erlassen, welche zunächst die bekannten Vorgänge und die Motive derselben rekapitulirt und dann wie folgt, schließt:
Wir erachten es für Pflicht unseres Amtes, die Bevölkerung zu warnen vor thörichten Gerüchten und unbegründeten Einflüsterungen, welche darauf hinauslaufen, den konfessionellen Frieden zu stören und das Vertrauen zu den wohlwollenden und gerechten Absichten der Königlichen Staatsregierung zu untergraben. Es ist der feste Wille Sr. Majestät des Kaisers und Königs, allen Glaubensbekenntnissen in gleichem Maße seinen starken Schutz zu leihen und nicht im Mindesten zu dulden, daß eine Konfession zu Gunsten der anderen unterdrückt werde. Wie die Evangelischen, so werden daher auch die Katholiken — Römisch⸗Katholische wie Alt⸗Katholiken — in Preußen alle Zeit vertrauen dürfen auf den Schutz des Staates für die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, für die Ausübung des Gottesdienstes und für die Wahrung ihrer Rechte; während andererseits erwartet werden muß, daß auch die katholischen Unterthanen Sr. Majestät, der welt⸗ lichen Obrigkeit und den Gesetzen des Staates, unter dessen Schutz sie leben, den durch Gottes Wort gebotenen Gehorsam nicht versagen werden. Die öffentlichen Schulen sind eine Einrichtung des Staates, dazu bestimmt, die heranwachsende Jugend in nützlichen Kenntnissen zu unterweisen und sie zur Vaterlandsliebe und zur Gottesfurcht zu erziehen. In den Heilswahrheiten der katholischen Religion aber werden die katholischen Kinder in den Schulen durch katho⸗ lische vorschriftsmäßig geprüfte — Lehrer unterwiesen, und als Leitfaden dient der von dem Herrn Fürstbischof zu Breslau empfohlene Diszesan⸗Katechismus und es ist daher einleuchtend, daß in den katholischen Religionsstunden Nichts gelehrt werden kann, was mit den Glaubenssätzen der katho⸗ lischen Kirche nicht im Einklange stände. Zur Leitung des Religions⸗ unterrichts in den Schulen werden neben den mit der Staatsaufsicht betrguten Schul⸗Inspektoren die Pfarrer zugelassen, und nur solche Geistliche, welche den Gesetzen des Staates den schuldigen Gehorsam versagen oder den Zwecken der Schule entgegenwirken, müssen hiervon ausgeschlossen werden. Wir dürfen hiernach vertrauen, daß die katho⸗ lische Vevölkerung in Oberschlesien sinnlosen Gerüchten gegenüber ihre Besonnenheit nicht verleugnen und in ihrer — in guten wie in bösen Tagen — bewährten Treue zum Könige und in der Liebe zum preußi⸗ schen Vaterlande sich nicht beirren lassen werde. -KEKghänigliche Regierung. 8 8 1h g v. Hagemeister.
Bayerr. München, 18. Mai. Die Delegirten⸗ Versammlung des bayerischen Veteranen⸗ und Kriegervereins hatte gestern ein Huldigungstelegramm an Se. Majestät den König nach Schloß Berg abgesandt. Hierauf ist noch im Laufe des Nachmittags folgendes Antworttelegramm an den ersten Vorstand des Vereins, Hauptmann a. D. v. Puch⸗ beckh, hier eingetroffen: „Se. Majestät der König entbieten dem Delegirtentag des Veteranen⸗, Krieger⸗ und Kampfgenossenver⸗ eins huldvolle Grüße, und wünschen dem bereits rasch empor⸗ geblühten Verein kräftiges Gedeihen. v. Eisenhardt, Staatsrath.“¹ — General v. d. Tann hat, außer der jüngsten Besichtigung der neuen Geschütze im Artillerie⸗Hauptdepot Ingolstadt, in Beglei⸗ tung des Obersten Muck vom Generalstab auch das Terrain zwischen Ingolstadt und Neuburg in genauen Augenschein ge⸗ nommen; dort sollen nämlich in diesem Herbst die Armee⸗Corps⸗ Manöver stattfinden.
— 20. Mai. (W. T. B.) Nach hier eingegangener Mel⸗ dung ist die verwittwete Königin Amalie von Friechen⸗ land, Tochter des verstorbenen Großherzogs Paul Friedrich August von Oldenburg, geboren am 21. Dezember 1818, heute Mittag in Bamberg, wo sie ihren Wohnsitz genommen hatte,
gestorben.
Hessen. Darmstadt, 19. Mai. Die Erste Kam⸗ die Rekommunikation der gwesten Kaniger hetsheng zunächst wurf eines Berggesetzes; aus der Berat ung ist ervorzu⸗ heben, daß nunmehr noch zwei Dissense gegenüber den Beschlüssen der Zweiten Kammer bestehen, und zwar einmal bezüglich der
8 2Se; des Schürfens in der Nähe von Gebäuden, sodann bezüglich der Uehernahme von dem Besitzer einzelner Gemarkun⸗ gen durch die Anlage des Bergwerks entstehenden Lasten Sei⸗
tens des Bergwerkseigenthümers. Sodann wurde Beitritt zu den Beschlüssen der Zweiten Kammer beschlossen in Beziehung auf die Gesetzentwürfe wegen Ausführung des Reichsimpf⸗ gesetzes, wegen des Bauplans und der Erweiterung der Stadt Mainz, sowie wegen der Taggelder der
Ständemitglieder. In Beziehung auf den An⸗
trag Dumont wegen Aufhebung der Dienstkautionen
der Notare, Anwalte, Gerichtsschreiber und Gerichtsvollzieher und in Beziehung auf den Antrag Heinzerling wegen Erlasses einer für das ganze Großherzogthum gültigen Bauordnung wurde in
Uebereinstimmung mit der Zweiten Kammer ein zustimmender
Beschluß gefaßt. Eine Petition verschiedener nicht promovirter
Kreiswundärzte um fernere Gestattung des Impfens oder Zu⸗
billigung einer Entschädigung wurde vor der Hand auf sich be⸗ ruhen gelassen. Das Gleiche ersolgte mit den verschiedenen Pro⸗ positionen und Anträgen in Betreff des Straßenbauwesens. Die
Regierungsvorlage bezüglich der darlehensweisen Subventionirung
derjenigen Gemeinden in Starkenburg und Rheinhessen, die an
die hessische Ludwigsbahn in Folge des Gesetzes vom 14. August 1867 Beiträge zu den Kosten für das zum Eisenbahnbau nöthige Gelände zu leisten haben, wurde zustimmend erledigt. 8 Betreffs der Petitionen der Civilpensionäre um Pensions⸗ erhöhung wurde der frühere Beschluß, die Regierung zu ermäch⸗ tigen, den vor 1874 pensionirten Beamten im Falle individueller Bedürftigkeit eine Pensionsaufbesserung um ein Sechstel mit der Maßgabe zu gewähren, daß die erhöhte Pension nicht mehr be⸗ tragen dürfe, als wenn die Pensionirung erst seit 1864 ein⸗ getreten wäre, in Uebereinstimmung mit der Zweiten Kammer auf das Jahr 1875 beschränkt. Bezüglich der Petition der katho⸗ lischen Bürger von Biebelnheim um Unterstützung der dasigen kleinen katholischen Konfessionsschule beharrte die Erste Kammer auf ihrem früheren willfahrenden Beschluß auch gegenüber dem ablehnenden Votum der Zweiten Kammer. “ — Dem ,Fr. J.“ zufolge steht es nunmehr fest, daß der dermalige (21.) Landtag nächsten Freitag, den 21. Mai, in einer auf Vormittag 11 Uhr anberaumten gemeinschaftlichen Sitzung beider Kammern geschlossen werden wird. Der Schluß erfolgt nicht durch den Großherzog persönlich, sondern durch den Miinister⸗Präsidenten Hofmann. Morgen hält die Zweite Kam⸗ mer noch eine letzte kurze Sitzung. Hervorzuheben ist, daß das Mandat der in der letzten Sitzung der Zweiten Kammer aus⸗ geloosten Mitglieder keineswegs von selbst mit dem Schluß des Landtages, sondern erst mit der Anordnung der Neuwahlen er⸗ lischt, welche letztere indessen, sicherem Vernehmen nach, ganz in der Kürze stattfinden soll. Jugenheim, 18. Mai. Heute fand die Konfirmation des dritten Sohnes Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Alexander von Hessen, des Prinzen Heinrich von Battenberg, Durchlaucht, in der hiesigen Ortskirche durch den von Battenberg, Der Konfirmation
8
i 8 2 7 früheren Erzieher und Lehrer der Prinzen
FPfearrer Dr. Hager, in feierlicher Weise statt.
schloß sich sogleich die erste Kommunion des Neukonfirmirten an.
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An der Kommunion nahmen Theil die Durchlauchtigsten Eltern des Prinzen, die konfirmirten Brüder, sowie Se Erlaucht der Graf zu Erbach⸗Schönberg nebst Durchlauchtiger Gemahlin. Der Feier wohnten außerdem noch bei Ihre Großherzoglich König⸗ lichen Hoheiten Prinz und Prinzessin Carl, sowie Prinz Wil⸗ helm; Se. Königliche Hoheit der Großherzog war durch ein leichtes Unwohlsein verhindert, bei der Feier ebenfalls anwesend zu sein, ließ aber dem jungen Prinzen nach geschehener Kon⸗ firmation das Großkreuz des Philipps⸗Ordens mit Schwertern überreichen.
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 19. Mai. Das neue Volksschulgesetz, welches am 13. ver⸗ öffentlicht worden ist und mit dem 1. Juni in Wirksamkeit tritt, stimmt in vielen Punkten mit dem weimarischen überein. Da⸗ gegen wird z. B. für die Dirigenten der gegliederten Schulen die Vereinigung des Rektorenamtes mit dem geistlichen Berufe für zulässig erklärt; im Uebrigen ist die Schule von der Kirche, mit Ausnahme des Religionsunterrichtes, getrennt. Die Bei⸗ träge aus den Kirchenkassen zu den Schullasten fallen weg, es ist aber zur Ablösung das Zehnfache des Jahresbeitrages an die Schulkassen abzugewähren. Neben den Ortsschulen können noch Konfessionsschulen, jedoch nur auf Kosten der betreffenden Konfession, fortbestehen. Die Orts⸗Schulaufsicht übt der Schul⸗ vorstand durch einen von ihm Beauftragten; die Bezirksaufsicht übt der Kreis⸗Schulinspektor, der mit dem Landrath und in den größeren Städten mit dem Bürgermeister das Schulamt bildet. Das Schulgesetz ordnet die Vorbildung, Anstellung, die Gehalts⸗ und Pensionsverhältnisse der Lehrer, regelt die Errichtung von Kleinkinder⸗, Fortbildungs⸗ und Mittelschulen, sowie die Stel⸗ lung von Rettungs⸗ und Privat⸗Unterrichtsanstalten
8 Oesterreich⸗uUngarn. Wien, 20. Mai. mittags besichtigten der Kaiser und die Erzherzoge Kronprinz Rudolf, Karl Ludwig und Wilhelm den vom Malteser⸗Ritter⸗ Orden im Kaiserin⸗Elisabeth⸗Westbahnhofe aufgestellten ersten
Sanitätseisenbahnzug.
— (W. T. B.) Heute empfing der Kaiser den russischen Botschafter v. Nowikow, der sich nach Ems begiebt, in beson⸗ derer Audienz.
21. — Mai. (W. T. B.) Die heutige „Amtszeitung“ veröffentlicht die Kaiserlichen Handschreiben, betreffend die Er⸗ nennung Chlumecky's zum Handels⸗Minister, des Grafen Mannsfeld zum Ackerbau⸗Minister und die Enthebung des seitherigen Handels⸗Ministers Banhans von seinem Posten. Von letzterer heißt es, daß sie auf eigenes Ansuchen des Ministers aus Gesundheitsrücksichten und unter voller Anerkennung seiner treuen und vorzüglichen Dienste erfolge und daß der seitherige Feechesh. unter Vorbehalt der Wiederverwendung im
ienste in den zeitweiligen Ruhestand übernommen werde.
(Hr. v. Chlumecky hatte schon seit der Beurlaubung des Handels⸗Ministers Banhans, welche im Zusammenhange mit dessen Auftreten als Zeuge im Prozesse Ofenheim zu Ende Fe⸗ bruar d. J. erfolgte, als „Leiter des Handels⸗Ministeriums“ fungirt. Dr. Banhans, als verfassungstreuer Abgeordneter dem böhmischen Landtage angehörend und von diesem in das Abge⸗ ordnetenhaus des Reichsraths gewählt, war als Sektionschef unter Giskra in das Ministerium des Innern getreten; in dem Ministerium Hasner war er Ackerbau⸗Minister gewesen; in dem
Ministerium Auersperg, welches am 25. November 1871 ein⸗
gesehtodbprde-= ügjerernehcne ADfgg. ndse Landelsportefeuille von Mannsfeld ist am 20. Juli 1842 geboren, ältester Sohn des erblichen Reichsraths Fürsten Joseph von Colloredo⸗Manns⸗ feld und Rittmeister in der Reserve des 9. Husaren⸗Regiments Fürst Franz von Liechtenstein; er hat sich bisher der Bewirth⸗ schaftung seiner böhmischen Herrschaft Dobritsch gewidmet.) „Lemberg, 20. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Galizischen Landtages wurde von dem Abg. Krzyzanowski auf die durchaus unzulängliche Pflege, welche der deutschen Sprache in den Landesschulen gewidmet werde, hinge⸗ wiesen und demnächst im Namen sämmtlicher ruthenischen und bäuerlichen Abgeordneten der Antrag eingebracht, daß der Unter⸗ richt in der deutschen Sprache fortan in den Volksschulen einen obligaten Lehrgegenstand zu bilden habe, daß außerdem aber in den unteren Klassen der Mittelschulen wenigstens ein Lehrfach, in den höheren Klassen der Mittelschulen wenigstens zwei andere Lehrfächer in deutscher Sprache vorgetragen werden sollen.
Zara, 19. Mai. Nach einem feierlichen Gottesdienste fand heute Mittags die Eröffnung des Landtages statt. 21 Ab⸗ geordnete waren anwesend.
— Das heutige „Amtsblatt“ veröffentlicht die Liste der durch den Banus ernannten Beamten bei der politischen Verwaltung. Morgen werden die durch Se. Majestät bereits vollzogenen Ernennungen sämmtlicher Richter und die Liste der vom Banus ernannten Justizbeamten veröffentlicht Einer Banalverordnung vom heutigen Tage zufolge treten die neukreirten politischen Behörden und Gerichtshöfe erster Instanz, unter gleichzeitiger Auflassung der bestehenden Komitate, Komitats⸗ bezirksbehörden, Königlichen Komitatsgerichtshöfe, Komitats⸗
bezirksgerichte und städtischen Gerichte mit 31. Mai ins Leben.
Pest, 19. Mai. Das Oberhaus nahm den Bericht des Finanzausschusses über die 1870 er Schlußrechnung und über die Schlußrechnung des Eisenbahnanlehens, ferner die Kon⸗ zessionsgesetzentwürfe über die Tothmegyer⸗Surany⸗Tirnauer und Arad⸗Körösthaler Eisenbahn so wie die Gesetzentwürfe bezüglich der Regelung der Nachtragsforderungen der Bauunternehmer der Nordostbahn und der ersten ungarisch⸗galizischen Bahn un⸗ verändert an. Hierauf begann die Verhandlung über den Ge⸗ setzentwurf, betreffend die Vollmachtsertheilung zur Regelung der schwebenden Angelegenheit der nothleidenden Bahnen. Die De⸗ batte wird morgen fortgesetzt.
— Das Unterhaus begann die Berathung über die von dem Ausschuß befürworteten Anträge zur Revision der Hausordnung.
Niederlande. Haag, 17. Mai. Das Erwiderungs⸗ Memoire der Regierung auf den vorläufigen Bericht, welcher über die in den Sektionen der Zweiten Kammer der General⸗ staaten stattgehabte Vorberathung des Gesetzentwurfes für pro⸗ visorische Vorkehrungen bezüglich des niederländischen Münzwesens erstattet worden, ist bereits erschienen. Die Re⸗ gierung erkennt an, daß dieser Gesetzentwurf ein Schritt sei zu der alleinigen Goldwährung, hält indeß dafür, daß sie zu der alleinigen Goldwährung noch nicht rathen könne; nach Verlauf eines Jahres werde man im Stande sein fönnen, einen definitiven Beschluß zu fassen; zu großer Befriedigung gereiche der Re⸗ gierung die günstige Beurtheilung, welche in den Sektionen der als Provisorium aufgestellte Vorschlag für freie Anmünzung von Gold neben der beschränkten Silberwährung gefunden
Gestern Vor⸗
werden.,
Die Regierung modifizirt ihren Entwurf dahin, daß für Privat⸗ rechnung blos Goldstücke von 10 Gulden sollen geprägt werden können; beim Uebergange zur alleinigen Goldwährung würden Goldstücke von 5 Gulden unentbehrlich sein. In Amsterdam hat sich ein aus Mitgliedern des Gemeinderathes und angesehenen Handelsleuten bestehendes Comité gebildet, welches sich dem in Kurzem erwarteten Präsidenten der Transvaalschen Repu⸗ blik, Herrn Burgers, zur Verfügung stellen wird, behufs mög⸗ lichster Erleichterung seiner Aufgabe, einen Handelsvertrag mit den Niederlanden abzuschließen.
— 20. Mai. (W. T. B.) Nach einem der Regierung zugegangenen Telegramm aus Atchin vom 15. d. M. ist Toekoe Daoed von den Häuptlingen mehrerer Bezirke zum Sultan ernannt worden.
Belgien. Brüssel, 21. Mai. (W. T. B.) Das „Echo du Parlement“ theilt einen Erlaß des Bürgermeisters von Brüssel mit, wonach die für nächsten Sonntag angekündigte Wallfahrt in der Umgebung von Brüssel nicht statthaben wird.
Großbritannien und Irland. London, 20. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erwiderte der Premier Disraeli auf die Anfrage O'Sullivans, betreffkend die Rede des deutschen Botschafters, Grafen Münster, im Nationalklub: Seiner Ansicht nach seien die Bemerkungen Graf Münsters lediglich privater und persön⸗ licher Natur gewesen. Der Nationalklub sei auch keine eigentlich politische, sondern viel eher eine Art religiöser Vereinigung. Was die Frage anbetreffe, ob die Anwesenheit eines auswärtigen Ge⸗ sandten in einem politischen Klub und das Halten einer Rede, wie der von O’'Sullivan erwähnten mit dem diplomatischen Gebrauche im Einklang stehe, so möchte er zwar zugeben, daß das dem gewöhnlichen diplomatischen Brauche nicht entspreche, aber es sei doch ein allgemeiner Brauch und er wünsche denselben nicht zu beeinträchtigen, da er es eines englischen Ministers für durchaus unwürdig halte, die Freiheit der Rede unter irgend welchen Um⸗ ständen zu beschränken. Was die speziellen von O'Sullivan an⸗ geführten Aeußerungen des Grafen Münster anbelange, so würde der Letztere bei einem Besuche Irlands finden, daß sich zwischen den Verhältniffen der Katholiken in Deutschland und in Irland nicht wohl eine Parallele ziehen lasse.
— Großbritanniens Staatseinkünfte vom 1. April bis zum 15. d. Mts. betrugen amtlichen Ausweisen zu⸗ folge 9,877,394 Pfd. Sterl. gegen 8,886,918 in der entsprechen⸗ den Periode des Vorjahres, und die Ausgaben im gleichen Zeit⸗ raume überstiegen 11 ½ Millionen Pfd. Sterl., von welcher Summe nahezu 6 Millionen zur Zahlung der Zinsen auf die Nationalschuld verausgabt wurden.
Frankreich. Paris, 21. Mai. (W. T. B.) Das „Journal officiel“ enthält die Mittheilung, daß die Bevollmäch⸗ tigten von 17 Staaten, unter diesen auch der Vertreter Deutsch⸗ lands, gestern hier die internationale Uebereinkunft, be⸗ treffend die Feststellung des Metermaßes, uneerzeichnet haben. In die Konvention ist eine spezielle Bestimmung aufge⸗ nommen, wonach den übrigen Regierungen der spätere Beitritt
zu der Uebereinkunft offen gelassen wird.
— Der deutsche Botschafter, Fürst Hohenlohe, ist gestern wieder hier eingetroffen. — Der Kaiserliche Prinz, Louis Napo⸗ leon, hat den Deputirten Raoul Duval vegen seiner kürzlich in Belleville gehaltenen Rede beglückwünscht. — Wie aus par⸗ lamentarischen Kreisen verlautet, hätten nunmehr sämmtliche Mit⸗ glieder der Dreißiger⸗Kommission das ihnen für diese isstan ertheilte Man dat niedergelegt und stände die Wahl einer neuen Komme ion von 34 mMilglievern zur Vor⸗ berathung der konstitutionellen Ergänzungsgesetze und des Wahl⸗ gesetzes bevor.
— Der im Auszuge mitgetheilte Gesetzentwurf, be⸗ treffend den Senat, hat folgenden Wortlaut:
Art. 1. Ein wenigstens sechs Wochen vorher erlassenes Dekret des Präsidenten der Republik bestimmt den Tag, an welchem die Wahlen für den Senat stattfinden, und gleichzeitig den Tag, an welchem die Delegirten der Gemeinderäthe gewählt werden sollen. Zwischen der Wahl der Delegirten und jener der Senatoren muß mindestens ein Zeitraum von einem Monat liegen.
Art. 2. Jeder Gemeinderath wählt einen Delegirten. Die Wahl erfolgt ohne Deobatte in geheimer Abstimmung, mit absoluter Stimmenmehrheit. Nach zwei Wahlgängen genügt die relative Mehr⸗ heit; bei Stimmengleichheit gilt der Aeltere für gewählt. Wenn der Maire dem Gemeinderath nicht angehört, so führt er zwar den Vor⸗ sitz, stimmt aber nicht mit. An demselben Tage und auf dieselbe Art wird ein Stellvertreter gewählt, welcher, wenn der Delegirte ab⸗ lehnt oder verhindert ist, an dessen Stelle tritt.
Art. 3. In den Gemeind n, in welchen eine Gemeindekommission besteht, sollen die Bürger zur Ernennung eines neuen Gemeinderaths einberufen werden, welcher dann gemäß Art. 2 einen Delegirten und einen Stellvertreter wählt.
Art. 4. Wenn der Delegirte bei der Wahl nicht zugegen war, so wird ihm dieselbe binnen vierundzwanzig Stunden durch den Maire angezeigt. Er muß binnen fünf Tagen seine Annahme erklären. Wenn er sich weigert oder schweigt, so wird an seiner Statt der Stellvertreter als Delegirter der Gemeinde auf die Liste gesetzt.
Art. 5. Das Protokoll über die Wahl des Delegirten und Stell vertreters wird sofort an den Präfekten geleitet. Es muß die etwa von einem oder mehreren Mitgliedern des Gemeinderaths erhobenen Proteste gegen die Regelmäßigkeit der Wahl enthalten. Eine Ab⸗ chrift dieses Protokolles wird an der Mairie angeschlagen. Jeder Wähler der Gemeinde kann binnen drei Tagen einen Protest beim Präfekten einbringen.
Art. 6. Ueber die Proteste entscheidet der Präfekturrath. Wenn die Wahl des Delegirten umgestoßen wird, so rückt der Stellvertreter für ihn auf. Wenn die Wahl beider umgestoßen wird, so schreitet der Gemeinderath an einem von dem Präfekten zu bestimmenden Tage zu neuen Wahlen.
Art. 7. Spätestens acht Tage vor der Wahl der Senatoren entwirft der Präfekt die Liste der Wähler des Departements in alphabetischer Ordnung. Kein Wähler darf mehr als eine Stimme haben. Die Liste ist für Jedermann zugänglich, sie kann abgeschrie⸗ ben und veröffentlicht werden.
Art. 8. Die Abgeordneten, General- und Arrondissementsräthe, deren Wahl noch nicht bestätigt, aber doch von der betreffenden Zäh⸗ Pee tisson verkündet worden ist, nehmen an der Senatorwahl
heil.
Art. 9. In den drei Departements von Algerien besteht der Wahlkörper aus: 1) den Abgeordneten, 2) den Generalräthen, welche französische Bürger sind, 3) den Delegirten, welche von den in jedem Gemeinderathe sitzenden französischen Bürgern aus den wahlberech⸗ tigten französischen Bürgern der Gemeinde gewählt werden.
Art. 10. Den Vorsitz im Wahlkollegium führt der Präsident des Gerichtes erster Instanz der Departerdentshauptstadt. Ihm stehen die beiden ältesten und die beiden jüngsten Wähler zur Seite und dieses Bureau ernennt einen Sekretär aus den Wählern.
Art. 11. Das Bureau vertheilt die Wähler nach dem Alphabet in Sektionen von je mindestens 100 Köpfen, versieht dieselben mit Präsidenten und Sekretären und entscheidet über alle Schwierigkeiten und Streitfragen bei der Wahl.
Art. 12. Der erste Wahlgang beginnt um acht und schließt um
der zweite beginnt um 2 und schließ t
wenn ein solcher nöthig ist, beginnt um 6 und schließt um 8 Uhr Die Ergebnisse werden von dem Bureau abveaahleh 8 noch an 88 selben Tage von dem Vorsitzenden verkündet.
Art. 13. Damit Jemand in einem der beiden ersten Wahlgänge ewählt sei, dazu ist erforderlich: 1) absolute Stimmenmehrheit, 2) eine ahl gleich mindestens einem Viertel der eingeschriebenen Wähler.
Im dritten Wahlgang genüge relative Mehrheit und bei Stimmen. gleichheit gilt der Aeltere für gewählt.
1 Art. 14. Vom Tage der Ernennung der Delegirten ab können Wählerversammlungen für die Ernennung der Senatoren unter Be⸗ obachtung der Vorschriften des Gesetzes vom 6. Juni 1868 abge⸗ halten werden. An diesen Versammlungen dürfen nur Wähler Theil nehmen, welche berechtigt waren, die Delegirten zu ernennen.
Art. 15. Die Delegirten erhalten eine Reiseentschädigung, über deren Bemessung ein Reglement das Nähere bestimmen wird.
Art. 16. Jeder Delegirte, der ohne triftigen Grund an einem der Wahlgänge nicht Theil nimmt oder, wenn er verhindert war, dies nicht rechtzeitig dem Stellvertreter angezeigt hat, verfällt einer Geld⸗ trafe von 50 Fr. Dieselbe Strafe trifft den rechtzeitig benachrichtigten
tellvertreter, welcher bei der Wahloperation ausgeblieben ist.
Art. 17. Jeder Versuch, einen Wähler durch Bestechung zu beeinflussen oder vom Votum abzuhalten, wird mit Gefängniß von drei Monaten bis zwei Jahren und einer Geldbuße von 50 bis 500 Fr. oder nur mit einer dieser beiden Strafen geahndet.
Art. 18. Nicht wählbar für den Senat sind in ihren Departe⸗ ments während der Dauer ihrer Amtsführung und noch sechs Monate nachher: 1) die Präfekten, Generalsekretäre und Unter⸗Präfekten, 2) die Mitglieder der Staatsanwaltschaften, 3) die Generalzahlmeister und die Finanzeinnehmer.
Art. 19. Wenn die Zahl der Senatoren eines Departements
durch Tod oder Rücktritt auf die Hälfte reduzirt ist, so müssen die
erledigten Stellen binnen dret⸗Monaten wieder befetzt werden.
Art. 20. Die Nationalversammlung wählt ihre Senatoren in öffentlicher Sitzung mittelst Listenskrutintiums und mit absoluter Ma⸗ jorität. Zuvor beauftragt die Nationalversammlung eine Kommis⸗ sion, bestehend aus einzelnen Mitgliedern jedes Bureaus, mit der Ausarbeitung einer Kadidatenliste. Dieselbe enthält in alphabetischer Ordnung anderthalbmal soviel Namen, als Senatoren zu wählen sind. Doch kann die Nationalversammlung auch Kandidaten wählen, welche nicht auf der Liste der Kommission stehen.
Art 21. Auf dieselbe Weise verfährt der Senat bei der Er⸗ setzung der nach Art. 7 des Gesetzes vom 25. Februar 1875 ernann⸗ ten Senatoren.
Art. 22. Die Mitglieder des Senats erhalten dieselbe Indem⸗ nität, wie die Mitglieder des Abgeordnetenhauses.
Art. 23. Im Uebrigen gelten für die Wahl des Senats alle Bestimmungen des Wahlgesetzes, welche nicht mit dem gegenwärtigen Gesetze in Widerspruch stehen.
Art. 24. (Uebergangsbestimmung) Für die erste Wahl der Mit⸗ glieder des Senats soll das Gesetz, welches den Zeitpunkt für die Auf⸗ lösung der Nationalversammlung festsetzen wird, auch das Datum für die Wahl der Delegirten und für die Wahl der Senatoren bestim⸗ men. Die Nationalversammlung soll ihre Senatoren vierzehn Tage vor dem Zusammentritt der Gemeinderäthe wählen.
Versailles, 20. Mai. (W. T. B.) Die National⸗ versamlung erledigte die zweite Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend die Leitung und Verwaltung der Departemental⸗Ge⸗ fängnisse und begann hierauf die Berathung der Vorlage über die Konzessionirung der Eisenbahngesellschaft Paris⸗Lyon zum Bau neuer Eisenbahnlinien. Die Debatte wurde auf morgen vertagt, nachdem der Arbeits⸗Minister Caillaux eine allgemeine Uebersicht über die dermalige Lage der französischen Bahnen gegeben hatte.
Spanien, Nach über Paris, 20. d. M., eingegangenen carlistischen Meldungen aus Hendaye sind die beiden Flecken Orio und Usurbil, unweit San Sebastian, von den Carlisten besetzt worden.
Italien. Der Abgeordnetenkammer ist vom Justiz⸗ Minister Vigliani ein Gesetzentwurf über die Errichtung eines obersten Gerichtshofes in Rom für das ganze Königreich Italien vorgelegt worden. Der Gesetzentwurf umfaßt 27 Artikel und bestimmt im ersten, daß der in Rom zu errichtende oberste Gerichtshof im ganzen Königreich die Funktionen eines Kassations⸗ hofes nach den bestehenden Gesetzen und den neu zu treffenden Modifikationen ausüben solle. Die folgenden Artikel regeln das Prozeßverfahren vor diesem obersten Gerichtshof und Artikel 25 bestimmt, daß mit der Einsetzung desselben die bisherigen Kassa⸗ tionshöfe außer Wirksamkeit treten. In Neapel, Turin und Palermo werden statt der bisherigen Kassationshöfe Sektionen des obersten Gerichtshofes bis zur Abwickelung der schwebenden Prozesse installirt werden.
Neapel, 20. Mai. (W. T. B.) An der Universität fanden heute abermals Ruhestörungen statt, indeß waren dieselben weniger erheblich als gestern. Die Professoren haben heute und gestern ihre Vorlesungen nicht unterbrochen. Unter den gestern verhafteten 17 Personen befinden sich nur 5 imma⸗ trikulirte Studenten.
Türkei. Konstantinopel, 20. Mai. (W. T. B.) Zwischen der Regierung und Baron Hirsch ist die Uebereinkunft getroffen, die Differenzen in der Angelegenheit, betreffend die türkischen Eisenbahnen einem Schiedsgerichte zu unter⸗ breiten. Als Mitglieder desselben sind von Seiten der Pforte Serwer Pascha und Odian Effendi, von Seiten des Baron Hirsch der Graf Prokesch und Professor Kremer gewählt worden. Den türkischen Schiedsrichtern sollen drei englische Ingenieure als Sachverständige beigegeben werden.
Belgrad, 21. Mai. (W. T. B.) Der Fürst Milan hat heute in Begleitung von 3 Ministern und mit einem größeren Gefolge seine Reise in das Innere des Landes angetreten.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 17. Mai. Die Zweite Kammer hat in vorgestriger Abendsitzung mit 107 gegen 72 Stimmen die Militärvorlagen der Regierung erworfen und einen Antrag Tolls angenommen, nach welchem die Präsenz der Wehrpflichtigen auf 90 Tage und die Gesammt⸗ stärke des Heeres auf 80,000 Mann festgesetzt werden soll. Die Regierung hatte eine Präsenz von 12 bis 17 ½ Monaten und eine Stärke von 180,000 Mann beantragt.
Amerika. Mexiko. Die Londoner „Times“ hat eine engli⸗ che Uebersetzung der bei der Eröffnung des mexikanischen Kongresses am 1. April gehaltenen Rede des Präsidenten der Republik, Don Lerdo de Tejada, empfangen. Dieselbe schildert den Stand der mexikanischen Finanzen als blühend, bemerkt, daß lle Staatsausgaben für civile und militärische Zwecke prompt gedeckt werden, und daß die Forderungen der heimischen Staats⸗ gläubiger anerkannt werden und deren Liquidation fortgesetzt wird. Die öffentlichen Arbeiten werden ebenfalls rüstig betrieben und die Regierung scheint nicht Mangel an Fonds zu fürchten. Das große Eisenbahnprojekt, durch welches die Vereinigten Staaten und Mexiko mittelst einer Bahn von der Stadt Mexiko nach Leon in Texas in enge Verbindung mit einander gebracht werden sollen, macht beständige Fortschritte. Die Telegraphen⸗ verbindung soll ausgedehnt, Geld für Leuchtthürme beschafft, und Kanäle sollen hergestellt werden. Der auswärtigen Schuld wird in der Rede des Präsidenten nicht erwähnt
Brasilien. Aus Rio de Janeiro wird unterm 23. April berichtet: Dr. Tejedor ist von Buenos⸗Ayres angekommen, um den paraguitischen Grenzvertrag zu unterhandeln, sowie alle zwischen Brasilien und der argentinischen Konföderation schwe⸗ benden Angelegenheiten zu regeln. Der neue Leiter des Bis⸗ thums Pernambuco hat sich, wie man erwartete, ebenfalls ge⸗ weigert, die Interdikte aufzuheben, und es sind ihm acht Tage für 8s nochmalige Erwägung seiner Entscheidung gewährt worden.
Asien. China. Aus Shanghai meldet der Telegraph den Tod von Tso⸗chung⸗tang, dem ehemaligen Vizekönig von Fokien. Der Verstorbene war während seiner amtlichen Lauf⸗ bahn Direktor des Arsenals von Foochow und und befehligte die chinesische Streitmacht, welche die mahomedanischen Rebellen be⸗ zwang.
Indien. gemeldet: Sir Douglas Forsyth, der bei Birma, segelte mit seinem Gefolge an Bord des heute abgegangenen Postdampfers nach Rangoen ab. Oberst Brown begiebt sich am Mittwoch nach Shanghai. — Ueber die verheerende Feuersbrunst in Peshawur wird der „Times“ von dort telegraphirt, daß sie wegen eines heftigen Windes über 60 Stunden lang währte. Ein Fünftel der Stadt im Flächen⸗ raum, ein Drittel der Benölkerung und eine Hälfte ihres Wohl⸗ standes wurden durch das Brundunglück betroffen. Fünfzehn⸗ tausend Menschen sind obdachlos und Hülfe ist dringend er⸗
Aus Calcutta wird vom 17. ds. per Kabel britische Gesandte
Afrika. Unter den Passagieren des britisch⸗indischen Post⸗ Dampfers „Canara“, der am 17. ds. Aden auf der Reise nach Lon⸗ don verließ, befand sich auch der Sultan von Zanzibar mit zahlreichem Gefolge.
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Sttatistische Nachrichten.
— Nach Mittheilung des städtischen statistischen Bureaus sin bei den Standesämtern Berlins in der Woche vom 9. bis incl. 15. Mai zur Anmeldung gekommen: 399 Eheschließungen, 790 Lebendiggeburten, 35 Todtgeburten und 483 Sterbefälle.
— Im Anschluß an unsere in Nr. 105 d. Bl. enthaltene Be⸗ sprechunz der von dem Landrathe des Kreises Brilon, Frhr v. Droste⸗ Padtberg herausgezebenen Zusammenstellung der statistischen Verhältnisse des genannten Kreises theilen wir mit, daß bereits im Jahre 1863 der Kreis Lippstadt, auf Anregung der Regierung zu Arnsberg, in gleicher, gewissermaßen als Vorbild dienender Weise, von dem Freiherrn von Schorlemer, damaligen und auch noch gegenwärtigen Landrath des Kreises dar⸗ gestellt worden ist. Die 25 Abschnitte des neueren Werkes entsprechen vollständig denen des heut erwähnten älteren.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Der bekannte Kunsthistoriker, Ober⸗Tribunals⸗Rath Carl Schnaase ist gestern in Wiesbaden gestorben.
— Im Namen der historischen Kommission in München haben die Professoren v. Ranke und v. Giesebrecht an den General⸗Lieute⸗ nant Freiherrn v. Troschke das Ersuchen gestellt, die Geschichte der Kriegswissenschaften als einen Theil des von dem Könige Maximilian II. ins Leben gerufenen großen Werkes: „Geschichte der Wissenschaften in Deutschland“ zu schreiben.
Das zu Freiburg zu errichtende Siegesdenkmal zu Ehren des XIV. Armee⸗Corps soll im Laufe des nächsten Jahres zur Aufstellung kommen. Sowohl die Arbeiten des Bild⸗ hauers, Professor Möst in Karlsruhe, wie jene in der Gießerei des Hrn. Lenz in Nürnberg nehmen einen günstigen Verlauf.
— Der in einem Zeitraume von drei Jahren zu Ehren Wil⸗ helms von Oranien auf der Schloßruine in Dillenburg er⸗ baute Wilhelmsthurm wird am 29. Juni d. J. eingeweiht werden.
— Der Rath der Gesellschaft zur Pflege der Künste (Society of Arts) in London hat dem französischen Volks⸗ wirth Michel Chevalier in Anerkennung seiner bedeutenden Verdienste um die Förderung des Freihandels die goldene Prinz⸗ Albert⸗Medaille zuerkannt.
— Aus Sydney wird vom 18. d. Mts. per Kabel gemeldet, daß Mr. Macleary sich nach Neu⸗Guinea begeben hat, um eine wissenschaftliche Erforschung dieser Insel vorzunehmen.
— Im Atrium eines kleinen, an sich unbedeutenden Hauses in Pompeii, welches, nach einem dort aufgefundenen Siegel zu schließen, von einem gewissen M. Memmius Acutus bewohnt gewesen sein dürfte, wurden um die Mitte des vorigen Monats verschiedene interessante Gegenstände gefunden, welche in einer hölzernen Kiste ver⸗ wahrt waren; darunter befanden sich zwei Laren, zwei Penaten (Isis und Anubis), alle vier aus Bronze, und ein dritter solcher Hausgott aus Silber, der einen geflügelten Harpokrates vorstellt; dieser letztere, obgleich von kleiner Dimension, ist von außerordentlich schöner Arbeit. Außerdem enthielt die Kiste einen Zaum von Bronze, einen silbernen Löffel, verschiedene Carneole und sonstige Steine, nebst einem in Gestalt einer Frucht gearbeiteten Gefäß aus Bernstein und mehreren Behältnissen aus Glas. Von be⸗ sonderer Wichtigkeit wird der Fund aber durch eine marmorne Venus, die zwar nicht als Kunstwerk von Bedeutung ist, doch durch die gol⸗ denen Armbänder an Handgelenken und Oberarmen Beachtung ver⸗ dient. Weitaus besser gearbeitet ist eine weibliche Figur aus be⸗ malter Terrakotta, welche eine ruhende Gestalt vorstellt. Eine eben⸗ falls in der Kiste vorgefundene kleine Amphora aus griechischem Glas, mit farbigen Schlangen⸗ und Wellenlinien gehört im Reiche der pompejanischen Funde zu den größten Seltenheiten und war auch im Hause des Memmius Acutus offenbar nicht zum täglichen Gebrauche bestimmt, sondern als Rarität sorgfältig. aufbewahrt; in den griechi⸗ schen Gräbern sind dergleichen Amphoren sehr häufig.
— „L'année scientifique et indust’ ielle, par Louis Figuier“, bei Hachette in Paris erschienen, bringt in seinen Artikeln über die Fort⸗ schritte der neuern Astronomie auch interessante Notizen über die be⸗ vorstehende Aufstellung eines Riesen⸗Teleskops, die Mr. James Lick in San Francisko unternommen hat; dieses Instrument soll in einer Höhe von 10,000 Fuß über dem Meere in einem sehr reinen Luftkreise auf der Sierra⸗Nevada aufgestellt werden; seine Objektiv⸗ linse soll einen Durchmesser von vier Metern erhalten und somit bei einer Fokalweite von 40 Metern eine 28,000 fache Linearvergrößerung leisten, ein bisher unerreichter Effekt, da selbst das Riesen⸗Teleskop von William Herschel kaum 6000 Mal vergrößert. Der Reflexspiegel dieses Teleskops soll von einem großen Cylinder gebildet werden, der mit reinem Quecksilber gefüllt ist und rotirt; die Oberfläche des Quecksilbers soll parabolisch konkav erhalten werden; die rasche und doch ganz gleichförmige Bewegung dieses ungeheuern Quecksilber⸗ cylinders dürfte bedeutende mechanische Schwierigkeiten veranlassen; man schätzt die Kosten dieses Teleskops auf 1 Million Dollars und seine Herstellungszeit auf fünf Jahre. Mit diesem Rieseninstrumente erschiene uns der Mond scheinbar nur drei Meilen entfernt; den Mars würde es 100fach größer zeigen, als wir den Mond sehen; das selenographische Detail wäre der unmittelbaren Beobachtung nahe⸗ gerückt. Vielleicht würde damit auch die genaue Beobachtung der Asteroiden, das Studium der Plasetenringe und vielleicht sogar die Auflösung von Nebelflecken gelingen, die bis heute allen Beobachtern Trotz boten.
— Das bewährte Handbuch der rationellen Landwirth⸗
schaft für praktisch
a. D
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W. Löbe ist in 5. Auflage mit vielen Abbildungen der neuesten Maschinen und Geräthe im Verlage von Schmidt & Günther in eiphig erschienen. Dasselbe ist auch in 12monatlichen Lieferungen zu beziehen.
— Das soeben ausgegebene 3. Heft (26. Jahrgang) von „Friedreichs Blättern für gerichtliche Medizin und Sanitätspolizei“ (Nürnberg, Verlag der Friedrich Korn⸗ schen Buchhandlung) enthält drei bemerkenswerthe Aufsätze: Aus der Gerichtspraxvis, von Dr. med. Friedrich Falk, Kreis⸗Wundarzt in Berlin — Zur Kasuistik des Verfolgungswahns, von Prof. Eduard Hofmann in Innsbruck — und: Ueber die Nothwendigkeit eines schriftlichen Obduktionsberichtes, von Dr. C. Mafer in München.
— Das zweite Mai⸗Heft von „Unsere Zeit. Deutsche Revue der Gegenwart⸗ (Leipzig, F. A. Brockhausj enthält: Georg Her⸗ wegh. Ein Essay von Rudolf Gottschall. — Die dritte Republik in Frankreich. Von H. Bartling. Erster Abschnitt. Vom Fall des 8
zweiten Kaiserreiches bis zur Präsidentschaft Thiers. II. — Die Fidschiinseln. II. — Die Fremdwörter in der deutschen Sprache und — Chronik der Gegen⸗
ihre Verdeutschung. Von Daniel Sanders. wart: Literarische Repue.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
München, 14. Mai. Das Maiheft der „Zeitschrift des land⸗ wirthschaftlichen Vereins in Bayern“ enthält folgende Nachrichten über die Saaten: Die Wintersaaten haben sich zwar erhalten, wo sie aber im Herbst schwach waren, sind sie es jetzt auch noch. Je nach der Bodenbeschaffenheit klagt man über den Roggen, bald über den Weizen. An einzelnen Orten haben auch die Schneewehen ge⸗ schadet, indem die Saaten darunter zu Grunde gingen. Die Sommer⸗ saaten sind alle ziemlich gut aufgelaufen mein vortrefflich gebaut hat, jedoch bedürfen sie jetzt der Feuchtigkeit. Der junge Klee ist noch sehr zurück und das neue Grünfutter wird überhaupt spät kommen. Im Viehhandel ist es flau und die Preise für fettes Vieh sind keineswegs den theuren Futterpreisen entsprechend. Offenbar wirkt die Geschäftsstockung in den Fabriken und in der Industrie auf die Fleischpreise zurück. Weinstöcke und Obstbäume sehen vielversprechend aus und wir haben Aussichten auf ein gutes Obst⸗ und Weinjahr. Die Preise für Weine sind dabei immer noch hoch. b
— Die „Deutsche Landw. Presse“ macht darauf aufmerksam, das unter dem Namen „Witloof“ (Witteloof, Weißlaub, weißes Blatt) in Brüssel und dem flämischen Theile Velgiens ein Gemüse gezogen wird, welches bei uns unbekannt ist und doch verdient, auf unseren Märkten und Tafeln zu erscheinen. Es ist dies der kleine Kopf der Wurzelblätter einer großwurzelligen Art wilder Cichorie, welcher unter der Erde emporschießt und aus Mangel an Licht bleich wird. Die Brüsseler dickwurzelige Cichorie, wie man diese Pflanze nennt, hat ungetheilte, breite und aufrecht stehende Blätter; sie hat viele Aehnlichkeit mit der als Kaffee⸗Surrogat dienenden Magdebur⸗ ger Cichorienart, welche übrigens auch als Gemüse benutzt werden könnte, während die Braunschweiger Art mit schmalen, gekerbten und zerschlitzten Blättern, welche ihren Schößling über dem Boden ent⸗ wickelt, sich nicht zum Gemüse eignet.
Gewerbe und Handel.
„Die Bestätigung der Seitens der Vereinsbank Quistorp ihrer Gläubigerschaft gemachten und von der letzteren mit großer Mehr⸗ heit genehmigten Akkordanträge ist durch das hiesige Stadtgericht versagt worden.
— Nach einer Veröffentlichung des Bunds der Bau⸗, Maurer⸗ und Zimmermeister Berlins können gegenwärtig hier mindestens noch 800 — 1000 Maurer zu dem Tageslohnsatze von 4 —5 ℳ Be⸗ schäftigung finden, da die Bauthätigkeit sich dermaßen entfaltet hat, daß aus Mangel an Arbeitskräften vielfach Bauten haben liegen bleiben müssen.
— Aus dem Rechnungsabschlusse der Gothaer Lebens⸗ versicherungsbank für 1874 kann vorläufig mitgetheilt werden, 1 die Ergebnisse dieser Zeitperiode günstige waren. Von 4643 auf eine Versicherungssumme von 9,998,300 Thlrn. gerichteten Anträgen wurden 3948 mit 8,319,200 angenommen. Ver⸗ slichen mit diesem ansehnlichen Zugang hielt sich der Ab⸗ gang an bestehenden Versicherungen in mäßigen Grenzen. Auch die Sterblichkeitsverhältnisse waren günstig. Im Ganzen hatte die Bank während des vorigen Jahres 1,696,9,0 Thlr. für 902 Ge⸗ storbene zu vergüten. Die Zahl dieser Sterbefälle beträgt etwa 110 weniger, als die angenommene Sterblichkeitsliste erwarten ließ, und der dafür zu vergütende Betrag steht um 207,027 Thlr. unter der rechnungsmäßigen Erwartung. Nach Abzug des Abganges wurde ein reiner Zuwachs an Versicherungen von 5,711,960 Thlr. gewonnen. Am Schlusse des Jahres waren bei der Bank 44,644 Personen mit 89,708,500 Thlr. versichert. Die Ein⸗ nahme der Bank im vorigen Jahre belief sich auf 4,110,067 Thlr., worunter 985,392 Thlr. Zinsen von ausgeliehenen Geldern begriffen sind. Da sich die Ausgabe für Sterbefallzahlungen, Dividenden u. s. w. auf 2,765,639 Thlr. beschränkte, so wuchsen von obiger Einnahme dem Bankfonds 1,344,428 Thlr. zu und erhoben denselben auf 22,085,046 Thlr. Hiervon sind 15,574,789 Thlr. für Prämienreserve, 1,498,223 Thlr. für Prämienüberträge, 396,102 Thlr. für sonstige Passiva und 4,616,941 für die den Sicherheitsfonds ausmachenden reinen Ueberschüsse begriffen. Diese reinen Ueberschüsse kommen in den nächsten 5 Jahren (1875 mit 37 %% der Prämie) an die Versicherten zur Vertheilung. Das Jahr 1874 allein gewährte einen reinen Ueberschuß von 1,143,948 Thlr., den höchsten bis dahin in einem Jahre erübrigten Betrag. Der Verwaltungskosten⸗Aufwand beträgt einschließlich aller Agenturprovisionen nicht ganz 5 ½ % der Jahres⸗ einnahmen.
— Eine der größten Brauereien der Vereinigten Staaten von Nordamerika ist Conrad Snipps (früher Snipp und Leh⸗ mans) Branerei in Chicago. Einer Schilderung der Chicago „Tri⸗ bune“ zufolge sind in dieser im Jahre 1856 von Conrad Snipp ge⸗ gründeten Brauerei gegenwärtig hundert Personen beschäftigt; sechszehn Wagen und sechszig Pferde besorgen die Ablieferung des Biers, von welchem jährlich hunderttausend Faß fast ausschließlich für den Stadt⸗ konsum gebraut werden. An Malz werden jährlich 309,000 Bushel urd an Hopfen 300,000 Pfund verbraucht. Das in diesem großen Etablissement, welches durch ein eigenes Seitengeleise mit der Eisen⸗ bahn in direkter Verbindung steht, angelegte Geschäftskapital beträgt
eine Million Dollars.
Verkehrs⸗Anstalten.
Wie der „O. Anz.“ berichtet, wird mit Eifer an der Her⸗ stellung der Eisenbahnstrecke Leobschütz⸗Neisse gearbeitet. Das bedeutendste Bauobjekt dieser Eisenbahnlinie ist der riesige Damm bei Rasselwitz; dieser Damm ist 1700 Meter lang, 18 Meter hoch und sein Körper enthält 600,000 Kubikmeter Erde und Stein. Den Bau führt der Bauunternehmer Karl Weißhuhn, welcher die Arbeit bis zum April 1876 kontraktmäßig zu Ende führen muß. Das Material wird nächst dem Bahnhofe zu Deutsch⸗Rasselwitz gewonnen und auf eine Entfernung von 1700 Metern transportirt. Zu diesem Behufe werden 2 Lokomotiven von je 30 Pferdekraft und 200 Rollwagen verwendet. In dem Damme befinden sich 3 Unterfahrten von 7 ½ bis 10 Meter Breite, 2 Durchlässe von je 3 Meter Breite und ein Viadukt mit 4 Oeffnungen von je 12 ½ Meter Spannweite und 15 ½ Meter Höhe bis zum Gewölbsabschlusse vom Wasserspiegel des durchfließenden Hotzenplotzbaches.
— In der Hofbuchdruckerei von Carl Friese in Magdeburg erschien in handlicher Form ein am 15. Mai ausgegebenes „Nord⸗ deutsches Eisenbahn⸗Coursbuch“, bearbeitet im technischen Bureau des Direktoriums der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗ Gefellschaft. (Preis 50 Pf.)
Wien, 19. Mai. Für die zweite Hälfte dieses Monats ist die feierliche Eröffnung der Schiffahrt in der regulirten D Aussicht genommen. v1m“
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