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Aktien-Gesellschaft für Boden- und Kommunal
in Elsaß⸗Lothringen zu Straßburg i. E.
I. Emission. 6 Subskription auf Mark 5,060,000.
Auf Grund der durch Kaiserl. Erlaß vom 18. März 18522 bestätigten Statuten emittirt die Aktien⸗Gesellschaft für
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Beoden⸗ und Kommnnal⸗Kredit in Elsaß⸗Lothringen zu Straßburg i. E. zu den unten stehenden Bedingungen
Fünf Millionen Mark +† % unkündbare Pfandbriefe I. Emission
in Stücken von Fr. 1000 und 500 = 800 und 400 Mark.
Die Subskription findet am 23., 24. und 25. Inni d. J. 8 bei der Aktien⸗Gesellschaft für Boden⸗ und Kommnunal⸗Kredit in Elsaß⸗Lothringen zu Straßburg i. E. und deren Agenturen ö6““ s‚˖;deen Herren Mayer & Cie. in Metz, W “ ““ bei dem Herrn Aug. Manheimer in Colmar, dem Herrn Jules Sechwob in Mülhausen i. E., den Herren Lion & C. Grumbach freres in Saar den Herren Crombach & Levy in Zabern;
dne allen Bankinstituten and Bankhänsern Straßb
bei den Herren Delbrück, Leo & Cie. der Deutschen Bank dem Berliner Bankverein dem Frankfurter Bankverein in Frankfurt a. M., der Württembergischen Vereinsbank in Stuttgart, den Herren von Speyr & Cie. dem Herrn Bischoff zu St. Alban, in Basel, dem Basler Bankverein der Banque de Mulhouse der Banque d Alsace et de Lorraine † dem Comptoir d-† Escompte in Colmar, der Banque d'Alsace et de Lorraine in Metz,
Emissions⸗Bedingungen.
‚der I. Emission angehörend, bestehen aus
Ger. I. Litt. B. Stücke à Frs. 1000 = Mark S800
Die 4 ½ % p. a. betragenden Zinsen sind halbjährlich und zwar am 1. Januar und 1. Juli in 8 Straßburg i. E. an der Kasse der Gesellschaft, 8 Berlin bei Herren Delbrück, Leo Metz „ der Deutschen Bank, “ Mülhausen 8 „ dem Berliner Bankverein, een Colmar Frankfurt a. M., beim Frankfurter Bankverein, Zabern 16 Stuttgart bei der Württembergischen Vereinsbank Saargemünd Basel bei Herren von Speyr & Cie,
8 ““ Bischoff zu St.⸗Alban ohne Abzug in deutscher Reichswährung zahlbar. .
Die Rückzahlung der Pfandbriefe findet zum Nominalbetrage im Wege der Verloosung innerhalb eines Zeitraums von 40 Jahren, und spätestens am 1. Januar 1878 beginnend, statt.
Die Anzahl der alljährlich zur Verloosung kommenden Pfandbriefe wird in Gemäßheit des Art. 80 des Statuts von dem deden, und, beerenana In jedem Falle e. ersten zehn Jahren alljährlich 1 Prozent, in den nächsten zehn Jahren alljährlich 2 Prozent, in den darauf folgenden zehn Jahren alljährlich 3 Prozent und in den letzten 10 Jahren alljährlich 4 Prozent des emittirten Pfandbriefkapitals zur Rückzahlung gelangen. J1“ ;
Die Verloosungen erfolgen alljährlich am 20. Juni, die Rückzahlungen vom darauf folgenden 1. Januar an, und hört mit dem letzteren Tage die Verzinsung auf.
Die erste Verloosung wird am 20. Juni 1877 und die erste Rückzahlung am 1. Januar 1878 stattfinden. u.“
Die Einlösung der ausgeloosten Pfandbriefe erfolgt an den vorgenannten Coupons⸗Einlösungsstellen.
Den Pfandbriefen sind Zinscoupons auf 10 Jahre, beginnend vom 1. Juli c., sowie Talons beigegeben, gegen welche nach Ablau ü EEEEEbö11“— p f hre, beg geg gege che nach Ablauf bei den angeführten Zahlstellen die neuen Coupons
BSubskriptions⸗Bedingungen. Der Subskriptionspreis ist auf 98 % festgesett. e, ist fine ve 10n 10879 8 vö entweder in Baar oder in “ Effekten zu hinterlegen. Ddiec Zeichnungen sind auf doppelt einzureichenden Anmeldungsscheinen, wozu die Formulare unentgeltlich bei den Zeichnun i bas Sedhe. .eüwedn. gssch z F are unentgeltlich Zeichnungsstellen zu haben sind, zu bewirken, und erhält der Zeichner Bei eingetretener Ueberzeichnung wird die Zutheilung binnen kürzester Frist erfolgen. Die Abnahme der Stücke muß bis spätestens den 31. Dezember d. J. erfolgen, jedo schon vom 15. Juli d. J. an gegen Zahlung des Betrages und Vergütung der Stückzinsen beziehen. Nach vollständiger Abnahme wird die hinterlegte Kaution verrechnet resp. zurückgegeben.
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in Berlin,
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bei den Agenturen
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— Artikel 7. önn1.* 1 1““ ““ “ “ Pfandbriefe, deren Gesammtsumme durch einen gleichen Betrag erworbener hypothekarischer Forderungen gedeckt sein muß und den zwanzigfachen Betrag des baar eingezahlten Grund kagan ö darf; sowie ferner Kommunal⸗Obligationen in Höhe der aufzGrund des Artikels 3, Nr. 3, an Bezirke, Kreise, Gemeinden, Syndikal⸗Assoziationen oder anderer Korporationen ährten ehen. Artikel 79.
Kein Pfandbrief darf von der Gesellschaft ausgegeben werden, der nicht zuvor durch eine entsprechende hypothekarische Forderung gedeckt ist. “ 5 1 8 8.en bn ech ußla⸗ ven chanae. zur Zectung geüsehrgenne, W“ erworben sind, neeeh bat fnct in Anrechnung gebracht. C e kündbaren oder die auf bestimmte Verfallzeit ausgestellten Pfandbriefe müssen dur er Gesellschaft zustehende künd ET z g f ss ch s schaf zusteh e kün bare oder 1. eine “ gestellte Hypotheken EE Artikel 81, 9 “ Die pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen der Pfandbriefe wird gesicherte:e: 111A“ 88 111“ 1) Durch Hinterlegung eines den ausgegebenen Pfandbriefen wenigstens gleichen Betrages guter hypothekarischer Forderungen; bbi . unbedingte Haftung der Gesellschaft mit ihrem gesammten Vermögen, insbesondere mit ihrem Grundkapital und Reservefondds. rleg b
ypothekenforderungen ad 1 haften nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft; sie werden vielmehr aus deren Vermögen
ausgeschieden und ausschließlich als Sicherheit für die ber von * i . 8 designirenden Beamten cherheit fü Inhaber von Pfandbriefen unter Mitverschluß des Regierungs⸗Kommissars oder eines von demselben zu
9/VI.) v1“ 111A4A“ L“
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„ auch die vor seiner Geltung erschienenen Werke, fin⸗
Berlin, Donnerstag, den 17. Juni
αxemat, Beeve:
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
einem besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. 2„ 1
8 Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzerstraße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das Abonnement beträtt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 ₰. — Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen und aus dem Herzog⸗ thum Anhalt werden Dienstags unter der Rubrik Leipzig resp. Dessau veröffentlicht, die ersteren
wöchentlich, die letzteren monatlich.
Rechtsgrundsätze des Reichs⸗Ober⸗Handels⸗ gerichts.*) Das Reichsgesetz vom 11. Juni 1871, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken ꝛc. schützt zwar
det aber auf die vor dem 1. Januar 1871, an wel⸗ chem Tage es in Kraft getreten, begangenen Nach⸗ druckshandlungen keine Anwendung, außer inso⸗ fern seine Strafe eine mildere ist. Es betrachtet dies Gesetz ein einheitliches Werk, welches in meh⸗ reren Abtheilungen oder in nur zufällig getrennten Lieferungen erscheint, als ein Ganzes, welches hin⸗ sichtlich he Statthaftigkeit in allen Theilen noch dem alten Rechte unterliegt, sollte auch die Verviel⸗ fältigung unter der Herrschaft des alten Gesetzes nur begonnen haben. — Das reine „Plagiat“, d. i. die bloße Benutzung fremder Aeußerungen in eigenen Schriftwerken unter Verschweigung deren wahren Ur⸗ hebers, wird durch das Gesetz nicht getroffen. Das Plagiat geht in Nachdruck erst dann über, wenn die fremde Aeußerung nicht nur ihrem Inhalte nach, sondern auch in der von ihrem Urheber gewählten Form benutzt, soweit die fremde Aeußerung selbst wiedergegeben wird; unwesentliche Formänderungen kommen aber dabei nicht in Betracht. Zum Be⸗ griffe des Nachdrucks wird nicht eine „mechanische Wiedergabe“ des fremden Schriftwerkes erfordert; nur für die Vervielfältigung des fremden Schrift⸗ werkes wird eine mechanische Thätigkeit, d. i. eine Herstellung mehrerer Exemplare mittelst äußerer Vorrichtungen, erfordert; ob dagegen das verviel⸗ fältigte Werk ein „fremdes“ sei, bestimmt sich nach andern Kriterien. Nach §. 7 des Gesetzes sind ge⸗ wisse Fälle, welche an sich den Charakter des Nach⸗ druckes tragen, dem Nachdrucksverbote entzogen und nur, wenn sie zugleich den Charakter des Plagiats haben, den betreffenden mildern Bestimmungen unterworfen. (Erkenntniß vom 25. Jan. 1875.)
— Auf Verlangen des Kommittenten ist der Kom⸗ missionär edam Augenblick verpflichtet, das Kom⸗ missionsgut herauszugeben, denn der Kommittent kann die Kommission beliebig widerrufen. Der Widerruf kann erklärt werden durch Anstellung der Klage auf Herausgabe. Daß der Kommissionsauf⸗ trag zur Zeit des Widerrufes bereits erfüllt gewesen sei, muß der Kommissionär beweisen. Diese Ein⸗ rede kann begründet werden durch die Behauptung des Kommissionärs: er habe die Annahme der in dem Verkaufsauftrage liegenden Offerte, selbst zu kaufen, vor dem Eintreffen des Widerrufes bei ihm durch Absendung der Anzeige erklärt, daß er, der Kommissionär, selbst als Käufer eintrete. (Erkennt⸗ niß vom 1. März 1875.) —
— Der Saldo einer kaufmännischen Contocor⸗
einem außerkontraktlich erlittenen Schaden inner⸗ halb dreier Jahre seit dem Zeitpunkte der Kenntniß von dem Schaden und dessen Urheber. Diese Ver⸗ jährung trifft auch in den Fällen das ganze Recht, wo der dem Beschädigten bekannt gewordene Schaden so beschaffen ist, daß er, obwohl im wechselnden Umfange, sich auch in der Zukunft erneuert. (Er⸗ kenntniß vom 15. März 1875.)
§. 283 des Straf⸗Gesetz⸗Buches bedroht mit Gefängnißstrafe bis zu zwei Jahren Kaufleute, welche ihre Zahlung eingestellt haben, wenn sie durch Differenzhandel mit Waaren oder Börsenpapieren übermäßige Summen verbraucht haben. Im Anschluß an diese strafrechtliche Be⸗ stimmung entschied das Ober⸗Tribunal in der Sitzung vom 22. Mai d. J., daß unter „Differenz⸗ handel“ der Abschluß von Zeitgeschäften zu verstehen sei, bei welchen, wenigstens auf Seiten des sodann insolvent gewordenen Kaufmannes, die Absicht, ein effektives Kaufgeschäft abzuschließen, nicht bestanden, vielmehr nur eine Spekulation auf die Differenz stattgefunden hat.
Leipzig, 12. Juni. (D. A. Z.) Die am gestri⸗ gen Nachmittag gehaltene Sitzung der hiesigen Ge⸗ werbekammer bildete die Fortsetzung der Sitzung von voriger Woche: die von der Reichsregierung ge⸗ stellten Fengen über Lehrlings⸗ und Gesellenwesen wurden vollends durchberathen und beantwortet. Wir heben aus den Beschlüssen hervor, daß man bei Schlichtung von Streitigkeiten über Lösung eines Lehrvertrages, beziehungsweise wegen Zahlung von Entschädigungen und wegen Strafen, desgleichen auch bei vorkommendem Kontraktbruche den Schieds⸗ gerichten die wesentliche Wirksamkeit zuweist, daß man den Kontraktbruch auch, sowohl den von Sei⸗ ten des Arbeitgebers, als den des Arbeiters auf civilrechtlichem Wege, und wo dies wirkungslos sein sollte, aaf strafrechtlichem Wege verfolgt wissen will. Außerdem sprach man sich für Einführung von Kontrolbüchern aus, in denen die Zeit der Dauer einer Beschäftigung in einem Geschäft und die rich⸗ tige Innehaltung des Arbeitsvertrages anzugeben wäre. Den von dem Mitgliede der Kammer, Fa⸗ brikant Reichert, gestellten Antrag auf Einführung der Rechnung nach Zehnern, Hunderten und Tausen⸗ den statt der Dutzende und Gros bei den Erzeug⸗ nissen der Fabrikation will man, womöglich gemein⸗ sam mit den übrigen sächsischen Kammern, der Lan⸗ desregierung mit dem Ersuchen überweisen, ihn der Reichsregierung zur Erwägung zu übergeben.
Die Nr. 12 des Centralblatts der Ab⸗ gaben⸗, Gewerbe⸗ und Handels⸗Gesetz⸗
— Die Nr. 1235 des „Bremer Handelsblat⸗ tes“, Wochenschrift für Handel, Volkswirthschaft und Statistik, hat folgenven Ilkhalr: *Wocenschau. — Der Veredlungsverkehr zwischen Deutschland und — Die holländische Münzreform. — Unfallversicherung. — Bremer Bauverein. — Rechts⸗ fall. — Entscheidungen aus der Shipping Gazette. — Bremer Handel. — Vermischte Mittheilungen. — Marktberichte. — Anzeigen.
Handels⸗Negister.
Allstedt. Laut Beschlusses vom heutigen Tage ist heute auf Fol. 55 des hiesigen Handelsregisters die Firma: Louis Mauff zu Allstedt
Wilhelm Louis Mauff hier eingetragen worden. Allstedt, den 5. Juni 1875. sa⸗ Großherzoglich Sächs. Justizamt. u
Apolda. Bekanntmachung. Laut Beschluß vom heutigen Tage ist Bd. I. Fol. 467 des Handelsregisters die Fima:u:!. O. Sauerlandt in Apolda, und als deren Inhaber: 3 Christian Ferdinand Oskar Sauerlandt daselbst eingetragen worden. Apolda, den 11. Juni 1875. “ Großherzoglich S. Justizamt.
— 1“ Beeskow. Bekanntmachung.
Die für das Handelsgeschäft Georg Koppe hier Nr. 5 des Firmenregisters dem Georg Wilhelm Otto Koppe ertheilte, upter Nr. 4 des Prokuren⸗ registers eingetragene Prokura ist erloschen.
Beeskow, den 2. Juni 1875. 1
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
In unserm Firmenregister ist die unter Nr. 5 eingetragene Firma Georg Koppe zufolge Ver⸗ fügung vom 1. am 2. Juni 1875 gelöscht und da⸗
Wilhelm Otto Koppe hier zufolge Verfügung vom 1. am 2. Juni 1875 eingetragen. Beeskow, den 2. Juni 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Beeskow.
Bekanntmachun
Die Beeskower Erevit Geselfschaft T. Mücke & Co. hier, welche unter Nr. 5 unseres Gesellschafts⸗
registers eingetragen ist, hat 1) dem Oberamtmann Carl Heinrich Christian
und als deren Inhaber der Kaufmann Friedrich
gegen unter Nr. 117 die Firma Georg Koppe daselbst und als deren Inhaber der Kaufmann Georg
Die Dienstagsnummer enthält außerdem eine Uebersicht über die in der letztvergangenen Woche in diesem Blatt veröffentlichten Konkursbekanntmachungen.
“ nlneeb SIRMrgRanibeainern ved Herzfelder Dampf⸗Ziegelei⸗Aktien⸗Gesellschaft 8 vorm. A Schultz & Co. hct vermerkt steht, ist-eingetragen: ] . An Stelle des eingegangenen „Saling's Börsen blatt“ ist die hiesige „Neue Börsenzeitung“ als AX“” der Gesellschaft gewählt worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5336 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Leop. Bohrmann & Co. vermerkt steht, ist eingetragen: Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Leopold Bohrmann zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 8808 des Firmenregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 8808 die Firma: Leop. Bohrmann & Co. und als deren Inhaber der Kaufmann Leopold Bohrmann hier eingetragen worden.
In unser Genossenschaftsregister, woselbst unter Nr. 30 die hiesige Genossenschaft in Firma: Bauverein Eintracht (Eingetragene Genossenschaft) vermerkt steht, ist eingetragen: 8 In der Generalversammlung vom 14. Mai 1875 ist die Auflösung der Eenossenschaft be⸗ schlossen worden, und sind in dieser und einer zweiten vom 15. Juni 1875 zu Liquidatoren ernannt: 8 1) der Kaufmann Carl Allfarth, 2) der Litograph Gustav Diederich, 3) der Maler Otto Kühn, 2 sämmtlich zu Berlin, mit der besonderen Ermächtigung, daß Jeder derselben Grundstücke der Genossenschaft frei⸗ händig veräußern kann.
Gelöscht sind: ae. Firmenregister Nr. 5150: die Firma: E. R. Schommertz. Firmenregister Nr. 7303: die Firma: C. J. Lehmann, Hoflieferant. Prokurenregister Nr. 1975: ddie Prokura des Otto Graade für die Aktien⸗ gesellschaft in Firma: Internationale Ha ddoels⸗Gesellschaft. 4 Berlin, den 16. Juni 1875. Khönigliches XöS. . Abtheilung für Civilsachen.
entrechnungist nach seiner Uebertragunz ebenso zu gebung und Verwaltung in den 8 öniglich Julius Redlich zu Kietz, Beuthen 0./s. Bekanntmachnug. behandeln, wie jede andere Geschäftsforderung, so Prehg Staaten db folg enden ebott 2) dem Kaufmann Msrig Marcus hier, I1. IçJn unser Gesellschaftsregister ist heute bis daß er, wenn das Contocorrentverhältniß fortgesetzt Cirkularverfügung des König ichen Finanz⸗ einiste⸗ :3) dem Kämmerer Joachim Carl Ludwig Schneider Nr. 23 Folgendes eingetragen:
wird, nicht selbständig eingeklagt oder als Gegen⸗ riums, die Karenzunterstützung an Beamtenwittwen 20,9 p An Stelle des durch Königliche Kabinetsordre
. er
forderung zur Kompensation gestellt, sondern nur als 8 Kreditposten des nächsten Contocorrentabschlusses durch Einforderung dessen Saldo geltend gemacht werden kann. Eine Klage auf Zahlung des über⸗ tragenen Saldo ist im vorausgesetzten Falle auch dann unzulässig, wenn Kläger in derselben angiebt und unter Beweis stellt, daß hinter dem eingeklagten Saldo nur noch — bestimmt bezeichnete — Posten aus der vorausgegangenen Rechnungsperiode in seinem Kredit des vom Verklagten geführten Conto einge⸗ tragen seien und zwar mit seiner Zustimmung. (Zwei Erkentnisse vom 8. März 1875.) 8
— Wennin einem Schlußzetteleine Quantität Waare als verkauft angegeben ist, zugleich aber für die Be⸗ standtheile dieser Quantität verschiedene Preise auf⸗ geführt sind, so liegen so viele Kaufgeschäfte vor, als verschiedene Preise verzeichnet sind. Es kann daher in Betreff eines oder mehrerer Bruchtheile der Gesammtquantität ein Erfüllungsverzug mit den Wirkungen der Art. 354 fg. des Handelsgesetzbuches eintreten, während in anderer Bruchtheile ein Verzug nicht vorliegt. Aus der Znsammen⸗ fassung der mehreren Kaufgeschäfte läßt sich aber als Willen der Kontrahenten entnehmen, daß der Käufer sich nicht die Erfüllung des einen Geschäfts ohne gleichzeitige Erfüllung der übrigen Geschäfte gefallen zu lassen brauche. — Wer die Rechte aus einem Kaufvertrage cedirt erhalten hat, ist dadurch in alle seines Cedenten Rechte und Pflichten aus Er 354 fg. eingetreten. (Erkenntniß vom 8. März 1875.)
— Wenngleich Schenkungsverträge nur in be⸗ schränktem Umfange zu den Handelsgeschäften ge⸗ hören können, so sind sie doch von der Vermuthung des Art. 247 Ahsatz 1 des Handelsgesetzbuches, wo⸗ nach die von einem Kaufmann eingegangenen Ver⸗ träge im Zweifel als zum Betriebe des Handels⸗ ewerbes gehörig gelten, nicht schlechthin ausge⸗ chlossen. Denn diese Vermuthung findet bei allen Verträgen Anwendung, welche keine unbewegliche Sache zum Gegenstande haben (Art. 275), oder nicht vermöge ihrer Natur oder des erkennbaren Willens der oder des, dem Kaufmannsstande ange⸗ hörigen, Kontrahenten als zu dem Handelsbetriebe in keiner Beziehung stehend anzusehen sind. (Er⸗ fe vom 15. März 1875.) 3
— Nach §. 54, Tit. 6, Thl. 1 des Preußischen All⸗ gemeinen Landrechts verjährt der Anspruch aus
9 Nach Vereinbarun mit der Verlagshandlung aus der „Deutschen Allgemeinen Zeitung.“ Nach⸗ druck verboten. Gesetz vom 11. Juni 1870. b
“
“ 28 6. ““ des niglichen Finanz⸗Ministeriums, Veränderungen in 26 . dem Stande und in den Befugnissen der dchide Privatsekretär Carl Haase hier, ve
Zoll⸗ und Steuerstellen betreffend. — Verfügung
des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Erläute⸗
rung der Verfügung wegen Verzollung des Material⸗
zuschlages von Gegenständen, welche zur Verarbei⸗ tung ꝛc. nach dem Auslande gehen und im vervoll- kommneten Zustande zurückkommen, betreffend, vom
3. April 1875. — Verfügung des Königlichen Fi⸗ nanz⸗Ministerjums, die Tarifirung der unter dem
Namen Boulinicon eingehenden zu Fußdecken be⸗
stimmten Waare betreffend, vom 5. April 1875.
— Nr. 23 von Engineering D. A. Polytech⸗ nische Zeitung. (Redaktion Berlin, Alte Jakobs⸗ straße 172) hat folgenden Inhalt: Lokomobile und halbstabile Dampfmaschinen. Von Robey u. Co. in Lincoln. — Literatur: Henry Dißton & Sons, Handbuch für Holzarbeiter. — Engineering. Ueber die Ladungslinien der Dampfer und Segelschiffe. Von W. W. Rundell. — Trossins Dampfmaschinen⸗
System mit stark überhitztem Dampf. — Special⸗
notiz. — Patente für Preußen. — Die Dampfkessel⸗ Explostionen kund das Haftpflichtgesetz. Von C. Kesse⸗ ler. — Milburn u. Co.'s Patent⸗Zerkleinerungs⸗ mühlen. — Telegraphen⸗Kongreß. — Bestimmung des Jod in Phosphoriten.
— Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volkswirthschaft, Organ des Ober⸗ schlesischen berg⸗ und hüttenmännischen Vereins“, redigirt von Dr. Adolf Frantz, zu
Beuthen O.⸗Schl., enthält in Nr. 24 vom 12. Juni
d. J.: Gesetzgebung, Verwaltung (Bescheid des Kai⸗ serlichen Reichs⸗Eisenbahnamtes, betr. die Kohlen⸗ verladung auf Eisenbahnen). — Literatur der Eisen⸗ bahnreform IV. — Der Veredelungsverkehr. — Die Bessemerstahl⸗Fabrikation in Belgien (Fortsetzung). — Produktion, Handel, Verkehr (Belgien: Mon⸗ tanbericht. — Frankreich: Lage der Eisen⸗Industrie. — Großbritannien: Anlagekapital der nordenglischen Eisenwerke; Eisen⸗ und Stahl⸗Institut; Zahlungs⸗ einstellungen von Eisen⸗Gesellschaften). — Literatur (Statistische Korrespondenz. — Revue Universelle des mines). — Deutscher Arbeiterfreund (Strike in Pennsylvanien). — Anzeigen. Verwaltungsbericht der Pensionskasse für Berg⸗ ꝛc. Beamte in den Sbe Serenessestten Breslau und Halle.
Die ‚„Zeitschrift für Gewerbe ꝛc.* Abeht im nächsten Quartale, wie bisher, wöchentlich und ist zum Preise von 2 ℳ pro Quartal durch alle Post⸗ anstalten, auch direkt von der Administration der Zeitschrift zu Beuthen O.⸗Schl. zu beziehen.
ter, 4) dem Tuchfabrikant Carl Schröder hier,
* Prokura ertheilt, daß keiner derselben berech⸗ tigt ist, die Gesellschaft allein zu vertreten, daß solche vielmehr nur durch zwei von ihnen vertreten wird.
Dies ist zufolge Verfügung vom 8. am 9. Juni unter Nr. 10 in unser Prokurenregister einge⸗ ragen.
Beeskow, den 9. Juni 1875.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Berlin. Bekanntmachung. In unser Genossenschaftsregister ist heut unter Nr. 2 bei der Firma „Vorschuß⸗Verein zu Coepenick eingetragene Genossenschaft.... Folgendes eingetragen: 1 8 In der General⸗Versammlung vom 20. Mai sind a. als neuer Vorstand: 1) Nagelschmiedemeister Wilhelm Spindler als Vorsitzender, 2) der Kaufmann Carl Iben als Kassirer, 3) * Kaufmann Ernst Jochusem als Schrift⸗ ührer, 4) der Tischlermeister Fritz Caesar als Stellver⸗ treter des Vorsitzenden, und b. als neue Beisitzer: 1) t-. g. dac Otto Hobiger bis 1. Januar
2) der Klempnermeister Karl Kremus bis 1. Ja⸗ nuar 1876, 28 3) der Stromaufseher Wilhelm Wolff bis 1. Ja⸗ nuar 1877, h 4) der Bauunternehmer Karl Buche bis 1. Ja⸗ nuar 1877, 8 5) der Dachdeckermeister Wilhelm Neumann bis 1. Januar 1878, 6) der Schlossermeister Ferdinand Richter bis 1. Januar 1878 gewählt. Von den ehemaligen Beisitzern ist nur noch der Gärtner Franz Anton Klepsch im Amte, so daß zur Zeit 2 Beisitzerstellen erledigt sind. Berlin, den 7. Juni 1875.. Königliches Kreisgericht. I. (Civil⸗) Abtheilung. Herlim. Fe des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 16. Juni 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:
4230 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma:
vom 19. März 1856 bestätigten Gesellschaftsver⸗ trages vom 29. Dezember 1855 ist das in der am 13. Mai abgehaltenen Generalversammlung be⸗ schlossene (revidirte) Statut mit folgenden Modi⸗ fikationen getreten: 8
Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine be⸗ stimmte Zeit nicht beschränkt. 8
Der Gegenstand der Gesellschaft ist:
a. der Betrieb des Bergbaus und Gewin⸗
3 von Mineralien und Fossilien jeder
8 rt,
b. Erwerb und Veräußerung von Bergwerks⸗
3 produkten,
c. die Verhüttung und Verwerthung der selbst gewonnenen und anderweitig erwor⸗ benen Mineralien, insbesondere die Aus⸗ übung des Eisenhüttenbetriebs und der damit etwa zu verbindenden Fabrikations⸗ zweige, —
.der Handel mit — Produkten, 1
Loe. die Ausübung aller Geschäfte, welche mit
1 der Erreichung obenerwähnten Zwecks im
Zusammenhange stehen.
Die Gesellschaft bedient sich zu öffentlichen Be⸗ kanntmachungen
9 des Deutschen Reichs⸗Anzeigers, 2) der
erliner Börsenzeitung, 3) der Schlesischen
Zeitung, 4) der Breslauer Zeitung.
Geht eines dieser Blätter ein, so wählt der Auf⸗ sichtsrath ein anderes öffentliches Blatt und macht die vgene Wahl durch die übrigen Blätter be⸗ kannt. 1 4
Ist eines dieser Blätter unzugänglich, so genügt bis zur Wahl eines anderen die Bekanntmachung in den übrigen Blättern. B
Den Vorstand der Gesellschaft bildet eine aus einem oder nach dem Ermessen des Aufsichtsrathes aus zwei Mitgliedern bestehende Direktion.
Letztere zeichnet für die Gesellschaft dergestalt, daß der Firma der Gesellschaft beigefügt wird, die Unterschrift; vögge
a. zweier Direktionsmitglieder, sofern die
8 Direktion aus zwei Mitgliedern besteht, ““ b. eines Mitgliedes der Direktion und eines MNiitzliedes des Aufsichtsrathes oder c. eines Direktionsmitgliedes oder eines Mit⸗ 1ee des Aufsichtsrathes und eines Pro⸗ zuristen der Gesellschaft odar d. zweier Prokuristen der Gesellschaft.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr.
Der gegenwärrige Vorstand der Gesellschaft ist der Hüttendirektor Louis Lucke zu Tarnowitz.