inhabers das Verfahren anzuwenden oder den Gegenstand der Er findung zu gebräuchen. §. 5. Die Wirkung
Inlande die Erfindung in Benutzung genommen oder die zur Be⸗
nutzung erforderlichen Veranstaltungen getroffen hatte Die Wirkung des Patentes
fahrt benutzt werden soll.
besonderen
beantragt hat, Anspruch auf angemessene Vergütung,
Auf Einrichtungen an Fahrzeugen, welche nur vorübergehend in das Inland gelangen, erstrecht sich die Wirkung des Patentes nicht.
§. 6. Der Anspruch auf Ertheilung des Patentes und das Recht aus dem Patente gehen auf die Erben über. Der Anspruch und das Recht können beschränkt oder unbeschränkt durch Vertrag oder durch Verfügung von Todeswegen auf Andere übertragen werden. dieser Zeit beginnt mit dem auf die Anmeldung der Erfindung fol⸗ genden Tage. Bezweckt eine Erfindung die Verbesserung einer ande⸗ ren, zu Gunsten des Patentsuchers durch ein Patent geschützten Er⸗ findung, so kann dieser die Ertheilung einen Zusatzpatentes nach⸗ suchen, welches mit dem Patente für die ältere Erfindung sein Ende erreicht.
§. 8. Für jedes Patent ist bei der Ertheilung eine Gebühr von 30 ℳ zu entrichten. Mit Ausnahme der Zusatpatente (§. 7) ist außerdem für jedes Patent mit Beginn des zweiten und jeden folgenden Jahres der Dauer eine Gebühr zu entrichten, welche das erste Mal 50 ℳ beträgt und weiterhin jedes Jahr um 50 ℳ steigt. Einem Patentinhaber, welcher seine Bedürftigkeit nachweist, können die Gebühren für das erste und zweite Jahr der Dauer des Patentes bis zum dritten Jahre gestundet und, wenn das Patent im dritten Jahre erlischt, erlassen werden. 8
Es sprachen hierzu die Abgg. Bähr (Cassel), Dr. Grothe und der Bundeskommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Nieber⸗ ding. Beim Schlusse des Blattes dauerte die Berathung fort.
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 21. April 1877 geprägt worden an Goldmünzen: 1,097,700,280 ℳ Doppelkronen, 337,530,330 ℳ Kronen; hiervon auf Privat⸗ rechnung: 171,423,459 ℳ; an Silbermünzen: 71,653,095 ℳ 5⸗Markstücke, 89,513,608 ℳ 2⸗Markstücke, 143,512,165 ℳ 1⸗Mark⸗ stücke, 57,640,572 ℳ — ₰ 50⸗Pfennigstücke, 35,717,922 ℳ 80 ₰ 20 ⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 23,502,530 ℳ 70 ₰ 10⸗Pfennigstücke, 11,657,813 ℳ 75 ₰ 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 6,188,988 ℳ 44 ₰ 2⸗Pfennigstücke, 3,377,119 ℳ 13 ₰ 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung an Gold⸗ münzen: 1,435,230,610 ℳ; an Silbermünzen: 398,037,362 ℳ 80 ₰; an Nickelmünzen: 35,160,344 ℳ 45 ₰; an Kupfer⸗ münzen: 9,566,107 ℳ 57 ₰.
— Die in der heutigen Börsenbeilage abgedruckte tabel⸗ larische Uebersicht der deutschen Zettelbanken vom 23. April schließt mit folgenden summarischen Daten ab: Der Kassenbestand betrug 730,734,000 ℳ oder der Vorwoche gegenüber 10,198,000 ℳ mehr; der Wechselbestand zeigt bei einem Betrage von 618,702,000 ℳ eine Abnahme um 2,872,000 ℳ, und die Lombardforderungen in Höhe von 83,328,000 ℳ zeigen eine solche von 1,692,000 ℳ; der Noten⸗ umlauf erscheint mit 962,152,000 ℳ um 7,344,000 ℳ ge⸗ ringer, als in der Vorwoche, während die täglich fälligen Ver⸗ bindlichkeiten mit 200,265,000 ℳ einen Zuwachs von 19,719,000 ℳ, und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten mit 93,835,000 ℳ eine Steigerung um 935,000 ℳ nachweisen.
— Der §. 44 der Instruktion für den Kommandanten eines von S. M. Schiffen oder Fahrzeugen (Regeln über das Cere⸗ moniell für die kommandirenden Offiziere der ver⸗ schiedenen Marinen) ist, wie folgt, erläutert worden: 1) Vor⸗ laäufige Besuche. Der kommandirende Offizier eines oder nehrerer im Hafen oder auf Rhede befindlichen Kriegsschiffe und Fahrzeuge sendet bei Ankunft eines oder mehrerer Kriegs⸗ schiffe einer anderen Nationalität dem Höchstkommandirenden einen Offizier, um ihn zu begrüßen; dieser Besuch wird durch einen Offizier erwidert. 2) Offizielle Besuche. Inner⸗ halb 24 Stunden nach der Ankunft in einem Hafen oder auf einer Rhede macht der Admiral oder Höchstkommandirende eines Geschwaders resp. eines einzelnen Kriegsschiffes dem Admiral oder Höchstkommandirenden eines Geschwaders oder einzelnen Kriegsschiffes einer anderen Nationalität, welches sich in dem Hafen oder auf der Rhede zu Anker befindet, einen Besuch, sobald der zu besuchende Offizier denselben Rang hat, wie er selbst. Dieser Besuch ist innerhalb 24 Stunden zu erwidern. Ist der Rang der Höchstkomman⸗ direnden ein verschiedener, so macht der Offizier des niederen Ranges den ersten Besuc und wird dieser dann eben⸗ falls innerhalb 24 Stunden erwidert. Die Rangstufen sind: Admiral, Vize⸗Admiral, Contre⸗Admiral, Kommodore oder Kapitän zur See, welcher den Kommodorestander führt, Kapitän zur See, Korvetten⸗Kapitän (Kommander), Kapitän⸗ Lieutenants, Lieutenants zur See, Unterlieutenants zur See, welche ein Schiff oder Fahrzeug kommandiren. Offiziere höheren Ranges erwidern Besuche in folgender Weise: Alle Flagg⸗Offiziere inkl. der Kommodore erwidern den Besuch eines Kapitäns zur See und der höher im Rang befindlichen Offiziere; sie senden ihren Flagg⸗Kapitän resp. Chef des Stabes zur Erwiderung der Besuche von Korvetten⸗Kapitänen und kommandirenden Offizieren niedrigeren Ranges. Kapitäne zur See erwidern den Besuch von Korvetten⸗Kapitänen und kommandirenden Offizieren niedrigeren Ranges. Bei Ankunft eines Geschwaders machen die Kommandanten der Schiffe, nachdem die offiziellen Besuche der Höchstkommandirenden ge⸗ wechselt worden sind, den Kommandanten der im Hafen liegenden Schiffe eines fremden Geschwaders ihre Besuche, worauf diese wie oben erwidert werden.
— In Betreff der in Art. 16 des deutsch⸗luxembur⸗ gischen Auslieferungsvertrags vom 9. März 1876 vorgesehenen, auf diplomatischem Wege zu bewirkenden, gegen⸗ seitigen Mittheilung von Straferkenntnissen ist mit der Großherzoglich luxemburgischen Regierung vereinbart wor⸗ den, daß für diese Mittheilungen beiderseits dasselbe Formular in Anwendung gebracht werde, wie solches im Verkehre mit
Italien, der Schweiz und Belgien bereits in Gebrauch ist. — Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Reichs⸗ beamten vom 31. März 1873 giebt einer höheren Reichs⸗ behörde das Recht, die sofortige Erstattung eines Defekts, welchen ein Beamter durch ein grobes Versehen verursacht hat, zu beschließen. Gegen diesen Beschluß steht dem Beamten sowohl hinsichtlich des Betrages, als hinsichtlich der Ersatzverbindlichkeit außer der Beschwerde im Instanzen⸗
8.
des Patentes tritt gegen denjenigen nicht ein, welcher bereits zur Zeit der Anmeldung des Patentinhabers im
tritt ferner insoweit nicht ein, als die Erfindung nach Bestimmung des Reichskanzlers für das Heer oder für die Flotte oder sonst im Interesse der öffentlichen Wohl⸗ Doch hat der Patentinhaber in diesem Falle gegenüber dem Reiche oder dem Staate, welcher in seinem s Interesse die Beschränkung des Patentes kung, welche in Ermangelung einer Verständigung im Rechtswege festgesetzt wird.
Die Dauer des Patentes ist fünfzehn Jahre; der Lauf
zuge der Rechtsweg zu. In Beziehung auf diese in den §§. 141 und 144 des gedachten Gesetzes enthaltenen Bestim⸗ mungen hat das Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht, J. Senat in einem Erkenntniß vom 10. April 1877 ausgesprochen, daß die Beweispflicht der Behörde im Prozesse dadurch keine andere werde, daß sie vor dem Prozeß in Ausübung eines gesetzlichen Rechts sich die administrative Exekution gesichert und dadurch dem Beamten die Rolle des Klägers auf⸗ gezwungen habe. Wenn schon vermöge dieser Parteistellung der Kläger sich gegen die im Defektenbeschluß festgesetzte Ersatzverbindlichkeit richte, so bleibe doch die Beweislast nur von dem Inhalt des unter den Parteien bestandenen obliga⸗ torischen Verhältnisses abhängig, mithin grade so vertheilt, als wenn die Behörde nicht schon im Exekutionswege, sondern mittelst gewöhnlicher Klage Ersatz für den Defekt verlangte.
— Der Strafsenat des Ober⸗Tribunals hat in einem Erkenntniß vom 15. März 1877 folgende die Rechtskraft von älteren Polizeiverordnungen betreffende Rechts⸗ sätze ausgesprochen: 1) Die vor Erlaß des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 in vorschriftsmäßiger Weise ergangenen und verkündeten älteren Polizeiverordnun⸗ gen sind, insofern sie nicht Materien betreffen, welche Gegen⸗ stand des Reichsstrafgesetzbuchs geworden sind, in Kraft geblie⸗ ben und mithin auch für die nach der Emanation des Gesetzes vom 11. März 1850 sich ereignenden Fälle anzuwenden. Der Richter hat jedoch auch in Betreff derartiger älterer Verord⸗ nungen deren formelle und materielle Gültigkeit zu prüfen. 2) Die Erwähnung der zur Erlassung der Polizeiverordnun⸗ gen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 11. März 1850 erforderlichen höheren, d. h. der Seitens des betreffenden vor⸗ gesetzten Verwaltungs⸗Ministeriums erfolgten Genehmigung kann, vorausgesetzt, daß die erforderliche Genehmigung wirklich ertheilt ist. — als ein unbedingtes Erforderniß der Gültig⸗ keit und Verbindlichkeit derselben nicht gelten, „weil die zur Zeit des Erlasses der Verordnungen geltenden gesetzlichen Be⸗ stimmungen zwar das Erforderniß höherer Genehmigung, nicht aber vorgeschrieben haben, daß dieselbe in den Erlassen ersichtlich gemacht werde.“
— Der General⸗Feldmarschall Freiherr von Man⸗ teuffel begeht heute, am 1. Mai, sein fünfzigjähriges Militär⸗ dienstjubiläum.
— Der General⸗Lieutenant und Train⸗Inspecteur Kritter ist von seiner Dienstreise zur Musterung und Inspizirung der in den östlichen Provinzen stehenden Train⸗Bataillone und Depots hierher zurückgekehrt.
“ ndesraths⸗Bevpollmächtigte, Großherzog⸗ lich sächsischer Geheimer Finanz⸗Rath Dr. Heerwart ist von Weimar hier angekommen.
— S. M. S. „Nymphe“ ist am 31. v. M. im Hafen von Kingston auf Jamaika zu Anker gegangen und beabsich⸗ tigte denselben am 6. d. M. wieder zu verlassen, um nach Havanna zu gehen.
S. M. S. „Gazelle“ ist, telegraphischer Nachricht zufolge, am 28. d. M. nach Smyrna in See gegangen.
Blueaden. Karlsruhe, 30. April. (W. T. B.) Anläßlich des Regierungsjubiläums des e fand gestern Abend im Hoftheater eine Festvorstellung statt, welcher der Großherzog mit Sr. Majestät dem Kaiser und dem Kronprinzen beiwohnten. Der Großherzog wurde mit lebhafter Begeisterung begrüßt und brachte ein Hoch auf den Kaiser aus, in welches das Publikum enthusiastisch einstimmte. Später fand in der neuen Festhalle ein Bankett statt, zu dem der Großherzog ebenfalls mit seinen erlauchten Gästen erschien. Ober⸗Bürgermeister Lauter von Karlsruhe hielt eine Ansprache, die mit einem Hoch auf den Großherzog schloß. Der Großherzog dankte mit bewegten Worten und trank auf das Wohl des Landes. Den Toast auf den Kaiser brachte Geheimrath Lamey aus. (Vergl. Feuill.)
Braunschweig. Braunschweig, 28. April. (Wes. Ztg.) Das Kirchenregiment des Herzogthums Braunschweig hat angeordnet, daß fortan die evangelisch⸗lutherischen Geistlichen des Landes am letzten Sonntage des Kirchenjahres eine dem Andenken der Verstorbenen gewidmete Feier halten.
Reuß j. L. Gera, 28. April. (Dresd. J.) Zur Ausgleichung der Domänenfrage im Fürstenthum Reuß j. L. war Seitens der Fürstlichen Kammer eine Proposition gemacht worden, der zufolge eine zu 4 Prozent verzinsliche Summe von 645,000 ℳ auf das Fürstliche Fideikommiß zu Gunsten des Landes eingetragen werden sollte, wenn dasselbe auf seine mehr oder weniger begründeten Rechtsansprüche verzichte. Dieser Tage hat nun der Do⸗ mänenausschuß seinen Bericht an den Landtag abge⸗ schlossen. Von der genannten Summe würden 290,000 ℳ in Abrechnung zu bringen sein, die der Fürst dem Lande zur Einlösung der Papiergeldschuld vorgestreckt hat. Der Bericht enthält sich einer Fee,. für oder gegen jenen Vorschlag, doch wäre nach den Mittheilungen der „Geraer Ztg.“ nicht zwei⸗ felhaft, daß derselbe die Zustimmung des demnächst zusammen⸗ tretenden Landtages nicht erhalten wire.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 30. April. (W. T. B.) Eine Anzahl Mitglieder des Fortschrittsklubs trat heute zur Bildung eines neuen Klubs unter dem Namen „Neuer Fortschrittsklub“ zusammen. Dieser neue Fortschritts⸗ klub wird das Programm und die Grundsätze des alten Klubs beibehalten. Aus letzterem sind die Mitglieder des neu ge⸗ bildeten Klubs nicht in Folge einer Aenderung der politischen Grundsätze ausgetreten, sondern nur, weil der neue Klub nicht mit den Wegen übereinstimmte, welche die Majorität des alten büne⸗ bei der Ausführung bes Programmes eingeschlagen atte.
— Der ungarische Finanz⸗Minister Szell ist wieder in Wien eingetroffen. Als nächsten Zweck dieser Reise bezeichnet der „P. Lloyd“ Verhandlungen mit der österreichischen Regierung, um die Vorlagen an die Quoten⸗Deputation und die Art und Weise der Behandlung derselben definitiv festzustellen. Ferner bemerkt das genannte Blatt, daß auch das wiederholt erwähnte Vorschußgeschäft mit der Rothschild⸗Gruppe bei der Anwesenheit Szells in Wien aller Wahrscheinlichkeit nach zwischen den interessirten Parteien zur Sprache kommen dürfte.
— (W. T. B.) Der heute eröffnete österreichische allge⸗ meine Katholikentag wählte den Grafen Egbert Belcredi
1 Graf Belcredi die Berathung der in ernster Pit das katho⸗ lische Leben enge berührenden Fragen und die Stellungnahme zu denselben.
Pest, 28. April. Ueber den augenblicklichen Stand der „Lloydfrage“ berichtet die „Pester Korr.“: „Die Vertreter des Oesterreich⸗Ungarischen Lloyd, Präsident Baron Mor⸗ purgo und Direktor Bordini, sind von den Ministern Tis za, Szell und Trefort empfangen worden und wur⸗ den über die Bedingungen der Erneuerung des Vertrags mit der genannten Transportunternehmung Konferenzen gepflo⸗ gen, welche indef bisher zu keinem Resultate geführt haben. Die Herren weroden in der ersten Woche des Monats Mai wieder in Wien eintreffen, wo die Verhandlungen neuerlich aufgenommen und voraussichtlich auch zum Abschlusse gelangen werden.“
Belgien. Brüssel, 30. April. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Senats sprach Casir sein Bedauern aus über die von dem Minister des Auswärtigen, Grafen Aspremont⸗Lynden, in der Sitzung der Deputirtenkammer vom 20. April abgegebene Erklärung gegenüber der Petition der Bischöfe, betreffend die Lage des Papstes. Seitens der Regierung wurde darauf auf das Bestimmteste versichert, daß sie in keiner Weise in Angelegenheiten des Papstes inter⸗ veniren werde.
Frankreich. Paris, 29. April. (Fr. C.) Das „Journal des Debats“ stellt den Bischöfen vor, daß ihre Haltung leichter zu einer radikalen Maßregel führen könne, als man glaube, nämlich zu der Trennung von Staat und Kirche. Das Blatt schreibt: „Wenn dieser Bürger⸗ krieg fortdauert, wird die Verweigerung oder Suspension des Kultusbudgets, d. i. eine revolutionäre Maßregel, des Ende sein. Wahrscheinlich dürften doch selbst in der Geistlichkeit viele vernünftige Leute eine solche Perspektive nicht ohne Be⸗ dauern und Besorgniß sich öffnen sehen.“ — Zur Ordnung der inneren Verhältnisse der reformirten Kirchen von Frank⸗ reich, welche seit längerer Zeit in zwei Fraktionen gespalten sind, ist eine Kommission eingesetzt worden, die der Regierung die geeignetsten Mittel vorzuschlagen haben wird, um den Frieden wiederherzustellen. — Im Budgetausschusse der Deputirtenkammer gab der Finanz⸗Minister vorgestern einige Erklärungen über seinen Standpunkt zu den in der Kammer vielfach urgirten Steuerreformen. Hr. Leon Say eröffnete, daß er im Prinzip der Abschaffung der Steuern auf Oel, Seife und auch auf die gewöhnlichen Eisenbahnfrachten geneigt sei, jedoch einst⸗ weilen noch keine bindende Zusage machen könne, so lange er sich nicht mit seinen Kollegen verständigt habe, da mehrere derselben Kreditforderungen aufstellten, welche nur mit Hülfe jener Steuern gedeckt werden könnten.
— 29. April. (K. Ztg.) Der Justiz⸗Minister hat die Präfekten und General⸗Prokuratoren aufgefordert, ihm alle Blätter zu bezeichnen, welche die fremden Regie⸗ rungen angreifen, und zugleich die Veröffentlichung von Zeichnungen und Bildern, welche für fremde Souveräne oder fremde Mächte beleidigend sind, zu verbieten.
Versailles, 30. April. (W. T. B.) Linke beabsichtigt morgen eine Interpellation einzubringen über die klerikalen Unmtriebe, welche das Land beunruhigen. Die Linke wird beantragen, die Beantwortung der Interpellation auf Donnerstag festzusetzen.
Italien. Rom, 24. April. (H. N.) Der Senat hat heute seine Sitzungen wieder aufgenommen und die Berathung über den Mancinischen Vorschlag begonnen, nach welchem es nicht mehr verboten sein soll, Berichte über Verhand⸗ lungen der Kriminalgerichte vor erfolgtem Urtheils⸗ spruche zu veröffentlichen.
— 26. April. (H. N.) Die Deputirtenkammer be⸗ räth noch immer das neue Forstkulturgesetz. Mehrere Amendements, welche eingebracht wurden, hat der Ackerbau⸗ Minister, Majorana Calatabiano, nicht angenommen. — Der Pilger wegen sind auf Veranlassung des Polizei⸗Ministers die Militär⸗ und Polizei⸗Wachtposten heewe verstärkt wor⸗ den. — Die Präfekten fahren fort, die internationalen Vereine aufzulösen; u. A. sind die von Ancona, Jesi, Osimo Fabriano, Sassoferrato, Camerata, Potenza, Piceno, Loretto und Monsannato polizeilich geschlossen worden. Der Präfekt von Palermo hat den dortigen internationalen Schriftsetzer⸗ verein ebenfalls unterdrückt und fünf Mitglieder desselben ver⸗ haften lassen.
— 28. April. (Journ. off.) Der Handelsvertrag zwischen Italien und der Schweiz ist bis Ende des Jahres 1877 verlängert worden.
— 30. April. (W. T. B.) Der Senat setzte heute die Seee des Gesetzentwurfs, betreffend die Mißbräuche der Geistlichkeit, fort. Borgatti zeigte an, daß er ein Amen⸗ dement zu Art. 1. des Entwurfs einbringen werde. Airenti sprach gegen den Entwurf. Amari hob hervor, der Papst habe in seiner Allokution an die Intervention fremder Mächte appellirt, der italienische Klerus sei jedoch weniger als der fremde geneigt, der Regierung Verlegenheiten zu bereiten. Corunizzara erklärte, das Gesetz sei zwar amendirungsfähig, indeß empfehle es sich, dasselbe nach der Vorlage anzunehmen.
Die
Garantiegesetzen nicht im Widerspruch stehe.
Griechenland. Athen, 30. April. (W. T. B.) Auße in Hydra sind auch in Hermione, Argolis und Poros feind⸗ selige Kundgebungen gegen das Gesetz über die außerordentliche Rekrutirung erfolgt; die Regierung ist bemüht, die Bevölkerung zu beruhigen und über die In⸗ teressen des Landes aufzuklären. Der Kriegs⸗Minister hat anläßlich der unter den aktiven Soldaten hervorgetretenen Neigung, sich nach dem Kriegsschauplatze zu entfernen und an dem Feldzug gegen die Türkei Theil zu nehmen, die höheren Offiziere zusammengerufen und mit abmahnenden Weisungen versehen.
Türkei. Aus Pera vom 25. April meldet „Daily Tel.“,
Baker zum Oberbefehlshaber der Gensdarmerie durch Dekret ernannt hat. Es wird ihm die Reorganisation der Polizei⸗ gewalt durch alle türkischen Provinzen übertragen und im Voraus die Anstellung nglischer Oberbeamten erlaubt.
Rumänien. Bukarest, 30. April. (W. T. B.) Die Regierung hat in der Deputirtenkammer einen Gesetz⸗ entwurf eingebracht, nach welchem die Verfallzeiten für Zahlungen bis nach Beendigung des Krieges verlängert werden sollen. — Der Senat hat das Requisitions⸗
zum Präsidenten. Als Zweck des Katholikentages bezeichnete
Cariccioli suchte darzuthun, daß der Gesetzentwurf mit den
daß der Sultan den bekannten ehemaligen Oberst Valentine
gesetz angenommen. — Die Session der Kammern wird
nur noch kurz sein; die Kammern werden vor ihrem Aus⸗ einandergehen eine Permanenzkommission ernennen.
— Ueber die seit 13 Jahren zwischen Rußland und Ru⸗ mänien schwebende, vor einigen Tagen zu Gunsten des letztern ausgeglichene Klostergüter⸗Frage bemerkt das W. Frem⸗ denbl.“: Bekanntlich wurden vor 13 Jahren unter dem Fürsten Cusa die von Rumänien gestifteten sogenannten gewidmeten Klostergüter säkularisirt, deren Einkünfte bis dahin die griechische Geistlichkeit vom Berg Athos, von Jerusalem und Konstanti⸗ nopel bezogen hatte. Ein Theil dieser Klostergüter liegt auch in Russisch⸗Beßarabien. Rußland protestirte damals nicht allein gegen die Säkularisirung der in Beßarabien liegenden Kloster⸗ güter, sondern gegen die Säkularisirung überhaupt. Diesen auf dem Besitzrechte des größten Theils der rumänischen Do⸗ mänen wie ein Alp lastenden Protest hat Rußland zurück⸗ gesogen, gleichzeitig aber auch Rumänien die Einkünfte der in
ussisch⸗Beßarabien liegenden Klostergüter zugestanden. Diese Einkünfte betragen jährlich 800,000 Francs und wurden von der russischen Regierung seit 13 Jahren bei der Banque d'Odessa deponirt, so daß inklusive der von dieser Bank ge⸗ zahlten Zinsen die Bukarester Regierung heute in der Banque d'Odessa ungefähr 12 Millionen baares Geld hat.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. April. (W. T. B.) Der gestrige Geburtstag des Kaisers Alexander ist unter allgemeiner Betheiligung der Bevölke⸗ rung durch Illumination der Stadt und verschiedene Kund⸗ gebungen begeisterter Ergebenheit festlich begangen worden. In der Opernvorstellung „Das Leben für den Czar“ mußte die Nationalhymne unter unbeschreiblichem Enthusiasmus vier Mal wiederholt werden. — Die Munizipalität von St. Petersburg hat 1½ Millionen Rubel für die Verwundeten votirt.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 25. April. (H. C.) Wie bereits mitgetheilt, hat die Zweite Kammer des Reichstages die Anträge auf Ausdehnung der Wehrpflicht und der militärischen Uebungen in Friedenszeiten verworfen, und die nunmehr seit etwa 10 Jahren auf der Tagesordnung stehende, dringender Reform des Militärwesens ist dadurch wiederum gleichwie die damit in Verbindung stehende Frage der Ablösung gewisser Steuern auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Der von der Regierung Seiten des Militär⸗
vorgelegte Gesetzentwurf hat von 8 ausschusses verschiedene Abänderungen erfahren, welche
jedoch von keiner so großen Bedeutung waren, daß die Re⸗ gierung sie nicht acceptiren konnte, und so war man denn auch in der Ersten Kammer überzeugt, daß die Anträge des Ausschusses durchgehen würden. Der Ausfall der Abstimmung hat deshalb die größte Bewegung hervor⸗ gerufen, um so mehr, als der Weg, den die Regie⸗ rung und der Ausschuß eingeschlagen hatten: nach und nach zur Reorganisation des Militärwesens des Reiches zu schreiten, thatsächlich der allein mögliche zu sein schien. Die Regierung wollte die Reform allmählich einführen und be⸗ zweckte demgemäß durch ihre genannten beiden Anträge theils eine etwas bessere Organisation der militärischen Kräfte, theils eine Verlängerung der Uebungszeit, um diese Kräfte brauch⸗ barer zu machen, während sie gleichzeitig dem Reichstage einen Plan für die weitere Entwickelung der Armee in der als noth⸗ wendig erachteten Uebergangsperiode vorlegte. Alle diese Be⸗ strebungen sind nun durch die von der Zweiten Kammer ge⸗ faßten Beschlüsse zu nichte gemacht worden. Die hiesigen Zei⸗ tungen, mit Ausnahme von „Dagens Nyheder“, bedauern den Ausgang der Wehrpflichtsfrage aufs Lebhafteste.
Asien. Persien. Aus Teheran wird dem „Reuter⸗ schen Bureau“ unterm 26. d. M. telegraphirt: „Die persische amtliche Zeitung enthält einen Bericht über den Angriff gegen eine persische Pilgerschaar, welcher sich in Medina ürzlich ereignet hat, in welchem 9 Personen getödtet und 42 verwun⸗ det wurden. Das Blatt erklärt, daß die persische Regierung so⸗ fort nach Empfang der Kunde von der Angelegenheit ihren Botschafter in Konstantinopel auf telegraphischem Wege ange⸗ wiesen habe, die Pforte zu ersuchen, eine gründliche Unter⸗
suchung der Angelegenheit einzuleiten.“
Der russisch⸗türkische Krieg. St. Petersburg, 30. April. (W. T. B.) Obschon die Pforte den ferneren Aufenthalt russischer Unterthanen in der Türkei nicht gestatten will, hat das russische Gou⸗
vernement anstandslos das Verbleiben türkischer Unter⸗ thanen in Rußland gestattet und die Vertretung derselben
durch England anerkannt.
Konstantinopel, 30. April. (W. T. B.) Die Ein⸗ fahrt in den Bosporus und die Dardanellen, sowie die Ausfahrt aus denselben ist während der Nacht absolut ver⸗ boten. Alle Leuchtthürme, mit Ausnahme von zweien an der Einfahrt in den Bosporus und zweien an der in die Dar⸗ danellen werden ausgelöscht, doch können auch diese noch ge⸗ löscht werden. (Vergl. Berlin.) — Die russische Regierung hat, dem Vernehmen nach, die fremden Schiffe aufge⸗ fordert, die Donau zu verlassen. 1
Bukarest, 30. April. (W. T. B.) Wie 1 manul“ gemeldet wird, soll in der bei Silistria stehenden türkischen Armee der Typ hus ausgebrochen sein. Die rus⸗ sischen Truppen haben sich bei ihren Bewegungen bisher mehr der Straßen, als der Eisenbahnen bedient. Gegenwärtig ist bessere Witterung eingetreten, nachdem die Bewegungen der Truppen bis jetzt durch Ueberschwemmungen der Straßen behindert waren. — Der bei Rustschuk stationirte Monitor ist die Donau abwärts abgegangen.
Belgrad, 30. April. (Hirschs Tel. Bur.) Sechs Brigaden werden auf den Kriegsfuß gesetzt, deren Be⸗ stimmungsort Negotin und Kladowa ist. — Das russische Hauptquartier ist seit gestern nach Jassy verlegt.
London, 30. April. (W. T. B.) Im Unterhause er⸗ klärte der Unter⸗Staatssekretär des Aeußern, Bourke, auf eine Anfrage des Deputirten Campbell, die Pforte habe von dem Khedive Hülfe verlangt. Dieser habe solche zugesagt und ein Kontingent unter den Befehl des Prinzen Hassan gestellt. Gleichzeitig habe der Khedive versprochen, daß die den Gläubigern verpfändeten Revenuen nicht angetastet werden sollen. Der Khedive wolle seinen Verpflichtungen nachkom⸗ men, die der Pforte zu leistende Hülfe werde von den Beiträgen bestritten werden, welche er zu diesem Zwecke erhalten werde. — Der Kanzler der Schatzkammer, Northcote, erwiderte auf eine Anfrage Hartingtons, die Königin habe heute die Neutralitätsproklamation unterzeichnet. — Gladstone theilte den Text von 5 eingebrachten Resolutivnen mit,
dem „Ro⸗
darunter eine Klage über die Haltung der Pforte gegen⸗ über den Grausamkeiten in Bulgarien. In der Re⸗ solution wird ausgeführt, daß die Pforte, so lange als keine Aenderung ihrer Haltung eintrete, das mo⸗ ralische und materielle Recht verloren habe auf eine Unterstützung durch den Einfluß Englands. England habe seinen Einfluß aufgewandt einmal für die Entwickelung der Freiheit und der lokalen Selbstregicrung der aufständischen türkischen Provinzen und sodann, um der Unterdrückung der⸗ selben ein Ende zu machen, ohne sie dabei unter irgend welche Autorität der fremden Mächte zu stellen. England fordere von der türkischen Regierung solche Aenderungen, welche im “ der Humanität und der Gerechtigkeit, wie auch zur Sicherung des Weltfriedens wünschenswerth seien. Northcote setzte die Berathung der Resolutionen auf Moöontag feest. Lubbock (liberal) wird der Resolution durch den Antrag, die Vorfrage zu stellen, entgegentreten.
— (W. T. B.) Ein eben erschienenes zweites Blatt der amtlichen „Gazette“ enthält eine aus Windsor von heute da⸗ tirte Proklamation der Königin, in welcher die strikte und unparteiische Neutralität Englands bei dem Kriege zwischen Rußland und der Türkei verkündet, und allen Unter⸗ thanen der Königin anbefohlen wird, diese Neutralität zu beobachten.
— (W. T. B.) Nach einem bei „Lloyds“ eingegangenen Telegramme aus Galatz von gestern haben alle neutralen Schiffe Galatz und Braila verlassen.
— 1. Mai. (W. T. B.) Heute findet ein Kabinets⸗ conseil statt. — Eine Versammlung der liberalen De⸗ putirten unter dem Vorsitze Hartingtons hat sich gegen die Resolutionen Gladstone’'s als inopportun ausgesprochen. — In Liverpool findet gegenwärtig eine Besichtigung der zum Transporte von Truppen im Kriegsfall be⸗ stimmten Schiffe durch einen Offizier der Truppentrans⸗ port⸗Verwaltung statt.
Versailles, 30. April. (W. T. B.) In der Budgetkommis⸗ sion kündigte Herzog Decazes heute an, daß er morgen in der Deputirtenkammer eine Erklärung über Angelegen⸗ heiten der auswärtigen Politik abgeben werde. — Das Cirkularschreiben des Herzogs Decazes, welches in dem morgen zur Vertheilung gelangenden Gelbbuch ent⸗ halten ist, hebt die Anstrengungen der französischen Regierung zur Erhaltung des Friedens hervor. Am Schlusse desselben heißt es, die Periode der Verhandlungen sei beendigt. Frankreich müsse eine absolute Neutralität beobachten.
Rom, 30. April. (W. T. B.). Der „Diritto“ bezeichnet die der „Times“ von ihrem Korrespondenten in Ragusa zu⸗ gegangene Nachricht von einer eventuellen Okkupi⸗ rung Albaniens durch Italien auf das Bestimmteste als unrichtig. Das genannte Journal fügt hinzu, die Konzentrirung des italienischen Evolutionsgeschwaders in den südlichen Häfen bezwecke nur, den Instruktionsdienst der Schiffsmannschaften fortzusetzen und eventuell einige Schiffe nach den Punkten zu entsenden, an denen das Erscheinen der italienischen Flagge im Interesse der italienischen Staats⸗ angehörigen erforderlich sein könnte.
Erzerum, 30. April. (W. T. B.) Seit gestern finden vor Kars, wohin die Russen vorgerückt waren und größere Truppenabtheilungen konzentrirt hatten, Gefechte mit den Türken statt, nähere Nachrichten fehlen noch. Moukhtar Pascha befindet sich in Kars. Die Russen führen einen Be⸗ lagerungstrain mit sich.
— Aus Pera berichtet der dortige Korrespondent des „Daily Telegraph“ vom 25. d.: „Die militärischen Vor⸗ bereitungen der Türken an der Donau sind nun voll⸗ ständig; die strategischen Punkte sind besetzt, aber man ließ den genauen Stand der Hauptmacht der Vertheidigungs⸗Armee noch nicht bekannt werden. Aus ähnlichen naheliegenden Gründen wurde gegenwärtig auch die Absendung von Tele⸗ grammen von der Armee eingestellt. — In einzelnen Vierteln von Konstantinopel herrschen die Pocken. Auch der Gesund⸗ heitszustand der in Konstantinopel kasernirten Truppen läßt viel zu wünschen übrig; ein nicht unbedeutender, die Verhält⸗ nisse füherer Jahre weit übersteigender Bruchtheil liegt in den Lazarethen und die Militärärzte sind überangestrengt. Be⸗ sonders viele Erkrankungen weisen die Redif⸗Ba⸗ taillone auf, welche kürzlich aus Anatolien nach Konstanti⸗ nopel verlegt worden sind. Nach ärztlichen Aussagen sind die Veränderung der Lebensweise und Kleidung, der Witterungs⸗ wechsel und ähnliche Gründe für diese Krankheiten maßgebend gewesen.“
— Aus Bukarest meldet der Spezial⸗Korrespondent der „Times“ am 26. d. M.: „Hobart Pascha hat Herrn Sanderson, den englischen Konsul zu Galatz, versichert, daß seine Flotte die neutrale Schiffahrt auf der Donau nicht stören werde. Bisher ist von den türkischen Streitkräften noch kein Versuch gemacht worden, über die Donau zu setzen. Der Strom geht so hoch, daß gegenwärtig das Schlagen von Schiffbrücken sehr gewagt und an irgend einem Punkte unter⸗ halb Widdin thatsächlich unmöglich wäre.“ — Hobart Pascha war, wie der „Times“ aus Pera gemeldet wird, noch am 26. d. M. in Rustschuk an Bord eines Panzerschiffes und muß seinen Rückweg angesichts der Russen bei Ibraila und Galatz forciren, um in das Schwarze Meer zurückzu⸗ kehren. Von „Lloyds“ gramm aus Sulina vom 25. d. ausgegeben: „Fünf kürkische Panzerschiffe sind angekommen; eins ist ein⸗ gelaufen, vier wurden auf die Rhede gebracht.“
— Das
I.
der Eintheilung der russischen Feldarmee, wie sie sich nach der im Februar d. J. verfügten Bildung von Armee⸗
Corpsverbänden gestaltet hat:
Von den 48 Infanterie⸗ und jetzt 19 (im Kriege 20) “ und 3. Garde⸗Infanterie⸗, 1. und 2. (im Kriege 3) 1131“ un 14. Kavallerie⸗Division; 1. Armee⸗Corps (St. Petersburg) die 22., 24., Armee⸗ und “ Kavallerie⸗Division; 4. Armee⸗Corps (Minsk) die 16. und 30. Infanterie „Division und 4. Kavallerie⸗Division; 5. Armee⸗Corps (Radom, die 7. und 8. In⸗
Divisionen bilden das Garde⸗Corps (St. Petersburg) die 1., 2.
(Lublin) die 1., 2. und 3. Grenadier⸗
sion; Grenadier⸗Corps 37. Infanterie⸗Division und 1. Kavallerie⸗Division; 2. Corps (Wilna) die 25., 26. 27. Infanterie⸗Division 2. Kavallerie⸗Division; 3. Armee.⸗Corps (Riga) die und 29. Invanterie⸗Division und .3.
fanterie⸗Division und 5. Kavallerie⸗Divist schau) die 4., 6., S 7. Armee⸗Corps die 15. und 36. Infanterie⸗Division und lerie⸗Division;
Corps die 11. und 32. Infanterie⸗Division uad 11. Kavallerie⸗ und 33. Infanterie⸗Diviston
Division; 12. Armee⸗Corps die 12.
“ 8
in London wurde folgendes Tele⸗
Militärwochenblatt“ bringt folgende Uebersicht
Con; 6. Armee⸗Corps (War⸗ 10. Infanterie⸗Division und 6. Kavallerie⸗Division; 7. Kaval⸗ 8. Armee⸗Corps die 9. und 14. Infanterie⸗Division und 8. Kavallerie⸗Division; 9. Armer⸗Corps die 5. und 31. Infan⸗ terie⸗Division und 9. Kavallerie⸗Davision; 10. Armen Corps die 13. und 34. Infanterie⸗Division und 10. Kavallerie⸗Diyesion; 11. Armee⸗
und 12. Kavallerie⸗Division (7.—12. Armee⸗Corps bilden die mobile Armee); 13. Armee⸗Corps (Shitomir) die 1. und 35. In⸗ fanterie⸗Divisson und 13. Kavallerie⸗Division; 14. Armee⸗Corps (Kiew) die 17. und 18. Infanterie⸗Divifion und die Donkosaken⸗ Division. Vom Garde⸗Corps ist eine Division in Polen, vom Grenadier⸗Corps eine Division in Moskau als abkommandirt be⸗ lassen. Es bestehen also 5 Corps mit 3 und 11. Corps mit je 2 Infanterie⸗Divisionen. In Corpsverbände sind noch nicht eingetheilt: die ebenfalls mobilen kaukasischen Truppen, nämlich die kaukasische Grenadier⸗, die 19., 20., 21., 38., 39., 41. Infanterie⸗, die kaukasische Kavallerie⸗ und die 1876 aus Kuban⸗ und Terek⸗Kosaken neu⸗ gebildete kombinirte kaukasische Kosaken⸗Division, ferner die 23. (Finnland), die 2. (Kasan), die 3. (Nishnij⸗Nowgorod) und die 40. Infanterie⸗Division (Ssaratow). An Felds⸗Artillerie gehört zu jeder Infanterie⸗Division eine Fuß⸗Artillerie⸗Brigade von 6 Batte⸗ rien zu 8 Geschützen, während jeder Kavallerie⸗Dioision, mit Aus⸗ nahme der kaukasischen, zwei reitende Batterien zu 6 Geschützen zu⸗ getheilt sind. Ueber die dauernde Zutheilung von Schützen Bataillonen oder von technischen Truppen (Sappeur⸗ und Pontonnier⸗Bataillonen) zu den einzelnen Armee-Corps, sowie über die von den Zeitungen gemeldete weitere Mobilmachung, namentlich de 4. Corps (Minsk) ist eine offizielle Verfügung bisher nicht veröffentlicht worden.
— Die Festungen, welche der türkischen Donauarmee zur Operationsbasis und zu Stütz⸗ und Sammelpunkten dienen, bestehen in erster Linie aus den Donaufestungen, und in zweiter aus den Balkanfestungen. Die wichtigsten Donau⸗ festungen sind: Widdin (25,000 Einwohner), Nikopolis, Sistow, Rustschuk (50,000 Einwohner), Turtukei, Silistria (25,000 Ein⸗ wohner), Rassowa, Matschin, Tultscha und Sulina. Zwischen diesen befinden sich noch verschiedene kleine Festungen und Forts am rechten Ufer der Donau. Alle diese Festungen haben den Zweck, einer feindlichen Armee den Uebergang über die Donau zu verwehren. Die Balkanfestungen oder die zweite Linie besteht aus den Festungen Nisch (16,000 Einwoh⸗ ner), Sophia, Tirnova, Schumla (50,000 Einwohner), Varna (16,000 Einwohner) und der Seefestung Küstendsche am rechten Flügel des Trajanswalles, der hier beginnt, bei Tschernavoda an der Donau endigt, und die Dobrudscha im Süden sperrt. Nisch nebst Ak⸗Palanka und Pirot vertheidigt die Thäler der bulgarischen Morava und der Nissova, und die eigentlichen Balkanfestungen vertheidigen die Balkanübergänge.
— Der W. „Presse“ wird von ihrem Spezial⸗Bericht⸗ erstatter aus Wladikawkas unterm 28. April gemeldet, daß die gesammte türkische Armee in Armenien und Kur⸗ distan nach den letzten Nachrichten 76,000 Mann und 170 Geschütze beträgt. Davon stehen 17,000 Mann und 30 Geschütze in Batum, 5000 Mann in Ardahan, 19,000 Mann und 40 Geschütze in Kars, 16,000 Mann und 20 Ge⸗ schütze in Erzerum, 9000 Mann und 12 Geschütze in Bajasid. Die von Alexandropol abgerückten Russen haben ihre Avant⸗ garde bis auf drei Meilen von Kars vorgeschoben, also be⸗ reits neun Meilen zurückgelegt.
— Die in der gestrigen St. Petersburger Depesche er⸗ wähnden, von der Kavallerie besetzten Orte Sojgutlü und Hadschiwali liegen anderthalb Meilen nördlich und füdlich der nach Kars führenden Straße, auf welcher die Avantgarde der russischen Infanterie bis Chalif⸗Oglu vor⸗ gerückt ist. Ein offizielles türkisches Telegramm dementirt die von russischer Seite gemeldeten Verluste in dem Scharmützel bei Kisiltachia (auf der Straße von Alexandropol nach Kars ca. 3 Meilen von ersterem und 7 Meilen von letzterem gelegen) am 26. d. M. (Von Dr. Petermann wird zur Rich⸗ tigstellung einiger schon mehrfach genannten Ortschaften auf dem asiatischen Kriegsschauplatze bemerkt, daß mit Erdahan Ardagan gemeint ist und daß Gumry der türkische Name für das russische Alexandropol ist).
Nr. 17 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern
*ꝙ aus dem Reichsgebiet. — Justizwesen: Formular für die gegeuseitige
Mittheilung von Straferkenntnissen mit Luremburg. — Münzwesen Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. — Finanzwesen: Statistik der deutschen Banknoten für Ende März 1877; — Mit theilung, betr. die Stellvertretung des Reichskanzlers, Fürsten von Bismarck, in der Leitung der Reichsbank; — Goldankäufe Seitens⸗ der Reichsbank. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Veränderungen bei Steuerstellen. — Eisenbahnwesen: Ernennung eines stellvertretenden. richterlichen Mitgliedes des Reich s⸗Eisenbahn⸗Amtes. — Marine und Schiffahrt: Verzeichniß der (Seemannsämter und der denselben vorgesetzten Landesbehörden. — P'ost⸗ und Telegraphenwesen: Bei⸗ tritt fremder Länder zum Allgem einen Postverein; — Abänderungen der Postordnung vom 18. Dezer aber 1874; — Zolldeklarationen zu Werthsendungen nach Großbrita nnien und Irland; — Briefverkehr mit Tunis und Tanger; — Pof tdampfschiffoverbindungen mit Däne⸗ mark und Schweden. — Konsu atwesen: Ernennung und Exequatur⸗ ertheilung. genden Inhalt: Erläuterung zu mandanten eines S. 2 R. über das Cerem 8n
Verordnungs⸗Blatts“ hat fol⸗ §. 44 der Instruktion für den Kom⸗ s von Schiffen oder Fahrzeugen. (Regeln oniell für die kommandirenden Offiziere der verschie⸗ denen Marinen). — Bekaum itmachung der Lebensversicherungs⸗Anstalt für die Armee und Marine — Einführung getrennter Chronometer⸗ und Beobachtungsjournale. — Liquidirung der allgemeinen Unkosten, bezw. des Betrages zur B eschaffung von Mützenbändern für die auf in Dienst gestellten Sch ffen und Fahrzengen eingeschifften Mann⸗ schaften. — Korrespond enz mit dem Schiffsbesatzungs⸗Personal im Auslande. — Ermittelu ng von Militär⸗Anwärtern zur Besetzung er⸗ ledigter, denselben vorf ehaltener Stellen. — Personal⸗Veräaͤnderun⸗ gen. — Benachrichtigu agen. —
*
Sterblichkreits⸗ und Gesundheitsverhältnisse. Ge⸗ mäß den Veröff entlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts sind bis zu der am 21. April cr. beendeten sechszehnten Jahreswoche vo a je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt b. ⸗* rechnet, gestor! en: in Berlin 252, in Breslau 2633, in Königs⸗ berg 35, 0, in Cöln 30,2, in Hanzover 23,8, in Cassel 29,5 in Magdeburg 330,2, in Stettin 32,3, in Altona 25,83, in Straßburg 10,0, in München 31,8, in Nürnberg 30,2, in Augsburg 36,8, in Dresden 27,,3, in Leipzig 20,3, in Stuttgart 21,3, in Braunschweig 29,1, in Karlsruhe 13,8, in Hamburg 25,8, in Wien 33,5, in Bubapess. 42,8, in Prag 37,5, in Basel 372, in Brüssel 24„2, in Par s 28,8, in Amsterdam 265, in Rotterdam 262, im Haa⸗ 215, in Kopenhagen 24½, in Stockholm 32v1, in Chri⸗ tianra 18,, in Rom 36,8, in Turin 27,8., in Warschau 33,1, in Odessa 23,7, in Bukarest 23,8, in Lissabon 34,3, in London 22,6, in Glasgow 27, in Liverpool 22,2, in Dublin 36 8, in Edinburgh 22,8, ir. Alerandria (Aegypten) 33,3, in New⸗Vork 21,4, in San Fran⸗ zisko 18,8, in Calcutta 21,8, in Madras 145,3, in Bombav 5689.
Der seit Mitte der vorhergegangenen Woche eingetretene Wärme⸗
Rückgang erreichte am 16. April sein Marimum. Von da ab nahm
die Luftwärme allmählich, besonde cs in den westlichen Beobachtungs⸗ stationen zu. Die Luftströmung bewegte sich zwischen Nord und Ost;z