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über deutsche Kolonisation;
den Lebenslauf ides Grafen Giu Pasolini, des am 4. Dezember 1876 verstorbenen Präsidenten des italienischen Senats, volk Dr. O. Hartwig; den Schluß der Abhandlung über die Ergebnisse und Aufgaben der Elektro⸗ technik, von E. Hoffmann; einen Essay von Franz von Holtzendorff über politischen und gemeinen Mord in den Vereinigten Staaten von Nordamerika; eine Rede von du Bois⸗Reymond über rie wissenschaftlichen Zustände der Gegenwart; eine Erzählung „Nah⸗ rungssorgen“ von Salvatore Farina, übersetzt von Ernst Dohm und eine Arbeit über Bau und Finanzirung von Nebenbahnen, von dem Landrath Fr. v. Sybel. Literarische Besprechungen und No⸗ tizen beschließen das Heft. Land⸗ und Forstwirthschaft.
Aus Franken wird dem Nürnberger „Corresp.“ geschrieben: „Der Frost in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai hat über Fran⸗ ken großes Unheil gebracht. Die Aussicht auf eine gesegnete Wein⸗ ernte ist nahezu vernichtet. Die jungen Triebe an den Weinbergen, welche sich in weniger geschützter Lage befinden, sind vollständig zer⸗ stört. Auch für das nächste Jahr ist die Weinernte in Frage gestellt, da es an ausgereiftem Holze fehlen wird. Der Schaden läßt sich nach
Millionen berechnen.“ 5 “
Güstrow, 14. Mai. (M. T.) „Mai kühl und naß, füllt Scheune und Faß“. Der Forderung dieser alten Bauernregel hat in diesem Jahre der Wonnemonat in seiner ersten Hälfte voll ent⸗ sprochen. Ob sie sich nun bewahrheiten wird? Für jetzt berechtigt Alles zu dieser Hoffnung. Das Winterkorn hat fast ausnahmslos nach wie vor einen ausgezeichneten Stand. Der Roggen hat bereits Aehren getrieben. Selbst auf mäßigem, schwach kultivirtem Boden sieht man in diesem Jahre schöne Roggenbestände. Auf gutem Boden erscheint der Roggen stellenweise fast zu kräftig. Es liegt die Befürchtung nabe, daß Lagerung eintritt. Der Stand des Wei⸗ zens ist ebenfalls ausgezeichnet. Rübsen und Rapps haben eine gute Blüthezeit durchgemacht. Die kühle Witterung verhütet das Auftreten schädlicher Käfer, und von Nachtfrösten sind wir ja auch glücklicher Weise verschont geblieben. Die Frühjahrs⸗Ackerbestellung ging ohne jegliche Störung vor sich. Die Saatbestellung ist all⸗ gemein beendigt. Das Sommerkorn ist zum großen Theil gut auf⸗ gelaufen und erscheint bereits im schönsten Grün. Die Kleeschläge lassen da, wo keine Nachsamung stattgefunden, zu wünschen. Es ist zu wenig Pflanze vorhanden. Die Wiesen zeigen ktäftigen Gras⸗ wuchs. Auch die Weiden sind gut mit Gras bestanden und ge⸗ währen dem bereits vor 8 oder 14 Tagen ausgetriebenen Vieh hin⸗ reichende Nahrung. Die Obstbäume haben reich geblüht. Die Blüthen haben weder durch Frost noch durch Insekten gelitten. Wir können somit auch auf eine gute Obsternte hoffen und haben be⸗ gründete Aussicht auf ein recht gesegnetes Jahr für die Land⸗
wirthschaft. Gewerbe und Handel.
Nach Mittheilungen aus Italien sollen von italienischen Be⸗ folgende Lieferungen im Submissionswege vergeben werden:
1) Von der Direktion der Militär Kommission der Division in Turin am 30. Mai d. J., Nachmittags 1 Uhr:
2000 m Tuch, türkischblau, . 300 m Tuch, carmoisinroth, 8 im Gesammtbetrage von 32 500 Lire. 2) Von der Artillerie⸗Direktion der Waffenfabrik in Turin am 2. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr: 15 000 Stück ewehrschäfte, 2 000 Stück Masketenschäfte, 4 000 Stück Karabinerschäfte, im Gesammtbetrage von 52 000 Lire.
3) Von der Verwaltung der Königlichen Gensd'armerie⸗Legion “ via Pilastri Nr. 62 am 17. Juni d. J., Nachmittags
hr:
verschiedene Bekleidungs⸗ und Ausrüstungsgegenstände, wie Silberschnüre, Borten und Fransen; Hüte, Kokarden und Federbüsche; Jacken, Stiefel und Handschuhe; Halfter, Trensen, Steigrlemen zꝛc., im Gesammtbetrage von 42 944 Lire. Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und
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Stell einzusehen.
Außer den bereits zur öffentlichen Kenntniß gebrachten, von der Artillerie⸗Direktion der Präzisionswerkstätten in Tu rin ausgeschriebenen Lieferungen auf Messing in Barren in dem Termin am 31. Mai d. J., Nachmittags 4 Uhr, in der Via Arsenale Nr. 26 noch weitere 39 350 kg Messing in Barren und 400 kg Messing in Platten zum Gesammtbetrage von 90 317,50 Lire im Submissionswege vergeben werden. Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen. — Ferner soll von der Verwaltung der König⸗ lichen Gensd'armerie⸗Legion zu Bari am 2. Juni d. Js., Nach⸗ mittags 1 Uhr, in der Kaserne eine Lieferung verschiedener Aus⸗ rüstungsgegenstände und dazu gehöriger Materialien, wie: Silber⸗ schnüre, Fransen, Borten, Bandolire, Chargenabzeichen, Hüte, Feder⸗ büsche, Handschuhe, Kravatten, Jacken, Decken, Halftern ꝛc. im Ge⸗ e von 44 548,50 Lire im Submissionswege vergeben werden.
Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen. 1
— Der Geschäftsbericht der Ostpreußischen Südbahn be⸗ stätzgt daß nach Bedeckung des 5 prozentigen 1881er Dividenden⸗ cheins der Stammprioritäten noch 1 ½ % zur Tilgung des Rück⸗ standes von 1874 verwendet werden können, so daß auf die Stamm⸗ prioritäten nur noch 2 ½ %, und zwar auf den Coupon von 1880 rückständig bleiben. In der Hauptsache rührt die Mehreinnahme des Jahres 1881 aus den russischen Verkehren her und entfällt auf diese mit 92,7 %, während der Lokalverkehr daran nur mit 2,2 und die in⸗ ländischen Verbandverkehre mit 5,1 % partizipiren. Die Gesammtein⸗ nahmen des Jahres 1881 belaufen sich auf 4 235 0093 ℳ gegen 3 532 473 ℳ des Jahres 1880, so daß eine Mehreinnahme von 702 620 ℳ resultirt.
— Dem Geschäftsbericht der Schlesischen Lebensversiche⸗ rungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Breslau entnehmen wir Fol⸗ gendes: Es gelangten während des Jahres 1881 zum Abschluß: 557 Kapitalversicherungen auf den Todesfall über 1 329 700 ℳ, 155 Kapitalversicherungen auf den Lebensfall über 309 300 ℳ, 7 Renten⸗ Beseranmge auf 15 747,15 ℳ jährliche Rente. Hierdurch war am Schlusse des Jahres nach Abzug aller während desselben erloschenen Versicherungen der Bestand auf 3310 Kapitalversicherungen auf den Todesfall über 10 210 846 ℳ, 509 Kapitalversicherungen auf den Lebensfall über 996 626 ℳ, 25 Rentenversicherungen auf 23 600,99 ℳ jährliche Rente gewachsen. Der Bestand der Sterbekassenversicherun⸗ gen betrug ult. 1881 248 Versicherungen über 121 500 ℳ, gegen Unfall waren am Schlusse des Jahres 1881: kollektiv 117 954 Per⸗ onen mit 823 321 667 ℳ und individuell 2031 Personen mit
263 424 ℳ versichert. Die Gesammt⸗Prämieneinnahme betrug 1,119 436 ℳ, die Gesammt⸗Einnahme 2 571 916 ℳ, die Gesammt⸗ Ausgabe 2 567 307 ℳ, der Gewinn 4608 ℳ Von diesen wurden statutenmäßig 10 % mit 460,87 ℳ dem Kapital⸗Reservefonds über⸗ wiesen und der Rest auf neue Rechnung vorgetragen.
Dortmund, 22. Mai. (Ess. Ztg.) Im Eisengeschäft ist in der verflossenen Woche keine Veränderung eingetreten, insbesondere sind die Preise unverändert geblieben. In Roheisen werden die größern Abschlüsse für längere Zeit erst kurz vor Schluß des laufen⸗ den Quartals kontrahirt und wird es sich dann auch erst ausweisen, ob die von den Produzenten vereinbarten Preise für Puddelroheisen durchgesetzt werden können. Bei Bezug kleinerer Posten, deren die Walzwerke noch bis dahin bedürfen, werden die erwähnten Notirun⸗ gen gegenwärtig fest behauptet. Bessemer Roheisen wird andauernd von der englischen Konkurrenz ungünstig beeinflußt und ist bereits zu 65 — 66 ℳ pro Tonne erhältlich. In Stabeisen hat sich die Kauflust noch nicht wieder eingestellt, größere Aufträge wer⸗ den nicht ertheilt, sondern nur der naͤchste Bedarf gedeckt. Da⸗ gegen erhält sich ein reger Verkehr in Grobblechen und agoneisen und in letzteren ist besonders ein zunehmender Bedarf in Trägern zu
konstatiren, der schon jetzt so groß ist, daß die betreffenden Bestellungen nur mit Mühe effektuirt werden können. In schweren Blechen dauert ein großer Bedarf der Schiffswerften und der Kesselschmieden an und können die Blechwalzwerke nach den vorliegenden Aufträgen den vollen Betrieb für längere Zeit aufrecht erhalten. Die Stahlwerke sind eben⸗ falls fortdauernd flott beschäftigt und haben auch durch Submissionen inländischer Bahnen neue Bestellungen zu erwarten. Bemerkenswerth sind folgende: 201 000 lfd. Meter Flußstahlschienen, eingetheilt in 5 Loose, 39 000 Stück Seitenlaschen von Flußstahl, eingetheilt in 2 Loose, 76000 lfd. Meter Langschwellen, eingetheilt in 2 Loose, 42 000 Stück schweiß⸗ oder flußeiserne Querschwellen, ferner Lieferung und Aufstellung von eisernen Ueberbau⸗Konstruktionen für 9 Bauwerke der Bahnstrecke Saaralben⸗ Saargemünd im Gesammtgewicht von 178 273 kg Schmiedeeisen, 8631 kg Gußeisen, 2916 kg Gußstahl, alles für die Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen; die Lieferung von 100 bedeckten und 100 offenen Güterwagen für die dänischen Staatsbahnen in Jütland und Fühnen; 367 t Flußstahlschienen für die Königliche Eisenbahndirektion in Berlin; Lieferung von 12 Stück dreifach gekuppelten Normalgüterzug⸗Lokomotiven für die Cölner linksrheinische Eisenbahn. Die Maschinen⸗, Lokomotiv⸗ und Waggonfabriken sind sämmtlich lebhaft beschäftigt, ebenso die Gießereien, welche Maschinenguß herstellen, während es in Gußwaaren stiller geworden ist. Einigen Brückenbauanstalten sind zwar in der letzten Zeit ziemlich bedeutende Bestellungen zugegangen, im Allge⸗ meinen drängt sich aber die Arbeit in den Konstruktionswerkstätten nicht, besonders fehlt es denselben an größeren Brückenordres. — Im Kohlengeschäft werden die Preise gegenwärtig von den Zechen fest behauptet und sind die neuen Abschlüsse ca. 4—6 ℳ pro 100 Ctr. höher als im vorigen Jahre um diese Zeit. Der Absatz ist nach den Wagengestellungsübersichten steigend und ungleich größer als in der entsprechenden Zeit des Vorjahres.
Wien, 23. Mai. (W. T. B.) Der Rechnungsabschluß der österreichischen Südbahn weist als Gesammterträgniß der österreichisch⸗ungarischen Linien 20 727 932 Fl. und incl. der italie⸗ nischen Annuität 32 555 886 Fl. auf. Nach Abzug der Gesammt⸗ lasten für die Verzinsung und Amortisation im Betrage von 30 532 075 Fl. verbleiben als Ueberschuß pro 1881 2 023 811 Fl.
Wien, 23. Mai. (W. T. B.) Die österreichische Boden⸗ kreditanstalt hat die zur Veräußerung bestimmten 32 000 Stück Franz⸗Josefsbahn⸗Aktien zum Course von 192 ⅜ erstanden.
Wien, 24. Mai. (W. T. B.) Der „N. fr. Presse“ zufolge hat der Finanz⸗Minister nunmehr der Kreditanstalt auch die Til⸗ gungsrente zum kommissionsweisen Verkaufe übergeben. In diesem Jahre sind auf Grund des Finanzgesetzes 414 293 Fl. effektiv durch eine Emission von Silberrente und 10 861 882 Fl. effektiv durch eine 4 5prozentige Notenrente zu beschaffen.
London, 23. Mai. (W. T. B.) In der gestrigen Woll⸗ auktion waren Preise unverändert. Ton fest.
Glasgow, 23. Mai. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen während der letzten Woche betrugen 12 122 gegen 9532 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.
New⸗York, 22. Mai. (W. T. B.) Weizenverschif⸗ fungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver⸗ einigten Staaten nach Großbritannien 44 000, do. nach Frank⸗ reich 15 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 15 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 75 000, do. nach Frank⸗
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reich 10 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents — Qrtrs.
Verkehrs⸗Anstalten.
London, 19. Mai. (Allg. Corr.) Der neue Eddystone⸗ Leuchtthurm, zu welchem am 19. August 1879 der Grundstein gelegt worden, wurde gestern vom Herzog von Edinburg in seiner Eigenschaft als „master of the Trinity House“ unter entsprechender Feierlichkeit seinem Berufe übergeben. Gegen 9000 Menschen wohn⸗ ten der von prachtvollem Wetter begünstigten Eröffnungsfeier bei. Der Herzog bestieg die Spitze des Thurmes, zündete die Laternen an und setzte die Maschine in Bewegung, welche die große Nebel⸗ glocke läutet.
Berlin, 24. Mai 1882.
Nach der von dem Königlichen Hofjagd⸗Amt gefertigten
Zusammenstellung des in seinem Bezirk in der Saison 1881—82 er⸗
legten Wildes und Raubzeugs wurden bei den Hofjagden im 123b und auf der Feldmark Linden bei Ohlau, in der Schorf⸗ heide, dem Saupark bei Springe, der Colbitz⸗Letzlinger Heide, der Göhrde und in Königs⸗Wusterhausen, ferner bei den Hofjagdamts⸗ Jagden bei Königs⸗Wusterhausen und Cassel, sowie auf der Pürsch und Suche ꝛc. geschossen: 264 Hirsche und Spießer (davon 101 bei dem Lapp⸗ und Hauptjagen in der Schorfheide, 46 desgl. in der Göhrde, 89 beim Pürschen in verschiedenen Revieren), 340 Stück anderes Rothwild (197 in der Schorfheide, 25 in Springe, 35 in der Göhrde bei den Standtreiben, 83 beim Pürschen), 537 Schaufler und Spießer (235 bei den Standtreiben in der Colbitz⸗ Letzlinger Heide, 211 beim Pürschen u. s. w.), 1167 Stück anderes Dammwild (405 in der Colbitz⸗Letzlinger Heide, 149 in Königs⸗ Wusterhausen, 175 im Grunewald, 419 auf der Pürsche u. s. w.), 707 Stück Schwarzwild (183 bei Springe, 138 in der Colbitz⸗ Letzlinger Heide, 214 in der Göhrde, 123 in Königs⸗Wusterhausen, 49 während der ganzen Saison), 89 Rehe, 1093 Fasanen (655 im Standtreiben bei Ohlau), 3126 Hasen, 2029 Rebhühner, 4 Schnepfen, 31 Beckassinen, 259 Reiher, 4 Wildgänse, 116 Enten, 10 Trappen und 7 Wachteln; ferner an Raubzeug 202 Füchse, 41 Marder, 71 Iltisse, 165 Wiesel, 753 Raubvögel, 7 Dachse, 2553 Hunde, Katzen, Krähen u. dergl., im Ganzen 13 575 Stück.
Der Sanitätsverein für Lehrerinnen und Erziehe⸗ rinnen, der z. Z. 207 ordentliche und 112 außerordentliche Mit⸗ glieder zählt, hielt am 22. d. M. unter Vorsitz des Ministerial⸗Direktors Greiff im Saale des Victoria⸗Lyceums seine 4. Jahresversammlung ab. Der Verein hatte eine Jahreseinnahme von insgesammt 1797 ℳ und konnte 703 ℳ zur Beschaffung von Arzneimitteln, 584 ℳ für Stärkungsmittel und 140 ℳ für Bade⸗Ingredienzen, insgesammt also 1427 ℳ für seine erkrankten Mitglieder verwenden. Ein⸗ schließlich der Verwaltun “ beläuft sich die Ausgabe auf 1649 ℳ, lo daß ein Ueberscha von 148 ℳ verblieb, von dem 100 ℳ zu dem bereits auf 5309 ℳ angewacsnen Vermögen geschlagen wurden. Die Generalversammlung beschäftigte sich alsdann mit Statutenänderungen und beschloß u. A., die Karenzzeit, die bisher 6 Wochen betrug, auf 3 Monate zu erhöhen; auch eine solche kann noch als eine niedrige bezeichnet werden, um so mehr als der Eintritt in den Verein weder von der Beibringung eines ärztlichen Attestes abhängig gemacht, noch sonst wie beschränkt ist. Der Ausschuß wurde einstimmig wiedergewählt.
Die Gemeinnützige Gesellschaft in Schwerin in Mecklenburg macht in einer uns übersandten Zuschrift darauf aufmerksam, wie lohnend ein Pfingstausflug nach Schwerin sei. Schon die Stadt an und für sich mit ihrem Pfaffenteich, der sehr an das Alster⸗ bassin in Hamburg erinnert, bietet Sehenswürdigkeiten genug. Der altehrwürdige Dom und besonders das auf einer Insel reizend gelegene Erofsberzog che Schloß, welches von dem prächtigen Burggarten mit herrlicher Aussicht auf den See umschlossen wird, verdienen in erster Linie genannt zu werden; nicht minder der wunder⸗ volle Schloß⸗ und der vorzüglich gehaltene Greenhousegarten. Der große Schweriner See mit seinen reizenden Ufern gehört zu den schönsten Partieen Norddeutschlands. Man lernt ihn am besten kennen, wenn man an den Rundfahrten der Dampf⸗ schiffe, die an Sonn⸗ und Feiertagen Vormittags stattzufinden pflegen, Theil nimmt. Das mit den schönsten Buchen bewaldete Göͤrslower und Raben⸗Steinfelder Ufer, die mitten im See gelegenen Inseln, der Kaninchen⸗ und der Ziegelwerder, sowie die prachtvolle Aussicht vom Dampfboot aus auf Schwerin müssen jedem, der über⸗ haupt für Naturschönheiten empfänglich ist, gefallen. Zu weiteren
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Ausflügen verdienen das herrlich am See gelegene Zippendorf, das mit Droschke und Omnibus sowie mit dem Dampfboot zu erreichen ist, die Fähre, der Kaninchenwerder und die am Sudostende des Sees belegene Solitude des Großherzogs, Raben⸗Steinfeld mit seinem entzückenden Park und überraschenden Aussichtspunkten sowohl auf den Schweriner als auf den kleinen östlich von demselben liegenden Pinnower See, ganz besonderer Erwähnung. Auch von dem Zeltenberg aus, der auf dem nördlich von der Stadt belege⸗ nen, mit dem herrlichsten Laubwald bestandenen Schelfwerder liegt, gewährt der See einen prachtvollen Anblick. Die guten Hotels und Restaurationen Schwerins und der Umgegend, die jedem Bedürfniß Rechnung tragen und bei civilen Preisen die anerkannt gute mecklen⸗ burgische Kost liefern, werden auch nach dieser Richtung hin die etwaigen Besucher Schwerins sicher zufriedenstellen.“ der „Gemeinnützigen Gesellschaft“ entgeltlich bereit; straße 75.
ist zu jeder näheren Auskunft un⸗ das Auskunftsbureau befindet sich in der Königs⸗
Unlängst fand in Schwerin die dritte Generalversamm lung des
Marien⸗Frauen⸗Vereins statt. Derselbe steht unter dem Pro⸗ tektorat der regierenden Großherzogin Marie von Mecklenburg⸗ Schwerin und bezweckt die weibliche Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger. Außer dem Schweriner Hauptverein bestehen jetzt 8 Zweigvereine in Rostock, Wismar, Ludwigslust, Parchim und vier kleineren Städten. Der Gesammtverein, welcher am 14. April 1880 gestiftet ward, zählte am Schlusse des vorigen Jahres 1830 Mitglieder. Die Einnahme belief sich auf 16 749 ℳ (davon waren 10 174 ℳ 97 ₰ Ertrag eines im vorigen Jahre veranstalteten Schweriner Bazars) Die Ausgaben betrugen 14 893 ℳ 87 ₰, so daß ein Kassenbestand von 1855 ℳ 13 ₰ verblieb. Ein Aufruf zur Meldung für den Dienst als Krankenpfleger ward erlassen. Zwei Damen werden seit dem Januar d. J. im Mutterhause zu Kiel zu Berufspflegerinnen ausgebildet. Neuerdings haben sich noch zwei andere Damen gemeldet.
Die Feier des 100 jährigen Jubiläums des Mecklen⸗ burgischen Grenadier⸗Regiments Nr. 89, welche in Schwe⸗ rin am 1. und 2. Juni stattfinden sollte, ist um 2 Tage verschoben worden, weil der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin von der Reise nach Palermo, die er am 17. d. M. in Begleitung des Herzogs Johann Albrecht angetreten hat, erst am 2. Juni in seine Residenz zurückkehren wird. Am 26. Mai findet auf der dem Fürsten Pan⸗ dolfini gehörigen Villa Belmonte bei Palermo die Taufe des am
.April daselbst geborenen Sohnes des Erbgroßherzogs von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin statt.
Goeschenen, 23. Mai. (W. T. B.) Die Theilnehmer
der Feier der Eröffnung der Gottha rdbahn trafen heute hier ein und wurden auf das Herzlichste empfangen. Morgen wird der he n Amadeus in Mailand erwartet und findet sodann im Schlosse zu Ehren der Gäste ein Dejeuner statt.
Lugano, 23. Mai. (W. T. B.) Um 2 Uhr trafen die Fest⸗ theilnehmer in vier Zügen hier ein. Die Fahrt hierher ver⸗ lief äußerst glänzend; auf allen Stationen fand festlicher Empfang statt. Bei dem Banket in der offenen Halle am See hielten der Nationalrath Battaglini und der frühere italienische Minister Crispi Reden, in welchen sie die Verbrüderung durch die Gotthardbahn feierten. Staats⸗Minister von Boetticher brachte in einer enthusiastisch aufgenommenen Rede der Schweiz sein Hoch als Ab⸗ schsed eeh in Flaliem.
ailand, 23. Mai. T. B.) Der Festzug der Gott⸗ hardtbahn ist Abends hier eingetroffen. 8 und der deutschen Staaten sowie die italienischen Minister wurden von den Behörden am Bahnhofe empfangen und von Seiten des überaus zahlreichen Publikums mit lebhaften Zurufen begrüßt. Matiland, 24. Mai. (W. T. B.) Der Herzog von Aosta ist hier eingetroffen. Bei dem gestrigen Empfange der offiziellen Fahrgäste am Bahnhofe sagte der Minister des Aeußern, Mancini, in seiner Begrüßungsansprache: Er schätze sich glücklich, Alle im Namen des Königs und der italienischen Nation willkommen zu heißen. Das große Ereigniß der Eröffnung der Gotthardtbahn sei bestimmt, die Bande der Freund⸗ schaft und die Gemeinsamkeit der Interessen der drei Nationen, welche diesen glänzenden Tribut der Civilisation entrichten, noch enger zu knüpfen und unauflöslich zu machen. Darauf erfolgte der feier⸗
liche Empfang der Gäste durch den Bürgermeister und den Munizipal⸗
rath im Stadthause. Die Musik spielte die Nationalhymnen der drei Länder. Heute Vormittag findet zu Ehren der Festtheilnehmer ein Déjeuner bei dem Herzog von Aosta und Abends ein Bankett statt.
„Moskau, 23. Mai. (W. T. B.) Die Eröffnung der hiesigen Ausstellung ist bis zum 1. Juni verschoben worden.
Krolls Theater. In der morgen (Donnerstag) stattfindenden Wiederholung von Kreutzers „Nachtlager in Granada“ tritt ein neuer Gast in der Rolle der „Gabriele“ auf, nämlich Frl. Wooge vom Hamburger Stadt⸗Theater. Den Jäger singt der schnell in die Gunst des Publikums gelangte ausgezeichnete Barytonist Hr. Schütte⸗ Püesea Mit einem anderen Gaste von außerordentlichem Interesse hat Direktor Engel bereits Vereinbarungen für den Monat Juni getroffen, nämlich mit dem berühmtesten Bassisten der Gegenwart, dem Kaiserlich österreichischen Kammersänger Hrn. Emil Scaria, der von London demnächst in Berlin eintreffen wird. Dieses Gastspiel stellt eine Reihe hochinteressanter Opernabende am Krollschen Theater in Aussicht. 8
— Die Münchener Gäste des Wallner⸗Theaters brachten vorgestern die angekündigte dramatische Bearbeitung des „Barfüßle“ von Berthold Auerbach zur ersten Aufführung und, vermöge ihres mit Recht oft gerühmten frischen Zusammenspiels wie nicht minder vortreff⸗ licher Einzelleistungen, auch zu einem großen äußeren Erfolge. Wie alle derartigen Zurechtstutzungen erzählender Dichtwerke für die Bretter, so leidet auch die Weinbergersche Bühneneinrichtung der Auerbachschen Erzählung an manchen Unzulänglichkeiten. Naturgemäß ist der Bearbeiter darauf angewiesen, die bühnenmäßig wirksamen Züge einzeln herauszusuchen und an den dramatischen Faden aufzureihen; gerade diese aber sind in der Regel nicht die⸗ jenigen, welche den Werth der erzählenden Dichtung ausmachen. Selbstverständlich kann auch die Nachzeichnung der Charaktere und die Motivirung ihrer Hehehen nur in breiten Strichen angedeutet werden und ist ein rechtes tieferes Verständniß nur demjenigen mög⸗ lich, welcher mit dem Original selbst vertraut ist. Dies traf nun bei der Auerbachschen Dichtung glücklicherweise zu, und so fanden denn auch alle Gestalten die sympathischste Aufnahme. Die gelungensten waren ohne Zweifel der ö2E und die Landfriedbäuerin, die von Hrn. Neuert und Frl. Schönchen höchst urwüchsig und den Originalen entsprechend in Fleisch und Bein übersetzt erschienen. Ihnen reihten sich der Johannes des Hrn. Albert und der gutmüthige Dami des Hrn. Hofpauer würdig an, während Frl. Bach als Amrei zwar sehr herzig und einnehmend spielte, aber mit dem schwäbischen Dialekt nicht so ungezwungen schaltete wie mit dem oberbayerischen. Nur die Darstellerin der Rosel eignete sich nicht für diese Rolle, für welche sie zu städtische Formen und Allüren besißt Das mit Länzen und Fesenpeinldoen ausge⸗ stattete Stück wird gewiß noch eine ganze Reihe so beifälliger Wieder⸗ holungen erleben wie die vorgestrige.
Redacteur: Riedel. Berlin: — Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsn Funf Beilagen 88 (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Der Vorstand
Die Vertreter der Schweiz
Sn sh enthalten, besonders geformt 8 ten u silbernen oder plattirten Tafelgeräthschaften, zu musikalischen Instru⸗
lungen von feinem (Seiden⸗ ꝛc.)
17e und d; 19 d :, 2 un
Erste Beilage
24 8—
Neichs⸗Anzeiger und Königlich Preußis en Staats⸗
Berlin, Mittwoch, den 24. Mai
Deutsches Reich.
1 1 Nachweisung . über die in der Zeit vom 1. Januar bis 15. Mai 1882 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Zoll⸗
oder Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen. ¹)
—
Menge des abgefertigten Zuckers.
s
Kandiszucker und Zucker in weißen, vollen, harten Broden, (Nr. 470 des statistischen Waarenverzeichnisses) 8 8
in 8 der Zeit der Zit vom 1. Januar bis 30. April
kg kg
zusammen
1
Aller übrige harte Zucker, sowie alle weißen, trockenen Zucker in Krystall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von mindestens
98 % Polarisation
(Nr. 471 des statistischen
Waarenverzeichnisses)
Rohzucker von mindesten 88 % Polarisation (Nr. 472 des statistischen
Waarenverzeichnisses)
in in der Zeit der Zeit vom vom
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vom vom „Januar bis 1. bis zusammen 1 Januar bis 1. bis wiememeh
30. April 15. Mai 30. April 15. Mai kg kg kg
Preußen. 0 0 “ — — * — “ 1 870 229 JJJJ 1“““ 44 571 Sachsen einschließlich der Schwarzb. Unterherrschaft 2 463 363 Schleswig⸗Holstein. 2) 1 954 479 “ 11 639 Rheinkand . .. 3 816 285
2 203 530 2¹53 453
9 2 619 922 2 197 376 *) 11 639
48 000 7 492 638 1 382 285
48 000 1 7 601 638 156 005 1 788 238
1 606 903 7 192 606 352 241] 7 544 847 1 052 045 58 803 1 110 848 ²) 15 375 493 1 908 241 17 283 734 1 299 905 11 837 1 311 742 26 982 963 234 707 27 217 670
2 127 — 2 127 1 693 703 16693 ,03
1 606 168 735
Sa. Preußen 1 089 349
“ 41 617 — Württemberg. — — 11XAAX“ 73 015 9 735 l“*“ 537 — Braunschweig 8 8 2 008 766 134 339 Anhalt. — — ““ — — —
Bayern. Sachsen
10 100 566 1 137 572 11207 9358
146 765 1 236 114 41 617
2 143 105
2
1116 250 92 950 4200 200 6) 167 688 3010 142 63 177830 , 3472 189 055 60 000 249 055
— — — e. 8 11“ 25 600 — 25 600 ü ö“ 30 8905 9 950 40 845 — — öö“ 391 277 15 296 406 573 1054 610 99 029 1153 639 9925 — 9925 449 7227 — 449 782 — “ 193 219 — 193 219
Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet
13 373 850. 1 428 211114 802 061
4 520 922 108 246 4650 170 62 110 879 3 17 7271 65 280 970
¹1) Die Nachweisung bezieht sich auf diejenigen Zuckermengen, die zum Export oder zu einer öffentlichen Niederlage abgefertigt und dadurch dem inländischen Markte entzogen worden sind, nicht also auf die wirklich zur Ausfuhr über die Zollgrenze gelangten Mengen. 2) Die in der letzten Nachweisung veröffentlichten Zahlen sind in Folge nachträglich eingegangener Berichtigungen abgeändert.
qTö999““
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. d. M. die aus der nachstehend abgedruckten Zusammenstellung er⸗ sichtlichen Ausführungsbestimmungen zu den gesetzlichen Vor⸗ schriften über die Tara beschlossen. 11“
Bestimmungen über die Tara
8, 1. Bruttogewicht, Tara und Nettogewicht.
Die Gewichtszölle werden entweder nach dem Brutto⸗ oder nach dem Nettogewicht erhoben. 1
Unter Bruttogewicht wird das Gewicht der Waare in völlig ver⸗ packtem Zustande, mithin in ihrer gewöhnlichen, in der Regel in die Hand des Käufers der Waare mit übergehenden Umgebung für die E1.“ und mit ihrer besonderen zur Sicherung der Waare während des Transports dienenden Umschließung verstanden.
Das Gewicht der für den Transport nöthigen äußeren Umgebung wird Tara genannt.
Ist die Umgebung für den Transport und für die Aufbewahrung nothwendig dieselbe, wie es z. B. bei Syrup ꝛc. die gewöhnlichen Fässer
sind, so ist das Gewicht dieser Umgebung die Tara.
Das Nettogewicht ist das Bruttogewicht nach Abzug der Tara.
Die kleinen zur unmittelbaren Sicherung der Waare nöthigen Umschließungen (Flaschen, Papier, Pappe, Bindfaden u. dergl.) werden bei Ermittelung des Nettogewichts nicht in Abzug gebracht.
Im Besonderen wird noch bemerkt: 2
A. Umschließungen und Zuthaten, welche als zum Nettogewicht
8— der Waaren gehörig betrachtet und demgemäß mit zur Verzollung gezogen werden, sind z. B.:
1) Brettchen und Rollen von Holz oder Pappe, welche als Ein⸗ lagen für Zeugwaaren, Bänder, Garn, Zwirn ꝛc. dienen; Karten von Pappe oder Papier, auf welche die Waaren (dutzend⸗oder großweise ꝛc.)
chestet sind, sowie Pappen, auf welchen seidene oder baumwollene aarnetze aufgespannt sind; .2) Kartons, Schachteln oder Kästchen, in welchen Parfümerien, Figuren aus Chokolade oder Zucker (Bonbonnieren) und Succade eingehen;
3) Umschließungen aller Art, welche nach den Gegenständen, die
ind; z. B. Kasten und Etuis zu
menten, Opernguckern, Brillen, Uhren, mucksachen, Fächern, Waffen ꝛc., Futterale und Ueberzüge zu Gewehren, musikalischen In⸗ strumenten, Schirmen ꝛc.; 4) Kisten, Dosen ꝛc. aus Blech, in denen Nähnadeln, Gewürze, feines Backwerk, Kakaopulver oder geschnittener Rauchtaback eingehen; 5) Dosen und Kistchen (mit Ausnahme derjenigen von rohem,
ungefärbtem Holze) mit Thee, deren Bruttogewicht 5 ng nicht übersteigt;
u. dergl., sowie Büchsen, Dosen, Flaschen u. dergl., in denen Fleisch,
eingemachte Früchte und ähnliche Verzehrungsgegenstände eingehen; 7) Kartons, Schachteln und Kästchen aus Pappe oder aus Holz⸗
span mit Papier beklebt, desgleichen lose Pappdeckel, worin mit
6) Töpfe oder Terrinen mit Pasteten, eingemachtem Fec
30 ℳ oder weniger für 100 kg belegte Gegenstände eingehen;
8) von Paplerumschließungen:
a. bei kurzen Waaren (Tarifnummer 20), die innersten Umhül⸗ apier;
bei Zeugwaaren die Chemisen, und zwar sowohl die inneren
aus Seidenpapier, als auch die äußeren, aus einem starken papp⸗ ÜFhnlichen Bogen von weißem geglätteten oder ähnlichem Papier be⸗
stehenden, nebst den zusammenhaltenden Bändern;
c. bei den Waaren der Tarifnummern 3d; 4az und b; 6e25 und 7 und 22, und 7; 10 e, f und Anmerkung zu f; 13 f, g und h; 32 21 e und d; 23; 27 e und f2 und 3;
31 und e; 33 und d ; 35c; 3801· und 2 und di und 2; 42 und 448 d die zur Fabrikverpackun
gehörigen Umschließungen; 72 bet Zeugwaaren die Mäntel aus Zeugstoff; 1 1 bei Cigarren die dieselben umgebenden Bast⸗, Schilf⸗, Papier⸗
üllungen.
. 1
4 8—
c. Um
B. Als solche innere Umschließungen, von denen anzunehmen ist, daß sie ausschließlich oder doch theilweise zur Sicherung der Waare während des Transports vorhanden und die daher nicht zum Netto⸗ gewicht zu rechnen sind, kommen insbesondere vor:
1) Kartons, Schachteln und Kästchen aus Pappe oder aus Holz⸗ span mit Papier beklebt, desgleichen lose Pappdeckel, worin mit mehr als 30 ℳ für 100 kg belegte Gegenstände eingehen, soweit nicht unter A 2 und A3 Ausnahmen hieron festgesetzt sind;
2) Kartons aus Pappe, in welchen Herrenklapphüte eingehen;
3) lose Stanniolauskleidungen an den inneren Seitenwänden von Kisten, sofern die letzteren nicht zum Nettogewicht zu rech⸗ nen sind;
4) die Schachteln mit Papierspänen oder Heu ausgefüllt, in denen Töpfe oder Terrinen sich befinden;
5) das zur Verpackung dienende Material, als: Stroh, Heu, Moos, Papierspäne, Baumwolle, Watte, Werg, Heede, Sägespäne, Hobelspäne, Kleie, einschließlich der zur Festhaltung dieser Materialien dienenden Papierumschließung, ferner Packpapier, mit Ausnahme der oben unter A8 bezeichneten Umschließungen.
C. Unreinigkeiten und fremde Bestandtheile, welche der Waare beigemischt sein möchten, werden der Regel nach nicht in Abzug ge⸗ bracht. Eine Ausnahme von dieser Bestimmung findet jedoch rück⸗ sichtlich der zu Wasser eingegangenen Waaren in der Weise statt, daß, wenn in Folge von Havarie durch eingedrungenes Wasser oder andere fremde Bestandtheile das Gewicht der Waare vermehrt ist, bei der Verzollung ein dem Gewicht des Wassers ꝛc. entsprechender Abzug von dem vorgefundenen Gewicht der Waare zugestanden wird. — Auch ist es gestattet, die Waare unter amtlicher Aufsicht zu trocknen, wo⸗ rauf das nach der Trocknung vorgefundene Gewicht der Verzollung zu Grunde gelegt wird. 1 114“
1 3 8 Verzollung nach dem Brutto⸗ oder Nettogewicht 88
Die Gewichtszölle werden von dem Bruttogewicht erhoben:
a. wenn der Zolltarif dies ausdrücklich vorschreibt,
b. bei Waaren, für welche der Zoll 6 ℳ von 100 kg nicht übersteigt. 6
Im Uebrigen wird den Gewichtszöllen das Nettogewicht zu Grunde gelegt, sofern nicht etwa der Zollpflichtige die Verzollung nach dem Bruttogewicht „ö 1 8
Bei der Ermittelung des Nettogewichts von Flüssigkeiten wird das Gewicht der unmittelbaren Umschließungen (Fässer, Flaschen, Kruken u. dergl.) nicht in Abzug gebracht. Hinsichtlich des Syrups bewendet es bei der bezüglichen Bestimmung im §. 2 des Gesetzes, die Besteuerung des Zuckers betreffend, vom 26. Juni 1869 (Bundes⸗ Gesetzbl., Jahrgang 1869, Nr. 26 S. 282).
Für die übrigen Waarengattungen bestimmt der Bundesrath die Prozentsätze des Bruttogewichts, nach welchem das Nettogewicht be⸗ rechnet werden kann.
Gehen Waaren, welche der Nettoverzollung unterliegen, in einer Umschließung ein, für welche ein Tarasatz nicht festgestellt ist, so ist der Verzollung das Bruttogewicht zu Grunde zu legen, sofern die Betheiligten nicht die Nettoverwiegung beantragen. 8
Diejenigen Zollsätze, welchen in der letzten Spalte des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif ein dr. vorgedruckt ist, gelangen nach dem Bruttogewicht zur Erhebung, während die ohne jenen Zusatz angegebenen Bollsepe⸗ soweit nicht ein anderer Verzollungsmaßsta (Stück, Werth, Faß ꝛc) ausdrücklich dabei bemerkt ist, für das Nettogewicht der Waare gelten. “
. 5 Ermittelung des Nettogewichts.
Bei der Bestimmung des Nettogewichts ist Folgendes zu beachten:
1) Die Vergütung für Tara wird in der Regel nach den vom Bundesrath festgestellten Sätzen berechnet.
2) Es bleibt der Wahl des Zollpflichtigen überlassen, ob er bei Gegenständen, deren Verzollung nach em Nettogewicht geschieht, die estgestellten Tarasätze gelten oder das Nettogewicht, entweder durch
iegung der Waare ohne die Tara oder der letzteren allein, er⸗ mitteln lassen will. Bei Syrup und anderen Gegenständen, en
Nettogewicht nicht ohne Unbequemlichkeit ermittelt werden kann, weil
ihre Umgebung für den Transport und für die Aufbewahrung dieselbe
ist, wird die Tara nach den festgestellten Sätzen berechnet und der
Zollpflichtige hat kein Widerspruchsrecht gegen Anwendung derselben.
Die Zollbehörde ist befugt, die Nettoverwiegung eintreten zu lassen, wenn eine von der gewöhnlichen abweichende Verpackungsart der Waaren oder eine erhebliche Entfernung von den angenommenen Tarasätzen bemerkbar wird.
3) Wo eine Anzahl Kolli gleichartigen Inhalts von annähernd gleichem Volumen und gleichartiger Verpackung (auch bezüglich der Beschaffenheit und Stärke des Materials) eingeht, kann die Fest⸗ stellung des Nettogewichts durch probeweise Verwiegung der Um⸗ schließung erfolgen. Desgleichen kann bei Waaren, welche in inneren nicht zum Nettogewicht zu rechnenden Umschließungen eingehen, das Nettogewicht der Waare nach Abnahme der äußeren Umschließungen durch probeweise Verwiegung der inneren Umschließung ermittelt werden, sofern die inneren Kolli annähernd gleiches Volumen und gleichartige Verpackung haben.
4) Die Festsetzung bestimmter Tarasätze für Waaren, welche ohne die Umschließung zur Verzollung zu ziehen sind, hat nur den Zweck, im Interesse einer erleichterten Abfertigung die jedesmalige Nettoverwiegung entbehrlich zu machen. Ist aber eine Netto⸗ verwiegung, gleichviel aus welchem Grunde, vorgenommen worden,
Berechnung der Tara.
1) Die festgestellten Tarasätze gelten, soweit nicht Ausnahmen besonders vorgesehen sind, nur für Umschließungen, welche die Waaren von allen Seiten umgeben und durchweg aus demselben Material be⸗ stehen. Es darf daher für unvollständige Umschließungen, z. B. für Fösser ohne Böden von Holz, für Kisten, welche nicht von allen
eiten geschlossen sind, für Körbe, Kübel, Eimer, Pappkästen, Schachteln ohne Deckel, für Kolli in theilweiser Umhüllung von Geweben oder Geflechten, Tara nicht gewährt werden, wenn für der⸗ gleichen unvollständige Umschließungen Tarasätze nicht ausdrücklich festgestellt sind. Als vollständige Umschließungen können jedoch auch solche Körbe angesehen werden, deren Deckel durch ein dem Kork geflecht an Gewicht nicht nachstehendes Material ersetzt wird.
2) Es sind zu verstehen,
unter Fässern, Kisten, Kistchen und Schachteln: Fässer, Kisten, Kistchen und Schachteln von Holz,
unter Körben und Körbchen: dergleichen aus Weidenruthen, Rohr oder ähnlichem groben, schwer ins Gewicht fallenden Material,
unter Seronen nicht von Thierhäuten: Umschließungen, welche aus Platten von starken Schilfblättern mit einem Ueberzuge von Leinwand, Bast oder Rohrgeflecht oder aber aus einer durch⸗ gängig doppelten Lage starker Schilfblätter bestehen, r Kanasserkörben, Kanassers, Kranjans: Geflechte von gespalte- nem, außereuropäischem Rohr, in der Regel durch Rohrstäbe
verbunden, theilweise auch mit Schilfblättern gefüttert.
3) Bei einigen Waarenartikeln, die gewöhnlich nur in Kisten, aber nicht in Fässern verpackt vorkommen, ist die Tara für Fässer — und umgekehrt bei Waaren, die gewöhnlich nur in Fässern und nicht in Kisten verpackt zu werden pflegen, die Tara für Kisten — nicht ausdrücklich erwähnt. In Fällen, wo dergleichen Gegenstände der ersteren Art ausnahmsweise in Fässern und der letzteren Art aus⸗ nahmsweise in Kisten verpackt zur Verzollung gelangen, ist ebenso zu verfahren, als wenn bestimmungsmäßig Fässer und Kisten mit gleicher Tara benannt wären.
4) Bei unbearbeiteten Tabackblättern und Tabackstengeln, für welche bestimmungsgemäß 12 % in schweren Fässern und 8 % in leichten Fässern zu gewähren sind, gilt als regelmäßige Faßtara die Tara von 12 %; bleibt jedoch das Gewicht der Fässer augenscheinlich unter diesem Satze, so kann die Nettoverwiegung unterbleiben, wenn der Zollpflichtige sich mit einer Taravergütung von 8 % begnügt.
5) Für Fässer und Kübel, deren Dauben theilweise aus hartem, theilweise aus weichem Holz hergestellt sind, ist nur die Tara für Fässer bezw. Kübel aus weichem Holz zuzugestehen.
6) Auf Südfrüchte, welche in durchschnittenen Fässern eingehen, findet die Faßtara in der Art Anwendung, daß für halbe Fässer im Bruttogewicht von je 150 kg und darüber eine Tara von 7 %, für halbe Fässer im Gewichte von unter 150 kg eine solche von 10 % zu gewähren ist. 8
7) Für hölzerne Musterkoffer kann, wenn sie augenscheinlich mindestens ein gleiches Gewicht haben, wie die zu Waarensendungen gewöhnlich dienenden Kisten, und sofern dicht nach Maßgabe der im § 7 Ziffer 6 Absatz 2 folgenden Bestimmung deren tarifmäßige Ver⸗ zollung einzutreten hat, oder die darin eingeführten Waaren verschie denen Tarifpositionen angehören, die Taravergütung nach den zu den betreffenden Nummern des Zolltarifs für Kisten festgestellten Sätzen gewährt werden : 8*
8) Unter Ballen sind solche Kolli zu verstehen, deren Um-⸗ schließung durchweg aus mindestens einer doppelten Lage von Pack⸗⸗ leinwand, Sackdrell, Wachstuch, Segeltuch, Schilf⸗, Rohr⸗, Stroh⸗, Bastgeflecht oder ähnlichen groben, schwer ins Gewicht fallenden Stoffen bestehen. Einer doppelten Lage eines dieser Stoffe sind zwei verschiedene Lagen von je einem dieser Stoffe gleich zu achten.
Als Säcke sind alle Umhüllungen aus Packleinwand, Sackdrell, Wachstuch, Segeltuch oder ähnlichen schwer ins Gewicht fallenden
Geweben anzusehen, welche die Waare durchweg umgeben und nicht
zu der Kategorie der Ballenverpackung gehören. N 4 9) Werden Waaren, für welche eine Taravergütung überhaupt zugestanden ist, in Säcken verpackt zur Verzollung gestellt, so wird eine Taravergütung von 2 % bewilligt, insoweit nicht eine geringere Vergütung für derartige Verpackungen besonders vorgeschrieben ist. Die für Säcke vorgeschriebene Taravergütung darf auch gewährt werden für Umschließungen von leichtem Leinen, wenn dieselben aus einer durchweg doppelten Lage dieses Gewebes bestehen; dagegen ist für andere Arten von Umschließungen aus leichtem Leinen, abgesehen von den bei den festgestellten Tarasätzen zugelassenen Ausnahmen, eine Taravergütung überhaupt nicht zu gewähren.) b
*) Der obigen Begriffsbestimmung von Ballen und Säcken ent⸗ sprechend, hat die Bestimmung be⸗ — der Tarasätze 855 „Central⸗ Blatt für das Deutsche Reich“ Jahrgang 1879 S. n:
Bei Nummer 25 m. 1:
„2 in Ballen. 8
1 1 in Umschließungen von einfachem, leichtem Leinen.“ anstatt:
„2 in Ballen sowie in Säcken von schwerem Leinen.
1 in Säcken von leichtem Leinen.“
Bei Nummer 25 t. und Anmerkung zu t.:
„1 in Säcken.
0,5 in Umschließungen von einfachem, leichtem Lei
anstatt: b
„1 in Säcken von schwerem Leinen.
0,5 in Säcken von leichtem Leinen.
Bei Nummer 25 v. 1:
„2 in anderen Ballen.