1876 / 152 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Jun 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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rakter besteht, Kinder,

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gewiesen ist, auf den deutschen Bahnen die wünschenswerthe

Uebereinstimmung zu erzielen.

Die Großherzoglich oldenburgische und die Kö⸗ niglich preußeische Regierung sind zur gegenseitigen Durchführung der Schulpflicht dahin übereingekommen,

daß die dem G roßherzogthum Oldenburg angehörenden Kinder,

welche sich ira Königreich Preußen aufhalten, und die dem Königreich P ceußen angehörenden Kinder, welche sich im Groß⸗ herzogthum 7Oldenburg aufhalten, nach Maßgabe der im Lande des Aufenth alts bestehenden Gesetze wie Inländer zum Besuche

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der Schule herangezogen werden sollen, daß diese Nöthigung

zum Besu che der Schule sich nicht nur auf die eigentliche

wo daneben eine sog. Sonn⸗ tags⸗ od er Fortbildungsschule mit obligatorischem Cha⸗ auch auf diese sich erstrecke, daß jedoch welche sich durch ein Zeugniß der zuständigen hei⸗ mischen Schulbehörde darüber ausweisen, daß sie der Schulpflicht, wie sie nach der Gesetzgebung ihrer Heimath normirt ist, voll⸗ ständig Genüge geleistet haben, vom ferneren Schulbesuch zu entbind en seien, auch wenn das am Orte ihres Aufenthalts geltend)e Gesetz eine größere Ausdehnung des obligatorischen Un⸗ terrich,ts vorschreibt. 1

Ein gleiche Vereinbarung ist zwischen dem Königreich Preu⸗

Elementar schule, sondern

Fen. und dem Fürstenthum Reuß j. L. getroffen worden.

Der Kaiserliche Gesandte von Pirch ist nach Beendi⸗ g-aug des ihm Allerhöchst bewilligten Urlaubs nach Lissabon

ZAMrückgekehrt und hat die Geschäfte der Kaiserlichen Gesandtschaft

am 21. d. Mts. wieder übernommen.

Anhalt. Dessau, 26. Juni. Die außerordentliche Landtagssitzung wurde heute früh durch den Staats⸗Minister v. Krosigk eröffnet. Die Veranlassung zur Einberufung des Land⸗ tags haben zunächst einige wichtige Finanzvorlagen gegeben, welche einen Aufschub bis zum Winter nicht gestatteten.

Bremen, 28. Juni. Der erste Gegenstand der heutigen Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung war ein Antrag von Dr. M. Wilckens und Genossen, betreffend die Sedan⸗ feier. Derselbe lautet: „Die Feier des Sieges von Sedan hat bisher in unserem Vaterlande überall stets eine so große und freudige Theilnahme gefunden, daß unzweifelhaft auch der diesjährige 2. September sich zu einem nationalen Festtage gestalten wird. Nicht minder wird es der Wunsch der Bevölkerung unseres Gemeinwesens sein, daß den an die Wiederkehr dieses Tages sich knüpfenden erhebenden Erinnerungen ein feierlicher und würdiger Ausdruck gegeben werde. Den Senat ersucht daher die Bürgerschaft um seine Zustimmung dazu, daß, wie der vorige, auch der nächste 2. September zu einem allgemeinen Festtage für Bremen erklärt und für die durch eine angemessene Feier entstehenden Ausgaben wieder ein Zuschuß zum Betrage von 3000 bestimmt werde. Da der Verlauf des vorjährigen Festes im Allgemeinen Beifall gefunden hat, so dürfte es sich empfehlen, ähnliche gesetzliche Anordnungen zu treffen wie damals, auch dem wieder zusammen⸗ getretenen stadtbremischen Comiteé den für die Feier in der Stadt Bremen bestimmten Theil obiger Summe von 2400 zur Verfügung zu stellen.“ Mosle bemerkte, daß dieser Antrag, den großen nationalen Festtag auch in diesem Jahre in der⸗ selben Weise zu feiern, wie in den letzten Jahren, so allseitig dem Sinne und Wunsche der Bürgerschaft entsprechen werde, daß eine weitere Motivirung unnöthig sei. Darauf wurde der Antrag einstimmig angenommen.

Hamburg, 25. Juni. Der Senat hat einen Antrag, betr. die Feier des zweiten September gestellt, welcher dahin geht, zu genehmigen, daß der 2. September als allgemeiner Festtag im hamburgischen Staatsgebiete begangen werde, und giebt die Wiederkehr des Monats, wo Deutschlands Volk zum Schutze der heimathlichen Grenzen die Waffen ergriff, und des Tages, wo der Sieg bei Sedan durch das deutsche Heer erstritten ward, dem Senat Veranlassung zu diesem Antrag. Während der letzten Jahre sei die Theilnahme des deutschen Volkes an der Feier dieses denkwürdigen Tages eine so lebhafte und allg meine ge⸗ wesen, und der Gedanke, gerade diesen Tag als einen Festtag bleibend zu bezeichnen, habe sich auch hier so unzweideu ig kund⸗

geben, daß der Senat durch seinen Antrag den Wüns chen der Hamburgischen Bevölkerung zu entsprechen glaube. Diee Feier werde Gelegenheit bieten, nicht nur der Erinnerung an den ruhm⸗ voll erkämpften Sieg, sondern auch dem Danke für den gl ücklich wiedergewonnenen Frieden Ausdruck zu geben und der Henat werde es sich angelegen sein lassen, eine Vereinigung der kirch⸗ lichen mit der bürgerlichen Feier in gleicher Weise, wie sie in den Jahren stattgefunden, herbeizuführen. b

29. Juni. Gestern hat die Bürgerschaft den Sena ts⸗ antrag, betreffend die Feier des 2. September, definitiv g. 2⸗ nehmigt.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. Juni. Die Detail⸗ Verhandlungen zwischen den Delegirten der beiderseitigen Ministerien haben, wie die „Pr.“ mittheilt, nahezu ihren Ab⸗ schluß gefunden, ohne daß indeß ein endgültiges Operat bezüg⸗ lich der Bankfrage fertig gemacht wurde. Einzelne Detail⸗ Ausführungen sind der Konferenz der Minister vorbehalten worden. Bezüglich der Achtzigmillionen⸗Schuld soll, wie „Hon“ bemerkt, gar nichts abgemacht sein, da dieser Punkt nicht zur Diskussion gelangt ist. In der Verzeh⸗ rungssteuerfrage sind ebenfalls mehrere Punkte unerledigt geblieben, so namentlich die Zucker⸗ und Petroleumbesteue⸗ rung. Die Textirung des Zolltarifes bietet auf un⸗ garischer Seite nicht geringe Schwierigkeiten, die speziell sprach⸗ liche Ursachen haben. Doch wird gerade der letztere Punkt am wenigsten das Ausgleichswerk behindern, da man sich im letzten Augenblicke noch über eine neue Nomenclatur wird einigen können und müssen.

Das am 27. April d. J. aus einer Abgeordneten⸗ Konferenz hervorgegangene Comité, welches die erforderlichen Schritte zur Einberufung eines allgemeinen europäischen Abgeordnetenkongresses einleiten soll und aus den Herren⸗ hausmitgliedern Fürst Colloredo, Fürst Schönburg, Graf Wilczek und Graf Hoyos, sowie aus den Abgeordneten Freiherr v. Wal⸗ terskirchen, Dr. Sturm, Fux, Bareuther und Steudel zusammen⸗ gesetzt ist, wird auf Einladung des Vize⸗Präsidenten Abg. Dr. Sturm am 30. d. M. im Abgeordnetenhause zu einer Be⸗ rathung zusammentreten. Der Präsident Fürst Colloredo, wel⸗ cher gegenwärtig zum Kurgebrauch in Marienbad weilt, wird am Freitag hier eintreffen, um an der Be⸗ rathung theilzunehmen. Es wurde nämlich von den Abgeord⸗ neten Dr. Sturm, Baron Walterskirchen und Fux die Frage aufgeworfen, ob es nicht angezeigt wäre, daß bereits im Laufe des heurigen Jahres eine arlgemeine internationale Abgeordneten⸗ Konferenz einberufen werde. Darüber soll nun am Freitag

Beschluß gefaßt werden.

Großbritannien und Irland. London, 29. 1 (W. T. B.) Im Unterhause richtete der Marquis von Har⸗ tington heute die Anfrage an die Regierung, ob sie davon be⸗ nachrichtigt sei, daß Serbien die Absicht habe, der Pforte den Krieg zu erklären. Der Premier Disraeli erwiderte, er habe keine Nachricht dieser Art erhalten, er glaube es wa⸗ gen zu können, zu sagen, daß die serbischen Truppen die Grenze nicht überschritten hätten. Er habe eine Stun de vor Beginn der Sitzung des Unterhauses Nachrichten vom englischen Konsul in Belgrad erhalten und danach scheine es, daß nichts von dem, was der Marquis von Hartington an⸗ nehme, geschehen sei. Der Fürst Milan von Serbien habe sich in das Hauptquartier der serbischen Truppen begeben, aber es sei gewiß, daß bis vor einigen Stunden eine Ueberschreitung der türkischen Grenze durch serbische Truppen nicht stattge⸗ funden habe.

Im Oberhause erklärte auf eine ähnliche Anfrage Lord Granville's der Staatssekretär des Auswärtigen, Earl Derby, er habe keine Nachricht darüber, daß Serbien den Krieg an die Pforte erklärt habe und besitze keine Information, die es rechtfertigen würde, wenn er es als absolut gewiß be⸗ zeichnen wollte, daß eine Kriegserklärung erfolgen werde. Aber er halte sich für verpflichtet, zu erklären, daß er nach dem allge⸗ meinen Eindruck der ihm zugegangenen Berichte nur wenig Hoffnung auf Vermeidung des Krieges hegen könne, wenn eine solche Hoffnung überhaupt noch vorhanden sei. 4

Ueber die Befestigung von Gibraltar enthält der „Gibraltar Guardian“ folgende Mitschreibung: „In Gemäßheit der von der englischen Regierung ertheilten Weisungen, wird Gibraltar gegenwärtig im Vertheidigungszustand versetzt. Allent⸗ halben sind Artilleristen damit beschäftigt, Geschütze an Ort und Stelle zu bringen. Zwei mit Pulver befrachtete Schiffe werden aus England täglich erwartet und die beurlaubten Offiziere sind zurückberufen worden.“

Frankreich Paris, 28. Juni. Das Schreiben des Marschall⸗Präsidenten an den Kriegs⸗Minister in Sachen der Verfolgungen aus der Kommune her findet im

Lande und in der Presse allseitige Zustimmung; namentlich die

Verfügung, daß der Kriegs⸗Minister, falls er noch eine Ver⸗ folgung für geboten erachten sollte, dieselbe erst dem Minister⸗ Rath zur Begutachtung vorlege. Bessere Garantien, sagt das „Journal des Debats“, könne man nicht finden.

Der Erzbischof von Aix veröffentlicht im „Rome“ einen Brief, in welchem die Angabe der Zeitungen, er habe seine Demission als Mitglied des Unterrichts⸗Departementalrathes ge⸗ geben, für unrichtig erklärt; nur aus dem akademischen Rathe sei er ausgetreten. Denn jeder französische Bischof sei nach dem Gesetz gebornes, unabsetzbares Mitglied des ersteren, während er in den letzteren nur durch eine vom Minister ausgehende, jederzeit widerrufliche Ernennung eeintrete. Daß der Bischof dies nicht annehmen könne, um nicht der „traurige Mitschuldige“ des Ministers zu werden, liege auf der Hand, aber auf die gesetzlichen Vertheidigungsmittel werde er nie verzichten, zumal bei so offenen Angriffen. Auch auf eine Stelle im höheren Unterrichtsrathe würde er nicht verzichten wenn er gewählt würde denn die Wahl gehe von den Kollegen, nicht vom Minister aus.

Versailles, 29. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer zeigte der Deputirte Raspail (der jüngere) an, daß er den Konseilpräfidenten und Justiz⸗ Minister Dufaure über die Zuschrift des Prästdenten Mac Mahon betreffs Einstellung der gerichtlichen Verfolgung von der Theil⸗ nahme am Kommuneaufstand Verdächtigen und über die dessenungeachtet neuerlich vorgenommenen Verhaftungen zu inter⸗ pelliren wünsche. Die Berathung der Interpellation wurde auf nächsten Montag festgesetzt. Von den Deputirten Jolibois und Jérome David (Bonapartisten) wurde darauf bestanden, daß die Frage wegen Ernennung der Maires, worüber zwischen der Regierung und der Linken eine Meinungsverschieden⸗ heit zu Tage getreten ist, rasch erledigt werden müsse. Die Kammer beschloß, daß der bezügliche Antrag Jolibois am nächsten Dienstag durch die Bureaux berathen werden solle. Die Kammer vertagte sich darauf bis nächsten Montag.

Die Linke der Kammer hat, wie aus Deputirten⸗ kreisen verlautet, zur Erzielung eines Einverständnisses mit der Regierung über die Frage der Mairesernennung Delegirte ernannt, die mit der Regierung in Unterhandlung treten sollen. Die republikanischen Pariser Journale sprechen sich dahin aus, daß es besser sei, den Austrag dieser Frage zu vertagen.

Italien. Rom, 29. Juni. (W. T. B.) Der Senat hat den Gesetzentwurf, betreffend die oberitalienischen Eisenbahnen im Ganzen mit 113 gegen 5 Stimmen ge⸗ nehmigt.

Türkei. Der „Agence Havas“ wird unter dem 29. Juni aus Konstantinopel gemeldet, daß die von auswärtigen Blät⸗ tern über Ministerveränderungen und die Entlassung Midhat Paschas gebrachten Nachrichten amtlich als unbegrün⸗ det bezeichnet worden seien. Eine Veränderung des Ministe⸗ riums sei gar nicht in Frage gekommen und das Reform⸗

zerojekt Midhat Paschas werde dem Sultan demnächst u nterbreitet werden.

Einer Korrespondenz der „Allg. Ztg.“ aus Pera vom 23. Juni em nehmen wir Folgendes: An die Stelle Aarifi Paschas, der seine Ent⸗ lass ung eingereicht hat, ist Fürst Alexander Vogorides zum türki⸗ scher Botschafter in Wien ernannt worden; ebenso ist Artin Effer 1di, Unterstaatssekretär im Ministerium des Auswärtigen, abges etzt und dafür der bisherige türkische Botschafter in Rom, Alexa uder Karatheodory, ernannt worden; zum künftigen Botsch mfter in Rom ist Essad Effendi (früher Gesandter in Athen) in Aussicht genommen. Der greise Riza Pascha, der nun sch. m dem vierten Monarchen dient (Sultan Mahmud II., Abdul 2 kedschid, Abdul Aziz, Murad V.) ist zum Direktor der Kanoneng weßerei von Top⸗hané ernannt worden.

Dr e⸗D. A. C.“ bringt folgende statistisch⸗geographische Mittheil ungen aus Bosnien und der Herzegowing:

Bozni en dehnt sich im Süden der croatischen Militärgrenze zwischen dem 13. Gr. und 17. Gr. östlicher Länge von Paris und dem 43.— 45. Gr. nötdlicher Breite aus. Im Westen ist es von Croatien und Dalmatiert, im Süden von der Herzegowina begrenzt. Das Land ist durcha us gebirgig, jedoch ist es wald⸗ und wasserreich, und bietet in den Frußthälern den günstigsten⸗Kulturboden, während die Berge reich an Mineralien sind; die Einwohnerzahl ist ungefähr 900,000 Seelen stark, von denen zwei Drittel dem croa⸗ tisch⸗serbischen Stuumme angehören und ein Drittel Türken sind; auch giebt es noch über 5000 Juden und 10,000 Zigeuner. Der Religion nach theilt sich die Bevölkerung in ungefähr 450,000 nicht unirte Griechen, etwas über 300,000 Mohamedaner und 125,000 Katholiken. Die hauptsächlichsten Städte sind Bosna, Seraj oder Serajewo mit über 50,000 Einwohnern, Baujaluka und

Norizabar m

je 15,000 Einwohnern, und Zwornik mit je 12,000 Einwohnern, und Stari⸗Majdau, Priedox und Bihatsch. Der Charakter der Bevölkerung ist wie der der meisten Gebirgsbewohner ausdauernd, und stark im Ertragen von Ungemach, ernst und schweig⸗ sam, fest an Hergebrachtem und Traditionen haltend; der Menschen⸗ schlag ist von großer Körpergestalt und stark ausgeprägten Gesichts⸗ zügen. Die Bosniaken sind zu jedem Opfer bereit für eine Sache, für die sie sich einmal begeistert haben. .“ Die Herzegowina erstreckt sich südlich von Bosnien zwisdhen dem 42. und 44. Gr. und wird westlich von Dalmatien und Montenegro begrenzt. Evenfalls gebirgig, sind die Gebirge aber durchaus anderer

Art wie die bosnischen; sie bestehen aus Kalksteinfelsen, kahl, schraff 8 e

und voller Klüfte, und von bedeutender Höhe, so daß sie theilwei bis zur Grenze des ewigen Schne's sich erheben. Das ganze Land ist wenig fruchtbar und leidet an Wassermangel. Die Zahl der Ein⸗ wohner erhebt sich auf 230,000, von denen der größte Theil ebenfalls vom südslavischen Volksstamme ist.

Es befinden sich darunter 130,000 nicht unirte Griechen, 55,000 Muhamedaner und ungefähr 40 45,000 Katholiken. Größere Städte sind Mostar und Trebinje mit je 10,000 Einwohnern, Foca mit 12,000 Einwohnern.

Die durch den berühmten Duga⸗Paß getrennten Festungen Gacko und Niksic sind in neuerer Zeit sehr bekannt geworden. Der Charakter der Bevölkerung gleicht dem der Bosniaken, nur dem härteren und heißeren Klima entsprechend.

Belgrad, 29. Juni. (W. T. B.) Fürst Milan ist heute früh unter Kanonendonner und enthusiastischen Zurufen der Bevölkerung nach der Grenze abgegangen, von den Ministern bis nach Semendria geleitet. Bei seiner Ankunft an der Grenze wird der Fürst eine Proklamation erlassen. Der Metropolit und die Bischöfe haben sich gestern zu den Truppen begeben, um dieselben zum Feldzuge einzusegnen.

Der „VPol. Corr.“ wird aus Belgrad unter dem 26. Juni geschrieben: „Wiewohl die eigentlichen militärischen Operationen erst gegen 4. oder 5. Juli eröffnet werden sollen, so beginnen doch die Freiwilligen⸗Corps bereits die Grenze zu überschreiten. Die große bulgarische Legion bei Kladowa dürfte in zwei bis drei Tagen nach Bulgarien eindringen. Die Freischaaren an der Drina so wie eine bei Uziza haben heute die Grenze passirt. Die Zahl der Freischärler wird auf 6500 bis 7500 angegeben. Die Hauptaufgabe dieser Legionen dürfte darin bestehen, die Bosnjaken zu insurgiren, zu welchem Zwecke sie bei 20,000 Ge⸗ wehre mit sich führen. Wie bereits gemeldet wurde, ist die Zwangsanleihe gedeckt und die Regierung vorläufig mit Geld versehen. Allein dasselbe dürfte nur auf kurze Zeit reichen, weshalb an die Aufnahme einer Anleihe im Auslande gedacht wird. Das hiesige Stadtgericht verurtheilte die drei wegen der bekannten Unordnungen vor dem österreichisch⸗ungarischen Ge⸗ neral⸗Konsulate angeklagten Serben zu sechs Monaten Kerker, ein Strafmaß, welches als das höchste vom Gesetze vorgeschrieben ist. Eine Berufung an die höhere Instanz ist nicht erfolgt.“

Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. Juni. (W. T. B.) Gegenüber den wiederholten Anzweiflungen des Zusammentreffens des Kaisers von Rußland mit dem Kaiser von Oesterreich kann konstatirt werden, daß amtlichen und Hofkreisen Anordnungen zugegangen sind, welche diese Zu⸗ sammenkunft außer Zweifel stellen. In Belgrad ist Seitens unseres Vertreters auf direkten Kaiserlichen Befehl bis zur letzten Stunde aller Einfluß auf⸗ geboten worden, um den Füͤrsten von einem Ueberschreiten

der türlischen Grenze abzuhalten. Der Fürst erklärt, von der Bevölkerung gedrängt, nicht ruhig dem Vorgehen in Bosnien und den Verletzungen der serbischen Grenze Seitens der Türken zusehen zu können. Er glaubt, der schon früher ventilirte Vorschlag, ihn zum Vizekönig von Bosnien bei voller Souveränetät des Sultans zu ernennen, würde von der Pforte acceptirt der Bewegung und Unsicherheit aller Verhältnisse ein Ende gemacht haben. Die Pforte wolle keine Unterhandlungen mit Serbien, deshalb müsse er der Stimmung seines Landes Gehör geben und dasselbe schützen.

Eine Division des Panzergeschwaders ist am 28. von der Kronstadter Rhede in See gegangen; die zweite Division folgt ihr in einigen Tagen.

Amerika. New⸗York, 29. Juni. (W. T. B.) Die demokratische Konvention in St. Louis hat Hendricks (Indianz) als Kandidaten für die Vizepräsidentschaft aufgestellt.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Die „Berliner Autographirte Korrespondenz“ enthält folgende Zu⸗ sammenstellung der Personalveränderungen im Abgeordne⸗ tenhause. Während der letzten Session des Abgeordneten⸗ hauses der dritten der 12. Legislaturperiode sind aus dem Hause ausgeschieden: durch den Tod die Abgeordneten Scheder (6. Breslauer Wahlbezirk), und v. Wedell⸗Vehlingsd orff (4. Stettiner Wahlbezirk), durch Erlöschen des Mandats wegen Be⸗ förderung im Dienste: der Abgeordnete Fritze (2. Magdeburger Wahl⸗ bezirk), durch Niederlegung des Mandats: der Abgeordnete Lassen (2. Schleswiger Wahlbezirk), durch Annullirung des Mandats: die Abgeordneten Graf Arco und Doms (7. Oppelner Wahlbezirk). Es wurden von früher ausgeschiedenen Abgeordneten wievergewählt Persius (1. Potsdamer Wahlbezirk), Gneist (5. Merseburger Wahlbezirk), v. Saldern, (2. Potsdamer Wahlbezirk) und Gra Limburg⸗Styrum (5. Breslauer Wahlbezirk); als neu gewähl traten ein die Abgeordneten: v. Kraatz (7. Königsberger Wahl⸗ bezirk) an Stelle des verstorbenen Abgeordneten Negenborn, v. Busse (5. Kösliner Wahlbezirk) an Stelle des verstorbenen Abgeordneten v. Arnim⸗Heinrichsdorf, Hirsch (2. Danziger Wahlbezirk) an Stelle des verstorbenen Abgeordneten Höne, v. Richthofen⸗Barchdorf und Wachler (6. Breslauer Wahlbezirk) an Stelle der verstorbenen Ab⸗ geordneten Nöldechen und Scheder; v. Schöning (4. Stettir er Wahl⸗ bezirk), an Stelle des verstorbenen Abgeordneten v. Wedell⸗Vehlings⸗ dorff. Erledigt sind augenblicklich 4 Mandate: im 2, Magdeburger im 2. Schleswiger und 2 im 7. Oppelner Wahlbezirk. Durch die auf⸗ gezählten Ersatzwahlen hat in keinen Fällen eine Veränderung in der fteeng der Vertreter des betreffenden Wahlbezirks stattgefunden

ährend beim Beginn der ersten Session der gegenwärtigen Legis⸗ laturperiode (nach dem Bestande vom 5. Januar 1874) bei 7 unbe⸗ setzten Mandaten die verschiedenen Fraktionen Mitglieder zählten: die

national⸗liberale 172, das Centrum 86, die Fortschrittspartei 72, die olen 17, das

Freikonservativen 34, die Neukonservativen 24, die P 3 liberale Centrum (Altliberale) 4, die (Alt⸗) Konservativen 3, und bei keiner Fraktion eingetreten 3 Mitglieder waren; zählte am Schlusse der dritten Session (nach dem Bestande vom 25. Juni 1876) bei 3 erledigten Mandaten die nationalliberale Fraktion 172 Mit⸗

glieder, das Centrum 87, die Fortschrittspartei 68, die Freikonserva-

tiven 32, die Neukonservativen 24, die Polen 18, die Altliberalen 4, die (Alt⸗)Konservativen 6, während bei keiner Fraktion eingetreten 17 Mitglieder waren. Die Veränderungen in den Zahlen sind meist darauf zurückzuführen, daß aus gewissen Fraktionen einzelne Mitglieder gustraten und entweder keiner oder anderen Fraktionen sich anschlossen

Gewerbe und Handel. London, 29. Juni. (W. T. B.) Das Haus Lumb Wank⸗ lyn & Co. hat seine Zahlungen eingestellt; dem „Standard“ zufolge, 170,000 Pfd. Sterl.

öN

die Passiva betragen,

des Heutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich 1 Preußischen Staats-Anzeigers: VBerlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Hostblatt nimmt ann die Königliche Expedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebete, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verlsosung, Amortisation, Zinszahlung

88 *. 8. w. von 5ffentlichen Fapieren.

H. Industrielle Etsblisseraents, Fabriken und Grosshandel. . Verschiedene Bekanntzaachungen. . Literarische Anzeigen. . Theater-Apzeigen. In der Eörsen- Familien-Nachrichten.

beilage. NR

Inserate nehmen an: das Central⸗Annoncen⸗ Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen⸗

Steckbrief. Gegen den Schiffer Wilhelm Radatzkt ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls in den Acten R. 33576 beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, denselben im Betretungsfalle fest⸗ zunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden

Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadt⸗ voigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 26. Juni 1876. Königl. Stadtgericht, Abtheilung

eignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 behufs Wahrnehmung ihrer Rechte hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß ohne Zu⸗ thun des etwa Ausbleibenden die Eatschädigung fest⸗ gestellt, und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der Letzteren verfügt werden wird. [5570] Berlin s. W., den 27. Juni 1876, Lankwitzstraße 14. Der Commissarius des Königl. Polizei⸗ Präsidiums.

8 Regierungsrath Stephan

für Uatersuchungs⸗Sachen. Commission II. für Vor⸗

untersuchungen. Beschreibung.

dünn, Größe: 5 Fuß 5 Zoll, Augenbrauen: hell⸗ blond, Augen: grau, Kinn: spitz, Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhnlich, Gesichtsbildung: schmal, läng⸗ lich, Gesichtsfarbe: blaß, Zähne ollständig, Gestalt: mittel, Sprache: deutsch.

Steckbrief⸗Erledigung. Der hinter den Stadt⸗ reisenden Gnstav Hermann Storch wegen quali⸗ ficirter Urkundenfälschung und wiederholter Unter⸗ schlagung unter dem 20. Juni d. J., in den Akten S. 557. de. 1876 Kom. II. erlassene Steckbrief wird hierdurch zuückgenommen. Berlin, den 26. Juni 1876.

Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Unter⸗

suchungs⸗Sachen. Kommission II. für Vor⸗

Untersuchungen.

Ediktalladung. Auf den Grund der Anklage der Königlichen Staatsanwaltschaft ist durch unsern Beschluß gegen nachbenannte Personen: 1) Julius Theodor Zielke, geboren am 15. Juni 1848 zu Labüssow; 2) Wilhelm Gotlieb Böttcher aus Quaken⸗ burg, geboren am 1. April 1850 zu Gr. Gansen; 3) Johann Gottlieb August Voll aus Starkow, ge⸗

boren am 17. Juni 1848 zu Treblin; 4) Adolph

Wilhelm Timm aus Stolp, geboren am 20. Juni 1853 zu Belgard; 5) Hermann Reinhold Dreifs aus Flinkow, geboren am 7. Dezember 1851 daselbst; 6) Ferdinand Albert Eduard Rennhack aus Gambin, geboren am 27. Februar 1851 daselbst; 7) Carl Johann Wilhelm Gohrband aus Stolpmünde, ge⸗ boren am 6. November 1851 daselbst; 8) Julius Friedrich Ludwig Barnekow aus Stolp, geboren am. November 1851 daselbst; 9) Ferdinand Carl Kugöf Schröder aus Pottangow, geboren am 26. August 1851 daselbst; 10) August Friedrich Gresens aus Giesebitz, geboren am 20. April 1853 daselbst; 11) Ferdinand Wilhelm Perlick aus Kl. Gluschen, geboren am 3. Januar 1853 zu Gr. Gluschen; 12) David Riese aus Stolp, geboren am 16. August 1853 daselb st; 13) Johann Friedrich Wilhelm Van⸗ selow aus Muttrin, geboren am 4. September 1853 in Neudorff; -ES Verlassens des Deutschen Reichs im militärpflichtigen Alter ohne obrigkeiliche Er⸗ laubniß die Untersuchung eingeleitet worden. Die⸗ selben werden demgemäß zur öffentlichen mündlichen

Verhandlung vor der Deputation für Untersuchungs⸗ von Rantzau zu Görlitz;

sachen auf den 1. Srptember d. J., Vormittags

10 Uhr, hier im Sitzungssaale Nr. 5 mit der Wei⸗

sung vorgeladen, die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche so zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Gegen den Ausbleibenden wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Stolp, den 9. Mai 1876. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Subbastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

151211 Resubhastations⸗Patent.

Das dem Zimmermeister Ludwig Fischer zu Berlin gehörige, in Lichtenberg belegene, im Grundbuch von Lichtenberg Band 14, Bl. Nr. 506 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 11. Juli 1876, Vormittags 11 Uhr, im Wege der Resubhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 13. Inli 1876, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, Zim⸗ mer Nr. 23, verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗

euer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗

lächenmaß von 5,93 Ar mit einem Reinertrag von 2, % veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen und besondere Kaufbedin⸗ gungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ fordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion

Wwätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 2. Juni 1876. Königliches Kreisgericht. Der Subhastatious⸗Richter.

Oeffentliche Vorladung.

In der Expropriationssache der Berliner Stadt⸗Eisen⸗Bahn ist auf den Antrag der Direction vom 15. Juni cr. das Entschädigungs⸗Verfahren

Alter: 25 Jahr, Geburtsort: Dellen (2) bei Liebenwalde, Haare: blond, sehr

Oeffeutliche Vorladung.

In der Expropriationssache der Berliner Stadt⸗Eisen⸗Bahu ist auf den Antrag der Direction vom 13. Juni cr. das Entschädigungsverfahren rück⸗ sichtlich einer Fläche von 4 Ar. des in der Alexanderstraße Nr. 17 gelegenen, im Grundbuche von der Königsstadt Band 23 Nr. 1713 verzeich⸗ neten Grundstücks des Commissionsraths Goldmann und Kaufmanns Leopord Hadra hierselbst, einge⸗ leitet, und bin ich zum Commissar des Königlichen Polizei⸗Präsidiums ernannt worden. In Folge dessen habe ich zur Verhandlung der Sache, sowie eventualiter zur Aufnahme der Taxe und zur Erklärung darüber Termin auf den 3. Inli cr., Morgens 9 Uhr, im Bau⸗Büreau der Berliner Stadtbahn, Janno⸗ witzbrücke 2 anberaumt, zu welchem diejenigen Be⸗ theiligten, welche nicht bereits persönliche Vorladung erhalten haben, in Gemäßheit des §. 25 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 behufs Wahrnehmung ihrer Rechte hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß ohne Zuthun des etwa Ausbleibenden die Ent⸗ schädigung festgestellt, und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der Letzteren verfügt werden wird. Berlin S.⸗W., den 27. Juni 1876. Lankwitz⸗Straße 14. [5621] Der Commissurius des Königl. Polizei⸗Präsidiums. Regierungsrath Stephan.

Oeffentliche Vorladung. ZSn der Expropriationssache der Berliner Stadt⸗Eisen⸗Bahn ist auf den An⸗ trag der Direktion vom 13. Juni 1876 das Ent⸗ schädigungs⸗Vrefahren rücksichtlich des in der Alex⸗ anderstr. 18 u. 20 gelegenen, im Grundbuche von der Königstadt Band 27 Nr. 1977 Grundstücks der Erben des Kaufmanns Jeh. Gott⸗ lob Wilhelm Schultze, nämlich:

11) der verehelichten Obristlieutenant von Lemmere⸗

Danforth, welche inzwischen verstorben ist, und z9

ihren gesetzlichen Erben ihren Ehemann, Obristlieu⸗ tenant z. D., von Lemmers⸗Danforth zu Dresden, und ihre minorennen Kinder, vertreten durch ihren

Vater, hinterlassen hat;

2) der verehelichten General⸗Major z. D. Marie

.3) der verehelichten Rittergutsbesitzer Fälligen zu Mohsau bei Züllichau;

4) der verehelichten Forstmeister Friederike von Sierakowski, hierselbst Carlsbad Nr. 16

5) der verehelichten Rittmeister Sophie von Türk zu Trier eingeleitet, und bin ich zum Kommissar des König⸗ lichen Polizeipräsidiums ernannt worden.

In Folge dessen habe ich zur Verhandlung der Sache, sowie eventualiter zur Aufnahme der Taxe und zur Erklaͤrung darüber Termin auf den 3. Juli cr. Morgens 9 Uhr im Baubüreau der Stadtbahn, Jannowitzbrücke 2 anberaumt, zu welchem diejeni⸗ gen Betheiligten, welche nicht bereits persön⸗ liche Vorladung erhalten haben, in Gemäßheit des §. 25 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 behufs Wahr⸗ nehmung ihrer Rechte hierdurch unter der Ver⸗ warnung vorgeladen werden, daß ohne Zuthun des etwa Ausbleibenden die Entschädigung festgestellt, und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der Letzteren verfügt werden wird. (5622

Berlin, den 27. Juni 1876.

Lankwitzstraße 14 SW.

Der Commissarius des Königl. Polizei⸗ Präsidiums. Regierungsrath

Stephan.

Johanna

Die verehelichte Tischler Caroline Bobrowska, geb. Krienke, zu Ludwikowo ist bei uns gegen ihren Ehemann den Tischler Vincent Bohrowski auf Ehe⸗ scheidung wegen böswihiger Verlassung unter der Bescheinigung klagbar geworden, daß derselbe sich von ihr seit dem 1. November 1866 entfernt.

Zur Beantwortung der Klage haben wir einen Termin auf den 19. September d. Js., Vor⸗ mittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Kreisrichter Kreis anberaumt, und wird Beklagter hierzu unter der Verwarnung geladen, daß bei seinem

rücksichtlich einer Fläche von 2 Ar. des in der Holzmarktstraße Nr. 20/21 gelegenen, im Grund⸗- buche von der Königstadt Band 28 Nr. 2039 ver⸗ zeichneten Grundstücke des Fabrikbesitzers Spatzier hierselbst eingeleitet, und bin ich zum Commissar

des Königlichen Polizei⸗Präsidiums ernannt worden. dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem am In Folge dessen habe ich zur Verhandlung der 13. November 1876, Veer tange 12 Uhr, an

Sache, sowie eventualiter zur Aufuahme der Taxe und zur Erklärung darüber Termin auf den 3. Juli cr., Morgens 9 Uhr, V

im Bau⸗Büreau der Stadt⸗Bahn, Jannowitzbrücke 2

und Kreisgerichts⸗Rath

gegen ihn weiter verfahren wird. Schubin, den 23. Mai 1876. [4637] u“ Königliches Kreisgericht. 8 Erste Abtheilung. 8

1“ 16

1“

Aufgehbot. Der Rentenbrief der Provinz Sachsen Litt. Nr. 1095 über 1000 Thlr. ist dem Amterath G. Gößling zu Löpitz bei Merseburg angeblich verloren gegangen, weshalb Letzterer das Aufgebot desselben beantragt hat. Es wird deshalb ein Jeder, der an vorbezeichneten Rentenbrief ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, sich bei

verzeichneten

Ausbleiben gemäß §§. 61 u. 62 I. 40 A. G. O.

1 r4⸗ 1gg. Bekanutmachung ¹ des Versteigerungs⸗Termins.

Nothwendiger Verkauf.

das im Fraustädter Kreise belegene

äadlige Rittergut Neu⸗Gaerte,

zu dem das Gut Priebisch gehört, in dessen Grund⸗ buchblatt der Rittergutsbesitzer Dr. Bethel Heury Strousberg zu Berlin als Eigenthümer eingetragen ist, welches als Gesammtmaaß der der

71 Aren 60 Meter und 578 Hektaren 22 Aren 40 Meter enthält und zur Grundsteuer mit 707,62 Thlr. und 1647,2s Thaler Reinertrag, zur Gebäudesteuer mit 138 und 483 Nutzungs⸗

an der Gerichtsstelle hierselbst (Zimmer Nr. 15) in nothwendiger Subhastation versteigert werden.

Auszüge aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, sonstige dieses Rittergut betreffende Nachweisungen und etwaige besondere Kaufbedingungen können in unserem Bureau III. eingesehen werden.

weite, zur Wirksamkeit gegen Deitte der Eintragung in das Grundbuch beduͤrfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ klusion spätestens im Versteigerungs⸗Termine an⸗ zumelden.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages soll im Termin

am 7. September 1876, Mittags 12 Uhr, an selbiger Stelle verkündet werden.

Lissa, den 15. Mai 1876.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations Richter.

[8870] Proclama.

In Sachen betreffend das Aufgebot Verscholle⸗ ner, werden zum Termin an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 10, auf den 29. September 1876, Vormittags 11 Uhr, folgende verschollene Personen vorgeladen:

1) der Nagelschmiedegeselle Michael Mokroß aus

er Charité zu Berlin krank befunden hat, ver⸗ nißt wird, und von dem seit dieser Zeit keine

Nachricht mehr eingegangen ist;

2) die Rosalie, verehelichte Robotgärtner Albert

Duapis, geb. Jendretzki, aus Bischdorf, welche

im Jahre 1840 von Schwierkle nach Polen ver⸗

gogen ist, und von welcher seit dieser Zeit keine weiteren Nachrichten eingegangen sind;

3) u. 4) die Geschwister Maria und Agnes Lypp aus Zembowitz, geboren am 4. Dezember 1833, resp. 15. Januar 1836, welche auf Grund eines

uslandspasses vom 17. März 1836 nach Ame⸗

8

von sich haben hören lassen, so wie ihre Rechtsnachfolger unter der Verwarnung, daß die Verschollenen selbst für todt erklärt und ihr Nachltaß den nächsten bekannten Erben mit der Folge der §§. 34 ff., Theil II., Titel 18 Allgem. Land⸗ rechts zuerkannt werden wird. Rosenberg O./S., den 20. Oktober 1875.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. [4818]

Es ist auf Todeserklärung der nachbenannten Gefschwister Fischer, Kinder des zu Weißenborn verstorbenen Schlossers Heinrich Fischer, als; a. Johann Heinrich Fischer, geboren zu Weißenborn am 4. Januar 1821, b. der ledigen Marie Kuni⸗ gunde Fischer, geboren zu Weißenborn am 11. No⸗ vember 1823, welche angeblich im Jahre 1850 oder 1851 nach Amerika ausgewandert sind, und seitdem von ihrem Aufenthalte und Leben keine Nachricht gegeben haben, angetragen. Diese genannten Per⸗ sonen, sowie deren etwaige Erben und Erbnehmer werden hierdurch aufgefordert, sich vor oder in dem auf den 20. März 1877, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Fahrenholtz, Zimmer Nr. 15, an hiesiger Gerichtsstelle anbe⸗ raumten Termine entweder schriftlich oder persönlich

ihre Verlassenschaften den sich meldenden und legi⸗ timirenden Erben, und in Ermangelung solcher dem Fiskus werden ausgeantwortet werden. Worbis, den 26. Mai 1876. Königliches Kreisgericht. I. Ab⸗ theilung.

Verkäufe, Verpachtungen⸗ Submissiomnen zec. *

15427] Domainen⸗Verpachtung. Zur Verpachtung des 90,127 Hektare enthaltenden

b Domainen⸗Vorwerks Witzenhausen

im Kreise gleichen Namens, auf die Zeit von Trini⸗ tatis 1877 bis Johannis 1895 haben wir anderweiten Termin auf Mittwoch, den 26. Juli d. J., Vormit⸗ tags 10 Uhr, in unser Sitzungszimmer anberaumt, was wir hiermit unter dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß zur Pacg;tübernahme ein dis⸗ ponibeles Vermögen von 51,000 Mark erfordert wird, über dessen eigenthümlichen Besitz neben persönlicher Qualifikation sich die Pachtbewerber durch glaubhafte Zeugnisse spätestens im Termin auszuweisen haben, und daß die Pachtbedingungen sowohl in unserem Domainen⸗Sekretariate, als auch zu Witzenhausen auf

'

Die Besichtigung der Domaine wird nach vor⸗

Gerichtsstelle, Domplatz Nr. 9, vor dem Stadt⸗ vrs⸗ eyer anstehenden Termine u melden, widrigenfalls der vorbezeichnete Renten⸗ rief für erloschen erklärt und dem Verlierer ein

anberaumt, zu welchem diejenigen Betheiligten, welche neuer an dessen Stelle ausgefertigt werden soll.

nicht bereits persönliche Vorladung erhalten haben, Magdeburg, den 18. Oktober 1875.

Königliches

in Gemäßheit des §. 25 des Gesetzes über die Ent⸗ Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.

h

gestattet.

gängiger Meldung bei den derzeitigen Pachtinhabern Cassel, am 20. Juni 1876. Königliche Regierung.

Abtheilung für direkte Stenern, Domainen

und Forsteu. Koch.

Grundsteuer unterliegenden Flächen 172 Hektaren

werth ve anlagt ist, soll. Zwecks Zwangsvollstreckung am 6. September 1826, Vormittags 10 Uhr,

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗

Groß⸗Borek, geboren am 19. September 1837, welcher seit dem Februar 1860, wo er sich in

rika ausgewandert sind, und seitdem nichts mehr

zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt und;

dem Domainen⸗Vorwerke eingesehen werden können.

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Es soll die Lieferung verschiedener Werkzeug⸗ Maschinen und 2 Satz Windeböcken im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf Mittwoch, den 5. Juli cr., Mittags 12 Uhr, im Bureau der Unterzeichneten in Berlin, Breslauerstraße 17, anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt, versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission zur Lieferung von versehen, eingereicht sein müssen. 1 Die Submissionsbedingungen liegen in den Wochen- tagen im Bureau der Unterzeichneten hier zur Ein⸗ sicht aus und können daselbst auch Abschriften gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden. Berlin, den 20. Juni 1876. Die Königliche Ober⸗Maschinenverwaltung. [5429] H. Gust. Cto. 204/6.)

15626] Bekanntmachung.

Die Lieferung von 35 M. rother Verblend steine zu dem Neubau der Caserne für das Kgl. Eisenbahn⸗Regiment soll im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen sind in unserem Geschäftslokale, Michaels⸗Kirchplatz 17, einzusehen und versiegelte Offerten mit Probesteinen 1 bis zum Mittwoch den 5. Juli 1876 Morgens 10 Uhr

daselbst einzureichen. 1 Berlin, den 27. Juni 1876. (a Cto. 264/6.) Kgl. Garnison⸗Verwaltung.

Insterburg⸗Prostken'er Eise

Der diesjährige Bedarf von

1500 Tonnen Portland Cement zu Brückenbauten soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Offerten hieranf sind frankirt, versiegelt und mit der Aufschrift 3 „Submission auf Lieferung von Portland⸗ Cement“ .

bis spätestens Nittwoch, den 12. Juli, Mittags 12 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten Vereinsstraße 12, einzureichen, woselbst die Eröffnung derselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen wird. 1

Die Submissionsbedingungen können im Büreau des Unterzeichneten, in den Dienststunden eingesehen, auch auf Verlangen gegen Erstattung der Copiali bezogen werden. 11“

Insterburg, den 27. Juni 1876.

Der Baumeister Francheville.

[5607] Submission. Die Lieferung von Steinkohlen für die König⸗ liche Bibliothek pro 1876/77 im Betrage von ca. 2500 Mark soll im Wege der Submission vergeben werden. Die Bedingungen können im Burean der Königlichen Bibliothek in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr eingesehen werden, woselbst auch die Offerten bis zum 15. Juli ecr. Vormittags 11 Uhr verschlossen niederzulegen sind. Berlin, den 29. Juni 1876. 8 8 Königliche Bibliothek. Lepsius.

156241 Submission

Von der Festungs Bau⸗Direction hierselbst sollen 4 hydraulische Geschütz⸗ und Geschoß⸗Hebemaschinen (2 im Fort Falkenstein und 2 in der Feste Friedrichs⸗ ort) in öffentlicher Submission auf den Abbruch ver⸗ kauft werden. b

Hierzu Termin am 20. Inli er., Nachmittags 3 Uhr, im Bureau der Festungs⸗Bau⸗Direction, wo⸗ selbst die Verkaufsbedingungen zur Einsicht ausliegen und wohin die Offerten mit der Aufschrift: „Verkanf von hydranulischen Hebemaschinen“ portofrei ein⸗ zureichen sind. Die Eröffnung der eingegangen Offerten erfolgt in Gegenwart der erschienenen Submittenten am Termin.

Die qu Maschinen besitzen eine Tragfähigkeit von resp. 600, 450 und 120 Ctr.; das Gesammt⸗Ge⸗ wicht der zu den 4 Maschinen verwendeten Eisentheile ac. beträgt ca. 4240 Centner. Jede Maschine be- steht aus Hebetisch mit hydraulischem Pretz⸗Cylinder, Gradführung zum Hebetisch nebst Gegengewichten und Auffangevorrichtung, hydraulischem Pumpwerk, Accu⸗ mulator nebst Welastungsgewichten, Rohrleitung zwischen Hebe⸗Cylinder, Pumpwerk und Accumulator und der erforderlichen Umsteuerung. Cte 265/6.)

Friedrichsort, den 27. Juni 1876. .

Königl. Festungs⸗Bau⸗Direction.

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Hannoversche Staatsbahn. Es soll die Lieferung von 1“ 110,000 Kilogramm Preßkohlen zur Coupéheizung

im Submissionswege vergeben werden, wozu Termin

auf Sonnabend, den 15. Juli d. J., Morgens 10 Uhr, anberaumt ist.

Offerten sind bis zu diesem Termine portofrei

und versiegelt mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung von Preßkohlen“ an den Unterzeichneten einzureichen. Die Bedingungen liegen im Bureau desselben zur Einsicht aus, können auch auf portofreie Requi⸗ sittion von da bezogen werden. Hannover, den 26. Juni 1876. [56161 Der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs ⸗Inspeltor Rilnuttkowski.