Joseph Le Belleguiec zu Paris
Dem Herrn Pierre atent
ist unter dem 15. Mai d. I. ein P
auf eine Bremse für Eisenbahnwagen in der durch Modell, Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu behindern, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Das 14. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter 8
Nr. 8287 das Gesetz, betreffend die Gebühren der Anwälte und Advokaten. Vom 1. Mai 1875; unter
Nr. 8288 das Gesetz, betreffend die Gebühren der Advo⸗ katen, Notarien, Skribenten und Wechselnotarien im Bezirk des Appellationsgerichts zu Frankfurt am Main. Vom 2. Mai 1875; unter
Nr. 8289 das Gesetz, betreffend die Wiederherstellung der Grundbücher des Grundbuchamts Stickhausen. Vom 3. Mai
1875; unter 1 1 Nr. 8290 das Gesetz, betreffend Erhöhung der Gebühren der Gerichtsvollzieher im Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Cöln. Vom 12. Mai 1875; und unter “ . Nr. 8291 den Tarif der Lootsengebühren für die Begleitung der Schiffe im Frischen Haff. Vom 10. April 1875. Berlin, den 20. Mai 1875.
—E.Wigliches. Geseß⸗Zammlungs⸗Debits⸗Comtoir..
—
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Indentant der Königlichen Schauspiele von Hülsen, von Altona.
Niichtamtliches. 6111(cch.f
Preußen. Berlin, 20. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König besichtigten heute, in Gegenwart Sr. Majestät des Königs von Sachsen, die 2. Garde⸗Infan⸗ terie⸗Brigade auf dem Tempelhofer Felde, empfingen den Feld⸗ marschall von Steinmetz und nahmen demnächst die Vorträge des Kriegs⸗Ministers und des Oberst⸗Lieutenants von Haugwitz entgegen.
1 — Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin besichtigten gestern mit dem Minister⸗Präsidenten Minghetti die Fabriken in Murano. Heute Abend gedachten die Höchsten Herrschaften Sich nach Verona zu begeben.
ser und König und Se.
ig von Sachsen begaben Sich, wie be⸗
„gestern Morgen nach Potsdam zur Besichtigung
der 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigade unter General⸗Major von annenberg. Auf dem Bornstedter Felde war das Erste
Garde⸗ iment z. F. da Garde⸗Jäger⸗? gtaillan, vus Teyhr⸗Itl⸗ seecde heg eeet. vind die Üntero sgterschule aufgestellt. Der
Besichtigung wohnten Ihre Königlichen Hoheiten die Biüeden Carl und Friedrich Carl, außerdem Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl zu Wagen bei.
Nach Beendigung der Besichtigung fuhren Se. Majestät der Kaiser und König nach Babelsberg, Se. Majestät der König von Sachsen nach Glinike, um Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Carl einen Besuch abzustatten. Allerhöchstderselbe be⸗ gab Sich sodann nach Babelsberg, von wo Beide Majestäten nach Neu⸗Babelsberg fuhren. Hier stand ein Extrazug bereit, welcher die Allerhöchsten Herrschaften nach Berlin führte. Nach dem im gestrigen Berichte bereits erwähnten Diner wohnten Beide Majestäten der Vorstellung im Victoriatheater bei.
Heute Morgen 8 ¾ Uhr holte Se. Majestät der König von Sachsen Se. Majestät den Kaiser und König aus dem König⸗ lichen Palais zur Besichtigung der 2. Garde⸗Infanterie⸗Brigade unter General⸗Major von Böhn ab. Nach der Besichtigung, der Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Carl und Friedrich Carl beiwohnten, geleiteten Se. Majestät der Kaiser und König Allerhöchstihren Gast nach dem Schlosse zurück und begaben Sich alsdann in das Palais.
Für heate Nachmittag hatten Beide Majestäten eine Ein⸗ ladung zum Diner bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen August von Württemberg angenommen.
— Ihre Majestäten der König und die Königin von Schweden und Norwegen werden am 28. Mai früh 8 Uhr in Kiel landen und von dort die Reise nach Berlin fortsetzen. Im Gefolge Allerhöchstderselben befinden sich das Kammerfräulein Gräfin von Rosen, die Hofdame Fräulein von Eketrä, der Ober⸗Kammerherr Graf Cronstedt, der General⸗ Major Graf Lagerberg, der Hofmarschall Holtermann, der Kabinets⸗Kammerherr Graf von Rosen, der Kammerherr von Lagerheim, die Adjutanten Rittmeister Harmens und Kapitän Fröͤlich, und der Leibarzt Professor Abelin; außerdem sind zur Dienstleistung kommandirt der Militär⸗Attaché Major Michelet und der Adjutant Major von Munck. Preußischerseits sind zum Ehrendienste bei Sr. Majestät dem König bestimmt: der General der Infanterie und Gouverneur von Mainz, General⸗ Adjutant v. Boyen, der Oberst v. Oppel, Commandeur des 2. Garde⸗Regiments z. F., und während der Anwesenheit der Allerhöchsten Herrschaften in Kiel der Korvetten⸗Kapitän Graf 1 Den Ehrendienst bei Ihrer Majestät der Königin ver⸗
ürst zu Putbus und der Kammer⸗ ße Parade bei Berlin, die ur⸗ n sollte, ist nunmehr auf den
—
Der Bundesrath hielt gestern unter Vorsitz des Staats⸗Ministers Dr. Delbrück die 15. Plenarsitzung.
1 Vorgelegt wurde: a. eine Nachweisung der den Bundes⸗ staaten bis Ende März d. J. überwiesenen Beträge an Reichs⸗ Silber⸗, Nickel⸗ und Kupfermünzen; b. der Entwurf einer Aus⸗ führungsverordnung zum Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes ꝛc.; c. ein Antrag des Großherzogthums Sachsen, betreffend die Verminderung der Matrikularbeiträge durch Erhöhung bestehender bezw. Einführung neuer Reichs⸗ steuern; d. ein Schreiben der Bibliothek⸗Kommission des Deutschen Reichstags, betreffend Mittheilung der Drucksachen und Protokolle des Bundesraths.
b Es folgten Mittheilungen, betreffend a. die Einziehung der anhaltischen Staatskassenscheine; b. den Abschluß eines Ver⸗
trages wegen Abtretung der Preußischen Bank an das Deutsche Reich und über den Werth der Bankgrundstücke.
Demnächst wurde über das Statut der Reichsbank be⸗ rathen. Endlich wurden mehrere Eingaben vorgelegt.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Rechnungs⸗ wesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— In der heutigen (20.) Sitzung des Herrenhauses, welche der Präsident Otto Graf zu Stolberg⸗Wernigerode um 11 ¼ Uhr eröffnete, und welcher der Minister für die geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk, sowie als Regierungs⸗ Kommissarien der Ministerial⸗Direktor Dr. Förster und der Geheime Regierungs⸗Rath Bartsch beiwohnten, wurden Dispensations⸗ und Urlaubsgesuche verlesen und vom Hause genehmigt. Die Herren Fürst zu Carolath⸗Beuthen und Pohl waren in das Haus neu eingetreten und wurden vom Präsidenten als Theilnehmer an den Arbeiten des Hauses be⸗ grüßt. Dann trat das Haus in die Tagesordnung, deren erster Gegenstand die erste Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Artikel 15, 16 und 18 der Verfassungs⸗Urkunde, war. Mit der General⸗ Diskussion wurde zugleich die Spezialdiskussion verbunden. Der erste Redner war der Graf Udo zu Stolberg⸗Wernigerode, der sich für die Annahme der Vorlage aussprach, jedoch darauf hinwies, daß aus dem Gesetze unter gewissen Be⸗ dingungen auch Gefahren für die evangelische Kirche ent⸗ stehen könnten. Dies gab dem Staats⸗ Minister Dr. Falk EE „auszuführen, daß die Verhältniße der evwangelischen Kirche nur durch Spezialgesetze zu regeln seien. Der Graf zur Lippe sprach gegen das Gesetz, denn es sei ge⸗ fährlich, Verfassungsartikel aufzuheben, ohne sie durch neue zu ersetzen. Der Kulturkampf führe in seinen Konsequenzen dahin, die Nützlichkeit und Zulässigkeit einer konstitutionellen Verfassung in Frage zu stellen. Der Graf Rittberg erklärte das Ver⸗ fahren der Staatsregierung gegen die römische Kurie als vollkommen berechtigt, er sehe gar keine Gefahr für die Kirche, wenn man auch die in Rede stehenden Verfassungs⸗ artikel beseitige. Er werde der Vorlage rückhaltslos zustimmen. Eine hierauf folgende längere Ausführung des Herrn v. Kleist⸗ Retzow, der sich gegen die Vorlage erklärte und namentlich in derselben, wie auch in dem Vorgehen des Evangelischen Ober⸗ Kirchenrathes für die evangelische Kirche eine Gefahr erblickte, gab dem Staats⸗Minister Dr. Falk zu einer längeren Erwiderung Veranlassung, die bei Schluß des Blattes noch fortdauerte.
— Der General⸗Feldmarschall von Steinmetz ist aus Görlitz hier eingetroffen.
— Der General⸗Major von Wedell, bisher Commandeur der 8. Infanterie⸗Brigade, ist aus Anlaß seiner vor einiger Zeit erfolgten Ernennung zum Kommandanten von Königsberg i. Pr. zur Abstattung persoͤnlicher Meldungen mit kurzem Urlaub hier angekommen.
— Der Kaiserlich russische Ober⸗Stallmeister, Graf Stro⸗ ganoff, traf gestern Abend aus St. Petersburg hier ein und reiste heute Mittag nach Rom weiter.
— S. M. Knbt. „Cyclop“ ist am 18. d. Mts. Abends in Plywouth igekoutmirggr.
S. M. Knbt. „Meteor“ hat am 16. er. Galatz ver⸗ lassen und ist am 18. Morgens in Konstantinopel eingetroffen. An Bord Alles wohl.
Bayern. München, 18. Mai. (Allg. Ztg.) Ihre Majestät die Königin⸗Wittwe von Schweden hat Mün⸗ chen gestern wieder verlassen und die Reise nach Italien fort⸗ gesetzt. — Für die Dauer einer sechswöchentlichen Beurlaubung des Staats⸗Ministers v. Lutz hat der Staats⸗Minister der Justiz, Dr. v. Fäustle, von gestern an auch die Leitung des Kultus⸗ Ministeriums übernommen. Finanz⸗Minister v. Berr hat sich in Urlaub begeben, und während dessen Abwesenheit Staats⸗ Rath v. Fischer die Leitung der Geschäfte übernommen. — Der deutsche, Botschafter in Paris, Fürst zu Hohenlohe, ist heute von hier auf seinen Posten zurückgekehrt. — Geheimrath Dr. von Ringeis feierte gestern in Tutzing im Kreise der Sei⸗ nigen das seltene Fest seines 90. Geburtstages. Der Jubilar wurde durch ein Glückwunschschreiben Sr. Majestät des Königs ausgezeichnet. — Der „Bayerische Veteranen⸗, Krieger⸗ und Kampfgenossen⸗Verein“ hat heute seinen ersten Delegirtentag gehalten und sein definitives Präsidium konstituirt. Ferner wurde der General der Infanterie (vormalige Kriegs⸗ Minister), Frhr. v. Pranckh, zum⸗ Ehren⸗Präsidenten gewählt, und beschlossen, Se. Majestät den König zu bitten, das Pro⸗ tektorat des Vereins zu übernehmen. Außerdem wurde der Geschäfts⸗ und Rechenschaftsbericht des provisorischen Präsidiums genehmigt, sowie neben der Erledigung einer Reihe von geschäft⸗ lichen Fragen, die Freizügigkeit innerhalb der Mitgliedschaften des Landesverbandes, der gegenwärtig 247 Mitgliedschaften mit 22,741 Einzelmitgliedern zählt, beschlossen. Mit stürmischen Hochrufen auf Se. Maäjestät den König und das fernere Ge⸗ deihen des Vereins wurden die Verhandlungen von dem ersten Vereinspräsidenten Hauptmann a. D. v. Puchbeckh geschlossen.
Württemberg. Stuttgart, 17. Mai. (St. A. f. W.) Gestern fand hier die Versammlung der Delegirten des deutschen Kriegerbundes statt. Die fremden Gäste wurden am Vor⸗ abend im schön dekorirten Saal von Kriegerverein empfangen; der Abend war durch Musik und Re⸗ den gewürzt. An Trinksprüchen auf Ihre Majestäten den Deutschen Kaiser und den König von Württemberg, auf die übrigen deutschen Fürsten, auf den Reichskanzler u. s. w. fehlte es nicht. Am Pfingstfest Nachmittags hatte die Haupt⸗ verhandlung des Delegirtentages in dem großen Saal der Lie⸗ derhalle statt. Der Saal war geschmackvoll mit Blumen, Fah⸗ nen, Büsten ꝛc. dekorirt. Als Ehrengäste hatten sich eingefun⸗ den die Generale Prinz Hermann von Sachsen⸗Weimar Hoheit, v. Wundt, Chef des württembergischen Kriegsdeparte⸗ ments, Graf Schéler, v. Stockmar, v. Kottwitz, Com⸗ mandeur der 1. württembergischen Infanterie⸗Division. Der Hauptzweck der Verhandlungen war die Besprechung über Herstellung einer Vereinigung der deutschen Krieger⸗ vereine. Im Lauf der Debatte kam folgender Resolutionsantrag zur Abstimmung: „Der deutsche Kriegerbund hält es für seine patriotische Pflicht, nach Kräften dahin zu wirken, daß die deutschen Kriegervereine und Verbände sich vereinen. Um diesen Zweck zu erreichen, wird das Präsidium beauftragt, in Gemein⸗ schaft mit den Vorständen der nallgemeinen deutschen Krieger⸗ kameradschaft“, sowie der übrigen Kriegerverbände und Gruppen das Statut für einen gemeinsamen Bund mit rechtsverbindlicher Kraft aufzustellen. Bei Aufstellung des Entwurfs ist die in
des bisherigen Statutes ausgesprochene Tendenz, unter ausdrücklichem Ausschluß aller politischen und konfefsionellen
macht, — einen Ausflug nach München und wird si
P. Weiß von dem hiesigen
Fragen, zu Grunde zu legen.“
Stimmen von 229 vertretenen Vere
Ergebniß wird Ihren Majestäten dem König von Württemberg mitgetheilt.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 19. Mai.
Dieser inen angenommen.
ntrag wurde mit 359
Das
Deutschen Kaiser und dem
Se.
Königliche Hoheit der Großherzog hat sich heute nach der Wartburg begeben und beabsichtigt, morgen von da nach Ems
zu reisen.
Mecklenburg. Schwerin, Hoheit der Großherzog wird sich 20. d. M., von hier nach Moellendor
am Freitag nach Blücher zum Besuch tenant von Tiele und am Sonnabend Graefenberg begeben und an letzterem Orte bi
d. J. Kur⸗Aufenthalt nehmen.
19. Mai.
Se. Königliche
am Donnerstag⸗Morgen, f zu Herrn von Gundlach,
von
beim Herrn Oberst⸗Lieu⸗ dort weiter nach s zum 19. Juni — Se. Hoheit der Herzog Paul
Friedrich ist gestern Nachmittag von hier wieder abgereist.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Gotha,
19. Mai.
Die
gemeinschaftliche Gesetzsammlung für die Herzogthümer Coburg ung, die
und Gotha veröffentlicht eine
Ausführung des Gesetzes über den Marken vember 1874 betreffend, vom 12. Mai 1875.
Ministerialverordn schutz vom 30. No⸗
der „Oesterr. Corresp.“ zufo
begeben.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. Mai. Die am nächsten Montag isch von dort nach Isch!
lge,
88
Kaiserin
— Die Großherzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗
Schwerin ist am 14. d. M.,
die Herzogin von Sachsen⸗Altenbur
zum Kurgebrauche in Marienbad eingetroffen.
— Das Reichsgesetzblatt vexö 28. März 1875, betreffend den Abschlu
der Herzog von Coburg und g am 15. d. M.
ffentlicht das Gesetz vom ß eines Uebereinkommens
mit der Landesvertretung von Istrien zur Regelung der Ver⸗
hältnisse des Staates zu dem Grundentla die Verordnung der Ministerien des A der Finanzen und des Handels vom 29. A Verbot der Einfuhr von Kartoffeln aus den
Nordamerika, sowie von solcher Kartoffeln.
— 20. Mai. (W. T. B.) Die Ackerbau⸗Ministers Ritter v. Minister ist heute vom Kaiser Ackerbau⸗Minister wurde Graf feld ernannt.
Pest, 18. Mai. netenhauses wurden die
des Nationaltheater⸗Zinshauses so wie
Steuern, ferner das Gesetz über
und die neue Wahlnovelle, betreffend gangsbestimmungen, ohne Debatte vo
Agram, 18. Mai. heutigen Amtsblatte die
Chlumecky
stungsfonds für Istrien; ckerbaues, des Innern pril 1875, betreffend das Vereinigten Staaten von Abfällen, und Verpackungsmaterial
Ernennung des seitherige
vollzogen
zum Handels worden;
zum
Hieronymus Manns
die tirt.
Der Landtagsschluß erfolgt am 15. Juni. Der Bundesrat
Schweiz. Bern, 17. Mai. heute die Vorschläge der eidgenössisch departements, betreffend
Bekanntlich hat dieser jeder der betheiligten Staaten 20 Cent. bis auf 30 Cent. gezogen. Bundesrath heute die Unionstaxe 15 Gramm Gewicht auf 25 Cent. später, wenn es der Stand der 20 Cent. reduziren; für Gewicht ist die Unionstaxe 10 Cent.; für Bücher, Zeitungen Waarenmuster und Geschäftspapiere
5 Cent., für Rekommandationsgebü
Rückschein zu einer rekommandirten
dafür zu sorgen, daß diese Taxen
die gemäß dem Welt die Schweiz festzustellende Unio nstaxe berath Vertrag die Grenze, innerhal seine Taxe festst
en Post⸗
ene ¹
In der heutigen Sitzung des Abgeord⸗ sanktionirten Gesetze über den Bau über die verschiedenen den Handelscodex, die Reduktion der Gerichtshöfe und endlich über das 1875er Budget promulgirt
Ergänzung der Ueber⸗
Das Landtagspräsidium fordert im Mitglieder des Landta
ges auf, sich am 26. Mai zur Fortsetzung der Sitzungen hier ei
nzufinden.
h hat
hmigt. velcher
ellen kann, von
und Telegraphen⸗ postvertrag für en und
In Folge dessen hat der für frankirte Briefe von festgestellt, wird sie aber bis auf
Postkasse erlaubt, unfrankirte Briefe von 1 50 Cent., für Korrespondenzkarten und andere Drucksachen,
5 Gramm
von 50 Gramm Gewicht für einen a Briefsendung 20 Cent. Das eidgenössische Post⸗ und Telegraphen⸗Departement hat
hr 10 Cent.,
gegenüber allen betheiligten
Staaten vom 1. Juli dieses Jahres an, an welchem Tage der
Weltpostvertrag in Kraft tritt, über Frankreich vom 1. Januar 1876
führung dieses Auftrages wird es für das genannte sich mit den betreffenden
eine Hauptaufgabe sein,
die Aufhebung der seither bestandenen
angrenzenden Staaten über die ermäßigter Taxe zu verständigen.
internationalen Postbureaus betrifft, Juli an ins Leben zu rufen ist, so
Belehrung von der Zeit erwartend, vorläufig ch die Direktorstelle
vigsten Maßnahmen beschränken. 2 nicht sofort besetzt werden. Seine be⸗ in den nächsten Tagen gefaßt werden
Frankreich. Paris, 18. Mai. Dufaure legte heute die Gesetze vor, Der erste Entwur Senatoren. Präsident der Republik, mindestens sechs
vervollständigen sollen. tikeln die Wahl der
Geltung haben und so auch
gegen⸗
an, das bekanntlich erst von diesem Tage an dem Vertrage faktisch beitreten wird. In Aus⸗
Departement Staaten über Postverträge und mit den Festsetzung von Grenzzonen mit Was die Organisation des
welches ebenfalls vom 1.
wird
lu
sich der Bundesrath, auf die nothwen⸗
soll
züglichen Beschlüsse werden
Der Justiz⸗Minister welche die Verfassung f behandelt in 24 Ar⸗ Laut Art. 1 setzt der
Wochen im voraus,
den Tag der Wahl der Gemeinderaths⸗Delegirten und den min⸗ destens um einen Monat davon getrennten Tag der Senatoren⸗
wahl fest. Art. der Gemeinderaths⸗Delegirten: stimmung,
2 behandelt das
ohne Debatte, obsolute Mehrheit entscheidend.
Verfahren
bei der Wahl geheime Laut Art. 3 haben
Ab⸗
in kommissarisch verwalteten Gemeinden die Mitglieder des letzten
Gemeinderathes zu wählen. Laut Art. 7 hat testens 8 Tage vor der Senatorenwahl
Wähler des Departements als Eine Stimme abgeben. derselben, die nicht an der 50 Fr. Strafe belegt. Der
jähriger Gefängnißstrafe bedroht. Der Gesetzentwurf,
Die selbe Entschädigung wie die Deputirten. betreffend die
gen der öffentlichen Gewalten unterei
genden Wortlaut:
er Präfekt spä⸗ as Verzeichniß der aufzulegen; kein Wähler darf mehr Die Delegirten oder Ersatzmänner Wahl Theil nehmen, werden mit Versuch der Stimmenerschleichung ist mit 50 bis 500 Fr. Geldstrafe oder dreimonatlicher bis zwei⸗
Senatoren erhalten die⸗
Art. 1. Senat und Deputirtenkammer treten jedes Jahr am zweiten Dienstag des Januar zusammen, wofern nicht eine
Einberufung durch den Prästdenten beiden Kammern sollen alljährlich minde versammelt sein. Die Session der ein selben Zeit wie die der anderen.
Prästdenten der Republik erfolgt ist.
frühere
Die
stens fünf Monate 8 Sessio
en beginnt und
J
Penia
1 8 ““ “
Art. 2. Der Hhee der Republik spricht den Schluß der Session aus. Er hat das Recht, die Kammern zu es Sefcee ge Sitzung einzuberufen. Er muß dieselben einberufen, wenn das Ver⸗ langen danach von der Hälfte und einer Stimme der jede Kammer bildenden Anzahl der Mitglieder gestellt wird. Der Präͤsident kann die Kammern vertagen. Indeß kann die Vertagung weder die Frist eines Monats übersteigen, noch kann sie mehr als zweimal im Verlaufe derselben Sesston stattfinden.
rt. 3. Jede Versammlung der einen der beiden Kammern, die außerhalb der gemeinschaftlichen Sessionszeit gehalten würde, ist un⸗ gesetzlich und nichtig, ausgenommen in dem Falle, wo der Senat als Gerichtshof versammelt ist, und alsdann kann derselbe nur richter⸗
liche Funktionen verrichten.
Art. 4. Die Sitzungen des Senats und die der Deputirten⸗ kammer sind öffentlich. Nichts desto weniger gestaltet jede Kammer sich zu einem geheimen Comité auf Verlangen seines Präsidenten oder zehn seiner Mitglieder um. Sie beschließt darauf mit absoluter Stimmenmehrheit, ob derselbe Gegenstand in öffentlicher Sitzung wieder vorgenommen werden soll.
Art. 5. Der Präsident der Republik verkehrt mit den Kammern durch Botschaften, die auf der Tribüne durch einen Minister vorge⸗ lesen werden. Die Minister haben Zutritt in den beiden Kammern und müssen gehört werden, wenn ste es verlangen. Sie müssen stets Kommissare zur Seite haben, welche für die Berathung eines durch Dekret des Präsidenten der Republik bestimmten Gesetzentwurfs er⸗ nannt wurden.
Art. 6. Der Präfident der Republik verkündigt die Gesetze in dem Monate, wel er der Uebermittelung des endgültig angenom⸗ menen Gesetzes an die Regierung folgt. Er muß in drei Tagen Gesetze verkündigen, deren Verkündigung durch Beschluß der einen oder der anderen Kammer für dringend erklärt wurde. In der für die Verkündigung festgesetzten Frist kann der Präsident der Re⸗ publik durch eine motivirte Betschaft von beiden Kammern eine neue Beraͤthung verlangen, die jedoch verweigert werden kann.
Art. 7. Der Präsident der Republik verhandelt und, ratifizirt die Verträge. Er giebt den Kammern sofort Kenntniß, wenn das Wohl und die Sicherheit des Staates dies gestatten. Die Handelsverträge und die Verträge, welche die Staatsfinanzen belasten, werden erst
definitiv, wenn sie von beiden Kammern angenommen sind. Kein Ab⸗ treten, kein Austausch und kein Zutritt von Gebiet kann anders als durch ein Gesetz erfolgen.
Art. 8. Jede der Kammern ist Richterin über die Wählba keit ihrer Mitglieder und die Rechtmäßigkeit ihrer Wahl; sie allein kann die Demissionen derselben entgegennehmen.
Art. 9. Das Bureau von jeder der beiden Kammern wird jedes Jahr für die Dauer der Session und für die ganze außerordentliche Session, die etwa vor der gewöhnlichen Session des folgenden Jahres gehalten werden sollte, gewählt. Wenn die beiden Kammern sich als Nationalversammlung versammeln, bestebt das Bureau aus dem Prä⸗ sidenten, den Vize⸗Präsidenten und den Sekretären des Senats⸗
Art. 10. Der Präsident der Republik kann nur durch die Deputirtenkammer angeklagt und nur durch den Senat abgeurtheilt werden. Die Minister können durch die Deputirtenkammer wegen in Ausübung ihres Amtes begangener Verbrechen angeklagt werden. In diesem Falle werden sie durch den Senat abgeurtheilt. Der Senat kann durch ein im Ministerrathe beschlossenes Dekret des Präsidenten der Republik als Gerichtshof ko. stituirt werden, um Jeden abzu⸗ urtheilen, der eines Vergehens gegen die Sicherheit des Staates beschuldigt ist. Ein besonderes Gesetz regelt das Verfahren.
Art. 11. Kein Mitglied einer Kammer kann wegen der in Aus⸗ übung seines Amtes geschehenen Meinungsäußerungen oder Abstim⸗ mungen zur Untersuchung gezogen werden. Kein Mitglied einer Kam⸗ mer kann ohne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung ge⸗
zogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That
ergriffen wird. Haft oder Untersuchung gegen ein Mitglied einer Kammer wird für die Dauer der Sitzungsperiode aufgehoben, wenn die Kammer es verlangt.
Geschehen zu Versailles, den .. . ... ... Mac Mahon. J. Dufaure.
Versailles, 19. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde die Wahl des Depu⸗ tirten Cazeaux (Departement Hautes Pyrénées) ohne Debatte für gültig erklärt. Sodann zeigte der Vorsitzende der konstitutio⸗ nellen Kommission, Batbie, an, daß 23 Mitglieder der Kom⸗ mission aus derselben ausgeschieden seien. Der Präsident der Versammlung erklärte darauf, das die Kommission hierdurch nicht aufgelöst sei, weil die Minorität derselben ihr Mandat aufrecht erhalten habe. Die Kommission werde alsbald ergänzt werden. Die Versammlung trat alsdann in die Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Verwaltungsnormen für die Departemental⸗Gefängnisse ein. Dieselbe wird morgen fortgesetzt werden.
ETpanien. Madrid, 19. Mai. (W. T. B.) Die amtliche „Gaceta“ veröffentlicht ein Königliches Dekret mit den Motiven, welches von allen Ministern gegengezeichnet ist. Dasselbe ertheilt den Journalen die Erlaubniß, die konstitutio⸗ nellen Fragen in den Kreis ihrer Besprechungen zu ziehen. Gleicherweise werden die Behörden den verschiedenen Parteien gestatten, öffentliche Versammlungen abzuhalten. In den dem Dekret beigeschlossenen Motiven wird die Wahlperiode für eröffnet erklärt. Die Presse könne alle politischen Fragen erörtern, welche durch die Cortes entschieden werden würden, mit Ausnahme der der konstitutionellen Monarchie, denn, als diese beseitigt worden, sei die Freiheit in Spanien zur Anarchie ausgeartet. Die Re⸗ gierung werde im Uebrigen bestrebt sein, dem Repräsentativ⸗ system nachdrücklichst Geltung zu verschaffen.
Italien. Rom, 19. Mai. (W. T. B.) Die im Senate zur Vorberathung des Rekrutirungsgesetzes gewählte Kom⸗ mission hat die Aufhebung aller in Betreff der Militärdienst⸗ pflicht bestehenden Privilegien beantragt. — In der Angelegen⸗ heit der römischen Eisenbahnen wird ein Ausgleich als bevorstehend betrachtet. — Nach den aus der Umgegend hier eingegangenen Meldungen läßt der Stand der Saaten eine gute Ernte erwarten.
Neapel, 19. Mai. (W. T. B.) Heute fanden wieder⸗ olte Ruhestörungen Seitens der Studenten statt. Mehrere
erhaftungen wurden vorgenommen.
Rumänien. Bukarest, 19. Mai. (W. T. B.) Der Senat und die Deputirtenkammer sind zum 31. d. zu einer außerordentlichen Session einberufen worden.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. Mai. (W. T. B.) Im Ministercomité hat sich, wie die hiesigen Blätter melden, eine entscheidende Mehrheit für die südliche Richtung der sibirischen Eisenbahn uͤber Nishni⸗Nowgorod, Kasan und Jekaterinburg ausgesprochen.
— Monats⸗Uebersicht für April. In diesem Jahre fiel das Osterfest nach altem Style vier Wochen später als nach dem gregorianischen Kalender. Es hat mehreren Würdenträgern hohe Beweise Kaiserlicher Zufriedenheit gebracht, insbesondere dem Ministerium des Innern, dem Unterrichts⸗Minister und dem Finanz⸗Minister. Das Geburtsfest des Kaisers trat bald nach
stern ein, so daß die Gnadenerweise dieses Tages mit denen des Osterfestes zusammenfielen. Gleichzeitig fand an dem Hohen Geburtsfeste des Monarchen die solenne Taufe der Großfürstin 1 Alexandrowna (des Kaisers Enkelin) statt. Doch nahmen
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die Hoffeierlichkeiten bald ihren Abschluß, da der Kaiser noch vor Ablauf des russischen April⸗Monats seine Reise nach dem Aus⸗ lande antrat.
Die Rücktrittsbewegung der Uniirten hat inzwischen ihren unaufhaltsamen Fortgang genommen. Am 2. März hatte das uniirte Kapitel von Chelm, wie auch das Seminar der Chelmer Diöcese in Folge einhelliger Petitionen von Seiten aller Lubliner Propsteien und der Mehrzahl der Siedlecer den Beschluß ge⸗ faßt, dem Kaiser durch eine feierliche Deputation den Wunsch um Vereinigung ihrer Gemeinden mit der griechisch⸗orthodoxen Kirche kund zu geben, und zu solchem Schritte seine Genehmi⸗ gung zu erbitten. Der General⸗Gouverneur der Weichselprovin⸗ zen hielt es für seine Pflicht, eine Enquste anstellen zu lassen, wieweit der Wunsch der Geistlichen von der (durchaus der russi⸗ schen Nationalität angehörigen) uniirten Bevölkerung getheilt wird, und es fand sich dabei, daß namentlich in Folge der ultra⸗ montanen Machinationen die Aversion gegen das ultramontane Wesen in Lublin und Siedlec die großartigsten Proportionen erreicht hatte.
Es erschien somit in St. Petersburg eine von dem Administra⸗ tor der Diöcese Chelm, dem Prälaten Popiel, geführte Depu⸗ tation, zu welcher alle Oberpriester, sowie auch sämmtliche Pröbste des Gouvernements Lublin, die Pröbste von Biala und Wlodawa (im Gouvernement Siedlec) und Vertreter aller Uniatengemeinden von Lublin und der Uniatengemein⸗ den folgender Kreise des- Gouvernements Siedler ge⸗ hörten: Biala, Wlodawa, Konstantinow und Radzyn. Es gehörte zur Deputation auch sogar ein direkter Abkömmling Hypatyj Pozeijs, eines der beiden russischen Bischöfe, welche im Jahre 1595 mit dem Papste Clemens VIII. die Bedingungen der Union verabredeten, diejenigen Bedingungen, welche durch die Encyklika Pius IX. vom 13. Mai 1874 so schonungslos verletzt wurden. Der „Regierungs⸗Anzeiger“ veröffentlichte in extenso die Adresse der Uniaten, sowie auch die weiteren damit verbun⸗ denen Vorgänge. Den Uniaten waren die griechischen Ritualien noch bis 1856 wiederholentlich durch päpstliche Bullen gewährleistet wor⸗ den: als die päpstliche Autorität sich gegen die griechischen Ritualien kehrte und den Latinismus begünstigte, war es eine natürliche Reaktion, daß sich die Uniaten vom Papste lossagten. Der Katholizismus erleidet bei dem Rücktritt der 200,000 Uniaten keinen eigentlichen numerischen Verlust, aber das Papstthum als solches verliert dabei — und zwar durch eigene Schuld — den 8. 8 russischen Nationalität seit 3 Jahrhunderten behaupteten
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Nach Ostern hat sich der Graf Schuwalow, der russische Botschafter in London, auf seinen Posten zurückbegeben: es knüpft sich an seine Unterredungen mit dem Reichskanzler Fürsten Gortschakow die Ueberzeugung, daß die Beziehungen zwischen der russischen und der englischen Regierung nach wie vor die besten sind, und daß von russischer Seite auf die Erhaltung dieser guten Beziehungen hoher Werth gelegt wird.
Der „Regierungs⸗Anzeiger“ veröffentlicht die Projekte zu folgenden drei Gesetzen: über Annahme und Entlassung von Arbeitern; über Annahme und Entlassung von Dienstboten; über Abgabe zur Lehre und Annahme von Lehrlingen. Diese Projekte sind in der vorliegenden Gestalt die Resultate der Ar⸗ beiten der großen Kommission, welche unter dem Präsidium des Domänen⸗Ministers Staatssekretärs Walujew von Ende Januar bis Ende März getagt und aus Vertretern des Adels, der Land⸗ stände, gewisser kompetenter Behörden und bürgerlicher und in⸗ dustrieller Kreise bestand. Im Jahre 1861 war eine den Arbei⸗ nen besonders günstige Verordnung erschienen, welche sie vor gewissen Uebergriffen der Arbeitgeber (wie solche 1860 an der Wolga⸗ Doner Bahn vorgekommen waren) schützen sollte. Die unbe⸗ stimmte und nicht für alle praktischen Bedingungen zutreffende Verordnung 1861 veranlaßte 1870 eine andere, welche ebenfalls Mancherlei zu wünschen übrig ließ. Die erwähnten drei Pro⸗ jekte, welche unter Walujews Präsidium zu Stande gekommen sind, suchen allen billigen Ansprüchen gerecht zu werden, den vielseitigsten Standpunkten zu genügen: sie werden demnächst durch den Staatssekretär v. Walujew im Reichsrathe zur endgül⸗ tigen Aburtheilung eingebracht.
Zur Vervollständigung des russischen Eisenbahnnetzes hat die Regierung mit dem Hause Rothschild unter vortheilhaften Bedingungen eine Anleihe abgeschlossen, und zwar zu 4 ½ pCt. und zu dem Emissionscourse von 92. Von den 15 Millionen Pfd. Sterl., welche die Anleihe betrug, wurden 5 Millionen Pfund in Rußland placirt, worauf eine sechsfache Ueberzeichnung er⸗ folgte. Da die Regierung für eine solche Menge von Eisen⸗ bahnen die Garantie übernommen, hat sie seit 1870 beschlossen, das Placiren der Obligationen der garantirten Vahnen nicht den letzteren zu überlassen, sondern selbst zu besorgen. Zu sol⸗ chem Zwecke haben der Regierung die Eisenbahn⸗Anleihen gedient und ihr System hat sich wohl bewährt, indem der Emissionscours von 1870 nur auf 79 ¼ stand und dazu zu 5 pCt., während wir jetzt einen Emissionscours von 92 zu 4 ½ pCt. erlangt haben. Die verschiedenen Eisenbahn⸗Anleihen waren demnach: 1
1) im Januar 1870: 12 Mill. Pfd. Sterl., zu 5 pCt,, emittirt zu 79 ¼, 2) im Februar 1871: 12 Mill. Pfd. Sterl. zu 5 pCt., emittirt zu 81 ½, 3) im April 1872: 15 Mill. Pfd. Sterl., zu 5 pCt., emittirt zu 89, 4) im November 1873: 15 Mill. Pfd. Sterl., zu 5 pECt., emittirt zu 93, 5) endlich im April 1875: 15 Mill. Pfd. Sterl., zu 4 ½ pCt., emittirt zu 92.
Der „Regierungs⸗Anzeiger“ bringt eine Verordnung, nach welcher die im vorigen Jahre durch eführte Reform der Stempelgesetze vom 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt. Früher gab es kein einheitliches Stempelgesetz, sondern die Notizen über die Stempelgebüͤhren waren an den verschie⸗ densten Stellen des Reichsgesetzbuches zusammenzusuchen. Dann auch waren die Stempelgebühren überaus mannichfaltig, und steigerten sich nach dem Charakter der Attestationen, nach dem Range der Behörden, von welchen sie ausgingen, selbst auch nach der Stellung der Personen, welche sie betrafen (wie z. B. bei Taufscheinen, Dispositionsfähigkeitsscheinen u. s. w.) von 15 Kopeken bis 25 Rubel. Jetzt werden dergleichen Aktenstücke nur mit 5 Kopeken oder mit 40 Kopeken besteuert, und außerdem die Erlegung der Stempelgebühren durch Einführung von Marken erleichtert. Die Stempelgebühr, insbesondere die von 5 Kopeken, trifft jetzt dafür mancherlei Papiere, die früher stempelfrei waren.
Der „Regierungs⸗Anzeiger“ brachte eine Verordnung, nach welcher die Prüfungen in der französischen und in der deutschen Sprache für diejenigen Offiziere, welche in die Nikolai⸗Akademie des Generalstabes, die Michaels⸗Artillerie⸗Akademie oder die Nikolai⸗Ingenieur⸗Akademie einzutreten wünschen, no strenger als bisher genommen werden sollen. Eine sehr ohe Censur erst dispensirt von der obligatorischen Beschäftigung mit beiden Sprachen. Bis 1878 besteht noch eine Uebergangszeit, wo die ausgezeichnete Ke ntniß einer der beiden Sprachen fuͤr die andere Erleichterungen zuläßt, aber von 1879 an wird es mit heiden
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gleich streng genommen, und darin besteht vor Allem die Wfr⸗ kung der neuen Verordnung.
Am 22. April alten Styls ward hier der Maschinenbau⸗ Kongreß eröffnet, an welchem Vertreter der Eisenbahnen⸗ und Maschinen⸗Industrie Rußlands in großer Anzahl sich betheiligen. Die Frage, wie die Maschinen⸗Industrie bei uns zu heben sei, ist eine sehr brennende, denn im Jahre 1863 bezogen wir für 7 ½ Millio⸗ nen Rubel Maschinen und Lokomotiven aus dem Ausland, und jetzt ist der Bedarf schon auf 90 Millionen Rubel gestiegen. Für die bis jetzt in Rußland erbauten Eisenbahnen haben wir aus dem Auslande 100 Millionen Pud Schienen und mehr als 3000 Lokomotiven bezogen. Von den Schienen sind circa 25 Millionen Pud durch den Gebrauch schon unbrauchbar gewor⸗ den. Die Regierung hat die Eisen⸗ und Maschinenindustrie auf alle Weise gefördert, häufig mit unverzinslichen und sogar nicht einmal zurückgeforderten Darlehen unterstützt, dennoch ist der Erfolg nicht in der erwünschten Ausdehnung eingetreten. Wäh⸗ rend England im Jahre 1873 417 Millionen Pud Gußeisen produzirte, Nordamerika 167 Millionen, Deutschland 120 Mill ionen, Frankreich 85 Millionen, hatte das eisenreiche Rußland nur 23 Millionen Pud Gußeisen gelieferrt. Im Jahre 1793 hat dagegen Rußland nach England allein drei Mal mehr Guß⸗ eisen geliefert, als dieses im Ganzen produzirte — denn England brachte jährlich damals nicht mehr als circa 1 Million Pud. Für die. Bahnverbindung mit Sibirien, und zwar pezietk mit der Stadt Tsumen, dem westlichsten Ausgangspunkte der sibirischen Flußschifffahrt und Dampfverbindung, giebt es nicht weniger als ein sogenanntes südliches Projekt (über Nishny⸗ Nowgorod und Kasan) und drei nördliche Projekte: von St. Petersburg über Wologda, Wjatka, Perm; von Rybinsk über Kostroma; von Kineschma über Perm. In der Gesellschaft zu Förderung russischen Handels und Gewerbfleißes wurde am 14. April behufs Befürwortung bei der Regierung den nörd⸗ lichen Linien mit 31 Stimmen gegen 27 der Vorzug gegeben, und in einer neuen Versammlung am 2. Mai erhielt die Richtung St. Petersburg⸗Wologda das Uebergewicht mit 21 Stimmen gegen 16. Der Moskauer Handelsstand ist mehr für die Nischny⸗Now⸗ goroder Linie, der St. Petersburger mehr für die direkteste Verbindung gerade zwischen der Newastadt und Tjumen.
Unsere Presse beschäftigt sich auch mit dem demnächst in St. Petersburg stattfindenden internationalen Telegraphen⸗Kon⸗ greß. Die Pariser Telegraphen⸗Konvention von 1865 ward durch die internationalen telegraphischen Konferenzen zu Wien 8 1868 und zu Rom 1871 revidirt. Es hat sich dabei heraus⸗ gestellt, daß die Pariser Konvention zweierlei heterogene Bestim⸗ mungen vereinigt, solche, die allgemeiner und sachlicher Natur sind und an sich schon keinen häufigen Veränderungen ausgesetzt sind, und spezielle, vorwiegend dienstliche Bestimmungen von mehr beweglicher Natur. Auf der St. Petersburger Konferenz werden beiderlei Bestimmungen getrennt und eine fystematischere Einheit versucht werden. Außer den von früher bekannten Theilnehmern des Kongresses werden auch Abgesandte von Bra⸗ silien, der argentinischen Konföderation, von Japan und Aegyp⸗ ten, sowie auch von 20 Privat⸗Compagnien erwartet.
Vor Kurzem erschien eine „Uebersicht der Thätigkeit des Post⸗ departements von 1868 — 1875“, aus welcher viel interessante Einzelnheiten zu entnehmen sind. Die erste Postverbindung ward in Rußland unter Jwan dem Schrecklichen errichtet, und zwar durch einen Sachsen Namens Schlitte; diese Schlitte'sche Post⸗ verbindung bestand zwischen Moskau und Augsburg und dauerte kurze Zeit. Hierauf wurde 1664 eine Postverbindung zwischen Moskau und Riga durch v. Sweden und 1667 (nach dem Friedens⸗ schlusse von Andrussowo) noch eine von Moskau nach Wilna errichtet. Diese Postverbindungen befanden sich in den Händen von Ausländern ; nebenbei wurden russische Fahrposten eingerichtet. Unter Ka⸗ tharina II. blieben die „ausländischen“ und die „russischen Posten“ getrennt, und wurden erst 1802 unter gemeinsame und einheitliche ministerielle Kontrole gesetzt. Anfangs war es das Ministerium des Innern, welches das Postdepartement verwal⸗ tete, dann stand es unter besonderer Oberverwaltung, dann wie⸗ der unter dem Ministerium des Innern, dann (um 1868) unter einem besondern Minister der Posten und Telegraphen und 1869 kam es wieder unter Aufsicht des Ministeriums des Innern.
Im Jahre 1868 betrugen in Rußland die Eisenbahn⸗Post⸗ wege 4576 Werst, die Chausseen und anderen Poststraßen 94,773 Werst, die Wasserpostwege 9834 Werst. Im Jahre 1874 beliefen sich die Eisenbahnen auf 17,015 Werst, die Chausseen und Poststraßen auf 93,558 Werst, und die Wasserpostwege auf 11,625 Werst. Die Gesammtlänge aller dieser Kommunika⸗ tionswege hatte sich seit 1868 von 109,183 Werst auf 122,198 Werst vermehrt.
Die Posten haben im Laufe des Jahres 1868 zurückgelegt per Eisenbahn 4,039,950 Werst, per Chaussee und Poststraße 24,052,643 Werst, zu Wasser 1,349,071 Werst; und im Laufe des Jehres 1874 per Eisenbahn 17,309,041 Werst, per Chaussee und Poststraße 26,169,151 Werst, zu Wasser 2,089,780 Werst. Die Gesammtlänge der von den russischen Posten zurückgelegten Straßen belief sich im Jahre 1868 auf 29,441,664 Werst und im Jahre 1874 auf 45,567,972 Werst.
Die äußersten Endpunkte der russischen Postverbindungen sind Wirballen und Douai auf der Insel Sachalin und Kola im hohen Norden und Chodschend.
Nach einer im „Golos“ ausgezogenen Tabelle hatten: im Jahre 1868: jetzt: 8
713 1693 Ortschaften 14 239 120
tägliche und noch häufigere
Postverbindungen.
6 Mal die Woche.
5 Mal die Woche.
4 Mal die Woche.
3 Mal die Woche 2 Mal die Woche 943
1- Mal die Woche .. . 135 105 8
Einige Orte haben nur einmal im Monat Postverbindung wegen der Abgelegenheit, in welcher sie sich befinden, wie Ochots und Amginsk, und zwei Orte, wie Gischiga am Meer von Ochotsk und der Peter⸗Paulshafen in Kamtschatka konnten bis jetzt nur einmal im Jahre des Postverkehrs theilhaftig werden.
In Rußland wurden befördert im Jahre 1868 41,284,37 gewöhnlich⸗ Briefe, 1,862,735 rekommandirte Briefe, 2,994,329 Geldbriefe, 984,957 Packete, 21,082,730 Zeitungen, 59,718 Estafetten. Im letzten Jahre (1874) wurden befördert 51,995,016 gewöhnliche Briefe, 1,300,014 Postkarten, 2,218,211 Kreuzband⸗ sendungen, 2,480,145 rekommandirte. Briefe, 5,054 415 Geld⸗ briefe, 1,492,803 Packete, 29,019,880 Zeitungen, 52,475 Esta⸗ fetten. Der Geldwerth der Postsendungen von 1868 betrug 1,198,307,453 Rbl. (wovon auf Geldbriefe 1,183,374,817 Rbl. und auf Werthpackete 14,932,636 Rbl. kommen) und im Jahre 1874 betrug der Gesammtgeldwerth 1,467,185,325 Rbl. (näm
lich 1,435,719,293 Rbl. von Geldbriefen und 31,466,032 Rbl. -von Werthpacketen). .“ 116“