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Paris, 4. November, E —
Produktenmarkt (Schlussbericht). Weiren ruhig, pr. November 26,25. pr. Dezember 27,00, pr. Januar-Februar 2 2,00, pr. Januar-April 28,75. Mehl matt, pr. November 59,25, pr. De- zember 60,00, pr. Januar-⸗Februar 60,75, pr. Januar-April 61,25. Rüböl matt, pr. November 88,00, pr. Dezember 88,50, pr. Januar- April 91,00. pr. Mai-August 92,00. Spiritas steigend, pr. No- vember 59,75, pr. Janvar -April 61,50. — Wetter: Bedeckter
Himmel. Paris, 4. November, Abends 6 Uhr. (W. T. B.) Produktenmarkt. Mehl behauptet, pr. November 59 25, pr. Dezember 60.00, pr. Januar-Februar 60,75. pr. Januar-April 61,50. New-YNork, 4. November. Abends 6 Uhr. (W. I. B.) Waarenbericht. Baumwolle in New-York 11 %, do. in New- Orleans 11 ½. Petroleum in New-XYork 26, do. in Pbiladelphia 26. Mehl 5 D. 45 C. Rother Frübjahrsweizen 1 D. 32 C. Mais (old. mired) 60 C. Zucker (Fair refining Muscovados; 9 ⅞. Kaffee Rio:) 18 ⅞A. Schmalz (Marke Wilcor) 10 ⅞ C. Speck (short clear) 8 ¼¾ C. Getreidefracht 6.
Amsterdam, 4. November, Nachmittags. d, S
Getreidemarkt eeAn 2222 285.
en pr. März 192, pr. Mai 195. Rüböl pr. Mai 43 ½. 1 1“ 2 November, Nachmittags 4 Uhr 30 Mi- nuten. (W. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen ruhig. Roggen behauptet. Hafer stetig. Gerste nachgebend. 1
Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss, loco 50 bez. und Br., pr. November 49 ½ bez, 49 ¾ Br., pr. Dezember 50 bez. und Br., pr. Januar 50 bez. und Br., Pr. Januar-März
Br. Ruhig. — . 6. November. Vormittags. (W. T. B.)
Die Getreidezufuhren vom 28. Okt. bis zum 3. Nov. betrugen: Engl. Weizen 3566, fremder 39,183. englische Gerste 3777, fremde 13,841, englische Melzgerste 19.388, fremde —, englischer Hafer 61725, fremder 34.,276 Qrts. Englisches Mehl 16,010 Sack fremdes 6791 Sack uad 9430 Fass.
A 4. November, Nachmittags. (W. T. B.)
Baumwolle. (Schlussbericht). Umsatz 20,000 B., davon für Spekulatien und Export 6000 B. Stramm. 8
Middl. Orleans 6 ⅛, middl. amerikanische 6518, fair Dhollerah 4 ¼, middl. fair Dhellerah 4 ⅛, good middl. Dhollerah 4 ⁄16, middl. Dhollerah 315⁄16, fair Bengal 4, good fair Broach —, new fair Oomra 411⁄16, goocd fair Oomra 4 ⅛, fair Madras 45/⁄16, fair Pernam 61⁄16, fair Smyrna 5 ½, fair Eegyptian 6 ¾.
Fleischpreise. höchster mittel niedrigster 61 — 62 ℳ 46 — 48 ℳ 31 — 33 ℳ 59 — 60 „ 51 — 53 „ 47 — 49 „ 21 — 22 „ 17 — 18 „ — .
indvieh pro 100 Plid... . ee“ Hammel „ 20 — 23 Kilo. . Kälber: Gute Mittelpreise.
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Kündigungen und Verloosungen.
Russische 4 3 % Anleihe von 1849. Serienziehung; Ins. der Nr. 261.
4 ½ % Berliner Stadt-Obligationen. s. unter Ins. der Nr. 261.
Ausreichung von Aktien, Coupons etc.
Frankfurter a. 0. Stadt-Aulelhe von 1886. Ausreichung neuer Zinscoupons durch die Kämmereikasse zu Frankfurt a. 0. ;3 s. unter Ins. der Nr. 261.
Ausweise von Banken ete. Wochenausweise von 4 deutschen Zettelbanken per 31. Ok-
tober; s. unter Ins. der Nr. 261. Preussische Boden-Credit-Aktien-Bank. Status vom 31. Ok- Ok-
“
Ausgeloeste Stücke;
* 1
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰
Alle Post-Anstalten des In⸗- und Anglandes nehmen 1“ Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten 11A“ 2 auch die Expedition: SW. Wilhelmstr. No. 32.
tober; s. Ins. in Nr. 261. Schlesische Boden-Credit-Aktien-Bank. tober; s. unter Ins. der Nr. 261.
An Schlachtvieh war aufgetrieben:
Berlin, 6. November. Stück, Schafvieh 6119 Stück.
Rindvieh 2129 Stück, Schweine 7388 Kälber 871 Stück.
Status vom 31.
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zur Einsicht aus und können auch gegen Einsendung 30 Kilogr. Terpentinöl, 600 Kilogr. Heede und 170 von 50 ₰ von demselben bezogen werden. Kilogr. Gummiwaare an die Schaumburger Ge⸗ Hannover, den 31. Oktober 1876. 1 sammtsteinkohlenwerke pro 1. Quartal 1877 soll im
8.
Berlin, Dienstag,
e r. rungs⸗Rath Brauer (Lüneburg). — Hr. Kreis⸗ 8 92 “ Physikus Dr. Waldhaus (Jauer). 1“ P den 7. November, Abends. 8
Submissionswege vergeben werden, und sind Offer⸗
—
Königliche Schauspiele. Dienstag, den 7. November. Opernhaus. (223. Vorstellung.) Tann⸗ häuser und der Sängerkrieg auf der Wart⸗ burg. Große romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. Anfang halb 7 Uhr Erhöhte Preise.
Schauspielhaus. (220. Vorstellung.) Die Ver⸗ schwörung des Fiesco zu Genua. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Schiller. Anfang halb 7 Uhr.
Mittwoch, den 8. November. Opernhaus. (224. Vorstellung.) Die Zauberflöte. Oper in 3 Ab⸗ theilungen von Schikaneder. Musik von Mozart. Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. (221. Vorstellung.) Liebe, oder Gleich und gleich gesellt sich gern. Lustspiel in 3 Akten von Dr. F. Lederer. Drei Frauen und keine. Posse in 1 Akt, frei nach Varin und Desverges von G. Kettel. Anfang 7 Uhr.
Geistige
Wallner-Theater. Dienstag: Z. 49. M.: Drei Monat nach Dato. Posse mit Gesang in 3 Akten von G. v. Moser und E. Jacobson. Musik von G. Michaelis. 1
Mittwoch und die folgenden Tage: Drei Monat nach Dato.
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag u. die folgenden Tage: Mit durchweg neuer Ausstattung: Die Irrfahrten des Odysseus. Mpthologisches Ausstattungsstück mit Ge ang und Ballet in 4 Akten (10 Bildern), frei bearbeitet nach Homers Odyssee. Musik von G. Lehnhardt.
Friedrich-Wilhelmst. Theater. Dienstag: Zum 50. Male: Fatinitza.
Mittwoch: Fatinitza.
Residenz-Theater. Dienstag und folgende Tage: Die Fremde.
Krells Theater. Dienstag: Zum 17. Male: Duft. Hierauf Ballet. Zum 8. Male: Ein Frühstücksstündchen. Zum Schluß, zum 18. Male:
u Befehl, Herr Lieutenant. Konzert. Anf. 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Mittwoch: Duft. Ballet. Ein Frühstücks⸗ stündchen. Zu Befehl, Herr Lieutenant. Vorläufige Anzeige.
Am 15. November: Erstes Auftreten der Signora
Bianca Donadio: Der Barbier von Sevilla.
RWeoltersdorff-Theater. Dienstag: Zum 22. Male: Pariser Leben. (Gabriele: Frl. Lina Mayr. Gondremark: Emil Thomas.) In Vorbe⸗ reitung: Die Wilddiebe.
Stadt-Theater. Dienstag: Heute halbe Kassen⸗ preise. Zum 2. Male: Die alten Jung⸗ gesellen. Lustspiel in 5 Akten von Victorien Sardou, deutsch von C. M. (Mortimer: Hr. Carl Mittell, Beaucourtois: Hr. Carl Pander, Antoi⸗ nette: Frl. Lina Markwordt, als Gäste.)
Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
National-Theater. Dienstag: Der Liebe und der Schönheit Macht, oder: Die Hochzeit zu Ulfasa.
Mittwoch: Extra⸗Vorstellung: Dorf und Stadt.
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Belle-Alliance-Theater. Dienstag: Gastspiel des Hrn. Lenore vom Stadttheater zu Brünn. Spielt nicht mit dem Feuer! Lustspiel in 3 Akten von G. zu Putlitz. Vorher: Drei und keine. Posse in 1 Akt von G. Kettel.
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Deutscher Personal-Kalender.
7. November. Fr. Aug. v. Stägemann *. Fr. W. v. Seidlitz †. Fritz Reuter *. C. Gottl. Reyssiger T.
Familien⸗Nachrichten.
Verehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Grubitz mit Frl. Anna Brand (Königsberg i. Pr. — Stettin). — Hr. Kreisrichter Emil Franzki mit Frl. Eli⸗ sabeth Neumann (Guben). — Hr. Gutzbesitzer Leopold v. Kryger mit Frl. Hedwig Nasse (Salem). — Hr. Hans v. Ammon mit Frl. Amanda Mierendorff (Polchow) b
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rendanten Pflug⸗ macher (Aschersleben). — Hrn. Advokaten Carl Custodis (Cöln). Eine Tochter: Hrn. Heuntmann und Compagnie⸗Chef v. Bodelschwingh Berlin).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Der wider Heinrich Perle von Fritzlar und Heinrich Leithäuser von Obervorschütz am 24. v. M. erlassene Steckbrief wird als erledigt zurück⸗ ezogen. Cassel, 2. November 1876. Staats⸗ Anwalt. von Ditfurth, St.⸗A.⸗Geh.
Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition. Nachbenannte Personen: 1) Julius Theodor Zielke aus Labüssow, 2) Wilhelm Gottlieb Boettcher aus Quackenburg, 3) Johann Gottlieb August Voll aus Starkow, 4ü) Albert Wilhelm Timm aus Stolp, 5) Hermann Reinhold Dreifs aus Flinkow, 6) Ferdi⸗ nand Albert Eduard Rennhack aus Gambin, 7) Carl Johann Wilhelm Gohrbandt aus Stolpmünde, 8) Fulius Friedrich Ludwig Barnekow aus Stolp, 9) Ferdinand Carl August Schröder aus Pottangow, 10) August Friedrich Gresens aus Giesebitz, 11) Fer⸗ dinand Wilhelm Perlick aus Klein⸗Gluschen, 12) Da⸗ vid Riese aus Stolp, 13) Johann Friedrich Wilhelm Vanselew aus Muttrin sind durch rechtskräftiges Erkenntniß vom 1. September d. J. wegen Ent⸗ ziehung der Militärpflicht durch unerlaubtes Aus⸗ wandern ein Jeder zu einer Geldstrafe von 150 ℳ event. 1 Monat Gefängniß verurtheilt worden. Wir ersuchen, an den ihrem Aufenthaltsorte nach unbe⸗ kannten öobigen Personen die erkannte Strafe im Betretungsfalle zu vollstrecken und uns davon zu benachrichtigen. Stolp, den 10. Oktober 1876.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Oeffentliche Vorladung. Der Arbeiter Jo⸗ hann Schliwa aus Bodland ist angeklagt: am 15. August 1875 zu Bodland eine eiserne Schaufel des Bauern Franz Gatzmanga in der Absicht rechts⸗ widriger Zueignung weggenommen zu haben. Der⸗ selbe ist seinem Aufenthalte nach nicht bekannt, und wird derselbe daher zu dem zur mündlichen Ver⸗ handlung und Entscheidung der Sache auf den
2. Februar 1877, Vormittags 11¼ Uhr, im öffentlichen Sitzungssaale hierselbst angesetzten Audienztermine mit der Aufforderung hiermit öffent⸗ lich vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweis⸗ mittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle seines Ausbleibens wird mit der Unter⸗ suchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Gleichzeitig wird dem ꝛc. Schliwa eröffnet: daß der Bauer Franz Gatzmanga und der Gens⸗ darm Kotzur aus Bodland zu obengedachtem Ter⸗ mine mit vorgeladen sind.
Rosenberg O.⸗Schl., den 25. Oktober 1876.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
2 — 8
Hannoversche Staatsbahn. [8857 Bekanntmachung. “ Die im Central⸗Bureau der unterzeichneten Be⸗ hörde bis zum Schlusse des Jahres 1879 zur An⸗ sammlung kommenden alten Papiere sollen im Wege
Behörde anberaumten Termine einzureichen.
der öffentlichen Submission — theilweise unter der Bedingung des Einstampfens — verkauft werden.
Kauflustige wollen ihre Offerten an uns portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: „Offerte auf Ankauf von alten Papieren“ versehen, bis zu dem
am 27. November d. J. (Montag), Vormittags 10 Uhr, im Direktionsgebäude anstehenden Termine ein⸗ reichen, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden.
Den aufgestellten Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Die Submissionsbedingungen liegen in unserem Formular⸗Magazin zur Einsicht aus, werden auch dort gegen Zahlung von 50 ₰ verabfolgt.
Hannover, den 23. Oktober 1876.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
8 2. —27 19088] Hannoversche Staatsbahn. Es sollen die gegenwärtig auf den Bahnhöfen zu Hannover, Göttingen und Bremen lagernden alten Werkstatts⸗Materialien, als: 8 Eisenblech⸗, Schmiedeeisen⸗, Gußeisen⸗Abfälle, Drehspähne, verbranntes Guß⸗ und Schmiede⸗ eisen, Gußfederstahl⸗Abfälle, eiserne Siederohre, Lokomotivkessel von Eisenblech ohne Siederohre, Radreifen, Mittelachsen, Wagenachsen mit schmiedeeisernen Speichen und Puddelstahlban⸗ dagen, Kupfer, Messing, Eisendraht, Gummi⸗ abpalle mit und ohne Leineneinlage, Pferde⸗ haare ꝛc. im Wege der öffentlichen Submission verkauft werden. Termin hierzu ist auf Dienstag, den 14. No⸗ vember cr., Vormittags 10 Uhr, im maschinen⸗ technischen Bureau der Königlichen Eisenbahn⸗
Maschinentechnisches Bureau der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion. 4 Overbeck.
Haannversche Staatsbahn. [9088] Bekanntmachung. “ Die Lieferung von 63 Kubikmeter Werksteine und 900 M. Mauer⸗Abdeckplatten für verschiedene Bauten des Produkten⸗ und Werkstätten⸗Bahnhofes soll in drei Loosen im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission vergeben werden, wozu ein Submissions⸗ termin im Bureau des Unterzeichneten, Hannover, Gärtnergasse 14/15 auf ae. den 13. November 1876, Vormittags 11 Uhr, ansteht. 8 Die Unternehmer haben ihre Offerte portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: 88 „Submission auf Lieferung von Werksteinen“ einzureichen. Die Bedingun en können im Bureau des Unterzeichneten eingeseben, auch von demselben gegen Einsendung von 1 ℳ bezogen werden. Haunover, den 4. November 1876. Der Abtheilungs⸗Baumeister. Schwering.
g. Bekanntmachuung. Für die unterzeichnete Werft sollen 8520 Stück diverse eiserne Schrauben, zum größten Theile mit Muttern, beschafft werden. Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Auf⸗ schrift „Submission auf Lieferung von eisernen Schrauben“ bis zu dem am 18. November cr., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien von ℳ 0,96 abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarfsangaben in der Re⸗ gistratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus.
Kiel, den 21. Oktober 1876.
Kaiserliche Werft.
8 Bekanntmachung.
Die Lieferung von 240,000 Ctr. = 12,000,000 Klgr. Stückkohlen oder melirte Steinkohlen zur Lokomotiv⸗Feuerung für die der Verwaltung der Frankfurt⸗Bebraͤer Bahn unterstellte Bahnstrecke für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1877 soll im Wege der Submission vergeben werden. b
Offerten sind frankirt und versiegelt mit der Auf⸗ schrift: „Submission auf Lieferung von Stein⸗ kohlen zur Lokomotiv⸗Feuerung“ für die der Verwaltung der Frankfurk⸗Bebraer Bahn unter⸗ stellte Bahnstrecke bis zum 20. November er., Vormittags 10 Uhr, an uns einzusenden.
Die Eröffnung der Offerten erfolgt zur gedachten Terminsstunde in Gegenwart etwa erschienener Submittenten. Später eingehende Offerten können nicht berücksichtigt werden. b
Eremplare der Bedingungen können gegen Ent⸗ richtung der Kopialien von unserer Central⸗Mate⸗ rialien⸗Kontrole bezogen werden.
Frankfurt a. M., den 25. Oktober 1876.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Die Lieferung von 8 [9085]
50 Stück schmiedeeisernen Bettstellen,
50 Stück Strohsäcken,
50 Stück Kopfpfühlen,
50 Stück Kopfkissen mit Federn,
100 Stück Betttüchern,
50 Stück wollenen Decken,
100 Stück Kopfkissen⸗Ueberzügen,
100 Stück Deckenüberzügen,
50 Stück Matrazen mit Seegras gefüllt,
100 Stück Handtüchern, 1 soll im Ganzen oder Einzelnen an den Mindest⸗ fordernden vergeben werden. “
Schriftliche und versiegelte, mit der Aufschrift
„Submission auf Lieferung von Bettzeug“ versehene frankirte Offerten werden bis zum 25. November d. J., Nachmittags 2 Uhr, er⸗ beten, zu welcher Zeit dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden.
Die Lieferungsbedingungen können im Geschäfts⸗ lokal der Unterzeichneten eingesehen oder gegen Ein⸗ sendung von 50 ₰ abschriftlich bezogen werden.
Meisner, (Postort Abterode) am 2. November 1876.
Königliche Berginspektion.
l0n Bekanntmachung.
Die Lieferung von 6000 Kilogr. neuem Schmiede⸗ eisen, 10,000 Kilogr. neuem Eisenguß, 1000 Kilogr. Holzkohlen⸗Eisenblech, 200 Kilogr. Gußstahl, 60 Kilogr. Zinn, 30 Kilogr. Antimon, 600 Kilogr. Zinkblech, 60,000 Stück Schienennägel, 10,000 Stück sonstige geschlagene Nägel, 100,000 Stück Drahtstifte, 1800 Kilogr. Rüböl, 350 Kilogr. Baumöl, 1200 Kilogr. Petroleum, 450 Kilogr. Rindertalg,
ten bis zum Eröffnungstermine
Freitag, den 17. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf Schmiedeeisen ꝛc.“ versehen, portofrei dahier einzu⸗ reichen. her zur Einsicht dahier aus, und können dieselben gegen frankirte Einsendung von 70 ₰ Kopialgebüh⸗ ren von hier bezogen werden.
Die betreffenden Bedingungen liegen vor⸗
Obernkirchen, den 2. November 1876.
Königlich Preußisches Fürstlich Schaumburg⸗
Lippisches Gesammt⸗Berg⸗Amt.
8 V 8 F 1 18968 Vergisch⸗Märkische Eisenbahn. Die Lieferung des für das Jahr 1877 erforderlichen Bedarfs an folgenden Werkstätten⸗Materialien: Birnbaumbohlen, Bremsklötze für Wagen und Ten⸗ der, Eichenwerkholz, Eichenbohlen, Vor⸗ und Hand⸗ hammerstiele, Handhebel oder Bremsknüppel, Kie⸗ ferndielen (Oberländische und Ostsee), Mahagoni⸗ bohlen, Nußbaumbohlen, Pappeln⸗ und Weiden⸗ bohlen, Pappeln⸗ und Weidenwerkholz, Rothbuchen⸗ bohlen, Schleifdielen, Tannenbord, Ulmenbohlen, Ulmenwerkholz und Weißbuchensplitter soll im Wege der Submission verdungen werden. Bezügliche Lieferungs⸗Offerten, welche sich beliebig auf einzelne oder mehrere Artikel zusammen beziehen können, sind unterschrieben, versiegelt und frankirt mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung von Werkstätten⸗Materialien (Nutzhölzer) pro 1877“ bis zum 17. November cr. an unser Ma⸗ schinentechnisches Bureau hierselbst einzureichen und wird die Eröffnung derselben am folgenden Tage, Vormittags 10 Uhr, in Gegenwart der erschei⸗ nenden Submittenten im genannten Bureau statt⸗ finden. Die Lieferungs⸗Bedingungen (allgemeine und spezielle), sowie das Massenverzeichniß liegen auf dem Maschinentechnischen Bureau hier, sowie in den Werkstätten⸗Bureaus zu Elberfeld, Langen⸗ berg, Siegen, Crefeld, Arnsberg und Witten zur Einsicht offen; auch können solche gegen Erstattung der Druckkosten ad 1 ℳ von genannten Stellen bezogen werden. Elberfeld, den 27. Oktober 1876. 1 Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Durch den Tod des bisherigen Inhabers ist die Physikats⸗Stelle des Jauerschen Kreises vakant geworden. Qualifizirte Aerzte, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, werden hierdurch aufgefor⸗ dert, sich unter Einreichung ihrer Approbation, des Fähigkeitszeugnisses zur Verwaltung einer Physikats⸗ Stelle, sonstiger über ihre bisherige Wirksamkeit sprechender Zeugnisse und eines curriculvm vitae bis zum 1. Dezember cr. bei uns zu melden. Liegnitz, den 2. November 1876.
Königliche Lehranstalt für Obst⸗ und Wein⸗ bau in Geisenheim a./Rh. Bei der hiesigen Königlichen Lehranstalt ist die Stelle des Ober⸗ gärtners vakant geworden, deren Wiederbesetzung hiermit zur öffentlichen Konkurrenz ausgeschrieben wird. Die Funktionen des Obergärtners bestehen darin, daß derselbe nach näherer Anweisung die gärtnerischen Arbeiten zu überwachen und außerdem den theoretischen Unterricht im e Plan⸗ zeichnen, Landschaftsgärtnerei und Bienenzucht zu ertheilen hat. Die Bewerber haben binnen 4 Wochen bei dem Unterzeichneten einzureichen: a. ein selbstgeschriebenes curriculum vitae, worin insbesondere der Gang der Ausbildung des Be⸗ werbers in seinem Fache zu schildern, sowie anzu⸗ geben ist, ob und in welcher Weise der Militär⸗ pflicht genügt sei, b. die zum Nachweis der erfor⸗ derten Qualifikation nöthigen Zeugnisse über die Schulbildung des Bewerbers und über die praktische und theoretische Ausbildung desselben im Obst⸗ und Gartenbau. Die auf Kündigung zu besetzende Stelle ist mit einer Besoldung von 1500 ℳ dotirt, welche eventuell auf 1800 ℳ erhöht werden kann. Geisen⸗ heim, den 3. November 1876. Arndts, Regie⸗
rungs⸗Rath. Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank.
Geschäfts⸗Uebersicht ult. Oktober 1876. [9094] Activa. Kassa⸗ und Wechsel⸗Bestand Bestand Konto⸗Korrent⸗Debitores. Eigene Hypotheken⸗Konto. Lombard⸗Konto .. 346 Grundstücks⸗Konto . . . .. 929,700.
Passiva. Aktien⸗Kapitaa .ℳ 4,500,000. Konto⸗Korrent⸗Kreditores und
Seeeererer 6 390,731. Amortisations⸗Kassa⸗Konto „ 85,183. Verkaufte Hypoth.⸗Antheilscheine 7,411,125. Verkaufte Pfandbriefe. .„ 3,643,500. Hypotheken⸗Konto . .. 450,000. Berlin, den 31. Oktober 1876.
60. 88. 75.
ℳ 457,883. 27,118. „ 729,893. 14,347,275. 846,643.
90 Kilogr. Schweineschmalz, 2800 Kilogr. Spreng⸗
Gestorben: Verw. Frau Assessor Nowag, geb. ““ (Stolp in Pomm.). — Hr. Geh. Regie
Direktion anberaumt. 8 Die Bedingungen liegen im gedachten Bureau
pulver, 80 Kilogr. braune Seife, 80 Kilogr. Leinöl,
Die Direktion. Rosenstein. Dr. Goldschmidt.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Hypotheken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Superintendenten Dr. theol. Goeschen zu Harburg den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; sowie dem Schullehrer und Küster Berg zu Mohrdorf im Kreise Franzburg und dem Gerichtsboten und Exekutor Vollmer
zu Quedlinburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
gationslehrer Eylert daselbst entgegen.
Bekanntmachung für Seefahrer.
Die nächste Steuermannsprüfung zu Papenburg beginnt am 14. Dezember cr. Meldungen zur Theilnahme daran nimmt der Navi⸗
November 1876. Der Navigationsschul⸗Direktor. Schreiber.
8 Leer, den 6.
Deutsches Reich. 1
vJ1 Berlin, den 7. November. 1 Se. Majestät der Kaiser und König haben gestern um 1 ½ Uhr Nachmittags in Allerhöchstihrem Palais den Kaiserlich türkischen außerordentlichen und bevollmächtig⸗ ten Botschafter Edhem Pascha in feierlicher Audienz zu empfangen und aus dessen Händen ein Schreiben Sr. Majestät des Sultans Abdul Hamid II. entgegen⸗ zunehmen geruht, durch welches Allerhöchstderselbe Seine Thronbesteigung notifizirt. Demnächst hatte der Botschafter die Ehre, Sr. Majestät dem Kaiser und Köneg sein neues Beglaubigungsschreiben zu überreichen.
Als Vertreter des Auswärtigen Amtes war bei der Audienz der Staats⸗Sekretär, Staats⸗Minister von Bülow zugegen.
Die im Jahre 1867 in Blankenese erbaute, zuletzt unter chinesischer Flagge gestandene Schoonerbrigg „Auguste Rei⸗ mers“, von 207 britischen Register⸗Tons Ladungsfähigkeit, hat durch den Uebergang in das Eigenthum des im König⸗ reich Preußen heimathberechtigten Julius Mannich zu Takao das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer zum Heimaths⸗
hafen Königsberg gewählt hat, ist am 4. August d. Is. vom
Kaiserli 8 “.“
Konsulate zu Amoy ein Flaggenattest ertheilt
Bekanntmachung. Annahme von Telegrammen durch die Landbrief⸗ träger.
Um den Bewohnern des flachen Landes die Benutzung des Telegraphen zu erleichtern, wird vom 1. November ab ver⸗ suchsweise die Einrichtung getroffen, daß die Landbriefträger auf ihren Botengängen vom Publikum Telegramme zur Be⸗ förderung an die Telegraphenanstalt ihres Wohnortes, bez. an eine etwa auf ihrem Bestellgange e Telegraphen⸗ anstalt übernehmen. Auf die Zustellung von Telegrammen darf der Landbriefträger in jedem einzelnen Falle höchstens 5 Minuten warten. Außer der Gebühr für das betreffende Telegramm hat der Landbriefträger für den gedachten Dienst den Satz von 10 Pfennigen für jedes einzelne Telegramm zu erheben. Aufgabeformulare zu Telegrammen führt der Land⸗ briefträger mit sich, und verabfolgt sie behufs Niederschrift der von ihm zu übernehmenden Telegramme unentgeltlich.
Berlin W., den 27. Oktober 1876.
Der General⸗Postmeister.
8 5 Burg a. d. Wupper, Breyell und Kaldenkirchen, im
degierungsbezirk Düsseldorf, werden am 16. November d. J. mit den betreffenden Postämtern und zu Neuß und Crefeld mit den Zweigpostanstalten am Bahnhofe zu vereinigende Telegraphen⸗ Betriebsstellen mit beschränktem Tagesdienste eröffnet werden.
Düsseldorf, den 3. November 1876. w Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Seehandlungs⸗Rath Pahl in Berlin zum Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath; den seitherigen Regierungs⸗Rath und Vorsitzenden des Bezirksverwaltungsgerichts zu Potsdam, Freiherrn von Frank, zum Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗Rath und ständigen Mitglied des Ober⸗Verwaltungsgerichts; und den Gymnasiallehrer Dr. Kraß in Münster zum Seminar⸗ Direktor zu ernennen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Seminar⸗Direktor Dr. Kraß ist das Direktorat des katholischen Lehrerinnen⸗Seminars zu Münster in Westfalen verliehen worden.
An dem katholischen Lehrerinnen⸗Seminar zu Münster in Westfalen ist die Hülfslehrerin Schirmer zur ordentlichen Lehrerin befördert worden.
Justiz⸗Ministerium. e““
„Der Notariats⸗Kandidat Wilhelm Conen in Hamm
bei Düsseldorf ist zum Notar für den Friedensgerichtsbezirk
Montjoie im Landgerichtsbezirke Aachen, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Montjoie, ernannt wordben. 8
Nichtamtliches. Deutsches ütlei a;S5.
Preußen. Berlin, 7. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den aus Livadia ein⸗ getroffenen General⸗Adjutanten General⸗Lieutenant von Werder und hierauf den Polizei⸗Präsidenten von Madai und nahmen im Beisein Sr. ven s Hoheit des Prinzen August von Württemberg, des Gouverneurs sowie des Kommandanten militärische Meldungen und dann den Vortrag des
Generals von Albedyll entgegen. “ bäch
4
— Der Ausschuß des Bundesraths für Rechnungs⸗ wesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Die Kaiserliche und Königliche österreichisch⸗vngarische Regierung hat den Handels⸗ und Zollvertrag zwischen dem Zollverein und Oesterreich vom 9. März 1868 mit der Wirkung gekündigt, daß derselbe mit dem Ablaufe des Jahres 1877 zu Ende geht. Die Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ ungarische Regierung hat jedoch gleichzeitig dem Wunsche Aus⸗ druck gegeben, Verhandlungen mwegen Abschlusses eines neuen Handelsvertrages thunlichst bald erüfnst zu sehen.
Die Vorbereitungen, welche nöthig sind, um diesem An⸗ trage entsprechen zu können, hat das Reichskanzler⸗Amt bereits eingeleitet.
— Der Deutsche Reichstag hatte in seiner Sitzung vom 19. November 1875 u. A. beschlossen, den Reichskanzler zu ersuchen, nach Publizirung des Viehseuchen⸗Gesetzes erneute Anstrengungen zu machen, um die Hindernisse zu beseitigen, welche der Einfuhr des deutschen Fettviehs für den Londoner Markt entgegenstehen. Wie der Bundes⸗ rath jetzt dem Reichstage mitgetheilt hat, ist der Versuch ge⸗ macht worden, die britische Regierung unter Hinweis auf die neuerdings geschaffenen verstärkten Garantien gegen die Gefahr einer Einschleppung von Viehseuchen aus Deutschland nach Großbritannien zur Beseitigung der der Vieheinfuhr aus deutschen Häfen auferlegten Beschränkungen zu bestimmen. Der gedachte Versuch ist jedoch wiederum erfolglos gewesen.
In der gestrigen Sizung des Deutschen Reichs⸗ tags leitete der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Minister⸗Resi⸗ dent Dr. Krüger, die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen wie folgt ein:
Meine Herren! Die Seemfälle, welche zwei große deutsche Dampfer in neuerer Zeit an der englischen Küsten erlitten, haben die öffentliche Aufmerksamkeit zarauf hingelenkt, daß es uns in Deutschland an 8 Oganen fehle, um eine Untersuchung solcher Unfälle herbeizuführen. Vor Jahresfrist ist in diesem Hause bei Gelegenheit der Interpellition, zu der die Strandung des Dampfers „Deutschland“ den Mlaß gab, der Mangel solcher Organe lebhaft beklagt worden und es st in einer Denkschrift wenige Wochen später dem Reichstage auch mtgetheilt, daß eine Kommission aus Vertretern der Bundesseestaatet einberufen sei, um den Gegenstand in Berathung zu nehmen. Aus dem Schooße dieser Kommission, die mehrere Wochen in Berlin getgt hat und in der namentlich auch die Schiffahrts⸗ und Rhedereiitteressen zahlreich vertreten waren, ist der Entwurf hervorgegangen der mit wenigen vom Bundes⸗ rath genehmigten Abänderugen nunmehr dem hohen Hause zur Genehmigung vorliegt. Der Entwurf geht davon aus, daß fortan alle Seeunfälle deutscher Schiffe, wo sie sich auch ereignen mögen, daß ferner uch Seeunfälle fremder Schiffe, diese jedoch nur unter gewissen Vraussetzungen, Gegenstand der Unter⸗ suchung werden sollen. Es st keineswegs die Absicht, mit diesen Untersuchungen in die Sphee gerichtlicher Kognition einzugreifen. Ist ein 1üitssoe verletzt, so werden nach wie vor die Gerichte thun, was ihres Amtes ist. Das durch diesen Entwurf angeordnete Verfahren verfolgt einen nsentlich anderen Zweck. Es richtet sich nicht von vorn herein gegenbestimmte Personen, sondern es hat die Aufgabe, in möglichst objekwer und unparteiischer Weise den that⸗ sächlichen Zusammenhang, ie Ursache des Unfalls zu ermitteln, und zwar soll diese Ermittelun, ich muß das hier besonders betonen, nicht irgend welchen Privatinteressen, sondern allein dem öffentlichen Interesse diern. Sie soll nur das Ziel vor Augen haben, Mittel an die Had zu geben, um der Wiederkehr ähnlicher Unfälle für die Folge zu !ꝛgegnen, soweit das überhaupt in mensch⸗ licher Macht liegt. 8
Da es wesentlich thnische Fragen sind, welche diese Unter⸗ suchung zu lösen hat, so werden dem Eefitehen auch die Organe gebildet werden müssen. Der Entwurf schlägt Ihnen zu dem Ende die Konstituirung von Seämtern vor, die aus einem rechtskundigen Vorsitzenden und 4 technchen Beisitzern zusammengesetzt sind. Jedes Seeamt ist mit allen Lfugnissen einer Untersuchungsbehörde aus⸗ gestattet und dadurch inder Lage, sich die vollste sachliche Aufklärung zu verschaffen. Sie faß schließlich ihre Ansicht in einen Spruch zu⸗ sammen, der öffentlich verkündigt wird und durch seine Publizität
laß wird für die Erwägung, welche Maßregeln nun zur Verhütung ähnlicher Unfälle getroffen enn können. w d 8 „MNeben dieser gutachtlichen Thätigkeit ist aber dem Seeamte noch eine entscheidende Befugniß beigelegt. Stellt sich nämlich heraus, daß der Kapitän oder Steuermann den Unfall verschuldet hat, so soll es dieser Behörde zustehen, dem Schuldigen sein Befähigungszeugniß, und damit seine Gewerbsbefugniß auf Zeit oder für immer zu ent⸗ ziehen; mit anderen Worten, sie soll befugt sein, entweder den Schul digen für alle Zeit unschädlich zu machen oder ihm doch seine Ver⸗ antwortlichkeit in einer Weise fühlbar zu machen, daß zu erwarten steht, er werde in der Folge seinen Beruf mit größerer Sorgfalt wahrnehmen.
Daß eine so schwerwiegende Entscheidung, wenn sie eine ein⸗ malige ist, keine endgültige sein kann, meine Herren, versteht sich nach den bei uns herrschenden Grundsätzen von selbst. Dem davon Betroffenen ist daher eine Beschwerde⸗Instanz in einer kollegialisch gebildeten Reichskommission eröffnet, die seine Beschwerde zu prüfen und definitiv darüber zu erkennen hat.
Meine Herren! Nach der Natur der Verhältnisse uus die Organi⸗ sation der Seeämter, wie der Schiffahrtsbehörden überhaupt den Landesregierungen zufallen. Da es aber von großem, allgemeinem Interesse und für die Wirkung des Gesetzes von entscheidender Wich⸗ tigkeit ist, daß alle Seeämter sich bei der Beurtheilung von gleichen Gesichtspunkten leiten lassen, so ist der Reichsregierung vorbehalten, chon in der unteren Instanz sich durch einen Kommissar an den Verhandlungen zu betheiligen und Anträge zu stellen, über die das Seeamt zu erkennen hat. Wird dem Antrage des Kommissars keine Folge gegeben, so steht auch ihm die Berufung an die Reichs⸗ kommission zu. In dieser zwiefachen und in letzter Instanz immer entscheidenden Einwirkung der Reichsorgane ist dafür Sorge ge⸗ tragen, daß die Seeämter nach gleichen Grundsätzen verfahran und namentlich hinsichtlich der Schuldfrage mit gleichem Maße messen
Die verbündeten Regierungen sind der Ansicht, daß durch eine solche Einrichtung dem praktischen Bedürfniß entsprochen wird. Entschieden müssen sie den von einer Seite erhobenen Vorwurf ablehnen, als ob dieser Entwurf aus einem unberechtigten Mißtrauen gegen den deut⸗ schen Schifferstand hervorgegangen sei. Ein solcher Gedanke liegt uns durchaus fern. Wir erkennen bereitwillig an, daß wir einen durchweg ehrenhaften Schifferstand besitzen, daß seine Zuverlässigkeit und seemännische Tüchtigkeit vor Allem dazu beigetragen hat, unsere Handelsmarine auf den Standpunkt zu erheben, den sie einnimmt. Wir glauben aber, daß ein tüchtiger Seemann, den ein Unglück unverschuldet treffen sollte, in diesem Gesetze den sichersten Schutz finden wird gegen unberechtigte Anschuldigungen oder unbillige Beurtheilungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen. Wir sind auch der Ueberzeugung, daß wir, indem wir nicht gegen den Schifferstand allein, sondern nach allen Seiten hin die Verantwortung durch eine unparteiische Untersuchung schärfen. am besten dafür Sorge tragen, daß unserer Handelsmarine das Vertrauen und die Anerkennung, die sie sich bei allen Nationen bis in die fern⸗ sten Welttheile errungen, auch dauernd erhalten bleiben.
„Den Erlaß einer Verordnung vom 28. April 1876 wegen Abänderung des Gesetzes vom 14. Januar 1873, betreffend die Bezirksverwaltungen u. s. w. in Elsaß⸗Lothringen motivirte der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Unter⸗Staatssekretär Her⸗ zog wie folgt:
Meine Herren! Die vorliegende Verordnung hat den Zweck, denjenigen Elsaß⸗Lothringern, welche für die französische Nationalität⸗ optirt, aber ihren Wohnsitz nach Frankreich nicht verlegt haben, die Ausübung des Wahlrechts zu den Bezirkstags⸗, Kreistags⸗ und Ge⸗ meinderathswahlen wieder zu gewähren, auch wenn sie ihre Options⸗ erklärung ausdrücklich nicht zurückgenommen haben. Dat siets vom 24. Januar 1873 hatte ihnen dieses Recht versagt, so lange die Op⸗ tanten eine derartige ausdrückliche Erklärung nicht 8. hatten. Die Gründe, welche im Jahre 1873 dazu genöthigt haben, eine solche Bestimmung zu treffen, und ebenso die Gründe, welche in diesem Jahre möglich gemacht haben, sie aufzuheben, sind in den gedruckten Motiven so ausreichend dargelegt, daß ich eine weitere Erläuterung nicht nöthig zu haben glaube; ich gestatte mir nur ein Wort in Betreff der Form der Vorlage.
Spollte die Aufhebung der Beschränkung den von dem Lande sehnlichst gewünschten Erfolg haben, so mußte die Verordnung er⸗ lassen werden, bevor im Juni und Juli d. J. die periodischen Wahlen zu den Bezirksvertretungen und den Gemeinderäthen stattfanden; es konnte daher auf den Zusammentrit des Reichstages damit nicht gewartet werden. Anderenfalls würde die Aufhebung erst Geltung bekommen haben bei den nächsten Wahlen in drei, beziehungsweise in fünf Jahren. Die Regierung hielt es unter diesen Umständen für richtig, den Weg zu betreten, den ihr das Gesetz über die Einführung der Verfassung in Elsaß⸗Lothringen eröffnet hat, nämlich den Weg einer Verordnung mit vorläufiger Gesetzes⸗ kraft. Sie ist sich dabei vollkommen bewußt gewesen, daß die Wir⸗ kungen der Verordnung abgeschlossen sein würden, bevor der Reichs⸗ tag an ihre Berathung herantreten könne, nicht minden dessen, daß eine Wiederbeseitigung dieser Verordnung zwar nicht die Gültigkeit der Wahlen, wohl aber die Fortdauer der Wirksamkeit der gewählten Körperschaften in Frage stellen würde.
„Ddies schien eine Art Zwangslage für den Reichstag, und die Herbei⸗ führung einer solchen Zwangslage nicht wohl vereinbar mit der ihm schul⸗ digen Rücksichtnahme. Die Regierung würde es auch sicher vermieden haben, eine solche Lage herbeizuführen, wenn nicht nach der Stellung, die der Reichstag bereits früher zu dieser Frage genommen 8 ein Zweifel an seiner Zustimmung zu der Verordnung als ausgeschlossen hätte erachtet werden müssen. Der Reichstag hat nämlich bei der Berathung des Gesetzes über die Einführung der Verfassung in Elsaß⸗Lothringen und des Wahlgesetzes zum Reichstag, in dessen Ent⸗ wurf eine analoge Bestimmung wie die im Gesetz von 1873 enthalten war, sich dahin schlüssig gemacht, daß er diese Bestimmung abgelehnt hat und zwar mit einer überwiegenden Majorität. Die Regierung konnte nicht annehmen, daß ein Wechsel Ihrer Ansicht in dieser Beziehung eingetreten sei, und sie glaubte daher, vertrauen zu können, daß auch die vorliegende Verordnung Ihre Zustimmung finden wird. Ich bitte,
für alle, die es angeht, ür die einzelnen, wie für die Behörden An⸗
daß Sie sie ihr ertheilen wollen.