st. Petersburg, 13. Februar, Nachm. 5 Uhr. . Produktenmarkt. Talg loco 49,50. Weizen loco 12 50. Hauf loco —,—.
eeen La. 1 Üebruar 27,50, pr. März 27,75, pr. April 28,00, pr. Mai-Juni 29,25. pr. März 61,50, pr. April 62,00 pr. Febraar 96,00, pr. April] 19 ⅛½.
September - Dezember 93,00. 61,00, pr. Mai-August 63,00. —
pr. 100 Kilogr.
Boggen loco 7.50. Hafer loco 4.50. (9 Pud) loco 12,75. Wetter: 17 Grad Kälte. 8 Paris, 13. Februar, Nachm. (W. T. B.) Produktenmarkt (Schlussbericht). Mehl fest, pr. Februar 60.25, pr. Mai-Juni 63,50. Rüböl fest, 96,75, Pr. Mai-August 96,25, pr. Spiritas weichend, pr. Februar Wetter: Regen. b Paris, 13. Februar, Nachmittags. (W. T.
11““ 1“
75,75, Nr. 7/9 pr. Febr. pr. 100 ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. gr.
W. T. B.)
Leinsaat pr Mehl 6 D. 10 C. mired) 59 C.
Getreidefracht 5 ¼.
Kil. 81,75. n Februar 83,50, pr. März 83 75, pr.
Abends 6 Uhr. (W. T. B.) Wzarenbericht. Baumwelle in Nes-Tork 12 ⅞, de. in New- Orleans 12 ¼. Petroleum ia New-XYork 26 ⅛, Rother Frühjahrsweizen Zucker (Fzir refining Muscovades, 9 ⅜. 1 ¼ C. Speck Ghort clear) 9 C.
April 84 00. pr. Mai-August 84,25.
Schmalz (Marke Wilcox) 1
Weisser Zucker
do. in Philadelphis 26 ¼. 1 D. 50 C. Mais (old. Kaffee (Rio-
12. März.
Kümndigungen und Verioozungernz. 5 % konsol. russische Elsenbahn-Obligationen 4. Em. Be-
hufs Amortisation ausgelooste Stücze; s. unter Ins. der Nr. 38
—Un—
Cölner Dombau-Prämien-Colleocte. 11. bis 13. Januar d. J.; v. unter Ips. der Nr. 38.
Generalversammlungen. 27. Februar. Lübecker Bank. Ord. Gen.-Vers. zu Lübeck; in Nr. 38. vL“ Lebens-Versicherungs-Actien-Gesell- schaft.
Ausweise von Ennken etc. Bremer Bank. Bilanz, sowie Gewinn- und Verlust-Conto; s. unter Ins. de Nr. 38. 8 1 Württembergische Notenbank. Netto-Bilanz, sowie Gewinn- und Verlust-Conto per 31. Dezember 1876; s. unter Ins. der Nr. 38.
Liste der Zichung vom
Ausserord. Gen.-Vers. zu Elberfeld.
amn
Rohzucker matt., Nr. 10/13 pr. Februar
Wochen⸗Ausweis der de
(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)
utschen Zettelbanken vom 7. Februar 1877.
Kasse.
Gegen Gegen Gegen die die Vor⸗ Vor⸗ woche. woche.
Lombard⸗ forderun⸗ gen.
Wechsel.
Vor⸗
woche.
die Noten⸗ Umlauf.
Verbind⸗ lichkeiten auf Kün⸗ Vor⸗ digung. woche.
Täglich Gegen fällige die Verbind⸗ Vor⸗ lichkeiten. woche.
Gegen
Gegen 8 die
die Vor⸗ woche.
Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken. Die 5 norddeutschen Banken. Frantfurter Bank . . .. Die Bavyerische Notenbank
621,970 + 5,118 7241— 38,552 + 8,730 — 12,428 — 37,978 — 1,396 27,514 —
49,386 — 1,859 5,160 — 121 6,586, — 77
14,909 — 121 5756— 58 18
360,023 — 15,105 33,841 — 416 44711— 132 69,880 — 1,366 33,401 + 701 33,935— 628 52,111 — 744
543 913 681
12
5 51
439
707,950 — 21,702 11,294 — 51,429 + 2,259 17,837 — 19,420 + 65,700 —
6¹ 48,758 —
166,750 + 16,562 4,169,— 32 3,4699 — 275 8,919 — 286
11,118 — 486 876—
5 1,1011 1
35,248 — 6,805 12,643 + 76 6,197 ₰+ 2 35,786 — 529 7,068 — 166 143
—
1,074
688 2,961 1,056 1,916
Die 3 süddeutschen Banken “ Summa
ob;S2 =7,890
5,v — 2
972,588 — 1,216196,702 — 17,850
97,085 —
Theater.
Königliche Schauspiele. Donnerstag, den 15. Februar. 40. Vorstellung. Lohengrin. Große romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. An⸗
fang halb 7 Uhr. 1 1“ Schauspielhaus. 41. Vorstellung. Die zärt⸗ lichen Verwandten. Lustspiel in 3 Aufzügen von R. Benedix. Anfang 7 Uhr. 8 Saal⸗Theater. Donnerstag, den 15. Februar. Deuxième représentation de: Les fllles de marbre. Drame en 4 actes par Mr. Théodore Barrière et L. Thiboust. Frreitag, den 16. Februar. Opernhaus. 41. Vor⸗ stellung. Die weiße Dame. Oper in 3 Abthei⸗ lungen nach dem Französischen des Scribe. Musik von Boieldieu. (Georg Brown: Hr. Wachtel, als Gast.) Anfang 7 Uhr. 8 Schauspielhaus. 42. Vorstellung. Lady Tartuffe. Schauspiel in 5 Aufzügen, nach dem Französischen der Madame de Girardin, von Eduard Jerrmann. Anfang 7 Uhr. 3 1 Die Meldungen um Billets für den Zuschauer⸗ raum des dritten Ranges zum bevorstehenden Sub⸗ scriptions⸗Ball sind wiederum so zahlreich ein⸗ gegangen, daß nur ein Theil derselben berücksichtigt werden kann. Alle etwa noch eingehenden derartigen Gesuche finden unter keinen Umständen eine Beruͤck⸗ sichtigung. “ S 8 eneral⸗Intendantur der Königlichen Schauspiele.
Wallner-Theater. Donnerstag: Z. 53. M.: Der Löwe des Tages. Posse mit Gesang in 3 Akten von H. Wilken, mit Benutzung eines Originalstoffes von H. Tornauer. Leda: Frl. Wegner. Prüfer: Hr. Helmerding. Gallenberger: Hr. Engels. Gieseke: Hr. Formes ꝛcc.
Freitag u. d. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.
Direktion: Emil Hahn.
Donnerstag: Gastspiel des Frl. Josephine Zim⸗ mermann, erste Solotänzerin vom K. K. Hof⸗ operntheater in Wien. Mit durchaus neuer Aus⸗ stattung zum 54. Male: Die schöne Melu⸗ sine. Volksmärchen (Große Feerie) mit Gesang und großen Ballets in 4 Akten und 15 Bildern von E. Pasqué und C. Brandt, für das Victoria⸗ Theater bearbeitet von Carl Treumann. 8.r von G. Lehnhardt, Kapellmeister des Victoria⸗Theaters. Ballets von G. Carrey, Balletmeister von der großen Oper in Paris. Freitag: Zum 55. Male:
Victoria-Theater.
Die schöne Melusine.
Frieürich-Wilhelmst. Theater. Donnerstag u. d. folg. Tage: Fatinitza. Residenz-Theater. Donnerstag: Gastspiel des Hrn. Carl Sontag. Große Kinder. Literaten⸗ fehde.
Krolls Theater. Donnerstag: Ermäßigte Kassenpreise. Vorletzte Woche der Weihnachts⸗ Ausstellung. 3. 62. M.: Geiz und Verschwen⸗ dung. Concert. Entrée 50 ₰. I. Parquet 1 ℳ, 50 ₰ II. Parquet 1 ℳ Anf. 5 ½, der Vorst. 7 Uhr.
Freitag: Weihnachts⸗Ausstellung. Dazu: Geiz und Verschwendung.
Vorläufige Anzeige. Am 26. Februar: Erste ita⸗ lienische Opern⸗Vorstellung unter Leitung des Im⸗ pressario Gardini.
Stadt-Theater. Donnerstag, halbe Kassen⸗ preise: 48. Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Wallner⸗Theaters. Zum letzten Male: Der Veilchen⸗ fresser. Lustspiel in 4 Akten von G. von Moser. (Parquet 1,50, Logen 3,00 ℳ)
Freitag: O, diese Männer! Lustspiel in 4 Akten von Julius Rosen. (Halbe Kassenpreise.)
National-Theater. Donnerstag: Gastspiel des Frl. Bognar: Des Meeres und der Liebe Wellen. Trauerspiel in 5 Akten.
Freitag: Wohlthätigkeits⸗Vorstellung. Anna von Oesterreich.
Thalia-Theater. Dorotheenstraße 19./20. Direktion: E. Thomas. Donnerstag: Neu ein⸗ studirt: Ein ungeschliffener Diamant. — Zum 3 M.: Eine rasche Hand. — 3. 3. M.: Cassis — — Neu einstudirt: Guten Morgen, Herr
ischer! 3 Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Belle-Alliance-Theater. Freitag: Halbe Kassenpreise: A
Donnerstag und
V
Deutscher Persenai-Halesüer. 15. Februar. König Friedrich II. von Preussen schliesst den Frieden zu Hubertsburg. Gotth. Ephr. Lessing f. Adalbert von Ladenberg f†. Fried. v. Uechteritz †. Rud. Otto v. Budritzki, Gen. der Inf. †. Dr. Joh. Ludw. Tellkampf †.
Familien⸗Nachrichten. Veirlobt: Frl. Louise Rubarth mit Hrn. Lehrer Pr. Otto Lange (Putbus). — Frl. Helene Toten⸗ hoefer mit Hrn. Oberförster Hauschild (Birken⸗ feld — Ostrawischken). — Frl. Valesca Sonneck mit Hrn Kreisrichter Alfred Mitschke (Gr⸗ Glogau— Meseritz) — Frl. Marie Gräfin Strach⸗ witz mit Hrn. Freiherrn Friedrich v. Schorlemer⸗ Overhagen (Breslau). 1 Verehelicht: Hr. Kreisrichter Philipp Schmidt mit Frl. Hedwig Schönborn (Lobsens — Breslau). — Hr. Oberst⸗Lieutenant a. D. Arthur v. Win⸗ ning mit Frl. Marie Gräfin Zieten (Berlin). — br. Seconde⸗Lieutenant Didrich Gaudenz Frei⸗ zerr v. Dücker mit Frl. Caroline v. Schlechtendal (Paderborn). 1“ Geboren: Ein Sohn: Hrn. Baumeister F. Beisner (Erfurt). — Hrn. Prof. Dr. Gierke (Breslau). — Hrn. v. Schmeling (Groß⸗Moellen). — Hrn. Pastor Schulteß (Kuhlhausen). — Eine Tochter: Hrn. Major a. D. Gerold (Ludwigs⸗ burg). — Hrn. Oberförster Betzhold (Lüchow). — Hrn. Hans v. Knoblauch (Buschow). —* Gestorben: Hr. Regierungs⸗Assessor Friedrich Piesker (Halberstadt). — Hr. Oberamtmann F. W. Herzberg (Läven). — Hr. Hofprediger und Konsistorial⸗Rath Dr. Jakob Friedrich Lieber⸗ knecht (Homburg vor der Höhe).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[1310 Bekanntmachung.
Die Subhastation des im Grundbuche Rosenthal Bd. II. Bl. Nr. 61 auf den Namen des Banquiers Alexander Matthes eingetragenen Grundstücks ist aufgehoben. 8 3
d 23. d. Mts. fallen fort.
Die Termine am 20. und 23. Berlin, den 10. Februar 1877.
Der Subhastations⸗Richter. 8 h Näd ge S.seeg 88
ö Bekanntmachung.
Am 5. Januar 1876 ist zu Sonnenburg der emeritirte und für blödsinnig erklärte Prediger Friedrich Hufnagel, geboren zu Mittenwalde am 10. Juli 1796, ein Sohn des Königlichen Feld⸗ predige!s Martin Friedrich Erdmann Hufnagel und dessen Ehefrau Caroline Elisabeth Friederike, geb. Schöne, ohne Testament und mit Hinterlassung eines Vermögens von etwa 5500 ℳ verstorben.
Die unbekannten Erbeun oder nächste Verwandte des Predigers Friedrich Hufnagel werden zu dem am
27. März 1877, Vormittags 11 Uhr,
im Gerichtszimmer Nr. II. an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termine unter der Verwarnung hierdurch vorgeladen, daß sonst der landesherrliche Fiskus für den rechtmäßigen Erben angenommen, ihm als sol⸗ chem der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt und die nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldenden näheren Erben alle seine Handlungen und Dispositionen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnunaslegung noch Er⸗ satz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnügen verbunden sein sollen.
Sonnenburg, den 27. Mai 1876.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Es soll den 21. Februar er. im Gräbert schen Gasthofe zu Hangelsberg nachstehendes Holz: I. Belauf Berkenbrück. Jag. 129b. 11 Stück Kie⸗ fern Bauholz mit 19„Hestemener, außerdem Kiefern Stock und Reis III. Jag. 129c. 1 Stück Rüstern Bauholz mit 1,28 Festmeter, 1 Rmtr. Eichen Klo⸗ ben, 52 Rmtr. Weißbuchen und Rüstern Kloben, 24 Rmtr. do. Knüppel I., 95 Rmtr. do. Reis I. und III., 21 Rmtr. Birken und Erlen Kloben, 3 Rmtr. do. Knüppel I., 3 Rmtr. Erlen Reis I. Jag. 127d. 170 Rmtr. Kiefern Kloben. II. Be⸗ kauf Wilhelmsbrück. Jag. 28b. ca. 100 Stück Kiefern Bauholz. Jag. 38 1 Stück Kiefern Bau⸗ holz mit 2,0 Festmeter. Jag. 16 Kiefern Stock und Reis III. III. Belauf Plaatz. Zag. 72a. 4 Stück Kiefern Bauholz mit 2,2 Festmeter.
Jag. 115b. 43 Stück Kiefern Bauholz mit 17,08
“ von
Königliches Kreisgericht. 1
Stock und Reis III.
Festmeter und Kiefern Der Ober⸗
Hangelsberg, den 10. Februar 1877. förster.
8929 Bekanntmachung.
Zur Verpachtung des im Kreise Ruppin bei
Neustadt a. D. liegender Domainen⸗Vorwerks Dreetz
auf achtzehn hintereinander folgende Jahre von Jo⸗
hannis 1877 ab bis Johannis 1895 im Wege der
Lizitation haben wir einen anderweiten Termin
auf den 14. März 1v Jahres, Vormittags
r,
in unserem Sitzungssaale vor dem Geheimen Re⸗
gierungs⸗Rath von Schönfeldt anberaumt.
Zu dieser Pachtung gehören:
1) das Domainen⸗Vorwerk Dreetz, enthaltend: a. Hof⸗ und Baustellen. 3,44 Hektaren, 16A4* 4,685 .Acker 8 280,9053 . Wiesen 309,660 Weiden 284,092 Holzungen 19,203 .Wasserstücke. 109,018 e46“] 15,600 z. Graben u. s. w. 13,277 1b Summa 1,039,035 Hektaren; eine von dem Domainen⸗Vorwerke Lüttgen⸗
Dreetz abgezweigte Parzelle von 5,343 Hektar
Größe;
die sogenannte Baselitzwiese von 24,074 Hektar
Größe;
die Fischerei des Vorwerks Dreetz im Dreetzer⸗
See, dem Itchin, der Dosse und einigen Gräben. Das Pachtgelderminimum ist auf 21,000 ℳ fest⸗ Psett und das von den Pachtlustigen nachzuweisende ermögen auf 145,000 ℳ
Die speziellen und die allgemeinen Pachtbedingungen, die Regeln der Lizitation und die Vorwerkskarten können täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Fest⸗ tage in unserer Domainen⸗Registratur eingesehen werden. Auch werden auf Verlangen gegen Erstat⸗ tung der Kopialien Abschriften der speziellen Pacht⸗ bedingungen und der Regeln der Lizitation ertheilt werden.
Der zeitige Pächter, Herr Oberamtmann Cochius, ist angewiesen, den sich meldenden die Besichtigung der Pachtobjekte zu gestatten und ört⸗ liche Auskunft zu ertheilen. 8
Potsdam, den 9. Februar 1877.
Königliche Regierung. 8
Abzheilung für direkte Steuern, Domainen
und Forsten.
3) 4)
[1316]
Das 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiment bedarf: 1283 Halsbinden, 1137 P. Unterhosen, 238 P. wild⸗ lederne Handschuhe, 1467 Hemden (Ministerial⸗ Probe 1875), 1437 M. grau Segelleinen, 2680 M. Futternessel, 730 M. Jackendrell, 235 Marschfutter⸗ 285 Woilachs und 188 M. silberne Garde⸗ ressen.
Nur bewährte Lieferanten werden ersucht, ihre Offerten nebst Proben unter Angabe des Lieferungs⸗ termines an die unterzeichnete Kommission bis zum 25. d. Mts. Kaserne Lindenstr. 362., portofrei ein⸗ zusenden.
Die vorstehenden Insertions⸗ und Frachtkosten für die wieder zurückgehenden Proben tragen die Liefe⸗ ranten resp. Einsender.
Berlin, den 13. Februar 1877.
Bekleidungs⸗Kommission des 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiments.
Am Dienstag, den 20. Februar d. J., mittags 11 Uhr, sollen auf dem Artillerie⸗Schieß⸗ platz bei Tegel (Punkt A.) 4 Pendelhäuser und 3 Panzerziele — in statu quo mit der Bedingung des Abbruchs — meistbietend verkauft werden.
Die Bedingungen, welche von den Kauflustigen vor dem Termin vollzogen werden müssen, liegen an den Wochentagen im diesseitigen Bureau — Kupfer⸗ graben Nr. 8 — zur Einsicht aus. [1241]
Berlin, den 10. Februar 1877.
Depot⸗Verwaltung der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[1293] Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.
Ddie Zins⸗ und Dividendenscheine zu den nach⸗ stehend bezeichneten Aktien unserer Gesellschaft sind bisher nicht zur Einlösung vorgelegt worden:
1) Die Zins⸗ und Dividendenscheine der Serie III. Nr. 24 zu den Aktien Nr. 385 2320 2361 4372 6830 7745 7746 7757 8664 9604 9605 9606 10945 11008 11406 11546 11732 11733 11734 11735 11736
11737 11738 11739m
16190 16191 16196 16217 16222 16223 16314 16315 16320 19096
15637 16195 16221 16313 16316 16317 16318 16319 19097 19098 19968 20115 b. Der Zins⸗ und Dividendenschein der Serie IV. Nr. 1 zu der Aktie Nr. 385. 3) Die Zins⸗ und Dividendenscheine der Serie IV.
sr. 2 zu den Aktien Nr. 385 1715 43936 b. 4) Die Zins⸗ und Dividendenscheine der Serie IV. Nr. 3 zu den Aktien Nr. 385 11175 13001 21779 43968b. 44642a. 446542. 45066a. 52669 b 67322.
Wir ersuchen die Inhaber dieser Scheine die darauf fälligen Beträge bei Vermeidung der im §. 17 unserer Statuten gedachten Nachtheile zu erheben, wobei wir in letzterer Beziehung ausdrücklich be⸗ merken, daß wenn die vorstehend zu 1 und 2 be⸗ zeichneten Zins⸗ und Dividendenscheine nicht binnen 8 Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, eingelöst werden, dieselben annullirt und die darauf fälligen Beträge zur Gesellschaftskasse eingezogen werden. “
Stettin, den 9.
13362 16194 16220 16226
12976 16193 16219 16225
12390 16192 16218 16224
Februar 1877.
Direktorium. (àCt. 715/2.)
Allgemeine Berliner Omnibus⸗Actien⸗Gesellschaft.
Nach ertheilter Decharge durch die für das Jahr 1876 bestellte Revisions⸗Commission wird die von uns für das vergangene Jahr festgestellte Dividende
von sieben Procent sder einundzwanzig Mark pro Actie bei den Herren A. Busfe
& Co. hier zur Auszahlung kommen. Berlin, den 11. Februar 1877. Der Verwaltungsrath der 8 Allgemeinen Berliner Omnibus⸗Actien Gesellschaft.
Ahlemann. v. Bentivegni-.
Bezugnehmend auf obiges Inserat lösen wir die Dividenden⸗Scheine der Berliner Omnibus⸗Actien⸗Gesellschaft mit
M. 21.
i. W. einundzwanzig Mark pro Stück vom 15. dieses Monats ab in den gewöhnlichen Ge⸗ schäftsstunden ein. 1 (à Cto. 160/2.)
Berlin, den 12. Februar 1877. 8
A. Busse & Co,
16. Schloßplatz 16.
Verschiedene Bekanntmachungen. 8 —
Meine Verlagsbuchhandlung befindet sich von jetzt ab 8
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Soeben erschien: * 2* * 142 1 2 2 Die Differential-Tarife der gis ihre Entwicke- Eisenbahnen, iuna. enedeu- tung und Berechtigung, nach amtlichen Quellen dargestellt von- Fritz Krönig, Regierungs-Assessor und Mitglied der Königl. Eisenbabn-Di- rection der Hannoverschen Staatsbahn. Mit Tabellen. 1877. 128 8S. Preis geh. ℳ 3.60. verlag von Franz Vahlen in Berlin W., Mobhrenstrasse 13/14.
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Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstr. Ro. 32. 2
22
111¹“]“
15. Februar, Abends.
Königreich Preußen. 1““ Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dden Kreisgerichts⸗Rath Moschner in Striegau zum Rath bei dem Appellationsgericht in Posen zu ernennen.
IAuf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich bezüglich der Organisation und des Lehrplanes des Ka⸗ detten⸗Corps Folgendes:
1) Der vSe. des Kadetten⸗Corps ist mit dem Lehr⸗ plane der Realschule 1. Ordnung in Uebereinstimmung zu bringen. Abweichungen dürfen nur insoweit erfolgen, als solche durch die besonderen Aufgaben des Instituts und die Interessen der Armee für einzelne Lehrfächer erforderlich wer⸗ den. Auch hierbei ist jedoch thunlichst auf Uebereinstimmung in den Pensen für die korrespondirenden Klassen Bedacht zu nehmen.
2) Die bisherigen Klassen Sexta bis Prima des Kadetten⸗ Corps werden den Klassen Quinta bis Ober⸗Sekunda der Realschule 1. Ordnung gleichgestellt und erhalten die ent⸗ sprechenden Bezeichnungen.
3., In jeder der sechs Voranstalten wird eine Klasse mit dem Lehrplan der Sexta neu errichtet. Im Ganzen dürfen in diese Klasse jedoch nicht mehr als 120 Rnaben aufgenom⸗ men werden. Bei der Centralanstalt wird eine Unter⸗ und
Ober⸗Prima mit dem entsprechenden Lehrplan der Realschule 1. Ordnung errichtet.
4) Alljährlich im Frühjahr sind diejenigen Kadetten, welche das 17. Lebensjahr vor dem 1. April des laufenden Jahres vollenden, die Ober⸗Sekunda zur Zufriedenheit absolvirt haben und die für den Militärdienst erforderliche körperliche Ent⸗ wickelung besitzen, zur Portepeefähnrichs⸗Prüfung zuzulassen.
5) Diejenigen, welche diese Prüfung bestehen, werden zur
Versetzung in die Armee als charakterisirte Portepeefähnriche vorgeschlagen, oder behufs unmittelbarer Vorbereitung zur Offizier⸗Prüfung nach Maßgabe der hierfür gegenwärtig bestehenden Grundsätze in die Selekta des Kadetten⸗Corps versetzt.
6) Diejenigen Kadetten, welche nach Absolvirung der Ober⸗Sekunda das unter 4 vorgeschriebene Alter oder die ebendaselbst vorausgesetzte körperliche Entwickelung noch nicht erreicht haben, werden in die Unter⸗Prima des Kadetten⸗ Corps versetzt.
7) Begabte Kadetten von guter Führung sind nach Ab⸗ solvirung der Ober⸗Sekunda auf Wunsch der Angehörigen auch dann in die Unter⸗Prima aufzunehmen, wenn sie das unter 4 vorgeschriebene Alter und die entsprechende körper⸗ liche Entwickelung bereits erreicht haben. Zur Portepee⸗ fähnrichs⸗Prüfung sind sie in diesem Falle zunächst nicht zu⸗ zulassen.
8) Diejenigen Kadetten, welche die Unter⸗Prima mit Er⸗ folg absolvirt haben, sind je nach dem Wunsch ihrer Ange⸗ hörigen, entweder zur Portepeefähnrichs⸗Prüfung zuzulassen und, wenn sie dieselbe bestehen, je nach dem Ausfall der Prü⸗ fung und nach ihrer Gesammtführung zur Versetzung in die Armee als patentirte oder charakterisirte Portepeefähnriche oder zur Versetzung in die Selekta des Kadetten⸗Corps vor⸗ zuschlagen, oder Behufs demnächstiger Zulassung zur Abitu⸗ rienten⸗Prüfung in die Ober⸗Prima zu versetzen.
9) Diejenigen Ober⸗Primaner, welche sich nach ihrem Ge⸗
sammtverhalten hierzu eignen, sind zu Portepee⸗Unteroffizieren zu ernennen. Unter⸗Primaner sind unter gleicher Voraussetzung zu Unteroffizieren, die unter 7 bezeichneten Unter⸗Primaner aus⸗ nahmsweise auch zu Portepee⸗Unteroffizieren zu befördern. Primaner sind den Selektanern im Corps nicht unterzuordnen. Neben der wissenschaftlichen ist auch ihre militärische Ausbil⸗ dung thunlichst zu fördern. 10) Bei Zulassung eines Kadetten zur Prima soll den Angehörigen desselben, im Falle der Bedürftigkeit, vorzugs⸗ weise Berücksichtigung bezüglich der Pensionszahlung, sowie ““ der Gewährung von Equipirungs⸗Beihülfen zu Theil werden. —
11) Diejenigen Kadetten, welche nach Absolvirung der Ober⸗Prima das Abiturienten⸗Examen bestehen, sind zur Ver⸗ setzung in die Armee als wirkliche Portepeefähnriche, unter gleichzeitiger Ueberweisung an eine Kriegsschule in Vorschlag
u bringen. Wenn sie demnächst die Offizier⸗Prüfung minde⸗ ens mit dem Prädikate „gut“ bestehen, so sollen sie bei ihrer Beförderung zum Seconde⸗Lieutenant ein Patent vom Tage der Versetzung in die Armee erhalten.
12) Die durch Vorstehendes bedingten Aenderungen in der Organisation und im Lehrplane des Kadetten⸗Corps sind allmählich nach Maßgabe der durch den Etat bereit zu stellenden
durchzuführen.
“ . “
“
Berlin, den 18. Januar 1877. “ 1““ v. Kameke.
Audienz.
erstag,
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Akademie der Künste zu Berlin. 1 Bekanntmachung.
„Die Prüfungen der Zeichenlehrer und Zeichenlehrerinnen bei der Königlichen Akademie der Künste finden in den Mo⸗ naten März und September d. J. statt.
Berlin, den 10. Februar 1877. Der Präsident der Königlichen Akademie der Künste. Geheime Regierungs⸗Rath itzig.
Aiichtamtliches. Deutsches- Reich.
reußen. Berlin, 15. Februar. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war vorgestern im Augusta⸗Hospital und gestern in der Kaiserin Augusta⸗Stiftung in Charlotten⸗ burg anwesend. — Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät haben heute übernommen die Eeüicgen Kammerherrn Graf Rothkirch⸗Trach und Graf Schulenburg⸗Burg⸗Scheidungen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahn gestern im Laufe des Vormittags militärische Meldungen entgegen und empfing den kommandirenden General des VII. Armee⸗Corps, General der Kavallerie Grafen zu üunc Fcccge e Um 12 Uhr ertheilte Se. Kaiser⸗
8 2 2 b 89
liche und Königliche Hoheit dem Rittergutsbesitzer von Err⸗ leben und demnächst dem Professor Dr. Marchet aus Wien
— Der Bundesrath at heute zu einer Sitzung zusammen. .
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung ging das Haus der Abgeordneten zur Berathung des folgen⸗ den Antrages des Abg. Dr. Wehrenpfennig über:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die König⸗
liche Staats⸗Regierung aufzufordern: I. 1) Darauf Bedacht zu
nehmen, daß die an der Bau⸗Akademie noch fortbestehenden Miß⸗
stände im Sinne der Beschlüsse des Hauses der Abgeordneten vom
17. März 1876 mit größerer Beschleunigung beseitigt, insbesondere
die vakanten etatsmäßigen Lehrstellen baldigst besetzt werden; 2)
dafür Sorge zu tragen, daß schon jetzt und vor Herstellung eines
einheitlichen Gebäudes für die polytechnische Hochschule die
88 Zeit getrennten Lehranstalten (Bau⸗Akademie und Gewerbe⸗
kademie) in innere Verbindung gebracht und einer kollegialisch
geordneten Leitung unterstellt werden; 3) Mittheilung von den
Vorbereitungen zu machen, welche bisher zur Errichtung eines
Polytechnikums getroffen sind, und den Plan zu dem Neubau,
womöglich noch in der gegenwärtigen Session, vorzulegen.
II. In der nächsten Session dem Landtage einen Gesetzent⸗
wurf über die Organisation des technischen Unterrichtswesens nach
seinen verschiedenen Stufen — Hochschulen, gewerbliche Mittel⸗ schulen (Provinzialgewerbeschulen), Fachschulen für Handwerker
(Baugewerkschulen, Gesellen⸗ und Lehrlingsschulen) — vorzulegen. Nachdem der Antragsteller seinen Antrag motivirt hatte, sprachen zu demselben der Regierungskommissar Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Stüve und die Abgg. Dr. Petri, Dr. Miquel, Frhr. von Heereman und Dr. Löwe, worauf der Antrag angenommen wurde.
„Es folgte die Fortsetzung der Etatsberathung und zwar mit dem Etat der Eisenbahnverwaltung. Auf die von den Abgg. Gärtner und Dr. Cohn angeregte Frage über öffentliche Submissionen, antwortete der Handels⸗ Minister Dr. Achenbach wie folgt:
Meine Herren! Ich habe mich allerdings wiederholt mit dieser Frage beschäftigt und noch im Jahre 1874 ein Reskript an die V bahndirektionen erlassen, worin sie aufgefordert werden, das nöt ige Maß bei den Bedingungen einzuhalten. Wenn das, was in letz⸗ teren enthalten ist, nicht überall den Anforderungen der Fa⸗ brikanten engspri t, so ist das nur zu erklärlich, anderer⸗ seits will ich aber nicht behaupten, daß nicht vielleicht hier und da in den Verträgen mit den Bedingungen zu weit gegangen sei. Es würde mir nur erwünscht sein können, wenn Jemand, der durch die kontraktlichen Bedingungen geschädigt ist, den konkreten Fall zu meiner Kenntniß bringen wollte; ich würde mit großem Ent⸗ den einzelnen Fall prüfen und, wenn sich aus dem⸗ elben ein allgemeiner Uebelstand ergeben sollte, auch geneigt sein, nicht blos im einzelnen Falle, sondern generell Abhülfe zu verschaffen. Den Wünschen indessen, die von Seiten der Lieferanten erhoben werden, wird man schwerlich bei dieser Gelegenheit gerecht werden können, ich würde aber genau prüfen, was mit dem Staatsinteresse verträglich ist. Wenn nun der Herr Fragesteller überhaupt das Prinzip der öffentlichen Submissionen verwirft, so glaube ich doch darauf er⸗ widern zu müssen, daß schwerlich eine Staatsverwaltung die Ver⸗ antwortung tragen will, unter der Hand große Lieferungen, und es handelt sich ja oft um Tausende, um Millionen, zu vergeben; ich wenigstens danke dafür, in dieser Weise zu verfähren. Ich möchte weder mich selbst noch meine Verwaltung den sicherlich auftretenden Verdächtigungen aussetzen. Hält man das Submissionsverfahren für unzulässig, findet man darin eine Schädigung der Interessen des Landes, so müßte das den Erfolg haben, daß der Staatsbetrieb bei Eisenbahnen u. s. w. zufcoft so lange man aber an dem⸗ selben, und zwar aus vollster Ueberzeugung desselben festhält, so
lange wird es nicht möglich sein, den Staatsbehörden eine Stellung ch sie ewissermaßen nach Diskretion unter den Unter⸗ 1A1A46“
au
nehmern wählen. Wie gesagt⸗ keine Staatsverwaltung kann eine derartige Verantwortung übernehmen, ihre ganze Autorität würde untergraben werden, wenn sie lediglich nach ihrem Ermessen die Lie⸗ serungen vergeben wollte. Im Prinzip muß also an der öffentlichen Submission unbedingt festgehalten werden.
Wenn nun endlich der Herr Fragesteller meint, daß eigentlich nur ein leichtsinniger Lieferant auf die Submissionsbedingungen eingehen könne, so muß ich mich darüber wundern, weil die ersten Firmen des Landes mit uns in Verbindung stehen, es kontrahiren fast nur diese mit uns. Es müssen daher doch wohl die Bedingungen nicht derart sein, daß nur ein leichtsinniger oder ein solcher Fabri⸗ kant, der von vornherein die Absicht hat, sich über alle Verpflichtungen hinwegzusetzen, auf die von uns gemachten Propositionen eingehen kann. Ich könnte Ihnen die Namen unserer Lieferanten nennen, aber ich glaube, Sie werden überzeugt sein, daß meine Angabe richtig ist. Wie gesagt, sind Beschwerden vorhanden, so beschwere man sich über den einzelnen Fall; aber seit mehreren Jahren ist, soweit ich mich erinnere, offiziell eine Beschwerde über diesen Gegenstand an mich nicht gelangt. Möchte es sein, daß viel⸗ leicht die eine oder die andere Firma wegen der Submissionsbedin⸗ gungen sich an mich gewandt hat, so ist dies jedenfalls nicht häufig der Fall gewesen. —
Ich kann die Herren, die sich beschweren, nur ersuchen, sich in 8 den betreffenden Fällen an mich zu wenden. Ich glaube auch nicht, daß unsere großen Fabrikanten in der That die Befürchtung hegen, daß, wenn sie bei der vorgesetzten Stelle eine Beschwerde einlegen, sich daraus für sie später Nachtheile entwickeln würden. Ich wenigstens verstehe eine derartige Auffassung absolut nicht, ich verstehe sie umsoweniger, als bei allen großen Sub⸗ missionen die Kontrole von mir selbst ausgeübt wird, ich selbst die Genehmigung zum Zuschlag zu ertheilen habe und in mei⸗ nem Ministerium eine vollständige Prüfung der einzelnen Gebote und die demnächstige Entscheidung stattfindet. Ich wüßte also nicht, wie hier Befürchtung in den bezeichneten Kreisen bestehen könnte. Sollte sie aber bestehen, so hoffe ich, sie durch diese meine offene Erklärung wesentlich zu mindern. Ich sage also nicht, daß eine günstige Entscheidung zu erwarten ist, wohl aber, daß in jedem ein⸗ zelnen Falle eine gewissenhafte Prüfung eintritt. Wenn aber der Hr. Vorredner nicht in der Lage ist, Vorschläge zur Besserung zu machen, so glaube ich, ist es auch sehr gewagt, ein System zu verurtheilen, welches man gegen ein anderes System nicht zu vertauschen wagt. Ich nehme auch an, daß irgend ein anderer Weg sich nicht finden lassen wird; die Gegensätze sind ja sehr klar, um, wenn in der That hier Uebelstände bestehen, Vorschläge zu machen. aber nun einmal mit den öffentlichen Submissionen abfinden müssen, und ich meine, dieselben sind jedenfalls das kleinere Uebel.
Hierauf trat das Haus in die Berathung einiger bezüg⸗ licher Petitionen. Der Abg. Dr. Hammacher referirte Namens der Budgetkommission über die Petition der Zugführer der Nieder⸗ schlesisch-Märkischen Bahn und der Hannoverschen Staats⸗ bahn und empfahl, die Petitionen in Wiederholung des Beschlusses vom 9. März 1876 der Staatsregierung mit der dringenden Aufforderung zu überweisen, den Eisenbahn⸗ zugführern den erhöhten Wohnungsgeldzuschuß zu gewähren. Gegen den Widerspruch des Regierungskommissars Geh. Regie⸗ rungs⸗Raths Rapmund trat das Haus diesem Beschlusse bei. — Ueber die Petition der Kanzlisten Sucker, Klose und Genossen von der Ostbahn und Oberschlesischen Bahn, um Gleichstellung ihrer Besoldungen mit derjenigen der Kanzlisten anderer Behörden, ging das Haus auf Antrag des Referenten der Budgetkom⸗ mission, Abg. Dr. Hammacher, zur Tagesordnung über. — Die Petition der Eisenbahn⸗Sekretäre Beyer, Zoberbier und Ge⸗ nossen von der Niederschlesisch⸗-Märkischen und der Oberschle⸗ sischen um Gleichstellung im Gehalte mit den Se⸗ kretären der Provinzialbehörden, beantragte Abg. Dr. Ham⸗ macher im Namen der Budgetkommission der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, ob es sich nicht im Interesse des Dienstes und der Billigkeit empfehle, das Minimaleinkom⸗ men der Eisenbahn⸗Sekretäre zu erhöhen; über die weiteren Forderungen der Petenten dagegen zur Tagesordnung über⸗ zugehen. Das Haus beschloß demgemäß. Der Abg⸗Lüders tadelte die alljährlich sich steigernden Erhöhungen der Bureaukosten bei den Bahnen. Geh. Regierungs⸗Rath Rapmundentgegnete, daß relativ die Kosten für das Bureaupersonal der Staatsbahnen zurück⸗
egangen seien, da seit dem vorigen Jahre 700 Kilometer Staatsbahnen hinzugekommen. Die Position wurde bewilligt. Darauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr bis Abends 7 ½ Uhr.
Die Auskunft, welche der Handels⸗Minister Dr. Achen⸗ bach in der gestrigen Sitzung der Abgeordneten über Sekun⸗ därbahnen auf die Anfrage des Abg. Rickert ertheilte, hatte folgenden Wortlaut: 8 1
Meine Herren! Da der Herr Vorredner eine Anfrage an mich gerichtet hat, so fühle ich mich verpflichtet, dieselbe, so weit ich kann, zu beantworten. Im Handels⸗Ministerium ist schon vor einigen Jahren ein Gesetzentwurf über die Herstellung von Sekundärbahnen und über die Betheiligung an den Kosten derselben ausgearbeitet worden. Ueber diesen Entwurf ist, wie ich früher dem hohen Hause mittheilte, unter den verschiedenen Ressorts verhandelt, man hat indessen bei diesen Verhandlungen eine völlige Verständigung über die Grundlagen des Entwurfs noch nicht erlangen können, da die Sache nach dieser Seite hin wenigstens noch zu neu war; man hat es deshalb vorgezogen, zunächst von Fall zu Fall die einzelnen An⸗ träge zu prüfen und nach Maßgabe der Wichtigkeit derselben sie an das Haus zu bringen. In Folge dessen sind mehrere derartige An⸗ träge bereits in diesem hohen Hause berathen und die von der Staatsregierung geforderten Summen sind von demselben mit eefer Bereitwilligkeit bewilligt worden. Im Ganzen kann ich dabei
oweit meine Erinnerung reicht, nur bei sehr wenigen
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Wir werden uns