—
Die iehungen z
1) Die Stelle Seite 16: . „Ich entdecke, daß man Uebles gegen England im Schilde führte, das ist vorüber, aber ob die Vorliebe für RNußland und Amerika nicht doch einmal dem Haß gegen England Luft macht, kann kein Mensch wissen“ — enthält eine Auffassung des damaligen Kronprinzen und mußte der englischen Regierung gegenüber deshalb geheim gehalten werden, weil sie betont, daß eine England feindliche Strö⸗ mung als ein in der Politik zu beachtender Faktor gilt und weil sie geeignet ist, in England Mißtrauen hervorzurufen. 2) Hiee Stelle Seite 10 — 23. August:
1 „Benedetti's Projekt schadet uns in England, er hätte sich ohne Bismarck's Ermuthigung keine solche Sprache erlaubt.“ —
in welcher unrichtig unterstellt wird, daß das Projekt, der Preisgabe Belgiens an Frankreich, nicht ohne Ermuthigung des Reichskanzlers entstanden sei, enthält eine Nachricht, welche, weil von dem Kronprinzen von Preußen vertreten, durch anderweite Argumente niemals ganz beseitigt werden kann und welche, weil sie geeignet ist, der englischen Re⸗ gierung gegenüber die Möglichkeit einer solchen Transaktion auch für die Zukunft hervortreten zu lassen, dieser Regierung, wie nicht minder der belgischen gegenüber zum Wohle des Deutschen Reichs geheim zu halten war.
V.
Die Beziehungen zum Großherzogthum Luxemburg und zu den Garantiemächten.
Die Nachricht, welche Seite 30 — 25. Februar — auf⸗
eichnet ist: geieThiers stccle auf Bismarck's Verlangen, uns Luxemburg zu verschaffen, nicht eingehen, worauf dann die Alter⸗ naative Metz oder Belfort gestellt ward,“ . war gegenüber der luxemburgischen und französischen Regie⸗ rung zum Wohl des Deutschen Reichs geheim zu halten; denn sie ist geeignet, die Mächte, welche die Neutralität Luxemburgs garantirt haben und die Großherzogliche Regierung felbst mit Mißtrauen gegen die Zuverlässigkeit der deutschen Politik zu erfüllen, und sie versetzt, da sie mit der Autorität des Kron⸗ prinzlichen Tagebuchs ausgestattet ist, die französische Regie⸗ rung in die Lage, bei der luxemburgischen Regierung Deutsch⸗ land gegenüber Vortheile zu ziehen, zumal bei der zu er⸗ wartenden Eröffnung der Succession für den Herzog von Nassau. vr. Die Beziehungen zu Belgien und Frankreich. Hier kommen die folgenden Stellen in Betracht: 1) Seite 14 — 6. Oktober. Thiers regt den Gedanken an, König Leopold auf den französischen Thron zu bringen, was Bismarck für todtgeboren hält. 2) Seite 23 — 28. Dezember. Brief des Königs der Belgier, voll Sympathie für Kaiser und Reich und voll großer Erwartungen von denselben; er sieht darin Wiederherstellung der Ordnung und des Rechtsbewußtseins in Europa und nennt die denselben zu stellenden Aufgaben „wahrhaft herrliche“. Er sei eifrig bestrebt, seine Pflichten als Neutraler vertragsmäßig zu erfüllen, aber die Vortheile einer solchen Stellung seien nicht ohne empfindliche Lasten und Schwierigkeiten. Er wirft den frem⸗ den Literaten vor, die belgische Preßfreiheit gegen uns zu mißbrauchen; Frankreich häuft Beschwerden gegen Belgien, weil dieses deutsche Verwundete und Lebensmittel durchlasse, während den flüchtigen Franzosen die Rückkehr nach Frank⸗ reich verwehrt werde und sie internirt werden. 3) Seite 24 — 28. Dezember. Bismarck äußert sich sehr anerkennend über Leopold’s Brief und bittet in meiner Ant⸗ wort auf die Bürgschaft zu verweisen, welche Belgien durch ein starkes Deutschland gewinne, von dem es nie etwas zu ürchten habe, und so lange dieses stark, auch nichts von Frankreich. — Die in diesen Stellen vorkommenden Nachrichten mußten sowohl der französischen wie der belgischen Regierung gegen⸗ über zum Wohl des Reichs geheim gehalten werden. Der ersteren kann die Veröffentlichung den berechtigten Anlaß bieten, gegen das Interesse und das Wohl des Deutschen Reichs bei Belgien zu wirken. Die belgische Regierung aber kann durch den Eindruck, welchen die Veröffent⸗ lichung in der öffentlichen Meinung des Landes hervor⸗ gerufen hat, als wenn nämlich der König Deutschland zu offen begünstige, in die Lage kommen, in ihrer Deutschland gegenüber zu beobachtenden Haltung vorsichtiger oder ablehnender zu sein. Die Stimmung der öffentlichen Meinung in Belgien schildern eingehend die Berichte des Gesandten in Bruüssel dahin, daß der König und das Mi⸗ nisterium sehr unliebsamen Angriffen mit der Unterstellung ausgesetzt sind, das Tagebuch beweise, daß Diejenigen Recht haben, welche eine der Neutralität wider⸗ sprechende Abhängigkeit Belgiens von Deutschland be⸗ haupten. Der Umstand, daß der König der Belgier, weil er den Brief geschrieben hat, schon vorher Kenntniß hatte von der im Kronprinzlichen Tagebuche enthaltenen Rachricht, ändert an der Sachlage nichts; denn daß der König Kenntniß hatte, bedingt nicht, daß dieselbe Kenntniß auch der durch das jeweilige Ministerium repräsentirten Re⸗ jerung beiwohnte. Jedenfalls ist die Thatsache der Kron⸗ prinzlichen Registratur zur Kenntniß des Königs erst durch bire Angeschuidigten veranlaßte Publikation der Tage⸗
9 üj elangt. b 5 8 8 buche nnnznge aüibg e bestreitet, daß die Veröffentlichung Staatsgeheimnisse oder geheime Nachrichten im Sinne des
. 92 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs enthalte. Seine bezüglichen An⸗ und Ausführungen erscheinen jedoch als vesf lt, ins⸗ besondere gilt dies von dem Satz, daß der Papst kein
ouverän und die päpstliche Kurie keine Regierung im Sinne des 6. 92 cit. mehr sei. Die volle Souveränität 828 vbnh. als deren Ausflüsse sich z. B. aktive und passive Gesandtschaftsrecht v- Zb sugniß zum Abschluß völkerrechtlicher Verträge (Kon⸗ kordate) ergeben, ist durch das internationale Recht Europas anerkannt und hat durch die Aenverung der territorialen er⸗ ältnisse keinen Abbruch erlitten. Der Angeschuldigte giebt in Se Note zu §. 40 des von ihm herausgegebenen Heffter'schen Völkerrechts (Ausgabe 8 S. 100) selbst zu, daß der Papst in vielen Beziehungen als Souverän behandelt wird und hin⸗ 8 anderer Staaten unstreitig Regierungs⸗ und Ge⸗ etzgebungsrechte ausübt. 1
88 Der Aechte augac bestreitet ferner das Bewußtsein der
das
wußt gewesen sein, daß die letztere Nachrichten enthalten habe, deren Geheimhaltung anderen Regierungen gegenüber für das Wohl des Deutschen Reichs erforderlich gewesen sei. Hiergegen pricht zunächst Folgendes:
. dar 88 de cholgean hat die Rechte studirt, ist, nachdem er 1853 zum Dr. jur. promovirt, 1854 zum Legationssekretär, 1856 zum Hamburgischen Geschäftsträger in Berlin und 1859 zum inister⸗Residenten der Hansestädte ebendaselbst ernannt worden. In dieser Stellung, in welcher er mehrere Jahre zugleich die Stelle eines oldenburgischen Minister⸗Residenten bekleidete, ist er bis zum August 1866 verblieben, wo er in gleicher Eigenschaft nach London versetzt wurde. 1868 nahm er seinen Abschied, weil, wie er angiebt, durch die Errichtung einer Botschaft des Norddeutschen Bundes ihm die wichtigsten Geschäfte seines Amts 2 worden seien und es ihm widerstrebt habe, für die bedeutend ver⸗ ringerten Geschäfn des letzteren ein gleich hohes Gehalt zu
beziehen. Von 1869 an bekleidete er in Hamburg das Amt eines Syndikus des Senats, als welcher er die aus⸗ wärtigen Angelegenheiten zu bearbeiten hatte, bis er
des öffentlichen Rechts
1 rofessur 872 den Ruf zu einer Profess der Uülvversität Straß⸗
und der Staatswissenschaften an der burg erhielt. Im Frühjahr 1882 — in dem letzten Jahre war er auch Mitglied des Elsaß⸗Lothringischen Staatsraths gewesen — erbat er seinen Abschied, welcher ihm unter Be⸗ willigung einer Pension von jährlich 7500 ℳ und unter Verleihung des Charakters als Geheimer 5 gewährt wurde. Seit 1883 lebte er in seiner Vaterstadt Hamburg. Obgleich seitdem ohne amtliche Stellung, hat er sich bis zu seiner Verhaftung fortgesetzt mit LaeShee und auf die Politik des Deutschen Reichs Einfluß zu gewinnen gesucht, wie sich dies aus seiner als Anlage beigefügten umfangreichen Correspondenz mit dem Großherzoglich badischen Wirklichen Geheimen Rath Freiherrn von Roggenbach ergiebt. Fast alle Fragen der äußeren und inneren Politik des Deutschen Reichs sind darin zum Gegen⸗ stand einer — oft sehr abfälligen — Kritik gemacht worden. Auch mit anderen Personen von hervorragender politischer Bedeutung, so z. B. mit dem Staats⸗Minister a. D. Dr. Windthorst, hat er sich über politische Fragen in Verbindung gesetzt. Zugleich hat er bis zuletzt eine überaus rege Thätig⸗ keit als politischer Schriftsteller entfaltet. Von seinen zahlreichen Schriften mögen hier folgende Erwähnung finden: „Reform der preußischen Verfassung“ 1870, „Staat und Kirche“ 1875 (sehr umfangreich), „Der zweite Leni und die Reichstagswahlen“ 1878, „Die auswärtige Politik
seutschlands“ im 7. Heft der „Deutschen Rundschau“ 1883/84 — anonym ,Deutsche Kolonialpolitik“ ebendort Heft 1 1884, „Die völkerrechtliche Stellung des Papstes“ in von Holtzen⸗ dorff’'s Handbuch des Völkerrechts 1887, „Zeitgenössisches Leben und Denken in Deutschland“ im Aprilheft der Contem- porary Review 1887, „Politische Federzeichnungen“ 1888 und die Ausgaben von Heffter's Völkerrecht.
Als Diplomat und Staats⸗ und Völkerrechtslehrer von solcher Vergangenheit konnte der Angeschuldigte, mag er auch, wie er behauptet, den §. 92 des Strafgesetzbuchs seinem Wortlaute nach nicht gekannt haben, über den wahren Charakter der in der Veröffentlichung enthaltenen politischen Nachrichten nicht in Zweifel sein, es sei denn, daß er zur Zeit der That geisteskrank 882 wäre. Letzteres wird aller⸗ dings von seiner Familie geltend gemacht, und ist auf deren Betreiben bei dem Amtsgericht zu Hamburg ein Entmündi⸗ gungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden, in dessen Ver⸗ lauf sich bereits zwei Hamburger Aerzte, sein Hausarzt Dr. Oberg und der Dr. Wolff, sein Schwager, für die vvn keit der Entmündigung ausgesprochen haben, indem sie seine Krankheit für „cirkuläres Irrsein“ erklären. Allein sein ganzes Verhalten vor und nach der Veröffentlichung spricht überzeugend gegen die Annahme einer krankhaften Störung der Geistesthätigkeit zur Zeit der That, wie diese Störung denn auch von dem gerichtlichen Stadtphysikus, Geheimen Medizinal⸗Rath Dr. Wolff zu Berlin auf Grund einer län⸗
eren Beobachtung des Angeschuldigten, welcher übrigens elbst seine Zurechnungsfähigkeit nicht anzweifelt, und auf Grund einer größeren Anzahl ärztlicher Atteste
unter eingehender Begründung und gleichzeitiger Bejahung seiner Verhandlungsfähigkeit verneint worden 11 und zwar mit dem gleichzeitigen Ausspruch, daß der Angeschuldigte an lang⸗ jähriger Hypochondrie leide, welche nicht für gewöhnlich, wohl aber periodisch durch Hinzutritt von Anfällen unmotivirter Angst und Verwirrtheit seine freie Willensbestimmung aufhebe.
hegenn sich der Angeschuldigte zum Erweise seiner Gut⸗ gläubigkeit auf die wegen der Veröffentlichung mit dem Her⸗ ausgeber der „Deutschen Rundschau“ Dr. Rodenberg geführte Correspondenz beruft, so ergiebt sich aus derselben Folgendes:
In dem Schreiben vom 6. August 1888, mittels dessen er dem Rodenberg das Manuskript zum Druck übersendet und in welchem er als Motiv zur Publikation den Wunsch angiebt, der Welt zu zeigen, was sie an dem Hochseligen Kaiser Friedrich verloren habe, heißt es:
„Jedenfalls muß ich bitten, darüber strenges Geheimniß zu wahren, daß Ihnen diese Auszüge durch mich mit⸗ getheilt sind, außer Ihnen dürfte es nur Paetel wissen, denn, wie Sie denken können, wird die Veröffentlichung großes Aufsehen machen.“
Am 8. desselben Monats schreibt er, daß er bei der Nie⸗ derschrift schon Vieles weggelassen habe, was sehr interessant gewesen, aber noch mehr Anstoß gegeben hätte, schärft nochmals Verschwiegenheit ein und hebt hervor, daß es noch mehr ablenken würde, wenn ein von ihm für die Rundschau be⸗ stimmter und von ihm mit seinem Namen gezeichneter Artikel „Die Reform des englischen Oberhauses“ in demselben Hefte zum Abdruck Felangte, da man nicht annehmen würde, 8 in ein und demselben Hefte zwei Artikel desselben Verfassers ent⸗
aalten wären. Der letztere Artikel ist denn auch noch in dem ktober⸗Heft zum Abdruck gelangt.
Auf die von Rodenberg gegen die Zulässigkeit der Publi⸗ kation erhobenen Bedenken süche er dieselben in dem Schreiben vom 10. August 1888 zu beseitigen, indem er geltend macht, daß schon früher Auszüge aus den Tagebüchern des Hochseligen Kaisers Friedrich über den Feldzug von 1866 und über die “ von 1869 anstandslos veröffentlicht worden seien und daß die Konfiskation doch nur von der Kaiserin Friedrich als der Eigenthümerin des Tagebuchs von 1870/71 veranlaßt werden könnte, diese jedoch mit Rücksicht auf den Inhalt der Publikation gar keinen Grund dazu hätte.
Am 30. desselben schreibt er im Hinblick auf die nun⸗ mehr gesicherte Publikation: „Nun vogue la galère!“
8. August 1888 zu Sohne, dem Studenten Heinrich
Ueber die voraussichtliche Wirkung der Publikation äußerte
bei einem
Geffcken, auf dessen Zeugniß sich die 12 vger
andern Punkte berufen hatte, nämlich dahin: die werde großen Skandal machen.
Die Briefe des Dr. Rodenberg an ihn sind bei der Durch⸗ suchung seiner Wohnung nicht vorgefunden worden. Er hatte sie bei seiner Abreise nach Helgoland am 25. September 1888, als die Veröffentlichung bereits erfolgt, seine n aber noch unbekannt war, sammt dem Auszug aus dem Tagebuch verbrannt, angeblich um Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, welche daraus hätten entstehen können, daß man in der Veröffentlichung Beleidigungen erblicke.
Seine Frau hatte ihn, wie er zugiebt, vor der Veröffent⸗ lichung eindringlich gewarnt. Von Helgoland schrieb er ihr; „Die Sache errege ihn zu sehr, er könnte vor Angst nicht schlafen. Wäre er doch nur ihrem richtigen Gefühl gefolgt; nun müsse er suchen, sich ruhig und klug zu verhalten. Seine Absicht sei die reinste gewesen, aber er habe sich nicht überlegt, welchen Sturm er entfesseln würde.“
Zu seiner Entlastung hat Angeschuldigter sich ferner darauf berufen, daß er bei Anfertigung des Hrucgmanustripts diejenigen Stellen weggelassen habe, welche Aeußerungen des Kronprinzlichen Versasers über hochgestellte Personen ent⸗ halten hätten und die ihm ihrer Schärfe wegen als
edenklich und sachlich ohne erhebliche Wichtigkeit er⸗ schienen wären. Die Vertheidigung hatte hieran den Antrag auf Vorlegung und Vergleichung des Tage⸗ buchs behufs Feststellung der gestrichenen Stellen geknüpft. Diesem Antrage ist bisher nicht entsprochen worden und er⸗ scheint derselbe auch als gegenstandslos, denn, wie bereits oben näher dargelegt worden, ist das von dem Angeschul⸗
digten excerpirte Tagebuchexemplar nicht zu ermitteln gewesen. Abgesehen hiervon würde es, da dem Angeschuldigten nach seiner Angabe bei Anfer⸗
tigung des Auszuges im Jahre 1873 die Absicht einer späteren Veröffentlichung ganz fern gelegen hat, überhaupt nicht auf eine Vergleichung des Druckmanuskripts mit dem excerpirten Tagebuche, sondern lediglich auf eine Vergleichung des ersteren mit dem Tagebuchauszuge ankommen. Diese Vergleichung hat aber der Angeschuldigte durch die Vernichtung des Aus⸗ zuges selbst unmöglich gemacht. Sein Sohn Heinrich hat zwar bestätigt, daß von der Streichung einzelner besonders scharfer Stellen über bestimmte hochgestellte Personen die Rede gewesen sei, jedoch etwas Näheres hierüber nicht anzugeben vermocht. Wenn, wie dies allerdings der Fall ist, vor dem Druck eine gan Anzahl sehr bedenklicher Stellen gestrichen worden 2 so ist dies wesent⸗ lich das Verdienst des Herausgebers und des Ver⸗ legers, indem diese ohne Anregung bez. Zustimmung des Angeschuldigten jene von ihm nicht beanstandeten Stellen in dem Manuskript, bez. dem Korrekturabzuge selbst gestrichen e. Daß er auch selbst einige Streichungen vorgenommen, .e dazu angeregt hat, ist zuzugeben.
nlangend endlich die Beweggründe, welche den An⸗ geschuldigten zu der Veröffentlichung veranlaßt haben, und die Endzwecke, welche er damit verfolgt hat, so können die von ihm hierüber gemachten, bereits oben erwähnten Angaben, welche sich auch in seinen Briefen an Dr. Rodenberg finden, nicht für stichhaltig erachtet werden.
Seine Angabe, daß es ihm bei der Veröffentlichung ledig⸗ lich darum zu thun gewesen sei, das Andenken des von ihm hochverehrten und aufrichtig geliebten Hochseligen Kaisers Friedrich, dem er großen Dank geschuldet habe, zu ehren und dessen Verdienste um die Gründung des Deutschen Reichs in das rechte Licht zu stellen, steht mit seinen höchst abfälligen Urtheilen über den Hohen Herrn in seinen Briefen an den von Roggenbach — so schreibt er z. B. in dem
riefe vom 22. Februar 1887:
„Dieser (der Kronprinz) aber, weil sein Streben nicht auf Macht, sondern auf den Schein derselben geht, wird nicht fühlen, daß er Gefangener der Aerihben Majo⸗ E“
sowie damit in Widerspruch, daß er die in dem Tagebuch niedergelegten Pläne und Vorschläge des Hochseligen Kaisers über die Gestaltung des Reichs als zu weit gehend und un⸗ praktisch nicht gebilligt haben will.
Daß für die Publikation das Honorar nicht mitbestimmend gewesen, kann zugegeben werden, wennschon seine Angabe, daß er ein solches überhaupt nicht zu beanspruchen gehabt habe, mit der Aussage des Verlegers Paetel, wonach er kontrakt⸗ mäßig für den Druckbogen seiner Aufsätze 200 ℳ zu erhalten hatte und für den vorliegenden Fall nicht Anderes verabredet war, in Widerspruch steht.
Die Motive und Endzwecke der Veröffentlichung liegen anz Adereg der Angeschuldigte zählt sich zur deutschkonservativen Partei mit streng kirchlicher Richtung, was 100 jedoch nicht abgehalten hat, in seinen Briefen an den Freiherrn von Roggenbach auch über diese Partei höchst abfällig zu urtheilen und sie in dem Briefe vom 4. August 1880, unter rüh⸗ mender Anerkennung des Verhaltens des Centrums und der Fortschrittspartei, denjenigen Parteien beizugesellen gbei denen die Versumpfung unter der Fuchtel und orruption des Bismarch'schen Regiments bereits so weit vorgeschritten sei, daß man nur von einer Reaktion in den Wählerschaften Besserung erwarten könne.“ Zu der sogenannten Großdeutschen Partei will er nie in Beziehungen gestanden und, abgesehen davon, daß er in der Schleswig⸗ Holsteinschen Frage seiner Zeit für die Kandidatur des Herzogs von Augustenburg eingetreten sei, was ihm Anfangs 7966 eine von ihm zurückgewiesene Dankadresse schleswig⸗holstein⸗ scher Vereine eingetragen habe, auch keinen partikularistischen tandpunkt eingenommen haben. Wenner sich aber weiter als einen Anhänger der von dem Reichskanzler geleiteten Politik des Deutschen Reichs bekennt und sich zum Erweise dessen auf seine Schriften, insbesondere 8 den bereits oben erwähnten anonym erschienenen Aufsatz „Die auswärtige Bolitik Deutschlands“ in dem Januar⸗Heft der „Deutschen Rundschau“ von 1883,84 beruft, so ist es zwar richtig, daß in dem letzteren, von ihm verfaßten Artikel die auswärtige Politik des Reichskanzlers alle Anerkennung findet, allein dies beweist nichts für seine derzeitige Stel⸗ lung zur Politik des Deutschen Reichs, denn hierüber iebt, ohne daß es auf seine späteren Schriften noch ”-- eine Correspondenz mit dem Freiherrn von 52 88 dint zuverlässigste Auskunft und zwar dahin, 225— seras gn; und zwar nicht bloß der inneren, 362 * 8n, bas Gebieten, und zugleich der Person des Reichskanz chen fuͤr Feindseligste gegenübersteht. Die Briefe sprechen für
auf