1882 / 143 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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8 Lotz e von Gera.

NBFe Wiraßdurd⸗.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ꝛc. m aktiven Heere. 16. Juni. Gerhardt, Königl. auptm. à la suite der 2. Ingen. Insp. und kommandirt zur Dienst⸗ eistung beim Pion. Bat. Nr. 13, das Kommando einer Comp. in diesem Bat. übertragen. Dinkelacker, Sec. Lt. im Pion. Bat. Nr. 13, unter Vorbehalt der Patentirung, zum Pr. Lt. befördert. Großherzogthum Hessen. 18. Juni. Prinz Wilhelm von Hessen und bei Rhein Großherzogl. Hoheit, Gen. Major und 2. Inhaber des Inf. Regts. Nr. 117, durch Entschließung Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs zum Gen. Lt. befördert.

Herzoglich Braunschweigisches Kontingent.

7. Juni. Albrecht, Wachsmuth, Brandt, Schröder, Sec. Lts. der Landw. Inf. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 92, Lies⸗ mann, Sec. Lt. der Landw. Inf. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 92, zu Pr. Lts. der Landw. befördert.

In der Kaiserlichen Marine. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ꝛc.

Berlin, 13. Juni. Frhr. v. Bodenhausen, Kapitän⸗Lt., zum Korv. Kapitän befördert.

ANichtamtliches. Deutsches Reich

Preußen. Berlin, 21. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen, wie „W. T. B.“ aus Ems be⸗ richtet, gestern Nachmittag den Vortrag des Wirklichen Ge⸗ heimen Legations⸗Raths von Bülow entgegen.

Zum Diner waren geladen: der General⸗Landschafts⸗ Direktor von Pommern, von Köller, General⸗Lieutenant von Werder, General⸗Feldmarschall Herwarth von Bittenfeld, Oberst⸗ Lieutenant von Colomb, Oberst Freiherr von Buddenbrock, Oberst⸗Lieutenant Quednow, Militärattaché bei der deutschen Gesandtschaft in Brüssel, Major von Prittwitz.

Heute früh machten Se. Majestät die gewohnte Brunnen⸗ promenade.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern die Meldung des zum Comman⸗ deur der Unteroffizierschule zu Marienwerder ernannten Majors von Brouchitsch entgegen und empfing den Polizei⸗ Präsidenten von Posen, Kammerherrn von Colmar.

Am 19. d. Mts. kamen Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit dem 4 Uhr⸗Zuge nach Berlin, begaben Sich nach dem französischen Kirchhofe, wo Höchstdieselben der Trauerfeier für den ver⸗ storbenen Grafen Perponcher beiwohnten, und kehrten mit dem 6 Uhr⸗Zuge nach dem Neuen Palais zurück.

Diee von der diesjährigen Deutschen evangelischen

Kirchenkonferenz an Se. Majestät den Kaiser aus

Anlaß der Taufe des Kaiserlichen Urenkels gerichtete Glück⸗

wunschadresse hat folgenden Wortlaut: Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster Kaiser, Allergnädigster Kaiser und Herr!

Ew. Kaiserlichen Majestät bringen die allerunterthänigst unter⸗ zeichneten, zur Kirchenkonferenz in Eisenach versammelten Vertreter der deutsch⸗evangelischen Kirchenregierungen bei dem Tauffeste Aller⸗

getheilte telegraphische Antwort aus Majestät des Kaisers lautet:

die heilige Taufe Allerhöchstihres Urenkels Freudigste berührt und lassen für die warm lich danken.

1 Wilmowski.

8

Erziehungsbeihülfen, welche bis Töchter von verstorbenen Beamten des meinen Finanzverwaltung au Fonds dieser Verwaltung bewilligt

Anwendung finden, dergestalt, daß

Unterstützungen für ausgeschiedene Be⸗ sionen und Unterstützungen für Wittw

der erziehungsbedürftigen Kinder fortz nicht deren Zahlung entweder wegen 3 Ende Mai d. J. erloschen

weiterer Ausbildung ersetzt ist.

einen Strafantrag gegen einen an ligten mit der Bemerkung, daß er

d. J., der Antrag dahin wirksam, daß gegen alle Betheiligten eintreten muß.

Sachsen. Dresden, 20. Jun

heute Abend 7 Uhr 40 Min. über Le a. M. nach Darmstadt zu einem Besuch Hofe begeben.

Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha. Ge (W. T. B.) Die Herzogin von Edi Kindern hier eingetroffen.

Erbgroßherzogin, Tochter des Herzogs, Die Prinzessinnen Friedrich und Hilda

höchst Ihres Urenkels die ehrfurchtsvollsten und innigsten Glück⸗ wünsche dar. Durch Gottes wunderbare Führung ist es Ew. Kaiserlichen Majestät gewährt, in eigener Kraft und Freudigkeit Allerhöchst Ihr erhabenes Haus bis ins vierte Geschlecht zu überschauen; indem der eerr den jüngsten Sproß desselben in seine Gemeinschaft aufnimmt, estätigt er von neuem allen Gliedern seine Verheißung: „Meine Gnade soll nicht von Dir weichen und der Bund meines Friedens soll nicht hinfallen.“ 1 Mit dem ganzen deutschen Volke begrüßen auch wir in dieser Segensgabe des himmlischen Vaters eine weitere kräftige Bürgschaft dder Gegenwart und eine zuversichtliche Hoffnung der Zukunft, daß der Allmächtige Ew. Kaiserliche Majestät und Allerhöchstihre Nach⸗ kbommen unserem lieben Vaterlande und der Kirche unseres Herrn unnd Heilandes Jesu Christi fort und fort zum Segen setzen werde. 8 ir rühmen dankbar die göttliche Barmherzigkeit und erflehen demüthig und gläubig die Gnade unseres Herrn Jesu Christi, die Liebe Gottes, des Vaters, und die Gemeinschaft des heiligen Geistes für den Täufling, wie für seine Erlauchten Eltern, Großeltern und

Urgroßeltern. 2 In tiefster Ehrfurcht Ew. Kaiserlichen Majestät allerunterthänigste Mitglieder der Konserenz Deutscher evangelischer 2* Kirchenregierungen. Eissenach, den 10. Juni 1882. Für Preußen (ältere Lande): Ober⸗Konsistorial⸗Rath D. Frei⸗ herr von der Goltz; Ober⸗Konsistorial⸗Rath Schmidt von Berlin; zugleich für Ober⸗Konsistorial⸗Rath D. Dorner Lepelgs ür Preußen (neue Lande): Konsistorial⸗Präsident Wey⸗ rauch von Cassel; Konsistorial⸗Präsident Mommsen von Kiel; Geh. Justiz⸗Rath Dr. Dove von Göttingen. A ür Oesterreich: Geistlicher Rath Professor D. Frank von en.

Für Bayern (diesseits des Rheins): Ober⸗Konsistorial⸗Rath Günther und Ober⸗Konsistorial⸗Rath Stählin von München. 5b Für Bayern (Pfalz): Ober⸗Konsistorial⸗Rath Risch von

peyer. 3 5* Für Königreich Sachsen: Ober⸗Hofprediger und Vice⸗Prä⸗ vn des evangel. luth. Landeskonsistoriums D. Kohlschütter, .Z. Vorstand der Konferenz, zugleich für Geheim⸗Rath von Ber⸗ lepsch von Dresden. Für Württemberg: Konsistorial⸗Direktor v. Schickhardt und Prälat D. v. Müller von Stuttgart. ür Baden: Prälat Doll von Karlesruhe. ür Hessen: Ober⸗Konsistorial⸗Rath Habicht von Darmstadt. ür Großherzogthum Sachsen: Staatsrath Vollert uund Geheimer Kirchen⸗Rath D. Hesse von Weimar. 1 ür Oldenburg: Geheimer Kirchen⸗Rath und Hofprediger

Hansen von Oldenburg⸗ Für Mecklenburg⸗Strelitz: Konsistorial⸗Präsident und DOber⸗Hofprediger D. Ohl von Neu⸗Strelitz.

Für Braunschweig: Konsistorial⸗Rath, Abt Sallentien von Wolfenbüttel. 1 Ober⸗Kirchen⸗Rath Schau⸗

. Für Sachsen⸗Meiningen: bach von Meiningen. ür Sachsen⸗Altenburg: Konsistorial⸗Rath und General⸗ juperintendent Rogge von Altenburg. Für Anhalt: DPor.Heeecd jer Teichmüller von Dessau. ür Schwarzburg⸗Rudolstadt: General⸗Superintendent und Hofprediger D. Trautvetter von Rudolstadt. 1 ür Reuß jüngere Linie: Kirchen⸗Rath und Hofprediger

Für Lübeck: Senior des Ministeriums, Hauptpastor Linden⸗ erg von Lübeck. Hamburg: Haupgastor D. Calinich von Hamburg far Bremen;: Ober⸗Bomprediger Frichhöffer von Bremen. ür 1⸗Kofbringen; nspektor und Pfarrer Ungerer, Mitglied des rektoriume und O er⸗Konsistoriums Augsb. Konfess.,

8

an den Königlichen Hof in Kopenhagen abgereist. Der

verstorben.

Die in der Sitzung der Konferenz vom 13. Juni mit⸗

Berlin, den 13. Juni 1882, 9 Uhr 15 Minuten Vormittags. Se. Majestät sind durch die frommen Segenswünsche, mit denen die Mitglieder der Konferenz deutscher evangelischer Kirchenregierungen

8 Im Allerhöchsten Auftrage: 1

Nachdem der Finanz⸗Minister durch eine Verfügung⸗ vom 7. d. Mts. eine allgemeine Verlängerung der sämmtlichen

geordnet, hat derselbe durch einen Cirkularerlaß vom 16. d. M. bestimmt, daß die Vorschriften der gedachten Verfügung auch auf die Söhne und Töchter von verstorbenen Beamten aus dem Ressort der Verwaltung der direkten Steuern

hülfen aus dem Fonds dieser Verwaltung, Titel 11 „zu

Beamten“, „ohne Unterscheidung zwischen Söhnen und Töch⸗ tern von höheren Beamten, von Subalternbeamten und von Unterbeamten, bis zu dem vollendeten achtzehnten Lebensjahre

oder seitdem bereits durch An⸗ weisung einer außerordentlichen Unterstützung zu den Kosten

Stellt bei sog. Antragsdelikten der Antragsberechtigte

Betheiligten keinen Strafantrag stellen wolle, so ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 1. April

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich baye⸗ rische Ministerial⸗Rath Kastner ist von Berlin abgereist.

König und die Königin sind heute Vormittag vom Jagd⸗ hause Rehefeld hierher zurückgekehrt. Der König wird sich

Anhalt. Dessau, 19. Juni. (Lpz. Ztg.) Gestern Vor⸗ mittag erhielt die Herzogliche Familie aus Neu⸗Strelitz die erfreuliche Meldung von der glücklichen Entbindung der

Friedrich ist zu einem längeren Aufenthalte nach München

er Herzogliche Kammerherr und langjährige Intendant des hiesigen Hoftheaters, von Normann, ist nach längerem Leiden in einem Alter von 78 Jahren gestern Abend

dem Kabinet Sr.

begleitet haben, auf das e Theilnahme recht herz⸗

her für Söhne und Ressorts der allge⸗ s dem betreffenden worden sind, an⸗

diese Erziehungsbei⸗

amte sowie zu Pen⸗ en und Waisen von

uzahlen sind, sofern eitablaufs bereits mit

der Strafthat Bethei⸗ gegen den anderen

das Strafverfahren

i. (Dr. J.) Der

ipzig und Frankfurt am Großherzoglichen

otha, 20. Junt. nburg ist mit ihren

von einem Prinzen. haben sich über Kiel begeben. Der Prinz

86* 8

Oesterreich⸗ungarn. Wien, 19. Juni. (W. Ztg.) Am vorigen Freitag ist hier die Ratifikation der sieben

zwischen Oesterreich⸗Ungarn und S nen Verträge erfolgt. Die Verträge

nach der Ratisikation, also am 16. September, in Kraft. Die „A Ztg.“ veröffentlicht eine Verordnung des Finanz⸗Ministerit ums vom 19. d. M., wodurch bestimmt wird,

Die „Wien.

daß in denjenigen Fällen, in welchen bei

und Nebengebühren, dann bei Sicherstellung von Zöllen statt des Goldes Silbermünzen zur Verwendung kommen, im Juli 1882 ein Aufgeld von 19 ½ Proz. in Silber zu ent⸗

richten ist. 20. Juni. (W. T. B.) Der

Minister des Auswärtigen, Mulapha Fehmi Pascha, ist

aus Kairo hier eingetroffen. Pest, 19. Juni. (W. Ztg.) Von der Minister angeordneten Sperre über die

Waitzen sind Weintrauben nicht betroffen. Die Ausfuhr von Trauben ist gestattet, dagegen ist die Ausfuhr von Reben und

Pflanzen sowie das Ausgraben der untersagt.

Großbritannien und Irland. London, 19. Juni. (Allg. Corr.) Die - daß in Clerkenwell, einer e

nicht gerade zum besten beleumdeten W.

ein Irländer ein ganz respektables Arsena! von Waffen und Munition angelegt hat, macht etwas stutzig, obwohl man sich den eigentlichen Zweck dieses Waffendepots nicht recht erklären kann. Schwerlich sind die Büchsen und Revolver dazu bestimmt, den Irlandern in London zu einem bewaffneten

Aufstande zu dienen; wenigstens erscheint

solcher Gedanke so abenteuerlich, daß man ihn selbst einem

sülane” nicht zutraut. Ihre Bestimmun

rland, und zwar sollen sie auch dort nicht zu einem offenen usstande verwendet werden, sondern *b helfen und zur Ausrüstung von neuen Banden d Ueber die Entdeckung des Waffenlagers wird berichtet: Am Sonnabend begab sich ein Inspektor des Derektivpdeparte⸗ ments, begleitet von einer Anzahl Konttabler, nach einem Hause in St. John street road, in dem nördlichen Stadttheil

woselbst in einem Stalle bedeutende land bestimmte ffen- und funden wurden. beschlag Snider- und d b mit Bajonneten,

9 Patronen. zu stammen. schrift „Zerbrechlich“ trugen.

selben als La⸗

so me als die an und päter stunde ankamen und hin

geraffel vernommen wurde. Man die ort

welche, ein irischee Waffendepot witternd traf. Nach erfolgter Beschlagnahme der

Coltsche ee nend ge en ven aus abriken

Die Waffen waren in Kisten gepackt, welche die Auf⸗ Stall war vor einem Individuum gemirthet worden, angeblich zu dem Zwecke, den⸗ tte für Glat⸗ und Metallwaaren zu benutzen. Den

Rachbarn kam dieser „Waarenspescher“ schließli ichen e. 1

812 en ward gegen d

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erbien abgeschlosse⸗ treten drei Monate

Zahlung von Zöllen

bisherige egyptische

durch den Handels⸗ Weingärten in

letzteren strengstens

orstadt von London,

den Engländern ein

ig ist ohne Zweifel

enen.

se Clerkenwell, enscheinlich für Ir⸗ ionsvorräthe vorge⸗ nahmte etwa 4 scharf geschliffenen

einiger Zeit von

verdächtig vor, um hetallwaaren stets in und wieder Waffe

in der Nähe des Stalles ein Irländer, Namens Thomas haftet, in dessen Besitz man einen Schlüssel J legeschlosse paßte, mit welchem die Stallth

Revolverpatronen. Der Verhaftete wird heute unter der Anklag

ergriffen worden. Der Prinz von Wales hat am Sonnabend Nach

in der Südostecke der Royal Exchange errichtet haben.

„— 20. Jun'¹. (W. T. B.) In der heutigen Unterhaus sitzung erklärte der Unterstaatssekretär Dilke: die Regierun sei bereit, die Konvention, betreffend die Regelung de

hierzu bereit wären. Es sei noch ungewiß, ob Frankreich Belgien und die Niederlande sie ratifiziren würden. Be züglich der egyptischen Angelegenheit theilt Dilke mit: der Generalkonsul Malet sei am 17. d. an gewiesen worden, zu erklären, daß die Regierung sich vor der Hand aller Forderungen wegen der bei den

verübten Gewaltthätigkeiten enthalte; gleichzeitig solle aber Malet zu verstehen geben, daß die englische Re gierung volle Reparation und Genugthuung für jene Ge⸗ waltthätigkeiten verlangen werde. England lege

Wahrung seiner bedeutenden Interessen im S größte Wichtigkeit bei. Malet habe sich an der Bildung des neuen egyplischen Kabinets nicht betheiligt. Die Regie⸗

Verhaltens in der egyptischen Frage Nichts zurück. Der jüngst stattgehabte Meinungsaustausch zwischen den Mächten habe zu dem Ergebniß geführt, daß die Großmächte auf Initiative Eng⸗ lands und Frankreichs übereinstimmend erklärten, es sei geboten, über die Zustände in Egypten und die etwa durch dieselben noth⸗ wendig werdenden Maßregeln gemeinsam zu berathen. England und Frankreichs hätten vorgeschlagen: die Vertreter der sechs Großmächte sollten am nächsten Donnerstag in Konstantinopel zu einer Konferenz zusammentreten. Die Pforte habe nicht in

Arabi Paschas in dem neuen egyptischen Ministerium betonte

dem, was sie in der egyptischen Frage gethan oder gesagt habe zurücknehme. Neben der schließlichen Lösung der egyptlschen Frage sei aber für den Augenblick eine andere dominirende Frage entstanden, nämlich die der Sicherheit der Person und des Eigenthums der Europäer. Diese Frage könne ohne Rücksicht auf die Personen, in deren Händen für den Augenblick die Gewalt liege, nicht erwogen werden. Die Regierung sei noch der

Ansicht, daß die Pforte an der Konferenz theilnehmen sollte, der

dann nach längerer Debatte mit 253 gegen 97 Stimmen den Antrag Gladstone's an, der Bill, betreffend die Pachtrückstände in Irland, vor allen anderen Gegenständen mit Ausnahme der irischen Zwangsbill die Priorität zu geben. Im Laufe der Debatte erklärte Gladstone: die Reform der Ge⸗ schäftsordnung sei so wichtig, daß die Regierung jedes gesetzliche Mittel benutzen werde, damit dieselbe nicht auf die nächstjährige Session übertragen werde.

Frankreich. Paris, 19. Juni. (Köln. Ztg.) Der

tirten Lacretelle, der einen Beschluß der Deputirten⸗

Sitzungen halten; die Regierung habe über die Kammer⸗

so g. 9 . erhält aus Tunis, vom 18. Juni, olgendes Telegramm:

Mit großer Befriedigung können wir darauf hinweisen, wie hoch

ist offenbar, daß wir ohne unsere Truppen vielleicht dieselben Be⸗ fürchtungen hegen müßten, von welchen in diesem Augenblicke die Europäer in Tripolis erfüllt sind. Die größte Ruhe herrscht in der ganzen Regentschaft. Man hatte das Gerücht verbreitet, das Maro⸗ deurs über die Grenze von Tripolis eingerückt, bis Eldjel, einem großen 8e Amphitheater, vorgedrungen wären und bedeutende Razzias verübt hätten. Ich habe mich an sicherer Stelle über eugen können, daß dies nicht wahr ist. Einen mißlichen Eindruck wG

dagegen gemacht, daß unsere Truppen von Ksar⸗Mondenin nach Gabes zurückgezogen worden sind. Die füdlichen Stämme wünschen uns bei sich, weil sie den Räubereien der Marodeurs ausgesetzt 2 Man hat gefürchtet, daß unsere Soldaten zu sehr von der Hitze und dem schlechten Wasser der Gegend leiden würden.

Rumänien. Bukarest, 20. Juni. (W. T. B.) Der „Romanul“ veröffentlicht das von RNumänien in der Donaufrage aufgestellte Gegenprojekt. Nach dem⸗ selben soll eine Ueberwachungskommission ein esetzt wer⸗ den, in welche die europäische Donaukommission zwei Delegirte, die Uferstaaten, Bulgarien, Rumänien und Serbien, je einen Delegirten entsenden. Die beiden Mit⸗ glieder der Donaukommission werden in die Ueber⸗ wachungskommission auf die Dauer von 6 Monaten nach der alphabetischen Reihenfolge der Namen der Staaten ent⸗ sendet; der rumänische Delegirte der Donaukommission wird hierbei übergangen. Präsident der Ueberwachungskommission ist einer der beiden Delegirten der Donaukommission, welcher füͤr jede Session mit Stimmenmehrheit gewählt wird. Der nes der Ueberwachungskommission ist die Ueberwachung der

usführung der Reglements und Vorschläge zur Verbesserung der Schiffbarkeit des Flusses und zur Entwickelung der Schiffahrt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. Juni. (W. T. B.) Durch einen Befehl des Kaisers an den 15 1 9. der im aefsnen ern. für die Land⸗ armee und für die Marine auszuhebenden Rekruten auf 212 000 festgestellt. 3

Ein Kaiserlicher Ukas an den Zustiz⸗Minister ver⸗ weist die zur 85 bestehenden Civilgesetze an eine be⸗ sondere aus im Civilrecht theoretisch und praklisch erfahrenen Personen gebildete Kommission unter dem Vorsitze des

Nrstit⸗Ministers; diese Kommission ist beauftragt, einen Civilkoder auszuarbeiten.

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ihre n

Die von der Regierung bestätigten Bestimmungen

siber die in St. Petersburg zu gruündende Agrarbank lauten wie folgt: 1

1

Nordseefischerei, zu ratifiziren, wenn die andern Mächte

rung nehme von ihren früheren Erklärungen bezüglich ihres

nit ür verschlossen gewesen. Eine Durchsuchung seiner Wohnung führte zur Entdeckung 500

des unbefugten Handelns mit Waffen dem Polizeirichter in Clerken⸗ well vorgeführt werden. Seitens der Dubliner Militärbehörden sind umfassende Vorsichtsmaßregeln gegen einen befürchteten Fenieraufstand

8

mittag die Statue enthüllt, welche eine Anzahl von Verehrern dem großen Reformator im Postwesen, Sir Rowland Hill,

8

Unruhen in Alexandrien gegen englische Staatsangehörige

die Konferenz gewilligt. Auf eine Frage wegen des Verbleibens

der Premier Gladstone aufs Neue, daß die Regierung nichts von

Sultan sei indessen anderer Ansicht. Das Unterhaus nahm so⸗ 3

Conseils⸗Präsident de Freyeinet erklärte heute dem Depu⸗

kammer beantragen will: das Haus werde bis nach der Abstimmung über die Reform des Richterstandes

ferien noch nicht Beschluß gefaßt, aber von dem Datum des 1. Juli sei bereits abgesehen worden. Der Präsident Gréoy hat dem Seine⸗Präfekten angezeigt, daß er die Ein⸗ ladung zum Diner bei der Einweihung des Stadthauses annehme.

die europäischen Kolonien von Tunis angesichts der jüngsten Ereig⸗ 8 nisse in Egypten die französische Okkupation zu schätzen wissen. 8

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I. Das Statutenprojekt für eine bäuerliche Agrarbank, nebst Ver⸗ zeichniß der Aemter und Ausgaben zur Verwaltung der Bank, Sr. Majestät dem Kaiser zur Allerhöchsten Bestätigung vorzulegen. II. Dem Finanz⸗Minister, im Einklang mit dem Justiz⸗Minister, den Ministern des Innern und der Reichsdomänen es zu überlassen, auf dem Wege des Gesetzes zusammenzustellen und zur Be⸗ stätigung vorzulegen: 1) die Regeln über Abfassung von Kauf⸗ kontrakten und Stipulirung der Saloggen an den Lüändereien, die durch Vermittelung der zu gründenden Bank erworben sind, und 2) die Regeln über die Ordnung der öffentlichen Aukrionen beim Verkauf der in der Bank versetzten Ländereien, im Falle, daß die Darlehenempfänger ihren Verpflichtungen der Bank gegenüber nicht nachkommen; III. es dem Finanz⸗Minister zu überlassen, sobald die in Punkt II. enthaltenen Bestimmungen bestätigt sind, sowohl über Eröffnung der Thätigkeit der Bank, als auch ihrer Filialen, den dirigirenden Senat behufs gehöriger Publikation in Kenntniß zu setzen; IV. es dem Finanz⸗Minister im Einvernehmen mit den Ministern des Innern und der Reichsdomänen, und wo erforderlich, auch mit dem Justiz⸗Minister zu über⸗ lassen, Instruktionen auf Grundlage der „Bankstatuten und unter sorgfältiger Beobachtung der allgemeinen Gesetzesbestim⸗ mungen zu ediren, Instruktionen, die den Zweck haben, im Detail die Regeln für die Operationen der Bank und ihrer Filialen zu nor⸗ miren, und zwar sollen diejenigen Bestimmungen, welche sich auf die Darlehenempfänger und auf die Besitzer von Bankdokumenten be⸗ ziehen, durch den dirigenden Senat zur allgemeinen Kenntnißnahme publizirt werden; V. es dem Finanz⸗Minister anheimzustellen, für die ersten Ausgaben bei Gründung der bäuerlichen Agrarbank aus dem Umsatzkapital der Reichsbank 500 000 Rubel zu entlehnen, mit der Verpflichtung, diese Summe aus den Mitteln der Agrarbank zu ersetzen.

Afrika. Egypten. Alexandrien, 20. Juni. (W. T. B.) Das neue egyptische Ministerium ist wie folgt zu⸗ sammengesetzt: Raghib Pascha Conseils⸗Präsident und Minister des Auswärtigen, Ahmed Raschid Pascha Minister des Innern, Arabi Pascha Kriegs⸗Minister, Ali Ibrahim Pascha Justiz⸗ Minister, Mahmud Falaki Pascha Minister der öffentlichen Arbeiten, Sulsman Pascha Abaza Unterrichts⸗Minister, Hassan Pascha Cheri Minister der Wakfs.

Aus Alexandrien in Paris eingegangene Depeschen er⸗ klären die Angabe, daß die Zahl der bei den Unruhen getödteten Personen gegen 250 betrage, für übertrieben; nach den Berichten der Konsuln seien 46 Europäer ums Leben gekommen; die Zahl der ins Meer geworfenen Leichen über⸗ steige nicht die Anzahl von 30, und die Gesammtzahl aller Getö'teten belaufe sich auf etwa 80 bis 90. Augenblicklich herrsche vollständige Ruhe.

Zeitungsstimmen.

Der „Berliner Börsencourier“ schreibt:

Vor Kurzem äußerte der Abg. Richter in einer Reichstagsrede, daß die jüngeren Altersklassen im Offizierstande viel besser gestellt seien, als bei den Civilbeamten, daß ein Lieutenant mit 18, 19 und 20 Jahren ein Einkommen von 2000 habe, während ein junger Civilbeamter bis zum 30. Jahre Dienstleistungen ganz umsonst ver⸗ richten müsse. Hierauf erklärte der Kriegs⸗Minister, General von Kameke, in Bezug auf obigen Passus: „Ich glaube, daß Herr Richter, dessen Kenntniß des Militäretats ich sehr wohl kenne, doch diese Gehaltssumme zu hoch veranschlagt;“ worauf der Abg. Richter unmittelbar erwiderte: Ich halte meine Behauptung aus⸗ recht, daß ein Seconde⸗Lieutenant ein pensionsfähiges Diensteinkommen von 2000 hat. 1

Es ist doch ein eigenthümlicher Umstand, wenn in unserem Reichstage darüber noch ein Zweifel herrschen kann, wie unsere Offizierstellen dotirt sind ... 11““ 1

Dem Offizierstande ist damit eine wenig erfreuliche Eröffnung gemacht worden, indem ihm durch jene Reichstagsverhandlung wiederum klar geworden ist, daß das Volk und seine Vertreter keine Ahnung davon zu haben scheinen, in welcher Misere sich der Subaltern⸗ offizier durch die vollkommen ungenügenden Gehaltsverhältnisse be⸗ WI 3 Den Lieutenant von 18, 19, 20 Jahren als den Typus des Seconde⸗Lieutenants hinzustellen, ist eine Uebertreibung, denn die Altersstufen von 18 und 19 Jahren sind ganz verschwindende Aus⸗ nahmen. Die durchschnittlichen Altersgrenzen der Scconde⸗Lieutenants sind die Jahre 20 bis 29, die der Premier⸗Lieutenants 29 bis 34, die der Hauptleute 34 bis 45, von denen die der ersten 5 Jahre, also bis zum 39. Jahre, etwa auf den Hauptmann 2. Klasse fallen.

Was erhält nun der Subaltern⸗Offizier an Gehalt ꝛc., wie hat er sein Leben zu gestalten und was hat er als Aequivalent an Arbeit dafür zu leisten? Wir wollen dies ganz objektiv und kurz skizziren, um unseren Lesern einen Begriff von der materiellen Lage unserer jungen Offiziere zu geben.

Das Gehalt des Seconde⸗Lieutenants der Infanterie und die⸗ ser Waffe gehört bei Weitem die Mehrzahl der Offiziere an be⸗ trägt monatlich 75 ℳ, der Servis (ich nehme die 2. Servisklasse an, als etwas mehr wie den Durchschnitt) im Sommer monatlich 24

₰, im Winter 35 10 ₰, also im Durchschnitt

au 30 ℳ, der Wohnungsgeldzuschuß für die gleiche Servisklasse monatlich ℳ, dies ergiebt eine Summe von 125 monatlich oder 1500 jährlich, so daß also die Angabe des Hrn. Abg. Richter, daß der Seconde⸗Lieutenant 2000 jähr⸗ liches Gehalt hat, auf einem Irrthum beruht.....

Ein Gehalt von 1500 für einen jungen Mann von 20 bis 29 Jahren und eine Aufbesserung dieses Gehalts um jährlich 180 als Premier⸗Lieutenant für die Zeit vom 29. bis 34., mitunter auch 35. Lebensjahre, ist wie jeder billig denkende und sachgemäß ur⸗ 829 Mann zugeben muß zu wenig, um standesgemäß davon leben zu können.

8c erinnere mich, daß vor 5 Jahren, als wir noch nicht auf dem heutigen Standpunkt der Theuerung uns befanden, der Abg. Lasker in einer Rede aussprach, daß ein einzeln stehender, gebildeter Mann zu einfachem, aber anständigem Leben in Berlin 800 Thaler brauche. Diece als vollkommen richc zugestanden ist nun schwer mit der Thatsache in Einklang zu bringen, daß vom Offizier ver⸗ langt wird, 15 Jahre seines Lebens mit 500 und 560 Thalern aus⸗ zukommen. 8

Ieder einzige, der sich in dieser Lage befunden, weiß aus bitterer Erfahrung, daß es eine absolute Unmöglichkeit ist, mit diesem Be⸗ trage auch nur annähernd den einfachsten Bedürfnissen des Lebens

t zu werden.

eiben denn aber diese 1500 dem Subaltern⸗Offizier zur en Dispesition? Keineswegs. Man verlangt von ihm, daß er sein ffizierkasino durch ceelmgh ve Beiträge unterhalte, daß er zu den Kosten der Regimentsmusik ruere, die doch nicht zur Belustigung der Offiziere, sondern lediglich im dienstlichen Interesse der Truppe vorhanden und unentbehrlich ist; er hat ner Beiträge zur Bibliothek des Kasinos, zur Unterstützung abkommandirter Kameraden Eülahen die Praͤmien seiner Lebensversicherungspolice, endlich seine cuern zu zahlen.

Der junge Seconde⸗Lieutenant wohnt meistens in der Kaserne, wofür der Servis bis auf einen Betrag für Beleuch⸗ tung einbehalten wird, die älteren Lieutenants wohnen in gemiethehen Quartieren, und erfahrunge ig langt der Serris nie zur Deckung dieser Miethe, selbst wenn sich die betreffenden Offiziere auf ein Zimmer und Burschengelaß beschränken. In früheren Jahren war der namentlich in kleineren Städten für die Deckung der b iethe ausreichend. Das änderte sich jedoch mit dem wo den Offizieren der Wohnungsgeldzuschuß bewilligt wurde. Gleichzeitig wurden in allen Garnisonen die

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Wohnungsmiethen der Offiziere bedeutend erhöht und trotz aller Maß⸗ regeln und Gegenvorstellungen blieb das so als eine natürliche Folge der Gewährung des Wohnungsgeldzuschusses, von dem die Hausbesitzer und Zimmervermiether doch auch ihren hohen Tribut erheben mußten. Es ist für Jeden, der es nicht aus Erfahrung kennt, kaum glaublich, wie dem Offizier das Leben durch willkürliche Erhöhung der Preise vertheuert wird. Schreiber dieses ist in allen Theilen uns eres Reiches viel gereist und weiß aus eigener Erfahrung, wie viel billiger überall man in Civil seine Lebensbedürfnisse bestreiten kann, als in Uniform. Einzelne mittelgroße industriereiche Städte, die Schulen und ein Landgericht haben, erhielten vor Kurzem bei der Neuformirung von Infanterie⸗ Truppentheilen Garnison, während sie früher theils nur etwas Kaval⸗ lerie, theils gar keine Garnison gehabt hatten. Mit dem Moment der Kabinetsordre, wo es feststand, daß einige 20 Offiziere etwa in nächster Zeit ihren Wohnsitz dahin verlegen mußten, gingen die Miethen aller disponiblen Wohnungen um etwa 25 Prozent in die Höhe

. Schuhmacher, der Flickschneider, die Wäscherin, der Sattler, der Materialienhändler, Alle machen dem Offizier höhere Preise als dem Civilisten Die weitaus schlimmste Besteuerung des Offizier⸗ standes, geradezu ein Krebsschaden für die materielle Lage der Offi⸗ ziere unserer Armee, sind die envrm hohen Preise, die dieselben ge⸗ zwungen sind, für ihre Uniformen und Militäreffekten auszugeben...

Doch kommen wir auf unseren Ausgangspunkt zurück und sehen wir, ob der Seconde⸗Lieutenant sich sein Leben so gestalten kann, daß er mit seinen 1500 auskommt.

Wir entnehmen von vornherein den günstigen Fall an, daß der betreffende entweder in der Kaserne wohnt, oder das seltene Glück hat, in der Stadt eine Wohnung für seinen Servis gekunden zu haben Es bleiben ihm also 75 Gehalt und 20 Wohnungsgeldzuschuß, in Summa 95 Hiervon gehen zunächst ab: für den Kasino⸗Unter⸗ haltungsfonds, die Kommandokasse, den Musikfonds, die Bibliothek, die Lebensversicherung und die Steuer, alle Posten so niedrig wie irgend möglich gerechnet, 10 monatlich. Außer⸗ dem werden zurückbehalten für die Kleiderkasse 24 ℳ, für 30 Mittagscouverts am Offiziertisch 30 ℳ, in Summa 64 Der Seconde⸗Lieutenant erhält also monatlich im besten Falle baar herausgezahlt 31 Hiervon giebt er zunächst seinem Burschen 6 und behält somit 25 für alle übrigen Bedürfnisse, mit Aus⸗ nahme von Wohnung, Mittagbrod und Uniform. Mit dem monat⸗ lichen Abzuge von 24 ist dabei der Offizier selbst bei peinlichster Sorgfalt nicht im Stande, seinen jährlichen Uniforms⸗ und Effekten⸗ bedarf bei den exorbitant hohen Hreisen derselben zu decken; diese Ab⸗ züge bilden nur eine jährliche Abschlagszahlung, neben welcher eine von Jahr zu Jahr immer höhere Kleiderrechnung anwächst. Rechnen wir nun, nachdem das Mittagbrod bereits in Anschlag gebracht ist, für die übrigen täglichen Mahlzeiten 1 50 ₰;, eine sehr geringe Summe, wenn man die körperlichen Anstrengungen des militärischen Dienstes berücksichtigt, so beträgt das monatlich 45 ℳ; der große Bedarf an Handschuhen, die Wäsche, Stiefel, Toilettengegenstände sind mit 20 sehr knapp berechnet und gelangen wir so zu dem Resultat, daß die allernothwendigsten Lebens⸗ bedürfnisse bereits monatlich 40 mehr betragen, als das Gehalt des Seconde⸗Lieutenants, 25 mehr als das Gehalt des Premier⸗ Lieutenants und haben wir hierbei noch keinen Pfennig für Bücher oder Schreibmaterialien, für Cigarren, ein Glas Wein oder Bier oder gar für Theater, Concerte, Droschken oder Trinkgelder u. s. w. in Anrechnung gebracht. Aber gehört All' das nicht auch zu den geringfügigsten Ansprüchen, die ein junger Mann, der von früh bis spät angestrengt in seinem Beruf thätig ist, ans Leben machen kann und machen muß, wenn er Freude an seiner Existenz, an seinem Beruf und seiner Thätigkeit haben soll? Der geringste Satz, den wir für den solidesten Mann für diese letztgenannten Ausgaben fest⸗ halten müssen, wäre 20 monatlich.

Dies ergiebt das Resultat, daß der Infanterie⸗Offizier, der in einem ganz anspruchslosen Offiziercorps in billiger Garnisonstadt ganz solide, sparsam und zurückgezogen lebt, 15 Jahre lang eine mo⸗ natliche Zulage von wenigstens 20 Thalern haben muß, wenn er nicht absolut gezwungen sein soll, Schulden zu machen. Außerdem aber müssen ihm noch von Zeit zu Zeit Ezuipirungszuschüsse zufließen, um die inzwischen aufgelaufenen Rechnungen der Militäreffekten⸗ händler bezahlen zu können; er kann dabei von seinen Einnahmen nie eine Reise unternehmen, darf nie nach irgend einer Richtung hin extravagiren 1 .

Sehen wir uns doch in anderen Staaten, z. B. bei unseren transrhenanen Nachbaren um, was dort der Seconde⸗Lieutenant er⸗ hält, an den auch nicht im Entferntesten die Ansprüche der wissen⸗ schaftlichen Vorbildung gemacht werden, wie bei uns, und der ungefähr nur die Hälfte des Dienstes unserer Offiziere verrichtet. Dafür empfängt der französische Subaltern⸗Offizier zweiter Klasse monatlich 198 Fr. = 158,40 ℳ, also mehr als noch einmal so viel als der Seconde⸗Lieutenant bei uns, der Lieutenant 1. Klasse 204 Fr. = 163,20 gegen 90 bei uns, zu welchen Beträgen noch Servis⸗ kompetenzen hinzutreten. Trotzdem begegnen wir in der französischen Presse fortdauernd der Klage über zu geringe Besoldung, die den An⸗ sprüchen der heutigen Zeit und den bestehenden Theuerungsverhält⸗ nissen nicht mehr entspräche.....

Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 41. Inhalt: Verfügungen: vom 10. Juni 1882. Unrichtige wezr. der Aus⸗ uͤhr⸗Anmeldescheine für die Wagrenstatistik. Vom 13. Juni 1882. besrecindan nach den Inseln Föhr und Sylt. Vom 14. Juni 1882. Iee kalb⸗ und roßledernen Ausschnitten zu dem Schuhwerk der Unterbeamten.

Eisenbohn⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 10. Inhalt: Gesetz, betr. die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittel⸗ baren Staate beamten. Vom 20. Mai 1882. Allerhöchster Erlaß vom 31. Mei 1882, betr. den Bau und demnächstigen Betrieb der durch die Gesetze vom 28. März und 15. Mai 1882 zur Ausführung enehmigten Eisenbahnen. Erlasse des Ministers der öffentlichen sArbe ten: vom 31. Mai 1882, betr. den Bau und demnächstigen Be⸗ trieb der durch das Gesetz vom 15. Mai d. J. zur Ausführung ge⸗ nehmigten eeahnen untergeordneter Bedeutung; vom 3. Juni 1882, betr. Beschäftigung der —48,,F und Regierungs⸗Maschinenmeister; vom 7. Juni 1882, betr. Berech⸗ nung der Gültigkeitsdauer der Retourbillets; vom 9. Juni 1882, betr. die Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1883, betr. die Für⸗ sorge für die Wittwen und Waͤisen der unmittelbaren Staatsbeamten. Nachrichten.

vficbteg, g rial⸗Blatt Nr. 24. Inhalt: Allgemeine Verfügung des Justiz⸗Ministers vom 8. Juni 1882 zur Ausführung des Gesetzes vom 20 Mai 1882, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten.

Monatsschrift für deutsche Beamte. Sechstes Inhalt: Angelegenheiten des Vereins: Bekanntmachungen der Direk⸗ tion des frußüschen Beamten⸗Vereins; Auszug aus dem 5. Ge⸗ schäftsbericht des Preußischen Beamten⸗Vereins. veechügverhoälris der Beamten: Gesetzgebung; Verordnungen; Erkenntnisse. Ab⸗ handlungen und Nachrichten üͤber Fragen des Beamtenthumg: Gesetz, betr. die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten; Aszensionsverhältnisse des höheren Lehrerstandes; Aus dem Landtage; Andrang zur juristischen Laufbahn; Der Oesterreichische Beamten⸗Verein. Abhandlungen und Aufsäpe allgemeinen Inhalts: Friederiziana (Fortsetzung von Heft 5); Un⸗ befangene Betrachtungen über die deutschen Gerichtskostengesetze und die Novelle vom 29. Juni 1881 vom praktischen Standpunkte; Aus der Rhön; Friedrich der Große in gemüthlichen Beziebungen. Vermischtes: Eine kleine Stvlübung von dem Deutsch⸗Franzö⸗ des zeitgenössischen Kaisers Franz I.; Urlaubsfreuden; Tableau ohne Tableau ist kein Tableau. Bücherschau: Erinne⸗ rungen aus dem Leben eines Briefträgers. Inhalt der Beilage. Vakanzenliste: für Justiz⸗-, Verwaltungs⸗, Kommunal⸗ und Privat⸗ beamte; für Geistliche, Lehrer, Aerzte ꝛc. Inserate

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rischen Friedrich⸗Alexander⸗Universität Erlangen im⸗ matrikulirt gewesen 504, davon sind abgegangen 110. Es sind dem⸗ nach geblieben 394, dazu sind in diesem Semester gekommen 181. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 575. Von diesen studiren: Theologie 278, nämlich 125 Bayern und 153 Nicht⸗Bayern (darunter 9 zugleich Philologie). Jurisprudenz und Cameralwissenschaft 69 (61 Bayern, 8 Nicht⸗Bayern), Me⸗ dizin 126 (67 Bayern, 59 Nicht⸗Bayern), Pharmazie 15 (8 Bayern, 7 Nicht⸗Bayern), Chemie und Naturwissenschaften 30 (14 Baypern, 16 Nicht⸗Bayern), Mathematik und Physik 7 (4 Bayern, 3 Nicht⸗ Bavern), Philologie und Geschichte 41 (33 Bayern, 8 Nicht⸗Bayern), darunter 4 zugleich Theologie, Philosophie 9 (4 Bavyern, 5 Nicht⸗ Bayern). Im Summa 575 (316 Bavern, 259 Nicht⸗Bayern).

Die Bierproduktion Oesterreich⸗Ungarns im Jahre 1881. (Wien. Ztg.) Die letzte Nummer der Brauerzeitung „Gam⸗ brinus“ bringt folgende Mittheilung: „Mit einer Mehrproduktion von 1 028 429 hl Bier schließt die Campagne 1881 ab. Den uns zu Gebote stehenden Ziffern ist zu entnehmen, daß 1881 in 2160 Brauereien, daher um 55 weniger als in der vorigen Campagne, ge⸗ braut wurde und daß in diesen 2160 Braustätten 11 985 807 hl, im Vor⸗ jahre 10 957 378 hl, somit um 1 028 429 hl Bier mehr erzeugt wurden. Für diese Produktion wurde eine Gesammt⸗Verzehrungssteuer von 22 177 926 Fl., das ist gegen das vorhergegangene Jahr, wo diese Steuer nur 20 252 929 Fl. abwarf, um 1 924 997 Fl. mehr. Wenn wir Oestrreich⸗Ungarn getrennt wiedergeben, so stellt sich der Status folgendermaßen, wobei die ersten Zahlen die Erzeugung in Hektolitern, die zweiten, eingeklammerten, die Steuersummen angeben. Oester⸗ reich, offenes Land 10 617 234 (18 964 530 Fl.), Oesterreich, geschlossene Städte 913 046 (2 295 625 Fl.), Ungarn und Siebenbürgen, offenes Land 179 424 (349 129 Fl.), ge⸗ schlossene Städte Pest, Ofen und Preßburg 241 500 (499 732 Fl.), Kroatien und Slavonien 17 638 (34 034 Fl.) und Militärgrenze 16 965 (34 876 Fl.), Summa folglich 11 985 807 (22 177 926 Fl.). Aus diesen Ziffern ist ersichtlich, daß speziell Oesterreich eine Bier⸗ produktion von 11 530 280 hl mit einem Steuerertrage von 21 260 155 Fl. und Ungarn nur eine Erzeugung von 455 527 hl mit einer Steuereinnahme von 917 771 Fl. besitzt“. 1

Das österreichische Tabackmonopol. Die Wiener „Neue freie Presse“ berichtet: „Die Einnahmen für die im Inlande abgesetzten Tabackfabrikate erreichten im Jahre 1881 die Summe von 63 240 041 Fl., der Verschleiß im Auslande lieferte einen Brutto⸗ ertrag von 909 056 Fl., so daß sich die Gesammteinnahme auf 64 149 097 Fl., d. i. um 2 215 723 Fl. oder um 3,5 % höher heraus⸗ stellt als im Jahre 1880, welches gegen 1879 ein Plus von 3 052 616 Fl. ausgewiesen hatte. Innerhalb dreier Jahre ergab sich also eine Mehreinnahme von 5 268 339 Fl. oder von 9 %.“

1 Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Zeitschrift für Geschichte und Landeskunde der Provinz Posen. Herausgegeben von Dr. Christian Meyer, König⸗ lichem Staatsarchivar der Provinz Posen. I. Band, 1. Heft. Posen, 1882 Im Selbverlage des Herausgebers. In Kommission bei Wilhelm Köbner in Breslau. Während jede andere Provinz des preußischen Staates meist mehrere, der speziellen Landesgeschichte dienende periodische Zeitschriften aufzuweisen hat, war die Provinz Posen bisher ohne jedes deutsche wissenschaftliche Organ für die Erforschung der speziellen Landesgeschichte und Heimathskunde. Zwar wurde schon mehrmals seit dem Anfalle der Provinz Posen an Preußen von deutschen Gelehrten der Versuch gemacht, ein wissen⸗ schaftliches Organ für die Erforschung der Landesgeschichte fest ein⸗ zubürgern, ohne daß es jedoch gelungen wäre, diesen Unternehmungen eine längere Lebensdauer zu verschaffen. Der hauptsächlichste Grund dieses Scheiterns dürfte wohl die wissenschaftliche Isolirtheit der

der Geschichte eines Landes ist nur an der Hand des einschlägigen historischen Quellenmaterials, wie es die Landesarchive darbieten, möglich. Das neue Unternehmen, welches mit Unterstützung der Re⸗ gierung erscheint und von dem das 1. Heft vorliegt, will sich demgemäß vor Allem an die reichen, bis jetzt wenig benutzten Schätze des Posener Staatsarchivs lehnen, ohne doch bei aller Gründlichkeit die Bedürf⸗ nisse eines größtmöglichen Leserkreises außer Augen zu lassen. Von dem bloßen unerläuterten Abdruck von Urkunden und anderem

Linie auf eine schöne und verständliche Darstellung Rücksicht genom⸗ men werden. Gegenstand der Behandlung wird nach dem Programm

und Sitte, Handel und Wirthschaft darstellen. Das erste Heft der Zeitschrift bietet denn auch einen viel versprechen⸗

von der Stadt Meseritz“ zum ersten Male die Chronik dieses Orts veröffentlicht, welche wahrscheinlich von dem Prediger Esaias Zachert in der Mitte des vorigen Jahrhunderts verfaßt worden ist. Das nur noch in einer sehr mangelhaften späteren Abschrift vorhandene Werk besteht aus der nicht beendeten Ueberarbeitung eines ursprüng⸗ licheren Werks und ist außer für die Geschitzte der Stadt und des Schlosses, der rechtlichen Stellung der Juden daselbst ꝛc., namentlich für die Kirchengeschichte, speziell die Gegenreformation in Polen, interessant. Das an der Spigpe mitgetheilte Fundations⸗Privileg des Herzoge Mestvin von Pommern vom Jahre 1206 hat sich freilich als eine Fälschung erwiesen. Das vorliegende Heft ent⸗ hält nur einen Theil der umfangreichen chronikalischen Publikation. An dieselbe reihen sich: die Geschichte der lutherischen Gemeinde der Stadt Posen, noch den Urkunden der Pesener Kreuzkirche dargestellt von Dr. Mar Baer, und „Johannes a Lasco, ein Reformator Polens,“ nach dem Werke von H. Dalton von demselben. Dann finden wir in dem Heft den ersten Theil einer interessanten Arbeit des Heraus⸗ gebers über die Stellung der Deutschen der Provinz Posen zu dem polnischen Aufstande im Jahre 1848 (welcher in einem 22— die darau bezüglichen Berichte des Abgeordneten zur Frankfurter National⸗ versammlung, Realschuldirektor Kerst aus Meseritz folgen sollen), sowie einen nicht minder werthvollen Beitrag über Friedrichs des roßen ürsorge für den Netzedistrikt, von demselben.

terialien zu einer prähistorischen Kartographie der Provinz Posen; Josef Lukaszewicz: Historischestatistisches Bild der Stadt Pofen; Sarg: Materialien zu einer Geschichte der Stadt Meseritz; K nrich Zockenbeck: Beiträge zur Geschichte des Klosters und der Stadt Wengro⸗ witz). Der Herausgeber darf nach dieser Probe mit Recht hoffen, daß seinem Unternehmen die rege und allgemeine Theilnahme des gebildeten

blikums der Provinz nicht fehlen werde. Die Zeitschrift wird in olider Ausstattung jährlich dreimal, in Heften von je 8—10 Bogen

Zahlung desselben erfolgt regelmäßig nach Ausgabe des ersten Hefees 5 neuen Jahrganges durch Posteinzahlung an den Herausgeber. 8 einzelnen Hefte werden den Abonnenten franko und direkt Feesgicr

llungen nehmen der Herausgeber sowie sämmtliche Buch⸗

en entgegen. 2

1.“ aterland, in Wort und Bild geschildert von einem Verein der bedeutendsten Schriftsteller und Künstler Deutsch⸗ lands und Oesterreichs. Rheinfahrt. Von den Quellen des Rbeins bis zum Meere. Schilderungen von Karl Stieler, Hans Wachenhusen und F. W. Hackländer. Illustrirt von R. Püttner,

L. Ritter. nleber, Th. Schüz. W. Simmler, B. Vautier, Th. Weber u. A. Verlag von Gebrüder Kröner in Stuttgart. 8. Lieferung.

ilderung der an Naturschönheiten nicht 5—b—. und des durch die Poesie verherrlichten Odenwaldes zum Abschsuß und kommen wir nun in die durch gewaltige bistorische Erinneru⸗ und Denkmöler uns in die Romantik der Vergangenheit vers ut⸗

alten Städte Worms und Mainz. Zahl Bilder in dem fesselnd

„Im Wintersemester 1881/82 sind bei der Königlich baye⸗

Herausgeber gewesen sein: eine gründliche und allseitige Erforschung

Quellenmaterial soll so viel wie möglich Abstand und dagegen in erster

die gesammte Geschichte der Provinz sein, namentlich die inneren Seiten derselben, wie sie sich in Kunst und Wissenschaft, Sprache

den Anfang. Zunächst wird darin unter dem Titel „Nachricht

Den Schluß bilden literarische Besprechungen (W. Schwartz: Ma-⸗

Uünan-hbnnn b

erscheinen. Der Abonnementspreis beträgt jährlich 10 Die 8

A. Baur, 8 . W. Diez, G. Franz, F. Keller, L. Knaus, Scho

In dieser neuesten Lieferung des reich illustrirten Werks gelangt die Sch 8.

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