* 18 — 11“ Alle Post-Ausalten nehmen Bestellamg an; für das Vierteljahr. “ 2 8 für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch dir Expe⸗ EE für den Raum einer Bruczeile 80 3, IW“ 8 11I1I1I1¹“ ditiomn : 8W. Wilhelmstr. No. 32.
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2 den 1. Mai, Abends. —õ — —
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Bekanntmachung. — Zufolge hier eingegangener amtlicher Meldung hat Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Luitpold von Zum Reichsgesetzblatt wird Anfangs Juni ein im amt⸗ die türkische Regierung die Durchfahrt durch die Darda⸗ Bayern das Kreuz der Großkomthure des Königlichen Haus⸗ lichen Auftrage herausgegebenes Haupt⸗Sachregister erscheinen, nellen und den Bosporus bei Nachtzeit für alle Ordens von Hohenzollern zu verleihen. welches die Jahrgänge 1867 bis 1876 des Bundes⸗ bez. Reichs⸗ Schiffe verboten. Die Leuchtfeuer in beiden Meerengen sggesetzblatts gemeinsam umfaßt. Dasselbe kann zum Preise sind ausgelöscht worden, mit Ausnahme eines Feuers am 8 1 üs von 1 ℳ für das Exemplar durch Vermittelung der Post⸗ Eingang des Bosporus und der beiden Feuer von Sed⸗ul⸗
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: anstalten des Reichs⸗Postgebiets von dem unterzeichneten Zei⸗ Bahr und Kum⸗Kale am Eingang der Dardanellen. dem Stadtgerichts⸗Direktor, Ober⸗Amtsrichter Freiherrn tungsamte bezogen werden. Bestellungen auf das Register — Der S chl stalten schon jetzt ange⸗ g pe..
Wolff von Gudenberg zu Cassel, den Rothen Adler⸗Orden werden von den bezeichneten Postansta des Reichsta 82 saeric tin . e dritter Klasse mit der Schleife; dem Gymnasial⸗Oberlehrer a. D., nommen. 1 8 ge. Professor Dr. Hoche zu Neuhaldensleben, bisher zu Zeitz, und zerlin C., den 29. April 1877.. 8 — In der 82 Sitzung des Reichstages, dem Gymnasial⸗Oberlehrer a. D., Professor Dr. Weißen⸗ * Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister born zu Erfurt, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem 8— Did den. Hofmann, und andere Bevollmächtigte zum Bundesrath sowie Obersten z. D. von Fuchs, bisher Commandeur des mehrere Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, 3. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 20, den S-e daß vom Neichskanzler⸗Amt ein Gesetzentwurf, betreffend den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Zahlmeister a. D. sKSKönigreich Preußen. 1 Bau einer Eisenbahn von Teterchen bis zur Saarbahn bei Borchardt zu Rathenow, bisher im Brandenburgischen Hu⸗ 8 “ beeer enAser. Hes Bouß und bei Völklingen, eingegangen sei. Darauf genehmigte aren⸗Regiment (Zietensche Husaren) Nr. 3, und dem Land⸗ Se. Majestät der Köͤnig haben Allergnädigst geruht: das Haus ohne Debatte in erster und zweiter Berathung den chafts⸗Sekretär Maertens zu Stolp den Königlichen Kronen⸗ die Geheimen Regierungs⸗Näthe und vortragenden Räthe Gesetzentwurf, betreffend die Verw endung eines en vierter Klasse; dem Schullehrer Reiske zu Lonkorsz beim Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Theils des Reingewinns aus dem von dem Großen im Kreise Löbau den Adler der Inhaber des Königlichen Arbeiten: Ferdinand Rapmund und hr. juris Hermann Generalstabe redigirten Werke „Der deutsch⸗fran⸗ Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem Unteroffizier Küster Frölich, zu Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Räthen zu ernennen; zösische Krieg 1870,71“. Es folgte die zweite Berathung vom Invalidenhause zu Stolp, dem früheren Ortsvorsteher und 3 sdes Entwurfs eines Patentgesetzes. Fotigenroth zu Fiersbach im Kreise Altenkirchen und dem —den Bürgermeister von Buchholtz zu Nawitsch, in Zu §. 1, welcher nach den Beschlüssen der Kommission rtsschulzen Seelmann zu Döbern im Kreise Delitzsch das Folge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Brom⸗ lautet: Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Schmiedegesellen Fricke berg getroffenen Wahl, als Bürgermeister der Stadt Brom⸗ S. 1. Patente werden ertheilt für neue Erfindungen, welche zu Tangermünde im Kreise Stendal die Rettungs⸗Medaille berg auf die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer; sowie eine gewerbliche Verwerthung gestatten. Ausgenommen sind: am Bande zu verleihen. 11 Folge der von der Stadtverordnetenversammlung zu 1) Erfindungen, deren Verwerthung den Sepeben oder guten Sitten Düsseldorf getroffenen Wahl den seitherigen Bürgermeister vd uhs. Pee: 2 .. E 5 S S 8 2 5 9 † S 2 . 1 ch 8 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Fasstgn eeIens gaahl Feieh gehe nmäsbane 8* chemischem Wege hergestellt w erden, soweit die Er⸗ Allerhöchstihrem Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Marschall, Wirk⸗ stätigen. 8 8 . udnesge 1 estimmtes Verfahren zur Herstellung lichen Geheimen Rathe Grafen von Pückler, die Erlaubniß ve
zur Anlegung des von des Großherzogs von Baden König⸗ Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und sprachen zunächst die Abgg. Dr. Reichensperger (Crefeld) und
v 1 * e. 149 3 von Kleist⸗Retzow. Der stellvertretende Bevollmächtigte z ichen Hoheit ihm verliehenen Großkreuzes des Haus⸗Ordens Medizinal⸗Angelegenheiten. en ie SEeunzhertel Mierhor Dr Jacobi öS der Treue zu ertheilen. An dem Schullehrer⸗Seminar zu Linnich ist der Lehrer Uebelstände der gegenwärtigen Patentgesetzgebung in Deutsch⸗
Rick zu Cöln als ordentllcher Lekhtf engestent worden. land, auf die Ungleichheit der Handhabung in den Einzel⸗
1 iNMilinisterlum fuͤr Handel Gewerbe und öffentliche staaten und auf die Nothwendigkeit einer Reform auf diesem Deutsches Neich. * Arbeiten. S Gebiete in volkswirthschaftlichem und nationalem Interesse A“ 8 Diosos osot soj j9 32 8 s 2 Sos Bekanntmachung. Der Hönigliche Regierungs⸗ und Baurath Gustar 1“ 8ö ür. ee NMach einem zwischen den Regierungen Italiens und Berring zu Oppeln ist an das Königliche Ober⸗Präsidium 8 ftrxcch Ge e, b Majori FiFehas w “ ““ Deutschland neuerdings getroffenen Abkommen wird die von zu Coblenz versetzt und demselben die Rheinstrom⸗Bau⸗Direktor⸗ . 1 wußh ern. Fhhe⸗ iever Be elüssen der Fontne italienischer Seite erklärte Kündigung des Handelsvertrages Stelle daselbst verliehen worden. Zu §. 2, welcher nach den Beschlüssen der Kommisston zwischen dem Zollverein und Italien vom 31. Dezember 1865 Der bisherige Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Carl 8 111141““ 1 und des Schiffahrtsvertrages zwischen dem Norddeutschen Wilhelm Alexander Neumann in Breslau ist zum 8. 2. Eine Erfindung gilt nicht als neu, wenn sie zur Zeit
8 — 5 . 8 g 4 der auf Grund dieses Gesetzes erfolgter Anmeldung in öffentlichen und Italien vom 14. Oktober 1867 erst mit dem Königlichen Eisenbahnbau⸗ und Betriebs⸗Inspektor bei der Druckschriften bereits derart beschrieber 1
8 2₰ 7. ine ck a oder im Inlande bereits so Januar 1878. in Wirksamkeit treten. 1 Oberschlesischen Eisenbahn befördert worden. ffen kundig benutzt ist, daß danach die Benutzung durch n⸗ Bis dahin bleiben die erwähnten Verträge in Kraft. Der Bergassessor Bertram Hillebrand ist unter Sachversäändige möglich erscheint. Die im Auslande amtlich Berlin, den 30. April 1877. Beilegung des Charakters als Bergmeister zum Bergrevier⸗ herausgegebenen Patentbeschreibungen stehen den öffentlichen Druck⸗ Der Reichskanzler. beamten ernannt und ihm die Verwaltung des Reviers Hamm schriften erst nach Verlauf von drei Monaten seit dem Tage der
In Vertretung: im Ober⸗Bergamtsbezirk Bonn übertragen worden. Herausgabe gleich 1 Hofmann. waren folgende Amendements gestellt worden:
— 1) von dem Abg. Dr. Löwe:
1 . Abgereist: Der Ministerial⸗Direktor im Ministerium für Der Reichstag wolle beschließen: dem letzten Alinea des §. 2 Der bisherige Magistrats⸗Sekretär Kaußmann zu andel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Wirklicher Geheime folgenden Zusatz zu geben: sofern das Patent von demjenigen, Frankfurt a./O. ist zum Geheimen Registratur⸗Assistenten bei ber⸗Regierungs⸗Rath Mac⸗Lean, nach Carlsbad. welcher dasselbe im Auslande angemeldet hat, oder mit dessen Ein⸗ C
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em Reichskanzler⸗Amt für Elsaß⸗Lothringen ernannt worden. willigung von einem Andern nachgesucht wird. Der Patenterthei⸗ . lung steht in diesem Falle auch der Umstand nicht entgegen, daß die Beschreibung inzwischen in inländische Druckschriften überge⸗
Bekanntmachung. 1 8 3 gangen ist; Postverbindung mit Konstantinopel. Nichtamtliches. 2) von dem Abg. 8 S ““ N iner Mittheil der Kaiserlich Königlich Oester⸗ d t 6s Keich 86 Der Reichstag wolle eschließen: 1) In §. 2 Alin. 2 der äc ench Pof tit ung v die ec .De ich schff⸗ eutsche e i ch. Kommissionsbeschlüsse binte dem Worte „gleich e de Zusat reichischen Postverwaltung sin ie Post⸗Dampfschiff⸗ 6 Berli Mai. Se. Majestä j⸗ zu machen: „sofern das Patent von demjenigen, welcher dasselbe im fahrten zwischen Varna und Konstantinopel einge⸗ ser Prennen e elin,1. Me gen ahlühe vdn a⸗ Auslande angemeldet hat, oder mit dessen Einwilligung von einem ’1 2 2 8
stellt. Zur Vermittelung des deutsch Briefverke b P. u“ Anderen nachgesucht wird. Der Patentertheilung steht in diesem 3 elung des deutschen Briefverkehrs mit ruhe kommend, in Baden⸗Baden eingetroffen und daselbst Falle auch bgesucht mirde gt entgegen, daß die Beschreibung in⸗
DEE11 von der zahlreich versammelten Volksmenge mit lebhaften zwischen in andere Druckschriften übergegangen ist.“ Konstantinopel und 84 in Neapel anlegenden franzö⸗ Kundgebungen begrüßt worden. Die Stadt hatte festlich ge⸗ Der Ministerialdirektor Dr. Jacobi erklärte, daß die Regierung sischen Dampfschiffe der Linie Marseille⸗Konst an- flaggt. 16“ 8 H den Konmissionsbeschlüssen keinen Widerspruch entgegensetzen tinopel benutzt 8 Die Abreise Sr. Majestät nach Straßburg war auf heute werde, sofern nicht aus dem Hause Anträge auf Wieder⸗ Die Beförderung der Briefsendungen von Berlin nach Nachmittag 3 Uhr festgesetzt. herstellung der Regierungsvorlaße gestellt werden. Gegen die stantinopel ges⸗ ie f 8 . . jestät die Kaiserin⸗Königi „Hgestellten Amendements verhalte sich die Reichsregierung Konstantinopel gestaltet sich, wie folgt: — Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin wohnte gef e 8. icktlich den beabsichtigten Zweck 1) Mit den österreichischen Eilschiffen: vorgestern mit Sr. Majestät dem Kaiser dem Fetgottesdienst ablehnend, da dieselben voraussi tlich den beabsichtigten Zwe a. über Triest und Korfu: 8 in Karlsruhe sowie der Parade und Galadiner bei, nach nicht erfüllen werden. Dr. sn. “ aus Berlin Donnerstags 12 Uhr Mittags, welchem Allerhöchstdieselbe nach Baden zurückkehrte. —(Es sprachen noch die Abgg. Dr. Lasker und Frhr. von b. über Brindisi und Korfu: 88 Kaiserli d Königli Hoheit det Dücker; darauf wurden die Amendements abgelehnt und §. 2 aus Berlin Donnerstags 2 Uhr Nachmittags Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die in' der Fassung der Kommission angenommen. Ebenfalls in K inopel ächs si g 1 taga, Kronprinzessin reist. heute Abend mit der Prinzessin nach Ablehnung der dazu gestellten Amendements wurden die 8 vesee In nicsten viesch EI Abends. Victoria zu einem mehrtägigen Besuche nach Darmstadt. In 88. 3—8 nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen⸗ Die⸗ 2) Mit EE ungefähr 7 ¼ über R 1. der Begleitung Ihrer Kaiserlichen Hoheit befinden sich die selben lauten: Mit französischen ampfschiffen über Neapel: Hofdame Gräfin Brühl und der Kammerherr von Normann. §. 3. Auf die Ertheilung des Patentes hat derjenige Anspruch. Aus Berlin: Freitag den 11. und 25. Mai, 8. und 22. b 1 welcher die Erfindung zuerst nach Maßgabe dieses Gesetzes angemeldet 20. Juli und so fort jeden 2. Freitag 2 Uhr .“ 3 hat. Ein Anspruch des Hatentsa Hehshe Pötesens b— Pa⸗ gs, ist di tentes findet nicht statt, wenn der wesen iche Inhalt seiner Anmel⸗ in Konstantinopel: Sonnabend den 19. Mai, 2. 16. und Reichsh Seenn Cehhe. Verechnung . 42 dung lede Bescheibungen, Zeichnungen, Modellen, Geräthschaften 30. Juni, 14. und 28. Juli und so fort jeden 2. Sonnabend eich ₰ halt abei 78 8 M surhnt vn pe B äge oder Einrich kungen eines Anderen oder einem von diesem angewen⸗ gegen 3 Uhr früh. ausgabe aufzubringenden 4* ri 8 9,5 1 8irg deten Verfahren ohne Einwilligung desselben entnommen, und von Dauer der Beförderung ungefähr 7 ½¼ Tage. (81,044,171 ℳ) vorgelegt worden. Auf Preußen treffen dem letzteren aus diesem Grunde Einspruch erhoben ist. Die Versendung der Korrespondenz erfolgt, sofern von hiervon 36,375,264 ℳ, — 4,571,775 ℳ mehr als nach dem Etat §. 4. Das Patent e daß Niemand befugt ist, dem Absender eine anderweite Leitung nicht vorgeschrieben ist, 1876, auf Bayern 19,717,313 ℳ (+ 3,638,389 ℳ). ohne Erlaubniß des Patentinhabers den Gegenstand der Er⸗
8 . 2 8 . b 8, indung g ewerbemäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen auf Pems e. Beschleunigung gewährenden Wege. vereinigten Ausschüsse des Bundesraths feitualten dnüsc in Verfahren, eine Maschine oder eine Berlin W., den 30. April 1877. 8— für das Landheer und die Festungen und für Justizwesen, sonstige Berriebsvorrichtung, ein Werkzeug oder ein sonstiges Arbeits⸗ Kaiserliches General⸗Postamt. der Ausschuß für Justizwesen und der Ausschuß für Rech⸗ geräth den Gegenstand der Erfindung, so hat das Patent außerdem
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iebe. 8 nungswesen hielten heute Sitzungen. die Wirkung, daß Niemand befugt ist, ohne Erlaubniß des Patent⸗