uͤber die dies jährigen Ernteaussichten eingegangen und in der allen Gegenden des Landes wird küber die große Trockenheit geklagt, welche im Juni herrschte, und wodurch die Heuernte zum Feößte⸗ Theil vernichtet
Aus
Rigstidende“ veröffentlicht worden.
worden ist. Seit Menschengedenken ist eine solche dagewesen.
sogar Mangel an Wasser leidet.
Winter, und auf vielen Stellen ist man bereits darauf bedacht, importiren. was am Morgen ge⸗ die Scheunen ge⸗ bracht werden, denn die Aehren sind beinahe trocken, ehe sie vor der Sense fallen. Die Heuernte ist folglich im Ganzen als eine Mißernte zu bezeichnen, das Getreide wird keine halbe Durch eben und nur die Kartoffeln versprechen eine Folge dieser trüben Ernteaussichten sind bereits durch das Armeedepartement in mehreren Aemtern die u“ Kavallerie⸗ und Artillerieübungen der älteren Mannschaften a und sollen nur die jüngsten Mannschaften zum Dienste einberufen
aus Deutschland und Frankreich zu Getreide steht dünn und verwelkt, v mäht wird, kann dreist am Abend in
schnittsernte Vollernte. — 8
Gewerbe und Handel.
Trotzdem die Kohlenkonjunkturen während des II. Quartals .J. im Alggemeinen keine Be Seh e. haben sich die Absatz⸗
verhältnisse für die Königlichen Saarbrücker
gruben doch verhältnißmäßig recht günstig gestaltet. Hauptsaͤchlich war dies dem Kohlenabsatze auf dem Saarkanale zu danken, welcher
sich von Ende März ab ungemein lebhaft entwickelt
die Schiffsverladung bereits bis Schluß des Monats Mai etwa
Centner Kohlen mehr aufzuweisen hatte, eitraume des Vorjahres.
Reparaturen angeordnet werden müssen. Kanaldebite war die Nachfrage bahn⸗ und Landdebite. Der Juni abgenommen und bietet
erstere hat
auch für
Monate wenig Aussicht auf Besserung, zumal die Konkurrenz der
Bäche und Flüsse sind ausgetrocknet, so daß das Vieh 88 9 Man hegt große Besorgniß für den
Vom 19. Juni ab hatte leider eine fünf⸗ wöchentliche Unterbrechung des Kanalverkehrs wegen unaufschiebbarer Nicht so lebhaft wie im nach Saarkohle
keit auftritt. Trockenheit nicht Hen
Auch das
dem 1.
bestellt
Steinkohlen⸗
hat, derart, daß
als im gleichen tiome an den Aufsichtsrath,
im Eisen⸗ namentlich im die nächsten
Unter dem Einflusse der Konkurrenzverhältnisse und der allgemeinen Kohlenkonjunkturen mußten den Vertragsabschlüssen über Saarkohlenlieferungen für das zweite Halbjahr Preise zu Grunde gelegt werden, die sich durchschnittlich 4 ₰ pro Centner niedriger be⸗ rechnen, als die Vertragspreise des ersten Halbjahrs. E bei diesen Preisen gelungen, im Wesentlichen ein gleich hohes Kohlen⸗ quantum wie im ersten, auch für das zweite Halbjahr vertragemäßig abzusetzen. Auch für den laufenden Debit ist eine abermalige Herab⸗ setzung der Kohlenpreise unabwendbar Diese Juli in Kraft getreten und beträgt durchschnittlich 4 ₰ pro Centner. Die Kohlenförderung der Gruben wurde im zweiten Quar⸗ tale so ziemlich auf der seitherigen Höhe erhalten. — Die Dach⸗ schiefergewinnung im Regierungsbezirk Trier steht in Folge der vielen im Bau begriffenen öffentlichen Gebäude in schwunghaftem Betriebe; es können nicht so viele Schiefer gewonnen werden, wie begehrt sind.
— Die Posener Sprit⸗Aktiengesellschaft veröffentlicht ihren zweiten jährlichen Geschäftsbericht, welchem die „Pos. Ztg.“ Folgendes entnimmt: Das Spritgeschäft war während des ganzen Jahres sehr gedrückt, so daß ein großer Umsatz nur durch eine billige Rektifikations⸗ gebühr zu erreichen war. Der erzielte Absatz ist recht befriedigend, denn es wurden in diesem Geschäftsjahr 6,854,000 Ltr. oder 570,000 Ltr. monat⸗ lich rektifizirt gegen nur monatlich 350,000 im Vorjahre. Der Reingewinn beziffert sich 4 84,413 ℳ. Zuzüglich vorigen Jahre von 4445 ℳ steht ein Betrag von 88,858 ℳ zur Verfügung, wegen dessen Verwendung in der Generalversammlung folgende Vorschläge gemacht werden sollen. Grundstücks⸗, Fuhrwerks⸗, Inventar⸗ und Effektenkonto 25,406 ℳ 83 ₰, 5 % Dividende zc. 750,000 ℳ, Aktienkapital 37,500 ℳ, Tan⸗ Direktion und Personal 4300 ℳ, Reservefonds 20,000 ℳ, Vortrag auf neue Rechnung 1651 ℳ 78 ₰. Die hauptsächlichsten in der Bilanz aufgeführten Aktiva sind: Sprit und Spiritus ꝛc. 393,938 ℳ, Gebinde und Böttcherholz 174,094 ℳ, Fuhrwerke 17,029 ℳ, Kohlen ꝛc. 2418 ℳ, Wechselbestand 22,576 ℳ, Effektenbestand 47,389 ℳ, Kassa⸗ und Steuerscheine 15,128 ℳ, Grund⸗ stücke inkl. Apparate und Maschinen 799,168 ℳ, Inventar 8031 ℳ,
folgende
bis 1875 2063 Es ist indessen
eworden. Dieselbe ist mit
das
von zielt.
des Gewinnvortrages aus dem 269,
10,306 741,897
Abschreibungen auf
des Dentschen Reichs-⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. N. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
— h süef erate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinzzahlung
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
1. 2. 3.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief⸗Erledigung. Der unter dem 20. Juli c. gegen den Bäcker Christoph Linkmann von Birklar ergangene Steckbrief hat seine Erledigung gefunden. Frankfurt a. / M., 5. August 1876. Der Königl. Untersuchungsrichter. Dr. Fabricius.
Es wird um Auskunft über den dermaligen Auf⸗ enthaltsort des Schreinergesellen Heinrich Berg von Weißenborn, Kreis Ziegenhain, ersucht. Rotenburg a./F., den 6. August 1876.
Der Staatsanwalt.
Ediktalcitation. Der abwesende Musketier Johaunn Heinrich Matheis der 3. Compagnie 3. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 29, 20 Jahre alt, aus Bruchsal gebürtig, wird hierdurch aufgefordert, sich binnen 3 Monaten, spätestens aber m Samstag, den 25. November d. J., Vor⸗ mittags 9 Uhr, im hiesigen Garnison⸗Gerichts⸗ lokale zu gestellen, widrigenfalls die Akten ge⸗ schlossen, ꝛc. Matheis für fahnenflüchtig erklärt und zu einer Geldstrafe von 150 — 3000 ℳ verurtheilt werden wird. Coblenz, den 7. August 1876. Königliches Gonvernements⸗Gericht.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ll.adungen u. derl.
Proclam.
Dritte und letzte Bekanntmachung.
Alle und Jede, welche an die Nachlaßmasse des weil. Hufners Peter Arp zu Wendtorf, insonder⸗ heit an die von den Erben des Peter Arp an den Hufner Hinrich Lamp zu Wendtorf nunmehr ver⸗ kaufte Hufe Nr. 5 c. p. in Wendtorf, aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen — mit alleiniger Ausnahme protokollirter Gläubiger — werden aufgefordert und befehligt, sich damit binnen 12 Wochen von der letzten Be⸗ kanntmachung dieses Proklams an gerechnet, ord⸗ nungsmäßig hieselbst zu melden und zwar bei Ver⸗ meidung des Ausschlusses und Verlustes ihrer For⸗ derungen und Ansprüche. u“
Auswärtige haben hier am Orte einen Aktenpro⸗ kurator zu bestellen. 8 8 ees batuät⸗ i./ Holstein, den 26. Juli 1876. Königliches Amtsgericht. [6580]
8 8
[5870]
Auf den Antrag des Apothekers Ottomar Baum zu Brome ist Termin zur Anmeldung von An⸗ ⸗ an die Autheilscheine der Herzoglich Braunschweig⸗Lüneburgschen Prämien⸗Anleihe vom 1. März 1869 Serie 2938 Nr. 44, 45, 46, 47 und 48 je über 20 Thlr. auf
den 5. Oktober ce., 89
Morgens 10 Uhr. 8 vor Herzoglichem Stadtgerichte hierselbst — Zimmer 15 — angesetzt, zu welchem die unbekannten In⸗ haber dieser Antheilscheine bei Vermeidung des Rechts⸗ nachtheils damit vorgeladen werden, daß bei ihrem Nichterscheinen diese Antheilscheine dem Herzoglich Braunschweig⸗Lüneburgschen Finanz⸗Kollegium gegen⸗
Oeffentlicher Anzeiger.
Ruhrkohle auf allen Punkten des Absatzgebietes mit großer Rührig⸗ Eöö“ 2450 ℳ, Kontokorrent⸗Debetores 275,653 ℳ
reditores 158,858 ℳ Den Aktivis stehen nächst dem Aktienkapitag assiva gegenüber: Hypothekenschulden 270,600 ℳ, laufende Accepte 457,500 ℳ, Dividendenbeträge von 1872 — 1873 und 187¼
ℳ, Reservefonds 30,000 ℳ Das Fondskonto be⸗
steht aus Nominal 70,800 ℳ, 80 % Einzahlung von Posener Ban⸗ bank⸗ und 11,700 ℳ 8 9 8 2 hostmer, Ha abgeschrieben worden
— Die Dresdner Bank veröffentlicht einen Semestral⸗Ah. schluß pr. ult. Juni; demnach zeigt im Gewinn⸗ und Verlust⸗Kont) echselkonto einen Zins⸗ und Coursgewinn von 155,323 Wechsel⸗Comptoir einen Gewinn von abzüglich vergüteter Zinsen, 169,995 ℳ, Provisions⸗Konto 123,531 %. Immobilien⸗Konto, eingenommener Miethe, abzüglich Unkosten, ℳ, was zusammen mit dem kleinen Vortrag von 1875 im 4921 ℳ
Hiervon 50,703 ℳ, Effektenkonto 34,642 ℳ, Handlungsunkosten 78,987 ℳ Steuern 7996 ℳ, zusammen 172,328 ℳ, so daß von 318,704 ℳ verbleibt, was einer Halbjahrsdividende von reichlich 3 % gieichkommt. konto mit einem Bestande von 1,351,011 ℳ, Couponkonto, Bestand 313,511 ℳ, Sortenkonto desgl. 51,565 ℳ, Wechselkonto, abgü⸗ Zinsen 4,845,886 ℳ, Effektenkonto 2,160,785 ℳ, Wechselcompton
86 ℳ, Darlehnenkonto 1,068,488 ℳ, Kontokorrentkonto, Debitorm 320 ℳ, Immobilienkonto 1,311,847 ℳ und
osener Spritbankaktien,
auf welche 15,091 nd. 8
29,209 ℳ, das Zinsen⸗Konty
8059 Betrage von 491,032 ℳ g.
Gesammtgewinn auf Depositengelder
abzuziehen: Zinsen
einen
sind
Die Bilanz zeigt unter den Aktiven das Cassa⸗ Bestand
zwar Bankgebände
ℳ, Maschinenfabrik Friedrich⸗Augusthütte im Plauensche Grunde 1,050,000 ℳ, abzüglich Hypothek 480,000 ℳ, somit 570,000 ℳ, Mobilienkonto 46,048 ℳ, Zinsenkonto, noch zu berech⸗ nende Zinsen 6429 ℳ, Provisionskonto 1982 ℳ Summa der Alti⸗ ven 21,733,059 ℳ Die Passiven setzen sich zusammen aus den Aktienkapital 9,600,000 ℳ, verzinslichen Depositen 3,474,054 ℳ Kontokorrent⸗Konto⸗Kreditoren 6,153,206 ℳ., Accept⸗Konto 1,848,535 ℳ, Courtage⸗Konto noch zu bezahlende Courtage 833 ℳ, Dividen⸗ den⸗Konto 11,727 ℳ, Reservefonds⸗Konto 112,000 ℳ, Spezial Re⸗ serve 114,000 ℳ, Reingewinn 318,704 ℳ Summa 21,733,059 ℳ
5. Industrielle Etabliszements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anrzeigen. In der Börsen- beilage.
6
vera⸗ üen anchne⸗ ö-Seere er de en ungen zu Ber Mohrenstraße Nr. 45, die Anzoncen⸗Urpedltionen des . dank“, Rudolf Mosse, 1229,8 Vogler, G. L. Daube & Co., E lotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus. 1
9. Familien-Nachrichten.
—
fiher für ungültig und wirkungslos erklärt werden ollen. Das abzugebende Erkenntniß wird allein an der Gerichtstafel veröffentlicht werden. Braunschweig, den 27. Juni 18765. Herzogliches Stadtgericht. L. Rabert.
Verkäufe, Verpachtüungen, GSubmissionen ꝛc.
Bekanntmachung.
Das Domainen⸗Vorwerk Lassentin, im Kreise
Franzburg, ca. 15 Kilometer von Stralsund und Barth entfernt, mit einem Areal von [6299] 510,582 Hektar, worunter 449,804 Hektar Acker und 32,783 Hektar Wiesen
soll auf 18 Jahre, von Johannis 1877 bis dahin 1895, im Wege des öffentlichen Aufgebots ander⸗ weitig verpachtet werden. Das dem Aufgebote zum Grunde zu legende Pachtgelder⸗Minimum beträgt 12,850 ℳ
Die zu bestellende Pachtkaution ist auf den Be⸗ trag der einjährigen Pacht bestimmt und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf Höhe von 90,000 ℳ nachzuweisen.
Zu dem auf den 26. August er., Vormittags 11 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Regierung anberaumten Bietungstermine laden wir Pacht⸗ bewerber mit dem Bemerken ein, daß die Verpach⸗ tungsbedingungen, die Regeln der Licitation und die Karte nebst Flurregister mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage täglich während der Dienststunden in unserer Registratur eingesehen werden können, wir auch bereit sind, auf Verlangen Abschriften der Ver⸗ pachtungs⸗Bedingungen und der Licitationsregeln gegen Erstattung der Kopialien zu ertheilen.
Stralsund, den 17. Juli 1876. 8
Königliche Regierung. 3
Die Ausführung sämmt⸗ licher Arbeiten und Ma⸗ terialienlieferungen zum Bau U Beamten⸗Wohn⸗ und
ebengebäude ꝛc. auf Bahn⸗ hof Erkner der Königlichen Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und ist 1 hierzu ein Termin auf 1— Sonnabend, den 19. Angust 1876, Vormittags 11 Uhr .
im Bureau der unterzeichneten Bau⸗Inspektion, Koppenstraße Nr. 5— 7, anberaumt, in welchem auch die Zeichnungen, Bedingungen und Preisverzeichnisse eingesehen resp. gegen Erstattung der Kopialien ent⸗ nommen werden koͤnnen. 1 ¹Die Offerten sind unter Benutzung des vorgeschrie⸗ benen Formulars bis zum vorbezeichneten Termine portofrei, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen an die unterzeichnete Bau⸗Inspektion en reichen. [6658] Berlin, den 29. Juli 1876. Die Bau⸗Inspektion. (à Cto. 55/8.)
F=Iöö —8EEöI“ 2421
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
☛ Bekanntmachung.
“
Breslau⸗Warsch
Gesellschaftt.
eptember d. J
e
auer Eisenbahn⸗
S., Nachmittags 4 Uhr, sollen im
Geschäftslokal der Unterzeichneten hierselbst 12 Stück Prioritäts⸗Obligationen à 300 ℳ der diesseitigen Eisenbahn⸗Gesellschaft Behufs deren Amortisation
Zausgeloost werden.
1[6679]
Inhabern von Prioritäts⸗Obligationen ist der Zutritt gestattet.
Ppoln. Wartenberg, den 4. August 1876. Direktion. “
(à Cto. 70/8.)
gewährt.
zipal⸗Rechnungs⸗Amt die Coupons einreichen, 1. Januar 1872 bis zum 1. Januar 1876
sind, behufs des Umtausches besagter Coupons
mit sie sich danach richten. Madrid, den 27. März 1876.
(Siegel.)
Der Alcalde Presidente. H. Conde de Heredia Spinola.
Konstitutioneller Gemeinderath der Stadt Madrid. Um die Zahlung der fälligen Zinsen der Munizipalschulden zu bewerkstelligen, hat
dieser Gemeinderath für gut befunden zu verfügen, daß die Inhaber von Schuldscheinen der von der Stadt Madrid im Dezember 1868 ausgeschriebenen Anleihe bei dem hiesigen Muni⸗
welche auf die fünf fälligen Jahresbeträge vom lauten. Jedem Jahresbetrage muß ein Unm⸗
schlag beigegeben werden, wie sie beim Portier des Gemeinderaths für 0„% Pesetas zu haben
für die Umschläge, welche den Werth derselben
vertreten. Nachdem dieser Umtausch geschehen, soll unverzüglich zur baaren Auszahlung von der Hälfte des Betrages des Umschlages geschritten werden, der dem Coupon entspricht, welcher das Datum vom 1. Januar 1876 trägt.
Dieses wird hiermit zur Kenntniß der Inhaber der Anleihe von 1868 gebracht, da⸗
16677]
3
Ställe,
8
sind in Breiten von 60 — 170 Ctm. in zwei Qualitäten stets vorräthig. 1 ¼. ℳ zollfrei. In den Schlössern und Domainen der Fürsten von Hohenlohe von Windisch⸗ grätz, von Fürstenberg und anderen hohen Herrschaft mit größtem Erfolge angewendet. Prospekte gratis und franko.
Auf der Wiener Weltausstellung preisgekrönt. 1 Nud. Tzschaschel, Heinr. Freese Nach Jalousien⸗ und Holztapeten⸗Fabrik.
Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
Holzspan⸗Tapeten
zum Bekleiden feuchter Lokalitäten, vie Souterrains, Keller, Waschhäuser ꝛc. mehr als 50 Jahre der größten Feuchtigkeit widerstehend,
Preis per Qu.⸗Mtr. 1 und
sowie in fast allen Häusern Hamburgs [6654
Königlich Württembergische land⸗
Prospekt und Vorlesungsverzeichni von der K. K. Hofbuchhandlung Fäfth & a Hohenheim, den 1. August 1876.
Hohenheim. Das Wintersemester 1876/77 beginnt Dienstag, den 17. Oktober 1876. 1
werden auf Verlangen von der unterzeichneten Stelle, sowie rick in Wien gratis versendet. 2. g
K. Akademie⸗Direktion. Rau. 1 4
Verschiedene Bekanntmachungen.
und forstwirthschaftliche Akademi
[6656]
[6655] Beginn des Wintersemesters und und gratis. “
Pomologisches Institut in Neutlingen, zur Heranbildung tüchtiger Pomologen, Obst⸗ und Kunstgärtner.
Jahreskursus am (H. 72102)
2. Oktober. Programm und Statuten frankg 8 Dphr. Ed. Lucas.
schleunigst zu besetzen.
die näheren Bedingungen eingesehen werden können. Persönliche Vorstellung ist erwünscht. Dnisburg, 4. August 1876.
8 it
8 Der Bürgermeister: Weguer.
Bekanntmachung.
Bei der hiesigen Polizei⸗Verwaltung ist die Stelle eines
Polizei⸗Wachtmeisters
Das Gehalt beträgt jährlich 1500 ℳ und steigt von 2 zu 2 Jahren um 75 ℳ bis zum Maximalsatze von 1800 ℳ Außerdem wird freie Wohnung oder eine Miethsentschädigung von 240 ℳ
Die Anstellung erfolgt zunächst auf Probe. Qualifizirte, civilversorgungsberechtigte Bewerber wollen sich bis spätestens zum 20. August cr. unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines Lebenslaufs bei dem Unterzeichneten melden, bei welchem auch
8
(à Cto. 39/8)
16
5 8 1
Die Kreisthierarztstelle des Kreises Schild⸗ berg, mit dem Wohnsitze zu Stadt Kempen und
einem jährlichen Gehalte von 900 ℳ ist erledigt. Die Kreisstände haben beschlossen, dem Inhaber derselben unter Auferlegung der Verpflichtung zur unentgeltlichen Beaufsichtigung der im Kreise abge⸗ haltenen Vieh⸗ und Pferdemärkte eine Remuneration
von 450 ℳ jährlich, zunächst für die Dauer der nächsten 3 Jahre zu bewilligen. Wir fordern hier⸗ mit qualifizirte Bewerber auf, sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslaufs binnen 4 Wochen bei uns zu melden.
Posen, den 3. August 1876.
Zweite Beilage
ein Reingewimg
ℳco 185.
1) Patente,
2 2 ir — 1 In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntma
— un
2) die Uebersicht der anste henden Konkurstermine,
3) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter
zu besetzenden Stell
4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter, 8 5) die Uebersicht der anstehenden Subhastations⸗Termine, 8 6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,
chungen über Eintragungen und Lösch 8 8
ts⸗Anz eiger. E“ 820.
ungen in den Handels⸗, Zeichen⸗ u. Musterregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht: 6 die von den Reichs⸗, Staats⸗ und Kommunalbehörden auszeschriebenen Submissionstermine,
8) die Tarif⸗ und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen, 9) die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins, 8 10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Ländern,
11) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.
—
einem besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handels⸗Register f
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗
Patente.
preußen. Königliches Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Das dem Ingenieur Peter Barthel zu Frank⸗
furt a. M. unter dem 22. August 1873 auf drei
Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent
auf eine Sohlen⸗Nähmaschine für umgewendete
Schuhe, soweit dieselbe nach der vorgelegten
Zeichnung und Beschreibung als neu und eigen⸗
thümlich erkannt ist, ist um zwei Jahre, bis zum 22. August 1878 ver⸗ längert worden.
Den Herren Lebrecht und Caril Stein⸗ müller zu Gammersbach bei Cöln ist unter dem 4. August 1876 ein Patent
auf eine innerhalb des Kessels gelegene Vorrich⸗
tung zur Erzeugung einer lebhaften Wassercirku⸗
lation und zum Zwecke der Gewinnung trockener
Dämpfe ohne Ueberhitzung in der durch Zeichnung
und Beschreibung nachgewiesenen Weise, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Württemberg. 31. Juli 1376. Auf 5 Jahre: Schäffer u. Budenberg, Buckau⸗Magdeburg, Niederschraubventil mit metallischem Membran⸗ verschluß; Paul Piccard in Lausanne, Abdampf⸗ apparat.
Berlin, 8. August 1876.
Nach den Bestimmungen über die Führung des Musterregisters vom 29. Februar d. J. §. 8, 9 (Central⸗Blatt für das Deutsche Reich S. 124) betrugen bisher die Kosten für die Bekanntmachung der Eintragung eines Musters oder Musterpackets, sowie für die Bekanntmachung der Verlängerung einer Schutzfrist im Reichs⸗ Anzeiger je 1 ℳ 50 ₰. Durch die Bestim⸗ mungen über die Führung des Musterregisters vom 23. Juli d. J. §. 2, 4 (a. a. O. S. 404) ist dieser Kostenbetrag für alle Bekanntmachungen, welche der Expedition des Reichs⸗Anzeigers nach dem 15. August d. J. zugehen, auf 2 ℳ 50 ₰ erhöht. Veranlassung hierzu hat der Umstand gegeben, daß die überwiegende Mehrzahl der bisher erlassenen Bekanntmachungen eine weit⸗ läufigere Fassung erhalten hat, als bei Festsetzung des Gebührenbetrages von 1 ℳ 50 ₰ voraus⸗ gesetzt war.
Die Bestimmungen vom 29. Februar d. J. enthalten im §. 10 Muster, nach welchen die Bekanntmachungen abzufassen sind. Bei ge⸗ nauem Anschluß an diese Schemata nimmt eine Bekanntmachung über die Eintragung eines ein zelnen Musters, Musterpackets ꝛc. im Reichs⸗ Anzeiger durchschnittlich nicht mehr als fünf Druckzeilen ein. Die Insertionsgebühr für eine Zeile beträgt 30 ₰, sodaß unter jener Voraus⸗ setzung das Kostenpauschquantum auf 1 ℳ 50 ₰ bemessen werden konnte.
Die im April und Mai d. Js. veröffentlichten 159 Bekanntmachungen haben dagegen im Durchschnitt acht bis neun Zeilen ausgefüllt. Unter diesen Umständen ließ sich der Kostensatz von 1 ℳ 50 ₰ ohne finanzielle Benachtheili⸗ gung des Reichs⸗Anzeigers nicht länger auf⸗ recht erhalten. Bei Abmessung der hierdurch gebotenen Erhöhung des Pauschquantums auf 2 ℳ 50 ₰ ist ebenfalls ein Insertionsgebühren⸗ betrag von 30 ₰ für die Zeile zu Grunde ge⸗ legt worden.
In einem Prozeß der Konkursmasse der Pom⸗ merschen Central⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft 85 einen Aktionär derselben, welcher 50 Stück Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien gedachter Gesellschaft à 200 Thlr. gezeichnet, dagegen die erste Einzahlung von 10 % = 1000 Thlr. nicht geleistet hatte, auf nachträgliche Zahlung jener Summe hatte der ver⸗ klagte Aktionär in seiner Nichtigkeitsbeschwerde gegen das ihn verurtheilende Erkenntniß des Kammer⸗ gerichts zu Berlin den Einwand erhoben: die Vor⸗ aussetzung der Wirsamkeit seiner Zeichnung sei ge⸗ wesen, daß das ganze fietete maashe Grundkapital der Gesellschaft mittelst verbindlicher Zeichnungen aufgebracht sei und da diese Voraussetzung wezen der durch frühere Entscheidungen des Reichs⸗ Oberhandelsgerichts ausgesprochenen Unver⸗ bindlichkeit anderer Zeichnungen, welche Verbindlich⸗ keit in Folge Mangels einer Unterwerfung unter ein bestimmtes Statut den größten Theil der Zeichnun⸗ fen träfe, nicht eingetreten sei, so sei auch er aus einer Zeichnung nicht verbunden. — Das Reichs⸗ Oberhande sgericht erachtete diesen Einwand in dem vorliegenden Falle, in welchem unmittelbar das enteresse der Gläubigerschaft der Gesellschaft, nicht das der Gesellschaft an sich dem Aktionär gegenüber zum Ausdruck gelangte,
vund Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Ceat aßs 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32,
ezogen werden.
für unbegründet Aktionär zur Zahlung von 1000 Thlrn. gegen Em⸗ pfang von 50 entsprechenden Quittungsbogen. „Aller⸗ dings“, führt das Erkenntniß des Reichs⸗Oberhan⸗ delsgerichts aus, „ist in der Doktrin und Praxis konstant die Auffassung vertreten worden, daß die Aufbringung des ganzen Grundkapitals durch rechts⸗ gültige Zeichnungen wesentliche Bedingung der Wirk⸗ samkeit der einzelnen Zeichnungen sei, und zwar mit der Wirkung, daß auch der konstituirten Gesellschaft vom Zeichner der Einwand der Recht⸗ ungültigkeit anderer Zeichnungen wirksam entgegengestellt werden dürfte. Die Richtigkeit dieser Ansicht in abstracto, wenn man dabei den Kollisionsfall zwischen dem Rechte des Zeichners und den in Folge der begonne⸗ nen Wirksamkeit der Gesellschaft nach außen entstan⸗ denen Rechten Dritter außer Betracht läßt, mag hier dahingestellt bleiben. Allein die gedachte An⸗ sicht kann nicht zu der Konsequenz führen, daß die Gläubiger der errichteten Aktiengesellschaft, welche derselben auf ihr veröffentlichtes Grundkapital kre⸗ ditirt haben, es zu dulden hätten, daß die Zeich⸗ ner auf Grund jenes Nichteintritts jener Bedin⸗ gung ihre geleisteten Einzahlungen selbst qua Gläu⸗ biger zurückforderten und sich den zur Deckung der Gesellschaftsgläubiger erforderlichen Einzahlungen entzögen, während ihnen selbst nicht einmal das Recht zustände, die Nichtigkeitserklärung einer solchen Gesellschaft herbeizuführen, diese vielmehr unter dem Schein der Aufbringung des publizirten Grund⸗ kapitals fortbestände und auch von den Gründern resp. Gesellschaftsorganen, die nach Art. 249 Nr. 1 des Handelsgesetzbuchs nur für vorsätzlich falsche Angaben haften, in den zahlreichen Fällen eines faktischen oder Rechtsirrthums in Betreff der Ver⸗ bindlichkeit der Zeichnung kein Ersatz erlangt werden könnte... Der Zeichner verbindet sich durch die Zeichnung nicht blos gegen die Gesellschaft, sondern er wirkt mittelst derselben zur Entstehung eines Rechtssubjekts mit und veranlaßt dieses, daß es auf die Zeichnungen hin n.) Außen auftritt. Die Gesellschaft ist gar nicht in der Lage, ihr Entstehen abzuwehren, selbst wenn sie im Augenblicke der Entstehung Kenntniß von dem Ermangeln des vom Zeichner Vorausgesetzten hätte. Mit ihrer Entstehung muß sie in die Sphäre des Handelns treten. Selbst wenn ihre Wiederaufhebung wegen Aufrufbarkeit der behufs ihrer Entstehung abgegebenen Willenserklärungen und gefaßten Be⸗ schlüsse erfolgte, wäre die Thatsache ihrer einmal stattgehabten Existenz, insbesondere soweit es sich um die Rechte Dritter handelt, nicht ungeschehen zu machen. Die Gesellschaft würde daher selbst bei der Annahme der Hinfälligkeit der Zeichnungsverbind⸗ lichkeit, einen Anspruch gegen den Zeichner auf die erforderlichen Beträge zur Erfüllung der Gesell⸗ schaftsverbindlichkeiten unschwer unter dem Gesichts⸗ punkte des Ersatzes des negativen Interesses — weil sie auf die Rechtsgültigkeit der Zeichnung rechnen durfte und darauf hin zur Entstehung gelangte — begründen können. Ebenso weiß der Zeichner, daß es seine und seiner Mitzeichner Willenserklärungen gegen die Gesellschaft sind, auf welche hin der Dritte der Gesellschaft kreditirt.“
Die einer Person von einer anderen gegebenen allgemeine Vollmacht, für sie den An⸗ und Ver⸗ kauf von Werthpapieren nach ganz freiem Ermessen sowohl in Beziehung auf die Bestimmung der zu han⸗ delnden Werthpapiere, als auch auf den Tag, an welchem das Geschäft zu machen, und auf die Course, zu welchem das Geschäft erfolgen solle, zu besorgen, ist nach einem kürzlich ergangenen Erkenntnisse des Ober⸗Tribunals, IV. Senats, gültig.
Die Handelskammer zu Lüdenscheid äußert sich in ihrem Jahresbericht pro 1875 über das Zeichenschutzgesetz: Aus den Arbeiter⸗ und Handwerkerkreisen tritt uns vielfach Klage darüber entgegen, daß das neue Zeichengesetz eine Bestimmung enthalte, wonach nur die in das Handelsregister aufgenommenen Firmen zur Eintragung und somit zur Führung eines Zeichens berechtigt seien. In der That ver⸗ mögen auch wir die Gründe einer derartigen Bestimmung nicht einzusehen und finden darin eine unberechtigte Benachtheiligung des kleineren Arbeiters gegenüber der Großindustrie. Gerade in unserm Bezirke giebt es eine Anzahl kleiner, selbständiger Meister, die sich mit der Her⸗ stellung von Werkzeugen und sonstigen Eisenwaaren beschäftigen und seit langen Jahren ein bestimmtes Zeichen schlagen. Um dasselbe eintragen und weiter schlagen zu dürfen, ist es nach dem neuen Gesetz also erforderlich, daß zunächst die Eintragung in das Firmen⸗ register vorangeht, ein Verfahren, das nicht ein⸗ mal dem Sinne des Feah etns entspricht, denn ausdrücklich finden die Bestimmungen des letzteren auf Personen, deren Gewerbe nicht über den Umfang des Handwerksbetriebs hinaus⸗
auch wirklich die Gerichte schon geweigert, der⸗
ür
und verurtheilte den verklagten
gehen, keine Anwendung. Es haben sich dann
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch i
das Deutsche Reich. . 21)
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. —2 Abonnement beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 ₰
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30
artige kleine Meister, welche nur mit wenigen Gesellen arbeiten, in das Firmenregister einzu⸗ tragen, und ist mithin für dieselben die Mög⸗ lichkeit, ihr seitheriges Zeichen sich zu erhalten, ausgeschlossen. Bei einer Revision des Zeichen⸗ gesetzes, wie sie namentlich von Remscheid ange⸗ regt ist und welche auch wir empfehlen möchten, ist es daher dringend nothwendig, eine solche, die Interessen einer großen Klasse von Staats⸗ bürgern schwer schädigende Bestimmung auf⸗ zuheben.
„Die Handelskammer zu Osnabrück äußert sich in ihrem Jahresbericht pro 1875 über Marken⸗ und Musterschutz wie folgt:
Dem Markenschutz⸗Gesetz, dessen Vortheile Seitens des deutschen Gewerbes anscheinend noch nicht mit entsprechendem Interesse wahrgenommen werden, ist inzwischen unterm 11. Januar 1876 mit den Gesetzen betr. das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und den Schutz der Photographieen gegen unbefugte Nachbildung auch das — vielseitig als noch größeres Bedürfniß empfundene Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen gefolgt, dessen Fassung in den weitesten Kreisen befriedigt haben dürfte. Wir begrüßen gerade dieses Gesetz mit be⸗ sonderer Freude, da wir in demselben ein schätzbares Mittel zur Hebung unserer, so lange hinter den ortschritten des Auslandes zurückgebliebenen deut⸗ chen Kunstindustrie erblicken und hoffen, die ge⸗ wonnene Sicherheit, daß die geistige Arbeit fortan auch den Lohn ihres Fleißes genießen kann, werde den auch in unserem Kammerbezirk mehrfach ver⸗ tretenen Industriezweigen, bei deren Erzeugnissen die ästhetische Form in Frage kommt, einen kräftigen Impuls zu neuem Schaffen geben.
Weltausstellung in Philadelphia 1876. Zu den interessantesten Kollektivausstellungen in
Philadelphia gehört, nach der „N. Y. H. Ztg.“, die
Ausstellung der Brauer. 8
Das Industriegebäude der Brauer ist in nächster Nähe der Agrikulturhalle belegen. Es ist 272 Fuß lang und seine Breite beträgt 96 Fuß. Aus der Mitte des Daches erhebt sich ein Thurm, von dessen Ga⸗ lerie man eine reizende Fernsicht über den Fairmount Park genießt, und die beiden Flügel der „Brewers Hall“ haben eine Höhe von 28 Fuß Der Inhalt des Gebäudes bildet eine vollständige Industrieausstel⸗ lung der Brauer, gewährt einen Ueberblick über alle Einzelheiten des Gewerbes, ermöglicht einen Einblick in sämmtliche Maschinen, Apparate und Geräthschaf⸗ ten, die bei der Bereitung von Malzgetränken in An⸗ wendung kommen, zeigt dabei die Unterschiede zwi⸗ schen der Bierbranerei in alter Zeit und den mecha⸗ nischen Einrichtungen, welche die Vervollkommnung des Maschinenwesens auch in diesem Industriezweige nach sich gezogen hat, und umfaßt endlich eine hübsche Kollektion von Gerste, Malz und Hopfen aus allen Theilen der Welt. In einem umfangreichen Anbau haben, gegen die Einwirkungen der Hitze durch Eis geschützt, die zur Prüfung eingelieferten Ale⸗ und Lagerbiersorten Platz gefunden. ank einer speziellen Vergünstigung der Ausstellungskommission ist der Verein zum freien Ausschank der verschiedenen Bier⸗ sorten an seine Freunde und Gönner im Eishause ermächtigt worden.
Nimmt man die Produktion und Konsumtion des Jahres 1872 als eine verläßliche Basis an, so kom⸗ men auf jeden Einwohner der Vereinigten Staaten 6 ⅛ Gallonen Bier, denn die Gesammtbevölkerung betrug damals 38,650,000 und gebraut wurden 176,013,438 Gallonen. Das Verhältniß ist seither so ziemlich dasselbe geblieben, obwohl nach der Han⸗ delskrisis von 1873 auch auf dem Gebiete dieser Industrie sich ein Stillstand, wenn nicht gar Rück⸗ schritt fühlbar gemacht hat. Nicht eingeschlossen in den obigen Ziffern sind die sehr bedeutenden Quan⸗ titäten Malzgetränke, welche von England, Deutsch⸗ land und Oesterreich jährlich hier eingeführt werden. Der Bierverbrauch in den Vereinigten Staaten kommt, wenn man Produktion und Bevölkerung als Basis für die Berechnung nimmt, dem Konsum in Preußen und Oesterreich so ziemlich gleich. Nur ist dabei zu berücksichtigen, daß die Einwohner der letztgenannten Länder als ständige Biertrinker be⸗ trachtet werden müssen, denn Bier gilt ihnen als ein nothwendiges Lebensbedürfniß, während hier zur Ver⸗ minderung des Verbrauchs Gesetze und Gemeinde⸗ verordnungen in Kraft sind. So darf man getrost annehmen, daß nur ein Drittel der Bevölkerung in den Vereinigten Staaten Malzgetränke konsumirt, und nach dieser Wahrscheinlichkeitsberechnung würde auf den Kopf ein dreimal so Pege⸗ Quantum kom⸗ men, wie in Preußen oder Oesterreich. Preußsae produzirt jährlich 216,042,288 Gallonen, d. h. für jeden seiner 24,693,066 Einwohner 8 ⅛ Gallonen, die Monarchie Oesterreich⸗Ungarn dagegen 271,377,767 Gallonen, d. h. für jeden der 35,644,855 Einwohner 7 Gallonen. “
Im Mittelschiff des Gebäudes hat der Verein einen vollständigen Brauapparat derart plazirt, daß der
selbst der Laie
Betrieb jeden Augenblick beginnen und
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einen Ueberblick über die einzelnen Maschinentheile und ihre Bedeutung für das Ganze sich leicht ver⸗ schaffen kann. Unter dem riesigen Kühlfaß steht ein von Charles Stoll, Brooklyn, sauber ausgeführte Modell einer modernen amerikanischen Brauerei, und einige Schritte davon entfernt, gewissermaßen als Pendant, ein getreues Abbild des Münchener Hof⸗ bräuhauses, wie dieses Prototyp einer altmodische Brauerei im Jahre 1776 bestand. Als Urhebe jenes ehrwürdigen Modells ist Robert Lieber, Boston genannt; sein Werk hat den Ehrenplatz im Gebäude erhalten, wie das Hofbräuhaus in der Geschichte der Bierindustrie den ersten Rang einnimmt, und über dem Strohdach des Gebäudes ist ein Banner mit der Devise angebracht: „Hopfen und Malz, Gott erhalt's!“ 8 1
Die Ausstellung der Maschinen, technischen Ap⸗ parate und Geräthschaften für auereien macht den Eindruck der Vollständigkeit und systematische Ordnung. Der Ingenieur Theodor Bergner au Philadelphia hat mehrere Malzdörren und Malz⸗ dörr Wendeapparate verschiedener Konstruktion aus gestellt. Er ist der Vertreter von A. v. Schlemmer Malzdörr⸗Wendeapparat zu Hochheim und Loui Hermanns (Dresden) Malzdörrhorden aus ver schlungenem Draht. 8
Unter den zahlreichen Maischpaparaten empfiehl sich durch einfache Konstruktion und saubere Arbei die Erfindung des Konrad Seibel aus St. Louig und die Kollektivausstellung der „Phoenix Millwrigh u. Machine Works“, New⸗York. Tragbare Mühlen Chas. Kaestner u. Co., Chicago, ausgestellt
ie technischen Apparate, durch welche in reicher Aus wahl die Maschinenfabrik von Albert Zoller, Hoboken N. J., vertreten ist, sind sehenswerth und durch zahl reiche Atteste als praktisch empfohlen. Wm. Zinsse u. Co. haben u. A. einen patentirten Luftspund aus gestellt, für dessen Vorzüge der Umstand spricht, da seit seiner Einführung in 1874 bereits zwei Millionen Stück davon verbraucht worden sind.
Während Deutschland und das Ausland überhaupt in der technischen Abtheilung der Brauerausstellung nicht hervorragend vertreten sind, stellt sich das Ver⸗ hältniß in dem Departement für Gerste, Malz und Hopfen günstiger. Die Superiorität des deutsche resp. österreichischen Hopfens über das ameri kanische Produkt wird allgemein zugegeben, während der Gerstenbau und die Malzbereitung in den Agri kulturdistrikten der Vereinigten Staaten bereits so günstige Resultate erzielt, daß die Zufuhr aus dem Auslande für die amerikanische Brauindustrie mit den Jahren immer mehr abnehmen wird. In der deutschen Abtheilung der Ackerbauhalle findet man eine inter essante und hübscharrangirte Kollektivausstellung bayerischer Biere und Hopfensorten, die be⸗ kannten Produkte der Berliner Brauerei⸗Aktien⸗ gesellschaft „Tivoli“, einen Flaschentempel der Aktienenbrauerei⸗Gesellschaft „Friedrichshöhe“ (vormals Patzenhofer), Berlin, Flaschenbier aus der Löwenbrauerei von Peter Overbeck in Dortmund mit einer Nachbildung des Hermanndenkmals als captatio benevolentiae für den Gerstensaft auf der Höhe des Flaschenhügels; ferner aus der Bier⸗ brauerei „Pschorr“ von Georg Pschorr, München, sodann aus der Brauerei von Justus Hildebrand in Pfungstädt und endlich verschiedene Präparate aus der Leipziger Malzfabrik in Schkeuditz.
Der Jahresbericht der Handelskammer von Minden für 1875 sagt über die Eintragung in die Handelsregister: es hätten sich in dem dortigen Bezirke seit längerer Zeit eine große Menge Gewerbetreibender der gesetzlich vorgeschriebenen Eintragung in die Handelsregister zu entziehen ge⸗ wußt. Es dürfe überall als feststehend betrachtet werden, daß die Veranlagung zur Gewerbesteuer vom Handel in Klasse A. I. und II. auch die Ver⸗ pflichtung der Eintragung in sich schließt. Da nun nach den Gesetzen vom 20. März,1872 und 5. Juni 1874 auch die Müller, Bäcker, Fleischer und Brauer, sobald ihr Betrieb „von solchem Geschäftsumfange, welcher demjenigen der in demselben Gewerbesteuer⸗ bezirke in den Klassen A. I. und II. veranlagten veee. gleichsteht“ ebenfalls in diese
lassen verwiesen worden seien und sich betreffs deren Verpflichtung zur Eintragung in die Handels⸗ register Zweifel geltend machten, so hält es die Handelskammer von Interesse, einige darauf bezüg⸗ liche Erkenntnisse des Rerchs. Obes, Hasdelsgerschte in Leipzig mitzutheilen. Erkenntniß des Reichs⸗ Ober⸗Handelsgerichts vom 6. Dezember 1871: „Ein Bäckermeister, welcher Mehl zur Verwendung in seinem Geschäfte ankauft, macht ein Handels⸗ geschäft und ist in Bezug auf dasselbe als Kaufmann anzusehen.“
In den Gründen wird ausdrücklich hervorgehoben: „In Bezug auf solche Mehlankäufe für das von ihm betriebene Bäckergeschäft ist Beklagter nach Art. 4 des H. G. B. als Kaufmann anzusehen, da er dieselben offenbar gewerbsmäßig betreibt, wobei es unerheblich ist, ob die vom Beklagten betriebene Bäckerei und der Verkauf von Brod und sonstigen Backwaaren über den Umfang des Handwerkbetriebes hinausgeht und solche Weiterveräußerungen Seitens des Beklagten nach Art. 273 Abth. 3 des H. G. B. nicht als Handelsgeschäfte zu betrachten sein würden.“
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