[33082] Aufgebot.
Der Arbeiter Johann Ferdinand Raddatz zu Adlich Landeck, Sohn des Zimmermanns Christian Raddatz und seiner Ehefrau Wilhelmine, geb. Woicke, daselbst, geboren am 1. September 1841, ist von seinem letzten Aufenthaltsort Adl. Landeck im Kreise Flatow seit dem Jahre 1865 verschwun⸗ den, ohne daß über seinen ferneren Verbleib und von dem Leben oder Tode des Abwesenden seitdem irgend eine Nachricht eingegangen ist.
Auf den Antrag der Schwester desselben, der Gastwirthsfrau Pauline Stern, geb. Raddatz, zu Hafenfier wird der Johann Ferdinand Raddatz hiermit aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termine den 10. Juli 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichseten Amtsgericht, Zimmer Nr. 9, zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung desselben erfolgen wird.
Flatow, den 11. September 1889. Königliches Amtsgericht. [40914] Bekanntmachung. e Auf den Antrag des Strumpfwirkers August Otto Stolle zu Apolda wird dessen Schwester, Rosine Wilhelmine Stolle aus Beichlingen, welche im Jahre 1850 nach Amerika ausgewandert ist und in New⸗ York sich mit dem Arbeiter Ambrosius Conrad ver⸗ heirathet haben soll, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den 31. Oktober 1890, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung er⸗ folgen wird. Kölleda, den 8. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.
“
[40758] Bekanntmachung.
Die am 21. Februar 1889 hierselbst angeblich ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung ver⸗ storbene, hier wohnhaft gewesene unverehelichte Hen⸗ riette Christelka (alias Kristelka, alias Chriesel) hat zu ihren Erben hinterlassen:
1) ihren Bruder Johann Friedrich Robert Christelka, geboren 24. Januar 1833 zu Friedberg N⸗M,
2) ihren Bruder Eduard Christelka, Geburtstag und Ort unbekannt,
3) ihren Schwestersohn Wilhelm Gotthilf Ernst Fabricius, geboren 28. Mai 1855, Bäcker⸗ geselle, zuletzt in Joachimsthal. Sämmtliche 3 Erben sind ihrem Aufenthalt nach unbekannt.
Dieselben bezw. ihre Erben werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. März 1890, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht an⸗ stehenden Termin ihren Aufenthaltsort anzuzeigen bezw. ihre Rechte anzumelden. “
Dirschau, den 25. Oktober 1889. 8
Königliches Amtsgericht. 88 [40757] Bekanntmachung.
Die verwittwete Mühlen⸗Kassirer Anna Katha⸗ rina Therese Lichtenfeld, geborene Preuß, hat in ihrem am 22. Oktober 1889 publizirten Testament vom 3. September 1832 die Fuhrmanns⸗ wittwe Dorothee Damm, geborene Kutzner, als Erbin eingesetzt.
Berlin, den 22. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.
[40759] Bekanntmachung.
Der Schutzmann Johaun Karl Schatte und dessen Ehefrau Henriette Sabine, geborene Lange, haben in ihrem am 22. Oktober 1889 publizirten Testament vom 5. Oktober 1874 ihren Sohn Karl August Schatte bedacht.
Berlin, den 22. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.
[40756] Oeffentliche Bekanntmachung.
Der Handelsmann Julius Cavello hat in dem mit seiner Ehefrau Auguste, geborene Richter, hier am 4. August 1884 errichteten und am 14. Oktober 1889 publicirten Testamente die Helene Werkmann als Miterbin eingesetzt.
Berlin, den 14. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.
[40766] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch Nr. 17 681 der hiesigen Städtischen Sparkasse über 105 ℳ 71 ₰ für kraftlos erklärt worden. Bunzlau, den 17. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.
[40769) Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Conditors Johann Christian Hahn in Erfurt, als gesetzlichen Vertreters seiner minorennen Toafter Friederike Hahn, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Erfurt, Abth. VIII, für Recht:
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Erfurt Nr. 41207 über 149,39 ℳ, ausgefertigt für Friederike Hahn wird für kraftlos erklärt.
Verkündet am 22. Oktober 1889.
[40763] Bekanntmachung. Im Namen des Königs!
In der Lähr⸗Morgenbesser'schen Aufgebotssache — M. F. 14 1888 eerkennt das Königliche Amtsgericht Berlin II. durch den Amtsgerichts⸗Rath Klamroth für Recht:
Die Hypothekenurkunden:
1) über 9450 Rthaler = 28 350 ℳ Kaufgelder nebst Zinsen, eingetragen aus dem Kaufvertrage vom 17. Dezember 1853 für Frau Geheime Sanitäts⸗ Rath Dr. Lähr, Johanne Henriette Marie, geb. Otto, früher verwittwete Krebs, zu Zehlendorf (Schweizerhof) in Abtheilung III. Nr. 13 des dem Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Lähr gehörigen, im Grundbuche von Schönow Band I. Blatt Nr. 4 verzeichneten Grundstücke,
2) über 5000 Rthaler = 15 000 ℳ Darlehn nebst Zinsen, eingetragen, aus der Schuldverschreibung vom 4. November 1869 für Frau Kreis⸗Physikus Dr. Morgenbesser, Bertha, geb. Lähr, zu Wohlau in Abtheilung III. Nr. 24 desselben Grundbuchs, werden für kraftlos erklärt.
Berlin, den 21. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht 1I. Abtheilung IX.
140712* Bekanntmachung.
Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu 868 vom 23. Oktober 1889 ist für Recht erkannt worden:
Das Hypothekeninstrument über die auf dem Grundbuchblatte Nr. 23 Grötsch in Abtheilung III unter Nr. 4 auf Grund der gerichtlichen Verhand⸗ lung vom 7. Dezember 1824 bezw. 18. Januar 1825 ex decreto vom 14. März 1825 für das Dominjum Grötsch eingetragene zu 5 % verzinsliche Kaufgelder⸗ forderung von neunzig Reichsthalern Courant, ge⸗ bildet aus den Ausfertigungen der gerichtlichen Ver⸗ handlungen d. d. Grötsch, den 15. Juni 1820, d. d. Ober⸗Glogau, den 7. Dezember 1824 und 18 Ja⸗ nugr 1825, dem Registraturvermerk vom 14. März 1825, dem Hypothekenschein (Hypothekenbuchsauszug) in vim recognitionis, anlangend die Freigärtnerstelle Nr. 23 Grötsch, wird für kraftlos erklärt.
Kosel, den 24. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III
140765=° Bekanntmachung.
Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Foses vom 24. Oktober 1889 ist für Recht erkannt worden:
Alle, welche Ansprüche an die auf Blatt 4, 41 Eund 90 Miesce Abtheilung III. Nr. 3 für das General⸗Pupillar⸗Depositorium des Gerichtsamts Bitschin eingetragenen Darlehnshypothek von 90 Thalern geltend zu machen haben, werden mit ihren Rechten ausgeschlossen.
Kosel, den 24. Oktober 1889.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
[40770] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 26. Oktober 1889 werden alle bekannten und unbekannten Berechtigten mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Hiddinghausen I., Blatt 18, in Abtheilung III., unter Nr. 5 für den Winkelier Peter Caspar Stuckmann zu Hiddinghausen auf den Grundstücken des Bergmanns Ludwig Wilhelm Niederste⸗Ostholt eingetragene Post von 34 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. nebst 5 % Zinsen seit 3. März 1856 und 1 Thlr. 11 Sgr. Gerichtskosten aus dem rechts⸗ kräftigen Mandate vom 11. Februar 1856 aus⸗ geschlossen. 8 Schwelm, den 26. Oktober 1889. Königliches Amtsgerich
[40773 Im Namen des Königs! Verkündet am 19. Oktober 18809. Asch, Referendar, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Wirths Wojciech Poczta in Pustkowie Biadki, vertreten durch den Rechtsanwalt Hampel zu Krotoschin, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Krotoschin durch den Amtsgerichts⸗Rath Dierschke für Recht: 8. Die Rechtsnachfolger der Valentin und Elisabeth, geborene Bazak, Poczta'schen Eheleute, für welche in dem Grundbuche des Grundstücks Biadki Nr. 42 in der III. Abtheilung unter Nr. 1 folgende Post ein⸗ getragen ist: 200 Thaler rückständiges Kaufgeld binnen 3 Jahren, vom 25 Juni 1851 ab gerechnet, zahlbar; eingetragen ex decreto vom 3. No⸗ vember 1851, werden mit ihren Ansprüchen auf vorstehend be⸗ zeichnete Post ausgeschlossen. ierschke.
Im Namen des Königs! Verkündet am 19. Oktober 1889 Janke, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag 8 1) des Kaufmanns Jacob Hirsch in Znin, 2) des Ackerbürgers Joseph Siuchninski in
Schubin, 3) des Hausbesitzers Ludwig Siuchninski in Schubin erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schubin durch den Amtsrichter Krause für Recht: die nachstehend benannten Gläubiger bezw. deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypothekenposten I. 1) Dominik Czochralski von 17 Thaler 27 Sgr. 3 Pf. aus dem gerichtlichen Theilungsrezeß vom 27. März resp. 6. Mai 1801, bestätigt am 25. Ok⸗ tober 1801 zufolge Verfügung vom 26. Februar 1833 bezw. 4. Juli 1837 im Grundbnch des dem Kaufmann Jacob Hirsch zu Znin gehörigen Grund⸗ stücks Znin 115 in Abtheilung III. sub Nr. 1 und 3 eingetragen, welche Post durch Erbrezeß vom 21. Juli 1825 den beiden Geschwistern Catharina Barbara und Johann Stanislaus Czochralski zu gleichen Antheilen überwiesen ist, ohne daß die Umschreibung im Grundbuche erfolgte,
2) Geschwister Catharina Barbara und Johann Stanislaus Czochralski; von 20 Thalern aus dem Vertrage vom 7. Mai 1832 resp. 31. Januar 1833 zufolge Verfügung vom 26. Februar 1833 bezw. 23. April 1846 daselbst sub Nr. 2 und 6 eingetragen,
3) Kaufmann Isidor Fraustadt in Czarnikau; von 4 Thalern 6 Pfennigen und 1 Thaler 1 Silbergroschen 6 Pfennigen aus dem Erkenntniß vom 15. September 1847 und Requisition des Prozeßrichters vom 22. Januar 1849 zufolge Verfügung vom 26. März 1864 daselbst sub Nr. 15 eingetragen; sämmtliche Posten bei Abschreibung des Trennstücks Znin 402. am 23. Mai 1881 auf dasselbe zur Wirthschaft übertragen und im Grundbuche des Grundstücks Znin 402, ebenfalls dem Jacob Hirsch gehörig, in Abtheilung III. sub Nr. 1 resp. 2 und 3 resp. 4 eingetragen,
II. Hotelier Bruno Arndt zu Schubin, von 565 Thaler Kaufgeld aus dem Vertrage vom 27. Mai 1873 für den Rentier Gustav Glander zu Schubin zufolge Verfügung vom 29. Mai 1873 eingetragen und auf Bruno Arndt am 19. Oktober 1874 um⸗ geschrieben, im Grundbuch des dem Ackerbürger Joseph Siuchninski zu Schubin gehörigen Grund⸗ stücks Schubin Nr. 464 Abtheilung III. sub Nr. 4.
III. 1) Schönfärber Gottfried Patzer in Schubin, von 162 Thalern 15 Sgr. aus dem gerichtlich recog⸗ noscirten Vergleich vom 21. März 1798 zufolge Verfügung vom 26. November 1829 im Grundbuche des dem Hausbesitzer Ludwig Siuchninski zu Schubin gehörigen Grundstücks Schubin 59 Abtheilung III. sub Nr. 1 eingetragen,
2) der minorenne Nicolaus Wodka, von 40 Thalern auf Grund des Erbrezesses vom 21. März 1850 für Rosalie Jagodzihska, verehelichte Schuhmacher Wodka eingetragen zusolge Verfügung vom 22. August 1850 und auf Nicolaus Wodka umgeschrieben zufolge Verfügung vom 12. März 1863, daselbst sub Nr. 2, beide Posten auf das abgeschriebene Trennstück Schubin 267 zur Mithaft übertragen zufolge Ver⸗
[40764]
von Schubin Nr. 267 Abtheilung III. Nr. 1 bezw. 2 eingetragen,
3) Leibgedinger Michael Draheim zu Wonsosz, von 100 Thalern Darlehn aus der Obligation vom 31. Juli 1857 zufolge Verfügung vom 7, August 1857 eingetragen auf Schubin 59 Abtheilung III. sub Nr 4, hiermit ausgeschlossen.
Schubin, den 21. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.
140762) Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 23. Oktober 1888 ist das Hypothekeninstrument vom 6. Juni 1818 über 200 Thaler Gold, einge⸗ tragen Band II. Blatt 271 des Grundbuchs von Oschersleben für den Jäger Christoph Schulteß zu Neindorf, für kraftlos erklärt, und die Inhaber der Band 17 Blatt 79 Grundbuchs von Oschersleben Abtheilung III. Nr. 1 für die Handlung Krämer & Sohn zu Magdeburg aus dem rechtskräftigen Er⸗ kenntniß vom 28. Oktober 1834 eingetragenen Forde⸗ rung von 96 Thaler 7 Pf. nebst Zinsen mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Post ausgeschlossen worden. Oschersleben, den 24. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.
[40767]
Durch Ausschlußurtheil vom 24. Oktober 1889 sind die unbekannten Berechtigten mit ihren Rechten auf die im Grundbuche von Nr. 23 Krausenau und Nr. 45 Lorzendorf Abtheilung III. Nr. 4 bezw. 1 haftenden 200 Thaler aus der Urkunde vom 5. März 1844, eingetragen für Christiane Flatt, geb. Kluge, dann auf Louise Niedergesäß, geb. Kluge, und an⸗
gegangen, ausgeschlossen worden. Wanunsen, den 25. Oktober 1889. Königliches Amtsgericht.
[40771] Im Namen des Königs! 2
Auf den Antrag des Anbauers Johann Nenstedt aus Burgdamm erkennt das Königliche Amtsgericht zu 1u“““ durch den Amtsrichter Feßler für Recht:
Die Ansprüche des Heinrich Abelmann in Blumen⸗ thal und aller derjenigen, welche von diesem Rechte herleiten, an der im Grundbuche von Neu⸗Rönnebeck Band II. Blatt 57 Abtheilung III. Nr. 1 aus der Urkunde vom 13. November 1847 eingetragenen Hypothek von 50 — fünfzig — Thaler Gold sollen bei Ausführung des Vertheilungsplanes vom 15. Fe⸗
Maurermeister Heinrich Dahm in Blumenthal ge⸗
erloschen gelten.
Die Kosten fallen dem Antragsteller, Johann Nenstedt in Burgdamm zur Last. [40779] Oeffentliche Zustellung. 1
In Sachen der Frau Caroline Wilhelmine Lange, geb. Schulze, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Guttsmann hier, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Carl Friedrich Lange, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung auf Grund lebens⸗ und gesundheitsgefährlicher Thäͤtlichkeiten, grober und widerrechtlicher Ehren⸗ kränkung wird der Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits über die ihm bereits zu⸗ gestellte Ehescheidungsklage vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 14. Februar 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.
Berlin, den 25. Oktober 1889. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13.
[40780] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Luise Auguste Wilhelmine Marquardt, geb. Pfitzner, zu Berlin, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Bieber zu Berlin, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider Herrmann August Wil⸗ helm Marquardt, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung: 1) die Ehe der Parteien zu trennen, 2) den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer 13 A. des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 26. Februar 1890, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Jüdenstraße 59, II. Treppen, Zimmer 75, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 25. Oktober 1889. 8 Funke, Gerichtsschreiber 8 des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13A.
140783. Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Emilie Auguste, verehel. Büqus, geb. Bröde, in Halle, Klägerin, gegen den Buch⸗ binder Johann Baptist Büqus, zuletzt in Reudnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Nichtigkeitserklärung, event. Scheidung der Ehe, hat Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Hänel in Dresden, bei dem Kgl Sächs. Oberlandes⸗ gericht Dresden gegen das am 28. Juni 1889 ver⸗ kündete und öffentlich zugestellte, die Klage ab⸗ weisende Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts Leipzig Berufung eingelegt.
Sie beantragt, die Nichtigkeit der Ehe auszu⸗ sprechen und ladet Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung über die Berufung vor den V. Senat des K. S. Oberlandesgerichts Dresden auf Donnerstag, den 30. Jannar 1890, Vormittags 10 Ühr, mit der Aufforderung, einen bei letzterem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Anbauer
geblich den Rentier Wilhelm Niedergesäß über-
407781 Oeffentliche Zustellung.
bruar 1889 in der Zwangsversteigerung der dem
hörenden Anbaustelle Nr. 56 in Neu⸗Rönnebeck als
10 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der
[40774] Ieee Zustellung.
Wilbelm, geb. Schönfeld, zuletzt zu Krimmitschau, z. Zt. unbekannten Aufenthaltes, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf gänzliche Trennung der Ehe auf Grund von §. 212 ff. der Eheordnung, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Altenburg auf Mittwoch, den 29. Januar 1890, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Altenburg, den 28. Oktober 1889. Gerichtsschreiberei III. des Herzoglichen Landgerichts.
Weber. [40782] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Stellmacher Pauline Klatte, e⸗ borenen Rimane, zu Benice, Kr. Krotoschin, ie⸗ treten durch den Justizrath Petiscus zu Oels, klas gegen ihren Ehemann, den Stellmacher Albert Klatie, früher zu Freyhan, jetzt unbekannten Aufenthalts wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen, so⸗ wie den Beklagten für den allein schuldigen Thell zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen
Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer
des Königlichen Landgerichts zu Oels auf den 6. März 1890, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Oels, den 26. Oktober 1889.
1 angen, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichtz.
Die unverehelichte Schneiderin Emilie Altsche und deren außereheliches Kind Elfriede Altscher, ver⸗ treten durch dessen Vormund, Tischler Ernst Altsche zu Schweidnitz, Freiburgerstraße 18, klagen gegen den Oekonomen Willy recte Wilheim John in Berlin, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ansprüche aus der Schwängerung, mit dem Antrage: 1) den Verklagten für den natörsichen Vater des am 18. Juli d. Is. außerehelich geborenen Kindes Elfriede Alwine Altscher zu erachten
und als solchen für schuldig zu erklären; 2) a. an Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Sechswochen⸗
kosten 30 ℳ, sowie b. an monatlichen Alimenten für das Kind 9 ℳ zu zahlen, vom Tage der Geburt bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre, die rücständigen sofort, die laufenden in X jährlichen Pränume⸗ rando⸗Raten, 8 c. dem Kinde das gesetzliche Erbrecht in seinen Nachlaß vorzubehalten, d. die Begräbnißkosten zu tragen, wenn das Kind vor dem 14. Jahre stirbt,
und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlund des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht 1 zu Berlin, Jüdenstraße 59, 3 Treppen, Zimmer 93 auf den 16. Dezember 1889, Vormittag
Klage betannt gemacht. Heslinh, den 8. Heheber 1885. emach b Thon, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts I., Abtheilung 15.
E ht
uszug. 8 In Sachen der ledigen Gütlerstochter Rosina
Albrecht von Ziegelhütte, Gemeinde Altenstadt, und der Kuratel über deren am 21. April 1889 außer⸗
ehelich geborenes Kind „Johann“, vertreten durch seinen Vormund, Müller Georg Moeßbauer von Oelschlag, Klagspartei, gegen den ledigen groß⸗ jährigen Dienstknecht Sebastian Spaengler von Oeberpierlhof, k. Amtsgerichts Oberviechtach, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wird mit Klage vom 25. d. M. beantragt, den Beklagten:
1) zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem be⸗ zeichneten Kinde Johann Albrecht,
2) zur Zahlung
a. eines jährlichen Ernährungsbeitrags von 36 ℳ
bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des
Kindes, b. der Hälfte des Schulgeldes und der Leichen⸗ kosten, wenn das Kind innerhalb der Ver⸗ sorgungsfrist sterben sollte, und c. der Kosten des Rechtsstreites zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig volr⸗ streckbar zu erklären.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites wird der Beklagte hiemit in die öffentliche Sitzung des kgl. Amtsgerichts Vohenstrauß vom Montag . Dezember 1889, Vormittags 9 Uhr geladen.
Vohenstrauß, am 26. Oktober 1889. 8
Der kgl. “ 8 . eith.
10778’ Oeffentliche Ladung. In der Prozeßsache 1) des Maurers Christoph August Pfleger und 2) dessen Ehefrau Johanne Caroline, geborene Dittmann, ad 2 in Heldrungen, ad 1 in unbekannter Abwesenheit lebend, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Sturm in Naum⸗ burg a. S., wider den Barbier Robert Schütze und dessen Ehefrau Auguste Ernestine Friederike, ge⸗ borene Barche, in Frankenhausen, vertreten durch den Justizrath Baumgarten in Naumburg a. S, wegen 600 ℳ, ist dem mitklagenden Ehemam Pfleger durch das am 15. November 1888 verkündete ÜUrtheil des Königlichen Landgerichts zu Naum⸗ burg a. S. — Civilkammer I. — nachstehender Eid! „Ich ꝛc. schwöre ꝛc., daß ich auf die im Grund⸗ buch von Heldrungen Band XII. Blatt 486
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Berufung bekannt gemacht. Dresden, am 28. Oktober 1889. Der Gerichtsschreiber des Königl. Sächs. Oberlandesgerichts. Henkel.
[40781] Oeffentliche Zustellung. Der Werkführer Carl Otto Wilhelm zu Gößnitz, vertreten durch Rechtsanwalt R. Gabler in Alten⸗
Abtheilung 1II. unter Nr. 2 für die beklagte Ehefrau eingetragene Hypothek von 750 ℳ bereits 600 ℳ Kapital an die beklagte Ehefrau, als sie noch unverheirathet war, abgezahlt habe.
So wahr ꝛc.“ auferlegt worden. 3 Nachdem das Urtheil rechtskräftig geworden ist und der Vertreter der Beklagten den Ehemann Pfleger zur Leistung dieses Eides geladen hat, ist Termin zur Leistung dieses Eides auf den 13. Februar 1890, Vorm. 91 Uhr, vor der
fügung vom 15. Januar 1857 und im Grundbuche
burg, klagt gegen seine Ehefrau Klara Konstanze
I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu
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