1882 / 103 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

nicht auf Ihre Gegner. Möge es Ihnen gelingen, auch diese Feinde zu überwinden, wie Sie schon so manche zu des Vaterlandes Wohl überwunden haben; mögen Sie Ihre Pläne zu Deutschlands innerer Kräftigung und Wohlfahrt durchsetzen! Indem wir Gott bitten, daß er Ihnen hierzu Gesundheit und Ausdauer verleihen möge, verbleiben wir Ew. Durchlaucht treuergebene Tabackbauern aus Klingen. b (Folgen die Unterschriften.) In einem Artikel der Augsburger „Allgemeinen Zeitung“ über „die parlamentarische Lage“ lesen wir: Es liegt durchaus in den Grenzen der Möglichkeit, daß auch das Tabackmonopol allmählich größeres Entgegenkommen bei seinen jetzigen Gegnern findet. Wie man auch über dasselbe denken mag, jedenfalls ist das Monopol mehr eine Frage der Technik und der Besteuerungs⸗ form, als des politischen Prinzips. Die liberale Partei als solche hat keine Veranlassung, ihre Anhänger auf die Annahme oder Ver⸗ werfung des Projekts zu verpflichten, und es wäre unseres Erachtens ein Fehler, der sich ebenso wie die früheren durch immer größere Verwirrung des Parteiwesens rächen würde, wenn sie es thun wollte. Könnte irgend ein taktischer Grund von entscheidender Wichtigkeit für ein solches Verfahren geltend gemacht werden, so läge die Sache anders. Gewiß darf eine Partei aus solchem Anlaß strenge Disziplin unter ihren Angehörigen fordern. Aber einen solchen laktischen Grund vermögen wir in diesem Falle nicht zu sehen. Vielmehr würde die Partei dadurch, daß sie das Monopol als Parteifrage behandelt, nur immer tiefer in unfruchtbare Negation verfallen. Die nationalliberale Partei hat sich, um diesem Vorwurf zu entgehen, mit Recht vorgesetzt, einen positiven Steuerreformplan aufzustellen. Ob es ihr besser ge⸗ lingen wird, die enormen Schwierigkeiten eines solchen Unternehmens zu überwinden, als es der Regierung gelungen ist, muß dahin gestellt bleiben. Immer wird, wenn man einmal die Nothwendigkeit neuer Steuern einräumt, der Taback ein Gegenstand bleiben, der in erster Linie Rücksicht verdient. Jede höhere Besteuerung des Tabacks als die jetzige wird aber von der großen Masse der Tabackinteressenten, nämlich von den kleinen Fabrikanten, als eine langsame Abschlach⸗ tung 1e der sie das Monopol mit einer billigen Entschädigung orziehen. 1 Das Centralblatt für die Textilindustrie“ ließt eine Uebersicht über die Lage der Textilindustrie in Elberfeld Ende 1881, wie folgt:

Im Ganzen darf der Rückblick auf das verflossene Jahr in geschäftlicher Beziehung den Elberfelder Platz befriedigen. Waren auch nicht alle Zweige der industriellen Thätigkeit von glänzenden Erfolgen begleitet, so konnten doch die meisten sich einer

usreichenden Beschäftigung erfreuen, und daß auch dem Arbeiter⸗ tande Gelegenheit zu Verdienst in genügendem Maße geboten war, rgiebt sich aus dem erfreulichen Umstande, daß die Einlagen bei der Elberfelder Sparkasse im Laufe der letzten drei Quartale des ver⸗ gangenen Jahres eine Zunahme von 192 500 erfahren haben. Eüg its

Reichstags⸗Angelegenheiten. Nach einer Meldung des „W. T. B.“ ist der Reichstags⸗ Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Abt (Centr.) in Passau gestorben.

9 Statistische Nachrichten. Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ mts sind in der 16. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 23,7, in Breslau 29,8, in Königsberg 31,6, in Cöln 29,8, in Frankfurt a. M. 23,4, in Hannover 28,4, in Cassel 37,6, in Magdeburg 21,6, in Stettin 26,5, in Altona 23,2, in Straßburg 30,7, in Metz 26,4, in München 34,8, in Nürnberg 35,4, in Augsburg 37,1, in Dres⸗ den 27,5, in Leipzig 21,7, in Stuttgart 22,6, in Braunschweig 31,9, in Karlsruhe 33,0, in Hamburg 28,4, in Wien 38,7, in Budapest 40,0, in Prag 37,2, in Triest 27,0, in Krakau 36,6, in Basel 32,8, in Brüssel 27,4, in Amsterdam 25,7, in Paris 30,4, in Kopen⸗ heagen 33,3, in. Stockholm 20,4, in Christiania 25,2, in St. Peters⸗ urg 45,2, in Warschau 41,8, in Odessa 31,6, in Bukarest 23,4, in Rom —, in Turin 26,0, in Madrid 59,7, in London 21,1, in Glas⸗ ow 26,7, in Liverpool 27,0, in Dublin 36,3, in Edinburg 21,7, in Alexandria (Egypten) 34,8k,. Ferner aus früheren Wochen: in ew⸗York 30,0, in Philadelphia 26,2, in Chicago 24,8, in St. ouis 22,5, in Cincinnati 21,8, in San Franzisko 28,2, in Kalkutta

6,8, in Bombay 32,7, in Madras 38,3. Beim Beginn der Berichtswoche herrschten in den meisten deutschen Beobachtungsorten nördliche und nordwestliche, in München westliche Luftströmungen, die in mittel⸗ und westdeutschen Stationen bis nach Ost umliefen. Aber schon am 17. ging der Wind ziemlich aallgemein nach Südwest und blieb bis zum 21. aus dieser Richtung ehend, an welchem Tage sich an den ost⸗, nord⸗ und mitteldeutschen Stationen nordwestliche, in Karlsruhe nordöstliche Windrichtungen wieder geltend machten. Nur in München blieb Westwind bis zum Schluß der Woche vorwiegend, ging dann, wie auch in Karlsruhe, an demselben Tage nach Ost, an den Mittel⸗ und Weststationen nach Südost. Die Temperatur der Luft war im Anfange der Woche eine niedrige und rief Nachtfröste in Bremen und Konitz hervor. Bald stieg jedoch die Luftwärme und überstieg an den meisten Stationen die normale. Niederschläge waren häufig, doch meist nicht ergiebig. Der beim Wochenbeginn niedrige Druck der Luft war mehrmaligen Schwankungen ausgesetzt. Der Barometer erreichte in der 8 Wochenhälfte einen hohen Standpunkt, den er aber bis zum Schluß

er Woche nicht behaupten konnte. 1 In der Berichtswoche gestaltete sich die Sterblichkeit in den meisten Großstädten Europas etwas günstiger, nur aus dem Norden und aus dem Westen werden mehrfach 2 Sterblichkeitsziffern gemeldet. Für die deutschen Städte sank die allgemeine Sterblichkeits⸗ verhältnißzahl auf 27,5 (von 28,2 der Vorwoche pro Mille und Jahr). Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit wurde eine geringere. Von 10 000 Lebenden starben pro Jahr 83 Kinder

unter 1 Jahr, gegen 93 der Vorwoche, in Berlin 66 gegen 76.

Unter den Todesursachen haben Masern, Scharlach, Keuchhusten, Darmkatarrhe der Kinder und entzündliche Prozesse der Athmungs⸗ organe (letztere besonders in Süddeutschland) weniger, Diphtherie, Kindbettfieber und Pocken wieder mehr Todesfälle veranlaßt. Masern herrschen in Darmstadt, München, Paris, London, Manchester, Edin⸗ burg, Kopenhagen noch in großer Ausdehnung, in Breslau, Berlin, Barmen, Wien werden sie seltener. Das Scharlachfieber zeigt in Nürnberg, München, Cöln, Barmen, Wiesbaden, Wien, St. Peters⸗ burg eine Steigerung, in Berlin, Bamberg, Erfurt, Elberfeld, Frank⸗ furt a. M., Offenbach, Pest eine Verminderung der Sterbefälle. Diphtherie gewann in Berlin, München, Chemnitz, Königsberg, Danzig, Stettin, Hamburg, Hannover, Barmen, Offenbach, Paris, St. Petersburg, Warschau, Turin wieder mehr an Ausdehnung, wäh⸗ rend in Elbing, Frankfurt a. M., Wien die Zahl der Sterbefälle er⸗ blich, in Dresden und London nur ein wenig kleiner wurde. Typhöse ieber kamen nur in Eisenach, London und Pest häufiger vor. Todes⸗ lecktvphus wurden seltener, aus St. Pe

lle an tersburg kamen 16,

aus Krakau 4, aus pershn 9. Malaga je 2, aus Königsberg.

Danzig, Posen, Beuthen O.⸗S., Triest, Valencia, Saragossa, Gra⸗ nada je I zur Meldung. Todesfälle an Darmkatarrhen der Kinder waren nur in Breslau, Straßburg, Paris, St. Petersburg häufiger. Auch Todesfälle an Keuchhusten waren meist seltener, gesteigert war die 2 der Opfer nur in Bremen, Cöln und Karlsruhe, vermindert

in lin, Braunschweig und London. Pocken gewannen in Wien,

Pft. Krakau, London, Paris, Warschau wieder an Ausdehnung, in

t. Petersburg und Prag zeigten 2942 beschränkter Zahl. Ver⸗

einzelte Pockentodesfälle werden aus f, Rotterdam, Thristiania,

Bukarest und Saragossa gemeldet. Aus deutschen Städten kamen 10

Todesfälle zur Anzeige, davon entfielen auf Essen 4, auf Beuthen O.⸗S., Bamberg, Berlin, Leipzig, Straßband, Darmstadt je 1.

Neue Pockenerkrankungen wurden nur aus den Re⸗ gierungsbezirken Trier und Königsberg gemeldet.

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die für den Export bestimmt sind, da

Nach den amtlichen Answeisen waren wie in den beiden Vor⸗ jahren auch im verflossenen Jahre 1881 die Einlagen in den 86 in Böhmen bestehenden Sparkassen höher als die Rückzahlungen, während in dem Zeitraume von 1873— 78 regelmäßig das umgekehrte ungünstigere Verhältniß zu verzeichnen war. Dieser erfreuliche Um⸗ schwung sei um so bedeutsamer, als gerade im den letzten drei Jahren fast alle Sparkassen ihren Zinsfuß herabgesetzt hätten, so daß große Kapitalien denselben entzogen und anderweitig fruchtbringender angelegt worden seien. Da trotzdem die Summe der Einlagen in den letzten

drei Jahren progressiv steige, so weise dieses Resultat jedenfalls auf

den steigenden Sparsinn der Bevölkerung, wie überhaupt auf die fort⸗ schreitende Besserung der volkswirthschaftlichen Verhältnisse in Böhmen. Die Zahl der Einleger war um 18 022 (im Vorjahre um 18 089) höher, als jene der Rückfordernden, demzufolge sich auch die Ein⸗ lagen um rot. 2 427 997 Fl. (im Vorjahre um 3 1141 162 Fl.) höher stellten als die Rückzahlungen. Im Vergleiche mit dem Vorjahre stieg die Zahl der Einleger um 11 039 (im Jahre 1880 nur um 1388) und die Summe der Einlagen um 4 508 018 Fl (im Jahre 1880 nur um 3 205 380 Fl.). Die Zahl der Rückfordernden stieg um 11 106 (im Vorjahre noch um 26 065) und die Summe der Rück⸗ zahlungen um 5 221 183 Fl. (im Vorjahre noch um 7 250 332 Fl.). Die größte Anzahl von Einlegern (40 354) gab es wie gewöhnlich im Monat Januar (im Vorjahre betrug dieselbe im gleichen Monate 41 722), die geringste (23 519) kommt dagegen im Monat Juni vor (im Vorjahre im September mit 21 522). Die meisten Einlagen (7 353 069 Fl.) weist wie immer gleich⸗ falls der Monat Januar auf (im Vorjahre 8 660 738 Fl.), die wenigsten dagegen (4 980 781 Fl.) der Monat Juni (im Vorjahre der Monat September mit 4 289 316 Fl.). In acht Monaten (im Vorjahre nur in fünf) waren die Einlagen größer als die Rückzah⸗ lungen, während in den übrigen vier das umgekehrte ungünstigere Verhältniß stattfand. Die größte Zahl der Rückfordernden (39 434) kommt gleichfalls im Monate Januar vor (im Vorjahre in demselben Monat mit 37 519), die geringste dagegen (20 753) im November (im Vorjahre im Dezember mit 29 793); bei den Rückzahlungen weist auch diesmal der Monat Juli die höchste (7 251 469 Fl.), da⸗ gegen der Monat Dezember die niedrigste Summe (5 338 496 Fl.) auf, während im Vorjahr die letztere auf den März entfiel. Durch⸗ schnittlich gab es allmonatlich 28 311 Einleger (im Vorjahre 27 390) und 26 901 Rückfordernde (im Vorjahre 25 884), sowie 6 243 641 Fl. Einlagen (im Vorjahre 5 869 973 Fl.) und 6 041 300 Fl. Rückzah⸗ lungen (im Vorjahre 5 606 210 Fl.).

Gewerbe und Handel.

Die Märkisch⸗Posener Eisenbahn hatte im Jahre 1881 incl. Vortrag aus 1880 eine Gesammteinnahme von 3 710 163 ℳ, davon aus dem Personenverkehr 1 055 789 ℳ, aus dem Güterverkehr 2 290 148 Die Betriebsausgaben bezifferten sich auf 1 794 163 ℳ; aus dem Gewinn waren dann zu verwenden: für Verzinsung der Prioritäts⸗Obligationen 135 000 ℳ, für Amortisation derselben 15 000 ℳ, für den Reservefonds 46 500 ℳ, für den Erneuerungs⸗ fonds 311 142 ℳ, für Eisenbahnfteuer 33 461 ℳ, für Tantièmen 19 575 ℳ, für Dividende auf die Stammprioritäten endlich 1 087 500 ℳ; von dem dann noch verbleibenden Gewinnbetrag wer⸗ den auf den Stammprioritäten⸗Coupon von 1872 6 pr. Stück, in Summa 217 500 ℳ, bezahlt.

Dem „Dresdn. Journ.“ entnehmen wir folgenden weiteren Bericht von der Leipziger Messe: In der Seiden⸗ und Ma⸗ nufakturwaarenbranche kann man das Geschäft nicht lebhaft nennen. Es sind auch in dieser Saison, wie schon im Laufe der letztverflossenen, nur G Artikel, die als besonders gangbar hingestellt werden können. In wollenen und halbwollenen Kleiderstoffen spielen die kleinkarrirten Sachen eine große Rolle; ja in einigen Dispositionen tritt ab und zu Mangel ein. Die karrirten Sachen werden sehr viel mit glattem wollenen Stoff verarbeitet. Für den eleganten Gebrauch werden glatte reinwollene Stoffe, Geraer und Greizer Fabrikat hauptsächlich gekauft. Als beliebtes Gewebe ist Cachemir, Batist und leiche Crepes foulés zu nennen; als neue Farbe sind bleu husard, auch bleu invalide oder bleu national und ebenso die grünlichgelben Schattirungen hervorzuheben. Diese glatten Stoffe werden nur durch die elegantesten rein⸗ und halbseidenen Besätze ausgeputzt. Als Be⸗ satz ist zu nennen glatter Atlas, Faille, Radames (sehr beliebt) ferner Satin, karrirt Moir6e, karrirt Muire raye, Damassé ꝛc. Mit einem Worte, die Besätze bilden heute die Mode; es werden Besätze der Meter bis 20 und noch theurer gekauft. Die Seidenfabriken sind dadurch sehr stark beschäftigt, dazu kommt noch, daß die Damen⸗ welt wieder anfängt, klein karrirte Seidenstoffe zu ganzen Kleidern zu kaufen, und außerdem wird ja in der Konfektionsbranche für Pa⸗ letots und Umhänge viel Seide verwendet. Für glatte wollne und auch baumwollne Stoffe werden nun auch die beliebten Stickereien, die gewiß zum Winter eine enorme Rolle spielen werden, in großen Massen verarbeitet. Plauen ist in diesem Artikel kolossal be⸗ schäftigt, es wird Tag und Nacht gearbeitet; bis vor Kurzem war dieser Artikel ab und zu gar nicht zu erlangen. In baum⸗ wollenen Stoffen grenzt die Mode ganz an die vorjährige an, nur sind hier karrirte Zephirstoffe hinzugekommen. Das Geschäft in diesem Artikel ist für die Grossisten ausgezeichnet gewesen, welches extra noch durch die Hausse in Baumwolle unterstützt wurde. Die Konfektionsbranche ist als gut zu bezeichnen. Die Saison hat infolge des schönen Wetters im März sehr zeitig begonnen und bis jetzt ist dasselbe lebhaft fortgegangen. Es werden hier sowohl an⸗ schließende Paletots als Umhänge gekauft; in der Hauptsache geht fast nur schwarz. Es werden wollne (Geraer und Greizer Fabrikat) und seidne (Damaßé in erster Beziehung, Satin Soleil und Radames) hauptsächlich verarbeitet. Ueber die Tuchmesse ist Folgendes zu berichten: Das warme milde Wetter hatte viel dazu bei⸗ getragen, daß lange vor Beginn der Messe Sommerstoffe ein vielbegehrter Artikel blieben und daß die Fabrikanten wohl seit vielen Jahren keine solche starke Nachfrage nach Sommer⸗ und Demistoffen erlebt haben, als dieses Jahr. Unsere greßen Etablissements in Cottbus, Forst, Peiz, waren letzte Neujahrmesse noch reichlich mit Aufträgen versehen worden, und da die pressanten Nachbestellungen Tag für Tag von Kunden einliefen, die gewohnt waren, sofort bedient zu werden, c sah man sich genöthigt, die Nächte zu Hülfe zu nehmen. Wenig, ehr wenig Waare stellte sich zur Messe ein. Nouveautés waren alle bestellt, und wurde je hier und da ein Ballen davon geöffnet, so war er sofort verkauft. Ein wahre Suche nach hübschen Mustern fand statt, und gar mancher Käufer trat unbefriedigt seine Heimreise an. Cott⸗ bus, unser deutsches Leeds, hatte ganz wenig zu Markt gebracht; was da war, bestand in Betouren oder wenig gelungenen Mustern. Die seosen Fabrikanten hatten von Haus aus ihre Waaren an Zwischen⸗ ändler abgegeben, da es sich nicht verlohnte, mit wenigen Stücken hierher zu kommen. Forst verkaufte in den zwei ersten Meßtagen vollständig aus. Selbst Sachen, die in der letzten Zeit nicht so leicht Käufer fanden, wurden schlank genommen. Ein dortiger Fabrikant, der diesmal blos mit Mustern hinkam, nahm 12. diuftzäge mit fort. daß er bis über Johannis hinaus vollständig besetzt ist. Sprem⸗

erg, das sonst diese Messe immer sehr viel Waare bringt, hatte so wenig zugefahren, wie kaum je zuvor und wenig wird zurückgegangen ein. Auch Peiz, das so nette men parzstoffe liefert, wird dusl dem zerkauf zufrieden sein. Großenhain und Luckenwalde waren nicht sehr befriedigt, das liegt aber zum Theil darin, daß diese Fa⸗ brikanten weniger mit Grossisten arbeiten, die Meßkundschaft 2 genöthigt war, lange vor Beginn der Messe bei den Grossisten zu bestellen. ig giebt sich rechte Mühe, in esebn etwas Ordentliches zu leisten, und finden dessen Fabrikate bei mäßigen Preisen gern Nehmer. Kirchberg, Lengenfeld ꝛc. fanden ] Absatz, da Norwegen, en, olland, Süddeutschland und die wei weise diese Tuche kaufen. e wer werden ihre und Croisé’s einschränken

für ihre Schwe⸗ vorzugs⸗ Kamenz, Finsterwalde und Bi dc 6⸗ Fabrikation in schwarzen uchen müssen, um wieder ein undes chäft zu bekommen. Die Kammgarne nehmen das Feld vollstän⸗ dig ein. Sagan, Sommerfeld, Sorau, Schwiebus finden auch nicht immer den gewünschten Absatz auf der Messe, besonders für Tuche,

meistens frisch gelieferte

Waare nach Musler der Me g rd. Dagsgen h Crimmitschau und Werdau eine vorzügliche Messe gehabt, so viele Fabrikanten der Nachfrage nach Waare nicht Genüge leisten konnten. Vieles, was zu Hause noch fertig geschafft werden konnte, kam noch per Eilgu nach hier⸗ Neudamm und Grüneherg haben ihre rege mäßige Kundschaft im Livrées, Wagen⸗ und Lieferungstuchen unv bleibt es sich mit deren Umfätzen wohl immer ziemlich gleich. Vielseitig ist die Beobachtung gemacht worden, daß wohl die kritische Zeit die Leipziger Tuchmesse vorüber ist. Gar viele Fabrikanten hatte oder wollten sich von der Messe losfagen und das Reisegeschäft od Berlin poussiren. Sein den 80er Jahren ist wieder ein gediegener

Aufschwung in diese Branche gekommen, und wenn auch vielleicht

wegen des flotten Geschäftsgangs nicht mehr Waare nach hier ge⸗ kommen ist, so stellen sich doch Ein⸗ und Verkäufer 212, 889 die sonst - mehr Fer ee. 8 „Wien, 2. Mai. (W. T. B.) Der Verwaktungsrath der österreichisch⸗französischen Staatsbahn beschloß⸗ die Ge⸗ neraldirektion aufzufordern, mit Zuziehung jener Herren, welche di

Punktationen mit Ungarn vereindarten, einen definitiven Vertrags⸗ 8

entwurf auszuarbeiten, über welchen sodann im Einver 8 dem Pariser Comits endgiltig Beschluß gefaßt werdon foll- 1u.““ 8. Washington, 1. Mai. (W. T. B.) Tolger hat den Rest der prolongirten sechsprozentigen F Fen Juli 8. 5. August 18621 im Gesammt⸗ b e von oll. zur Amortisirung einb . zinsung derselben hört am 1. Juli 6. ““ vre b hmouth, 1. Mai. T. B.) Die Hamburger Postdampfer „Silesia“ und „Simbria“ siid hier

troffen. New⸗York, 1. Mai. (W. T. B.) Der Hamb Postdampfer „Frisia“ und der öö6 UFsen

schen Lloyd „Mosel“ sind hier eingetroffen.

Berlin, 2. Mai 1882.

In der Juristischen Gesellschaft fand am Sonnabend di Neuwahl des Vorstands statt. Gewählt wurden: Geheimer Ober⸗ Finanzrath Koch zum ersten, Amtsgerichts⸗Rath von zur Westen zum zweiten Vorsitzenden, Geheimer Justiz⸗Rath von Wilmowski zum

Schatzmeister, Amtsgerichts⸗Rath Professor Dr. Rubo zum Biblio-⸗

thekar, Landgerichts⸗Rath Fleischmann zum Ordner, Justiz⸗d Meyen zum ersten und Amtsgerichts⸗Rath Freiherr .üb. bach zum zweiten Schriftführer. Nach lebhafter Diskussion wurde. in derselben Sitzung gleichzeitig der Beschluß gefaßt, von jetzt ab die Thätigkeit der Gesellschaft dadurch wieder zu einer formell abgerun deteren und produktiveren zu machen, daß für jede Sitzung eine be⸗ b Fesetetcten und Korreferenten utert und na Sattgefundener Diskussion zu tin . S.. go g ssi zur Abstimmung ge .

Der Centralvorstand in Leipzig macht bekannt, da die 36. Hauptversammlung des Gesammtvereins der e Adolf⸗Stiftung in den Tagen vom 12.—14. September d. J. in Leipzig, der Geburtsstätte des Vereins vor nun 50 Jahren, stattfinden soll, und ladet die Mitglieder und Freunde des Vereins zu recht zahlreicher Betheiligung ein. Etwaige Vorträge sind unter des Gegenstandes bis Ende August beim Centralvorstand anzumelden. 1

Im Kunstsalon von Emil Ph. Meyer & Co, hierselbst. Taubenstraße 34, ist das Gabriel Maxsche Gemälde „Es Fer bst bracht“ nunmehr bei künstlicher Beleuchtung zu sehen, jedoch muß die Ausstellung des Bildes bereits mit Sonntag, dem 7. d. M., enden, da

S Arrangements eine längere Dauer derselben nicht zu assen.

Trier, 29. April. (Tr. L. Ztg.) Der heutige Tag wird für die Bewohner von Trier stets in angenehmer Erinnerung bleiben An demselben wurde das neue Gebäude für Post und Tele⸗ graphie eröffnet, welches durch seine schönen Formen der Stadt zur Zierde gereicht und durch seine großen, zweckmäßigen Räume so⸗ wohl dem zahlreichen Beamtenpersonal als auch dem auf die Ver⸗ kehrsanstalten so vielfach angewiesenen Publikum die größte Bequem⸗ Une. btäft. 1

m ½7 Uhr hatten sich in der großen, schönen Halle, welche für den Verkehr des Publikums bestimmt nhe b zahlreiche henelche 83 Post und Telegraphie und die mit den Bauarbeiten betraut gewesenen Meister eingefunden; auch den Vertretern der Presse war der Zutritt gestattet worden. Es erschien darauf der Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath und vortragende Rath im Reichspostamte, Kind, in Begleitung des Ober⸗Post⸗Direktors, Geheimen Postraths Kühne. Der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Kind hielt zur Eröffnung des Postgebäudes eine Ansprache. . 5

Die Münchener Schauspielergesellschaft, welche sich seit mehreren Jahren bereits der Gunst des Berliner Publikums erfreut, hat bei uns wieder ihren Einzug gehalten. Am Sonntag eröffneten die Mit⸗ glieder des Königlichen Theaters am Gartnerplatz in München ihr Ensemble⸗Gastspiel unter Leitung des Königlich baverischen Hofschauspielers Hrn. Max Hofpauer an Stätte ihres vorjährigen Erfolges, im Wallner⸗Theater. wählten zur ersten Aufführung ein Stück, das dem Ber⸗ liner Publikum schon vortheilhaft bekannt ist, nämlich „Prozeßhans’l“, Volksschauspiel mit Gesang in 4 von Dr. Ganghofer und H. Neuert, Musik von Die Handlung dieses Volksstücks führt uns in das baye⸗ rische Hochgebirge, wo der Bauer noch stolz, selbstbewußt und in markiger Kraft auf dem eigenen Grund und Boden sitzt und herrscht. Von der wirkungsvollsten Seite zeigt uns der Autor das Denken, Thun und Treiben dieser Gebirgsbewohner, die ebenso naturwahr und eindrucksvoll von den Münchener Gästen dargestellt werden. Den Titelhelden stellte Hr. Neuert (Andreas dorfer) mit großer shesoen s Gewandtheit dar. Schon beim Auftreten konnte man in ihm nach Maske und Bewegun den erbitterten streitsüchtigen Prozessirer erkennen. Ergreifend ge⸗ staltele sich sein Spiel in der Scene, als die Boten⸗Lis'l den Prozeß⸗ hansl ihrem Sohn als seinen Vater bezeichnet. Das starre Uün. gerührtbleiben, das ihm nur mit Mühe gelingt, und das Zusammen⸗ brechen, als er mit sich allein ist, brachte er meisterhaft zur eltung. Frl. Schönchen (Boten⸗Lis 1) rundete ihre Partie durch ihr verständ⸗ nißvolles, ungekünsteltes Spiel zu einer vorzüglichen Leistung ab.

rl. Bach (Burg’l) war eine anmuthende, demuthsvolle und zaghafte Tochter. Außerdem sind noch von den Damen Frl. Leeder (Resi) und Frl. Schmidt als schmucke Oberdirn mit ihrer kräfti⸗ gen klangvollen Stimme zu erwähnen. Der Gemeindediener des Hrn. Hofpauer war eine ergötzliche Figur; die Herren Otto Beck und Albert gaben ein gemüthvolles und dramatisch belebtes Bild in der Darstellung der beiden Burschen Feoanr und Toni. Ein er⸗ quickender, kräftiger Hauch zog sich durch die ganze Darstellung, die einen nachhaltigen Eindruck auf das Publikum nicht verfehlte. Die Darsteller erfreuten sich reichen Beifalls, der ihnen bei ihren vorzüg⸗ lichen Einzelleistungen und dem musterhaften Emsemblespiel au ferner nicht fehlen wird.

5 Redacteur: Riedel. 8 8 8

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elzne 8 Sieben Beilagen B

irgend

Schatzsekretär

Lehn-

zum Deutsche

Erste Beilage

zeiger und Königlich Preußi

Berlin, Dienstag, den 2. Mai

1882.

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No. 103. Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 1. Mai. Im weeiteren Verlaufe der gestrigen (15.) Sitzung des Herrenhauses erklärte Freiherr von Landsberg, jeder Vorlage gern zustimmen zu wollen, welche den bestehenden Nothständen der katholischen Bevölkerung abzuhelfen im Stande sei, und die nicht mit der gewissenhaften katholischen Ueberzeugung im Widerspruch stehe. Habe man bisher dem allgemeinen Prinzip der dis⸗ kretionären Gewalten widersprechen müssen, so er⸗ kenne er doch gern in der Vorlage den ersten, stets maßgebenden Schritt zum Frieden. §. 1 der Vor⸗ lage sei deshalb unverfänglich, weil er die der Staatsregierung durch Gesetz zustehende Gewalt lediglich auf ein bestimmtes Gebiet beschränke, und weil er den Wunsch der Regierung nach Frieden deutlich hervortreten lasse. Von einem „Triumphe“ der Kirche über den Staat könne gar nicht die Rede sein; die Annahme des §. 2 namentlich werde die Autorität des Staates bei den katholischen Unterthanen, statt zu erschüttern, nur heben und befestigen. Der konservativen Partei des anderen Hauses gebühre aller Dank für das Zu⸗ standekommen der Vorlage. b

Herr von Kleist⸗Retzow führte aus, die Rede des Pro⸗ fessor Dove erinnere an die schlimmsten Irrthümer der preußi⸗ schen Gesetzgebung; der Bericht der Kommission enthalte eine feine Satire der juristischen Verirrungen dieser Zeit. Wenn weiter nichts erreicht wäre, als die Beseitigung des Kultur⸗ examens, dann könnte die evangelische Kirche schon zufrieden sein. Wolle der Staat die Grenze zwischen Kirche und Staat reguliren, dann müsse er doch Fühlung mit der Kirche be⸗ halten, und dazu sei die Frist bestimmt; die Verhandlungen sollten zur Verständigung führen; deshalb sei auch die Frist bis 1. April 1883 zu kurz bemessen gewesen. Was den Bischofs⸗ artikel angehe, so kämen die Bedenken dagegen von zwei ver⸗ schiedenen Seiten; die einen sagten: die Zurückberufung der Bischöfe sei allein Sache des Königs und seines Begnadi⸗ gungsrechtes; die anderen fürchteten die Rückkehr der Bischöfe, weil dies ein Triumph der Ultramontanen wäre. Wenn der König wissen wolle, ob im Volke, in der Volksvertretung die Strömung mächtig genug sei, die eine Beendigung des Kam⸗ pfes wolle, dann müße ihm das Herrenhaus zur Seite stehen; dasselbe könne aber das Vertrauen haben, daß die Hohen⸗ zollern keine Begnadigung gewähren würden, welche die Auto⸗ rität des Staates schädigen könnte. Der Artikel über die Anzeigepflicht sei nicht von der Bedeutung, wie dies von mancher Seite hervorgehoben; auf Grund des Vorschlages wäre eine Einigung doch nicht erzielt worden. Ein Schritt auf dem Wege zu dem erstrebten Ziel sei die Vorlage, um deren Annahme er bitte.

Der Referent Graf zur Lippe bemerkte, daß in der Kom⸗ mission eine Verurtheilung aller kirchenpolitischen Gesetze nicht stattgefunden habe. Man dürfe doch nicht vergessen, daß diese Gesetze vom Ministerium Se. Majestät eingebracht und ver⸗ theidigt seien; es sei doch nicht konservativ, die Kontinuität im Ministerium zu untergraben; auch habe Se. Majestät die Maigesetze sanktionirt. Wenn es sich um die Fürsorge für den Nothstand der Gemeinden handle, dann treffe der Vor⸗ wurf diejenigen, welche den Artikel 5 abgelehnt hätten, der

erade die Anstellung von Seelsorgern erleichtern sollte. Die fatholische Kische habe sich früher durch einseitige Akte von dem Aufsichtsrecht des Staates zu befreien gesucht; dem gegen⸗ über habe der Staat einschreiten müssen. Der Redner empfahl im Namen der Kommission die Annahme der Vorlage, legte aber des Längeren seinen persönlichen Standpunkt dar, von welchem aus er zur Ablehnung des Artikels 2 komme.

Damit schloß die Generaldebatte. In der Spezialdiskussion wurde Artikel 1 nach einigen kurzen Bemerkungen des Herrn Adams und des Herrn Dr. Dove nach dem Vorschlage der Kommission des Herrenhauses angenommen.

Zum Artikel 2 lag ein Antrag des Herrn Dr. Beseler vor.

Herr Dr. Beseler begründete denselben, indem er hervor⸗ hob, daß der Artikel 2 gegen ein rechtskräftig erlassenes ge⸗ richtliches Urtheil angehe; das sei in der deutschen Gesetzgebung unerhört; selbst wenn den Gesetzen rückwirkende Kraft bei⸗

elegt werde, ständen sie immer vor rechtskräftigen Urtheilen still. Das wäre ja die Omnipotenz der Gesetzgebung, die sich an die Stelle der Rechtspflege setze. Der Artikel 2 würde, wenn er zur Anwendung komme, nicht den Frieden sondern den Unfrieden herbeiführen. Aber man habe ihn angenommen, weil er für die Staatsregierung ein wirkungsvolles Verhand⸗ lungsmittel sei; das Centrum habe ihn acceptirt, weil die Rück⸗ kehr auch nur eines Bischofs ein Triumph für die Kirche, eine Niederlage für den Staat sein würde; die Konservativen laubten Parteipolitik zu treiben. Die Verbindung weltlicher und kirchlicher Mittel, kirchlicher Zwecke und weltlicher dittel habe zu einem der größten Schäden des Mittelalters, zur Simonie geführt; er scheue sich nicht, dies Wort auszusprechen. Indem man in dem Artikel das Wort „frühere“ (zum Schluß des Alinea 1 „in seiner früheren Diözese“) gestrichen, habe man dem Standpunkte des Staates den der Kirche substituirt. Das sei kein Kompromiß, das sei die Unterwerfung. Das stolze Staatsschiff Preußen streiche die Flagge vor dem Vatikan. Deshalb beantrage er, die Worte „seine Diözese“ zu streichen. Herr Adams erklärte sich für den Antrag Beseler, aber egen den ganzen Artikel 2, der eine unrichtige Beschränkung es Begnadigungsrechtes enthalte. Denn nach demselben würde in jedem Falle, wo der König einen Bischof begnadige, 2 die erledigte Stelle wieder besetzt sein; das sei aber aatsrechtlich unmöglich. . Der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg erkannte an, daß die assung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses eine schlechtere ei als die der Vorlage. Es handele sich nicht um eine Be⸗ schränkung des Begnadigungsrechtes; dieses gehe nur so weit als die Strafe gehe; durch einen Ausspruch öniglicher Ge⸗ walt könne also nichts hergestellt werden, was außerhalb der Macht des Königs liege; dahin gehöre die Besetzung eines Bischofssitzes. Uebrigens habe der Referent dan recht gethan, daran g erinnern, daß die so vie ange riffenen Maigesetze die Zustimmung des Herrenhauses nd die Königliche Sanktion gefunden hätten. Wenn nun

auch die Fassung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses eine schlechte sei, so liege doch in der Aenderung die Gefahr, daß gar nichts zustande komme. Deshalb bitte er, die Vorschläge der Kommission anzunehmen, und von doktrinären Bedenken abzusehen.

Der Kultus⸗Minister von Goßler erwiderte auf die Rede des Herrn Dr. Beseler, daß der Staat nicht daran denke, die Flagge zu streichen; die staatsrechtlichen Bedenken, welche man gegen die Auslassung des Wortes „früheren“ geltend machen könne, würden wohl dadurch beseitigt, daß in dem Artikel

stehe, der Bischof gelte nach der Begnadigung „wieder“ als

Bischof seiner Diözese.

Nach kurzen Bemerkungen der Herren Graf von der Schulenburg⸗Beetzendorf und Dr. Beseler wurde hierauf in namentlicher Abstimmung Artikel 2 mit 84 gegen 36 Stim⸗ w5. 1“ und um 4 ½ Uhr die weitere Berathung vertagt.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (57.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Erhebung einer Hundesteuer, mit der Diskussion des §. 3 fort. §. 3 lautet nach der Fassung der Kommission:

Die Hundesteuer wird als Kreissteuer von den Kreisen erhoben, ihr Ertrag fließt in die Kreiskommunalkasse. Die Höhe der Steuer unterliegt innerhalb der im §. 2 bezeichneten Grenzen der Feststel⸗ lung der Kreisvertretung. Die Kreissteuern können vom 1. April 1885 an nur von fünf zu fünf Jahren abgeändert werden.

Den Gemeinden des Kreises, mit Ausschluß der selbständigen Gutsbezirke, bleibt es jedoch vorbehalten, die für den Kreis fest⸗ gestellten Steuersätze, mit Genehmigung der kommunalen Aufsichts⸗ behörde, für ihren Bezirk, im Falle des §. 2 unter a. bis zu einer Müabe und im Falle des §. 2 unter b. bis zu zwanzig Mark zu erhöhen.

Die Steuersätze sind für alle Steuerpflichtigen gleichmäßig festzusetzen. 1

Hierzu beantragten die von Holtz:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

An Stelle des §. 3 zu seten; wie folgt:

Die Hundesteuer wird von der Kreisvertretung innerhalb der EE1.““ Grenzen für alle Steuerpflichtigen gleichmäßig estgesetzt.

geggee Erträge dieser Steuer werden, insoweit sie in den einzelnen Gemeinden aufkommen, den betreffenden Gemeinden mit Ausnahme der Gutsbezirke überwiesen.

Die Erträge aus den Gutsbezirken werden bei der Kreis⸗ kommunalkasse als gesonderter Fonds verwaltet, über dessen Ver⸗ wendung in den Provinzen, in welchen die Kreisordnung vom 12. Dezember 1873 gilt, der Kreisausschuß, in den übrigen Pro⸗ vinzen die Kreisvertretung zu Gunsten öffentlicher, kommunaler Interessen innerhalb der Gutsbezirke beschließt.

§. 3 a.

Den Städten, sowie den Landgemeinden des Kreises bleibt es vorbehalten, zu den von der Kreisvertretung festgestellten Steuer⸗ sätzen, sofern dieselben die nach §. 2 zulässigen Höchstbeträge nicht erreichen, mit Genehmigung der kommunalen Aufsichtsbehörde bis zu diesen Beträgen Zuschläge festzusetzen. b

Der Abg. Richter beantragte zum Antrage Risselmann und von Holtz, daß die Hundesteuer von den Gemeinden für die Gemeindebezirke, von den Kreisen für die selbständigen Gutsbezirke veranlagt werden solle.

Abgg. von Risselmann und

Endlich beantragten die Abgg. Dr. Windthorst und Frhr.

von Schorlemer⸗Alst: . Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Dem §. 3 ein 4. Alinea zuzufügen, lautend: 8

Von der Steuer befreit bleiben die zur Sicherheit der isolirten außerhalb der Städte und Dörfer gelegenen Wohnungen benöthigten Hunde, und zwar für jedes Gehöft ein Wachthund.

Der Abg. von Holtz bemerkte, es sei ungewöhnlich, daß ein Mitglied der Kommission gegen die Anträge derselben stimme, indessen sei ihm auf eine Anfrage bestätigt, daß die Kommission mit seinem Antrage einverstanden sei, und sich denselben angeeignet haben würde, wenn derselbe schon wäh⸗ rend der Kommissionsberathungen gestellt worden wäre. Die Kommission habe sich gegen die Ueberweisung der Steuern an die Gemeinden entschieden, aber damit nur wenig die Be⸗ dürfnisse der westlichen Provinzen berücksichtigt. Das einzige Bedenken habe bei den Gutsbezirken gelegen. So wenig er nun verkenne, daß auch diese ähnlichen Bedürfnisse und In⸗ teressen wie die Gemeinden hätten, würde doch dasselbe Ver⸗ fahren ihnen gegenüber den Zweck des Gesetzes durchbrechen. Er bitte daher, seinem Antrage zuzustimmen.

Der Abg. Dr. Wind horst erklärte, die Isolirung der Höfe in Westfalen sei eine derartige, daß dieselben Raubanfällen und Diebstählen in höchstem Maße ausgesetzt seien. Da sei es weder recht noch billig, wenn die zur Bewachung verwendeten Hunde noch mit einer Steuer belegt werden sollten. Er empfehle daher seinen Antrag.

Der Abg. Richter betonte, man spreche immer von einer Entlastung der Städte, und doch wolle man ihnen hier eine Steuer nehmen, die sie schon besäßen. Die Erhebung der Hundesteuer sei übrigens auch nicht so einfach, als man hier anzunehmen scheine. Der Abg. von Meyer

abe ganz Recht, dieselbe erfordere ein ordentliches Civil⸗

. er für Hunde. Es müßte eine besondere Polizei organisirt, und Hundefanger angestellt werden für den Kreis, so daß in der That der Landrath, der sich mit dieser Neuord⸗ nung zu befassen habe, nicht zu beneiden sei. Sein Amende⸗ ment siehe auf dem Boden des Risselmannschen Antrags. Es wolle nur den Gemeinden bei der Festsetzung der Hundesteuer das Recht der Mitbestimmung einräumen. Die Realisirung einer solchen Bestimmung sei recht gut möglich, da die Städte organisirte Vertretungen hätten, die den Gutsbezirken ab⸗ gingen. Man gebe also den Gemeinden für die Feststellung der Hundesteuer den nöthigen Spielraum, damit denselben nicht von der Kreisvertretung ein Steuersatz oktroyirt werde, der ihnen nicht passe.

ver Abg. Dirichlet erklärte sich für das Amendement

Windthorst, das für die ostpreußischen Verhältnisse vielleicht noch mehr als für Westfalen geeignet sei. Die Höfe seien in Ostpreußen sehr klein und dur zur Haltung von zwei Hunden benöthigt. Wollte man diese mit Steuer belasten,

so würde das jährlich 2 ausmachen, also mehr als oft die Gebäudesteuer betrage. Er frage sodann, ob auch die städtischen Jäger der im §. 2 aufgeführten Steuerermäßigung theilhaftig sein sollten. .

Der Regierungskommissar, Landrath von Bonin entgegnete daß auch die Förster der Kommunen an den Vergünstigungen partizipirten. Gegen das Amendement Windthorst müsse sich die Regierung entschieden erklären, da eine Steuerexemtion der isolirten Höfe eine Bresche in das Prinzip des Gesetzes legen würde. Die Gegner der Hundesteuer hätten auch an das Ge⸗ müth der Hörer appellirt. Aber man vergesse die Schatten⸗ seiten: die Hunde seien die alleinigen Verbreiter der Tollwuth, sie seien auch Träger des Band⸗ und Drehwurmes, und der Räude und Schafpocken, vor Allem trügen sie viel mit zur Verschleppung der Rinderpest bei, da sie sich immer den mili⸗ tärischen Cordons zu entzieyen wüßten.

Der Abg. von Holtz erklärte, daß die Sicherheit und der obligatorische Charakter der Steuer erfordere, daß sie un⸗ abhängig von den Gemeinden von einem besonderen Körper festgesetzt werde.

Der Abg. von Tepper⸗Laski verwarf den Antrag Richter, der einen Antagonismus zwischen Gutsbezirken und Kom⸗ munalbezirken schaffen werde. Die Kontrole der Hunde sei auf dem Lande nicht so schwer, als sich der Abg. Richter das denke, der mit den ländlichen Verhältnissen nur wenig vertraut scheine. Mit dem Antrag Windthorst würde das Prinzip durchbrochen werden, wonach kein Hund steuerfrei sein solle. Es sei übrigens schwer zu unterscheiden, wo der isolirte Hof aufhöre und die geschlossene Ortschaft anfange.

Der Abg. Richter glaubte, daß die Gemeinden kaum dankbar dafür sein dürften, wenn man die Festsetzung der, Steuern einer außerhalb stehenden Instanz überweisen wolle. Allgemein werde dieses Gesetz als ein tiefer Eingriff in die kommunalen Freiheiten empfunden werden.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, es komme nicht darauf an, zu definiren, was ein isolirter Hof sei, sondern zu untersuchen, ob die isolirten Höfe der Exemtion bedürften.

Hierauf wurde der Antrag v. Risselmann mit dem Amen⸗ dement Richter vom Hause angenommen.

§. 4 wurde von dem Hause ohne Debatte nach dem An⸗ trage Risselmann in folgender Fassung angenommen:

In den Gemeinden, wo durch Vertrag die Erträge der Hunde⸗ steuer ganz oder antheilig einer besonderen Anstalt oder Stiftung überwiesen sind, behält es dabei auch in Hinsicht der nach §§. 3 5. a. nunmehr anderweit festzusetzenden Steuerbeträge sein Be⸗ wenden.

§. 5 lautet nach der Fassung der Kommsision:

Zur Entrichtung der auf das Halten von Hunden eingeführten Steuern sind auch die von den direkten Gemeinde⸗ und Kreisab⸗ gaben befreiten servisberechtigten Militärpersonen desaktiven Dienst⸗ standes verpflichtet. Die von denselben zu zahlenden Beiträge fließen jedoch nicht in die Gemeinde⸗ oder Kreiskommunalkasse, san dern sinh nach Abzug von 3 % Hebegehühren zur Verwendung ür militärische Wohlthätigkeitszwecke an die Militärbehörden ab⸗ zuführen.

Die Abgg. Dr. Seelig und Richter beantragten: die Worte: „die von demselben zu zahlenden Beträge .. ..“ bis „an die Militärbehörden abzuführen“ zu streichen.

Der Abg. Dr. Seelig befürwortete seinen Antrag. Die Königliche Verordnung, wonach die Offiziere die Hundesteuer nicht zu zahlen hätten, sei nicht in allen Provinzen publizirt worden, und komme in Schleswig⸗Holstein und in Hessen⸗ Nassau nicht zur Anwendung. Dort werde die Hundesteuer von den Offizieren an die Gemeindekasse abgeführt. Vom finanzpolitischen Standpunkte sei eine Bestimmung, wie sie dieser Paragraph treffe, unzulässig, da derselbe die Einnahme⸗ quellen der Gemeinden schmälere.

Der Regierungskommissar Geh. Regierungs⸗Rath v. d. Brincken entgegnete, die Offiziere der preußischen Armee seien auf Grund der Verordnung von 1829 von den direkten Kom⸗ munallasten, wozu auch die Hundesteuer zu rechnen sei, befreit. Diese Bestimmung sei 1867 auch auf die neuen Landestheile übertragen worden. Wenn angeführt sei, daß in einigen Pro⸗ vinzen andere Zustände beständen, so sei er nicht in der Lage, Auskunft hierüber zu ertheilen. In Betreff Hessen⸗Nassaus sei allerdings durch den Kriegs⸗Minister festgestellt worden, daß die Königliche Verordnung auf diesen Landestheil keinen Einfluß habe. Aber daraus könnten doch die Gemeinden für sich nicht das Recht herleiten, die Hundesteuer der Offiziere für die Gemeindekassen einzuziehen.

Der Abg. Frhr. von ,&&ꝓ* erklärte, der Antrag Seelig beweise, wie richtig es sei, die bestehenden Zustände gesetzlich zu fixiren, schon im Interesse des preußischen Unter⸗ offizierstandes, für dessen Ersatz die von den Offizieren ge⸗ zahlten Beiträge bestimmt seien. 8 3

Der Abg. Richter bemerkte, es handele sich hier um die Frage, ob die Privilegien der Militärpersonen noch mehr ausgedehnt werden sollten. m Süden kenne man kein Vorrecht der Art für Offiziere, wie es hier be⸗ schlossen werden solle. In Norddeutschland sei es allerdings begründet worden 0 sei die Rechtsgültigkeit desselben sehr zweifelhaft. Auch ei die Auslegung, daß die Hunde⸗ steuer eine direkte Steuer sei, erst jetzt gemacht worden. Wenn in den Motiven gesagt sei, daß die träge der Offiziere auch jetzt schon zu einer nützlichen Verwendung kämen, so wolle er das nicht bezweifeln. Aber der Ersatz des Unter⸗ offizierstandes hänge nicht von den paar Tausend Mark ab. Für diesen Zweck habe das Haus schon Millionen bewilligt. Er bitte, für seinen Antrag zu stimmen.

Hierauf ergriff der Kriegs⸗Minister von Kameke das ort:

Der Hr. Abg. Richter hat mehrere Sachen sehr drastisch dar⸗ gestellt, die ich daber ein wenig näher erörtern muß.

Ich glaube, in der ganzen Begründung dieser aphen findet sich nicht die Behauptung, daß der Ersatz des Unteroffizlercorps einen Zusammenhang habe mit der Hundesteuer für Militärhunde.

Ferner hat der Hr. A ichter ges daß die Shaersamge errade so gut andere Leute beißen, wie die 61 de. aube scch auch, und deswegen sollen eben die Hunde der Militärs auch besteuert werden.

Wenn aber der Hr. Abg. Richte die Privil⸗ des Mili⸗ tärstandes sollten 2* 88 §. IAeIe o ist er, glaube