abgegeben, ordnung
des Titels IXa. Spezialberathung der einzelnen Bestimmungen des Titels IX. a wurde h. ein vom Abg. Wolffson beantragter Zwischensatz genehmigt,
m §
daß im ausgearbeitet befürwortet. Bei der
wonach der Aspirant, dessen Zulassung als Anwalt be⸗
ei der Stelle, welche ihm die Eröffnung de
ung gemacht hat, beantragen kann, daß über sein Verhalten in mit einer em für die Disziplinarve folgung der Anwälte bestimmten Ver⸗ der ahren und wurde auf den stimmung
Instanzenzuge entschieden werde. Antrag desselben
eingefügt, daß in der
ung vor dem Reichsgerichte ein bei dem Gerichte ni Anwalt die Vertretung nicht übernehmen kann, selbst
elbe von dem bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Anwalt der Partei übertragen wird. — nächsten Sitzung wird die Berathung über die Rechtsanwaltschaft be⸗ indigt und sodann auf die ausgesetz’en Paragraphen der Strafprozeß⸗ rdnung über die Vermögensbeschlagnahme und auf das Einführungs⸗ esetz der Strafprozeß Ordnung übergegangen werden.
Die Berathung gelangte bis
Reichskanzler⸗Amt eine werde, und demgemäß die hierauf
Abgeordneten mündlichen
Anwalts⸗ deutschen Sprache. Nächst ihr dürfte die englische zu nennen sein“ Streichung] während die französische nicht in gleichem Grade der begrifflichen erfolgenden Umdeutung geneigt zu sein scheint. Nun sind zwar allerdings bereits an verschiedenen Orten, in verschiedenen Schriften, Zeitschriften und Zeitungen, hin und wieder die Deutung und Erklärung einzelner Namen mehr oder weniger glücklich unternommen worden, allein längeren Aufsätzen über deutsche Volksetymologie hat es, 1 einzigen Ausnahme (Förstemanns Abhandlung in er Zeitschr. für vergl. Sprachforsch. Bd. 1) bisher noch gänzlich gefehlt. Diese Aufgabe sncht nun Karl Gustaf Ander⸗ sen in seiner Schrift „Ueber deutsche Volksetymologie“, die soeben zu Heilbronn a. N. im Verlage von Gebr. Henninger er⸗ schienen ist, zu lösen. Auf 146 Seiten werden hier ca. 2200 Wörter, insbesondere Namen, aus verschiedenen Sprachen (der griechischen, lateinischen, französischen, englischen, italienischen, spanischen, neugrie⸗ chischen, holländischen, deutschen und zwar sowohl der neuhochdeutschen als der alt⸗ und mittelhochdentschen) angeführt und die Herleitung ihrer Abstammung und die Erklärung ihrer ursprünglichen und wirk⸗ lichen Bedeutung versucht. Unter diesen erklärten Wörtern finden sich Lokalnamen, Straßennamen, die Namen von Städten, Dörfern und Burgen, Personennamen, die Namen von Thieren, Pflanzen, Steinen,
II. können nur von Ausstellern und mit Produkten der Länder de österreichischen Krone, die Gruppen III., IV. und V. aber aus allen Ländern ohne Unterschied beschickt werden.
— Zur Förderung der Kolonisation in den unbebauten Gebieten des russisch en Reichs hat die russische Regierung schon wiederholt Maßregeln ergriffen und zur Urbarmachung des Bodens unentgeltlich Landstücke vertheilt. Leider sind die Resultate zum größ⸗ ten Theile, wie namentlich in den Gebieten des Schwarzen Meeres, weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben, und viele Land⸗ stücke sind bis jetzt noch unbearbeitet. Nach der „Now. Wr.“ sollen nun diese Landstücke nach Ablauf einer gewissen Frist den gegenwärtigen Besitzern wieder abgenommen und an Personen ver⸗ theilt werden, welche sich zu unverzüglicher Ansiedelung und Kultivi⸗ rung des Bodens bereit erklären. Zur ersten Einrichtung und Be⸗ stellung des Bodens sollen ihnen Darlehen gewährt und an Personen, welche eine erfolgreiche Thätigkeit an den Tag legen, namentlich durch Anbau gewisser Pflanzen und Gewächse, deren Kultivirung für das Land besonders wünschenswerth und vortheilhaft erscheint, wie z. B Tabak und Wein, Geldprämien vertheilt werden.
anstandet wird, r Beanstan⸗ an
Zu 3. 8 die Be⸗ Verhand⸗ cht zugelassener wenn ihm die⸗
§. 5. In der
r
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 24. Juni. Dem Hause der Abgeordneten ist fol⸗ von gender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Er⸗ höhung des Maximal⸗Unterstützungssatzes für die hülfsbedürftigen ehemaligen Krieger aus den Jah⸗
en 1813 bis 1815 vorgelegt worden:
§. 1. Der im §. 3 des Gesetzes vom 10. März 1863 bestimmte
Maximal⸗Unterstützungssatz von 3 Thlr. 15 Sgr. =
monatlich für solche hülfsbedürftige ehemalige Krieger vom Wacht⸗ meister und Feldwebel abwärts, welche in der preußischen oder einer ihr befreundet gewesenen Armee an einem der Feldzüge 1813, 1814
unn 1815 Theil genommen, auf eine Invalidenversorgu
A
nspruch haben, wird vom 1. Januar d. J. ab auf
lich erhöht.
Minister,
§. 2. Bei Bewilligung von Unterstützungen bis zu dem angege⸗ benen Maximalsatze gewährt, so lange die etatsmäßigen Mittel⸗ zur gleichmäßigen Berücksichtigung der sämmtlichen vorhandenen hülfsbe⸗ hücht vrseschen, 68 ssöshre Hülfsbedürftigkeit und, wo diese gleich ist, das ere Lebensalter den Vorzug. ichbei G 8 d
3. Mit der Ausfuͤhrung dieses Gesetzes werden der Finanm⸗ lichkeit und Umsicht bearbeitet und mit Illustrationen ausgestattet, der Minister des Innern und der Kriegs⸗Minister be⸗
auftragt.
zu
od
Gewerbe und Handel.
Generalversammlung der Provinzial⸗Makler⸗ bank. wurde die Bilanz, welche mit einem Verluste von 481,725 ℳ abschließt, genehmigt und Decharge ertheilt. Hierauf machten die Liquidatoren die Mittheilung, daß, nachdem der größte Theil der Aktiva flüssig gemacht und die einjährige gesetzliche Frist abgelaufen, an die Aktionäre vom 26. cr. ab eine erste Rückzahlung von 18 „% (auf eingezahlte 40 %) erfolgen wird. Es hängt von schwebenden Prozessen und von noch zu erwartenden späteren Eingängen ab, wie viel noch zur Vertheilung gelangen wird, doch glauben die Liqui⸗ 18 eine Quote von 2 —3 % in sichere Aussicht nehmen önnen.
— In der Generalversammlung der „Vesta“ Lebens⸗Ver⸗ sicherungsbank auf Gegenseitigkeit in Posen wurde die Decharge einstimmig ertheilt, da die Revisionskommission die Bilanz und die Jahresrechnung für richtig befunden hatte und zu einem Monitum in keiner Beziehung Veranlassung zu haben erkärte. — Der Geschäftsbericht ergiebt, daß im Jahre 1875 1657 Anträge auf 3,461,600 ℳ Versicherungskapital zur Beurtheilung und Erledi⸗ gung vorlagen, wovon 1342 Anträge mit 2,722,000 ℳ zum Abschluß gelangten. Die Versicherungssumme betrug am Schlusse des Ge⸗ schäftsjahres 4,723,900 ℳ Die Sterblichkeit war eine überaus günstige, da rechnungsmäßig 19 Todesfälle mit 36,895 ℳ Versicherungskapital zu erwarten waren, während nur 3 Todesfälle
die Benennung einzelner Theile des menschlichen Körpers, von Krank⸗ heiten und Heilmitteln, von Waffen und anderen Instrumenten, von In der Kleidern, Decken und Lagern, von Speise und Trank, Bauwerken, von verschiedenen Spielen, von verschie⸗ denen Geldsorten u. s. w. Aus dem Angeführten ergiebt sich schon von selbst die Reichhaltigkeit der erwähnten Schrift. Bei der großen Menge der gedeuteten Worte konnte natürlich die Erklärung meist nur sehr kurz gefaßt werden, doch wird in den Anmerkungen öfters auf bezügliche Aufsätze verwiesen. Was nun die Erklärung der ein⸗ zelnen Worte, die vom Verfasser gegeben wird, selbst anlangt, so fehlt es hier an Raum, um genauer darauf eingehen zu können. Es genügt daher, zu bemerken, daß wenigstens wohl bei dem größten Theile das Richtige getroffen zu sein scheint. Recht schätzbar ist auch das am Schluß beigefügte Register, das in alphabetischer Anordnung alle erklärten Wörter zusammenstellt.
— Als Separatabdruck aus dem 12. Hefte der „Mittheilungen von dem Freiberger Alterthumsvereine“ ist vor Kurzem eine „Kleine Chronik von Freiberg als Führer durch Sachsens Berghaupt⸗ stadt und Beitrag zur Heimathkunde“, vom Stadtrath Gerlach in Freiberg, eine für Schule und Haus werthvolle Gabe, mit Gründ⸗
10 ℳ 50 ₰
ng aber keinen 20 ℳ monat⸗
zu Freiberg in der Gerlachschen Buchdruckerei erschienen. Auf S. 104 findet man hier das Wichtigste aus der Geschichte, Topographie und Statistik Freibergs, sowie gründliche Nachrichten über das geistige
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Bekanntlich giebt es in allen Sprachen eine mehr oder weni⸗ ger große Anzahl von Wörtern, namentlich von Namen, die, weil dem Volke unverständlich, im Laufe Volkes, das dem nicht Verstandenen
ermitteln ist. bewirkte
Umbildungen angetroffen
er Volksetymologien werden, so
das auf Umbildung des Unverstandenen ins allgemein
gerichtete Bestreben des V
und so ausgeprägt, wie in der deutschen, insbesondere
—ü en 9
der Zeit und im Munde des dem; eine zweifellose Verständlichkeit geben bemüht ist, nach und nach eine solche Umwandelung erfah⸗ ren, daß ihre Eantstehung und Abstammung und ihre eigentliche und wirkliche Bedeutung meist nur sehr schwer, mehr mit Gewißheit zu Sprachen solche vom Volke
öfters sogar gar nicht Wenngleich in allen
erscheint doch olksgeistes in keiner Sprache so umfangreich
und geschäftliche Leben der Bewohner, über Behörden, Sammlungen u. s. w. Ein Sagenkranz und ein Führer durch die alte Bergstadt und ihr Berg⸗ und Hüttenwesen schließt die Schriit.
mit 3600 ℳ eintraten, so daß also die Mindersterblichkeit 16 Todes⸗ fälle mit 33,295 ℳ Versicherungskapital betrug. Die Einnahmen 8 haben sich auf 157,645 ℳ gehoben. Den im Jahre 1875 Versicher⸗ 8 ten können 20 % ihres Jahresbeitrages als Guthaben an dem künf⸗ tigen Dividenden⸗ resp. Rentenfonds gutgeschrieben werden. In Re⸗ serve gestellt wurden 93,521 ℳ Sämntliche Organisations⸗ und Verwaltungskosten sind mit 94,619 ℳ bestritten worden.
— Die englischen Besitzer von First Mortgage Endorsed
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Nach einer Bekanntmachung des betreffenden Central⸗Aus⸗ schusses wird der I. österreichische Weinbau⸗Kongreß in Marburg am 20. September 1876 eröffnet und am 23. desselben Monats geschlossen. An demselben können Angehörige aller Länder ohne Unterschied Theil nehmen. Die Weinbau⸗Ausstellung und der Weinmarkt finden zwischen 17. und 24. September statt.
am 21. d. eine Versammliung, in welcher die Arrangements, die ge⸗ bee SSn um es den Besitz der Bahn zu sichern, - genehmigt wurden. Es wurde dann ein aus fünf Mitgliedern be⸗ Zur Ausstellung gelangen: Gruppe I. Weine. Gruppe II. Neben⸗ stehender Ausschuß mit der Ausführung der Arrangemments betrant, die produkte des Weinbaues. Gruppe III. Weintrauben. Gruppe IV. u. A. die Zeichnung von 40,000 f. Seitens der Bondsbesitzer er⸗ Geräthe, Maschinen und Materialien, und Gruppe V. Lehrmittel und heischen. Ein beträchtlicher Theil dieser Summe ist bereits garantirt. Literatur für Weinbau und Kellerwirthschaft. Die Gruppe I. und! Das Geld muß um den 1. Juli beisammen sein.
der Wörter
Verständliche
der neuhoch⸗
AR
I Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preutz.
Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt anr die Königliche Expedition des Heuntschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich
Verlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Vreußischen Ktaata-Anzeigers: 1
Deffentlicher Iazeiger.-
e vSchen d. 8 119 I
“ 1 1 . ureau der deutschen Zeitungen zu Berlin,
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, FPabriken und Mohrenstraße Nr. 45, die dn Prpeblonen des 2. Subhastationen, Aufgeboete, Vorladungen Grosshandel. . „Jubalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein „ u. dergl. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 9 & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, 3. Vorkäufe, Verpachtungen, Submissionen eto. 7. Literarische Anzeigens. 8 Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8. Theatezr-Anzeigon. In der EBörsen-
88 u. 8. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten. beilagoe. 1a
Die Zahlung der am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen aller unserer Prioritäts⸗Obligationen, sowie
die
tionen findet vom 1. Juli d. J. ab bei unserer Heefafse hierselbst
ahnhofes am Potsdamer Platz und in Potsdam bei unserer Billetkasse auf dem dortigen Bahnhofe täglich, mit Ausschluß der Sonntage, während der
Vo
Zinscoupons aller unserer Prioritäts⸗Obligationen werden außerdem in Berlin bei Herrn Meyer Cohn,
[5431]
Uunserer 4 ½ % igen Prioritäts⸗Obligationen Lit. F. außerdem auch
Einlösung der ausgeloosten Prioritäts⸗Obliga⸗ im Stationsgebäude des
und die Zinscoupons unserer 4 ½ % igen Priori⸗
sere Hauptkasse hierselbst richten.
[5433]
Aunoncen⸗Bureaus. ts.Obligationen dit. H. nene Emgsion, some. .. Köln⸗Mindener isenbahn⸗Gesellschaft. in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause M. . 1-
A. von Rothschild et Söhne
Srzass. Es wird gebeten, den bebufs der Ein⸗ über die Stückzahl und den Werth derselben, nach den verschiedenen Kategorien geordnet, beizu⸗ ügen.
ung zu präsentirenden Coupons ein Verzeichniß
uf die Die Einlösung der am 1. Jult p. J. erfallenden, nach §. 10 des Statut⸗Nachtrags vom x20. Juni 1868 mit 5 % = ℳ 30 zahlbaren Dividendescheine Nr. 2 der Stammaktien La. B. Afolgt Berlin, den 15. Juni 1876. in Berlin 9. 8* Hermn 2 tr8, 2g edgch 88 der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft, 9 B Das Direktorinm. 3 1 in Hamönre bei der Norddeutschen Bank, 6 “ in Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild & Söhne und bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie
Briefliche Einsendungen wolle man an un⸗
rmittagsstunden von 9 bis 12 Uhr statt. Die Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗Gesell⸗ in den g⸗wöhnlichen Geschäftsstunden vom 1. bis incl. 15. Juli cr.,
in Darmstadt bei der Kasse der Bank für im Handel und Industrie,
in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Darm⸗
8 städter Bank für Handel und Industrie,
in Dresden bei der Dresdener Bank,
Die am 1. Juli 1876 fälligen Zinscoupons in Magdeburg bei Herrn C. Bennewitz, unserer 5prozentigen 6 fen en inse e
kasse hierselbst, sondern auch durch die D Gesellschaft in Berlin eingelöst. 6 Guben, den 23. Juni 1876.
in Düsseldorf am 1., 3. und 4. Juli cr. im Bureau des Bahnhof⸗Inspektors daselbst „ Vormittags von 9 bis 12 Uhr und in Köln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz) Vormittags.
Mehrere Dividendenscheine sind den Zahlstellen mit numerisch geordneten Verzeichnissen zu
Da pro 1875 auf die Stammaktien La. B. sich die Dividende höher stellt, als auf die alten Stammaktien, so sind auf Grund der §. 10 und 12 des Statut⸗Nachtrags vom 20. Juni 1868 die Stammaktien La. B. vom 1. Januar d. J. ab sowohl in der Dividende, als auch in allen sonstigen Be⸗ ziehungen mit den alten Stammaktien gleichgestellt, und werden auch zu diesem Zwecke die ersteren im laufenden Jahre von einem noch näher zu veröffentlichenden Termine ab gegen, nach dem statutenmäßigen
schaft.
Monat Juli cr. nicht nur bei unserer Haupt⸗ übergeben. isconto-
Die Direktion.
Rest⸗Dividende⸗Zahlung au
Die Dividende für das Betriebsjahr 1875 ist
Die nach Abzug der bereits bezogenen Abschlagsdividende von ℳ 15 = 2 ½ % verbleibende
Restdividende von 2 ¼10 % oder 1
kan
3
n vom 1. Juli d. J. ab
in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder und 1 der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft,
n Hamburg bei der Norddeutschen Bank,
u Frankfurt a. M. bei den Herren M. d. von Rothschild & Söhne und
in den gewöhnlichen Geschä
bei der Filiale der
in Düsseldorf am 1., 3. und 4. Juli cr. Vormittags von 9 bis 12 Uhr und
in Köln bei unserer Hauptk kenpl u gegen Ablieferung des Rest⸗Disidendejhela NüSer e ene; 5
Mehrere Dividendenscheine sind den Zahlstellen mit numerisch geordneten Verzeichnissen zu
Köln, den 23. Juni 1876.
Die Direktion.
sstunden bis zum 15. Juli cr. incl.,
r. 5 erhoben werden. b
Schema der letteren neu auszufertigende Aktien umgetauscht werden. — Die noch kurstrenden Dividenden⸗ scheine der Aktien La. B. Nr. 3 bis incl. 5 sind fortan werthlos. 8
Köln, den 23. Juni 1876. Die Direktion.
Eisenbahn⸗G
ibahn⸗Gesell
91 1 1
die alten Stammaktien. auf 4 ⁄10 % oder ℳ 22,60 pro Aktie à 200 Thlr.
8 8 Zinsen⸗Zahlung. 8 — 1 e Einlösung der am 1. Juli d. Js. erfallenden halbjährigen Zinscoupons der Priorität Obligationen I., II., V. und VII. Emission unserer Gesellschaft Hanplah - 8 98 “ in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder und 1 der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft, in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, 88 1 in Fraukfurt a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild & Söhne und bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie, in den gewöhnlichen Geschäftsstunden vom 1. bis incl. 15. Juli cr., 2 in Düsseldorf am 1., 3. und 4. Juli cr. im Bureau des Bahnhof⸗Inspektors daselbst EVLVsormittags von 9 bis 12 Uhr) Meseene n be Fsaer Henhetn Fiemc a) „ Verzeichnif aberves 85 oupons sind den Zahlstellen mit numer eordneten Verzeichnissen zu übergeben. Köln, den 23. Juni 1876.
Bank für Handel und Industrie im Bureau des Bahnhof⸗Inspektors da
Bonds der Alabama & Chattanooga⸗Eisenbahn hielten
Dritte Beilage
Berlin, Sonnabend, den 24. Juni
No) 142.
In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels⸗, Zeichen⸗u. Musterregistern, sowie über Konkurse versffentlicht: 7) die von den Reichs⸗, Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Suhmissionstermine,
1) Patente,
v
) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine, 8
) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen,
) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter, 8
) die Uebersicht der anstehenden Subhastations⸗Termine, 4 1 6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,
8) die Tarif⸗ und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen, 9) die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins, 5 10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Ländern,
11) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
einem besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handels⸗Register für das Deut
Das Cextral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzerstraße 109, und alle
Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
sche Reich. Nr. 173.)
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das
Patente.
Preußen. Königliches Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Maurer⸗ und Zimmermeister J. G. Nie⸗ mandt zu Reinickendorf bei Berlin ist unter dem 20. Juni 1876 ein Patent 8
auf einen durch Modell und Beschreibung erläu⸗
terten Maulkorb auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für 85* Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Der Gasmotorenfabrik Deutz zu Deutz ist unter dem 20. Juni 1876 ein Patent B auf ein hydraulisches Gesperre in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen An⸗ wendung auf atmosphärische Gaskraftmaschinen auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem geprüften Civil⸗Ingenieur, Obermaschinen⸗ meister an der Muldenthalbahn Johann Carl Reinhart Jähns zu Penig ist unter dem 20. Juni 1876 ein Patent 8
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗
gewiesene hydraulische Wiegevorrichtung, insoweit sie als neu und eigenthümlich anerkannt ist, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu
behindern, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und fůür v. Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Den Fabrikanten E. O. Richter & Comp. in Chemnitz ist unter dem 20. Juni 1876 ein Patent auf eine durch Modell nachgewiesene mehrzungige Reißfeder auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und ö.. Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Schiffsbauer und Ingenieur Herrn C. W. Petersen zu Barmbeck vor Hamburg ist unter dem 20. Juni 1876 ein Patent
auf eine rotirende Maschine in der durch Zeich⸗
nung und Beschreibung nachgewiesenen Konstruk⸗
tion, soweit dieselbe neu und eigenthümlich ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für 8 Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
(S. Anzeigen am Schluß.)
Die Redaktion des Reichs⸗ und Staats⸗An⸗ zers versandte im April dieses Jahres an die Direktionen der Bank⸗ und Kredit⸗Institute ein Cirkular, in welchem die Absicht ausgesprochen war, die dritte Serie der erläuternden Zusammenstellungen der in Berlin börsengängigen Effekten baldigst mit der die Banknoten betreffenden Tabelle abzuschließen. Diesem Circulaxr war ein Tabellenformular angefügt, um dessen Aus⸗ füllung und demnächstiger Rücksendung gebeten wurde. Die Mehrzahl der in Rede stehenden Institute ist der von der Redaktion ausge⸗ sprochenen Bitte bereitwilligst und mit dankens⸗ werther Schnelligkeit nachgekommen, während eine kleinere Anzahl von Direktionen die Rück⸗ sendung bisher unterlassen hat. Wir erlau⸗ ben uns daher, auf diesem Wege noch einmal um Rücksendung der ausgefüll⸗ ten Cirkulare zu bitten, mit dem Bemerken, daß die Tabelle nunmehr fertig gestellt werden muß und daß die Direktionen, die das Formular nicht zurückgesandt haben, etwaige Ungenauig⸗ keiten in den Angaben ihrer eigenen Säumniß zuzuschreiben haben. 8 “
Neue Grfiadangen und Entdeckungen. III.
(S. Nr. 127 Reichs⸗Anz., 153 C. H. R.)
Wie mit der Schreibmaschine, so ist der Erfin⸗
dungsgeist auch fortwährend mit Verbesserung der
Kopirvorrichtungen beschäftigt. Um Geschrie⸗ benes zu vervielfältigen sind außer dem autho⸗ graphischen Druckverfahren, das immerhin sehr große Sorgfalt und auch einen verhältnißmäßig theueren Apparat erfordert, in neuerer Zeit ver⸗ schiedene Verfahren und Apparate in Vorschlag gebracht worden. Hierher gehört das von Zuccato erfundene sogenannte papyrographische Druckver⸗ fahren, welches in der Herstellung einer förm⸗ lichen Schablone besteht. Ein vorher präparirtes wasserdichtes Papier wird mit einer spitzen Feder und einer besonderen Tinte auf die gewöhnliche Art mit der Hand beschrieben. Die Tinte hat die Eigenschaft, den wasserdichten Ueberzug des Papieres aufzulösen, ohne jedoch die Papierf asern
zu zerstören. Nachdem man fertig geschrieben hat, 8
entfernt man die Tinte und die von dieser zer⸗ störten Theile des Ueberzuges in der Weise, daß man das Papier mit einem feuchten Stücke Zeug stark anfeuchtet und die zu entfernenden Stoffe von einem darüber gelegten Löschblatte aufsaugen läßt. Legt man die auf diese Weise hergestellte Schablone auf ein mit Farbe getränktes Kissen, so steigt die Farbe in den porös gemachten Theilen des Papieres, welche genau die Schrift⸗ züge wiedergeben, in die Höhe, und ein auf die Schablone gepreßtes Stück gewöhnlichen Papieres erhält eine genaue Kopie der auf die Schablone gebrachten Schrift.
Schmidt und Curtius aus New⸗VPork stellen eine ähnliche Schablone auf andere Weise mittels eines elektrischen Apparates her. Man schreibt hier auf gewöhnliches Papier mit einem Stahlgriffel, der durch Leitungsdrähte mit einer elektrischen Batterie in Verbindung steht und in dessen Spitzesich eine durch die Elektrizität getriebene feine Nadel außerordentlich schnell hin⸗ und herbewegt. Die Schriftzüge erscheinen dann fein durchlöchert auf dem Papiere, das somit eine Matrize bildet, von welcher sich genau so wie mit der Zuccato'schen viele Abdrücke nehmen lassen.
Die Fabrikanten Bauer und Sohn in Wien verkaufen gegenwärtig einen Schrift⸗Ver⸗ vielfältigungs⸗Apparat, welcher in den Fällen, wo man nicht mehr als etwa 50 Abdrücke ge⸗ braucht, mit Vortheil benutzt werden kann. Der Apparat besteht aus einer dick mit einem (hauptsächlich aus Anilin bestehenden) Far⸗ benmagma bestrichenen Blechtafel. Auf diese legt man ein Blatt nicht zu stark ge⸗ leimten Seidenpapieres und schreibt nun auf das Papier mit einem Griffel oder einer nicht in Tinte getauchten sehr weichen und etwas stumpfen Stahlfeder. Das dünne Papier läßt die sich auf der andern Seite anheftende Farbe durchscheinen, so daß man stets das Geschriebene vor Augen hat. Das fertig geschriebene Seiden⸗ papier bildet nunmehr eine Druckplatte, von welcher man an 50 Abzüge nehmen kann. Man verfährt dabei in der Weise, daß man ein Blatt gewöhnlichen Papieres mit einer dünnen wässerigen Traganthlösung, welcher etwas Alkohol zugesetzt wurde mit einem Schwamme gleichmäßig befeuchtet und dann auf die mit Farbe bedeckte Seite des Seidenpapieres preßt, worauf sich augenblicklich die Schriftzüge mit großer Schärfe auf dem Papier zeigen.
Die von Eckard in München erfundene Eidographie stellt sehr schneil Metall⸗Druck⸗ platten her, welche man in der Buchdruckerpresse verwenden kann. Man schreibt mit einem hohlen Griffel, aus dessen Spitze vorne Quecksilber aus⸗ fließt und sich an der beschriebenen Stelle mit 88 Metall der Platte zu einem Amalgam ver⸗
indet.
In Nr. 59 des „Reichs⸗Anz.“ ist darauf aufmerk⸗ sam gemacht worden, daß der deutsche Handel in seinem Verkehrmit den überseeischen Ländern nicht mehr das volle Vertrauen ge⸗ nießt, welches für seine fortgesetzte Entwickelung unerläßlich ist. Unter den Gründen dieser un⸗ erfreulichen Erscheinung war auf die Unzuver⸗ lässigkeit einzelner deutschen Fabrikanten hinge⸗ wiesen worden. Jetzt bespricht auch eines der größeren hiesigen Blätter diese Angelegenheit und äußert sich dabei wie folgt:
Leider schätzt der deutsche Konsument bei einer Waare vor Allem die Billigkert; Güte des Stoffes und Soli⸗ dität der Arbeit sind ihm so lange Nebensache, bis sich beim Gebrauch der Mangel beider fühlbar macht. Das hat aber nur zur Folge, daß er zwar bei jedem Einkauf darnach trachtet, Billigkeit und gute Qua⸗ lität zu vereinen, sich aber immer wieder, sei es durch alleinige, sei es durch Mitschuld des Verkäufers, täuschen läßt, weil er eben nicht einzusehen vermag, daß er Unmögliches fordert. Die Wahrheit des Satzes, daß die theure gute Waare schließlich die billigste ist, will ihm nicht in den Kopf. Die Vor⸗ liebe für das Solide scheint uns gänzlich abhanden gekommen zu sein. Wie schlecht man zu rechnen ver⸗ steht, geht, um nur ein Beispiel anzuführen, daraus hervor, daß bei der in den letzten Jahren stattge⸗ habten Steigerung der Arbeitslöhne für Schneiderarbeit die unsolidesten Stoffe gerade bei uns am meisten ver⸗ arbeitet werden. In dem Preise des fertigen Stücks steckt ein hoher Arbeitslohn, der mit dem schlechten Stoffe zugleich verloren geht, während die auf einen besse⸗ ren Stoff verwendete Arbeit die doppelte und drei⸗ fache Zeit vorgehalten hätte. Die Gewohnheit, die inländische Kundschaft unreell zu bedienen, hat sich auch auf den Verkehr mit dem⸗ uslande ausgedeh
aber nur der Deutsche läßt sich wiederholt täuschen, weil er eben getäuscht werden will; der Ausländer wählt nach einer schlimmen Erfahrung lieber einen anderen der konkurrirenden Verkäufer, und vermeidet nicht blos den einen Deutschen, der ihn unreell behandelt hat, sondern die deut⸗ schen Verkäufer überhaupt. Die Thatsache ist bekannt, daß der Absatz deutscher Fabrikate nach China gerade aus diesem Grunde in bedauerlicher Weise zurückgegangen ist, und wenn andere Aus⸗ länder weniger streng in diesem Punkte sind, als gerade die Chinesen, so setzen gleichwohl auch sie einer Geschäftspraxis, wie sie bei uns eingerissen ist, passiven Widerstand entgegen; unsere Konkurrenten auf dem Weltmarkt wissen dies natürlich aufs Beste auszunutzen. Ja, wir können noch weiter gehen und dreist annehmen, daß mancher Importartikel des Auslandes in Deutschland Absatz findet nicht deshalb, weil dort die vor⸗ theilhaftere Produktion eine billigere Herstellung er⸗ möglicht, sondern weil die Arbeit solider und der Verkäufer reeller ist, als der inländische Konkurrent. Niemand wird behaupten wollen, daß im Auslande nur solide Waare fabrizirt würde und daß dort alle Verkäufer ihre Kunden reell bedienen. Aber der Engländer, der Franzose, der Schweizer, sie alle er⸗ freuen sich in der ganzen Welt des Rufes der Soli⸗ dität, Deutschland, obgleich ein großer Theil seiner Fabrikanten und Kaufleute diesen Ruf gewiß mit dem⸗ selben Rechte beanspruchen darf, genießt ihn eben nicht. Es ist daher für die deutsche Industrie nicht blos eine Ehrensache, sondern geradezu eine Existenz⸗ frage, sich in gleicher Weise zur Geltung zu bringen und die Sünden der Vergangenheit wieder gut zu machen. Da es aber nicht möglich ist, dem Aus⸗ lande gegenüber reell zu sein und im Inlande die Schwindelwirthschaft fortzusetzen, von deren weiter Verbreitung Jedermann bei offenen Augen auf Schritt und Tritt die klarsten Beweise entgegentreten, so ist die zu lösende Aufgabe eine allgemeine, an der sich die Gesammtheit betheiligen muß. Ist auch der Börsen⸗ schwindel verkracht, so bleibt dem ernüchterten deutschen Volk immer noch die große Aufgabe, die Solidität und Reellität in Handel und Wandel wiederherzu⸗ stellen. Die äußere Machtstellung, welche Deutsch⸗ land durch moralische Mittel errungen hat, kann für die Dauer nur erhalten werden, wenn der Geist strengen Pflichtgefühls und fleckenloser Redlichkeit, welcher die Staatsverwaltung wie das Heer gleich⸗ mäßig beherrscht und die Quelle der großen Erfolge gewesen ist, auch das wirthschaftliche Leben in seiner mannigfaltigen Bethätigung überall durch⸗ dringt, wenn der alte Spruch „ehrlich währt am längsten' wieder im Kleinen wie im Großen ur Geltung kommt. Das Streben des deutschen
olkes darf damit nicht abschließen, daß es als poli⸗ tische Macht wie als Pflegerin der Wissenschaften und Künste einen hervorragenden plat unter den ersten Völkern des Erdballs errungen hat, es muß seinen Stolz und seine Ehre darin setzen, daß die Grundsätze strenger Rechtlichkeit im geschäftlichen Verkehr wieder allgemein an die Stelle der laxen Moral treten, welche die Jagd nach leichtem Ge⸗ winn erzeugt hat. Damit wird es auch die sicherste und beste Grundlage für sein wirthschaftliches Ge⸗ deihen wieder gewinnen. 1
Friedrich Georg Wiecks „Deutsche illustrirte Zeitung“ enthält in Nr. 21 einen Aufsatz: „Die Konsumvereine als natürliche An⸗ wälte gegen die W areunfälschung. Von Dr. Land⸗ graf.“ Der Verfasser bejaht die Frage, ob die Wirthschaftspolitik zur Abhülfe gegen die in immer größerem Umfange hervortretenden Waarenfälschungen berufen sei. Nicht darum handele es sich der ge⸗ sammten Herstellung von Surrogaten aller Art den Vernichtungskampf zu erklären. Im Gegentheil bilden gerade die Produktion von Surrogaten, d. h. von Waaren, die ein gegebenes Bedürfniß in etwas
geringerem Grade zu befriedigen geeignet sind, ein schaftsleben so sehr zur Geltung, als besonders auf
hochinteressantes und hochwichtiges Kapitel in einer rationellen Volkswirthschaft: der Fortschritt in dieser Richtung sei ein gewaltiger Hebel für eine gesunde Preisregulirung der surrogirten Güter und gestatte die weitesten Konsumtionskreise zum Genusse der Naturprodukte zuzulassen, die Lebensannehmlichkeiten auch der mindest kauffähigen Klassen zu erhöhen und auf solche Weise eine wohlthätige Ausgleichung bei der gesammten volkswirthschaftlichen Güterverthei⸗ lung herzustellen, gewiß ein in jeder Beziehung er⸗ le Ziel einer rationellen Wirthschafts⸗ politik.
Stehe doch im engsten Zusammenhang mit der Surrogatindustrie die heute soweit gesteigerte Ver⸗ werthung der sogenannten Abfallstoffe, durch welche die Gesammtgütererzeugung so enorm verbilligt wer⸗ den konnte. Hier überall erschöpfte sich desto folge⸗ richtiger die Thätigkeit einer gesunden Wirthschafts⸗ politik in der posttiven Beförderung einer dahin zielenden Technik. 8
Das negative Bedürfniß der Abwehr werde für die Nationalökonomie erst in dem Momente laut, wo das surrogirende Gut sich offen die Rolle des surrogirten Gutes anmaßt. Treten solche Be⸗ strebungen in einer gewissen Breite in einem oder
; mehreren Industriezweigen auf und bedrohen auf
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solche Weise, begünstigt durch den Mangel an öffent⸗ lichen Einrichtungen zu rascher Demaskirung surro⸗ girter Güter zu dem, was sie wirklich repräsentiren, das für Handel und Wandel unentbehrliche Lebens⸗ element, Treue und Glauben, so können und werden sie die Gesammtproduktion und daher auch die Ge⸗- sammtkonsumtion mehr schädigen, als die legitime Surrogirung an sich zu nützen vermag. Hier also sei der Springpunkt, wo die Wirthschaftspolitik ihren Hebel anzubringen hat, sie müssen Mittel und Wege suchen und finden, wie hier wirthschaftliche Scheintauschakte zu wahren Tauschakten werden.
Es frage sich dabei zunächst, welchem der wirth⸗ schaftspolitischen Organe kommt diese Mission am Richtigsten zu? Der Initiative des Einzelnen, dem Vereinswesen, der Gemeinde oder endlich den Staats⸗ behörden? 3
„Das Gesetz, sagt der Verfasser, kann und darf unmöglich die Mischung mit unschädlichen Sub⸗ stanzen (in Bezug auf der Gesundheit schädliche Substanzen sst dieses ja schon geschehen) verbieten, es kann nur wollen, daß im einzelnen Falle stets das gegengetauscht werde, was der Eintauschende zu empfangen glaubt. Liegt hier absichtliche Täuschung oder Irrthum in der Sache vor, so reicht ohnedies schon die bestehende Strafe und Civilgesetzgebung aus. Der Mangel liegt darin, daß der Einzelne nicht in die Lage gesetzt ist, in Bezug auf die tech⸗ nische Zusammensetzung der Verbrauchsartikel klar zu sehen. Sollen diesem Mangel begegnende Einrich⸗ tungen aber möglichst allgemein fungiren, so ist gar nicht abzusehen, warum solche Institutionen nicht vielmehr von den lokalen Centren (den städtischen Gemeinden insbesondere) angebahnt werden sollen, 8 um so mehr als der Beweis für nützliche Vorgänge dieser Art bereits schon in der communalen Praxis er⸗ bracht ist. Die deutsche Reichsgesetzgebung hat aber so⸗
ar in unserer Frage bereits ihre Schuldigkeit, frei⸗
ich nur negativ aber doch wirksam genug gethan: in dem Markenschutzgesetze vom 30. No⸗ vember 1874. So lange nämlich die Nachahmung von in symbolischen Zeichen irgend welcher Art be⸗ stehenden Marken in Deutschland vogelfrei war, war es fast Regel, daß Gegenstände, in deren Erzeugung ein Geschäftshaus sich einen guten Namen auf dem Markte erworben hatte, in geringerer Oualität, und daher natürlich meist in minderqualitätlicher Zu⸗ 8 sammensetzung unter der Flagge jener Originalmarke nachgemacht wurden. Der Mangel des Marken⸗ schutzes war daher so indirekt zur Prämie der gewerblichen Fälschung geworden. Von diesem Ge⸗ seaiesunk⸗ aus hat zweifellos das deutsche Marken⸗ chutzg esetz der Waarenfälschung ihre schärfste Spitze abgebrochen; leider ist die ganze Legislative noch zu jung, die Konnivenz noch zu groß, die innere Eini⸗ gung der deutschen Fabrikanten zur Abwehr gegen Contrefagon nach Art der englischen Trade Mark Protection society in London und der Union des fabricants pour la protection internationale des Marques des fabriques et de la Repression de la Contrefagon zu Paris zu schwach, um hier überall mehr als immerhin viel versprechende Anfänge zu ehen. Was aber nun der Staat, wie gesagt in posttiver Weise zu thun nicht berufen, dazu ist in hohem Maße die Gemeinde veranlaßt und in der Lage: zur Schaffung von Einrichtungen, welche in öffent⸗ lich beglaubigter Weise (deshalb ist ja zugleich nach dieser Richtung der Einzelne und seine Initiative in dieser Frage machtlos) Untersuchungen von Waaren aller Art, natürlich, soweit für Private, gegen eine bestimmte, den Ersatz der Kosten des Instituts nicht übersteigende Gebühr.
Aber auch das best konstruirte Werkzeug ist nutz⸗ los, wenn es nicht zweckgemäß verwendet wird ; oder gar werden kann. Es ist äußerst schwierig, für den Einzelnen den juristisch unanfechtbaren Beweis zu führen, daß die von ihm beim Wurstler gekaufte und die von ihm zur technischen Untersuchung gebrachte Wurst identisch seien. Noch mehr als das: nirgends kommt das Naturgesetz der Trägheit im Wirth⸗
dem Gebiete der am liebsten, weil am vortheilhaftesten gefälschten Nahrungsmittel: in dem Monopol, das den Verzehrungsgewerben der Nachbarschaftsverkehr, in der Kleinlichkeit der Verhältnisse, die selbst vielen größeren, besonders den rasch emporgeblühten Städten anhaftet, liegen weitere Hemmschuhe für die Wirk⸗ samkeit solcher Institute. Hier muß daher eine un⸗ abhängige Kollektivperson eingreifen. Aber auch hier zeigt sich nicht jede Associationsform als passend. Irren wir uns nicht, so paßt nicht nur, sondern gebührt diese Funktion den Consumvereinen, deren Zweck es ja ist, billige und gute Verbrauchsartikel für ihre Mitglieder zu beschaffen. Gut und deshalb billig ist aber in der Regel nur die nicht gefälschte Waare. Soweit aber eine Waare minder gut als die bisher gewöhnliche ist, sobald sie daher als Surrogat fungirt, ist ihre Billigkeit nur dann wahr, wenn ihr Preis dieser geminderten Qualität ent⸗ spricht. Es ist daher Pflicht dieser Vereine, sich durch offizielle Prüfung der von ihnen debitirten Waaren im Zweifelsfalle zu überzeugen: diese Pflicht liegt um so näher, je bequemer ihnen eine solche Möglichkeit gemacht ist. Die Konsum⸗
vereine sind aber auch als Kaufleute ganz beson⸗ ders für diese Funktion geeignet. Sie kommen