1876 / 206 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Sep 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Saib zu umgehen und dessen Verbindung mit Nisch zu unter⸗ 41 8 schon gestern Abend ein Gefecht mit dieser Umgehungs⸗Colonne zwischen Teschiza und Draschewatz statt. Heute Morgen wurde dieselbe nach erneuertem Kampfe wieder zurückgeworfen. Auch im Sveti⸗Nikolaja⸗Passe sind wieder Freischärler aufgetaucht, so daß die Verbindung zwischen Nisch und Belgradschik noch immer unterbrochen ist. Die letzten Kämpfe bekundeten hohe Bravour und staunenswerthe physische Leistungsfähigkeit der türkischen Truppen, aber auch mangelhafte Ausbildung und unkritisirbare Detailführung. Es ist u. A. der Fall vorgekommen, daß bei einem Angriff auf die nördliche Redoute von Alexinatz, am 23. d., hinter einem in Plänkler und Unterstützung auf⸗ gelösten Bataillon ein anderes Bataillon aufmarschirte und über die Köpfe des ersteren hinweg schoß. Beim Kampfe um eine andere Schanze feuerte ein Studenten⸗Bataillon (Softas) auf die eigene Truppe. Die Verluste auf beiden Seiten find äußerst empfindlich und dabei die Anstalten für Verwundete und deren Transport ganz unzureichend; meilenweit werden nothdürftig verbundene Verwundete auf Ochsenwagen nach Nisch trans⸗ portirt. Der englische General Campbell wird morgen hier erwartet.“ 1

Die Lage auf dem türkisch⸗montenegrinischen Kriegsschauplatze wird von der Presse“ folgendermaßen dargestellt. Am 28. August hat sich Djelladin Pascha mit Moukhtar vereinigt, in der Absicht, die cernirte Besatzung von Bilek zu entsetzen und das halb ausgehungerte Nikschies zu verproviantiren. An demselben Tage rückten in Antivare ein⸗ getroffene türkische Verstärkungen nach Podgorizza ab. Seit der Schlacht bei Vuecsidol am 29. Juli war in der Herzegowina und seit dem Gemetzel bei Medun und Kuesi am 14. August war in Albanien kein Gefecht von besonderer Bedeutung geliefert worden. Die Montenegriner hatten es überall bisher mit türkischer Uebermacht zu thun und waren demnach von vorn⸗ herein auf die Defensive angewiesen. Bei Vuecsidol, wie bei Kucsi entschied immer nur ihre wilde Tapferkeit, ihre traditionelle Gefechtsweise, den Feind unvermuthet in losen Reihen und von allen Seiten zu überfallen und mit dem YJatagan niederzu⸗ metzeln. Die Türken dürften nunmehr vorsichtiger ge⸗ worden sein und ganz besonders im Süden Montenegros zieht sich bei Podgorizza eine Uebermacht zusammen, welche bestrebt sein wird, das Felsenthor der Moracsa zu forciren. Von dorther droht auch die größere Gefahr. Unter den Miriditen soll sich zwar eine so bedenkliche Stimmung gegen die Türken regen, daß reguläre türkische Truppen zum Schutze der von ihnen bedrohten türkischen Ort⸗ schaften aufgebeten werden mußten. Der Brief Hamdi Paschas an den Mitriditenhäuptling, welchen die dal⸗

matinischen Blätter gebracht haben, scheint seine Wirkung nicht zu vns denn e2a dem Vorwande, daß Prenk bisher durch Krankheit an der N. sei, wird derselbe von den Türken in Skutari zurückgehalten. 1 Aus Cetkinje telegraphirt der Spezialberichterstatter der „Times“ vom 29. d.: „Derwisch Pascha kam gestern mit 12 Bataillonen in Podgorizza an. Man glaubt, er werde die Kutschi nicht angreifen, aber auf Bielopawlitzi marschiren. Die Verluste der Türken in der letzten Schlacht waren nicht übertrieben. Die albanesischen Katholiken in den türkischen Armeen desertiren massenhaft.“ Aus Türkisch⸗Armenien schreibt man der „Pol. Corr.“: 18 Erzerum, 15. Augus., en ganzen Vilajet eine zweifache ange 3c⸗ mͤssen 2800 Mann Nizams und 4200 Redifs in kürzester Zeit für die Linie abgeliefert werden. Gleichzeitig werden große Massen Baschibozuks hier aufgeboten, so daß die Gesammtzahl ber von dieser Provinz zu stellenden Truppen sich auf 15,000 Mann beläuft. Die Linien⸗Mann⸗ schaften müssen in kürzester Zeit auf den Schiffen der türkischen Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft, Mahmudié“ nach Konstantinopel be⸗ fördert werden. Die türkisch⸗kaukasische Grenze wird mit Beschleunigung durch eine Reihe von Befestigungsarbeiten, zu welchen 2000 Kurden verwendet werden, in Vertheidi⸗ gungszustand gesetzt. Unsere Stadt erhält ebenso wie Kars und Sinope Redouten und detachirte Forts, welche theils mit Armstrong⸗, theils mit Kruppschen Geschützen armirt werden. Erst dieser Tage wurden hier einige Armstrongs ausgeladen, welche zu jenen zwei Batterien gehören, die seiner Zeit die Kö⸗ nigin von England dem verstorbenen Sultan Abdul Aziz zum Geschenk gemacht hat. Hier, in Kars und Sinope arbeiten be⸗ reits seit drei Wochen Genie⸗Offiziere mit mehreren hundert Soldaten, welche durch armenische Arbeiter verstärkt wurden, an der Ausbesserung der alten und Aufführung der neuen

Festungswerke.

Rumänien. Bukarest, 1. September. (W. T. B.) Das Amtsblatt erklärt die Mittheilung des Journals „Tim⸗ pul“ über einen blutigen Zusammenstoß der Truppen und der Bevölkerung in Cotrocenifelde für unbegründet. Der Vorfall reduzire sich auf einen Streit zwischen einigen Gensd'armen und Geniesoldaten. Die Ordnung wurde sofort wiederhergestellt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 31. Auguß. (W. T. B.) Seit dem 26. August ist auch Seitens des Für⸗ sten von Montenegro für den Fall eines Waffenstillstandes

„Neuestens wurde im diesseiti⸗ Truppenaushebung ange⸗

oder Friedensschlusses zwischen Serbien und der Türkei die Ver⸗ mittelung des hiesigen Kabinets zur Theilnahme Montenegros an der Waffenruhe in Anspruch genommen. In Bezug auf die Waffenruhe zwischen den kriegführenden Theilen haben die Mächte in Konstantinopel Schritte gethan, denen sich Rußland unter Mittheilung der evpentuellen Theilnahme Montenegros am Waffenstillstande angeschlossen hat. Eine eigentliche Berathung oder Aufstellung von Bedingungen für den Frieden hat bis jetzt nicht stattgefunden. Die russische Regierung hat, ohne sich in den Vordergrund zu stellen, an allen Schritten theilgenommen, die zur Beendigung des Blutvergießens und Inhibirung türkischer Greuelthaten führen können; sie hat auch ihren vollen Antheil an denjenigen Schritten in Belgrad, welche den Fürsten

Nilan veranlaßt haben, eine Mediation anzurufen. Dieselbe hat fernerweit unverrückt im Auge, daß für die Sicherstellung der Christen in der Türkei und für die Herstellung von Zuständen, die das friedliche Nebeneinanderleben der Christen und Muselmänner, der Slaven und Türken ermöglichen, Bürgschaften gewonnen werden. Ihr Standpunkt ist derselbe, den die drei Reichskanzler in den Maibesprechungen eingenommen haben, und es liegt nichts vor, was irgendwie zu der Annahme berechtigte, daß in Wien oder Berlin andere Anschauungen herrschen. 1 (W. T. B.) Die Behauptung, daß Prinz Louis Napoleon zu den Manövern eingeladen und ihm ein russisches Regiment zugedacht sei, wird von orientirter Seite als unbe⸗ gründet bezeichnet.

Amerika. New⸗Vork, 31. August. (W. T. B.) Diedemo⸗ kratische Partei des Staates New⸗York hat Seymour durch Akklamation zum Kandidaten für die Gouverneur⸗ wahl aufgestellt. Dieselbe hat im Anschluß an das demokratische Programm von St. Louis verschiedene Resolutionen gefaßt, in welchen sie sich zunächst gegen die Zusätze zur Verfassung ausspricht und erklärt, daß zwar jede Race und Farbe Anspruch auf Schutz habe, daß sie aber gegen den Befehl des Kriegs⸗ Sekretärs Truppen nach dem Süden zu schicken, um die Be⸗ völkerung einzuschüchtern und die Wahlen zu überwachen, protestire. Die Republikaner in New⸗Jersey haben eine Resolu⸗ tion beschlossen, in welcher Bürgschaften für die möglichst schleu⸗ nige Wiederaufnahme der Baarzahlungen verlangt werden.

Gewerbe und Handel.

September. (W. T. B.) Das Haus Vanghan der Eisenbranche in Middlesborough, Bristol und Die Passiva desselben Aktiva nicht

London, 1. and Comp. aus . Auckland hat seine Zahlungen eingestellt. betragen eine Million Pfund Sterling, sollen aber die überschreiten.

Berlin, den 1. September 1876. Auswanderung nach dem Staate New⸗York. Der Bericht der Einwanderungsbehörde des Staates New⸗

Vork für 1875 ist soeben erschienen. Aus demselben ergiebt sich die bemerkenswerthe Thatsache, daß die Einwanderung in New⸗ Vork auch in diesem Jahre erheblichabgenommen hat. Während im Jahre 1873: 266,818 und im Jahre 1874: 140,041 Ein⸗ wanderer daselbst den amerikanischen Boden betreten haben, ist die Zahl derselben im verflossenen Jahre auf 84,560 gesunken. Die vorigjährige Ziffer kommt den Zahlen für das Jahr 1859, in welchem 79,322, und für das Jahr 1858, in welchem 78,589 Personen einwanderten, am nächsten. Unter den Einwanderern des vorigen Jahres befanden sich nach dem Bericht 25,559 Deutsche, während im Jahre 1874 deren 40,302 im Hafen zu New⸗VYork landeten. t

Die deutsche Einwanderung, welche diese Stadt berührte, ist daher im Jahre 1875 geringer, als in irgend einem andern Jahre, da sie die bieher geringste Ziffer des Jahres 1861 (27,139 Personen) nicht erreicht.

Was die übrigen Nationalitäten angeht, so hat sich auch bei djesen eine Abnahme der Einwanderung in den Staat New⸗ Vork gezeigt. Großbritannien wird in dem Berichte der gedach⸗ ten Behörde pro 1874 noch mit 61,263 Einwanderern auf⸗ geführt, in dem jetzt vorliegenden Berichte figurirt es mit 33,787 Personen. Von den mit geringeren Ziffern betheiligten Natio⸗ nalitäten seien erwähnt: die Oesterreicher mit 4970 gegen 5321 Einwanderer im

Jahre 1874, 1

Schweden mit 3303 gegen 3743 Einwanderer,

Russen mit 3123 gegen 7565 Einwanderer, e Norweger mit 2602 gegen 3447 Einwanderer Italiener mit 2575 gegen 5034 Einwanderer in demselben Jahre. Nach dem Alter und Geschlecht vertheilen sich die Ein⸗ wanderer auf 37,527 Männer, 28,905 Weiber und 18,128 Kinder unter 12 Jahren, im Jahre 1874 dagegen auf 62,577 Männer, 45,270 Frauen und 32,144 Kinder unter 12 Jahren.

Salzburg, 28. August. Dr. J) Der dreizehnte deutsche Juristentag wählte in seiner heutigen ersten Plenarversamm⸗ Tung (wie bereits telegraphisch berichtet) Prof. Dr. Gneist (Berlin) zum Vorsitzenden, Appellationsgerichts⸗Präsident Dr. Franke aus Celle, Hofrath beim obersten Gerichtshof Dr. v. Keller aus Wien, Hof⸗ und Gerichtsadvokat Dr. Edler v. Ruthner aus Salzburg und Advokat v. Stenglein aus München zu Vize⸗Präsidenten, Landgerichts⸗Rath Eggendorfer aus Salz urg, Advokat Dr. Heinze aus Hamburg, Adpokat Dr. Kratky aus Wien zu Schriftführern. Namens der osterreichischen Regierung begrüßte der Justiz⸗Minister Dr. v. Glaser die Versamm⸗ lung in einer (vereits mitgetheilten) mit großem Beifall aufgenommenen Rede, wobei er betonte, daß er von Anbeginn des Juristentages an der Thätigkeit desselben den wärmsten Antheil genommen und niemals die hohe Bedeutunz desselben aus den Augen verloren habe. Auf Vorschlag des Prof. Dr. Gneist wurde Justiz⸗Minister Dr. v. Glaser in Aner⸗ kennung der großen Verdienste, welche er um die Gründung des Juristentages und seit dem Bestehen desselben sich erworben, zum Ehrenpräsidenten des Juristentages ernannt. Nach erfolgter Verthei⸗ lung der Berathungsgegenstände an die Abtheilungen erstattete Ober⸗ Appellations⸗Rath Becker (Oldenburg), welcher Mitglied der Reichstags⸗Justizkommission und als Mitdlied der Redaktions⸗ Kommission einen wesentlichen Antheil an deren Ar eiten hat, ausführ⸗ lichen Bericht über die Civilprozeßordnung, wie dieselbe nach den Beschlüssen der zweiten Lesung der genannten Kommission sich ge⸗ staltet. Der Bericht über die Stra p. ozeßordnung, welcher vom General⸗Staatsanwalt Dr. v. Schwarze übernommen war, mußte wegen der Abwesenheit des Referenten vorläufig abgesetzt werden, doch wird Professor Dr. Gneist in der zweiten Plenarsitzung Vortrag darüber erstatten. Der eben Genannte verbreitete sich sodann in einer über eine Stunde währenden Rede über das Gerichtsverfassungsgesetz. Nach einer kurzen Pause traten die Abtheilungen zu ihren Berathungen zusammen. In der combinirten I. und II. Abtheilung, welcher Handelsgerichts⸗Präses Dr. Albrecht (Hamburg) und Vize⸗ Kanzler des Ober⸗Hofgerichts Dr. Roßhirt (Mannheim) präsidirten, begann man mit Berathung der Frage:

„Ist es wünschenswerth, in einem gemeinsamen bürgerlichen Gesetzbuche für Deutschland neben dem einheitlichen System des ehelichen Güterrechts noch subsidiäre Systeme für die Privat⸗ autonomie aufzustellen?“

Von dem Referenten Präses Dr. Albrecht wurde folgender An⸗ trag begründet: 8

„Abänderurgen des ehelichen Güterrechts durch Ehevertrag

sind von der Gesetzgebung nicht zuzulassen, insofern durch dieselben

die Interessen Dritter gefährdet werden und ist daher jedenfalls

auch insoweit von der Aufstellung subsidiärer Güterrechtssysteme

für die Privatautonomie abzusehen.

Im Uebrigen kommt es für die Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfange die Aufstellung subsidiärer Systeme wünschenswerth ist, wesentlich darauf an, welches System als das gesetzliche zu Grunde gelegt wird;“

während der Korreferent, Justiz⸗Rath Mecke (Berlin), nachstehenden Antrag formulirte:

„Abänderungen des ehelichen Eüterrechts durch Ehevertrag sind von der Gesetzgebung nicht zuzulassen, insofern Idurch dieselben die Interessen Dritter gefährdet werden; auch im Uebrigen ist von der Aufstellung subsidiärer Güterrechtssysteme für die Privatautonomie abzusehen, jedoch eine Vorschrift dahin zu empfehlen, daß die Ehe⸗ leute bei Strafe der Ungültigkeit des Ehevertrages in diesem über die von dem Gesetze zu bezeichnenden wesentlichsten Punkte der Güterordnung, insbesondere

1) Art der Güterordnung, .“

2) Feststellung des gemeinschaftlichen und nicht gemeinschaft⸗

lichen Vermögens,

3) Dispositionsbefugnisse der Ehegatten während der Ehe,

4) Regelung der Verhaftung für die Schulden,

5) Ordnung der Werhältnisse nach aufgelöster Ehe,

Verfügung treffen.“ 8

Nach einer sehr lebhaften Debatte, an welcher sich außer dem Kammer⸗Präsidenten Petersen (Straßburg), der ein die Frage bejahen⸗ des Gutachten erstattet hatte, die Professoren Schröder (Würzburg) und Brunner (Berlin) betheilisten und von den beiden Letztgenannten der Antrag eingebracht wurde:

„Es ist nothwendig, in einem gemeinsamen bürgerlichen Ge⸗ setzbuch für ganz Deutschland neben dem System des gesetzlichen Güterrechts die übrigen Hauptsysteme des deutschen ehel chen Güterrechts zur Ergänzung genereller Eheverträge dispositiv zu

normiren.

Vertragsmäßige Bestimmungen, durch welche die Vermögens⸗ haftungen des gesetzlichen Güterrechts Dritten gegenüber be⸗ schränkt werden, sind von der Eintragung in öffentliche Register abhängig zu machen;“

wurde die Verhandlung auf morgen vertagt.

Die dritte Abtheilung wählte den Ober⸗Tribunals⸗Rath von Köstlin aus Stuttgart zum Vorsitzenden, den Hof⸗ und Gerichts⸗ advokaten Dr. Jaques aus Wien zu dessen Stellvertreter. Ober⸗ gerichts Rath Thomsen aus Hannover referirte über die Frage:

„Soll der Spruch der Geschwornen wegen falscher Rechtsbeleh⸗ rung des Präsidenten angefochten werden können? und wie?

Der Referent beantworte diese Frage im Wesentlichen bejahend, während Stadtgerichtsrath Rubo (Berlin) und Kreisgerichtsrath Heinsheimer (Mannheim), denen sich Advo kat Stenglein (München) anschloß, für Uebergang zur Tagesordnung plaidirten. Advokat Dr. Zimmermann (Berlin) beantragte Bejahung der Frage in dem Falle, wenn die falsche Rechtsbelehrung einen verurtheilenden Spruch der Geschworenen zur Folge gehabt hat, wogegen Ober⸗Appellationsgerichts⸗ Rath Lamm (Dresden) die stenographische Fixirung der Rechesbeleh⸗ rung nebst den sich etwa anschließenden Einwendungen der Parteien befürwortete. Die Abtheilung faßte schließlich folgende, abgesehen, von einigen Weglassungen, mit den Anträgen des Referenten überein⸗ stimmende Resolution:

1) Wegen falscher richterlicher Rechtsbelehrung ist der Spruch der Geschworenen durch ein Rechtsmittel beim höchsten Gerichtshofe anzufechten.

2) Die Rechtsbelehrung ist zunächst nach dem richterlichen Er⸗ messen, stets aber, soweit es die Staatsanwaltschaft oder die Vertheidigung verlangt, zu Protokoll festzustellen.

Eine ausdrückliche Aussprache des Grundsatzes, daß die richter⸗ liche Rechtsbelehrung für die Geschworenen bindend sein soll, wurde abgelehnt.

Die 4. Abtheilung (für Civilprozeß) begann ihre Sitzung um %¾1 Uhr. Nachdem Ober⸗Appellationsgerichts⸗Rath Becker⸗ Oldenburg zum Präsidenten und Dr. v. Kißling⸗Linz zu dessen Stell⸗ vertreter gewählt worden war, wurde die dieser Abtheilung zugewie⸗ sene Frage 8, die Revision gegen duae conformes betreffend, wegen Abwesenheit des Ref Reichsoberhandelsgerichts⸗Präsidenten Dr. Drechs⸗ ler von der Tagesordnung abgesetzt und dann sofort in die Verhand⸗ lung über die Frage: 8

„Wie ist die Zulässigkeit der Klageänderung in der deutschen Civilprozeßotsnung sachgemäß zu bestimmen?“

eingetreten. Hierzu lag ein ansführliches Gutachten des Appellations⸗

gerichts⸗Präsidenten Kühne zu Greifswalde vor. Den Bericht über

diese Frage erstattete der Kreis⸗ und Hofserichts⸗Direktor v. Stößer⸗

Das Ergebniß der sich hieran schließenden Debatte, an

Mannheim.

welcher sich in hervorragender Weise Kühne, Ober⸗Tribunals⸗Rath

Struckmann⸗Berlin, Ober⸗Gerichtsanwalt Naumann⸗Celle, und der Referent betheiligten, war folgendes: Antrag I. des Referenten. „Die Erhebung der Klage hat die Wirkunz, daß der Kläger nicht berechtigt ist, ohne Einwwilligung des Beklagten die Klage zu ändern“ wurde abgelehnt, ebenso 8 1 3 II. „Als eine Aenderung der Klage ist es nicht anzusehen, „wenn 1) die thatsächlichen oder rechtlichen Ausführungen ergänzt oder berichtigt werden“, nicht minder der von Struckmann gestellte Zusatzantrag „ohne Aenderung des Klaggrundes’. Angenommen wurde der eventuelle Antrag Kühne’'s:

tenen Vorschlägen vorbehaltlich verbesserter Redaktion seine Zustim⸗ mung ertheilen“, 3 mit 2 Stimmen Majorität. Nr. II., der Antrag des Referenten, ,1) Als eine Aenderung der Klage ist es nicht anzusehen, wenn 2) der Klage⸗Antrag (Anspruch) in der Hauptsache oder in Bezug auf Nebenforderungen erweitert oder beschränkt wird, 3) statt des ursprünglich geforderten Gegenstandes wegen einer später ein⸗ getretenen Veränderung ein anderer Gegenstand oder das Interesse gefordert wird. Der Kläger kann bis zum Schlusse der mundlichen Verhandlung, auf welche das Urtheil folgt, seine Klage in dieser Richtung ergänzen und berichtigen”’, wird als stehen bleibend bezeichnet, wie nicht minder 8 IV. Die richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Klageänderung ist durch ein Rechtsmittel nicht anfechtbar.“ Dagegen war 8 III. „Die Enwilligung des Beklagten in die Aenderung der Klage ist anzunehmen, wenn derselbe, ohne der Aenderung zu wider⸗ sprechen, sich in einer mündlichen Verhandlung auf die abee⸗ änderte Klage eingelassen hat⸗ 18 durch Ablehnung der Nr. I. gefallen und schließlich wurde V. „Eine Aenderung der Klage ist in der Berufsinstanz selbst mit Einwilligung des Geguers unstatthaft“ abgelehnt. Nach einigen geschäftlichen Mittheilungen wurde die Sitzung 3 ½ Uhr geschlossen. 1

Pest, 30. August. Der 9. internationale statistische Kongreß hielt heute die erste vorberathende Sitzung behufs Kon⸗ stituirung des Bureaus. Als Präses wurden vorgeschlagen: Farr (England), Semenow (Rußland), Engel (Preußen) und Keleti (Un⸗ garn). Zu Sekretären des Vorkongresses wurden Wesselowßky (Ruß⸗ land) und Herich (Ungarn) gewählt. Alle Sprachen werden zugelas⸗ sen, doch müssen alle Vorträge ins Französische übertragen werden.

„Schles. Ztg.“ schreibt: Die

Die

Breslau, 29. August.

Regengüsse so erheblich gestiegen, daß eine Fortsetzung der vielen

Uferbauten unmöglich wurde. Metz, 27. August. (Z. f. L.) Am letzten Freitag wurden beim

Zollamte im Bahnhofe 50 Hektoliter spanischen Weins wegen kon⸗ statirter Fälschung desselben mit arsenikhaltiger Fuchsin mit Beschlag belegt und der Polizeibehörde zu weiterer Untersuchung der Sache überwiesen. Zugleich meldet der „Courr. de la Mos.“, daß verflossenen Dienstag in Nancy 5000 Liter gefälschter Weine gleich⸗ falls konfiszirt worden sind.

London, 28. August. Die von Hrn. Stott in Dover erfunden

FrE ist beinahe vollendet, und es wird in der ersten

ktoberwoche ein Aufflug veranstaltet werden. Die Maschine wiegt 300 Pfd. und ist für zwei Mann berechnet. Hr. Stott beabsichtigt von der Seeseite abzugehen, geradeswegs nach Calais zu fliegen, den Leuchtthurm zu umfahren und wieder in Dover zu sein, innerhalb einer Zeit von 40 Minuten. —— In San Francisco wurde am 29. August ein ganzes von vier Straßen der Brannon⸗, Townend⸗, Third⸗ und Forth street begrenztes Häusergeviert durch Feuer zerstört. Der 1 durch angerichtete Eigenthumsschaden wird auf eine halbe Millio Dollars geschätzt.

„Der Juristentag wolle den §. 8 seines Gutachtens enthal⸗

Oder ist in Folge der in voriger Woche stattgehabten anhaltenden

da⸗

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner

Drei Beilagen

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

.& 206.

Deutsches Neich.

Bekanntmachungoc.

Postdampfschiffverbindungen mit Dänemark und

88 ““ Schweden. „Die zur Postbeförderung dienenden Dänemark und Schweden gestalten sich Weiteres, wie folgt: x LI“ ungen täglich statt. Abgang aus Kiel: um 12 Nachts nach Ankunft des Schnellzuges aus e 2

ersten Zug nach Kopenhagen; 2 nach Ankunft des letzten Zuges von Kopenhagen am nächsten Morgen nach 5 Uhr Ahigc⸗ nach b inie Stralsund⸗Malmoe. Ende statt, und zwar Freitag, abend. Abgang aus Stralsund: mit Tagesanbru in Malmoe: an den betreffenden schluß an den Schnellzug nach Stockholm. Abgang aus M 1 Uhr früh. Ankunft in Stralsund: an den Vormittags zum Anschluß an den abgehenden Eisenbahnzug. Linie Lübeck⸗Kopenhagen⸗Malmoe. den täglich statt. Abgang aus Lübeck:

aus Stralsund jeden Montag,

hagen: am folgenden Tage gegen 8 Uhr Malmoe: Mittags, zum 8aschluß 2, 2 Se holm. Abgang aus Malmoe: penhagen: Nachmittags. schluß an den ersten Zug nach Berlin bz. Hannover.

Linie Stettin⸗Kopenhagen. zum Schluß der Fahrperiode einmal wöchentlich statt. aus Stettin: Jeden Sonnabend Mittags 1 Uhr. Ankunft penhagen: Sonntag, Morgens 5 Uhr. hagen: Jeden Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr. Donnerstag, Morgens 9 Uhr.

Vormittags.

Dampfschiffverbindungen mit Vormittags gegen 9 Uhr nach Ankunft der vom 1. September ab bis auf

Die Fahrten finden in beiden Rich⸗

nft Ankunft i Korsoer: am nächsten Morgen nach 7 Uhr, zum Anschluß an 84.

Ankunft daselbst um 10 Uhr 40 Mi⸗ Abgang aus Korsoer: um 10 Uhr Abends a Ankunft in Kiel: zum Anschluß an den ersten Zuß

n Die Fahrten finden bi September in beiden Richtungen dreimal w Fegden big

1 jed Mittwoch und aus Malmoe jeden Dienstag, Donnerstag und Sonn⸗

zum

8 betreffenden Tagen 12 Uhr 45 Minuten nach Berlin

vv fin⸗ 1 3 gegen 4 Uhr Nachmit⸗ tags nach Ankunft des ersten Zuges von Berlin. Ankunft in Kopen⸗ ec Ankunft den Schnellzug nach Stock⸗ Vo t Abgang aus Ko⸗ Ankunft in Lübeck: Morgens zum An⸗

Die Fahrten finden bis

Absang aus Kopen⸗- Ankunft in Stettin:

Ze

Reichs⸗Anzeiger und Königlc

g den 1. September

Linie Rostock⸗Nykjöbin Die F 1 stock bing. Die Fahrten finden bis eder Fahrperiode dreimal wöchentlich statt, und L-. aus Rostoch am Montag, Mittwoch und Freitag, aus Nykjöbing am Dienstag, Sonzabend. Abgang aus

onnerstag s Donnerstag und Rostock:

1 en; ach üge aus lir . burg ꝛc. Ankunft in Nykjöbing: an den E11“ b tags zum Anschluß an den Eisenbahnzug nach Kopenhagen. Ab⸗ 1 gang aus Nykjöbing: Nachmittags, nach Ankunft des Eisen⸗ 92 Ankunft in Rostock: an den betref⸗ 885 ends zum Anschluß an den Eisenbahnzug nach Ham⸗ V in W., den 28. August 1876. V Kaiserliches Geyeral⸗Postam;.

sonenpost). Von H

„Germania?.

Minuten

e1— 8 Die Postverbindungen nach den Badeorten auf den Inse öhr (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerland) gesta EE Monats September d. J. wie folgt: A1X“

1 A. Nach Föhr (Wyk).

Von Husum nach Föhr mittelst des Dampfschiffes lt“

am 2 ö 82. . v6“ n den Tagen: 5, 7., 9. und 12 September is 1

2 19 7 1 st W k 9

nutzung des Eisenbahnzuges 6 Uhr früh aus Hamburg 2 Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 3 Stunden.

2) S nach Föhr.

a. Von Flensburg nach Dagehbüll Personenpost tägli Abends (nach Ankunft des 55 Nm. aus Hamburg e Sais. L. 725 früh.

Von Tondern über Deetzbüll nach Dagebüll Privat s

G on T . Personen⸗ lheeen⸗ täglich 1 % Nm. (nach Ankunft des 6 dinl Pris 83 TEö“ in Deetzbüll 4 20 Nm. Die Weiter⸗ fahrt von Deetzbüll richtet sich nach dem Abgange des Dampf⸗ schiffes aus Dagebüll. Von Dazebüll zweimal täglich mittelft . zan b Dampfschiffes „Föhr & Dagebuͤll“. Abgang vom Eintritt der in Ko⸗ Fluth abhängig. Dauer der Ueberfahrt ¼ Stunden. 8 8. 8 .“ und 22.— 30. September ist Benutzung des Eisenbahnzuges aus Hamburg 6 frũ selben Tage zu erreichen. 8

während der kanischen Pa haven“ einschließlich

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Ankunft An⸗ almoe:

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von weiterher tags hier eir

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sendungen. an dem⸗

Hamburg

B. Nach Sylt (Keitum Von Tondern über 1 b E“ nach 28 erf von Hamburg abfahrenden Eisenbahnzuges)

Post mittelst jonenfuh (nach Ankunft der um 11 30

bugännsh. er den Tagen: 6.—12.

ei der Abfahrt mit dem Eisenbahnzu hr frü⸗ 8 b

an zu erreichen. I116e“”“ ee lühna Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden

8 Kiel, den 29. August 1876.

Die Postverbindung zwischen

unterhalten wied, gestaltet sich in

den Montag, Mittwoch

den Morgenstunden. Mit dem genannten Dampfschiffe erhalten sämmtliche

dem Abgange des Schiffes

Hannover und Osnabrück (Cöln) nach Ha

Westerland). Hoyer nach Sylt.

In nach Hoyer.

onenpost täglich 1 1 Nm. (nach Ankunft des

8mDes

2 469

Privat⸗Personenfuhrwerks täglich 730 früh

Abends aus Flensburg abgehenden Per⸗

oyer nach Sylt täglich mittelst des Dampfschi Der Abgang des Schiffes ist vom Eintritt Evfi gilas und 20.— 26. September ist Sylt

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.

1“

bindung Hamburg und Helgoland, welche 1 diesjährigen Badezeit durch das, der g— 9 8 en⸗ s s f Sri fschiß 8 etfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft gehörige Dampfschiff „Cux⸗

alten talt der Zei 15. September wie folgt: ö1

mbung: 1) in der Zeit vom 1. bis 9. September: jeden

b Dienstag, Donnerstag und Sonnabend 8 Uh

d8,/ T 8 1 * um 8 1 or 8 or i der Zeit vom 10. bis 15. September: abend um 8 Uhr Vormittags.

jeden Donnerstag und Sonn⸗

lgoland: 1) in der Zeit vom 1. bis 11. September: je⸗ 56 und Freitag in den Morgenstunden; 2) in 2. bis 15. September: jeden Montag und Freitag in für Helgo⸗ ZSeförde he am Abend vor Hamburg zur Post eingeliefert oder sowie die am Morgen des Abgangs⸗ die mit den Cou: ierzügen von Berlin, burg gelangenden Brief⸗

ite Postsendungen Beförderung, welche c in eingetroffen sind, agelieferten und

„den 30. August 1876.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektior.

eeeer. für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Heutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Stauts-Anzeigerg: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Oeffentlicher Anzeiger.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen 2. g;we Aufgebote, orladungen u. derg 8. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etæ. 4. Verloosung, Amortisation, Zinsrahlung

5. Industrielle Etablisseme Fabri

b .Verschiedene Bekanntmach

7. Literarische Anzeigen.

In der Börsen-

g

inserate nehmen an: das Central⸗ 3 Bureau der deutschen Zeitun 8 -1 Mohrenstraße Nr. 45, die seaieee. des PSeegeenr⸗, Rudolf Mosse, Haafenstein

Vogler, G. L. Daube & Co., lotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen gröheren

u. s. w. von öffentlichen Papieren. beilage.

8 Theater-Anrzeigen. Familien-Nachrichten.

Subbastatisnen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Subhastations⸗Patent. 88n Nothwendiger Verkanf. 8 Das der offenen Handelsgesellschaft: „Züllichauer

Vereinsfabrik Foerster & Co. zu Züllichau“ ge⸗ hörige, in Züllichaun belegene und Band VI. Blatt Nr. 263 des Grundbuchs verzeichnete Fabrikgrund⸗ stück nach einem Nutzungswerthe von 2862 zur Gebäudesteuer veranlagt, soll am 8

25. September 1876, Vormittags 9 Uhr an der hiesigen Gerichtsstelle im Wege der noth⸗ he.a⸗ Subhastation versteigert werden.

luszug aus der Steuerrolle, beglaubigte . schrin des Grundbuchblattes, 1“ und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen ingleichen besondere Kaufbedingungen, köͤnnen in unserem Bureau III. eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Ein⸗ tragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Reairechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermine an⸗ zumelden.

Das Urtheil sol am Fideikom

28. September 1876, Vormittags 11 Uhr, an viesiger Gerichtsstelle verkündet werden.

Züllichau, den 3. Juli 1876. [3087]

Königliches Kreisgericht. Subhastations Richter. Ascher.

13848 Ediktalladung.

In unserm Depositum besfindet sich e Fideikommißkapital von 322† Thlr. sch 8 Pf., welches aus einem Vergleiche der Brüder Carl August von Schilling und Christian Lud⸗ wig von Schiking auf Kleckewitz, d. Oranien⸗

aum, den 10. April 1721, und nachmals aus dem Testamente des am 27. September 1792 zu Star⸗ gard verstorbenen Fräulein Leopoldine Louise von Schilling herrührt, ursprünglich in einer von der Universalerbin des Fräulein von Schilling, der Marie Caroline Friederike von Maskow zu Dessau bei der vormaligen Landesregierung hierselbst depo⸗ nirten Obligation der Fentkammer zu Cöthen vom 20. Februar 1787 über 3000 Thlr. bestand und gegenwartig in 5 % igen Pfanesbriefen der Anhalt⸗ Dessauischen Landesbank um Nominalwerthe von 1aen Leneewarke se Ieer reiengabage de; hi⸗

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v t ist. „Nachdem nun die derzeitigen Fideikommi

nämlich der Königl. ne gee 8Essther, Sparre zu Dortmund, die Frat Wittwe Mathilde Kriege, geb. von Sparre, unter Lustimmung ihrer einzigen Tochter Alma Kriege, die verehelichte Frau Naun orf, Minette, geb. von Sparr in Jena unter Genehmigung ihres Ehemannes Leopold Naundorf und unter Zustimmung ihres einzigen Sohnes, des Oskar Naundorf zu Newark, Essex Guunty, Staat New⸗Jersey, Vereinigte Staaten von Nordamerika sowie des für die minorenne Tochter der Letzteren, Minnie Naundorf, bestellten Kurators Lames O. 2 . hen —2 Familiendeikom⸗ r rch Familienbeschluß aufgehoben icht⸗ liche Bestätigung dieses 8 ———

von

ten, in Termine putirten, nen und

1. März

hierselbst, mine bei

hagen und

baben, so haben wir in Gemäßheit de da v111 86 April 1870, Nr. 5,8 mäßheit des Gesetze vom Näher., Retracts⸗, Revocations.⸗ ung einen Termin zur Erklärung über den Familien⸗ schluß auf g über den Familien⸗

Dienstag, den 12. September 1876,

anberaumt und laden die ihrem Leben 1 halte nach , en und Aufent⸗

Familienschluß abzugeben unter daß * 8gB 8 durch ein am Sonnabend, den 16. Sept 876 zu publizirendes Eren 1c5 znfnfe,1826 diese Ladung mit gerichtet ist, Auesgebliehenen ausgesprochen üͤber die Ercheilung des Zuschlages Familienschluß bestätigt und die

besitzer erfolgen wird. Dessau, den 28. April 1876.

Auf Antrag des Kaufmanns Friedrich Schnei zu Berlin und des dortigen 11“ 8 8 Ostermann wird der unbekannte Inhaber der nach⸗

bezeichneten Antheilscheine zur Herzoglich Braun⸗ schweig⸗Lüneburgischen Prämien Anleihe vom

à über 20 Thlr. hierdurch in Gemäßheit des §. 275 Nr. 5 der braunschweigischen Civitprozeßordnung aufgefordert, seine Ansprüche . Werthpapieren in dem auf

melden, daß die oben bezeichneten Antheilscheine de —ö - 8 legium gegenüber für ungülti ee gn für ungültig und wirkungslos Braunschweig, den 24. August 1876.

Auf den Antrag des Friedrich Rohrbeck auf Sand⸗

helm Rohrbeck daselbst werden hierdu 2 jenigen, welche an den, 8 .ale Wie Bewilligung von den Gebrüdern Rohrbeck verkauften 8 dem hiesigen

ute Sandhagen amilienschlusses beintragt nebst Zubehörungen aus einem Lehn⸗,

der Anhalt. Gesetzsamm⸗ luitions-, Agnations⸗ und Successions⸗Rechte ode

aus sonst irgend einem lehnrechtlichen Grunde oder künftig Ansprüche zu haben vermeinen, und aufgefordert,

Vormittags 11 Uhr, Rechte auf

Montag

nicht den 16. Oktober d. J.

bekannten Henriette von Steuben, verehel. und Wilhelm von Steuben resp. ferner die Erben des hier ver⸗ kolle rein und genau anzugeben, der Marie Caroline Friederike

8 1 und Geltendma 1 estimm sowie alle etwa sonst vorhandenen nachung sich bestimmt,

ohne allen Vorbehalt und ohne Fristgesuch

an hiesiger Gerichtsstelle vor unserm De⸗ pra 1 . 1— or m De⸗ präkludirt und dan Herrn Kreisgerichts⸗Rath Heise, zu erschei⸗ 8 ihre Erklärung über den zu errichtenden dem Verwarnen,

auf immer unter dem gewöhn⸗ lichen Nachtheile werden abgewiesen 1e8. e g ag Neustrelitz, den 14. Juli 1876. Großherzoglich Mecklenb. Lehnkammer. C Graf von Bernstorff.

tember w H. Kühne.

auf dessen Anhörung die Präklusion der und demnächst der b . . Ausantwortung des mißkapitals an die derzeitigen Fideikommiß⸗

Ediktalladung 1. behuf Todeserklärung. „Der am 20. August 1840 als ehelicher Sohn de Bürgers und Buchbindermeisters Georg Wilhelm Warnstorff und dessen Ehefrau Johanne Sophie Wilhelmine, geb. Lürig, hierselbst geborene Friedrich Ludwig Wilhelm Warnstorff, welcher im Jahre 1859 von Hamburg aus nach Amerika ausgewandert und seit dem Jahre 1862 verschollen ist, wird auf zuständigen Antrag hiermit aufgefordert, sich binnen Jahresfrist, spätestens aber in dem auf Sonnabend, den 9. Dezember 1876 an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine da⸗ hier zu melden, unter dem Rechtsnachtheile, daß er im Nichtmeldungsfalle für todt erklärt und sein Ver⸗ mögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll. Zugleich werden alle Per⸗

Herzogl. Anhalt. Kreisgericht. Pietscher.

1869, als: Eöee Serie Serie Serie Serie Serie

613 Nr. 2 3476 Nr. 5237 Nr. 1094 Nr. 2 2525 Nr. 2 4804 Nr. e 8197 Nr.

Kunde geben können, zu deren Mittheilung, und

27 endlich für den Fall der demnächstigen Todeserklärung

dung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll, hier⸗ durch aufgefordert. Einbeck, den 8. November 1875. Königliches II. ehliß.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Die Lieferung von 300 Tonnen Portland⸗ Cement auf Bahnhof Landsberg a./W. soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden. Tamin zur Abgabe von verstezelten und mit ent⸗ sprechender Aufschrift versehenen Offerten ist auf den 9. September cr., Vormictags 11 Uhr, im Bureau der III. Bau⸗Inspektion (Bahnhof Landsberg) anberaumt, woselbst auch die Submis⸗ sionsbedingungen zur Einsicht ausliegen. Submis⸗ sionsformulare sind ebendaselbst in Empfang zu nehmen. [7177] Landsberg a W., den 30. August 1876. Der Eisenbahn⸗Baumeister. Nicolassen 8

an den obengedachten

den 17. Oktober d. Is., Morgens 10 Uhr, Zimmer Nr. 15, hiermit angesetzten Ter⸗ Vermeidung des Rechtsnachtheils anzu⸗

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Finanz⸗ [7175]

Herzogliches Stadtgericht. Rabert.

Lehnsproelama. der Vormundschaft des minorennen Wil⸗

mit landeslehnsherrlicher

erzogthume im ritterschaftlichen elegenen doppelten lehnbaren Hof

R Reunions⸗, Re⸗

üche geladen in dem zur Anmeldung solcher

Gescngg. Fannche er ZZö peremtorisch anberaumten Termine Mittags 12 Uhr Steuben, Vogel, 8. Nachkommen, torben 1 ü s

m. 1u6“ Wilhelm Peter Mann als genügend zu bescheinigen und von Maskow, unbekannten Successionsberechtigten

sonen, welche über das Fortleben des Verschollenen

Annoncen⸗Bureaus.

Bock⸗Verkauf. der akademischen Stammschäferei Eldena bei Greifswald am 20. September er., Vormittags 11 Uhr. ( Zum Verkaufe kommen 27 Stück Ramboulllet⸗ Böcke, 25 Stück Ramboulllet⸗Negretti⸗ und 6 Stück

8

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von vor Grsßherzogliche: Lehnkammer allhier i son Linkoln⸗Böcke, sowie 100 Stü ßherz sche: Lehnk n ier in Person inkoln⸗Bocke, sowie 100 Stüͤck ur Z cht brar

oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, Mutterschafe. ihre vermeintlichen Ansprüche zum Termins⸗Proto- solche völlig und wegen deren Ausübung unumwunden, 4 und Interessen⸗ klären, widrigenfalls sie mit i Hee vner 8 essio . r klaren, widrigenfalls sie mit ihren gar nicht ode diesem bis Nachmittag 4 Uhr anstehenden nicht vorschriftsmäßig angegebenen Fesanc sofort

[7071] Professor Dr. Rohde.

Buchholz bei Reetz,

Arnswalde, Stargard⸗Posener Eisenbahn.

XI. Aucetion

böcke

am Freitag, den 8 September,

un 8 Mittags 12 Uhr. I uch werden 100 tragende Mutterschafe a der Stan de abgegeben. „Sehroeder, Königlicher Domänenpächter.

tation

1 Bekanntmachung. Die Lieferung von 3500 Kilo rohen Leinöls soll verdungen werden. Offerten mit Aufschrift: „Sub⸗ mission auf Leinöl“ versehen sind bis 8 Montag, den 11. September d. J,. Nachmittags 5 Uhr, in der Werft⸗Registratur niederzulegen, woselbst auch die Lieferungs⸗Bedingungen zur Einsicht aus⸗

selegt event. gegen Erstattung der Kopialien mit

etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmel⸗ 8. ee abfceltlich ds Heses as.

Wilhelmshaven den 24. Angust 1876. [7152] Kaiserliche Werft. (a Cto. 229/8.)

3 Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung.

Den Inhabern solgender Danziger Stadtobli⸗ gationen der Anleihe vom 1. vcdf 1850, al:

Litr. A. Nr. 65, 89, 111, 117, 132, 155, 221, 336, 339, 401, 426, 476, 517, 586, 598 und 633 über je 100 Thlr. oder 300 ℳ; Nr. 5, 16, 29, 40, 65, 135, 187, 194, 230, 267, 268, 282, 285, 327, 350, 485, 486, 493, 585, 596, 627 und 650 über je 50 Thlr. oder 150 ℳ, welche durch das Loecs zur Amortisation gezogen sind, werden diese Obligationen hierdurch dergestalt gekündigt, daß die Abzahlung des Kapitals nebst Zinsen durch die hiesige Kämmereikasse am 1. April 1877 erfolgen, mithin von da ab die Zahlung von Zinsen eingestellt werden wird.

Danzig, den 19. August 1876. [7034]

Litr. B.

Fideicommiß⸗,

Der Magistrat.

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