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gierung (Landdrostei, das Königliche Polizei⸗Pr
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für das Vierteljahr.
für Berlin außer den Bost-Anstalten auch die Expe⸗
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Deutsches Reich.
In Wustrow bei Rostock wird die Seeschifferprü⸗ fung für große Fahrt am 12. März d. J. beginnen.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: farrer und Präses der Rheinischen Provinzial⸗ Synode, Dr. theol. Friedrich Nieden in Coblenz, zum General⸗Superintendenten der Rheinprovinz zu ernennen; sowie
dem Kreisphysikus Dr. Ziegler in Anclam den Charakter als Sanitäts⸗Rath; und
dem Schlächtermeister und Fleischwaaren⸗Fabrikanten August Hefter zu Berlin das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.
Finanz⸗Ministerium. ’
Die Ziehung der 4. Klasse 155. Königlich Preußischer Klassen⸗Lotterie wird am 9. März d. J., Morgens 9 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.
Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den §8§. 5, 6 und 13 des Lotterieplanes,
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88 unter Vorlegung der bezüglichen Loose aus der
3. Klasse, bis zum 5. März d. J., Abends 6 Uhr, bei Lust des Anrechts einzulösen. 8 Berlin, den 1. März 1877. 8 Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.
Ver⸗
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der ordentliche Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Königsberg Dr. Maurenbrecher ist in gleicher Eigenschaft an die Universität zu Bonn versetzt worden.
Nach den bestehenden Vorschriften ist die Königliche Re⸗ 1 äsidium) ver⸗ pflichtet, die ihr (ihm) von den Gerichten mitgetheilten Ab⸗ schriften der Verhandlungen und Gutachten über Leichen⸗Unter⸗ suchungen vierteljährlich, in einem Hefte geordnet und mit einer tabellarischen Uebersicht versehen, dem Königlichen Medi⸗ zinal⸗Kollegium mitzutheilen. Die Ordnung in dem Hefte und der Nachweisung ist bisher in der Regel nach dem Tage des Eingangs der Verhandlung oder des Gutachtens erfolgt. Dies erschwert bei der Revision die Uebersichtlichkeit. Auf den mir kundgegebenen Wunsch der Königlichen wissenschaft⸗ lichen Deputation für das Medizinalwesen veranlasse ich die Königliche Regierung (Landdrostei, das Königliche Polizei⸗ Präsidium) demgemäß, in Zukunft die gedachten Verhandlungen und Gutachten nach den Kreisen, beziehungsweise nach dem Namen der Physiker, welche die Leichen⸗Untersuchung vorge⸗
nommen oder das Gutachten erstattet haben, alphabetisch zu ordnen und danach auch die tabellarische Uebersicht aufzustellen.
Die Nummerfolge in der Letzteren muß der Ordnung in dem
8 Hefte entsprechen.
Es ist hiernach bereits mit den Obduktions⸗Verhandlungen
aus dem 1. Quartal d. J. zu verfahren.
Berlin, den 15. Februar 1877.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗
Angelegenheiten. Falk.
An sämmtliche Königliche Regierungen und Land⸗
khoden der Forstabschätzung. — liiche Exkursionen, dabei Probeabschätzung eines größeren Waldkörpers.
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drosteien, sowie das Königliche Polizei⸗
Präsidium.
Forst⸗Akademie Neustadt⸗E./W. Sommer⸗Semester 1877. Unterrichtsgegenstände: Ober⸗Forstmeister Danckelmann: Allgemeine Wirth⸗
schaftslehre. — Waldwerthberechnung und forstliche Statik. — Me⸗ Forstliches Repetitorium. — Forst⸗
Forstmeister Bando: Forstverwaltungskunde. — Forst⸗ utz. Oberförster Runnebaum: Waldwegebau. — Feldmessen
3 88 und Nivelliren. — Planzeichnen.
Oberförster⸗Kandidat Riebel: Standortslehre waldbau⸗
Aich wichtiger Holzarten.
Professor Dr. Remels: Allgemeine und theoretische Chemie.
— Mineralogie. — Bestimmen von Mineralien ünd Gesteinen. —
Examinatorium in Chemie und Mineralogie. — Gevognostisch⸗ bodenkundliche Exkursionen.
„Chemiker Schütze: Bodenkunde. — Geognostisch⸗bodenkund⸗ liche Exkursionen.
Professor Dr. Hartig: Allgemeine Botanik und spezielle
Forstbotanik. — Botanische Exkursionen.
Professor Dr. Altum: Allgemeine Zoologie. — Wirbel⸗
thiere. — Präpariren. (Ausstopfen). — Zoologische Exkursionen.
Professor Dr. Müttrich: Physik mit Mechanik. Examina⸗
torium in Chemie und Meteorologie. — Mathematisches Repetitorium.
Kreisgerichts⸗Rath Raetzell: Civilrecht I. Theil. Die Vorlesungen beginnen für den II. und III. Kursus Mon⸗
. tag, den 9. April, für den neu eintretenden I. Kursus Dienstag, den
erstag,
den 1. März, Abends.
dition: SW. Wilhelmstr. No. 32.
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1. Mai. Meldungen von Studirenden, welche sich für den Privat⸗ I vorbereiten wollen, oder von Ausländern, sind unter Bei⸗ ügung der Zeugnisse über Schulbildung. forstliche Vorbildung, S. rung, ferner unter Vorlegung eines Attestes über die zum Aufent⸗ halt auf der Forst⸗Akademie erforderlichen Subsistenzmittel Unterzeichneten zu richten. 8 Neustadt⸗E./W., den 14. Februar 1877. 8 — Der Direktor der Forst⸗Akademie. 1“ Danckelmann. 11““
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Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ liegt die von dem Kaiserlichen statistischen Amt zusammen⸗ gestellte „Uebersicht der Ein⸗ und Ausfuhr der wich⸗ tigeren Waarenartikel im Deutschen Zollgebiete nach Grenzstrecken im Monat Januar 1877 bei.
Nichtamtliches. Deutsches Neich. Preußen. Berlin, 1. März. Se. Majestät der
Kais er und König nahmen heute Vormittag 11 Uhr die
Monatsrapporte der Leib⸗Regimenter entgegen und hörten demnächst die Vorträge des Kriegs⸗Ministers, Generals der Infanterie von Kameke, und des General⸗Adjutanten und Chefs des Militärkabinets, General⸗Majors von Albedyll.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin be⸗ suchte gestern das Augusta⸗Hospital. — Heute findet eine kleine musikalische Soirée im Königlichen Palais statt.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittag um 12 Uhr den Ober⸗ Ceremonienmeister Grafen Stillfried und nahm um 12 ½ Uhr den Vortrag des Geheimen ber⸗Regierungs⸗ und vortragen⸗ den Raths in dem Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten, Ur. Schöne entgegen.
Um 1½ Uhr empfingen Ihre Kaiserlichen und Kö⸗ niglichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaf⸗ ten das Präsidium des Reichstags. “
— Der Bundesrath hielt gestern unter Vorsitz des Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Ministers Hof⸗ mann, die 9. Plenarsitzung.
Nach Feststellung des Protokolls der vorigen Sitzung und Mittheilung über die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath und eine Substitution wurden Vorlagen, be⸗ treffend: a. den Entwurf einer Verordnung über die Schonzeit für den Fang von Robben; b. die Berechnung des Kapitalwerths der dem Reichs⸗Invalidenfonds obliegenden Leistungen; c. den Entwurf eines Gesetzes wegen Aufnahme einer Anleihe zur Durchführung der Kasernirung des Reichs⸗ heeres; d. den Entwurf einer Verordnung über die Amts⸗ Kautionen der Uebergangs⸗Steuererheber u. s. w. in Elsaß⸗ Lothringen; sowis e. ein Antrag Oldenburgs, betreffend eine Meinungsverschiedenheit mit Bremen über Auslegung des Gesetzes wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung, den be⸗ treffenden Ausschüssen überwiesen.
Hierauf folgte die Abstimmung über den Antrag des VI. Ausschusses, betreffend den Gesetzentwurf über den Sitz des Reichsgerichts. Mit 30 gegen 28 Stimmen wurde be⸗ schlossen, Leipzig als Sitz des Reichsgerichts zu bezeichnen.
Demnächst wurden auf Bericht des IJ. und VII. Aus⸗ schusses die Etats der Verwaltung des Reichsheeres mit einigen Aenderungen genehmigt.
höö Kommissarien für die Berathung von Vorlagen im Reichstag gewählt.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Zu den parlamentarischen Soiréen bei dem Reichskanzler und der Fürstin von Bismarck sind Einladungen für die Sonnabende vom 3. bis 17. März er⸗ gangen.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenvauses wurde die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Theilung der o züns rzeen⸗ fort⸗ geseßt. Außer den bereits gestern genannten Rednern er⸗ lärte sich noch der Landhofmeister im Königreich Preußen, Graf zu Eulenburg, unter eingehender Begründung für die Vorlage, während Frhr. von Mirbach um Ab⸗ lehnung des Gesetzes bat. Dann wurde die Diskussion geschlo en und die 88. 1 und 2 nach den Beschlüssen des
bgeordnetenhauses genehmigt. Bei §. 3 hatten die Herren von Sensoh Gsrhesturg u. Gen. beantragt, den Ab⸗ satz 3 wie folgt zu fassen: „Es bleiben die gegenwärtigen Mitglieder des Provinzial⸗Landtages nur bis zum 1. April 1878 in Wirksamkeit.“ Während der Antragsteller diesen An⸗ trag befürwortete, erklärten sich der Regierungskommissar, Ge⸗ heime Regierungs⸗Rath von Brauchitsch, sowie die Herren von Gordon, von Winter und Graf von der Schulenburg⸗
Beetzendorf gegen diese Fassung, die dann auch durch Namens⸗ aufruf mit 49 gegen 22 Stimmen 118 wurde. Der §. 3, sowie nach kurzer Debatte die übrigen Paragraphen des Ge⸗ setzes wurden in der Fassung des Abgeordnetenhauses ange⸗ nommen und dann um 4 Uhr 20 Minuten die Sitzung vertagt.
— In der heutigen (13.) Sitzung des Herrenhauses, welche der Präsident Herzog von Ratibor um 12 ¼ Uhr er⸗ öffnete und welcher mehrere Regierungs⸗Kommissarien bei⸗ wohnten, wurde zunächst in der einmaligen Schlußberathung über die von der Königlichen Staatsregierung vorgelegte Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 22. Juli 1876, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Be⸗ seitigung der durch die Hochwasser im Frühjahr 1876 herbeigeführten Verheerungen und gemeingefährlichen; ee. der Antrag des Referenten Herrn von Gordon: die Denkschrift in Uebereinstimmung mit dem Hause der Abgeordneten durch Kenntnißnahme für erledigt zu erklären, ohne Debatte ange⸗ nommen. Demnächst folgte der mündliche Bericht der Peli⸗ tionskommission über die Petitionen von Grundbesitzern und Korporationen des Regierungsbezirks Oppeln wegen zu hoher Heranziehung zu Beiträgen für die Lehrergehälter. Die Diskussion dauerte bei Schluß des Blattes noch fort.
— Das Haus der Abgeordneten ging im Verlauf se ner gestrigen Sitzung zur dritten Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Uebernahme der Zins⸗ garantie des Staates für eine Prioritäts⸗Anleihe der Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft bis auf Höhe von 22,940,000 ℳ über. Der Regierungs⸗Kommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Brefeld, sowie der Handels⸗ Minister Dr. Achenbach nahmen noch einmal Veranlassung, die für die Vorlage maßgebenden Gesichtspunkte hervorzuhe⸗ ben, und, unterstützt durch den Abg. Graf von Limburg⸗Stirum, die von den Abgg. Freiherrn von Heereman, Dr. Löwe und Berger erhobenen Angriffe zurückzuweisen. Der Handels⸗ Minister Dr. Achenbach erklärte nach dem Abg. Dr. Löwe:
Meine Herren! Bei dem Werthe, welchen ich den Aeußerungen des Herrn Vorredners stets beizulegen pflege, bin ich genöthigt, seine Ausführungen mit einigen Worten zu widerlegen. Er findet das Hauptbedenken gegen die Vorlage darin, daß er glaubt, ein Beschluß des Bundesraths könnte dem größeren Projekt der Reichseisenbahn politisch schädlich präjudiziren. Wäre dieser Gedanke richtig, so wäre er ja für die Anhänger dieses Projektes nicht ohne große und erhebliche Bedeutung. Ich glaube indessen, daß der geehrte Herr Abgeordnete nach dieser Seite hin der Vorlage doch eine größere Tragweite beilegt, als sie in Wirklichkeit haben kann. Einmal hat die Königliche Staatsregierung bei Einbringung der Vorlage wesent⸗ lich nur den Standpunkt betont, daß sie im Einklang stehe mit dem⸗ jenigen Gedanken, welcher das Haus bei verschiedenen Gelegenheiten ücksichtlich der preußischen Eisenbahnpolitik gebilligt habe. Dageg ist das eigentliche Projekt der Reichseisenbahnen nur insofern mit in den Vordergrund gestellt worden, als auch die Ueber⸗ nahme dieser Bahn das spätere Vorgehen erleichtern, und umgekehrt die Ablehnung der Vorlage einen schäolichen Einfluß auf die Ver⸗ wirklichung jenes Gedankens haben würde, da diejenigen, die mit Eifer diesem e widerstreben, gerade den vorliegenden Vertrag verwerfen wollen. Ich weise wiederholt darauf hin, daß die König⸗ lich sächsische Regierung in jenem Artikel, der es ermöglicht, den Betrieb später auf das Reich zu übertragen, einen der Hauptsteine des Anstoßes findet. Ich meine daher, wenn der Hr. Abg. Löwe den Gedanken, den er stets festgehalten hat, auch im vorliegenden Falle fördern will, so muß er sich auf den Boden der Vorlage stellen. “
Ich richte aber auch an ihn die Frage, ob es denn für die Zwischenzeit für Preußen ein richtiger Standpunkt ist, selbst da, wo es Recht zu haben glaubt, dieses Recht vorläufig zu opfern, aufzu⸗ geben und nicht geltend zu machen, aus dem Grunde, weil später noch andere Maßnahmen in Aussicht genommen sind? Sollen wir für die Zeit des Interimistikums die Geltend⸗ machung unserer Rechte aufgeben? Ich habe früher nachgewiesen — und der Herr Abg. Löwe hat das selbst anerkannt — daß unser An⸗ spruch ein gerechter ist. Gut, wenn er ein gerechter ist, so verfolgen wir ihn mit denjenigen Mitteln, auf demjenigen Wege, welchen uns das Gesetz vorschreibt. Unmöglich kann aber der Herr Abgeordnete und Andere, die über diesen Gegenstand gesprochen haben, in der Verfolgung dieses Weges eine Benachtheiligung der freundschaft⸗ lichen welche zwischen Preußen und dem Nachbar⸗ staate bestehen, erkennen. Jeder andere Weg würde den Charakter der Unfreundlichkeit haben. Dieser Weg, wo der größere Staat sich bereitwillig dem Votum der geordneten Instanz unterwerfen will, bietet nichts, was uns zum Vorwurf gemacht werden könnte. Mein 8 Kommissar hat nachgewiesen, wie ich konstatire, daß neben der
esetzmäßigkeit und Rechtmäßigkeit unseres Anspruches auch die Zweckmäßigkeit stehe, und ich muß in dieser Beziehung noch einmal besonders hervorheben, daß diejenigen Herren, welche lauben, daß durch unser Projekt eine besondere Schädigung der Anh alter Bahn gegenüber dem Projekte der Eeegic sächsischen Re⸗ gierung herbeigeführt werde, entschieden irren. enn die Königlich sächsische Regierung in die Lage kommen sollte, dasjenige Theilstück, welches in der Hauptsache auf ihrem Territorium sich befindet, zu erwerben, so muß sie, falls dieser Plan überhaupt ausführbar sein soll, einen sehr bedeutenden Kaufpreis zahlen; denn zahlt sie einen geringen Kaufpreis, so ist der beabsichtigte Weg überhaupt nicht zum Ziele führend, die Bahn wird sich nicht halten können; es vig durch diesen Kaufpreis der größere Theil derjenigen Schul⸗ den gedeckt werden, die augenblicklich auf dem Berlin⸗Dresdener Eisenbahnunternehmen ruhen. Durch die Zahlung eines so erheb⸗ lichen Kaufpreises wird das Interesse der sächsischen Regierung an der Prosperität der Berlin⸗Dresdener Linie sehr wesentlich gesteigert. Sobald diese Regierung sich im Festis ene Theilstückes befindet, hat sie das entschiedene Interesse, mit aller Energie den sämmtlichen Verkehr
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