Schauspiele. Sonntag:
Die Zauberflöte. Musik
Königliche Opernhaus. 111. Vorstellung. D. Oper in 3 Abtheilungen von Schikaneder. on Mozart. Anfang 7 * Schauspielhaus. Keine Vorstellung. Montag: Opernhaus. Keine Vorstellung. Schauspielhaus. 121. Vorstellung. Die Valentine. Sa aesmien in 5 Akten von Gustav Freytag. An⸗ ang 7 Uhr. Dienstag: 112. Vorstellung. Don Juan. Oper in 2 Abtheilungen mit Tanz von Mozart. Anfang
r. 8 3 Schauspielhaus: Keine Vorstellung.
FWalluer-Theater. Sonntag u. d. folg. Tage: Gastspiel der Gesellschaft des K. K. priv. Theaters an der Wien unter Mitwirkung von Frau Josefine Galmeyer. Ihr Korporal.
FIictoria-Theater. Sonntag und Montag: bileas Fogg: Emil Hahn. Die Reise um die Eean. in ehex genl Ausstattungsstück mit Ballet in 5 Abtheilungen und 15 Tableaux von A. D’'Ennery und Jules Verne. Musik von Debille⸗ mont. 8
Friedrich-Wilhelmstödtisches Theater. Sonntag: Fünftes Gastspiel des Herzoglich Mei⸗ ningenschen Hoftheaters: Die Räuber. Ein Schau⸗ spiel in 5 Akten von Schiller. Anfang des Garten⸗ concerts 5 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr. 3
Montag: Sechstes Gastspiel des Herzoglich Mei⸗ ningenschen Hoftheaters: Die Räuber.
Residenz-Theater. Sonntag: Abschieds⸗ Vorsteuung des Hrn. Adolf Sonnenthal aus Wien. Fromont junior £¼ Risler senior. Aus der komischen Oper.
Montag: Monsie ur Alphonse. Werbeoffiziere.
b
Krolls Theater. Vollständige Illumination
des Gartens. Heute Sonntag Preise der Plätze. I. Parquet 3 ℳ, II. Parquet 2 ℳ, Stehplatz 1 ℳ 36. italienische Opernvorstellung. Rigoletto. Nach dem 3. Akt Einlage: Scene und Arie aus „Faust“ von Gounod. Gilda und Margarethe: Sigra. Emma Saurel. Il Duca: Sigr. Melchiore Vidal. Rigoletto: Sigr. Filixppo Giannini. Vor und nach der Oper: Großes Concert im Garten. Anfang des Concerts 4 Uhr, der Oper 6 ½ Uhr.
Montag: 37. italienische Opernvorstellung. Zum Benefiz und vorletztes Gastspiel der Sigra. Alma Fohström: La Ssonnamhula.
National-Theater. Sonntag: Vorletztes Gast⸗ spiel des Hrn. Ludwig Barnay und Debüt des
rn. Jügelt. Egmont. (Egmont: Hr. Barnah, Alba: Ige
Montag: ohlthätigkeits⸗Vorstellung: Letztes Auftreten des Hrn. Ludwig Barnay bei gefl. Mit⸗ wirkung der Sigra. Emma Saurel, der Sigri. Melchiore Vidal und Giorgio Sweet und des Concertmeisters Bracale. 1) Gesangvorträge. 2) Hans Jürge. (Jürge: 8 Barnay.) 3) Gesang⸗ worte. 4) Julius Cüsar (Forums⸗Akt). (Marc Anton: Hr. Barnay, Brutus: Hr. Jügelt.)
Stadt-Theater. Sonntag: Vorletztes Gast⸗
u““
spiel des Hrn. Carl Mittell, Gastspiel der Fr. v. Traut⸗ mann, der Herren Carl Pander, Wm. Fliegner, so⸗ wie des Hrn. Neuber vom Wallner⸗Theater. Wochen⸗ tags⸗Preise. (Parquet 2 ℳ ꝛc) Der Veilchen⸗ fresser. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Vorher: Das Lachen. Humoristische Charakter⸗ studie, vorgetragen von Hrn. Carl Pander.
Montag: Letzte Wiederholung dieser Vorstellung. Zum letzten Male: Der Veilchenfresser.
Belle-Alliance-Theater. Der
garten ist geöffnet. Sonntag: Zum 5. Male: Ge⸗ wonnene Herzen. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von Hugo Müller. Vor der Vorstellung: Promenaden⸗Konzert. Während der Pausen: Brillante Illumination. Anfang des Konzerts 5 ¼, der Vorstellung 7 Uhr.
Montag und folgende Herzen.
Tage: Gewonnene
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Helene Förster mit Hrn. Sekonde⸗ Lieutenant E. i (Görlitz — Kulm).
Verehelicht: „Dr. J. J. Hermes mit Frl. Lischen Schmitz (Prünn — Neumagen). — Hr. Rittergutsbesitzer Otto Post mit Frl. Martha v. Hartz (Reddies),
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Lincke (Heedeh — Hrn. Hauptmann und Kompagnie⸗
hef v. Dieskau (Darmstadt). — Eine To chter: Hrn. Rittmeister a. D. Franz v. Knobelsdorff⸗ Brenkenhoff (Kl. Sabon). — Hrn. Dr. Ferd. Esch (Merxheim a. d. Nahe).
Gestorben: Hr. Major a. D. riedrich Ernst v. Schönfels (Dresden). — Hr. Ober⸗Amtmann August Friedrich Louis Marcard (Lobeofsund). — Frau Landrath Marie v. Lieres u. Wilkau, geb. v. Borstell (Plotzmühle).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Kaufmann Johann Friedrich Hermann Mitttestaedt ist die gericht⸗ liche Haft wegen wiederholter Unterschlagung in den Akten Litt. M. Nr. 200 de 1876 beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Mittelstaedt im Betretungs⸗ alle festzunehmen und mit allen bei ihm sich orfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direk⸗ tion hierselbst abzuliefern. Berlin den 24. April 1878. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Un⸗ tersuchungssachen. Deputation IV. für Verbrechen und Vergehen. Beschreibunz. Alter: 36 Jahre, eb. 25. Okt. 1841, Geburtsort: Marianowo, Kr. Birnbaum, Größe: 172 Centimeter, Haare: blond, kraus, Augen: blau, Augenbrauen: blond Kinn; breit, Nase:3 dick, Mund: gewöhnlich, Gesichtsbildung: voll, Gesichtsfarbe: gesund, Zähne: vollständig Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: Fett⸗ leibig. Unter dem rechten Schulterblatt ein linsen⸗ großer Leberfleck. 8 1 1
Sommer⸗
Steckbrief. 1 iter Otto Hugo Albert Schliefte, geb. in Berlin am 1. Januar 1854, ist die gerichtliche Haft wegen schweren Dieb⸗ stahls aus §. 243 des Strafgesetzbuchs beschlossen worden. Es wird ersucht, auf den ꝛc. Schliefke zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Gefäng⸗ niß⸗Inspektion abzuliefern. Der ꝛc. Schliefke war im hiesigen Arbeitshause detinirt und ist aus dem⸗ selben zugleich mit dem ebenfalls dort detinirt ge⸗ wesenen Webergesellen Heinrich Meyer aus Rothen⸗ burg entflohen. Schliefke hat rothes Kopfhaar, keinen Bart, rundes, volles Gesicht, gesunde Ge⸗ sichtsfarbe und ist 5 Fuß 6—7 Zoll groß. Beson⸗ dere Kennzeichen: ein’ ungewöhnlich großer Fuß von 13 Zoll Länge. Potsdam, den 24. April 1878. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
Steckriefs⸗Erledigung. Der unterm 15. März 1878 hinter dem Eisengießer Robert Ludwig Schliefke, geb. am 13. April 1852 zu Berlin, er⸗ lassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Potsdam, den 24. April 1878. Königliches Kreis⸗ gericht, Abtheilung I.
Die von uns am 27. Juli und 28. August 1874 gegen den Handelsmann Carl Springer, sowie den Schuhmacher und Handelsmann Eduard Böttcher aus Helmstedt erlassenen, am 23. No⸗ vember 1875 und 14. September 1876 erneuerten Steckbriefe sind noch nicht erledigt. Halberstadt, den 24. April 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Der unterm 14. April 1870 gegen den Tage⸗ arbeiter Johann Anton Gorlt aus Hirsch⸗ berg i. Schl. wegen eines wiederholten Diebstahls im III. Rückfall erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Grünberg, den 26. April 1878.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Gegen den Gotttieb Johann Matschuck aus Sterkeninken, Kreis Insterburg, ist die gerichtliche
aft wegen Diebstahls beschlossen worden. Seine
estnahme hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Matschuck aus Sterkeninken, Kreis Insterburg, im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen⸗ ständen und Geldern an die Kreisgerichts⸗Deputation zu Broich abzuliefern. Broich, den 29. April 1878. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
11987] Oeffentliche Bekanntmachung. er Buchhändler hgeg. Carl Robert Bidder
un Buchdruckereibesitzer Georg Anton Oskar Leiner, 1 beiderseits hier, sind aus Anlaß der Fertigstellung und Veröffentlichung der Druckschrift „Politische Gründer oder die Korruption in Deutschland von Dr. Rudolph Meyer, Leipzig, Verlag von E. Bidder 1877“ auf Grund der von dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck und den Preußischen Staats⸗Ministern Camphausen und Dr. Falk gestellten Strafanträge wegen öffentlicher Beleidigung in Gemäßheit §§. 185, 186, 47, 73, 194 des Reichs⸗Strafgesetz⸗ buchs in Verbindung mit §. 20 des Reichspreß⸗ gesetzes bez. Art. 34 der revidirten Strafproze ordnung für das Königreich Sachsen zu Gefängniß, und zwar Bidder in der Dauer von 3 Monaten und 3 Wochen, Leiner dagegen in der Dauer von 3 Monaten rechtskräftig verurtheilt worden, was hiermit in Gemäßheit des Erkenntnisses öffentlich bekannt gemacht wird. Leipzig, am 2. Mai 1878. Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht. Abtheilung II B. Bieler.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.
14018] Oeffentliche Vorladung.
Die Kaufleute J. Frank & Söhne zu M. Glad⸗ bach haben gegen den Manufakturwaarenhändler Salomon Rosenthal, früher hier, Schmidtstraße Nr. 8a. bei A. Sturmann wohnhaft, eine Wechsel⸗ klage auf Zahlung von 1300 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 31. Oktober 1875 aus dem Wechsel vom 30. Juni 1875 angebracht.
Die Klage ist eingeleitet, und da der ichige Auf⸗ enthalt des Verklagten Rosenthal unbekannt i t, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Ver⸗ handlung der Sache auf
den 7. September 1878, Mittags 12 Uhr, vor der “” Gerichts⸗Deputation, im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu erschei⸗ nen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit
Thatsachen beruhen,
den kann. Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde
nicht, so werden die in der Klage angeführten That⸗
in contumaciam für zugestanden und anerkannt er⸗
sprochen werden. Berlin, den 1. Mai 1878. Königliches Stadtgericht. I. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation II.
Oeffentliche Ladung der I. Abtheilung des Königlichen Kreisgerichts zu Stralsund vom 16. März 1878. Das Schiff „Marie Becker“, welches im Jahre 1867 zu Stralsund erbaut worden, ist in unser Schiffsregister unter Nr. 567 als Eigenthum einer Rhederei eingetragen und der Schiffskapitän Georg Robert Pank zu Stralsund ist Eigenthümer dessel⸗
ben zu 721. Part. Zum Zwecke der ersten Eintra⸗ gung von Verpfändungen werden auf 9
ꝛc. Pank die zur Eintragun berechtigten Realgläu⸗ biger, soweit ihnen diese Ladung nicht direkt von
[3184]
1“
11“
uns zugesandt ist, hiermit geladen, ihre Forderun⸗ en und Ansprüche spätestens in dem vor den Herrn Kreisgerichte Ratd Pütter auf 8— den 4. September 1878, Vormittags 9 Uhr, 4 an hiesiger Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 44 anbe⸗ raumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Vorzugsrechten ausgeschlossen werden sollen. Das Präklusiv⸗Erkenntniß soll in der öffentlichen
Sitzung am
12. September 1878,
Mittags 12 Uhr‧,“
bekannt gemacht werden. 9396 Oeffeutliche Vorladung. 89386 am A Juli 1846 zu Lensin geborne Hermann Friedrich Wilhelm Boelck, Sohn des Büdners Wilhelm Boelck und dessen Ehefrau Ernestine Caroline Friederike, gebornen Behl, welcher im Frühjahre 1867 nach Nord⸗Amerika und von dort nach Süd⸗Amerika ausgewandert, seitdem aber verschollen ist, sowie dessen unbekannte Erben und Rechtsnachfolger werden hierdurch zu dem an hiesiger Gerichtsstelle am 15. August 1878, Mittags 12 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Heck anstehenden Termine unter der Warnung vor⸗ geladen, daß bei ihrem Ausbleiben der Verschollene selbst für todt erklärt und sein Nachlaß den nächsten bekannten Erben mit den in §§. 834 und folgende, Theil II., Titel 18 Allgemeinen Land⸗ rechts bestimmten Folgen zuerkannt werden wird. Greifenberg i./Pomm., den 23. Oktober 1877. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
1“ . [3063] 1 Die verehelichte Bäckergesell Otschick, Er⸗ nestine geborene Wehle, zur Zeit in Zittau, hat gegen ihren Ehemann, den Bäckergesellen Theodor Otschick — zuletzt in Görlitz — wegen böslicher Verlassung auf Scheidung Feklagt. 8 Zur Beantwortung der elage und zur münd⸗ lichen Verhandlung ist ein Termin auf den 3. September 1878, Vormittags 12 Uhr, vor dem Ehegericht im hiesigen Gerichtsgebäude, Postplatz 12, Zimmer Nr. 24, anberaumt, zu welchem der Verklagte hiermit unter der Verwarnung vorgeladen wird, daß im Falle seines Ausbleibens die Klagebehauptungen jlür zugestanden erachtet und demgemäß was Rech⸗ tens, erkannt werden wird. Görlitz, den 23. März 1878. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Am Mittwoch, den 8. Mai 1878, Vormittags 10 Uhr, soll in unserer Garnison⸗Bäckerei — Alexanderstraße Nr. 11a. — eine Quantität Rog⸗ genkleie, Fußmehl und Heusaamen ꝛc. gegen gleich baare Bezahlung öffentlich meistbietend, ver⸗ auft werden. Berlin, den 27. April 1878. König⸗ liches Proviant⸗Amt.
140986v] Domänen⸗Verpachtung. Der zur Verpachtung der Stift Neuzelleschen
Domäne Seitwann
am 25. April d. J. angestandene Termin hat nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Es ist daher ein neuer Lizitationstermin auf den 24. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr,
in unserem Sitzungszimmer, Regierungsstr. Nr. 25/25 hierselbst, vor dem Herrn Regier.⸗Assessor Meyer anbe⸗ raumt. Die Domäne, einschließlich der drei Vor⸗ werke Gr. Drenzig, Borack und Lahmo, mit einem Areal von 502 pa., worunter 328 ha. Acker, 54 ha. Wiesen und 65 ha. ipbee Seen, soll auf die 18 Jahre von Johannis d. J. bis dahin 1896 ver⸗ pachtet werden, und ist das Minimum des jähr⸗ lichen Pachtzinses nachträglich auf 8000 ℳ festge⸗
1“
setzt. Zur Uebernahme der Pachtung ist ein dispo⸗ nibles Vermögen von 85 000 ℳ erforderlich, über dessen eigenthümlichen Besitz sich die Pachtbewerber vor dem Termine auszuweisen haben. Die Ver⸗ pachtungsbedingungen können in unserer Registratur eingesehen, und auf Verlangen abschriftlich mitge⸗ theilt werden. Frankfurt a. O., den 3. Mai 1878. Königliche Regierung.
Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulwesen 1111414A4*X*“ [37841 Bekanntmachung. Die Lieferung des Bedarfs an Brennholz für das General⸗Postamt, das General⸗Telegraphenamt und die sonstigen Post⸗ und Telegraphenbehörden am hiesigen Orte welcher Bedarf auf etwa 2200 Kubikmeter Kiefern⸗Klobenholz zu veranschlagen ist, soll für den Winter 1878/79 im Wege des Aner⸗
bietungsverfahrens vergeben werden.
Die Bedingungen können bei dem Portier im General⸗Postamtsgebäude, Leipzigerstraße Nr. 15, täglich in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr eingesehen werden. Anerbietungen sind versiegelt mit der Aufschrift „Anerbietung wegen Lieferung von Brennholz“ bis zum 15. Juni d. J. an das Rechnungsbureau der obersten Post⸗ und Telegraphen⸗ behörde abzugeben. Das Anerbietun sverfahren wird am 15. Juni d. J. um 2 Uhr Nachmitkags geschlossen.
Berlin, W., 24. April 1878.
Kaiserliches General Postamt. Wiebe.
Verlopsung, Amortisation, Zinszablung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[4022] Bekanntmachung. 8
In Gemäßheit des §. 8 unseres Reglements vom 3. September 1836 machen wir bekannt, daß die unter den Nummern 1781, 2491, 2590, 2591, 2596, 2613 und 2620 in die Berliner allgemeine Wittwen⸗ Pensiyns⸗ und Unterstützungs⸗Kasse aufgenommenen Mitglieder wegen unterlassener Berichtigung ihrer am 1. Januar cr. fällig gewordenen Beiträge von uns exkludirt worden sind.
Berlin, den 2. Mai 1878. Direktion der Berliner allgemeinen Wittwen⸗ Peusions⸗ “ ützunzs⸗Kasse.
olz. B
des Gutehoffnungshütte Actien⸗Verein für Vergbau un Hüttenbetrieb.
In der außerordentlichen Generalversammlung der Actionaire unseres Vereins vom 21. März I. J. ist die Reduction des Actien⸗Capitals unseres Vereins von ℳ 30,000,000 auf 6 Millionen Mark, welche durch Abstempelung der Actien zu eschehen hat, beschlossen worden, und ist dieser 2 eschluß unterm 6. v. Mts. in das Handelsregister einge⸗ tragen worden.
Wir ersuchen daher die Inhaber unserer Actien, dieselben nebst einem doppelt anzefertigten Nummern⸗ verzeichniß bis zum 1. Inni I. J. bei der Kasse unseres Vereins behufs Abstempelung zu deponiren. Eines der Nummern⸗Verzeichnisse wird mit Quit⸗ tung versehen sofort zurückgegeben; gegen Einliefe⸗ rung desselben können vom 1. Juli l. J. ab die abgestempelten Stücke wieder in Empfa g genom⸗ men werden.
Oberhausen, den 2. Mai 1878.
Gutehoffnungshütte Actien⸗Verein für Bergbau und
Hüttenbetrieb. C. Lueg. G. Ziegler.
[4037]
Nr. 4331, eingetragen auf den Namen des Arztes
geltend zu machen. Weimar, den 1. Mai 1878.
C. G. Kästner.
Aufforderung. Die Aktie der Union, Allgemeine Deutsche Hagelversicherungs⸗Gesellschaft zu Wein
Dr. Rupprecht in Hettstedt, ist in Verlust gerathen;
der unbekannte Inhaber wird daher nach §. 3 Al. 5 der Statuten aufgefordert, seine Ansprüche bei uns
(. 31833.)
Die Direktion der Union, Allgemeine Deutsche Hagelversicherungs⸗Gesellschaft.
G. Verhuven.
[4001]
zur Stelle zu bri gen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf 3 keine Rücksicht genommen wer⸗ G
sachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers
achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausge⸗
Aufsichtsraths. Die Herren Actionaire, beabsichtigen, haben ihre Actien,
in Frankfurt a.
genommen werden. 8 Bremen, den 3. Mai 1878.
8
Deutsche Nationalbank in Bremen. Sechste ordentliche Generalversamemnlung
8 * 1“
Mittwoch, den 5. Juni 1878, Vormittags 11 Uhr,
in Bremen, im Lokale der Bank. 1X“
Tagesordnung: äftsbericht und Rechnungs-Abschluss pro 1877, nebst Bericht des Aufsichtsraths. 2) Neuwahl resp. Bestätigung zweier Mitglieder des Vorstandes und eines Mitglieds des
welche an dieser Generalversammlung Theil zu nehmen versehen mit einem arithmetisch geordneten Nummern-Verzeichnisse, in zweifacher Ausfertigung, spätestens am 22. Mai a. c.
in Bremen an unserer Casse, 8 in Berlin bei der Berliner Handel Gesellschaft, M. bei Herren J. J. Weiller
zu hinterlegen und gleichzeitig ihre Legitimationskarten zur Generalversammlung in Empfang zu nehmen. Die Rückgabe der deponirten Aectien erfolgt nach stattgehabter Generalversammlung. Der Jahresbericht kann vom 31. Mai an bei den obengenannten Stellen in Empfang
sSöhne,
stellvertretender Vorsitsonder.
140381 Gewerkschaft Centrum.
Die Gewerken des Bergwerks Centrum beehre ich mich, zu der am F. den 24. d., Morgens 10 ⅔ Uhr, im Hôtel Söding in Bochum anberaumten Gewerken⸗Versammlung ergebenst einzuladen.
Tagesordnung: 1) Bericht des Consortiums. 2) Vorlage des Statuts zur Genehigung oder event. Abänderung. 6
3) Wahl eines Grubenvorstandes.
4) Wahl von Rechnungs⸗Revisoren.
zeichneten Coupon⸗Vertretung durch Bevoll⸗ mächtigte ist auf Grund notarieller oder ge⸗ ichtlicher Vollmacht zulässig. Abdruck des Statuts wird jedem eingetragenen Gewerke zugehen.
Zeche Centrum bei Bochum, 2. Mai 1878. Der Repräsentant.
E. Stolzenberg. (act. 52/5.)
5) Beschlußfassung über Begebung der nicht ge⸗
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1 nas Abonnrment brträgt 4 ℳ 50 ₰ 8 V für das Vierteljuhr. ““ 2
LiHerfieaheehs für den Raum einer Druckzrile 30 ₰ 8
sür Berlin außer den Post-Anstalten anch dir Expe⸗
1 A Alle Bost-Anstulten nehmen Bestelnng an; 8
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dition: SW. Wilbelmstr. Nr. 32. 8
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 1 1 1 bS dem Wirklichen Geheimen Kriegsrath Bierfreund im dder Fweipfennigftucke 5 1b 2 ₰ Reichsmünze Kriegs⸗Ministerium den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse— inpfennigstücke zu E15 2 mit der Schleife; dem Superintendenten und Pfarrer Kunse⸗ Zu §. 1 Nr. 4: 8 . 2 müller zu Wehden im Kreise Lübbecke, dem Pfarrer dder daselbst bezeichneten Fünf⸗, Zwei⸗ und Ein⸗ Graeser zu Oberheldrungen im Kreise Eckartsberga, den pfennigstücke zu resp. 5, 2, 1 ₰ Reichsmünze. Professoren und Gymnasial⸗Oberlehrern Selckmann und §. 4. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch Dr. Polsberw zu Berlin, dem Gemeinde⸗Oberförster Dela⸗ (§. 2) findet auf durchlöcherte, und anders, als durch den ge⸗ forgue zu Ahrweiler und dem pensionirten Steuer⸗Einnehmer wöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichen auf Löwe zu Wriezen a./O. den Rothen Adler⸗Orden vierter verfälschte Münzstücke keine Anwendung. Klasse; dem Kanzlei⸗Rath Hoppe zu Halle a./S., bisher zu Berlin, den 22. Februar 1878. Merseburg, dem Rentier Gustav Schilling zu Meisenheim, Der Reichskanzler. dem Hegemeister Knischewski zu Stablack im Kreise Pr. yylau, dem Rentner und Weinbergsbesitzer Friedrich Gräff zu Creuznach und dem Prokuristen des Bankhauses Mendelssohn & Comp. zu Berlin, Kaufmann Adolf Hertz, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Organisten Nitsche zu Sprottau den Adler der nhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem Schulzen Dripp zu Ruwen im Kreise Soldin, dem Kreis⸗ boten Volckmann zu Husum und dem Messingfabrik⸗ Arbeiter Werner Sous zu Buschhausen bei Aachen das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Knecht Carl Haack zu Dargelin im Kreise Greifswald die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
11““
Seite 3 publizirten Bekanntmachung wird hierdurch zur Amnrichen Kenntniß gebracht, daß unter dent voraufgeführten bezüglichen Bedingungen die im §. 1 Nr. 1, L und 3 bezeichneten Münzen nur noch bis zum 1. Juni 1878 einschließlich innerhalb des preußischen Staates bei den unten namhaft gemachten Kassen nach dem festgesetzten Werthverhältnisse sowohl in Zahlung angenommen als auch gegen Reichs⸗, beziehungsweise Landes⸗ münzen, umgewechselt werden.
a. in Berlin:
bei der General⸗Staatskasse, 1“
bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse’,W
bei der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwal⸗ tung der direkten Steuern,
bei dem Haupt⸗Steueramt für inländische Gegenstände,
bei veen Haupt⸗Steueramt für ausländische Gegenstände un
Deutsches Reich. 218 Se. Majestät der Kaiser haben mit der Stellver⸗ tretung des Reichskanzlers nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. März d. J. (R. G. Bl. S. 7) 1) im Bereiche des Auswärtigen Amts: 8 den Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats⸗ Minister von Bülow, ; 2) im Bereiche der Kaiserlichen Admiralität: 1 1 ech i. „ den Chef der Admiralität, Staats⸗Minister von Stosch, bei der Landeskasse in Sicotringen, 3) im Bereiche der Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung: bei den Kreiskassen, 8 den General⸗Postmeister, Wirklichen Geheimen Rath bei den Kassen der Königlichen Steuer⸗Empfänger in den Dr. Stephan Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover, Westfalen, zu beauftragen geruht. Hessen⸗Naussau und Rheinland, ü- bei den Bezirkskassen in den Hohenzollernschen Landen, bei den Forstkassen, bei den Haupt⸗Zoll⸗ und bei den Neben⸗Zoll⸗ und Berlin, den 3. Mai 1878. DDer Finanz⸗Minister. Hobrecht. 8
bei der unter dem Vorsteher der Ministerial⸗Militär⸗ und Baukommission stehenden Kasse; bA b. in den Provinzen: bei den Regierungs⸗Hauptie en, “ bei den Bee Fere ses n der Provinz Hannover,
8 . die upt⸗Steuerämtern, sowie Königreich Preußen. Peeneee
Finanz⸗Ministerium. .“
.1“ Bekanntmachung, 8 etreffend die Außerkurssetzung verschiedener 1u““
Landes⸗Silber⸗ und Kupfermünzen. Vom 22. Februar 1878.
Grund des Artikels 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli Bundesrath die nach⸗
1878 gelten nicht ferner als gesetz⸗
8
Zur Erledigung des Vorbehaltes unter a. im §. 7 der Anweisung vom 26. September v. Js. für das formelle Ver⸗ fahren bei der Revision der Gebäudesteuerveranlagung be⸗ stimme ich bezüglich der definitiven Ordnung und Numerirung der Gebäudebeschreibungen im Geltungsbereiche der Grund⸗ buchordnung vom 5. Mai 1872 im Einvernehmen mit dem Herrn Justiz⸗Minister Folgendes:
I. In den städtischen Gemeindebezirken, sowie in den mehr als 50 Gebäudebesitzungen umfassenden ländlichen Ge⸗ meinde⸗ und selbständigen Gutsbezirken können, insoweit mit Rücksicht auf die erleichterte Handhabung der Gebäudesteuer⸗ rollen ein dringendes Bedürfniß hierzu vorliegt, die Gebäude⸗ beschreibungen — abweichend von der Reihenfolge ꝛc. der Be⸗ sitzungen in den bisherigen Gebäudesteuerrollen — neu geord⸗ net und numerirt werden, wobei die folgenden Grundsätze zu beachten sind:
1) Jede Gebäudebeschreibung (§. 11 der Anlage A. und §. 11 der Anlage B. zu §. 5 der Anweisung vom 26. Sep⸗ tember v. 88) erhält eine besondere Nummer, und unter derselben Nummer werden demnächst auch die dazu ge⸗ hörigen Gebäude in die nach den Ergebnissen des Revisions⸗ verfahrens aufzustellenden neuen Gebäudesteuerrollen eingetragen. .
2) Die Nummern haben für jeden Gemeinde⸗ und selb⸗ stm hg Gutsbezirk mit „Eins“ zu beginnen.
o in der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz die bisherigen Gebäudesteuerrollen noch nach sogenannten Kataster⸗ gemeinden aufgestellt sind, müssen gleichwohl die neuen Gebäudesteuerrollen nach den Bezirken der politischen Ge⸗ meinden aufgestellt und muß demgemäß auch die Ordnung und Numerirung der Gebäudebeschreibungen bewirkt werden. von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung 3) Innerhalb des Gemeinde⸗ oder selbständigen Guts⸗ angenommen. 8 bezirks sind die Gebäudebeschreibungen in der Reihefolge der
§. 3. Die Einlösung der im §. 1 bezeichneten Münzen Ken snummern, — wo aber solche nicht bestehen, in der erfolgt zu dem nachstehend vermerkten festen Werthver⸗ eihefolge zu ordnen, wie die betreffenden Besitzungen ört⸗ ältnisse: 11.“ llilich an den einzelnen Straßen, Plätzen u. s. w. an einander
liegen bezw. aus einander folgen.
Wenn die Hausnummern nicht durch den ganzen Ge⸗ meindebezirk fortlaufen, sondern für jede Straße, jeden Platz ꝛc. mit „Eins“ beginnen, so müssen in der Regel alle an einer Straße, einem Platze ꝛc. belegenen Ieizungen nume⸗ rirt sein, bevor mit der Numerirung zu den Be itzungen einer anderen Straße ꝛc. übergegangen wird. G 1“
Auf 1873 (heichs esetzbl. S. 233) hat der folgenden öö getroffen:
§. 1. Vom 1. März liches Zahlungsmittel:
1) die Einsechstelthalerstücke deutschen Gepräges; 2) die Einhalb⸗, Einviertel⸗ und Einachtelthalerstücke land⸗ gräflich hessischen und kurhessischen Gepräges;
3) die auf Grund der Zehntheilung des roschens ge⸗
prägten Zweipfennigstücke und die auf Grund der Zehn⸗ oder Zwölftheilung des Groschens geprägten Einpfen⸗ nigstücke (G⸗4, 1,10⸗ und ½12⸗Groschenstücke); 4) die nach dem Marksystem ausgeprägten Fünf⸗, Zwei⸗ und Einpfennigstücke mecklenburgischen Gepräges.
Es ist daher vom 1. März 1878 ab, außer den mit der Einlösung bg Kassen, Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
§. 2. Die im Umlaufe befindlichen Einsechstelthalerstücke deutschen Gepräges werden in der Zeit vom 1. März 1878 bis 1. Juni 1878 von den durch die Landes⸗Centralbehörden zu bezeichnenden Landeskassen, die im Umlaufe befindlichen unter §. 1 Ziff. 2 bis 4 aufgeführten Münzen in der gleichen Zeit von den durch die Landes⸗Centralbehörden zu bezeich⸗
nenden Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche diese
Münzen geprägt haben, bezw. in deren Gebiet die⸗
selben gesetzliches Zahlungsmittel sind, nach dem im
8 angegebenen Werthverhältnisse für Rechnung des
Deutschen Reichs sowohl in Zahlung genommen, als auch ² oder Landesmünzen umgewechselt.
dem 1. Juni 1878 werden derartige Münzen auch
der Einsechstelthalerstücke zu 50 ₰ Reichsmünze Zu §. 1 Nr. 2: der hessischen: 8 Einhalbthalerstücke zu 1 ℳ 50 ₰ Reichsmünze Einviertelthalerstücke „ 4“ „ Einachtelthalerstücke b
EE“ Zur Ausführung der vorstehenden, im Reichs⸗Gesetzblatt
Nach den Nummern für die Besitzungen einer Straße ꝛc. kann jedoch eine dem muthmaßlichen Bedürfniß entsprechende Anzahl von Nummern unverwendet gelassen werden, welche dazu bestimmt sind, um unter denselben demnächst die an der betreffenden Straße ꝛc. etwa neu entstehenden Gebäude⸗ besitzungen im Fortschreibungswege in den neuen Rollen nach⸗ zutragen.
„II. In den Gemeinde⸗ und selbständigen Gutsbezirken mit 50 oder weniger Gebäudebesitzungen, sowie in denje⸗ nigen städtischen und größeren ländlichen Bezirken, in welchen kein dringendes Bedürfniß zu neuer Numerirung (zu I.) vorliegt, sind für die Gebäudebeschreibungen in der Regel die Nummern, welche die Besitzungen in den bisherigen Gebäude⸗ steuerrollen führen, unverändert herg Pesten Dabei sind die in der Nummernfolge etwa fehlenden Nummern unbenutzt zu lassen, insoweit dieselben nicht dazu verwendet werden, daß auf sie die nach den früheren Vorschriften über die Fort⸗ schreibung der Gebäudesteuerrollen wegen Mangels an Raum auf neue Rollennummern übertragenen Gebäude wieder zurück⸗ geführt werden.
Ausnahmsweise kann jedoch auch für die Gemeinde⸗ und selbständigen Gutsbezirke mit 50 oder weniger Gebäude⸗ besitzungen eine neue Numerirung nach den Vorschriften unter I. stattfinden, wenn die bisherige Numerirung über⸗ haupt unrichtig bewirkt gewesen ist, beispielsweise wenn die u einer Besitzung gehörigen 8 . Gebäude nicht, wie es sein folf als Unterabtheilungen der Rollennummer der Besitzung mit Buchstaben, sondern mit durch den Gemeindebezirk fortlaufenden Nummern bezeichnet — oder wenn umgekehrt die Buchstaben⸗ bezeichnung nicht für die einzelnen Gebäude einer Besitzung, sondern für die Besitzungen selbst verwendet ist, — oder wenn die bisherigen Gebäudesteuerrollen nicht in Uebereinstimmung mit 8 sgen Gemeinde⸗ oder selbständigen Gutsbezirken an⸗ gelegt sind. 8
muß bei der jetzigen Gelegenheit die Ordnung der Besitzungen in den Gebäudesteuerrollen so korrekt aus⸗ geführt werden, daß bei der zum Jahre 1895 stattfindenden zweiten Revision „der Gebäudesteuerveranlagung eine abermalige Aenderung der Rollennummern und zwar auch für die Städte nicht erforderlich wird.
III. Wegen der Aufstellung der neuen Gebäudesteuer⸗ rollen, in welche u. A. auch die Spalte 27 der Gebäude⸗ bereithnge nach Muster I. und II. zu §. 1 der Anweisung vom 26. September v. Is. aufgenommen werden wird, so⸗ wie wegen Mittheilung einer Abschrift derselben und eines nach der Nummernfolge der bisherigen Rollen aufgestellten vergleichenden Nummernverzeichnisses an die Grundbuchämter wird das Erforderliche später verfügt werden.
Bezüglich der von einer Regierung angeregten Frage wegen demnächstiger Ueberführung der Revisionsergebnisse in die Grund⸗ und Gebäudesteuer⸗Heberollen wird jedoch chon jetzt bemerkt, daß es in der Absicht liegt, für das Vierteljahr
anuar Inee 1880 die Wiederholung zu den Gebäudebeschreibungen nach Muster IV. zu §. 20. a. a. O. unmittelbar als Heberolle zu verwenden. 16“*
Berlin, den 25. April 1878. 8
Der Eö“ obrecht.
Zusatz nach Düsseldorf. u
Der Erwägung der Königlichen Regierung bleibt über lassen, ob und inwieweit die vorstehenden Anordnungen au bei den von Ihr nach §. 7 b. der Anweisung vom 26. Sep tember v. J. wegen der definitiven Ordnung und Numerirun der Gebäudebeschreibungen in dem außerhalb des Geltungs⸗ bereiches der Grundbuchordnung liegenden Theile des dorti en Regierungsbezirks zu erlassenden Bestimmungen zu berück ich⸗ tigen sein werden.
Berlin, den 25. April 1878.
Der Finanz⸗Minister.
obrecht. 1) An die Königlichen egierungen in den sechs östlichen Provinzen, sowie an diejenigen
in Cassel, Münster Minden, Arnsberg und Düsseldorf.
Von der Verfügung zu 1.) Abschrift erhält die Köni liche Regierung zur Kenntnißnahme und gleichmäßigen Beach⸗ tung mit dem Bemerken, daß in der dortigen Provinz für diejenigen Gemeinde⸗ und selbständigen Gutsbezirke, für welche die Anlegung der Grundbücher auf Grund der Grund⸗ und Gebäudesteuerbücher noch nicht stattgefunden hat und voraussichtlich auch bis zum 1. Januar 1880 noch nicht statt⸗ finden wird, hinsichtlich der Ordnung und Numerirung der Gebäudebeschreibungen allgemein nach der Anordnung uUnter JI. verfahren werden kann. .“
Zusatz nach Coblenz. ne Der Erwägung der Königlichen Regierung bleibt über⸗ lassen, ob und inwieweit die vorstehenden Anordnungen auch bei den von Ihr nach §. 7b. der Anweisung vom 26. Sep⸗ tember v. J. wegen der definitiven Ordnung und Numerirung der Gebäudebeschreibungen in dem außerhalb des Geltungs⸗ bereiches der Grundbuchordnung liegenden Theile des dortigen
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