habe ganz recht gesagt, die Uebertragung der Grund⸗ und Ge⸗ bäudesteuer sei nichts. Es sei sehr viel leichter, große Pro⸗ gramme für eine Steuerreform zu machen, als sie nachher in speziellen Gesetzentwürfen durchzuführen. Er hätte allerdings angenommen, daß, als der Finanz⸗Minister Hobrecht diese Reform im Reichstag gebracht habe, das Finanzprogramm in Paragraphen ausgearbeitet bereits im Ministerium vorliege und nicht, daß man jetzt nach einem Jahre sich noch den Kopf zerbrechen werde darüber, wie man die Vertheilung der Grund⸗ und Gebäudesteuer vornehmen solle. Das sei die beste Charakteristik für die Ueberstürzung, mit der man diese Projekte ins Leben gerufen habe. Bei dem Verwendungsgesetz würde sich herausstellen, 1 Finanz⸗Minister auf keine Partei in diesem Hause bei der Durchführung zu rechnen habe, weil keine Partei das für einen rationellen Weg halte, die 130 Millionen neuer Einnahmen, die geschaffen worden seien zu vertheilen. Sei das altpreußische Finanz⸗ tradition? Er könne den Finanz⸗Minister nur bitten, die 100 Millionenprojekte, die er für den Reichstag noch in petto habe, einstweilen noch im Portefeuille zu behalten. Er danke bestens dafür, jetzt die 110 Millionen noch hinzuzufügen, die einen neuen schweren Druck auf das Volk ausüben würden. Er werde diesem Steuererlaß mit seinen speziellen Freunden zustimmen, weil es von der Volksvertretung nicht richtig wäre, der Regierung mehr zu geben, als sie haben wolle. Er halte s aber auch für eine Pflicht der Loyalität dem Lande gegen⸗ über, die Ersüllung des Versprechens, daß die 130 Millionen Steuererlassen gebraucht werden sollten, nicht zu hindern ind erkläre sich deshalb für den Antrag Richter⸗Minnigerode. Der Abg. Frhr. von Huene erklärte, er habe sich als Gegner zum Wort gemeldet, weil der Antrag Richter zur Debatte gestanden habe, werde aber für den Kommissions⸗ antrag stimmen. Die Stellung des Centrums zu demselben
sei eine einfache Konsequenz seiner Haltung in der Steuer⸗ Er beschränke sich daher darauf, die 1 1
und Wirthschaftspolitik. Stellung seiner Fraktion, die er als eine einheitliche bezeichnen könne, darzulegen, auch sich jeder Liebeserklärung zu enthalten, on der der Abg. Rickert gesprochen habe. Im Gegentheil, wenn man das Centrum heute auf Seiten der Regierung sehe, so werde man begreifen, daß eine solche Stellung im Hinblick auf die Verhandlungen der letzten Tage seiner Partei recht schwer werden werde. Die letzten Verhandlungen hätten gezeigt, daß das Centrum hinsichtlich der Rechte unter allen anderen Stlaatsbürgern stehe, während dieses Gesetz seine Partei daran erinnere, daß Lasten und Pflichten das Centrum vollständig so drückten wie die Anderen. Schon bei der ersten Lesung des Etats habe er den Stand⸗ punkt eingenommen, daß er abwarten wollte, ob seine Partei zur Bewilligung des Steuererlasses die Grundlagen in den Mittheilungen finden würde, die dem Hause gegeben werden sollten. In der ersten Lesung habe dem Hause kein Material vorgelegen. Seitdem habe man eine Reihe von Mittheilungen über die Ergebnisse der Betriebsverwaltungen erhalten; auch habe die Regierung wiederholt erklärt, daß sie in der Lage sein werde, einen dauernden Steuererlaß zu befürworten. Er lege auf diese Erklärungen großes Gewicht; denn nur die Regierung könne die Bedeutung der Zahlen richtig ermessen, die dem Hause in dem Nachweise vor⸗ gelegt seien. Er habe sich den Erlaß von Anfang an nur als einen dauernden denken können. Wenn das Centrum nicht die bestimmte Aussicht hätte, ihn im nächsten Jahr wieder bewilligen zu können, so würde seine Partei den⸗ selben auch für dieses Jahr ablehnen. Ein Zwang zur Be⸗ willigung liege für seine Partei darin, daß das Centrum seiner Zeit für die indirekten Steuern und Zölle im Reiche gestimmt habe. Das Centrum habe das nur gethan im Hin⸗ blick auf die für Preußen vorgesehenen Steuererleichterungen. Wenn seine Partei den Steuererlaß lieber im Wege eines Gesetzes ein für alle Mal bewillige, als im Wege der jedes⸗ maligen Etatberathungen, so thue dieselbe das zunächst, weil die letzteren zu Wahlagitationen gemißbraucht werden könnten. Zweitens werde die Finanzverwaltung mehr zur Sparsamkeit angeregt, wenn sie sich einem dauernden Ausfall ihrer Einnahmen gegenüber sähe. Dem Abg. Richter wolle er nicht das Verdienst streitig machen, den im Kom⸗ missionsantrag enthaltenen Gedanken zuerst zum Ausdruck gebracht zu haben, er und seine politischen Freunde würden sich trotzdem für den Antrag Minnigerode erklären, weil der⸗ selbe formell der korrektere sei und es klar durchblicken lasse, daß man in diesem Augenblick noch nicht eine definitive Aende⸗ rung der preußischen Steuergesetzgebung eintreten lassen wolle. Dem Nauchhauptschen Zusatzantrage werde seine Partei zu⸗ stimmen. In Betreff der „Vinkulationen“ habe er in der Kom⸗ mission einfach erklärt, daß seine Partei sich durch die Annahme dieses Gesetzes zu nichts weiter verpflichte als dazu, dem⸗ selben die nöthigen Konsequenzen in der Ausführung zu ge⸗ währen. Von einer Vinkulation hinsichtlich der Reichssteuern könne nicht die Rede sein. Dieses Gesetz, wie das vom Vor⸗ jahre basire ausdrücklich auf den im Jahre 1879 bewilligten Reichssteuern und Zöllen, die ihrerseits im Hinblick auf das versprochene Verwendungsgesetz erlassen seien. Dem Abg. von Rauchhaupt erwidere er: das Centrum habe der Wirthschafts⸗ politik des Reichskanzlers zugestimmt, nicht im Sinne einer Heeresfolge, sondern weil damit ihr eigenes Programm er⸗ füllt würde. Seine Partei werde den Kanzler insoweit weiter unterstützen, als dessen Politik sich in den Grenzen ihres Pro⸗ gramms halte. Auch in Bezug auf die preußische Steuer⸗ reform vinkulire das Centrum sich mit diesem Gesetze nicht. Da die indirekten Steuern notorisch die unteren Steuerklassen höher belasteten als die oberen, so müßten beim Erlaß direkter Steuern jene mehr berücksichtigt werden als diese, und kein preußisches Steuerreformgesetz sei möglich, welches diesen Grundsatz nicht acceptire. Die Debatte wurde geschlossen. Persönlich bemerkte der Abg. von Rauchhaupt, der Abg. Rickert sinde die von ihm vor⸗ getragenen Grundzüge der Steuerreform unklar, man könne daraus nichts machen. Im Rahmen einer persönlichen Be⸗ merkung könne er dem Abg. Rickert diese Unklarheit nicht neh⸗ men. Er könne nur konstatiren, was er gesagt habe. Neben der Personalsteuer denke er sich eine Ertragssteuer vom fun⸗ dirten Vermögen und zwar vom Grundbesitz, von dem im Ge⸗ werbebetriebe angelegten und von dem Zinsen und Renten tragenden Kapital. Diese Ertragssteuer sei aber nach einem gleichen Prozentsatz zu erheben und die Grund⸗ und Gebäude⸗ steuer diesem Prozentsatz anzupassen. Er überlasse dem Abg. Rickert bis zur Debatte über das Verwendungsgesetz, wo er die Neugierde des Abg. Rickert befriedigen werde, darüber nach⸗ zudenken, ob derselbe das Kapital mit demselben Prozentsatz eranzuziehen gedenke, wie den Grundbesitz. Wolle der Abg.
der Beurtheilung, die die beiden Anträge von Huene und von Rauchhaupt im Hause bereits gefunden hätten, halte er die Annahme derselben für gesichert und könne sie auch vom Standpunkte der Kommission aus nur befürworten. Der Abg. Richter habe gestern wiederholt die Priorität für seinen An⸗ trag in Anspruch genommen.
daß der in
anerkannt, daß sein ursprünglicher Antrag im Wesentlichen
Grenzen seiner Verpflichtung als Referent herauszutreten und
nunmehr der Gesetzentwurf folgendermaßen lautet:
v1“ v v — v11““
Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch bedauerte, durch;
den Schluß der Debatte überhaupt nicht und, um dem Abg. geleg 1 2 a Wunder nehmen, daß die Sache sich so lange hinziehe, denn
Rickert gebührend zu antworten, zu Wort gekommen zu sein. Der Referent Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, nach
Er könne demgegenüber nicht Ausführungen gegen sein Referat
gerichtet seien; denn er habe demselben hervorgehoben, daß die Anregung zu einem dauernden Erlaß von dem Abgeordneten Richter ausgegangen sei. Letzterer habe aber daneben doch selbst
Kommission
annehmen, aus der
nur einen hingeworfenen Gedanken enthalte, und der Abg. Richter werde ihm zugeben müssen, daß die Kommission doch erst aus seinem Homunkulus einen Menschen gemacht habe, abgesehen davon, daß doch auch die finanzielle Situation bei Einbringung des Antrages wesentlich eine andere gewesen sei, und daß ietzt die gebesserte Lage der Finanzen im Reiche und in Preußen eine andere Beurtheilung des Antrages als da⸗ mals erheische. Darin liege auch eine wesentliche Differenz. Der Abg. Richter habe sodann, obwohl er zur Zeit als Refe⸗ rent in seinen Ausführungen gebunden sei, dennoch mehrfach Aeußerungen von ihm aus der ersten Lesung hier vorgebracht und bekämpft. Als Berichterstatter sei er zur Zeit nicht im Stande zu repliziren und werde sich, auch durch das Vor⸗ gehen des Abg. Richter nicht verführen lassen, aus den
müsse daher für den Augenblick darauf verzichten, dem Abg. Richter zu antworten. Dem Abg. Hobrecht, der in seinen ein⸗ leitenden Ausführungen eine genügende Hervorhebung des finanziellen Momentes für einen dauernden Steuererlaß ver⸗ misse, bemerke er, daß er ausdrücklich auf eine Besserung der Einnahmen in Preußen und im Reich hingewiesen und ange⸗ deutet habe, daß auch innerhalb der geplanten Reform der direkten Steuern in Preußen ausgleichende Mittel für diese 14 Mill. sich finden würden. Diese drei Momente zusammen⸗ genommen seien in der Kommission bestimmend gewesen, um in Bezug auf die finanziellen Gesichtspunkte des dauernden Erlasses beruhigend zu wirken.
Der Abg. Richter bemerkte, er habe nicht gesagt, wie der Referent jetzt angeführt habe, sein Antrag hätte nur einen hingeworfenen Gedanken gehabt, der dann ausgearbeitet wor⸗ den sei, sondern sein Antrag enthielte den Grundgedanken, also einen vollständigen homo, dem der Abg. von Minnigerode nur einen andern Hut aufgesetzt und ihm den Bart ein wenig zugestutzt habe.
Der Abg. Richter verzichtete auf die Abstimmung über seinen Antrag zu Gunsten des Kommissionsantrages, und wurde zunächst das Amendement von Rauchhaupt zum §. 1 an⸗ genommen.
Ueber §. 1 selbst wurde namentlich abgestimmt und der⸗ selbe mit 243 Stimmen gegen 106 Stimmen angenommen.
Die folgenden Paragraphen wurden mitsammt den An⸗ trägen von Rauchhaupt und von Huene angenommen, so daß
§. 1. Drei Monatsraten der Klassensteuer und der fünf untersten Stufen der klassifizirten Einkommensteuer bleiben in Zu⸗ kunft außer Hebung, vorbehaltlich der Reform der Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer. Welche Monatsraten un⸗ erhoben bleiben, hat der Finanz⸗Minister zu bestimmen. §. 2. Der zu diesem Steuererlasse erforderliche und nach Vorschrift des §. 4 des Gesetzes vom 16. Juli 1880 zu berechnende Betraß kommt auf die nach §. 1 jenes Gesetzes zu Steuererlassen zu ver⸗ wendenden Geldsummen in Anrechnung. §. 3. Die Erhebung von Kommunalzuschlägen zu den im §. 1 gedachten Steuern, beziehent⸗ lich die Vertheilung an Kommunallasten nach dem Maßstabe der⸗ selben erfolgt unter Zugrundelegunz der in den Gesetzen über die Klassen⸗ und klassifizirte Einkommensteuer vorgeschriebenen Steuer⸗ sätzen. Ebenso ist in allen denjenigen Fällen, in welchen die zu entrichtenden Steuern von irgend welchem Einflusse auf die Aus⸗ übung von aktiven oder passiven Wahlrechten sind, der desfallsigen Berechnung das Veranlagungssoll zu Grunde zu legen. §. 4. Be⸗ züglich der für die örtliche Erhebung und für die Veranlagung der Klassenstenuer den Gemeinden bewilligten Gebühren bewendet es bei der Bestimmung des §. 6 des Gesetzes vom 16. Juli 1880. §. 5. Den hohenzollernschen Landen wird jähr⸗ lich ein Betrag überwiesen, welcher nach dem Verhältnisse der durch die letztoorangegangene Volkszählung ermittelten Bevölke⸗ rungszahl des übrigen Staatsgebietes zu der der hohenzollernschen Lande einem Erlasse von 14 Millionen an Klassen⸗ und Einkommen⸗ steuer entspricht. Die Feststellung dieses Betrages erfolgt durch den Staatshaushalts⸗Etat. Der festgesetzte Betrag wird nach dem Verhältnisse der durch die letztvorangegangene Volkszählung er⸗ mittelten Einwohnerzahlen auf die einzelnen Gemeinden vertheilt. Den Vertretern der Letzteren steht die Beschlußfassung über die Verwendung zu.
Titel 3 und 4 der direkten Steuern (Klassen⸗ und klassi⸗ fizirte Einkommensteuer) wurden hierauf ohne Debatte un⸗ verändert bewilligt. 8
Zum Titel: Grundsteuer (40 195 000 ℳ) bemerkte der Abg. Dr. Seelig, in Schleswig⸗Holstein sei die neue Grund⸗ steuer bereits seit einigen Jahren zur Erhebung gelangt, das Entschädigungsverfahren für die Privilegirten sei aber noch durchaus im Rückstande. Es seien nicht nur über die Ent⸗ schädigungsansprüche bisher noch keine Entscheidungen gefällt worden, sondern es sei auch in vielen Kreisen noch nicht einmal die Aufforderung ergangen, die Entschädigungs⸗ ansprüche anzumelden. Die Schwierigkeit, die der Gegen⸗ stand mit si bringe, verkenne er nicht, allein es scheine ihm doch, als ob die Verschleppung dieser Angelegen⸗
kommen gerechtfertigte sei, namentlich in dem Sinne, daß auch werden könnten. Es beruhe das darauf dadurch, daß die Regierung eine noch streitig gewesen seien,
weggenommen, seien.
besitzer geschädigt würden. Es wäre im hö
nigteres Tempo gebracht würde.
wig⸗Holstein sei bereits in zehn
heit in Schleswig⸗Holstein eine nicht durch die Umstände voll⸗
nicht einmal die Ansprüͤche auf Entschädigung angemeldet daß das Aussonde⸗ rungsverfahren noch so weit im Rückstande sei, und zwar wesentlich
Anzahl Sachen, die von den ordentlichen Gerichten und vor das Revisionskolleg gebracht worden Die hier schon oft zugesagte Abhülfe sei bis jetzt noch nicht eingetreten; er brauche wohl nicht erst auseinander zu setzen, wie sehr durch eine solche Verschleppung die Grund⸗ chsten Grade zu wünschen, daß in den Gang dieser Angelegenheit ein beschleu⸗
Der Regierungskommissar Regierungs⸗Rath Fuisting ent⸗ gegnete, das Feevheen in Schles⸗ reisen eingeleitet, in den
rung in Schleswig lasse sich die Beschleunigung des Verfah⸗ rens aufs Aeußerste angelegen sein. Es dürfe aber nicht
in den östlichen Provinzen habe dieses Verfahren fünf Jahre in Anspruch genommen, und in Schles⸗ wig komme zu derselben Massenhaftigkeit des Materials noch der Umstand, daß die meisten der Ansprüche in ganz unsubstantiirter Weise eingebracht würden. In den Kreisen, in denen das Verfahren noch gar nicht eingeleitet sei, liege der Grund darin, daß die zahlreichen Prozesse, die über die Steuernatur der Gefälle schwebten, noch nicht zum Abschluß gekommen seien. Auf die Beschleunigung dieser Prozesse habe die Regierung keine Einwirkung. Die Regierung zu Schles⸗ wig bemühe sich mit bestem Willen, die Angelegenheit nach Möglichkeit zu fördern, es liege der Regierung selbst daran, das Uebergangsstadium bald zu beendigen.
Der Abg. Hansen betonte, daß die Worte des Regierungs
dings so lägen, wie der Abg. Seelig ausgeführt habe, und daß für die Bevölkerung von Schleswig⸗Holstein Grund vor⸗ handen sei zu wünschen, daß in dieser Angelegenheit eine etwas raschere Gangart gewählt werden möchte. Von 18 Kreisen sei überhaupt erst imn 10 das Verfahren eingeleitet, noch in keinem einzigen erledigt. In den 8 Kreisen, wo das Verfahren noch gar nicht eingeleitet sei, könne davon also gewiß nicht die Rede sein, daß durch die Interessenten selbst irgend wie etwas zu der Verschleppung beigetragen sei. Die Schwierig⸗ keit und den Umfang der Materie verkenne er nicht, und es liege ihm sehr fern, gegen die Regierung in Schleswig den Vorwurf der Bissigkeit zu erheben. Er wünsche aber auch, daß die Regierung, wäre es auch durch Verwendung außer⸗ ordentlicher Arbeitskräfte, das erfüllen möge, was der Regie⸗ rungskommissar in Aussicht gestellt habe.
Die Position wurde genehmigt.
Zur Position (Gebäudesteuer 27 500 000 ℳ) besprach der Abg. Dirichlet die vor längerer Zeit dem Hause zugegangene
von einer sehr erheblichen Steigerung des Nutzungswerthes
Landestheilen durchaus keine Rede sein. Nur im Regierungs⸗ bezirk Stralsund und in einzelnen Kreisen der Mark Branden⸗ brug habe man der abnehmenden Bevölkerung auch durch ab⸗
wald eine Verminderung von 2,7, in Rügen von 11,1. Dagegen stehegegenüber einer Bevölkerungsabnahme (in den Jahren 1864—
37 Prozent; von 2 Prozent für die Jahre 1863—1880 im Kreise Angerburg eine von 64 Prozent, desgleichen von Prozent. Man müsse daher die Veranlagung zur Gebäude müschen Steuer⸗ und Bevölkerungs⸗ resp. Wohlstandsabnahme etrachten. Er habe darum die Regierung ersucht,
sich schaffen könne, sei nicht so gründlich und umfassend. Die erfolgte Herabsetzung der
nicht erheblich genug gewesen.
dieser Beziehung Seitens der Veranlagungsbehörden eine ganz unglaubliche Pression ausgeübt sei. Von großem Ein fluß auf die ganze Höhe der Einschätzung sei die Frage, be
Wirthschaften die Steuerstufe einsetze. Entgegen der Denk der Grundsteuer aus, und sei erst die 7. Steuerstufe ange nommen, so gestalte sich die Sache zu einem Rechenexempe nach oben. Nun habe man hier auf Seite 174 eine Dar legung, welcher Multiplikator für den großen, und kleineren Grundbesitz anzuwenden sei, um zu den wirklichen Reinertrage zu kommen, und zwar sei für de kleinen als Maximalmultiplikator 5 angenommen. Das Maxi
den Intentionen der Veranlagung überhaupt liege. Nach eine Zusammenstellung aus seinem Kreise habe die Veranlagungs behörde des Regierungsbezirkes Gumbinnen bei 20 Thlr. Grundsteuerreinertrag die Selbständigkeit als erreicht angenom men. Also käme man hier auf den Multiplikator 7. Das sei
gesetzlich nicht über die sechste Steuerstufe hinaus geschätzt werden dürften. Wenn auf demselben Gut ein großes Haus mit 10 Woh nungen existirte, so müsse der Besitzer für diese 10 Wohnunge die sechste Steuerstufe zahlen, während wenn derselbe nebenbei zwei Häuser habe, die durch eine Brandmauer getrennt seien, von je fünf oder sechs Wohnungen, derselbe für die einzelnern Wohnungen das Doppelte zahle. Eine Reklamation gege dieses eigenthümliche Verfahren sei bei der Centralinstanz ein gereicht, von dieser aber mit einem quod non abgewiesen. Er möchte die Regierung bitten, mit Rücksicht auf die von ihm entwickelten Gesichtspunkte, insbesondere auch über das Ver⸗ hältniß der Zu⸗ resp. Abnahme der Steuern zur Zu⸗ resp. Abnahme der Bevölkerung und des daraus sich ergebenden Wohlstandes eine Zusammenstellung zu machen, die eine ge⸗ naue Prüfung ermögliche. Prenfeln enthalte das Material, das der Volksvertretung zu Gebote stehe, in dieser Beziehung nichts. Er behalte sich vor, eventuell bei der 3. Lesung for⸗ melle Anträge zu stellen. Der Regierungskommissar General⸗Direktor der di⸗ rekten Steuern Burghart entgegnete, der Regierung sehr erwünscht, wenn die erwähnte Denkschrift ein⸗ ehende Würdigung hier im Hause finde. Auf die peziellen Anführungen des Vorredners aus dessen Kreise könne er natürlich nicht eingehen. Was insbesondere die Beschwerden des Vorredners über die Veranlagung von Arbeiterwohnungen betreffe, so beruhe das von demselben be⸗ mängelte Verfahren S“ in den allgemeinen Veran⸗ lagungsgrundsätzen und sei keineswegs der Veranlagungs⸗ behörbe seines Kreises zur Last zu legen. Man könne ja streiten, ob die Regierung in ihrer Richtige getroffen habe. gierung nicht nöthig, die besonderen Kreises in Betracht zu ziehen, sondern das Haus
Kickert dies, dann sei er mit demselben einverstanden.
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übrigen noch nicht. Die Fristen zum Entschädigungsverfahren seien in den zehn Kreisen schon abgelaufen, und die Regie⸗
lder vorliegenden Frage bedürfe.
kommissars zeigten, daß die thatsächlichen Verhältnisse aller⸗
Denkschrift über die Revision der Gebäudesteuerveranlagung und tadelte den zu einseitig fiskalischen Standpunkt derselben;
der Gebäude in der letzten 15jährigen Periode könne in vielen
nehmende Gebäudesteuer Rechnung getragen. So sei in Greifs⸗
1875) von 0,7 pCt. im Kreise Gerdauen eine Steuersteigerung von 30 Prozent, von 0,4 Prozent im Kreise Eylau eine von 20 Prozent, von 3 Prozent im Kreise Pillkallen eine von 22 Prozent, von 2 Prozent im Kreise Darkehmen eine von
3 Prozent im Kreise Goldapp eine Steuerzunahme von 32 steuer unter diesem Gesichtspunkte einer gewissen Parallelität
dem Hause Material zu geben; das Material, das der Einzelne
Einschätzung in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen seit lange Diese Resultate der Ein⸗ schätzungskommissionen seien nur dadurch zu erklären, daß in
wie viel Grundsteuer⸗Reinertrag oder überhaupt bei welchen
schrift arte nun die Gebäudesteuer einfach jin einen Zuschlag mittleren
mum werde nun wohl nicht viel kleiner gegriffen werden, als in
doch in der That eine gewagte Berechnung. Ein weiterer, auf die Gebäudesteuer auf dem platten Lande sehr einschneidend wirkender Faktor sei die Einschätzung der Arbeitshäuser, welche
Vorschrist das Jedenfalls aber habe die Re⸗ Verhältnisse jenes ei voll⸗ kommen in Besitz jenes Materials, dessen es zu einer Prüfung
ehnlich sei es mit dem
“
Einwande, daß es auffallend sei, daß schon ein Grundsteuer⸗
reinertrag von 20 Thalern bei solchen Gütern als Kriterium
der wirthschaftlichen Selbständigkeit genüge. Die Grundsätze,
nach denen diese wirthschaftliche Selbständigkeit — eine sehr
wichtige, freilich auch schwierige Frage — zu beurtheilen sei, finde man gleichfalls vollständig in dem vorliegenden Ma⸗ terial. Beispiele, wie sie der Vorredner aus seinem Kreise angeführt habe, seien auch aus andern vielfach bekannt. Der Hauptangriff sei aber dahin gegangen, daß die ganze Einschätzung nicht mit dem Prinzip übereinstimme, welches an der Spitze der Gemeindesteuergesetzgebung stehe. Seine Deduktionen richteten sich aber thatsächlich doch nur dagegen, daß der Gesetzgeber nicht die richtigen Mittel ergriffen habe zur Ausführung seiner Absicht. Derselbe möge darin viel⸗
leict zum Theil Recht haben, aber dann seien seine Bedenken Nimmermehr aber
de lege ferenda in Erwägung zu ziehen. könne man daraus einen Angriff dagegen herleiten, daß die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht richtig ausgeführt
seien. Die Regierung werde durch die sehr wichtigen Erfah⸗
zungen, die man bei dieser sehr sorgfältig durchgeführten Ge⸗ Häudesteuerrevision gemacht habe, jedenfalls zu einer Revision des Gebäudesteuergesetzes veranlaßt werden. habe bereits alle betheiligten Organe aufgefordert, sich über Wahrnehmungen und ihre Verbesserungsvorschläge zu äußern. darüber vor, und nichts würde derselben lieber sein, als wenn auch die Verhandlungen der Budgetkommission und dieses Hauses ihr neues Material zu einer wirklichen Verbesserung des Gebäudesteuersystems lieferten. Hierauf wurde die Diskussion geschlossen.
Der Berichterstatter, Abg. Freiherr von Minnigerode konstatirte, daß der Budgetkommission viele darauf bezügliche
Petitionen vorgelegen hätten, daß es ihr aber bei der kolossalen Arbeitslast bisher noch nicht möglich gewesen sei, diese oder die vorjährige Denkschrift in Berathung zu ziehen. Beides solle jevoch noch in dieser Session geschehen und Bericht darüber erstattet werden.
Die Position wurde angenommen, desgleichen die übrigen Titel der Einnahme, ebenso die Ausgaben mit Ausnahme des Titels 20 Kap. 6 „zu Bureaubedürfnissen“, welcher von 182 200 ℳ auf 160 000 ℳ herabgesetzt wurde. Angenommen wurde ferner das Extraordinarium mit 930 231 ℳ
Es folgte der Etat der allgemeinen Finanzver⸗ waltung.
Tit. I. setzt den Antheil an dem Ertrage der Zölle und der Tabakssteuer auf 34 123 900 ℳ fest.
Der Abg. von Griesheim interpellirte den Finanz⸗Minister wegen der bei der Generaldiskussion des Etats von demselben gethanen Aeußerungen über die Tabakssteuer, welche im Lande eine große Beunruhigung hervorgerufen hätten. Sowohl der Minister als auch mehrere konservative Redner hätten die Möglichkeit einer noch höheren Besteuerung so stark betont, daß die Interessenten, zu denen auch er gehöre, in die größte Unruhe versetzt worden seien. Es sei doch wahrlich nicht an der Zeit, schon wieder von einer Erhöhung der Steuern zu sprechen. Man spreche jetzt immer von der Entlastung der unteren Volksklassen, die Art, wie die Tabakssteuer ge⸗ wirkt habe, bilde dazu aber eine sehr merkwürdige Illustra⸗ tion. Es herrsche in der Frage der Tabaksbesteuerung die größte Unklarheit; die Kommission des Reichstages hätte die Einnahmen aus dem Tabakszoll und der Steuer für 1880 auf 22 ½ Millionen, für 1881 auf 41 Millionen veranschlagt. Wie hätten sich aber die Erträge gestellt? Im laufenden Etatsjahr seien bis November 78 000 Doppelcentner eingeführt worden, man könne also annehmen, daß im Ganzen 90 000. Doppelcentner eingeführt seien, das mache 7 650 000 ℳ an Zolleinnahmen, dazu die inländische Tabakssteuer mit 4—5 Mil⸗ lionen gerechnet, gebe immer noch gegen den Voranschlag der Kommission ein Minus von 10 Millionen. Er dächte, da wäre es doch wahrlich nicht an der Zeit, auszusprechen, daß der Tabak ein sehr steuerfähiges Objekt sei. Der Minister habe diesen Ausspruch zwar gewissermaßen nur wie einen volkswirthschaftlichen Lehrsatz hingestellt, seine Worte hätten aber im Lande die größte Beunruhigung hervorgerufen; vergesse man doch nicht, daß es sich um eine wichtige In⸗ dustrie handele und daß die Tabaksinteressenten doch auch preußische Steuerzahler seien; von allen Seiten spreche man von Entlastung; man spende Wohlwollen überall hin; welche Gefühle sollten da die Hunderttausende haben, die in ihrem Erwerb auf die Tabaksindustrie angewiesen seien? Namentlich wenn man sehe, daß aus den Reichsüberschüssen 34 Millionen an Preußen überwiesen werden könnten, dann hätte man doch auch Grund, die Tabaksindustrie in Ruhe zu lassen. Die Verhältnisse in der Tabaksindustrie seien recht bedenklich. Die Fabrikation habe um 50 Prozent abgenommen, und die Abnahme des Konsums, die im Reichstage auf 15 Prozent geschätzt sei, betrage 30 Prozent. Dann habe man sich auch getäuscht über die Anhänglichkeit des Publikums an eine gewisse Qualität. Es würden bereits sehr bedenkliche Surro⸗ ate fabrizirt. Man mache darin sehr schlimme Erfahrungen. Er verlange weiter nichts, als daß die Regierung der Tabaks⸗ industrie einen Theil des Schutzes der nationalen Arbeit zu Theil werden lasse, den sie jetzt immer proklamire und daß sie die so große Industrie nicht unausgesetzt beunruhige. Dazu omme noch die Minirarbeit der Straßburger Manufaktur. Die Art, in welcher dieselbe der Privatindustrie Konkurrenz mache, spotte jeder Beschreibung, und das sei eine Konkurrenz, ie mit dem Gelde der Steuerzahler unterhalten werde. Diese
anufaktur sende marktschreierische Cirkulare an alle Beamten, Konsumvereine ꝛc. Und was liefere sie denn ur ein Fabrikat? Nach kaufmännischen Grundsätzen arbeite sie absolut mit Schaden. Man behaupte zwar, sie erziele einen Gewinn von 100 000 ℳ, vergesse aber dabei, daß die Gebäude, die Maschinen u. s. w. nicht in Rech⸗ nung gestellt seien. Bedenke man, daß 7 000 000 ℳ für die kanufaktur geboten worden seien, so stelle sich die Verzinsung kaum auf ½ Proz. Er habe selbst erlebt, daß er aus Straß⸗ burg das fertige Fabrikat billiger gekauft habe, als der Roh⸗ stoff zu haben sei, und daß bei einer Bestellung von 12 ℳ 8 Manufaktur noch als Rabatt Tabak im Werthe von 1 ℳ 20 ₰ zugelegt habe. Wäre der Handels⸗Minister hier, dann würde er denselben bitten, daß derselbe den Reichskanzler an
Die Regierung
Es lägen der Regierung bereits zahlreiche Berichte
der Tabaksindustrie als solcher zu nahe zu treten, zur Zeit, soviel
die geringste Einwirkung ausüben kann; sie kann nur dann einwirken, wenn die Sache im Bundesrath zur Sprache kommt. Nun sind mir die Mittheilungen, die der Herr Vorredner ge⸗ macht hat, alle ganz genau bekannt; an mich ist auch ein gleiches Cirkular ergangen, wie es zur Sprache gebracht ist, ich habe auch gleiche Anerbietungen bekommen und ich habe zu meinem Be⸗ dauern nur keinen Gebrauch davon machen können, weil ich nicht rauche. Die Frage ist in Folge dieser Cirkulare von verschiedenen Seiten, nämlich von Seiten einiger Handelskammern und verschiedener Firmen an den Bundesrath gelangt, sie ist dort geprüft worden, vor⸗ läufig nach der formellen Seite hin, und es hat sich gefunden, daß bei allen diesen Beschwerden eine Erledigung im instanzen⸗ mäßigen Zuge mir keineswegs vorliegt; er Bundesrath wird also Veranlassung baben, dem Herrn Statthalter von Elsaß⸗Lothringen diese Beschwerden mitzutheilen und ihm zur weiteren ressortmäßigen Erledigung überlassen. Sie werden das als einen korrekten Weg anerkennen, der hier im Hause in jede solchen Frage gleichfalls beschritten wird und beschritten werden muß; keine Petition wird hier angenommen und beurtheilt, wenn sie nicht zuvor bei den instanzmäßigen Behörden ihre Erledigung gefunden hat. Im Uebrigen handelt es sich in dieser Frage überhaupt nur um den preußischen Antbeil an den Zöllen und an der Tabakssteuer, die Zahlen, die der Herr Vorredner angeführt hat, kann ich im Augenblick nicht prüfen, ich müßte dazu erst die. Einnahmeregister der Zollverwaltung einsehen, welche mir im Augenblicke nicht vorliegen; ich kann also über die gegebenen Zahlen in dieser Spezialisirung nicht urtheilen. Wenn mir aber in gewissem Sinne der Vorwurf gemacht ist, daß ich durch eine Bemerkung bei Einbringung des Etats eine Art von Aufregung bei den Tabaksinteressenten hervorgerufen hätte, so möchte ich doch konstatiren, welche Bemerkung ich damals gemacht habe. Es war davon die Rede, welche steuerfähigen Objekte es über⸗ haupt gäbe, und da habe ich erklärt, daß der Tabak mir ein steuer⸗ fähiges Objekt zu sein scheine. „Das, glaube ich, wird von keiner Seite her bestritten werden, und ich glaube auch nicht, daß eine Veranlassung vorliegt und vorltegen kann, aus dieser Bemerkung die Folgerung zu ziehen, daß es der Regie⸗ rung darauf ankomme, wie früher einmal gesagt worden ist — der Tabaksindustrie die Schlinge um den Hals zu werfen, oder sie me⸗ thodisch — wie man sich früher hier ausgedrückt hat — zu Tode zu hetzen. Der Herr Handels⸗Minister, von dem Sie überzeugt sein können, daß er den Schutz der nationalen Arbeit so hoch stellt, wie irgend Einer im Lande und irgend Einer hier im hohen Hause, denkt nicht entfernt daran, in dieser Weise eine vater⸗ ländliche Industrie — ich will den Ausdruck noch einmal gebrauchen — „zu Tode hetzen“ zu wollen. Es handelt sich im Augenblick, so weit ich übersehen kann, keineswegs um Vorlagen, welche nach dieser Richtung hin dem Reichstage gemacht werden sollen. Es handelt sich für jetzt blos um die Erwägung, welche ich, wie oben bemerkt, bei der Etatsrede ausgesprochen habe, ob und in welcher Weise die Bedürfnisse des Landes nach der einen oder anderen Rich⸗ tung hin durch steuerfähige Objekte befriedigt werden können. Es ist, wie gesagt — ich wiederhole das —, von einem Bestreben,
ich weiß, keine Rede; ob man später, wie man behauptet hat, darauf zurückkommen wird, das weiß ich nicht. Ich glaube, die Beunruhi⸗ gung geht viel von Kreisen aus, welche die Frage lieber nicht in agitatorischer Weise betreiben sollten.
Ich bin der Meinung, daß die Frage der höheren Besteuerung des Tabaks, wenn sie noch einmal zur Erscheinung kommen sollte, dann ihre schließliche Erledigung wird finden müssen. Im Augen⸗ blick, wie gesagt, muß ich bestreiten, daß irgend eine Thatsache vor⸗ liegt, welche zur Beunruhigung dieser Indastrse beitragen könnte. Hätte der Reichstag, das dürfte ich eigentlich hier nicht sagen, im Jahre 1879 die erhöhten Tabakszölle angenommen, die von der Reichsregierung in Vorschlag gebracht wurden, dann würde die ganze Frage bereits ihre Erledigung gefunden haben. Das ist nicht geschehen, daraus folgt aber in keiner Weise, daß die Tabaksindustrie zu Tode gehetzt oder in einer schädigenden Weise im Bereich der nationalen Arbeit in eine Stelle versetzt werden soll, in der sie ihre berechtigte Existenz nicht finden könnte.
„Ich glaube mich auf diese wenigen Worte beschränken zu sollen, weil ich nicht weiß, was ich sonst noch anderes zur Sache speechen könnte, ohne damit den Reichsfaktoren, die doch auch ihre Berechtigung dabei haben, vorzugreifen, wobei ich wiederholt erklären muß, daß mir von jetzt bevorstehenden Absichten gegen die Tabaksindustrie nichts bekannt ist.
Der Abg. Richter erklärte, die Aeußerung des Ministers über die Erhöhung der Tabakssteuer sei doch nicht so harmlos, wie derselbe sie jetzt darstelle. Der Minister habe damals bei der Entwickelung seines Finanzprogramms ausgeführt, daß zur Durchführung des Verwendungsgesetzes 410 Millionen Mark neuer Steuern im Reiche nöthig seien; unter den neuen Besteuerungsprojekten — theilweilse lägen ja die Gesetz⸗ entwürfe dem Bundesrath schon vor — habe der Finanz⸗ Minister auch den Tabak genannt. Das sei doch etwas ganz Anderes, als wenn etwa ein Professor der Volkswirthschafts⸗ lehre über den Tabak als steuerfähiges Objekt einen Vortrag halte: Eine andere Auslegung der Rede des Ministers sei nicht möglich, als daß zur Herstellung der Voraussetzung für das vorliegende Verwendungsgesetz im Ministerium ein Gesetz ausgearbeitet werde, um aus dem Tabak eine höhere Einnahme zu erzielen. Der Minister, wenn derselbe wirklich Beruhigung verbreiten wollte, brauche nur seine Uebereinstimmung mit dem Beschluß des Reichstags vom Frühjahr vorigen Jahres u erklären. Statt dessen habe der Minister gesagt, der Keichstag sei an der Beunruhigung Schuld, weil derselbe 1879 nicht so viel Tabakssteuer bewilligt hätte, wie der Kanzler verlangt habe. Wenn der Finanzminister sich wenigstens für die nächste Reichstagssession gegen jede Aenderung der Tabaks⸗ steuergesetzgebung erklärt hätte! Denn sehr lange werde ja dieses Regierungssystem überhaupt nicht mehr dauern, so daß man jeden Augenblick nutzen müsse, um noch etwas zu be⸗ kommen. Es sei ihm interessant, bestätigt zu hören, daß die eingetretene Erhöhung, was er damals auch angenommen hätte, eine Verminderung des Verbrauchs um 15 — 30 Prozent nach sich ziehe. Dabei habe bei Cigarren und feinerem Tabak die Stenererhöhung wegen der ein⸗ 9692 Vorräthe sich noch nicht fühlbar machen können.
die billigeren Sorten, die von den ärmeren Klassen ver⸗ brauchten Tabake, hätten den Steueraufschlag zunächst erfahren. Auch da zeige sich wieder, wohin die Spitze dieses Regierungs⸗ systems, welches vorgebe, besonders für den armen Mann zu sorgen, sich kehre. Gewiß, der Steuerausschlag für 1 Pfd. Tabak betrage mehr als monatlich an Steuer erlassen werde durch das eben angenommene etz in den unteren Klassen⸗ steuerstufen. Der Finanz⸗Minister spreche von der Sorge des
seine Worte vom 22. Januar 1879 erinnere, wo derselbe ge⸗ sant habe, daß er nicht wünsche, die Leute, die man zu ent⸗ * habe, vorher zu ruiniren und eine Abschlachtung der ndustrie vorzunehmen. Er (Redner) wünsche dringend, es würde eine mit möglichsten Vollmachten ausgestattete Kom⸗ mission nach Straßburg geschickt, sie würde dort Dinge finden, die ganz unglaublich seien.
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diesem
Kanzlers um die nationale Industrie. Er (Redner) hätte 2 daß der h“ für die preußische BZolksvertretung mindestens ebenso zu sprechen wäre, wie für den preußischen Volkswirthschaftorath. Worte der Fürsorge für die nationale Industrie führe man
1 Hierauf ergriff der Finanz⸗Minister Bitter das Wort: Meine Herren! Ich will in Bezug auf diejenigen Fragen, die der Herr Vorredner eben wegen der Tabaksmanufaktur in Straßburg zur
Sprache gebracht hat, doch vor allen Dingen bemerken, daß die preußische Staatsregterung auf den Betrieb dieser Manufaktur nicht
agitirt gegen die Gewerbefreiheit, die angeblich zur Schleuder⸗ konkurrenz führe. Könne es eine schlimmere Schleuderkonkur⸗ renz geben als diejenige, welche von Straßburg aus unter Kaiserlicher Firma in der Tabaksindustrie hervorgerufen sei? Wenigstens die Behörden sollten doch nicht gegen den ein⸗ fachsten Anstand im Geschäftsleben handeln. Der eigentliche Grund der billigen Preise liege darin, daß die Kaiserlich⸗ Manufaktur unmittelbar vor der Zollerhöhung noch so viel Tabak angekauft habe, daß sie in ihrem laufenden Etat nich 100 ℳ dafür hätte auszugeben brauchen. Der Reichskanzler als Leiter der Straßburger Fabrik habe hier gegen den Reichs kanzler als Finanzbehörde spekulirt; auch Private hätten derart spekulirt, aber ihren Spekulationen zöge das Kapital und das eigene Risiko Schranken, wäh⸗ rend die Straßburger Manufaktur auf Staatskosten spekulire. Was er am meisten bedauere, sei die zudringliche Art, wie die Manufaktur mit der Bezeichnung „Kaiserlich“ verfahre. Unerhört sei, daß eine Staatsanstalt in dieser Weise ihre Konkurrenz ausdehne über die Grenzen des Staates, für dessen Rechnung sie betrieben werde. Der Tabaksindustrie würde diese Konkurrenz nicht so schwer sein, wenn sie nicht verbun⸗ den wäre mit der Beunruhigung der Industrie durch die Re⸗ gierung im Uebrigen. Die ungewisse Zukunft mache jede Spekulation unmöglich. Da entlasse man lieber die Arbeiter. Unter der Auswanderung, welche in diesem ersten Jahre der gepriesenen National⸗Wirthschaftspolitik besonders stark sei seien die Cigarrenarbeiter von Ottensen und Altona besonders zahlreich. Das sei die ehrliche Probe auf die sogenannte na⸗ tionale Wirthschaftspolitik, die täglich mehr das Land ruinire und deren Fiasko immer klarer hervortrete. Die amerikani⸗ schen Arbeiter führten schon Klage über die Massenkonkurrenz, die ihnen durch die Masseneinwanderung deutscher Arbeiter ent⸗ stehe. Die Klagen über den zunehmenden Schmuggel an der holländischen Grenze mehrten sich fortwährend, die Resolution im Reichstage hätte der Industrie Beruhigung geben sollen, aber gerade seitdem habe die Straßburger Konkurrenz in der geschilderten Weise begonnen. Was liege näher als die Ver⸗ muthung, daß man das, was man geradeaus nicht erreichen könne, nun hinterrücks versuche. Daß in der That, wie hier gesagt worden sei, die Industrie zu Tode gehetzt werden solle, die Industriellen selbst sagen sollten, lieber als die Tabaks⸗ industrie langsam hinzuschlachten, nehme man sie auf einmal hin; lieber den raschen Tod durch das Monopol. Wenn die Konservativen die Majorität für das Monopol nicht hätten und einsehen müßten, daß das Monopol von diesem Reichs⸗ tage nicht zu haben sei und vom nächsten erst recht nicht, denn bis jetzt habe jede Ersatzwahl zum Reichstage noch einen Freund des Reichskanzlers aus dem Reichstage beseitigt; — dann sollten dieselben selbst als Freunde des Monopols — offen hätten sie diese Freund schaft freilich noch nicht eingestanden, sondern sich um diese Frage sehr diplomatisch herumgedrückt — doch im allgemeinen Interesse des Landes darauf verzichten, als Minorität auf einem so verderblichen Wege das einzuführen, was sie gerade⸗ aus nicht erreichen könnten. Wolle der Finanz⸗Minister wirk⸗ lich die Industrie beruhigen, so verlange er von dem Minister wenigstens die Erklärung, daß derselbe auf dem Standpunkte seines Vorgängers Hobrecht stehe, und, wie dieser seiner Zeit im Staats⸗Ministerium gegen die Einführung des Tabaks⸗ monopols gestimmt habe, erkläre, daß, so lange er im Amte sei, er gegen die Einführung des Tabaksmonopols stimmen werde. Der Abg. Frhr. von Hammerstein bemerkte, wenn vor aussichtlich weder im nächsten noch im jetzigen Reichstage das Tabaksmonopol bewilligt werde, wozu halte denn der Abg. Richter eine so große Philippika gegen dasselbe. Selbst wenn die Fortschrittspartei gestärkt aus den Wahlen hervorgehen sollte, so entscheide das gar nichts, denn die Entscheidung ruhe nicht in den Händen der Fortschrittspartei. Auf die Spezialia wolle er hier nicht weiter eingehen, weil hier nicht der Ort sei, die Frage zu erledigen Wenn hier ein Beschluß gefaßt werden könnte, so würden er und seine politischen Freunde für das Tabaksmonopol votiren. „Der Abg. Rickert bedauerte, daß der Finanz⸗Minister seinerseits nichts dazu beigetragen habe, die Tabaksindustrie zu beruhigen. Derselbe habe zwar auch heute in Abrede ge⸗ stellt, daß man diese Industrie zu Tode hetzen wolle, aber auch heute wieder die Meinung ausgesprochen, daß der Tabak ein steuerfähiges Objekt sei. Das sei ein wunderbares Rezept ur Beruhigung. Die Freunde des Abg. von Minnigerode seien im Reichstag nicht die Führenden; deshalb könne man mit ziemlicher Gewißheit behaupten, daß die heutige Majorität des Reichstages das Monopol in der nächsten Session nicht bewilligen werde, namentlich weil der Abg. Windthorst und seine Freunde sich gegen dasselbe erklärt hätten. Der Titel wurde darauf bewilligt. Ebenso die übrigen Titel der Einnahme. Bei der Ausgabe, und zwar beim Kap. 42: „Beiträge zu den Abgaben des Reiches“, wurde auf Vorschlag der Budgetkommission folgende Resolution ange⸗ nommen: „Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, da⸗ hin zu wirken, daß in Zukunft das Etatsgesetz für das Peuisch⸗ Reich früͤher festgestellt werde, als das Etatsgesetz für reußen“. „Das Kapitel 43, Apanage, Renten, Zuschüsse u. s. w. ent⸗ hielt im Titel 6, 37 ½ Millionen zur Gewährung von Pro⸗ vinzialfonds für Zwecke der Selbstverwaltung. Diesen Titel benutzte der Abg. Hagen, um einen Angriff des Abg. Richter gegen die Kreise zurückzuweisen, der hauptsächlich gegen den reis Nieder⸗Barnim gerichtet gewesen sei. Er verwahre die Verwaltung dieses Kreises dagegen, daß sie „Pflaumen⸗ und Skatchausseen“ baue; die damit bezeichneten Chausseen seien im Interesse des Kreises gebaut und würden stark frequentirt, wie die Einnahmen an Chausseegeld bewiesen. Der Abg. Richter wies darauf hin, daß der Ausdruck „Pflaumen⸗ und Skatchausseen“ nicht von ihm, sondern von einem konservativen Manne des betreffenden Kreises herrühre. Der Titel wurde bewilligt. Bei Tit. 8 (Zuschuß für die Verwaltung von Waldeck und Pyrmont 310 000 ℳ) kam der Abg. von Quast auf die vorjährigen Versprechungen der Regierung in Bezug auf die Veränderung in den staatlichen Beziehungen zwischen Preußen und Waldeck zurück; die Kosten für die Verwaltung würden immer höher, der Dank geringer; nur an dem Widerspruche des Fürsten von Waldeck scheiterten die Wünsche der Ein⸗ wohner nach Annexion durch Preußen. Der Finanz⸗Minister Bitter ging nur auf die Frage der Stellung der waldeckischen Justizbeamten ein, die ein höheres Gehalt verschmäht hätten, und lieber Entscheidung darüber
im Munde, aber die nn widersprächen dem. In Augenblick werde im Namen des Reichskanzlers
tten, ob sie preußissche oder waldeckische Beamte n; vor⸗ äufig betrachteten sie sich noch als Waldecker