1876 / 175 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Jul 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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ssteinen. Unsere Sammlung mag nur eine der kleineren gewesen sein, 11 aber sie bietet ein erstes Beispiel einer solchen antiken Daktyliothek

uund stellt sich damit allen Einzelfunden von Gemmen in lehrreicher Veeise gegenüber.

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Fund nicht sehr reich.

——— haben die Smaragde eine konkave Höhlung an ihrer Oberfläche erhalten.

Gefäß und ein Beryll die anmuthige Gruppe einer Nereide auf einem Seepferde. Zahlreicher sind die Kameen vertreten. feast runde mit einem Durchmesser von mehr als fünf Centimetern stellt einen schönen Medusenkopf dar; andere zeigen Masken, Wett⸗ rennen von Quadrigen, die Gruppe eines Satyr und einer Nymphe und wiederum zwei größere, die Porträts einer Frau und eines Feld⸗ herrn, welche offenbar der frühesten Kaiserzeit angehört haben. Alle diese Steine haben noch ihre antike Fassung von Gold und sind als Ringe zu verwenden. Hetee hum unter den reichen Römern die Liebhaberei, sich eine

Goldsachen aus. Sie waren sämmtlich zum Schmucke für Frauen bestimmt. mman getrennt gefunden hat, ist nun mit Draht wieder zu einem dditchten Kranze vereinigt worden, der einen reichen und leichten Kopf⸗ schmuck von fast 10 Ctm. Höhe und 20 Ctm. Durchmesser bildet.

steher

Feststellung der spezie amit den wechselnden Bedürfnissen des Verkehrs schleunigst und Zuziehung der Faktoren ber Gesetz⸗ gebung Rechnung getragen werden kann.“

Southampton, 26. Juli. Das Postdampschiff des Norddeutschen Lloyd „Oder“, welches am 15. Juli 18 New⸗ York abgegangen war, ist gestern wohlbehalten hier angekommen und hat nach Landung der für Southampton bestimmten Passagiere, Post und Ladung die Reise nach Bremen fortgesetzt. Die „Oder“ über⸗ bringt 295 Passagiere und volle Ladung.

Der italienische Minister der öffentlichen Arbei⸗ ten hat eine ver gleichende Uebersicht der Eisenbahnein⸗ nahmen in den Jahren 1875 und 1876 veröffentlicht. Dieselben betrugen im Monat Mai 1876 12,044,396 Lire und im Mai 1875 12,633,034 Lire, demnach 1875 588,638 Lire mehr als 1876. Vom ersten Januar bis letzten Mai

1875: 6,565,953 Lire Staatsbahnen, 29,697,988 S 10,488,401 8,506,402 400,233 158,704 126,387 44,031 40,438 56,654,170 Lire, 55,984,506 Lire, 1““ 669,664 Lire mehr als im Jahre 1875. Alle Eisenbahnen hatten Mehreinnahmen, ausgenommen die Meridionalen, welche 683,209 Lire

weniger einnahmen als im Januar, Februar, März, April und Mai von 1875.

1876:

⁊7,788,216 Lire, 29,770,914 10,500,950 7,823,193 424,253 170,621 131,892

W nale, 8 Sardinische, Cremona⸗Mantua, Turin⸗Cividè, Turin⸗Rivoli,

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Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

Cöln, Donnerstag, 27. Juli, Vormittags. lichen und Koniglichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin werden am Sonntag auf der Reise von Scheveningen nach der Schweiz zum Besuche der kunsthistorischen Ausstellung hier eintreffen.

Wien, Donnerstag, 27. Juli, Vormittags. Wie dem Tele⸗ graphen⸗Korresp.⸗Bureau“ aus Zara gemeldet wird, wurden am 24. d. die mit den Montenegrinern verbündeten Kuccianer von 1500 Türken an drei Punkten angegriffen. Die Montenegriner, hiervon benachrichtigt, drängten die Türken nach einem mehrstündigen Gefechte zurück und verfolgten sie bis vor Podgorizza. D Verluste der Türken waren sehr bedeutend, die Montenegriner hatten nur ca. 50 Todte und Verwundete.

Berlin, den 27. Juli 1876.

Bonn, 25. Juli. (Bonner Ztg.) Gestern Nachmittag ist fol⸗ gendes Telegramm an den Rektor unserer Universität gelangt: 1 „Scheveningen, 24. Juli. Ich bitte, in mei Namen einen Lorbeerkranz auf Karl Sim⸗ rocks Sarg zu legen.

Friedrich Wilhelm, Kronprinz.“ Dieser Auftrag wird heute durch den Rektor in geeigneter Weise vollzogen werden.

Die „Straßb. Ztg.“ macht darauf aufmerksam, daß am kommenden 4. August, als dem Jahrestag der Eneladag von Weißenburg, das auf dem Gaisberge neu errichtete Krieger⸗ Denkmal durch kirchliche Akte sowie durch eine feierliche Ansprache des Generalmajors und Brigadecommandeurs v. d. Esch eingeweiht werden wird. Das 60. Infanterie⸗Regiment in Weißenburg giebt die üblichen Ehrensalven. Das Denkmal besteht aus einem 40 Fuß hohen Obelisk, auf dessen Basis vier Bronzelöwen ruhen. Am 6. August sodann, Vormittags 11 Uhr, wird bei Wörth das von der dritten, unter Befehl Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen gestandenen Armee errichtete Denkmal, eine ebenfalls 40 Fuß hohe Säule von einem Adler gekrönt, eingeweiht. Deputa⸗ tionen der dritten Armee, ein kombinirter Truppentheil mit drei Musikcorps werden sich an dieser Feier betheiligen, die durch die An⸗ wesenheit der protestantischen Geistlichkeit ebenfalls vorwiegend den Charakter einer würdigen Erinnerungsfeier tragen wird. An dem nämlichen Tage soll auf der Höhe des von Weißenburg nach Schwei⸗ gen führenden Weges ein einfacheres Monument enthüllt werden, welches den dort ruhenden bayerischen Soldaten von ihren Landsleuten errichtet wird.

Der antike Goldschmuck des Berliner Museums.

Das Antiquarium des Berliner Museums hat in der letzten Zeit aus Italien eine Sammlung von antiken Werthgegenständen, Gold⸗ e. Silbergeräth und geschnittene Steine erworben, welche die issenschaft auf mehreren Gebieten der alten Kunstwelt bereichern. Die gefundenen Gegenstände tragen vielfach die Spuren davon, daß sie einst längere Zeit im Gebrauche gewesen, auch hat das dünnere Silbergeräth durch den Aufenthalt unter der Erde gelitten. Die Goldsachen und die geschnittenen Steine da⸗ gegen hat ihr edles Material vor schädlichen Einflüfsen bewahrt. Schon nach leichtem Waschen und Bürsten erschienen sie fast so blank und glänzend wie früher. An Silberzeräth ist der 1 Außer einem Becher, einer muschelförmigen Büchse und verschiedenen kleinen Fragmenten ist ein Armband in Form zweier mit den Köpfen gegen einander gekehrter Schlangen vor⸗ handen und endlich das Vordertheil eines molossischen Hundes mit vergoldeten Haaren. Das kleine Werk darf in Stil vnd Ausführung

als eine der besten Leistungen antiker Tereutik gelten. Von den geschnittenen Steinen sind zwei Aquamarine, zwei grüne Smaragde, sowie ein Chrysolith ohne Darstellung gelassen. Doch

An vertieft geschnittenen Steinen zeigt ein Rubin mit Goldfolie ein

Die größte

Bekanntlich herrschte um den Beginn unserer

aktyliotbek anzulegen: sie sammelten Ringe mit geschnittenen Edel⸗

Den wichtigsten Bestandtheil des Schatzes machen indeß die

Eine große Menge von dünnen Blättern aus Gold, die

Zwei I uvl gearbeitete Halsbänder von 15 Ctm. Durchmesser be⸗ sedes aus zwei Stücken, die nach vorn an Stärke zu⸗ ine Keule und auch in analoger Weise durch kleine Astansaͤtze die Enden laufen in Löwenköpfe aus und diese waren dann

Berlin 58,999,882, in Wien 32,022,974.

Naturforscher und Aerzte, die vom 17. bis zum 24. Septem⸗

diesen Theil des Schmuckes hat man in alter Zeit offen⸗ bar die einfachen Formen geliebt, da erklärlicher Weise Schmuck, der für die Glieder bestimmt ist, welche bei allen Hand⸗ lungen in Bewegung gesetzt werden, nicht in zu feiner Weise orna⸗ mentirt sein darf. Der Berliner Schmuck besitzt die richtige Solidität nicht nur im Stoffe, sondern auch in der Form. Allem Anschein nach stammt der Schatz aus den ersten Zeiten des römischen Kaiserreichs. Goldarbeiten dieser Periode sind selten; die Römer haben niemals in gleicher Weise wie die Etrusker und zum Thbeil auch die Griechen die Sitte gehabt, ihre Todten mit werth⸗ vollen Gegenständen zu überhäufen. Bald stellte sich auch die Sitte ein, den massiven Goldschmuck in den Gräbern durch Nachahmungen aus gebranntem Thon zu ersetzen, die mit Goldblättchen belegt wurden, oder man imitirte noch billiger. Die Gräber der Kaiserzeit liefern darum Werthmetall in sehr sparsamer Weise. Die bedeutenderen Erwer⸗ bungen von Gold⸗ und Silbersachen aus der Römischen Periode ver⸗ dankt man der Auffindung von Schätzen, die von ihren Besitzern einst in schweren Zeiten versteckt oder vergraben worden sind. Die neue Erwerbung des Berliner Museums hat als ein solcher Schatzfund aus Römischer Zeit an Reichthum keinen Rivalen. Kunstgeschichtlich bildet er aber namentlich eine Ver⸗ mittelung zwischen dem Schmucke der antiken Kulturwelt und demjenigen der germanischen und nordischen Völker. Unsere Vor⸗ fabren haben an den sogenannten etruskischen Goldarbeiten, an jenen zierlichen und feinen Schmucksachen, bei denen die Kosten der Arbeit den Werth des Metalls in der Regel überstiegen, wenig Gefallen ge⸗ funden. Diese Technik starb daher auch aus. Aber am Leben blieb die andere, die das Gold massig verwandte und Gegenstände her⸗ stellte, die glänzten und unter allen Umständen werthvoll blieben. Da nun der Berliner Schmuck der ansehnlichste ist unter den Pro⸗ duktionen, die von jener Technik aus dem klassischen Alterthume über⸗ liefert sind, hat er gewissermaßen ein nationales Interesse. Er kann zeigen, nach welchen Vorbildern die Goldschmiede bei unseren Vor⸗ fahren gearbeitet haben, und jedenfalls wird er für die germanische wie für die klassische Alterthumswissenschaft ein wichtiges Moment der Forschung bilden.

Einen nicht uninteressanten Vergleich des Verkehrs von Berlin und Wien liefert die Poststatistik. In Berlin sind 66 Postanstalten und 3525 Postbeumte und Unterbeamte in Wirk⸗ samkeit, die Zahl der angekommenen Briefpostsendungen beträgt 60 Millionen Stück, der angekommenen Packete 3,740,400 Stück, die Porto⸗Einnahme 7,869,725 In Wien sind 61 Postanstalten und 3334 Postbeamte und Unterbeamte in Wirksamkeit, die Zahl der an⸗ gekommenen Briefpostsendungen beträgt 42 Millionen, der angekom⸗ menen Packete 2,728,192 Stück, die Porto⸗Einnahme 6,147,455 Die Zahl der durch die Poft ermittelten Zeitungsnummern beträgt in

Die Geschäftsführer der 49. Versammlung deutscher

ber in Hamburg stattfindet, die Herren Dr. Kirchenpauer und Dr.

Danzel, versenden folgende Tagesor

Sonntag, den 17., Abends, im Sagebielschen

Etabl ssement.

Montag, den 18., um 9 Uhr, erste allgemeine Sitzung. Um 2 Uhr

Sente der Sektionen, um 5 ½ Uhr Festessen im Sagebielschen aal.

Dienstag, den 19, von 9 Uhr an Sektionssitzungen. Abends 6 Uhr Zusammenkunft auf der Uhlenhorst an der Alster.

Mittwoch, den 20., um 10 Uhr zweite allgemeine Versammlung. Um 1 Uhr Besichtigung von Anstalten unter Führung von Ausschuß⸗ Mitgliedern.

Donnerstag, den 21., von 9—12 Uhr Sektionssitzungen. Um 2 Uhr Dampfschiffahrt auf der Elbe.

Freitag, den 22., von 9 Uhr an Sektionssitzungen. Um 3 Uhr Besichtigungen wie am Mittwoch. Abends Zusammenkunft im Zoo⸗ logischen Garten.

Sonnabend, den 23., um 10 Uhr dritte allgemeine Versammlung. Sühetg. den 24., bei genügender Betheiligung Fahrt nach Hel⸗ goland.

„Vom 18, bis 23. täglich abendliche Zusammenkünfte in den Räumen des Sagebielschen Etablissements.

In dem für die Sektionssitzungen bestimmten Gebäude findet während der Dauer der Versammlung eine Ausstellung befonderer Sehenswürdigkeiten aus hiesigen naturhistorischen Privatsamm⸗ lungen statt.

Die Zoologische Gesellschaft gewährt den Mitgliedern und Theil⸗ nehmern der Versammlung und deren Damen, für die Tage vom 18.

Begrüßung

Golddraht verbunden. Zu ihnen gehören vier ganz ent⸗

ldreifen, die für die Arme bestimmt waren und

Centimeter weit sind. Dazu kommen 5 Paare

tteter Armhaͤnder, die einen platt, die anderen

lehter⸗ von sehr bedeutendem Umfang und

s Gewicht steigt bei diesen Armbändern bis auf 650

G. old ist ein sehr reines. Ein Paar von ihnen ist nur mit einfacher Linienornament versehen, es diente für die Unterarme. Die übrigen, meist wenn nicht sämmtlich für die Oberarme bestimmt,

haben die Form von Schlangen, die sich um den Arm winden. Ein

Paar besteht aus einem dreifach gewundenen, dicken Schlangenleibe mit zwei sich umbiegenden Köpfen an den Enden. An einem zweiten züngeln die beiden Schlangenköpfe gegen einander, während an einem dritten zwischen den Schlangenköpfen Raum ge⸗

assen ist für große Goldmedaillons. Ein Medaillon stellt

pollo dar, das andere den thronenden Jupiter mit dem Adler zur Seite in hohem Relief. Sie sind im Stil der Kaiserzeit 8 Von sehr feiner Ausführung ist endlich ein goldener Damenring mit dem Kopfe des Zeus, ebenfalls in hohem Relief. Die Ornamentirung vutden Schlangenarmbändern ist dagegen im Allgemeinen einfach ge⸗ halten.

1 Die antike Goldschmiedekunst hat zwei verschiedene Arten der Technik angewandt. Sie hat entweder die große Dehnbarkeit des Goldes ausgenutzt, die Schmucksachen ungemein zierlich gestaltet und dann gerne nech an allen Stellen mit einer Fülle von kleinen Gold⸗ körnchen bedeckt. Oder sie hat das Gold in großen, schweren, im Einzelnen wenig verzierten Massen gelassen und ihre Wirkung in dem fast ungebrochenen Glanze der schönen reizvollen Farbe des Stoffes gesucht. Jener ersten Art des Schmuckes giebt man gegenwärtig meist den Namen des etruskischen, weil die Gräber Etruriens die Haupt⸗

undstätten dafür sind. In allen größeren Museen, auch

im Berliner, ist sie schon ziemlich reichlich vertreten.

Die andere Art des antiken Goldschmuckes dagegen ist in den Museen

iel weniger vorhanden. Abgesehen von einigen Goldsachen, welche aus der Krim in die Eremitage in St. Petersburg gebracht sind, kannte man solchen Schmuck eigentlich nur in indirekter Weise, nämlich durch die Armbänder, welche weibliche Figuren auf den antiken Vasen Unter⸗ italiens, auf den Gemälden Pompejt's, in Skulpturwerken der römi⸗ schen Zeit tragen. Auch der neu erworbene Goldschmuck besteht, wie man sieht, der Hauptmasse nach aus nd Für

bis 24. September, gegen Vorzeigung ihrer Legitimationskarte, freien Eintritt zur Besichtigung des Zoologischen Gartens.

Professor Dr. Kiepert, welcher durch die von ihm herausgegebene Uebersichtskarte des europäischen Orients (vgl. Nr. 161 d. Bl.) zur Klärung der Ansichten über die ethnographischen Verhältnisse der Donauländer beigetragen, hat jetzt auch die geographischen Ver⸗ hältnisse auf dem serbisch⸗türkischen Kriegsschauplattze in einer Beilage der „Nat. Zeit“ veranschaulicht. Das Kriegstheater ist auf 3 Karten (westlicher Drinalinie, südlicher, östlicher Kriegs⸗ schauplatz) dargestellt, die durch entsprechende Artikel, auch vom stra⸗ tegischen Standpunkt aus, erläutert werden.

Antwerpen, 24. Juli. Am 13., 14. und 15. August findet in Antwerpen unter der Leitung der Société de Musique d'Anvers das dritte belgische Musikfest statt. Obgleich die ausführenden Kräfte ausschließlich Antwerpen selbst angehören, mit Ausnahme einiger weniger inländischen und deutschen Instrumentalisten, so be⸗ läuft sich die Zahl derselben doch auf 900, darunter etwa 750 Sän⸗ gerinnen und Sänger und 150 Instrumentalisten. Herrn Peter Be⸗ noit, Direktor der hiesigen vlämischen Musikschule, ist die musikalische Leitung des Festes übertragen, welches einen ausschließlich vlämisch⸗ nationalen Charakter haben wird. Das Programm weist demgemä ß die bedeutendsten Namen der modernen vlämischen Komponisten auf; außerdem aber werden am ersten Tage Beethovens IX. Sym⸗ phonie mit Schillers „Ode an die Freude“, letztere ins Vlämische übersetzt durch Emanuel Hiel; am zweiten Tage Bachs Kirchenkantate „Wir danken dir Gott, wir danken dir“, und am drit⸗ ten Tage der Marsch mit Chor aus Wagners Lohengrin zur Aufführung gelangen.

„Nach der „Cincinnati⸗Zeitung“ hat ein reicher Kaufmann von Chihuahua (Mexiko), Namens Fachat zur Ausstellung von Philadelphiaä einen Aerolithen gesendet, der etwa eine Tonne wiegt und im J. 1855 bei Ausgrabungen in aztekischen Ruinen ge⸗ funden worden ist. Augenscheinlich hat derselbe zu gottesdienstlichen Zwecken gedient und sind in einem Umkreis von 60 bis 70

Theater.

Am Mittwoch fand im National⸗Theater die letzte Vor⸗ stellung der Gäste des Wiener Kaiserlichen FefePes. theaters statt und war dazu Hebbels Tragödie „Maria Magdalena“ gewählt worden. Dieses Dichterwerk, das auf einer geradezu wider⸗ wärtig berührenden Prämisse eine Reihe grausamster Konsequenzen aufbaut, damit, eben weil sie konsequent sind, eine furchtbare, erschüttteende Wirkung erzielt, und dessen klagendes Schlußwort des alten Tischlers: Ich verstehe die Welt nicht mehr! eigenthümlich er⸗ greifend wirkt, enthält so viele dichterische Schönheiten, so viele feine Charakterzüge, soviel pfychologische Wahrheiten, daß es zu ver⸗ wundern wäre, daß wir ihm so selten begegnen, läge der Grund nicht darin, daß es eben Meister der Darstellung verlangt, soll es nicht abstoßend wirken. Solche aber hatte es hier gefunden, und der endlose Applaus, das vielfache Hervorrufen, die zuletzt laut werdenden Rufe: „Hierbleiben!“ „Weiterspielen!“ und „Wieder⸗ kehren!“ (ein hoffentlich nicht vergeblicher Wunsch) zeigten, welchen Eindruck die Künstler hier hinterlassen. Frau Lewinsky gab die Clara und ihr schönes, sonores Organ, die einfache, edle Weise ihrer Darstellung, die scheinbar so kunstlos die höchste Kunst entwickelt; die Natürlichkeit ihres Wesens und dann die erschüͤtternden Ausbrüche der Leidenschaft, dies Alles zusammen wirkte höchst sympathisch und verschaffte ihr die Krone des Abends. Durchweg edel, wie immer, mit seinem schönen Organ zeichnete Hr. Hallenstein den Sekretär, mit wenig Zügen ein vollendet scharfes Bild hinstellend, zart in seiner Liebe und in seiner Leidenschaft, im Zorn maͤchtig hinreißend. Hr. Lewinsky, Meister Anton, war gewaltig und tief ergreifend; zwar hätte man dieser harten, knorrigen Natur im Anfang mehr Ruhe gewünscht; es war nicht nöthig, gleich so aufgeregt zu sein und so pointirt zu sprechen; aber denn ließ er das unendliche Weh, das auf diese redliche Natur hereinbricht, Alle innigst mitfühlen; und sein Schlußwort über jenes: „Ich verstehe die Welt nicht mehr!“ war voll furchtbarer Resignation. Die Mitglieder des Nationaltheaters, Fr. Hüftel, die alte Mutter, Hr. Hoffmann, der Sohn des Tischlers, und Hr. Benda, Leonhard, der böse Dämon des Ganzen, wirkten in lobenswerther Weise und mit gutem Erfolge zum Gelingen 9 Gürten mit. Das Haus war vollständig ausverkauft, ja fast überfüllt.

Belle⸗Alliance⸗Theater. Der Erfolg, welchen die Aufführungen des „Historischen Lustspiel⸗Abends“ belchen die als in Wien, München und Leipzig gehabt, hat die Direktion veran⸗ laßt, einen zweiten solchen im Laufe der nächsten Woche vorzu⸗ führen, und hat sich der thätige Regisseur dieser Bühne der Mühe unterzogen, denselben zusammenzustellen. Die Proben hierzu haben bereits 1g -e-

Das von der Herzoglich sachsen⸗meiningischen Hof⸗ theatergesellschaft für nächstes Frühjahr projektirte Eez Hoft in London wird sich nicht realisiren und ist Hr. Ober⸗Regisseur Ludwig Chronesk, nachdem die Unterhandlungen daselbst abgebrochen, bereits nach dem Kontinent zurückgekehrt. Die Meininger Besell⸗ schaft wird zunächst vom 15. September bis 10. Oktober am Hof⸗ theater in Dresden und vom 15. Oktober bis 15. November am Lobetheater in Breslau Gastspiele veranstalten.

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Aachen bis 19. Juli

Baden bis 25. Juli... Berka a. J. bis 20. Juli. Burtscheid bis 19. Juli... Charlottenbrunn bis 15. Juli Colberg bis 13. Juli 3 Crauz bis 15. Juli. Cudowa bis 15. Juli. Dievenow bis 15. Juli. Doberan bis 11. Juli

Elmen bis 21. Juli.

Elster bis 16. Juli.

Ems bis 23. Juli. Flinsberg bis 15. Juli.. Franzensbad his 15. Juli. lücksburg bis 20. Juli Gr.⸗Mölln bis 14. Juli

beringsdorf bis 15. Juli 8 b 8 Hermannsbad⸗Liegau bis 21. Juli

Fheaae bis 16. Juli.

Ischl bis 15. Juli

Karlsbad bis 15. Juli.

Kissingen bis 20. Juli... Königsdorff⸗Jastrzemb bis 17. Juli Kests bis 21 Lult ... . Landeck bis 15. Juli.

Langenau bis 15. Juli. Lippspringe bis 20. Juli Marienbad bis 15. Juli . Marienborn bis 21. Juli. Misdroy bis 15. Jult.

Neuhäuser bis 15. Juli

Neukuhren bis 15. Juli.

Norderney bis 12. Juli Obernigk bis 16. Juli. Oeynhausen bis 21. Juli

Polzin bis 23. Juli. .

Putbus bis 15. Juli.. Pyrmont bis 17. Juli. Reinerz bis 17. Juli.. Salzbrunn bis 15. Juli Saßnitz bis 15. Juli. Schandau bis 21. Juli.. Swinemünde bis 15. Juli. Teplitz bis 15. Juli.. Warmbad bis 20. Juli.. Warnemünde bis 15. Juli. Wiesbaden bis 22. Juli Wiesenbad bis 22. Juli Wildbad bis 17. Juli. Wittekind bis 15. Juli. Zinnowitz bis 15. Juli. Zoppot bis 15. Juli.

Redacteur: F. Prehm.

Meilen noch vier bis fünf Aerolithen von größerem U Gewicht entdeckt ieee. Uhases

Berlin:

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Ihre Kaiser⸗

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Erste Beilage

eichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staa

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Großbritannien und Irland. London, 25. Juli. Die v empfing gestern in Osborne Beglückwünschungs⸗ adressen der City von London und Dublin, die sich auf die glückliche Rückkehr des Prinzen von Wales aus Indien bezogen.

3u Oxford fand am Montag die feierliche Uebertragung der Doktorswürde an Sir Salar Jung statt.

Ueber die Parlamentsverhandlungen vom 24. Juli

entnehmen wir der „E. C.“ Folgendes:

Fn Oberh ause fragte Lord Granville, weshalb in dem Blau⸗ buche Nr. 4 der Schriftstücke nicht enthalten sei. Lord Derby er⸗ widerte, daß das betreffende Schriftstück sich auf den Mord in Sa⸗ lonichi beziehe, in besonderer Form abgedruckt sei, und daß es zu⸗ sammen mit den übrigen, auf dieselbe Frage bezüglichen Papieren als Nachtrag zu dem Blaubuche dem Hause vorgelegt werden würde. Lord Granville brachte darauf die Auslieferungsfrage zur Sprache. Er stellt es als ein von allen Nationen anerkanntes Recht dar, daß Auslieferung nicht als Recht verlangt werden könne, daß keine Macht sich ohne Zustimmung einer anderen von einer Vertragsbestimmung lossagen könne, und daß deshalb die Parlamentsakte vom Jahre 1870 keine verändernde Wirkung auf die Bestimmung des Vertrages mit den Vereinigten Staaten vom Jahre 1842 haben könne. Von die⸗ sen allgemeinen Gesichtspunkten ausgehend, erörtert dann der Redner die infolge der geforderten Auslieferung des Fälschers Winslow ent⸗ standene Streitigkeit mit den Vereinigten Staaten. Er meint, daß die Ansicht der englischen Regierung, Jemand dürfe für kein anderes Verbrechen unter Anklage gestellt werden, als für dasfenige, wes⸗ wegen er ausgeliefert sei, nicht in den Bestimmungen der Verträge vom Jahre 1842 Begründung finde. Seiner Meinung nach sei die einzige Wirkung des unzeitgemäßen Vorgehens der Minister der frag⸗ liche Vortheil, daß England sich der Gesellschaft gewisser amerikani⸗ scher Bürger zu erfreuen haben werde, bis dieselben wegen eines in England begangenen Verbrechens verhaftet werden könnten. Er hoffe indeß, daß die Regierung sich bemühen werde, einen Zustand herzu⸗ stellen, welcher England nnd Amerika von dem Schandfleck befreie, ein Zufluchtsort der Verbrecher des betreffenden anderen Landes u sein. Lord Derby suchte den Charakter der vorliegenden Ug; auseinanderzusetzen. Die Regierung der Vereinigten Staaten glaube, daß, wenn Jemand ausgeliefert sei, er in jeder Hinsicht sich in der Hand derjenigen Regierung befinde, an welche er ausgeliefert wurde, so daß er jeder beliebiger Verbrechen wegen bestraft werden könne, selbst wenn eins derselben sich nicht in der im Auslieferungs⸗ vertrage vorhandenen Liste befinde. Die englische Regierung dagegen behaupte, Niemand könne wegen eines anderen Verbrechens als des⸗ jenigen, auf Grund dessen seine Auslieferung erfolgte, verurtheilt wer⸗ den. Er halte die Ansicht der amerikanischen Regierung für undurch⸗ führbar und glaube, daß die englische Regierung ganz recht gehandelt habe, indem sie nicht den Bruch des Vertrages Seitens der Amerikaner abwartete, da dadurch ein Zustand der Dinge herbeigeführt worden wäre, der zu schweren Verwicke⸗ lungen hätte führen können. Zum Schlusse erinnert er das Haus, daß die Angelegenheit nicht blos England und die Vereinigten Staaten, sondern auch alle anderen Länder angehe, und spricht die Hoffnung aus, daß bald die Schwierigkeit überwunden werden würde.

Im Unterhause entgegnete der Unter⸗Staatssekretär der Aus⸗ wärtigen, Mr. Bourke, auf eine Anfrage Sir H. Wolffs, daß gegenwärtig die englische Regierung einen Vertrag bezüglich der An⸗ stellung von Konsularagenten in den Häfen des Rothen Meeres in Verbindung mit der Frage des Sklavenhandels in Erwägung ziehe. Bevor aber über einen solchen Vertrag entschieden sei, würde es unzeitgemäß sein, weitere Schritte in der An⸗ gelegenheit zu thun. Der Marine⸗ Minister, Ward Hunt, fügt hinzu, daß im Anfang dieses Jahres einige klei⸗ nere Kriegsschiffe zur Verhütung des Sklavenhandels Ordre bekom⸗ men hätten, nach dem Rothen Meere zu gehen, sobald Wind und Wetter es gestatteten. Es seien aber noch keine Berichte darüber eingelaufen. 81 1 .

Mehrere Interpellationen bezüglich der orientalischen Frage werden durch Mr. Jenkins eingeleitet, welcher den Premier⸗Minister auf⸗ fordert, sich über die von Lord Derby am 14. d. gehaltenen An⸗ sprachen zu erklären, ob er sie als offizielle Aeußerungen der Meinung und Politik der englischen Regierung anerkenne und, wenn das der Fall, ob er authentische Berichte hierüber 5 mit den Schriftstücken über die orientalische Frage dem Hause vorlegen wolle. Solle das nicht thunlich sein so möge der Minister in gleicher Weise wie Lord Derby seine Ansichten r die orientalische Frage, besonders über die Anwesenheit der breuschen Flotte in der Bestka⸗Bai und die Vorarbeiten in den Staatswerften aussprechen. Der Premier⸗Minister Disraelientgegnet, daß der Interpellant die Form seiner Anfrage seit ihrer ersten An⸗ kündigung etwas geändert habe. Er erlaube sich, zu sagen, daß die⸗ selbe einen Mangel an Vertrautheit mit den Gebräuchen des parla⸗ mentarischen und pollitischen Lebens verrathe, welche etwas bemer⸗ kenswerth bei einem Herrn sei, der zu den Mitgliedern des Unter⸗ hauses gehöre. In Beantwortnng der einzelnen Theile der Interpellation sagt dann der Herr Minister: „Sir, wenn ein Minister der Auswärtigen Angelegenheiten in Beantwortung auf die Anrede einer zahlreichen Deputation unter Anwesenheit geschickter Berichterstatter eine Erklärung über die Politik der Regierung, welcher er angehört, abgiebt, so ist das zweifelsohne eine amtliche Meinungsäußerung und ist als solche immer betrachtet worden“. Auf den zweiten Punkt der Anfrage lautet die Antwort, es sei unmöglich, dem Hause authentische Berichte über solche Erklä⸗ rungen vorzulegen. In England habe man nicht einmal authen⸗ tische Berichte über Erklärungen, welche von den Ministern im Parlament abgegeben würden. Es sei das nicht der Gebrauch des Landes und zwar glücklicher Weise; denn ein solcher Gebrauch würde unvermeidlich dazu führen, daß die Reden schrift⸗ lich abgefaßt würden und dadurch an Lebendigkeit und Kraft verlören. In Bezug auf den letzten Theil der Anfrage sagt der Premier⸗Minister, daß die Regierung bereits das Haus aus⸗ führlich davon unterrichtet habe, was in den tnefscten Gewässern vorgegangen sei. Würden weitere Erklärungen gewünscht, so werde er zu angemessener Zeit bereit sein, dieselben zu ertheilen. Er glaube aber, das Haus werde immer die Ansicht aufrecht erhalten, daß solche Erklärungen in den Diskussionen des Parlaments abgegeben werden müßten und nicht durch das, was der Interpellant „authentische Be⸗ richte“ genannt habe. 1

Sir Charles Dilke fragt, ob die Flotte in der Besika⸗Bai aus⸗ schließlich aus dem Mittelmeergeschwader bestehe oder nicht. Der Marine⸗Minister erwidert, das Mittelmeergeschwader sei durch Schiffe vom Fonalgesheede und von der Reserve verstärkt worden. Der Premier⸗Minister Disraeli konstatirt darauf, daß die Papiere über die Vorgänge in Salonichi im Lanfe des Abends dem Hause vorge⸗ legt werden würden. 5

Auf eine Anfrage Mr. Henry's entgegnete Disraeli, daß noch etwa 200 Depeschen während der letzten drei Monate zwischen dem Minister des Auswärtigen und dem Gesandten in

Berlin, Donnerstag, den 27. Juli

behandelten Fragen bezogen. Der Marquis von Hartington er⸗ sucht dann den Premier, einen Tag zur Erörterung der Schrift⸗ stücke über die orientalische Frage festzusetzen. Nach einer kurzen Debatte äußert Disraeli, daß in Anbetracht des Endes der Sesston das Haus wohl im Stande sein würde, die Frage am kom⸗ menden Montag zu erörtern. Dann wurde die Elementar⸗ unterrichts⸗Bill weiter berathen.

Staat und Kirche. 5 XVIII. (Vgl. Nr. 173 d. Bl.)

Der Erzbischof von Cöln, Dr. Melchers, ist von dem Gerichtshofe für kirchliche Angelegenheiten am 28. v. M. als schuldig erkannt, die auf sein Amt und seine geistlichen Amtsverrichtungen bezüglichen Vor⸗ schriften der Staatsgesetze, sowie die in dieser Hinsicht von der Obrigkeit innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit getroffenen Anordnungen so schwer verletzt zu haben, daß sein Verbleiben im Amte mit der öffentlichen Ordnung un⸗ verträglich erscheint. Derselbe ist demgemäß zur Entlassung aus seinem Amte als Erzbischof von Cöln verurtheilt worden. Das Urtheil geht in seiner Begründung ausführlich auf den grundsätzlichen Standpunkt des bischöflichen Wid er⸗ standes gegen die Maigesetze ein. Die „Prov. Corr.“ theilt aus demselben Folgendes mit:

Die Begründung des Urtheils nimmt zum Ausgangspunkte den feierlichen Eid, welchen der Erzbischof am 14. April 1866 in Gegenwart Sr. Majestät des Königs abgelegt hat, und in welchem er nicht nur gelobte, dem Landesherrn unterthänig, treu, gehorsam und ergeben zu sein, sondern auch in den Ge⸗ müthern der seiner Leitung anvertrauten Geistlichen und Ge⸗ meinden die Gesinnungen der Ehrfurcht und der Treue gegen den König, die Liebe zum Vaterlande, den Gehorsam gegen die Gesetze und alle jene Tugen⸗ den, die in dem Christen den guten Unterthan bezeich⸗ nen, mit Sorgfalt zu pflegen und nicht zu dulden, daß von der ihm untergebenen Geistlichkeit im ent⸗ gegengesetzten Sinne gelehrt oder gehandelt werde.

„Ich verspreche“, fügte er hinzu, „dieses Alles um so unverbrüchlicher zu halten, als ich gewiß bin, daß ich mich durch den Eid, welchen ich Sr. Päpstlichen Heiligkeit und der Kirche geleistet habe, zu Nichts verpflichte, was dem Eide der Treue und EEE11““ gegen Se. Königliche Majestät entgegen sein kann.“

Nach 88 1“ ergriff der Erzbischof nochmals das Wort, um Sr. Majestät zu danken und die feierliche Versiche⸗ rung hinzuzufügen, daß es „sein ernster Wille sei, in treue ster Erfüllung der Unterthanenpflichten allen Gläu⸗ bigen mit gutem Vorbilde voranzuleuchten.“

Diesem eidlichen Gelöbnisse stellt der Gerichtshof nun eine ausführliche Darlegung aller der Fälle gegenüber, in welchen der Erzbischof die Vorschriften der Gesetze verletzt hat.

Nach eingehender rechtlicher Erörterung der einzelnen be⸗ treffenden Punkte wird weiter festgestellt, daß die dem Ange⸗ schuldigten zur Last fallenden vielen Gesetzesverletzungen nicht als solche sich darstellen, welche unter einander in keinem Zu⸗ sammenhang stehen und nur als eine Summe von einzelnen Zuwiderhandlungen erscheinen, von denen jede nur durch das augenblickliche, im einzelnen Falle hervortretende Interesse ver⸗ ankaßt ist, sondern daß dieselben vielmehr der Ausfluß der grundsätzlichen Auffassung und Stellung sind, welche der Angeschuldigte gegenüber der neueren kirchen⸗ politischen Gesetzgebung, insbesondere dersogenann⸗ ten Maigesetze von 1873 eingenomen hat. Der Ange⸗ schlbige stellt dies nicht nur in Abrede, sondern er leitet sogar

araus die Rechtfertigung seines Verhaltens her, indem er be⸗

hauptet, daß die fraglichen Gesetze von ihm nicht zur Ausfüh⸗ rung gebracht werden könnten und dürften, und zwar einmal deshalb nicht, weil dies mit seinem Gewissen unvereinbar sei, und zweitens deshalb nicht, weil diese Gesetze für ihn, den katholischen Klerus und die Laien ungültig seien.

Gegenüber der Anschauung, daß es ein religiös⸗kirchliches Gebiet gebe, auf welchem die Staatsgewalt, wenigstens ohne Zustimmung und Mitwirkung der betreffenden Kirche, durch Ge⸗ setze nicht eingreifen dürfe, daß aber die Maigesetze von 1873 nach dem Ermessen der Bischöfe, die sich dabei der Zustimmung ihres Oberhauptes erfreuen, auf diesem Gebiete sich bewegen, wird von dem Gerichtshofe ausgeführt, wie die Maigesetze über⸗ haupt nur eine sehr kleine Zahl von Rechtssätzen und Bestim⸗ mungen in Betreff der Kirchenverwaltung enthalten und wie dieselben das wirkliche innere kirchliche Leben nicht berühren.

Bezüglich der Anstellung von Geistlichen werden die Kirchen Preußens weder direkt noch indirekt genöthigt, Personen anzu⸗ stellen, die ihnen nicht genehm find. Die Bestimmungen des Gesetzes sind in dieser Beziehung rein abwehrend, indem sie nur die Anstellung solcher Personen nicht gestatten, welche in Folge gerichtlicher Bestrafuug der bürgerlichen Ehre verlustig sind, nicht drei Jahre auf einer deutschen Universität studirt haben, oder endlich nach ihren Präcedentien ein den öffentlichen Frieden störendes Verhalten im Amte befürchten lassen.

Die Ausübung der Disziplinar⸗Gerichtsbarkeit über die Kirchendiener bleibt lediglich bei den kirchlichen Behörden und ist dieselbe nur in der Weise beschränkt, daß ein geordnetes Verfahren vorausgehen muß, daß keine gesetzlich un⸗ zulässige Strafe erkannt werden kann, keine Verurtheilung wegen Erfüllung staatsrechtlich obliegender Pflichten und Ausübung des öffentlichen Wahlrechts stattfinden darf.

Selbst die Disziplinargewalt des auswärtigen Oberhauptes der katholischen Kirche ist nicht beseitigt, sondern, wie vielfach in Deutschland und in Oesterreich in Folge Ver⸗ sprechens des Papstes nur in der Ausübung dahin beschränkt, daß diese Ausübung nur durch (damit beauftragte) deutsche Kirchenbehörden erfolgen darf. b

Der kirchliche Gerichtshof hat keine positive Diszi⸗ plinargerichtsbarkeit, sondern ist auf die iee Vernichtung der kirchlichen Disziplinarentscheidungen, falls sie den oben angegebe⸗

ausgehendes, die Amtsentlassung eines Kirchendieners verfügen⸗ des Entscheidungsrecht ist ihm nach den Maigesetzen von 1873 nur in dem schweren Falle gegeben, daß das gesetzwidrige Verhalten des Kirchendieners sein Verbleiben im Amte mit der öffentlichen Ordnung unverträglich erscheinen läßt. Die kirchlichen Straf⸗ und Zuchtmittel endlich sind auf solche beschränkt, welche dem religiösen Gebiete angehören, und die Bekanntmachung der Verhängnung derselben darf nur nicht öffentlich und nicht in beschimpfender Weise erfolgen.

Es ist dem unbefangenen Beurtheiler zweifellos, daß Gesetze dieses Inhalts das Gebiet des reli⸗ giösen Glaubens und Gewissens auch nicht entfernt berühren, und daß die aus staatlichen und nationalen Interessen entsprungenen, im Wesentlichen nur ne⸗ gativen Bestimmungen dieser Gesetze das freie Be⸗ kenntniß der christlichen und speziell der katholischen Religion, so wie die gedeihliche Entwickelung der katholischen Kirche innerhalb des paritätischen Staa⸗ tes nicht behindern. b

Es muß daher als eine schwere Verschuldung erscheinen, wenn der Erzbischof in den zahlreichen Kundgebungen, welche vor⸗ liegen, sei es für sich allein, sei es an der Spitze der preußischen Bischöfe, diese Gesetze in einem ganz anderen und unwahren Lichte darstellt, wenn z. B. gesagt wird, daß diese Gesetze „den tiefsten und verderblichsten Eingriff in das innerste Leben der Kirche, in die höchsten Interessen der Religion, in die Freiheit des katholischen Glaubens“ enthalten; wenn dann noch die Steigerung hinzugefügt wird, daß die Gesetze „einem Versuche zur Vernichtung dieser Kirche in Preußen gleichgeachtet werden

müssen.“ daß solche Kundgebungen

Es liegt auf der Hand, 1 1 wenigstens auf denjenigen Theil der katholischen Bevölke⸗

rung, welcher selbst die Sache nicht beurtheilen kann und dem Bischof sein Vertrauen nach alter Gewohnheit auch in dieser Angelegenheit entgegenträgt, im höchsten Grade auf⸗ regen und ihn in eine Stimmung versetzen muß, welche in ihren Folgen unter Umständen die öffentliche Ordnung zu stören eeignet ist.

1 gie bchäͤdigung der öffentlichen Ordnung tritt auch that⸗ sächlich hervor in den Folgen seiner Zuwiderhandlungen gegen die Kirchengeseze. b

Es ist noch zu bezweifeln, daß zahlreiche entstandene und noch drohende Konflikte dadurch vermieden worden wären, wenn der Angeschuldigte sich nur herbeilassen wollte, im eintretenden Falle in einem Schreiben an den Ober⸗ Präsidenten den zu ernennenden Kandidaten zu be⸗ nennen.

Aber nicht nur haben die leicht vorauszusehenden Leiden der Pfarreien und der Priester den Erzbischof nicht bewogen, in diefer für ihn unverfänglichen milden Weise vorzugehen, sondern er hat auch in der Angelegenheit der Sukkursalpfarreien, in welcher ihn die obersten Staatsbehörden darüber vergewisserten, daß in den meisten, wenn nicht in allen Fällen be⸗ züglich der gegenwärtigen Inhaber der Stellen ein Einspruch nicht erfolgen würde, rücksichtslos die weit hinüber angebotene Hand der Milde zurück⸗ gewiesen. 1

Dieses rücksichtslose Verweigern an und für sich ganz un⸗ schuldiger Maßnahmen, wie die der Anzeige an den Ober⸗Prä⸗ sidenten, die doch weder gegen das Gewissen geht, noch die Fun⸗ damente des Christenthums oder der Kirche erschüttern kann, steht in auffallendem Gegensatze mit dem Verhalten der Bischöfe in anderen Staaten, z. B. in Oesterreich. Dort haben die Bischöfe, obgleich die österreichischen kirchenpolitischen Gesetze unter Beseitigung eines förmlichen Konkordats er⸗ lassen wurden, keineswegs die Nichtbefolgung aller Bestim⸗ mungen der Gesetze in Aussicht gestellt und vollzogen, sondern außer den mit dem Konkordat in Einklang stehenden Bestim⸗ mungen auch noch solche befolgt, welche demselben nicht wider⸗ sprechen und auf diese Weise insbesondere die in den neuen Gesetzen geforderte vorherige Anzeige auch bezüglich solcher Stellen gemacht, bezüglich welcher das Konkordat und das das⸗ selbe begleitende apostolische Schreiben die Gestattung einer vor⸗ herigen Anzeige nicht enthielt.

Das Verhalten des Erzbischofs steht in schroffstem Wider⸗ spruch mit jenem Eide, welchen er feierlich in die Hände Sr. Majestät des Königs selbst geleistet und in welchem er für seine Person dem Könige und Landesherrn Unterthänigkeit, Treue und Gehorsam gelobt und außerdem versprochen hat, dahin zu streben, daß in den Gemüthern seiner Geistlichen und Gemeinden die Gesinnungen der Ehrfurcht und der Treue gegen den König, der Gehorsam gegen die Gesetze u. s. w. mit Sorgfalt gepflegt werden. .

Ohne Zweifel ist der Angeschuldigte verpflichtet, keine Gesetze zu vollziehen, welche in Wahrheit gegen sein Gewissen gehen, aber ganz genau eben so unzweifelhaft ist es, daß dem Angeschul⸗ digten sein Gewissen verbietet, unter Verletzung Königlicher Gesetze ein Amt auszuüben, welches er nur übertragen erhalten hat, nachdem er bedingungs⸗ los geschworen, dem Könige in Ausführung dieses Amtes gehorsam zu sein.

Es muß daher als ganz unzweifelhaft erachtet werden, daß die Ausübung seines Amtes als Erzbischof nur unter schwerem Bruch seines Eides von dem Angeschuldigten hat vollzogen werden können und in derselben Weise, wie bisher, nur unter fortwährender Wiederholung solchen Eidbruches fortgesetzt wer⸗ den könnte. Die Heiligkeit des Eides aber ist ein wesentlicher Bestandtheil unserer Rechts⸗ und Staats⸗ ordnung, und mit dieser Ordnung ist es nicht ver⸗ einbar, daß auf einer Stelle, wie die eines Bischofs und Erzbischofs ist, eine Amtsausübung fortgeführt werde, die nach den Grundsätzen, zu welchen sich der Angeschuldigte in offenster Weise bekannt hat, nur unter fortwährender Wiederholung dieses Eid⸗ bruches möglich ist.

8. 8

Konstantinopel gewechselt worden seien, die dem Blau⸗ buch nicht einverleibt wurden, weil sie sich nicht auf die darin

nen Bestimmungen zuwiderl ufen, beschränkt. Ein da ber h