicht derselben, über die Gesichtspunkte, welche sie bei der Annahme der neuen Auffassung leiteten, eine etwas ausführlichere Auskunft zu geben. Ich erlaube mir, auf dieselbe über⸗ zugehen; die Erwägungen werden zum Theil recht nüchtern sein, aber sie sind nothwendig.
Die Orden und Kongregationen werden in den Motiven beiläufig bezeichnet als in den Organismus der katholischen Kirche eingefügte Glieder, und es ist ja das ein Punkt, in dem ich mit dem Hrn. Abg. Reichensperger übereinstimme, sofern ich ihn vorhin richtig verstanden habe. Es möchte auch wirklich ein ernster Zweifel an solcher An⸗ nahme nicht möglich sein. Sie dürfen nur lesen, was in der — um mit dem Hrn. Abg. Reichensperger zu reden — „von den Motiven in Bezug genommenen Schrift des Hrn. Hinschius“ enthalten ist über die Organisation, Leitung, Vorschriften der Satzungen und Konsti⸗ tutionen über die Rechte und Pflichten der Mitglieder der geistlichen Genossenschaften, und es wird Ihnen gewiß klar sein, daß der von uns in Uebereinstimmung angenommene Satz unbedenklich richtig ist.
Vielleicht ist es gegenüber der wiederholten in stereo⸗ typer Form angewandten Hinweisung auf die Schrift von Hinschius ganz am Platze, den Antheil zu bezeichnen, den die Staatsreglerung an dieser Schrift ür und vielleicht geschieht dadurch auch dem Hrn. Abg. Windthorst (Meppen) ein klei ner Gefallen; denn derselbe hat ja bei früherer Gelegenheit, leider in nicht zutreffender Weise, wiederholentlich bemerklich gemacht, daß hin⸗ ter all den Vorlagen der Staatsregierung bald der Prof. Hinschius in Berlin, bald der Prof. Friedberg in Leipzig stehe. Nun, meine Herren, ich habe dem Hrn. Prof. Hinschius den amtlichen Auftrag gegeben, schon vor zwei Jahren, auf Grund des amtlich eingeforder⸗ ten Materials eine Denkschrift auszuarbeiten. Es ergab sich für den Mann der Wissenschaft das Bedürfniß, in seiner Schrift in Bezug auf die Kritik des verarbeiteten Materials und auf seine Folgerungen aus demselben frei zu bleiben und nicht wie ein Ministerial⸗Rath ab⸗ hängig zu sein von der Weisung und der Auffassung des Ministers, und es ergab sich bei der Sache — das hat der Hr. Abg. Reichensperger ja bereits in zutreffender Weise betont — auch weiter, daß über die Vor⸗
chläge, die auf Grund des gesichteten Materials zu machen wären, die Ansichten des Hrn. Hinschius und die meinen differirten, — zum besonderen Gefallen und Vergnügen des Hrn. Abg. Reichensperger und seiner Freunde, die ja jedes Mal, wenn die Auffassung des Hrn. Hinschius mit denen der Staatsregierung nicht zufammenfallen, aus den Ausführungen des Hrn. Hinschius Material gegen die Staatsregierung zusammenzutragen bemüht sind. Erinnern Sie sich an die bekannte Aeußerung des Hrn. Hinschius über das Vatikanum, die allerdings auch mit den An⸗ schauungen der Staatsregierung nicht übereinstimmen. Nur schade, daß Sie in den weit zahlreicheren Fällen, wo Hr. Hinschius mit der Eö“ übereinstimmt, sich niemals auf diese Autorität erufen.
Nun, meine Herren, was Sachliches in den Schriften dargestellt 8 worden ist, das läßt sich — formell ist es nicht richtig, aber materiell gewiß — als amtliche Denkschrift charakterisiren: die Mittheilungen über Verbreitung der Orden und Kongregationen und die Mittheilun⸗ 8 gen über die Statuten. Ich will nicht verhehlen, ein oder zwei kleine thatsächliche Irrthümer sind dabei untergelaufen, und wenn sie hier erwähnt werden sollten, würde ich keinen Anstand nehmen, anzuerkennen, daß ich diese oder jene kleine Anführung nicht für richtig erachte. Sie beziehen sich ins⸗ besondere auf einen mißdeutigen Aus bruck über das Verhältniß der wöchentlichen Beichte und der jährlichen Generalbeichte und auf das Verhältniß der manifestatio conscientiae. Es sind hierüber Angaben allerdings in einzelnen Beziehungen etwas zu weitgehend an manchen Stellen gemacht worden. Aber sonst kann ich das vorgetragene That⸗ sächliche mir nur zu eigen machen. Diese Schrift, die ich hier † berücksichtigen habe, wird von allen Denjenigen, die sich für die Sache interessirt haben, gelesen worden sein. Aus diesem Grunde wird es mir erlaubt sein, mich später in einzelnen Punkten auch auf dieselbe detaillirt beziehen zu können. 1
Diese beiläufigen Bemerkungen enthalten vielleicht auch ein Mo⸗ ment der Widerlegung einer heutigen Aeußerung des Hrn. Reichensp erger gegenüber. Er behauptet nämlich, die Vorlage mache den Eindruck, als ob sie in aller Hast und Hitze eingebracht worden sei, um nur in diesem Kampfe einmal wieder etwas Neues zu thun. Ich denke, meine Herren, die paar Data, die ich Ihnen hervorhob, werden Ihnen zur Genüge gezeigt haben, daß die Frage der Orden und Kongregationen lange und Lrnftlich erwogen worden ist. Sie ist auch erwogen worden von dem Standpunkte aus, ob ein solches Gesetz, wie das vorliegende, nur durch die Reichsgesetzgebung geschaffen werden könne, oder aber ob es statthaft sei, ein solches Gesetz im preußischen Landtage zu be⸗ schließen. as Endresultat der betreffenden Erwägung war das in den Motiven angedeutete. Eine Vorschrift, welche vielleicht noth⸗ wendig wird, um diesem Gesetze, wenn es Gesetz sein wird, Nach⸗ druck zu geben, kann allerdings nur im Wege der Reichsgesetzgebung erlassen werden, und wenn in der That sie nothwendig werden sollte, so dürfen Sie überzeugt sein, daß die Staatsregierung nicht verfehlen
rung über Auslegung, Anwendung und Wirkung der Verfassungs⸗ 1 8 111414“ S 9. 1 88 8 88
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wird, die Reichsgesetzgebung darum anzugehen