1876 / 232 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Oct 1876 18:00:01 GMT) scan diff

von Schröder, Major im 3. Magdeburgischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 66,

Solms, Ober⸗ und Corps⸗Auditeur beim III. Armee⸗Corps,

Freiherr von Stosch, Hauptmann vom Generalstabe der Garde⸗Kavallerie⸗Division, 2 von F. tünzner, Hauptmann vom Generalstabe des IV. Armee⸗ Corps, von Sydow, Oberst zur Disposition und Bezirks⸗Comman⸗ deur des 2. Bataillons (Gera) 7. Thüringischen Landwehr⸗ Regiments Nr. 96, Freiherr Treusch von Buttlar⸗Brandenfels, Major und Commandeur des Garde⸗Train⸗Bataillons,

Ule, Oberst z. D. und Bezirks⸗Commandeur des 1. Bataillons

( beech 8. Brandenburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 64, 3 Graf von Wartensleben, Major im Garde⸗Husaren⸗ Regiment, von Wedelstaedt, Major im 3. Garde⸗Grenadier⸗Regi⸗ ment Königin Elisabeth, von Werder, Major im 2. Magdeburgischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 27,

Wiebe, Hauptmann im Thüringischen Feld⸗Artillerie⸗Regi⸗ 1 ment Nr. 19,

Wiegelmann, Seconde⸗Lieutenant außer Dienst und Zahl⸗ meister beim Garde⸗Kürassier⸗Regiment,

Freiherr von Wilczeck, Major im Garde⸗Füsilier⸗Regiment,

von Willich, Major im Magdeburgischen Dragoner⸗Regi⸗ 1 ment Nr. 6,

Wimmel, Hauptmann im 1. Brandenburgischen Feld⸗

8 Artillerie⸗Regiment Nr. 3 (General⸗Feldzeugmeister),

von Windisch, Hauptmann à la suite der Armee, Mit⸗ glied der Intendantur des IV. Armee⸗Corps,

von Wißmann, Major und Commandeur des Branden⸗ burgischen Pionier⸗Bataillons Nr. 3,

Ziemietzky, Hauptmann à la suite des 3. Garde⸗ Grenadier⸗Regiments Königin Elisabeth, Compagnie⸗ führer bei der Unteroffizierschule in Weißenfels; den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern:

Conrady, General⸗Major und Commandeur der 8 4. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, von Drigalski, General⸗Major und Commandeur der G 2. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, Freiherr von Loë, General⸗Major und General à la saite, Commandeur der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade;

den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse 1 mit Schwertern am Ringe: Freiherr von Amelunxen, Oberst und Chef des General⸗ stabes des IV. Armee⸗Corps, Graf von Haeseler, Oberst und Commandeur des 2. Bran⸗ denburgischen Ulanen⸗Regiments Nr. 11, von Hahnke, Oberst und Chef im Generalstabe des III. Armee⸗Corps, on Oppell, Oberst und Commandeur des 2. Garde⸗Regi⸗ ments zu Fuß; 8 den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: von Alten, Oberst und Flügel⸗Adjutant, Commandeur des Regiments der Gardes du Corps, von Brozowski, Oberst und Commandeur des 1. Garde⸗ 8 Dragoner⸗Regiments, Freiherr von Eller⸗Eberstein, Oberst und Commandeur des 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiments, E“ von Görne, Oberst und Commandeur des Brandenburgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 52, von Grolman, Oberst à la suite des 4. Garde⸗Regiments zu Fuß, beauftragt mit der Führung der 3. Garde⸗In⸗ fanterie⸗Brigade, Henry, Wirklicher Kriegsrath und Militär⸗Intendant vom Garde⸗Corps, Dr. Puhlmann, Ober⸗Stabsarzt 1. Klasse, Regimentsarzt beim C“ berst und Commandeur des Garde⸗Füsilier⸗

von

von

von Sannow, O b Regiments, von Schlichting, Oberst und Commandeur des 3. Garde⸗ Grenadier⸗Regiments Königin Elisabeth, on Wienskowski, Oberst und Commandeur des 4. Thü⸗ ringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 72; on Wussow, Oberst und Commandeur des Kaiser Alexan⸗ der Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1, Freiherr von Zedlitz⸗Leipe, Oberst und Commandeur des 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiments; en Königlichen Kronen⸗Orden dritterKlasse mit Schwertern am Ringe: von Roon, Oberst⸗Lieutenant im Kaiser Franz Garde⸗Gre⸗ nadier⸗Regiment Nr. 2; . den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse:

des 2. Brandenburgischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 18 (General⸗Feldzeugmeister), on Boeltzig, Oberst⸗Lieutenant und Commandeur des Garde⸗Schützen⸗Bataillons, Burgsdorff, Oberst⸗Lieutenant und Commandeur des Magdeburgischen Kürassier⸗Regiments Nr. 7, r. Diedrich, Konsistorial⸗Rath, Militär⸗Ober⸗Pfarrer vom 1 IV. Armee⸗Corps, Dorndorf, Oberst⸗Lieutenant im 8. Brandenburgischen In⸗ Nr. 64 (Prinz Friedrich Carl von reußen), Eck, Oberst⸗Lieutenant und Commandeur des Magdeburgischen Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 4, von Ekensteen, Major im 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment, on Fragstein⸗Niemsdorff, Oberst⸗Lieutenant un Com⸗ e des Magdeburgischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 4, von Frankenberg, Oberst⸗Lieutenant im 4. Garde⸗Regiment zu Fuß. von Friedeburg, Major im Generalstabe der 5. Division, von Hackewitz, Major vom Generalstabe der 1. Garde⸗In⸗ fanterie⸗Division, r. Haering, Ober⸗Stabsarzt 1. Klasse und Regimentsarzt beim Brandenburgischen Füsilier⸗Regiment Nr. 35, von Hellfeld, Oberst⸗Lieutenant und Commandeur des Guarde⸗Fuß⸗Artillerie⸗Regiments, Kolb, Oberst⸗Lieutenant und Commandeur des Branden⸗ 8 burgischen Train⸗Bataillons Nr. 3,

1 8s 6 1“

von Krosigk, Oberst⸗Lieutennt und Commandeur des G

haren.e. rlle

von Laue, Oberst⸗Lieutenat im 7. Thüringischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 96,

von Lettow⸗Vorbeck, Orst⸗Lieutenant im Brandenbur⸗ gischen Füsilier⸗Regimen Nr. 35,

von Lindeiner⸗ genannt on Wildau, Oberst⸗Lieutenant im Kaiser Alexander Gaode⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1,

Freiherr von MeerscheidtHüllessem, Oberst⸗Lieutenant im 4. Brandenburgischt Infanterie⸗Regiment Nr. 24 (Großherzog von Meckliburg⸗Schwerin),

Graf von Monts, Majorvom Garde⸗Kürassier⸗Regiment, kommandirt als Adjutct beim General⸗Kommando des Garde⸗Corps,

Müller, Geheimer Justiztath, Ober⸗ und Corps⸗Auditeur vom Garde⸗Corps,

von Natzmer, Oberst⸗Lictenant im 6. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiment N 52, 8

Lon, ssenh. Major in Generalstabe des III. Armee⸗ Corps, 3

Graf zu Rantzau, Majorim 1. Garde⸗Regiment zu Fuß,

von Rauchhaupt, Obsst⸗Lieutenant und Commandeur des Magdeburgischen Iger⸗Bataillons Nr. 4,

von Rettberg, Obersteeutenant und Commandeur des Westfälischen Dragonekegiments Nr. 7,

von Rosenberg, Oberstlieutenant und Commandeur des =x Hurren⸗Regiments (Zietensche Husa⸗ ren) Nr. 3,

Scheurich, Intendantur⸗Ath vom Garde⸗Corps,

Schüßler, Dberst⸗Lieutennt und Commandeur des Thü⸗ ringischen Feld⸗Artiller⸗Regiments Nr. 19,

Stechow, Ober⸗ und Cors⸗Auditeur vom IV. Armee⸗Corps,

Stockmarr, Oberst⸗Lieutnant im Anhaltischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 93,

von Studnitz, Oberst⸗Leutenant und Commandeur des Magdeburgischen Dragner⸗Regiments Nr. 6,

von Versen, Oberst⸗Lieuenant und Commandeur des Thü⸗

ringischen Husaren⸗Regments Nr. 12,

von Wißmann, Oberst⸗-Leutenant im 4. Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Königin,

von Zaborowski, Obeu z. D. und Bezirks⸗Commandeur des 2. Bataillons (Prazlau) 8. Brandenburgischen Land⸗ wehr⸗Regiments Nr. 6;

1“

den Königlichen Kroren⸗Orden vierter Klasse:

Gaertner, Hauptmann m 3. Magdeburgischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 66,

Freiherr von der Goltz, Hauptmann im Generalstabe der 6. Division,

Keyler, Hauptmann von Generalstabe der 7. Division,

von Klöskerlein, Hautmann im 8. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiment v. 64 (Prinz Friedrich Carl von Preußen) kommandirt als Adjutant beim General⸗Kom⸗

mmando des III. ArmeeCorps,

Kroecher, Proviantmeiste in Potsdam,

Maetzkow, Seconde⸗Lieuenant a. D. und Zahlmeister beim Leib⸗Grenadier⸗Regimnt (1. Brandenburgischen) Nr. 8,

Matthes, Justizrath, Ddisions⸗Auditeur von der 8. Division,

Oppermann, Intendanur⸗Sekretär, beauftragt mit Wahr⸗ nehmung der Vorstadsgeschäfte der Intendantur der 8. Division, .

Freiherr von Richthoffen J., Hauptmann vom 1. West⸗ preußischen GresgtsLerRegiment Nr. 6, kommandirt beim Lehr⸗Infanterie⸗ 52

Schmidt, Rechnungs⸗Rath, Intendantur⸗Sekretär, beauftragt mit Wahrnehmung der Vorstandsgeschäfte der Inten⸗ dantur der 7. Division,

Schröder, Zahlmeister beim Brandenburgischen Füsilier⸗

Regiment Nr. 35,

Zachen, Rechnungs⸗Rath und Intendantur⸗Sekretär, beauf⸗ tragt mit Wahrnehmung der Vorstandsgeschäfte der

Intendantur der 5. Division,

Zander, Zahlmeister beim 3. Garde⸗Regiment zu Fuß;

1“

das Kreuz und den Stern der Comthure des König⸗

lichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern:

Graf von Brandenburg II., General⸗Lieutenant und

General⸗Adjutant, Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗

Division;

das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus⸗

Ordens von Hohenzollern:

Bohne, Musik⸗Dirigent beim 1. Magdeburgischen Infanterie⸗

Regiment Nr. 26,

Frömel, Bezirks⸗Feldwebel vom 1. Bataillon (Sangerhausen) 1. Thüringischen Landwehr⸗Regiments Nr. 31,

Lücke, Musik⸗Dirigent beim 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment,

Schmolt, Feldwebel im Garde⸗Schützen⸗Bataillon; sowie

das Allgemeine Ehrenzeichen:

8

4

Balzer, Wachtmeister im Garde⸗Husaren⸗Regiment,

Bastian, ö im Garde⸗Pionier⸗Bataillon,

Beuster, Wachtmeister im 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiment,

Braungardt, Büchsenmacher beim Brandenburgischen Jäger⸗

Bataillon Nr. 3,

Bühner, Vize⸗Feldwebel im 4. Thüringischen Infanterie⸗

Regiment Nr. 72,

Daehn, Wachtmeister im 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiment,

Facius, im Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regi⸗

ment Nr. 2,

Fischer, Bezirks⸗Feldwebel im 1. Bataillon (Crossen) 2. Bran⸗

denburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 12,

Frohlob, Büchsenmacher beim Garde⸗Füsilier⸗Regiment,

Geerkens, Wachtmeister im Magdeburgischen Husaren⸗Re⸗

giment Nr. 10,

Ge 1..“ im Magdeburgischen Dragoner⸗Regi⸗

ment Nr. 6,

Gerlach, Feldwebel im 2. Magdeburgischen Infanterie⸗Regi⸗

ment Nr. 27,

Grösser, Sergeant vom Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Re⸗

iment Nr. 2, Registrator beim General⸗Kommando des

arde⸗Corps,

Hein, Büchsenmacher beim Grenadier⸗Regiment Prinz Carl

von Preußen (2. Brandenburgischen) Nr. 12,

Held, Wachtmeister im Brandenburgischen Train⸗Bataillon Nr.

Hens ch, Feldwebel im 8. Brandenburgischen Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 64 (Prinz Friedrich Carl von Preußen), Heyne, Stabshornist beim Magdeburgischen Jäger⸗Bataillon

von Kretschman, Oberst⸗Lieutenant im Leib⸗Grenadier⸗Regi⸗ mment (1. Brandenburgischen) Nr. 8,

Nr. 4,

Hofrock, Stabshautboist im 3. Brandenburgischen Infante⸗ rie⸗Regiment Nr. 20, umboldt, Wachtmeister im 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment, Feldwebel im 1. Garde⸗Regiment zu Fuß,

äger, 143 Feldwebel im 4. Brandenburgischen Infanterie⸗

Regiment Nr. 24 5858 von Mecklenburg⸗Schwerin),

Kaiser, Feldwebel im Magdeburgischen Pionier⸗Bataillon

r. 4, Kamolz, Büchsenmacher beim 1. Magdeburgischen Infanterie⸗

Regiment Nr. 26, Ssesä im Westfälischen Dragoner⸗Regiment 8 Klett, Büchsenmacher beim 1. Garde⸗Regiment zu Fuß, Kreyer, Stabstrompeter beim Magdeburgischen Feld⸗Artillerie egiment Nr. 4, Kuhne, Stabstrompeter beim 3. Garde⸗Ulanen⸗Regiment,

Lan ge, Feldwebel im 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiment 8

Nr. 96,

Lehmann, Wachtmeister im 2. Brandenburgischen Ulanen-⸗

Regiment Nr. 11,

Lindau, Vize⸗Feldwebel im 3. Thüringischen Infanterie⸗ 8 im 2. Bataillon (Cottbus)

Regiment Nr. 71, Lorenz, Bezirks⸗Feldwebel

6. Brandenburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 52, Lutter, Feldwebel im 1. Gardeeld⸗Artillerie⸗Regiment,

Melcher, Wachtmeister im Magdeburgischen Kürassier⸗Regi⸗

ment Nr. 7,

Müller, Feldwebel im 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiment Königin

Elisabeth, Müller, Regiment Nr. 52, Registrator beim General⸗Kommando des III. Armee⸗Corps, Münchert, Feldwebel im 1. Garde⸗Regiment zu Fuß, Niederstrasser, Bezirks⸗Feldwebel im 1. Bataillon (Bran⸗ denburg a. H.) 4. Brandenburgischen Landwehr⸗Regiments

9

tr. 24,

Osborg, Wachtmeister im Magdeburgischen Kürassier⸗Regi⸗ 8

ment Nr. 7, Paschen, Wachtmeister im Brandenburgischen egiment (Zietensche Husaren) Nr. 3, Peter, Büchsenmacher beim 2. Garde⸗Ulanen⸗-Regiment, Peters, Feldwebel im 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiment Königin, Pfeiffer 2 Wachtmeister im Regiment der Gardes du Corps, Piefke, S im 5. Brandenburgischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 48, Probst, Stabstrompeter beim 1. Brandenburgischen Feld Artillerie⸗Regiment Nr. 3 (General Feldzeugmeisterh), Riepekohl, Feldwebel im 2. Garde⸗Regiment zu Fuß, Röhl, Sergeant im 2. Brandenburgischen Feld⸗Artillerie Regiment Nr. 18 (General⸗Feldzeugmeister), Roßberg, Stabshautboist im 4. Garde⸗Regiment zu Fuß, Schmidt, Feldwebel im 1. Magdeburgischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 26, 8 S hnesder, Feldwebel im Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗Regiment, Schönfeld, Vize⸗Wachtmeister im Regiment der Gardes du Corps,

Schütz, Stabstrompeter Regiment Nr. 12, Schulz, Wachtmeister im 1. Brandenburgischen Dragoner⸗

Regiment Nr. 2, Schulz, Bezirksfeldwebel im 1. Bataillon (Ruppin) 8. Bran denburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 64, Sonntag, Sergeant im Garde⸗Füsilier⸗Regiment, Spangenberg, Feldwebel vom 2. Garde⸗Regiment zu Fuß, kommandirt beim ö1““ Stellmacher, Feldwebe dier⸗Regiment Nr. 1, Stephan, Wachtmeister im Garde⸗Kürassier⸗Regiment, Büchsenmacher beim Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Nr. 2, Striebel, Wachtmeister im Altmärkischen Ulanen⸗Regiment T

Husaren⸗

beim Thüringischen Husaren⸗

Nr. 16, impernagel, Vize⸗Feldwebel von der Unteroffizierschule in Weißenfels, Tolkmitt, Büchsenmacher beim 4. Garde⸗Regiment zu Fuß, Triebel, Büchsenmacher beim Garde⸗Jäger⸗Bataillon,

Vorwerk, Feldwebel im 5. Brandenburgischen Infanterie⸗

Regiment Nr. 48, Weber, Stabstrompeter im 1. Brandenburgischen Dragoner Regiment Nr. 2, 8 Wendt, Wachtmeister im 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiment, Wiesner, Feldwebel im 3. Garde⸗Regiment zu Fuß.

Deutsches Reich.

Das vom Reichskanzler⸗Amte herausgegebene „Alpha⸗ betische Verzeichniß der deutschen Kauffahrtei⸗ schiffe für 1876 nebst Anhang, enthaltend Listen von Be⸗ hörden, statistische Uebersichten ꝛc.“, ist soeben erschienen.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗An⸗ Dasselbe ent⸗ hält eine Uebersicht der Portosätze für die frankirten und Waarenproben in

zeigers“ liegt das „Postblatt Nr. 4“ bei. Briefe, Postkarten, Drucksachen Deutschland und nach dem Auslande mit Angabe der verschiedenen Befürhewenss nege Ferner enthält dasselbe eine Uebersicht der ö Versendungsbedin⸗ gungen ꝛc. für Postanweisungen in Deutschland und nach dem Auslande. 8

In Rathsdamnitz, Regierungsbezirk Coeslin, wird am 16. Oktober d. J. eine mit dem Postamte daselbst vereinigte Telegraphen⸗

anstalt mit beschränktem Tagesdienst vergl. §. 4 der Telegraphen⸗ .

ordnung für das Deutsche Reich eröffnet werden. Coeslin, den 29. September 1876. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.

Das vom 1. Juni l. Js. ab für die Dauer der Badezeit in Griesbach eingerichtete Postamt und die in Vereinigung mit dem⸗ selben für die gleiche Zeit eröffnete Telegraphenstation werden mit dem 30. September wieder aufgehoben. An Stelle des Postamtes tritt vom 1. Oktober ab in Griesbach wieder eine Postagentur in Wirksamkeit.

Karlsruhe, den 26. September 1876.

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.

Zu Jork und Steinkirchen in der Provinz Hannover werden. 8 am 16. Oktober d. J. mit den Orts⸗Postämtern vereinigte Telegra- phen⸗Anstalten mit beschränktem Tagesdienste zur Eroͤffnung kommen.

Hamburg, den 28. September 1876. Der Kaiserliche Ober⸗Postdire

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Feldwebel im 6. Brandenburgischen Infanteri⸗:

im Kaiser Alexander Garde⸗Grena-

Baden⸗

Koönigreich Preußen.

v1““

den Bau⸗Inspektor Bernhardt, ersten Assistenten des Ministerial⸗Bauraths im Kriegs⸗Ministerium, zum Regierungs⸗ und Baurath; sowie

den bisherigen Direktor des Gymnasiums in Schleiz, Dr. Konrad Duden, und

den bisherigen Direktor des Gymnasiums zu Waren im Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin, Dr. ESugen Brieg⸗ leb, zu Königlichen Gymnasial⸗Direktoren;

den Kreis⸗Schulinspektor Dr. Schuler zu Groß⸗Strehlitz im Regierungsbezirk Oppeln, und

den Oberlehrer Schieffer am Apostelgymnasium in Cöln zu Seminardirektoren zu ernennen;

der Wahl des Oberlehrers am Stadtgymnasium in Stettin Georg Emil Kern zum Direktor des Gymnasiums und der mit demselben verbundenen Realschule in Prenzlau die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen; 1

dem Rechnungs⸗Revisor und Auktionator Geiß bei dem hiesigen Leihamte;

dem Kataster⸗Kontroleur, Steuer⸗Inspektor Berges zu Warburg, und 1 4

dem Steuerempfänger Hüppe zu Heddesdorf im Kreise

Neuwied den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen. 8

111“4“ 8* 8 Kriegs⸗Ministerium. 1

111“*“ 111“*“ Die Baumeister Sommer, Lokal⸗Baubeamter der Mili⸗ tärverwaltung in Erfurt, Busse, im Ministerial⸗Baubureau des Kriegs⸗Ministeriums, und Honthumb, Lokal⸗Baubeamter der Militärverwaltung in Münster, sind zu Königlichen Land⸗ baumeistern ernannt worden.

8 8 1 111““ Dem Regierungs⸗Rath Dirksen zu Cassel ist die Stelle eines Mitgliedes bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Breslau

verliehen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8 Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Königlichen Gymnasial⸗Direktor Dr. Konrad

Duden ist die Direktion des Gymnasiums in Hersfeld; und

dem Gymnasial⸗Direktor Dr. Eugen Briegleb die Direktion des Dom⸗Gymnasiums in Magdeburg übertragen worden;

dem Seminar⸗Direktor Dr. Schuler ist die Leitung des zu Siegburg im Regierungsbezirk Cöln zu errichtenden katho⸗ lischen Schullehrer⸗Seminars übertragen, und

dem Seminar⸗Direktor Schieffer das Direktorat des Schullehrer⸗Seminars zu Montabaur verliehen worden;

die Berufung des Lehrers Dr. Ferdinand Rudow von der höheren Bürgerschule in Neustadt⸗Eberswalde zum Ober⸗ lehrer bei der Realschule in Perleberg ist genehmigt worden;

die Lehrer Momber am Altstädtischen Gymnasium zu Königsberg i. Pr. und Dr. Carl Jacoby an der Kanton⸗ schule zu Aarau sind als Oberlehrer an das Königliche Gym⸗ nasium in Danzig berufen, auch ist der Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. Englich zu Bartenstein in gleicher Eigenschaft an das

Königliche Gymnasium zu Danzig versetzt worden;

die Wahl des Gymnasiallehrers Dr. Friedrich Berbig in Cüstrin zum Rektor der höheren Bürgerschule in Crossen a. O. ist genehmigt worden;

die Berufung des ordentlichen Lehrers Dr. Johann Baptist Eberhard vom Gymnasium in Trier zum Ober⸗ lehrer am Marzellen⸗Gymnasium in Cöln, sowie 3

die Berufung des ordentlichen Lehrers Dr. Carl August Zeidler vom Gymnasium in Pyritz zum Oberlehrer am Gymnasium in Cottbus ist genehmigt worden. u

An dem evangelischen Schullehrer⸗Seminar zu Koschmin ist der Musiklehrer Jeltsch zu Jauer als ordentlicher und Musik⸗Lehrer, und 1 1 3

an dem evangelischen Schullehrer⸗Seminar zu Petershagen der Seminar⸗Hülfslehrer Stöber zu Schlüchtern als ordentlicher und Musik-⸗Lehrer angestellt worden;

der Predigtamts⸗Kandidat und Konrektor Prüfer zu Sommerfeld ist als ordentlicher Lehrer am evangelischen Schullehrer⸗Seminar zu Alfeld angestellt, und

der Hülfslehrer Krause am Seminar zu Alt⸗Doebern in gleicher Eigenschaft an das evangelische Schullehrer⸗ Seminar zu Osterburg versetzt worden.

Ministerium für Handel Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der Bergreferendarius Joseph Schultheis zu Claus⸗ thal ist zum Königlichen Hütten⸗Inspektor ernannt worden.

Das 29. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter Nr. 8464 die Verordnung über die Ausübung der Aufsichtsrechte des Staats bei der Vermögensverwaltung in den katholischen Diözesen. Vom 29. September 1876. Berlin, den 30. September 1876. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.

Die heutige Nummer des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält in der Central⸗Handels⸗Register⸗Beilage:

Nr. 191 der Tarif⸗ ꝛc. Veränderungen der deut⸗ schen Eisenbahnen.

Nichtamtliches. 1 8 Deuntsches Reich.

Ppreußen. Berlin, 2. Oktober. Ihre Majestäten

der Kaiser und die Kaiserin begaben Sich in Beglei⸗

tung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin von Baden am Sonnabend, den 30. d. Mts., nach dem Frühstück im Erlenbad, über Allerheiligen durch das I“ nach Oppenau, von wo aus die Rückkehr nach

aden mittelst Extrazuges erfolgte.

Zu Bevollmächtigten zum Bundesrath sind für die Session 1876 ernannt worden:

Für das Königreich Preußen: der Reichskanzler Fürst von Bismarck, der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗ und Finanz⸗Minister Camphausen, der Staats⸗ Minister und Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Staats⸗ und Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, der Staats⸗Minister und Chef der Kaiserlichen Admiralität von Stosch, der Staats⸗ und Kriegs⸗Minister von Kameke, in dessen Verhinderung: der General⸗Major von Voigts⸗ Rhetz, der Staats⸗ und Handels⸗Minister Dr. Achen⸗ bach, in dessen Verhinderung: der Wirkliche Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath und Ministerial⸗Direktor Dr. Jacobi, der Staats⸗Minister, Staats⸗Sekretär des Auswärtigen Amts von Bülow, der Staats⸗Minister, Präsident des Reichskanzler⸗ Amts Hofmann, der Wirkliche Geheime Rath und Kaiser⸗ liche Ober⸗Präsident von Möller, der Wirkliche Geheime Rath und Ministerial⸗Direktor von Philipsborn, der Wirkliche Geheime Rath und General⸗Postmeister Dr. Stephan, der Unterstaats⸗Sekretär Dr. Friedberg, der General⸗ Direktor der indirekten Steuern Hasselbach, in dessen Ver⸗ ö der General⸗Direktor der direkten Steuern Burg⸗

art, der Ministerial⸗Direktor Meinecke, der Präsident des Reichs⸗Eisenbahn⸗Amts Maybach, der Ge⸗ heime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. von Nathusius; der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Ministerial⸗Rath Dr. Neidhardt, in deren Abwesenheit: der Ministerial⸗Rath Finger, der Ministerial⸗Rath Hallwachs.

Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin: der außer⸗ ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Ge⸗ heime Legations⸗Rath von Prollius, der Ober⸗Zoll⸗Direktor Oldenburg.

Großherzogthum Sachsen⸗Weimar: der Geheim⸗ Rath Dr. Stichling, in dessen Abwesenheit: der Geheime Dr. Heerwart, der Geheime Justiz⸗Rath Dr. Brüger.

Großherzogthum Mecklenburg⸗Strelitz: der außer⸗ ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations⸗Rath von Prollius.

Großherzogthum Oldenburg: der Geheime Staats⸗ Rath Mutzenbecher, in dessen Abwesenheit: der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Selkmann.

Herzogthum Braunschweig⸗Lüneburg: der Mi⸗. nister⸗Resident, Wirkliche Geheime Rath von Liebe, der' Wirkliche Geheime Rath Schulz.

Herzogthum Sachsen⸗Meiningen: der Staats⸗Mi⸗ nister Giseke.

Herzogthum Sachsen⸗Altenburg: der nister von Gerstenberg⸗Zech, in dessen der Regierungs⸗Rath Schlippe.

Herzogthum Sachsen⸗Coburg⸗Gotha: der Staats⸗ Minister Freiherr von Seebach.

Herzogthum Anhalt: der Staats⸗Minister von Kro⸗

Staats⸗Mi⸗ Abwesenheit

sigk.

Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen: der Staatsrath und Kammerherr von Wolffersdorff.

Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt: der Staats⸗ Minister von Bertrad.

Fürstenthum Waldeck und Pyrmont: der Landes⸗ Direktor von Sommerfeld.

Fürstenthum Reuß ä. L.: der Wirkliche d Rath Faber.

S um Reuß j. L.: der Harbou.

Regierungs⸗Präsident, Staats⸗Minister von

Fürstenthum Schaumburg⸗Lippe: der Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Höcker.

Fürstenthum Lippe: der Regierungs⸗Präsident und Vor⸗ stand des Fürstlichen Kabinets⸗Ministeriums Eschenburg.

Die freie und Hansestadt Lübeck: der Minister⸗Resi⸗ dent Dr. Krüger.

Die freie Hansestadt Bremen: der Bürgermeister Gildemeister, in dessen Abwesenheit: der Minister⸗Resident Dr. Krüger.

Die freie und Hansestadt Hamburg: der Bürger⸗ meister Dr. Kirchenpauer, in dessen Abwesenheit: der Se⸗ nator Dr. Schroeder, der Minister⸗Resident Dr. Krüger.

Der Bundesrath hielt am Sonnabend, den 30. Sep⸗ tember, unter Vorsitz des Staats⸗Ministers, Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts Hofmann, eine Plenarsitzung. Es kamen darin folgende Gegenstände zur Verhandlung:

Das Reichskanzler⸗Amt hat die Protokolle über die kürz⸗ lich wegen des Patentwesens veranstaltete Enquete dem Bundes⸗ rath vorgelegt und sich zugleich einen Antrag wegen reichs⸗ gesetzlicher Regelung dieser Materie vorbehalten. Die Ver⸗ sammlung nahm hiervon Kenntniß.

Den betreffenden Ausschüssen wurden überwiesen: a. ein Antrag von Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha und Reuß ä. L. wegen Forterhebung des Brausteuerzuschlags in den genannten Staaten, b. ein Antrag vom Großherzogthum Sachsen, becrefstsib ng des §. 4 des Gesetzes wegen

eseitigung der Doppelbesteuerung. Le . wurde 88- Wahl der Mitglieder der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds vorgenommen. Die Herren Mi⸗ nisterial⸗Rath v. Landgraf, bevollmächtigter Minister v. Nostiz⸗ Wallwitz und Ministerial⸗Rath Heß wurden wiedergewählt.

Demnächst wurde der in der vorigen Sitzung ausgesetzte Beschluß gefaßt in Betreff der Besteuerung der bei den Kai⸗ serlichen Hollbehörden in den Hansestädten angestellten Be⸗ amten. Der Bundesrath ging dabei, in Uebereinstimmung mit der von den Hansestädten vertretenen Auffassung, von der Ansicht aus, daß diese Beamten ihr Gehalt nicht aus Landes⸗ kassen, sondern aus der Reichskasse erhalten. 8

Ausschußberichte wurden erstattet über: 9. den in Folge einer Anregung der schwedisch⸗norwegischen Regierung und nach einem Vorgange der großbritannisch en Gesetzgebung vor⸗ gelegten Gesetzentwurf, betreffend die Schonzeit für den Fang der Robben; b. den am 9. März d. J. unterzeichneten Aus⸗ lieferungsvertrag mit Luxemburg. Die Vorlagen unter a und b erhielten 1 Maßgabe der Ausschußanträge, die Zu⸗ stimmung der Versammlung.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 21. v. M. von der Seitens des Reichskanzlers vorgelegten Nach⸗ weisung über die den einzelnen Bundesstaaten bis Ende Juni d. 8 überwiesenen Beträge an Reichs⸗Silber⸗, Nickel⸗ und Kupfermünzen Kenntniß genommen. Die Summe der bis Ende Juni d. J. überwiesenen Reichsmünzen belief sich auf 245,038,978,68 ℳ, numlich Silbermünzen: 39,685,505 Fünf⸗Mark⸗Stücke, 126,199,539 Ein⸗Mark⸗

11

Stücke, 22,608,490 50⸗Pfennigstücke; 24,102, 179,80 20⸗Pfenmigstücke; Nickelmünzen: 16,055,558,80 10⸗Pfennig⸗ stücke, 8,882,958,40 5⸗Pfennigstücke; Kupfermünzen: 4,788,833,74 2⸗Pfennigstücke, 2,715,914,94 1⸗Pfennig⸗ stücke.

In derselben Sitzung nahm der Bundesrath auch von der Seitens des Reichskanzlers vorgelegten Uebersicht der Ergebnisse des Heeres⸗Ergänzungsgeschäfts im Reichsgebiet für das Jahr 1875 Kenntniß. Nach der⸗ selben waren von 1,043,517 Restanten der 15 Armee⸗Corps⸗ Bezirke 117,245 ausgehoben, 15,068 überzählig geblieben, 14,489 freiwillig eingetreten, 71,297 der Ersatzreserve I., 57,357 der Ersatzreserve II. überwiefen. Von den Ausgeho⸗ benen waren 112,298 für das Heer zum Dienst mit der Waffe, 3152 ohne Waffe, für die Flotte 677 aus der Land⸗, 1118 aus der seemännischen Bevölkerung bestimmt. Im Königreich Bayern waren von 94,231 Restanten 11,541 ausgemustert, 3685 der Ersatzreserve I., 8882 der Ersatzreferve II. über⸗ wiesen, 17,846 ausgehoben, 7026 überzählig geblieben, 1580 freiwillig eingetreten.

In dem soeben erschienenen, vom Amte herausgegebenen „Alphabetischen Verzeich⸗ nisse der Deutschen Kauffahrteischiffe für 1876 ꝛc.“ (Berlin, Druck und Verlag von Georg Reimer 1876, Preis kart. 4 ℳ) sind alle diejenigen zur Führung der deutschen Flagge berechtigten Schiffe aufgeführt, welche am 1. Januar 1876 vorhanden und nach dem Gesetze vom 25. Oktober 1867 (Bundes⸗Gesetzblatt S. 35) in ein Schiffsregister eingetragen waren. Es sind dies 5094 Schiffe.

Das Verzeichniß giebt für jedes dieser Schiffe an:

1) das nach dem internationalen Signalsystem ertheilte Unterscheidungssignal; 2) den Namen; 3) den Heimaths⸗ hafen; 4) die Gattung (Bauart), insbesondere a. bei Dampf⸗ schiffen, ob Räder⸗ oder Schraubendampfschiff; b. bei Segel⸗ schiffen, die durch die Takelage und die Form des Schiffs⸗ körpers bestimmte Gattung nach der landesüblichen Benennung; 5) die Ladungsfähigkeit (den Netto⸗Raumgehalt), sowohl in Kubikmetern, als auch in britischen Registertons auf Grund der Vermessung nach der Schiffsvermessungs⸗Ordnung vom 5. Juli 1872 (Reichs⸗Gesetzblatt, Seite 270). In soweit eine Neuvermessung noch nicht stattgefunden hat, sind die Angaben besonders bezeichnet und beruhen auf Umrechnung in Gemäß⸗ heit der Bestimmungen des §. 33 der Schiffsvermessungs⸗ Ordnung oder der Anweisung vom 13. Februar 1874 (Central⸗ blatt für das Deutsche Reich, Seite 223); 6) die effektiven Pferdekräfte der Dampfmaschinen. Wo außerdem die nomi⸗ nellen Pferdekräfte bekannt sind, ist die Angabe in der Form eines Bruches gemacht, in welchem die Zahl der effektiven Pferdekräfte den Zähler und diejenige der nominellen Pferdekräfte den Nenner bildet; 7) das Jahr der Erbauung, d. h. das Jahr, in welchem das Schiff zu⸗ erst vom Stapel veküse ist; erforderlichen Falles auch das Jahr eines etwa vorgenommenen neuen Aufbaues; 8) das Hauptmaterial, aus welchem das Schiff erbaut ist; ob: a. von Eisen, b. von Holz, und zwar: aa. von hartem, (z. B. Eichen⸗, Theak⸗) Holz, bb. von weichem (z. B. Föhren⸗) Holz; 9) die Verbolzung; ob das Schiff verbolzt ist mit: a. Bolzen von Kupfer oder von irgend einer Kupferlegirung (Muntz⸗ metall, Metall in engerem Sinne), b. Bolzen aus verzinktem (galvanisirtem) Eisen, c. Bolzen aus unverzinktem Eisen; 10) den Beschlag; ob der äußere Schiffsboden beschlagen ist mit a. Platten von Kupfer oder von irgend einer Kupferlegirung (Muntzmetall, Metall im engeren Sinne), b. Zinkplatten; 11) die Zahl der Schiffs⸗ (Bor⸗) Chronometer, welche das Schiff führt; 12) den Namen und Wohnort des Rheders, bei getheiltem Eigenthum den Namen und Wohnort des Korrespondent⸗Rheders; 13) den Namen und Wohnort des Schiffers (Schiffsführers, Kapitäns); 14) die Zahl der regelmäßigen Besatzung, einschließlich des Schiffers (Schiffsführers, Kapitäns), sowie des ärzt⸗ lichen, Maschinen⸗, Verwaltungs⸗ und Dienstpersonals.

Das Verzeichniß ist nach den Namen der Schiffe alpha⸗ betisch geordnet. Schiffe gleichen Namens sind nach der alpha⸗ betischen Reihefolge ihrer Heimathshäfen aufgeführt. Kennt man daher den Namen, beziehungsweise den Namen und den Heimathshafen eines S hiffes, so wird man das Unterschei⸗ dungs⸗Signal und die Ladungsfähigkeit, sowie alle anderen obenbezeichneten Angaben über das Schiff dem Verzeichnisse leicht entnehmen können.

Diese alphabetische Anordnung, sowie die größere Zahl und Reichhaltigkeit der Angaben über jedes einzelne Schiff unterscheiden das alphabetische Verzeichniß von der als Anhang zum internationalen Signalbuche herausgegebenen Schiffsliste. Die letztere weist die Schiffe nach der systematischen Reihe⸗ folge ihrer Unterscheidungs⸗Signale nach und beschränkt sich, unter Beibehaltung des Schemas der britischen beziehungs⸗ weise französischen Signalbuch⸗Schiffsliste, auf die Angabe des Unterscheidungs⸗Signales, des Namens, des Heimathshafens, der Ladungsfähigkeit und der Maschinenkraft des einzelnen Schiffes. Während die Signalbuch⸗Schiffsliste daher vorzugs⸗ weise den Signalisirungszwecken dient, ist das alphabetische Verzeichniß wesentlich zum allgemeinen Gebrauche für Be⸗ hörden, Kaufleute, Schiffer u. s. w. bestimmt.

Dem Verzeichnisse ist ein Anhang beigefügt, welcher enthält: - 8

J. Verzeichnisse von Seebehörden innerhalb des Bundes⸗ gebietes. a. Die Inspektoren zur Beaufsichtigung des See⸗ steuermanns⸗ und Seeschiffer⸗Prüfungswesens und, die Kom⸗ missionen für die Prüfung der Seesteuerleute und Seeschiffer. b. Das Personal der deutschen Seewarte. c. Die Schiffs⸗ register⸗Behörden. d. Die Inspektoren zur Weaufsichtigung des Schiffsvermessungswesens und die Schifsvermessungs⸗ und Schiffsvermessungs⸗Revisionsbehörden. e. Die Seeämter und die denselben vorgesetzten Landesbehörden. f. Die Strand⸗ behörden. II. Verzeichniß der deutschen Konsulate. III. Ver⸗ zeichniß der auf die Seeschiffahrt bezügtichen Reichs⸗Gesetze, Verordnungen u. s. w. IV. Verzeichni’ß derjenigen Staaten, mit denen Verträge über die Auslieferung desertirter Ma⸗ trosen abgeschlossen sind, nebst Bezeichnung dieser Verträge. V. Statistische Uebersichten über den Bestand der deutschen Kauffahrteischiffe. VI. Alphabetisches Verzeichniß der deutschen Kauffahrtei⸗Dampfschiffe nach dem Bestande am 1. Januar 1876. VII. Acphabetische Liste der deutschen Heimathshäfen. VIII. Anweisung in Betreff der Beurkundung von Geburten und Sterbefällen auf Seeschiffen während der Reise. X. Noth⸗ und Lootsen⸗Signalordrung für Schiffe auf See und auf den Küstengewässern, vom 14. August 1876. X. Verordnun

Reichskanzler⸗

vas Verhalten der Schiffer nach rinem Zusammensto von

l Schiffen auf See, vom 15, Augst 1876.

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