“
Emminghaus bei dem Kreisgericht in Cammin mit der
Funktion als uann in Wollin und der Gerichts⸗
Assessor Dr. von Reinba
en bei dem Kreisgericht in Waldenburg. 1 3 Dem Kreisrichter Philipp in Kempen ist die nachgesuchte
Dienstentlassung behufs Pebertritts zur Kommunal⸗Verwaltung
b;
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ertheilt. 1
Der Kreisgerichts⸗ Rath Eyssenhardt in Creuzburg O. S.,
der Kreisgerichts⸗Nath Förster in Naumburg a./Q., der
Kreisgerichts⸗Rath Lütcke in Müncheberg und der Kreis⸗ gerichts⸗Rath Mehls in Cottbus sind gestorben.
1 Der Recht anwalt und Notar Justiz⸗Rath von Eisen⸗
hart⸗Rothe zu Stargard in Pommern ist in gleicher Eigen⸗ schaft an das Kreisgericht zu Potsdam mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt worden.
Angekommen: Se. Excellenz der Ober⸗Hof⸗ und Hauswarschall und Ober⸗Stallmeister, General⸗Lieutenant Graf von Pückler von Baden⸗Baden. “
Nichtamtliches. Deutsches Neich. Preußen. Berlin, 21. Oktober. Se. Majestät
der Kaiser und König sind gestern Nachmittag 4 ¼ Uhr
von Baden Baden abgereist und nach kurzem Aufenthalt in Karlsruhe über Frankfurt a. M. heute früh hier eingetroffen.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Die Zuverlässigkeit der Erstattungsklage gegen einen Ortsarmenverband, welcher sich der ihm nach §. 28 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 obliegenden vorläu⸗ figen Unterstützungspflicht entzogen und solche einem anderen
Armenverbande zugewälzt hat, ist von dem Bundesamte für das Heimathwesen in wiederholten Entscheidungen anerkannt worden. Bedingung einer solchen Klage ist es aber — wie das Bundesamt neuerdings wieder in Sachen Frank⸗ furt a. M. gegen Biebrich ausgesprochen hat — daß die
Höülfsbedürftigkeit der betreffenden Person an dem in Anspruch
zu nehmenden Orte erkennbar hervorgetreten ist — dergestalt, daß das Nichteinschreiten der öffentlichen Armenpflege als eine Pflichtversäumniß der Armenbehörde sich darstellt. Nur wenn diese Bedingung zutrifft, kann von einem aus der Vorschrift des §. 28 cit. herzuleitenden Regreßanspruche die Rede sein. Wenn Kläger und Appellant im vorliegenden Fall statt dessen das Fundament der nützlichen Geschäftsführung (negotiorum gestio) heranziehen zu können glaubte, so übersah er, daß die Zahlung einer Geldsumme unmöglich als ein nützliches Geschäft für denjenigen betrachtet werden kann, der zu solcher Zahlung selbst nicht verpflichtet ist, der also durch das Nicht⸗ zahlen, bezw. durch sein Nichthandeln, einer Pflichtversäumniß im Rechtssinne sich nicht schuldig macht.
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum
14. Oktober 1876 geprägt: an Goldmünzen 1,094,328,320 ℳ Doppelkronen, 333,125,380 ℳ Kronen; hiervon auf Privat⸗ rechnung: 171,345,164 ℳ; an Silbermünzen: 68,300,270 ℳ 5-⸗Markstücke, 41,801,752 ℳ 2⸗Markstücke, 143,512,165 ℳ 1⸗Mark⸗ stücke, 40,622,684 ℳ 50 ₰ 50⸗Pfennigstücke, 33,321,611 ℳ 60 ₰ 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 22,599,121 ℳ 80 ₰ 10⸗Pfennigstücke, 11,309,620 ℳ 5 ₰5⸗Pfennigstücke; an
Knupfermünzen: 5,840,338 ℳ 6 ₰ 2„Pfennigstücke, 3,360,905
ℳ 97 ₰ 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung an Gold⸗
münzen: 1,427,453,700 ℳ; an Silbermünzen: 327,558,483 ℳ 10 ₰; an Nickelmünzen: 33,908,741 ℳ 85 ₰; an Kupfer⸗ münzen: 9,201,244 ℳ 3 ₰.
8 — In Abänderung des §. 15 des Militär⸗Strafvoll⸗ streckungs⸗Reglements vom 2. Juli 1873 ist bestimmt worden, daß eine Verkürzung der Gehalts⸗ resp. Löhnungskompetenzen für die, die Strafe der Haft verbüßenden Militärper⸗
sonen nicht einzutreten hat.
— Die bereits mehrfach erwähnte Denkschrift des Finanz⸗Ministers enthält rücksichtlich der Ueberweisung aus der französischen Kriegskosten⸗Entschädigung
an Preußen sowie über die außerordentliche Tilgung von preußischen Staatsschulden folgende Mittheilungen:
Nachdem die ersten beiden Milliarden Francs schon in der Zeit vom 1. Juli 1871 bis zum 11. März 1872 an das Deutsche Reich gezahlt waren, gelangten die letzten drei Mil⸗
liarden in der Zeit vom 29. August 1872 bis zum 5. Septem⸗ ber 1873 zur Abzahlung.
Ueber diese Geldsummen wurde zu einem großen Theil durch die Reichsgesetzgebung unmittelbar für allgemeine Zwecke des Reiches verfügt. Außer den umfassenden Maßregeln,
welche in dem neuen Reichsland zur Heilung der Schäden des
Krieges, sowie ferner zur Herstellung der im Interesse der Landesvertheidigung erforderlichen militärischen Einrichtungen getroffen wurden und große Summen in Anspruch nahmen, wurde ein Kapital von 561,000,000 ℳ zur Gründung eines Reichs⸗Invalidenfonds bestimmt.
Was nicht in dieser Weise für allgemeine Zwecke Reiches in Anspruch genommen wurde, gelangte zur Verthei⸗ lung an den vormaligen Norddeutschen Bund, Bayern, Würt⸗ temberg, Baden und Südhessen.
Der auf den ehemaligen Norddentschen Bund entfallende Antheil wurde durch Reichsgesetz vom 2. Juli 1873 zunächst zur Deckung der Kriegskosten, also vor Allem zur Tilgung der Kriegsanleihen, und sodann zur Wiederherstellung der Kriegs⸗ bereitschaft des Heeres (Retablissement) und zur Erhöhung er Schlagfertigkeit desselben bestimmt. Das, was danach ver⸗ lieb, sollte an die einzelnen Staaten des ehemaligen Nord⸗ eutschen Bundes vertheilt werden. Es blieb somit den ein⸗ zelnen Staaten überlassen, den aus der Kriegsentschädigung an sie gelangenden Summen diejenige Verwendung zu geben, welche sie für die am meisten geeignete hielten, um dem Lande für die Opfer, Verluste und Schäden, die auch ein in seinem Ausgang glücklicher Krieg unausbleiblich mit sich bringt, einen Ersatz zu gewähren.
—. In Preußen wurden hierfür zwei Wege gewählt. Zum Theil wurden die Kontributionsgelder zur außerordentlichen Tilgung von Staatsschulden bestimmt. Es wurde dadurch der Haushalt des Staates erheblich entlastet, und die laufen⸗ den Mittel desselben wurden in erweitertem Umfange zu Ver⸗ wendungen für die Hebung der Wohlfahrt des Landes auf allen Gebieten verfügbar. Zum andern Theil wurden dies
“
des
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Gelder zur Verbesserung und Erweiterung der Eisenbahn⸗Ver⸗ bindungen des Landes verwendet, mithin für einen Zweck, welcher unmittelbar der Hebung des Nationalwohlstandes dient.
Aus dem Antheile des varmaligen Norddeutschen Bundes an den Kriegskosten⸗Entschädigungsgeldern haben in den Jahren 1873— 75 drei Vertheilungen auf die einzelnen Bundesstaaten im Gesammtbetrage von 375,000,000 ℳ statt⸗ gefunden.
Preußen erhielt davon 296,500,000 ℳ.
Davon sind 78,500,000 ℳ zur außerordentlichen Tilgung von Staatsschulden und 218,000,000 ℳ zu Ausgaben für Eisenbahnbauten und sonstige Bedürfnisse der Eisenbahnverwal⸗ tung bestimmt worden.
Im Jahre 1876 sind demnächst aus dem Kontributions⸗ antheile des ehemaligen Norddeutschen Bundes weitere 24,000,000 ℳ an die Bundesstaaten zur Vertheilung gelangt, während eine kleinere Restvertheilung noch in Aussicht steht. Aus der Summe von 24,000,000 ℳ sind etwa 19,500,000 ℳ zur preußischen Staatskasse geflossen.
Die außerordentliche Tilgung von preußischen Staatsschulden war noch im Jahre 1871 begonnen worden, als in Folge der Gründung des Reichs⸗Kriegsschatzes der preußische Staatsschatz mit seinem Bestande von 90,000,000 ℳ für seinen bisherigen Zweck entbehrlich und für eine andere Verwendung verfügbar geworden war. Aus diesen Mitteln war die einzige in Preußen vorhandene 5prozentige Staatsanleihe getilgt worden. Als demnächst die Möglichkeit zu weiteren extraordi⸗ nären Tilgungen eintrat, waren die 4 ½ prozentigen Anleihen, und zwar zunächst diejenigen ins Auge zu fassen, welche nicht in die Konsolidationsmaßregel einbegriffen waren und für welche aus den jährlichen Staatseinnahmen Tilgungsfonds dotirt werden mußten. Im weiteren Verlauf wurden auch die Restbeträge derjenigen elf älteren 4 ½ prozentigen Anleihen, bei welchen von dem Umtausch gegen Verschreibungen der kon⸗ solidirten Staatsanleihe nur zum Theil Gebrauch gemacht worden war, nach und nach eingezogen. Schließlich wurde die außerordentliche Tilgung auf sonstige Anleihen gerichtet, die mit 4 ½ Proz. verzitkslich waren.
Eine übersichtliche Zusammenstellung der zur außerordent⸗ lichen Schuldentilgung getroffenen Maßregeln ergiebt, daß im Jahre 1872 ein Schuldbetrag von nahezu 80 Millionen Mark, im Jahre 1873 über 122 Millionen, im Jahre 1874 über 53 Millionen, und zwar sämmtlich von verzinslichen Anleihen, außerdem im Jahre 1874 noch über 61 Millionen Mark an unverzinslichen Kassenanweisungen und Darlehnskassenscheinen, — Alles in Allem ein Schuldbetrag von nahezu 316 Mil⸗ lionen Mark zur Tilgung gelangt ist.
— In der heutigen Ersten Beilage befindet sich ein Artikel über die Petroleum⸗Industrie der Vereinigten Staaten von Nordamerika im Jahre 1876.
Bayern. München, 18. Oktober. Für den Justiz⸗ Minister Dr. v. Fäustle, welcher sich heute nach Berlin be⸗ geben hat, hat der Staatsrath v. Bomhard die Leitung des Staats⸗Ministeriums übernommen. — Für die Wahlbezirke Würzburg und Schweinfurt ist die Urwahl auf den 9., die Hauptwahl auf den 16. November angesetzt. — Die beiden Gemeinde⸗Kollegien von München haben gestern mit Einstimmigkeit beschlossen, dem um die Ausstellung verdienten J. Präsidenten des Ausstellungs⸗Direktoriums, v. Miller, die „Goldene Bürgermedaille“ zu ver⸗ leihem, eine Itrackgung, welche die Gemeindevertretung nur selten und seit dem Bestehen derselben überhaupt erst siebenmal verliehen hat.
Sachsen. Dresden, 20. Oktober. (Dr. J.) In der heutigen Sitzung der evangelisch⸗lutherischen Landes⸗ synode wurde zunächst die gestern abgebrochene Berathung über die Verordnung des Landeskonsistoriums vom 30. No⸗ vember 1875 fortgesetzt. Der größte Theil der Sitzung wurde ausgefüllt durch die Diskussion über das der Verordnung bei⸗ gegebene Trauformular und den Antrag der Ausschußmajori⸗ tät, aus demselben die Worte „nun auch an dieser Stelle“ in Wegfall zu bringen. Die Synode entschied sich schließlich mit großer Mehrheit für den Antrag der Ausschußmajorität. Ab⸗ gelehnt wurde ein Antrag der PP. Anacker und Immisch, die Anwendung der Keuschheitsprädikate auch bei der Trauung, zuzulassen, wenn dieselbe der Eheschließung unmittelbar nach⸗ folge. Die Frage des Präsidenten, ob die Synode der Ver⸗ ordnung für die Vergangenheit und mit den beschlossenen Modifikationen für die Zukunft ihre Zustimmung ertheilen wolle, wurde gegen 18 Stimmen bejaht. Hierauf erstattete Professor Dr. Luthardt Namens des Petitionsausschusses Be⸗ richt über zahlreiche für und gegen Einführung bez. Hand⸗ habung einer Kirchenzucht eingegangene Petitionen. Auf An⸗ trag des Ausschusses beschloß die Synode, sämmtliche Petitionen auf sich beruhen zu lassen, da die früher erlassenen Bestim⸗ mungen über die Kirchenzucht nicht aufgehoben seien, sondern fortbeständen.
Baden. Karlsruhe, 17. Oktober. Der Abgeordnete Kiefer hat als Berichterstatter der Verfassungskommission der Generalsynode über den Stand der Frage, ob Staats⸗Do⸗ tation oder Kirchensteuer, die Mittheilung gemacht, daß die Mehrheit der Kommission grundsätzlich der Kirchensteuer ge⸗ neigt sei, und daß die früher der Staats⸗Dotation zugeneigten Mitglieder ihre Ansicht geändert hätten in Folge der Betrach⸗ tung, daß die katholische Kurie von dem Pfarr⸗Dotations⸗ gesetze keinen Gebrauch mache, es somit der Würde der evan⸗ gelischen Kirche angemessener erscheine, auch ihren Geldbedarf auf die Beiträge der eigenen Kirchenangehörigen zu be⸗ schränken.
— 18. Oktober. Die Generalsynode hat auf den Antrag Schellenbergs beschlossen, den Ober-⸗Kirchenrath zu ersuchen, daß er einer neuen, den pädagogischen und sprachlichen An⸗ forderungen entsprechenden und die Grundlehren der evange⸗ lischen Kirche enthaltenden Katechismus vorlege.
Hamburg, 17. Oktober. (Wes. Ztg.) Der vom Senat soeben vorgelegte Entwurf zum Staatsbudgetfür 1877 weist an Einnahmen 25,291,750 ℳ, an Ausgaben 27,178,300 ℳ auf; das Defizit von gegen zwei Millionen soll durch vorhandene Ueberschüsse früherer Jahre gedeckt werden. Unter den Ein⸗ nahmen figuriren 15,434,500 ℳ Steuern und Abgaben, unter den Ausgaben Polizei und Inneres mit 3,628,883, Beiträge ans Reich mit 3,200,000, Militärwesen 42,160 wesen mit 1,507,393 ℳ 8
Unterrichts⸗
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Minister
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esterreich⸗Ungarn. Wien, 19. Oktober. Einer Meldung der „N. Fr. Presse“ zufolge, ist in den letzten Tagen von Seite unserer Regierung eine Note nach Pest abgegangen, welche die endgültige Textirung des Gesetzes über die Spiritussteuer zum Gegenstande hat und deren Beantwortung jetzt erwartet wird. Das erwähnte Gesetz sei ein sehr umfangreiches, führe ein total neues System der Branntwein⸗ esteuerung ein und sei auf den Erfahrungen aufgebaut, welche die letzte Enquete über diesen Gegenstand der Regie⸗ rung an die Hand gegeben hat. Dagegen soll das neue Zuckersteuergesetz im System der Besteuerung von dem geltenden nicht verschieden sein. Die Regierung werde durch dasselbe nur ermächtigt, die Pauschalirungs⸗Einheit zu erhöhen.
— 20. Oktober. (W. T. B.) Der Fortschrittsklub und der Klub der Linken des Abgeordnetenhauses haben die vom Abg. Herbst angeregte Interpellation der Regierung in folgender Fassung genehmigt: Ob die diesseitige Regierung Einfluß auf die auswärtigen Angelegenheiten in der Orient⸗ frage ausgeübt habe, insbesondere dahin, daß bei einem aus⸗ brechenden Orientkriege der Friede für die Monarchie gewahrt und jedes Streben auf Erwerbung fremden Gebiets hintan⸗ gehalten werde?
— Das ‚Fremdenbl.“ schreibt: Die negative Haltung, welche fast alle Abgeordneten der Verfassungspartei gegenüber der bisher bekannt gewordenen Stipulation beider Regierungen in der Bankfrage einnehmen, scheint die ungarischen Re⸗ gierungskreise überzeugt zu haben, daß der Versuch, dieser Stipulation in der bisherigen Form die Zustimmung des Reichsrathes zu verschaffen, geringe oder gar keine Aussicht auf Erfolg hat. Nach Pester Meldungen soll nun ein Ab⸗ kommen dahin getroffen werden, daß nach Bedarf die un⸗ garische Bank der österreichischen von dem nicht benöthigten Theile ihrer Notendotation (30 Prozent) einen Theil über⸗ lasse. Leihweise soll ad hoc die jeweilige Transaktion zu Gunsten Ungarns gebucht und die Steuer für die aus der Verwendung dieser Banknoten resultirenden Erträgnisse an Ungarn entrichtet werden.
Pest, 19. Oktober. In der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses des Abgeordnetenhauses tadelte Helfy von der äußersten Linken, daß die Regierung noch keine Schritte zur Lösung der dalmatinischen Frage gethan habe, worauf Minister⸗Präsident Tisza erwiderte, daß in Bezug auf Dalmatien das Recht der ungarischen Krone stets aufrecht erhalten wurde und aufrecht bestehe; aber die Regie⸗ rung halte es nicht für zweckmäßig, gegenwärtig eine Ange⸗ legenheit in Angriff zu nehmen, die das ungarische Defizit um einige Millionen vermehren würde.
Schweiz. Bern, 20. Oktober. (W. T. B.) Bundesrath hat die Regierung von Tessin ersucht, die auf den 5. k. Mts. angeordnete Neuwahl des Großen Rathes zu suspendiren.
Basel, 20. Oktober. (W. T. B.) Die „Baseler Nachrichten“ melden aus Tessin, die dort herrschende Auf⸗ regung scheine sich im Allgemeinen zwar zu legen; immer⸗ hin kämen noch in mehreren Gemeinden Ausschreitungen vor. Die Liberalen seien Steinwürfen oder Revolverschüssen aus⸗ gesetzt, und die ultramontanen Gemeinden veranstalteten öffent⸗ liche Festversammlungen. Die Munizipalitäten von Lugano und Bellinzona dagegen hätten Zustimmungstelegramme an die Regierung gesendet.
— In St. Gallen ist auf den dortigen katholischen Bi⸗ schof Greith auf dem Gange zur Kirche von einem Arbeiter ein Attentat ausgeübt worden, das glücklicher Weise keine wei⸗ teren Folgen hatte. Der Arbeiter, ein Steinhauer, ist verhaftet.
Belgien. Brüssel, 20. Oktober. (W. T. B.) Der hiesige französische Gesandte, Baron Baude, über⸗ nimmt nach einer Meldung des „Echo du parlement“ die diplomatische Vertretung Frankreichs bei der päpst⸗ lichen Kurie und soll auf dem hiesigen Posten durch den Grafen Duchatel ersetzt werden.
Großbritannien und Irland. London, 19. Oktober. (E. C.) Der Prinz von Wales kam gestern Morgen in London an und besuchte im Laufe des Tages die Herzogin von Cambridge und die Großherzogin von Mecklenburg⸗ Strelitz. — Der sozialwissenschaftliche Kongreß in Liverpool brachte gestern seine Arbeiten zum Abschlusse. Zum nächstjährigen Versammlungsort des Kongresses wurde Aberdeen gewählt. — Wie der „Globe“ erfährt, ist Sir John Strachey zum Finanz⸗Minister für Indien er⸗ nannt worden.
— 21. Oktober. (W. T. B.) Am nächsten Montag wird in Balmoral unter dem Vorsitze der Königin ein Mini⸗ sterrath stattfinden. Die Vertagung des Parlaments wird wahrscheinlich bis zum Februar nächsten Jahres aus⸗ gedehnt werden. — Wie die „Morning Post“ meldet, hat die Fregatte „Shah“ den Befehl erhalten, zu der Flotte in der Besika⸗Bay abzugehen.
Frankreich. Paris, 19. Oktober. (Köln. Ztg.) Minister der Auswärtigen Angelegenheiten empfing heute die Botschafter Deutschlands und Rußlands; morgen findet im Elysése Ministerrath statt. — Das Gerücht, daß die Bildung von dreißig neuen französischen Regimentern im Werke sei, wird als grundlos bezeichnet. — Das „Jour⸗ nal officiel“ veröffentlicht ein Rundschreiben d
Der
Der
des Ministers Dufaure an die General⸗Prokuratoren, worin sie aufgefordert werden, streng gegen die Weinverfälschungen einzuschreiten. — Die republikanischen Blätter, worunter das „Siscle“, wünschen dem Minister des Innern Glück zu der männlichen Sprache und demoffenen Auftreten in der Rede vor seinen Wählern. — Vierzehn Bischöfe und vier General⸗Vikare sind in Lyon angekommen, wo sie sich heute zu einem Kongreß ver⸗ einigen, um die Gründung einer katholischen Universität im Süden Frankreichs zu besprechen. — Der Erzbischof von Toulouse hat, wie der Kardinal⸗Erzbischof von Paris, ein Schreiben an Hrn. Dufaure als Kultus⸗Minister ge⸗ richtet, um für die Wiederherstellung des von der Deputirten⸗ kammer beseitigten Kredits für die Armeegeistlichen zuwirken. — Der Admiral Jaures, von Salonichi kommend, wurde vom Präsidenten der Republik und dem Marine⸗Minister empfangen. Er wird das Kommando des Geschwaders von Cherbourg übernehmen. — Am 14. Oktober verur⸗ theilte das Zuchtpolizeigericht von Grenoble vier Personen, welche sich erlaubt hatten, in einem Wirthshause, an welchem eine Prozession vorbeikam, Trinklieder zu singen, zu Ge⸗ fängnißstrafen von 2 Monaten bis 6 Tagen und zu Geld⸗ strafen von 100 bis 25 Fr. 1 — (Fr. C.) Der Präfekt der Ostpyrenäen hat an die
öff Arbei des Innern folgendes
Telegramm gerichtet: „Perpignan, 19. Oktober, 10 Uhr Vormittags. In Folge der Regengüsse sind alle Flüsse der Ostpyrenäen angeschwollen und mehrere schon über die Ufer getreten. Der Schienenweg zwischen Narbonne und Perpignan ist an vier Stellen unterbrochen, der Eisenbahnverkehr ist seit gestern und noch für etliche Tage eingestellt“ — Im Creusot wird an einer Riesenkanone für die Weltausstellung von 1878 gearbeitet.
Kilogramm. — Die französische Regierung hat von dem Mi⸗ nisterium des Aeußern in St. Petersburg die amtliche Anzeige erhalten, daß Rußland sich an der Weltausstellung von 1878 zu betheiligen gedenkt und daß der Geheime Rath Butowsky, Direktor der Abtheilung für Handel und Manu⸗ faktur, zum Präsidenten des russischen Kommissariats ernannt worden ist.
Spanien. Madrid, 20. Oktober. (W. T. B.) telst Königlichen Dekretes sind die Cortes zum 6. k. M. einberufen worden.
— Ueber die Insurrektion in Cuba „Wes. Ztg.“ aus Madrid, 12. Oktober, u. A. geschrieben:
Die Reihen der Insurgenten werden zum nicht geringen Theile von Chinesen verstärkt, die dem Namen nach als Arbeiter nach
der Insel gebracht, als Sklaven behandelt und bei erster Gelegen⸗ heit desertirt sind, sodann von Leuten aus den Vereinigten Staa⸗ ten, und Deserteuren der spanischen Armee. Von den Amerikanern werden die Insurgentenbanden, an deren Spitze tapfere Guerilla⸗ führer stehen, mit Waffen und Munition versehen. Das wald⸗ reiche Terrain, die undurchdringlichen Wälder, die steilen Hügel, das tropische Klima, Alles begünstigt die Insurgenten, die ihre Lager an den unzugänglichsten Orten aufschlagen, wo eine kleine Abtheilung eine zwanzigmal so große Ab⸗ theilung der spanischen Truppen mit Leichtigkeit abschlagen und sogar vernichten kann. Die Insurgenten, die im Ganzen nur 8000 Mann zählen sollen, haben sogar an ein⸗ zelnen Stellen kleine Orte mit Schenken, Läden, Tanz⸗ lokalen ꝛc. gebildet, wo das Landvolk sich in großer Zahl zum Verkaufe seiner Produkte einfindet. Unter den spani⸗ schen Soldaten richten die klimatischen Krankheiten große Ver⸗ heerungen an, weil die meisten derselben noch sehr jung sind und keine derartige Konstitution haben, den Einflüssen des Klimas Widerstand zu leisten. — Die 14,000 Mann, an deren Spitze sich der General Martinez Campos stellen wird, werden am 20. d. Mts. in Santander, Alicante, Cadix und Barcelona eingeschifft werden und sind der ganzen Armee ent⸗ nommen, indem eine jede Compagnie einer jeden Waffe die besten zu derselben gehörenden zwanzig Mann aus⸗ wählen mußte, so daß also auf Cuba eine ganz andere Truppe als die früheren cubanischen Freiwilligen, operiren wird. Uebrigens sollen außer den 14,000 Mann In⸗ fanterie, Artillerie, Jäger, Kavallerie u. s. w., die auf den Schiffen „Conception“, „Navas de Tolosa“, „Colon“, „Leon“ und „San Antonio“ befördert werden, noch weitere Verstär⸗ kungstruppen nachgesandt werden, so daß innerhalb sechs Monate 50,000 Mann auf cubanischem Boden gelandet sein werden.
Italien. Rom, Papsft empfing heute in
16. Oktober. (Köln. Ztg.) Der der Peterskirche etwa 600 spa⸗ nische und 100 bolivianische Pilger. Die Spanier marschirten in Abtheilungen unter den Fahnen der verschiedenen Provinzen. Ein römischer Dominikaner trug die päpstliche Fahne von Lepanto. Der Papst erschien in Begleitung von neunzehn Kardinälen, darunter auch der Erz⸗ bischof von Paris. Der Erzbischof von Granada hielt eine längere Anrede. Der Papst antwortete in italienischer Spraͤche. Darauf durchschritt er die Reihen der Pilger und gab ihnen seinen Segen. — Dem „Bersagliere“ zufolge wird der Ge⸗ neral Menabrea, italienischer Botschafter in London, in den nächsten Tagen hier eintreffen.
— 18. Oktober. (Ital. Nachr.) Der Graf Coello, spa⸗ nischer Gesandter beim italienischen Hofe, besuchte gestern die spanischen Pilger, die in Monserrato, San Pietro in Montorio und in der Trinita dei pellegrini, drei der spanischen Nation angehörigen Etablissements untergebracht sind. Der Gesandte erklärte ihnen, daß wenn die spanische Regierung ge⸗ neigt sei, den lediglich katholischen Pilgern Spaniens Beistand zu leisten, und Schutz angedeihen zu lassen, sie nichts für jene thun werde, die mit einem politischen Zweck nach Rom kämen. Graf Coello unterhielt sich lange mit diesen Pilgern aus den armen Klassen, die bei seinem Weggang riefen: Es lebe Alfons XII., es lebe der Graf Coello!
— 19. Oktober. (Ital. Nachr.) Vor einigen Tagen brachte der „Bersagliere“, das Organ des Ministers des Innern, eine gleichzeitig auch im „Partito nazio⸗ nale“, einem ministeriellen Journal Neapels, erschienene Note, welche an die Existenz einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem Minister⸗Präsidenten Depretis und dem Minister des Innern Nicotera bezüglich der Wahlreform glauben ließ. Alle Zeitungen beschäftigten sich mit dieser Note und hoben ihre Wichtigkeit hervor. Und in der That, während Herr Depretis in seiner letzten Rede zu Stradella gewissermaßen glauben ließ, daß er noch immer einer Art allgemeinen Wahlrechts nach dem Vorschlag der parlamentarischen Linken geneigt sei, obschon er diese Frage unter den nicht dringlichen aufführte und sie auf eine unbestimmte Zeit verschob, hat Herr Nicotera bekanntermaßen in einer im letzten August zu Caserta gehaltenen Rede sich absolut gegen eine zu große Erweiterung des Wählerkreises für die politischen Wahlen ausgesprochen und deren Gefahren angegeben. Nun veröffent⸗ licht über diesen Zwischenfall der „Partito nazionale“ fol⸗ gendes Mitgetheilt: „Wir haben uns enthalten, die Kommentare wiederzugeben, mit denen die dem jetzigen Ministerium feind⸗ liche Presse die Reproduktion der Mittheilung begleitete, die von uns und unserem trefflichen Kollegen, dem „Bersagliere“, bezüglich der leitenden Gesichtspunkte veröffentlicht wurde, an die sich der Minister des Innern in Sachen der Wahlreform halten will. Unsere Gegner wollten in dieser loyalen und freimüthigen Aeußerung des Ministers Nicotera den Keim von Differenzen und ernsten Spaltungen zwischen ihm und dem Minister⸗Präsi⸗ denten erblicken und sahen schon den goldnen Traum ihrer täglichen Sehnsucht, die Auflösung des Ministeriums realisirt. Nach Berichten, an denen wir nicht zweifeln konnten, haben wir bereits unsere Leser darüber beruhigt, daß die Be⸗ ziehungen der zwei erwähnten Rathgeber der Krone wie immer sehr herzlich zu sein fortfuhren. Heute haben wir in Folge direkt von Rom erhaltener Nachrichten die Genug⸗ thuung hinzuzufügen, daß gestern nach seiner Ankunft Herr
epretis ein Gespräch mit Herrn Nicotera hatte und daß sie
. Dieselbe ist für die Marine bestimmt, hat 44 Centimeter im Durchmesser und ihre Kugeln wiegen 300
Mit⸗
wird der
jsich in größerer Uebereinstimmung als je sahen, besprachen und trennten.“ ...
Türkei. Varna, 14. Oktober. richtet von hier: 8 Den Truppensendungen aus Constantinopel wurde seit
einigen Tagen eine geänderte Richtung gegeben. Anstatt nach der unteren Donau wird Alles donauaufwärts dirigirt. Von Sulina bis Rustschuk wird ein starker Truppenkordon gezogen. Ganz be⸗ sondere Aufmerksamkeit wird den befestigten Punkten Tultscha, Isaktscha und Silistria gewidmet. Was die letztgenannte Festung betrifft, die schon so oft eine wichtige Rolle gespielt, so wird seit einigen Wochen an deren Ausrüstung gearbeitet. Dieselbe hat in der
letzten Zeit neue detachirte Forts und Erdwerke erhalten, die deren
Widerstandsfähigkeit bedeutend erhöhen.
Auch auf Schumla konzentrirt sich die Sorge der Kriegsver⸗ waltung. Daselbst ist ein befestigtes Lager für 40,000 Mann errichtet worden. Schumla soll zu einem Pivot für eventuelle Operationen gemacht werden und es werden daher hier große Waffen⸗ und Mu⸗ nitionsvorräthe aufgehäuft. Auch ein Artilleriepark wird dieser Tage aus Konstantinopel erwartet.
Die „Polit. Korr.“ be⸗
Es wird behauptet, Abdul Kerim Pascha werde das Kommando Donauarmee übernehmen und sein Hauptquartier vorläufig in
Schumla aufschlagen. An seiner Stelle soll Achmed Ejub Pascha den Oberbefehl über die Armee von Nisch übernehmen.
Für die nächsten Wochen ist das Eintreffen einer Truppenmacht von nicht weniger als 140,000 Mann angesagt. Kleinasien allein soll diese Zahl liefern. Man versichert, die Regierung werde zum ersten Male seit der Einführung des neuen Militärstatuts dessen Be⸗ stimmungen durchführen. Nach demselben sollen die Wehrkräfte des Reiches in außerordentlichen Zeiten 970,000 Mann betragen, wovon 570,000 Mann auf die Nizams entfallen sollen. Bis jetzt befindet sich nur etwa die Hälfte dieser Zahl unter den Fahnen. Die Pforte würde daher, nach den Aussprüchen der türkischen Generalstabs⸗ Offiziere, die sich eben hier aufhalten, mehr als eine Viertelmillion Soldaten im Nothfalle an die Donaugrenze werfen können.
Wien, 20. Oktober. (W. T. B.) Die „Poltische Kor respondenz“ meldet aus St. Petersburg, daß keinerlei Grund zu einer angeblichen zweiten Mission des General Sumarokoff nach Wien vorhanden sei, das Einvernehmen Rußlands und Oesterreichs habe eine derartige Grund⸗ lage gewonnen, daß ein gemeinsames Vorgehen beider Staaten auch ohne eine neue Verständigung als gesichert zu betrachten sei. Es sei nicht unwahrscheinlich, daß der russische Bot⸗ schafter, Ignatieff, indem er dem Sultan seine neuen Akkre⸗ ditive überreiche, gleichzeitig auch eine Sommation überbringe, deren Folgen eine Entscheidung in die Situation bringen dürften.
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— ———— — Brüssel, 20. Oktober.
—yxVꝑ EIä V.) Eer
„Nord schreibt mit Bezug auf die heutige Timesmeldung, er halte einen Krieg zwischen Rußland und der Türkei nicht für so unvermeidlich, wie dies der „Times“ erscheine. Die neuesten Entschlüsse Englands, die die „Times“ selbst mitge⸗ theilt habe, seien geeignet, einen starken Eindruck in Konstan⸗ tinopel hervorzubringen und der Pforte die Nothwendigkeit vor Augen zu führen, daß sie den Verlangen der Mächte von freien Stücken nachgebe. Andererseits sei auch die Rückkehr des russischen Botschafters Ignatieff und seiner Familie nach Konstantinopel ein Zeichen dafür, daß die Hoffnung, die Pforte werde schließlich dem europäischen Programm noch zustimmen, nicht aufgegeben sei.
Smyrna, 18. Oktober. Aus Bagdad wird hierher gemeldet, daß sich seit einiger Zeit auffälligerweise viele Der⸗
e s
über Teheran und Asterabad nach Centralasien begeben.
Vom Kriegsschauplatz wird gemeldet:
Belgrad, 20. Oktober. (W. T. B. überfielen gestern mit großer Macht Veliko Schlegowatz bei Kruschowatz, wurden aber von Horatovich zurückgeschlagen. Novosselof griff die Türken am Javor an, nahm eine große Anzahl von Verschanzungen derselben und besetzte den Berg Wassilino.
— Vom türkisch⸗montenegrinischen Kriegsschau⸗ clatze liegt heute folgende Depesche vor:
Ragusa, 21. Oktober. T
1
(W. T. B.) Nach hier ein⸗
gegangener Meldung hat die türkische Festung Medun kapi⸗
tulirt. Die 400 Mann starke Besatzung, eine Anzahl Ge⸗
schütze und eine Quantität Munition sind den Montenegrinern in die Hände gefallen.
Numänien. Bukarest, 20. Oktober. Aus Pariswird dem „W. T. B.“ telegraphirt: Der diplomatische Agent Kumäniens, Rosetti, erklärt in einer von den Journalen veröffentlichten Zuschrift, daß ihm von einem angeblich zwischen der russi⸗ schen und der rumänischen Regierung ahbgeschlossenen Vertrage absolut nichts bekannt sei und daß er an die Existenz eines derartigen Vertrages nicht glaube. Alle übrigen von dem Journal „France“ betreffs dieses angeblichen Ver⸗ trags veröffentlichten Nachrichten müsse er als durchaus un⸗ begründet bezeichnen.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 19. Oktober. Wie der „RNeg. Anz.“ meldet, ist der neugeborene Großfürst Cyrill Wladimirowitsch unter dem 12. d. M. zum Chef des Wilnaschen Infanterie⸗Regiments Nr. 52 ernannt worden, welches nunmehr das Wilnasche Infanterie⸗Regiment Nr. 52 Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Cyrill Wladimirowitsch zu nennen ist, und zugezählt den Leib⸗-Garde⸗Regimentern: dem Preobrashenschen, dem Dragoner⸗Regiment und dem 4. Leib⸗Garde⸗Schützen⸗Bataillon der Kaiserlichen Familie. — Aus Kronstadt wird dem „Golos“ mitgetheilt, daß tele⸗ graphisch der Befehl eingegangen, das Panzerschiff „Petr Welikij“ solle sich sofort in die griechischen Gewässer bege⸗ ben und zu dem daselbst kreuzenden Geschwader stoßen. Gestern oder heute sollte denn auch der „Petr Welikij“ aus Kronstadt auslaufen. — Die neue Gerichtsreform soll, wie die „Birsh. Wed.“ aus zuverlässiger Quelle erfahren, mit dem 1. Juli des nächsten Jahres 1877 auch auf den ganzen Kijewer Gerichtsbezirk und auf die Gouvernements: Witebsk (St. Petersburger Gerichts⸗ bezirk) und Kamenez⸗Podolsk (Odessaer Gerichtsbezirk) aus⸗ gedehnt werden. Da gegenwärtig in dem Kijewer Gerichts⸗ bezirke schon 3 Bezirksgerichte existiren, so wird derselbe mit dem 1. Juli 1877 folgende 7 Bezirksgerichte einschließen: die 3 schon eröffneten in Tschernigow, Starodub und Njeshin und 4 neue in Kijew, Uman, Shitomir und D
Dubno. Schweden und Norwegen. Christiania, 17. tober. (H. N.) Man erwartet hier die Ankunft des Königs am 28. d. Mts. und wird derselbe sich dem Vernehmen nach bis zum 2. November in Christiania aufhalten.
Dänemark. Kopenhagen, 17. Das Folkething hat heute auch
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wische (mahomedanische Bettelmönche) aus den Euphratgegenden
B.) Die Türken
gutachtung der eingelieferten 126 Plän
Ministers, betreffend den Neubau einer polytechnischen Lehranstalt, mit 58 gegen 20 Stimmen abgelehnt.
Amerika. Chile. Santiago, 9. August. Der chilenische Gouverneur Diego Dublé Almeida, welchem in Aner⸗ kennung warmer Fürsorge für die Besatzung des im Oktober 1874 an der Feuerlandsküste gestrandeten Papenburger Schiffs „Dr. Hansen“ der preußische Kronen⸗Orden 2. Klasse verliehen worden war, hatte nach den Landesgesetzen zur Annahme und Anlegung dieser Ordensdekoration die Ge⸗ nehmigung des chilenischen Nationalkongresses nachzusuchen. Diesem Gesuche ist jetzt durch die in beiden Kammern des Kongresses, und zwar mit Einstimmigkeit erfolgte Annahme eines Artikels entsprochen worden, welcher folgendermaßen lautet: „Herrn Diego Dublé Almeida wird die von der Ver⸗ fassung vorgeschriebene Erlaubniß zur Annahme des preußi⸗ schen Kronen⸗Ordens auf sein Ansuchen hierdurch ertheilt.“ (A. A. C.) In Ecuador hat sich, den neuesten Postnachrichten zufolge, eine unblutige Revolution abge⸗ spielt, während welcher der Präsident der Republik, Dr. Antonio Borrero, und dessen Ministerium abgesetzt wurden. Don Ignacio de Veintimilla wurde zum obersten Haupt der Republik und Ober⸗Befehlshaber ihrer Streikräfte er⸗ nannt und mit den nöthigen Vollmachten betraut, und es wurde beschlossen, eine nationale konstituirende Versammlung für temporäre Zwecke einzuberufen.
Asien. (A. A. C.) Shanghai wird unterm 15. d. gemeldet, daß Kuo⸗Sung⸗T'an, der zum Vertrete des chinesischen Reiches am Hofe von St. ernannte Mandarin, sich in Begleitung eines Legations⸗ tärs in Kurzem auf seinen Posten begeben wird.
Afrika. Alexandria, 18. Oktober. Standard. Unter den Truppen in Abessynien herrscht eine Epi demie, die schon vielen Verlust an Menschenleben gekostet. Unterstützung ist dorthin gesandt. In Suez müssen die von Massowah kommenden Schiffe sich der Quarantaine unterziehen. — Die „Morning Post“ erfährt aus „zuverlässiger Quelle“, daß der Verlust der Aegypter in den letzten Feldzügen gegen Abessynien nicht weniger als 27,000 Menschenleben be⸗ tragen habe.
tsche Reich' folgenden In
Nr. 42 des „Central⸗Blattes für das D herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, h
halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Finanzwesen: Goldankäufe Seitens der Reichs⸗ bank; Berichtigung. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. Zoll⸗ und Steuerwesen: Nachweisung der Ein⸗ nahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich in den Monaten Januar bis September 1876; Veränderungen bei Steuerstellen. Heimathwesen: Erkenntniß des Bundesamts für das Heimathwesen. Eisenbahnwesen: Eröffnung der Scherfede⸗Holzminden. Konsulatwesen: Ernennung.
— Nr. 22 des Armee⸗Verordnungs⸗Blattes, herausge⸗ geben vom Kriegs⸗Ministerium, hat folgenden Inhalt: Auflösung der Pulverfabrik zu Neisse. — Modifizirung des §. 25, Alinea a. des Reglements über die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden und Inausgabebelassung gezahlter Erfrischungszuschüsse. — Gehalts⸗ und Löhnungskompetenzen bei Verbüßung der Haftstrafe. — Abände⸗ rung der Bestimmungen über das Scheibenschießen der Fuß⸗Artillerie und Pioniere. — Erböhung des Etats an Hemden für die Friedenslaza⸗ rethe. — Fußboden⸗Oelanstrich in militärfiskalischen Dienstwohngebäu⸗ den. — Aufsichtsdienst bei den Festungsgefängnissen. — Abänderungen der Beilagen 39 und 41 der Arznei⸗Verpflegungs⸗Instruktion vom Jahre 1874. — Attestirung der Unvermeidlichkeit von Flurbeschä⸗ digungen bei den Schießübungen der nicht im Divisionsverbande be⸗ findlichen Truppen mit Handfeuerwaffen. — Einführung der Per⸗ sonalbogen in der Marine. — Eröffnung der Eisenbahnstrecke Seif⸗ hennersdorf⸗Warnsdorf. — Erstattung der Kosten in Landwehr⸗ Kontrolsachen. — Siebenter Nachtrag zum Schulverzeichniß vom 19. Januar 1876. — Nachtragsverzeichniß solcher höheren Lehran⸗ stalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissen⸗ schaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. — Ertraordinäre Verpflegungszuschüsse für Loetzen, Pillau und Wartenburg pro 4. Quartal 1876.
Nr. 19 des „Marine⸗Verordnungs⸗Blatt“ hat fol⸗ genden Inhalt: Verordnung, betreffend die Kautionen der bei der Militär⸗ und Marine⸗Verwaltung angestellten Beamten. Vom 16. August 1876. — Transport der Kleidersäcke auf Eisenbahnen, bei dem Zugang zu und dem Abgang von denselben. — Uebernahme von Vormundschaften Seitens der Militärpersonen der Kaiserlichen Ma⸗ rine. — Einberufungen von Militär⸗Invaliden zur Anstellung oder Beschäftigung im Civildienste Seitens der anstellenden Behörden. — Nachtragsverzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Aus⸗ stellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. — Zulage für Reinigung der Kessel. — Ergänzung der Instruktion zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. — Befestigung der Raketenpfosten an Bord S. M. Schiffe und Fahrzeuge. — Vervollständigung einer die Jägerbüchse M/71. be⸗ treffenden Vorschrift. Vergleichende Versuche über die Heizkraft und andere in technischer Beziehung wichtige Eigenschaften verschie⸗ dener Steinkohlen. — Personalveränderungen. — Benachrichtigungen
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Reichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 21. Oktober. Kommission des Deutschen Reichstages am 19. d. M. wurd über die vom Abg. Dr. v. Schwartze aufgeworfene Rechtsfrage berathen, wie es mit den Vergehen zu halten sei, welche mit dem Hoch⸗ und Landesverrath begangen worden, ob die⸗ selben ebenfalls vom Reichsgericht als Spezialgerichtshof für Hoch⸗ und Landesverrathsfälle oder gesondert im gewöhnlichen Verfahren abzuurtheilen seien. Die Majorität der Kommissionsmitglieder sprach sich für eine Trennung dieser Vergehen aus, besonders in den Fällen, in welchen sie zu dem begleitenden Hoch⸗ und Landesverrath nur in einer äußeren Beziehung stehen. Im Uebrigen erkannte aber auch die Kommission an, daß eine allgemeine Bestimmung darüber sich nicht empfehle und es vielmehr für jeden einzelnen Fall dem betreffenden Spezialgerichtshofe überlassen bleiben müsse, ob er die den Hoch⸗ resp. Landesverrath begleitenden Vergehen ebenfalls seiner Prüfung unter⸗ werfen wolle. Die Kommission beschloß demzufolge, die zur Er⸗ örterung gelangte Frage und die dabei geäußerten Meinungen im Bericht über das Gerichtsverfassungsgesetz zu erwähnen, dagegen von der Einfügung einer einschlägigen gesetzlichen Bestimmung in das Gerichtsverfassungsgesetz Abstand zu nehmen.
Gestern Vormittag vereinigte sich die Kommission nochmals zur Erledigung der Frage, ob sie vor Beginn der Reichstagssession wiederum zusammentreten solle. Damit es dem Bundesrathe möglich sei, noch vor dem Eintreten des Reichstags⸗Plenum in die Ver⸗ handlung über die Justizgesetze mit der Kommission in Verbindung zu treten, hat die Kommission ihren Vorsitzenden, den Abgeordneten Miauel, autorisirt, gegebenen Falls sie von Neuem vor Beginn der Reichstagssession einzuberufen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Hamburg, 19. Oktober. Die Preisjury, welche zur Be⸗ für den Rathhausbau
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