1887 / 231 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Oct 1887 18:00:01 GMT) scan diff

den europäischen Frieden am meisten interessirenden Fragen angezeigt fühlte. Niemand vermöge zu sagen, welche ragen speziell bei der Begegnung verhandelt würden; och könne man die Meinung der Blätter theilen, daß Crispi mitwirken werde zum Wohle des Vaterlandes auf der Basis des Völkerrechts und der Verträge. „Wir haben“, schließt die „Riforma“, „offen und loyal den Schluß gezogen, daß Crispi den Frieden sichern und nicht den Krieg vorbereiten

werde.“

Serbien. Belgrad, 2. Oktober. (W. T. B.) Die Zeitung „Odjek“ feiert das Wahlergebniß als eine glän⸗ zende Errungenschaft der vereinigten Regierungspartei und erklärt es für unbegründet, daß zwischen den Radikalen und Liberalen Differenzen aufgetaucht seien: in dem Zahlenverhält⸗ niß der gewählten Abgeordneten bestehe nur ein unbedeutender Unterschied, welcher bei den Nachwahlen vollkommen aus⸗

geglichen werden dürfte.

8 Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. Oktober. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach wird im Ministerium des Innern ein Regulativ über die Aufnahme fremder Staatsangehörigen, besonders deutscher in die russische Unterthanschaft ausgearbeitet, wonach u A die Kinder von Konvertiten entgegen den bis⸗ herigen diesbezüglichen Bestimmungen in Zukunft ohne Weiteres naturalisirt werden können.

b eee. vnd Mormegen.n rinz Eugen ist gestern Aben abgereist. Prinz Carl wird in der nächsten Woche Generalstab der Armee eintreten. nn

In der letzten, unter dem Vorsitz des Königs abgehal⸗ tenen Staatsraths⸗Sitzung kam ein Bericht der Telegraphen⸗Direktion zum Vortrage, in welchem mit⸗ getheilt wurde, daß nach einer Berechnung die diesjährigen Einnahmen des Telegraphenwesens ca. 80 000 Kronen

Stockholm, 1. Oktober. über Malmö nach Paris in den

weniger betragen werden, als im Budgetvoranschlage berechnet. Die Telegraphen⸗Direktion ist der An⸗ sicht, daß die vielen Telephonleitungen und deren

die Hauptursache zu dieser Verminde⸗ rung der Einnahmen sei. Zur Deckung dieses Ausfalls hat das Telegraphenwesen nur 30 000 Kronen Ueberschüsse aus früheren Jahren. Um das Telegraphenwesen in den Stand zu setzen, die Gehälter zu bezahlen und die übrigen Ausgaben bis zum Schluß des Jahres bestreiten zu können, ver⸗ fügte der König, daß das Staatskontor dem Tele⸗ graphenwesen einen vorläufigen Vorschufz ven 50 000 Kronen ewähren soll. (Nach dem Bericht der Telegraphen⸗Direktion ind von Beginn dieses Jahres und bis Ende August 7 74 132 Telegramme befördert worden: gegen die gleiche Zeit des Vorjahres um 10 152 Telegrumme mehr. Während die aus⸗ ländischen Telegramme um 2 252 zunahmen, verminderten sich die inländischen um 17 100 und gleichzeitig die Einnahmen um 20 861 Kronen oder 2,6 Proz. gegen das Vorjahr.)

Am Donnerstag fanden die letzten Wahlen zur Zweiten Kammer statt. Die Kammer wird nach unge— fährer Schätzung in der kommenden Session aus 122 Frei⸗ händlern, gegen 138, und 100 Protektionisten, gegen 83 in der vorigen Session, bestehen.

allgemeine Benutzung

Zeitungsstimmen.

Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ schrieb am 1. d. M.: 8

Mit dem heutigen Tage ist, nach dem Anschluß der süddeutschen Staaten, das im Früͤblahr vom Reichstag beschlossene Branntwein⸗ steuergesetz für das gesammte Reichsgebiet in Kraft getreten..

Es vollzieht sich damit ein Akt von ereeesßs wirthschaftlicher und ethischer Bedeutung für unser Volk, wie von finanzieller Wichtig⸗ keit für das Reich.

Dee Branntweinproduktion ist in Deutschland ihrem Wesen nach in der Hauptsache ein landwirthschaftliches Nebengewerbe, und die schwierigste Aufgabe bei Neuregelung der Branntweinbesteuerung lag in diesem Umstande, insofern von allen Seiten als nothwendig anerkannt wurde, daß die neue für die Besteuerung gewählte Form dem elben. Rechnung zu tragen habe. Es ist bekannt, welche Dienste im Interesse der landwirthschaftlichen Landeskultur die Kartoffelbrennerei geleistrt hat, wie die intensive Bewirthschaf⸗ tung größerer Landestheile nur durch Kombination von Land⸗ wirtbschaft und Brennerei bewirkt werden konnte, und es kam darauf an, den Landeskulturinteressen diese Dienste auch für die Zukunft zu erhalten. In anderen Landestheilen bildeten kleine Brennereibetriebe ebenfalls einen integrirenden Faktor der landwirtbschaftlichen Inter⸗ essen, und die Verschiedenartigkeit dieser Verhältnisse bildete bei Neu⸗ regelung und Einführung einer gemeinsamen, für. das ganze Rei

bestimmten Branntweinbesteuerung die hauptsächlichste Schwierig⸗ eit. Gerade Diejenigen aber, welche früher am lautesten na

N sorm der Branntweinsteuer gerufen, widersetzten sich am hart⸗ nzat sten der Frage eine Lösung zu geben, durch welche dg verschieden gestalteten Bedürfnisse eine ihnen nicht zu Se Berücksichtigung erfuhren. Die in dem neuen Gesetz nach versag Fich tung getroffenen Bestimmungen werden hoffentlich bewirken, dieser Richtun s Branntweinproduktion keine Störung

daß die Entwickelung un⸗ inen Landest feine michtt ür die allgemeinen Landes nteressen so wichtige Uleree und dazgt var seine Bedeutung behält, sondern einen neuen

t. jeri ie Aufgabe, den gewerb⸗ F n inder schwierig war aber die Aufg. e, den gewerh lichen und bcn müehen ntereßsen gerecht zu werden, indem ner shr di Verwendung findende Spiritus denselben 82 er 8858 nee Ireck Veraggrerafetsan geftelh, werden mußtte icken Ansor⸗ Beziehung dürften die betreffenden Bestimmungen erechtig ei entsprechen.

on ethischer Bedeutung für unser Volk ist der Branntweinbesteuerung, weil in derselben die Hanel bensegeben scheint, dem Ueberhandnehmen übermäßigen Vranntweecg sein wird steuern, und weil ferner in dem Rahmen derselben mögli n nine den bogienischen Anforderungen an den Trinkbranntwein ge en. 32 vnn je Fi chs, wie nicht Endlich aber ist für die Finanzverhältnisse des Rei minder der Ceenezilt sar das neue Steuergesetz von wpochemachernte Wichtigkeit, indem mit demselben erstens wiederum ee lene Werie⸗ gethan ist, die im Rahmen der Steuerreform der ver üneher. Feen rungen lagen; und indem ferner aus dieser Steuerque e 51 nl sehce werden, welch⸗ anbesritenen Beäce ssen für re Befriedigung zu schaffen gestatten werden.:; 2 dem hartnäckigen Widerstande, welchen die Ifalgte Regfscen dieser Steuerfrage gerade von Seiten unserer bürgerli 8 em Se Opposition ncfuht. ist es viellescht ein günstiges Vorzei jens 234 am h des Inkrafttretens dieses Gesetzes, ein her ige6 bei⸗ Deukschfreisinn“ huldigendes Blatt sich berei gute Seiten an en 2 und besonders neue Steuergesete, enzier ver : Aufbget n bengnie 5 8 Koömt hat. Diese it, das Neue sich eing 5 dedärfen einer gewissen Jeit, en Oppositionellen ausgebeutet zu werden,

e ogenannten st, allerlei von einem der⸗

stehenden ist,

auch das Branntweinsteuergesetz kaum entgehen. Dem gegenüber ist aber gerade heute daran zu erinnern, daß seine volle Wirksam⸗ keit für den Einzelnen sowohl wie für die Gesammtheit erst abgemessen und beurtheilt werden kann, nachdem eine längere Zeit verflossen und das Ungewohnte eines Uebergangszustandes über⸗ wunden ist. Sobald dieses geschehen sein wird, dann dessen glauben wir sicher sein zu können wird das allgemeine urtheit über die nach so verschiedenen Seiten hochwichtige Maßregel ein günstiges sein, und jene Politiker, welche das Zustandekommen der⸗ selben verhindern oder doch erschweren wollten, werden wenn an⸗ ders sie ehrlich genug dazu sind eingestehen müssen, sich auch in diesem Falle im Irrthum befunden zu haben.

In der „Deutschen volkswirthschaftlichen Correspondenz“ lesen wir:

Hygiene und Volkswirthschaft. „Das kostbarste Kapital der Staaten und der Gesellschaft ist der Mensch. Jedes einzelne Leben repräsentirt einen bestimmten Werth. Diesen zu erhalten und ihn bis an die unabänderliche Grenze möglichst intakt zu bewahren, das ist nicht blos ein Gebot der Humanität, das ist auch in ihrem eigen⸗ sten Interesse die Aufgabe aller Gemeinwesen.“ Diese Worte, mit denen Kronprinz Rudolf von Oesterreich die Mitglieder des hygienischen Kongresses begrüßte, drängen die volkswirthschaftliche Bedeutung der

p . g Fogiene in den Vordergrund, erwecken das lebhafteste Interesse des National⸗Oekonomen an den nun hinter uns liegenden Verhandlungen in Wien. Und Geheim⸗Rath von Pettenkofer führte den Gedanken des wirthschaftlichen Interesses des Gemeinwesens an den hygienischen Bestrebungen weiter aus, indem er die Gesundheit ein wirthschaft⸗ liches Gut nannte, welches ein Theil der National⸗Oekonomie sei, was Niemand klarer und deutlicher ausgesprochen hat, als Lorenz von Stein in seinen Schriften über die Beziehungen der Gesundheits⸗ pflege zum Staate. Wie die National⸗Oekonomie die Lehre von der Wirthschaft mit den gewöhnlichen Gütern ist, so soll die Hygiene die Lehre von der Gesundheitswirthschaft werden.

Es ist klar, daß gegenüber den nachtheiligen Einflüssen, die das Leben des Menschen bedrohen, der Einzelne machtlos bleibt und daß die Pflege der Gesundheitswirthschaft eine Aufgabe ist, die ausschließ⸗ lich nur durch gemeinsames Wirken, durch staatliches und kommunales Eingreifen vollendet werden kann. In vielen Kommunen und die Reichshauptstadt Berlin gehört zu denselben ist in Bezug auf Kanalisation, Wasserversorgung, Reinigung und Pflasterung bereits Bedeutendes geleistet, gleichwohl muß die drastische Schilderung des englischen Gesundheits⸗Ingenieurs Sir Robert Rowlinson, der be⸗ hauptet, daß, wenn man die schönen Denkmäler und Bauten aus den blühenden Städten wegnähme und nur den Grund und Boden mit seinen Unsauberkeiten übrig ließe, die Menschen es entschieden ablehnen würden, sich auf einem solchen Grund und Boden anzusiedeln, wenn er nicht zuvor gründlich gereinigt würde, auch heutzutage noch im Großen und Ganzen als berechtigt anges hen werden. Wollte man, meinte der Hygieniker John Simon, die Ortsbehörden für Gesund⸗ heitsbeschädigungen verantworklich machen, die durch mangelhafte hygienische Einrichtungen entstünden, so könnte man unerschwingliche Summen berechnen; für eine Stadt wie Wien wird der wirthschaft⸗ liche Schaden, der durch Ein pro Mille der Gesammtsterblichkeit ent⸗ steht, mit einem Kapital von 35 Millionen Mark berechnet.

Es würde zu weit führen, wollten wir die Bedeutung der Hygiene vom volkswirthschaftlichen Standpunkte aus in detaillirter Weise aus⸗ führen; uns genügt, eine Anregung gegeben zu haben, welche wahr⸗ scheinlich die National⸗Oekonomen zu größeren Forschungen und zur gemeinschaftlichen Arbeit mit dem Hygieniker auf diesem Gebiete veranlassen wird. Allein wir wollen dem Vortrage Pettenkofer's noch ein Moment entnehmen, welches uns von Wichtigkeit und dessen Nutzanwendung auf analoge Verhältnisse im staatlichen Leben uns nabe zu liegen scheint. Schon vor längerer Zeit hatte

ettenkofer berechnet, daß in München alljährlich für 5 Millionen Mark Bier getrunken werde: dieser Biergenuß sei eine namhafte Steuer, die man gerne und freiwillig entrichte, weil man etwas davon habe. Wollte man in einer Stadt wie München einige Millionen für bessere Kanalisation, Wasserversorgung, Reini⸗ gung und Pflasterung ins Budget setzen, so würde man sofort über die „unerschwingliche Belastung der Steuerzahler“ seufzen. Wenn man aber anstatt täglich fünf Glas Bier, in München deren nur vier trinken, in anderen Städten aber sich in anderen Genüssen etwas Ab⸗ bruch thun würde, was fürg die Gesundheitspflege von Nutzen wäre, und wollte man das Geld für sanitäre Zwecke verwenden, so würde in wenigen Jahren ein wahrer „Embarras de richesse“ entstehen, man würde nicht mehr wissen, was man mit dem vielen Gelde an⸗ fangen solle. . 1

Gelegentlich der Debatten über den Reichshaushalt erklärte be⸗ kanntlich der Bundesbevollmächtigte, Fan. Mecsaer von Scholz, daß Deutschland, trotzdem man oft auf dessen geringere Wohlhabenheit England und Frankreich ge enüber hingewiesen habe, reich genug sei, um das, was des Reiches Wohl und Sicherheit erfordere, aufzubringen. Ein Volk, welches, wie das deutsche, jährlich zwei Milliarden für Taback, Bier und Branntwein ausgebe werde offenbar nicht geringere Leistungen für seine Sicherheit aufzubringen im Stande sein, als alle seine Nachbarstaaten. Das Beispiel, welches auf dem hygienischen Kongreß in Wien Pettenkofer in Betreff der Münchener angeführt hat, findet hier zweifellos eine analoge Anwendung für das gesammte deutsche Volk. Als im Interesse der größeren Sicherheit des Reichs, welche ja die Wabhrscheinlichkeit der Erhaltung des Friedens und somit die Erhaltung aller wirthschaftlichen Güter wesent⸗ lich erhöht, die Verstärkung der Friedenspräsenz des Heeres gefordert wurde, waren die oppositionellen Parteien bei der Hand, die Unerschwinglichkeit der Besteuerung, die ungeheure Be⸗ lastung des Einzelnen in das hellste Licht zu stellen und möglichst viel Kapital für die eigenen Parteizwecke daraus zu schlagen. Und dennoch würde, wenn der Genuß von Taback, von Bier und Branntwein in demselben Maße eingeschränkt, wie Pettenkofer die Einschränkung des Biergenusses für München verlangte, und das Geld für Zwecke der Reichssicherheit verwendet werden würde, man nach einigen Jahren sich gleichfalls in einem „Embarras de richesse befinden.

Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 39. Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Bestellung eines Reichsbevollmächtigten. Titelverleihung an einen Stations⸗Controleur. Konsulatwesen: Ernennung. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem

ichsgebiet. uns; arine⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 19. Inhalt: S. M. Kreuzerfregatte „Elisabeth“. Reservistenzulage. Dampf⸗ fahrkunst; Schiffs⸗ und Maschinen⸗Biographien. Arbeitsblusen der Lazarethgehülfen. Verzeichniß der Konsulate. Telegraphenkarten. Schiffsbücherkisten. Schiffsmaterialien ꝛc. in Sydney. sehr⸗

ordnung. Verpflegungszuschuß. Personalveränderungen. Benachrichtigungen. ECentralblatt der Abgaben⸗Gesetz ebung und Ver⸗

waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 20.— Inhalt: Anzeige der in der Gesetz⸗Sammlung und im Reichs⸗Gesetzblatt erschienenen Gesetze und Verordnungen. I. llgemeine Verwaltungs⸗ gegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. III. Indirekte Steuern: Zollbehand⸗ lung der vom Auslande zurückkommenden Postsendungen. Zollamt⸗ liche Behandlung des Guͤterverkehrs auf den Eisenbahnen. Zoll⸗ behandlung von Thonfliesen und Thonröhren. Steuervergütung von mit ranntwein versetzten Fruchtsäften. Verordnung, betreffend die Besteuerung des Branntweins im Großherzogthum Baden. Umtausch ausgefüllter Formular⸗ zu statistischen Anmeldescheinen mit eingedruckten Werthzeichen. Zuschlag zur Verbrauchsabgabe anstatt der Maischbottichsteuer. V. Statistik: Statistik der Zucker⸗Produl⸗ tion und Besteuerung. VI. Personalnachrichten.

Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 40. Inhalt: Amtliches: Cirkular⸗Erlaß vom 16. September 1887. Personal⸗ Nachrichten. Nichtamtliches: Die Taufkapelle San Giovanni in

Fonte am Dom von Neapel. Neubau des Regierungsgebäudes in Münster i. W. Zur Frage der Reinigung und Wasserversorgung der Stadt Moskau. Die Schmid'sche Schraubenradbremse. Vermischtes: Thüren des Kölner Doms. Eisenbleche in einer neuen Form. Bildsamkeit des Eises. Baltimore⸗ und Ohio⸗ Bahn. Henry Villard. Brand eines Wolgadampfers.

Statistische Nachrichten.

Den „Verhandlungen des 10. westpreußischen Provinzial⸗ 8 Landtages“ entnehmen wir bezüglich der Ausgaben des Haupt- Etats der Verwaltung des Provinzial⸗Verbandes von Westpreußen pro Etatsjahr 1. April 1887/‚88 Nachstehendes: A. Hauptfonds. a. Dauernde Ausgaben. I. Allgemeine Verwaltung. Kap. 1. Verwaltungskosten 24 000 (+ gegen das Vorjahr). Kap. 2. Besoldungen 94 929,64 (+ 1551,68 ℳ). Kap. 3. Sächliche Kosten der Centralverwaltung 24 672,10 (+ 1505,50 22 g

Kap. 4. Zur Durchführung der Kreisordnung 170 761 (). Kap. 5. Landesmeliorationen und landwirthschaftliche Lehr⸗ anstalten 11 500 (— 2100 ℳ). Kap. 6. Ausgaben für Kunst

Zuschüsse an Wohl⸗

und Wissenschaft 36 500 (). Kap. 7. Ansgaben für die Ge⸗

thätigkeitsanstalten 2000 (+). Kap. 8. werbekammer 5000 6 hi. Kap. 9. Zur Wegebauverwaltung 781 890,47 (— 37 ,013,344 ℳ). Summa Abschnitt I.: 1 151 253,21 (— 36 056,16 ℳ). II. Verwaltung und Unter⸗ haltung der Provinzialchausseen. Kap. 10. Verwaltung der Pro⸗ vinzialchausseen. 102 777,51 (+ 4754,51 29) Kap. 11. Unter⸗ baltung der Chausseen 490 941,39 (+ 19 870,14 ℳ). Summa Abschnitt II.: 593 718,90 (+ 24 624,65 ℳ). III. Zur Unterbringung verwahrloster Kinder zur Zwangserziehung: 66 200 (— 450 ℳ). IV. Hebeammenwesen. Kap. 13. Für das Hebeammen⸗ Lehrinstitut in Danzig 24 250 (+ 3680 ℳ). V. Insgemein. Kap. 14: 107 808,94 (— 2086,02 ℳ). VI. Landarmenverwal⸗ tung. Kap. 15. Unterstützungen und Beihülfen aus gesetzlicher Ver⸗ flichtung: 278 162 (+ 18 762 ℳℳ.). Kap. 16. Zuschüsse an die Institute: 511 946,25 (+ 15 307,82 ℳ). Kap. 17. Sonstige Zuschüsse: 28 491,75 (†+† 30,18 ℳ). Summa Ab⸗ schnitt VI: 818 600 (+r 34100 ℳ). b. Außer⸗ ordentliche Ausgaben. Kap. 18. Einmalige Ausgaben: 38 757,50 (+ 1757,50 2 B. Nebenfonds. I. Provinzial⸗Chausseebau⸗Prä⸗ mienfonds 33 285,90 (— 30 773,38 ℳ) II. Provinzial⸗Hülfs⸗ kassen⸗ und Meliorationsfonds. Kap. 20. 1 978 800 (+† 380 700 ℳ) III. Reservefonds des Provinzial⸗Hülfskassen⸗ und Meliorations⸗ fonds. Kap. 21. Zur Kapitalisirung 13 326,36 (— 227,59 ℳ) IV. Pferde⸗Versicherungsfonds. Kap. 22. 49 395,81 (s— 23 591,43 ℳ) V. Pferde⸗Versicherungs⸗Reservefonds. Kap. 23. Zur Verwendung beim Pferde⸗Versicherungsfonds 49 395,81 (— 23 591,43 ℳ) VI. Rindvieh⸗Ver icerungesondd. Kap. 24. 18 271,35 (— 8257,71 ℳ) VII. Rindvieh⸗Versicherungs⸗Reservesonds. Kap. 25. Zur Verwen⸗ dung beim Rindvieh⸗Versicherungsfonds 18 271,35 (+ 6742,29 ℳ) VIII. Krankenpflegesonds für den Regierungsbezirk Danzig. Kap. 26. 1622,82 (— 51,65 ℳ). IX. Provinzialständischer Stipendienfonds. Kap. 27. 442,05 (— 19,07 ℳ). X. West⸗ preußischer Feuer⸗Sozietätsfonds. Kap. 28. 735 600 (+ 62 000 ℳ). XI. Westpreußische Provinzial⸗Wittwen⸗ und Waisenkasse. Kap. 29. 61 000 (+ 11 000 ℳ). Wiederholung der Ausgaben: AX. Hauptfonds. a. Dauernde Ausgaben 2 761 831,05 (+ 23 812,47 ℳ). p. Außerordentliche Ausgaben 38 757,50 (+ 1757,50 ℳ). Summa . Hauptfonds 2800 588,55 ℳ, (+. 25 569,97 ℳ). Summa B. Nebenfonds 2 959 411,45 (373 930,03 ℳ). Summa totalis 5 760 000 (+ 399 500 ℳ). Die Ausgaben balanciren mit den Einnahmen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Landeskultur ⸗Rentenbanken in Preußen, Sachsen und Hessen, nach den bezü lichen Gesetzen dargestellt von G. Schober, Landes⸗Rath der Provinz Schlesien. Mit einem Anhang: Die Landeskultur⸗ Rentenbank für die Provinz Schlesien. Berlin, Verlag von P. Parey, 1887. Preis 5 Die Kenntniß von dem Zweck und der Bedeutung einer Landeskultur⸗ Rentenbank ist auch heute noch als eine auffallend geringe zu bezeich⸗ nen. Namentlich sind diejenigen Kreise, in deren Interesse das die Landeskultur⸗Rentenbanken betreffende Gesetz gemacht worden ist, ganz ungenügend mit demselben bekannt. Diese speziellen Interessenten, nnser Lanzwirthe⸗ haben zugleich auc I 5 wegigste eleben eit un uße, sich über den Zweck un ie Bedeutung des beitt und und seine Einrichtung in der wünschenswerthen Wesse zu unterrichten. Hierzu kommt, daß eine diesbezügliche Literatur in Preußen noch nicht existirt. Unter diesen Erwägungen und mit Rück⸗ di auf die hohe Bedeutung, welche das Institut der Landeskultur⸗ Rentenbank für die landwirthschaftliche Interessenförderung hat, er⸗ schien es dem Verfasser der vorliegenden Schrift mit Recht nützlich, einen Beitrag zur näheren Information über die gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen dieser Kreditanstalt zu liefern. Es ist demnach der Zweck dieses Buches, die allgemeine Kenntniß über Landeskultur⸗Rentenbanken vermehren zu helfen, insbesondere aber den Landwirthen, Behörden, Inhabern von Landeskultur⸗ Rentenbriefen und allen denen, welche in nähere Beziehung zur Landeskultur⸗ Rentenbank treten wollen oder sollen, die Renatnißmahme zu vermitteln und zu erleichtern. Das Buch hat also eine wesentlich praktische Bedeutung und soll ein Geschäftshandbuch sein, wobei jedoch nicht unterlassen ist, zur Rechtfertigung der Dar⸗ stellungen in demselben die Quellen, auf welche sich der Text gründet, in den beigegebenen Noten zu bezeichnen. Was nun den speziellen Inhalt der vorliegenden Schrift betrifft, so beschäftigt sich dieselbe in der 1. Abtheilung und zwar am ausführlichsten mit den Landes⸗ kultur⸗Rentenbanken im Königreich Preußen, indem sie eine Geschichte des Gesetzes vom 13. Mai 1879 liefert, Zweck und Bedeutung der Landeskultur⸗Rentenbanken und die Einrich⸗ tung derselben auseinanderseßt und sodann das Gesetz, betreffend die Errichtung der Landeskultur⸗? eentenbanken vom 13. Mai 1879, mittheilt und dasselbe durch die vollständigen amtlichen Motive, den Kommissions⸗ bericht und ergänzende Mittheilungen aus den Verhandlungen des Landtages erläutert. Die 2. Abtheilung handelt von der bereits seit 1861 bestehenden Landeskultur⸗Rentenbank im Königreich Sachsen, da dieselbe in erster Reihe mit als Vorbild für die in Preußen zu errichtenden Landeskultur⸗Rentenbanken gewählt wurde. bn 3. darauf folgende Abtheilung betrifft die Landeskultur⸗Rentenkasse im Großherzogthum Hessen. In einem „Anhang“ endlich erhalten wir interessante Nachrichten über die Landeskultur⸗Rentenbank für die Provinz Schlesien in Breslau, indem zunächst eine Geschichte der Entstehung der erwähnten Rentenbank gegeben, und sodann das Statut derselben vom 22. Juli 1881 nebst Erläuterungen, hierauf Verzinsungs⸗ und Til⸗ gungspläne, alsdann das Geseß⸗ betreffend die Bildung von Wasser⸗ genossenschaften, vom 1. April 1879 nebst Vorbemereangen⸗ endlich das Normal⸗Statut für Ent⸗ und Bewässerungsgenossensch aften 8. der Instruktion zur Anwendung derselben, sowie die Fürulegeesten fügung Ministers für Fesastres c Domänen und vom 7. Januar 1886 mitgetheilt werden. 1 er⸗ 2 Im Verlage von Elwin Staude in Berlig 8 S straße 122c) erscheinen seit dem 1. Oktober d. F. Walther, Di⸗ Taubstummenbildung“, herausgegeben vxr tin, und F. Töpler, rektor der Königlichen Taubstummenanstalt zu deen Zeitschrift erscheint Erstem Lehrer an derselben Anstalt. Diese bge Bogen, für den am 1, und 15. jeden Monats im Nmfgicdaktion (E. Walther) be⸗ vierteljährlichen Preis von 22 ße Nr. 88). Nr. 1 des ersten findet sich in Berkig (lsesteseagethalt 88hu. einen Aufsatz von E. Jahrgangs vom derungen sind an den Lehrer der Taubstum⸗

1 e Anfor b Walther; wehsc. und 8 „Gedenkblatt an Dr. Wilh. Harnisch“, von

F. Töpler.

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