1876 / 103 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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Wilhelmstr. Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Vize⸗Präsidenten des Obergerichts in Osnabrück, Ober⸗ gerichts⸗Vize⸗Direktor Rautenberg, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und dem Major z. D. von List, bisher Bezirks⸗Commandeur des 1. Bataillons (Conitz) 4. Pom⸗ merschen Landwehr⸗Regiments Nr. Orden dritter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, König⸗

lich bayerischen Ober⸗Zollrath Widmann zu Cöln, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Schriftsteller Hein⸗ rich Merkens zu Würzburg und dem Barsenmeister Theodor Lüdering zu Bremen den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Königlich niederländischen Brigadier titalaire der Ryksveldwacht Schaars⸗Prins zu Aalten, das Allgemeine EFhrenzeichen zͤu verleihen.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen und Ober⸗Regierungs⸗Rath Mittler bei der Regierung in Cassel die Erlaubniß zur Anlegung des ihm Fürstlich lippischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse zu ertheilen.

Dentsches Neich.

Bekanntmachung, betreffend Abänderungen des Betriebs⸗ Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands.

Vom 24. März 1876.

Der Bundesrath des Deutschen Reichs hat in seiner Sitzung vom 24. März d. J. Abänderungen des §. 48 des Betriebs⸗ Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom 11. Mai 1874 (Centralblatt für das Deutsche Reich von 1874 Seite '179 ff.) beschlossen, welche mit dem 1. Juni 1876 in Kraft treter⸗ und durch das Centralblatt für das Deutsche Reich zur Ver⸗ öffentlichung gelangen.

Berlin, den 24. März 1876. 8* Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

Die Centraldirektion des Instituts für archäo⸗ logische Korrespondenz hat die Herren Dr. Hermann von Rohden aus Barmen, Dr. Fr. von Duhn aus Lübeck, Dr. Ad. Furtwängler aus Freiburg i. B. und Dr. Paul Knapp aus Ulm zu Stipendiaten des Instituts für das Jahr 1875 gewählt und ist diese Wahl Seitens des Auswärtigen Amts bestätigt worden. 1 Zugleich hat die Bestätigung eines fünften, des Dr. Arthur Milchhöfer aus Berlin auf Grund des §. 24 der Statuten mit Rücksicht darauf stattfinden können, daß auch in diesem Jahre eine Bewerbung um das Stipendium für christ⸗ liche Alterthumskunde nicht stattgefunden hat.

. Zu Meckenheim im Regierungsbezirk Cöln wird am 16. Mai d. J. ein Reichs⸗Telegraphenamt mit beschränktem Tagesdienst eröff⸗ net werden. Cöln, den 29. April 1876. er Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.

Zu Hummelshain ist heute eine mit der Postanstalt ver⸗ 1n Telegraphenanstalt mit beschränktem Tagesdienst eröffnet orden.

Leipzig, den 28. April 1876. Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.

Elsaß⸗Lothringen. Verordnung wegen Abänderung des Gesetzes vom 24. Ja⸗ nuar 1873, betreffend die Bezirksvertretungen, die Kreisvertre⸗ rtungen und die Wahlen zu den Gemeinderäthen. Vom 28. April 1876. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesraths und auf Grund des §. 8 des Se⸗ setzes vom 25. Juni 1873, betreffend die Einführung der Ver⸗ fassung des Deutschen Reichs in Elsaß⸗Lothringen, für Elsaß⸗ Lothringen, was folgt: §. 1. Die Bestimmung des Gesetzes, betreffend die Bezirks⸗ vertretungen, die Kreisvertretungen und die Wahlen für die Ge⸗ meinderäthe, vom 24. Januar 1873 (Gesetzbl. 1873 S. 17) in .38 Litt. c., welche lautet: „Für Elsaß⸗Lothringer, welche sich für die französische Natio⸗ nalität erklärt haben, aber nicht ausgewandert sind, ruht die Berechtigung zum Wählen und zur Wählbarkeit so lange, als

Berlin, Monta

21, den Königlichen Kronen⸗ 113““ 11“ 11.“

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den 1. Mai, Abe

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sie jene Erklärung vor der zuständigen Behörde nicht aus⸗ drücklich zurückgenommen haben.“ tritt außer Kraft.

§. 2. In allen Gemeinden findet eine außerordentliche Revision der Wählerlisten (Titel II. des organischen Dekretes vom 2. Februar 1852) statt, für welche folgende Termine fest⸗ gesetzt werden:

1) zur Ergänzung der Listen durch die Bürgermeister (Artikel 1 des décret réglementaire vom 2. Februar 1852, Bulletin des lois X. série No. 3637) die Zeit vom 1. bis 5. Mai 1876;

2) für Erlangung der Wahlfähigkeit (Artikel 1 daselbst) der 1. Juni 1876;

3) für die öffentliche Auflegung der Ergänzungslisten, die bezügliche Bekanntmachung, Einsendung von Abschriften an die Kreis⸗Direktoren der 6. Mai 1876 (Artikel 2 und 3 daselbst);

4) für den Abschluß der Wählerliste durch die Bürgermeister (Artikel 7 daselbst) der 31. Mai 1876.

Die hiernach festgestellten Wählerlisten bleiben nach Maß⸗ gabe der Bestimmungen des Artikels 8. daselbst gültig bis zum 31. März 1877.

§. 3. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. ““

Gegeben Wiesbaden, den 28. April 1876.

8 (. S.) 8 Wilhelm.

1 Fürst v. Bismarck.

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Dem Kaiserlichen Friedensrichter Ernst Barre zu Colmar ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienste des Reichs⸗

landes ertheilt worden. Der Advokat Anwalt Gustav Aholph Wolff in Straß⸗ burg ist zum Friedensrichter des Friedensgerichtsbezirks Illkirch

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Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Regierungs⸗Schulrath Linnig in Cöln zum Provinzial⸗Schulrath;

den bisherigen Garnisonpfarrer Dr. theol. Michael Max Lauer in Coblenz; sowie

den Oberlehrer am Apostel⸗Gymnasium in Cöln Dr. Joseph Hubert van Endertzu⸗ Regierungs⸗Schulräthen zu ernennen; und

dem Ober⸗Amtmann von Frantzius in Leubus, Kreis Wohlau, den Charakter als Amtsrath zu verleihen.

Finanz⸗Ministerium.

Der Ober⸗Regierungs⸗Rath Freusberg in Potsdam ist zum Geheimen Finanz⸗Rath und Provinzial⸗Steuer⸗Direktor in Altona ernannt worden.

Den Domänenpächtern Steinert zu Herrnstadt im Kreise Guhrau und Mac⸗Lean in Carls markt, Kreis Brieg, ist der Charakter als Königlicher Ober⸗Amtmann verliehen worden.

Ministrium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8 Medizinal⸗Angelegenheiten.

1 Der Provinzial⸗Schulrath Linnig ist dem Provinzial⸗ Schulkollegium in Coblenz;

der Regierungs⸗Schulrath Dr. Lauer der Regierung in Cöln, und .

der Regierungs⸗Schulrath Dr. van Endert der Regierung in Münster überwiesen worden.

Der Gymnasiallehrer Dr. Richard Jonas in Bromberg ist als Oberlehrer an das Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasium zu Posen berufen worden.

Der Gymnasial⸗Religionslehrer Dr. Wollmann zu Brauns⸗ berg ist als Oberlehrer an das Kaiser Wilhelm⸗Gymnasium in Cöln versetzt worden.

Der Gewerbeschullehrer J. J. Sachse in Coblenz ist als S Seminarlehrer beim Schullehrerseminar zu Elten angestellt worden.

Die ordentlichen Seminarlehrer Hering zu Aurich, Danert zu Lüneburg, Knote zu Verden und Plügge zu Wunstorf, sowie die Seminar⸗Hülfslehrer Reitemeyer zu Alfeld und Gehrig zu Wunstorf sind in ihren bezüglichen Aemtern definitiv angestellt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Berg⸗Assessor Carl Moritz Bucholz ist zum Berg⸗ werks⸗Direktor ernannt und demselben die Verwaltung der fiskalischen Steinkohlenbergwerke am Osterwalde übertragen

nds.

876.

46. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten.

Dienstag, den 2. Mai 1876, Vormittags 11 Uhr.

8 Tagesor dn ung:

1) Vereidigung derjenigen Mitglieder des Hauses, welche den verfassungsmäßigen Eid noch nicht geleistet haben. 2) Dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ueber⸗ tragung der Eigenthums⸗ und sonstigen Rechte des Staates an Eisenbahnen auf das Deutsche Reich.

Abgereist: Se. Excellenz der Präsident des Reichskanzler⸗ Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, nach Frankreich;

der General⸗Direktor der indirekten Steuern, Hasselbach, nach Hannover.

Die heutige Nummer des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ enthält in der Central⸗Handels⸗Register⸗Beilage: 8

Nr. 66 der Tarif⸗ ꝛc. Veränderungen der deut⸗ schen Eisenbahnen. 1“

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Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 1. Mai. Zu Ehren des Geburts⸗ tages Sr. Majestät des Kaisers von Rußland fand am Sonn⸗ abend bei Sr. Majestät dem Kaiser und König in Wies⸗ baden ein größeres Diner statt. Zu demselben hatten Ein⸗ ladungen erhalten Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Ba⸗ den, Ihre Königlichen Hoheiten der Graf und die Gräfin von Flandern Ihre Königlichen Hoheiten der Fürst und die Fürstin von Hohen zollern, Ihre Königlichen Hoheiten der Landgraf und die Land⸗ gräfin von Hessen, Ihre Durchlaucht die Prinzessin zur Lippe, der Her⸗ zog Elimar von Oldenburg, der Prinz Nikolaus von Nassau, der Prinz Dolgorucki, der Geheime Staatsrath v. Stoffregen, die Staats⸗ räthe v. Grimm, v. Nagel, v. Lankenau, die General⸗Lieutenants v. Osten⸗Sacken, v. Hanneken, v. Selchow und v. Gerstein, der Wirkliche Geheime Rath a. D. Wehrmann, der Regierungs⸗ Präsident v. Wurmb, der englische General Pope, der belgische Kapitän Blicqui, der Schloßhauptmann von Wilhelms⸗ höhe v. Heeringen, die Gräfin Benkendorff, der Kammerherr Graf Magnis und andere Personen von Distinktion.

Am 29. d. M. haben Se. Majestät der Kaiser und König den Fürsten Bariatinski empfangen, der gestern von Wies⸗ baden abgereist ist.

Gestern folgten Se. Majestät einer Einladung Sr. König⸗ lichen Hoheit des Landgrafen von Hessen zum Familiendiner. Gestern Abend 8 ½ Uhr ist Se. Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog von Baden in Wiesbaden eingetroffen.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin wurde vorgestern bei Ihrer Ankunft in Coblenz auf der Schloßbrück von den Spitzen der Behörden empfangen. Gestern fand i Königlichen Schlosse ein Diner statt.

Heute begrüßte Ihre Maäjestät die Kaiserin Ihre Majestäten den König und die Königin der Belgier auf ihrer Durchreise durch Coblenz nach Wiesbaden. 8

Ueber die Rückreise Sr. Majestät der Kaisers und Königs von Wiesbaden nach Berlin sind folgende Bestimmungen getroffen worden.

Se. Majestät werden Donnerstag, den 4. Mai, Wiesbaden Morgens 9 Uhr verlassen, in Frankfurt a. M. um 9 Uhr 50 Minuten und in Cassel um 1 Uhr 45 Minuten eintreffen. Die Abreise von Cassel sindet Nachmittags 21½ Uhr statt, und wer⸗ den Se. Majestät um 7 Uhr 20 Minuten in Magdeburg er⸗ wartet. Der Ankunft Sr. Majestät auf dem Potsdamer Bahn⸗ hof hierselbst wird Abends 9 Uhr 45 Minuten entgegengesehen.

In rverschiedenen öffentlichen Blättern findet sich die Mittheilung, daß im Mai d. J. hierselbst ein von Sr. Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen arrangirter Wettkampf zwischen deutschen und eng⸗ lischen Offizieren stattfinden solle, mit welchem auch ein Tauben⸗ schießen verbunden sei. Der Vorstand des deutschen Thier⸗ schutzvereins habe daher beschlossen, gegen das letztgenannte Projekt mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln anzukämpfen. Zu diesem Behufe habe derselbe nicht nur selbst eine bezügliche Petition an den Kronprinzen gerichtet, sondern mittels Cirkulars auch alle auswärtigen Thierschutzvereine aufgefordert, sich diesem Schritte anzuschließen.

Wir sind in der Lage, auf das Bestimmteste erklären zu können, daß Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz weder „einen Wettkampf zwischen deutschen und englischen Offi⸗ zieren arrangirt“ hat, noch zu dem wahrscheinlich gemein⸗ ten, von dem hiesigen Unions⸗Club vorbereiteten Polo⸗ spiele englischer Offtziere in Berlin in irgendwelcher Be⸗ ziehung steht, daß Höchstderselbe vielmehr von dem Programm