8
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und Festtage in den Vormittagsstunden von 9 bis 8 b“ Lebensversicherungs⸗Bank auf Gegenseitigkeit.
1 Uhr bei der biesigen Kreis Kommunalkasse gegen Quittung und Rückzabe der Obligationen mit den dazu gehsrigen, erst nach dem 1. Juli cr. fälligen Zinscoupons nebst Talons baar in Empfang zu nehmen sind. Der Geldbetrag der etwa fehlenden
8
—
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger Berlin, Mittwoch, den 31. Mai
8 Bekanntmachung.
Auf Grund des Privilegiums vom 31. Mai 1865 werden die bis jetzt nicht zur Ausloosung gelangten Obligationen des Königsberger Landkreises I. Emission den Inhabern mit dem Bemerken ge⸗
Auf Grund des und in Gemäßheit der §§. 26 und 27 unseres Statuts laden wir die Herren Besitzer von Antheils⸗Certifikaten der Norddeutschen Lebensversicherungs⸗Bank auf Gegenseitigkeit zu der am 8 E
zum Deutsch ℳo 127.
5
1625]
1. Von der ersten Anleihe vom Jahre 1864:
II. Von der zweiten Anleihe vom Jahre 1865: 8
1. Juli d. Js. ab bei der hiesigen Kreis⸗Kommunal⸗d kasse gegen Quittung und Rückgabe der Schuldver⸗ schreibungen mit den dazu gehörigen,
Kreisobligationen auf.
kündigt, daß:
1) Pot. daga beträge gegen Rückgabe der Obliga⸗ tionen, Talons und der noch nicht fälligen Zinkccupons am 1. Juli 1876 in den Vor⸗ mittagsstunden auf der hiesigen Kreis⸗Kom⸗ munal⸗Kasse (Jägerhofstraße Nr. 86d.) abzu⸗ heben sind, . mit dem 1. Juli 1876 die Verzinsung der aus⸗ geloosten Obligationen aufhört, für etwa fehlende Zinscoupons der fehlende Be⸗ trag vom Kapital abgezogen werden wird, 11 die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben worden, sowie die innerhalb 4 Jahren nicht erhobenen Zinsen zu Gunsten des Kreises
verjähren.
Bemerkt wird noch, daß nunmehr sämmtliche Obli⸗ gationen des Königsberger Landkreises I. Emission den Inhabern gekündigt sind.
Königsberg, den 28. Dezember 1875.
Der Kreis⸗Ausschuß des Landkreises Königsberg. Bekanntmachung.
Bei der diesjährigen Ausloosung der Kreis⸗ obligationen des hiesigen Kreises sind folgende Nummern gezogen worden:
Litt. A. Nr. 33 u. 43 über 500 Thlr. (1500 ℳ) sleich 3000 ℳ Litt. D. Nr. 37 u. 127 über 50 Thlr. (60 gieich u in Sunima 3500 ℳ Litt. A. Nr. 31 über 500 Thlr. gleich Litt. D. Nr. 10, 50 Thlr. (150 ℳ) gleich 8 in Summa Diese Kreisobligationen werden den Besitzern mit dem Bemerken gekündigt, daß die in den ausge⸗ b. loosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom
15 und 108 über 8 450 ℳ*
erst nach dem 1. Juli d. Js. fälligen Zin⸗coupons nebst den Ta⸗v lons baar in Empfang zu nehmen sind. Der Geld⸗ betrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit abzu⸗v liefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapital zurückbehalten werden. Vom 1. Juli d. Is. ab hört die Verzinsung der obigen ausgeloosten
Gumbinnen, den 20. J. Der Kreisa
6.
Eigenthümer der am 21. Amortisation ausgeloosten ligationen und zwar: 8 Emission vom 1. Januar 1855.
A. über 1500 ℳ Nr. 27.
Füber 600 ℳ Nr. 158 137 11696.
über 300 ℳ Nr. 337 454 483 415 52
646 688 und 734.
150 ℳ Nr. 937 954 999 1099
1172 1274 1275.
1594
.über
II. Emission vom 1. Januar 1858.
Littr. B. über 600 ℳ Nr. 37.
Littr. C. über 300 ℳ Nr. 18 und 54.
III. Emission vom 10. Januar 1861.
Littr. A. über 1500 ℳ Nr. 6.
Littr. B. über 600 ℳ Nr. 104. Littr. C. über 300 ℳ Nr. 230 255 265 279 werden aufgefordert, vom 1. Juli 1876 ab den Reinwerth derselben gegen Rückgabe der Obliga⸗ tionen nebst dazu gehörenden Zins⸗Coupons und Talons bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Empfang
zu nehmen.
Gleichzeitig werden die Eigenthümer der am 18. Dezember 1868, 30. Dezember 1870, 28. Dezember 1871, 31. Dezember 1872, 29. Dezember 1873 und 16. Dezember 1874 ausgeloosten, zum 1. Juli 1869, 1871, 1872, 1873, 1874 und 1875 gekündigten Kreis⸗ Obligationen
I. Emission vom 1. Jannar 1855.
Littr. A. über 1500 ℳ
Littr. C. über 300 ℳ Nr.
Littr. D. über 150 ℳ Nr.
109*%
Nr. 3. 358 440 und
281.
Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapital zuruͤckbehalten werden. 1
[4638]
gationen
so wie die. Zinscoupons Nr. 53 werden an den Werktagen
195 8 1950 ℳ Nummern geordnetes, trag
zinset.
Anleihe, zur Auszahlung im Januar 1877, wird am 1. Juli 1876, Mittags 12 Uhr, im hiesigen Rath⸗ hause stattfinden.
2 2
Marggrabowa, den 4. Febhruar 1876. Der Kreis Ausschuß.
E““ C Lübeckische Staats⸗Anleihe von 1850.
Die auf den 1. Juli 1876 ausgeloosten Obli⸗
dieser Anleihe:
Nr. 364. 381. 518. 709. 734. “ .à 1000 Thlr.
81. 375. 498. 669. 821.
847.849. 961.1128.1136.
1348. 1449. 1884. 1952.
1981 ’1
275. 622.
1001.
1434.
2617.
3183. 1
137. 138. 168. 402. 767.
947. 1320. 1371. 1477.
1533.. .“
zu gleicher Zeit fälligen halbjährigen
it. A.
B. Nr.
710. 858. 879. 8 2192. 5*
.3130. — 200 Thlr.
om 1. bis 15. Juli 1876 eingelöset: in Berlin durch Herren Gebrüder Schickler und durch Herren Mendelssohn & Co⸗,, in Hamburg durch Herren Haller Söhle & Co., in Lübeck an der Stadtkasse, n der letzteren von 9 bis 12 Uhr Vormittags. Die bei den genannten Bankhäusern in Berlin nd Hamburg bis zum 15. Juli 1876 nicht er⸗ obenen Beträge, werden später nur in Lübeck ezahlt Den Coupons ist ein nach Terminen, Littera und die Stückzahl und den Be⸗ eathaltendes und unterschriebenes Verzeichniß eizufügen. Die ausgelooseten Obligationen werden über
Jgr:
en Fälligkeitstermin hinaus
Es sind noch nicht abgefordert on der 25sten Ausloosang, fällig IoZ *“ der 31sten⸗-Ausloosung, fällig im Januar 1871: EETITTETEI “ der 33sͤten Ausloosunz, fällig im Jaruar 1872: Lünt 0. Nr. 120.... der 34ͤten Ausloosung, fällig im Juli 1872: II “ der 35sten Ausloofung, fällig im Januar 1873: ““ à 500 Thlr. „ C. Nr. 445. 1637. 2499. à 200 „ D. R. 789 6.. 36sten Ausloosung, fällig im Juli 1873: B. Nr. 642.2529.ü . .5 500 Thlr. C. Nr. 1438. 3033.. 2900 „ D. Nr 119 37sten Ausloosung, fällig im Januar 1874: C. Nr. 749. 1440. 3018. à 200 „ D. Nr. 340. 615. 1222. 1282. à 100 „ er 38sten Ausloosung, fällig im Juli 1874: b“*“ .à 1000 Thlr. HG. Hr 5 II “ 111*“*“n D. Nr. 199. 302. 1439. 5 100 39sten Ausloosung, fällig im Januar 187 ETn“¹] B. Nr. 1635. “ “““X“ 40sten Ausloosunz, fällig im Juli 1875: o11“*“ C. Nr. 155.1730.1834. 1998. 2972. 3061. 3142. à 200 „ D. Nr. 38. 479. 716.. 66 4lsten Ausloosung, fällig im Januar 1876: VC C“ B. Nr. 249. 535. 542. 1840. 4 98999 „ C. Nr. 729. 3073. 3090 à 200 TZ83—“ Die Ausloosung von ferneren 18,500 Thlrn. dieser
on
2 der
Lit.
2: 5 lr.
lr
Lübeck, den 26. Mai 1876. Das Finanzdepartement.
II. Emission vom 1. Januar 1858. Littr. C. über 300 ℳ Nr. 9 16 26 47 60 Littr. E. über 75 ℳ Nr. 37 150. 7
III. Emission vom 10. Januar 1861. ittr. A. über 1500 ℳ Nr. 35 wiederholt aufgefordert, diese Obligationen nebst Zins Coupons und Talons zur Empfangnahme der Valuta für dieselben unter Abzug der überhobenen Zinsen der unterzeichneten Chausscebau⸗Kommission einzusenden.
Kulm, den 21. Dezember 1875. Der Vorsitzende der Chausseecbau⸗Kommis und Königliche Landrathh.
Stumpfeldt.
on
vRor DDU
1196] Bekanntmachung. 1 . In der in diesem Jahre durch den Kreisausschuß bewirkten Verloosung von Obligationen des Oletzkoer Kreises sind nachstehende Nummern ge⸗ zogen worden: Littr. A. über 100 Thaler 100 100 100 100 100 100 100 100 100 1 155 100 — 1 81 11 ““
Dieselben werden den Besitzern mit dem Bemerken hierdurch gekündigt, daß die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträage vom 1. Junli d. Is. ab, täglich mit Ausschlr Sonn⸗ 1“ g8. “
Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr
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c.,.“
[4661]
Kreis⸗Kommnunal⸗-Kasse ist vakant
werber werden aufgefordert, ihre Bewerbungs⸗Ge⸗
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Stelle des Rendauten bei der hiesigen ind soll neu besetzt werden. Einkommen beträgt inkl. Bureau⸗Unkosten jäbrlich 1800 Mark. Mit der⸗ selben ist die Verwaltung der hiesigen Stadtkasse bisher faktisch verbunden gewesen, für welche jährlich 900 Mark Gehalt gezahlt sind. Qualifizirte Be⸗
Das
99
suche bis spätestens zum 15. Juni cr. hier einzu⸗ reichen. ö“ Marggrabowa, den 26 Mai 1876.
Der Kreis⸗Ausschuß.
Die Physikatsstelle des Usedom⸗Wolliner Kreises mit dem Amtswohnsitz in Swinemünde ist durch den Tod des bisherigen Inhabers erledigt. Diejenigen Aerzte, welche sich um diese Stelle be⸗ werben wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Approbationen und sonstigen Zeugnisse, sowie die Darstellung ihres Lebenslaufs innerhalb 6 Wochen bei uns einzureichen. Stettin, den 26. Mai 1876. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Am Großherzoglichen Marien⸗Gymnasium zu Jever ift die 2 “ E6
zu Michaeli d. J. neu zu besetzen. Das mit der Stelle verbundene regulativmäßige Gehalt beträgt 4500 — 5500 ℳ Bewerber wollen ihre Gesuche bis zum 15. Juni hierorts einreichen. [4467] Oldenburg, 1876 Mai 20. 1 Großherzoglich oldenburgisches evangelisches 1 Ober⸗Schulkollegium. 28
8
nicht weiter ver⸗
im Januar 1868: 8
verabfolgt.
2)
-) D
—
—
H. vI
1) Eröffnr
M
Am 20. Juni d. J, Vormittags 11 Uhr,
im Geschäftslokale der Bauk, ertifikat⸗Besitzer hierdurch ergebenst ein.
Neuwahl für das gemäß Berlin, den 16.
Mai 1876.
Tagesordnuung: §. 4 ausscheidende Mitglied.
Der Verwaltungsrath.
nden
Mittwoch, den 21. Juni cr., Vormittags 10 Uhr,
Zleten⸗Platz Nr. 65, stattfinde
Generalversammlung der
2 111u““
E11“
“
8
findet zu Posen im Bazar
„V E
8 TA“,
Lebensversicherungsbank auf Gegenseitigkeit,
Statuts stimmberechtigten Mitglieder ergebenst einladen.
statt, zu welcher wir die laut §§. 7, Eintrittskarten werden, gegen Vorzeigung unserem Bureau in der Zeit vom 12. bis 1
Vertreter haben sich
7, 8 und 9 des
mit entsprechender
Nostitz-Jackowski. Präsident.
ung der Certifikate resp. Policen nebst 9. Juni d. Js., von 9 Uhr Morgens
Gegenstand der T 1 ng der Versammlung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrathes. Bericht der Direktion über die Geschäftsthätigkeit der Bank im Jahre pro 31. Dezember 1875 Bericht der Revisionskommission. echarge⸗Ertheilung an d ) Bestätigung der Wahl des event. anderweite Wahl.
ahl der Revistonskommission. Posen, den 15. Mai 1876.
„VWesta“, Lebensversich
Für den Verwaltungsrath:
st sjotzter ledier.
bis
Vollmacht zu versehen (§. 9 des St
agesordnung bildene.
9.
en Vorstand. Herrn Dr. Zielewicz zum Mitglied des
1875 und Vorlage der
ammgechiermme’e
die zweite ordentliche Generalversammlung
Beitragsquittung, von
3 Uhr Nachmittags
3 atuts)
81 82
Bilanz
Verwaltungsraths,
erungsbank auf Gegenseitigkeit.
Der General⸗Direktor:
Dr. Rejewsk
v1““
Rechnungs⸗Abschluß
d 8
Preußischen Feuer⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft
am 31. Dezember 1875.
2) Brandschaden⸗R
1) Provisionen 2) Ristorni und
8)
eserve
3) Prämieneinnahme für B rungssumme 4) Ueberschuß an Poli
1) Prämien⸗Reserve aus 18
Räckversicherungsprämie 3) Gehälter, Organisations⸗ und In Steuern und sonstige allgemeine 4) Bezahlte Brandschäden inkl. Kosten nach den Antheils “*“ 5) Zurückgestellt für noch nicht regulirte Schäden 6) Prämien⸗Uebertrag für 1876 und spätere Jahr
rung entfallenden Antheils . . .. 7) Abschreibung auf Inventar. 1“ Dies jähriger Gewinn.
Einnahme
eschlossene Versicherungen mit ℳ
cegebühren, Schildern und Zissen. .
. .
Ausgabe:
Verwa
abzüglich Provision . spektionskosten, Drucksachen, Jasert
re, nach Abzu
ltungskosten ..
Abzug des auf die Rückversicherung entfallen⸗
* .*
Bilanz Konto.
619,620,527 Versiche⸗
ionen, Porto, Miethe,
des auf die Rückversiche⸗
1) Depotwechsel de 3) Kassenbestand. 6) Verlust⸗Konto
8
3) Reserve für no
14846] Bilanz
Debitoren.
4) Guthaben bei den
r Akt
1) Grundkapital in 1000 2) Prämien⸗Reserve
ch nicht
der
2) Guthaben bei den Barquiers
Aktien
regulirte Schäden.
Aectiva:
der Gesellschaft
FPVPassiva: 8
3000 ℳ.
Berlin, den 15. Mai 1876.
Preußische Feuer⸗Versicherungs
Die L.
Agenten und anderen Debitoren. 5) Werth des Inventariums . . . . . . . .
Direktion. Nauwerk.
Sächsischen Rentenversicherungs⸗Anstalt zu Dresden.
am 31. Dezember 1875.
115,971 97
294 18922 364,159
„Aktien⸗Gesellschaft.
Creditoren.
Kautions⸗Effekten⸗ Utenstlien⸗Konto Requisiten⸗Konto.
Pothek. . Konto der Ausleih EEE““ Staats⸗ und Wer Agenten⸗Konto Kassa⸗Konto Buchschuldner. S 1
rend des
darunter 2 und
„
H. Erdmann.
Konto
. .
Konto der Ausleihung ar
ung auf
thpapier Konto
2
59 Bei Veröffentlichung vorstehender Bilanz Kalenderjahres 1875 bei der Sächsi a. 618 Personen mittels 1016 Einl schert murdes; inschließli 1 dem Königreiche Preußen, 1 4 b. 129 Mitglieder der Anstalt verstorben sind, aus dem Königreiche
c. an Jahresrenten 162,555
Dresden, am 26. Mai 1876. Das Direktorium der
if Ho⸗
ℳ ₰ 1 7,500 — . 2,371 1,187 15
6,018,301 49
20,260 25 238,238 73 C 1,179ʃ41 388 03 13275
K 74 D Faust⸗
231 28„
6,326,559 55
82 2
2,558 „
Freiherr von Weisse Vorsitzender.
autions⸗Konto.. epositen. Konto; als: Kursdifferenz⸗Reserve⸗Konto Allgemeines Jahresrenten⸗ öCE111“”“; Abfertigungs⸗Konto.
entralfonds⸗Konto; als:
Rentenkapital⸗Konti... Erbklassen⸗Kontii.. Erbkapital⸗Vertheilungs⸗Konto Reservefonds⸗Konto.. Ueberschuß- Konto . Leibrentenfonds⸗Konto...
macht das unterzeichnete
erson, mittels 1 Einlage und einer Gesammt⸗Baarzahluns
“ Preußen,
ℳ zur Auszahlung gelangten, im Königreiche Preußen.
Süchsischen Rentenversichernugs⸗Ansta
8 8
ubach, Leonhardi,
4,492,693 40 469,153,83
F
6,326,559 55
Direktorium bekannt, daß wäh⸗ sischen Rentenversicherungs⸗Anstalt zu Dresden agen und einer Gesammt⸗Baarzahlung von 76,425 ℳ v
von 180 ℳ “
lt daselbst.
Geschäftsführender.
1,423,459 75
6,108,363 4 4¼
1876
₰2 sos 5 7 9 ri 5 F zs 5 s ff j In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels⸗, Zeichen⸗ u. Musterregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht:
1) Patente,
2) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine, 8
88
3) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen, 4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter, 5) die Uebersicht der anstehenden Subhastations⸗Termine, 88
6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗
Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Land
v 8) die 9) die 10) die 11) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.
von den Reichs⸗ Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine, Tarif⸗ und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,
Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins,
Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Ländern,
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
einem besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. „ w2)
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzerstraße 109, und alle
Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
29
1 Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das Abonnement beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 ₰ —
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
x8 Aee —
IMam
Vom Central⸗Handelsregister für das Deutsche Reich werden heut die Nrn. 152 und 153
ausgegeben.
—
Mittheilungen aus dem Patent⸗Bureau des Uebersicht über Erfindungs⸗, (Nr.
Muster wurden geschützt vom 1. Januar bis 18. April 1876. . . 1u“
Marken wurden eingetragen vom Patente wurden ertheilt vom Ersatz⸗Patente (reissues) wurden
Amerika. (Ver. St.)
Belgien.
Patente wurden ertheilt vom 1. Januar bis 28. April Zusatz⸗Patente wurden eingetragen vom 1. Januar bis
Patente 5
Sechsmonatlicher
und Irland. 1876 er
88 5 7 u“ auf 1873 er Patente wurden £ 50. „ 1869 er Patente „ Patente wurden ertheilt vom
’ 6 Großbritannien —
Norwegen. Oesterr.⸗Ungarn.
Schweden. Patente wurden ertheilt:
Patente wurden eingetragen vom 1. Januar bis 5. Mai 1876 . . . . . Patente wurden ertheilt vom 1. bis 18. Januar 1876 . . . . . . .
7 2 „ 1“ Die Anzahl der Gesuche um Patente betrug vom 1. Jan. bis 19. Mai 1876. Schutz wurde ertheilt: Vom 1. Januar bis 19. Mai 1876 auf diesjährige Gesuche . . . . . .. 1875 er Patente wurden gesiegelt vom 1. Januar bis 19. Mai 1876 in Summa vom 1. Januar bis 19. Mai 1876 b
. 7
1. Januar bis 31. Dezember 1875 . . Zusatzpatente wurden ertheilt vom 1. Januar bis 31. Dezember 1875
d Patente wurden verlängert vom 1. Januar bis 31. Dezember 1875 —. Patente wurden ertheilt vom 1. Januar bis 30. April.. 16 Patente wurden ertheilt vom 1. Januar bis 31. Dezember
Ingenieurs Herrn Carl Pieper in Dresden.
Zusatz⸗, Verbesserungs⸗Patente und deren Verlängerungen.
18.) 352 310 4776 242 935 53 März 1876. . 8289 —. 1024
2113
1706 2963 221 „ 382 139 521 51 78 24 1175
77
2 2. .* 8 . . . .
7
ertheilt vom 1. Jan. bis 18. April 1876.
1876 15.
bezahlt vom 1. Jan. bis 19. Mai 1876 „ 1. Jan. bis 19. Mai 1876 „
1875
* .* .* * 4 . 89 . . .
Patente.
Preußen. Königliches Mi
Handel, Gewerbe und Arbeiten.
Dem Ingenieur Peter Barthel zu Frank⸗
furt a./ M. ist unter dem 27. Mai d. J. ein Patent auf Verbesserungen an Webstühlen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen An⸗ ordnung,
auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und
für den Umfang des preußischen Staats ertheilt
worden.
Dem Civil⸗Ingenieur Carl Kley in Bonn ist unter dem 27. Mai 1876 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschrei bung nach⸗ gewiesene Steuerung an Wasserhebungs⸗Dampf⸗ maschinen mit Hülfsrotation zur Hervorbringung des Ganges mit Hubpausen auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Dem Ingenieur Adolf Bleichert in Leipzig ist unter dem 27. Mai 1876 ein Patent auf eine selbstthätig sich lösende Kuppelung des Transportgefäßes mit dem Zugseile bei Draht⸗ seilbahnen in der durch Zeichnung und Beschrei⸗ bung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Je⸗ manden in der Anwendung bekannter Theile zu behindern, . auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
iste ffe
n 5
Patentschutz.
Der „Arbeitgeber“ bemerkt zu dem im „Engineering D. A. Polyt. Ztg.“ veröffentlichten und auch in d. Bl. abgedruckten Vorschlag, der Central⸗Verband deutscher Industriellen möge eine Einigung der Industriellen dahin anstreben, daß alle zur Ver⸗ besserung der Industrie gemachten Vorschläge und Erfindungen auf gemeinschaftliche Kosten und zu allgemeinem Nutzen von besonderen Ausschüssen von Sachverständigen, welche das Vertrauen der In⸗ dustriellen besitzen, geprü t würden. „Unsere Leser wissen, daß der Central⸗Verband dies bereits von Anfang an in sein Programm aufgenommen hat, und es läßt sich nicht leugnen, daß damit viel Gutes geschaffen wurde; ob eine solche Gliederung aber ein gutes Patentgesetz zu ersetzen im Stande ist, be⸗ zweifeln wir. Der Wiener Gewerbeverein z. B. und der zu Mühlhausen haben gleiche Einrichtungen und es ist manch Gutes damit geschaffen worden. All⸗ gemein wird indessen nicht Gebrauch davon gemacht werden können. Die nothwendige Geheimhaltung der Versuche, und der Umstand, daß in der Regel nur der Erfinder selbst dieselben ausführen kann, be⸗ schränken die Anwendung auf diejenigen, welche zu Versuchen nicht die Mittel oder nicht die Gelegen⸗ heit haben. Alle diese Vorschläge sind recht gut ge⸗ meint, großen Werth würde aber ihre Ausführung nicht haben.
Ingenieur Simon in Manchester, der mit der englischen Industrie genau vertraut ist und ebenso mit der deutschen in enger Verbindung steht, macht in einem offenen Briefe an den Patentschutzverein höchst schätzenswerthe Mittheilungen über den Einfluß des Erfinderschutzes auf die eng⸗ lische Industrie gerade vom deutschen Stand⸗ punkt aus. Er sagt, daß seine Anschauung sich ihm während einer vieljährigen Praxis in Eng⸗ land unwiderstehlich aufgedrängt habe; er geht da⸗ bei nicht von dem Interesse des Erfinders aus, son⸗ dern von dem der Industrie. Eine Begründung der Zweckmäßigkeit des Patentschutzes hält er nicht mehr für nöthig und verurtheilt ebenfalls den
„schüchternen“ Standpunkt des Patent⸗Schutz⸗ Vereins, vorläufig nur das allernothwendigste zu verlangen, weil wir sonst gar nichts bekommen könn⸗ ten. Das sei ein Standpunkt, den man einnehmen könne, wenn man um unberechtigte Vergünstigungen bitte, die Industiellen verlangen aber keine Vergün⸗ stigungen, sondern ein Gesetz, das für die ganze Industrie von großem Vortheil sein wird, wer sich in England, Frankreich, Belgien oder Amerika in gewerblichen Geschäften bewegt habe, müsse das sofort erkennen. In Deutschland fehle der dort so häufige Antrieb zu Erfindungen, weil der Schutz dafür fehle. Deshalb werde auch in Deutschland notorisch wenig praktisch Nützliches erfunden. Der erste Ge⸗ danke zu einer Erfindung tauche häufig in Deutsch⸗ land auf, allein ausgeführt werde er im Auslande, man dürfe ja nicht vergessen, daß Erfindungen in den allermeisten Fällen nicht mit offenen Armen empfangen werden, sondern daß selbst bei sehr guten Sachen harte Arbeit und viel Energie dazu gehöre, Leute zum Probiren und zur Anwendung neuer Er⸗ findungen zu veranlassen.“
1 Zum Musterschutzgesetz schreibt die „Bayer. Handels⸗Ztg.“: ““
Wir haben jüngst bezüglich des Markenschutzgesetzes bemerkt, daß die Industriellen von den Vortheilen desselben nicht in dem Maße Gebrauch gemacht haben, als es wünschenswerth erschiene. Dasselbe sind wir leider auch bezüglich des Mosterschutzgesetzes zu sagen genöthigt, so weit die Resultate des ersten Monates seiner Wirksamkeit ein Urtheil gestatten. Es ist hierbei freilich die Ungunst der gegenwärtigen Ge⸗ schäftsverhältnisse zu berücksichtigen; immerhin könnte man aber versucht sein, zu glauben, daß die Vor⸗ theile des Musterschutzes noch nicht die gebübrende Würdigung finden. Es ist z. B. auffallend, daß Elsaß⸗ Lothringen, dessen Industrie vor Jahren dringend den Erlaß eines Musterschutzgesetzes befür⸗ wortet hat, in der Uebersicht, welche der „Deutsche Reichs⸗Anzeiger“ auf Grund der in ihm veröffentlichten Eintragungen ins Musterregister, aufstellt, vollständig fehlt. Aber auch unser Mün⸗ chen, das im Kunstgewerbe unter den Städten Deutschlands eine so hervorragende Rolle spielt, und deren Hand ls⸗ und Gewerbekammer ebenso wie der Kunst Gewerbeverein s. Z. so lebhaft und nach⸗ haltig die Bestrebungen auf Erlaß eines Muster⸗ schutzgesetzes unterstützt hat, ist in dieser Uebersicht höchst spärlich vertreten. 24 Muster für Goldleisten, von einem einzigen Industriellen deponirt, und ein Muster für eine mechanische Vorrichtung an Regen⸗ schirmen (wie es scheint, ist dasselbe mehr Gebrauchs⸗ muster) repräsentiren nach dieser Zusammenstellung die ganze musterschutzbedürftige kunstgewerbliche Thätigkeit Münchens! Auch das übrige Bayern ist sehr spärlich vertreten. Es figurirt in dem Verzeichniß von diesrheinischen Städten nur noch Hof und 452 erneres mit 26 Mustern eines einzigen Fabrikanten für Erzeugnisse der Textilindustrie, letzteres mit 1 Muster für Produkte der Holzindustrie, außerdem Kaiserslautern mit 2 Mustern für Thonwaaren. Aus ganz Deutschland wurden im ersten Monat der Wirksamkeit des Ge⸗ setzes 1094 Muster bezw. Modelle von 68 Urhebern argemeldet, die meisten aus Lörrach, Berlin, Zerbst, Barmen, Chemnitz, Elberfeld, Bremen. Wir er⸗ achten es für eine Pflicht der Presse, dahin zu wirken, daß die Urheber von dem lange vermißten Schutz, welchen das Gesetz ihnen nunmehr gewährt hat, auch Gebrauch machen.
Zur Reform des Zahlungsverfahrens. II
(S. Nr. 125 Reichs⸗Anz. 150 Central⸗Hand.⸗ Reg.) Die „Straßburger Zeitung“ leitet die
Reproduktion des im Reichs⸗Anz. veröffent⸗ lichten Artikels wie folgt ein:
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Aufsehen erregt neuerdings ein in dem „Central⸗ Handelsregister für das Deutsche Reich“, bekannt⸗ lich einer Beilage des „Deutschen Reichs⸗Anzeigers“, erschienener Artikel, welcher den Ursachen unserer gegenwärtigen Geschäftskrisis nachzuforschen sucht und Vorschläge zur Abhülfe vorbringt. Die er⸗ wähnte Beilage des „Reichs⸗Anzeigers“ berührt zu⸗
der „Straßburger Zeitung“ Nr. 62 — 66 dieses Jahres in den unter dem Titel: „die gegenwärtige wirthschaftliche Lage Deutschlands“ erschienenen Ar⸗ tikeln besprochenen Punkt, das in Deutschland übliche Zahlungsverfahren mit ungewöhnlich langen Kredit⸗ fristen.
und Deutschland empfindlich geschädigt wird, so glauben wir, da der „Reichs⸗Anzeiger“ diese Frage heute gleichfalls zur Sprache bringt, gut zu thun, wenn wir nochmals darauf zurückkommen.
Der Aufsatz schließt mit folgenden Worten:
Der Artikel des Handelsregisters trifft, wie man zu sagen pflegt, den Nagel auf den Kopf. Lange Zahlungsfristen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und thörichte Anlagen des großen Kapitals in schwin⸗ delhaften Unternehmungen sind zwei der Haupt⸗ schäden, welche die gegenwärtige wirthschaftliche Lage Deutschlands herbeigeführt haben.
Ein großer Prozentsatz unserer Bevölkerung weiß leider den Werth des Kredits nicht im mindesten zu würdigen. Es muß einem Jeden klar werden, daß je rascher der Geldumlauf vor sich geht, um so stärker und kräftiger die Produktion. Ein Thaler, der fünfmal cirkulirt, leistet so viel wie fünf Thaler, die einmal cirkuliren. Einführnug der Baarzahlung für den kleinen Verkehr, der Accepte für den größe⸗ ren Geschäftsverkehr und Bildung von Vereinen, welche hierauf abzielen, erscheint uns als eine der wichtigsten wirthschaftlichen Bestrebungen, welche der nächsten Zukunft vorbehalten bleiben.
Die Handelskammer zu Leipzig hat jetzt zufolge eines Antrages ihres Mitgliedes Herrn Heydenreich in Gemeinschaft mit der Gewerbe⸗ kammer unter der Ueberschrift: „Das lange Borgen ein Krebsschaden unseres wirth⸗ schaftlichen Lebens — ein Mahnwort an die Handel⸗ und Gewerbtreibenden, sowie an unsere Mitbürger überhaupt“ folgende Ansprache erlassen:
„Von allen Einsichtigen wird anerkannt, daß das Ueberhandnehmen der unmäßig langen Kredite einen der hauptsächlichsten Uebelstände in unserem Han⸗ dels⸗ und Gewerbsleben bildet. Die schlechte Ge⸗ wohnheit ist aber so tief eingewurzelt, daß auf Ab⸗ hülfe nicht zu hoffen ist, wenn nicht das Uebel von allen Seiten thatkräftig angefaßt wird. Der einzelne Kaufmann oder Gewerbtreibende kann wenig thun; er braucht Kredit, weil seine Kunden von ihm Kredit beanspruchen, und er kann ihnen diesen schwer verweigern, weil er fürchten muß, sie von sich ab⸗ spenstig zu machen und seinen Konkurrenten zuzu⸗ führen.
Dem Handelstage liegt bereits ein Antrag vor, welcher auf eine Reform des Kreditwesens inner⸗ halb des deutschen Handelsstandes abzielt. Die Post⸗ aufträge und die jetzt geplante Einrichtung, Wechsel⸗ accepte durch die Post einzuholen, dienen dem glei⸗ chen Zwecke. In enzeren Kreisen sind an verschie⸗ denen Orten Verabredungen behufs Erzielung besserer Verhältnisse getroffen worden, bald mit günstigem, bald mit weniger günstigem Erfolg. Nachhaltige und gründliche Abhülfe ist aber nur möglich, wenn die Gesammtheit der Handel⸗ und Gewerbtreibenden sich zu gleichem Vorgehen entschließt und wenn na⸗ mentlich auch das Publikum zu der Erkenntniß kommt, daß die Abkürzung der Kredite, das Fort⸗ schreiten von der Borgwirthschaft zur Baarwirth⸗ schaft im Interesse Aller und mithin auch jedes Ein⸗ zelnen liegt.
Würde der Gewerbtreibende in den Stand gesetzt, seine Rohstoffe, Werkzeuge u. s. w. stets baar zu be⸗ zahlen, so würde er nicht nur billiger, sondern auch besser kaufen. Entnimmt er sie auf Kredit, so ist er in die Hand des Verkäufers gezeben, der ihm nicht nur, wie sich von selbst versteht, den Zins⸗ verlust in Rechnung bringen, sondern auch die Ge⸗ fahr veranschlagen muß, die ganze Summe oder einen Theil zu verlieren, wenn jener etwa inzwischen zahlungsunfähig wird. Der Käufer, welcher baares Geld in Händen hat, erspart nicht nur diesen Auf⸗ schlag, sondern er steht auch dem Verkäufer weit unabhängiger gegenüber: er wählt sich die Waare, wie und wo er will. Und je besser und billiger er einkauft, desto besser wird er auch wiederum seine Kunden bedienen. Jetzt ist die Mehrzahl auf den Kredit angewiesen; sie getrauen sich kaum, ihren Kunden die Rechnung bald zu schicken, und wenn sie es nach längerem Zögern thun, dann müssen sie oft noch Monate lang, ja über Jahr und Tag warten, trotz wiederholter Mahnung. Selbst reiche Leute sind oft schlechte Zahler, sei es aus Geiz oder nur aus Nachlässigkeit. Sie sollten aber doch bedenken, daß sie dadurch dem Gewerhtreibenden einen thatsächlichen Vermögensverlust zufügen, daß sie ihn um einen Theil seines redlichen Erwerbs bringen. Denn bei jedem ordentlichen Geschäftsmann
nächst einen sehr wichtigen, auch von uns bereits in
Da durch diesen Uebelstand insbesondere auch der Handelsverkehr zwischen Elsaß⸗Lothringen üblich 1 so Wohl aber läßt sich auf dem umg kehrten Wege
muß das Kapital fortwährend seine Zinsen tragen; 90 Mark baares Geld sind dem Handwerker mehr werth, als die Aussicht, in 10 oder 12 Monaten 100 Mark zu bekommen, er kann damit in der Zwischenzeit oft viel mehr verdienen. Viele Handwerker scheinen dies freilich selber nicht ein⸗ zusehen, sonst würden sie nicht so lange zögern, auch den Kunden, die gern pünktlich zahlen, die Rechnungen zu schicken. Während das Handelsgesetzbuch die Verpflichtung zum Zinsen⸗ zahlen für jede schwebende Schuld als selbstver⸗ ständlich hinstellt, läßt unser bürgerliches Gesetzbuch eine solche Verpflichtung erst mit der Mahnung eintreten; selbst dann ist es jedoch im gewöhnlichen Verkehr nicht üblich, Verzugszinsen zu fordern. des Rabattgebens dasselbe erreichen. Die Meister der einzelnen Gewerke brauchten sich nur dahin zu vereinigen, ihre Rechnungen pünktlich — d. h. je nach Umständen sofort mit der Waare oder doch jedesmal am Monats⸗ oder Vierteljahrsschlusse — herauszuschreiben und ie Bemerkung darauf drucken zu lassen, daß sie, dafern die Zahlung innerhalb 14 Tagen erfolgt, einen gewissen Rahatt gewähren, beispielsweise 5 oder 6 % (bei einzelnen Gewerken wird vielleicht ein niedri⸗ gerer, bei anderen noch ein höherer Satz sich als angemessen erweisen). Durch sein eigenes Interesse wird dann das Publikum sicher dahin gebracht wer⸗ den, pünktlich zu zahlen, und die Gewerbtreibenden werden sich besser dabei befinden, als bisher, wo sie viele Monate, ja nicht selten Jahre lang, auf Zah⸗ lung warten müssen und den Nutzen verlieren. Ge⸗ gen böswillige Schuldner kann dann um so unbe⸗ denklicher die Hülfe der gewerblichen Schutzgemein⸗ schaft oder eines ähnlichen Instituts in Anspruch genommen werden.
Mit den vorstehenden Zeilen bezwecken wir zu⸗ nächst nur, daß die Frage in den Kreisen der Be⸗ theiligten näher besprochen und die besten Mittel und Wege zur Abhülfe erwogen werden. Fällt un⸗ sere Anregung zu entsprechenden Organisationen auf
fruchtbaren Boden, so sind wir gern bereit, zur Durchführung mit Rath und That mitzuwirken.“
Herr Gustav Bergmann, Mitglied der Handelskammer zu Straßburg i. E., hat diesen Gegenstand bereits im Jahre 1875 in einer Bro⸗ schüre besprochen, welche den Titel führt: Der Baarverkauf als die Bedingung eines gesunden Handels⸗Kreditwesens. (Ber⸗ lin, 1875. Verlag der „Deutschen Landes⸗Zei⸗ tung“).
Der Verfasser erörtert zuerst das Wesen des Kredits und empfiehlt, um der Geschäftsführung des Großhandels und der Industrie eine solidere Grundlage zu geben, die strenge Trennung der bisher in dem Begriff Kredit verschlungenen beiden Faktoren: Verkauf und Darlehen. Er⸗ sterer soll reiner Baarverkauf, letzteres reines Darlehen sein.
Die wahrscheinlichen Folgen eines Universal⸗ Baarverkaufes faßt Hr. Bergmann in folgenden Sätzen zusammen:
Man würde baar verkaufen, um baar einkaufen zu können.
Das Anlage⸗ oder Betriebskapital dürfte bedeu⸗ tend kleiner sein, durch den sich stets erneuernden Umsatz.
Das zur Gründung eines Kapitals nöthige Dar⸗ lehen ließe sich viel leichter beschaffen, da die vom Entlehner gebotenen Garantien reeller und ernster wären.
Die Produktion würde in die den Bedürfnissen des Konsums angepaßten Schranken einigermaßen zurück⸗ geführt werden.
Die periodischen Krisen würden viel seltener werden.
Praktische Reformen könnten bei den Kreditinsti⸗ tutionen, bei Gründung einer Reichsbank besonders, eingeführt werden. 3 1
Das zirkulirende Kapital wäre zu den Bedürf⸗ nissen überaus hinreichend.
Die Zahl der Fallimente würde in bedeutendem Maße abnehmen.
Die allgemeine Lage würde an Sicherheit und an Solididät gewinnen.
Nach Beleuchtung der Frage vom Gesichts⸗
punkte des Großhandels und der Industrie be⸗ trachtet der Verfasser die Frage auch vom Stand⸗ punkte des Detailisten und des Konsumenten aus, und empfiehlt auch hier den Baarverkauf sowie die Baarbezahlung: Mit Rücksicht auf die in verschiedenen Abstu⸗ fungen besoldeten und keine täglichen Einnahmen habenden Personen, vom Arbeiter bis zum Verwal⸗ tungsbeamten, wie auch die kleinen vermögenden Handwerker und Rentiers, drängt sich, heißt es hier, eine Einwendung auf.
Man muß ohne Zweifel die Unzulänglichkeit der
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in gegebenen Augenblicken des sozialen Lebens dis⸗ poniblen pekuniären Hülfsmittel zugeben; die Vor⸗ sicht läßt sich nicht improvisiren, aber sie ist das Resultat einer wohlgeleiteten Erziehung und einer mehr vorangeschrittenen Civilisation; das Unvorher⸗