1882 / 131 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

werde einen Rückschla Haus möge demnach

g auf die ganze Insel ausüben, das die Wiederherstellung des Zolles von einer Mark pro 100 kg in wohlwollende Erwä

Der Direktor im Reichs⸗Schatzamt Bur früheren Berathungen ber

so begünstige s derselbe thue, öffnet, den der⸗ auch der

Warum wolle man gerade diese Hansemann, der doch sehr wohl wisse, wa erst kürzlich einen neuen Kreidebruch er für höchst rentabel Preis des Landes jetzt durch die Insel Rügen fehle nicht ein Zoll, sondern Kommunikationsmittel. durch den preußischen Mittel für eine Sekundärb freilich nur bis

gung ziehen.

schard erwiderte, eits gestellt, aber habe seit jener Zeit kein Anlaß

e Rücksichten bei bei derselben in Nation interessirt sei. n, so werde die Regie⸗ ehenden Prüfung unterziehen; er den Antrag anzunehmen. Schlemmkreide nicht mehr, und ung eines solchen nicht unerheb⸗

Dann steige „den die Besitzer meist dabei hätten, gerade Zunahme des Badelebens außerordentlich. Der Verbesserung der In dieser Hinsicht aber seien schon r letzten Session die ahn auf Rügen bewilligt, welche Anschlüsse bis an die Küste Auch mit Unter⸗ für die dortige Fischerei unsche jener m seines Er⸗ jetzt, sondern Er sei auch überzeugt, daß, sse bisher weniger bekannt n beschäftigen würden, zu Nachdem er in und damit der ziehe er ihn seiner⸗

der Antrag sei bei nicht durchgegengen, und es vorgelegen, Schweiz g.

in Erwägun

egenüber würden ganz besonder

solcher Tarifbestimmung nöthig sein, da sie

Verhältniß als meistbegünstigte Sollte der Antrag angenommen werde rung denselben einer eing könne aber nicht empfehlen, 1868 bestehe ein Zoll auf unterliege die Wiedereinführ lichen Bedenken.

Der Abg. Dr. Windt doch das Wort reden. bedrohten Industrien dur brüche auf der Insel R

ausländische Konkurrenz v wärtige Zustand besteh Zölle entgegengewirkt Antrage beitreten.

Der Abg. Dr. genau bekannt, die Sache schwärzer dar kreide befinde sich Beide seien seit dem Gründerjahre hberuntergegangen, Verhältniss Besser als stellung eine

Nach dieser Bewegung veranlaßt worden, sprechen dürfe, er bitte darum, Der Abg. Dr. 15. Mai datirt, Unter diesen Umstände elben für bedenklich, liche Mittheilungen ve im Augenblick nicht Antrag in das Gesetz hineinschr heraus, daß der Bundesrath erkläre, so gefährde man dami er den Herren zu bedenken, di des §. 1 interessirten, welch traurigen Lage helfen solle. den er gegen den Antrag habe. bei dieser ganzen Sache mehr 1 handeln, und diese könne man

abermals Landtag in de

zergen gehe, aber würden sich dann leicht herstelle stützung von Hafenanlagen, die u. A. große Bedeutung hätten, würd Gegend weit mehr Rechnung tragen, als mit eine achtens unnöthigen⸗Zoll, gegen den er nicht nur überhaupt ganz entschieden sei. wenn die Herren, denen jene Verh gewesen seien, sich eingehend mit ihne Urtheil kommen würden. dieser Weise gegen den Antrag gesprochen Zweck seiner Wiederaufnahme erfüllt sei, seits auch wieder zurück.

§. 2 Nr. 1 setzt den Zoll für fabrikation auf Erlaubnißschein u für 100 kg auf 0,50 herab.

Diese Herabsetzung wurde ohne D

Die Nr. 2 des 8. Asbest und Asbestwaar

schlemmt od

e man dem W

horst erklärte, er müsse dem Antrage ch entschlossen, den ch Schutzzölle beizustehen. Die Kreide⸗ ügen ständen in Gefahr, durch die ernichtet zu werden, wenn der gegen⸗ en bleibe, und ihr nicht durch wirksame werde. Er werde deshalb dem gestellten

Das Haus habe si

einem ähnlichen

Walzdraht zur Kratzendraht⸗ Dohrn erklärte, er sei mit den Verhältnissen nter Kontrolle von 2,50 arum konstatiren, gestellt habe, als sie liege.

genau in dersel

und könne d daß Graf Behr

Die Schlemm⸗ ben Lage wie der Cement. 1873 gleichmäßig im sie würden sich wieder heben, e sich wieder günstiger gestaltet haben würden. mit Zöllen würde den Grubenbesitzern mit der Her⸗ sgesicherteren Transportes

iskussion genehmigt. 2 setzt für Erden, Erze, edle Metalle, en eine veränderte Tarifirung fest. en und rohe mineralische Stoffe, er gemahlen, ingleichen Erze, diese Gegenstänoe nicht mit einem Zolls sind, edle Metalle, gemünzt, in B auch gereinigt, Asbestkitt und Asbest b. Pappe und Papier aus A Platten: 1) ungeformt 10 ℳ, 2) c. Garne, Schnüre, auch in Verbindun d. Asbestgewe materialien, 40 ℳ, e. Asbestwa dung mit an

auch gebrannt, ge⸗ auch aufbereitete, soweit atze namentlich betroffen arren oder Bruch; Absbestfiber, anstrichmasse sind frei.

sbest in Bogen, Rollen oder geformt, auch durchlocht 24 ℳ, Stränge, Stricke und Seile aus Asbest, g mit anderen Spinnmaterialien, auch in Verbindung mit anderen Spinn⸗

wenn die

der Schlemmkreide gedient Richtung hin sei in Stettin bereits eine von der man sich Gutes ver⸗ den Antrag abzulehnen. Braun bemerkte, der Antrag sei zwar vom n ihm erst heute zu Gesicht gekommen. n halte er eine Abstimmung über den⸗ zumal da man über denselben thatsäch⸗ ommen habe, die zu kontroliren ihm Wolle man übrigens diesen eiben, und stelle sich dann denselben für nicht realisirbar t das ganze Gesetz. Das gebe e sich für das Zustandekommen er der Mühlenindustrie aus ihrer Das sei der praktische Grund, Es scheine ihm übrigens sich um eine Transportfrage zu durch einen solchen Antrag Endlich bestimme eine Aeußerung Grund bestehender

aren, anderweitig nicht genannt, auch in Verbin⸗ deren Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen, 60 für 100 kg.

Ohne Diskussion wurde Litt. a. mit groß genommen, dagegen die Litt. b. Litt. d. durch Auszählun wurde Litt. e. abgelehnt

Während der Abstimmung trat der R von Bismarck in den Saal.

In der Nr. 3 des §. 200 für 100 kg Elfenbein und Perlmut gearbeitet für Gegenstände,

Der Abg. Rittinghausen 10 Dieser Antrag wurde mit der oben rität ohne Diskussion angenommen.

Die Nr. 4 des §. 2, welche eine Er Seile, Taue und Stricke von 6 auf 10 ohne Debatte verworfen Lichte von 15 auf 18

Nr. 5 b. schlägt eine Erhöhung des 20 vor.

Die Debatte leitete der Direktor Burchard mit folgenden Worten ein:

Meine Herren! Ich will trotz der vo unterlassen, auf diese Position namentlich in Bezug auf das tens des Hrn. Abg. Braun wiederholt b Widerspruchs, den ich die

Der Hr. Abg. Br. daß ich doch Recht hatte. dieser Sache wohl in Büch höchsten Höhe der Wissenschaft stehen, es wird ihm wohl eine gütige braunem Honigkuchen nicht Ho wird. Es wird auch nach den angestellten ätigt, daß Honig allerdings ern auch mit Stärkes Mischung, die an eine Fäls syrup sehr wenig geeignet ist, um ü

Meine Herren! zwei Seiten. Zunächst soll sie nicht in Abrede stellen werden, ländischen Honigs erschwert, die Erhöh Bienenzucht zu meiner Auffassu

er Mehrheit an— und c. abgelehnt, desgleichen g mit 121 gegen 93 Stimmen, ebenso eichskanzler Fürst 2 wurde der bisherige Zollsatz von terstücken, vor⸗ auf 30 herabgesetzt.

1 beantragte eine Herabsetzung auf genannten Majo⸗

höhung des Zolles vorschlägt, wurde hung des Zolles auf

zräge schweizer Schlemmkreide zollfrei und belege Ländern kommende n. des Rückfalls in da der Reichstag und ar Der Antrag 1 Schwierigkeiten bereiten Veranlassung bieten, das in der Mitte Eur Land auf ein friedli hingewiesen sei. g. von Kardorff erklärte, aufmerksam gemacht, daß d der Gesetzesvorlage in Gefahr komme; halb vorläufig zurück und be⸗ Lesung eine Resolution einzubr Regierung die Lage der Krei Berücksichtigung ziehen möge. g. Dr. Windthorst erklärte, er wolle den Antrag hmen, denn seine Ansicht sei die, daß den Leuten und man nicht warten könne bis hin könne schon großes Unglück nichts dagegen, daß der Antrag Vorfrage erledigt werde, n dieser Angelegenheit zu er Resolution, wie sie der nur verhindern. er in direkter wenn er nicht hoffte, daß die zur dritten Lesung einen andern Ausweg

man dagegen die aus den nordischen so sei das der Beginn erentialtarife, zu dem Reichsregierung nicht zurückkehren würde Deutschland nur

n und dem Ausland zu 2 die Deutschland nicht provozi opas liege, und mehr als jed ches Verhalten zu allen Nachbarstaaten

der Abg. Dr. Braun urch den Antrag §. 1 iehe denselben des⸗ er vor, zur dritten ingen, dahin gehend, daß die dedistriktsbesitzer auf Rügen in

nit Eingangszöllen, desgl. die Erhö

s System der Diff Honigzolles von 3 auf olltechnische epressalien ren sollte, es andere

im Reichsschatzamt

rherigen Abstimmung nicht etwas näher einzugehen und zwar zweiten Lesung Sei⸗ ist, trotz des

jenige, was in der r ehauptet worden ser Behauptung entgegengesetz sich wohl inzwischen überzeugt haben, sedes materiae ist ja allerdings in die vielleicht nicht auf der nämlich in Kochbüchern, aber Hausfrau mitgetheilt haben, Rohrzuckersyrup verwendet Ermittelungen aus Braun⸗ nicht nur mit Rohrzucker⸗ yrup versetzt wird, das ist aber eine chung wenigstens streift, weil der Stärke⸗ uckergehalt hat, aber sehr kl er die Qualität des Honigs zu Die vorgeschlagene Erhöhun die Bienenzucht fördern enn man die Einfuhr des aus⸗ lles der inländischen n davon ist es nach Gerechtigkeit, daß, ert, nicht der hochwerthige Kreise bildet, mit 3 sen Gesichtspunkt ganz

1 Ich wiederhole, ich habe es sung gesagt, daß die Syrupeinfuhr bei weitem wenn man dem Minder⸗ ,den Rohrzuckersyrup, der im Inlande zu versteuern, nicht der Wohlhabende

8 18 4

habe darauf

halte sich a ern zu suchen,

=

nig, sondern

3 schweig best wieder aufn

bald geholfen zur nächsten Session. geschehen sein. zurückgezogen werde, daß noch etwas in dieser Session i Die Annahme ein ff vorschlage, gzurück, würde denselben ab nen haben,

werden müsse 4 ar und deshalb sehr

Honigzolls hat n, und es kann

Er habe gar wenn nur die

Stande komme. Abg. von Kardor Erziehe den Antra wieder aufgenomn erren rechts bis uden würden. Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, rag zu dem Zwecke wieder auf, des Abg. Windthorst etwas erwide dauere, daß die Frage nicht heute sch Abstimmung komme, weil er den haupt für völlig unger and, wie Gra

ung des Zo gut kommen muß. Aber abgesehe ng absolut eine Forderung der wenn man Rohrzuckersyrup mit 15 beschw onig, der den Konsum der wohlhabenden ineingelassen werde, und ich muß die ders in den Vordergrund stellen. schon in der ersten Le⸗ stärker ist als die Ho wohlhabenden die Auflage macht nicht gewonnen wird, mit 15 onig zu 3 einführen d Auch nach anderer Richtung Honigzoll erhöht. besteht der schlechte Honig, der s billigen Preisen eingeführt wird, in der T weniger geringen Theil aus wirklich Honig und aus

würde das

dann nehme er den um auf die Aeußerung nigeinfuhr, und daß, 1 on zu einer definitiven Antrag nicht nur zur Zeit, echtfertigt halte.

f Behr mit Recht gesagt h. in jedem Sommer besucht, die Kreide⸗ hn persöͤnlich um einen sich einigermaße

sondern über das schöne L einer Reihe von Ja bodenbesitzer hätten sei er also in der Lage, unterrichtet zu haben. besitzer es handele sich hau asmund stehe das Interesse d der Maler und

erscheint es Nach den ang ogenannte S

durchaus nothwendig, estellten Ermittlungen chmierhonig, der zu sehr hat nur zu einem mehr oder es ist ein Gemisch aus dten und ähnlichen Stoffen, svrup. Nun würden schon erscheinen lassen, daß man ollsatz der Mischung heranzieht, stellen sich dieser eil die Mischung nicht eamte muß dem Steuerpflichtigen ein gut Theil Syrup, das sch als Honig zu 3 ürde, daß er zu 15 eend bitten, aus den von ch im Interesse der Ge⸗ g auf 20 zu erhöhen.

bemerkte, die Erhöhung er, um den Fabrikanten, rme zu greifen,

daß man den

Zoll angegangen, n über die Sache Interesse weniger Kreidebruch⸗ ächlich um die Halbinsel er Cementfabrikanten, des und gewisser

ichem Honig, anderen, dem Honig verwan

namentlich aus Maissyrup und Rohrzucker ollvorschriften es angezeigt emisch zu dem höchsten also zu 15 ℳ, indessen in der praktis Zollveranlagung Schw leicht zu erkennen ist. nachweisen, in diesem Honig steckt nicht möglich und desh hinein, während es tarifirt würde. mir bezeichneten Gesichtsp rechtigkeit den Zoll von?! Der Abg. Graf von Holstein des Honigzolls empfehle sich wenig zu schwarz sähen, u ie im Interesse der Bienenzü⸗ Bienenzucht zum W beitrage, könne man recht deutlich in Sch Es wäre daher zu wünschen, allen Theilen des deut bitte deshalb, die Re⸗ geeignet sei, den Wo Der Abg. Dr. Braun erklärte, habe ihn heute gleich beim §. 1 von Heereman) M. an habe gemeint,

die jetzigen

augewerbes, chemikalischer Industrien

f die Kreide als Hülfsst ewiesen seien. auch die Cement über die schlechten Preise no Nehme das Bauge Cement⸗ und Kreide bessere Geschäfte m er, daß dieselben bis vo letzte Jahr sei er ni Monopol besessen hätte duktion wesentlich geschäd chlossen, welch duktion auferl Sie hätten die dies noch der chon jetzt, Schneide man mi 8 jind Schweden

Anstreicher schnurstracks gegen schädige man

en Ausfüh rung ierigkeiten entgegen, w Der Zollb welche au kation an Baugewer

alb kommt dieses Gemi schon jetzt geboten sein

Ich möchte Sie deshalb drin unkten und namentli

Natürlich leide mit dem ganzen fabrikation, und gerade sie klage r als die Kreidebodenbesitzer. so würden die dann die Herren Nun wisse

werbe mehr Aufschwung, preise steigen, und es würden rem Kreideboden mach r zwei oder drei Jahren cht unterrichtet gewissermaßen ein sich durch Ueberpro⸗ sie eine Koalition ge⸗ er eine bestimmte Pro⸗ Produktion beschränkt habe. nigstens vor 2—3 Jahren sei t, könnten also Preise oktroyiren. rrenz Dänemark Cementfabrikation voll⸗ dieser wenigen Kreideb

die ohnehin viel nter die A wohl aber sei Nachdem sie glaublich viel die igt, hätten

he jedem Kreidebruchbesitz egt, ihn in der

Preise gemacht, we Fall gewesen, durch die Cementfabrikation, die un noch die einzige Konku ab, so sei die in die Hände

ohlstand eines Volkes

g⸗Holstein sehen. für dieselbe in

zunehmen, da sie sehr zu erhöhen. der Abg. von Heereman mit seinem Honig in sein ehl verwickelt. er (Redner) hätte früher

daß der Sinn schen Vaterlandes geweck ierungsvorlage an

Uebereinkunf lstand des d

eutschen Volkes

Der Abg.

bessere Witze gemacht; das könne wohl sein, er habe die Empfindung, als ob Beide älter geworden wären. Uebrigens mache er seine Witze nicht, um den Abg. von Heereman zu amüsiren, sondern er verfolge damit sachliche Zwecke. Er habe die Regierung in ihrer Wirthschaftspolitik unterstützt, so lange sie freihändlerisch gewesen sei, und bekämpfe sie jetzt, weil sie schutzzöllnerisch sei. Der Abg. von Heereman habe seinen Standpunkt im Laufe der Zeit geändert, heute scheine bei demselben nicht mehr der gouvernementale Hauch zu wehen wie 1879; der Vortrag, den derselbe heute gehalten habe, habe eine ziemlich oppositionelle Färbung. Als er (Redner) bei der ersten Lesung dieser Vorlage die Nachtheile hervorgehoben habe, die die außerordentliche Erhöhung des Honigzolls für das wirthschaftliche Leben nach sich ziehen werde, und dabei auch auf die Kinderwelt und deren Vorliebe für die Honigkuchen hingewiesen habe, habe darauf der Direktor Burchard lächelnd erwidert, die Vorlage sei vom Standpunkte der Kinder aus allerdings nicht geprüft worden. Nun sei er (Redner) der gegentheiligen Ansicht, es liege inner⸗ halb der Pflicht der Regierung, die Vorlage, bei der es sich um die Nahrung der Kinder handele, auch von diesem Standpunkt aus zu prüfen, denn in den Kindern liege die Zukunst und die einstige Wehrkraft des Deutschen Reiches. Direktor Bur⸗ chard habe bei früherer Gelegenheit auch auf die Schweiz hingewiesen, wo der Honigzoll ebenfalls erhöht worden sei. Zunächst sei der schweizer Zolltarif bis jetzt noch gar nicht in Vollzug gekommen, und man wisse auch nicht, ob es über⸗ dazu kommen werde; sodann aber habe dort eine Er⸗ öhung von 3 auf 8 Fr., nicht aber auf 20 stattgefunden. Die einheimische Honigproduktion Deutschlands sei gar nicht im Stande, den Konsum des deutschen Volkes zu be⸗ friedigen. Wer guten Honig produzire, könne ihn zu Hause zu hohem Preise absetzen, und habe keinen Schutz nöthig; wozu also die Erhöhung des Zolles? Die⸗ selbe sei heute als eine Forderung der Gerechtigkeit hingestellt worden, mit dem Hinweis auf den hohen Zoll auf Rohr⸗ zucker. Doch sei das Surrogat für Honig nicht der Zucker⸗ syrup, sondern der Stärkesyrup. Dieser werde aber im In⸗ lande produzirt, und bezahle daher keinen Zoll. Es sei also auch das Argument der Gerechtigkeit über den Haufen ge⸗ fallen. Die Nürnberger Honigkuchenfabrikanten hätten in einer Zuschrift ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sie lieber deutschen Honig verwendeten, weil derselbe größere Konsistenz habe. Der Abg. Frege habe ihm seiner Zeit vorgehalten, er hätte bei der ersten Lesung viel zu lang gesprochen, dann habe derselbe aber selbst eine Rede gehalten, die sich durch alles Andere eher als durch Kürze ausgezeichnet habe. Bei dieser Gelegenheit habe der Abg. Frege ihm unterschoben, er habe sich durch die in Leipzig wohnenden Lebkucheninteressenten, von denen der Abg. Frege mit großer Geringschätzung spreche, be⸗ stimmen lassen, gegen die Vorlage aufzutreten. Wenn das lthie der Fall wäre, so wäre das ja keine Schande. Was wollten denn die Leute? Sie verlangten keinen Schutzzoll, sie verlangten nicht nach der Klinke der Gesetzgebung, sie ver⸗ langten nichts, als in Ruhe gelassen zu werden. Diesen Ge⸗ fallen könne man wohl den armen Leuten thun, wenn man den Reichen durch Schutzzölle Wohlthaten erweise. Wolle er dem Abg. Frege Unterschiebungen machen, so brauche er blos an die Position „Schiefer“ zu erinnern. Wenn die Honig⸗ frage wirklich eine so unbedeutende sei, so möge der Abg. Frege den außerordentlichen Einfluß, den derselbe auf die Regierung habe, dazu verwenden, daß der Reichstag mit solchen Vorlagen verschont bleibe. Schaffe man endlich Ruhe und 1. nicht die Leute in dem Erwerbe, das sei der Wunsch des

olkes.

Demnächst nahm der Direktor im Reichs⸗Schatzamte, Burchard, wie folgt, das Wort:

Meine Herren! Ich würde keinen Anlaß gehabt haben, auf die Bemerkungen des Hrn. Vorredners einzugehen, namentlich nicht auf seine ersten Bemerkungen, wenn er nicht einige thatsächliche Unrichtig⸗ keiten, die ich behauptet haben sollte, hervorgehoben hätte.

Zunächst hat er behauptet, dasjenige, was ich bezüglich der schweizer Zollverhältnisse gesagt hätte, wäre nicht richtig. Ich habe den geehrten Hrn. Vorredner nicht ganz genau in der Beziehung ver⸗ standen. Ich halte aber meine Behauptungen vollständig aufrecht; ich habe sie nachher noch verglichen mit der gedruckten Vorlage und was ich gesagt habe, entspricht durchaus den vorhandenen Drucksachen und der Sachlage; namentlich also, daß in dem neuen schweizer Zolltarif, der, wie ich ausdrücklich hervorgehoben habe, noch nicht Kraft hat, aber unter gewissen Vorausse zungen in Kraft gesetzt werden kann, der Honigzoll gleichgestellt ist dem Zuckerzoll. Das halte ich auch vollständig aufrecht, und bin bereit, in dieser Beziehung noch den näheren Nachweis anzutreten.

Was die erste Bemerkung des geehrten Herrn Abgeordneten be⸗ trifft, ethischer Art möchte ich sagen, daß ich mich nämlich in sehr wenig zutreffender Weise über die Kinder ausgesprochen hätte, so habe ich natürlich demjenigen, was der geehrte Herr gesagt hat, daß in den Kindern die Zukunft liegt, nur vollständig bei⸗ zupflichten, und die verbündeten Regierungen haben, glaube ich, bei jeder Gelegenheit bethätigt, daß sie nach dieser Richtung hin durchaus gewillt sind, 18s Berücksichtigung eintreten zu lassen, die überhaupt möglich ist; aber ob auch die Zukunft darin liegt, daß die Kinder künftig viel Honigkuchen essen, das ich allerdings nicht. Dann ist der geehrte Herr Abgeordnete darau zurückgekommen, daß der Syrup kein Surrogat für den Honig wäre. Ich glaubte in der That, der geehrte 2 hätte sich überzeugt, daß der Syrup doch sehr vielfach zur Hecelung von Honig verwendet wird. Ich weiß nicht, ob es der Zeitlage entsprechen wird, wenn ich auf diesen Punkt näher ein⸗ gehe. Ich habe mir schon erlanbt hervorzuheben, daß in berühmten Kochbüchern einfach steht, daß man zu braunem Honigkuchen nur Rohrzuckersyrup nimmt und es liegen mir Ermittlungen vor ich werde doch nicht umhin können, Einiges daraus mitzutheilen, wonach drei Honigkuchenbäcker in Braunschweig befragt worden sind über die Art und Weise, wie sie den Honigkuchen herstellen. Es ergiebt sich bei allen Dreien, daß sie Rohrzuckersyrup nehmen, den sie bald mit etwas Honig, bald mit etwas Zucker, bald mit etwas Stärkesyrup versetzen, daß aber der Hauptsache nach Rohrzuckersyprup das Substrat des Honigkuchens bildet.

Es ist das auch ganz natürlich, wenn man die Einfuhrzahlen ansieht. Wir haben in der Zeit von 1876—81 eine Einfuhr von Nohriuckersyrup schwankend zwischen 54 000 und 36 000 Doppel⸗ zentnern.

Zu Brennereizwecken wird dieser Syrup absolut nicht verwendet, hierfür ist er zollfrei, jenes ist Syrup, der 15 Zoll unterliegt. Wozn soll dieser Sprup anders verwendet werden als zum Genusse, entweder im rohen drstans oder von der Honigkuchenbäckerei? und das Letztere bildet ja und wfifechaft den überwiegenden Theil. Da⸗ gegen haben wir eine Honigeinfuhr, die erheblich geringer ist.

eine Herren, daß der Syrup zu theuer wäre, um als Surogat zu dienen, habe ich nicht recht verstanden. Honig, besserer Honig, nicht Schmierhonig, ist unzweifelhaft theurer wie Rohrzuckersyrup. Das seht aus der amtlichen Statistik klar hervor. Allerdings ist Stärkesyrup noch etwas billiger als Rohrzuckersvrup, aber nicht so sehr erheblich. Der Feses Herr Abgeordnete hat dann auch gesagt, die Nürnberger Fabrikanten brauchten gar keinen Rohrzuckersyrup. Das habe ich auch zugegeben; zu helleren Hon gkuchen wird in der Regel gar kein

sachliche Prüfung in einer Kommission vor⸗

(Sachsen) (auf der Tribüne sehr für den Antrag Schmidt ein. etonte, es handele

zu dunkleren Sorten, und diese An Stelle der Nr. 41 c. 2 des Tarifs tritt folgende Bestim⸗

Rohrzuckersyrup verwendet, wohl aber 3 mehr dienen, als die feinen

sind es, die dem gewöhnlichen Konsun Nürnberger Lebkuchen.

Dann möchte ich mit einem Wort noch zurückkommen au der Herr Abgeordnete zum Schluß bemerkt hat, uns Ruhe, dann werden wir zufrieden sein; Vorlage mehr über den Zolltarif. Ich gla sehr einseitige Richtung. derselbe wiederholt gewünscht worden und nach die vorausgegangen sind, erleichterungen si

eingehende und zunehmen.

Der Abg. Leuschner ( schwer verständlich) trat

Der Abg. Lohren b. r 5 Spinnereien, w dargestellt habe. Es gebe neben Zahl der Weftfabriken noch eine garnspinnereien, schwer geschädigt werden würden. gerade in großer Blüthe, ihr Betrieb sei angenehm und biete ihnen reichliche Sollte der Reichstag ihnen wegen der mern? Dieser Antrag ru Der Spinner könne erdrosselt werde Weber seinen Schutzzoll habe. haben, die anderen möchten griff des Schutzes Handelskammer verstehe.

Der Abg. Dr. Bamberger erklärte: habe gewünscht, daß dies Schwierigkeit an eine Ko bei der ersten Lesung ein damals sein Antrag nich

2) aus hartem Kammgarn, z. B. Weft⸗, Genappes⸗, Mohair⸗, Alpakkagarn: a. einfaches, ungefärbt oder gefärbt; dublirtes ungefärbt 100 kg 3 irntes, ungefärbt . 100 kg 24 ntrag. Wun⸗ em Reichstage esandt, welche cht im mindestens berührt Die Kammgarn⸗ rosperität, daß sie der ung wahrlich nicht abstreiten videnden der Aktienspinnereien. ahre 1879 10 ⅛8 Proz. Kammgarnspinnerei in 1880 16 ¾ Proz. gegeben. in drei Jahren hinterein⸗ die Spinnerei in Malmerspach in den 54 Proz. Dividende, und es werde ihm genannten Spinnereien

sich hier nicht blos ie Abg. Schmidt die Sache der richtig wiedergegebenen große Zahl anderer Kamm⸗ welche durch die Annahme die

wir wünschen keine neue ube, das gilt nur für eine ge ansehen, so ist den Abstimmungen, läge, die auf Zoll⸗ de angenommen worden; der eine Zollerschwerung jene Einwendungen erhoben, die doch,

5. dublirtes gefärbt, drei⸗ oder gefärbt . Der Abg. Buddeberg befürwortete seinen derbarer Weise hätten die Petitionen, welche d über diesen Zoll zugegangen seien, Firmen abg von der Ermäßigung des Zolls ni würden, weil sie die Wefte nicht s spinner erfreuten sich einer so großen P Weberei diese kleine Erleichter Dies bewiesen die Di gsburger Spinnerei habe im J ebensoviel 1880; Leipzig habe 1878 10, 1879 13 ⅛, Die Spinnerei in Kaiserslautern ander 17 ½ Proz., letzten Jahren 30—-

oder mehrfach gezw Wenn wir §. 1 1 1 8

sind diejenigen Vorsch ch beziehen, mit großer Freu wenn dagegen irgend ein Vorschlag kommt, im Gefolge hat, so werden glaube ich, der Sache nicht ent

Die Diskussion wurde geschlossen.

Persönlich bemerkte der Abg. Dr. habe ihm Motive untergeschoben, unterschieben würde, würde nicht für die Er eintreten, wenn er es nicht im hätte thun müssen.

Der Abg. Dr. Braun erklärte, scharfen Provokationen des

ses Antrages Industrie sei jetzt r die Arbeiter sehr Arbeit und Verdienst. paar Barmer Fabriken manchesterlicher wenn nur der Man wolle nur für sich Schutz zu Grunde gehen. Das sei der Be⸗ alen Arbeit, wie ihn die Barmer

Der Direktor Burchard er Gegenstand wegen der technischen mmission verwiesen werde. en ähnlichen Wunsch geäußert. Wenn t angenommen sei, zuzuschreiben, der Session, Lesungen aussetzen wolle. inzwischen alle, Muße genug gehabt, sich über ereit er darum früher gewesen Berathung einzutreten, könne er ptiren. Der Abg. von Heereman sei daß er (Redner) einen so freundlichen, ser Debatte angeschlagen habe. Viel⸗ heutige Verlauf derselben darüber auf⸗ r sei kein Optimist, wisse spiele, aber vor 3 Jahren eutige doch nicht möglich gewesen. olle es auch nicht wahr haben, des Redners) Grundfätzen bekehrt as wider sein Wi

dies verküm Frege, der Abg. Braun die er nie einem Kollegen wenn er nicht bestimmte Beweise dafür höhung des Schieferzolles Interesse kleiner Grubenbesitzer

abgeworfen, der nation

er habe nur auf die Abg. Frege geantwortet, allerdings e die Erhöhung des Honigzolles abgelehnt. so hätten es sich Zolls für Stearin, von 8 auf 10

Darauf wurd proponirt die Erhöhung des Palmitin, Paraffin, Wallrat und Wachs trat für die Erhöhung in längerer aus lehnte jedoch auch diese Position ab. ner veränderten Tarifirung des ren die Erhöhung des ieferplatten von 0,50 auf 1 vorgeschlagen. Nachdem der Abg. Frhr. von Wendt die Annahme der vorgeschlagenen Erhöhung des Zolles in leidenden Schieferindustrie befürwortet Abgg. Walter, Dr. Leuschner (Eisleben), und Stöcker auf das W für die dritte L in allen Einzelbestimm §. 3 der Vorlage, 1882 in Kraft zweite Berathurn Es folgte die B (Elberfeld), Richter ( Der Reichstag wolle beschließen:

dem nachstehenden Gesetzentwurf die mung zu ertheilen:

Tantieme spinner vermöchten

Kammgarn⸗ trotz des hohen Zolles in noch der österreichischen und russischen Kon⸗ Was die Weftgarnspinner betreffe, so aupt nur 5, von denen 4 für den Bedarf genen Webereien gearbeitet hätten, ch für den Handel und Verkauf spinne Weftgarnspinner habe i des Weftgarnzolles uner Agitation eingetreten sei. daß man die harten und w ander unterscheiden könne. Zweifel entstehen könnten, selten in die Lage kommen, Kammgarne außerdem aufgewickelt,

einer so vorgerückte nicht noch begreiflich, die sich für die Sache interessirten, die Sache zu informiren. sei, für eine kommissarische dieselbe jetzt nicht mehr acce erfreut darüber gewesen, gemüthlichen Ton in die leicht habe ihn der geklärt, warum dies auch, daß der Zufall eine große Rolle wäre ein Resultat wie das h Der Abg. von Heereman w daß derselbe sich zu seinen ( Nun, vielleicht sei d und er müsse gestehen, daß ihm ein unwi unangenehmer sei. Wege wandeln und Rede der Abg. von Heerema vorgeworfen habe, than habe, daß das Ausland den merken, daß er diesen Vorwurf an eine andere Person gerichtet als der Abg. von Heereman. Damit schloß die Debatte. Der Antrag Schmidt wurde

5 ³¾4 Uhr auf Mitt⸗

Der Abg. Haerle einmal zwei Rede ein, das H

In Nr. 6

kurrenz Trotz z

. man davon übe Wurde neder ei habe man davon überh

Titels Steine und Steinwaa während der fünfte

und der eine dieser selbe die Erhöhung eshalb nicht in die Als Hauptgrund führe man an, eichen Kammgarne nicht von ein⸗

Es sei allerdings richtig, daß aber die Zollbeamten würden nur zweifelhaft zu sein, weil ja die ausschließlich aus England bezogen cylindrischen

Oesterreichische Zoll⸗ diese Unterscheidungen Hierzu komme noch, daß sein ind Litzenfabriken in Barmen für die Orleansfabrikation in Es handele sich hier um einen offen⸗ Mängel sich heraus⸗

m erklärt, daß der

i Interesse der noth⸗ eblich halte, und d

hatte, verzichteten die Reichensperger (Crefeld), Dr. Braun, von Minnigerode, Sonnemann ort, indem sie sich ihre Ausführungen die Nr. 6 wurde darauf

geschehen sei. E

esung vorbehielten; ungen abgelehnt.

nach welchem das Gesetz am treten sollte, wurde angenommen, womit die ig der Zolltarifnovelle beendet war.

erathung des Antrages der Abgg. Schmidt Hagen) und Buddeberg, welcher lautet:

während die schen Papphülsen aufgewickelt seien. beamte hätten ihm gegenüber bestätigt, daß vollkommen ausgereicht hätten. Antrag nicht blos für die Band⸗1 von Wichtigkeit sei, sondern auch Merane und Chemnitz. baren Fehler des Tarifé ollte man sie beseitigen.

Der Direktor im Reichsschatz⸗Amte, die Regierung stehe diesem Antra über, denn es kämen fiskalische Die Schwierigkeit der Materie in Beziehung lasse es aber als

ssen geschehen ssend Bekehrter viel in Zukunft auf gleichem n halten wie die heutige. n ihm dann ein schlech weil derselbe die Aeu

Möge derselbe

tes Gedächtniß ßerung gar nicht ge⸗ oll trage, so müsse er be⸗ gar nicht an ihn, sondern habe, die noch illustrer sei

verfassungsmäßige Zustim⸗

und sobald solche

t, 4 betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879. von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser

erwiderte, ² nicht antipathisch gegen⸗ kücksichten nicht in Frage.

technischer und sachlicher wünschenswerth erscheinen, eine

Wir Wilhelm,

König von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des R

Bundesraths und des Reich ————yngngx

angenommen. G Hierauf vertagte sich das Haus um woch 1 Uhr.

Deffentlicher Anzeiger.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

eichs, nach erfolgter Zustimmung des stags, was folgt: ———

Erfevat- für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königli 1 Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen gr

Annoncen⸗Bureaux. 8

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen. . Literarische Anzeigen. 3. Theater-Anzeigen. Familien-Nachrichten.

3. Verkäufe. Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

In der Börsen-

mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits Königliche Amtsgericht zu Neustadt W Juli 1882, Vormittags 9 öffentlichen Zustellung wird age bekannt gemacht.

glichen Amtsgerichts.

daß er für todt und seine Ehe mit der ob⸗ genannten Antragstellerin, Johanna Carolina Friederika, geb. Groß, für aufgehoben werde erklärt werden, II. daß alle unbekannten Erben und Gläubiger des Verschollenen werden, ihre Ansprüche spätestens in dem ob⸗ bezeichneten Aufgebotstermine im unterzeichneten Amtsgericht anzumelden wärtige unter Bestellung stellungsbevollmächtigte

Oeffentliche Zustellung.

Wilhelmine Buschold, zu Poeßneck, vertreten durch anwalt Mohr den Tuchm

1 Subhastationen, Aufgebote, V ladungen u. dergl.

Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Johann Heinrich Grimberg, Anna Maria, geb. Schiefer, zu Essen, vertreten durch den Rechtsanwalt Altenberg zu Essen, klagt gegen ihren genannten, seinem gegenwärtigen Aufenthalte nach unbekannten Ehemann wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und ladet mündlichen Verhandlung des ammer des König⸗

ttags 9 Uhr, erung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird r Auszug der Klage bekannt gemacht. Gerichtsschreiberei der Ir.en

verehelichte Schwedler, den Rechts⸗ hier, klagt gegen ihren Ehemann, wedler, zu Poeßneck, jetzt wegen Ehescheidung, mit zwischen ihr und dem Beklagten e dem Bande nach zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verh des Rechtsstreits vor die 1zweite Civilk Landgerichts zu Rudolstadt auf den 1. November 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen dieser Auszug der K

Rudolstadt, den 31. Mai 1882.

Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Oeffentliche Zustellnng. jer Franz Laufers, Brandenbur vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Adler daselbst, klagt gegen den früher zu Cöln, Nor⸗ bertstraße Nr. 1, wohnenden Bauunterneh rich Meyer, jetzt ohne bekannten W haltsort, aus einem Schuldsch 20. Januar 1881, für erhaltenes Logis und Bekösti⸗ gung mit dem Antrage auf Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 195 90 nebst 5 %0° Zinsen seit 20. Januar 1881 und ladet den Be⸗—

klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

gliche Amtsgericht zu Cöln,

acher Georg Sch unbekannten Aufenthalts dem Antrage: Die geschlossene Eh

dieser Auszug der Kl.

aufgefordert 1 1 Tit Gerichtsschreiber des

Oeffentliche Zustellung.

bneider Wilhelm Doll zu Berlin, Adal⸗ vertreten durch den Rechtsanwalt Munckel zu Berlin, klagt gegen den früheren Schuhmach

zuletzt zu Berlin wohnhaft, gegenwär⸗ wegen Ruͤckzahlung ahlung von Zinsen und Er⸗ lungsbefehls, mit dem

eines hiesigen Zu⸗ / unter dem Rechts⸗ nachtheil des Ausschlusses und ewigen Still⸗ schweigens. Hamburg, den 30. Mai 1882. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung VI. Zur Beglaubiaung: 3 Romberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär.

Beklagten zur ammer des

Rechtsstreits vor die dritte Civilk lichen Landgerichts zu Essen auf

den 22. September 1882, Vormi mit der Aufford

Carl Kunze, tiger Aufenth gekündigter Darlehne, Z stattung der Kosten eines Zah

altsort unbekannt, lage bekannt gemacht.

a. den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an ihn 2200 nebst 6 % Zinsen von 1600 seit 1. Januar 1879 und von 600 1. April 1879 sowie 3 80 Kosten

Landgerichts.

2 Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Albert Windmüller, Wilhelm Samson, als Testamentsvoll⸗ indmüller, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Westphalen, Schiff und S wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des am 17. April 1882 hierselbst verstorbenen Jacob Wind⸗ müller Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 28. Januar 1862 errichteten, mit Additamenten vom 14. Februar 1870 und 17. August 1872 versehenen, am 27. April 1882 hierselbst publizirten Testaments, insbesondere der Bestellung der Antragsteller u Testamentsvollstreckern und den denselben als ertheilten Befugnissen widersprechen wollen, hiermit aufgefordert w idersprüche spätestens i Sonnabend, 30. September 1882, 8 10 Uhr V.⸗M., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 11 anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung bevollmächtigten bei Strafe des Hamburg, den 1. Juni 1882. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VII. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär.

Oeffentliche Zustellung. rainirer Michael Knorr zu klagt im Wechselprozesse früher zu We Aufentbaltsortes, wegen 75. auf Verurtheilung des Beklagten 756 nebst 6 % Zinsen seit der

K d ladet Kläger den Beklagten zur

Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Gutkind Stern zu Gilserberg, vertreten durch Rechtsanwalt Plitt zu Borken, klagt gegen die Kinder und Erben der zu Schönstein ver⸗ storbenen Eheleute Conrad Fuchs und

1) Hermann Fuchs, renz Fuchs, 4) Johannes 6) Heinrich Fuchs, in un

) den Einwohner Daniel H als väterlichen Gewalth storbenen Ehefrau, M Kinder: a. Heinrich Hofmann,

wegen hypothekarischer Forderung mit dem An⸗

Der Rent Nr. 9 zu Cöln, b b. das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ recker von Jacob W. und ladet den Beklagten zur mündlichen lung des Rechtsstreits vor die neunte C des Königlichen Landgerichts I. straße 59, II. Treppen. Zimm auf den 17. Oktober 1882 mit der Aufforderung, richte zugelassenen Anw

Zum Zwecke dieser Auszug der Klage

Berlin, den 17. Mai

Brosowski,

Gerichtsschreiber des Königlichen

9 9p Anna, geb. ohn⸗ und Aufent⸗

ein de dato Cöln, den ivilkammer

zu Berlin, Jüden⸗

„Nachmittags 1 Uhr, einen bei dem gedachten Ge⸗ alt zu bestellen.

entlichen Zustellung wir bekannt gemacht.

2) Susanne Fuchs, 3) Lo⸗ uchs, 5) Elisabeth Fuchs, annter Ferne abwesend, ofmann in Schönstein, aber seiner mit seiner ver⸗ arie, geb. Fuch

vor das Köni 2, Gereonstraße 42, auf

Dienstag, den 19. September 1882,

Vormittags 9 Uhr. b

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser⸗

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung 2.

b. Friedrich Hof⸗

Landgerichts I. unter Anerkennung des klägerischen Pfandrechts

an folgenden Immobilien: EEEEEE1“

erden, solche An⸗

n dem auf Aufgebot.

qm Hausgarten, 8 Erben der am

Hofraum,

. gl.,

4) A. 36a. 35 26 Acker, 1 die Beklagten zu verurtheilen, den geri gsverkauf dieser Immobilien Zwecks Be⸗ gung des Klägers geschehen zu lassen, wenn ie nicht vorziehen, die Forderung desselben mit 9 nebst 4 ½4 % Zinsen von Juni 1878 und von 60 seit dem 8. No⸗

vember 1878 zu bezahlen,

und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits des Königlichen Landgerichts zu Marburg auf den Vormittags 9 Uhr, mit ei dem gedachten Gerichte

Die unbekannten - 8 zu Spremberg verstorbenen unverehelichten Arbeite⸗ rin Anna Lehmann, genannt Noack, geboren am 1. April 1854 zu Groß⸗Luja bei Spremberg, für welche aus dem Verkaufe ein Erlös von 71,61 r. Antrag des Rechtsanwaltes Wachsmuth berg als Nachlaßpflegers hierdurch auf den 8. März gs 11 ½ Uhr, im Zimmer Nr. 9, mit der Aufforderung geladen, ihre Rechte und An⸗ sprüche spätestens im widrigenfalls der Nachlaß den si legitimirenden Erben, in Erm dem Fiskus wird verabfol äter meldende Erbe aftsbesitzers nungslegung noch Ersa nur Herausgabe des no dern dürfen.

Spremberg, den 27. Mai 1882.

Königliches Amtsgericht.

Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Johanna C geb. Groß, als Ehefrau des am Febmarn geborenen burger Schiffes „Adolph“ (Ka am 1. Dezember 1863 von hier na See gegangenen und Schiffe verschollenen

von Nachlaßgegenständen

Seserita.,. orhanden ist, werden 2

12. März 1823 zu „an Bord des Ham⸗ J. M. Nielsen) ch New⸗Castle in mit dem genannten teuermanns Matthias oder Matthäus Siemsen, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Wieland, wird ein Aufgebot dahin er⸗

I. daß der genannte Matthias oder Matthäus gefordert wird, sich spätestens

22. Februar 1883, fgebotstermin im unterzeichneten

Dammthorstraße 10, Nr. 1 zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, Ee11““ 8

usschlusses. zu Sprem⸗ 540 seit dem 1883, Vormitta ufgebotstermine anzumelden, ch meldenden und angelung dessen aber gt werden und der sich alle Verfügungen des Erb⸗

schuldig, weder Rech⸗ der Nutzungen, sondern Vorhandenen würde for⸗

II. Civilkammer

6. November 1882, der Aufforderung, ein zugelassenen Anwalt zu be 1 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellun Auszug der Klage den Verklagten 1 b über bekannt gemacht. 1 Marburg, den 1. Juni 1882.

Gerichtsschrei

Neustadt Wstpr. anzuerkennen gegen den Besitzer fluß, jetzt unb mit dem Antrage zur Zahlung von i/ 27. April 1882

Siemsen hiemit auf in dem auf

Donnerstag, 1cen

anberaumten Au Amtsgericht,

wird dieser Grabe II.,

Kanzl. Rath, 8 gl. Landgerichts.