1875) berührt haben; es ist aber inzwischen eine Broschüre er⸗ schienen*), welche die ganze Sache in ihr richtiges Licht stellt;
ie Hauptthatsachen, welche dieselbe erzählt, möchten wir kurz berühren.
Frankreich hatte 1762 Untercanada an England abtreten müssen; damit hörte natürlich die römisch⸗katholische Religion auf, Staatsreligion zu sein, indeß wurde der neuen Kolonie Religionsfreiheit gewährt, soweit als das die englischen Ge⸗ setze gestatteten; auch die geistliche Gerichtsbarkeit wurde be⸗
chränkt, hingegen schloß sich das Volk eng an die Geistlich⸗ keit an und war ihr in hohem Maße ergeben; nur unter den gebildeten Ständen war man durch Verkehr mit Anders⸗ äubigen etwas toleranter geworden. In Folge dessen wurde im Jahre 1844 zu Montreal am Lorenzostrom eine literarische Gesellschaft gegründet, „L'institut Canadien“; man schaffte sich Zeitschriften und nach und nach eine kleine Bibliothek an, also nach unseren Begriffen eine Museumsgesellschaft. Das Beispiel der Männer von Montreal fand Nachahmung und in den folgenden zehn Jahren wurden in den verschiedenen Städten circa hundert solcher Gesellschaften gegründet; sie genossen so großen Kredit, daß das Parlament einigen jährlich kleine Bei⸗ träge votirte. Allein gerade dieser große Kredit, die Unab⸗ hängigkeit und Selbständigkeit der Gesellschaften gefiel gewissen Leuten nicht. Allmählich suchten Mitglieder des katholischen Klerus auch als Mitglieder aufgenommen zu werden und wenn das gelungen war, drangen sie auf Aenderung der Statuten oder auf Verwandlung des Institut Canadien in ein Institut national mit rein französischem Charakter. Wie groß dieser Einfluß war, zeigt sich daraus, daß ums Jahr 1858 von all' den hundert Gesellschaften nur noch die von Montreal unver⸗ ändert geblieben und diese wird denn auch unser Interesse be⸗ sonders in Anspruch nehmen.
Es galt auch diese zu zerstören. Es wurde zuerst, aller⸗ dings ohne Erfolg, der Antrag gestellt, alle Nichtkatholiken aus⸗ zuschließen und zwei protestantische Lokalblätter nicht mehr zu halten. Da diese beiden Anträge den gewünschten Erfolg nicht hatten, streute man überall die Verleumdung aus, die Bibliothek des Institut Canadien enthalte religionsgefährliche und unsitt⸗ liche Bücher. Gleichzeitig wurde in Montreal auch ein „Institut national“ gegründet und die Mitglieder der bestehenden Gesell⸗ schaft zum Austritte aufgefordert und wirklich traten von 700 derselben 150 aus; der Rest gab nun die Erklärung ab, daß die Bibliothek des Vereins keine unschicklichen Bücher enthalte und daß endschaftlich sie allein zu entscheiden haben, ob in ihrer Bibliothek religions⸗ und sittengefährliche Bücher vorhanden seien oder nicht.
Ob diesem Entschluß entbrannte der Zorn des Bischofs und er veröffentlichte einen Hirtenbrief, welcher in allen Kirchen der Diözese verlesen wurde und welcher dem Institut zwei schwere Irrthümer zur Last legte: 1) Ueber die Moralität der Bücher zu entscheiden sei nach den Beschlüssen des Konzils von Trient Sache des Bischofs. 2) Seien in der Bibliothek Bücher, welche auf dem römischen Verzeichniß der verbotenen Bücher stünden. Das Institut ließ zu Handen des Bischofs erklären, die katholischen Mitglieder hätten niemals das Recht in An⸗ spruch genommen, von Rom verbotene Bücher zu lesen, sondern nur dergleichen in der Bibliothek haben zu dürfen. Ja als die Feindschaft des Bischofs immer größer wurde, überreichte eine Deputation demselben einen Katalog und erbot sich, alle von ihm bezeichneten Bücher in eine besondere Abtheilung einzu⸗ reihen und unsittliche Bücher gänzlich zu entfernen.
Der Bischof gab nach 7 Monaten den Katalog zurück, ohne ein einziges Buch bezeichnet zu haben, forderte aber be⸗ dingungslosen Gehorsam. Die Angelegenheit gelangte nun vor den Richterstuhl des Erzbischofs von Torento, und dieser erklärte das Verfahren des Bischofs von Montreal als durchaus korrekt und forderte, daß alle verbotenen Bücher unter Verschluß ge⸗ bracht und daß ein von ihm bezeichneter Geistlicher über die Erlaubtheit der zu lesenden und anzuschaffenden Bücher die Aufsicht führe und zugleich über das sittliche Verhalten der Mit⸗ glieder des Institutes wachen sollte.
Die Geduld der frommen Mitglieder des Institut Cana⸗ dien war aber noch nicht erschöpft, sondern sie appellirten nach Rom. Das Gesuch wurde von 17 angesehenen Mitgliedern, darunter auch der nun weit bekannt gewordene Josef Guibord, unterzeichnet. Auf dieses Schreiben erfolgte von Rom aus niemals eine Antwort; dagegen hatte der Bischof, der im Jahre 1869 selbst nach Rom gereist war, daselbst seine Sache ver⸗ fochten und sandte 1) ein Schreiben der Inquisitionskongrega⸗ tion nach Montreal, worin das Verfahren des Bischofs gut⸗ geheißen, die Anschauungen der Mitglieder des canadischen In⸗ stituts verurtheilt waren und das zugleich die katholische Jugend ermahnte, sich von diesem verderblichen Verein fernzuhalten; da⸗ gegen solle sie sich an das französische Institut anschließen und die guten Blätter lesen; 2) ein Schreiben der Indexkongrega⸗ tion, welches das Jahrbuch des Vereines (von 1868) verur⸗ theilt, weil es in einem Aufsatze und in einer Rede die Glaubens⸗ und Gewissensfreiheit vertheidigte.
Beide Schreiben waren von einem Hirtenbriefe des Bischofs begleitet, welcher Jeden, der noch künftig Mitglied des cana⸗ dischen Institutes zu verbleiben wage, oder dieses Jahrbuch von
*) History of the Guibord case. Ultramontanismus versus Law and Human rights. Montreal 1875.
1868 lese, feierlich erkommunizirte und allen Geistlichen verbot, solchen die Sakramente zu reichen, selbst in der Todesstunde (in articulo mortis). Wie lammfromm und wie ergeben diese gefährlichen Ketzer waren, ergiebt sich aus zwei Beschlüssen, welche sie nunmehr faßten: 1) Sei das canadische Institut blos zu wissenschaftlichen und literarischen Zwecken gegründet, verfolge keinerlei theologische Richtung und halte jede unkirchliche und gefährliche Lehre von sich fern. 2) Die katholischen Mitglieder geben die Erklärung ab, daß sie sich ohne jeden Vorbehalt (purement et simplement) den Dekreten der römischen Kongre⸗ gationen unterwerfen.
In diesem Sinne wandten sich die Mitglieder abermals nach Rom und zwar an Kardinal Barnabo, erhielten aber wiederum keine Antwort, sondern der Bischof von Montreal schrieb von dort aus an seinen Generalvikar, die Zugeständnisse seien ungenügend; der Brief wiederholt, daß die Aufrechthal⸗ tung des Grundsatzes der Glaubensfreiheit die Ursache der Ver⸗ urtheilung der Gesellschaft sei; die Exkommunikation in ihrer ganzen Schärfe wird erneuert. (30. Oktober 1869.)
Am 18. November starb nun an einem Schlaganfalle der oben genannte Joseph Guibord. Schon vorher, schwer krank, hatte er einen Priester rufen lassen, um zu beichten; allein die Spendung der letzten Oelung wurde ihm verweigert, weil er das Versprechen nicht ablegen wollte, aus dem Verein auszu⸗ treten. Guibord stand sonst mit dem Bischof auf bestem Fuße; dieser hatte sogar alle Druckarbeiten in seiner Offizin ausführen lassen; Guibord war Geschäftsführer der größten Druckerei in Montreal, in religiösen Dingen sogar ängstlich gewissenhaft, wie man dies übrigens aus seinem Verhalten schon hat schließen können.
In Montreal wußte man, wie es scheink, zum Voraus, daß dem Verstorbenen ein kirchliches Begräbniß verweigert würde; die Wittwe stellte also an den Pfarrer das Gesuch, nur gestatten zu wollen, daß man Guibord dort beerdigen möchte, wo überhaupt die Verstorbenen beerdigt würden, nicht aber auf dem Platze, wo die Selbstmörder eingescharrt würden. Allein nicht einmal das wurde gestattet; die Leiche mußte nach dem protestantischen Friedhofe gebracht werden, wo sie in einem Grabgewölbe auf⸗ gestellt wurde.
Da reichte Guibords Wittwe Klage ein gegen die Kirchen⸗ fabrik, welche im Auftrage des Pfarrers die Beerdigung auf dem katholischen Friedhofe verweigert hatte. Der Prozeß dauerte volle fünf Jahre und wurde schließlich in England vom geheimen Rathe der Königin (Judicial Committee of the Privy Council) zu Gunsten der Wittwe Guibord entschieden, die aber den Entscheid nicht einmal mehr erlebte. Interessant ist noch zu wissen, auf was die Kirchenfabrik die Begräbnißverweigerung stützte. Von den acht Fällen, wo nach dem römischen, d. h. kanonischen Rechte, kirchliches Begräbniß verweigert werden kann, wollten alle nicht recht auf Guibord passen; in dieser Lage fand man folgenden Ausweg: der achte Fall schließt nämlich öffentliche Sünder, Konkubinarier, Prostituirte, Zauberer, Gaukler, Wucherer et caetera vom kirchlichen Begräbnisse aus und nun wurde Guibord unter die et caetera eingereist.
Als das Urtheil in aller Form Rechtens der Kirchenfabrik bekannt gemacht worden war, schickten sich nun die Freunde Guibords an, seine Leiche — natürlich ohne kirchliche Cere⸗ monien zu verlangen — auf dem katholischen Friedhofe zu be⸗ statten. Nun fanden jene bekannten und berüchtigten Szenen statt; der römisch⸗katholische Pöbel hatte die Thore des Fried⸗ hofes verrammelt und empfing die Leichenträger mit einem Hagel von Steinen und wüstem Geschrei, so daß sie mit der Leiche wieder vnkenhren mußten. Die Urheber dieser fanatischen Hand⸗ lungen waren der Erzbischof von Toronto und der Bischof von Montregl; ihre diesbezüglichen Hirtenbriefe athmen den grimmig⸗ sten Gresenses Hasses und der Verfolgung.
DiseVorgänge zeichnen besser als viele Bücher den Geist der römischen Hierarchie und zeigen, was gewagt wird, wenn man glaubt, Macht zu haben und durchzudringen, und bilden ugleich eine Illustration zu dem Satze von der freien Kirche im freien Staate. (Aus dem „Bund“.)
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Berlin. Am Dienstag traten hier Deputirte der land⸗ wirthschaftlichen Hauptvereine in Preußen zu einer Be⸗ rathung über die vom landwirthschaftlichen Ministerium ange⸗ regte Einrichtung von Provinzial⸗Fettvieh⸗Ausstellungen zusammen. Dieselben einigten sich dahin, daß noch im Herbste dieses Jahres eine derartige Ausstellung in Hamburg statt⸗ finden solle, im nächsten Jahre wieder in Hamburg (im Früh⸗ jahr), sowie in Königsberg, Breslau, Frankfurt a. M. Besonders erwartet man von den Ausstellungen in Hamburg, als einem Haupt⸗ Konsumtions⸗ und Handelsort in Deutschland, daß sie eine ebenso hohe Bedeutung, wie die alljährlich in Berlin stattfindenden Aus⸗ stellungen erlangen werden. Auch gedenken die preußischen landwirth⸗ schaftlichen Vereine, sobald eine Kooperation mit den Landwirthen im Königreich Sachsen angebahnt ist, alljährlich in Leipzig eine Vieh⸗ usstellung stattfinden zu lassen. “
Gewerbe und Hanbdel.
Die Lebensversicherungs⸗Gesellschaft „Concor⸗ dia“ hat im Jahre 1875 im Ganzen 2289 Personen mit 14,078,035 ℳ Kapital und 5020 ℳ Rente neu versichert, so daß am
1111““
Schluß des genannken Jahres im Ganzen 22,431 Personen mi 124,801,726 ℳ Kapital und 56,056 ℳ Rente bei der Gesellschaft in Versicherung standen. Die Sterblichkeit blieb im ab gelaufenen Jahre um 5,184 Personen und 310 ℳ hinter den rechnungsmäßigen Ziffern zurück. Die Generalversammlung der Fat genehmigte die Ab⸗ schlüsse und ertheilte der Verwaltung für das Geschäfts jahr 1875 Decharge. Der Rechnungsabschluß weist einen Gewinn⸗Saldo von 1,119,070 ℳ auf.
— Aus dem Jahresbericht der Altona⸗Kieler Eisenbahn liegen folgende Daten vor: Die Einnahme aus dem Personen⸗ verkehr bezifferte sich im Vorjahre auf 2,532,607 ℳ gegen 2,397,909 ℳ in 1874. Die Gesammteinnahme aus dem Güterver⸗ kehr betrug 3,291,838 ℳ gegen 3,043,112 ℳ in 1874. Für Diverse wurden vereinnahmt 55,235 ℳ Die Gesammteinnahme beirug 5,879,679 ℳ, die Gesammtausgaben 2,978,177 ℳ Es verblieb somit ein Ueberschuß von 2,901,502 ℳ, dazu aus dem Reservefonds für Er⸗ neuerung von Oberbaumaterial ꝛc. verwendete 78,824 ℳ, zusammen 2,980,327 ℳ Darvon sind verausgabt: Für Verzinsung der Anleihe I. und II. Emission resp. 331,200 ℳ und 130,681, für die 1 % Amortisation der 4. resp. 5 prozentigen Prioritätsanleihe I. und II. Emission resp. 90,000 ℳ und 67,200, und als Zuschuß zur Zahlung der Zinsen des schleswigschen Anlagekapitals 463,445, zusammen also 1,082,526 ℳ Der reine Ueberschuß betrug demnach 1,897,800 ℳ Hiervon sind verwendet worden: Als Zinsen und Dividende für die Stammaktien (7 ⅔ %) 1,414,500 ℳ (gegen resp. 6 %, 7,8 % und 5 % oder resp. 1,353,000 ℳ, 922,500 ℳ und 1,800,000 ℳ in den Jahren 1872 bis 1874), zur Einlage in den Reservefonds 468,300 ℳ und als Zuschuß zum Pensionsfends 15,000 ℳ — Der Reservefonds ist im Jahre 1875 auf 1,084,602 ℳ gegen 919,729 ℳ im Vorjahre gestiegen. Der Personal⸗Etat betrug im Ganzen 1075 Personen und erforderte einen Aufwand von 1,034,893 ℳ Von den Einnahmen kommen auf den Personenverkehr 42,98 %, Güterverkehr 56,10 %, sonstige Quellen 0,94 %. Von den Ausgaben kommen auf die Bahn⸗ verwaltung 39,15 %, Transportverwaltung 53,924 % und allgemeine Verwaltung 6,21 %. Sämmtliche Ausgaben betragen 49,31 % der Bruttoeinnahme (gegen 56,71 % im Vorjahre.) Der Bruttoüberschuß beträgt 8,28 % des bis ult. Dezember 1877 aufgewendeten Anlage⸗ Kapitals.
— Die „New⸗Yorker Hdl.⸗Ztg.“ macht in ihrem vom 21. April datirten Wochenbericht über die allgemeine Geschäfts⸗ lage folgende Bemerkungen: „Ein Bild der Gesammt⸗Situation zu entwerfen ist nech immer eine undankbare Aufgabe, denn mit kaum nennenswerthen Ausnahmen hört man überall Klagen über den un⸗ befriedisenden Geschäftsgang. Um sich zu überzeugen, daß dies keine Uebertreibung ist, bedarf es weder langer statistischer Aufstellungen über den verminderten Verkehr unseres Bank Clearing House im Ver⸗ gleich zu früheren Jahren, noch zahlenreicher Tabellen über Export und Import ꝛc. Man braucht vielmehr nur einen Gang durch die untere Stadt und den Geschäftstheil des Broadway zu machen und die Menge der leer stehenden oder zu vermiethenden Ge⸗ wölbe und Läden wird in überzeugenderer Weise, als die erschöpfendste Darlegung die noch immer schlummernde Geschäftsthätigkeit, sowie den Margel jeglichen Unternehmungsgeistes demonstriren. Als einziger Trost der wenig erfreulichen hiesigen Verhältnisse ist zu berücksichtigen, daß New⸗York unter der allgemeinen Misere am schwersten zu leiden hat, während die Berichte von anderen Plätzen der Union und namentlich aus dem Westen zum Theil sogar ermuthigend lauten.
Im Charakter des Geldstandes war in dieser Berichtswoche keine Veränderung wahrzunehmen. Geld blieb reichlich, Diskonto niedrig und selbft die ausgedehntere Börsen⸗Spekulation that der Abundanz keinen Abbruch. Die Raten für call loans gegen Depot semischter Sekuritäten stellten sich durchschnittlich auf 3 à 4 % und segen Hinterlegunz von Bundespapieren auf 2 à 3 %. — Der Gold⸗ markt neigte sich in dieser Berichtswoche der Baisse zu, eine Avance des Agios bis war nur von kurzer Dauer und die Hausse machte im weiteren Verlaufe des Geschäfts keinen Versuch, die verlorene Pofition wieder zu gewinnen. Nachdem das Agio bis 12 ⅞ gefallen, führte ein die Erwartungen etwas übersteigender Goldexport bis Mitte der Woche eine Reaktion bis 13 ½ herbei, die Reduktion des Bankdiskontos in England auf 2 %, so wie die Aussicht, daß das Schatzamt im Laufe der nächsten Wochen ca. 6,000,000 Doll. Gold (den Erlös aus den behufs Zahlung der Alabama⸗Ansprüche verkauften Bonds) in den Markt bringen wird, ließen das Agio heute bis 12ꝛ¾ fallen und schloß dasselbe à 12 ½. — Für gekündigte Bonds zahlte das Schatzamt 98,000,000 Doll. aus, für fällige Zinsen 109,000,000 Doll. — Am Waaren⸗ und Produktenmarkt war in fast sämmtlichen Branchen das Geschäft der weit hervorgeschrittenen Saison gegenüber von nur mäßi⸗ gem Umfang. Brodstoffe in Erwartung der auf den 4. Mai an⸗ beraumten Eröffnung der Kanal⸗Schiffahrt nur mäßig beachtet. Während Notirungen für disponihle Baumwolle nominell unverändert blieben, konnten Termine sich nicht gehaupten und hatte lebhafter Realisations⸗ andrang namentlich heute ein rapides Weichen der Preise zur Folge. — Auch in der verflofsenen Woche blieb die Tendenz des Marktes für rohes sowie raffinirtes Petroleum anhaltend weichend; da die täglich erniedrigten Notirungen europäischer Märkte trotz der billigen Frachtraten eng Exportfrage nicht aufkommen ließen, be⸗ schränkte sich das Geschäft auf wenige Abschlüsse fast sämmtlich ab Baltimore.
Der Waaren⸗ und Produktenimport während der am 15. April beendeten Woche repräsentirt einen Gesammt⸗ werth von 5,063,422 Doll. gegen 7,369,522 Doll. in der Vor⸗ woche, eine Abnahme von 2,306,100 Doll. ergzebend. Fremde Web⸗ stoffe partizipiren am Gesammtwerth des letztwöchentlichen Imports mit 1,659,593 Doll. resp. mit 392,684 Doll. weniger als in der Vorwoche, während der Fiport diverser Produkte und Waaren um 1,913,416 Doll. geringer war.
Am Waaren⸗ und Produkten⸗Export während der am 18. April beendeten Woche, dessen Gesammtwerth eine Zunahme von 545,992 Doll. gegen die Vorwoche aufweist, partizipirt Baumwolle mit 4252 Ballen im klarirten Werth von 288,462 Doll. gegen 9114 Ballen im Werth von 552,702 Doll. in der Vorwoche und 6712 Ballen resp. 7247 Ballen im Werth von 510,869 resp. 520,567 Dell. in der Parallelwoche beider Vorjahre.
NR Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt ant die Königliche Expedition des Neutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Ktaats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
u. derg 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen eto. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung * n. s. w. von öffentlichen Papieren.
orladungen Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.
9. Familien-Nachrichten.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
In der Börsen-
beilage. 8
1b 1“
Oeffentlicher Anzeiger. Inserate nehmen an: das Central⸗Annoncen⸗
8 1 Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin,
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, 1. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
1 Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des Iuvalidendank⸗ Rudolf Mosse, Haasenstein 8 & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.
—
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Oeffentliche Vorladung. In der Untersuchungs⸗ sache ss] Thomas Kansy et Kons. ist der Mit⸗ angeklagte, Einlieger Paul Kansy aus Jastrzygowitz unterm 24. Februar cr. von der Königlichen Staats⸗ Anwaltschaft angeklagt: a. gemeinschaftlich mit dem Thomas Kansy aus Sternalitz am 27. Mai 875 zu Koselwitz den Entschluß, Fische des Barons v. Strachwitz in der Absicht rechtswidriger Zueignung wegzunehmen, durch Handlungen bethätigt zu haben, welche einen Anfang der Ausführung dieses Ver⸗ gehens enthielten, ohne daß dasselbe zur Vollendung gekommen ist (Vergehen aus §§. 47, 43, 44, 24 des deutschen Strafgesetzbuchs); b. allein am 37. Mai 1875 zu Koselwitz den Wirthschafts⸗Inspektor Thondok, welcher zur Unterstützung des stellvertre⸗
tenden Amtsvorstehers über Koselwitz zugezogen war, als dieser Vollstreckungsbeamte durch polizeiliche Festnahme des Thomas Kansy sein Amt rechtmäßig ausübte, thätlich angegriffen zu haben (Vergehen aus §. 113 des deutschen Strafgesetzbuchs), und durch Beschluß der Strafabtheilung vom 2. März cr. in den Anklagestand versetzt. Zur mündlichen Ver⸗ handlung und Entscheidung ist Termin auf den 12. Iuni 1876, Mittags 12 ½ Uhr, im Sitzungs⸗ saale hierselbst anberaumt worden. Da der gegen⸗ wärtige Aufenthalt des Angeklagten Paul Kansy nicht bekannt ist, so wird derselbe zu diesem Ter⸗ mine hiermit öffentlich mit der Aufforderung vor⸗ geladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder diese dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie zu
demselben noch herbeigeschafft werden können, widri⸗ genfalls mit der Untersuchung und Entscheidung gegen ihn in contumaciam verfahren werden wird. Rosenberg O./S., den 11. April 1876. G Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ labungen u. derl.
1023] Subhastations⸗Patent.
Das dem Sattlermeister Carl Falke zu Branden⸗ burg a. H. gehörige, in Brandeuburg a. H., in der Altstädtischen Fischerstraße belegene, im Grund⸗ buch von der Altstadt Brandenburg Band 3 Blatt Nr. 130 verzeichnete Hausgrundstück nebst Hauskavel und sonstigem Zubehör soll
den 10. Juli 1876, Vormittags 11 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsftelle, Terminszimmer Nr. 39, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich a den Meistbietenden versteigert, und demnächst da Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages
den 14. Juli 1876, Vormittags 11 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 39, verkündet werden. 3
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt Flächenmaß von 6 Ar 64 Quadrat⸗Metern mi einem Reinertrage von 1,04 Thlr. und zur Gebäude steuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 189 ℳ veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und beglau bigte Abschrift des Grundbuchblattes sind in 82369 Bureau VIII. einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum⸗ oder ander
8
weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintraguns Mittwoch, den 24. Mät er „Vormittags 11 Uhr,
in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein⸗
getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der
Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an⸗ zumelden. Brandenburg, den 23. April 1876. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
Die am 7. August 1874 von Johannes Blum und dessen Ehefrau Catharina Elisabeth, geb. Schmake, zu Helmarshausen zu Gunsten des Jakob Wertheim daselbst über ein Darlehen von 300 Thlr. unter Verpfändung ihres in dortiger Gemarkung be⸗ legenen Grundeigenthums ausgestellte gerichtliche Schuld⸗ und Pfandverschreibung ist angeblich abhanden gekommen und werden auf desfallsigen Antrag alle Diejenigen, welche im Besitze dieser Ür⸗ kunde sind oder Rechte daran zu haben vermeinen, aufgefordert, dies binnen 4 Monaten dahier gel⸗ tend zu machen, widrigenfalls die Urkunde mortifizirt werden wird. 1
Weitere Verfügungen werden nur durch Anschlag am Gerichtsbrett bekannt gemacht.
Cassel, am 24. April 1876.
Königliches Kreisgerich [3857] Erste Abtheilung.
Nachstehendes Dokument: 129281 Zuschlagserkenntniß in der Zimmerpolier Johann Gottlieb Senst'schen Subhastation vom 14. Januar 1870 nebst Kaufgelderbelegungsverhand⸗ lung vom 14. Februar 1870 und Grundbuch⸗ auszug vom 9. April 1870 über 100 Thaler rückständige Kaufgelder nebst 5 % Zinsen vom 14. Februar 1870, für die Wittwe Schadewitz, Auguste Friederike, geborene Erdmann, zu Wit⸗ enberg, im Grundbuche Abtheilung III., Nr. 10, Band V., Seite 174, des zu Wittenberg, Fleischergasse, belegenen, Nr. 227 und 228 des Brandkatasters verzeichneten, der verwittweten Rentier Demessieur, Juliane, geborenen Viereck, etzt Schlosser Conrad gehörigen Wohnhauses mit Hof und Seitengebäuden durch Verfügung vom 9. April 1870 eingetragen, . ist angeblich verloren gegangen. Alle Diejenigen, welche an dieser Post und das darüber ausgestellte Dokument als Eigenthümer, Cessionare, Pfand⸗ oder sonstige Briefinhaber Anspruch zu machen
haben, haben sich spätestens in dem
am 10. Juli er, Vormittags 11 Uhr, im Geschäftszimmer Nr. 1 des unterzeichneten Kreis⸗
gerichts vor dem Kreisgerichts⸗Direktor von Man⸗
teuffel anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls
deas bezeichnete Dokument für amortifirt erklärt und
unter Präklusion der Berechtigten mit ihren Real⸗ oder sonstigen Ansprüchen die Post im Grundbuche gelöscht werden wird. Wittenberg, den 29. März 1876. 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1010] Ediectalladung.
Es ist die Todeserklärnng des Matrosen Carl Friedrich Herrmann Woth, Sohn des Fährmann Johann Christian Steffen Woth (auch Wothke) aus Altefähre beantragt, welcher am 25. Dezember 1835 geboren, im Dezember 1856 zu⸗ letzt aus England geschrieben hat, und sodann nach Amerika gegangen sein soll. Weitere Kunde soll von ihm nicht eingegangen sein.
Es werden deshalb er und seine unbekannten Erben und Erbesnehmer gemäß §. 6, Titel VII. Allgemeiner Gerichtsordnung, §. 78 Verordnung vom 21. Inli 1849 aufgefordert, in dem auf den 19. De⸗ zember 1876, Mittags 12 Uhr, an hiesiger
erichtsstelle angesetzten Termen zu erscheinen oder sich vorher mündlich oder schrifrlich zu melden, die Erben, soweit sie nicht aus den Kuratelakten über den Verschollenen und den Vormundschaftsakten über seine Geschwister Pekannt sind, mit der Auflage, ihr Erbrecht klar zu legen, widrigenfalls der Nach⸗ laß den sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden wird. Gegen benannten Woth (Wothke) wird mangels einer Meldung mit dem Verfahren
wegen Todeserklärung fortgefahren werden.
Bergen, den 28. Januar 1876. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, SE ssionen ꝛc.
189222 Bekanntmachung.
Von den bei dem Verkauf des parzellirten Do⸗ mänen⸗Vorwerks Vorland im Kreise Grimmen im Besitz des Fiskus verbliebenen Grundstücke sollen
3 Bauerstellen von je 35 Hektar und 2
Kossathenstellen von je 15 Hektar im Wege
des öffentlichen Aufgebotes alternativ zur Veräuße⸗ rung und zur Verpachtung gestellt werden.
Zu diesem Behufe haben wir im Homeyerschen Gasthofe zu Grimmen folgende Termine anberaumt: am 18. Mai d. Is., Vormittags 10 Uhr, zur
Veräußerung, und am 19. Mai d. Is., Vormittags 10 Uhr, zur Verpachtung.
Indem wir Kauf⸗ und resp. Pachtliebhaber dazu einladen, bemerken wir, daß die Verkaufs⸗ und die Verpachtungs⸗Bedingungen bei dem Ober⸗Amtmann Schulz zu Vorland, im Homeyerschen Gasthofe zu Grimmen und in unserer Domänen⸗Registratur vom 10. Mai d. J. ab, jedoch mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage, einzusehen sind.
Stralsund, den 30. April 187d7.
Königliche Regierung.
[3919] Bekanntmachung.
Die im Trebnitzer Kreise unmittelbar an der Stadt Trebnitz und 24 Kilometer von der Haupt⸗
stadt Breslau belegene 8 8 Königliche Domaine Trebnitz,
bestehend aus den Vorwerken Neuhof mit 246,100
ektaren, Kellerhof mit 170,88s Hektaren und Wischawe mit 156,281 Hektaren, sowie den bei Kotzerke belegenen Wiesen von 39,557 Hektaren, also mit einem Gesammt⸗Flächeninhalt von 612,593 Hek⸗
taren, soll von Johannis 1876 ab auf achtzehn
hintereinander folgende Jahre, also bis Johannis ansch 1 Kopialien bezogen werden können.
1894, anderweitig und zwar im Wege der öffent⸗ lichen Lizitation verpachtet werden. Zu diesem Be⸗ hufe haben wir einen Termin auf v“
in unserem Sitzungszimmer, Albrechtsstraße
Nr. 31 hierselbst, vor unserem Domainen⸗Departements⸗Rath, Regie⸗ rungs⸗Rath Graeff, anberaumt, zu welchem Pacht⸗ lustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß sich auf dem Vorwerke Neuhof eine Brau⸗ und Brennerei befinden, daß das Pachtgelder⸗Minimum auf 32,000 ℳ und das zur Uebernahme der Pach⸗ tung erforderliche Vermögen auf 120,000 ℳ fest⸗ gesetzt worden ist.
Pachtlustige haben sich wo möglich einige Tage vor dem Termine, spätestens aber im Termine selbst, über ihre Qualifikation und durch ein Atteft des be⸗ treffenden Kreislandraths, in welchem zugleich die Höhe der von ihnen zu zahlenden Einkommensteuer angegeben sein muß, oder auf sonst glaubwürdige Weise über den Besitz des zur Uebernahme der Pachtung erforderlichen Vermögens von 120,000 ℳ vor unserem Kommissarius auszuweisen.
Die Pacht⸗ und Lizitations⸗Bedingungen nebst den dazu gehörigen Schriftstücken, Karten und Ver⸗ messungsregistern können während der Dienststunden in unserer Domainen⸗Registratur und auf der Do⸗ mainenpachtung Trebnitz eingesehen werden, auf Ver⸗ langen werden auch Abschriften jener Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien mitgetheilt.
Die Besichtigung der Domaine ist jedem Pacht⸗ lustigen nach vorheriger Anfrage bei dem Admini⸗ strator dieser Domaine, Herrn Inspektor Schnabel, gestattet, und ist derselbe von uns beauftragt wor⸗ den, die verlangte Auskunft zu geben.
Breslau, den 3. Mai 1876.
Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. Stoeckel.
[33222
etr. den öffentlich meistbietenden Verkauf des Grundstückes u“ Nr. 3 in Casse
Das bisherige Dienstgebäude der Königlichen Provinzial⸗Steuerdirektion zu Cassel, Obere Königs⸗ straße Nr. 3, nebst Hof und Garten, soll höherer Anordnung zufolge öffentlich meistbietend verkauft werden.
Hierzu habe ich Termine, und zwar b ersten auf Mantag, den 1. Mai d. J., weiten auf Montag, den 8. Mai d. J. und ddritten auf Monzaß, den 15. Mai d. J., sebeherer Nachmittags 3 bis 4 Uhr in mein Ge⸗ chäftslokal (Cöllnische Straße 7) anberaumt. Ich lade Kauflustige mit dem Bemerken ein, daß die über das Eigenthum des Königlich preußischen Fis⸗ kus an dem vorbezeichneten Grundstücke Aufschluß ertheilende Erwerbsurkunde, Beschreibung und Taxe des Verkaufsobjektes, Verkaufs⸗ und Lizitationsbe⸗ dingungen täglich Nachmittags bei mir einzusehen sind, auch das Gruaͤdstück selbst an den Wochen⸗ tagen in den Vormittagsstunden von 8 bis 12 Uhr besichtigt werden kann.
Dabei mache ich darauf aufmerksam, daß der An⸗ kauf dem Erwerber insbesondere auch die Einrich⸗ tung sehr großer und bequemer Gesellschaftsräume, an denen es in Casset bekanntlich fehlt, mit verhältnißmäßig geringen Kosten ermöglicht, indem das auf dem Grundstücke stehende Gebäude bereits eine Reihe großer Zimmer und Säle enthält, und diese durch Anbau noch erheblich vergrößert werden können.
Cassel, 15. April 1876. 8
Der Rechtsanwalt und Notar. Spohr.
Banu der zweiten Oranienburger [3920] Schleuse.
Für den Bau der Schlense soll die Lieferung von
410 Kbm. Steinen zur Betonirung
im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Die Bedingungen können in dem Baubureau zu Oranienburger Schleuse eingesehen werden, auch können Abschriften derselben gegen portofreie Ein⸗ sendung von 1 ℳ von dort bezogen werden.
Die Offerten sind versiegelt und portofrei mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Steinen zur Betonirung“ bis zu dem auf dem Bureau zu Oranienburger Schleuse bei Oranienburg auf
Sonnabend, den 13. Mai cr., Vormittags 11 ½ Uhr,
angesetzten Eröffnungstermin an die Bauverwaltung zu Oranienburger Schleuse einzureichen. Thiergartenschleuse, im April 1876. Der Wasserbau⸗Inspektor. Rieinhardt.
Bekanntmachnung,
W“ ““ Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die Ausführung der Zimmer⸗, Tischler⸗, Dach⸗ decker’, Glaser⸗ und Anstreicherarbeiten incl. Materialienlieferung zur Herstellung eines zweiten Lokomotivschuppens auf Bahnhof Frankferet g./O.⸗ veranschlagt auf 13,402 ℳ 62 ₰, soll im Wege der öffentlichen Submission ungetheilt vergeben werden.
Es ist hierzu ein Termin auf Mittwoch, den 24. Mai cr., Vormittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Betriebs⸗Inspektion anberaumt worden, woselbst während der Dienst⸗ stunden Zeichnungen, Bedingungen und Kosten⸗ anschlag eingesehen, event, auch gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden können.
Frankfurt a/O., den 1. Mai 1876.
I. Betriebs⸗Inspektion.
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die Ausführung der Erd⸗, Maurer⸗, Steinmetz⸗ und Steinsetzer⸗Arbeiten incl. M. “ zur Herstellung eines zweiten Lokomotivschuppens au Bahnhof Frankfurt a./O., veranschlagt auf 29,005 ℳ 61 ₰, soll im Wege der öffentlichen Submission un⸗ getheilt vergeben werden.
Es ist hierzu ein Termin auf Mittwoch, den 24. Mai cr., Vormittags 10 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Betriebs⸗Inspektion anberaumt worden, woselbst während der Dienst⸗ stunden Zeichnungen, Bedingunzen und Kosten⸗ anschlag eingesehen, event. auch gegen Erstattung der
Frankfurt a /O., den 1 Mai 1876. [3917)] I. Betriebs⸗ Inspektion.
[3916]
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. 1
Die Ausführung der Schmiede⸗ und Schlosser⸗ Arbeiten inkl. Materialienlieferung zur Herstellung eines zweiten Lokomotivschuppens auf Bahnhof Frankfurt a./O., veranschlagt auf 12,192 ℳ 70 ₰, soll im Wege der öffentlichen Submission ungetheilt vergeben werden.
Es ist hierzu ein Termin auf Mittwoch, den 24. Mai ecr., Nachmittags 4 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Betriebsinspektion an⸗ beraumt worden, woselbst während der Dienststun⸗ den Zeichnungen, Bedingungen und Kostenanschlag eingesehen, event. auch gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden können.
Frankfurt a./O., den 1. Mai 1876.] * 28.1 I. Betriebs⸗Inspektion.
[3924] Bekanntmachung.
Die Schulökonomie im hiesigen Königlichen Gymnastum, deren Unternehmer die tägliche Spei⸗ sung von anschlagsmäßig 50 Alumnen zu liefern hat, soll vom 1. Oktober d. J. ab im Wege des Herabgebots weiter verdungen werden.
Zu diesem Behufe steht im Registraturzimmer des Unterzeichneten æ Mittwoch, den 17. Mai, Nachmittags 2 Uhr, Bietungstermin an, in welchem kautionsfähige und in der Speisewirthschaft erfahrene Unternehmer zu erscheinen eingeladen werden.
Die Bedingungen für die Gebote sind in dem Kassenzimmer des Herrn Landschulkastenverwalters Leipold hier täglich während den Dienststunden ein⸗ zusehen, auch gegen Erstattung der Schreibgebühren abschriftlich zu beziehen.! E“
Schleusingen, den 3. Mai 1876. ☛
Der Königliche Gymnasial⸗Direktor.
18908]
Lieferung von 500 Stück Sandsteinblöcken. Die Lieferung von 500 Stück Sandsteinblöcken soll im Submissionswege verdungen werden. Die erste Hälfte der Leferung muß 4 Wochen nach er⸗ theiltem Zuschlage, der Rest 2 Wochen später er⸗ folgen.
Offerten mit der Bezeichnung „Lieferung von Sandsteinblöcken“, sind spätestens zum 8
16. Mai cr., Vormittags 10 Uhr, im Centralbureau der Elb⸗ strombau⸗Verwaltung hier, Domplatz Nr. 21 Treppe, versiegelt abzugeben. Iüevemne enee
Die Entstegelung der eingegaugenen Offerten soll dann in Gegenwart der etwa Erschienenen erfolgen.
Die speziellen Lieferungs⸗Bedingungen sind gegen Ersatz der Kopialien von 30 ₰ zu beziehen.
Magdeburg, den 2. Mai 1876.
Der Chef der Elbstrombau⸗Verwaltung, Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen. Im Auftrage: 8 Kozlowsk à Cto. 40/5)
3875 1 Bekanntmachung.
Für die unterzeichnete Werft sollen c. 1250 M. eichene Planken von 13, 11, 8 und 5 Cm. Stärke, 100 Dm. Durchschnittslänge beschafft werden.
Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift „Submission auf Lieferung von eichenen Planken“ bis zu dem am 24. Mai cr., Mittags
12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde an⸗ beraumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien von ℳ 0,75 abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarfsangaben in der Registratur der unterzeichneten Werft zur Einsicht aus.
Kiel, den 29. April 1876. 8—
Kaiserliche Werft.
vea. Bekanntmachung. Die zum Bau der Umwährung des Marine⸗
Lazareths erforderlichen Arbeiten ꝛc. sollen verdungen werden; hierzu ist Termin auf:
Freitag, den 12. Mai cr., VVermittags 11 Uhr,
angesetzt worden. Die Umwährung besteht zum Theil aus einer massiven Mauer, zum Theil aus einer Brüstungs⸗ mauer mit darauf stehendem Eisengitter, und sind die Arbeiten resp. Lieferungen eingetheilt in: A. Erd⸗ und Maurer⸗Arbeiten, inkl. Material, ver⸗ anschlagt mit 35,675 ℳ,
. die der ornamentirten Werksteine aus Natur⸗ oder Kunstsandstein, veranschlagt mit 6125 ℳ,
. die Eisenarbeiten inkl. Material, veranschlagt mit 5950 ℳ,
Material,
die Anstreicher⸗Arbeiten inkl. anschlagt mit 250 ℳ
Die Offerten können auf die vorbezeichneten Loose einzeln oder auf das Gesammtobjekt abgegeben werden und zwar in Prozenten zur Anschlagssumme.
Die Submissions⸗Bedingungen nebst den Kosten⸗ anschlägen und Zeichnungen liegen im diesseitigen Bureau zur Einsicht aus; dieselben können auch, gegen Erstattung der Kopialienkosten, daselbst empfangen werden.
Wilhelmshaven, den 20. April 1876. Kaiserliches Marine⸗Lazareth.
[3902] Bekanntmachung.
Es sollen 40 bis 50 Stück 4,20 m. lange, 3 m. breite Wagendecken aus wasserdicht präpa⸗ rirtem ungestrichenen Segeltuch in Submission be⸗ schafft werden und sind verfiegelte mit entsprechender Aufschrift versehene Preisofferten unter Beifügung einer Stoffprobe bis zum
16. Mai cr., Mittags 12 Uhr, beim unterzeichneten Depot einzusenden. Die spe⸗ ziellen Lieferungsbedingungen liegen ebendaselbst zur
ver⸗
Einsichtnahme aus, auch köͤnnen dieselben gegen Ein⸗
sendung von 50 ₰ in Abschrift mitgetheilt werden.
ℳ 43. 50 ₰
Wilhelmshaven, 29. April 1875. 8
Marine⸗Artillerie⸗Depot.
v“
Billets (30 Tage gültig) ausgiebt.
Verloosung, Amortisatlon, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
209 8 vsse. Bekanntmachung.
Durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 22. Sep⸗ tember 1875 ist genehmigt worden, daß die auf Grund der Privilegien vom 2. März 1868 (G. S. S. 135) und 13. November 1869 (G. S. S. 1181) ausgegebenen, noch im Umlauf befindlichen 5 pro⸗ zentigen Obligationen des Angerburger Kreises getilgt und neue 4 ½ prozentige ausgegeben werden.
Demnach werden sämmtliche noch umlaufende Angerburger Kreis⸗Obligationen aus sämmtlichen Emissionen zum 1. Zuli 1876 gekündigt.
Die Rückzahlung des Kapitals und der fälligen Zinsen soll an dem gedachten Tage bei der land⸗ schaftlichen Darlehnskasse zu Königsberg i/Pr. gegen Rückgabe der Obligationen in coursfähigem Zustande und der noch nicht gültig gewordenen Coupons und Talons erfolgen. Fehlende Coupons müssen von dem Kapitalbetrage abgezogen werden.
Die landschaftliche Darlehnskasse wird gleichzeitig den Verkauf von 4 ½ prozentigen Angerburger Kreis⸗ Obligationen bewirken. 8 8
Angerburg, den 24. Februar 1876.
Der Kreis Ausschuß.
186771 Privathank zu Gotha.
Die für das Jahr 1875 auf 6 % festgesetzte Di⸗ vidende wird gegen den auf 1. Mai 1876 lau⸗ tenden Coupon Nr. 29 unserer Aktien mit
— ℳ 36. — Mark Sechs und dreißig — in Gotha bei der Kasse der Privatbank,
„ Berlin bei der Direktion der Diskontogesell⸗ schaft und bei den Herren Breest & Gelpcke, „ Magdeburg bei den Herren Ziegler & Koch, „ Leipzig bei unserer Agentur, von heute ab bezahlt. Gotha, den 28. April 1876. Direktion der Privatbank zu Gotha. Kühn. Jockusch.
Verschiedene Bekanntmachungen. (3913] Soolbad Salzschlirf
an der Oberhessischen Eisenbahn. Eröffnung 15. Mai. Bade⸗Arzt: Dr. Freiherr von Mering. Brun⸗ nen⸗ und Badeverwalter Stohr. (Fr. 38./V.)
[3939] Monats⸗Uebersicht
der Ritterschaftl. Privatbank in Pommern gemäß §. 40 der Statuten vom 24. August 1849. Acütlva.
1) Baarbestände, ℳ 871,776 2) Wechselbeständead. „ 16,608,878 3) Lombardbestände u“ „ 997,009
4) Staatspapiere und andere Bör⸗ sen⸗Effekten 577,268 1,073,110
5) “ Forderungen und I0 6) Staatsschuldscheine bei der König⸗ lichen General⸗Staatskasselaut 6. 8 der Eruttt 1 Sesefnncg. 7) Banknoten und Depositenscheine 19v 2qobJ3öö1u1“ 8) Verzinsliche Depositenkapitalien 9) Guthaben verschiedener Insti⸗ tute und Privatpersonen... 10) Gegen die Staatsschuldscheine ad 6 vom Staat reallsirte 5 Thlr. Bankicheinn „ 798,000 Stettin, den 30. April 1876. Direktorium (à Cto. 59/5.)] der Ritterschaftlichen Privatbank in Pommern. Hindersin. Pabst.
Enropäische Lebens⸗Versicherungs⸗ und g Rentenbank.
In der heutigen ordentlichen Generalversammlung unserer Gesellschaft ist deren Auflösung beschlossen und es sind zu Liquidatoren die Herren
Prokucator Schall in Ulm, Rechts⸗Anwalt Max Römer hier, und 1 N. Schmal hier, erwählt worden.
Wir bringen dieses hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ niß, indem wir gleichzeitig sämmtliche Gläubiger unserer Gesellschaft auffordern, sich bei der letzteren zu melden.
Stuttgart, am 29. April 1876.
Europäische Lebens⸗Versicherungs⸗ und Rentenbank. “ Der Hirektor. Fischer.
798,000
228,095 8,725,570
3,232, 170
FtGenermicnng Fr. Ercellenz des Herrn Ministers!
Zum Besten unseres Waisenhauses:
Gr. Prämien-Collecte. Höchste Wohlthätigkeit bei bedent Gewinnchance!
Ziehung: Berlin, vor Sochluss dieses Jahres.
Nur 60,000 Loose bei 4000 Gewinne für 75,000 Mark Werth, je 1 10,000, 2 * 3000, 1 * 2400, 2 9 1800, 2 9 900, 221600 u. s. w. Kein Treffer unter 3 Mark Werth.
Loose à 3 Nark, sowie Wiederverkäufern Loose In Commission und Rabatt sohon bel 25 Stok. durch unsern General-Collecteur Herrn
Max Meyer, Bank- u. Wechselgeschäft Berlin SW., Friedrichstr. Nr. 204. Der Forstand des israel. Prorinz. Maisenh. für Ostpr. zm Schippenbeil.
[2969] Stettin⸗Copenhagen.
A. I. Postdampfer „Titania“, Capt. G. Ziemke, von Stettin jeden Sonnabend 1 Uhr Nm., von Copenhagen jeden Mittwoch 3 Uhr Nm. Dauer der Ueberfahrt 14 bis 15 Stunden.
Hin⸗ und Retour⸗Billets (30 Tage gültig)
zwischen Berlin und Copenhagen Bahn II Cl. u. Dampfer I. Cafüte, ℳ 26. — ₰ Bahn III. Cl. u. Dampfer II. Cajüte, verkauft die Billet⸗Casse der Berlin⸗Stettiner Eisen⸗ bahn in Berlin, welche gleichfalls Rundreise⸗ (Nr. 105/3.) Rud. Christ. Gribel in Stettin.