I1“ 3 1“ ,,, “ Großbritannien und Ir and. . (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses kündigte Hicksbeach an, daß er am nächsten Montag eine Re⸗ solution vorschlagen werde, in welcher beantragt wird, daß die Regierung ihre gesammte Politik Irland gegenüber dem Parlamente unterbreite. Gladstone erklärt sich damit inverstanden, daß die Diskussion über die Resolution am ontag stattfinde. Gutem Vernehmen nach hat heute eine Versammlung er konservativen Partei stattgefunden, in welcher mit Einstimmigkeit beschlossen wurde, die weitere Entwickelung des irländischen Programms des Kabinets abzuwarten. Wenn die Antworten der Regierung auf die diesbezüglichen Fragen der konservativen Deputirten unbefriedigend ausfallen, soll ein Tadelsvotum gegen das Kabinet beantragt werden. — 6. Mai. (W. T. B.) Der „Daily⸗News“ zufolge wäre eine Anzahl Whigs im Unterhause gesonnen, für den Antrag Hicksbeach, betreffend die Politik der Regierung Irland gegenüber, zu stimmen.
Italien. Rom, 5. Mai. (W. T. B.) Der Papst empfing heute Nachmittag eine zahlreiche irische Deputa⸗ tion, welche erschienen war, um ihm für die Verleihung der Kardinalswürde an den Erzbischof Mac Cabe zu danken und eine bezügliche Adresse zu überreichen. In seiner Antwort belobte der Papst die Beständigkeit der Irländer in den über sie verhängten Prüfungen und ihre Hingebung an den Glau⸗ ben. Er wies ferner auf die sehr schweren Gefahren hin, denen sie auf dem Wege ausgesetzt seien, auf welchen man sie zu drängen suche und sprach die Hoffnung aus, daß die Irländer nicht von der Mäßigung abweichen und nur legitime Mittel anwenden würden, um das Loos des Vaterlandes zu verbessern. Der Papst beglückwünschte schließlich die irischen Bischöfe zu
war, finden wir jetzt auch Seiden⸗ und Leinwaaren in hervor⸗ ragender Weise an der Exportzunahme betheiligt. — Während für diese beiden so hochwichtigen Artikel seit dem Beginn des Jahres 1880 zuerst Stillstand und bald auch ein Zurückgehen sich bemerkbar machte, übersteigen die heutigen Exportziffern derselben bereits wieder die höchsten Säͤtze jener Zeit. — Für Wolle wie für Seide sind jetzt wieder England, die Vereinigten Staaten und andere trans⸗ atlantischen Länder unsere Hauptabnehmer geworden. In der Ausfuhr von Leder und Lederwaaren begegnen wir ebenso einer stetigen Steigerung und auch bei dem Holz — hauptsächlich geschnittenen europäischen Hölzern — zeigt sich eine nichts weniger als unbeträchtliche Zunahme. Bei den verschiedenen Mühlenfabrikaten ergiebt sich in ziemlich gleicher Höhe eine Abnahme der Ein⸗ und eine Zunahme der Aus⸗ fuhr, zusammen von annähernd 20000 t; wenn auch die erstere unserer heimischen Mühlenindustrie in vollem Maße zu gute kommt, so wird doch hierdurch und die bislang sich ergebende Zunahme in der Aus⸗ fuhr der im Laufe der letzten beiden Jahre nach und nach eingetretene Rückgang im Gesammtabsatz noch nicht wieder ausgeglichen und sicher war es denn auch die höchste Zeit, um an die Gewährung der jetzt beschlossenen, demnächst wohl Gesetzeskraft erlangenden, sehr wesent⸗ lichen Erleichterungen zu gehen. Als etwas Auffälliges möchte man es bezeichnen, daß wir, noch immer in der Lage sind, Getreide, wenn auch nicht in großen Massen, so doch von nicht unbedeutendem Belange zu exportiren; wenn der Zoll unser Getreide wirklich so sehr vertheuerte, wie man gern be⸗ hauptet, würde ein derartiger Export, bei dem doch verdient werden soll, wohl kaum mehr möglich sein. Der einzige Artikel, welcher in der diesmaligen Uebersicht eine Ausnahme macht, sind die Steinkohlen, deren Einfuhr eine recht be⸗ drückende Zunahme aufweist, während diese für die Ausfuhr nur un⸗ beträchtlich ist; schon hieraus allein ergiebt sich, wie dringend noth⸗ wendig es ist, daß wir in Bezug auf Kanalbauten endlich aus dem Stadium des Projektemachens hinaus⸗ und endlich einmal zu einer wirklichen Ausführung gelangen.
Haltung und empfahl dem irischen Klerus und dem
olke, denselben Gehorsam zu leisten.
Zeitungsstimmen.
Die „Nordd. Allg. Ztg.“ widerlegt die Behauptung, daß die Einführung des Tabackmonopols „nothwendigerweise den wirthschaftlichen und finanziellen Ruin des Bundesstaates Bremen herbeiführen werde und daß die Bedeutung Bremens als einer Handels⸗ und Seestadt mit dem daselbst konzentrirten groß⸗ artigen Tabackgeschäft so eng und unauflöslich verknüpft sei, daß die Zerstörung dieses wesentlich auf der Versorgung Deutschlands beruhenden, mit dem Bestehen eines Reiche⸗ Tabackmonopols unvereinbaren Geschäftszweiges die Existenz⸗ grundlagen des gesammten bremischen Handels in verhängniß⸗ voller Weise erschüttern müßte“, indem sie an der Hand der Fahlen, welche nach einem Artikel in Nr. 16 der statistischen Correspondenz das „Jahrbuch für die bremische Statistik“ 1 Bremens Handelsverkehr im Jahre 1881 darbiete, be⸗ merkt: Der Werth der gesammten Einfuhr in Bremen im Jahre 1881 ist nach diesen Mittheilungen in runder Summe auf 554 ½ Millionen Mark geschätzt. Davon entfallen auf den Taback und die Taback⸗ fabrikate 44 ½ Millionen Mark, d. h. ca. 8 %. Der Werth der Ein⸗ fuhr an Schafwolle ist nur um 1 Million Mark geringer; derselbe beläuft sich auf 43 ½ Millionen Mark. Der Werth der Einfuhr be⸗ trägt ferner für Reis 33 Millionen Mark, für Petroleum fast 25
Millionen Mark, für seidene und halbseidene Waaren fast 15 Millionen Mark, für Roggen über 12 Millionen Mark, für Mais, Kaffee und Schmalz — und zwar für jeden dieser Import⸗Artikel — über 10 Millionen Mark.
Meben dem Werthe der einzelnen Einfuhrartikel kommen aber insbesondere für den Schiffsverkehr wesentlich auch deren Gewichts⸗ mengen in Frage. In dieser Beziehung nimmt aber der Taback mit ca. 43 Mill. Kilogramm, im Vergleich mit dem Import von ca. 185 Mill. Kilogramm Reis, ca. 157 Mill. Kilogramm Petroleum, ca. 87 Mill. Kilogramm Mais, ca. 65 Mill. Kilogramm Roggen, erst die fünfte Stelle ein.
„Diese Zahlen sprechen für sich selber, — sie dürften genügen, um die Beruhigung zu gewähren, daß der Handel Bremens auf recht sicheren Grundlagen basirt ist, die durch das Tabackmonopol nicht ohne Weiteres erschüttert werden.
In derselben Zeitung lesen wir weiter:
Von den Gegnern einer höheren Besteuerung des Tabacks wurde stets als ein Argument gegen dieselbe vorgebracht, daß dadurch das Werthverhältniß des minderwerthigen inländischen Tabacks zu Gunsten des ausländischen verschoben und demgemäß der inländische Taback⸗ anbau eingeschränkt werden müsse. Die Unhaltbarkeit dieser Be⸗ hauptung wird sehr treffend durch folgende Zahlenreihe illustrirt, welche vom Minister der Rechnungskommission des Abgeordneten⸗ hauses auf eine deshalb gestellte Anfrage vorgelegt wurde. Es betrug der Tabackbau in Hektaren:
in den übrigen deutschen Staaten
in
Preußen
im ganzen Zollgebiete
1871/72 1872/73 1873/74
5925 7207 853³ 5933 5888 1876/77 5213 1877/78 1878/79 1879/80 1880/81 1881/82
Während also von 1871 — 73 den Konsum der Gründerjahre Hand in Hand gehendes rapides Steigen des Anbaues zeigt, tritt im Jahre 1874 ein rapides Fallen auf den früheren Stand und von da ab ein stetiger Rückgang des ʒAnbaues ein, so daß derselbe 1879 kaum ⁄ des höchsten Jahres 1873 unnd nur etwa des Jahres 1871 beträgt. Sofort aber mit dem Eintreten der höheren Besteuerung, 1880, das ist des Schutzes des inländischen Anbaus, war überall derselbe verstärkt aufgenommen, schon in diesem Jahre die ursprüngliche Höhe und schon 1881 fast der höchste Stand des Jahres 1873 erreicht. Da der Tabackban fast durchweg vom 1 249 betrieben wird, so erhellt daraus, wie püt der deutsche Bauer den ihm zu Theil gewordenen Schutz seines abackanbaus praktisch zu würdigen weiß.
— Das „Deutsche Tageblatt“ veröffentlicht eine tabellarische vergleichende Uebersicht über die Ein⸗ und Ausfuhr der wichtigsten Waarenartikel in der Zeit vom 1. Januar bis Haüun k,beng 1882 resp. 1881 und zieht daraus folgendes
ultat:
Die Ergebnisse des ersten Quartals d. J. sind durchweg Pni nur als sehr befriedigend zu bezeichnen. Auf dem gesammten
ndustriegebiet zeigt sich, durch die überall steigenden Exportziffern u deutlichem Ausdruck gebracht, eine erfreuliche Zunahme der Handels⸗ wegung; neben den Eisen⸗, Baumwollen⸗ und Wollenwaaren, bei
— Die ‚„Politische Wochenschrift“ schreibt über den „Vorzug im Regierungsentwurf des Tabackmonopols“:
Gegner des Monopols haben unsern neulichen Aufsatz über den Feh⸗ ler in dem Monopolentwurf der Regierung als eine Verwerfung des Mo⸗ nopols überhaupt angesehen Der Entwurf genügt keineswegs den Anforderungen, die man an das Ideal eines Tabackmonopols zu stellen berechtigt ist, aber er ist trotzdem, oder vielmehr gerade deshalb zur Einführung desselben bei einem starken Konsum und einer dem⸗ entsprechend hochentwickelten Tabackindustrie sehr geeignet. Denn er will die Preise nur wenig erhöhen, den bisherigen Konsum also in seinem Umfange beibehalten und somit die bestehende Tabackindustrie möglichst wenig beschränken. Dies ist nun einer bedeutenden, plötz⸗ lichen Erhöhung der Preise vorzuziehen, da bei ihr ein starker Rück⸗ schlag im Konsum und damit ein Rückgang in der ganzen Industrie mit Entlassung zahlreicher Arbeiter unvermeidlich wäre. Jetzt wird an das Bestehende angeknüpft, die bisherigen Arbeiter zum größten Theil verwendet (80 000 von 88 000) und es ist nur eine später allmähliche Erhöhung der Preise, bis zu der erwünschten vollen Anspannung der Steuerkraft des Tabacks in mehreren Zwischenstufen zu fordern. So kann man dem Konsum stets Zeit lassen, sich den erhöhten Preisen anzubequemen und man sieht sich nicht gezwungen, eine große Anzahl der vorhandenen Arbeiter zu entlassen, sondern braucht nur in der Aufnahme neuer vorsichtig zu Werke zu gehen und kann mit der Einschränkung des Betriebes abwarten, bis die bisherigen mit der Zeit verschwunden sein werden. Meber „Tabackmonopol oder Tabacksteuererhöhung“ äußert sich dasselbe Blatt u. A. wie folgt: Daß die jetzige Gewichtssteuer von allen Besteuerungen des Tabacks (das Monopol mit eingeschlossen) die lästigste für den Tabackpflanzer sei, ist nicht zu leugnen. Bei ihr ist nur der Tabackhandel und die Tabackfabrikation in Wirklichkeit frei, während die Freiheit des Tabackbaues nur eine sehr nominelle ist und der Tabackbauer sich aller möglichen Unbequemlichkeiten der Kontrolle und den Nachtheilen der vorweg zu zahlenden Steuer zu unterwerfen hat. So lange aber noch überhaupt Aussicht auf die Ein⸗ führung des Tabackmonopols vorhanden ist, halten wir es für an⸗ gebrachter, seine eminenten Vortheile jeder anderen Steuererhöhung gegenüber auseinanderzusetzen, anstatt auf eine Beantwortung der Frage, wie eine solche am besten einzurichten wäre, einzugehen. Denn alle finanziellen und wirthschaftlichen Bedenken, die man gegen das Monopol erheben kann, lassen sich in erhöhtem Maße gegen jede Steuererhöhung einwenden, alle Nachtheile machen sich bei ihnen mindestens ebenso geltend, während die Vortheile zum Theil nur beim Monopol zu erzielen 5 “ Nur das Monopol ermöglicht die sozialpolitisch so wünschenswerthe Berücksichtigung der Werthabstufungen, bei ihm allein kann der bessere Taback so viel höher besteuert werden, bei der Gewichtssteuer wird in Wahrheit gerade „die Pfeiffe des armen Mannes“ vor allem getroffen, während der Raucher der besten Rauchtabacke oder von echten Havannacigarren eine noch so hohe Gevichtssteuer oder Zollerhöhung so gut wie gar nicht verspürt. Das Monopol ist weitaus die beste Steuer ⸗Erhebungsform, denn während bei der Gewichtssteuer und Zollerhebung diese be⸗ deutende Erhebungskosten verursacht, die den Steuerzahler belasten, ohne dem Staate eine Einnahme zu verschaffen, so beträgt beim Monopol umgekehrt der jährliche Gewinn, der aus der Form der Steuererhebung allein resultirt, selbst nach den Berechnungen der Gegner des Monopols eine Summe von 36—40 Millionen Mark. Uebrigens sind alle Gegner des Monopols, sämmtliche Taback⸗ interessenten und die gesammte Fortschrittspartei ausnahms⸗ los auch Gegner jeder Stenererhoöhun . Dabei ver⸗ werfen sie dasselbe, nicht, weil bei ihm eine evriegia⸗ Besteuerung des Tabacks unmöglich oder diese an sich nicht zu rechtfertigen wäre, sie berufen sich nicht auf das Wohl der Konsumenten, wie bei anderen indirekten Steuern, sondern sie stellen sich allein auf den Standpunkt der Tabackinteressenten. Niemals aber wird die Erhöhung einer direkten oder indirekten Steuer anders als gegen den Widerspruch der Interessenten durchzusetzen sein. Diese alte Erfahrung wird man auch wieder machen, wenn man bei etwaiger Ablehnung des Mo⸗ nopols an einen Ersatz der durch dasselbe erhofften Einnahme zu denken gezwungen wird. Es unterliegt aber doch keinem Zweifel, daß das Interesse der Gesammtheit über den Einzelinteressen steht und so wird über kurz oder lang auch der Vortheil einzelner unserer Taback⸗ fabrikanten und Tabackhändler dem des Deutschen Reiches weichen müssen und 22 ihrer und ihrer vermeintlichen Beschützer das Taback⸗ monopol zum Wohle unserer Steuerzahler seinen siegreichen Einzug auch bei uns halten. “
G“ 81“
Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Verfügungen: Vom 28. April 1882. Portofreiheit der Kommission für die Beobachtung des Venusdurchgangs. — Ermittelungen über den Postpäckereiverkehr auf den Eisenbahnen. — Vom 27. April. Kennzeichnung der Nachnahmesendungen.
Nr. 29. — Inhalt: — Vom 1. Mai 1882. Post⸗ anweisungs⸗Verkehr mit Frankreich. Zurückforderung von Briefen ꝛc. nach Schweden durch die Absender. Fröffnung der Eisenbahnstrecken Babenhausen — Hanau und Hetzbach — Kailbach. “
Nr. 28. — Pfelt:
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
In Carl Heymanns Verlag hierselbst erschien in fünfter Auf⸗ lage: Die vrfsbe18 ⁄8 Baupolizeigesetze und Verord⸗ nungen mit besonderer Berücksichtigung der in der Haupt⸗ und Re⸗
welchen solche Steigerung bereits seit längerer Zeit zu konstatiren
1“ “
polize
des Norddeutschen Lloyd „Elbe“
Berlin:
Regierungs⸗Assessor. Preis eleg. gebunden 5 ℳ — Die tiefgreifenden Veränderungen, welche durch die Gesetzgebung seit dem Beginne des verflossenen Jahrzehnts auf allen Gebieten des öffentlichen Rechts ein⸗ getreten sind, sind auch auf das Baupolizeiwesen und die verwandten Gebiete von so erheblichem Einflusse gewesen, daß eine neue Be⸗ arbeitung der vor nunmehr vierzig Jahren zuerst erschienenen „Preußischen Baupolizeigesetze und Verordnungen“ nothwen⸗ dig wurde. Die vorliegende fünfte Auflage des Buches schließt sich in Zweck und Methode im Wesentlichen an die früheren Anf⸗ lagen an. Sie enthält in „systematischer Anordnung eine Zusammenstellung der gegenwärtig geltenden baupolizeilichen Bestimmungen mit Einschluß der bezüglichen Ministerialerlasse und Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe und bildet so ein den An⸗ forderungen des praktischen Bedürfnisses entsprechendes Handbuch für Polizei⸗ und Kommunalbehörden, Baumeister, Bauherren und Bau⸗ handwerker. Das Gebiet des Allgemeinen Landrechts, sowie ins⸗ besondere die Provinz Brandenburg und die Stadt Berlin sind vor⸗ zugsweise berücksichtigt worden. Wie seinerzeit die früheren Auflagen so dürfte auch die vorliegende neue Auflage, die nach Form und⸗
tritt, in den betheili ten Kreisen eine wohlwollende Aufnahme finden.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Aus dem Kreise Minden, 1. Mai, meldet man der „Ne⸗ Prß. Ztg.“: Das Sprüchwort sagt, daß, wenn sich am 1. 2 6 Krähe im Roggen verstecken kann, die Ernte gut wird. Danach müßte sie dies Jahr brillant ausfallen, denn der Roggen, der schon Aehren bekommt, ist so hoch, daß sich fast ein Storch darin verstecken kann. Bei dem überaus fruchtbaren Wetter gedeiht alles prächtig
Obstbäume blühen sehr reich, so daß auf reichliche Obsternte
hoffen ist. Die Kartoffeln haben sich sehr gut erhalten; ste Faß einen niedrigen Preis, der Centner 1,25 ℳ ehr theuer ist das Vieh geworden; so gelten Absatzferkel 18 — 21 ℳ das Stück. Hof⸗ fentlich wird die Ernte eine gesegnete, so daß der bei den mehrjähri⸗ gen schlechten Ernten, unter der Last der enorm hohen Abgaben, fast erliegende Landmann einmal aufathmen kann.
Gewerbe und Handel. *
In der ordentlichen Generalversammlung der Gladbach Feuerversicherungs⸗Gesellschaft wurde Seitens der Döacher über den Rechnungsabschluß für das Jahr 1881 Bericht erstattet. Die Gesellschaft wurde im vergangenen Jahre von so erheblichen Schäden betroffen, daß dem Kapital⸗Reservefonds , Verlustes die Summe von 240 690 ℳ entnommen werden mußte. Die Zahl der Schäden betrug 1109 und die Gesammtsumme der im Jahre 1881 bezahlten und am Schlusse desselben mit 505 604 ℳ reservirten Entschädigungen 3430 536 ℳ oder 1 303 45 ℳ mehr als im Jahre 1880. Die Ent⸗ schädigungen entfielen auf 65 industrielle Risiken mit 1 431 652 ℳ, auf 353 landwirthschaftliche Risiken mit 751 717 ℳ und auf 638 kaufmännische, sowie gewöhnliche Mobiliar⸗ und Immobiliar⸗Versicherungen mit 570 771 ℳ Die während des Jahres in Kraft gewesene Versicherungssumme beträgt 2 261 110 703 ℳ ist also gegen das Vorjahr um 42 941 178 ℳ gestiegen. Von der ersteren Summe wurden 903 787 836 ℳ in Rückdeckung gegeben, und verblieben am Ende des Jahres 1 215 497 906 ℳ oder 22 477 377 ℳ mehr in Kraft als beim Jahresschlusse 1880.
In der ordentlichen Generalversammlung der Gladbacher Rückversicherungsgesellschaft erstattete der Vorstand über die Ergebnisse des Jahres 1881 Bericht. Nach demselben hat das ungünstige Geschäftsresultat der Gladbacher Feuerversicherungs⸗Gesell⸗ schaft eine nachtheilige Einwirkung auf die Erfolge des Instituts ausgeübt, so daß die Jahresrechnung mit einem Verluste von 53 919 ℳ abschließt und zur Deckung desselben nach Absorbirung der Kapitalreserre im Betrage von 16 640 ℳ dem Grundkapitale 37 279 ℳ entnommen werden mußten. Die im Jahre 1881. in Kraft gewesenen Rückversicherungen belaufen sich abzüglich der aufgehobenen Uebertragungen auf 132 826 086 ℳ, sind also gegen das Vorjahr um 18 019 408 ℳ gestiegen, und es wurden an Prämien für dieselben 255 016 ℳ oder 29 707 ℳ mehr eingenommen als im Jahre 1880. Von obiger Summe waren am Jahresschlusse 74 230 115 ℳ oder 8 923 675 ℳ mehr in Kraft als 1880; es wurde für diese Summe eine Prämienreserve von 93 517 ℳ frei von Pro⸗ vision auf neue Rechnung vorgetragen. Die Gesellschaft wurde im Laufe des Jahres von 244 Schäden betroffen, und betragen die Entschädigungen für die geordneten und reservirten Schäden
118 306 ℳ mehr als 1880. (W. T. B.) Baumwollen⸗
1“]
New⸗York, 5. Mai. o han käricstzt Zufuhren Haalen eüen 28 000 B., Aus⸗ uhr nach Großbritannien 46 , Ausfuhr nach dem Kontinent 19000 B., Vorrath 568 000 B. b gesei ee
Verkehrs⸗Anstalten.
Southampton, 5. Mai. (W. T. B.) Der Dampfer
ist hier eingetroffen. New⸗York, 5. Mai. (W. T. B.) 52 Postdampfer „Wieland“ ist hier angekommen.
Berlin, 6. Mai 1882.
Am morgigen Sonntag wird auf der Rennbahn zu Hoppe⸗ garten der zweite Tag des Frühjahrs⸗Meetings des Union⸗Club abgehalten werden. Es werden an diesem Tage ge⸗ laufen werden: 1) Jungfern⸗Rennen um den Staatspreis von 1400 ℳ, zu welchem 12 Pferde angemeldet sind; 2) Rennen um die goldene Peitsche und den Staatspreis von 2 05 ℳ, welches 13 Unterschriften aufweist; 3) Rennen um den Staatspreis III. Klasse von 3000 ℳ, zu welchem 9 Nennungen erfolgt sind; 4 ) Verkaufsrennen um den Preis von 1000 ℳ, das bis jetzt 5 Unterschriften aufweist, zu dem aber noch die Nennungen bis heute Abend offen gehalten wer⸗ den, und 5) Effenberg⸗Steeple⸗Chase mit Herrenreiten um den Staatspreis von 1200 ℳ, für welches 8 Pferde genannt sind. — Die Extrazüge werden wieder um 2 Uhr und 2 Uhr 30 Minuten vom Fitbabngoff abgelassen. Die weiteren Renntage des Frühjahrs⸗
eetings sind auf den 14. und 29. d. M. angesetzt. Das Sommer⸗ Meeting findet am 11., 12. und 14. Juni statt.
London, 5. Mai. (W. T. B.) In Her Majesty’ e Theatre begann heute Abend die Aufführung des Bühnenfest⸗ spiels „Der Ring des Nibelungen“ mit dem Vorabend ⸗Rheingold“. Der Vorstellung, welche glänzend verlief, wohnten auch der Prinz von Wales, der Herzog und die Herzogin von Edinburg, der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg⸗Strelitz bei. Das Haus war überfüllt.
Washington, 6. Mai. (W. T. B.) Eine Depesche des Ingenieurs Melville von der „Jeannette“ an den Sekretär der Marine, datirt aus dem Delta des Lenaflusses vom 24. März, meldet, daß er den Lieutenant de Long und seine Gefährten todt aufgefunden habe. Melville setzte seine Nachforschungen nach 2— 1- Chipp, dem Kommandanten der zweiten Scha⸗ uppe, fort.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Sechs Beilagen
eeshess Berlin und in der Provinz Brandenburg geltenden bau⸗
lichen Vorschriften, ursprünglich herausgegeben von C. Jaeschke,
ließli
umgearbeitet und bis auf die neueste Zeit fortgeführt von F. Seydel,
No. 106.
Inhalt in einer wesentlich veränderten Gestalt vor die Oeffentlichkeit
und theilweise sind die Kühe schon auf die Weiden gebracht. Die
zur Deckung des
— 2
zum Deuts
2
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Berlin, Sonnabend, den 6. Mai
8⸗ “ eiger und Königlich Preußischen
Staats⸗Anzeiger. 1882.
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Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 6. Mai. In der gestrigen (3.) Sitzung des Reichstags trat das Haus sofort in die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ab⸗ änderung der Gewerbeordnung, ein.
Der Abg. Dr. Lasker begann mit der Anerkennung gegen die Regierung, daß einzelnen Mängeln der Gewerbeordnung eg. werden solle, daß die Regierung gegenüber dem notorischen Andrange gegen sehr erhebliche Zweige des deut⸗ schen Volkswirthschaftsbetriebes eine gewisse Mäßigung habe gelten lassen, und daß sie durch die Form der Vorlage den Willen bekundet habe, mit dem großen Ansturm auf die Gewerbeordnung eine Pause, vielleicht gar einen Abschluß zu machen, das Prinzip der Gewerbefreiheit nicht erschüttern und sich auf von ihr nicht gebilligten Wegen nicht weiter schleppen zu lassen. Freilich werde nach den Vorschlägen der Regierung das Prinzip der Gewerbe⸗ freiheit praktisch so ausgeübt, daß von der Freiheit nur 1i9s wenig übrig bleibe. Er habe absichtlich mit dieser An⸗ erkennung begonnen, weil er sehr viel gegen die Vorlage ein⸗ uwenden habe. Sie sei so ungemein schwierig in ihrer Ab⸗ sassung, daß man einige Tage brauche, um sie nur zu ver⸗ stehen, und wer das Unglück habe, gleichzeitig im Reichstag und im Abgeordnetenhause zu sitzen, sei unmöglich im Stande, in sie einzudringen. Er selbst wisse sich trotz eifrigen Stu⸗ diums gegen Irrthümer nicht völlig gesichert. Das Gesetz
erfalle in drei Theile, in eine Regulirung der nicht konzessions⸗ Fen Gewerbe, in die Behandlung des Hausirgewerbes und in die Regelung eines großen Geschäftsbetriebes, dem zum ersten Male in dieser Vorlage ein schwerer Makel und Schaden zugefügt werde, des Geschäfts der Handelsreisenden. Gleich der erste Punkt der Vorlage weise ein bedenkliches Prinzip auf, das wiederholt wiederkehre. Er lasse die Frage an sich unentschieden, ob die Berechtigung zum Hufbeschlag von einem Zeugniß ab⸗ hängig gemacht werden solle, in Preußen bestehe das Bedürf⸗ niß dafür entschieden nicht, vielleicht anderswo, und man wolle daher die Einführung der Zeugnißpflicht den einzelnen Landesregierungen überlassen, wodurch die Gewerbeordnung in eine Anzahl landesgesetzlicher Bestimmungen zersplittert würde. Es werde aber noch ein anderes Prinzip dabei ein⸗ geschmuggelt, es werde der Absolutismus der Regierungen durch ein Reichsgesetz begründet. Es wäre doch natürlich, die Freiheiten, die man den Einzelstaaten geben wolle, in die Hände der Gesetzgebung zu legen; man wolle aber durch ein Reichsgesetz die Landesregierungen nur zum Erlaß der Ausführungsbestimmungen ermächtigen. Er habe diesen harmlosen Hufbeschlag herausgegriffen, um zu zeigen, welche mächtigen Prinzipien daran geknüpft seien zum Nachtheile der Herrschaft der gesammten ST Gunsten partikularer Gewohnheiten und absolutistischer Verwaltungs⸗ weise im Gegensatz zur konstitutionellen Ordnung. In Bezug auf andere Gewerbe. die untersagt werden dürften, obwohl sie an eine Konzessionspflicht nicht gebunden seien, nehme die
Vorlage zweierlei Veränderungen vor. Sie reihe einige Gewerbe neu in die Zahl derer ein, die untersagt werden könnten; ob die richtigen gewählt seien, werde der Prüfung der Kommission unterliegen. In einem zweiten Punkte aber werde vom Geiste der Gewerbeordnung abgewichen. Man habe nämlich in der Gewerbeordnung sich bemüht, die Untersagungsgründe so präzis wie möglich zu fassen, und sie von dem Nachweis bestimmter Thatsachen abhängig zu machen. Dieses gewiß sehr heilsame Prinzip habe die Regierung auf⸗ gegeben und dafür die schwankende Bestimmung hingestellt, daß gegen den Gewerbetreibenden Thatsachen vorlägen, die dessen Zuverlässigkeit in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb in Zweifel stellten. Damit würde der Willkür der Polizei Thor und Thür geöffnet und er bitte diejenigen, welche noch nicht so sehr mit polizeilicher Ueberwachung gesegnet seien, und denen die preußische Praxis nicht aus der Nähe bekannt sei, sich die Konsequenzen klar zu machen. Demnächst schilderte Redner die außerordentliche Willkür, welche dem Gewerbe der öffentlichen Schaustellungen gegen⸗ über eingeführt werden solle, namentlich bezüglich der⸗ olks⸗ belustigungen und öffentlichen Musikaufführungen, da hier die Willkür, welche der Polizei jetzt schon in die Hand gegeben
sei, sich bis zur Höhe eines bedeutenden politischen Uebels erhebe, denn der betreffende Gewerbetreibende könne wegen seiner politischen Ansicht in seinem Gewerbe geschädigt werden. Hieraus erkläre sich auch, daß bei den Wahlen
Lokale zu Versammlungen nicht hergegeben worden
seien, mit der Entschuldigung, daß der Landrath alsdann die
Mustkaufführungen verbieten würde. Diese Willkür dürfe nicht
durch Reichsgesetz zu einer berechtigten umgeschaffen werden.
Man solle sich doch hüten, einen Gewerbebetrieb wie den der Schaustellungen, welcher so tief in das Volksleben einschneide, an die Willkür einzelner Personen zu knüpfen. Das Haufir⸗
gewerbe sei in demselben Grade wichtig. Die Wichtigkeit desselben bezeichne Moritz Mohl in seinen aus persönlicher Ersahrung gemachten Aufzeichnungen. Es bestehe ein Kampf wischen dem stehenden Gewerbe und zwischen dem Hausir⸗ benen in diesen Kampf sei aber die Regierung nicht un⸗ parteiisch eingetreten. Die besten und rührigsten Kräfte im Handelsstande seien gerade im Hausirgewerbe thätig. Man könne von dem Charakter der Leute denken, was man wolle, viel mehr Schweiß brauche der Hausirer zu seinem Gewerbe, als jeder andere Kaufmann. Man dürfe den Hausirhandel nicht als ein verächtliches, als ein zu unterdrückendes Gewerbe betrachten. Am meisten würde das die Landwirthschaft schädigen. Dies
aus, das sich in einer späten Nachmittagsstunde mit dieser che beschäftige, berühre das sehr wenig, aber wenn die Ernäh⸗ rungsfähigkeit einer ganzen Bevölkerungsklasse unter Polizei⸗ aufsicht gestellt werden solle, dann nehme die Sache doch einen sozialen Charakter an. Entlassene Offiziere, entlassene Beamte könnten sich leichter wieder einen Erwerb verschaffen, als Hau⸗ sirer, denen die Konzession entzogen sei. Solche Leute, welche durch den „wohlwollenden Polizeistaat“ aufs Trochkne gesetzt eien, vermehrten das Proletariat. Eine fernere Beschränkung
den betreffenden Kaufleuten, welche ihre speziellen
Waaren führten, sonst komme der Polizist und erkläre sie als Hausirer. Während in anderen Ländern der Stand der Handlungsreisenden emporgehoben werde, suche in Deutschland die Gesetzgebung den Stand der deutschen Hand⸗ lungsreisenden herabzudrücken. Auch für den einfachen Stand der Handlungsreisenden sei eine Legitimationskarte jetzt schon erforderlich und zwar mit Recht; die Ertheilung derselben solle aber in Zukunft abhängig gemacht werden von verschiedenen Kriterien. Es solle ihm die einfache Reise für ein Haus verboten werden, wenn derselbe unter Anklage stehe oder zu einer Woche Gefängniß verurtheilt sei. Es sei als Grundsatz anerkannt worden, daß auf öffentlichen Straßen und Plätzen an dem Orte des Domizils Handel getrieben werden könne und zwar nicht nach der Regel des Hausir⸗ gewerbes. Dagegen solle es auch jeder höheren Ver⸗ .X“ gestattet sein, dieses Geschäft an dem Orte des Domizils selbst zu einem konzessionsfähigen Gewerbe zu machen. Hier werde also mit reichsgesetzlicher Gewalt für jeden einzelnen Staat vorgeschrieben, daß die Landespolizei⸗ behörde gegen das Prinzip der Gewerbeordnung für ihren eigenen Bezirk ein besonderes Territorium machen könne, es höre also das Reichsgesetz auf, und die Herrschaft des Hrn. von Madai fange an. Wer solle da noch wissen, was in dem einen oder anderen Staat gestattet sei und was nicht? Man verbiete damit nur, daß anständige Personen Geschäfte mit Nichtkaufleuten machten. Glaube man denn, daß die Konsumenten dabei gewinnen würden? Ueber den Weinreisenden werde so viel geredet. Aber die Gutsbesitzer hätten ihren Wein wohl immer billiger von ihnen bezogen als von einer Weinhandlung in der Stadt, und die Belästi⸗ gungen, die dieselben bereiten sollten, seien wohl sehr leicht abzuweisen. Wenn eine Deputation von Krämern dieses Gesetz gemacht hätte zur Ausbeutung des Landvolks, so hätte sie nicht besser die Paragraphen gemacht haben können, als sie hier for⸗ mulirt seien. Eine weitere Bestimmung sei, daß die Hand⸗ lungsreisenden und Hausirer nicht unaufgefordert in eine Wohnung kommen dürften. Wie solle denn hierbei noch der Begriff des Hausirens bestehen? Wer derartige Besuche nicht wünsche, könne das ja leicht durch Anschlag an der Thür be⸗ kannt machen, und die Zuwiderhandelnden mögen dann unter das Verbot fallen. Aber mit einer Bestimmung, wie der vorliegenden, bringe man es dahin, daß auf den Höfen aus⸗ gerufen werde, kaufe Wein, kaufe Cigarren, und melde sich dann jemand am Fenster, so dürfe ihn der Reisende besuchen. Er komme nun zu einem Punkte, wo die Gesetzgebung Dinge zu leisten versuche, die sie nicht leisten könne, zu der Kolpoxtage. Dieselbe solle, wenn er von der Bibel und Bibelstellen absehe, sich nur mit Schriften patriotischen Inhalts befassen dürfen, sowie mit Schulbüchern, Landkarten und landesüblichen Kalendern. Was unter letzteren zu verstehen, wisse er nicht recht. Aber patriotische Schriften! Was seien patriotische Schriften? Vor fünf bis sechs Jahren sei jede vom Centrum ausgehende Schrift für unpatriotisch erklärt worden. Heut möge das an⸗ ders sein. Aber in einem Lande, in dem der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten offiziell an einen fremden Staat schreibe, daß eine geachtete Partei gegen die Verfassung des Landes sei, und in einer Monarchie republikanische Tendenzen habe — und im Sinne des Schreibers seien republikanische Tendenzen unzweifelhaft unpatriotische — könne man der Gesetzgebung nicht zumuthen, eine solche Ermächtigung der Verwaltungs⸗ behörde in die Hand zu geben, ohne sich den Vorwurf zu machen, daß man direkt den Parteibewegungen die Gesetze auf den Leib schreibe. Nehme man nur die Wahlflugfchriften; solche der Konservativen gälten jetzt für patriotisch, die der Liberalen nicht, die des Centrums zur Hälfte. Auch hier habe man einen Krebsschaden der jetzigen polizeilich gefärbten Ge⸗ setzgebung. Reichten die bisherigen Strafgesetze bezüglich der unsittlichen Schriften nicht aus, so suche man diesen Theil derselben zu verbessern, aber verbiete nicht die Kolpor⸗ tage überhaupt. Sogar hier in diesem Hause sei der Vor⸗ wurf des Unpatriotismus gemacht worden; wenn nun der Polizist eine solche schöne Rede von der Rechten lese, und sich dieser Meinung anschließe, so verbiete derselbe die Verbreitung entgegengesetzter Anschauungen durch Flugschriften als un⸗ atriotisch. Nehme man sich vor diesem Gesetze in Acht, die Feernen gehe damit um, das Deutsche Reich in die Färber⸗ butte der preußischen Polrzei hineinzusenken, und in der Wolle polizeilich färben zu lassen. Wenn man auch noch so viele Sympathien für einzelne Beschwerden habe, möge man doch genau prüfen, was dem Hause dargeboten werde, nach seiner (des Redners) Meinung werde sehr wenig Brauchbares bleiben und das Allermeiste sei zurückzuweisen. Der Abg. Dr. Hartmann erklärte, seine Partei sei seit einer Reihe von Jahren für eine Abänderung der Gewerbe⸗ ordnung eingetreten, auch in diesem hohen Hause, wo die Anträge Ackermann und von Lertling zu Gunsten des Gewerbe⸗ standes noch in der Erinnerung seien. Seine Partei habe damit manchen Erfolg erzielt, allein dieselben genügten nicht weder nach der Meinung seiner politischen Freunde noch na der Meinung der betheiligten Kreise. Jetzt hätten die ver⸗ bündeten Regierungen einen weiteren Schritt auf den von seiner Partei verfolgten Wege gethan, den er mit Freuden begrüße. Denn seine Partei sei in der Hauptsache mit dem⸗ selben einverstanden, wenn sie auch n Einzelheiten Ein⸗ wendungen zu machen habe, und darum nicht alle Aus⸗ lassungen des Abg. Lasker zurückweisen könne. Seine — billige es, daß es den Landesregierungen zuge⸗ anden werde, die Betreibung des Hufbeschlags von einer Prüfung abhängig zu machen. In Bayern und Sachsen hoß⸗ man gute Erfahrungen damit gemacht, wie er höre, auch in Schlesien, wo die Hufschmiede aus eigener Initiative eine Prüfung eingeführt hätten. Der Abg. Lasker befürchte von dieser Vestimenung ne Zersplitterung der Reichsgesetzgebung. Allein das Deutsche Reich sei ein so großes Gemeinwesen und das Leben der deutschen Nation so reich gestaltet, daß nicht alles der Reichsgesetzgebung überwiesen werden könne, und
es Handels ergebe sich aus der Bestimmung dieses Gesetzes, daß Handelsreisende nur anbieten dürften bei
Volksvertretung wohl ausführen werde. Man brauche sich indessen über diese Bestimmung jetzt nicht schon zu erhitzen. Es liege ein dringendes Bedürfniß vor, daß die Musikauf⸗ führungen, die nicht der höheren Kunst gewidmet seien, schärfer als bisher kontrolirt würden, vor allem sei es nöthig, dem sogenannten Tingel⸗Tangel zu Leibe zu gehen. Ob bezüglich der Ausführung dieser Gesetzesbestimmung das Richtige ge⸗ troffen sei, ob nicht Modifikationen zu machen seien zu Gunsten der Kreise, auf die der Abg. Lasker hingewiesen, darüber werde sich in der Kommission weiter verhandeln lassen. Sicher sei, daß eine strenge Kontrole dringend nöthig sei. Auch er sei der Meinung, daß die im §. 35 der Gewerbeordnung ange führten Berufskreise einer höheren Aufmerksamkeit bedürftig seien, als das bei der jetzigen Gesetzgebung möglich sei. Die Maßnahmen gegen die Wanderlager fänden die volle Theil nahme seiner Partei. Auch die Kolportage habe vielfach schädlich gewirkt. Der Abg. Lasker habe dies gleichfalls zu standen, nur meine derselbe, daß die gegenwärtige Vorlage der Polizei zu viel freie Hand gebe, und finde die Beschränkung de Schriften nicht ganz glücklich. Auch hierüber werde sich reden
vollkommen sei, sondern nur, daß ein dringendes Bedürfniß
vorliege. Der Abg. Lasker meine, durch diese neuen Aende⸗
rungen werde der Stand der Handlungsreisenden herabgedrückt
werden. Das Gegentheil sei der Fall. Man werde denselben
höher stellen, indem man ihn schärfer scheide vom Hausir⸗
gewerbe, und dieses Bestreben werde sicher von Erfolg sein.
Den Schwerpunkt der Novelle bilde die Neuregelung des Hausir⸗
gewerbes. Auch hier hätten sich die Ausführungen des Abg.
Lasker nicht so gegen die Neuerung selbst, so viel er verstan⸗
den habe, gewendet, sondern gegen die Mittel, durch welche
dieselbe herbeigeführt werden solle. Wollte man diesem Ge⸗
werbe überhaupt ans Leben gehen, so würden alle Parteien
einem solchen Vorhaben widersprechen. Denn auch seine Partei
halte dasselbe für unentbehrlich, wenn seine Partei auch nicht
so weit gehe, zu behaupten, daß in ihm die besten Kräfte der
Nation vertreten seien. Aber es sei richtig, eine große An⸗
zahl Hausirer erwerbe ihr Brot redlich, wie alle Menschen im
Schweiße ihres Angesichts. Man finde unter ihnen auch wohl
selten solche Ideale, daß sie den Käufern die besten Waaren
in das Haus trügen, trotzdem seien sie nöthig, zumal in dünn bevölkerten Gegenden mit Ackerbau, wo Staͤdte weit entfernt seien. Die dichte Bevölkerung Sachsens würde den Wegfall der Hausirer leicht verschmerzen können, allein die Sache müsse doch auch vom Standpunkt der Hausirer betrachtet werden. Man habe in Sachsen eine Reihe armer Ortschaften, deren wirthschaftliche Basis auf dem Hausirgewerbe beruhe, und diese würden schwer geschädigt werden, wolle man jetzt dieses Gewerbe ganz beseitigen. Noch einige weitere Bedenken möchte er hier gleich in Anregung bringen. So möchte er in §. 33a. eine schärfere Definition der Bedingungen haben, unter welchen die Erlaubniß beschränkt werden solle. Ebenso wäre eine Präzisirung der Befugnisse nöthig, die den Polizeibehörden in Bezug auf den Widerruf von Konzessionen eingeräumt sei. Dies und was seine Partei sonst noch an der Vorlage vermisse, werde sie in der Kom⸗ mission und in den weiteren Stadien der Berathung zu er⸗ reichen suchen, nur ein Desiderium sei hier noch erwähnt, das die Einführung von Arbeitsbüchern betreffe. 1869 seien dieselben nur für die jugendlichen Arbeiter eingeführt. Im Jahre 1878 habe die Regierung vorgeschlagen, die Fuͤhrung der Arbeitsbücher bis zum 18. Jahre auszudehnen, der Reichstag habe das 21. Lebens⸗ jahr angenommen, und den Arbeitern das Recht eingeräumt, noch über dieses Jahr hinaus sich Zeugnisse zu erbitten. Nach den Erfahrungen, die er in Sachsen mit den Arbeitsbüchern ge⸗ macht, könne er nur versichern, daß sich gute Arbeiter nie gegen dieselben gesträubt hätten, und wie sollten sie auch, habe doch er (Redner) Lch bei jeder Beförderung Zeugnisse beizubringen gehabt. Er habe vor der Wahl offen erklärt, daß er für obligatorische Arbeitsbücher eintreten werde, und trotzdem sei er gewählt worden. Die Sozialdemokraten hätten Ordre be⸗ kommen, für den Liberalen zu stimmen, aber sie hätten nicht parirt. (Abg. Kayser widersprach dem.) Er bleibe bei seiner Behauptung. Arbeiter, die vertraulich mit ihm gesprochen, hätten ihm gesagt, daß sie gegen Arbeitsbücher nichts ein⸗ zuwenden hätten. Seine Partei werde darum bestrebt sein, auch in diesem Punkt ihrer Anschauung noch Geltung zu verschaffen.
Der Abg. Büchtemann erklärte, der Vorredner habe den Abg. Lasker nicht widerlegt, aber geßeigt, daß er in ein⸗ zelnen Punkten mit sich reden lasse. Nur die letzten Bemer⸗ kungen des Vorredners gäben ein Bild von der Auffassung von dessen Freunde. Der Abg. Hartmann habe sich für Ar⸗ beitsbücher ausgesprochen, gegen die in Arbeiterkreisen ent⸗ schiedene Abneigung bestehe. Dem gegenüber schienen dessen Deduktionen und die Erfahrungen aus den vielen Examinibus, die derselbe zu seiner (des Redners) Freude mit Erfolg be⸗ standen habe, nicht hünzurei en, um die Nützlichkeit der Ar⸗ beitsbücher zu beweisen. Die Arbeiter seien deshalb dagegen, weil dadurch den Arbeitgebern geradezu ein Aufsichtsrecht ein⸗ geräumt werde. Der Vorredner sei deshalb für die Vorlage, weil sie die Mittel enthalte, um die alte Polizeiwirthschaft wieder einzuführen. In — auf die Handlungs⸗ reisenden würde die geforderte egitimation, resp. Kontrole gar keinen Zweck haben, denn, wolle die Polizei er ter des betr. Reisenden haben, se wenigstens in jedem Monat zwei Mal ausgestellt werden. Durch diese Legitimationsverpflichtung würde aber der Denun⸗ ziation und anderen niedrigen Chikanen Thür und Thor gebffnet werden. Und welche Schwierigkeiten würde es mit sich bringen, solch einen itimationsschein zu erhalten! lhmn nun Jemand diese Scylla glücklich umschie sabe und in den 12b2* Legitimationsscheines gelangt sei, so komme derselbe in die Charybdis, der Berechtigung zum wieder verlustig zu gehen; derselbe brauche z. B. auf fremdem ihm die Berechtigung zum genommen,
nur einmal
eine Partei habe auch zu den einzelnen Regierungen das . b9 sie derartige Dinge ohne Mitwirkung der
müsse mit seiner Familie hungern — eines Hasen wegen.
lassen; denn seine Partei behaupte keineswegs, daß Alles
Wenn man als Motiv für die Regierungsvorlage in Bezug
eine genaue Kenntniß des moralischen Charak⸗ so müsse die — 4
del
eerrain einen Hasen geschossen haben, so wperde u
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