△̈
—
“
—ö — 1
— —
—
abgelehnt.
Haus ging hierauf bei Schluß des Blattes zur Berathung von Petitionen über.
1875 vorgelegt.
gestellt, die Berathung und Abstimmung über diesen Para⸗ graphen bis zum Schluß der Spezialberathung auszusetzen. Nach einer kurzen Geschäftsordnungsdebatte wurde dieser Antrag
Den §. 1 empfahl die Kommission in folgender Fassung zur Annahme: 8 „Die gegenwärtige Städte⸗Ordnung kommt zur Anwendung:
1) in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen:
a. in denjenigen Gemeinden, in denen zur Zeit die Städte⸗ Ordnung vom 30. Mai 1853 (Gesetz⸗Samml. S. 261) gilt, mit Einschluß der im §. 1 Absatz 2 dieser Städte⸗Ordnung er⸗ wähnten Ortschaften (Flecken);
U. in allen Städten in Neu⸗Vorpommern und Rügen;
2) in der Provinz Westphalen
in denjenigen Gemeinden, in denen zur Zeit die Städte⸗ ordnung vom 19. März 1856 (Gesetz⸗Samm.l. S. 237) gilt;
3) im Regierungsbezirk Wiesbaden in den Gemeinden Wies⸗ baden, Homburg v. d. Höhe, Biebrich⸗Mosbach, Ems und Limburg.
4) in der Rheinprovinz
in denjenigen Gemeinden, in denen zur Zeit die Städte⸗ ordnung vom 15. Mai 1856 (Gesetz⸗Samml. S. 406) gilt. Landgemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern wird auf ihren Antrag die Städteordnung durch den Minister des Innern verliehen. Durch Königliche Verordnung kann nach An⸗ börung des Kreistages und des Provinzial Raths auch andern Landgemeinden anf ihren Antrag die Stäbdteordnung verliehen oder einer Stadtgemeinde die Annahme der Landzemeinde⸗Verfassung gestattet werden. Daß dies geschehen, ist durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Bis zum Erlaß einer neuen Landgemeinde⸗Ordnung kann die Verleihung der Städte⸗Ordnung für eine Landgemeinde in den Pro⸗ vinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sach⸗ sen auf den Antrag von Gemeindemitgliedern nach Anhörung der Gemeinde von dem Provinzial⸗Rath beantragt werden.“
HKierzu beantragte Herr Bredt die Nr. 4, welche sich auf die Rheinprovinz bezieht, zu streichen. Bei der Debatte befür⸗ wortete Herr Bredt seinen Antrag, während sich die Herren Brüning, v. Knebel⸗Döberitz, v. Voß, Becker (Dortmund), Rasch, v. Kleist⸗Retzow und Hobrecht, sowie der Regierungs⸗ kommissar Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Wohlers dagegen aussprachen. Bei der Abstimmung wurde der Antrag Bredt abgelehnt und die Fassung des §. 1 bei Schluß des Blattes nach dem Vorschlage der Kommission angenommen.
— In der heutigen (71.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Minister der geistlichen Ange⸗ legenheiten Dr. Falk, der Handels⸗Minister Dr. Achenbach, der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen heiten Dr. Friedenthal und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß vom Handels⸗Minister ein Gesetzentwurf, betreffend die Uebernahme der Zinsgarantie für die Prioritäten der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn durch den Staat, eingegangen sei. (S. unter Land⸗ tags⸗Angelegenheiten.) Ohne Debatte wurden angenommen in dritter Berathung der Gesetzentwurf, betreffend die Reisekosten und Diäten der Mitglieder des Hauses der Abgeordneten, und der vom Herren⸗ hause in veränderter Fassung zurückgelangte Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Veränderung der Grenzen einiger Kreise in den Provinzen Preußen, Pommern, Schlesien und Sachsen. Es folgte die Berathung des vom Herrenhause in veränderter Fassung zurückgelangten Gesetzentwurfs, betreffend die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst. Den Ausführungen des Abg. Richter (Hagen) gegenüber, welcher die Wiederherstellung sämmtlicher Beschlüsse des Abgeordnetenhauses, selbst auf die Gefahr hin, das Zustandekommen des Gesetzes zu gefährden, beantragte, legte der Regierungskommissar Geh. Regierungs⸗ Rath Herrfurth dar, daß die Regierung die Be⸗ schlüsse des Abgeordnetenhauses nach Kräften im Herrenhause vertreten habe, und daß sie die hervorgetretenen Differenzen nicht für qualifizirt erachten könne, das Zustandekommen des Gesetzes durch Aufrechterhaltung der Beschlüsse des Abgeordneten⸗ hauses in Frage zu stellen. Der Abg. Witt befürwortete einen vom Abg. Löwenstein eingebrachten Vermittelungsvorschlag in Betreff der Anstellungsfähigkeit derjenigen Landrathsamts⸗Kandi⸗ daten, welche kein Examen bestanden haben, worin sich ihm Ahg. Windthorst (Meppen) anschloß. Nachdem sich noch der Abg. Windt⸗ horst (Bielefeld) für das Amendement Löwenstein ausgesprochen, erklärte der Minister des Innern Graf zu Eulenburg sich bereit, dasselbe beim Herrenhause zu vertreten. In der Spezialdebatte wurde zu §. 5 der Antrag Richter auf Wiederherstellung des früheren Beschlusses des Abgeordnetenhauses, wonach die Re⸗ gierungsreferendarien obligatorisch bei den Magistraten zu be⸗ schäftigen sind, abgelehnt, nachdem der Regierungskommissar, Geheimer Regierungs⸗Rath Herrfurth, erklärt hatte, daß, wenn auch im Gesetze die Beschäftigung der Regierungsreferen⸗ darien bei den Magistraten nur fakultativ ausgesprochen sei, doch das demnächst zu erlassende Regulativ diese Beschäftigung als Regel vorschreiben werde. Zu §. 10, die Qualifikation der Landräthe betreffend, wünschte der Abg. Wen⸗ dorff die Wiederherstellung der früheren Beschlüsse des Hauses, weil der Landrath sonst nicht den Anforderungen eines Vor⸗ sitzenden eines richterlichen Kollegiums, den er nach den neuen Selbstverwaltungsgesetzen einnehme, genüge, einer Auffassung, welcher der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, entgegen⸗ e Nachdem der Abg. Löwenstein seinen Antrag, welcher autet:
„Diejenigen Personen, welche von einem Kreistage zur Be⸗ setzung eines erledigten Landrathamts vorgeschlagen, beziehungsweise präsentirt werden, sind auch dann für befähigt zur Bekleidung dieser
andrathsstelle zu erachten, wenn sie die zweite juristische Prüfung bgelegt haben, oder wenn sie nach bestandener erster Prüfung bei en Gerichts⸗ und Verwaltungsbehörden im Vorbereitungsdienst, der wenn sie auch ohne die erste Prüfung abgelegt zu haben in Selbstverwaltungsämtern des Kommunal⸗, Kreis⸗ und Provinzial⸗ dienstes zusammen mindestens vier Jahre beschäftigt gewesen sind.“ befürwortet und der Abg. Richter (Hagen) denselben bekämpft hatte, wurde derselbe abgelehnt und der frühere Beschluß des Abgeordnetenhauses wiederhergestellt. Dagegen wurde bei §. 13 der Antrag des Abg. Richter (Hagen) auf Wiederherstellung der früheren Fassung — Erhöhung der Dauer der Be⸗ schäftigung für die Kandidaten des höheren Verwaltungsdienstes bei einer Auseinandersetzungsbehörde von drei auf fünf Jahre abgelehnt und der Beschluß des Herrenhauses bestätigt. — Das
— Der Reichskanzler hat dem Bundesrathe die vom Königlich preußischen bezw. vom Königlich bayerischen Kriegs⸗ Ministerium aufgestellten Uebersichten der Ergebnisse des
8 8
den Bezirken des I. bis einschließlich XV. Armee⸗Corps aus⸗
gehoben 117,245 Mann. In den Restantenlisten werden geführt 1,043,517 Mann, davon unermittelt 30,473, ohne Entschuldigung ausgeblieben 104,389 Mann; anderwärts gestellungspflichtig ge⸗ worden 203,756 Mann, zurückgestellt 385,420 Mann; aus⸗ geschlossen 888 Mann ausgemustert 42,819 Mann; der Ersatz⸗ Reserve I. überwiesen 71,297 Mann; der Ersatz⸗Reserve II. über⸗ wiesen 57,357 Mann; der Seewehr II. überwiesen 366 Mann, überzählig geblieben sind 15,068, freiwillig eingetreten 14,489 Mann. Von den Ausgehobenen kamen auf das Heer zum Dienst mit der Waffe 112,298, zum Dienst ohne Waffe 3152; auf die Flotte aus der Landbevölkerung 677 Mann, aus der seemännischen Bevölkerung 1118 Mann. Wegen unerlaubter Auswanderung wurden verurtheilt 15,825 Mann und von der seemännischen Bevölkerung 714 Mann. In Unter⸗ suchung befinden sich noch wegen unerlaubter Auswanderung von der Landbevölkerung 16,429 und von der seemännischen Bevölkerung 783 Mann. In Bayern wurden in den alpha⸗ betischen und Restantenlisten geführt 94,231 Mann; ausgehoben wurden 17,846 Mann und zwar für das Heer zum Dienst mit der Waffe 17,337 Mann, zum Dienst ohne Waffe 509. Wegen unerlaubter Auswanderung sind verurtheilt 912 Mann, am Schluß des Jahres 1875 in Untersuchung 486 Mann.
— Nach den in der gestrigen Nr. d. Bl. erwähnten neuen Bestimmungen über Kapitulationen müssen Mannschaften, welche freiwillig im aktiven Dienste verbleiben wollen, mit dem betreffenden Truppentheil oder der betreffenden Behörde einen schriftlichen Vertrag (Kapitulation) abschließen, durch welchen sie sich zum Weiterdienen auf eine bestimmte Zeit, in der Regel auf ein Jahr, verpflichten. Ueber den Abschluß einer Kapitulation ist von einem Offizier eine Verhandlung nach einem gegebenen Formular aufzunehmen und diese von dem an der Spitze des Truppentheils, be⸗ ziehungsweise der Behörde stehenden Vorgesetzten zu bestätigen. Die Kapitulation kann in folgenden Fällen vor Ablauf der Ka⸗ pitulationszeit aufgehoben werden: 1) durch den Truppentheil, sobald der Kapitulant in die zweite Klasse des Soldatenstandes versetzt, oder degradirt, oder sobald er zu einer Freiheitsstrafe von sechs Wochen oder zu einer höheren Strafe verurtheilt wird; 2) durch das General⸗Kommando auf Grund einer Ueberein⸗ kunft zwischen dem Truppentheil und dem Kapitulanten, wenn die häuslichen Verhältnisse desselben seine Entlassung dringend wünschenswerth machen, oder wenn bei fortgesetzt schlechter Führung des Kapitulanten durch dessen längeres Verbleiben im Dienste das Interesse des Truppentheils geschädigt wird. Als Kapitulanten dürfen nur solche Personen angenommen werden, durch welche ein wesentlicher Nutzen für den Dienst zu erwarten ist. Diejenigen, welche eine Kapitulation abschließen wollen, müssen großjährig sein, d. h. das 21. Lebensjahr vollen⸗ det haben. Wollen sie vor erlangter Großjährigkeit eine Kapitu⸗ lation abschließen, so haben sie die schriftliche und beglaubigte Zustimmung ihres Vaters oder Vormundes herbeizuführen. Mit Mannschaften, welche Truppentheilen und Instituten derselben Garnison angehört haben oder zu solchen kommandirt waren, darf Seitens anderer Truppen⸗ theile derselben Garnison eine Kapitulation nicht früher abgeschlossen werden, als ein Jahr nach ihrer Entlassung vom Truppentheile, beziehungsweise nach Ablauf ihres Kom⸗ mandos. Eine Ausnahme ist nur gestattet, wenn der bisherige Truppentheil des Betreffenden seine Zustimmung zu einer frü⸗ heren Kapitulation ertheilt. Mit Mannschaften, welche unter
Doppelrechnung der Kriegsjahre zwölf Jahre und länger aktiv gedient haben, ist kein Kapitulationsvertrag mehr abzuschließen. Es können auch Kapitulationen auf eine bestimmte, jedoch drei Monate nicht übersteigende Kündigung geschlossen werden. Letz⸗ tere steht jedoch nur den Truppentheilen zu.
— Nach Vorschrift des §. 7 Nr. 6 der General⸗Synodal⸗ ordnung vom 20. Januar 1876 sollen bis zur anderweiten kirchengesetzlicen Regelung der Disziplinargewalt bei Dienst⸗ vergehen der Superintendenten, Geistlichen und nie⸗ deren Kirchendiener auf das förmliche Disziplinar⸗ verfahren, so wie auf die vorläufige Dienstenthebung die Be⸗ stimmungen der §§. 22, 23 Nr. 1, 24, 27, 28, 31 bis 45 und 48 bis 54 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 mit der Maß⸗ gabe zur Anwendung kommen, daß die in dem genannten Ge⸗ setze dem Disziplinarhofe und den Provinzialbehörden beigelegten Befugnisse von den Provinzial⸗Konsistorien nach den für das Verfahren bei den Provinzialbehörden vorgeschriebenen Bestim⸗ mungen zu üben sind, die dem Disziplinarhof beigelegte gut⸗ achtliche Thätigkeit fortfällt und die Zuständigkeiten des Ministe⸗ rial⸗ bezie sungsweise Staats⸗Ministerialressorts dem Evan⸗ gelischen Ober⸗Kirchenrathe zukommen. In Folge dieser Uebertragung von Bestimmungen des staatlichen Gesetzes über das formliche Disziplinarverfahren auf das kirchliche Ge⸗ biet ist nunmehr aüc auf diesem ein nach den Grundsätzen des Anklageprozesses und der Mündlichkeit geordnetes Unter⸗ suchungsverfahren zur Einführung gelangt. Die entscheidende Disziplinarbehörde ist bei Prüfung der erhobenen Beweise fortan nicht mehr an die in der Kriminal⸗Ordnung vom 11. Dezember 1805 aufgestellten Beweisregeln gebunden, die Grundlagen für ihr Urthefl über die Schuldfragen bilden nicht mehr allein die schriftlichen Untersuchungsverhandlungen und in das Verfahren tritt ein Vertreter der Anklage mit der amtlichen Verpflichtung ein, das öffentliche Interesse bei den zu fällenden Disziplinar⸗ Entscheidungen wahrzunehmen, zu welchem Behufe demselben die Befugniß zur Einlegung der Berufung gegen die erstinstanz⸗ liche Entscheidung beigelegt ist. Die Normen, deren es für die Ausführung bedarf, sind theils durch die auf das kirchliche Ge⸗ biet übertragenen Vorschriften des Disziplinargesetzes selbst, theils durch die ihre kirchliche Anwendung regelnden Bestim⸗ mungen der General⸗Synodalordnung a. a. O. bestimmt. Der Evangelische Ober⸗Kirchenrath hat, um die Orientirung in dem Inhalte der neuen Ordnung zu erleichtern, die betreffen⸗ den jetzt maßgebenden Bestimmungen zu einem Ganzen verbinden — für den kirchlichen Gebrauch übersichtlich zusammenfassen assen.
— Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte tabel⸗ larische Uebersicht der Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken vom 15. Juni schließt mit folgenden summa⸗ rischen Daten ab: Der Kassenbestand der 19 Institute der Tabelle betrug insgesammt 781,311,000 ℳ (gegen die Vor⸗ woche + 9,352,000 ℳ), der Wechselbestand 643,600,000 ℳ (+ 8604 ℳ); die Lombardforderungen mit 91,263,000 ℳ haben sich um 273,000 ℳ vermindert; der Notenumlauf von 911,535,000 ℳ zeigt gegen die Vorwoche eine Zunahme von 29,893,000 ℳ Die täglich fälligen Verbindlichkeiten im Betrage von 218,340,000 ℳ haben sich um 432,000 ℳ und die mit
Heeresergänzungsgeschäftes im Reichsgebiete für Nach denselben 1n in der gedachten zel in
einer Kündigungsfrist verbundenen Verbindlichkeiten in Höhe von 159,431,000 ℳ um 2,260,000 ℳ vermindert.
“
1
8 Der Königliche Gesandte Freiherr von Werthern ist von dem ihm Allerhöchst bewilligt gewes nen Urlaube nach München zurückgekehrt und hat die Leitung der Koniglichen Gesandtschaft wieder übernommen.
— Der General⸗Lieutenant von Wartenberg, Comman⸗ deur des Kadetten⸗Corps, ist von der Inspizirung der Kadetten⸗ häuser Wahlstatt und Potsdam hierher zurückgekehrt.
Württemberg. Stuttgart, 19. Juni. Die Zweite Kammer genehmigte heute bis zum Schluß des Blattes die Regierungsexigenz von 852,840 ℳ für Erweiterung des Kunst⸗ gebäudes und Erbauung einer neuen Kunstschule in Gtuttgart mit 68 gegen 10 Stimmen, nachdem Baumgärtner, v. Morlok, Schwandner, Probst, Prof. v. Lübke, Finanz⸗Minister v. Renner, der Kultus⸗Minister v. Geßler, Elben (Cannstatt) für, Bucher und Retter gegen die Exigenz gesprochen.
Hessen. Darmstadt, 20. Juni. Der Antrag der Majorität des Finanzausschusses auf eventuelle Auf⸗ hebung des Polytechnikums wurde heute von der Zweiten Kammer mit 29 gegen 18 Stimmen abgelehnt. — Der am nächsten Sonntag (25. d. M.) in Gaubickelheim stattfindenden Provinzialversammlung der national⸗liberalen Partei wird, nach einer Mittheilung des „Frankf. Journ.“, eine wei⸗ tere am 9. Juli auf der „Waldeck“ (Ober⸗Ingelheim) folgen, welche auf Wunsch des dabei erscheinenden Reichstagsabgeordne⸗ ter Dr. L. Bamberger veranstaltet wird.
— Der Landesausschuß der hessichen Protestanten⸗ Vereine erläßt unter dem 12. d. M. eine Einladung zu einer auf den 26. Juni hierselbst abzuhaltenden Versammlung behufs „Besprechung der dermaligen kirchlichen Lage des Landes, der zunächst durch die Kirchensteuer hervorgerufenen Bewegung und der Mittel und Wege, dieselbe zu einem gedeihlichen Ziele zu führen.“
— 21. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer brachte der Abg. Frhr. Nordeck zur Ra⸗ benau einen Antrag ein, dahin gehend, die Kammer möge be⸗ schließen, die Regierung aufzufordern, die auf eine wirksame Durchführung des Art. 7 der Reichsverfassung gerichteten
stützen zu lassen, mag diese Durchführung durch Herstellung eines einheitlichen Reichseisenbahnnetzes oder durch andere Kombinationen herbeigeführt werden. 1
„Mecklenburg. Schwerin, 19. Juni. Die Herzogin Wilhelm zu Mecklenburg⸗Schwerin hat sich zu längerem Sommeraufenthalte nach Tegernsee in Bayern begeben.
— Die „Mecklenb. Anzeigen“ erwähnen eines in Schwerin umlaufenden Gerüchtes, daß „in Folge der wich⸗ tigen Veränderungen, welche im Schooße der höchsten kirchlichen Behörden vor sich gehen sollen,“ der Su⸗ perintendent Karsten daselbst fortan nicht mehr predigen werde. Dem gegenüber versichert das genannte Blatt, daß diese Besorg⸗ niß ganz unbegründet sei. Karsten werde zwar ebenso wie der Ober⸗Kirchenratch Schliemann zu Michaelis in den Ruhestan treten, aber damit der Kanzel noch nicht ganz entsagen.
Bremen, 18. Juni. Die hiesige Handelskammer hat den Senat ersucht, die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Amerika wegen eines Vertrages zum Schutze der Aus⸗ wanderer anzuregen. Sie ist, den „H. N.“ zufolge, dazu hauptsächlich veranlaßt worden durch einen im Senat zu Washimgton eingebrachten Gesetzentwurf, betreffend die Controle des Auswanderer⸗Beförderungsgewerbes. “
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 20. Juni. (W. T. B.) Die Begegnung des Kaisers Alexander mit dem Kaiser von Oesterreich auf dem Schlosse Reichstadt wird, wie die
„Politische Korrespondenz“ meldet, am 8. Juli stattfinden. Viel⸗ leicht mird, derselben Quelle zufolge, auch Kronprinz Rudolf den Kaiser von Rußland in Reichstadt begrüßen. Fürst Gort⸗ schakoff tritt demnächst eine Urlaubsreise nach der Schweiz an. — Wie die „Pr.“ erfährt, hat Graf Andrassy nach dem Ableben des Frhrn. v. Holzgethan die Leitung des gemein⸗ samen Finanz⸗Ministeriums bis auf Weiteres über⸗ nommen. Ueber die Dauer dieses Provisoriums sei vorläufig nichts bestimmt. — Die gestrige „Wiener Zeitung“ meldet die Ernennung des Ministerial⸗Rathes Dever zum Sektionschef und General⸗ Direktor für Post und Telegraphen. b — 21. Iuni. (W. T. B.) Das „Armee⸗Verordnungs⸗ blatt“ bestätigt, daß der Kaiser das von dem Reichs⸗ Kriegs⸗Minister v. Koller Krankheitshalber erbetene Entlassungsgesuch angenommen und den Grafen Byland:⸗Rheidt, unter Verleihung der Würde eines Ge⸗ heimen Raths, zum Reichs⸗Kriegs⸗Minister Das genannte Blatt veröffentlicht ferner
welchem demselben anläßlich der bewilligten Versetzung in den Ruhestand, als Zeichen der dankbaren Anerkennung seiner um
Kaiser hat dem Chef des Generalstabes, FML. Schönfeld, die Würde eines Geheimen Raths verliehen.
Prag, 20. Juni. Zur Kennzeichnung der Situation im verurtheilt, zur verfassungsmäßigen Aktivität auffordert und sich
im czechischen Lager von Wien aus herrühre.
Triest, 19. Juni. Zufolge Befehles des Marine⸗Ober⸗ kommandanten, Vize⸗Admirals Baron Pöck, wird, wie die „Triester Zeitung“ meldet, der Transportdampfer „Gargagno“
21,000 Fl. angewiesen. Dieses Schiff, welches bereits im Jahre 1869 zu ähnlichem Dienste bestimmt war, hat ein Tonnen⸗ deplacement von 1380 Tons, nominelle Pferdekraft von 270, ist mit zwei leichten Geschützen armirt, hat eine Bemannung von 87 Personen und können außerdem 300 Kranke darauf mit aller Bequemlichkeit untergebracht werden. Zum Kommandanten wurde der Fregattenkapitän Beck ernannt. Der „Gargagno“, gegenwärtig unter die Schiffe zweiter Reserve im Kriegshafen zu Pola eingestellt, wird im Laufe zweier Wochen sich dem Ge⸗ schwader des Contre⸗Admirals Barry anschließen.
Klagenfurt, 18. Juni. In der gestrigen Gemeinderaths⸗ sttzung wurde der Reichsraths⸗Abgeordnete Gabriel von
8
8
Jessernigg zum Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt gewählt. “ “ ““
Bestrebungen des Reichskanzlers im Bundesrathe kräftig unter⸗
ernannt hat. ein Handschreiben des Kaisers an den Reichs⸗Kriegs⸗Minister v. Koller, in
den Kaiser und das Heer erworbenen großen Verdienste das Großkreuz des St. Stephans⸗Ordens verliehen wird. — Der
czechischen Lager ist bemerkenswerth, daß das in Raudnitz erscheinende ezechische Blatt „Rzip“ den passiven Widerstand
gegen die in den altcezechischen Organen ausgestreuten Unwahr⸗ heiten verwahrt, daß der Gedanke einer Aussöhnung der Parteien
als Truppenspitalschiff sofort eingerichtet und wurden hierfür
im Betrage von 5 bis 100 Lire.
Pest, 20. Juni. (W. T. B.) Der ungarische Reichs⸗ tag ist bis zum 28. September c. vertagt.
Schweiz,. Bern, 20. Juni. Der Nationalrath be⸗ schloß auf Antrag der Kommission, der Bundesrath solle ohne Genehmigung der Bundesversammlung keine Erklärungen mit dem Auslande austauschen.
Belgien. Brüssel, 21. Juni. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nachrichten sind auch in Loewen größere Un⸗ ruhen ausgebrochen. Es haben feindliche Kundgebungen gegen die Studirenden der liberalen Partei stattgefunden. Die Vor⸗ lesungen auf der Universität sind unterbrochen. Die Bürger⸗ garde ist zusammengezogen worden.
Großbritannien und Irland. London, 19. Juni. Die „Times“ bestätigt, daß Midhat Pascha die er⸗ wünschte Gelegenheit zur Einführung von europäischen Staatseinrichtungen in das System des Islam nun ge⸗ wonnen habe und sieht mit Interesse dem Ergebniß des Ver⸗ suches entgegen. „Lord Derby's Antwort“, heißt es weiter, „stellte unsere Position dem Sultan und seinen Tributpflichtigen gegenüber klar. Wir glauben, daß der geradeste Weg zu einer Erledigung und zum Frieden in der Richtung zu finden ist, daß man den Sultan und seine Unterthanen in Ruhe läßt. Falls er sie nicht niederzuhalten vermag, könnte jeder Versuch, ihre Ketten für ihn wieder zusammenzunieten, nur zu zeit weiliger Begründung gespannter Beziehungen führen, ohne daß ein Gleichgewicht herzustellen wäre. Midhat Pascha thue sein Bestes. Wir werden unser Mögliches thun, zu sorgen, daß er freies Feld für sein Experiment behält und wir werden dasselbe mit Sympathie, wenn auch nicht mit den lebhaftesten Empfin⸗ dungen der Hoffnung beobachten.“ —
— General Prado, der Präsident von Peru, kehrte nach mehrwöchentlichem Aufenthalt in England am 17. d. an Bord des westindischen Postdampfers „Don“ nach Peru zurück.
— Die Regierung von Indien hat dem Gouvernement von Madras und mehreren Beamten desselben für die schnelle Unterdrückung der jüngsten Unruhen zu Bustar Dank ab⸗ gestattet. — Der Khan von Khelat ist am 21. letzten Monats im Lager des Obersten Sandeman zu Mastang eingetroffen, begleitet von einer Abtheilung einheimischer Kavallerie, die ihm entgegengeschickt worden war. Die Unterhandlungen wegen beständiger Freihaltung des Balan⸗Passes machen gute Fort⸗ schritte; neuerdings ist eine Karawane wohlbehalten über den Paß gezogen.
— Der Bischof und die ganze Geistlichkeit der Insel Barbados haben an den Kolonial⸗Minister eine Denkschrift, betreffs der unlängst auf der Insel stattgehabten Unruhen, ein⸗ gesandt. Es werden in diesem Schriftstücke indirekt dieselben Anklagen gegen den Gouverneur der Insel ausgesprochen, welche von anderen Seiten unumwunden gegen ihn vorgebracht worden sind.
Frankreich. Paris, 19. Juni. Noch füllt Buffets Name alle Blätter und erregt die öffentliche Meinung. Die Organe der Rechten bemühen sich zu beweisen, daß diese Wahl gar keine Bedeutung habe; der Senat habe nur einem talent⸗ vollen Manne gegenüber seine Schuldigkeit gethan und ihn jetzt gewählt, während es schon früher hätte geschehen sollen. Da aber diese Wahl den ersten und nächsten Erfolg gehabt, daß sich die Linke und die Kammer enger an die Regierung schließen, so nennt das „Journal des Debats“ den Sieg des Senats einen Pyrrhus⸗Sieg und hofft, daß das Kabinet aus diesem Kampfe, in dem die Monarchisten des Senats zuerst einen Sieg davon getragen, stärker als vorher hervorgehen werde. Das Waddingtonsche Gesetz über den öffentlichen Unterricht werde über die Anhänger der Regierung das rechte Maß ab⸗ geben; ihre Gegner werden es im günstigsten Falle zum Gleich⸗ gewicht bringen, und dazu sei nöthig, daß kein Orleanist des früheren rechten Centrums sich dem Einfluß der Geistlichkeit entziehe, was doch nicht sehr wahrscheinlich sei. An eine Minister⸗ krisis, die man vorher aus dieser Veranlassung vorhersagen wollte, ist nicht mehr zu denken. Vielmehr sieht man als ein Zeichen der Einigkeit des Kabinets und als eine Antwort des Ministeriums auf die Haltung des Senats die neuesten Personaländerungen in den Präfekturen an. Die liberalen Kreise sind auch vollkommen damit einverstanden, die klerikalen aber machen dem Ministerium sein Verbleiben im Amte zum Vorwurf.
— Der Generalstab hat nunmehr die große Karte von Frankreich beendet, die vor 42 Jahren unter der Direktion des gelehrten General Pelet angefangen worden war.
Versailles, 20. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme einer Anleihe der Stadt Paris im Betrage von 120 Millionen Franes genehmigt. Im wei⸗ teren Verlaufe der Sitzung legte der Berichterstatter der mit der Prüfung der Wahl des Kapitäns Mun in Pon⸗ tivy beauftragt gewesenen Kommission, Turquet (von der Linken), seinen Bericht vor, in welchem beantragt wird, die Wahl wegen der von klerikaler Seite ausgeübten Wahlbeein⸗ flussung fuͤr ungültig zu erklären. Die Diskussion über den Antrag wird später stattfinden.
In parlamentarischen Kreisen nimmt man an, daß die Kammern um die Mitte des nächsten Monats vertagt werden und erst im November wieder zusammentreten würden, um als⸗
dann die Budgetvorlage zu berathen.
— 20. Juni. Das Organ Gambetta's, die „Republique Frangaise“ unterzieht die Haltung des Herzogs Decazes in der
orientalischen Frage einer verwerfenden Kritik und befür⸗ wortet eine Allianz zwischen Frankreich und England.
Spanien. Madrid, 20. Juni. (W. T. B.) Der Senat
hat das Amendement Silva's, betreffend die vollständige Ab⸗
schaffung der Fueros, mit 111 gegen 24 Stimmen ab⸗
gelehnt.
Italien. Rom, 20. Juni. (W. T. B.) Das Finanz⸗ Ministerium hat gestern die Abschaffung des Affidavits
bei der Bezahlung der Coupons der italienischen Rente
im Auslande beschlossen, jedoch nur für die Rentencoupons 0 Bei der Bezahlung der Coupons im Betrage von über 100 Lire bleibt das Affidavit bligatorisch.
— In der Deputirtenkammer wurde am 13. der Be⸗ richt des Abgeordneten Busacca über das Definitivbudget der Staatseinnahmen des Jahres 1876 vertheilt, welche nach dem Voranschlage des Ministeriums 1,392,023,266 Lire
38 Cts. und nach der Kommission 1,393,467,766 L. 38 Cts. betragen,
15 Cts. Grundsteuer,
182,903,834 L.
nämlich: Einkommensteuer vom beweglichen
180,826,873 L. 56 Cts.
Eigenthum, 78,525,895 L. 11 Cts. Mahlsteuer, 147,301,510 L.
ministerieller oder 148,338,010 L. Kommissionsvoranschlag der Geschäftssteuer und von Eigenthumsübertragungen 3,210,989 L. 66 Cts. Fabrikationssteuer, 106,000,000 L. Grenzzölle, 69,353,757 L. Konsumationssteuern, 167,500,000 L. Patent⸗ steuer, 77,254,635 L. Lotterie⸗Cinnahme, 83,666,505 L. Post, Eisenbahn und Telegraphen, 83,566,505 L. dito Kommissions⸗ voranschlag, 74,185,128 L. Einkünfte aus Staatsdomänen, 73,993,128 L. dito Kommissionsvoranschlag, 7,750,991 L. even⸗ tuelle zufällige Einnahmen, 8,450,991 L. dito Kommissionsvor⸗ anschlag, 90,877,291 L. Rückzahlungen, 75,424,755 L., außer⸗ ordentliche Einnahmen, 47,241,100 L. Einkünfte von Kirchen⸗ gütern.
Türkei. Das „Wiener Frdbl.“ erklärt, daß in Wien in kompe⸗ tenten Kreisen von einer steigenden Aufregung in Konstantinopel und von der Rolle, welche dem Prinzen Jussuf Izzedin zuge⸗ schrieben wird, nichts bekannt geworden sei.
— Die Presse von Konstantinopel erörtert die Idee einer Volksvertretung. „Sadakat“, „Sabah“, „Istihbal“ und „Vakit“ sind die vier journalistischen Vorkämpfer der konstitu⸗ tionellen Ideen. Der alttürkische „Bassiret“ giebt zwar zu, daß das bisherige absolute Regiment schädlich gewesen sei und ein Ende haben müsse, aber er fordert die Beibehaltung und Anwendung der Vorschriften des religiösen Gesetzbuches (Cheriat) auf die künftige Nationalversammlung. Der „Bassiret“ nimmt für jedes Vilajet drei, für die Hauptstadt sechs Abgeordnete mit dreijähriger Mandatsdauer in Anspruch, die während der⸗ selben weder eine Stelle noch einen Orden annehmen dürfen und nicht wieder wählbar sein sollen. — Die jungtürkischen Parteiführer, wie Kemal Bey, Midhat Efendi, Tevfik Bey und Andere, die unter der Regierung des Sultans Abdul Aziz in Rhodus und Cypern internirt worden waren, sind nach Kon⸗ stantinopel zurückgekehrt.
— Wie der „Standarh“ aus Konstantinopel erfährt, soll die türkische Flotte unter Hobart Pascha, bestehend aus acht Schiffen ersten Ranges in acht Tagen zu einer Expe⸗ dition nach Kreta abgehen. Die Arbeiten an dem in Konstantinopel im Bau begriffenen neuen Panzerschiffe, sowie an den beiden Fahrzeugen, welche an der Themse für die Pforte gebaut werden, sollen demnächst eingestellt werden. Der „Messondich“, das letzte bei London für die Türkei gebaute mächtige Panzerschiff ist bestimmt, verkauft zu werden.
— Aus Rustschuk, 15. Juni, wird der „Politischen Korre⸗ spondenz“ gemeldet: Der bulgarische Aufstand itt seit einigen Tagen im entschiedenen Niedergang begriffen. Die von den tür⸗ kischen Truppen nicht erreichten Insurgentenbanden existiren nur noch im Gebirge, wo sie von starken Truppenkordons cer⸗ nirt sind. Nach Versicherung der offiziellen bulgarischen Landes⸗ zeitung „Tuna“ ist das Land, mit Ausnahme der Distrikte von Tatar⸗Bazardjik und Trnowa, von den Insurgenten gesäubert. — Wie derselben Correspondenz aus Bukarest gemeldet wird, ist am 14. das daselbst seit etwa 10 Jahren bestandene sogenannte „bulgarische revolutionäre Centralcomité“ von der rumänischen Regierung aufgelöst und die Neugründung aller derartigen Vereine, deren Thätigkeit auf die Störung der Ruhe in benachbarten Ländern gerichtet ist, strengstens unter⸗ sagt, 250 wohlbewaffnete Bulgaren, die im Begriff standen, die Grenze zu überschreiten, ergriffen und internirt, sowie die hervorragenden Agitatoren, darunter Karaweloff, verhaftet wor⸗ den. Gleichzeitig erging der Befehl an alle Civil⸗ und Militär⸗ behörden längs der Donaugrenze, die größte Wachsamkeit zu üben und keine bewaffneten Individuen die Grenze passiren zu lassen. Die fürstliche Regierung versicherte, vom rumänischen Boden aus werden keine Banden mehr die Ruhe in Bul⸗ garien stören.
Mostar, 20. Juni. (W. T. B.) Offizieller Mittheilung zufolge ist Moukhtar Pascha ohne irgend welchen Zusammen⸗ stoß mit den Insurgenten in Niksic eingerückt.
— Die Proklamation, welche der Vali der Herze⸗ gowina Ali an die Insurgenten erlassen hat, lautet nach der Uebersetzung der „Post“ wie folgt:
Se. Majestät der Sultan Murad V. ꝛc. hat allergnädigst geruhr und in seinem Großmuthe erklärt, daß er nur solche Maßregeln tref⸗ fen werde, welche von seiner Großmuth seinen Unterthanen gegenüber nicht anders zu erwarten sind.
Besonders gnädiglich wird Se. Majestät seine Unterthanen von Bosnien und der Herzegowina ansehen, welche sich auf dem sündlichen Pfade der Insurrektion befinder, diesen gewährt Se. Majestät die volle Amnestie und schenkt ihnen 6 Wochen Zeit, bei den Behörden die ööö anzumelden und die Großmüthigkeit des Sultans
u preisen. vegan den Behörden werden alle Maßregeln getroffen werden, welche für die Sicherheit und vbie Existenz der Familien Sorge tragen werden.
Auch ist den Befehlshabern der Truppen die Ordre zugegangen, ihre Operationen — mit Ausnahme der Verprovianti ung der Festung welche der Ernährung wegen stattfinden müssen — zu unter⸗
rechen.
2 Namen des Sultan theile ich Allen diese Kaiserliche Gnade
mit und gebe hiermit den großmüthigen Gefühlen Ausdruck, welche Se. Majestät für alle seine Unterthanen hegt. 1“ Mostar, 29. Mai (10. Juni) 1876. Der Vali des L Herzegowina. i.
Dänemark. Kopenhagen, 20. Juni. (W. T. B.) Die der Linken angehörige Majorität der mit Vorberathung der Wehrvorlage beauftragten Kommission des Folkething hat die Erledigung der Angelegenheit durch eine Tagesordnung beantragt, in welcher der von der Linken des vorigen Folkething gestellte Antrag, der die Auflösung des Folkething herbeiführte, wiederholt wird. Gleichzeitig hat die Linke ein Mißtrauens⸗ votum gegen das Ministerium eingebracht. Die Berathung der Wehrvorlage im Folkething ist auf nächsten Donnerstag fest⸗ gesetzt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. Juni. Heut morgen starb hierselbst nach längerem Leiden der Herzog Georg von Mecklenburg⸗Strelitz. Derselbe, ein jüngerer Bruder des regierenden Großherzogs Friedrich Wilhelm von Mecklenburg⸗Strelitz, wurde am 11. Januar 1824 geboren und vermählte sich am 16. Februar 1851 mit der Großfürstin Katha⸗ rina (Tochter des verstorbenen Großfürsten Michael und der jetzt ebenfalls verstorbenen Prinzessin Helene von Würtemberg). Er war Kaiserlich russischer General der Artillerie und General⸗ Adjutant, auch Inspektor sämmtlicher Schützen⸗Bataillone. Es überleben ihn drei Kinder: die Herzogin Helene, geb. 16. Januar 1857, der Herzog Georg Alexander, geb. 6. Juni 1859 und der Herzog Carl Michael, geb. 17. Juni 1863. — Herzog Georg, der mit seiner Familie abwechselnd in St. Petersburg und auf seinem Schlosse Remplin bei Stavenhagen in Mecklenburg⸗ Schwerin lebte, ist seiner am 1. Juni verstorbenen Schwester Herzogin Caroline schnell im Tode gefolgt.
— Ein Telegramm der „Ag. Russe“ aus St. Peters⸗ burg, vom 20. Abends charakterisirt die Lage dahin, daß die Großmächte es der neuen türkischen Regierung überlassen, „durch alle Mittel“ die Heilkraft der versprochenen Reformen zu erweisen. In diesem Sinne und in allseitiger Ueberein⸗ stimmung vertagen sie die Ueberreichung der zurückgehaltenen Note, „halten aber ihr Einverständniß fest aufrecht.“
Amerika. Washington, 20. Juni. (W. T. B.) Der Senat hat beschlossen, den Prozeß gegen den ehemaligen Kriegs⸗Minister Belknap bis zum 6. Juli zu vertagen.
— 21. Juni. (W. T. B.) Ueber die streitige Auslegung des zwischen England und Amerika abgeschlossenen Aus⸗ lieferungsvertrages in einem besonderen Falle hat der Prä⸗ sident Grant dem Kongresse gestern eine Spezialbotschaft zugehen lassen, in welcher er erklkärt, daß er die nunmehr Seitens Englands erfolgte Freilassung des betreffenden, von Amerika reklamirten Individuums als einen Bruch des Auslieferungs⸗ vertrages betrachten müsse. Er halte es demgemäß für unver⸗ einbar mit der Würde Amerikas, fernerhin die Auslieferung eines Flüchtlings zu verlangen oder in eine solche zu willigen; er werde dies nicht thun, es sei denn, daß der Kongreß einen formellen Wunsch deshalb zu erkennen gebe.
Landtags⸗Angelegenheiten.
21. Juni. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten ergriff in der Generaldiskussion üͤber den Gesetzentwurf, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung der durch die Hoch⸗ wasser im Frühjahr 1876 herbeigeführten Verheerungen und gemeingefährlichen Zustände, der Minister für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal nach dem Abg. v. Bonin das Wort:
Ich fühle mich verpflichtet, bei dem großen Interesse, welches diese Angelegenheit im Lande erregte, und gegenüber den Fragen, die der erste Herr Redner an mich gerichtet hat, mit einigen Worten auf die Sache einzugehen. Ich stehe derselben völlig unbefangen gegenüber. Die Anlagen, über die hier Beschwerde geführt wird, sind zu einer Zeit selbst beschlossen worden, die lange Jahre vor meiner Amtsüber⸗ nahme lag, und waren der Hauptsache nach beendet, ehe ich mein Amt antrat. Ich habe mit denselben nur in den allerletzten Stadien zu thun gehabt, als in der Hauptsache nichts zu ändern war, und sind auch auf Aenderungen gerichtete Anträge während meiner Amtsfüh⸗ rung Seitens der durch die letzte Ueberfluthung Geschädigten nicht an mich gelangt. Ich bemerke ausdrücklich, daß das ohne Antwort ge⸗ bliebene Gesuch, von dem der erste Herr Redner sprach, vor langer Zeit, ich glaube, im Jahre 1860 oder 1861 eingegangen ist und nicht erst in näher gelegener Zeit. Ich bemerke ferner, daß, was die Vorgänge bei der Ueberfluthung selbst be⸗ trifft, dem landwirthschaftlichen Ministerinm daraus auch kein Vorwurf gemacht werden kann, da es wohl nichts Ungeeigneteres geben würde, als wenn man von der Centralstelle aus bei derartigen Naturereignissen, in denen ein sofortiges lokales Einschreiten noth⸗ wendig ist, mit speziellen Anordnungen eingreifen wollte, Anordnun⸗ gen, die in vielen Fällen Resultat haben müßten, die mit speziellen Befugnissen ausgerüsteten Behörden in dem irre zu machen, was im Augenblick geschehen muß. Ich bemerke in dieser Beziehung, daß ich meinerseits an die bei Strömen betheiligten Regierungen im Januar eine Verfügung erlassen habe, worin ich sie darauf aufmerksam machte, daß bei dem in Aussicht stehenden Eisgange und Hochwasser sie gut thun würden, alle erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zu treffen. Das vorausgeschickt, bemerke ich, was die Sache selbst betrifft, daß die Königliche Staatsregierung ihre Pflicht in vollem Maße erkannt hat, unmittelbar, nachdem die Dammbrüche und Ueberschwemmungen eingetreten waren, eine genaue Untersuchung über den Sachverhalt eintreten zu lassen. Es ist zu diesem Behufe eine Immediatkom⸗ mission eingesetzt worden, bestehend aus Mitgliedern verschiedener Ministerien und zwar aus solchen Mitgliedern, welche niemals mit der Sache etwas zu thun gehabt haben, unter dem Vorsitz eines hervorragenden Mitgliedes des Finanz⸗Ministeriums welches Ministerium niemals mit der Sache selbst vefaßt war, um von vornherein die Gewähr der vollen Unparteilichkeit und Energie zu geben. Diese Immediatkommission erhielt den Auftrag: 1) aus den Akten, durch Zeugenvernehmung und jede geeignete Weise sämmt⸗ liche Vorgänge, welche während der Ueberfluthung und unmittelbar vor derselben stattfanden, festzustellen; 2) festzustellen, welchen be⸗ stimmten Beamten irgend ein Versehen zur Last fiele und 3) Vor⸗ schläge zu machen, in welcher Weise für die Zukunft Abhülfe herbei⸗ geführt werden solle.
Die Kommission hat nach sehr umfassenden und eingehenden Untersuchungen einen ausführlichen Bericht an das Königliche Staats⸗ Ministerium erstattet und sich über diese drei Punkte geäußert. Es sind alle Thatsachen, soweit es überhaupt möglich war, nachher durch Zeugenvernehmung und andere Mittel festgestellt, und es würde ja wohl dem hohen Hause nicht zusagen, wenn ich nun auf eine lange Geschichtserzählung eingehen würde, deren Erörterung zu Nichts führen könnte. Im Allgemeinen, mit Ausnahme eines einzigen Puaktes, hat der Herr Vorredner die bhase bncgen Vorgänge richtig dargestellt. Der Punkt, in dem dies nicht der Fall ist, betrifft die Ziehung des Wehrs. Es ist allerdings vom 22. bis 26. dieses Wehr mehr oder weniger gezogen und nicht, wie der Herr Vorredner sagt, erst nach dem 26. Ich würde bereit sein, das eventuell durch Zeugenaussagen darzuthun. Es trägt das zur Hauptsache aber nichts bei; denn ich räume ein und ich komme gleich darauf zurück, daß es nicht genügend geschah und nicht erreicht ist, was erreicht werden sollte und zu erreichen möglich war.
Was den zweiten Punkt betrifft, die Verschuldung von Pr bhe so wird an dieser Stelle darauf nicht einzugehen sein, da sich dieser Punkt der hiesigen Verhandlung völlig entzieht. In dieser Beziehung wird es der Staatsregierung überlassen bleiben, zu thun, was nöthig ist. Was die Sache selbst betrifft, so ist die Kommission darauf hinausgekommen, daß die Uebelstände, die eingetreten sind, zwar nicht ausschließlich, aber doch im erheblichen Umfange dadurch befördert worden sind, daß die Ausführung des Werkes nicht in vollkommen konkreter Weise erfolgt ist, namentlich aber dadurch, und das ist wesentlich, daß die Handhabung des Wehrs unmittelbar vor und während der Ueberschwemmung nicht in gehöriger Art stattgehabt hat. Die Kommission hat endlich drittens Vorschläge gemacht, welche in Zukunft den dro⸗ henden Uebelständen abhelfen sollen. Diese Vorschläge kommen in der Hauptsache darauf hinaus, für denjenigen Zweck, den die Melioration anfänglich haben sollte, das rechtsseitige Werder gegen Ueberfluthung zu schützen, für diesen Zweck das Werk nicht aufzugeben, seine Herstellung aber und insbe⸗ sondere seine Handhabe und die Handhabung des Umfluthkanals dergestalt zu modifiziren, daß diejenigen Uebel, welche jetzt eingetreten ud, vermieden werden. Um das zu erreichen, meine Herren, müfsen chwierige Veranstaltungen reresen es muß vor allen Dingen wischen den verschiedenen Interessengruppen derjenige Mittelweg ge⸗ sernben werden, der dazu 1ge ist, die konkurrirenden Interessen mit einander zu vereinigen. Wenn man den Weg gehen wollte, den der erste Herr Redner empfohlen hat, so würde das zwar geeignet sein, die Wünsche der Ueberschwemmten der linksseitigen Niederung zu erfüllen, man würde dann aber gerade das Gegentheil von dem thun, was die rechtsseitige Niederung wünscht und wofür die rechtsseitige Niederung außerordentlich große Opfer gebracht hat. Das geht natuͤrlich nicht. Bei diesen Flußregu⸗ lirungen liegt die große Gefahr und Verantwortung darin, daß, was dem einen Ufer zu Gute kommt, unter Umständen dem anderen Ufer
schädlich ist; deshalb wird es bei solchen Veranstaltungen immer