1875 / 107 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 May 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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anderen bürgerlichen Korporationen errichteten Gedenktafeln in den außerpreußischen Landestheilen nicht ausgeschlossen werden, weil es bei diesen zu schwer zu unterscheiden ist, wo der Charakter eines Denkmals aufhört. Für die preußischen Landestheile sind dagegen die durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 2. September 1873 in den Kirchen aufgestellten Gedenktafeln nicht aufgenommen worden. Diese generelle Maßregel, welche die gedachte Allerhöchste Ordre für Preußen verfügt hat, scheint in den übrigen deutschen Ländern nicht getroffen worden zu sein und dürfte dieser Umstand bei Betrachtung der bezüglichen Zah⸗ lenverhältnisse berücksichtigt werden müssen. Ebenso haben in einzelnen Armee⸗Corps nicht die einzelnen Regimenter, sondern größere Verbände, wie das Corps als Ganzes oder ganze Bri⸗ gaden, ihren gefallenen Kameraden Denkmäler geweiht, wodurch für 8— Regimenter die Veranlassung hierzu in Fortfall gekom⸗ men ist.

Nicht unerwähnt wollen wir schließlich lassen, daß bereits

von eingewanderten Deutschen in den neuen Reichslanden den in der Stadt Saarburg während des Krieges verstorbenen Krie⸗ gern ein Denkmal gesetzt ist. Die in nachfolgenden Zahlen gegebene Uebersicht des bis jetzt vorliegenden Materials, welche die Denkmäler nach den ver⸗ schiedenen Kategorien sondert, ist geeignet, ein vorläufiges Bild des Umfangs des beabsichtigten Werkes zu geben:

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reren mecklenburgischen Erinnerungsstätten mit vielem Geschick festgehalten ist, suchen einige andere Monumente durch eine

entsprechende Bearbeitung des Marmors auf künstlichem Wege

zu erzeugen, und hierher gehört auch die Einfügung zweier Kriegergestalten in einem Aufbau von unbehauenen Felsblöcken, wie sie uns in einem rheinischen Denkmal entgegentritt.

Unter den einfacheren architektonischen Formen sind sowohl

die in unseren Grabdenkmälern gebräuchlichsten des Kreuzes und

der Stele, wie auch der Würfel und die abgestumpfte Pyramide vertreten, die letzteren zugleich als Basis eines Kreuzes, einer Urne oder auch verschiedener kriegerischer Embleme. Unter den Denkmälern dieser Art ragt durch seine originelle Erfindung das der gefallenen Sachsen bei St. Privat hervor. Ein im Grund⸗ riß quadratisches Monument mit vier stelenartigen Fronten ist bei Colombey, ein auf drei Stufen ruhender, an jeder seiner vier Fronten mit einem dorischen Giebel überdachter Pfeilerbau, der eine monumentale Gedenktafel mit Gesimsen und Pilastern umschließt, in Usingen errichtet worden.

Weitaus häufiger als derartige Bildungen treten jedoch der 8 Obelisk und die Säule auf. Ersterer, der in den schönen Bei⸗

spielen zu St. Johann an der Saar, Mürtingen, Biberach,

Freiburg ꝛc. als ein in sich abgeschlossenes Ganzes behandelt ist, hat an anderen Orten einen Adler, einen Helm, ein Kreuz ꝛc.

oder auch eine Figur, eine Victoria oder einen Friedensengel, als Bekrönung erhalten. Zur Belebung der Flächen, sowohl des Sockels wie der auf ihm ruhenden Pyramide, sind außer den Inschrifttafeln vielfach Festons und Kränze, Kreuze, Kugeln, Trophäen und einzelne kriegerische Embleme verwendet. Diese

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Diese stattliche Zahl, die, wie bemerkt, durch fernerhin ein⸗ laufende Nachweisungen bereits errichteter und durch Aufstellung bisher nur erst projektirter Denkmäler noch eine erhebliche Ver⸗ mehrung erfahren dürfte, vertheilt sich wiederum, wenn man den künstlerischen Charakter der einzelnen Gedenkzeichen ins Auge faßt, auf Monumente der verschiedensten Art. Nicht wenige derselben verbinden mit ihrer patriotischen zugleich eine beachtenswerthe künstlerische Bedeutung und dürfen als eine werthvolle Bereicherung unseres Kunstschatzes aufgefaßt werden, während in der überwiegenden Mehrzahl zwar nur die bekann⸗ ten und gebräuchlichen monumentalen Formen in mehr oder minder glücklicher Varürrung erscheinen, dabei jedoch häufig durch eine gelungene künstlerische Durchbildung oder aber durch ori⸗ ginelle Anordnung der einzelnen Theile ein besonderes Interesse gewinnen.

Eine vorläufige zusammenfassende Uebersicht an dieser Stelle wird sich auf eine kurze Charakteristik 8 Ues Weew Gruppen beschränken müssen und nur einzelne nach dieser oder jener Seite hin bemerkliche Beispiele namhaft machen, wobei, da erst die Abbildung ein annähernd sicheres Urtheil gestattet, vorzüglich diejenigen Denkmäler zu berücksichtigen sein dürften, die in Zeichnungen oder Photographien eingereicht worden sind. Scchon die verhältnißmäßig einfachste Form der Gedenktafel ist, wie es das im Pol Stuttgart gestiftete, in maßvollen Renaissanceformen ausgeführte Epitaphium und manche andere in gleicher oder in mehr antikistrender oder aber in gochischer Stylweise umrahmte Tafel beweist, nicht ohne Beispiele einer reichen und anziehenden künstlerischen Ausbildung geblieben, wenngleich die meisten Denkmäler gerade dieser Gat⸗ tung den schmucklosesten zuzuzählen sein werden.

Die in roh behauene Blöcke oder in eine pyramidenförmige Schichtung von Feldsteinen eingefügten Tafeln bilden eine zweite Gruppe von Monumenten, die, nach dem Beispiel alter germa⸗ nischer Merkzeichen gestaltet, häufig von Epheu und Schling⸗ gewächsen überwuchert, eine durchaus naturalistische, auf den

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täls einen Adler, seltener ein Kreuz, eine Victoria oder eine andere Figur, wie in Schwerin die einer Megalopolis, tragen. Als Hauptglied einer reicheren Anlage erscheint die Säule in Detmold auf einem mit vier Kriegergestalten geschmückten, die in Altona auf einem mit ähnlichen Figuren ausgestatteten Posta⸗ ment. Ueber deren Häuptern ragen auf gothischen Zinnen vier

mächtige Geschütze hervor, während die Vorderfront des Sockels

mit dem Reliefbild Sr. Majestät des Kaisers geziert ist. Die Säule in Chemnitz endlich, die eine Sieges⸗ und Friedensgöttin trägt, ruht auf einem Postament, das von vier mit Dreifüßen versehenen Altären umgeben ist. Einen keineswegs erfolglosen Versuch, der aus ihrem tektonischen Zusammenhange herausge⸗ nommenen Säule eine selbständige Geltung zu sichern, stellt das mit einem Adler bekrönte Denkmal von Schwetzingen dar.

Unter den komplizirteren architektonischen Anlagen sind die in gothischen Formen errichteten der Zahl nach weit überwiegend. Es genüge hier der Hinweis auf das von Luthmer entworfene, dem Charakter der Stadt meisterlich angepaßte, mit vier Kaiser⸗ statuen geschmückte Denkmal zu Halberstadt, auf den über einem gewölbten zehneckigen Unterbau sich erhebenden Aussichtsthurm bei Saarbrücken, auf den achteckigen gothischen Thurm, in dessen Unterbau eine Ehrenhalle Platz findet, zu Barmen, auf die Thürme zu Bayreuth und zu Waldheim, auf die gothischen Mo⸗ numente zu Danzig, Elberfeld, Aschersleben, Hildesheim, Brauns⸗ berg und Mansfeld, unter deren Erbauern sich die bekannten Namen eines Statz, Oppler u. s. w. befinden. Auch Eggerts mit der Kaiserkrone abschließender Bau zu Magdeburg scheint nach der vorliegenden Beschreibung dieser Reihe anzugehören. Ein gothischer Bau zu Naumburg an der Saale endlich dient einer Germaniastatue als Baldachin, und diese Anordnung kehrt mehrfach wieder, zweimal mit der Abweichung, daß an die Stelle der Germania die Büste Sr. Majestät des Kaisers tritt. Auch das Kriegerdenkmal zu Wetzlar zeigt eine ähnliche Anlage, die jedoch nicht in gothischen Formen, sondern in denen des Barock⸗ stils ausgeführt ist.

Im Charakter der Renaissance sind außer dem Friedhofs⸗

denkmal in Baden namentlich zwei Monumente gehalten, die

beide das Motiv des Sarkophags gemeinsam haben, das Denk⸗

mal auf dem Friedhof zu Heilbronn (von Reinhardt), das auf

einem hohen, mit Kandelabern, Festons und Metallschildern ge⸗ schmückten Sockel einen energisch profilirten Sarkophag zeigt und

in seiner schwungvollen, lebendigen Gliederung eine imponirende dekorative Wirkung erzielt, sowie das von Gnauth für Stutt⸗

gart modellirte Denkmal von ebenso origineller Erfindung wie reicher und kräftiger Schönheit der Formen, ein auf breitem, mit Kandelabern gezierten Postament aufgebahrter Sarkophag, über dem, auf runder Basis, jugendliche, mit Eichenlaub bekränzte Frauengestalt erhebt, die, in * Kränze haltend, mit trauernder Miene vor sich niederblickt.

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In der Reihe der vorwiegend plastischen Monumente nimmt die Gestalt der Germania den hervorragendsten Platz ein. Sie erscheint triumphirend, in der einen Hand den Lorbeerkranz, in

der anderen eine erbeutete Standarte haltend, in dem Denk⸗ mal von Schieß in Wiesbaden und ebenso, sich auf das Schwert stützend, die Kaiserkrone hoch in der Rechten emporhebend, in der von Walger modellirten Statue in Crefeld, sowie sitzend,

von ihrem Kampf ausruhend, den Lorbeer in der Hand, sich auf das Reichswappen stützend, in einer Statue von Schweinitz.

Sie ist ferner aufgefaßt als kampfbereit das Schwert erhebende

Göttin und als wachsam ausblickende Hüterin der deutschen Grenzen. Den Gefallenen endlich weiht sie den verdienten Lorbeerkranz in der in Stargard errichteten Statue von Manger und in dem in Zweibrücken befindlichen Denkmal, einer tief

empfundenen Gestalt von Riedmüller in München, der die

Germania auch als eine nach geschlossenem Frieden den Siegern den Lorbeerkranz darreichende Figur gebildet hat. 8 Neben dieser idealen Gestalt, die weitaus den Vorrang be⸗ hauptet, treten nur seltener Figuren von mehr lokaler Bedeutung auf, wie außer der mecklenburger Megalopolis die Hattingia in Hattingen und in einer von Morst gediegen gearbeiteten Figur, die trauernd einen Kranz auf einen Sarkophag nieder⸗ legt, die Mannheimia in Mannheim. Häufiger dagegen hat die Victoria Platz gefunden, sowohl in Wiederholungen Rauch⸗ scher und Drake'scher Modelle, als auch in Neuschöpfungen, wie sie Eberbach in einer Statue von Eyp, Constanz in einer Statue von H. Baur besitzt. Wo sie, wie hier, nicht mehr als jubelnde Siegerin, sondern als ernst und mild einherschreitende Göttin aufgefaßt wird, geht sie allmählich in den Friedensengel über, er mit segnend ausgebreiteten Händen auf dem Denkmal des Rostocker Friedhofs erscheint. Eine Zusammenstellung der Germania als Hauptfigur mit denen der Victoria und der Muse der Geschichte auf den ab⸗ schließenden Pilastern einer halbkreisförmigen, das mittlere

Postament umgebenden Mauer zeigt das Denkmal in Dessau.

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hm reihen wir einige andere an, die sich keiner der größeren Gruppen einfügen lassen, wie das in Solingen, eine Victoria, ie einem sterbend zusammensinkenden Krieger einen Kranz darreicht, und das für Karlsruhe projektirte, eine Vic⸗ toria, die ihre Fahne über einen Fallenden breitet. In Cassel wird das Auethor durch Anbringung eines reichen plastischen Schmuckes zu einem Siegesdenkmal umgewandelt; in Leipzig und Hamburg je ein großartiges Monument, in der ersteren Stadt nach dem Entwurf von Siemering, in der anderen nach dem von Johannes Schilling errichtet werden. In Görlitz endlich ist das erste eroberte Geschütz mit einer halb⸗ kreisförmigen Mauer umgeben worden, die mit dem bekannten

Siemeringschen Fries in Terracotta geschmückt wurde. In Lieg⸗

nitz und in Helmstadt findet sich der Gedanke des Siegesdenk⸗ mals in der symbolischen Gestalt eines schlafenden Löwen, bei Wiesbaden in der eines Löwen, der den Kopf emporrichtet, in Wesel die Trauer um die Gefallenen in einem sterbenden Löwen ausgesprochen.

Obgleich keineswegs erschöpfend, vermag diese Uebersicht doch eine Vorstellung von der Fülle künstlerischer Formen zu ge⸗

währen, die in unserem Vaterlande fortan das Andenken an diee

Zeit, der sie entsprungen, und die Krieger, denen sie gewidmet sind, dauernd lebendig erhalten werden. Das Unternehmen einer würdigen Zusammenstellung dieser Denkmäler aber wird um deren künstlerischer wie patriotischer Bedeutung willen auch fernerhin auf das allseitig bereitwillige Entgegenkommen hoffen dürfen, das ihm bisher zu Theil geworden ist. Soll doch auch dieses Werk „den Gefallenen zum Gedächtniß, den Lebenden zur Anerkennung“ dienen!

Das Erbpachtsystem in der preußischen Domänen⸗ politik. *) II. Drei Perioden scheiden sich in der brandenburgisch⸗preu⸗

ßischen Domänenverwaltung von einander, die erste die Zeit bis zur Mitte, die zweite die bis zum Ende des 17. Jahrhun⸗ derts umfassend, und in der dritten, die mit dem 18. Jahr⸗

hundert, genauer der Regierung König Friedrich Wilhelms I.

anhebt, befinden wir uns in gewissem Sinn noch heute. Die erste ist die Zeit der Administration, die zweite die der Arren⸗ dirung, die dritte, die mit der systematischen Einführung der

ische Geschichte Jahrg. 1874,

*) Vergl. Zeitschrift für Preuß Heft 1 m WA. 11““

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Vererbpachtung anhebt, läuft in der Rückkehr zur Zeitpacht als Grundlage des Verwaltungssystems unter Berücksichtigung der beiden andern Systeme nach Ort und Umständen aus.

Das Administrationssystem wurde als alleiniges System unhaltbar mit dem Augenblick, wo durch den Zuwachs des Staats im fernen Osten und Westen wie im Norden und durch die feste Einrichtung der Hofstatt im Mittelpunkt des Stammlandes auf dem Schloß zu Cölln a. Sp. die Vorbe⸗ dingungen seiner Einführung und seines Bestandes abhanden gekommen waren, und als die Verdunkelungen fern wohnender Pfandgläubiger die Kostspieligkeit eines überaus großen, auf Naturalverpflegung gestellten Wirthschaftspersonals die Jahres⸗ einnahmen aus den Domänen auf ein Minimum reduzirt hatten.

Die von dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm nach der Siche⸗ rung der Erwerbungen des westfälischen Friedens 1653 ein⸗ und überall durchgeführte Verarrendirung zeigte neben sehr wesent⸗ lichen Vorzügen im Lauf der Zeit auch manche ihr inhärirenden Mängel, die das junge Staatswesen gerade um diese Zeit doppelt schwer empfand, so vor Allem einen innern Gegensatz zu der von den Fürsten stets weise gepflegten Kolonisationspolitik, die damit verknüpfte Unsicherheit des stets schwankenden Domänen⸗ Jahresetats, die häufigen Ausfälle auf Seite der Pächter in Folge von außerordent⸗ lichen Unfällen, besonders der bei der leichtfertigen Bauart häufigen Brände, die nicht nur zu zahlreichen Pachtremissionen, sondern oft geradezu zu Unterstützungen der Pächter Seitens der betreffenden Landesbehörde, der Provinzial⸗Amts⸗ resp. der Hof⸗ kammer mit Saatkorn und baaren Summen führten.

So kam es, daß ein auf der Wende des 17. Jahrhunderts auftauchendes, von einem ebenso gewandten, wie intelligenten und energischen Vertreter verfochtenes System, eben das der Erbpacht, bei dem allen neuen und großen Ideen zu⸗ gewandten Kurfürsten Friedrich III., der sich eben damals, ums Jahr 1700, mit den der Realisirung nahen Plänen zur selbständigen Erringung der Königskrone trug, auf frucht⸗ baren Boden fielen. Mit derselben Energie, mit dem das System von seinem Urheber entwickelt und gepriesen und vom Könige gestützt wurde, wurde es von seinen Gegnern, den Mitgliedern der Geheimen Hofkammer, unter der Herrschaft des Arrendesystems ergrauten Beamten, angegriffen. Dennoch gelang es seinem Urheber, dem Amtsrath und magde⸗ burgischen Kammermeister Luben, wenige Jahre darauf wäh⸗ rend der Blüthe des Erbpachtsystems vom Könige unter dem Namen von Wulffen in den Adelstand erhoben, haupt⸗ sächlich durch die wirksame Unterstützung des Günstlings Königs FriedrichJ., des Grafen Kolbe von Wartenberg, der da⸗ mals seit einigen Jahren zu seinen Hofchargen auch die eines Ober⸗Domänen⸗Direktors erhalten hatte, die Zeitpachtkontrakte in den Marken, in Magdeburg und Halberstadt, in einer Reihe pommer⸗ scher Aemter und Domänen aufzuheben und die so frei werdenden großen Güterkomplexe in Erbpacht auszuthun. So lange die zuerst einzuzahlenden Erbstandsgelder, sowie der Erlös des reichen Domänen⸗Inventars stets neue Summen in die König⸗ lichen Kassen führten, und so die Mittel theils zur Deckung drückender Schulden, theils zu noch größerem Aufwand wie auch zu wirklichen Landesmeliorationen gewährten, gelang es den Gegnern Lubens nicht, den Kredit des schnell emporsteigenden, rücksichtslos vorgehenden Beamten zu untergraben. Als indeß diese gewonnenen Summen bald zerronnen waren und nun statt der von Luben in erster Reihe behaupteten Sicherung und Er⸗ höhung des Domänen⸗Einkommens sich, nach den Aufstellungen seiner Gegner wenigstens, an den meisten Orten nicht ein Plus, sondern ein Minus gegen die Abschlüsse bis zum Jahre 1700 ergab, da war es auch bald um Luben geschehen. Eben im Begriff, auch in Cleve⸗Mark sein System einzuführen, wurde er haupt⸗ sächlich in Folge der Deduktionen des damaligen Hofkammer⸗ Präsidenten E. R. von Kameke, der seinerseits am Kronprinzen einen Rückhalt hatte, gestürzt und abgesetzt.

Eine genaue Prüfung dieser ganzen Entwicklung wäh rend der Jahre 1700 1711 und die Gegenüberstellung der ausführlichen, von beiden Seiten Hin ihrem Kampf für ihre Sache vorgebrachten Deduktionen und achten ergiebt übrigens, soweit von fast zwei Jahrhunderten noch sa läßt, daß Lubens Sache keine ganz so schlechte war, wie seine Gegner sie darstellen. Sein Fehler und seine Gegner ver⸗ fallen genau in denselben ist mehr auf Rechnung seines Temperaments als seines Verstandes zu setzen. Er ver G ficht sein System, wie auch seine Gegner das vhrig., gleichsam als eine Panacee, die, wann, wo und wie auch immer ange wandt, stets und überall nur gute Folgen haben müsse. Diese

Ueberspannung eines bis zu einem gewissen Punkte berechtigten

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