1882 / 11 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

*

Erste Beil

age

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutscheu Reichs-Anzeigers und Königlich Preuhischen Staats-Anzeigers:

Inserate nehmen ant die Annonten⸗Expeditionen des .““ „Invalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen. Submissionen ete

*

Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

EEEa3aaaa 1

N. u. s. w. von öffentlichen Papieren.

7. Literarische Anzeigen. 8 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage. X.

Anuonren⸗Bureaux.

A

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

borl Oeffentliche Zustellung.

Das Handlungshaus Koch, Bantelmann & Paasch zu Buckau⸗Magdeburg, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt, Justizrath Lehr in Siegen, klagt gegen den Kaufmann Robert Reichling zu Siegen wegen einer Waarenforderung, mit dem Antrage, „den Verklag⸗ ten zur Zahlung von 387 sammt 6 % Zinsen seit dem 13. Oktober 1880 kostenpflichtig zu ver⸗ urtheilen und das Erkenntniß für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären“, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Königliche Kammer für Handelssachen zu Siegen, Sitzungszimmer Nr. 9, auf

den 18. März 1882, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemach Siegen, den 7. Januar 1882.

Zehrlaut, Gerichtsschreiber der Königlichen Kammer für Handelssache

[2046] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 505. Der Kaufmann L. Kirschbaum zu Al⸗ bersweiler bei Landau, vertreten durch Rechtsanmalt Dr. Rosenfeld dahier, klagt gegen die Firma Strasser und König zu Budapest, unter Berufung auf §. 24 der C. P. O. hinsichtlich der Begründung des dies⸗ seitigen Gerichtsstandes wegen Nichterfüllung eines der beklagten Firma Seitens der Klägerin ertheilten Auftrags mit dem Antrag auf Rückgabe der vom Kläger der Beklagten zur Erfüllunng des Auftrags im Jahre 1876 übersandten 1000 Stück gut erhal⸗ tener theils leinener Säcke oder auf Zahlung des Werths dieser Säcke im Betrag von 1000 ℳ, ferner

auf Rücknahme der dem Kläger im November 1879 übersandten 17 Bündel Säcke, weil diese weder an Qualität noch Quantität den seiner Zeit der Be⸗

klagten behändigten entsprachen, sowie auf Zahlung der durch die Lagerung dieser 17 Bündel Saͤcke ent⸗ standenen Lagerkosten, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die

Kammer für Handelssachen des Großherzoglichen

Landgerichts zu Mannheim auf

den 3. März 1882, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Miannheim, den 6. Januar 1882.

ichtsschreiberei des Großherzoglichen Landgerichts. 8 Frech. Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Schreinermeisters Jo⸗ hann Adam Müller in Mannheim, Klägers, ver⸗ reten durch Rechtsanwalt Selb in Mannheim, gegen Carl Mündel, Maurer von Mannheim, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, Beklagten, ist nderweiter Termin vor dem Großh. Landgerichte

zu Mannheim auf

Mittwoch, den 29. März 1882, Vormittags 9 Uhr,

estimmt, zu welchem der Beklagte mit Bezug auf

ie bereits bewirkte Zustellung der Klageschrift vom 11. Oktober 1881 (I. ö Journal vom 19. und 24. Oktober, Karlsruher Zeitung vom 19. und 22. Oktober, Deutscher Reichs⸗Anzeiger vom 20. Oktober 1881, sowie Anschlag an diesseitiger Gerichtstafel vom 21. Oktober 1881) durch den klägerischen Rechtsanwalt hiermit geladen wird. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese

Ladung bekannt gemacht.

Mannheim, den 6. Januar 1882.

Die Gerichtsschreiberei des Gr. Landgerichts. Dr. Loeb.

[1825 [18252 Bekanntmachung.

Auf Antrag der Firma Frz. Wilh. Johnen Sohn in Burtscheid wird zum Zwecke der Kraftloserklä⸗ rung eines von genannter Firma auf die Herren Schößler u. Koch in Weimar gezogenen, von diesen acceptirten und am 10. Dezember 1881 fälligen Wechsels über 320 ℳ, dessen Verlust glaubhaft ge⸗ macht worden ist, Aufgebotstermin auf—

den 13. Juli 1882, Vormittags 10 Uhr, anberaumt.

Der Inhaber des bezeichneten Wechsels wird auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung des Wechsels erfolgen wird. Weimar, am 22. Dezember 1881.

Großherzogl. S. Amtsgericht Krahmer. [2152] Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe und Erben des Polizeidistriktskom⸗ missarius und Forstkassenrendanten Gustav Schmidt in Alt Ukta, vertreten durch den Rechtsanwalt Weber hier, klagen gegen die früheren Grundbesitzer Michael und Regine, geb. Wittulski, Lochmannschen Eheleute unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage:

die Beklagten zu verurtheilen, den Klägern das Grundstück Alt Ukta Bl. 21 vor dem zuständigen Grundbuchrichter aufzulassen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und laden die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht, II., zu Sensburg auf

den 18. April 1882, V. M. 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aueszug der Klage bekannt gemacht.

Czarniecki, Sekretär,

12161]1 Oeffeutliche Zustellung. Der Peter Derr, der Alte, Ackerer, zu Klein⸗ rederchingen wohnend und Kons., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Vohsen, klagt gegen die früher in Saarburg wohnende Barbara Derr, ohne Ge⸗ werbe, Ehefrau von Johann Kriegel, nunmehr ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Kons., mit dem Antrage: auf Theilung der Nachlassenschaften der zu Klein⸗ rederchingen verlebten Eheleute Adam Derr und Johannetta Wagner, und laden die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd unter Ab⸗ kürzung der Einlassungsfrist auf 2 Wochen, auf den 8. März 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Der Obersekretär: Erren.

Oeffentliche Zustellung.

Der Rentmeister Heinrich Prein zu Callenhardt klagt gegen den Maurer Franz Keuthen aus Callen⸗ hardt, jetzt in Americga, wegen rückständiger Zinsen mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 33 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streitss vor das Königliche Amtsgericht zu Rüthen auf

den 28. März 1882, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rüthen, den 28. Dezember 1881.

Sauerland,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[2163] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Dienstknechts Friedrich Harling, Anna, geb. Heitmann, zu Bremen, vertreten durch den Rechtsanwalt L. Müller zu Verden, klagt gegen ihren Ehemann, den Dienstknecht Friedrich Harling aus Oyten, zuletzt in Lehe, wegen Ehebruchs, mit dem Antrage, die zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Ehe zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu auf den 4. April 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Verden, den 11. Januar 1882.

Dingel, 1“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Bekanntmachung.

[2186]

.Januar 1882, ist für kraftlos erklärt: Die Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 3. Januar 1866 nebst annektirtem Hypotheken⸗ buchsauszuge vom 4. desselben Monats und Lah laut welcher 1000 Thaler Darlehn ebst Prozent Zinsen auf dem Einhufengute MNr. 83 zu Sitzenroda nebst Zubehör Band II. DSeite 311 des Grundbuchs von Sitzenroda, Abtheilung III. Nr. 19, für die städtische Spar⸗ asse zu Torgau eingetragen sind. 8 Torgau, den 6. Januar 1882. Königliches Amtsgericht.

[2045] Bekanntmachung. 1

Nachbezeichnete bei uns anhängige Auseinander⸗

setzungs⸗Sachen werden unter Bezugnahme auf die

Bestimmungen im §. 24 der Gemeinheitstheilungs⸗

ordnung vom 5. April 1869, §. 24 des Erbleihregu⸗

lirungsgesetzes von demselben Tage, §. 18 des Ab⸗ lösungsgesetzes vom 15. Februar 1872, §§. 11 bis

15 des Ausführungsgesetzes zur Gemeinheitstheilungs⸗

ordnung vom 7. Juni 1821, §§. 25 bis 27 der Ver⸗

ordnung vom 30. Juni 1834, §§. 109 und 110 des

Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850 s(cfr. §§. 38

bis 41, 144 bis 148, 160 und 161 der von uns

herausgegebenen Zusammenstellung vom 1. Oktober

1869) auch §. 1 Absatz 3 und §. 28 des Gesetzes

vom 18. Februar 1880 und die §§. 186 und 187

der Deutschen Civil⸗Prozeß⸗Ordnung hierdurch öffent⸗

lich bekannt gemacht und alle noch nicht zugezogenen und unbekannten, mittelbar oder unmittelbar Be⸗ theiligten, welche ein Interesse bei denselben zu haben vermeinen, aufgefordert, innerhalb fünf Wochen vom

Tage der letzten Einrückung dieser Bekanntmachung

an gerechnet, bei dem Kommissarius der Sachen,

Regierungs⸗Assessor Hellweg hierselbst, oder bei uns,

spätestens aber in dem auf

Montag, den 20. März 1882,

1 8 Vormittags 10 Uhr,

in unserem Geschäftslokale, Rheinstraße 15 hierselbst,

vor dem Regierungs⸗Supernumerar Reichert anbe⸗

raumten Termine mit ihren Ansprüchen sich zu mel⸗ den, widrigenfalls sie die Auseinandersetzung selbst gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen spä⸗ teren Einwendungen dagegen werden gehört werden:

1) Ablösung der den Gemeinden Bergebersbach und Straßebersbach inkl. Neuhütte im Dillkreise in der Gemarkung Rittershausen zustehenden Weide⸗ berechtigung,

2) Ablösung der von den Hausbesitzern zu Eisem⸗ roth, Tringenstein, Wallenfels, Oberndorf und Uebernthal im Dillkreise an die evangelische Pfarrei in Eisemroth zu entrichtenden Hafer⸗ abgaben,

Ablösung der an die katholische Pfarrei und Küsterei in Rotzenhahn im Oberwesterwaldkreise von den Hausbesitzern der Kirchspielsgemeinden

Saargemünd, den 10. Januar 1885.

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts, vom 8

4) Ablösung der der Freiin Marie von Schütz⸗ Bechtolsheim zu Camberg obliegenden Kirchen⸗ atlast von Montabaur im Unterwesterwald⸗ reise,

5) Ablösung der dem Förster zu Wied obliegenden Verpflichtung zur baulichen Unterhaltung des Pfarrhauses zu Villmar im Oberlahnkreise, Ablösung der mit den nachbenannten Häusern zu Kirberg im Unterlahnkreise als: 1) dem Oranischen Hofhause, 2) dem Usingen'schen Amthaus, 3) dem Strobel’'schen Haus, 4) dem Rudi'schen Haus, 5) dem von Specht'schen

Hause⸗ 6) dem Rentmeister Henk’s Haus, 7) dem Kaisers Amtshaus verbundenen und gegenüber der Gemeinde Kirberg zustehenden Holzberech⸗ tigungen, Ablösung des der Gemeinde Niederhofheim im Landkreise Wiesbaben in der Gemarkung Kelk⸗ 8 des Obertaunuskreises zustehenden Hüͤtungs⸗ rechts.

Wiesbaden, den 6. Januar 1882.

1 Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Mollier.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. 8 [1965] 8 Am Montag, d. 23. Januar, von Morgen 9 ½ Uhr an sollen im Bürwenig'schen Lokale zu Strelitz öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden: I. Aus der Oberförsterei Strelitz. 1) Begänge Godendorf, Drewin und Strelitz. 3 1000 Stück kiefern Schneide⸗ und Bauholz. 2) Begang Fürstensee. 350 Stück dergleichen. 3) Begang Goldenbaum. 200 Stück dergleichen. 4) Begang Dabelow. 150 Stück dergleichen. II. Aus der Oberförsterei Wildpark. 1) Begang Serrahn. 355 Stück kiefern Schneide⸗ und Bauholz, 100 birkene Nutzenden. 2) Begang Dianenhof. 154 Stück kiefern Schneideholz. 3) Begang Herzwolde. 40 Stück dergleichen, 10 Stück eichen Nutzhollz. Die resp. Unterförster und Revierjäger, mit dem speziellen Nachweis der Hölzer beauftragt, werden auf rechtzeitige Bestellung Verkaufslisten vom 20. d. M. an abgeben. Strelitz und Neustrelitz, den 10. Januar 1882. Oberförster Wentzel. Forstmeister von Kamptz.

[1982] Oberschlesische Eisenbahu.

Die Lieferung von: ““

a. 10 Stück Güterzug⸗Lokomotiven mit 3 Achsen,

von denen die hintere Laufachse ist, nebst Tendern und einem Satz Reserveachsen für die Lokomotiven, 15 Stück Güterzug⸗Lokomotiven mit 3 unter⸗ einander gekuppelten Achsen nebst Tendern und einem Satz Reserveachsen für die Loko⸗ motiven und Tender

soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben

werden. Die Offerten sind mit der Aufschrift:

„Offerte auf Lieferung von Lokomotiven“ ver⸗

sehen bis zum Submissionstermine am Freitag,

den 27. Januar d. J., Vormittags 12 Uhr, versiegelt und portofrei an das diesseitige maschinen⸗ technische Bureau hierselbst einzureichen, wo diesel⸗ ben in Gegenwart der persönlich erschienenen Sub⸗ mittenten eröffnet werden. Später eingehende Offer⸗ ten bleiben unberücksichtigt. Die Lieferungs⸗Bedin⸗ gungen nebst Zeichnungen liegen im vorbezeichneten

Bureau zur Einsicht aus, auch können daselbst Ko⸗

pien derselben gegen Erstattung der Kopialien von

5 entnommen werden. 1“

Breslau, den 10. Januar 1882.

Königliche Direktion.

&

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. Die in den diesseitigen Werkstätten im Laufe des Jahres 1882 sich ergebenden Materialienabfälle, als: Eisenguß⸗, Schmiedeeisen⸗, Stahl⸗, Kupfer⸗ und Messingschrott, alte Radreifen, Abfälle von Leder, Gummi und Wagentuch, Glatscheibenstücke u. a. m. sollen in öffentlicher Submission verkauft werden.

Offerten hierauf sind versiegelt, frankirt und mit der Aufschrift: „Offerte auf Ankauf alter Werk⸗ stätten⸗Materialien pro 1882“ versehen, bis zum 18. Januar 1882 an unser maschinentechnisches Bureau hier einzureichen, woselbst die Eröffnung derselben am darauf folgenden Tage, Vormittags 11 Uhr, in Gegenwart der erschienenen Interessenten erfolgen wird. Die Verkaufs⸗Bedingungen nebst Massen⸗Ver⸗ zeichniß sind bei dem Kanzlei⸗Vorsteher Peltz hier⸗ selbst einzusehen, können auch gegen Zahlung von 50 pro Exemplar von dem Genannten bezogen werden. Elberfeld, den 3. Januar 1882. 1“

Königliche Eisenbahn⸗Direktion. 1

[1967] Submission. „Für das Brandenburgische Pionier⸗Bataillon Nr. 3 sind 8 beschaffen:

250 Paar Lederhandschuhe, ca. 400 m blaue Futter⸗ leinwand, 1150 m Futtercallicot, 3100 m Drillich, 1300 m Unterhosen⸗Callicot, 2 m schwarzes Leder⸗ tuch, 5 m Steifleinen, 12 m Gummidrell, 30 m Futterboy, 800 m weiße Hosenleinwand, 550 m roth⸗ gestreifter, 2200 m blaugestreifter Hemdencallicot zu 75 resp. 84 cm Breite, 200 m silberne und 7 m goldene Tressen, 1 Garnitur silberne Kantillen, ferner 205 m gelbe und rothe Nummerschnur, 5 Dtzd. brit.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. II.

8 ——

zu entrichtenden Frucht⸗ und Geldabgaben,

““

Auszeichnungs⸗Knöpfe für Sergeanten, 6 Dtzd. brit. und 1 Dtzd. tomb. desgl. für Gefreite,

70 Dtzd. brit. und 2 Dtzd. tomb. Taillen⸗ resp. Nummerknöpfe, 1330 Dtzd. zinnerne Hosen⸗ und 86 Dtzd. kleine resp. große Hornknöpfe, 180 Dtzd. Haken, 170 Dtzd. Oesen, 1250 m Unterhosenband, 40 Dtzd. Hosenschnallen, 410 Mützenkokarden für Feldwebel resp. Gemeine, 600 Dtzd. hölzerne Knopf⸗ 81 9* Dtzd. Hemden taöpfe

nternehmer wollen ihre Offerten verschlossen mit der Aufschrift: 1

„Submission auf Lieferung von

1 Militär⸗Effekten“ bis zum 28. Januar er., Nachmittags 2 ½ Uhr, unter Beifügung von Proben an die unten genannte Kommission einsenden. Die Eröffnung dor Offerten erfolgt zur genannten Zeit im Schulsaale der hie⸗ sigen Brückenkopfskaserne. Lieferung, mit welcher sich jeder Unternehmer schrift⸗

sicht im Büreau des obengenannten Bataillons aus, können auch gegen Erlegung von 1 Kopialien abschriftlich bezogen werden. Torgau, den 10. Januar 1882. Die Bekleidungs⸗Kommission des Branden burgischen Pionier⸗Bataillons Nr. 3.

12188]

Berlin Anhalter Eisenbahn⸗Aktien.

wir uns hierdurch bereit, in der auf:

1 Montag, den 23. Januar cr. einberufenen außerordentlichen General⸗Versammlung der Berlin Anhalter kostenfreie Vertretung derjenigen Aktionäre zu über⸗ nehmen, welche die von der Königlichen Staats⸗ Regierung gemachte Offerte, nämlich:

sols zahlbar, zu erwerben“ annehmen wollen.

Wir ersuchen zu diesem Zwecke die betreffenden Aktien ohne Dividendenscheine resp. Depot⸗ scheine der Reichsbank, letztere unter Hinzufügung einer beglaubigten Blanco⸗Vollmacht uns spätestens bis zum

20. Januar a. c. einsenden zu wollen.

Der Umtausch der bei uns folgt im Annahmefalle s. Zt. durch unsere Vermittelung.

Berliner Handels⸗Gesellschaft.

deponirten Aktien er⸗ gleichfalls kostenfrei

Verschiedene Bekanntmachungen.

[1968] Bekanntmachnng. Vom 1. April d. J. ab soll im hiesigen Kreise zur Verwaltung der Provinzial⸗ und der Kreis⸗

chausseen ein 18 8 Kreisbaumeister

angestellt werden.

als Dienstaufwands⸗Entschädigung der Betrag von 1200 jährlich festgesetzt. Die übrigen Bedin⸗ gungen der Anstellung liegen in unserem Bürcau⸗ zur Einsicht aus. Qualifizirte Baubeamte werden aufgefordert, ihre Meldungen unter Beifügung ihrer 8 uns bis zum 15. Februar d. Is. einzu⸗ reichen.

Gumbinnen, den 10. Januar 1882.

Der Kreisansschuß. [1969] „Bekanntmachung.

Hülfskassen für Beamte der Deutschen Reichs⸗ Post⸗ und Telegraphen Verwaltung (früher Bothe sche Kassen).

Nachdem zu den Beschlüssen der am 30. Jun 1881 abgehaltenen ordentlichen Generalversammlung der Kassenmitglieder nunmehr die staatliche Ge⸗ nehmigung ertheilt worden ist, können innerhalb der nächsten sechs Monate auch diejenigen Be⸗ amten und Unterbeamten der Reichs⸗Post⸗ und Te⸗ legraphen⸗Verwaltung, welche zwar länger als fünf Jahre pensionsberechtigt angestellt sind, jedoch das vierzigste Lebensjahr noch nicht überschritten haben, in die Pensions⸗Zuschußkasse aufgenommen

werden.

Aufnahmeanträge sind an den Kassenverwalter, Herrn Telegr.⸗Direktionsrath z. D. Sarre hierselbst, SW., Möckernstr. 73, zu richten, welcher auch For⸗ mulare zu dem beizubringenden Geburts⸗ bezw. ärzt⸗ lichen Atteste verabfolgt.

Mit dem 12. Juli d. J. geht für diese Anmeldungen zu Ende.

Berlin, den 13. Januar 1882.

Der Aufsichtsrath.

[20553 Beschäfte-Ueberfich Geraer Bank.

8 Activa. bööö——— Wechsel 8 ͤ1116““ vmnemhee62* Debitoren..

Aktienkapital Depositen. Accepte

511,799 2,497,109 743,695 698,263

8,405,215

6,600,000 1,791,029 2,332,469 Kreditoren 1,091,407 Reservefond . ö“ 551,186 8* 55,000 Reserve für rückständige Banknoten. 7,870 Gera, 31. Dezember 1881. Die Direktion.

Redacteur: Riedel.

Berlin: Verlag der Expedition (Kess el) Druck: W. Elsner.

Fünf Beilagen

Passiva.

0 Dtzd.

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats

8*

Berlin, Freitag, den 13. Januar

Anzeiger.

1882.

brit. und 6 Dtzd. tomb. Waffenrocks⸗Knöpfe, je

Deutsches RNReich. Uebersicht

über die von den Rübenzucker⸗Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rübenmengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Dezember 1881.

chen

l der im Bekricb

Za befindl Rübenzucker⸗Fabriken.

steuerte Rüben⸗

Einfuhr vom Zollauslande.

Ausfuhr nach dem Zollauslande (mit und ohne Steuerrückvergütung).

Raffinirter Zucker

Ver⸗ Rohzucker aller Art

Melasse aller Art

Raffinirter Zucker Rohzucker Melasse aller Art

und Syrup

aller Art und Syrup

1 1

5⁵ Niederlagen.

.

auf

en freien

auf Niederlagen.

menge.

Verkehr.

unmittelbar d

in den freien

auf Niederlagen. unmittelbar in den freien

unmittelbar

in

2 18 5 F

5F

aller Art

eien ier

unmittelbar Niederlagen. unmittelbar Verkehr. aus Niederlagen. unmittelbar aus dem fre Verkehr aus Niederlagen.

aus dem fr

=

8

Die Bedingungen der

1

100 kg

D0.

98 2, 2p*

O68

—92 aus dem freien

2 8 98 8 . sp 2— 88 8 5* 2

8

lich einverstanden zu erklären hat, liegen zur Ein⸗

In Folge verschiedener Aufforderungen er klären

Eisenbahn⸗Gesellschaft die

die Bahn gegen eine 6 % Rente, in 4 % Con⸗

I. Preußen. ) Provinz Ostpreußen.. 2) Provinz Westpreußen.. 3) Provinz Brandenburg ) Provinz Pommern. 11“ 44* Vror ) Provinz Sachsen, einschl. der Fürstlich Schwarzburgi⸗ 8 TeSNSease11“”“ stceien 9) Provinz Hannover 1 u“ 10) Provinz Westfalen. 11) Provinz Hessen⸗Nassau 1A4““ AX“ 8

8 82 2-0 8 S00 NCUo

238

511 962

401 693 910 359 985 897 27 233 140 935 4 15 930 433 364 25 8 1 990 074 661 393 692

5 844 377 16 22 073 111 840 33 577 82 972 1 038 649 10 561 31 943 78 402 8 346 73 420 6 593 260

9 494

262 279 10 058 16 988

SSS. I

oꝗGn

130 108 185 831 3 176

2 798 537 2 423 348 50 000

1 491 601 82 123 4 075 594 29 379 868 697 831 634 296 19 057 860 968

5 840 8 8

648 749 3 503 726 643 291

Summa I.

c11A1A2XA2X“ 1““ ö11“ IV. Württemberg öiAA*“ 116“*“ E XX“”“ VIII. Thüringen, einschl. der (e Sächsi⸗ b schen Aemter Allstedt und Oldisleben. öI1*“

X. Braunschweig

4*“* ““ ö“”

611 974 11 084 713 63 249 13 288

60 797 4 169

241 107 3 410 56 725 52 114

944 69 957 229

197 006 9

409 212 418 36 05 .

9 521 2 15 020

80 00 S

1 1 1 321

59

3

8ꝑ— Crde S 11288

0‿

20 199 —12 8 4975

174 360

4 532

6 938 203 Je7 213339 1661 205

1 032

1 000 kec 212 24 761

11 547

237

144 698

Ueberhaupt Hierzu: in den Vormonaten August bis November 1881

* 36 630 667

620 709 1 226 569

51 531 503 312

8 674 35 271 158 341 434 214

65 403 13 997 264q—203 265

756 931

57 401 127 110580571

170 040 Rhvr 1 466 867

178 892 910 574

150 822] 1 831 933 427 504 9 552 002

Zusammen August bis Dezember 1881

*46 580 384

In demselben Zeitraum des Vorjahres

1 847 278 5 497 732

167 015]⁄8 469 485 74 827 351 301

554 843 464 485

50 627 931 960 196

944 824

Abgeändert in Folge nachträglich eingegangener Berichtigungen.

Berlin, im Januar 1882. 88

gaiterliches sleiittsver Amt.

1 849 56272 1 402 749

167981698 1139430988

578 326 11 383 935 32 299 7 820 117

1 089 466 527 163

Für denselben ist ein Gehalt von 2400 und

AAiichtamtliches.

Preußen. Berlin, 13. Januar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (23.) Sitzung setzte der Reichstag die erste Berathung des von dem Abg. Windthorst eingebrachten Gesetzentwurfs fort, betreffend die Aufhebung

des Gesetzes über die Verhinderung der unbe⸗

fugten Ausübung von Kirchenämtern vom 4. Mai 1874, fort. Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, mit Unrecht habe der Minister gestern der Fortschrittspartei vorgeworfen, daß sie in Bezug auf die Unfallversicherung gleich dem Reichs⸗ kanzler ihren Standpunkt verändert habe. Im Gegentheil, der von der Fortschrittspartei unterstützte Antrag decke sich vollständig auch in Bezug auf die Zwangsversicherung mit seinem Antrage in der vorigen Session. Der Minister tadele also die Fortschrittspartei, ohne ihre Anträge zu kennen. Nicht die Aenderungen der Ansicht habe der Abg. Virchow gestern dem Reichskanzler vorgehalten, sondern den Umstand, daß, während der Kanzler seine An⸗ sichten wechsele, der Kanzler anderen, welche demselben in diesen Wandlungen nicht folgen könnten oder überhaupt andere Ansichten hätten, Fraktionsinteressen und dergleichen vorwerfe, während der Kanzler allein glaube, auf dem Standpunkt der salus publica zu stehen. Wenn nur der Reichskanzler den Ausspruch des Ministers von Boetticher beherzigen wolle, daß, wer in der Frage der Unfallversicherung nichts mehr glaube lernen zu können, noch nicht den Anfang im Verständniß ge⸗ macht habe; alsdann würde man den Gegnern der Kanzler⸗ projekte auch nicht so heftige Vorhaltungen machen können. Er (Redner) habe geglaubt, daß man vom Tische des Bundes⸗ raths nicht antworten wolle, weil der Reichskanzler wegen seiner Krankheit keine Instruktion ertheilt habe. Eine Be⸗ lehrung hätte sich der Minister von Boetticher doch auch durch die Lektion der stenographischen Berichte verschaffen können. Die Erklärung über die Stellung des Bundesraths, daß derselbe gehört werden müsse, ehe die Regierung ihre Stellung zu den Gesetzen nehme, sei neu. Der Minister habe sich mit einer gewissen Bonhomie auf den Standpunkt gestellt, sich hier be⸗ lehren lassen zu wollen. Derselbe habe dabei erklärt, daß er sich zu dem Antrage nicht äußern könne, weil der Bundesrath sich über denselben noch nicht schlüssig gemacht habe. Warte der Reichskanzler dann darauf, was der Bundesrath beschließe, so würde derselbe sich nur zum Sprachrohr des Bundesraths machen. Diese Stellung wäre anzuerkennen, wenn der Reichskanzler sie konsequent durchführen und nicht alle Augen⸗ blicke Fragen anregen würde ohne Autorisation des Bundes⸗ raths, ja ohne Autorisation Sr. Majestät des Kaisers, wie z. B. die Frage wegen Verlegung der Reichsregierung von Berlin

Der Präsident ersuchte den Redner doch bald zu dem An⸗ trage Windthorst zu kommen.

Der Abg. Richter erklärte, er halte sich für berechtigt, das politische Prinzip, welches der Minister von Boetticher gestern hier aufgestellt habe, zu diskutiren.

Der Präsident bemerkte, er habe auch nur einen Wunsch ausgesprochen. 1 ,

8er Abg. Richter bedauerte, daß er diesem Wunsche nicht mehr entsprechen könne, als es die Sache zulasse. Seiner Zeit habe der Kanzler in diesem Hause das Projekt des Ta

baksmonopols besprochen, zur Verwunderung des neben ihm sitzenden preußischen Ministers. Als im vorigen Jahre hier nach dem Stande dieses Projekts gefragt sei, habe der Minister von Boetticher wie heute erklärt, der Bundesrath habe sich darüber noch nicht schlüssig gemacht. Gleichwohl habe die Botschaft wieder das Tabaksmonopol als Grundlage hinge⸗ stellt. In der neulichen Debatte aber habe der Staatssekretär Scholz wieder darauf verwiesen, daß dem Bundesrath noch keine Vorlage gemacht sei. Derart werde der gute Bundes⸗ rath als Coulisse diplomatisch verwerthet vom Kanzler und vorgeschoben, je nach dem der Kanzler etwas zur Sprache zu bringen wünsche, während der Kanzler „sonst ganz unab⸗ hängig vom Bundesrath seine Ansichten proklamire. Alle irgendwie Zweifelhafte sollten nach dem Schweigen der Regierung übder den Antrag der Aufhebung des Ge⸗ setzes vom Jahre 1874 zustimmen. Das Gesetz von 1874 gebe der Regierung Vollmachten, habe also nur insofern Werth, als die Regierung davon Gebrauch mache. Während die Regierung sich über die Fortdauer ihrer Vollmachten aber derart ausschweige beim Sozialistengesetz habe sie die Nothwendigkeit solcher Vorlagen selbst betont, ohne daß auch nur ein solcher Antrag vorgelegen habe, könne man als⸗ dann eine solche Vollmacht länger bestehen lassen? Die Regierung beweise die Nothwendigkeit der Fortdauer des Gesetzes in keiner Weise. Warum wolle man denn ein solches Ausnahmegesetz für Exekutionen bestehen lassen, welches noch über das Sozialistengesetz hinausgehe? Daß die An⸗ nahme des Antrages Windthorst der Regierung keinen Gefallen erzeige, beweise die Haltung der der Regierung besonders nahestehenden konservativen Parteimitglieder. Unter allen Parteien bestehe die Ansicht, daß das Gesetz nur im äußersten Nothfall angewendet werden müsse. Es liege in der Macht der Regierung, wie sie es handhaben wolle, deshalb müsse man gerade von der Regierung hören, ob sie diese Voll⸗ macht noch gebrauche. Schweige sie, so sei man berechtigt zu glauben, daß das Gesetz unnöthig sei. Ob man der Regierung durch die Unterstützung des Centrums einen Gefallen thue, sei mindestens zweifelhaft; sicher aber sei, daß man mit Annahme des Antrags den Handel der Regierung mit der Reichspartei resp. dem Abg. von Kardorff ver⸗ derbe, gegen Schutzzölle und sozialpolitische Konzes⸗ sionen kirchenpolitische Abschlagszjahlungen zu gewähren und den Handel wolle er (Redner) allerdings verder⸗ ben! Man solle in öffentlichen Versammlungen nicht prokla⸗ miren, eine Revision der Maigesetze müsse erfolgen, denn das sehe zu sehr diktatorisch aus; soweit wie der Abg. von Forcken⸗ beck in Oels sei er nie gegangen. Nicht aus Liebe zu dem Abg. Windthorst oder zum Reichskanzler stimme seine Partei für Annahme des Antrages; wie er auch glaube, daß die zur Zeit bestehende Freundschaft zwischen dem Kanzler und dem Abg. Windthorst nicht langen Bestand haben werde. In Bezug auf die Revision der Maigesetze befinde er sich allerdings mit seinem Freunde Virchow auf demselben Standpuntt. Aufrecht er⸗ halten wolle seine Partei, was ihrem positiven Programm entspreche, abstreifen nur was die besondere Kampfmethode des Kanzlers in einer seiner (des Redners) Partei innerlich fremden Weise in die Gesetzgebung gebracht habe. Aufrecht erhalten wolle

viduums, die Freiheit der einzelnen Kirchengemeind

die Fortschrittspartei vor Allem die Freiheit des Indi⸗ b gegenwärtig

der niederen Geistlichkeit gegen die höhere. Nicht blos erhaltend, sondern erobernd wolle seine Partei in dieser Richtung auftreten, z. B. durch bürgerliche Ordnung des Be⸗ gräbnißwesens, durch größere Befreiung der Kirchengemeinden den Synoden und dem Episkopat gegenüber. Nicht wie der Abg. von Hammerstein meine, wolle der Abg. Virchow die Dogmen durch Staatsgesetze regeln, nur solle, wenn es sich um das Rechtsgebiet des Staates handele, die Selbständigkeit des Staates dadurch nicht behindert werden, daß eine Kirche etwas, was zum äußeren Rechtsgebiet gehöre, als in das Dogma fallend erkläre. Nicht die Glaubensfreiheit wolle der Abg von Saucken in der vom Abg. von Hammerstein zitirten Rede antasten, sondern, wie es dort heiße, die Freiheit des Indivi duums gegen Priesterherrschaft und blinden Autoritätsglauben vertheidigen. Er wolle für die Anforderungen des Staates nicht Verhandlungen mit Rom beeinflussend wirken lassen, wie dies selbst der Abg. Hobrecht vertreten habe. Dieser falsche Weg habe 1878 seinen Anfang genommen. Wolle man im Staate auf die Anschauungen der katholischen Bevölkerung Rücksicht nehmen, so seien die Abgeordneten katholischer Wähler für seine Partei allein die legitimirten Vertreter. Für die For⸗ derung einer Gesandtschaft beim römischen Stuhl werde seine Partei keine Geldmittel bewilligen. Was ihm bei der Kirchengesetzgebung innerlich fremd sei, sei Folgendes: Soweit sich eine Macht auf äußere Mittel stütze, könne man sie auch mit äußeren Mitteln wirksam bekämpfen, gegen die geistige, auf Ueberzeugungen beruhende Macht aber seien äußere Mittel unwirksam. Das verkenne der Reichs⸗ kanzler auf allen Gebieten der innern Politik. Im Oktober 1873 sei die Anregung zum Gesetz vom 4. Mai 1874 im Abgeordnetenhause zuerst zur Sprache gebracht, und er sei es gewesen, der dessen Tragweite damals scharf gekennzeichnet habe. Die vom Kanzler ausgehenden Maßregeln zur Besei⸗ tigung des Kulturkampfes seien es gerade, welche denselben vergiftet hätten; der Kampf sei für den Kanzler lediglich’ein Machtfrage, für die Fortschrittspartei eine Kulturfrage. Niemand aus seiner Partei würde heute das Gese prolongiren. Je mehr die Gefahr wachse, daß das Systen diskretionärer Gewalten zu politischen Zwecken ausgenutz werde, um so mehr müsse sich auch die Haltung des Reichstags diesem System gegenüber modifiziren. Die Verhältnisse, die Gesetzgebung seien anders geworden, die Maigesetzgebung sei revidirt worden, und das gerade an eine Stelle, zu deren Ausführung das 1 von 1874 nothwendig gewesen sei. Am meisten sei das Gesetz angewandt worden durch Ausweisung von Geistlichen, welche Pfarreien einzelne Amtshandlungen vorgenommen er Solche Vertretung habe gerade das Juligesetz von 1880 für erlaubt erklärt. Gerade hierdurch sei der Widerstand der Nichterfüllung der Anzeigepflicht dem Klerus auf das Aeußerst erleichtert und die praktische Bedeutung des Gesetzes von 187. am meisten eingeschränkt worden. Das Gesetz habe nur die Vornahme positiver Amtshandlungen im Widerspruch mit den Maigesetzen verhindern wollen, nicht die Erfüllung der Anzeigepflicht erzwingen. Soweit es auf die Bischöfe an⸗ gewendet worden, hätten sich die Verhältnisse geändert. Der Reichskanzler habe am 3. November erklärt, daß er sich in den höflichsten und freundschaftlichsten Beziehungen zum Inhaber des päpstlichen Stuhles befinde. M

in vakanten hätten