11e1““ 2 “
Am 1. Oktober beginnen die Ausgrabungen in Olym⸗
pia von Neuem. Mit der wisenschaftlichen Leitung derselben ist
Hr. Dr. Treu beauftragt, dem sich, Hr. Dr. Weil anschlrteßen wird. Die
jechnische Leitung werden der Zaumeister Bohn und der Bauführer Dorpfeld übernehmen. “
Gewerbe und Handel. Nach amtlichen Nachrichten bezieht sich das für Konstanti⸗
nopel erlassene Aus fuhrverbot für Cerealien nicht auf
Gerste und Hirse.
— Die Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volkswirthschaft veröffentlicht folgen oen Erlaß des Ministers für Handel ꝛc. ꝛc. vom 11. September 1877, betreffend die Erleichterung des Kohlen⸗
exports aus Schlesien: Berlin, den 11. September 1877.
„Aus Anlaß des Berichts vom 25. v. M., betreffend den über⸗ seeischen Export schlesischer Kohlen, ist, wie ich dm Königlichen Ober⸗Bergamte eröffne, den Direktionen der betheiligten Staats⸗ und unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen von mir empfohlen worden, die desfallsigen Bestrebungen der demnächst zu bildenden Ausfuhr⸗Comités durch das weitestmögliche Entgegenkommen nach Kräften zu unterstützen. Zugleich ist das hiesige Eisenbahn⸗Kom⸗ misieriat veranlaßt worden, eine entsprechende Aufforderung auch an das Direktorium der Berlin⸗Stettiner Eisenbahngesellschaft zu richten.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auft age: Bendemann. An das Königliche Ober⸗Bergamt zu Breslau.“
Nürnberg, 24. September. Gestern fand hier die alljährliche Generalversammlung des deutschen Buchdruckervereins statt. Der vom Vorsitzenden Dr. E. Brockhaus aus Leipzig erstattete Geschäftsbericht gab eine Uebersicht über die Vorgänge in dem Verein seit der im vorigen Herbst in Hamburg abgehaltenen General⸗ versammlung, woran sich eine längere Debatte über das Lehrlings⸗ wesen knüpfte. Als Ort der nächsten Generalversammlung wurde Hannover gewählt. Ein von dem Kreise Sachsen vorgelegter An⸗ trag auf Revision des Tarifs zum Zwecke der Beseitigung der Kompetenz des Einigungsamtes in Betreff der Lokalzuschläge wurde mit Mehrheit gebilligt.
Freiburg, 25. September. Gestern Abend fand die Be⸗ grüßung der zum Deutschen Weinbau⸗Kongreß hier an⸗ wesenden Mitglieder des Deutschen Weinbau⸗Vereins eim Hotel „Zum Pfauen“ statt. Dann folgte Ausschußsitzung des Vereins, in welcher u. A. folgender Beschluß gefaßt wurde: „Der Deutsche Weinbau⸗Verein wird gegen alle und jede Fabrikation und Wein verfälschung entschieden Front machen und seinen Mitgliedern die Garantie bieten, von Mitgliedern bezogene Weine auf ihre eigenen Kosten durch Vermittlung des technischen Beamten zur Untersuchung bringen zu lassen, falls sie der Verfälschung verdächtig sind.“ — Heute Morgen um 8 ½ Uhr fand die erste Sitzung des Weinbau⸗Kongresses im Kaufhaussaale statt. Erster Gegenstand der Berathung war folgender: „Welche bemerkenswerthen, wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungen auf dem Gebiete der Weinkultur sind in neuerer Zeit seit dem Kongreß zu Kreuznach bekannt ge⸗ worden?“ Als Referent fungirte Hr. Dahlen, Chemiker aus Karls⸗ ruhe. Ueber den zweiten Gegenstand der Tagesordnung: „Welche in den verschiedenen Weinbaugegenden neu eingeführten Rebsorten haben sich für dieselben bewährt? Sind einzelne Rebsorten, welche früher angebaut wurden, in Abgang gekommen und warum?“ referirte Hr. Lauter aus Hardheim. Dr. Freiherr Dael von Koeth, Vize⸗Präsident des deutschen Weinbauvereins und Gutsbesitzer in Sörgenloch bei Main;z, sprach über das Entrinden der Rebensetzlinge, und ob dasselbe zu empfehlen sei oder nicht?
— Der „Anhaltische Staats⸗Anz.“ theilt einen Auszug aus der Rechnung der Landes⸗Brandkasse mit, nach welchem im Jahre 1876 betragen haben: die Einnahmen 268,676 ℳ, die Aus⸗ gaben 260,917 ℳ, so daß am 31. Dezember 1876 ein Vorrath von 7759 ℳ verblieb.
— Am 25. d. Mts. wurde in Hamburg ein Museum für Kunst und Gewerbe eröffnet; dasselbe bietet dem Pablikum eine reichhaltige und lehrreiche Sammlung von Werken der Kunst und des Kunstgewerbes. In einigen Zweigen, namentlich in Schmiede⸗ arbeiten aus der Renaissancezeit, dann in Majoliken, feinen Thon⸗ waaren, ferner in alten geschnitzten Möbeln und sonstigen Holz⸗ schnitzarbeiten ist die Sammlung jetzt schon von hervorragender Bedeutung, sowohl durch den Kunstwerth und die Seltenheit mancher Stücke, als auch durch die kunst⸗ und kulturgeschichtliche Vergleichung, welche hier zwischen Werken der verschiedenen Zeitalter und Völker ermöglicht ist.
Brieg, 27. September. Zu dem heute hierselbst angesetzten Wollmarkte sind keine Wollen eingebracht und zum Verkauf ge⸗ stellt worden.
— Nach dem Geschäftsbericht der Sächsischen Kammgarn⸗ spinnerei zu Harthau (C. F. Solbrig) wurden 390,393 Pfund Garn im Betrage von 1,516,543 ℳ gegen 291,637 Pfund zu 1,220,668 ℳ im Vorjahre versendet. Vom Monat Mai bis inkl. August d. J. betrug der Versandt bereits 176,621 Pfd. für 680,019 ℳ Durch Verluste von 49,026 ℳ erhöhte sich die Unterbilanz von
152,012 ℳ auf 201,088 ℳ Abzüglich des letztjährigen Gewinnes von 61,80 ℳ verbleibt eine Unterbilanz von noch 139,258 ℳ Ge⸗ winn⸗ und Verlustkonto begleicht sich mit 569,870 ℳ, während die Bilanz mit 2,901,887 ℳ abschließt. n 11—
8
Berlin, 29. September 1877.
Fur Obstbaumbesitzer.
Es nahet die Zeit, in welcher man den unbedingt ge⸗ fährlichsten Feind der Obstbäume, den Frostschmetter⸗ ling, Frostspanner, Reifmotte (Geometra brumata) vernichten kann, und ich will es nicht unterlassen, im Interesse für den Obstbau das betr. Publikum hierauf aufmerksam zu machen.
Das Männchen des Frostspanners, 10 Mm. lang, Flügelspannung 30 Mm., ist schmutzigbraungrau; das Weib⸗ chen, 6 Mm. lang, 4 Mm. breit, hat verkümmerte Flügel mit schwärzlichen Querbinden und ist grau bestäubt.
Es vereinigt sich bei dieser Spannerart der Nachtfalter so mancherlei, welches das allgemeine Urtheil über die Schädlich⸗ keit jener Thiere rechtfertigt.
Die Schmetterlinge fliegen zu einer Zeit, in welcher fast kein lebendes Insekt in den Gärten anzutreffen ist, Ende Oktober bis Anfangs Dezember an lauen Abenden, oder in der finstern Nacht, sind also selten zu bemerken und noch schwerer zu fangen. Die Weibchen, die verkümmerte Flügel haben und nicht fliegen können, kriechen auf den Baum, um an die Blattknospen und Blattnarben ihre 250 — 400 Eier vereinzelt zu 2—3 Stück zu legen.
Die Raupen kriechen Anfangs Mai, zuweilen schon früher aus, sind Mitte Juni vollständig entwickelt und haben eine hellgrüne Farbe, wie das junge Laub, so daß sie kaum zu erkennen sind; sie nähren sich zuerst von den Spitzen der treibenden Laubknospen und der Blüthendecken, dann von den Blättern, die sie zu einem Knäuel zusammenspinnen, und innerlich verborgen, den bevorstehenden Jahrestrieb ausfressen.
Nachdem sich die Raupen vollständig entwickelt haben, lassen sie sich an einem sehr feinen Faden Mitte Juli zur Erde herab, dringen in diese ein und verpuppen sich etwa 4 —5 Ctm. unter der Oberfläche. Gegen Ende Oktober arbeitet sich der Schmetterling nach oben.
Diese Raupen zerstören nicht allein einen großen Theil der jungen Früchte und vermindern die Obsternte, sondern es sterben auch Bäume gänzlich ab; alte, kränkliche Bäume belauben sich erst Ende Juni wieder, treiben aber höchstens an den Spitzen der Zweige Blätter, nicht Schößlinge; junge Bäume machen nur kleine, schmächtige Triebe.
Mit der Schwächlichkeit der Triebe vermindert sich auch die Entwickelung von Fruchtholz.
Wegen dieser Schädlichkeit verdienen diese Spanner, die sich an fast allen Obstbäumen finden, mit Nachdruck verfolgt zu werden, und die Natur hat gleichsam aufmerksamen Obst⸗ baumbesitzern einen Fingerzeig gegeben, auf welche Weise man diese Plage von den Obstbäumen los werden kann. Man versperrt nämlich den kriechenden Weibchen den Weg zu den obern Zweigen und fängt sie am Stamme.
Früher wurde als Klebestoff Theer angewendet. Dies Ver⸗ fahren hat nie rechten Anklang gefunden. Der Theer bekömmt zu rasch eine Haut, wird trocken, erstarrt auch in der Kälte.
Das sicherste Resultat wird durch den lange klebrig bleibenden Brumata⸗Leim des Lehrers C. Becker in Jüterbog (Regierungsbezirk Potsdam) erreicht, der ihn präparirt und auf Verlangen mit Gebrauchsanweisung und Probering versendet (½ Kilogramm für etwa 30 Bäume mitt⸗ lern Umfangs hinreichend exkl. Kiste zu 2 ℳ). Dieser Leim ist im Jahre 1869 vom Berliner Verein zur Beförderung des Gartenbaues geprüft, und seine Vorzüge vollständig genügend zur weiteren Empfehlung gefunden.
Von vielen andern mir bekannt gewordenen Nachrichten über den sichtbaren Erfolg des Brumataleims führe ich den Bericht der Direktion der Großherzoglichen Obst⸗ baumschule in Karlsruhe an, „die sich durch Versuche von der Brauchbarkeit dieses Leims hinlänglich überzeugt hat“. An einem etwa 35 Ctm. starken Apfelbaum beispielsweise
fingen sich im November v. J. in 3—4 Nächten gegen 60
Männchen und ca. 12 Weibchen.
Daß hier die Zahl der Männchen bedeutend vorherrscht, ist denen, die Schmetterlinge aus Raupen gezogen haben, nicht auffallend; diese Erscheinung findet sich öfter. Viele Weibchen, sobald sie den klebrigen Leim an den Füßen spüren, kehren zurück, fallen herab und verkommen.
Es ist nicht genug, Obstbäume zu pflanzen; sie erfordern die aufmerksamste und liebevollste Pflege, wenn sie ihre Schuldigkeit thun und Nutzen bringen sollen.
Berlin, botanischer Garten, September 1877.
8 C. Bouché,
.— Käöniglicher Garten⸗Inspektor.
Der Verein für die Geschichte Berlins schloß den Cyklus seiner Wanderversammlungen, die sich in diesem Sommer auf das Hohenzollern⸗Museum, den zoologischen, den botanischen Garten und nach Schwedt a./O. erstreckt haben, mit einem Besuche der hiesigen H. Geistkirche. Nachdem das alterthümliche Bauwerk, das seinen Schmuck an Fahnen, Bildern ꝛc. kürzlich an das Märkische Provinzial⸗Museum abgegeben hat, von der Versammlung besichtigt worden war, hielt der Ge⸗ heime Registrator Dr. Brecht den angekündigten Vortrag über „Kirche und Spital zum Heiligen Geist.“* Das Hospital zum H. Geist mit seiner Kapelle war schon um 1313 sicher vorhanden und erhielt um diese Zeit schon bedeutende Schenkungen; bei seiner Gründung mag es noch außerhalb der Stadt gelegen haben, die Kapelle war selbstverständlich vom Kirchhof umgeben. Im Jahre 1476 wurde der Thurm ausgebaut, ebenso 1611 und 1661. Bei der Explosion des Pulverthurms am Ende der Spandauerstraße erhielt 1720 die Kirche vielerlei Beschädigungen, der Thurm blieb lange Zeit baufällig und wurde 1816 abgetragen.
Die von der geographischen Sektion des deutschen Schulmuseums unter Leitung der Herren L. Clausnitzer und H. Galler veranstaltete geographische Ausstellung wurde am Freitag, den 28. September, in dem städtischen Schulgebäude, Blumenstraße 63 a. hierselbst, eröff⸗ net. Die Absicht der Ausstellung ist die historische Entwickelung des geogredüeschen Unterrichts bis auf die Gegenwart und die praktische
Verwerthbarkeit der geographischen Lehrmittel zu zeigen. Demgemäß wird die historische und theoretische Seite der Ausstellung in drei großen Grup⸗ pen zur Anschauung gebracht: 1) die Zeit vor Karl Ritter, repräsentirt durch eine Sammlung seltener Werke aus der Agricola⸗Bibliothek in Erfurt, von denen hier nur der Thesaurus exoticorum von Happel, Hamburg 1688; Clüver, Introductio 1694; Hübner, Geographie 1709; Homann, Atlas 1734, erwähnt werden sollen; 2) die Zeit Ritters 1859 und Humboldts, vertreten durch die Werke der beiden Ge⸗ lehrten; 3) die Zeit nach Ritter bis auf die Gegenwart, dargestellt durch literarische Hülfsmittel als methodische Abhandlungen, Hand⸗ bücher und Leitfäden für alle Theile der Geographie und deren Huülfs⸗ wissenschaften, Reisebeschreibungen und Monographien, geographische Zeitschriften, Reisehandbücher, ferner Hülfsmittel für die Anschauung: Wandkarten, Atlanten, Vorlagen für Kartenzeichner, Reliefs, darunter bedeutende Leistungen von Schotte, Walger u. A., Globen, Tellurien, Planetarien, malerische und plastische Darstellungen, physikalische Apparate zur Veranschaulichung von Landschaften, Photographien und Oeldruckbilder. Von vier Spezialsammlungen repräsentirt die erste die geographische Ausstattung einer Halbtagsschule der Provinz Bran⸗ denburg, die zweite vergegenwärtigt die geographischen Lehrmittel einer dreiklassigen Schule in Westfalen, die dritte Gruppe enthält die geographische Ausrüstung einer Berliner Gemeindeschule, die vierte die einer schlesischen Mittelschule.
„Berliner Bau⸗Industrie⸗Adreßbuch“ ist der Titel eines vor Kurzem im Verlage der Polpytechnischen Buchhandlung A. Seydel) hierselbst erschienenen Buches. Der Herausgeber, Civil⸗ Ingenieur G. Stumpf, bemerkt in der Vorrede, daß er einem, namentlich in der Baubranche, sich häufig sichtbar gemachten Bedürf⸗ niß abzuhelfen glaube. Zum Muster für seine Arbeit habe er sich den seit 46 Jahren in Paris erscheinenden und fortwährend an Um⸗ fang gewinnenden „Annnaire du batiment des traveavux publics et des arts industriels- von Sageret genommen. Der Inhalt des Berliner Bau⸗Industrie⸗Adreßbuches besteht aus zwei Theilen. Der erste Theil enthält die Verordnungen und Bestimmungen die das Bauwesen betreffen und deren Kenntniß für Jeden, bei dem Bau irgendwie Betheiligten erwünscht sein muß, so daß man sich durch Nachschlagen in vorkommenden Fällen sofort Aufklärung resp. Rath schaffen kann. Der zweite Theil enthält erstens ein Verzeichniß der Behörden und Vereine, die mit dem Bau⸗
wesen in Beziehung stehen, und zweitens ein Verzeichniß aller be-
deutenden Firmen, die für die Bau⸗Industrie arbeiten resp. liefern, nach Branchen geordnet. Der dem Buche angefügte Annoncentheil giebt näheren Aufschluß über die von den Firmen fabrizirten Artikel. Die späteren Jahrgänge dieses Adreßbuches sollen künftig im Laufe des Monat Juli erscheinen. Das Buch ist in Papier, Druck und Ein⸗ band sorgfältig und geschmackvoll ausgestattet.
11 Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater haben die Hauptproben zu der zunächst zur Aufführung kommenden neuen komischen Operette bereits begonnen. Dieselbe betitelt sich: „Jeanne, Jeanette, Jeanneton“, deutsch von Dr. Fr. Reiß, Musik von La⸗ come. Die erste Aufführung der Novität ist bereits für nächste Woche öeeesich. Fehrhnen. —
— Das Belle⸗ iance⸗Theater bringt morgen, zur Fei des Geburtstages Ihrer Majestät der Kaiserin eine von Leutner nebst Prolog von Tietz, und dazu das Lebensbild „Die Herren Eltern“. Als nächste Novität ist ein Schauspiel von A. Slottko „Mutterliebe“, angesetzt. 1
Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. . Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
. . s — —2 1 M.M““ , Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Oeffentlicher Anzeiger. eeFInserate nehmen an: das geutralAungneen.
Grosshandel.
[5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
nngg
Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
kant zu Oberlahnstein.
Festouverture
wNòSO1111
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, §. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
82 8 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
.Verkänf-, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen.
In der Börsen- beilage.
9. Familien-Nachrichten.
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen⸗Bureaus.
R
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. [8294] Bekanntmachung.
Der Stellmachergeselle August Klatt, geboren am 27. Januar 1838 zu Rynarzewo, hat seit seinem Briefe, d. d. Hamburg, den 26. November 1863, nach welchem er im Begriffe stand, nach Australien aguszuwandern, von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht mehr gegeben.
Demselben wird bierdurch aufgegeben, sich vor oder spätestens in dem am 4. September 1878, Vormittags 9 Uhr, im b Nr. 1 an⸗ stehenden Termine bei Vermeidung der Todeserklä⸗ rung zu melden.
Zu diesem Termine werden auch gleichzeitig die von sihchmm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer vorgeladen. 8
Schubin, den 25. September 1877.
Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen Submissionen ꝛc.
8286] Bekanntmachung. 8
Die in ‚der Nähe der Stadt Oppeln belegenen Domainen⸗Vorwerke Sczepanowitz und Winau
sollen von Johannis 1878 bis dahin 1896 im Wege ddeerr öffentlichen Licitation alternativ: jedes beson⸗
ders und event. beide zusammen verpachtet werden.
Dieselben enthalten zusammen 463,82 Hekt. Fläche, und zwar:
I. das Vorwerk Sczepanowitz 238,10 Hekt. inkl. 107,82 Hekt. Ackerland, 87,16 Hekt. Teiche und 9,36 Hekt. Wiesen;
II. das Vorwerk Winau 225,22 Hekt. inkl. 185,61 Hekt. Ackerland und 7,47 Hekt. Wiesen.
Der Bietungstermin steht auf den
31. Oktober d. Is., Vormittags 10 Uhr, im Bureau der Domaine⸗Verwaltung in dem hie⸗ sigen Schlosse an. Die Pachtzinsminima sind pro Jahr bei I. auf 6000 ℳ und bei II. auf 5500 ℳ, für beide Vorwerke zusammen aber auf 11,000 ℳ und das zur Uebernahme der Pachtungen erforder⸗ liche disponible Vermögen ist bei I. auf 50,000 ℳ, bei II. auf 52,000 ℳ, für beide Vorwerke zusammen aber auf 100,000 ℳ festgesetzt worden. Die Pachtbewerber haben sich über den eigenthümlichen Besitz dieses Vermögens und über ihre Qualifikation als Land⸗ wirthe möglichst vor dem Bietungstermine, spätestens aber in demselben, auszuweisen.
Die Pacht⸗ und Licitationsbedingungen nebst den zugehörigen Schriftstücken, Karten und Vermessungs⸗ Registern liegen in unserer Domainen⸗Registratur im hiesigen Schlosse während der Dienststunden zur Einsicht aus, auch werden Abschriften der Bedin⸗ fungen gpen Erstattung der Kopialien auf Ver⸗ angen ertheilt.
Wegen Besichtigung der Pachtobjekte wollen Pacht⸗
bewerber sich an den jetzigen Pächter, Königl. Ober⸗ amtmann Hohberg in Sczepanowitz, wenden. Bei demselben können auch die Pacht⸗ und Licitations⸗ bedingungen eingesehen werden. Oppeln, den 21. September 1877. Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
[82851 Submission. Die Lieferung der in den neuern Theilen der Festung Magdeburg noch erforderlichen 1) Thore, Thuͤren und Laden aus Bessemer Stahlblech, 2) Barrieren und sonstige Verschlüsse aus schmiedeeisernen Gittern, ein Objekt von p. v. 150,000 ℳ, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, und ist hierzu auf Montag, den 15. Oktober cr., Vormittags 10 Uhr, im Fortifikations⸗Bureau Termin angesetzt, woselbst auch die Bedingungen, unter welchen die Vergebung erfolgt, zur Einsicht ausliegen resp. gegen Entnahme der Kopialien zu beziehen sind. Offerten, deren Einsender diese Bedingungen vor dem Termine nicht eingesehen und unterschrieben haben, bleiben unberücksichtigt.
Magdeburg, den 27. September 1877.
(18227] „Bekanntmachung. Von den im hiesigen Arresthause detinirten Ge⸗ fangenen soll die Zahl von 35 derselben, welche bis⸗ her zum Theil mit Schuhmacherarbeit beschäftigt waren, zur anderweitigen Beschäftigung 88
Januar 1878 ab kontraktlich verdungen werden. Hierauf Reflektirende wollen ihre Offerten unter
Angabe der Gegenstände, welche sie anfertigen zu
lassen beabsichtigen und des in der Reichsmarkrech⸗
siegelt mit der Bezeichnung:
„Offerte zur Beschäftigung von Gefangenen“ bis zum 15. Oktober cr. franco einreichen, an welchem Tage, Vormittags 10 Uhr, die Eröffnung
Daselbst liegen auch die Bedingungen zur sicht offen und können geger Erstattung der Kopialien übersandt werden.
Elberfeld, den 22. September 1877.
Königliche Arresthaus⸗Verwaltung.
Redacteur: F. Prehm.
Verlag der Expedition (Kes se!). Druck: W. ers Kest .
Vier Beilagen
Berlin:
Königliche Fortifikation.
amn zwar vorzugsweise wieder mit Schuhmacherarbeit vom 1.
nung ausgedrückten Arbeitslohnes pro Stück ver⸗ .
der Offerten im Bureau der Verwaltung erfolgt. 3 in⸗
dieselben auf Verlangen
Berlin, Sonnabend.
Zweite Beilage eichs-Anzeiger und Königlich Preußischen
den 29. September
— —— —.—
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher
auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, sowie die in dem G
+₰2
— esetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und
Modellen vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz vom 25. Mai 1877 vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint arich in einem besonderen Blatt unter dem Litel
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. 2B. 2009
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie
durch Car Heymanns Verlag,
erlin, W., Mauerstraße 63 — 65, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilbelmstraße 32, bezogen werden.
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das Abonnement beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 “
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
Patente.
Patent⸗Anmeldungen. 8
Die nachfolgend Genannten haben die Ertheilung
eines Patentes für die daneben angegebenen Gegen⸗ stände nachgesucht. Ihre Anmeldung hat die ange⸗ gebene Nummer erhalten. Der Gegenstand der An⸗ meldung ist einstweilen gegen unbefugte Benutzung eschützt.
2 Rübe 2 Hr. Robert Hübner zu Berlin. Gegenstand: Fleischhackmaschine (landesrechtlich patentirt).
Nr. 1229. Hr. Nugust Reitze zu Hannover. Gegenstand: Münzensicht⸗Vorrichtung (landes⸗ rechtlich patentirt). 1 1
Nr. 1344. Gasmotorenfabrik Deutz in Deutz bei
öln. 8 Gegenstand: Gasmotor (landesrechtlich paten⸗
“]
tirt). . f
Nr. 1h . Hr. F. W. Gilles, Techniker zu Cöln
m Rhein. e. 1 8 Gegenstand: Gaskraftmaschine (landesrechtlich patentirt). 1
Nr. 1551. Hr. W. Huhn zu Berlin. Gegenstand: Blasebalg. 1ö
Nr. 1750. Herren Wirth & Comp., Frankfurt
am Main für Frau Maria Bradley in New⸗York. Gegenstand: Tansportabler Apparat zum Warmhalten oder Aufwärmen gekochter Speisen.
Nr. 1943. Hr. Ernst Petzold juv. zu Chemnitz. Gegenstand: Stahldrahtbesen zum Reinigen ge⸗ nieteter Flammrohre. .
Nr. 1950. Hr. Friedrich Wilhelm Gustav Becker,
Porzellandreher zu Moabit⸗Berlin. B Gegenstand: Ofen zum kontinuirlichen Brennen bei der Porzellanfabrikation. 8 . Nr. 1970. Rheinische Röhrendampfkesselfabrik, A. Büttner & Comp. zu Uerdingen am Rhein. Gegenstand: Verbesserungen an Root 'schen Dampfkesseln (landesrechtlich patentirt).
Nr. 2018. Hr. Simon Schreiber zu Hannover. Gegenstand: Eine Eisenbahn⸗Transportvorr tung für zu konservirende Nahrungsmittel.
Nr. 2204. Hr. G. A. Theine zu Minden⸗ Gegenstand: Laterne mit Anzündvorrichtung.
Nr. 2289. Hr. W. Lehmann, Ingenieur zu Dessau. Gegenstand: Taschenfeuerzeug (landesrechtlich
patentirt). 8 Nr. 2290. Hr. H. Keßler, Metallwaarenfabri⸗
1I“
Gegenstand: Sicherheitshalter für geöffnete Thüren und Fenster. Nr. 2294. Hr. A. Meisel, Ingenieur zu Hamm i. Westf. “ Gegenstand: Eisenbahn⸗Oberbau mit eisernen Langschwellen. “ Nr. 2357. Hr. Hugo Koch, Maschinenfabrik zu Leipzig. Gegenstand: Wasserstands⸗Apparat mit Hart⸗ glasplatten. Nr. 2430. Hr. Carl Ehregott Lehmann, Fabri⸗ kant musikalischer Instrumente zu Pirna a. Elbe. Gegenstand: Ein Akkordion mit kreisrundem Querschnitt und zweitheiligem Balge. Nr. 2444. Herren Buß Sombert & Comp., tech⸗ nisches Geschäft zu Magdeburg. 3 Gegenstand: Verbesserte Plattenfeder für Ma⸗ nometer. Nr. 2480. Hr. Johannes Robert Reißmann, Klempnermeister in Zauckeroda bei Dresden. Gegenstand: Backofenlampe. 8 Nr. 2481. Herren Straus & Cie. zu Cannstadt. Gegenstand: Bettfeder⸗Reinigungs⸗Apparat. Nr. 2607. Hr. Joseph Junk, Techniker zu Suden⸗ burg⸗Magdeburg. Gegenstand: Selbstwirkende Wagenkoppelung. Nr. 2677. Hr. Julius Fröhlich zu Düsseldorf. Gegenstand: Vorrichtung zur Bewerkstelligung des selbstthätigen Vorschubes an Gesteinbohrern. Nr. 2638. Hr. Rich. Belle, Königlicher Hof⸗ Optiker und Mechaniker zu Aachen. Gegenstand: Pöckelapparat. Nr. 2645. Hr. R. E. Asmis, Techniker zu Berlin. Gegenstand: Brenner für Petroleumlampen. Nr. 2663. Herren Civil⸗Ing. und Patent⸗An⸗ walte Brandt & v. Nawrocki hier für Hrn. William Smith Amies zu London. Gegenstand: Künstlicher Dünger. Nr. 316. Herren Carl Ulmke & August Horst zu Neuwalzwerk beiMinden. Gegenstand: Ein Verfahren zum Reinigen von Walzdraht mittelst rotirender Cylinder, deren Drehachse normal zur Längenachse steht. 8 Kaiserliches Patentamt. [8295] In einem Prozeß gegen die Direktion der in Kon⸗ kurs befindlichen Saal⸗Unstrut⸗Bahn wegen rück⸗ tändiger Bauzinsen für das Jahr 1874, welche verlangt wurden, weil erst im zweiten Semester dieses Jahres der volle Betrieb begonnen hatte, und statutarisch die Verzinfung erst mit dem Ablauf des Semesters aufhören sollte, in welchem die Bahn in ihrer ganzen Ausdehnung in Betrieb gesetzt ist, hat das Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht, 1. Senat, in seinem Erkenntniß vom 26. Juni 1877 von Neuem den Rechtssatz ausgesprochen und eingehend motivirt, daß der Zeitraum für die Gewährung von Eisen⸗ bahnbauzinsen im Gesellschafts⸗Statute kalender⸗ mäßig fixirt werden muß, und demgemäß die Klage abgewiesen.
Ober⸗Handelsgerichts, I. Senat, vom 7. Sep⸗ tember 1877, dennoch gültig, wenn die Namens⸗ zeichnung die Gestalt von aneinandergereihten Buch⸗ staben hat, dagegen bedarf der Acceptvermer? einer notariellen oder gerichtlichen Beglaubigung, wenn die an der Stelle der Unterschrift ersichtlichen Zeichen sogar der Gestalt von Buchstaben entbehren.
Das jüngst erschienene XXXV. Heft der Beiträge zur Statistik des Königreichs Bayern, welches von dem Vorstande des Königlich bagverischen statistischen Bureau, Dr. Georg Mayr, be⸗ arbeitet ist, enthält in seinem zweiten Ab⸗ schnitt Materialien zu einer allgemeinen inter⸗ nationalen Statistik der Blinden, Taub⸗ stummen, Blödsinnigen und Irrsinnigen. Wir entnehmen daraus folgs nde Daten: Was zu⸗ nächst die Verbreitung der Blindheit im Deut⸗ schen Reiche betrifft, so enthält die gegebene Zu⸗ sammenstellung die Blindenstatistik von 22 Bundes⸗ staaten, während dieselbe für die vier Bundesstaaten Mecklenburg⸗Schwerin, Mecklenburg⸗Strelitz, Schaumburg Lippe und Hamburg fehlt. Die aus den verschiedenen Erhebungsjahren kombinirte Bevölke⸗ rung von 22 deutschen Bundesstaaten, für welche Nachweise über die Blinden vorliegen, beläuft sich auf 39,862,133 Personen. Von diesen sind 38,789 als blind ermittelt. Der große Hauptdurchschnitt für die 22 Bundesstaaten ergiebt demnach eine Blindenhäufigkeit von 8,8 auf 10,000. Der größte und zugleich durch sehr große Blindenhäufigkeit her⸗ vortretende Bezirk dieser Art liegt im Nordosten des Reiches. Die vier benachbarten preußischen Provinzen Pommern, Preußen, Posen und Schlesien haben eine Blindenhäufigkeit von 9 — 12 auf 10,000. Den zweiten gleichfalls ausgedehnten Bezirk, wenn auch mit min⸗ der intensiver Erblindung, finden wir in Mittel⸗ deutschland mit Erstreckung nach Westen. Die preu⸗ ßischen Provinzen Hessen⸗Nassau, Rheinland und Westfalen haben zusammen eine Erblindungsquote von etwas mehr als 9 auf 10,000 und ihnen schließen sich verschiedene kleinere Staaten mit Quoten von 10 bis nahezu 13 auf 10,000 an. Der dritte Bezirk endlich liegt im westlichen und südlichen Theile von Bayern, wo in Mittelfranken, Schwaben und Oberbayern die Erblindungsquote auf 9 bis 10 steigt. Isolirt erscheint in Umgebung mit minderer Erblindung die Provinz Schleswig⸗Holstein. Die übrigen — nicht zum Deutschen Reiche gehörigen — europäischen Länder und die Ver⸗ einigten Staaten von Nordamerika, welche eine Bevölkerung von mehr als 200 Mil⸗ lionen besitzen, haben einen Bestand von 180,537 Blinden. Rechnet man hierzu die 35,048 für das Deutsche Reich ermittelter Blinden, so ergiebt sich eine Gesammtzahl von 215,585 Blinden unter 247,928,480 Erdbewohnern, d. h. 8,70 auf 10,000. Für die europäischen Länder allein, welche mit einer Gesammtbevölkerung von 205,501,455 und 188,813 blinden Personen betheiligt sind, stellt sich die Blindenquote auf 9,18. In Amerika und Australien stellt sich die Blindenquote, soweit dieselbe ermittelt ist, bedeutend geringer heraus, indem sie in den Ver⸗ einigten Staaten von Nordamerika nur 5,27 und in den englischen Kolonien, Südaustralien und Quensland 3,79 auf 10,000 beträgt. Unter den europäischen Ländern zeigen eine sehr geringe Blindenquote die Niederlande (4,4v) und Oesterreich (5,53). Eine mäßige, unter dem Durchschnitte der europäischen Länder stehende Blindenquote findet sich in der Schweiz (7,861), in Dänemark (7,86), Schweden (8,6), Belgien (8,u1) und Frankreich (8,27). Eine hohe, über dem europäischen Durchschnitt stehende Blindenquote zeigen Großbritannien (9,83), Italien (10,18), Spanien (11,26), Ungarn (12,01l) und Norwegen (13,83). Als ein Land mit ganz außerordentlich hoher Blindenquote, näm⸗ lich 22,4s auf 10,000, ist Finnland zu erwähnen. — Die Ermittlung der Taubstummheit liegt für einen ebenso großen Bruchtheil der Erdbevölkerung vor als jene der Blindheit. Unter einer Gesammt⸗ masse von 206 Millionen Menschen sind 152,751 als taubstumm nachgewiesen. Der große Hauptdurch⸗ schnitt der Taubstummenquote beträgt demnach 7,40 auf 10,000. Auch hier zeigt sich wie bei der Blind⸗ heit eine stärkere Betheiligung der europäischen als der nordamerikanischen Bevöoͤlkerung. Für die euro⸗ päischen Länder ergiebt sich nämlich im Ganzen eine Taubstummenquote von 7,81 auf 10,000, für die Vereinigten Staaten von Nordamerika dagegen nur eine solche von 4,20.
Was die europäischen Länder betrifft, so erscheinen mit sehr geringen Taubstummenquoten die Nieder⸗ lande (3,38) und Belgien (4,39). Als mäßig ver⸗ breitet darf die Taubstummheit in jenen Ländern bezeichnet werden, deren Quote unter dem allgemeinen Durchschnitt (7,40) steht. Hierher gehören Groß⸗ britannien (5,74), Dänemark (6,20), Frankreich (2,), Spanien (6,9G6) und Italien (7,34). Bei Großbri⸗ tannien verdient die höhere Taubstummenquote der irischen Bevölkerung (8,25) besondere Hervorhebung. Zu den Ländern, welche im großen Durchschnitt eine starke Taubstummenhäufigkeit haben, ge⸗ hören einerseits das Deutsche Reich (9,86) und Oesterreich⸗Ungarn (9,es bezw. 13,43), andererseits Schweden (10,23) und Norwegen (9,22). Eine erhöhte Verbreitung der Taubstumm⸗ heit innerhalb des Deutschen Reiches kommt in zwei geographisch geschlossenen großen Komplexen vor,
Ist die Namensunterschrift unter einem Wechselaccept⸗Vermerk unleserlich, so ist der Vermerk, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗
nämlich im Nordosten und im Südwesten des Reichs. Auffällig gegenüber der sonstigen Ergebnisse der linternationalen Taubstummenstatistik sind die an⸗ t sehnlichen Taubstummenquoten, welche für den Nord⸗
osten des Reiches nachgewiesen sind (Prov. Preußen 17,8, Pommern 12,u1, Posen 14,4). Eine nicht blos in einzelnen Bezirken, sondern im ganzen Landes⸗ durchschnitt sehr hohe Taubstummenquote — 24,52 — hat die Schweiz. — Für die Statistik der Blödsinnigen und Irrsinnigen sind die Voraussetzungen korrekter internationaler Vergleichung weit ungünstiger, als für die Stalistik der Blinden und Taubstummen. Das Beobachtung ⸗ feld ist ein kleineres. Die gesammte Erdbevölke⸗ rung, für welche überhaupt Nachweise über die „Geisteskranken“ (Blödsinnige und Irrsinnige zu⸗ sammen) beläuft sich auf 164 Millionen, während die internationale Statistik der Blinden sich auf 208, jene der Taubstummen auf 206 Millionen er⸗ streckt. Im Uebrigen sind die Geisteskranken da, wo sie überhaupt nachgewiesen sind, mit wenigen Ausnahmen in jene zwei Hauptgruppen zerlegt, welche im Allgemeinen durch die Ausdrücke „Blödsinn“ und „Irrsinn“ bezeichnet werden. Eine derartige Zweitheilung der Geisteskranken liegt nämlich für 160 Millionen der Erdbevölkerung vor. Für das Deutsche Reich ergiebt sich im Gesammt⸗ durchschnitt die Blödsinnsquote von 14 auf 10,000 Einwohner. Aus den Zahlen für die einzelnen Staaten geht hervor, daß der Blödsinn in ganz Süd⸗ und Westdeutschland häufiger ist, als im Nord⸗ osten. Was Norddeutschland betrifft, so scheint sich hier das Gebiet erhöhter Blödsinnshäufigkeit, welches sich im Süden durch Baden, Württemberg und Unterfranken zieht über Hessen, Nassau und Han⸗ nover nach Schleswig⸗Holstein zu erstrecken. Frank⸗ reich hat im Ganzen eine mäßige Blödsinnsquote: 11,4“0 auf 10,000, doch steigt in den Central⸗ pyrenäen die Blödsinnsquote bis zu 24 auf 10,000. Für die Schweiz und Oesterreich man⸗ gelt es an den erforderlichen Nachweisen. Besser ist man über die Karpathen und das ungarische Tiefland unterrichtet. Ungarn hat eine Blödsinns⸗ quote von 12 auf 10,000 Einwohner. Die Ver⸗ einigten Staaten von Nord⸗Amerika haben eine ge⸗ ringe Blödsinnsquote, nämlich 6,35. Besonders frei von höheren Quoten ist der Westen der Union, während sich im Osten und Süden einzelne Staaten mit etwas höheren Quoten finden. Bezüglich der Racen ist beachtenswerth, daß die Blödsinnsquote der Weißen und der Neger gleich und jene der Mu⸗ latten etwas höher ist. Die Indianer er⸗ scheinen mit geringer, die Chinesen mit ganz verschwindend kleiner Quote. — Für eine internationale Irrenstatistik bieten die bis jetzt vorliegenden Angaben nur geringes Material. Für das Deutsche Reich enthält die Eingangs citirte Schrift folgende Details: Der Nordosten des Rei⸗ ches nimmt in der Häufigkeit des Irrsinns eine sehr günstige Rolle ein, da die Irrsinnsquote in den fünf preußischen Provinzen Preußen, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen nur 4 bis etwas über 6 auf 10,000 Einwohner beträgt und selbst für das industriereichste deutsche Land, nämlich für das Königreich Sachsen nur zu 6,5 ermittelt ist, und in der Provinz Brandenburg (ungeachtet des großen verkehrs⸗ und gewerbsreichen Berlin) nur auf 7,8 steigt. Im Uebrigen ist gegenüber der Geographie des Blödsinns zu bemerken, daß die starke Verbreitung des Irrsinns sich vorzug weise im Nordwesten des Reiches bis nach Schleswig⸗Holstein hin concentrirt, während der Südwesten freier ist. In Frankreich machen sich durch große Irrenquoten mit wenigen Ausnahmen nur jene Departements bemerklich, in welchen die großen Städte liegen. Der Zusammen⸗ hang zwischen städtischem Leben und geistiger Er⸗ krankung wird hiernach auch aus den „symptoma⸗ tischen“ Zahlen der französischen Irrenstatistik er⸗ sichtlich. Daher hat außer den Departements, in welchen Lyon und Marseille liegen, vorzugsweise der an industriellem und städtischem Leben reiche Norden von Frankreich die Departe⸗ ments mit hohen Frrenquoten aufzuweisen. Für die Vereinigten Staaten von Nordamerika er⸗ giebt sich die bemerkenswerthe Thatsache, daß sie zwar eine geringere Irrsinnsquote haben, als die europäischen Länder im Ganzen, daß aber doch bei dem Irrsinn der Abstand von den europäischen Län⸗ dern weniger groß als bei den andern drei Ge⸗ brechen ist. Im Uebrigen zeigen die einzelnen Staaten der Union unter einander sehr abweichende Ergebnisse. Die Staaten mit sehr hohen Irrsinns⸗ quoten finden sich in den verschiedensten Lagen; doch deuten die Namen dieser Staaten (Kalifornien, Maine Massachusetts, New⸗York, Rhode⸗Island, Vermont u. s. w.) darauf hin, daß da, wo die Be⸗ völkerung dicht, städtisch und industriell ist, auch in Nordamerika dem nervösen Gesammtleben eine Ver⸗ mehrung der geistigen Erkrankungen entspricht.
Das „Handelsarchiv“ veröffentlicht nach den Jahres⸗ berichten des Statistischen Bureaus zu Washington eine Zusammenstellung des Waarenverkehrs zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten in den am 30. Juni endenden Fiskal⸗ jahren 1872 — 1876. Hiernach hat die G sammtaus⸗ fuhr Deutschlands nach den Vereinigten Staaten 1876 35,488,117 Doll. betragen gegen 40,8 Millionen Doll. in 1875, 45.1 1874, 67,4 in 1873 und 46,2 in 1872. Der größte Theil des Exports besteht aus Fabrikaten, unter welchen namentlich Fabrikate aus Baumwolle, Wolle und Seide, Modeartikel, Uhren und Handschuhe hervorragen. Diese 6 Artikel haben in den Jahren 1872 — 1876 mit geringen Schwankungen stets 55 — 61 % von der gesammten aus Deutsch⸗ land kommenden zollpflichtigen Einfuhr in den Ver⸗ einigten Staaten ausgemacht. Der Werth der Aus⸗
fuhr aus den Vereinigten Staaten nach Deutsch⸗
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(land hat 1876 52,2 Mill. Doll. betragen gegen 53,7 in 1875, 65,: in 1874, 63,5 in 1873 und 41,2 in
1872 und überwiegend Rohstoffe und Halbfabrikate umfaßt. Unter denjenigen Artikeln, welche die Ver⸗ einigten Staaten nach Deutschland versenden, treten mit bedeutenderen Summen zunächst Baumwe lle, Fleischwaaren, raffinirtes Petroleum, Taback, Leder, Pelzwerk und Getreide (Mais, Roggen und Weizen) hervor; wie diese Summen, enthält auch die lange Reihe der dann folgenden Ausfuhrbeträge ziemlich ausnahmslos Artikel, welche der amerikanischen In dustrie im engeren Sinne nicht angehören. Die ge⸗
nannten acht Waarenklassen ergaben von 1872 bis 1876 stets 80 bis 85 % von der gefammten nach Deutschland bestimmten Ausfuhr von Erzeugnissen der Vereinigten Staaten.
Handels⸗Register. Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich. Altona. In unserem Genossenschaftsregister ist heute bei der daselbst sub Nr. 8 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft: Uetersener Creditverein. Eingetragene Genossenschaft als weiteres Datum des Gesellschaftsvertrages der 13. September 1877 registrirt worden, an welchem Tage die Statuten eine Abänderung erlitten haben. Altona, den 25. September 1877. Königliches Kreisgericht.
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Abtheilung J.
Barmen. Auf Anmeldung ist in die hiesigen Handelsregister eingetragen worden:
am 25. September 1877, a. unter Nr. 1184 des Firmenregisters, daß am 3. September cr. die da⸗ hier wohnende frühere Wittwe Friedrich Staats, Emma, geb. Beutel, jetzige Ehegattin des Kauf⸗ manns Carl Niggemann in Barmen, das von ihr bis dahin unter der Firma: „Fr. Staats“ hierselbst geführte Handelsgeschäft einschließlich der Firma an ihren genannten Ehegatten Carl Niggemann über⸗ tragen hat;
b. unter Nr. 1716 des Firmenregisters die Firma: „Fr. Staats“ in Barmen, deren Inhaber der ge⸗ nannte Carl Niggemann ist;
am 26. September 1877, c. unter Nr. 739 des Prokurenregisters die Bestätigung der dem Buch⸗ halter Carl August Kaiser in Barmen für die Firma: „Fr. Staats“ ertheilte Prokura;
d. unter Nr. 1279 des alten Firmenregisters die Löschung der Firma: „Carl Niggemann“ in Barmen. 8
Barmen, den 26. September 1877. 8
Deer Handelsgerichts⸗Sekretär. Ackermann.
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Berlin. Handelsregister “
ves KLbniglichen Stadrgerichts zu Berlin.
Zufolge Verfügung vom 28. September 1877 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 5967. die hiesige Handlung in Firma:
G. H. Michaelis vermerkt steht, ist eingetragen: Das Handelsgeschäft ist durch Erbgang auf ddie Wittwe Regina Michaelis, geb. Kantorowicz, u Berlin, übergegangen, welche dasselbe unter nveränderter Firma fortsetzt. Vergleiche Nr. 10,361 des Firmenregisters.
Die der Frau Regina Michaelis, geb. Kantoro⸗ wicz, für diese Firma ertheilte Prokura ist erloschen und ist deren Löschung in unserem Prokurenregister Nr. 3231 erfolgt. 8.
Demnächst ist in unser Firmenregister Nr. 10,361 die Firma:
G. H. Michaelis 1 und als deren Inhaberin die Wittwe Regina Michaelis, geb. Kantorowicz, hier eingetragen worden.
unter
In unser Firmenregister ist unter Nr. 10,362 die Firma: 8 C. Schröder und als deren Inhaber der Friedrich Carl Schröder hier 3 (jetziges Geschäftslokal: Stralauerstraße 54) eingetragen worden.
Kaufmann Johann
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5792 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Bruchhausen & Co. vermerkt steht, ist eingetragen: “ Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Bern⸗ hard Bruchhausen setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. (Vergleiche Nr. 10,363 des Firmenregisters.) 1 3 Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 10,363 die Firma: Bruchhausen & Co. und als deren Inhaber der Kaufmann Vernhard Bruchhausen hier eingetragen worden.
In unser Firmenregister ist unter Nr. 10,364 die 1 Firma: 8 Dr. Eduard Kaiser’s Institut
f. Mikroskopie