und nach ihrem ursächlichen Zusammenhange wohlgeordneten Thatsachen führen eine beredte Sprache. Nicht zu unter⸗ schätzen sind die eigenartigen Illustrationen, die dem Text beigegeben sind. Sowohl die Porträts (Gustav Adolf, Wallenstein Graf Buquoi und Maximilian von Bayern) als die zahlreichen aus der Zeit der dargestellten Periode stammenden und in ihrer Naivetät sehr beredten Darstellungen der Kämpfe und Städte sind wohlgeeignet, die An⸗ schaulichkeit der Darstellung zu erhöhen und in den Geist der ge⸗ schilderten Periode zu versetzen. Der Preis des Bandes, gebunden, be⸗ trägt nur 1 ℳ 8
Land⸗ und Forstwirthschaft.
(Prag. Ztg.) Aus St. Petersburg, 16. Juni wird gemeldet: Aus den Provinzen brachten die letzten Tage über die Ernteaus⸗ sichten sowohl aus offiziellen als privaten Quellen zahlreiche Nach⸗ richten, welche so manche der vielfach geäußerten Befürchtungen als mehr oder weniger grundlos erscheinen lassen und bereits jetzt eine annähernde Berechnung des diesjährigen Ernteertrages ermöglichen. In sieben Gouvernements — Kalisch, Livland, Lublin, Petrikau, Plock, Podolien und Wolhynien — verspricht Winterkorn einen sehr reichen Ertrag; in 23 Gouvernements steht ein guter Ertrag der
Winterfrucht zu erwarten und in 15 Gouvernements läßt sich nur ein mittlerer, in einzelnen Kreisen selbst ein schlechter Ertrag voraus⸗
sehen. Alles in Allem genommen, können die Ernteaussichten zur Zeit sowohl für Winterfrucht als auch für Sommerkorn und Futter⸗ kräuter befriedigende genannt werden.
Vom Hellwege, 18. Juni. Die Befürchtungen, das anhal⸗ tende Regenwetter werde nachtheilig auf die Roggen⸗ und Weizenernte einwirken, haben sich, wie der „Elbf. Z.“ geschrieben wird, bis jetzt glücklicherweise als grundlos erwiesen. Der Roggen hatte sich nach einer günstigen Blüthezeit aufs Beste entwickelt, da die Körner voll angesetzt, und die dicht stehenden Halme auf fast allen Feldern eine ungewöhnliche Höhe erlang; hatten. In Folge des andauernden Regens haben sich die Halme nun zwar vielfach gelegt, aber da die Aehren wegen der noch nicht völlig entwickelten Körner noch verhältnißmäßig leicht sind, so werden sie sich wieder so weit aufrichten, daß weder die Frucht, noch das Stroh leidet. Auch dem Weizen und der Wintergerste, die schon zu reifen beginnt, hat der Regen nicht geschadet. Hafer und Sommer⸗ gerste, sowie Wicken und Bohnen haben nach der Aussaat längere Zeit unter der Ungunst großer Dürre zu leiden gehabt, sich dann aber bei genügender Feuchtigkeit erholt, und zeigen nun durchweg einen ganz vorzüglichen Stand. Die Früh⸗ und Spätkartoffeln sind regelmäßig aufgegangen und haben auf allen Feldern ein gesundes, kräftiges Laub, sodaß eine gute Kartoffelernte zu erwarten ist. Auch die Gemüsepflanzen in Gärten und Feldern haben sich in günstigster Weise entwickelt. Ganz besonders üppig sind aber die Wiesen und Kleefelder, sodaß es den Landwirthen voraussichtlich für den nächsten Winter nicht wi die im vorigen Jahre, an Futter für das Vieh eehlen wird. 8
* “ Gewerbe und Handel.
Nach eingegangenen Mittheilungen aus Italien sollen von der Artillerie⸗Direktion der Waffenfabrik zu Turin, am 12. Juli d. I, Vormittags 10 Uhr, folgende Lieferungen im Submissions⸗ wege vergeben werden:
1) 20 000 Stück Ledervierecke zu Ueberzügen von Haubajonetten im Werthe von 24 000 Lire, und
2) ein Posten Gußstahl in Draht⸗, Platten⸗, Barren⸗ und Band⸗ form im Werthe von 22 136,85 Lire.
Die näheren Bedingungen sind an Ort und Stelle einzusehen.
— Folgender Gemeindebeschluß, betreffend die Einfü⸗ hrung des Schlachtzwanges in Berlin, wird veröffentlicht:
Auf Grund des 8 1 des Gesetzes, betreffend die Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser vom 18. März 1868 (Gesetz⸗Samml. de 1868, S. 277 ff.) und des Art. I. des Ge⸗ setzes zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom 18. März 1868, betreffend die Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu benutzen⸗ der Schlachthäuser vom 9. März 1881 (Ges. Samml. de 1881, S. 273 ff.) wird hiermit, nachdem auf dem städtischen Central⸗Vieh⸗ hof Seitens der Stadtgemeinde ein öffentliches Schlachthaus errichtet und in Betrieb gesetzt worden ist, durch Gemeindebeschluß Nach⸗ stehendes angeordnet: 1
Innerhalb des Gemeindebezirks der Stadt Berlin darf das Schlachten sämmtlicher Gattungen von Vieh, das Entleeren und Reinigen der Eingeweide des Schlachtviehes, sowie das Enthäuten desselben — jedoch mit Ausnahme des Enthäutens der Kälber — nur in dem öffentlichen Schlachthause auf dem städtischen Centralviehhof vorgenommen werden. 8.2
Alles in das öffentliche Schlachthaus gelangende Schlachtvieh ist zur Feststellung seines Gesundheitszustandes sowohl vor als nach dem Schlachten einer Untersuchung durch Sachverständige zu unter⸗ werfen. 8
Sowohl auf den öffentlichen Märkten als in den Privatverkaufs⸗ stätten ist das nicht in dem öffentlichen Schlachthause ausgeschlachtete frische Fleisch von dem doselbst ausgeschlachteten Fleisch derart ge⸗ sondert feil zu bieten, daß das aus dem öffentlichen Schlachthausfe kommende frische Fleisch eine Jedermann kenntliche gesonderte Stelle hat.
Diejenigen Personen, welche in dem Gemeindebezirk Berlin das Schlächtergewerbe oder den Handel mit frischem Fleisch als stehendes Gewerbe betreiben, dürfen das Fleisch von Schlachtvieh, welches sie nicht in dem öffentlichen Schlachthause, sondern in einer anderen, innerhalb eines Umkreises von 8km von den Grenzen des Gemeinde⸗ bezirks Berlin gelegenen Schlachtstätte geschlachtet haben oder haben schlachten lassen, innerhalb des Gemeindebezirks nicht feil bieten. Die vorstehenden Anordnungen treten in Kraft:
4 a. für die Bezirke der Fleischschauämter Nr.
7 und 8 am 1. Januar 1883, b. für die Bezirke der Fleischschauämter Nr. 4, 9, 10 und 11 am 1. April 1883.
So beschlossen in der Sitzung der Stadtverordneten⸗Versamm⸗ lung vom 15. Juni 1882 und bestätigt durch Beschluß des Magistrats vom 16. Juni 1882. v“ J1
Berlin, den 16. Juni 188322.
Magistrat 1ö“ iesiger Königlichen 8. t⸗ und Residenzstadt. von Forckenbeck.
Vorstehender Gemeindebeschluß wird auf Grund des §. 3 des
Gesetzes, betreffend die Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu be⸗ 8. März 1868
145 des Zu⸗
nutzender Schlachthäuser, vom 9. März 1881, des §.
ständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876 und des §. 36 des Organisa⸗
tionsgesetzes vom 26. Juli 1880 hierdurch 6“ otsdam, den 16. Juni 1882.
(L. S. Zu Der Ober⸗Präsident beeeegwe Brandenburg. Staats⸗Minister Achenbach. „Vorstehender Gemeindebeschluß vom hiermit öffentlich bekannt gemacht. Berlin, den 22. Juni 1882. 1b Magistrat 8 hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt. von Forckenbeck.
84
15/16. Juni 1882 wird
und Württemberg
1“ 8 11
Frankfurt a. M., 23. Juni. (W. T. B.) Der vormalige Banquier Albert Sachs ist wegen betrügerischen und einfachen Bankerotts, sowie wegen Unterschlagung in 86 Fällen und wegen Betrugs in 11 Fällen zu 12 jähriger Zuchthausstrafe und zum Verlust der Fhrenrechte auf 10 Jahre verurtheilt worden.
Güstrow, 23. Juni. (W. T. B.) Wollmarkt. Die Zu⸗ fuhr betrug 1250 Ctr., das Schurgewicht war etwas geringer als im vorigen Jahre. Die Wäschen waren durchschnittlich sehr gut, das Geschäft bewegte sich anfangs schleppend, wurde aber dann belebter. Um Mittag waren bereits sieben Achtel des gesammten Marktes vst. Die Preise beliefen sich auf 155 — 170, vereinzelt auch bis
London, 23. Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Woll⸗ auktion waren Preise unverändert. Ton weniger fest.
“ Berlin, 24. Juni 1882. 8
Das Juniheft von Petermanns Mittheilungen (Gotha, Justus Perthes) enthält die Fortsetzung der Berichte über Dösirẽé Charnay’'s Expedition nach den Ruinenstätten Central⸗Amerikas, nach der „North American Review“ Der Reisende, der sich nach einer mehrmonatlichen Erholungsreise im Herbst 1881 wiederum nach Mexiko begeben hat, schildert darin namentlich seine Untersuchung der Baudenkmale von Aké, Chichen, Kabah oder Kaba. Hocherfreut meldet er eine Entdeckung, die er für die bedeutendste hält, welche bisher von Archäologen in Amerika gemacht worden, insofern dadurch die Frage über die amerikanische Kulturentwickelung endgültig gelöst sei, und er nun die Genugthuung habe, daß seine Theorie über den verhältnißmäßig neuen Ursprung jener Kultur eine zweifellose Unterlage erhalte. Er fand nämlich in einem Gebäude zu Kabah die von einer wenig geübten Hand, nach Judianer⸗Manier ausgeführte, zum Theil zerstörte, aber noch gut erkennbare Zeichnung eines Pferdes und seines mit Küraß bekleideten Reiters. Aus dieser Zeichnung nun zieht der Reisende den Schluß, daß irgend ein Unterthan des Kaziken von Kabah zufällig nach dem Norden der Halbinsel gereist und dort Zeuge einer Schlacht zwischen Eingeborenen und Spaniern gewesen sei, oder wenigstens die fremden Ankömmlinge gesehen habe und dann voll Erstaunen über den außergewöhnlichen Anblick nach Kabah zurückgekehrt sei, um dem Häuptling seine Reise⸗Erlebnisse zu erzählen und die Erscheinung der Eroberer abzubilden. Es stehe sonach unumstößlich fest, daß der Kazike zu jener Zeit in seinem Palaste gewohnt, dort Hof gehalten, und die Stadt Kabah nach sonstigen Anzeichen in ihrer Blüthe gestanden haben müsse. Da nun ferner aus zwei Basreliefs mit Darstellungen von Kämpfen zwischen Yukateken nnd Mexikanern sich das Alter der Gebäude mit ungefährer Sicherheit ergebe, ihre Entstehung frühestens in das Jahr 1410 zu setzen sei, und alle Paläste in Yukatan einander glichen, so folge daraus, daß es durchaus falsch sei, für diese merkwürdigen Denkmale mittelamerikanischer Civilisation ein so hohes Alter anzunehmen, wie man bisher gethan. — Von unserem Planeten hinweg auf ihren Trabanten versetzt uns die folgende Arbeit: über einige vulkanische Formationen auf dem Monde (mit 1 Holzschnitt) von Dr. Hermann J. Klein. Durch die darin mitgetheilten Beobachtungsresultate sucht der Verfasser die Eristenz von Erscheinungen auf der Mondoberfläche zu beweisen, welche mit den Lavaergüssen unserer irdischen Vulkane die größte Aehnlichkeit zeigen, so daß an dem Vorkommen echt vulkanischer Erscheinungen auf dem Monde nicht mehr zu zweifeln wäre. Es habe sich überhaupt bereits eine weit größere Aehnlichkeit der Oberfläche des Mondes mit derjenigen unserer Erde herausgestellt, als man früher annahm, jedoch stehe die Forschung erst am Anfange und einem geradezu unendlichen Detail gegenüber; außerdem aber sei sie auch viel schwieriger und anstrengender als viele andere Beobachtungen. Es wäre demnach, wie der Verfasser hervorhebt, dringend zu wünschen, daß von Seiten der Geologen den Mondformationen ein eingehendes, auf Autopsie zu begründendes Studium gewidmet würde, dessen Er⸗ folg für die bessere Erkenntniß der lunaren wie der irdischen Forma⸗ tionen gleich bedeutend sein würde. — Dann folgt ein Aufsatz (nebst Karte), welcher die Ergebnisse der Erforschung von Karattegin durch den russischen Reisenden W. Oschanin (im Jahre 1878) zum Gegen⸗ stande hat, und ferner einige Bemerkungen zur geographischen und kartographischen Literatur über die indochinesischen Grenzlande, von B. Hassenstein, nebst sorgfältiger Karte des tibetanischen und indo⸗ chinesischen Grenzgebiets, entworfen und gezeichnet von demselben. — Das Heft schließt mit den interessanten Reisebriefen Robert Eduard Flegels über seine Expedition nach Adamaua in den Monaten Januar bis März d. J. Derselbe tritt darin nochmals für die schon wiederholt von ihm befürwortete Betheiligung Deutschlands am Niger⸗Benue⸗Handel und für eine zu unternehmende Benue⸗Expedition ein. — Aus den kleineren Mittheilungen des geographischen Monats⸗ berichts erfahren wir u. A, daß die Frage nach der Oesterbygd, dem Ostbezirk der normannischen Ansiedler in Grönland, in ein neues Stadium getreten ist. Die Niederlassungen der alten Normannen, die unter Erich dem Rothen um 982 Grönland entdeckt hatten und sich später zum Christenthum bekannten, umfaßten nämlich nach alten Urkunden einen West⸗ und einen Ostbezirk. Von jenem legen noch jetzt Sandsteinguadern bei Julianehaab Zeugniß ab, von letzterem, der 190 ““ mit 11 bis 12 Kirchen gezählt haben soll, war bisher keine Spur zu finden. Nun be⸗ richtet der Missionar J Brodbeck, ein Württemberger und Schüler des Missions⸗Instituts der Brüdergemeinde zu Niesky, wie er von seiner Station Friedrichsthal (an der Südwestküste von Grön⸗ land unter 60 Grad N. Br.) gegen Osten und Norden an der Küste entlang gefahren, in den großen Fjord Kangerdlugssuatsiak (60 ½ Grad) gelangt sei und an dessen nördlichem Ufer in auffallend grüner Ebene, Namens Narssak, eine unzweifelhafte Normannen⸗Ruine aufgefunden habe. Dieselbe ist 40 Schritt lang und 8 Schritt breit. Die Steine der Mauern sind größtentheils über einander gestürzt und von Ge⸗ büsch überwuchert, einzelne so groß, daß 10 Männer keinen derselben mit den Händen heben würden. Der Verf. fand auch drei Gräber, kann aber nicht sagen, ob sie von Normannen oder Grönländern her⸗ rühren; jedenfalls seien sie in grönländischer Weise gebaut. Ueber ihren Inhalt erfahren wir leider nichts Näheres. Nach Aussage der Eingeborenen wären bei Umanak (unter 63 Grad) noch mehr solcher Ruinen.
Göttingen, 20. Juni. In der am 15. Mai abgehaltenen Sitzung der Gesellschaft für Kirch enrechtswissenschaft hielt Prof. Dr. R. Pauli — dessen Hinscheiden auch von der Gesellschaft tief bedauert wird — einen Vortrag über die konfessionellen Bedenken bei der Thronbesteigung des Hauses Hannorxer in England. Der Vortragende schilderte auf Grund seiner archivalischen Forschungen und der gleichzeitigen Broschürenliteratur die tiefe Erregung, mit welcher die Anhänger der anglikanischen Hochkirche die Succession des lutherischen Welfen, Georgs J., bekämpften, während sie dem katholischen Stuart ihre Sympathie widmeten. Demnächst wurde näher auf die Entgegnungen eingegangen, in welchen die Anhänger der fremden Dynastie durch Ent⸗ kräftung der konfessionellen Bedenken der hochkirchlichen Agitation den Boden zu entziehen suchten. Der Vortrag wird in dem Gesellschaftsorgan (der Zeitschrift für Kirchenrecht) erscheinen. — Darauf theilte der Geheime Justiz⸗Rath Professor Dr. Dove aus ungedruckten Briefen Karl Friedrich Eichhorns, welche vom Geh. Justiz⸗Rath Professor Dr. von Schulte zum Abdruck in der Zeitschrift für Kirchenrecht eingesandt worden sind, ein von Eichhorn an den Königlichen Haus⸗Minister Fürsten zu Wittgenstein gerichtetes Schreiben vom 25. Oktober 1839 firchen⸗ politischen Inhalts mit. Dasselbe ist von hohem Interesse, indem es Schlaglichter auf den Kölner Kirchenstreit und die gleichzeitige Ent⸗ wicklung des Verhältnisses des Württembergischen Staats zur katholischen Kirche wirft. Professor Dove erläuterte den geschichtlichen Fleeea der betreffenden Vorgänge in Preußen Im Anschluß hieran
““
wies Geh. Justiz⸗Rath!
Professor Dr. Mejer auf die 28. Januar 1838,
lungen des Staatsraths.
neuen Ergebnisse, welche Theologie
seine Forschung in den
G. Frank,
Frank die wünschenswerthen
1781, d. h. die Gestalt,
worden. terer
Von großer Bedeutung
nunmehr auch die Publikation des
reichte, ihrerseits,
Glaubenseinheit Tirols einnahm Bischöfe Pfarrgemeinden die von dem protestantischen ten) irrigen Annahme nach, das für Tirol keine Geltung erlangt.
verhängnißvollen
abgeschriebenen Ewald in für die
das alte dieser
und nach Berlin Berlin gründlich Erweiterung der Lateranensische Sammlung, welche
untersuchten geschichtlichen
Archiv der Hunderte von
Ergänzungen geboten haben. merkwürdiger Weise der Urtert des Toleranzpatents vom 13. Oktober in welcher dasselbe, von Joseph II. sank⸗ tionirt, durch die Hofkanzlei an die Länderstellen geleitet wurde, erst durch Frank, also nach einem Jahrhundert, der Vergessenheit entrissen ist ferner insbesondere, daß Letz⸗ Toleranzeirkulars in Tirol aus archivalischen Urkunden dargethan hat, sowie daß auch die Ordinarien, deren Sprengel in Tirol lag oder in Tirol hinein⸗ dem Kaiserlichen Befehle gemäß, das Toleranz⸗ eirkular ihrem Klerus zur Nachachtung mitgetheilt haben. Der Vor⸗ tragende wies darauf an den späteren Vorgängen, insbesondere der Behandlung der Zillerthaler, der Stellung, welche die österreichische Regierung bei den Konkordatsverhandlungen von 1855 hinsichtlich der und den Ereignissen bis zu dem auf dem Tiroler Landtag von 1880 erhobenen Protest der Tiroler gegen die 1875 gestattete Bildung zweier Konsequenzen Kirchengeschichtsschreiber
Toleranzpatent Die protestirenden tiroler Bischöfe hätten sich aus den Erlassen ihrer eigenen Amtsvorgänger der josephi⸗ nischen Zeit darüber unterrichten können, daß das vorgebliche tiroler Landesrecht hinsichtlich der katholischen Glaubenseinheit mit dem be⸗ reits 1781 begründeten gesetzlichen Zustande in Tirol nicht in Einkl zu bringen sei. — Schließlich behandelte Geh. Justiz⸗Rath Professor Dove die Bedeutung der Entdeckung der von Mr. Bishop aus einer Handschrift des britischen Museums für die Monumenta Germaniae mitgetheilten, - Collectio
Hase
von
gewonnen
Kenntnisse Päpste. unedirten
Erst
lichen Schreiben besonders des 6., 9. und 11. Jahrhunderts e
dem Großen, wie man annahm, sondern bereits
also am Ende des 5. Jahrhunderts, geordnete Kopi der päpstlichen Erlasse, nach (oströmischen) Indiktionen an
nach Monatsrubriken geführt wurden. Es Sammlung erlangte Ueberlieferung der
abgetheilt, im
theilweise
. Ergänzung älteren
päpstlichen
albücher (
Lateranensischen 1 wurde demnächst die durch die britisch lückenhafter
Erlasse gewürdigt
Dr. Britannica
über
aus päpst⸗ nthält und im Anfang des 12. Jahrhunderts aus den reichen Schätzen des Lateranensischen Archivs geschöpft hat, dessen über III. zurückreichende Regestenbände zu Grunde gegangen sind, haben wir sichere Kunde u. A. darüber erhalten, daß nicht erst seit Gregor unter Gelasius I. Registra) gelegt und Arch
Bedeutung der Kabinetsordre vom in welcher die preußische Staatsregierung die in der Frage der gemischten Ehen bis dahin behauptete Position aufgab, für den Ausgang des Kirchenstreits hin, und berührte die Verhand⸗ Anknüpfend an einen vom Konsistorial⸗Rath Professor Dr. Wagenmann in der Sitzung der Gesellschaft vom 30. Mai gehaltenen Vortrag über das Toleranzp besprach Geh. Justiz⸗Rath Professor Dr. Dove demnächst die wichtigen Professor der evangelischen und Mitglied des Ober⸗Kirchenaths in Wien, österreichischen Archiven von denen bisher dasjenige des Staatsraths, der eigentlichen Werk⸗ stätte, aus welcher das Toleranzpatent und die folgenden Edikte her⸗ vorgegangen sind, nur ungenügend benutzt worden war, während für die einzelnen Kronländer die Archive der K. K. L
atent Joseph II.
durch hat,
andesregierungen So ist
evangelischer
der (selbst getheil⸗ habe.
P.
die Zeit Innocenz
Der Vortragende ging dann auf die von Ewald in Vorbereitung de
Ausgabe der Schreiben Gregors
des Registrum Gregors I. ein, indem er die und einer exakten rühmend hervorhob. 8 nutzung der Schreiben Gregors in den führte der Vortragende (abweichend von
der Verwaltung licher Politiker liege im Leo d. Gr., besonders
Aus dem Kardinal Deusdedit Sammlung (im
darstellen; Gregors
Gegensatz zu auf dem Gebiet
Regestenbände
(Nr. 344 — 373) lagen in der Sitzung vor.
In Krolls Theater wird am Drenstag Fr.
zusammen mit Fr. Schroeder⸗Hanfstaengl in den treten und zwar als V die Königin singt.
.“
Im Zoologischen Garten haben die D
Milus ( vidian Sproß sieht in seinem gelben,
als eines Hirsches. Außerdem sind ein im Garten geworfen worden. 8 fortwährend neue und hübsche Ergebnisse.
Im Aquarium
ist gegenwärtig die Gange.
Die circa ein Dutzend
und rücken ihrer Reife näher und näher. gen von ihnen den
Hagenbeckschen Riesenschlangen bequemen sich
Fressen; die Thiere bleiben noch einige Wochen hier. en die eine südamerikanische Wasserschlange (Boa marina) nach 651 tägigen Fasten, zu Peitschendünne zusammengeschrumpft, gestorben.
dere hingegen, die erst auch 521 Tage
an der Mutter hängen.
Ewald)
(C. davidianus) sich um zwei Junge vermehrt;
Materials
als
des Großen in der Abtheilung Epistolae der Monumenta Germaniae unternommene Rekonstruktion Verbindung geniale Konstruktion, sorgfältiger Erforschung des umfangreichen Methode der Kontrole in der Arbeit Ewalds
Die verhältnißmäßig wenig umfangreiche
geist⸗ und
der Verlust der gestenbücher großen⸗
des päpst⸗ Geschenke
Naumann⸗Gungl 1 Hugenotten“ auf⸗ Valentine, während Fr. Schroeder⸗Hanfstaengl
avidshirsche oder der jüngste weißgefleckten, wolligen Kleide recht hübsch aus, macht aber eben durch sein wolliges Kleid sowie durch den verhältnißmäßig langen Schwanz, welchen er beim Umherspringen hoch trägt, und den langen Kopf mehr den Eindruck eines jungen Lamas indisches Zebu und ein Yak Die Geflügelzucht liefert ebenfalls
Haifischzucht im beste jungen Katzenhaie, welche aus selbst gezüchteten Eiern vor einigen Monaten ausgeko d tummeln sich munter in ihrem Becken, wenn auch erst fingerlang, so doch voll Leben und Bewegung und bei bestem Appetit, der durch geschabtes Fleisch befriedigt wird. Andere Eier, die sauber genähten Lederbeuteln gleichen, hängen an weinrankenartigen Fäden im Bassin Schon sieht man sich in eini⸗ zukünftigen jungen Fisch bewegen. Von den mehr zum Dagegen ist Die an⸗ ehungert hatte, nimmt jetzt regelmäßig ihre Taube zu sich und gedeiht sichtlich. — Das fliegende
Eichhörnchen aus Australien hat zwei Junge geworfen, die jetzt noch
ang
2 Be
kanonischen Sammlungen erster Linie darauf zurück, daß sich dieselben vielfach als Verfügungen im Gebie Größe Gelasius I. Verwaltung (im 11. Jahrhundert), der briti 12. Jahrhundert), ja noch den Anführungen der Päpste der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts ist ein Bestand älterer im päpstlichen Archiv für den erwähnten Zeitraum nachzuweisen, welcher, anderen Erklärungsversuchen gegenüber, nach dem Urtheil des Vortragenden darauf hinweist, da über Innocenz III. zurückreichenden päpstlichen Re⸗ theils erst im Zusammenhange mit der Verlegung des päpstlichen Stuhls nach Avignon und der dadurch bedingten Geschicke lichen Archivs eingetreten ist. — Werthvolle literarische
schen
n daselbst mmen sind,
Vier Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilage).
.Els
“
ner.
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi
K 146.
Berlin, Sonnabend, den 24. Juni
Preußischen Ktaats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition des Zeutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
——y= ——
A. u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
1882
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen. .Literarische Anzeigen. 8 Theater-Anzeigen. In der Börsen- Tee HAleecten. beilage. A.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoneen⸗Bureaux.
Eubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
128308] Oeffentliche Ladung.
Nachdem für die nachstehenden Personen die Ein⸗ tragung des bei ihren Namen angegebenen Grund⸗ eigenthums und zwar sür
die Ehefrau des Bäckers Johannes Grebel, Anna Marie, geb. Haupt, den Ackermann Friedrich Conrad Haupt, z. den Schmied Jacob Haupt, 8 .die ledige Marie Elisabeth Haupt, . den Heinrich Wilhelm Haupt, sämmtlich zu Niederrodenbach von . C. 50 14 a 32 qm Acker im Haderts, G. 314 1 „ 75 „ Wiese die Hainwiese, Gemarkung Niederrodenbach
katastrirt auf den Namen des Friedrich Haupt,
Wilhelms Sohn von da,
II. a. die Wittwe des Waldschützen Johann Ke⸗ gelmann, Katharine, geb. Kegelmann, b. Carl Friedrich Kegelmann und, c. Jacob Kegelmann zu Döringheim von O. 191 75 dm Garten auf der Johannes Eller, B. 506 48 „ „ unterhalb der Kappes⸗ Brücke, Gemarkung Döringheim,
katastrirt äauf den Namen des Johannes Kegel⸗
mann und dessen Ehefrau Catharine, geb. Kegel⸗
mann,
III. den Metzger und Handelsmann Leopold
Strauß, Isaaks Sohn zu Niederrodenbach von Haus Nr. 85 a. Wohnhaus mit Hofraum, b. Stallgebäude mit Futter⸗ boden und zwar zu den 1¹ % Antheilen, welche ohne ersicht⸗ lichen Erwerbstitel auf den Namen des Löb Strauß von Niederrodenbach katastrirt sind, —
K. 82. a 51 qm 8 4
50 8 9D9
S
Gemarkung Niederrodenbach, IV. a. den Ackermann Philipp Basermann II., b. den Ackermann Johannes Basermann II., Johannes Söhne zu Hochstadt von N. 250 56 qm Wiese auf der Breitwiese, CC. 202 a. 37 „ Wiese unter dem Hahnes, Gemarkung Hochstadt, katastrirt auf den Namen des Caspar Bassermann zu Hochstadt,
unter glaubhafter Nachweisung eines 10 jährigen un⸗
unterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grundbuch beantragt worden ist, so werden alle diejenigen Per⸗ sonen, welche Rechte an jenem Grundeigenthum zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termine, den 19. Oktober 1882, Vormittags 9 Uhr,
bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigen⸗ falls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Be⸗ sitzer im Grundbuch als Eigenthümer ein⸗ getragen werden wird und der die ihm oblie⸗ gende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grundeigenthum erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht egenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmel⸗ dung eingetragen sind, verliert. Hanau, 17. Juni 1882.
Königliches Amtsgericht. III.
“ Hahn.
*nn Oeffentliche Zustellung.
Ladung.
In der Streitsache des Bauern Sebastian Steffel von Leutenbach, vertreten durch Rechtsanwalt Hertle in Mainburg, gegen den Metzgergesellen Friedrich Fick von Sickenreuth, z. Z. unbekannten Aufent⸗
alts, Beklagten, wegen Forderung, hat das k. Amts⸗
gericht Mainburg mit Beschluß vom 16. d. Mts., nachdem der Aufenthalt des Beklagten unbekannt ist, die öffentliche Zustellung bewilligt, und wird hiemit
riedrich Fick zur mündlichen Verhandlung über die
Ee zu seiner Einsicht aufliegende Klage, dahin gehend:
Das k. Amtsgericht Mainburg wolle erkennen, Beklagter sei schuldig, für den dem Kläger im voorigen Jahre entwendeten Hund einen Betrag
von 130 ℳ zu bezahlen und sämmtliche Streits⸗
kosten zu tragen, und werde das ÜUrtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar erklärt, vorgeladen auf
Freitag, den 29. September 1882,
8 Vormittags 9 Uhr,
in die Sitzung des k. Amtsgerichts Mainburg. Mainburg, den 20. Juni 1882.
Gerichtsscheiberei des k. Amtsgericht Mainburg:
Lottenburger, t Setetikr. 128520] Oeffentliche Zustellung. 27
Der Mühlenbesitzer G. Ewest zu Reichenfelder Mühle bei Königsberg N./M., Klägers, vertreten durch den Justiz⸗Rath Lange zu Königsberg N./M., klagt gegen 1) den Bäckermeister Friedrich Meper und dessen
1
Ehefrau, Wilhelmine Meyer, geb. Wieland aus Seehausen U./M., früher in Königsberg N./M., jetzt angeblich in Nord⸗Amerika, 2) den Maurerpolier August Wieland hausen U./Mark, aus dem gegen den Bäckermeister Friedrich Meyer erstrittenen, vollstreckbar gewordenen Versäumniß⸗ urtheil des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a./W. vom 10. Januar 1882, mit dem Antrage: die Cession der Friedrich Meyer'schen Kaufgeld⸗ restforderung an den Kupferschmiedemeister Louis Kellermann zu Königsberg N./M. zum Betrage von 2100 ℳ mittelst Urkunde vom 9. November 1881 an die verehelichte Wilhelmine Meyer, geb. Wieland, und mittelst Urkunde vom 12. De⸗ zember 1881 an den Maurerpolier August Wie⸗ land dem Kläger gegenüber in Betreff seiner vollstreckbaren Forderung an Friedrich Meyer von 2700 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 1. Oktober 1881 für ungültig und den Kläger für berechtigt zu erklären, seine Befriedigung wegen dieser 2700 ℳ nebst Zinsen aus jener Forderung von 2100 ℳ zu suchen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a./W. auf den 21. November 1882, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung an die Erstbeklagten Friedrich Meyer'schen Eheleute wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Landsberg a./W., den 21. Juni 1882. Poetter, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
zu See⸗
[28511]
Verkaufs⸗Anzeige nebst Ediktalladung.
In Sachen des Schiffers Peter Schuback zu Lühe und der Handelssirma A. Hansee in Stade, Gläubiger, gegen den Gastwirth und Sattlermeister Wilhelm Tewes in Steinkirchen, Schuldner,
soll die dem Schuldner gehörige, in Steinkirchen unter Hausnummer 26 in der s. g. Bürgerei belegene Eigenwohnerstelle nebst Zubehör zwangsweise in dem dazu auf Mittwoch, den 23. August 1882,
10 Uhr Morgens, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.
Jork, den 15. Juni 1882. 2 Königliches Amtsgericht, Abtheilung II.
gez. Erxleben. Beglaubigt und veröffentlicht: Kopp, Justizanwärter, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts. ee der zu verkaufenden Eigenwohner⸗ stelle.
Die vorgenannte Eigenwohnerstelle wird begrenzt im Osten von der Stader⸗Francoper Chaussee, im Westen und im Norden von Hausmanns Jacob Rieper, im Süden von der Wittwe Bösch Grund⸗ stücken, dieselbe besteht aus: —
1) dem in Fachwerk erbauten, mit Dachziegeln
edeckten, 70 Fuß langen, 30 Fuß breiten Wohn⸗ bafe enthaltend: 4 Stuben, 5 Kammern, 2 Küchen, 1 Keller, Wagenremise und Pferdestall, versichert zu 11 000 ℳ in der North British und Mereantile ene esschernnos Gesellscheft in London und Edin⸗ urg, ; 8
2) dem hinter dem Wohnhause nach Westen sich befindenden Hofraum und Hausgarten 11 a 84 am einschließlich des Raumes, auf welchem die Gebäude errschtet sind, groß, verzeichnet in der Grundsteuer⸗ mutterrolle des Gemeindebezirks Steinkirchen unter Art. Nr. 25, Kartenblatt 5, Parzellen 230 und 231. Auf der Südseite des Gartens befindet sich ein bei der vorgenannten Feuerversicherungsgesellschaft zu 100 ℳ versichertes Kegelhaus nebst Kegelbahn,
3) dem Begräbnißplatze auf dem nenen Kirchhofe zu Steinkirchen. G
128500] Aufgebot. Der Hof⸗ und Brennereibesitzer Georg Carl Heinrich Köster zu Borgstedt hat dem Gerichte an⸗ gezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes⸗ Kreditanstalt in Hannover zu bewilligenden Darlehns vpothek mit seiner im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichts zu Borgstedt unter Haus Nr. 1 be⸗ legenen Vollmeierstelle zu bestellen beabsichtige. Dieselbe besteht: a. aus den Gehäuden unter Hausnummer 1, la., 1 b. 191 1, 12, 11 .11, 1k., 11., als Wohnhaus, Scheune, Nebenhaus, Viehhaus, Scheure, Nebenhaus Brennkaus, Fsr. Backhaus, Stall und Scheune und
le, welche in der Grund⸗
b. aus den Grundstücke steuermutterrolle de einde Kl, Lessen unter
—— — —
Artikel Nr. 54 zu 124,9018 ha, der Gemeinde Sulingen unter Artikel Nr. 220 zu 6,3710 ha und der Gemeinde Barenburg unter den Art. Nr. 115 zu 2,7426 ha beschrieben sind.
Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden unter Bezugnahme auf die §§. 25 und 26 der Verordnung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die be⸗ zeichneten Pfandgegenstände Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums⸗ oder Ober⸗Eigenthumsrechten, in hypothekarischen und sonst bevorzugten Forderungen, in Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗ oder Leibzuchts⸗ Ansprüchen oder anderen Verhaftungen und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf
Dienstag, den 15. August 1882, 1 Morgens 10 Uhr, angesetzten Termine anzumelden.
„Durch die Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, sondern nur im Verhältnisse zu der der Landeskreditanstalt zu bestellenden Hypo⸗ thek verloren.
Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landeskreditanstalt zu bestellenden Hypothek nicht eingeräumt werden soll.
Von der Anmeldungspflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direction der bberschen Landeskreditanstalt Certifikate ausgestellt worden.
Der Dringlichkeit halber wird die Sache als Feriensache bezeichnet. 8 1
Sulingen, den 16. Juni 1882. KRghnigliches Amtsgericht.
8 (gez Niemeyer. Beglaubigt; Behnsen, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
[285011 — Das Königliche Amtsgericht Günzburg erließ
unterm 10. d. Mts. auf Antrag des Ziegeleibesitzers
Balthasar Galler in Großkissendorf nachstehendes
Aufgebot.
Alle Diejenigen, welche auf die im Hppotheken⸗ buch für Großkissendorf IV. 21 auf dem Anwesen des Antragstellers und seiner Ehefrau Theres einge⸗ tragenen Forderungen, nämlich:
. 60 Fl. = 102 ℳ 86 ₰ 5 % Abfindung für Jo⸗
“ 88 hanrn Banholzer f. n. der Theres Banholzer von Großkissendorf, eingetr. seit 21. Januar 1826, Darlehn für den Pfründ⸗ ner Johann Dick von da, eingetr. seit 8. Januar 1828, weiteres Kapital des⸗ selben Dick, eingetr. seit 13. Februar 1829, ein Recht zu haben glauben, werden zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten unter dem Rechtsnach⸗ theile aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würden.
Als Aufgebotstermin wird
Freitag, 29. Dezember 1882, V.⸗M. 9 Uhr, bestimmt.
Günzburg, 17. Juni 1882.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.
Stettner, K. Sekr. “
“
6, 100 I1 , 4..
8
28542 2 128542]1 Bekanntmachung.
Durch Urtheil vom 3. Juni resp. 6. Juni 1882 sind folgende Urkunden für kraftlos erklärt:
1) die Hypothekenurkunde über die Band V. Blatt 171 des Grundbuchs von Altstadt Herford Abtheilung III. Nr. 2 aus der Schuldverschreibung vom 15. April 1852 für Apotheker Höpker⸗Aschoff zu Herford zufolge Verfügung vom 12. Mai 1852 su Lasten des Heinrich Breder zu Laes;. jetzt des Maurers Ernst Rothe zu Herford eingetragene Darlehnspost über 150 Thaler;
2) die Hyvpothekenurkunde über die Abthei⸗ lung III. Nr. 13 im Grundbuch von Altstadt Hersord Band 3 Blatt 301 zu Lasten des damaligen Schuldners Bürstenmacher Caspar Heinrich Grone⸗ meier zu Herford für Wittwe Sophie Hoppe, geb. Grote, zu Herford nach dem Kaufkontrakt vom
23. November 1863 zufolge Verfügung vom 24.
November 1863 eingetragene Kaufgelderforderung von 200 Thalern; 8 3 3) die Hypothekenurkunde über 250 Thaler Prä⸗ cipuum Abtheilung III. Nr. 5 in Band II. Blaft 10 des Grundbuchs von Oetinghausen zu Lasten der Wittwe Neubauers Johanne Marie Ilsabein Brandhorst, geb. Schulte, Nr. 55 Oettinghausen die Minorennen Anne Marie Wilhelmö ge S anne, Catharine Marie Louise, Feiee Wilhe und Marie Louise Augnste Brandhorst dasel bst nach dem Einkindschaftsverfrage vom 21. Oktover 1869 zufolge Verfügung vom 4. Dezember 17569 einge⸗
mragen; de Hve othercnurkunde über die Abtheilnng III. 89-” 18 8 . An Pdes Grundbuchs von Eilshausen
Schmidt aug Zberbehme n ung vom 29. März 1860 zufolge Verfügung vom 30. März 1860 8 150 Thalern;
——V’— — —
ich der Schuldverschrei⸗ eingetragene Darlehnspost von
5) die Hypothekenurkunde über die zu seinen
Lasten aus dem Testamente der Wittwe Colona Anne Marie Storck, geb. Berg, vom 22. Mai 1860 zufolge Verfügung vom 29. Januar 1865 Band I. Blatt 152. lung III. Nr. 4 eingetragene schwister: Heinrich, Anne Marie Ilsabein, Anna Margarethe Ilsabein, Johann Heinrich Storck zu Eilshausen (gelöscht bis auf diejenige des
Caspar Heinrich) von 2751 Thlr. 26
Grundbuchs von Eilshausen Abthei⸗ Abfindung der Ge⸗ Prodigus Johann Heinrich, Caspar
und Anne Marie Elise
Herford, 17. Juni 1882. Königliches Amtsgericht.
8
[28528] 8
Vom hohen Großherzoglichen Justizministerio zu
Schwerin ist die Einrichtung eines Grund⸗ und Hypothekenbuchs für die Büdnerei Nr. 8 zu Bien⸗ dorf genehmigt worden. Auf Antrag des Büdners und Musikus Theodor Westendorf zu Biendorf wer⸗ den, mit Ausnahme der gesetzlich zur Anmeldung nicht verpflichteten, und 3. A buchs der Büdnerei Nr. 8 dingliche Belastungen in Anspruch nehmen, hier⸗
alle Diejenigen,
welche zur 2. btheilung des Grund⸗
und Hypotheken⸗ zu Biendorf gebörige
durch geladen, solche ihre dinglichen Rechte und Privi⸗
legien spätestens in dem
auf den 25. September d. Js., Mittags 12 Uhr,
anberaumten Termin, in welchem das Ausschluß⸗ urtheil sofort verkündet werden soll, gehörig anzu⸗ melden, unter dem Nachtheile, daß sie ihrer in die 2. und 3. Abtheilung des Grund⸗ und Hypotheken⸗ buchs der Büdnerei Nr. 8 zu Bieudorf gehörigen dinglichen Rechte, beziehungsweise Privilegien ver⸗ lustig erklärt werden.
Kröpelin, den 14. Juni 1882.
Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: J. Werth, A.⸗G.⸗Diätar.
[28541]1 Im Namen des Kaisers! In Sachen
der Firma Adolphus Sington & Cie., Kaufleute in Manchester, Grafschaft Lancaster, England, vertreten durch ihren Prozeßbevollmächtigten, Rechtsanwalt Blumstein zu Straßburg, Antragstellerin im Aufge⸗ botsverfahren behufs Kraftloserklärung zweier Wechsel,
erkennt das Kaiserliche Amtsgericht zu Straßburg durch den Amtsrichter Dubois für Recht:
Die von der Firma Adolphus Sington & Cie. zu Manchester ausgestellten beiden Wechsel, datirt Manchester, den 31. März 1881, numerirt 5615. und 5616, für die Summe von je 20,000 ℳ, zahl⸗ bar am 31. Juli, bezw. am 31. August 1881 an die Ordre der Ausstellerin, gezogen auf Herrn A. Gelly von Hüttenheim im Elsaß, welcher dieselben am 2. April 1881 unter der Nr. 3305 und 3306, zahl⸗ bar bei Herrn Staehling L. Valentin & Cie. zu Straßburg, angenommen hat, werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind von der Antragstellerin zu tragen. “
“
Von Rechts Wegen. gez. Dubois. . Verkündet am sechsten Juni eintausendachthundert⸗ zweiundachtzig. gez. Weber, Gerichtsschreiben. Für die Richtigkeit des Abschrift: Der Amtsgerichtsschreiber: Minetti.
[28536 Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das Aufgebot der auf dem Grundstück Nr. 8 Ober⸗Hermodorf in der dritten Abtheilung unter Nr. 1 und 2 haftenden Hypothe⸗ kenposten von zwölf, bezielich dreizehn Thalern und der auf dem Grundstöck Nr. 14 Neu⸗Lässig in der dritten Abtheilung unter Nr. 13 haftenden Rest⸗ hypothekenpost von einundsechszig Thalern erkennt: das Königliche Amtsgericht Gottesberg durch den Amssrichter Arndt für Recht: 1—
1) dem Tagearbeiter Christinn Wilhelm Schaar⸗ mann in Dörnhau, dem Gastwirth Carl Wil⸗ helm Gnieser in Oömsdorf, Kreis Schweidnig und der verehelichten Steiger Kaßner, Wil⸗ helmine, geb. Klose, in Waldenburg, werden ihre Rechte auf die Rest⸗Hypothekenpost von 61 Thalern, eingetragen für den Mühlscher Schaarmann in Ditrersbach unter Neuhaus in Abth. III. des Grundstücks Nr. 14 Neu⸗Lässig vorhchalten; 8
2) die übrigen Rechts nachfolger des Mühlschers. Schaarmann, der Neubauser Devpositalkasse und des Neuhauser Jud izialdepositi werden mit ihren Ansprüchen auf die Hvypothekenposten Abth. III. Nr. 13 von 61 Thalern, haftend auf Nr. 14 Neu⸗Lässig und von 12, bezielich 13 ern
auf Nr. 8 wöee ausgeschlossen; 3) die K. des Aufgebotstermins werden de Antragstellern antheilsweise auferlegt. Von Rechts en. 1 gez. Arndt. Verkündet am 15. Juni 1882. gez. Krause, Gerichtsschreiber.
zu Lonen 8es Erbpächtert Hermann Heinrich Kro er 8 29 Eülshar ien dae Franz Heinrich Gottlieb
ehmeier) für v. n
edienten Caspar Heinrich!
haftend in Abtheilung 1II. Nr. 1 und Nr. 32