1876 / 209 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Sep 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Maß⸗ und Gewichtsabstufungen von hohem Präzisionscharakter, welche, sei es von Regierungen, sei es von wissenschaftlichen Gesellschaften, sei es auch von einzelnen Gelehrten und Mecha⸗ nikern, dem internationalen Bureau zur Beglaubigung über⸗ sandt werden.

Nach Verlauf von zwölf Jahren kann der Vertrag von dem einen oder anderen der vertragschließenden Theile gekündigt werden. Diejenige Regierung, welche von diesem Kündigungs⸗ rechte für sich Gebrauch zu machen gedenkt, ist gehalten, ihre Absicht ein Jahr vorher zu erklären.

Behufs einheitlicher Regelung der Grundsätze, nach welchen bisher die Zulässigkeit der verschiedenen Kategorien zins⸗ tragender Papiere bei der Kautionsbestellung der Liefe⸗ rungs⸗ ꝛc. Unternehmer beurtheilt worden ist, und zur Herbei⸗ führung einer zugleich den wirthschaftlichen Interessen förderlichen Geschäftserleichterung hat der Kriegs⸗Minister bestimmt, daß zur Bestellung von Unternehmerkautionen für Lieferungen und Leistungen im Bereich der Militärverwaltung künftig als geeignet anzusehen sind: 1) die Schuldver⸗ schreibungen, welche vom Deutschen Reiche oder einem deutschen Bundesstaate mit gesetzlicher Ermächtigung ausgestellt sind; 2) die Schuldverschreibungen, deren Ver⸗ zinsung vom Deutschen Reiche oder einem deutschen Bundes⸗ staate gesetzlich garantirt ist; 3) die Rentenbriefe der zur Ver⸗ mittlung der Auflösung der Renten in Preußen bestehenden Rentenbanken; 4) die Schuldverschreibungen, welche von deut⸗ schen kommunalen Korporationen (Provinzen, Kreisen, Gemein⸗ den ꝛc.) oder von deren Kreditanstalten ausgestellt und entweder Seitens der Inhaber kündbar sind oder einer regelmäßigen Amortisation unterliegen; 5) die Sparkassenbücher von öffent⸗ lichen, obrigkeitlich bestätigten Sparkassen und 6) sichere Hypo⸗ theken und Pfandbriefe. (Eine Hypothek oder Grundschuld ist für sicher zu erachten, wenn sie bei rändlichen Grundstücken inner⸗ halb der ersten zwei Drittheile des durch ritterschaftliche, land⸗ schaftliche, gerichtliche oder Steuertaxe, bei städtischen innerhalb der ersten Hälfte des durch Tagxe einer öffentlichen Feuerver⸗ sicherungsgesellschaft oder durch gerichtliche Taxe zu ermittelnden Werthes, oder wenn sie innerhalb des fünfzehnfachen Betrages des Grundsteuer⸗Reinertrages der Liegenschaft zu stehen kommt. Sicheren Hypotheken stehen im Sinne dieser Vorschriften die mit staͤatlicher Genehmigung ausgegebenen Pfandbriefe und gleich⸗ artigen Schuldverschreibungen solcher Kreditinstitute gleich, welche durch Vereinigung von Grundbesitzern gebildet, mit Kor⸗ porationsrechten versehen sind und nach ihren Statuten die Be⸗ leihung von Grundstücken auf die im vorangehenden Absatz an⸗ gegebenen Theile des Werthes derselben zu beschränken haben.) Außerdem soll es unter eigener Verantwortung der betreffenden Behörden deren Ermessen überlassen sein, an Stelle geringerer Kautionsbeträge bis zur Höhe von 150 die Bürgschaft von Personen, die am Orte als sicher und zahlungsfähig bekannt find, als genügend anzunehmen.

Nach §. 61 des Strafgesetzbuches beginnt die drei⸗ monatliche Frist für die Stellung eines Strafantrages bei sogenannten Antragsdelikten mit dem Tage, seit welchem der zum Antrag berechtigte von der Handlung und von der Person des Thäters Kenntniß gehabt hat. In Beziehung auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Tribunal in einem Erkennt⸗ niß vom 5. Mai d. J. die Entscheidung gefäallt, daß bei In⸗ jurienprozessen der verklagte Beleidiger, welcher den Ein⸗ wand erhebt, daß die Kenntniß der Beleidigung Seitens des Klägers länger als drei Monate vor Anstellung der Klage zu⸗ rückdatirt, diesen Einwand zu beweisen hat.

Die Vorschriften der Gerichtsordnung über Zuzie⸗ hung der Ehemänner bei Prozessen der Ehefrauen finden, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals, Senats für Strafsachen, vom 21. April d. J., auf das Sühneverfahren vor dem Schiedsmanne keine Anwendung.

Der General⸗Postmeister hat sich in Dienstangele⸗ genheiten nach Hessen und Lothringen begeben.

Der hiesige hanseatische Minister⸗Resident, Dr. Krüger, ist von seinem Urlaube zurückgekehrt und hat die Geschäfte wieder übernommen.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die DDr. Brunner, Horn, Thiede, Rinne, Brettschneider, Klopstech, Schulze und Deutsch in Berlin, Sanitäts⸗Rath Dr. Marting in Orb, Dr. Schantz in Marburg, Dr. Schmittmann und Dr. Wiskemann in Marburg, Dr. Daub in Büngerbrück.

S. M. Schiffe „Kaiser“ und „Deutschland“ sind am 1. d. Mts. von Malta nach Gibraltar in See gegangen.

Bayern. München, 3. September. (Allg. Ztg.) Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist heute Vormittag mit dem Hofer Schnellzuge in Begleitung des Obersten Mischke hier eingetroffen und im Palais der preu⸗ ßischen Gesandtschaft abgestiegen. Zum Empfange hatten sich am Bahnhofe wegen Beurlaubung des preußischen Gesandten Frhrn. v. Werthern der preußische Geschäftsträger Gr. v. Dön⸗ hoff, sowie der Major v. Stülpnagel eingefunden. Der Kron⸗ prinz besichtigte nach eingenommenem Frühstück mehrere Stun⸗ den hindurch die Kunstausstellung. Nach einem Diner im preu⸗ ßischen Gesandschaftshotel reiste Höchstderselbe mit dem um 3 Uhr 20 Minuten von hier nach Regensburg abgehenden Courierzug in Begleitung seines Adjutanten, sowie des Majors v. Stülp⸗ nagel, weiter.

Die Mehrheit der Kammer der Abgeordneten hat bekanntlich die Mittel für die durch die neue Schulord⸗ nung von 1874 ins Leben getretene fünfte Klasse der Lateinschulen an den Gymnasien verweigert und hier⸗ auf beharrt, auch nachdem die Kammer der Reichsräthe diese Mittel bewilligt hatte; wie die „Allg. Ztg.“ nun vernimmt, wird in Folge dessen eine Aenderung der Schulordnung keineswegs eintreten, vielmehr die fünfklassige Lateinschule erhalten bleiben. Allerdings aber können, da im Budget keine Mittel hierzu gegeben sind, an den betreffenden Late’nklassen Studien⸗ lehrer nicht angestellt werden, vielmehr muß bis auf weiteres der Unterricht an denselben durch Assistenten ertheilt werden.

Se. Majestät der König hat dem Sekretär und Uebersetzer im Kaiserlich japanischen Finanz⸗Ministerium, Alexander von Siebold, in Jeddo das Ritterkreuz I. Klasse des Verdienst⸗ ordens vom heiligen Michael verliehen.

Bayreuth, 2. September. (Bayr. Tgbl.) gendes Schreiben aus dem Königlichen Kabinete an den Bürgermeister Muncker gelangt:

„Hochverehrtester Herr Bürgermeister! Se. Majestät der König haben mich zu beauftragen geruht, Ihnen, hochverehrtester Bürger⸗ meister, als dem Vertreter der Stadt mitzutheilen, daß Allerhöchst⸗

Heute ist fol⸗

seiner Umgebung während des eben beendeten Allerhöchsten Aufenthaltes dortselbst in so hervorragender Weise zum Ausdruck gebracht haben. Euer Hochwohlgeboren dürfen Ihren Mitbürgern versichern, daß Se. Majestät durch die überall aufgetretenen Kund⸗ ebungen treuer Ergebenheit mit wahrer Freude jene huldvolle Ge⸗ gerechtfertigt fanden, welche Allerhöchstdieselben so gerne für Bayreuth wie für alle Bayern im Herzen hegen. Besonderen Dank lassen Se. Majestät der König für die glänzende Ovation aus⸗ sprechen, welche Allerhöchstdemselben bei der Abreise dargebracht wurde. Ich gebe mir die Ehbre, diesen Mittheilungen die Versiche⸗ rung ausgezeichneter Hochachtung beizufügen, mit welcher ich bin Euer Hochwohlgeboren ergebenster v. Ziegler. Schloß Berg, den 31. August 1876.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 31. August. In der heutigen Sitzung des Landtags wurde in Erläuterung des Landtagsbeschlusses vom 14. Dezember v. J., auf Antrag der Finanzdeputation, der Fürstlichen Regierung die Ermächtigung ertheilt, die Klassensteuer der Genossenschaften, Kommandit⸗ und Aktiengesellschaften ganz zu erlassen, wenn das Einkommen nur 4 Proz. oder weniger als 4 Proz. des Aktien⸗ oder Einlagekapitales beträgt, dagegen in dem Falle, daß das Einkommen mehr als 4 Proz. beträgt, nur das über diesen Be⸗ trag hinausgehende Einkommen zur Steuer heranzuziehen. So⸗ dann wurde auf Antrag des Abgeordneten Reinhardt die Staats⸗ regierung ersucht, die Konzessionirung zu Schankstätten und zu Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus auch von dem vor⸗ handenen Bedüfniß abhängig zu machen.

Reuß ä. L. Greiz. 2. September. (Leipz. Ztg.) Ge⸗ neral⸗Feldmarschall Graf Moltke ist so weit wieder hergestellt, daß er die dem Vernehmen nach für morgen in Aussicht ge⸗ nommene Weiterreise nach Leipzig antreten kann. Gestern Mit⸗ tag hat er die Vertretec der Stadt empfangen und dann nach einer Fahrt durch die im Fahnen⸗ und Flaggenschmuck prangen⸗ den Straßen der Stadt, begleitet von seinen beiden Adjutanten, im Fürstlichen Park einen Spazier ang gemacht. Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 1. September. (Straßb. Ztg.) Am 18., 19. und 20. September finden zwischen Barr und Molsheim, resp. Schlettstadt und Barr die Detachements⸗ übungen der Brigaden statt, zu welchen je eine Escadron Kavallerie, je 2 Batterien Feldartillerie und je 1 Compagnie des Pionier⸗Bataillons Nr. 15 (letztere aus Metz) herangezogen werden. Hieran schließen sich vom 22. bis 28. d. M. die Divi⸗ sions⸗Manöver; dieselben finden zuerst mit zwei Abtheilungen gegen einander zwischen Molsheim⸗Urmatt und Wasselnheim statt mit 3 Bivouacs der Vorposten und einem der gesammten Division, an den beiden letzten Tagen zwischen Wasselnheim und Straßburg gegen einen markirten Feind. Die Rückkehr der aus⸗ wärtigen Truppentheile erfolgt per Eisenbahn.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. Sevptember. „Wiener Abendpost“ schreibt: „Eine telegraphische Mit⸗ theilung aus Petersburg konstatirt den lebhaften Antheil, welchen das russische Kabinet an der in Konstantinopel angebahnten Friedensvermittlung genommen. Es wird betont, daß die russische Regierung sowohl in Belgrad als in Cettinje nachdrücklich, im Sinne des Friedens gewirkt und sich dabei insbesondere die Mai⸗Abmachungen mit Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn vor Augen gehalten habe. Es sei kein Grund, anzunehmen, daß in Berlin und Wien nicht gleichartige Anschauungen vorwalten. Gleichzeitig wird von anderer Seite die Angabe widerlegt, als ob die englische Regierung in Sachen des Mediationsversuches sich von den übrigen Mächten getrennt und eine besondere Stellung einge⸗ nommen hab“. An den russischen Hinweis auf den Werth und die ungeschwächte Fortdauer des Drei⸗Kaiser⸗Bündnisses schließt sich daher andererseits die Versicherung, daß in der Frage der Friedensvermittelung die vollständigste Einigung zwischen allen europäischen Regierungen herrsche und daß sich daher die diplo⸗ matische Situation im Wesentlichen etwa so darstelle, wie sie zur Zeit der Ueberreichung des Reformprojekts an die Pforte ge⸗ wesen, nur daß England der jetzt schwebenden konkreten Frage gegenüber weder in prinzipieller, noch in praktischer Richtung einen Anlaß habe, seine damaligen Reserven aufrecht zu er⸗

alten.“

h 3. September. Aus Feldsberg wird gemeldet, der Kaiser gestern Nachmittags daselbst zu den Manövern ein⸗ getroffen sei.

4. September. In Folge einer Reklamation der österreichischen Regierung hat die rumänische Regierung, wie von gut unterrichteter Seite verlautet, die Verordnung, betreffend die Einhebung einer Personalsteuer von den in Rumänien lebenden Angehörigen fremder Staaten, zurückgezogen.

Prag, 1. September. Die „Bohemia“ theilt Folgendes mit: „Graf Hohenwart nnd Weiß v. Starkenfels seien eifrigst thätig, die Altezechen von der Nothwendigkeit des Eintrittes in den Reichsrath zu überzeugen, um gegen die Aus⸗ gleichsvorlagen zu stimmen, damit, wenn nach der Ver⸗ werfung der Vorlagen die Auflösung des Reichsraths erfolgt und Neuwahlen stattfinden, die Rechtspartei siege. Darum werde vorläufig die Mitwirkung der altczechischen Partei nur bei der Abstimmung verlangt. Die Altezechen seien geneigt, darauf einzugehen, aber die Frage habe für sie formale Schwierigkeiten. Seitens der Rechtspartei rathe man ihnen, der czechischen Bevölkerung zu er⸗ klären, daß, unbeschadet des Festhaltens an den bisherigen Prin⸗ zipien, der Eintrit: in den Reichsrath geschehe, weil durch den neuen staatsrechtlichen Zustand eine Erhöhung der Lasten geschaf⸗ fen werden solle. Diesbezügliche Entschlüsse der Altezechen sind noch ungewiß.“

Pest, 2. September. Die hiesigen Blätter widmen der morgen beginnenden Centennial⸗Feier des Palatins Erz⸗ herzogs Josef je nach ihrem Standpunkte verschieden geartete Betrachtungen. Dem „Pest. Lld.“ bietet dasselbe erneuerte Ge⸗ legenheit zur Feststellung der Thatsache, daß in Ungarn die „Kluft zwischen Krone und Volk geschlossen“ ist. „Eins“ so führt das citirte Blatt diesen Gedanken weiter aus „ist der Herrscher mit der Nation im Wollen und im Wirken. Der gekrönte ungarische König ist in eigener Person der Hüter der Verfassung und des Gesetzes und kein Schatten trübt den Einklang zwischen Volks⸗ thum und Dynastie. Dem ist so, aber dem war nicht so zu

allen Zeiten, und daß diese Wandlung eingetreten, dazu hat indirekt auch das Walten des Palatins Josef beigetragen.“ Mit der Palatin⸗Feier wird gleichzeitig die Eröffnung des mit einer Ausstellung verbundenen anthropologischen und prähistori⸗ schen Kongresses stattfinden; zu beiden sind die Mitglieder des statistischen Kongresses geladen. Graf Lonyay hat einer aus

dieselben stets mit freudigem Gefühle der aufrichtigen Anhänglichkeit eingedeak sein werden, welche die Bewohner Bayreuths und

““ Bewilligung dieses Ersuchens endgültig zugesagt. Er motivirte seine Sinnesänderung damit, daß er dem konstitutionellen Usus, dem er stets gehuldigt, gehorchen und eine Wahl für eine öffent⸗ liche Stellung annehmen müsse, und daß er hoffe, es werde bald die Zeit kommen, da an der materiellen Regeneration Ungarns ohne jede Parteirücksicht gearbeitet werden und er seine Erfah⸗ rungen anwenden können werde.

Agram, 1. September. In der heutigen Landtags⸗ sitzung hat Gyurgyevics, entgegen dem neulichen Klubbeschluß, die Interpellation an den Ban in Angelegenheit der Verhaftun von Aksientievics gestellt. Gyurgyevics fragte, ob den Ban jene Haussuchungen und Verhaftungen bekannt seien, welche in Agram, Karlstadt und Essegg vorgenommen wurden, ob ihm insbesondere bekannt sei, daß die Staatsanwaltschaft in Essegg bei Alsientievies gegen die Vorschrift des Gesetzes ohne Auftrag und Intervention des Gerichtes Hausdurchsuchung vor⸗ genommen und Alsientievics ohne vorhergegangene Einverneh⸗ mung eingezogen hat; auf welcher Basis und aus welcher Ver⸗ anlassung dies geschehen sei; ob der Ban dieses Vorgehen, und, wenn ja, aus welchen Gründen billige; wenn nicht, was er ge⸗ than habe, um die Aufregung und Erbitterung, die wegen dieser Vorgänge insbesondere unter den Serben platzgegriffen, zu be⸗

schwichtigen?

Schweiz. Bern, 2. September. (Köln. Ztg.) Wie der Handelsvertrag zwischen Frankreich und der Schweiz, so ist auch der von Oesterreich gekündigte Handelsvertrag auf nachträglichen Wunsch auf unbestimmte Zeit provisorisch ver⸗ längert worden. Was endlich den schweizerisch⸗italieni⸗ schen Handelsvertrag betrifft, welcher mit Mai 1877 abläuft, so wird vor dem Jahre 1877 ebenfalls nichts Entscheidendes

geschehen.

Niederlande. Haag, 4. September. (W. T. B.) Von gut unterrichteter Seite verlautet, daß die Minister der Ko⸗ klonien und des Krieges bei ihren Entlassungsgesuchen beharren. Dieselben würden durch das Mitglied des Staats⸗ raths, Dr. Swart, und durch den General⸗Major Beyen er⸗ setzt werden.

Großbritaunien und Irland. London, 5. Sep⸗ tember. (W. T B.) Die heutige „Times“ spricht sich abermals dringend für ein Zusammenwirken Eng⸗ lands und Rußlands zur Herstellung der Ruhe im Orient aus und erklärt insbesondere, sie glaube, daß es von der englischen Regierung abhänge, den Friedensschluß mög⸗ lich zu machen. Die englische Regierung würde denselben viel⸗ leicht auch allcin zu Stande zu bringen vermögen, um viel ge⸗ wisser aber sicher im Einverständniß mit Rußland.

(W. T. B.) Die Zahl der Meetings die wegen der von den Türken begangenen Grausamkeiten abgehalten werden, nimmt mehr und mehr zu. Von Gladstone ist eine Zuschrift veröffentlicht worden, worin derselbe anzeigt, daß er in einem am Sonnabend in Greenwich stattfindenden Meeting eine Rede halten werde und worin er zugleich den Wunsch ausspricht, daß die Bewegung sich der ganzen Nation mittheilen möge. Auf einem Meeting in Rochdale wurde ein Schreiben Brigths verlesen, worin derselbe die Nothwendigkeit betont, sich von aller politischen Solidarität mit der Türkei los⸗ zusagen und erklärt, daß jede Stadt gegen die Mißwirthschaft der Türken protestiren müsse.

Wie „Daily News“ hört, befindet sich eine Flug⸗ schrift Gladstones über die bulgarischen Grausam⸗ keiten und die orientalische Frage unter der Presse und wird in wenigen Tagen veröffentlicht werden.

(E. C.) Die Admiralitäthat bei Privatfirmendrei kleine Torpedo⸗Dampfer bestellt, die ohne Verzug in Angriff ge⸗ nommen werden sollen. Im Arsenal von Woolwich wurden Versuche zur Bedienung schwerer Geschütze vermittelst einer Dampfmaschine angestellt, welche sehr befriedigend aus⸗ fielen. Eine Maschine von 8 Pferdekraft richtete ein Geschütz von 38 Tonnen, lud und reinigte es mit Hülfe von blos 5 Ar⸗ beitern und binnen 1 ½ Minuten.

Fr⸗enkreich. Paris, 3. September. (Köln. Ztg.) Nach den ersten Berichten, welche beim Kriegs⸗Ministerium über die Einstel⸗ lung der Reservisten eingelaufen sind, ist Alles in der größten Ordnung und Ruhe von Statten gegangen. Die vorläufigen Maßregeln sind äußerst sorgfältig getroffen worden und die Rekrutirungs⸗Kommandanten so wie die Ober⸗Befehls⸗ haber der Armee⸗Corps haben über deren Ausführung streng gewacht. In Folge dessen haben 128,000 Mann, die Tags zuvor noch zu Hause waren, 24 Stunden später in den Depots der verschiedenen Regimenter versammelt wer⸗ den können. Der Marine⸗Minister hat Urlaub genommen und Paris verlassen; auch der Direktor des gesammten Personals im Marine⸗Ministerium begiebt sich aus Gesundheitsrücksichten aufs Land. Vor seiner Abreise hat der Minister noch einen Vertrag mit der „Lesellschaft der Eisenwerke des Mittelmeeres“ abgeschlossen über den Bau von zwei eisernen Transportschiffen, die den Namen „Shamrock“ und „Tonquin“ erhalten und binnen 26 Monaten auf den Werften von Toulon und Havre fertiggestellt werden sollen. Die Kosten sind auf etwa 3 Mill. Fr. an⸗ geschlagen. Die Schiffe haben eine Länge von 105 und eine Breite von 16 Meter, und man wird an ihnen alle die Vervoll⸗ kommnungen zur Anwendung bringen, welche man seit dem Bau des „Mytho“ als ausführvar erkannt hat; sie sind zur Herstellung eines regelmäßigen Verkehrs zwischen dem Hafen von Toulon und der französischen Kolonie von Cochinchina bestimmt. Jedes Schiff kann 1200 Passagiere aufnehmen und bietet außerdem noch genügenden Raum füͤr die Unterbringung kranker Soldaten, die das asiatische Klima nicht vertragen können und deshalb in die Heimath zurückgebracht werden müssen.

Die „Köln. Ztg.“ theilt aus dem Reglement für die Weltausstellung von 1878 Folgendes mit:

Die beiden ersten Artikel geben das Datum der Eröffnung ꝛc. an. Art 3 beauftragt den Ackerbau⸗ und Handels⸗Minister und den Minister des Unterrichts und der schönen Künste in Gemeinschaft mit der Ober⸗Ausstellungskommission mit der allgemeinen Organi⸗ sation der Ausstellung. Art. 7 ladet die fremden auf Ersuchen der französischen Regierung konstituirten Kommissionen ein, so bald als möglich mit dem General⸗Kommissar in Verbindung zu treten. Art. 9 giebt die neun Gruppen an, in welchen die Ausstellungsgegen⸗ stände vertheilt werden. Diese sind: 1) Kunstwerke, 2) Erziehung, Un⸗ terricht, Material für die Künste, 3) Möbel und was dazu gehört, 4) Ge⸗ webe, Kleidung, rohe und verarbeitete Produkte, 5) Bergwerkswesen, 6) Handwerkszeug u. s. w. für mechanische Induftrie, 7) Nahrun 3⸗ produkte, 8) Ackerbau, 9) Gartenbau. Ein besonderer Saal ist für die retrospektiven und ethnologischen Ausstellungen zurückbehalten. Art. 10 besagt: Es wird von dem General⸗Kommissar ecin methodi⸗

Zenta beiihm erschienenen Deputation, welche gekommen war, ihn um Annahme des Mandats der genannten Stadt zu bitten, die

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religiösen Gesang der Proklamation an.

saatt. Der Fürst soll demselben erklärt haben, daß sein Kon⸗

scher und allgemeiner Katalog der Produkte aller Nationen angefertigt 8 11““

werden, welcher den Platz andeutet, den sie in den Palais, den Par und den Gärten inne haben. Jede Nation wird 1ö2 . Haa⸗ haben, auf ihre Unkosten und in ihrer Sprache einen besonderen Katalog anfertigen zu lassen. Art. 13 bestimmt: Die französischen und fremden Aussteller haben keine Miethe für ihre Pläͤtze in der Ausstellung zu bezahlen Art. 16. Es werden zur Ausstellung nur solche Werke französischer und fremder Künstler zugelassen, welche seit dem 1. Mai 1867 angefertigt wor⸗ den. Art. 17. Diese Werke gehören folgenden sieben verschiedenen Gattungen an: 1) Malerei, 2) Zeichnungen, Aquarelle, Pastelle, Por⸗ zellan, Glasmalerei ꝛc; 3) Bildhauerei; 4) Kunststecherei (Medaillen und Edelsteine); 5) Architektur; 6) Kupferstiche; 7) Lithographieen. Art. 18. Ausgeschlossen siad: 1) Die Kopien; 2) die nicht ein⸗ gerahmten Gemälde; 3) die Skulpturen aus nicht gebrannter Erde, der Industrie. Art. 23. Alle explosiblen und gefährlichen

rodukte dürfen nicht auszestellt werden. Spiritus, Oel, Essenzen ꝛc. werden nur in soliden Gefäßen von geringer Größe zugelassen. Art. 27. Die Erbauer von Apparaten, welche die Anwendung von Wasser, Gas oder Dampf erheischen, müssen erklären, wie vie! Wasser, Gaz oder Dampf sie bedürfen Art. 24 Das Wasser, das Gas oder der Dampf, der für die Maschinen nothwendig ist, wird unentgeltlich ge⸗ liefert. Die Herstestung der Verbindung bleibt den Ausstellers über⸗ lassen. Art. 31. Die Aussteller werden ausdrücklich aufgefordert, den Kaufpreis der ausgestellten Gegenstände anzugeben. Art 32. Die verkauften Gegenstände können vor Ende der Ausstellung nicht zurück⸗ gezogen werden. Art. 35. Eine allgemeine Ueberwachung gegen Diebstahl und Entwendungen wird hergestellt. Art. 36. Die Ver⸗ waltung weist jede Verantwortlichkeit für vorkommende Diebstähle und Entwendungen zurück.

Wie die „Köln. Ztg.“ hört, will Leon Renaud, der frühere Polizei⸗Präfekt, unter dem Titel: „Centre droit Libéral“ nach Wiederbeginn der Session eine neue Partei bilden. Diese steht in Verbindung mit den Bemühungen der Konstitu⸗ tionellen, deren Bestreben darauf gerichtet ist, die Mehrheit der Kammer und des Senats mehr nach rechts zu verschieben.

5. September. (W. T. B.) Durch ein heute ver⸗ öffentlichtes amtliches Dekret wird der ganze für die Welt⸗ ausstellung von 1878 bestimmte örtliche Raum zum wirk⸗ lichen Entrepotplatze erklärt und bestimmt, daß alle Erzeug⸗ nisse des Auslandes unter den Bedingungen des inter⸗ nationalen Transits ohne jede Durchsuchung, oder nach Wahl der Interessenten unter den Bedingungen des nationalen Tran⸗ sits mit einer nur summarischen Durchsuchung, direkt nach dem Ausstellungspalaste befördert werden sollen. Diejenigen zur Ausstellung zugelassenen Waaren, welche der Konsumtion (con- sommation) überlassen werden, sollen nur denjenigen Zollsatzen unterliegen, welche für ähnliche Erzeugnisse der meist begünstigten Nation zulässig sind. .

Türkei. Ueber die Absetzung Sultan Murads vV. und die Thronbesteigung Abdul Hamids II. berichtet die „Correspondence orientale“ vom 31. August:

Seit einiger Zeit war der Gesundheitszustand des Sultan Murad V. ein solcher geworden, daß es unmöglich war, ihn länger auf dem Thron zu lassen. Der Ministerrath hatte sich schon öfter mit dieser Frage beschäftigt und so gern man auch einen Regierungs⸗ wechsel vermieden hätte, zumal bei der jetzigen kritischen Zeit, war doch die Nothwendigkeit, Murad V. das Scepter aus der Hand zu nehmen, unabweislich geworden. 8

Ihn länger auf dem Thron zu lassen, war nach den Lehren eine fl grante Verletzung der Gesetze des ottomanischen

eiches. G

Die Absetzung war also im Prinzip seit einigen Tagen entschieden. In der That setzte am letzten Dienstag der Greoßvezier offiziell dem Scheik⸗ ul⸗Islam den beklagenswerthen Zustand des Nervensystems Sultan Murads auseinander und zeigte, daß dies System so er⸗ schüttert sei, daß Se. Majestät unfähig jeder intellektuellen An⸗ strengung sei und der Sultan selbst wüͤnschte, der schweren Bürde der Souveränetat enthoben zu sein. Darauf hin entwarf der Scheik⸗ ul⸗Islam den nothwendigen „Fetva“, und Murad V. hatte aufgehört zu b“

an behauptet auch, daß die Sultanin Valideé, die Mutter Murads 5 selhst an den Großvezier Mehmed Ruschdi Pascha einen Brief gerichtet, in dem sie erklärte, daß ihr Sohn unglücklicher Weise unfähig zu regieren sei. Außerdem hatte sich am Mittooch im Publi⸗ kum das Gerücht verbreitet, daß der folgende Morgen zum Wechsel des Regenten bestimmt sei. In der That ließen in der Nacht selbst E begreifen, daß ein großes Ereigniß sich vor⸗ ereite.

Am Mittwoch Abend ließ der Großvezier den Miniftern und allen hohen Staatsbeamten die Aufforderung zugehen, sich am Don⸗ nerstag Morgen um 3 Uhr (türkisch) im Palast Top⸗Capu zu ver⸗ A

Am Morgen um halb acht verließ der Erbprinz Abdul Hamid Effendi den Palast Dolmg⸗Bagtsche, 18 be dem Minister Mahmud Pascha, seinem Schwager. Der Prinz befand sich in einem geschlossenen und durch ein Peleton Kavzallerie eskortirten Wagen. Er begab sich nach dem Serail von Top⸗Capa, indem er die Straße nach Taxim, von den Kleinen Lagern, vom Perschemle⸗Bazar und der Bruͤcke von Haꝛakeny einschlug. 3

Bei seiner Ankunft im Serail wurde der Prinz Abdul Hamid Effendi von Mehmed Ruschdi Pascha, dem Großvezier, Holrullah Effendi, dem Scheit⸗ul⸗Islam, Midhat Pascha, dem Vorsitzenden des Staatsraths und einigen anderen hohen Beamten empfangen. Bald darauf kamen die Minister, die Großwürdenträger, die Ulemas, die Generale und die Mehrzahl der oberen Angestellten.

Das Gebet wurde im Heiligthum pehalten, wo der Hirkar⸗ Scherif (der Mantel des Propheten) aufbewahrt wird. Am Eade der religiösen Ceremonie wurde die Akte der Anerkennung des Souveräns vom Scheik ul⸗Islam verlesen. Nach einigen Augenblicken Ruhe er⸗ schien Sultan Hamid auf der Esplanade von Orta⸗Capu, wo man den Thron von massivem Golde, der zur Einsetzung der Sultane dient, aufgestellt hatte. Sofort stimmten die Ulemas, im Halbkreise vor dem Thron aufgestellt, den die Minister umgaben, dreimal den . Die Umstehenden antwor⸗ teten durch „Amins“ (Amen). Unverzüglich ließ das Musikcorps des Sultan die Kaiserliche Hymne ertönen, die Soldaten präsentirten das Gewehr und enthustastische Jubelrufe erschallten unter den alten Halten von Top⸗Capu. 1 „In diesem Augenblicke wurde die Fahne des Sultans auf den öffentlichen Gebäuden aufgezogen und von 101 Kanonenschüssen von den Landbatterien und den Panzerschiffen salutirt.

8 Nach der Ceremonie des Biàt, die diesmal am herkömmlichen Orte ausgeführt wurde, nahm der Sultan die Huldigungen der Masse von Anwesenden entgegen und begab sich dann ins Seraskierat, wo er von den Truppen der hauptstädtischen Garnison mit Akklamation be⸗ grüßt wurde und kehrte zur See in einem Parade⸗Calk unter dem Donner der Artillerie⸗Salven von den Schiffen der Flotte und den e von Tophane und Scutari nach dem Palast Tscheragan rück.

„— Derselben Korrespondenz entnehmen wir noch folgende Mittheilung: „Wie es scheint, findet zwischen Sultan Abdul Hamid und Midhat Pascha augenblicklich eine Annäherung

stitutionsprojekt ernstliche Beachtung verdiene und daß es reiflich geprüft werden solle.“

Der „Turquie“ vom 26.—29. August entnehmen wir folgende Mittheilungen:

sogar mit einem kleinen Agio bezahlt worden. Der „Levant Herald“ schreibt: „Wir erfahren, daß sich die Pforte vor Kurzem an das Wiener Kabinet gewendet hat, um die Auto⸗ risation zu erlangen, ungefähr tausend verwundete Sol⸗

zu Lande auf dem Wege über Mitrovitza und Salonich zu lang

fördern zu dürfen. Obschon gesperrt ist, hat die österreichische Re ierung dennoch aus Gründen

erlaubt, daß sich ein Transportschiff an die Mündung der Na⸗ renta begebe, um die Verwundeten an Bord zu nehmen. Der „Assyr“, welcher mit Truppen und Munition von Konstantinopel nach Antivari abdampfte, ist beauftragt worden, auf der Rück⸗ fahrt die Verwundeten einzuschiffen.“ Die, wie gemeldet, unter Vorsitz Akif Paschas eingesetzte Spezialkommission zur Untersuchung der bulgarischen Angelegenheiten wird die verschiedenen Berichte und die Urtheile der außerordentlichen

gleichen und dann einen authentischen Generalbericht zu erstatten haben. Ein Brief aus Canéa auf Candia spricht von vielen Einrichtungen, welche in Folge eines Veziratbefehls getroffen wurden. So verpflichtet ein Telegramm die Gouverneure der Provinzen, sofort in den Hauptstädten Kommissionen einzusetzen, um die Schulden der Pächter an den Schatz zu prüfen. Die als zahlungsunfähig Anerkannten sollen aus den Listen gestrichen, die Zahlungsfähigen zur Bezahlung aufgefordert und ihnen eventuell ein genügender Aufschub bewilligt werden. Ferner soll, da der Aufschlag zum Zehnten der Kasse des allgemeinen Nutzens zufließt, die den Zweck hat, die türkischen und christlichen Schulen zu heben, so sollen die Lokalbehörden für fähige Lehrer sorgen, um neue Schulen zu errichten und die alten zu heben. Gemischte Komissionen sollen eingesetzt werden, um eine Ver⸗ ständigung zwischen dei Gläubigern und den Schuldnern auf der Basis eines besonders zu diesem Zwecke verfaßten Reglements herbeizuführen. Den Hesuchen der Einwohner um Errichtung von Druckereien und Herausgabe von Zeitungen soll nach den gesetzlichen Vorschriften Gewährung zu Theil werden. Die Ge⸗ richtssitzungen sollen, mit der bekannten Ausnahme, öffentlich sein und die Gerichtsꝛage dem Publikum bekannt gemacht wer⸗ den. Dem „Vakit“ wird aus Skutari in Albanien ge⸗ schrieben: „Dus kleine Fort Medun ist sehr solide und gut be⸗ festigt; außerdem reichlich verproviantirt und kann den Angriffen der Montenegriner lange widerstehen, ohne irgend einer Hülfe des Armee⸗Corps von Podgorizza zu bedürfen.“

Konstantinopel, 4. September. (W. T. B.) Redif Pascha ist zum Kriegs⸗Minister ernannt worden. Abdul Kerim Pascha bleibt Generalissimus der türkischen Truppen.

gramme vor: folgende Tele⸗

Kdonstantinopel, 4. September. (W. T. B.) Die tür⸗ kische Armee hat nach hier eingegangenen Nachrichten bei Alexinatz noch weitere Vortheile errungen.

Ragusa, 4. September. (W. T. B.) Nach hier vorlie⸗ genden Nachrichten hat Moukhtar Pascha die Grenze von Montenegro bereits überschritten und die Höhen bei Grahovo besetzt. Es heißt, Djelladin Pascha sei in Tre⸗ binje in Folge eines Befehls Moukhtar Paschas wegen Unbot⸗ mäßigkeit verhaftet worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. Septem⸗ ber. Das „Journal de St. Pétersbourg“ widmet heute dem Sultan Murad V. einen Nachruf, in dem es u. A.

eißt:

3 „Wie kurz auch seine Regierung gewesen, so werden doch die skeptischsten Leute eingestehen müssen, daß sie in der Geschichte des türkischen Reichs sich markirt habe, und das nicht nur durch die Art und Weise ihrer Inauguration und durch die Bedin⸗ dungen, unter denen sie wieder verschwunden ist. Einer der Vorwürfe, welche der türkischen Administration gemacht wurde, war die Instabilität der Ministerien. In dieser Beziehung wird man eine gewisse Aenderung, wenn auch nur relativ, nicht bestreiten können. Es giebt einen Großvezier und Minister, die, abgesehen von den Lücken, welche der Revoiver Hassans in ihren Reihen gerissen, schon dem dritten Souveräg dienen, und im Gegensatz zu der Inkonvenienz, welche man früher beklagte, sind sie es, welche gegenwärtig Sultane kreiren und absetzen.

Darin liegt aber nicht die einzige Veränderung in der Situation des türkischen Reiches während der kurzen Inhaberschaft des Thrones seiner Vorfahren Seitens Murads V. Seine Erhebung wurde von einem Theile der Meinung Europas als das Signal zu großen Re⸗ formen begrößt, welche erfolgen müßten und deren bevorstehende Pro⸗ mulgation nicht nur die am Ruder stehenden Staatsmänner in ihrem Unternehmen ge⸗gen Abdul⸗Yziz rechtfertigte, sondern auch die Aktion Europas zum Zwecke, der unerfräglichen Situation ein Eade zu machen, verzögerte. Diese Pause in der Aktion der Mächte hatte zuc Folge einerseits die Entf⸗sselung des Krieges, welcher noch andauert, andrer⸗ seits eine Expleston von wilden Leidenschaften, welche das öffentliche Bewußtsein einen Schrei des Schreckens und Entsetzens ausstoßen ließ.

Was die projektirten Reformen, die versprochenen Verbesse⸗ rungen betrifft, so weiß man, was aus ihnen während der letzten drei Monate geworden ist. Wir wollen übrige s auf Grundlage der seit einiger Zeit von den Zeitungen gebrachten Daten über die Neigungen des neuen Souveräns noch keinen Schluß auf die beginnende Regie rung ziehen; die Intentionen des jungen Prinzen sind uns unbekannt. Die verschiedenen sich widersprechenden Nachet sten sind aber darin einig, daß er den Enthusiasmus nicht theilt, welchen sein Beuder für die Reformen, deren Vaterschaft man dem Präsidenten des Staats⸗ raths zuschrieb, hegte oder wie er demselben wenigstens beigelegt wurde. Ohne Zweifel wird man sich in der Voraussetzung nicht täuschen, daß, wern man in letzter Zeit von diesen großen Projekten gelassen hat, man sich den Gesichtspunkten desjenigen anschloß, wel⸗ cher bald herrschen sollte.

Uebrigens machte sich Europa, abgesehen von den Leuten, für welche der Glaube an diese Reformideen eine politische Nothwendig⸗ keit bildete, keine Illusionen darüber. Für Diejenizen aber, welche deren noch besitzen, hat die Regierung Murads V. das Verdienst ge⸗ habt, ihnen die Augen zu öffnen und sie davon zu überzeugen, daß die Besserung des Schicksals der christlichen Unterthanen der Türkei nicht den Inspirationen einer Regierung überlassen werden darf, welche ihre politische und soziale Anschauungsweise aus den Ver⸗ sammlungen der Softas schöpft und tscherkessische Horden herbei⸗ ruft um die kontributive Stärke ihrer christlichen Unterthanen zu vermehren. 8

Die Minister welche sich durch die Emeute vom 11. Mai an die Spitze berufen ließen, sind noch an derselben. Dieselben haben eine Straßen⸗ und eine Palastrevolution unternommen; sie haben verfucht, sich auf den religiösen Fanatismus der Massen zu stützen und gleicher⸗ weise die curopäische Meinung durch weite und umfassende Versprechungen zu gewinnen. Jetzt bleibt abzuwarten, durch welche Mittel sie sich weiter zu halten suchen werden. Inzwischen ist es ihnen gelungen, den Respekt, welcher dem Throne zukommt, durch die Veränderungen zu erschüttern, welche ihre Politik nothwendig machte; sie haben dem

Vom Kriegsschauplatze liegen

Das Papiergeld ist bei seinem Erscheinen am Sonn⸗ abend vom Publikum mit dem größten Eifer aufgenommen und

daten und Offiziere in der Herzegowina, deren Transport

und zu ermüdend gewesen wäre, über österreichisches Gebiet be⸗ der Hafen von Klek noch immer

der Humanität dieses Ansuchen der Hohen Pforte bewilligt und

Gerichtshöfe zu prüfen, diese Dokumente mit den Berichten der fremden Kommissare, die Bulgarien durchreist haben, zu ver⸗

s gen mußten und der Krieg, welchen sie ange’ acht, setzt sich unter wenig günstigen Bedingsngen für die türkische Arn⸗ ee fort.

Auf diese Wetfe sieht man, daß in der That die kurz Regierung V. in der Geschichte des türkischen Reiches markirt sein

Am 27. August empfing Se. Majestät der Kyiser in Zarskoje⸗Sselo folgende zum internationalen Orien⸗ I talistenkongreß in St. Petersburg eingerroffenen Verreter der fibirischen Fremdvölker: Vom Stamme der Burjaten Den Ober⸗Taischa des bargusinschen Stammes, Gouvernementa⸗ sekretär Konstantin Zyren⸗Shab Ssacharow, den Ober⸗Taischa des kharinschen Stammes Zydyp⸗Badmajew, das Geschlechts⸗ haupt des kharinschen Stammes Zydyp Ljuschijew und den Geschlechtsältesten des bargusinschen Stammes Rintschin Ssotiew; vom Stamme der Jakuten Peter Bobpossow und Jegor Sslepzow und den denselben attachirten Beamten des Ceneral⸗Gouverneurs von Ostsibirien, Doktor der Naturwissenschaften Neumann.

Dänemark. Kopenhagen, 4. September. ie’ Viborg telegraphisch gemeldet wird, der 25 n die Königin, König Georg und Königin Olga von Griechenland, der Kronprinz und die Kronprinzessin von Dänemark, Prinzessfin Thyra und Prinz Johann am Sonnabend Nachmittag daselbst erwartet, um an der am Sonntag statt⸗ findenden Einweihung des neu restaurirten Domes Theil zu nehmen. 8

Nr. 15 des Archivs für ost und Telegraphie, Bei⸗ heft zum „Amts⸗Blatt der 5.S. heun ne 4.5 2 Verwaltung⸗ hat folgenden Inhalt. Aktenstücke und Aufsätze: Statistik der schweizerischen Postverwaltung für das Jahr 1875. Zur Entwickelung des inländischen Telegraphentarifs. Das Post⸗ wesen in den britischen Besitzungen in China. Bosnien und die Türkei. Berlin und die Mark Brandenburg vor 250 Jahren. Kleine Mittheilungen: Ursprung des Ausdrucks „Telegramm“ Eine neue Verwendung von Brieftauben. Verkehrs⸗ un⸗ Geschäfts⸗ verhältn’sse der Postbezirke von Berlin und Wien. Marianani's Rhs Elektrometer. Verwendung der Elektricität zu gewerblichen Zwecken. Literatur des Verkehrswesens. Zritschriftenüberschau.

Statistische Nachrichten.

„In der Präsidentschaft Madras sind in dem ers⸗ Vierteljahre 1876 durch Tiger und Reptilien worden: 452 Pferde, 529 Kühe, 204 Kälber, 124 Ochsen, 125 Schafe 189 Ziegen, 7 Ponies, 8 Esel, 89 Hunde und 12 Schweine. Im Bhaugulpore⸗Distrikt des unteren Bengalens sind in sechs Jahren 1434 Personen durch wilde Thiere getödtet wor⸗ den. In derselben Zeit aber wurden im eigentlichen Bengalen 13,401 getödtet, nämlich 4218 durch Tiger, 1407 durch Leoparden, 4287 durch Wölfe, 174 durch Hyänen, 105 durch Bären, die übrigen durch Schakals, Elephanten u. A. Die Kosten des Gouvernements an Be⸗ lohnungen für Tödtung wilder Thiere (an Zahl 18,196) betragen 6500 Pfd. Sterl. in jenen sechs Jahren. Im letzten Jabre belief sich der Verlust an Menschenleben in den Centralprovinzen auf 506 unter denen viele Kinder; die Zahl der erlegten Thiere war: 518 Tiger, 895 Panther und Leoparden, 534 Bären, 467 Wölfe, 475 Hyänen. Durch Wölfe allein kamen im letzten Jahre um: 5 Männer 2 Weiber, 72 Knaben und 80 Mädchen. 8

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der „Allg. Ztg.“ wird aus Nürnberg unter dem 2. Sep⸗ tember geschrieben: „Im Neubau des Germanischen Museums schreiten die Arbeiten derart fort, daß bereits ein Theil der neuen Räumlichkeiten benützt werden kann. So wird jetzt in dem mit den Wappen der ehemaligen freien deutschen Reichsstädte geschmückten Saal⸗ die Kostüm⸗S ammlung, zu deren Unterbringung es bis jetzt an Platz fehlte, aufgestellt, und in dem Saale, dessen reiche Aus⸗ schmückung der Vecein der deutschen Standesherren bestritt, findet die Waffensammlung Unterkunft. Da die Waffensammlung trotz ihrer Reichhaltigkeit manche Lucken aufweist, zeigt sich im Kreise der Standesherren große Geneigtheit durch Geldbeiträge zur Vervoll⸗- ständigung derselben beizutragen, und es hat zu diesem Zweck bereits Graf Otto zu Stolberg⸗Wernigerode den Betrag von 2000 ℳ, Fürf Karl Löwenstein Wertheim⸗Rosenberg von 300 gespendet.“

Der hiesige Bildhauer Professor Keil, dessen in Ems mo dellirte und mehrfach wiederholte vorzügliche Büste Sr. Mafestät de Kaisers sich einer hohen Werthschätzung erfreut, ist, der „Post“ zu folge, mit dem Auftrage betraut worden, in Var;ja eine Büste de Fürsten Bismarck nach dem Leben zu modelliren.

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Der 39. Jahresbericht des Vereins für Geogra⸗ phie und Statistik in Frankfurt a. M. enthält u. A. eine Beschreibung der deutschen Kolonien in Südrußland von dem Lehrer P. Diehl, welcher dieselben selbst bereist hat, sowie eine Darlegung der Resultate der neuesten Tiefseeforschungen von Dr. G. v. Bogus lavski, nebst einer graphischen Darstellung der Entwickelung unserer Kenntnisse von der arktischen Region, gezeichnet vom Oberlehrer Dr. F. A. Finger.

Ueber die Vorbereitungen für die am 18. September in Hamburg zusammentretende 49. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte wird gemeldet: Das Redaktions⸗ Comité hat unter Hinzuziehung zahlreicher wissenschaftlicher Kräfte eine umfangreiche Festschrift ausgerrbeitet, welche Hamburg in naturhistorischer und medizinischer Beziehung schildern soll. Auch der naturwissenschaftliche Vrrein läßt eine Abhand ung erscheinen und den Naturforschern als Festgabe entgegenbringen. Der Verein für na⸗ turwissenschaftliche Unterhaltung hat eine Kollektivausstellung hamburger ethnographischer und naturwissenschaftlicher Privatsammlungen im neuen Schul ebäude veranlaßt. Die Schätze des Museums Godeffroy sind in uene Räume gebracht, um den erwarteten Gästen in ihrer ganzen Bedeutung und Ausdehnung zur Schau gestellt zu sein. Die Zoolo⸗- gische Gesellschaft hat ihren während der acht Versammlungs- tage allen Theilnehmern und Theilnehmerinnen unentgeltlich gröffnet. Am Montag, den 18. September, fiandet die erste allgemeine Sitzung statt, und zZwar im großen Sagebielschen Saale, nachdem da elbst Abends vorher die Begrüßung der Gäste stattgefunden haben wird. Am Mittwoch, den 20., und Sonnabend, den 23, sollen zwei weitere allgemeine Sitzungen folgen, für die bisher folgende Vor⸗ träge definitiv anzemeldet sind: Professor Preyer (Jena) über natürlichen und künstlichen Schlaf, Professor Dr. Winkel (Dresden) über die Mittel zur weiteren Ausbildung des Arztes in seinem Be⸗ rufe, Prof. Waldeyer (Straßburg) über die Entwickelungsgeschichte thierischer Organismen, Dr. G. Nachtigal (Berlin) über Baahirmi und seine Heidenländer, Prof. Möbius (Kiel) über die äußeren Lebens- verhältnisse der Seethiere, Geh. Sanitäts Rath Dr. Ravoth (Berlin) über Auffassung und Behandlung der Mathematik als vaturwissen⸗ schaftliche Disziplin. Für Dienstag, den 19. September, Donnerstag. den 21., und Freitag, den 22., von Morgens 9 Uhr an, sind Sek⸗ tionssitzungen angesetzt, denen Exkursionen und Besichtigungen von wissenschaftlichen Instituten und Fabriken auzureihen sind. Zugleich haben die schleswig⸗holsteinischen verzte ihre Jahresversammlung nach Hamburg verlegt, und werden die Gyaäkologen und Mrteorologen ihren jährlichen Kongreß doselbst abhalten. Damit das Ziel der ältesten und bedeutendsten der deutschen Wanderversammlungen erreicht, hat das Centralcomité von dem Arrangengent großer Feste absehen zu müssen geglaubt, aber dafür Sorge getragen, daß den Gästen Ge⸗

Staate jede Sympathie Europas entfremdet; sie haben im Innern des Reichs fanatische Leidenschaften entfesselt, vor denen sie sich beu⸗

iegenheit gegeben werde, die landschaftlich schöne Umgebung Hamburgs kennen zu lernen, und daß der erwanschte Verkehr der Gaͤste unter