1875 / 143 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

In der am Sonnabend abgehaltenen Sitzung schen Gesellschaft wurde beschlossen, Dr. Borchardt als Delegirten zu der Konferenz z welche die Gesellschaft für

tion des Völkerrechtes in Woche des

der ersten

Verbesserung und

der Juristi⸗

den Geheimen Justiz⸗Rath

u ermächt gen, Kodifika⸗ September im

Haag abhalten wird. Die letztgenannte Gesellschaft wurde im Ok⸗

tober 1873 in Brüssel gegründet und in Europa und in Amerika zu ihren - Gesellschaft, wie ihr Name andeutet, ist, auf die Schwierigkeiten hinzulenken, die der Verschiedenheit des öffentlichen, partikularen, b internationalen Völkerrechtes in den verschiedenen St

Mitgliedern.

zählt viele bedeutende Männer

Der Zweck der

die ““ je

in Folge rgerlichen und aaten bestehen,

und eine Assimilation und Gleichförmigkeit in solchen Gegenständen,

wo sie möglich sind, hervorzurufen.

Filialen der Gesellschaft sind jetzt

in Belgien, Frankreich, Italien und den Vereinigten Staaten von Nord⸗

Amerika ins Leben gerufen. In diesem Jahre wird die

Konferenz über

die Nützlichkeit der Annahme eines gemeinschaftlichen Systems für die Ge⸗

setze, die Bräuchelund die Fo Informirung ist an die Handelskammern, Firmen in den verschiedenen Ländern ein der in 13 Fragen Auskunft über Form, Usance, Respektrage, Präsentation, Anzeige der

Notirung und Protest, Rechtsmittel, Verjährung bittet. Alle Mittheilungen ersucht man an die Sekretäre H. D. Jencken, Goldsmith Building, J. Rand Bailey. 8 Tockenhouse Yard, London oder Advokat G. L. Th. Beerlaerts van Blockland, 8 kretär für die Niederlande) Nr. 9. Koninginnegrach

derlande zu richten.

die Form des Wechselbriefes berathen. Zur besseren Banquiers und merkantilen

Fragebogen gesandt worden,

Indossament, ichthonorirung, EEEE6ö6

internationalen Ehren⸗ Temple, London, und

an den Herrn

L. D. (Ehren⸗Se⸗

t, Haag, Nie⸗

Nach dem letzten Bericht über die Wirksamkeit des Kunstvereins

u Cassel, erstattet für das 3, if bis 8 1“ während die Zahl der Mitgliedskarten 539. beträgt. In der lung waren mann, das „Gastmahl des Plato“ von beiden Abundantiabilder von H. Makart, S Camphausen, E. Hünten und O. Heyden, sowie aus „Theodor Körners Leben“ zu sehen. 20. September bis 25. Oktober geöff trat in 373 Nummern alle Fächer der B die Landschaft. Von den angekauften Gemälden 26. Oktober in der Hauptverloosung 15, in der Sepa verloost, und zwar: „Herbstlandschaft“ von; 8 gener Vogelfang“ von E. Fischer, „Kunstbelehrung“ v „Ein Pechvogel“ von Handwerk, „2 F. Hengsbach, „Partie am Main“ von L. Hermann, spielerin“ von L. Katzenstein,

Mackeldey, „Mondnacht:

Mayer, „Seestück“ von E. Rußland“ von Northen, Professor Stiegel, „Genrebild“ Frl. Wildrik, „S Weißenfelser See in Kärnthen“ von Beurlin, wrol im Winter“ von A. Doll, „Genrebild“ ling“ von Handwerk, „Küh

hauses vom

Castelbell im

„Bacherach am

Jahr 1873, ist die Zahl der

permanenten

übe end die „Trauung Luthers“ vorübergeh 8 g 11“ Schlachtengemälde von Martersteigs Karton Die sogenannte große Aus⸗ stellung, welche diesmal zuerst in den Räumen des neuerbauten Kunst⸗

Malerei,

Aktionäre Inhaber von

Ausstel⸗ von Thu⸗ die

net war, ver⸗ vorwiegend wurden am ratverloosung 9

J. Engelmann, „Mißlun⸗

H. Gehrich,

on

Abendlandschaft Salzburg“ von

„Mandolinen⸗

„Partie aus dem Hochgebirge“ von C. Vintschgau“ Neumann, „Napoleons Rückzug aus

von F.

Rhein“ von

von E. Tetzner, „Blumenstück“ von Süddeutsche Stadt“ von C. Willberg; „Motiv am

„Dorfpartie in Süd⸗ von Giese, „der Früh⸗ auf der Weide“ von O. Jernberg, „Ar⸗

tillerie⸗Ausmarsch“ von F. E. Klein, „Morgen im Walde“ von Prof. Müller, J, Vaters Erzählung“ von E. Nitschky, „Straße in Sterzing in Tirol“ von K. Weysser. Der Vorstand besteht gegen⸗ wärtig aus den Herren Dr. A. Harnier (Vorsitzender), Maler (Konservator), Regierungs⸗Sekretär Schmidt Schriftführer), Oekonomie⸗Rath Vogeley Kassirer), Groß⸗ händler Ed. Goldschmidt, Hrsteesefseer Th. Kay, Regierunzs⸗ und Schul⸗Rath Kretschel, Pro essor Stiegel, Ober⸗ Me⸗ dizinal⸗Rath Dr. Wild. Die permanente Ausstellung ist täglich im Sommer von 10—5, im Winter von 141 Uhr gegen ein Eintrittsgeld von 5 Sgr. geöffnet. Die Ein⸗ nahme der Jahre 1872/73 ergab 6379 Thlr., darunter Jahresbeiträge der Aktionäre 2852, der Inhaber von Mitgliedskarten :1644 Thlr.; die Ausgabe betrug 5105 Thlr., darunter 2471 Thlr. für angekaufte Gemälde, Kupferstiche u. s. w. und 1071 Thlr. an Kosten der Aus⸗ stellung und Verloosung. Aktionäre werden in Cassel wohnende Per⸗ sonen durch Zahlung eines Jahresbeitrags von 3 Thlrn., Auswärtige durch Zahlung von 2 Thlrn. Außerdem werden Mitgliedskarten zum Preise von 1 ½ Thlr. für das laufende Jahr ausgegeben, welche zum Besuche sämmtlicher Ausstellungen des Vereins berechtigen. Nur die Aktionäre nehmen an der alle 2 Jahre stattfindenden Verloosung der angekauften Kunstwerke Theil.

Der Vorort des bayerischen Turnerbunds beruft in der neuesten Nummer der Bundesblätter den elften bayerischen Turntag auf Sonntag, den 12. September d. J., nach Regensburg ein. Mit dem Turntag wird das vierte bayerische Turnfest vom 11. bis 14. September in Regensburg abgehalten. Ein bayerisches Turnfest hat seit dem Jahre 1867 nicht mehr stattgefunden.

Der 18. Juli d. J., an welchem Tage 100 Jahre verflossen sein werden, seit Karl v. Rotteck in Freiburg geboren wurde, wird dort in würdiger Weise gefeiert werden. Der Freiburger Stadtrath hat bereits Einleitungen zu der Festfeier getroffen und wurde für die

C des Programms ein Comité gebildet.

rheater. 1

r. Eduard Lortzing wird am Mittwoch, den 23., im Nationaltheater in einer zu seinem Benefiz bestimmten Vor⸗ stellung in drei Stücken („Dr. Robin“, „Wer zuletzt lacht“ und „Ein Berliner in Wien“, den Krausemenzel, die von Helmerding ge⸗ schaffene Rolle, spielt der Benefiziant 1 auftreten. es spielt in einem vierten Stück: „Unerreichbar“ von Wil⸗ brandt.

Wie die „Mecklenburgischen Anzeigen“ mittheilen, sind die Verhandlungen zwischen dem Ministerium und dem Hof⸗Baurath a. D. Demmler über einen Entreprise⸗Kontrakt, betreffend den inneren Um⸗ bau und den Erweiterungsbau des Hoftheatergebäudes in Schwerin, dem Abschluß nahe.

In der am 18. d. M. abgehaltenen gemeinschaftlichen Sitzung des Direktionsrathes des Wiener Stadttheaters und des zur Wahl des Direktors ernannten Comités ist Hr. Dr. Heinrich

titionen bis zum 20.

Der Direktor.

worden, nachdem derselbe auf die ihm gestellten Bedingungen be⸗ reitwilligst eingegangen war.

wird berichtet, daß die von Sr. Ma⸗ bestellte Kreuzigungsgruppe von Bühne des Passionsspieles Die Transportkosten sind Zur Aufstellungsfeier wollen

Aus Oberammergau jestät dem König von Bayern Stein auf dem Hochkegel oberhalb der demnächst zur Aufstellung gelangen soll. allein auf 20,000 Gulden berechnet. 1 die Amergauer die „Kreuzschule“ in Scene setzen, eine Aufführung, bei welcher gegen 200 Personen betheiligt sind. In früheren Jahren hatte die „Kreu schule“ fast noch mehr Anziehungskraft, als selbst das eigentliche Festancfote Der Beginn des Spiels ist auf den 20. Juni festgesetzt, und wird sich dasselbe bei den gewohnten Repe⸗ September fortsetzen.

Das „Dresdener Journal“ veröffentlicht folgenden Aufruf: Eine schwere Heimsuchung ist über unser freundliches Loschwitz hereingebrochen. Durch die am vorigen Donnerstag über die hiesige Gegend ziehenden schweren Gewitter mit ihren wolkenbruchartigen Regengüssen ist ein großer Theil unseres Ortes in weniger als einer Stunde grauenhaft verwüstet worden. Die Schäden, nicht nur an Straßen und Brücken, sondern auch an Grundstücken, gewerblichen Etablissements u. s. w., sind ganz außerordentlich und von den Mitteln der Betroffenen keineswegs zu decken, zumal Letztere zum großen Theile der ärmeren Klasse der Bewohner angehören. Der unterzeichnete Hülfsausschuß wendet sich vertrauensvoll mit der herzlichen Bitte an alle theilnehmenden Menschenfreunde, ihre Gaben, und wären sie auch noch so klein, zur Linderung der Noth in unsere Hände legen zu wollen. Ueber die eingegangenen Unterstützungen werden wir seiner Zeit öffentlich Rechnung ablegen. Loschwitz, den 19. Juni 1875. Der Hülfsausschuß. (Folgen die Unterschriften.)

Aus Mecklenburg, 18. Juni, wird geschrieben: Ein Theil

namentlich der nordöstlichen Gegenden heftigen Gewitter betroffen, das hier und Sturme begleitet war. Namentlich der Fall, und hat der tausende von großen Bäumen umgeworfen, geknickt oder völlig gebrochen. In Püschow, in Heiligenhagen und in Kösterbeck wurden Gebäude durch Blitz⸗ schlaͤge in Asche gelegt, während sogenannte kalte Schläge ein Wohn⸗ haus in Pölchow, ein anderes in Neu⸗Wiendorf, ein Stallgebäude in Rukieten und eine große dicht bei Schwaan gelegene Windmühle zer⸗ störten. In Wieck warf der Orkan eine Scheune um, in Stockstorf schob er eine neugebaute Scheune von ihren Fundamenten herab, in Schwaan warf er die ganze Bedachung und theilweise den oberen Stock eines Ziegelringofens herunter.

Aus Sondershausen, 17. Juni, meldet man: Das Gewitter, welches am 10. d. M. in verschiedenen Gegenden herrschte, hat in verschiedenen Fluren der Fürstlichen Unterherrschaft ebenfalls große Verheerungen angerichtet; ein wüthender Orkan ent⸗ wurzelte allein an der See- 150 der schönsten und stärksten Zwetschenstämme. Noch furchebarer sind die Verwüstungen bei All⸗ stedt gewesen, wo der Sturm mehrere hundert Eichen bis zu 1 ¼ Meter Durchmesser entwurzelt hat. Dem anhaltenden Regenmangel ist nicht abgeholfen worden, die Ernteaussichten sind für weite fruchtbare Ge⸗

unserer nördlichen und wurde gestern von einem dort von einem orkanartigen zwischen Schwaan und Bützow war letzteres Sturm in den benachbarten Waldungen viele

biete Thüringens nicht günstig.

Laube vom 1. September l. J. an zum Direktor wieder erwählt

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ne

8 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß.

Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Heutschen Re ichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

1—

Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 4. Verloosung,

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

effentlicher

5. Industrielle Etablissements, Grosshandel.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.

Zinszahlung 9. Familien-Nachrichten.

Amortisation,

——

Verkäufe, Verpachtungen⸗ Submissionen ꝛc.

14815] Neubau der Moselbahn.

Die Erd⸗, Planirungs⸗ und Befestigungsarbeiten auf der Strecke Stat. 306 bis 349 und Stat. 428 bis 487 VII. Abtheilung, enthaltend unter Andern 200,000 Kubikmeter Erdmassen und 6000 Kubikmeter Trockenmauerwerk, sollen ge⸗ trennt in 4 Loose, von denen je 2 zusammenhängen, vergeben werden. 1 b

Submissionshefte übersende gegen 1,50 Kopialien für jedes Loos. . 3

Massendispositionen und Profile liegen in meinem Bureau zur Einsicht aus. 1 1 Offerten sind versiegelt, mit entsprechender Auf⸗ schrift versehen und portofrei bis zum Submissions⸗ termin am

Donnerstag, den 8. Juli cr., Morgens 10 Uhr, in meinem Bureau einzureichen.

Schloß Bübingen bei Nennig, den 16. Juni 1875.

Der Abtheilungs⸗Baumeister. Buddenberg. Cto. 185/6.)

Vergisch⸗Märkische Eisenbahn.

Die Lieferung von 5 Krahnen von je 20 Ctr.

Tragfähigkeit und von 25 eisernen Koblenkasten von

je 10 Ctr. Fassungsraum, soll im Wege der Sub⸗

mission vergeben werden. 8

Die Konstruktions⸗Bedingungen und Zeichnungen können bei dem Unterzeichneten eingesehen, oder gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden. 1

Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Lieferung von Krahnen resp. Liefe⸗ rung von Kohlenkasten“ versehen, bis zum 8. Juli cr., 11 Uhr Vormittags, an den Unter⸗ zeichneten einzusenden.

Crefeld, den 14. Juni 1875.

Der Maschinenmeister.

Spoerer. (H. 41547)

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Zinszahlung.

Die am 1. Juli cr. fälligen Coupons von neuen.

Posener 4 % Pfandbriefen werden von

ge ab bei uns, in den Wochentagen von 9 - 12 Uhr Vormittags, eingelöst.

Die Coupons müssen mit einem Verzeichnisse nach Serien geordnet, eingereicht werden. sind folgende auftragt, oben genannte Coupons vom 1. Juli cr.

Gleichzeitig

bis zum 31. Augus

in Breslau: 8 Schweitzer, „Bromberg: der Herr „Görlitz: Bank der au: die Kommandite des Schle⸗ chen Baukvereins,

„Glo 8 der Herr S. Abel Jumior,

C“ in Dresden: die Herren George

Berlin, den 19. Juni 1875. Hirschfeld R General⸗Agenten der Königl. Direktion des neuen Landschaftlichen Creditver⸗ eins für die Provinz Posen.

[4784]

Verlineh

Die

Hauptkasse

lich,

Obligatione v 4 ½ au

eingelöst.

Stückzahl

Zahlung der am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen aller unserer die Einlösung der ausgeloosten Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen findet vom 1. Juli d. Ih. hierselbst, im Stationsgebäude des Saf . hofes am Potsdamer Platz unserer Billetkasse auf dem mit Ausschluß der Sonntage, während der mittagestunden von 9 bis 12 Uhr statt. Die Zinscoupons aller Obligationen werden außerdem in Berlin bei Hrn. Meyer Cohn, in Darmstadt bei der Kasse der Bank für Handel und Industrie, in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Darm⸗ städter Bank in Dresden bei der Dresdener und die Zinscouvpons unserer 4 ½ ¾ n Litt. D. neue Emission,

erdem auch in Frankfurt a. M. A. v. Rothschild & Söhne

Es wird gebeten, präsentirenden Coupons ein und den Werth

verschiedenen

Briefliche Einsendunge Hauptkasse hierselbst richten. Berlin, den 15. Juni 1875.

Bankhäuser von uns be⸗

t cr. einzulösen, und zwar: die Herren Oppenheim &.

Albert Arons, Kommunal⸗Ständische

[4790] In der

Samml. Seite sung von 3 ½ proc. Litt. B. sind folgende sammtbetrag von 2400 Thlr. zogen worden:

Nr. 24,107 auf 25,413 16,787 16,790 9,699 9,707 18,747 18,750 11,962 12,361

Diese Pfandbriefe mit dem Bemerken gekündigt,

die

vöehe Co. à Cto. 934/6 . 8 1. 8 8 Rachen

Wükau

Wolff,

Wüͤkau Berndau

aaaa au a n a2 aaann

vom 2.

mit diesem Tage nach

8†

sdam⸗Magdeburger Eisenbahn.

briefe aufhört.

so muß Prioritäts⸗Obligationen, sowie derselben veranlaßt werden.

Breslau, den 15. Juni

ab bei unserer

und in Potsdam h Oelrichs. dortigen Bahnhofe täg⸗ Vor⸗ unserer Prioritäts⸗ Ke. auch bei den Herren Platho &.

ßs (Cu

. Dar spesenfrei eingelöst werden. für Handel ne Füetäfes Chemnitz, im Juni 1875.

Prioritäts⸗ sowie

Prioritäts⸗Obligationen Litt. F.

M. bei dem Bankhause Coupons der 4 ½ ¾

bahn⸗Gesellschaft, Werrabahn, bei der und bei deren Filialen

den behufs der Einlösung zu Verzeichniß über die derselben, nach den Kategorien geordnet, beizufügen

11“ 88 2

Fabriken und

6. Verschiedene Bekanutmachungen.

In der Börsen- beilage. 1 8

iu wolle man an unsere

Das Direktorium.

Bekanntmachung. in’ Gemäßheit der §8§. 1 Allerhöchsten Verordnung vom 8. Juni 1835 (Ges.

ite 101) stattgehabten Schlesischen Apoints über einen Ge⸗ vorschriftsmäßig ge⸗ A.

Wüͤsteröhrsdorf à 1000 Thlr. à 500

werden daher ihren daß die Rückzahlung des Nennwerthes derselben gegen Pfandbriefe in coursfreiem Zustande

Januar 1876 ab 1 bei der Königlichen Instituten⸗Kasse (Albrechtsstraße Nr. 32 im Regierungs⸗Gebäude) hierselbst in den Geschäftsstunden derselben erfolgen §. 59 der allegirten nung die weitere Verzinsung der gezogenen

Sollte die Präsentation der gezogenen Pfandbriefe nicht spätestens den 15. Februar das im §. 50 der erwähnten Verordnung

vorgeschriebene Präklusionsverfahren

1875. Königliches Kredit⸗Institut für Schlesien⸗

147971] Chemnitzer Stadtbank.

Wie bringen wiederholt zur öffenklichen Kenntniß, daß die Noten unseres Instituts außer an unserer

Wolff in Berlin, F. Plump & Co. in Bremen, Groß 5 Sberländer in Frankfurt a. M.,

Das Direktoriuut.

47705 Werra⸗Eisenbahn.

Die Einlösung der am 1. Juli l. J. fälligen Prioritäts⸗Anleihe erfolgt in Erfurt bei der Hauptkasse der Thüringischen Eisen⸗ bahn eselschaft als Hauptkasse der Werra⸗Eisen⸗

bei den Billet⸗Expeditionen der Mitteldeutschen Creditbank hier zu Berlin und Frankfurt a. M., bei der Thüringischen Bank in Sondershausen

aA OiHgnAA-aaERKb— Inrmrerahaarrrgan.

8 Inserate nehmen an: die autorifirte Annon ben Orpehition 1 von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S. Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Aunnoncen⸗Bureaus

und bei deren Filialen in Berlin, Arnstadt, Barmen, Eisleben, Halle, Göttingen und Nordhausen, bei He Becker & Comp. und Herrn H. C. Plaut in eipzig, bei den Herren Platho & Wolf in Berlin, bei der Coburg⸗Gothaischen Creditgesellschaft in Coburg, bei Herren Gebrüder Haas in Carlsruhe, bei der Württembergischen Vereinsbank in Stuttgart und bei den Herren Bloch & Comp. zu Nürnberg Gleichzeitig bringen wir zur Nachachtung für die zur Kenntniß, daß von unsern 52¼ Prioritäts⸗Obligationen noch unerhoben sind: von verloosten Litt. A. Nr. 1984 à 500 Thlr., zinslos seit 1./7. 1873. Litt. B. à 200 Thlr. Nr. 108, zinslos seit 1./7. 1873. Nr. 2786, zinslos seit 1./7. 1869. Litt. C. à 100 Thlr. Nr. 6487 und 9685, zinslos seit 1./7. 1873. B. von gekündigten und Folge dessen seit 1./1. 1874 zinslos:

Litt. A. à 500 Thlr. Nr. 72 75 181 453 1064 1611 1624 1712 1837 1842 2028 2151 2395.

Litt. B. à 200 Thlr. Nr. 45 80 234 270 325 336 373 469 524 646 774 908 913 1019 1020 1086 1116 1175 1176 1177 1221 1247 1254 1255 1277 1341 1450 1538 1539 1565 1698 1700 1751 1752 2007 2266 2344 2785 2901 3106 3304 3305 3352 3525 3602 3700 4062 4065 4121 4122 4170 4171 4172 4287 4301 4348 4621 4661 4662 4712 4713 4814 4831 4832 4833 4852 54 4871 4877— 80 4918 19 und 4938.

Litt. C. à 100 Thlr. Nr. 20 125 132 350 393 407 421 458 482 722 857 1131 —32 1184 1484 1503 4 1563 1715 1756 1842 1878 1925 196² 2101 10 2243 2413 2464 —5 2481 2514 2761 2778 9 2873 3029 3034 3153 3461 3469 3471 3502 3512 3640 3965 4555 4585 4589 4592 4595 96 4600 4871 4911 4954 5074 59748 5750 5772 5952 5960 6002 6019 6090 6207 6235 6251 627⁰ 6411 6523 6563 6615 6657 6681 6696 6734—5 6746 6756 6760 6792 6875 6887 7024 7192 7314 7459 7475 7514 7551 7587 7641 7644 76878—5 7735 7753 4 7780 7814 7846 7 7860 7895 7950 7992 7995 98 8207 8251 8266 8342 8428 8437 8449 8530 8570 8622 8691 8754 8824 8841 8845 47 890528908 8935 8938 8976 9076 9152 9231 34 9237— 38 9245 9248 9269 9281—2 933687 9532 9552 9582 84 9670

9361 9456 9494 95 9683 84 9814 9850 9879 9908 9916 9932. 442 Konvertirung

57 und 58 der

27. Verloo⸗ Pfandbriefen

200 200 100 100 100 100

50

50

Inhab ern

Auslieferung der

wird, und daß Verord⸗

Pfand⸗

1876 erfolgen, in Ansehung

Endlich befinden sich noch für 43,800 Prioritäts⸗Obligationen, welche zur angemeldet sind, im Rückstand. 1

Eine Dividende für die Stammaktien kommt auf 88 8 sdas Jahr 1874 nicht zur Vertheilung.

1 Meiningen, den 13. Juni 1875. , Der Verwaltungsrath der Werra⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

„„Redacteur: F. Prehm. Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Vier Beilagen einschließlich der Börsen⸗Beilage),

Situationsplan der vorstehend beschriebenen Gebäude.

zum Deutschen

143.

79 9 70

izeiger und Königlich Prenßischen Staats⸗Anzeiger.

Königreich Preußen.

Revidirtes Reglem ent für die Immobiliar⸗Feuer⸗Sozietät der sämmtlichen Städte der Regierungsbezirke Königsberg und Gumbinnen, mit Ausnahme von Königsberg und Memel.

b I. Umfang, Zweck und Vorrechte der Sozietä

§. 1. Die Sozietät umfaßt mit Ausnahme der Städte Königs bens hn S umfaßt 1 er Städte Königs⸗ Sen sämmtliche Städte der Regierungsbezirke Königsberg Der Zweck der Sozietät ist auf die gegenseiti Gebäuden gegen Feuersgefahr gerichtet. BVägse Pesne Herstchfrrng von gemeinschaftlich übernommen, daß sich jeder Theilnehmer zugleich in dem Rechtsverhältni sse eines Versicherers und eines Ver⸗ sesrath bbefindeh als jedoch nur mit den ihm nach Ver⸗ er Versicherungsfum äßi Lrbaücs 5* g me reglementsmäßig obliegenden Bei⸗ .2. Die Verhandlungen, welche die Verwaltur ietä betreffen, die Gebäudebeschreibungen und die deraltung der,— säietat Versicherungen sind vom tarifmäßigen Stempel und von Sporteln be⸗ freit. Zu Verträgen mit einer stempelpflichtigen Partei ist der tarif⸗ mäßige Stempel in dem halben Betrage, zu den Nebenexemplaren der S8 Heglanb gter SsGi zu verwenden. i Prozessen ist die Sozietät von der Zahlung der Gerichtskost und Vorschüsse unter der im §. 6 des Behrungr der Beficht f 10. Mai 1851 (Ges. Samml. S. 622) bestimmten Maßgabe befreit.

II. Erfordernisse zur Aufnahme in die Sozietät.

§. 3. Die Sozietät darf zur Versicherung gegen Feuers

nur Gebäude annehmen, und zwar nur schee 8 1Fensrigeechr

enigen städtischen Gemeindebezirke belegen sind, auf welche sich ihr

Serh. e 1 welche, obwohl nicht im städtischen der Kämmerei ben i

dehnden Zittwaeg erei oder den in der Stadt be⸗

Der Begriff „Gebäude“ umfaßt Baulichkeiten jeder 6u“ der Zäune, 1— 89 vüen e irchen und Thürmen: die Orgeln, Altäre, Bänke

4. Pulvermühlen, Pulvermagazine, Petroleumm . und Schmelzhütten, Brechstuben, Fe Hetta ie 1 raffinerien, Terpentin⸗, Firniß⸗, Holzsaͤure⸗, Schwe Salzsäure⸗ Salmiakfabriken, Anstalten zur Fabrikation von Aether, Gas Phos⸗ phor, Knallsilber, Knallgold und Zündmaterial jeder Art Papier⸗ fabriken mit Ofentrocknerei, Theeröfen, Pottaschbrennereien, Kienruß⸗ fabriken, Samendarren, Ziegel⸗, Kalk⸗ und Gypsöfen mit hölzernem Ueberbau sind von der Aufnahme in die Sozietat ausgeschlossen Auch ist die Direktion befugt, andere Baulichkeiten, welche den vorstehend bezeichneten Anlagen hinsichtlich der Feuergefährlichkeit gleichzustellen sind, von der Versicherung auszuschließen.

Diese Ausschließung bezieht sich auf die andere Gebände der Besitzer von Anlagen vorerwähnter Art nur dann, wenn dieselben mit den Fabriken oder den zur Aufnahme des rohen Materials und der Fabrikate bestimmten Gebäuden in einem unmittelbaren oder be⸗ sonders S ET stehen.

§. 5. e andern Gebäude ohne Unterschied ihrer Einri und Bestimmung sind zur Aufnahme in die 888 89o Die Direktion ist jedoch berechtigt, Versicherungsanträge abzu. Hng sowie bereits bestehende Versicherungen zu löschen (F. 13) etreffs der zur Klasse VII. gehörigen Gebäude, sowie auch, wenn ein Gebäude durch feuerpolizeiwidrige Einrichtungen, durch baulichen

Ostpreußische Städte⸗Feuer⸗So rietät. Beschreibung und Einschätzung der Gebände 1 I. unter RNr.. . belegen,

gefertigt am .. 1 und unter Versicherung der Richtigkeit übergeben von dem Besitzer

Zur Nachricht für den Versicherungsnehmer. 1

Berlin, Montag, den 21. Juni

Verfall, Zerstörung, schlechte Feuerungsanlagen einen au Grad ven ertene beckie 1 3 1, 6. Außerdem ist die Dire tion auch berechtigt, im Int der Soett einzelnen Bewerbern den Eintritt in dieselbe zu 5v oder einzelne Associirte von der ferneren Versicherung auszuschließen, shned doßt sie denselben über die Gründe Rechenschaft zu geben

ist.

Insbesondere ist ihr dies gestattet, wenn der Bewerb S Kaereh smn gehöfigr. 84 despecen Stadt oder vngr

belegene Gebäude bei anderen Versicherungsgesells . bF s öe

eber die Gründe, aus we chen die Direktion von der ihr vor⸗ 1““ Gebrauch. hat deerltbr Sen

e (§§. 56, ei dessen nächsten Zusa ’-

wefafhen acg ö“ chs sammentritt unauf

8687 it dem Zeitpunkte, in welchem dem ausgeschlossen Eigenthümer (§§. 5 und 6) oder dessen Stellvertreter hesceslanen des Gebäudes bekannt gemacht worden ist, hört die Versicherung und damit auch die Verpflichtung zur Beitragszahlung auf.

§. 8. Kein Gebäude, welches schon anderswo versichert ist, darf bei der Sozietät ganz oder zum Theil aufgenommen, und kein Ge⸗ bäude, welches bei der Sozietät bereits versichert ist, darf ganz oder zum Theil noch anderswo versichert werden.

Findet sich, daß ein Gebäude oder das darin befindliche, in der Versicherungssumme mit einbegriffene Zubehör noch anderswo ver⸗ sichert it so wird dasselbe nicht allein in dem Kataster sofort ge⸗ löscht, sondern es geht auch der Versicherte im Falle eines Brandes der ihm zukommenden Schadensvergütung verlustig, ohne daß seine Verbindlichkeit zu allen Sozietätsbeiträgen bis zum Ablauf des Jah⸗ res, in welchem die Läschanh .. eine Abänderung erleidet.

Ist das Gebäude mit Realschulden belastet, die im Kataster ver⸗ merkt sind, so erfolgt die Zahlung der Schadensvergütung jedoch unter Anrechnung der von andern Versicherungsgesellschaften zu zahlenden Entschädigungen, soweit dies zur Sicherung oder Befriedigung der im vermerkten vSSe;. ist.

n jeder zur Kenntniß der Direktion gelangenden doppelten Versicherung ist dieselbe der Staats wefhche s s e aatsanwaltschaft Kenntniß zu geben

.9. Jedes Gebäude muß einzeln, also auch jedes abgesondert en mi n unter einem Dache fiuch jehe icheleadfäts

intergebäude und jede sonstige nach §. 3 aufnahmefähi ich⸗ keit besonders versichert

Versicherungen einzelner Gebäudetheile allein sind nicht gestattet. sufsss 198 i. Fehestts⸗ mit⸗ Zustimmung des Aus⸗

.56, 57) in dem ihr nothwendi einenden 1 Kosten der Sozietät Rückversicherung zu

III. Zeit und Bedingungen des Ein⸗ und Austritts.

S. 11. Der Eintritt in die Sozietät, so wie die Erhöhung der Versicherungssumme ist jederzeit gestattet, nur müssen die hechunßz der wie die außerordentlichen Beiträge von dem ersten desjenigen Monats ab entrichtet werden, in welchem der Eintritt oder die Erhöhung erfolgt. Die rechtliche Wirkung des Vertrages beginnt erst mit der Anfangsstunde des Tages, an welchem die Direk⸗ tion die Genehmigung ertheilt hat.

Der betreffende Antrag ist bei dem Magistrate anzubringen und von demselben sorgfältig geprüft und gehörig bescheinigt (§§. 16 und 1) mächih entechtechen 8 S. acht Tagen der Direktion

reichen; auch i em Antragsteller auf Verlan ü Bescheinigung zu ertheilen. 8 Ee Pehh r

Societät ganz oder zum Theil aufgenommen werden, un kein Ge⸗ bäude, welches bei der Societät versichert ist, ganz 1ö6 anderswo versichert werden, bei Strafe des sofortigen Ausschlusses aus der Societät und des Verlustes der Brandschadensvergütung (§. 8). 2, ‚Der Eintritt in die Societät ist jederzeit gestattet und be⸗ ginnt die Versicherung mit dem Tage der erfolgten Genehmigung der ; 8 In 92 Henu des Kalenderjahres ge⸗ 8 iun er bis zum 1. ober dem i . 82 Magistrate angezeigt wor

(Auszug aus dem Reglement.) 1) Kein Gebäude, welches anderweit versichert ist, darf bei der

3) Bauliche Veränderungen in oder an dem versicherten Gebäude,

Die Direktion hat in drei Tagen nach Eingang des Antrags ihre S auszusprechen. Nach Ablauf dieser Faist gilt ües An⸗ tragstel er so lange als versichert, bis ihm die Zurückweisung oder Beanstandung seines Antrags bekannt gemacht worden ist. h““ kann von der Direktion eine stempel⸗ und ge ührenfreie auszustellende Bescheinigung über die Feststellung und Annahme der Versicherung verlangen. 1 §. 7 Der Austritt aus der Sozietät und die freiwillige Herab⸗ seßung er Versicherungssumme darf nur einmal im Jahre mit dem auf des letzten Dezembertages stattfinden und muß spätestens bis zum vorhergehenden 1. Oktober dem Magistrat angezeigt werden. uch ist dazu bis zum Jahresschlusse die Einwilligung der im Kataster vrnetene ä atzer ern a in glaubhafter Form beizubringen oder 9 8. .“ nachzuweisen. heidenden ist die Genehmigun t ift⸗ lich 1u Fhsr wa s ertheilen. X“ .13. Einer nothwendigen Löschung der Versicherung oder ei auf eben diesem Wege eintretenden 8 11“ summe (§§. 5, 6, 9 und 19) muß sich jeder Assoziirte jederzeit unter⸗ werfen, und steht dagegen auch den im Sozietätskataster vermerkten Hypothekengläubigern kein Widerspruchsrecht zu, doch hat die Direk⸗ brieflich zu benachrichtigen, wenn ihr Wohnort be⸗ Der gezwungen Ausscheidende hat außer im Falle der Doppel⸗ S (§. 8) die ordentlichen at auge nur bis zum Nokaufe des Semesters, in welchem die Löschung erfolgt ist, zu entrichten. agegen muß er sowohl wie der freiwillig Ausscheidende auch die⸗ jenigen außerordentlichen Beiträge entrichten, welche zur Deckung der

wenn selbige auch erst nach dem Austritte ausgeschrieben werden.

§. 14. Wenn ein versichertes Gebäude durch Abbruch beseitigt und durch Neubau ersetzt wird, soll die Beitragspflicht für das ab⸗ gebrochene Gebäude von dem Zeitpunkt ab erlöschen, wo das neu erbaute Gebäude in die Versicherung tritt.

IV. Werthsermittelung der Gebäude und Höhe d Versicherungssumme.

§. 15. Die Versicherungssumme darf den dermaligen gemeinen bseesscenet oder zu vergcessen Ge⸗ 6 rch Feuer zerstört o ädigt 5 niana sbestige z der beschädigt werden können, Die in Klasse VII. aufgeführten Gebäude i 1 1 Werths werden. v nter diesen Beschränkungen hängt die Bestimmung der Su 61 sshendebesh 68 der Cie Baf Verhen „von ihm selbst ab, nur muß diese Summe in Beträger durch die Zahl 10 theilbar sind, abgerundet sein. 8. 16. Zur Ermittelung des gemeinen Werths ist eine möglichst Fee Beschreibung eines jeden einzelnen Gebäudes nebst Situations⸗ plan nach dem hier beigefuͤgten Formular, welches auf Kosten der Sozietät durch den Magistrat unentgeltlich verabfolgt wird, anzu⸗ fertigen und in zwei Exemplaren vom Eigenthümer oder dessen gesetz⸗ lichen Vertreter unterschrieben dem Magistrate einzureichen. Die Beschreibung und die darin enthaltene Werthsangabe sind unter Zu⸗ ziehung des von einer Kommission an Ort und Stelle zu prüfen, deren Mitglieder der erwählt, und welche aus öe1“ und Frets ae. der städtischen Bau⸗ itation, event. aus zwei als Gebäud in vereidigten Banhandwerkern, besteht. 1“ Die Gebühren der Taxatoren fallen dem Antragsteller zur Last.

welche die Versetzung in eine schlechtere Klasse bedingen, sind dem 8e binnen Ronatsfrift r Strafe 8 vierfachen Betrages e5 Differenz zwischen dem 58 geringeren und dem zu zahlen⸗ 8 höheren Beitrage und der Nachzahlung derselben anzuzeigen. Die⸗ selbe Strafe trifft den Versicherungsnehmer, welcher durch seine fal⸗

4) Abgebrochene oder total abgebrannte Gebäude scheiden aus der Versicherung aus, und müssen daher die an ihre S. n tretenden neu versichert werden; bei Wiederherstellung nur theilweise durch Brand beschädigter Gebäude genügt eine Revision der Beschreibung

sowie in der Nachbarschaft gemachte Veränderungen und Anlagen,

(§§. 14 und 53 und 54).

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10.] 11. 12.

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Baulicher

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§ 5 F.

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nung von

Benennung jedes einzelnen

Gebäudes.

der Nebengebäude. Tiefe.

Ordnungs⸗Nummer des Hypotheken⸗Nummer.

Nr. der Haupt⸗ und

Meter.

den näch⸗ Zustand.

sten Ge⸗ bäuden, nach vorn, hinten, rechts und links.

der Gesimse.

b. gut, c. mittel,

der äußeren

he der Etagen der inneren

resp. Halbetagen.

2 2

Bebaute Grund⸗ fläche des Daches.

der Feuerungen.

8

V

e. schlecht.)

9 8

(a. sehr gut,

d. ziemlich,

e 82

I

auf ein Jahr.

Benutzung. pro [ Meter Grund⸗ fläche Versicherungs⸗ Summe Beitragsklasse. Ordentlicher Beitrag Ordentlicher Beitrag vom 1. bis ultimo Dezember

in Summa.

8 8 8

8

.

Bescheinigung. Daß vorstehende Beschreibung nach dem von den Unter eichneten eingenommenen Augenschein richtig ist und mit dem vorstehend von uns entworfenen Situationsplane übereinstimmt, sowie auch, daß die in derselben enthaltenen Werthsangaben mit Berücksichtigung der Be⸗ stimmungen des §. 17 des Reglements richtig sind und die begehrte Versicherungssumme dem §. 15 des Reglements entspricht, wird hier⸗ E resp. auf den geleisteten Sachverständigeneid be⸗ . „gö1

Die Einschätzungs⸗Kommission.

§. 17. Bei Prüfung der Gebäudewerthsangaben ist daran fest⸗ zuhalten, daß nur der dermalige gemeine Werth der im Gebäude enthaltenen, durch Feuer zerstörbaren Baumaterialien und Bauarbei⸗ ten unter Berücksichtigung der örtlichen Preise und Löhne und der durch vom 1-eäee. mit seinem Hauswesen selbst zu leisten⸗ den Fuhren und Handdienste bedingten Kostenersparniß ermittelt und angegeben werden soll. Als nicht durch Feuer ieGgda⸗ gelten nur die in der Erde befindlichen Fundamente oder Kellermauern. Ein weni⸗ als mittelmäßiger baulicher Zustand des Gebäudes bedingt eine erabsetzung des Werths der Materiaglien und Arbeiten. Die Summe, welche zur Herstellung eines nenen Gebäudes derselben Art erforder⸗ lich ist, kommt gar nicht in Betracht. §. 18. Hat die Kommission gegen die Richtigkeit der Beschrei⸗ bung, die Versicherungssumme und die beantragte Klasse und Unter⸗ abtheilung keine Einwendungen zu machen, oder unterwirft sich der Eigenthümer den von derselben fůür vscgg erachteten Abänderungen, so wird solches von der Kommission auf beiden Exemplaren der Be⸗

ist noch darauf zu achten, daß, wenn der

Zur Nachricht für die Kommissi (Auszug aus dem Reglement.)

1) Die Beschreibung und die darin enthaltenen Werthsangab sind unter Zuziehung des Antragstellers von einer eens 8 Ort und Stelle zu prüfen, deren Mitglieder der Magistrat erwählt und welche aus einem Mazistratsmitgliede und zwei Mitgliedern der städtischen Baudeputation, event. statt letzterer aus zwei, ein für alle⸗ gal; gfls Gebäudetaxatoren vereidigten Bauhandwerkern besteht 2) Bei Prüfung der Werthsangaben ist daran festzuhalten, d nur der gemeine Werth der in dem Gebäude vndant ste balts e. zerstörbaren Baumaterialien und Bauarbeiten unter Berücksichtigung

sheeans atteftirt, und dieselben demnächst auch vom Magistrat be⸗ slaubigt. b

Findet aber die Kommission Bedenken gegen die i t gebrachte Versicherung, und insbesondere I dishe ddneeag sicherungssumme, und will sich der Keegean ihrem Ausspruche

nicht unterwerfen, so kann die endgültige Feststellung der Ver g⸗ summe nur auf Grund einer von einem vniglichen 2 genommenen förmlichen Taxe des betreffenden Gebäudes, für welche die im §. 16 aufgestellten Gesichtspunkte ebenfalls maßgebend sind, Ücais I . sche Tare treffen d ie Kosten einer solchen Taxe treffen den Gebäude⸗Ei

wenn die Taxe um 1 als 10 Prozent hinter der beeeschexer sicherungssumme zurückbleibt, sonst fallen sie der Sozietät zur Last.

„§. 19. Sowohl bei der Werthsangabe des Eigenthümers, als bei der Prüfung derselben durch die Kommission und bei der Taxirung igenthümer des Gebäu⸗

des etwa freies Bauholz zu fordern berechtigt ist, der Werth dessel⸗

der örtlichen Preise und Löhne und der durch vom Versicherungsnehmer mit seinem bst zu leistenden Fuhren und Handdienste bedingten Kostenersparniß ermittelt und angegeben werden soll. Als nicht durch Feuer zerstörbar gelten nur die in der Erde befindlichen Fundamente und Kellermauern. Ein weniger als mittelmäßiger bau⸗ licher Zustand bedingt eine Herabsetzung des Werths der Materialien und Arbeiten. Die zum Neubau eines Gebäudes derselben Art erfor⸗ derliche Summe kommt nicht in Betracht (§. 19 3) Die Versicherungssumme darf den dermaligen gemeinen Bau⸗ 8 erthn vri 1 üichgre eee Gebäudetheile rsteigen, bei Gebäuden der Klasse VII. dieses Werths betragen (§. 15). 3 sse .

ben außer Ansatz bleibe. Dagegen ist der zur Hergabe des freien Bauholzes Verpflichtete solches sesonders bei der Sozietät 4 ver⸗ sichern berechtigt, wenn das Gebäude selbst bei derselben versichert wird oder ist. Beim Ausscheiden eines solchen Gebäudes aus der Sozietät ist dann auch gleichzeitig die etwaige Bauholzversicherung zu löschen und davon dem Inhaber derselben Kenntniß zu geben. §. 20. Um die durch den Verlauf der Zeit erfolgende Vermin⸗ derun 95 1 5 verdcaee im en, ist die Direktion jederzeit befugt, evisionen der Versiche summen durch die im §. 16 bereichnete Kommission auf Nütrungs⸗ Sozietät vorzunehmen und, falls der Eigenthümer der von ihr für

schen Angaben eine höhere Klassifizirung erlangt hat (§§. 30 und 32).

uge zu behal-

8 8

bis zu ihrem Austritt stattgefun denen Brandschäden erforderlich sind,

nöthig erachteten Herabsetzung der Versicherungssumme widerspricht,

eine förmliche Taxe nach den Grundsätzen des §. 17 du inen niglichen Baubeamten aufnehmen und —2 das 1e . versicherungsfähig bleibenden Werthssumme feststellen zu lassen Bleibt letztere um mehr als 10 Prozent unter der bisherigen Ver⸗ sicherungssumme, so fallen die Kosten der Abschätzung dem Versicherten