1875 / 148 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

und Jules Verne. Musik von Debillemont. In Scene

vollen Sommergartens durch mehr als 8000 Gas⸗

56 Geboren:

1

Antwerpen, 24. Juni, Nachm. 4 Uhr 30 Min. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen ruhig, dänischer 26. Roggen matt, Odessa 17 ¾. Hafer stetig, Nicolajef 21. Gerste ig. Petroleum-Markt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss, loco 26 bez. u. Br., pr. Juni 25 ½ bz., 26 Br., pr. Juli 25 ½ Br., pr. September 27 bez. u. Br., pr. September-Dezember 28 Br.

8 Weichend.

Liverpool, 24. Juni, Nachmittags. (W. T. B.) Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 12,000 B., davon für pekulation und Export 2000 B. Fester. Amerikanische Ver-

schiffungen eher theurer.

Middl. Orleans 7 ⅝, middling amerikanische 7 ¼166, fair Dhollerah 58 middling fair Dhollerah 4 ⅛, good middling Dhollerah 4 ⅛⅝, middl. Dhollerah 4 ⅜, fair Bengal 4 ½, fair Broach —, new fair Oomra 5 ½, 1. fair Oomra 5 %, fair Madras 4 ¼, fair Pernam 8, fair Smyrns

kair Egyptian 8 ¼.

Bradford, 24. Juni. (W. T. B.) Wolle und Wollen- waaren. Wolle eher fester. Wollene Stoffe und wollene Garne eher unverändert.

Paris, 24. Juni, Nachmittags. (W. T. B.)

Produktenmarkt. (Schlussbericht.) Weizen fest, pr. Juni 24,50, pr. Juli 25,00, pr. August 25,25, pr. September-De- zember 26,50. Mehl fest, pr. Juni 55,75, pr. Juli 56,25, pr. Aug. 56,75, pr. September-Dezember 58,00. Rüböl ruhig, pr. Juni 80,75, pr. Juli 81,00, pr. August 81,50, pr. Septeraber- Dezember 82,00 Spiritus ruhig, pr. Juni 50,50, pr. September-Dezember 51,25.

Newe Nork, 24. Juni, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 15 ¼, do. in New-

Berlin, 24. Juni. Die Marktpreise des Kartoffelspiritus, per 100,00 % nach Tralles, (100 Liter à 100 %) frei hier ins Haus ge liefert, waren auf hiesigem Platze

am 18. Juni 1875 Rmk. 53, —,— 19. 53, à —,— 21. 53,5 à 22. 54, à —,— 23. 1 24.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

ö 5

ohne Fass.

Auszahlungen.

Deutsche Thonröhren- und Chamotte-FPabrik. Am 1. Juli fällige Zivsen der Prioritäts-Pfandbriefe mit 7,50 bei A. Russ jun. in Berlin; s. Ins, in Nr. 146.

Aktien-Gesellschaft, Georg Egestorffs Salzwerke. Am 1. Juli fällige Zinsen der Prioritäts-Obligationen bei Ephraim Meyer

& Sohn in Hannover. Feuer-Assekuranz-Verein in Altona. 20 % Prämien- Rück-

gabe im Bureau und bei den Agenten des Vereins; s. Ins. in

Nr. 146. Subscription.

Königlich Schwedisches fundirtes Staats-Anlehen de 1875. Emission von 20,250,000 ℳ, 4 ½ % Obligationen zum Kourse von 98 ¼, die Subskription findet am 28. und 29. Juni statt bei Mendels- sohn & Co. in Berlin.

Ausweise von Banken ete.

„Die Schwelz“" zu Lausanne. Bilanz per 31. Dezember 1874 und Gewinn- und Verlust-Konte; s. unter Ins. der Nr. 146.

„Vesta“ Lebens-Verslcherungsbank auf Gegenseitigkelt zu

Feuer-Assekuranzverein in Altona. Bilanz pro 1874; s. unter Ins. der Nr. 146.

Liverpool- & London-Globe, Versloherungs-Gesellschaft. Geschäfts-Abschluss, Bilanz pro 31. Dezember und Gewinn- und Verlust-Konto pro 1874, sowie Bericht über das Geschäft in Preussen; s. unter Ins. der Nr. 146.

General-Versammlungen.

Süd-Norddeutsche Verbindungsbahn. Ord. „Gen.- Vers. zu Wien, unter Aufhebung der auf den 26. Juni anberaumt gewesenen. Cquxhavener Elb - Dampfschiffahrts-Gesellschaft. Ordentl. Gen.-Vers. zu Berlin. Angermünde-Schwedter Eisenbahn. Ausserordentl. Gen.-Vers. zu Schwedt a. O.; s. Ins. in Nr. 146. Kündigungen und Verloogsungen. 8

Anolamer Kreis-Chanssee-Obligationen. Behufs Amortisation ausgelooste und p. 1. Januar gekündigte Stücke; s. unter Ins. der Nr. 146.

Breslauer 4 und 4 ½ % Stadt-Obligationen. Ausgelooste uni zum Weihnachtstermin'gekündigte Nummern; s unter Ins. der Nr. 146.

Altona-Kieler Elsenbahn. Behufs Rückzahlung ausgelooster Stücke der 4 ½ %ℳ Schleswigschen Prioritäts-Obligationen; s. unter

Ins. der Nr. 146. Eisenbahn-Einnahmew.

Magdeburg-Halberstädter und Hannover-Altenbekener Eisenbahn. 1) Magdeburg-Thale, Cöthen-Halle-Vienenburg und Zweig- bahnen; Mag deburg-Wittenberge, Berlin-Lehrte, Stendal-Uelzen und Magdeburg-Oelisfelde. Im Mai 1,881,786 (+ 155,455 ℳ), bis ult. Mai 8,570,095 (+ 502,514 ℳ); Uelzen-Langwedel 86,114 (ä— 25,176 ℳ), bis ult. Mai 460,686 (— 89,155 ℳ); Vienen- burg-Grauhof (für Güterverkehr eröffnet seit 19. Mai) 1,495

24. Juli. 8

24. b“

Orleans 15 ¼. Petroleum in New-York 12, do. in Philadelphia 12. (old mirxed) 84 C.

11 ¼ . Getreidefracht 7 ½H

Mehl 5 D. 20 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 21 C. Mais Zucker (Fair refining Muscovados) 8. (Rio-) 17 ¼. Schmalz (Marke Wilcox) 13 ¼. C. Speck (short

Kaffee clear)

Posen. Geschäfts-Abschluss per 31. Dezember a. p. nebst Gewinn- und Verlust-Konto; s. unter Ins. der Pr. 146.

Angermünde-Schwedter Elsenbahn. Bilanz per 31. Dezember Sund Rechnungsabschluss pro 1874; s. unter Ins. der Nr. 146.

(+ 1,495 ℳ); Hannover-Altenbeken incl. Wietzen-Haste 186,629 (+ 12,399 ℳ); Hildesheim und Elze-Hameln Mai) 11,745 (+ 11,745 ℳ)

bis ult. Mai 766,649 (+ 33,203 ℳ); Grauhot- (für Güterverkehr eröffnet seit 19.

Wallner-Theater.

Sonnabend: Z. 15. M.: Pech⸗Schulze Sonntag: Z. 16. M.: Pech⸗Schulze.

Victoria-Theater.

Der Garten ist geöffnet. Sonnabend und Sonn⸗ tag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Signora Dorina Merante und des Balletmeisters und Solo⸗ tänzers Mr. Gredelue. Die Reise um die Welt in 80 Tagen, nebst einem Vorspiel: Die Wette um eine Million. Ausstattungsstück mit Ballet in 5 Abtheilungen, 15 Tableaux, von A. D’'Ennery gesetzt von Emil Hahn. Garten⸗ Konzert.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Sonnabend: Zehntes Gastspiel des Frl. Marie Geistinger: Der Karneval in Rom. Marie: Frl. Geistinger.) Sonntag: Der Karneval in Rom

Anfang 6 ½ Uhr.

Residenz-Theater.

Sonnabend: Eine Mutter vor Gericht, Dra⸗ matische Scene von Eduard Mautner. Eine Tasse Thee. Lustspiel in 1 Akt nach dem Französischen von E. Neumann. Am Klavier. Lustspiel in 1 Akk von Baridère und J. Lorin. Die Eifersüchtigen. Lustspiel in 2 Aufzügen von R. Benedix.

Krolls Theater. Sonnabend: Martha. Oper in 4 Akten von lotow. Konzert und brillante Beleuchtung des Anfang 5 ½, der Vorstellung 6 2 Sonntag: Undine. Doppel⸗Konzert.

Woltersdorff-Theater.

Sonnabend: Kinder um jeden Preis. einstudirt: Ein unverdorbener Jüngling.

National-Theater.

Sonnabend: Prolog mit lebenden Bil Hierauf: Prinz Friedrich von Homburg. Sonntag: Drei Paar Schuhe. Lebensbild mit Gesang in 3 Abtheilungen und 1 Vorspiel von

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend und folgende Tage: Zum 8. Male: Blindekuh. Vorher: Ein Liebesmahl. Vor, wäh⸗ rend und nach der Vorstellung: Großes Garten⸗ Konzert. Abends brillante Illumination des pracht⸗

Neu

ern.

ammen. Anfang des Konzerts 6 ½ Uhr. Entrée

en Theater 50 ₰.

Deutscher Personal-Kalender. 8 26. Juni.

1742. Joh. Schweighäuser, Philologe *.

1793. K. Philipp Moritz f. 8

1817. Ernst Schulze †.

1865. Otto Fr. Magnus Graf v. Baudissin f.

Familien⸗Nachrichten. Gestern wurde uns ein gesundes Töchterchen ge⸗ boren. Berlin, den 23. Juni 1875. Geheimer Ober⸗Baurath Siegert 8 und Frau, geb. Zachert. t: F

Verlo rl. Marie v. Steinberg⸗Skirbs mit Hrn. Geh. Admiralitäts⸗Rath Coupette (Berlin). Verehelicht: Hr. Amtsrichter Carl Henle mit rl. Hermine v. Schmidt⸗Phiseldeck (Calenberg

edingen).

Ein Sohn: Hrn. Pfarrer George Souchon (Spaͤndow). Hrn. Pastor Oergel (Kammin in P.). Hrn. Hauptmann v. Janson (Königsberg). Eine Tochter: Hrn. Haupt⸗

mann und Compagnie⸗Chef Sinhuber Fieh. Gestorben: Frau Premier⸗Lieutenant Rosa Meier, b v. Alt⸗Stutterheim (Friedland). Hrn. 88 v. Hymmen Tochter Linda (Hagen). F Justiz⸗Rath Bruno Wolff (Altona). Hr. bergerichts⸗Rath Carl v. Unger (Celle).

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

14859]

„Die Lieferung nachbenannter Gegenstände, näm⸗ lich: 698 Halsbinden, 153 Paar wildlederne Hand⸗ schuhe, die ausgeschnittenen Ledertheile zu 40 Paar langschäftigen und 20 Paar kurzschäftigen Stiefeln, 201 Paar Halbsohlen nebst Absatzflecken, eine Quan⸗ tität Tressen, Drillich, Hosen⸗ und Futterleinewand, soll im Wege der Submission vergeben werden.

Versiegelte Lieferungs⸗Offerten mit der Aufschrift:

„Offerte auf die Lieferung von Bekleidungs⸗ Gegenständen“ sind bis zum 21. Juli cr. der unterzeichneten Kommission einzusenden.

Von den Lieferungs⸗Bedingungen, welche für jeden Artikel getrennt zur Einsicht ausliegen, ist vorher Kenntniß zu nehmen.

Auswärtigen Reflektanten wird auf Abschrift mitgetheilt.

Glogau, den 21. Juni 1875.

Die Bekleidungs⸗Kommission des Nieder⸗

schlesischen Pionier⸗Bataillons Nr. 5

14903]3]3 Bekanntmachung.

Die Anlieferung von 85 Stück schmiedeeisernen Ringen nebst Zubehör zum Schachtausbau der Kö⸗ niglichen Steinkohlengrube Friedrichsthal bei Saar⸗ brücken soll im Submissionswege vergeben werden.

Lieferungslustige wollen ihre Offerten bis

Donnerstag, den 8. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, zu welcher Zeit in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten die Eröffnung derselben stattfinden wird, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, einreichen.

Die Lieferungsbedingungen können auf dem Bureau der Unterzeichneten eingesehen, auch gegen Erstattung der Copialgebühren bezogen werden.

Friedrichsthal, den 20. Juni 1875. (acto. 224/6.)

Königliche Berg⸗Inspection IX.

Verlangen

[4892]

An der Ecke der Göcker⸗ und Marktstraße hier⸗ selbst soll ein Arbeiter⸗Speisehaus aus Fachwerk mit Bretterbekleidung erbaut werden.

Zum Verding der Arbeitsausführung inkl. Mate⸗ riallieferung ist Termin auf Montag, den 5. Juli cr., Vormittags 12 Uhr, im Büreau der Hafen⸗ bau⸗Kommission anberaumt, zu welchem Unternehmer ihre Offerten mit der Aufschrift:

„Submission auf die Erbauung eines Arbeiter⸗ Speisehauses“

frankirt und versiegelt pünktlich an uns einreichen

wollen.

Die Submissions⸗Bedingungen b Zeichnungen und Kostenanschlag liegen in unserer Fhstatn⸗ zur Einsicht aus, auch können hiervon Abschriften gegen .3 der Kosten in Empfang genommen wer⸗

en.

Wilhelmshaven, den 19. Juni 1875.

Kaiserliche Marine⸗Hafeubau⸗Kommission.

Schifffahrts⸗Kanäle im mittleren Emsgebiete, Ems⸗Vechte⸗Kanal.

Submissions⸗Ausschreiben.

Es sollen (getrennt oder auch verschiedene Posi⸗

tionen zusammengenommen) vergeben werden: I. Erdarbeiten von Stock 0—10:

Dieselben umfassen die Ausschachtung, Transport und die seitliche Ablagerung von ca. 64,300 Kbm. Sandboden mit Kies einschließlich 13,000 Kbm. für die Aushebung der Baugrube einer Schleuse an dem Emsflusse excl Baggerung, ferner 80,000 Qu.⸗M. Planirungs⸗ und Böschungsarbeiten

„II. Fundamentirungsarbeiten zur Emsschleuse bei Elbergen, bestehend aus:

1) Herstellung von ca. 226 lfd. M. Spundwand,

2) Baggerung von ca. 2500 Kbm. sandigem Bo⸗

den aus der Schleuse, 3) Schüttung von ca. 1300 Kbm. Beton. III. Lieferung:

a. Lieferung von ca. 143 Kbm. nordischen Kiefern

oder frischem Buchenholz zu den Spundwänden,

b. desgl. ca. 1200 Kbm. Steinschlag,

0. 278 Rheinischer Traß,

d. 278 gelöschter Kalk.

Fenie zur Eröffnung der Offerten ist angesetzt auf den

10. Inli c., Vormittags 10 Uhr,

auf dem Abtheilungs⸗Baubureau zu Lingen, woselbst auch Bedingungen gegen Einsendung von 1 für jede Arbeit und für jede Material⸗Lieferung getrennt, zu besteßen sind. Die Offerten sind versiegelt und portofrei mit der Aufschrift: „Submission auf Erdarbeiten ꝛc.“ an den Abtheilungs⸗Baumeister Herrn Müller bis zur bestimmten Zeit einzureichen; später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Meppen, 21. Juni 1875.

Der Wasserbau⸗Inspektor. 4905] 8 Oppermann. (a. 232./6.)

[4858] Submission.

W“

Zum Bau des neuen Kreisgerichts⸗Gefängnisses

soll die Anlieferung von 26 Stück eisernen Oefen, 5 Stück dgl. Kochmaschinen,

4 Stück kupfernen Kesseln und 1 kleinen eisernen Kessel auf Submissionswege vergeben werden 1““ Offerten mit entsprechender Aufschrift versehen, sind bis zum 3. Juli cr., Mittags 12 Uhr, im Baubureau des Kreisgerichts⸗Gefängnisses einzu⸗ reichen. Bedingungen u. f. w. liegen daselbst zur Einsicht aus, event. sind solche gegen Erstattung der Copialien durch den Baumeister Ed. Kersten hier⸗ selbst zu beziehen. Münster, den 19. Juni 1875. Der Baurath. Hauptner.

84906] Bekanntmachung. 8

Die Lieferung der zur Ausstattung ber Heuberger⸗ Kaserne erforderlichen Utensilien von Zink und Weiß⸗ blech incl. Lampen zu Petroleum, ferner die Speise⸗ näpfe ꝛc. von Zinn, sowie die Anfertigung der Ma⸗ tratzen von Pferdehaaren soll im Wege der Sub⸗ mission in der Art vergeben werden, daß auch auf einzelne Sorten qu. Gegenstände Offerten angenom⸗ men werden.

Die Bedingungen und Zeichnungen liegen im diesseitigen Bureau zur Einsicht aus, auch können Abschriften derselben gegen Erstattung der Kopialien

bezogen, und die Zeichnungen bei jeder Königlichen

Garnison⸗Verwaltung eingesehen werden.

[14291]

8

geben von Anlagen mit prachtvoller Aussicht auf See und Alpen.

(M. 1892 Z.)

Siegersdorfer Werke [49461 Aktiengesellschaft.

Die diesjährige ordentliche General⸗Ver⸗ sammlung findet am 30. Inni ecr., Nachmit⸗ tags 5 Uhr, im Norddeutschen Hofe, Mohren⸗ straße 20, statt. Die Gegenstände der Tages⸗ ordnung sind Folgende:

1) Erstattung des Geschäftsberichts pro 1874.

2) Vorlegung der Jahresrechnung und Bilanz pro 1874, sowie Beschlußfassung über die Erthei⸗

lung der Decharge. 8

Wahl der Rechnungsrevisoren pro 1875.

Mittheilung darüber, daß bei der Ausschreibung

zweier Einzahlungen Konventionalstrafen nicht

eingezogen sind. 18

5) Verminderung der Gesellschaftsblätter.

6) Vorlegung des Gesellschaftsdomizils von Berlin nach Siegersdorf (§. 2 der Statuten).

7) Abänderung des §. 30 der Statuten und

8) Reduktion des Aktienkapitals.

Diejenigen Aktionäre, welche an der General⸗Ver⸗ sammlung Theil nehmen wollen, haben ihre Aktien bis zum 29. d. Mts., Nachmittags 6 Uhr, bei Jos. Goldschmidt & Comp., hinter der Katholischen Kirche Nr. 2, für sie selbst zu deponiren. (§. 3der Statuten.)

Berlin, den 25. Juni 1875.

Der Aufsichtsrath der Siegersdorfer Werke

. b GGegtt.

Dr. zur Nieden. Cto. 245/6)

3) 4)

Im Verlage von Friedrich Andreas Perthes in Gotha erschienen nachfolgende durch alle Buchhandlungen zu beziehende Werke:

Baur, Gustav, D., Die Berechtigung der Theo-

logie als eines nothwendigen Gliedes im Ge- sammtorganismus der Wissenschaft. 40

Punk, M., Dr. jur., Das Reichsgesetz über die

Beurkundung des Personenstandes und die Ehe- schliessung. 40

Gildemeister, C. H., Johann Georg Hamanns,

des Magus im Norden, Leben u. Schriften. Billige Ausgabe, I. Bd. III. u. III. folgen bald.] 3. NB. Der Verfasser hat in dem Vorwort dieser neuen Ausgabe in der Kürze die Geschichte der Hamann-Literatur von dem Erscheinen an bis auf unsere Zeit beleuchtet. [4907] Hundeshagen, D. K. B., Ausgewählte kleine Schriften u. Abhandlungen. Nach seinem handschriftlichen Nachlass ergänzt und neu

hunerhoLe.,

Sp⸗

Eröffnung am

Hôtel ersten KRanges, auf das Comfortabelste eingerichtet, in schönster Lage um-

Die Offerten sind veisiegelt, mit der Aufschrift. „Submission ꝛc.“ versehen, bis zum 5. Juli er, Vormittags 10 Uhr, der unterzeichneten Verwal tung einzusenden.

Wesel, den 22. Juni 1875. Königliche Garnison⸗Verwaltung.

148711 Ostpreußi

Die am 1. Juli 1875 fälli ritäts⸗Obligationen I., II. und III. Emission werden in der Zeit vom 30. Juni cr. bis 1. August d. J. in Berlin von der Berliner Handelsgesellschaft, in Königsberg von den Herren J. Simon Wwe. & Söhne und von unserer Hauptkasse, Schleusenstraße Nr. 4, spüäter aber nur von unserer Hauptkasse in Königsberg gegen Einlieferung der Coupons gezahlt. (H. p. 12382)

Königsberg, den 16. Juni 1875.

Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen Südbahn⸗ Gesellschaft.

Ihun. EmEEEEsnn

8*

8 15. Juni 1875. Der Direktor: F. Weinmann. Th. Christlieb 19. inneren 8.

verausgegeben von Dr. 2 Abtheilungen cpl. 1. Abth.: Zur christl. deutschen Zeitgeschichte. 2. Abth: Zur Geschichte, Ordnung u. Politik der Kirche. 11. Kölling, Heinr., Jesus u. Maria. Eine exeget.- christolog. Studie 2. 80 Leimbach, C. L., Das Papiasfragment. Exre- getische Untersuchung des Fragments (Eusebius, Hist. eccl. III., 39, 3 4) und Kritik der gleichnamigen Schrift von Lic. Dr. Weiffen- bach. 2. 40 Beiträge zur Abendmahlslehre Ter- tullians. 2. Die drei grossen Reformatlonsschriften Luthers vom Jahre 1520: „An den christ- lichen Adel deutschen Nation von des christ- lichen Standes Besserung“, „Von der babyloni- schen Gefangenschaft der Kirche“, „Von der Freiheit eines Christenmenschen“. Für das deutsche Volk herausgegeben von L. Lemme. Oosterzee, J. J. van, Zum Kampf und Frieden: Sieben Vorträge. Ein Beitrag zur Charak- teristik der gegenwärtigen Bewegungen auf theologischem und kirchlichen Gebiete, über- setzt und herausgegeben von F. Meyeringh. 2. Sammlung. 3. 60 Dasselbe. 1. Sammlung. 1. 60 Dle Quintessenz des Soolallsmus. Von einem Volkswirth. 1. 20 Schwarz, B., J. Wimpheling, der Altvater des deutschen Schulwesens. 3. Seyler, Gotth., Materialien zu einer Revision u. Reform des Bekenntnissstandes der protestant. Kirche im Deutschen Reiche. 9. Stlebritz, Ludw, Zur Geschichte der Predigt in der evangelischen Kirche, von Mosheim bis auf die Gegenwart, mit besonderer Berücksichtigung der Zeit von Schleiermachers Tode ab. I. Abth. 5. Im Anschluss an: Sohmidt, Cl. G., Geschichte der Predigt in der evangelischen Kirche Deutschlands von Luther bis Spener. 4. Theologlsche Studlten und Kritiken. Eine Zeitschrift für das gesammte Gebiet der Theologie, begründet von D. C. Ullmann und D. F. W. C. Umbreit und in Verbindung mit D. J. Mäöller, D. W. Beyschlag und D. G. Baur herausgegeben von D. E. Riehm und D J. Köstlin. pr. Jahrgang 4 Hefte. (L. 4996.) 15.

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Nas Abonnement beträgt 4 50 8 . für das Vierteljahr. 1 Insertionspreis

für den Ranm einer Druckzeile 30

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(Ale Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Restellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten V auch die Expedition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

den 26. Juni,

Abends.

nasrxxare-

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Sanitäts⸗Rath Dr. Hecht zu Stralsund, dem Stadt⸗ Archivar und Bibliothekar Dr. philos. Ennen zu Cöln, dem Amtmann Bock von Wülfingen zu Gieboldehausen und dem Postsekretär Dankoff zu Frankfurt a. O. den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Küster Hilliger zu Helbra im Mansfelder Seekreise den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem Förster Wicht zu Sievershausen, Amts Einbeck, dem ehemaligen Ge⸗ richtsscholzen Knorn zu Gr. Zauche im Kreise Trebnitz, dem Chaussee⸗Aufseher August Schönfelder zu Zawodzie im Kreise Kattowitz und dem Marketender Wilhelm Androck zu Pots⸗ dam das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

E

Deutsches Reich. Bekanntmachung. Porto für Drucksachen und Waarenproben nach Oesterreich⸗Ungarn. 9 Vom 1. Juli ab beträgt nach Oesterreich⸗Ungarn das orto: 1) für Drucksachen im Gewichte bis 50 Gramm 3 über 50 250 8 10; 250 500 20 M 500 7 1000 30 7 2) für Waarenproben ohne Unterschied des Gewichts bis 250 Gramm 10 ₰. Waarenproben im Gewichte über 250 Gramm können nur als Packete mit der Post versandt werden. Drucksachen und Waarenproben müssen vom Absender frankirt sein, wenn sie gegen die vorstehende Taxe befördert werden sollen. Un⸗ frankirte oder unzureichend frankirte Sendungen von Drucksachen und Waarenproben unterliegen dem Brief⸗ 11““ Berlin, W., den 23. Juni 1875. MKMaiserliches General⸗Postamt.

8. Bekanntmachung. Postverkehr mit Riederland. Vom 1. Juli ab treten im Postverkehr mit Nieder⸗ land folgende Aenderungen ein: Der Meistbetrag einer nach Niederland gerichteten Post⸗ anweisung wird auf 175 Gulden N. W. erweitert. Die Postanweisungs⸗Gebühr beträgt: Hhes W 00 1u1u1u“ 8 ““ Der Abschnitt der Postanweisung darf Seitens des Absen⸗

ders zu schriftlichen Mittheilungen benutzt werden.

Für Briefe mit Werthangabe wird außer dem Porto, wie für gewöhnliche frankirte Briefe nach Niederland von gleichem Gewichte, eine Versicherungsgebühr von 50 für je 1000 oder einen Theil von 1000 erhoben. Das Porto und die Versicherungsgebühr müssen stets vom Absender vorausbezahlt werden.

Durch Eilboten zu bestellende Sendungen sind mit dem Vermerk „durch Eilboten“ oder „buitengewone bestelling“ zu versehen.

Die Sendungen müssen frankirt und eine Gebühr von 25 für die Eilbestellung im Voraus entrichtet werden.

Im Grenzbezirk zwischen Deutschland und Niederland bleibt die ermäßigte Taxe von 10 für frankirte und 20 für un⸗ frankirte Briefe bestehen.

Berlin, W., den 25. Juni 1875.

Kaiserliches General⸗Postamt.

Bekanntmachung. Werthangabe bei Fahrpostsendungen nach Belgien, Frankreich und England.

Zufolge des am 22. November 1874 mit Belgien abge⸗ schlossenen Additional⸗Fahrpost⸗Vertrages muß auf Packetsen⸗ dungen nach Belgien, soweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder gemünzt), Platina, Banknoten oder Pa⸗ piergeld, Schmucksachen oder Edelsteinen besteht, der volle Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden.

Bei unrichtiger Werthangabe wird für den zu wenig angegebenen Werthbetrag auf die ganze Beförderungsstrecke das doppelte Porto berechnet, abgesehen von der etwaigen Ver⸗ folgung des Falles nach den in Belgien bestehenden Straf⸗ esetzen.

8 gleichen Bestimmungen in Bezug auf Werthangabe und ähnlichen Folgen bei unrichtiger Angabe des Werths unter⸗ liegen auch Packetsendungen mit Gegenständen der obigen Art nach Frankreich und England, gleichviel auf welchem Wege ie Beförderung erfolgt. .

Berlin W., den 25. Juni 1875. Kaiserliches General⸗Postamt. 1.e 8 Ellet⸗Lothringsn.. ö

Die von den Notabeln des Handelsstandes aus dem Bezirk des Handelsgerichts zu Colmar getroffenen Wahlen des Fabri⸗ kanten Friedrich Salzmann, des Prokuristen Alfred

4

Ostermann und des Fabrikanten Eduard Köhler, sämmt⸗ lich in Colmar, zu Richtern, des Lederfabrikanten Carl Dietz,

8

des Fabrikanten Achilles Schoellhammer und des Fär⸗ bereibesitzers Paul Scheurer daselbst zu Ergänzungsrichtern bei dem Handelsgerichte in Colmar haben die Allerhöchste Be⸗ stätigung erhalten.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Reichs⸗Oberhandelsgerichts⸗Rath Dr. Levin Goldschmidt in Leipzig unter Verleihung des Charakters als Geheimer Justiz⸗Rath zum ordentlichen Professor in der juristi⸗ schen Fakultät der Universität hierselbst zu ernennen; und

Dem Kaufmann Friedrich August Karl Buckardt, In⸗ haber der Firma C. G. Hörich & Co. hierselbst, das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.

Gesetz, betreffend einige Abänderungen der Vorschriften für die Veranlagung der Klassensteuer. Vom 16. Juni 1875.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

Art. I. Die im §. 7 des Gesetzes vom X—u, 11, (G.⸗S. für 1851 S. 193 und für 1873 S. 213) für die dritte und die vierte Stufe der Klassensteuer vorgeschriebenen Steuersätze von 12 und 15 Mark werden auf 9 Mark für die dritte und auf 12 Mark für die vierte Stufe herabgesetzt.

Art. II. Zum Zwecke der Klassensteuerveranlagung können:

1) Gemeinden und selbständige Gutsbezirke, welche eine örtlich verbundene Lage haben, miteinander,

2) Gemeinden und selbständige Gutsbezirke von abgeson⸗ derter Lage mit weniger als 500 Cinwohnern mit benachbarten Gemeinden ;

durch die Bezirksregierung (Finanzbirektion) unter Zustimmung der Kreisausschüsse, beziehentlich in densenigen Landestheilen, wo solche noch nicht vorhanden sind, der Kreisvertretungen, sowie nach vorangegangener Anhörung der Betheiligten zu einem Ein⸗ schätzungsbezirke vereinigt werden.

Die Einwohnerzahl des kombinirten Einschätzungsbezirks darf in der Regel 1200 Seelen nicht übersteigen.

Für jeden solcher Einschätzungsbezirke wird nur Eine Ein⸗ schätzungs⸗Kommission (§. 10 a. a. O.) gebildet.

Den Vorsitz in derselben und die hiermit nach §. 10. Litt. a. a. a. O. verbundenen Obliegenheiten hat der von der Bezirks⸗ regierung (Finanzdirektion) zu bestimmende Gemeinde⸗ oder Guts⸗ vesehe beziehungsweise Amtmann oder Bürgermeister zu über⸗ nehmen.

Die Mitgliederzahl der Kommission wird auf die einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke nach Verhältniß der Einwohner⸗ zahl vertheilt, mit der Maßgabe, daß mindestens ein Mitglied jeder Gemeinde und jedem Gutsbezirke zugetheilt wird. Für Gutsbezirke treten die Vorsteher derselben oder deren Stell⸗ vertreter, beziehungsweise ein von dem Gutsvorsteher zu er⸗ nennender Einwohner des Einschätzungsbezirks als Mitglied in die Kommission ein.

Sofern auf einen Gutsbezirk mehr als ein Mitglied ent⸗ fällt, werden das zweite und die ferneren Mitglieder durch den Gutsvorsteher ernannt.

Die sonstigen Obliegenheiten der betheiligten Gemeindevor⸗ stände und Gutsvorsteher bezüglich der Klassensteuerveranlagung erleiden keine Aenderung.

Art. III. An Stelle der Vorschrift des zweiten Absatzes unter Litt. b. im §. 13 a. a. O., welche hiermit aufgehoben wird, tritt folgende Bestimmung:

„Wenn ein Steuerpflichtiger nach geschehener Veranlagung von dem Verluste einer Einnahmequelle oder von außer⸗ gewöhnlichen Unglücksfällen betroffen und dadurch in seinem Nahrungszustande zurückgesetzt wird, so kann die Bezirks⸗ regierung (Finanzdirektion) auf Vorschlag der Einschätzungs⸗ bemmelscan die Steuer zu einem verhältnißmäßigen Betrage erlassen.“

Art. IV. Die im §. 14 Litt. a. a. a. O. vorgeschriebene Präklusivfrist von drei Monaten zur Eingebung der Rekla⸗ mationen gegen die Klassensteuerveranlagung wird auf zwei Monate herabgesetzt.

Art. V. Die Artikel I., II. und IV. gelangen zuerst bei der Veranlagung der Klassensteuer für das Jahr 1876 zur Anwen⸗ dung. Der Artikel III. tritt mit der Verkündigung dieses Ge⸗ setzes in Kraft. 1

Der Finanz⸗Minister wird mit der Ausführung dieses Ge⸗ setzes beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Bad Ems, den 16. Juni 18757

(L. S.) Wilhelm.

Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt

v. Kameke. Achenbach. Friedenthal.

Finanz⸗Ministerium. 1111166“j Auf Grund der Gesetze vom 15. April 1857 (G.⸗S. S. 304) und vom 18. Juni 1875 (G.⸗S. S. 231), sowie des Allerhöchsten Erlasses vom 21. Juni 1875 (G.⸗S. S. 232) wird

8 8 1 * 1“

hierdurch das gesammte Staatspapiergeld der Preußischen Mon⸗ archie zur Einlösung aufgerufen.

Von dieser Anordnung werden betroffen:

1) die Kassen⸗Anweisungen vom 2. Januar 1835;

2) die Darlehnkassenscheine vom 15. April 1848, 19. Mai 1866 und 2. Januar 1868;

3) die nach dem Gesetz vom 29. Februar 1868 (G.⸗S. S. 169) der unverzinslichen Staatsschuld hinzugetretenen Kurhessischen Kassenscheine und Noten der Landesbank zu Wiesbaden, eeinschließlich der Snn der vormaligen Landeskreditkasse da⸗ selbst;

4) die Kassen⸗Anweisungen vom 2. November 1851, 15. Dezember 1856 und 13. Februar 1861.

Die vorstehend unter Nr. 1, 2 und 3 aufgeführten Papier⸗ geldzeichen werden nur noch bis zum 31. Dezember 1875 zur Einlösung angenommen; nach Ablauf dieser Frist werden sie ungültig, und alle Ansprüche aus denselben an den Staat be⸗ ziehungsweise an die Landesbank zu Wiesbaden erlöschen.

Die Bestimmung des Zeitpunkts, zu welchem die vorstehend zu 4 bezeichneten Kassenanweisungen ihre Gültigkeit verlieren, bleibt einstweilen vorbehalten.

a. in Berlin: der General⸗Staatskasse, IEE114“ der Kontrole der Staatspapiee,¶, der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern, 8 dem Hauptsteueramt für inländische Gegenstände, dem Hauptsteueramt für ausländische Gegenstände und der unter dem Vorsteher der Ministeria Baukommission stehenden Kasse; b. in den Provinzen: den Regierungs⸗Hauptkassen, 8 den Bezirks⸗Hauptkassen in der Provinz Ha der Landes kasse*) in Sigmaringen, den Kreiskassen, den Kassen der Königlichen Steuerempfänger in den Pro⸗ vinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen⸗ Nassau und Rheinland, ““ den Bezirkskassen in den 7) den Forstkassen, 1 8) den Hauptzoll⸗ und Haupt⸗Steuerämtern, sowie 9) den Nebenzoll⸗ und den Steuerämtern, von den zu b, 4—9 aufgeführten Kassen jedoch nur, sow jeweiliger Kassenvorrath ausreicht. Auch werden die erwähnten Geldzeichen bis zum Erlöschen ihrer Gültigkeit von den Königlichen Kassen in Zahlung ange⸗ nommen. Berlin, den 21. Juni 1875. 8 Der Finanz⸗Minister. 1 Camphausen.

*) Nicht Landesbank, wie in Nr. 146 d. Bl. irrthümlich ge⸗

Beklanntmachung, 8 betreffend die Außercourssetzung der Halbguldenstücke füddeutscher Währung, sowie der vor dem Jahre 1753 geprägten Dreißig

kreuzerstücke und Fünfzehnkreuzerstücke deutschen Gepräges. Vom 7. Juni 1875.

Auf Grund des Artikels 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrath die nach⸗ stehenden Bestimmungen getroffen:

§. 1. Vom 1. Juli 1875 ab gelten nicht ferner als gesetz⸗ liches Zahlungsmittel:

1) die Halbguldenstücke süddeutscher Währung,

2) die vor dem Jahre 1753 geprägten Dreißigkreuzerstücke und Fünfzehnkreuzerstücke deutschen Gepräges. 8

Es ist daher vom 1. Juli 1875 ab außer den mit der Ein⸗ lösung beauftragten Kassen Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. 1

§. 2. Die im Umlauf befindlichen, im §. 1 bezeichneten Münzen werden in den Monaten Juli, August, Sep⸗ tember und Oktober 1875 von den durch die Landes⸗ Centralbehörden zu bezeichnenden Kassen derjenigen Bun⸗ desstaaten, welche diese Münzen geprägt haben oder in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel sind, zu ihrem gesetzlichen Werthe für Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs⸗ oder Landesmünzen umgewechselt.

Nach dem 31. Oktober 1875 werden derartige Münzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechs⸗ lung *† b

.3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§. 2) findet auf durchlöcherte und anders, als durch den gewöhn⸗ lichen Umlauf im Gewicht verringerte, imgleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. 8 8

Berlin, den 7. Juni 1875.

8 Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

Zur Ausführung der vorstehenden, in dem Reichs⸗Gesetzblatte für 1875 Seite 247 publizirten Bekanntmachung wird hierdurch

Hohenzollernschen Landen;