1876 / 135 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jun 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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währung 190,120,581 24 ₰, Kronenthaler 7,973,748

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Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 10. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute im Beisein des Gouverneurs und stellvertretenden Kommandanten militärische Meldungen und demnächst die Vorträge der beiden Kabinette entgegen. Später empfingen Se. Majestät den Grafen Isenburg und den General⸗

Arzt Dr. Grimm und arbeiteten vor dem Diner mit dem Reichs⸗ kanzler Fürsten Bismarck. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin ertheilte gestern in Baden dem bisherigen Gesandten der Schweizer Eid⸗ genossenschaft, Oberst Hammer, die nachgesuchte Abschieds⸗Audienz. Heute wurde Ihre Majestät durch die Nachricht von der Entbindung Ihrer Königlichen Hoheit der Erbgroßherzogin von Sachsen⸗Weimar von einem Prinzen hoch erfreut. 3

Bis Ende Mai d. J. waren zur Ausführung des Ge⸗ setzes, betreffkend die Ausgabe von Reichskassenscheinen, vom 30. April 1874 auf den definitiven Antheil der Bundes⸗ staaten (120,000,000 ℳ) 117,701,195 (und 70 baar) angewiesen, auf den Magximalbetrag der Vorschüsse (54,889,941,72 ℳ), so daß zum Ersatz von Landespapiergeld noch 2,298,735 und zur Erfüllung des Maximalbetrags der Vorschüsse noch 2,026,382,29 erforderlich waren. An Landes⸗ papiergeld sind 178,960,221 eingezogen und vernichtet worden.

In den deutschen’ Münzstätten sind bis zum 3. Juni 1876 geprägt: an Goldmünzen: 1,081,597,160 Doppelkronen, 323,653,680 Kronen; hiervon auf Privat⸗ rechnung: 170,625,005 ℳ; an Silbermünzen: 47,261,395 5⸗Markstücke, 136,889,738 1⸗Markstücke, 26,088,544 50 50⸗Pfennigstücke, 25,767,983 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 16,686,162 80 10⸗Pfennigstücke, 9,785,637 65 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 5,511,539 62 2⸗Pfennigstücke; 3,038,353 47 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,405,250,840 ℳ; an Silbermünzen: 236,007,660 50 ₰; an KRickelmünzen: 26,471,800 45 ₰; an Kupfermünzen: 8,549,893 9 ₰.

Bis Ende April 1876 sind für Rechnung des Deutschen Reichs zur Einziehung gelangt an Landes⸗Silber⸗ und Kupfermünzen: A. Landes⸗Silbermünzen: Thalerwährung 254,162,824 36 ₰, süddeutsche Gulden⸗

92 ₰, Konventionsmünzen des Zwanzigguldenfußes 1,909,810 88 ₰, Silbermünzen Kurfürstlich und Königlich sächsischen Ge⸗ präges 53,456 62 ₰, Silbermünzen schleswig⸗holsteinischen Gepräges 1,617,855 49 ₰, Silbermünzen hannoverschen Gepräges 1613 45 ₰, mecklenburgische Währung 204,774

0 ₰, Hamburgische Kurantwährung 1,766,362 11 ₰,

Lübische Währung 755,291 84 J; Gesammtwerth A.: 458,566,319 61 ₰. B. Landes ⸗Kupfermünzen: Thalerwährung 2,055,137 96 ₰, süddeutsche Währung 544,924 94 ₰, mecklenburgische Währung 32,627 21 ₰; Gesammtwerth B.: 2,632,690 11 ₰J. Hierzu Gesammtwerth K.: 458,566,319 61 ₰. Summe: 461,199,009 72 ₰.

1 Behufs Einführung eines gleichmäßigen Verfahrens bei

Ausloosung von Kreisausschuß⸗Mitgliedern nach §. 133 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 hat der Minister des Innern folgende Anordnungen getroffen: 1) Die Ausloosung derjenigen Kreisausschuß⸗Mitglieder, welche nach Ablauf von zwei bezw. vier Jahren nach Einführung der Kreis⸗ ordnung ausscheiden, erfolgt auf dem Kreistage. Das Loos wird von der Hand des Landraths gezogen. 2) Die Wahl der Nachfolger findet auf einem neuen Krelstage statt., 3) Dieses Verfahren ist bei den noch ausstehenden Wahlen zur Anwendung zu bringen.

Der Minister des Innern hat es in einem Spezialfall für gerechtfertigt erachtet, daß einem Menageriebesitzer die Erlaubniß, die in seiner Menagerie gehaltenen Schlangenöffentlich vor den Augen des Publikums mit lebenden Thieren zu füttern, nicht ertheilt worden ist. Bezüglich solcher Fütterungen sei Seitens der Bezirksregierung zu unterscheiden, ob dieselben einem zu der öffentlichen Schaustellung versammelten größeren gemischten Publikum lediglich zur Befriedigung der Schaulust vorgeführt, oder ob dieselben für einen Kreis von solchen Personen einge⸗ richtet werden, von welchen anzunehmen sei, daß sie ein wissen⸗ schaftliches Interesse daran nehmen.

Die öffentlichen Fütterungen der ersteren Art seien geeignet, öffentliches Aergerniß zu erregen, da es das menschliche Gefühl verletze, die grausame und qualvolle Tödtung eines Thieres durch das andere mit anzusehen.

Der Gerichtshof für Kompetenz⸗Konflitkte hielt heute Vormittags um 11 Uhr unter dem Vorsitz des Wirklichen Geheimen Rathes Dr. von Koenen eine Sitzung ab.

Das deutsche Mittelmeer⸗Geschwader is, tele⸗ graphischer Nachricht zufolge, am 9. d. M. von Gibraltar in See gegangen.

S. M. Kanonenboot „Comet“, welches am 29. Mai cr. Plymouth verlassen hatte, ankerte am 3. Juni cr. früh vor Lissabon und beabsichtigte, noch an demselben Tage die Reise nach Gibraltar fortzusetzen. An Bord Alles wohl.

Der Wirkliche Geheime Rath Wehrmann ist am 8. d. M. Abends zu Wiesbaden in Folge eines Schlaganfalls verstorben.

Kiel, 6. Juni. (Kiel. Z.) Gestern Mittags trafen die Lords der britischen Admiralität, von Hamburg kom⸗ mend, hier ein und wurden auf dem Bahnhofe, von dem Chef der Marinestation der Ostsee, Contre⸗Admiral Werner, einer größeren Anzahl höherer Offiziere der Marine und dem britischen Konsul Herrn Kruse empfangen. Nach der Begrüßung und gegenseitigen Vorstellung fuhren die Lords mit dem Admirals⸗ boot, begleitet von dem Stationschef und seinem Stabe, zunächst nach der Ellerbecker Werft, woselbst die Bauten, Etablissements und die im Bau begriffenen Schiffe u. s. w. besichtigt wur⸗ den. Hierauf begaben sich die sämmtlichen Herren mit dem Dampfer „Notus“ nach Friedrichsort und nahmen die dortigen Festungswerke, Bauten u. s. w. in Augenschein. Nach der Rückkehr nach Kiel war bei dem Admiral Werner ein größeres Diner, zu welchem außer den englischen Lords, dem britischen Konsul, den Spitzen der Civil⸗ und Militärbehörden u. s. w. auch der russische Admiral Fedorowsky von der „Petropavlovsk“ und sein Stab eingeladen war. Abends fand dann bei dem Admiral

en Offiziere der ussischen Fregatte Einladungen er halten hatten und erschienen waren. Die Lords kehrten um 10 Uhr Abends per Extrazug nach Hamburg zurück. Die „Petropavlovsk“ hat heute früh den Hafen verlassen, um zu⸗ nächst Plymouth anzulaufen.

Bayern. München, 8. Juni. Die Staats⸗Minister des Aeußern und der Finanzen haben der Kammer der Abgeordneten einen Gesetzentwurf vorgelegt, welcher den Bau von vier Bieinal⸗Eisenbahnen betrifft, und zwar von Senden nach Weißenhorn, von Feucht nach Altdorf, von Weilheim nach Murnau und von Prien nach Aschau. Hr. Staatsrath und Abgeordneter v. Schlör ist von der Reise nach Berlin gestern Abends wieder hier eingetroffen. Derselbe wird in den nächsten Tagen im Finanzausschuß der Kammer als Referent Vortrag über den ECtat der Staatsbahnen in der laufenden Finanz⸗ periode erstatten.

In den Sitzungen des Eisenbahnausschusses am 8. d. M. wurde das Gesetz, „die Vervollständigung der baye⸗ rischen Staatseisenbahnen betreffend“, durchberathen und be⸗ schlossen, daß noch die Linien: Feuchtwangen⸗Dinkelsbühl, Treuchtlingen⸗Donauwörth und Peissenberg⸗Biesenhofen in das Gesetz aufzunehmen und statt 11,165,000 39,365,000 einzusetzen seien. Dieser Bedarf wird sich folgendermaßen ver⸗ theilen: 1) Lohr⸗Werthheim 10,600,000 ℳ, 2) Unterpeissenberg⸗ Sulz 308,000 ℳ, 3) Feuchtwangen⸗Dinkelsbühl 1,700,000 ℳ, 4) Treuchtlingen⸗Donauwörth 12,500,000 ℳ, 5) Peissenberg⸗ Biesenhofen 14,000,000 und 6) zur Verbindung der Staats⸗ bahn mit der früheren Ostbahn in München 257,000

In Betreff des Schulwesens wurden in der Sitzung des Magistrats vom 6. Juni einstimmig folgende Beschlüsse ge⸗ faßt: Im neuen Schulhause an der Klenzestraße wird eine weitere Simultanschule errichtet. Ferner werden, was bis jetzt nur bei den Konfessionsschulen der Fall ist, für sämmtliche Simultanschulen mit Ausnahme jener im Rosenthal⸗Schulbezirke mit zwangsweisem Besuch gebildet; um aber auf ängstliche Gemüther keinen Zwang zu üben, kön⸗ nen, falls die Frequenzverhältnisse der einzelnen Schulen es ge⸗ statten, vom Besuche der Simultanschulen Dispense gewährt werden. Auch das Schulhaus Nr. 3 in der Louisenstraße wird für eine Simultanschule eingeräumt.

Augsburg, 10. Juni. (W. T. B.) Der frühere wei⸗ marische Staatsrath Oscar v. Wydenbrugk ist, wie die „Augsb. Allg. Zeitung“ meldet, gestern in Kiefersfelden ge⸗ storben.

Sachsen. Dresden, 9. Junj. Die Erste Kammer trat in ihrer heutigen Sitzung den von der Zweiten Kammer gefaßten Beschlüͤssen über das Königliche Dekret das Postulat für bauliche Herstellungen innerhalb des Posthaltereigrundstücks zu Leipzig betreffend, einstimmig bei. Die Zweite Kam⸗ mer fuhr fort in der Berathung der Petitionen um Erbauung von Eisenbahnen auf Staatskosten und Herstellung, bez. Erweite⸗ rung von Haltestellen und Stationen. Zur Ausführung in der jetzigen Finanzperiode wurden empfohlen die Linien Neukirch⸗Bischofswerda und Eibau⸗Oberoderwitz, in der nächsten Periode die Hauptbahn Limbach⸗Wüstenbrand und die Sekundärbahn Kirchberg⸗Wilkau. Anstellung von Er⸗ örterung wurde beantragt bezüglich der Linien Dresden⸗Dippol⸗ diswalde und Dresden⸗Wilsdruff⸗Nossen. Zur Erwägung em⸗ pfahl die Kammer der Regierung Petitionen, betreffend die Linien Zwickau⸗Mülsen⸗Lichtenstein und Schwarzenberg⸗Cran⸗

zahl; zur Kenntnißnahme Gesuche um Anlegung einer Gürtel⸗ bahn um Chemnitz und um Ausführung der Linien Wolken⸗ stein⸗Jöhstadt, Königsbrück⸗Kamenz, Zittau⸗Friedland, Bautzen⸗ Cotthus und Löbau⸗Weißwasser. Petitionen um Erbauung von Staatsbahnen Seitschen⸗Großenhain und Altenburg⸗Frohburg⸗ Lausigk⸗Grimma ließ die Kammer auf sich beruhen.

Württemberg. Ulm, 8. Juni. (Ulm. Schn.) Gestern fand hier eine ziemlich zahlreich besuchte Sitzung des Handelsvereins statt, die sowohl was die Vorlage, als was den Beschluß betrifft, in weiteren Kreisen Interesse verdient. Es handelte sich nämlich um eine Erklärung in der Reichseisen⸗ bahnfrage. Der Schriftführer des Vereins, Hr. Gustav Maier, beleuchtete als Berichterstatter die Frage auf das Ein⸗ gehendste in volkswirthschaftlicher, finanzieller und po⸗ litischer Hinsicht. Auf seinen Antrag erklärte der Verein einstimmig, daß er die Uebertragung der preu⸗ ßischen Eisenbahnen an das Reich als den ersten Schritt zur Verwandlung sämmtlicher deutscher Eisenbahnen oder doch we⸗ nigstens sämmtlicher Hauptlinien derselben in Reichsbahnen mit Freuden begrüße. Es darf nicht übersehen werden, daß die Mitglieder des hiesigen Handelsvereins, auch die gestern in der Versammlung anwesenden, den verschiedensten politischen Rich⸗ tungen angehören. Um so wichtiger ist der einstimmige Beschluß dieser Versammlung, welcher auf das Entschiedenste und Unzwei⸗ deutigste für den Grundsatz des Reichseisenbahnsystems sich aus⸗ sprach. Wir behalten uns vor, auf diese Kundgebung zurück⸗ zukommen, sobald ein ausführlicherer Bericht über dieselbe vorliegt.

Hessen. Darmstadt, 9. Juni. Heute wurde hier das Geburtsfest Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs feierlich begangen. Die Stadtverordneten beschlossen gestern, eine Deputation an den Großherzog zu senden, um gegen die

Position den Ultramontanen entzogen und auf ihren gesetz⸗ lichen Zustand gebracht werden.

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wird morgen früh von Ischl in Schönbrunn zurückerwartet.

Nachdem die Abhaltung des demokratischen Partei⸗ tages zur Beschlußfassung einer Resolution gegen den öster⸗ reichisch⸗ungarischen Ausgleich von der niederösterreichischen Statt⸗ halterei verboten wurde, haben die Einberufer dieses Parteitages den Rekurs an das Ministerium des Innern ergriffen. Ebenso wird, wie die „Pr.“ mittheilt, Seitens des Ausschusses der „Demokratischen Gesellschaft“ gegen die Auflösung derselben der Rekurs überreicht werden.

Wie die „N. Fr. Pr.“ erfährt, hat die österreichisch⸗unga⸗ rische Regierung ihren Standpunkt in der Südbahnfrage dahin präzisirt, daß sie keine Aenderung an dem Baseler Vertrage dulden werde, welche die Südbahn zwingen würde, mit einer schwebenden Schuld belastet aus der Trennung hervor⸗ zugehen. Damit sind die Grenzen bestimmt, innerhalb deren die Mission Correnti's von Erfolg sein kann. So weitgehende Reduktionspläne, wie sie das italienische Parlament hegt, würden selbst, wenn sie von der Gesellschaft acceptirt werden sollten an dem Widerstande der österreichischen Regierung scheitern. Die „N. Fr. Pr.“ fügt dieser „authentischen“ Meldung die Nachricht der „Italie“ hinzu, nach welcher die Mission Correnti's, welche eine zeitlang erfolgreich schien, nunmehr als erfolglos angesehen wird. Trotzdem habe Correnti um die Ermächtigung nachge⸗ sucht, noch achtundvierzig Stunden in Paris verweilen zu dürfen, weil er an einer Verständigung mit Baron Rothschild noch nicht ganz verzweifelt habe. Die Hauptschwierigkeit bestehe darin, daß Baron Rothschild das Zugeständniß einer Tarif⸗Erhöhnng for⸗ dere, während die Regierung diesen Vortheil entweder für sich oder für die neue Gesellschaft, welche die Linien übernehmen soll, reserviren will.

Im Laufe dieser Woche beginnen die Berathungen der Referenten Oesterreichs und Ungarns über die neue Organi⸗ sation der Bank auf Grund der von beiden Ministerien ver⸗ einbarten Prinzipien. In diesem Stadium wird die Bank den Berathungen nicht zugezogen werden. Dagegen soll der Leitung der Nationalbank, sobald eine Einigung zwischen Oesterreich und Ungarn über das neue Bankstatut erzielt sein wird, dieses als Referenten⸗Entwurf zur Begutachtung und Meinungsäußerung zugestellt werden. Dann erst werden die Verhandlungen beider Regierungen mit der Nationalbank beginnen.

Pest, 7. Juni. Die Pester Handelskammer sprach sich heute nach mehrstündiger Debatte für die Gemeinsamkeit des Zollgebiets und Annahme des Ausgleichs in dieser und der Bankfrage aus. Dagegen äußerten sich zumeist die Gewerbetreibenden und die aus der Provinz herbeigekommenen Kammermitglieder.

8. Juni. In der gestrigen Mittheilung sollen in dem publizirten Staatskassenausweise die Einnahmen richtig 42,982,547 Fl. heißen.

Großbritannien und Irland. Lond . zunehmender Befriedigung nehmen Presse und Publikum von der Thatsache Kenntniß, daß die Lage in Angelegenheiten der Türkei einen friedlicheren Anblick gewinnt.

9. Juni. (W. T. B.) Auf eine Anfrage Hartingtons, be

von den Finanz⸗Ausschüssen beider Kammern eventuell beantragte Aufhebung oder Verlegung des Polytechnikums nach Gießen zu wirken.

Mainz, 8. Juni. (Frkf. J.) Seit den Vorgängen in den Jahren 1863 und 1864 („Schwester Adolphe“ u. s. w.) ist es nicht ohne Schwierigkeiten gelungen, für unsere großen Wohlthätigkeits⸗Anstalten, namentlich das Hospital, das Invaliden⸗ und Waisenhaus, den stiftungsmäßigen pari⸗ tätischen Charakter einigermaßen wieder herzustellen und die Abnormitäten, welche eine planmäßige ultramontane Agitation in denselben zu Stande gebracht hatte, zu besei⸗ tigen. Dagegen ist vas Ministerium Dalwigk auf das wieder⸗ holte und rechtlich begründete Verlangen des Gemeinderathes, die Verwaltung der Anstalten nicht ferner dem Kreisamt, son⸗ dern der Stadt zu überlassen und dieses Rechtsverhältniß gesetz⸗ lich festzustellen, nicht eingegangen. Es soll nun zu einer Re⸗ vision der Verträge bezüglich der noch immer von den barm⸗ herzigen Schwestern verwalteten Anstalten geschritten werden. Diese Verträge stammen aus den Jahren 1852 und 1855 und gewähren unter Anderem den Schwestern das Recht der Anstellung des obersten Beamten der Anstalten. Bei dieser Gelegenheit ist auch die Aufhebung des Beschlusses des früheren Gemeinderaths zu erwarten, durch welchen die Erziehung der Waäisenkinder (den Unterricht genießen dieselben in den Volksschulen) in drei Kate⸗ gorien gegen die Bestimmung der Stiftung getrennt und die

treffend die Vorlage der auf die orientalische Frage be⸗ züglichen Aktenstücke, erklärte der Premier Disraeli im Unterhause, die englische Regierung wolle zwar keine unnöthige Zurückhaltung beobachten und sei der Mittheilung der betreffen⸗ den Aktenstücke nicht entgegen, es seien indessen Interessen vorhanden, die höher ständen, als die erklärlichen Wünsche des Hauses und die Ansichten des Ministeriums, und da es sich bei diesen Interessen um die Aufrechterhaltung des Friedens handle, so werde das hohe Haus nicht auf Mit⸗ theilung der Dokumente bestehen. Indessen sei er bereit, jede mögliche Aufklärung zu geben. Vor Kurzem habe er die Hoff⸗ nung ausgesprochen, daß das auf der Berliner Konferenz vereinbarte Memorandum der türkischen Regierung nicht werde mitgetheilt werden, heute glaube er vollkommen in der Lage zu

es nach seiner Meinung auf unbestimmte Zeit vertagt worden sei. Ohne Zweifel erklärten die eingreifenden Ereignisse in Konstantinopel und Ganzen die Zurücknahme des Memorandums, Pforte Schritte gethan habe, welche mehr als einen der wichtigen in dem Memorandum verlangten Punkte antizipirt hätten. Die Pforte selber habe aus freien Stücken einen Waffen⸗ stilstand angeboten, und dies allein werde ein hinreichender Grund sein für den Aufschub, den man hinsichtlich der Ueber⸗ reichung der Note habe eintreten lassen. Die Weigerung Englands, dieses diplomatische Aktenstück zu sanktioniren, sei von keiner der Großmächte in unfreundschaftlichem Sinne aufgefaßt worden. Im Gegentheil hätten die Mächte ihr großes Bedauern darüber ausgesprochen und den Wunsch zu erkennen gegeben, daß die englische Regierung ihre Entscheidung noch⸗ mals in Erwägung ziehen möchte. Es gäbe mehr als einen Punkt, in Betreff dessen England in Gemeinschaft mit den übri⸗

jüngsten im Großen

englische Regierung habe mit den übrigen Mächten konkurrirt oder man könne vielmehr sagen, die übrigen Mächte hätten mit England konkurrirt. Auf alle Fälle bestehe zwischen allen Groß⸗ mächten ein vollkommenes Einvernehmen darüber, daß man keine unangemessene Pression auf den neuen Sultan ausüben dürfe, sondern daß man seinen Rathgebern Zeit geben müsse, ihre Maßregeln und die Politik, die sie sich als Ziel gesteckt hätten, zur Reife zu bringen. Außerdem habe England die Vorstellungen Oesterreichs, Frankreichs, Rußlands bei der serbischen Regierung unterstützt, um dieselbe auf die Wichtigkeit eines gemäßigten Verhaltens aufmerksam zu machen, er hoffe, daß diese Rathschläge zur Mäßigung nicht ohne Erfolg bleiben würden. Ein dritter Punkt, über welchen die Großmächte in gleichartiger Weise gehandelt hätten, wäre die Frage einer sofortigen Anerkennung des Sultans ohne die Verzögerungen, welche durch die Beobachtung der herkömm⸗ lichen Etiquettefragen herbeigeführt würden. Die Kreditive des englischen Botschafters in Konstantinopel, Elliot, würden heute demselben übersandt werden. Die Anerkennung des Sultans sei nicht auf die großen Mächte beschränkt geblieben. Alle der Pforte unterthänigen religiösen Sekten und Volksstämme hätten sich für ihn erklärt. Die Glückwünsche, welche die Spitzen aller christlichen Gemeinden an den Sultan gerichtet hätten, könnten nur den Einfluß derer vermehren, welche bei den In⸗

Werner noch eine Soirée mit Tanz statt, zu welcher auch noch

der katholischen Mädchen den barmherzigen Schwestern über⸗

surgenten im Sinne der Herstellung des Friedens im Reich

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amit wird eine einflußreiche und einträgliche

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 8. Juni. Der Kaiser

sein, zu erklären, daß das Memorandum zurückgezogen sei, da (sine die)

da die

gen Großmächten handle, und wie er hoffe, mit Erfolg. Die

wirkten. Disraeli erklärte sodann, daß der von Wiener Journalen mit seiner Unterschrift publizirte Brief, in welchem die euro⸗ päische Lage und die Politik Englands erörtert wird und in welchem der befreundeten Großmächte in unehrerbietiger Weise Erwähnung gethan wird, ein Falsifikat sei. Der Minister be⸗ merkte am Schlusse seiner Rede, daß die Mittheilung der auf die orientalische Frage bezüglichen Korrespondenz verzögert würde durch den Wunsch, das gute Einvernehmen der Mächte aufrecht zu erhalten, mit denen England erfolgreich zusammenwirke.

Frankreich. Paris, 8. Juni. Das amtliche Blatt veröffentlicht heut wieder die Ernennung von 8 Maires und 21 Adjunkten. Die Marokkanische Gesandtschaft, aus

11 Personen bestehend, ist heute früh von Marseille in Paris

angekommen. Montag früh sind in Marseille sieben Mi⸗ litärmandarinen in Begleitung des Dolmetschers Hrn.

Schmeyer, der als General die chinesische Armee gegen die Re⸗

bellen kommandirt hatte, eingetroffen.

Versailles, 9. Juni. (W. T. B.) Der Senat be⸗ rieth heute über seine Geschäftsordnung, und nahm dabei einen Antrag des Oberst Andlau an, der sich für Beschleunigung der Reorganisation der Armee ausspricht und es für zulässig

eerklärt, daß zur Vorberathung militärischer Angelegenheiten be⸗

stellte Kommissionen, oder solche Kommissionen, welche der Ein⸗

8 sichtmahme von ministeriellen Schriftstücken benöthigt sind, ihre

brach die bpesetzte Dorf in

8 ruschtiza, vier Stunden

Sitzungen auch in Paris abhalten können.

Türkei. Konstantinopel, 9. Juni. (W. T. B.) Die Pforte hat nach einer Meldung der „Havas⸗Reuterschen Agentur“ die serbische Regierung um Aufklärung über die von derselben betriebenen Ruüͤstungen ersuchen lassen. Wie hinzu⸗ gefügt wird, wäre die betreffende Aufforderung indeß in durch⸗ aus höflicher Form gehalten, und trüge weder einen drohenden Charakter, noch die Form eines Ultimatums. Ein Telegramm des W. T. B. aus Belgrad vom 10. Juni bestätigt diese Nachricht. Dasselbe meldet: Die Aufforderung des Großveziers an den Fürsten von Serbien zur Aufklärung über die serbischen Rüstungen lautet in ihren wesentlichsten Theilen: „Die Versicherungen, welche von Ew. Hoheit gegeben waren, hatten die Befürchtungen beseitigt, welche bei der Hohen Pforte durch die bedeutenden Rüstungen Serbiens hervorgerufen waren. Indeß werden diese Rüstungen noch immer in großem Maßstabe fortgesetzt und die serbische Armee ift bereit, in das Feld zu rücken. Die türkische Regierung kann gegenüber einem Stande der Dinge, welcher der Ruhe in lüre Propinzen um so weniger förderlich ist, als die Streifzüge der Serben die Auf⸗ regung vermehren, nicht in Gleichgiltigkeit verharren. Se. Majestät der Sultan hat in Ermwägung der Lage und ausgehend von der Absicht, unvermindert die guten Beziehungen zu der Fürstlichen Regierung aufrecht zu erhalten, mich beauftragt, mich offiziell an Ew. Hoheit zu wenden, um Sie um offene, genaue und direkte Aufklärungen über den Grund und das bestimmte Ziel der er⸗ wähnten Rüstungen zu ersuchen.“ .

Aus Philippopel erhält die „Pol. Corr.“ unter dem 29. Mei

folgende Nachrichten über den Aufstand in Bulgarien:

Seit zehn Tagen fanden auf dem Insurrektionsgebiete bedeutende

Kämpfe statt, welche beiden Theilen schwere Opfer kosteten. Am 20. Mai marschirte aus Tatar⸗Bassardzik und von hier ein aus acht Bataillonen Infanterie, drei Eskadronen Kavallerie und einer Bat⸗ terie bestehendes Corps in der Richtung der Doͤörfer Utluköi, Strelatz und Avradal ab. In der Nähe von Utluköi stießen 2000 Tscher⸗ keffen und 1500 Baschi⸗Bozuks zum Hauptcorps. Die ge⸗ sammte türkische Streitmacht betrug ungefähr 8 bis 9000 Mann. Die Aufständischen wurden durch einen Parlamentär drei Mal aufgefordert, die Waffen zu strecken, in welchem Falle Fazyl Pascha sich ermächtigt erklärte, eine Amnestie allen „Verierten“ zu gewähren. Die Insurgenten verweigerten die Waffenstreckung, worauf die türkische Infanterie die feste Position angriff, welche die Auf⸗ ständischen in dem Dorfe Utiuköi, hart an der Kirche, innehatten. Nach einem sechsstündigen Kampfe wurden die Angreifer zurück⸗ geschlagen. Die Nacht brachten die Kämpfenden in einer kaum eine Viertelmeile betragenden Entfernung von einander zu. Bei Anbruch des folgenden Tages entbrannte der Kampf von Neuem, und wurde derselbe von Fazyl Pascha mit der ganzen ihm zu Gebote stehenden Macht geführt. Trotz der größten Anstrengungen beiderseits kam es auch diesmal zu keinem anderen Resultate, als daß bei 800 Leichen den Kampfplatz bedeckten. Die Türken vermoch⸗ ten die Insurgenten nicht aus ihren Positionen zu vertreiben; diese vermochten nicht, die Gegner zum Rückzuge zu zwingen. Kaum aber Nacht herein, als das von den Insurgenten hellen Flammen aufloderte. Die Insur⸗ genten mußten nun ihre festen Positionen aufgeben und sich mach dem nahen Dorfe Watrena (zwischen Ischtiman und Bazardjik) zurückziehen. Auch da hielten die Aufständischen nicht mehr, da sie die Kunde erhielten, daß aus Sophia gegen sie Truppen im Anmarsche seien. Mit den kleinen, in Strelatz und Apradal stehen⸗ den Abtheilungen sich vereinigend, zogen die Insurgenten sich ins Ge⸗ birge zurück. Darauf zogen die Türken in diese Dörfer ein, deren Einwohner von den Tscherkessen total ausgeplündert wurden.

Ein anderer Kampf entspann sich am 23. Mai beim Dorfe Te⸗ Weges von hier entfernt. Die Insurgenten waren gut verschanzt und ihre Bewegung bekundete eine fachmännische Leitung. Der zweitägige Kampf endete auch hier mit dem Rückzuge der Insurgenten nachdem das Dorf, auf das ste sich stützten, in Flammen aufging in den Balkan. Die Baschi⸗Bozuks brachten 120 Bulgaren aus dem eingeäscherten Dorfe hierher, wo sie einge⸗

Wie viel Insfurgenten sich im Balkangebirge bereits befinden, ist ziffermäßig nicht festzustellen. Als wahrscheinlich darf aber angesehen werden, daß sich dort bei 20,000 Mann befinden.

Griechenland. Athen, 28. Mai. Gestern ist der „Pol. Corr.“ zufolge im Ministerrathe beschlossen worden, dem Gesuche vieler Städte Folge zu geben, die in Vergessenheit ge⸗

rathene Institution der Nationalgarde wieder herzustellen. Die gesammte griechische Nationalgarde stellt eine Macht von 60 70,000 streitbaren Männern und Jünglingen dar.

8 Rußland und Polen. St. Petersburg, 9. Juni. (W. T. B.) Entsprechend den friedlichen Intentionen der Nord⸗ mächte und den bereits verschiedentlich ausgeübten Einwirkungen auf Serbien und Montenegro hat man erneut die dortigen diplomatischen Agenten von hier aus angewiesen, den Einfluß Rußlands gegen jede kriegerische Demonstration geltend zu machen. Gleichzeitig wurde die Versicherung ertheilt, daß

Rußland, dessen Politik keine isolirte, dafür Sorge tragen werde, daß die neue Regierung in Konstantinopel den von den Mächten als nothwendig anerkannten Reformen und Garan⸗ tien für die christlichen Südslaven gerecht werde.

5* Dänemark. Kopenhagen, 9. Juni. Auf der gestrigen Tagesordnung des Folkethinges stand die zweite Lesung des

Gesetzentwurfes, betreffend die Anschaffung von neuen Feldgeschützen; da der Bericht des Ausschusses aber erst gestern zur Vertheilung gelangt war, mithin nicht die in

der Geschäftsorͤnung vorgeschriebene Zeii vorgelegen hette, so

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mußte die Verhandlung über den Gesetzentwurf bis morgen aus⸗ gesetzt werden. Nach dem Bericht des Ausschusses hält der Kriegs⸗Minister zur vollständigen Erneuerung der Feldartillerie Dänemarks folgende Anschaffungen für nothwendig: 16 Batte⸗ rien zu 8 Kanonen, wovon 4 Batterien als Reserve, 8 Affutagen, 8 Munitionswagen, 8 mal 400 Projektile und 8 mal 400 La⸗ dungen; die Kosten für jede Batterie sind zu 128,000 Kronen und die ganze Anschaffung also zu 2,048,000 Kronen veran⸗ schlagt. Die in der vorigen Session vom Kriegs⸗Minister zu in Rede stehendem Zwecke beantragte Bewilligung von 1 Million Kronen wurde vom Folkethinge abgelehnt, weil die Vorlage zu spät kam. Seit der Zeit hat der Kriegs⸗Minister seine Vorbereitungen zur Durchführung der Sache fortgesetzt und mit der Firma Fr. Krupp in Essen einen Kontrakt abgeschlossen, betreffend die Lieferung von 128 Kanonen mit Zubehör im Gesammtbetrage von 1,332,480 Kronen; jedoch ist die Gültigkeit des Kontraktes davon abhängig, daß derselbe Seitens des Kriegs⸗ Ministers von dem 1. August unterschrieben wird. Der Kriegs⸗ Minister hebt in seinen Motiven zu dem Gesetzentwurfe hervor, daß die jetzt in Dänemark gebräuchliche Kanone sich hinsichtlich ihrer Wirkung und Beweglichkeit mit dem Material anderer Staa⸗ ten messen könne, soweit dieses nicht einer ähnlichen Erneue⸗ rung unterworfen, wie die jetzt von Dänemark beabsichtigte; aber mit dem Erscheinen der neuen deutschen Feldkanone sei plötzlich ein Sprung in der Entwicklung geschehen und die Einführung dieser Kanone in Preußen „übte einen entscheidenden Einfluß auf die anderen europäischen Staaten aus.“ Außer Dänemark hätten nur noch England, Schweden und Norwegen bisher die Vorderladungskanone beibehalten, während die übrigen Staaten die Hinterladungskanone angeschafft hätten, zum Theil nach dem jetzt abgeschafften preußischen System. Nach den angestellten Proben sei es die Ansicht der Artillerie, daß die dänische Feld⸗ Artillerie mit der Einführung des Kruppschen Systems wieder jedem Gegner ebenbürtig werden werde, den meisten überlegen. Auf mehrere Fragen Seitens der Ausschußmitglieder hat der Kriegs⸗ Minister ausführliche Antworten gegeben; er hob u. A. hervor, daß die öffentlich gerügten Mängel bei der Anwendung der Kanone nicht das System selbst beträfen, sondern nur Einzelheiten, die bei dem in Dänemark geprüften Modell als überwunden zu betrachten seien, und ferner bezeichnete er es als seine Ueberzeugung, „daß kaum zu erwarten sein dürfe, daß in der nächsten Zukunft ein Material erfunden werde, welches mit dem Gußstahl als Geschütz⸗ material konkurriren könne.“ Nach Prüfung aller vorliegenden Verhältnisse empfahl der Ausschuß dem Folkethinge, die Mittel zur Anschaffung von neuen Feldgeschützen dem Kriegs⸗Minister zu bewilligen.

Amerika. Ueber den bevorstehenden Feldzug gegen die Indianer macht der in Philadelphia herausgegebene „Pubic Ledger“ folgende Mittheilungen: 1

„Die militärische Expedition gegen die feindlichen Sioux im Territorium Dacota, für welche jüngst ausgedehnte Vorbereitungen getroffen wurden, ist abmarschirt. Die Streitmacht zählt etwa 3500 Mann, hesteht mindestens zur Hälfte aus Kavallerie und ist mit Gatling⸗Kanonen und solcher leichten Artillerie, die gegen die Indianer wirksam angewendet werden kaun, wohl versehen. Die Expedition nimmt Vorräthe für einen Monat mit, während weitere für wenigstens zwei Monate reichende Zufuhren per Dampfboot den Missouri und Bellowstone hinauf nach einem am letztgenannten Strom in der Nachbarschaft der Mündung des Flusses Big Horn zu errichtenden Depot gesandt werden sollen. Die Expedition ist in drei Kolonnen eingetheilt, welche von drei Richtungen aus in das Indianerland ein⸗ dringen werdes, und sie werden von den Generalen Terry, Crook und Gibbon befehligt General Terry's Kolonne ver⸗ ließ Fort Lincoln, Dacota, am 17. Mai, in wesftlicher Richtung marschirend. General Custer, der Zweit⸗Komman⸗ dirende dieser Kolomne, geht mit ihr an der Spitze seines Kavallerie⸗Regiments, und die Kolonne besteht außer diesem Regi⸗ ment aus einer Compagnie Indianer⸗Plänkler, drei Compagnien In⸗ fanterie und einer Batterie Gatling⸗Kanonen. General Giohons Ko⸗ lonne, die ebenfalls unter General Terry's Befehlen steht, ist aus 6 Compagnien Infanterit und 4 Schwadronen Kapallerie zusammen⸗ gesetzt. Sie hat Fort Ellis, Montana, verlassen und marschirt südwärts den Bellywstone⸗Fluß entlang. General Crooks Kolonne soll nordwärts von Fort Laramie ausmarschiren. Ihre Stärke ist nicht detaillirt mitgetheilt. Der unmittelbare Zweck dieser Truppenkonzentrirung nach dem Thale des Big⸗Hornflusses zu ist, Sitting Bulls 3000 Mann starke Sioux⸗Streitmacht, die sich den Berichten der Pänkler zufolge am Little⸗Missouriflusse befindet, zu begegnen. Diese militärische Expedition ist dem Vernehmen nach die stärkste, die seit dem Ende der Rebellion gegen die feindseligen In⸗ dianer ausgesandt wurde.“

Mexiko. Wie eine Kabeldepesche der „A. A. C.“ aus New⸗York meldet, hatten nach bis zum 30. v. M. reichenden Nachrichten aus Mexiko die Regierungstruppen die Verbindung mit der Hauptstadt wiederhergestellt und am 29. Mai einen entscheidenden Sieg über die Insurgenten in Oaxaca errungen. Die Verluste der Insurgenten werden auf 1000 Todte und Verwun⸗ dete angegeben. Es wird hinzugefügt, daß drei ihrer Generale zu Gefangenen gemacht wurden, und daß die aufständische Bewegung allenthalben im Abnehmen sei. Ein Dekret ist erlassen worden, welches die Präsidentenwahl auf den 9. Juli anberaumt. 8 1

Nr. 23 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden Inhalt: Allge⸗ meine Verwaltungssachen: Verbot der ferneren Verbreitung der zu Philadelphia unter dem Namen „Nord⸗Amerika, Wochenblatt des Pbiladelphia Volksblatt“ erscheinenden Zeitung; Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Eisenbahnwesen: Eröffnung der Strecke Appenweier⸗Oppenau. Marine und Schiffahrt: Beginn von Seesteuermanns⸗Prüfungen. Zoll⸗ und Steuerwesen: Kompe⸗ tenz einer Steuerstelle. Finanzwesen: Goldankäufe Seitens der Reichs⸗ bank; Nachweisung der bis Ende Mai 1876 stattgehabten Aus⸗ führung des Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen; Uebersicht über die bis Ende April 1876 für Rechnung des Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten Landes⸗Silber⸗ und Kupfermünzen. Konsulatwesen: Ernennungen ꝛc.

1 Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 10. Juni. In der gestrigen Sitzung der Justiz⸗ kommission des Reichstages beendete dieselbe die Berathung des Abschnittes der Strafprozeß⸗Ordnung über die Untersuchungzhaft und verieth sodann die Abschnitte über die Vernehmung und Vertheidigung des Beschuldigten. Bei §. 113 wurde der Abs. 2 in der Fassung der Bundesvorlage wieder hergestellt und demselben auf den Antrag des Abg. v. Puttkamer eine neue Bestimmung angefügt, so daß der er⸗ wähnte Absatz nunmehr lautet: „In der Vornntersuchung ist der Untersuchungsrichter zur Erlassung des Haftsbefehls und im Falle des Einverständnisses der Staatsanwaltschaft auch zur Aufhebung

sofort,

2 S Fue 82 8 8* L“ längstens binnen 24 Stunden, die Entscheidung des Gerichts einzuholen.“ Auf einen Antrag des Abg. Wolffson beschloß die Kommission zu §. 115, 1, daß die Aufhebung des vor Erhebung der öffentlichen Klage erlassenen Haftbefehls auf Antrag der Staats⸗ anwaltschaft zu erfolgen hat; trägt die Staatsanwaltschaft nicht dar⸗ auf an, so ist die Haft aufzuheben, wenn nicht binnen einer Woche nach Vollstreckung derselben die öffentliche Klage erhoben wird. Ferner nahm die Kommission auf Antrag desselben Abgeordneten den 2. Absatz des §. 115 in folgender Fassung an: Wenn zur Vorbereitung und Erhebung der öffentlichen Klage die Frist von einer Woche nicht genügt, so kann dieselbe auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsrichter bis auf zwei Wochen und, wenn es sich um Verbrechen oder Vergehen handelt, auf wiederholten Antrag der Staatsanwaltschaft um fer⸗ nere zwei Wochen verlängert werden.“ In Beziehung auf die Zu⸗ lässigkeit des Erlasses eines Steckbriefes (§. 118) beyntragte der Abg. v. Puttkamer, daß auf Grund eines Haftbefehls sowohl vom Richter als auch von der Staatsanwaltschaft Steckbriefe erlassen wer⸗ den können. Dieser Antrag wurde von der Kommission genehmigt. Dagegen wurde der Antrag desselben Abgeordneten, wonach im Falle der Entweichung aus dem Gefängnisse auch die Polizei⸗ behörden zur Erlassung des Steckbriefes befugt sind abgelehnt. In dem Abschnitt über Vertheidigung strich die Kommission die von ihr in erster Lesung angenommene Bestimmung, daß die Vertheidigung eines Beschuldigten, der die Gerichtssprache nicht versteht, nothwer dig sei. Der Bestimmung, daß die Vertheidigung nothwendig sei, wenn ein Verbrechen den Gegenstand der Untersuchung bildet wurde auf den Antrag des Abg. v. Schwarze der Satz zugefügt: „diese Be⸗ ftimmung leidet auch Anwendung, wenn die strafbare Handlung nur deshalb als ein Verbrechen sich darstellt, weil sie im Rückfalle be⸗ gangen worden ist.“ §. 130, 4, wurde auf den Antrag der Abgg. Grimm und v. Puttkamer in folgender Fassung genehmigt: „Nach dem Ermessen des Vertheidigers können die Untersuchungsakten mit Ausnahme der Ueberfuͤhrungsstücke dem Vertheidiger in seine Woh⸗ nung verabfolgt werden.“

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin. Der Gesetzentwurf, betreffend die Bewil ligung von Staatsmitteln zur Beseitigung der durch die Hochwasser im Frühjahre 1876 herbeigeführten Verheerungen und gemeingefährlichen Zustände, lieg jetzt gedruckt vor. Derselbe lautet: 1

Wir Wilhelm,m, von Gottes Gnaden König von Preußen ’c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monar⸗ chie, was folgt: 1“

§. 1. Aus den Geldmitteln, welche auf Grund der Bestimmung in den Artikeln VI. und VII. des Reichsgesetzes vom 8. Juli 1872 (Reichsgesetzbl. S. 289), betreffend die französische Kriegskostenentschä⸗ digung, der preußischen Staatskasse zufließen, wird der Staatsregie⸗ rung die Summe von sechs Millionen Mark zur Verfügung ge⸗ tellt, um 1) der Stadtgemeinde Caub für die Arbeiten, welche behufs Abwendung eines weiteren Bergsturzes erforderlich fein werden, einen Kostenzuschuß aus der Staatskasse zu gewähren, 8 8

2) an die in verschiedenen Stromgebieten des preußischen Staates durch die Frühjahrshochfluthen des Jahres 1876 Beschädigten nach Maßgabe des nachgewiesenen Bedürfnisses Beihülfen zu bewilligen und zwar: a. an einzelne Beschädigte zur Erhaltung im Haus⸗ und Nahrungsstande; b. an Gemeinden zur Wiederherstellung ihrer beschädigten gemeinnützigen Anlagen; c. zur Wiederherstellung und zu nothwendigen Verbesserungen der beschädigten Deiche und Uferschutz⸗ werke und der damit in Verbindung stehenden Anlagen;

3) die durch die Hochfluthen (Nr. 2) beschädigten fiskalischen Bau⸗ anlagen wieder herzustellen und bei der fiskalischen Saline zu Schöne⸗ beck Wohnungen für Salinenarbeiter, welche durch die Ueberschwem⸗ mung obdachslos geworden sind, zu errichten.

§. 2. Der Höchstbetrag der an die Stadt Caub zu gewährenden Beihülfe (§. 1 Nr. 1) wird auf 485,000 festgestellt; die Modali⸗ täten dieser Bewilligung bestimmt die Staatsregierung.

Die Beihülfen an fluthbeschädigte einzelne Personen und Ge⸗ meinden (§. 1 Nr. 2 a. und b.) können bis zum Gesammtbetrage von 500,000 ohne die Auflage der Rückgewähr, darüber hinaus nur als Darlehen bewilligt werden. Die Verzinsungs⸗ und Rück⸗ zahlungsbedingungen dieser Darlehen werden von der Staatsregierung seßlunger doch sind die Darlehen an Gemeinden mit mindestens 3 % zu verzinsen und jedenfalls innerhalb 10 Jahren zurückzuzaͤhlen. Die Beihülfen zu dem im §. 1 Nr. 2c. bezeichneten Zwecken sind in der Regel als Darlehen zu gewähren, für welche die Verzinsungs⸗ und Rückzaylungsbedingungen von der Staatsregierung festgestellt werden; doch ist letztere ermächtigt, die Mittel im Falle des Bedürfnisses auch ohne die Auflage der Rückgewähr zweckentsprechend zu verwenden.

§. 3. Die nach §. 2 jährlich zuruückzuvereinnahmellden Beträge sind in den Staatshaushalts⸗Etat des betreffenden Jahres aufzu⸗ nehmen.

8 §. 4. Die Bewilligung und Verwendung der Beihülfen zu den im §. 1 Nr. 2 a. und b. angegebenen Zwecken erfolgt unter Mitwirkung von Kreis⸗ und Provinzialkommissionen.

Die Kreiskommisüonen werden in denienigen Kreisen, in welchen ouf Grund der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 (Gesetz⸗Samml. Seite 661) ein Kreisausschuß besteht, durch diesen gebildet, sonst aber von der Vertretung jedes Kreises besonders gewäahlt.

Als Provinzialkommission fungirt im Geltungsbereiche der Pro⸗ vinzialordnuung vom 29. Juni 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 335) der Provinziatausschuß, in den übrigen Provinzen der provinzialständische Verwaitungsausschuß. 3

Die Kreis⸗ und Previnzialkommissionen sind befugt, sich durch Kooptation zu verstärken. 4

In den Kreiskommissionen führt der Landrath, in den Provin⸗ zialkommissionen der Ober⸗Präsident den Vorsitz. 8

§. 5. Die gerichtlichen Akte, welche durch die Darlehnsbewilli⸗ gungen erforderlich werden, mit Einschluß der hypothekarischen Ein⸗ ktragungen, Umschreibungen und Löschungen, erfolgen kostenfrei. Für die aufzunehmenden Urkunden wird ein Stempel nicht erhoben.

§. 6. Dem Landtage 18 bei dessen nächster regelmäßiger Zu⸗ sammenkunft über die Ausführung des Gesetzes Rechenschaft zu geben.

Urkundlich ꝛc. .

Die „Köln. Z.“ veröffentlicht aus dem Cirkular, worin den Mitgliedern des Herrenhauses von Seiten des Präsidiums di Mittheilung gemacht wird, daß die Plenarsitzungen am 16. d. M wieder beginnen werden, folgenden Auszug: 111““

Ein Theil der dem Hause bereits zugegangenen und, in Gemäß⸗ heit früherer Beschlüsse, den betreffenden Kommissionen zugewiesenen Gesetzentwürfe gehört zu den wacsig ges und folgereichsten, welche den beiden Häusern des Landtags Seitens der Königlichen Staats⸗ regierung in dieser Session zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt sind. Ein anterer Theil ist fuüͤr die ordnungs⸗ mäßige Fortführung der Finanzverwaltung, die Beseitigung fühlbarer Uebelstände, die Befriedigung langjähriger berechtigter Wünsche dringend nothwendig. Das Herrenhaus wird den für dasselbe daraus sich er⸗ gebenden Alufsaben nur gerecht werden können, wenn die geehrten Mitglieder nicht allein zu den wiederbeginnenden Sitzungen so zahl⸗ reich wie möglich erscheinen, sondern auch mit ihren anderweitigen Geschäften sich so einrichten, daß sie bis zum Schlusse des Landtages hier anwesend sein können. In welcher Frist dieser Schluß erfolgen kann, wird bei dem dermaligen Stande der parlamentarischen Ge⸗ schäfte lediglich von der regelmäßigen und zahlreichen Betheiligung der geehrten Mitglieder des Hauses an den Kommissions⸗ und Plenar⸗

ngen abhängen. Auf diese Betheilung rechnet das Präsidium zu

eines solchen, sowie zur Freilassung der Beschuldigten gegen Sicherheitsleiftung befugt. Im Falle des Nichteinverständ⸗

sses der Staatsanwaltschaft Untersuchungsrichter

sehr als daß hier auf die Eventualität ciner abermaligen Beschluß⸗ unfähigkeit der Sitzungen und die sich daran knüpfenden Folgen näher eingegangen werden sollte.

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