Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ eite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintra⸗ gung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an⸗
zumelden. Ertheilung des Zu⸗
Das Urtheil über die schlages soll am 31. Oktober 1877, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden. Schwiebus, den 19. September 1877. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission II. Der Subhastations⸗Richter.
184124lflü “
Auf dem dem Halbbauer Reinhold Wandrey von Rinnersdorf gehörig gewesenen Grundstück Band I. Blatt Nr. 26 des Grundbuchs von Rinnersdorf, war in Abtheilung III. Nr. 2 folgender Vermerk eingetragen:
131 Thlr. 15 Sgr., schreibe: einhundert ein⸗ uunnddreißig Thaler fünfzehn Silbergroschen an den Gärtner Andreas Frost in Rinnersdorf. Ein Deokument ist nicht gebildet worden. Diese sserdsrung ist im Kaufgelderbelegungstermine voll⸗ tändig zur Hebung gekommen und mit 394 Mark 50 Pf. zum Depositorium genommen worden.
Da der jetzige Inhaber dieser Forderung nicht zu ermitteln, werden auf Antrag des bestellten Kurators alle Diejenigen, welche an genannte Spezialmasse Ansprüche geltend machen wollen, hiermit aufgefor⸗ derf, dieselben bei dem Subhastationsrichter späte⸗ stens bis zu dem im Terminszimmer Nr. II. des unterzeichneten Gerichts auf den 17. November d. J. Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine zur Vermeidung der Präklusion anzumelden. 8
Schwiebus, den 22. September 1877.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission II.
[8542] Bekanntmachung.
In Gemäßheit Gesetzes vom 10. März 1877, betr. die Kraftloserklärung von Aktien ꝛc. in der Provinz Schleswig⸗Holstein, werden die etwai⸗
en Inhaber der angeblich verbrannten Aktien der
önninger Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft zu Tön⸗ ning vom 31. Dezember 1872, lautend auf jedes Mal 100 Thlr. Pr. Ct. und zwar Nr. 1415 lautend auf den Namen des Lehnsmannes Johann Voß in Vollerwieck und Nr. 2699 und 2700 lautend auf den Namen des Thierarztes Leopold Nissen in Hattstedter Marsch nebst zugehörigen Talons hie⸗ mittelst aufgefordert, spätestens in dem
auf den 23. Mai 1878, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die aufge⸗ botenen Urkunden vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt und weiter dem Gesetze gemäß verfahren werden soll. 8
Schleswig, den 1. Oktober 1877.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Aufgebot unbekannter Erben.
Bei dem unterzeichneten Gericht ist das öffentliche Aufgebot der unbekannten Intestat⸗Erben der am 3. August 1875 zu Heiligengrabe im Alter von 57 Jahren verstorbenen verwittweten Stifts⸗ polizeidiener Greulich, Charlotte, geb. Teschuer, beantragt worden.
Demgemäß werden die unbekannten Erben und Rechtsnachfolger der Erblasserin aufgefordert, sich an hiesiger Gerichtsstelle spätestens in dem auf
den 3. Januar 1878, Mittags 12 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Weichert, anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls die Verlassenschaft derselben an die sich legitimirenden Erben, oder in Ermangelung solcher an die zur Empfangnahme vakanter Erbschaften berechtigten Behörden, aus⸗ eantwortet wird, alle unbekannten Erben und
echtsnachfolger aber mit ihren Ansprüchen der⸗ estalt ausgeschlossen werden, daß dieselben bei 1 äterer Meldung alle Dispositionen über den tachlaß anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, weder Rechnungslegung noch Ersatz der gezogenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern lediglich mit dem, was alsdann von der Verlassenschaft noch vorhanden sein wird, sich zu begnügen verbunden sind.
Wittstock, den 12. Januar 1877. [551]
Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.
11“
18616060 Bekanntmachung. Die verwittwete Gymnasiallehrer Wollmann, Friederike, geborene Schemel, zu Guben, hat in ihrem Testamente vom 18. Februar 1876 de publ. den 17. September 1877 den Kaufmann Herr⸗ mann Wollmann und den Schlosser Paul Woll⸗ mann, welche ihrem Aufenthalte nach unbekannt sind, mit mehreren anderen Personen zu Erben ein⸗ gesetzt und bestimmt, daß jedes der Vorgenannten ein Erbtheil von 200 Thalern in Staatsschuld⸗ scheinen erhalten sollen, was denselben bekannt ge⸗ macht wird. Guben, den 29. September 1877. Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen Submissionen ꝛc.
18419’=° Bekanntmachung. Domainen⸗ und Mühlen⸗Verpachtung.
Die im Amtsbezirke Springe, Landdrosteibezirk und Provinz Hannover belegene Königliche Domaine Lauenau mit dem Vorwerke Blumenhagen und der fiskalischen Wassermühle zu Lauenau soll mit den dazu gehörenden Gebäuden, Baulich⸗ keiten, Weide⸗ und Fischerei⸗Berechtigungen, Kirchenplätzen und Grundflächen, stehend in: 3 1) Höfe und Bauflächen. 2) Gärten und Gartenland. 3) Ackerland. 4) Wiesen. 1“ 5) Weidelad 9) olzgrundflächen
7) Wasserstücke
2,3 es Hect., 7,2794 219,2933 27,4838 13,0825 9,9151 0,6224
letztere be⸗
im Ganzen von 279,9828 Hect.,
im Wege des öffentlichen Meistgebots für die Zeit vom 1. Mai 1878 ab bis Johannis 1896
Der Verpachtungs⸗Licitations⸗Termin ist au Mittwoch, den 14. November 1877, Morgens 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale an der Archiv⸗ straße Nr. 2 hierselbst vor unserem Kommissarius, Geheimen Regierungsrath Andreae, angeseßt. Es wird bemerkt, daß zur Uebernahme der Pach⸗ tung ein disponibles Vermögen von mindestens 110,000 ℳ erforderlich ist und die Pachtbewerber sich vor dem Verpachtungs⸗Licitations⸗Termine über den eigenthümlichen, unbeschwerten Besitz dieses Vermögens, sowie über ihre persönlichen Quali⸗ fikationen vor unserem Kommissarius auszuweisen haben, um zum Pachtgeld⸗Angebote zugelassen zu werden. Die Verpachtungs⸗Bedingungen, die Karte und das Vermessungs⸗Register können an allen Wochen⸗ tagen während der Bureaudienststunden in unserer Registratur, wie auch die ersteren bei dem jetzigen e der Königlichen Domaine Lauenau und des orwerks Blumenhagen, Herrn Oberamtmann Ilsemann zu Lauenau, eingesehen werden, wobei be⸗ merkt wird, daß der Letztere auf desfallsiges An⸗ suchen das behufs der Anweisung der Pacht⸗Zube⸗ hörungen, sowie zur Nachweisung der speziellen Verhältnisse derselben Erforderliche veranlassen wird. Abschrift der Verpachtungs⸗Bedingungen wird auf frankirtes Ansuchen gegen Entnahme der Copialien⸗ und Druckkosten durch Postzahlung von uns ertheilt. Hannover, den 2. Oktober 1877. 4
Königliche Finanz⸗Direction.
Abtheilung für Domainen. Früh. 1
[8335] Bekanntmachung. .
„Die Lieferung der nachbenannten Gegenstände für die Garnison⸗ und Lazareth⸗Anstalten des Garde⸗ Corps:
190 feine 8 Ueberzüge zu Bettdecken,
150 85 weiße Ueberzüge zu Kopfpolstern, 215 feine Bettlaken,
550 feine Handtücher,
6,900 Feee aes blaubunte Ueberzüge zu Bett⸗ ecken,
6,100 ordinäre blaubunte Ueberzüge zu Kopf⸗ polstern,
450 ordinäre weiße Ueberzüge zu Bettde 10,600 ordinäre Bettlaken, 2 20,000 ordinäre Handtücher, 1“
1,070 Hülsen zu ungetheilten Leibmatratzen,
860 Hülsen zu Kopfmatratzen,
400 Halstücher, “
3,300 Kopfpolstersäcke, “ 6,700 Strohsäcke, 8 1,200 Paar baumwollene Socken,
840 Paar Unterhosen soll im Wege der Submission unter den im Ge⸗ schäftslokal der hiesigen Garnison⸗Verwaltung — Michaelkirchplatz Nr. 17 — ausgelegten Be⸗ dingungen, welche vor dem Termin von jedem Sub⸗ mittenten zum Zeichen der Kenntnißnahme mit Un⸗ terschrift zu versehen sind, sowie nach Maßgabe der ebendaselbst ausgelegten Normalproben, event. dem Mindestfordernden in Entreprise gegeben werden. Die portofrei und versiegelt bis zum 19. Oktober d. Ihrs., Vormittags 11 Uhr, hierher einzureichen⸗ den, mit der Bezeichnung: „Submission auf die Lieferung von Kasernen⸗ und Lazareth⸗Wäsche“ zu versehenden Offerten, werden pünktlich zur vor⸗ gedachten Stunde in unserem Bureau — Doro⸗ theenstraße Nr. 4 — in Gegenwart der etwa er⸗ schienenen Submittenten eröffnet werden. — Aus⸗ drücklich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Of⸗ ferten, welche mit Bezug auf besondere von den Unternehmern vorgelegte Proben ꝛc., also mit einem in den Bedingungen nicht begründeten Vorbehalt abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben müssen. Offerten auf Bezüge sind nach dem Stoff — ob baumwollene oder leinene — getrennt abzugeben. Berlin, den 25. September 1877. (à Cto. 231/9.)
Intendantur des Garde⸗Corps.
[8535] Königliche Ostbahn.
Für die VIII. Baustrecke der Bahnlinie Neu⸗ stettin⸗Rügenwalde⸗Stolpmünde soll die Anlieferung von 270 lfd. Metern 30 Em. weiten und 9 1Ifd. Metern 45 Cm. weiten Thonröhren verdungen wer⸗
tober 1877, Vormittags 11 Uhr, bis zu welchem Offerten, bezeichnet:
„Offerten auf Lieferung von Thonröhren“ ierher einzureichen sind. Bedingungen liegen im iesigen Baubureau aus und können auch gegen 75 ₰ pro Exemplar von hier bezogen werden.
Rummelsburg, den 3. Oktober 1877. Deer Strecken⸗Baumeister.
Caspary. 8
Auktion. Im Kadettenhause zu Bensberg sollen eine Partie ausrangirter Kadetten⸗Bekleidungsstücke, altes Guß⸗ und Schmiedeeisen, Bleirohre und Zink, 2 große Thorwege, 6 alte Fenster, 18 hölz. Stühle und sonstige Materialien und Utensilien öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Hierzu ist ein Termin auf den 19. Oktober d. J., Vormit⸗ tags 94 Uhr, anberaumt worden, zu welchem Kauf⸗ lustige eingeladen werden. Der Verkauf findet in Bensoerg auf dem Bauhofe des Instituts statt.
Bensberg, den 5. Oktober 1877.
Königliches Kommando des Kadettenhauses.
[8619] neS-in Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Die Ausführung von rot. 1900 Qu.⸗Meter Pflasterung auf Bahnhof Sagan und die Lieferung von rot. 418 Kbm. gesprengter Pflaster⸗ resp. be⸗ schlagener Basaltsteine soll verdungen werden.
Zur WEröffnung der Offerten ist Termin auf: Mittwoch, den 24. Oktober 1877, Vormittags 10 Uhr,
im Bureau der Bau⸗Inspektion hier anberaumt, wo auch Bedingungen zur Einsicht ausliegen und Formulare zu Submissions⸗Offerten gegen Erstattung der Schreibgebühren von 2 Mark bezogen werden können. 1 86
Sommerfeld, den 7. Oktober 1877. 8 8 Der Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor. 8 . 8
n 5.: Rebentisch.
„Am 12. Oktober cr., Vormittags 10 Uhr, sollen im Bureau des nunterzeichneten Artillerie⸗Depots,
den. Submissionstermin am Donnerstag, den 18. Ok⸗
rangirter Eisenmunition ꝛc., 9886 9⸗Cm. fremde Kartätschbüchsen mit unbekannter Kugelfüllung (ca. 40390 Kilo), 15791 Kilo Lunte im öffentlichen Submissionswege verkauft werden. Reflektirende wollen ihre Offerten zu obigem Termin mit der Aufschrift: „Submission auf Eisen“ oder „Lunte“ versiegelt und franko einsenden. Die Verkaufsbe⸗ dingungen liegen während der Dienststunden zur Einsicht aus, können auch gegen Erstattung der Ko⸗ pialien abschriftlich bezogen werden. Mainz, den 1. Oktober 1877. Artillerie⸗Depot.
[8600ö0 Bekanntmachung. „Zur Sicherstellung des Wäschebedarfs pro 1878/79 für die Kasernements und Garnison⸗Lazarethe des diesseitigen Corpsbezirks mit— LZZEeeebbe“”“; 350 feinen Handtüchern, 161 feinen Kissenbezügen, 5 feinen Deckenbezügen,
4992 ordinären Bettlaken, 7067 ordinären Handtüchern, 4926 ordinären blaubunten Kissenbezügen, 3379 ordinären blaubunten Deckenbezügen,
100 ordinären weißen Deckenbezügen, 8 100 ordinären weißen Kissenbezügen,
320 Halstüchern,
150 dreitheiligen Leibmatratzenhülsen,
350 Paar baumwollenen Socken, 400 Unterhosen, — im Wege der Submission wird ein Termin auf den 20. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, im Bu⸗ reau der unterzeichneten Intendantur anberaumt. Lieferungsunternehmer wollen ihre Offerten, worin die Preise für die einzelnen Stücke in der Reichs⸗ Mark⸗Währung, unter Angabe des zu liefernden Quantums, bestimmt zu bezeichnen sind, versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf Wäsche⸗ lieferung“ versehen, bis zur oben bestimmten Stunde portofrei an uns einsenden. Nachgebote werden nicht angenommen. Die Bedingungen können in den Bureaus der Garnison⸗Verwaltungen zu Berlin, Breslau, Cöln, Cassel und Straßburg i./E. eingesehen werden, wo⸗ selbst auch Proben zur Ansicht ausliegen. Offerten, denen andere als unsere Normalproben zum Grunde liegen, bleiben unberücksichtigt. Die Bestimmung des Mindestgebots erfolgt für jeden Gegenstand besonders. (à Cto. 50/10.) Cassel, den 1. Oktober 1877. Königliche Intendantur 11. Armee⸗Corps.
[8574] Bekanntmachung. Der Bedarf an Wäschestücken für die Garnison⸗ anstalten des IX. Armee⸗Corps, bestehend aus:
120 feinen Bettlaken, 8 2000 ordinairen desgl.,
50 feinen Handtüchern, 7000 ordinairen desgl.,
80 feinen Deckenbezügen,
500 ordinairen, blaubunten Deckenbezügen, 100 feinen Kissenbezügen, 8 2000 ordinairen, blaubunten Kissenbezügen, 400 Strohsäcken, 8 620 Leibmatratzenhülsen,
268 ordinairen, weißen Deckenbezügen, 242 do. do. Kissenbezügen,
313 Paar baumwollenen Socken,
265 Halstüchern,
200 Unterhosen und .11 Lazarethschürzen soll im Wege der Submission verdungen werden.
Lieferungsunternehmer wollen ihre Offerten ver⸗
siegelt und auf dem Couvert mit der Aufschrift: „Submission auf Wäschelieferung für die Gar⸗ „nisonanstalten des IX. Armee⸗Corps“
versehen, portofrei bis zum 20. Oktober er., Vormittags 11 Uhr,
an die unterzeichnete Intendantur einsenden.
Die Eröffnung und Verlesung der eingegangenen Offerten findet an 8e Termin in unserem Geschäftslokal, Allee Nr. 3 hierselbst, wo auch die Lieferungsbedingungen zur Einsicht ausliegen, statt. In den Offerten ist ausdrücklich anzugeben, daß Submittent von den Bedingungen Kenntniß ge⸗ nommen und dieselben als für sich rechtsverbindlich acceptirt hat. Offerten 55 diese Angabe, sowie auch solche, in welchen besondere Vorbehalte ge⸗ macht werden, oder welche nach der vorangegebenen Stunde eingehen, bleiben unberücksichtigt.
Altona, den 4. Oktober 1877. (à Cto. 56/10.)
Königliche Intendantur IX. Armee⸗Corps
185311 Bekanntmachung.
Zur Abgabe von Submissions⸗Offerten auf die Lieferung von Roggen und Hafer zum Bedarfe der Magazine in Diedenhofen, Metz, Saargemünd, Hagenau, Straßburg und Colmar pro 1878 ist ein Termin in unserem Bureau, Kleberstaden Nr. 7, auf Montag, den 29. Oktober er., Vormittags 10 Uhr, anberaumt.
Die Lieferungsbedingungen sind, in diesseitiger Registratur und bei den vorgenannten Magazin⸗Ver⸗ waltungen ausliegend, vor Abgabe der Offerten zu unterschreiben.
Offerten werden vor dem Termine bei unserer Registratur und am Terminstage bis zur Eröff⸗ nungsstunde durch den Deputirten entgegen ge⸗ nommen.
Straßburg i. Els., den 2. Oktober 1877.
Intendantur 15. Armee⸗Corps.
Verloosung, Amortisatton, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[8322] Preußische
Depot⸗Geschäft.
Als Depots werden angenommen baare Einlagen und Effekten.
Die baaren Einlagen sind entweder unverzins⸗ lich, jederzeit rückzahlbar, so daß darüber mittelst Checks verfügt werden kann, oder verzinslich und gegen Kündiguug rückzahlbar.
Für Depositengelder, deren Rückzahlung mit Kün⸗ digung bedungen wird, erhält der Conto⸗Inhaber bis auf Weiteres:
bei bedungener 3 tägiger Kündigung 2 % pro anno, . 8
bei bedungener pmonatlicher Kündigung 2 ¾ % pro anno.
ve rpachtet werden.
Bauhofstraße Nr. 1, 71175,5 Kilo Gußeisen in aus⸗
Für Depositen mit längerer Kündigungsfrist er⸗
Central⸗Bodencredit⸗Actiengesellschaft.
„zfolgt die Verzinsung nach besonderer Vereinbarung⸗
Deponirte Effekten werden zu jederzeitiger Ver⸗ fü gung gehalten; die Depotscheine den Na men des Deponenten ausgestellt.
Adhie Prospekte können an der Gesellschaftskasse, — den Linden 34, in Empfang genommen
Kn. Besrlin, den 1. Oktoher 1277. Die Direktion. v. Philipsborn. Boffart. Herrmann.
[8408] Bekanntmachung.
Bei der heutigen planmäßigen Ausloosung der zur Gasbeleuchtun s⸗Anleihe der Stadt Halle ehörenden Stadt⸗Obligationen à 100 Thlr. sind olgende Nummern gezogen:
4. 23. 81. 88. 90. 117. 118. 122. 225. 240. 261. 264. 267. 303. 305. 325. 363. 441. 498. 552. 587. 629. 637. 644. 672. 710. 717. 762. 774. 804. 807. 825. 834. 941. 957. 974. 1031. 1064. 1158. 1172. 1217. 1246. 1272. 1284. 1290. 1328. 1378. 1393. 1409. 1410. 1423. 1440. 1473. 1479. 1502. 1528. 1546. 1559. 1572. 1586. 1619. 1702. 1704. 1710. 1717. 1828. 1848. 1953. 1961. 1973. 1979.
Die, Inhaber dieser Obligationen fordern wir auf, dieselben am 1. April 1878, mit welchem Tage ihre Verzinsung aufhört, bei der Kämmerei I. ein⸗ zulösen.
Halle, den 28. September 1877.
Das Kuratorium der Gasanstalt.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Das Kreisphysikat in Plön, Kreis Plön, ist vakant. Gehalt aus der Staatskasse 900 ℳ ohne Pensionsberechtigung. Gesuche sind unter Nach⸗ weisung der Befähigung innerhalb 4 Wochen bei uns einzureichen. Schleswig, den 21. September 1877. Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
Die Kreisthierarztstelle des Kreises Meschede ist zu besetzen. Mit derselben ist ein Gehalt von 600 ℳ und außerdem ein Besoldungszuschuß von jährlich 525 ℳ verbunden. Bewerbe! um diese Stelle haben sich, unter Einreichung eines Lebens⸗ laufes und der nöthigen Atteste binnen 8 Wochen ben engerezünteh. den 21. Septem⸗ er 8 önigliche Regierung. Abtheilun des Innern. Stolzmann. 8 h 8
Die Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Pill⸗ kallen, mit welcher ein etatsmäßiges Gehalt von 900 ℳ verbunden, ist erledigt. Indem wir be⸗ merken, 2 von Seiten des Kreises Pillkallen dem neu anzustellenden Kreis⸗Thierarzte eine Remuneration von 1000 ℳ in Aussicht gestellt ist, fordern wir qualifizirte Bewerber hierdurch auf, sich unter Bei⸗ fügung ihrer Fähigkeitszeugnisse und eines kurz ge⸗ faßten Lebenslaußs in 6 Wochen bei uns zu melden. Gumbinnen, den 2. Oktober 1877. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
[8532] Offene Bürgermeisterstelle.
Die durch den Tod des bisherigen Bürgermeisters erledigte Stelle soll wieder besetzt werden. Das pensiensberechtigte Einkommen derselben be⸗ trägt 3500 ℳ incl. freier Wohnung, welche mit 260 ℳ berechnet ist. Für Verwaltung des Standes⸗ amtes bezog der bisherige Bürgermeister außerdem eine Vergütung von 450 ℳ Qualifizirte Bewerber wollen ihre Meldung schleunigst bei unserm Vor⸗ steher, Fabrikbesitzer Herrn Reinhold Schlegelmilch, einreichen.
Suhl, den 4. Oktober 1877.
Die Stadtverordneten⸗Versammlung.
[8184] Bekanntmachung. Vaterlündischer
Die wöchentlich am Donnerstage stattfindende Versammlungen unserer Vereinsmitglieder werde in diesem Jahre am
Donnerstag, den 18. Oktober d. J., und zwar wie bisher im Geschäftshause der Kur⸗ und Neumärkischen Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion, Wilhelmsplatz Nr. 6, beginnen, und werden zu den⸗ selben die geehrten Mitglieder unseres Vereins hier⸗ durch freundlichst eingeladen.
Der Vorstand des Vaterländischen
Frauen⸗Vereins. Charlotte, Gräfin von Itzenplitz.
„Zur Feld⸗ und nament ich auch Weesen⸗ düngung halten wir unsere [8487] präparirten
Kali⸗Düngemittel
unter Garantie des Kali⸗Gehaltes und unter Controle der landwirthschaftlichen Versuchs⸗ Stationen bestens empfohlen und versenden auf Wunsch Spezial⸗Preis⸗Courant mit Fracht⸗ tarif, sowie Broschüren über Anwendung gratis und franko. (à 206/10)
Vereinigte chemische Fabriken 8 1 in Leopoldshall⸗Staßfurt.
Mon ats-Uebersicht
der Communalständischen Bank für die Preussische Oberlausitz ultimo September 1877. Activa.
186151
241,486 ℳ 10,194,949 419,296 4,466,306
159,548
Kasse 11114“X“ EIvI“ 4 Contocorrent-Forderungen gegen Sicherhert 11“ Grundstück- und diverse ausstehende Forderungen. . Passiva. Banknoten in Umlauf . Stammcapital (§. 4 des Statuts) ““ Depositen-, Giro- und Obligations- Conto. ““ (6866166 Guthaben von Privatpersonen. 2,565,113 „ Communalständische Bank für die Preussische 16 Oberlausitz. (à Cto. 3022/10.)
111“
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des FPepes über den Markenschutz, vom 30 November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und
Modell vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Tite
durch Car
Nr. 493.
—⸗ Franen⸗Verein.
ats⸗-Anzeiger.
Heymanns Verlag, Berlin, W.,
en vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz vom 25. Mai 187
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich.
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie Mauerstraße 63 — 65, und alle Buchhandlungen,
Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilbelmstraße 32, bezogen werden.
vgrnan
2
für V
I (Nr. 239.)
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das b Abonnement beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 B. —
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 3.
Patente.
Patent⸗Anmeldungen.
Die nachfolgend Genannten haben die Ertheilung eines Patentes für die daneben angegebenen Gegen⸗
stände nachgesucht. Ihre Anmeldung hat die ange⸗ gebene Nummer erhalten. Der Gegenstand der An⸗
meldung ist einstweilen gegen unbefugte Benutzung
geschützt. 1 C. Kunow zu Berlin. Velociped. 1“ Nr. 1037. Reunert & Sack zu Cassel. Reactions⸗Offensiv⸗Torpedo. 1
Nr. 1326. Patent⸗Anwalte F. E. Thode & Knoop,
Dresden und Berlin, für David George Hoey in
Workington, Grafschaft Cumberland (England). Verbesserungen an Hohöfen und an den mit den⸗ selben zusammenhängenden Apparaten. (Landes⸗
tceechtlich patentirt.) 8 Nr. 2291. Louis Briese zu Berlin. Kontroll⸗Apparat. 8
Nr. 2410. Gustav Scheffer Dr. phil. zu Pfung⸗
stadt bei Darmstadt.
. Ofen zur Gewinnung von Holzessigsäure, ohne besondere Anwendung von Brennmaterial. Nr. 2432. C. Gröbe, Ingenieur zu Berlin, Kesselstraße 42 II. und Fritz Lürmann, Ingenieur
zu Osnabrück.
b Gasgenerator mit getrennter Ent⸗ und Ver⸗ gasung, mechanischer Beschickung und Ausnutzung der Abhitze.
Nr. 2802. Patent⸗Anwalte Lenz & Schmidt zu Berlin für Joseph Sprague Winsor in Providence
im Staate Rhode Island.
Neuerungen an Drahtziehmaschinen. 1
Nr. 2862. Gustav Dato, Königl. Preuß. Eisen⸗
bahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor zu Cassel.
Erweitertes Instrument zur Messung und Auf⸗
zeichnung der Fahrgeschwindigkeiten von Loko⸗ motiven nebst Kilometerzeiger, „Stathmograph“ genannt. (Landesrechtlich patentirt.) Nr. 2829. Carl Boh zu Frankfurt a./M.
Irrigator. Oswald Hoffmann
Nr. 2832. orf i /S. Kettenschlicht: und Appreturverfahren für Baumwollengarne. Nr. 3002. Ingenieur Peter Barthel in Frank⸗ furt a./M. für Julian Augustus Hayden⸗Hasbrouck
zu Neugers⸗
in New⸗Pork.
Einrichtungen an kombinirten Dampf⸗ und Luftmaschinen. Nr. 3052. Julius Münch, Kaufmann in Cassel. Verfahren zur Herstellung von mit Oel be⸗ malten Rouleaux. str. 3060. Otto Wollenberg zu Berlin. Verschluß an Conservebüchsen. (Landesrechtlich patentirt. Nr. 3126. H. V. Griesemann zu Niederndode⸗ leben. Darre. Nr. 3118. W. Weyhe, Baumeister zu Bremen. Gaskraftmotor mit doppelter Kolbenbewegung. Nr. 3163. Emil Welter zu Crefeld. Karton mit Vorrichtung zum Aufrollen von Sammet u. s. w. Kaiserliches Patentamt. [8629]
Preußen. Königliches Ministerium für
G Handel, Gewerbe ndöffentliche Arbeiten.
Das dem Baumeister Friedrich Gaens zu
Cöln unter dem 30. Juni 1876 ertheilte Patent
auf ein Verfahren zum Härten von Gypsgegen⸗
ständen,
ist aufgehoben.
Zum Patentgesetz. Mittheilungen von Ingenieur Carl Pieper, Patentanwalt zu und Berlin.
Es sind im Laufe dieses Jahres von Seiten der belgischen, österreichischen und nordameri⸗ kanischen Patentämter Bestimmungen ihrer be⸗ üglichen Gesetze hengwors respektive neue
Bestimmungen getroffen worden, welche, sofern
sie unberücksichtigt bleiben oder durch unkun⸗ dige Berather zu umgehen gesucht werden,
Patentsuchenden ungeahnte große Verlegen⸗ heiten bereiten können, und dies umsomehr, weil die Frage der Gültigkeit erlangter deut⸗ scher und Auslandpatente eventuell von deren rechtzeitigen Beachtung abhängig ist. Es enthalten bekanntlich fast alle europäischen Pa⸗ ntgesetze die Bestimmung, welche der §. 1 des e Privilegiengesetzes in die Worte faßt: „Als neu wird irgend eine Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung betrachtet, wenn sie bis zur Zeit des angesuchten Privilegiums im Inlande weder in der Ausübung steht, noch durch ein ver⸗ öffentlichtes Druckwerk bekannt ist.“ Nachdem in Deutschland neuerdings der so⸗ genannte vorläufige Schutz sehr bald ertheilt und damit das Lüflegen der Beschreibung und Zeichnung einer Erfindung innerhalb 3 Wochen nach dem darauf gestellten Gesuch geschehen ist, muß der Patentsucher, um durchaus sicher zu gehen, die Anmeldung im Auslande, sofern er eine umfassendere Verwerthung einer Erfindung
6 8.
beabsichtigt, gemacht haben, ehe er das Sta⸗ dium des Bekanntwerdens mit dem Offenlegen im deutschen Reichs⸗Patentamte herbeiführt. Nur Belgien hat die ausdrückliche Bestimmung, daß von Rregierungswegen angeordnete Ver⸗ öffentlichungen anderen Veröffentlichungen durch den Druck nicht gleich geachtet werden. „Die ungeahnten Verlegenheiten“ können leicht da⸗ durch herbeigeführt werden, daß, selbst im Falle
seiner gleichzeitigen Anmeldung der Erfindung in allen Staaten, den Bestimmungen des einen
oder anderen Gesetzes nicht vollkommen genügt wird. Denn nicht alle Staaten erachten ein Gesuch als rechtzeitig geschehen, wenn dasselbe Zz. B. um zu verändernder Formen willen in erster Instanz zurückgewiesen und nach einer irgendwelchen (auch amtlichen) Ver⸗ öffentlichung dann zur Annahme kommt.
Wenn wir hiernach die angezogenen Be⸗ stimmungen der genannten Staaten wieder⸗ geben, so geschieht das in der Absicht, einmal die Patentsuchenden mit den vorgeschriebenen Formen von Neuem bekannt zu machen und andererseits zu bedenken zu geben, wie noth⸗ wendig, eben um der abweichenden Formen in verschiedenen Ländern willen, das im Reichs⸗ tage bekannt gegebene Vorhaben unserer Regie⸗ rung unterstützt werden muß, auf Grund inter⸗ nationaler Vereinbarungen, Inkonformitäten und Inkonsequenzen beseitigen zu suchen.
Der §. 3 des österreichischen Gesetzes sagt:
„Auf eine neue Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung, welche aus dem Auslande in das österreichische Staatsgebiet eingeführt werden will, kann nur dann ein ausschließendes Pri⸗ vilegium verliehen werden, wenn die Aus⸗ übung derselben auch im Auslande noch auf ein ausschließendes Privilegium beschränkt ist. Eine solche Verleihung kann aber nur dem Inhaber des ausländischen Privile⸗ oder dessen Rechtsnehmer zu
heil werden. Ohne diese Beschränkungen ist ein Privilegium auf eine im Auslande ge⸗ machte, im Inlande aber noch nicht in Aus⸗ übung stehende Erfindung, Entdeckung oder Verbesserung unstatthaft.“
Unter §. 10 c. heißt es:
„Bei Entdeckungen, Erfindungen oder Ver⸗ besserungen, die aus dem Auslande eingeführt werden wollen, muß die ausländische Privi⸗ legiumsurkunde im Original oder in beglau⸗ bigter Abschrift beigeschlossen sein.“
Es ist diese letztere Bestimmung diejenige, welche früher in Oesterreich nicht gehandhabt wurde, d. h. es wurden früher ohne diese Be⸗ chränkung die Ausländer dem inländischen
atentsucher gleichgeachtet. Unter „ausländischer
rivilegiumsurkunde“ ist aber nicht etwa das Heimathspatent des Erfinders verstanden, sondern es kann irgend eine Auslandsurkunde dem Gesuche in Oesterreich beigelegt werden. Da die belgische Urkunde auf Grund des in Belgien herrschenden Verfahrens gewöhnlich am schnellsten und zugleich unter den billigsten Bedingungen zu erlangen ist, vor allem aber auch die zwanzigjährige Dauer des belgischen Patentes dabei von Einwirkung wird, so em⸗ pfiehlt es sich unter Umständen, um diese Ur⸗ kunde zunächst einzukommen und dieselbe als⸗ dann dem österreichischen Gesuche anzu⸗ schließen. Dagegen ist es, wie der zweite Satz des oben angeführten §. 3 erweist, unmöglich, die Schwierigkeiten der Ausführung dieser Gesetzesbestimmungen dadurch zu um⸗ gehen, daß man österreichische Unterthanen beauftragt, die Erfindung auf ihren Namen zu patentiren, es sei denn, daß ein legaler Verkauf der Erfinderrechte im Voraus an österreichische Unterthanen erfolge und mit dem Privilegiengesuche zur Kenntniß des Patent⸗ amtes gebracht werde. Und selbst dann empfiehlt es sich dringlichst, den gelegentlich ungünstigsten Interpretationen noch anderer Bestimmungen dadurch vorzubeugen, daß man auch in diesem Falle der Bestimmung des §. 10 c. schon bei dem Gesuche mit dem Versprechen begegnet, die ausländische Privilegiumsurkunde des ur⸗ sprünglichen „Inhabers“ (vergl. §. 3) bei⸗ bringen zu wollen. Die Ausfertigung des Patentes erfolgt dann erst nach Ueber⸗ mittelung solcher Urkunde. — Die Folge der Ausführung des §. 10 c. hat aber weitere Be⸗ stimmungen einzuhalten erforderlich gemacht. Das österreichische Patentamt ertheilt Auslän⸗ dern das Patent nur auf die Zeit der Dauer des dem Gesuche beigeschlossenen Ausland⸗ patentes, respektive z. B. auf zwei Jahre, wenn das betreffende Auslandpatent auf noch zwei Jahre und neun Monate läuft, wie das bei Erscheinen eines auf drei Jahre nachgesuchten, wiederum belgischen Patentes der Fall sein wird. Die Verlängerung des österreichischen
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(Schutzes bleibt aber davon abhängig, daß der
Patentinhaber nach Ablauf der ersten Frist⸗ dauer nachweist, daß das von ihm zu Grunde gelegte Auslandpatent noch in Kraft besteht. Diese gelegentlich wiederkehrenden Umständ⸗ lichkeiten zu mindern, ist für den ausländischen Patentsucher, mit Bezug auf Oesterreich, nur dadurch möglich, daß er bei der Absicht der umfassenderen Verwerthung einer Erfindung nicht das belgische, sondern das amerikanische Patent zuerst nachsucht; dasselbe wird bekannt⸗ lich gewöhnlich auf 17 Jahre ausgefertigt.
Wir werden später sehen, was zur Erlan⸗ gung eines wirksamen amerikanischen Patentes auf Grund dortiger Bestimmungen zu thun ist und wollen hier nur anfügen, daß es auch den gegenwärtigen amerikanischen Gesetzesaus⸗ führungen am meisten entspricht, das Opfer an Zeit willig einzugehen und das amerika⸗ nische Patent siegeln zu lassen, bevor die Nach⸗ suchung um ein Patent bewirkt wird, das vom Tage des Gesuches das Datum erhält. Die Ausgabe für ein amerikanisches Patent ist frei⸗ lich nicht unerheblich, namentlich durch das Erforderniß von Modellen und weil die An⸗ fertigung der Zeichnungen, der sehr strengen Bestimmungen über die Form halber, in der Regel nur von erfahrenen Patentanwalten richtig zu machen ist; auf der andern Seite ist aber die siebenzehnjährige Dauer des amerikanischen Patentes durch keinerlei Restriktionen d. i. weder durch Lizenzen noch durch Jahrestaxenzahlung, unter den hier vorausgesetzten Vorbedingungen, beeinträchtigt.
Mit Rücksicht auf Oesterreich ist aber endlich eine seit dem Jahre 1871 streng gehandhabte Vorbedingung, pezuglich der Dauer der Patente aller Ausländer zu erörtern, d. i. die nothwen⸗ dige Ausführung und vor jeder Verlängerung der wiederholte Nachweis der Ausübung der Erfindung innerhalb der österreichischen Staaten. Der Fehler einer Umgehung der §§. 3 und 10cc., wie wir das oben andeuteten, ist aus diesem Grunde als incorrigibel anzu⸗ sehen, wenn auch in den durch solche Bestim⸗ mung erwachsenden Umständlichkeiten eine an⸗ dere Ermuthigung gegeben erscheinen könnte, österreichischen Angehörigen, von denen die Ausführung der Erfinder⸗ rechte nicht verlangt wird, diese Erfinder⸗ rechte im Voraus zu verkaufen.
Es bleibt also nach Art der Bestimmungen respektive der Ausführung des österreichischen Gesetzes einem deutschen oder anderen, nicht österreichischen Patentsucher, zur Vermeidung der sehr häufig durchaus nicht zu überkommen⸗ den Schwierigkeiten, nichts Anderes übrig, als vor der Zeit eines Patentgesuches mittelst Association oder anderweit genügendes Domizil in Oesterreich zu nehmen und dies aktenkundig zu machen, will er ungeschmälert die Rechte genießen, die das österreichische Privilegien⸗ schutz⸗Gesetz vom 15. August 1852 gewährt.
Handels⸗Register.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich
Sachsen, dem Königreich Württemberg und
dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags,
bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik
Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt
veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich.
Aachen. Unter Nr. 3619 des Firmenregisters wurde heute eingetragen die Firma Pet. Jos. Spiertz Nachfolger, welche in Aachen ihre Nie⸗ derlassung hat und deren Inhaber der daselbst woh⸗ nende Kaufmann Heinrich Jannes ist.
Sodann wurde unter Nr. 882 des Prokuren⸗ registers eingetragen die Prokura, welche der Adele, 86 Meisen, Ehefrau Heinrich Jannes, in Aachen wohnend, für vorgedachte Firma ertheilt worden ist.
Aachen, den 8. Oktober 1877.
Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Aachen. Unter Nr. 3620 des Firmenregisters
wurde heute eingetragen die Firma H. Trümpener⸗ Dischner, welche in Aachen ihre Niederlassung hat und deren Inhaberin die daselbst wohnende Han⸗ delsfrau Hedwig, geb. Dischner, Ehefrau Karl Victor Trümpener, ist.
Sodann wurde unter Nr. 883 des Prokuren⸗ registers eingetragen die Prokura, welche dem zu Aachen wohnenden Commis Karl Victor Trümpener für vorgedachte Firma ertheilt worden ist.
Aachen, den 8. Oktober 1877.
Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Ahrensböck.
getragen:
Zu Nr. 32: Firma: W. F. Tallich in Ahrens⸗ böck. „Die Firma ist erloschen.“
In das Handelsregister ist ein⸗
ehebes alleiniger: Lohgerber und Lederhändler Ahrensböck, 5. Oktober 1877. Großherzoglich Oldenburgisches Amtsgericht.
Altenkirchen. In das Handels⸗ (Gesell⸗ schafts-) Register des hiesigen Königlichen Kreis⸗ gerichts ist unter Nummer 22 die am 1. September d. J. mit dem Sitze zu Hamm an der Sieg unter
delsgesellschaft am heutigen Tage eingetragen. Die Gesellschafter sind der Kaufmann Aegidius
zu Hamm a. d. Sieg. Altenkirchen, den 8. Oktober 1877. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
“
Altona. Bekanntmachung.
Bei der unter Nr. 297 unseres Gesellschafts⸗ registers registrirten Firma Roß & Co. zu Klein⸗ Flottbeck ist heute das am 1. d. Mts. erfolgte Aus⸗ scheiden des seitherigen Theilhabers Carl Heinrich Fischer daselbst aus dem genannten Geschäft, welches von dem anderen seitherigen Theilhaber Charles Roß unter unveränderter Firma fortgeführt wird, und ferner unter Nr. 1385 unseres Firmenregisters die Firma Roß & Co. zu Klein⸗Flottbeck und als deren Inhaber Kaufmann Charles Roß daselbst eingetragen worden.
Altona, den 6. Oktober 1877.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung I. Altona. Bekanntmachung.
Bei der unter Nr. 465 unseres Gesellschaftsregisters mit der Firma:
M. Haurwitz & Sohn eingetragenen Gesellschaft ist heute Folgendes ein⸗ getragen worden:
Die Gesellschaft ist in Folge des am 1. Juli cr. erfolgten Ablebens des Theilhabers Moses Haurwi aufgelöst und in Liquidation getreten. Zu Liqui⸗ datoren sind bestellt:
1) der seitherige Theilhaber Moritz Haurwitz, 9) der Kaufmann Bernhard Tobias, Beide zu Altona.
Altona, den 6. Oktober 1877.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
Berlin. Handelsregister 8 des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 9. Oktober 1877 sind
am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr.
5823 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma:
Neue Berliner Pferdebahn⸗Gesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen:
L. Allard und Leon Crémidre sind aus
Aufsichtsrathe ausgeschieden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5656 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Henschel & Schmidt
vermerkt steht, ist eingetragen: Die Handelsgesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst. Der Kaufmann Oscar ellmuth Henschel zu Berlin ist zum alleinigen Liquidator ernannt. b
In unser ““ , woselbst unter Nr. 6245 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Grabowsky & Berliner vermerkt steht, ist eingetragen: 1 Die Handelsgesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Blau & Schindler (Leder⸗Kommissionsgeschäft und Gerbestoffe am 1. September 1877 begründeten Handelsgesellschaft (jetziges Geschäftslokal: Königstraße 44) sind die Kaufleute: 11“ 1) Richard Blau, 2) Heinrich Schindler, 8 Beide zu Berlin. 1 Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 6324 eingetragen worden.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Fiedler & Müller (Mehl⸗, Getreide⸗Kommissionsgeschäft) am 1. Oktober 1877 begründeten Handelsgesellschaft qeßiges Geschäftslokal: Latöringerftrahe “ sind die Kaufleute: 1 1) 838 Paul Ludwig Fiedler, 2) Car Wilhelm Müller, eide zu Berlin. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 6325 eingetragen worden.
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 9133 die hiesige Handlung in Firma: Heismann & Sange vermerkt steht, ist eingetragen: 8 . Die Firma ist in F. W. Heismann geändert. Vergleiche Nr. 10,394 des Firmenre isters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 10,394 die Firma: W. Heismann
und als deren F. er der Färbereibesitzer Fried⸗ rich Wilhelm Heismann hier eingetragen worden.
In unser Firmenregister ist unter Nr. 10,395 die
Nr. 54: „Firma: P. J. M. Tallich. Sitz: Ahrensböck.
1
Firma:
Bauer und der Kaufmann Johannes Wagner, Beide
dem
eter Jacob Michael Tallich in Ahrensböck.“
8 8
der Firma „Bauer und Wagner“ errichtete Han-