8 Erfüllung dieses Zwecks voraussichtlich hinreichenden Betrag anwachsen ollte, zur Tilgung von Reichsschulden verwendet werden soll.
Auch 8 tllich der Ergänzung der Einnahmen des Reichs durch zeitweilige Erhebung von Zuschlägen zu den Stempel⸗ und Verbrauchs⸗ abgaben behufs der Balancierung des Reichshaushalts⸗Etats in dem Fall, wenn dazu der vorgedachte Fonds nicht die Mittel bietet oder seiner Zweckbestimmung nach nicht in Anspruch zu nehmen ist, wieder⸗ holt der vorliegende Entwurf die früheren Vorschläge.
Entscheidungen des Reichsgerichts. Ein auf Kredit bestellender Kaufmann ist, nach einem
nicht ohne weiteres deshalb wegen Betrugs zu bestrafen, weil er bei der Bestellung eines größeren Waarenpostens dem Vertragsgegner seine ungünstige Vermögenslage verschwiegen und diesen da⸗ durch geschädigt hat. „Der Umstand, daß moralische Pflichten, Treue und Glauben im Handelsverkehr die Angabe der Wahrheit geboten, macht das bloße Verschweigen derselben noch nicht zur Unterdrückung von Thatsachen im Sinne des § 263 St.⸗G.⸗B. Letztere kann in ihm nur ge⸗ funden werden, wo eine Rechtspflicht in dieser Richtung besteht. Eine Rechtspflicht aber, unaufgefordert dem Vertragsgegner Mit⸗ theilung über die eigene Vermögenslage zu machen, liegt dem auf Kredit bestellenden Kaufmann h Mic um deswillen, weil er Kredit in Anspruch nimmt, nicht ob. Es kann diese Rechtspflicht deshalb auch nicht dadurch begründet werden, daß der Kredit in höherem Naß in Anspruch genommen wird. Daß aber andere Umstände dem Verschweigen den Charakter einer Unterdrückung verliehen, ist von der Bernngarß nicht dargelegt und aus der Sachlage nicht erkennbar. ..“
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Hinsichtlich der Stadtverordneten⸗Wahlen hat das Ober⸗ Verwaltungsgericht, II. Senat, durch Urtheil vom 19. September 1894 folgende bemerkenswerthe Rechtssätze ausgesprochen:
1) Die Aufstellung und Auslegung von Wählerlisten zu der Stadtverordneten⸗Versammlung ist im Gebiet der Städte⸗ ordnung vom 30. Mai 1853 Sache des Magistrats, und dieser braucht nicht ohne weiteres die von den Mitgliedern der Stadt⸗ gemeinde nicht beanstandete Liste der Stadtverordneten⸗Versammlung oder deren Kommissionen zur Prüfung vorzulegen.
2) Die Anfertigung der Wählerlisten durch einen ge⸗ eigneten Beamten unter der Kontrole des Bürgermeisters ist zuläffig. wenn das Magistrats⸗Kollegium die vorschriftsmäßige Auslegung der so festgestellten Liste bekannt macht und amtlich bescheinigt.
3) Eine über die Grenzen des Erlaubten hinausgehende Wahl⸗ agitation kann regelmäßig nur dann die Ungültigkeitserklärung der Stadtverordnetenwahlen zur Folge haben, wenn dadurch das Wahl⸗ ergebniß selbst in Frage gestellt worden ist.
4) Hat der Bürgermeister einen Stellvpertreter als Vor⸗ sitzenden des Wahlvorstands ernannt, so ist er doch befugt, die Leitung der Wahlen, unter Verdrängung des berufenen und anwesenden Stellvertreters, selbst zu übernehmen.
Bei den Wahlen zu der Stadtverordneten⸗Versammlung in PX. (Provinz 1“ wurden neun Personen gewählt, deren Wahlen sämmtlich von der Stadtverordneten⸗Versammlung von Amtswegen für ungültig erklärt wurden, und zwar aus folgenden Gründen: Die Stadtverordneten⸗Versammlung hätte nach den Wahlen den Magistrat um Aushändigung der Wählerliste behufs Prüfung durch eine Kom⸗ mission ersucht, aber der Magistrat hätte die Vorlegung der Liste ab⸗ ghrhnt. Die Wählerliste wäre nicht dem Magistrat zur Be⸗
von einem Beamten angefertigt worden. Ferner wären die Wahlen durch den Bürgermeister in unzulässiger Weise beeinflußt der Bürgermeister die von ihm als Vor⸗ sitzende des Wahlvorstands ernannten Vertreter, die Stadträthe Y. und Z., vom Wahltisch abtreten lassen und selbst den Vorsitz ernommen, was ebenfalls als Agitationsmittel gedient hätte, um bei einer bedeutenden Anzahl wirthschaftlich schwacher Wähler das freie Wahlrecht zu erschweren. — Der Magistrat klagte auf Auf⸗ hebung des Beschlusses der Stadtverordneten⸗Versammlung, und der Bezirksausschuß erkannte auf Gültigkeitserklärung sämmtlicher Wahlen. Auf die Berufung der Beklagten bestätigte das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht die Entscheidung des Bezirksausschusses, indem es begründend ausführte: „Das von der Stadtverordneten⸗Versammlung in Anspruch Feheaine Recht, über alle Gemeindeangelegenheiten zu beschließen, esteht nach § 35 der Städteordnung für die östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853 insoweit nicht, als diese Angelegenheiten aus⸗ schließlich dem Magistrat überwiesen sind. Die Aufstellung und Auslegung der Listen ist aber nach §§ 19, 20 a. a. O. Sache des Magistrats, und nur in dem Falle, daß Einwendungen gegen die Liste erhoben worden sind, ist hier die Stadtverordneten⸗Versammlung zu Beschlüssen berufen; auch bilden lediglich die Einwendungen dann den Gegenstand der Beschlußfassung. Ob andererseits das allgemeine Recht der Kontrole, wie es der § 37 a. a. O. der Stadtverordneten⸗ Versammlung einräumt, die Beklagte zun einem solchen Verlangen berechtigte, kann offene Frage bleiben. Denn selbst bejahenden Falls und weiter vorausgesetzt, es sei der Kläger der vollen Ausübung dieses Rechts durch Vorenthaltung der Liste ohne zulänglichen Grund hindernd entgegengetreten, ist doch darüber kaum ein Zweifel möglich, daß dadurch nicht die Wahlen — wenn sie einmal anesich gültig voll⸗ zogen waren — wieder ungültig werden konnten; es fehlt an jedem Kausalnexus zwischen dem rechtlichen Bestand des Wahlergebnisses und einer späteren Verkümmerung des Wahlprüfungsrechts, wenn man überhaupt eine solche in dem ablehnenden Verhalten des Klägers erblicken will. Was die Herstellung der Liste betrifft, so ist es durch §§ 19, 20 der Städteordnung keineswegs ausgeschlossen, daß die Anfertigung, wie hier geschehen, unter der Kontrole des Bürgermeisters durch einen geeigneten Beamten erfolgt, hier umsoweniger, als die grund⸗ legende Bürgerliste bereits durch einen Magistratsbeschluß richtig gestellt war. Im übrigen bedarf es eines näheren Eingehens auf den Modus der weiteren Erledigung des dem Magistrat obliegenden Geschäfts nicht, weil es nach dem oben mitgetheilten Sachverhalt „der Magistrat“ gewesen ist, welcher die öffentliche Auslegung der Liste der stimmfähigen Bürger für das Jahr 1893 bekannt gemacht, auch die 8bö dieser Liste in der gesetzmäßigen Zeit amtlich bescheinigt hat. — Seitens der Beklagten ist mit besonderem Nachdruck auf die Agitation hingewiesen, welche im großen und ganzen auf eine Wieder⸗ wahl des bisherigen Bürgermeisters hingewirkt haben und in wenig taktvoller Weise betrieben worden sein soll. Indeß kann eine solche allgemeine Einwirkung für sich allein nicht zu dem Ergebniß einer Ungültigkeitserklärung der Stadtverordnetenwahlen führen, selbst da nicht, wo im einzelnen Fall über die Grenze des Erlaubten hinaus dem Willen des Wählers beispielsweise durch Androhung der Arbeits⸗ und Kundschafts⸗ entziehung Zwang anzuthun versucht wurde. Eine solche Agitation ist vielmehr erst dann zu beachten, wenn im einzelnen Falle der Ver⸗ such der Beeinflussung das ö” selbst in Frage gestellt hat. Dabei würde übrigens nicht gerade ein strenger Nachweis des ursäch⸗ lichen Zusammenhangs gefordert werden, sondern die freie richterliche Ueberzeugung über den inneren Vorgang entscheiden dürfen. — Der Bürgermeister ist nach § 24 St.⸗O. der gesetzliche Wahlvorstand und kann daher von einer Stellvertretung nach seinem pflichtmäßigen Er⸗ messen auch wieder absehen. Der von seiner Stellung als Bürger⸗ meister ausgehende Einfluß ist vom Gesetz selbst nicht als ein Grund angesehen worden, um ihm die Leitung des Wahlperfahrens zu ent⸗ ziehen, da er vielmehr zum Vorsitzenden bestimmt ist.“ (II 1226.)
Die Ausfuhr⸗Menge betrug: 1894
Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 18. September 1894, 1 228 830 188 (100) kg
schlußnahme vorgelegt, sondern auf bloße Weisung des Bürgermeisters
Statistik und Volkswirthschaft.
Auswärtiger Handel des deutschen Zollgebiets.
Das Dezemberheft der vom Kaiserlichen Statistischen Amt heraus⸗ gegebenen „Monatlichen Nachweise über den auswärtigen Handel des deutschen Zollgebiets“ hat soeben die Ein⸗ und Ausfuhr des Jahres 1894 nach Mengen und nach vorläufiger Werth berechnung veröffent⸗ licht. Hiernach ergiebt sich folgendes Resultat:;
Die Einfuh FF aans in den deutschen “ betrug:
4 3
320 224 521 (100) kg 298 155 571 (100) kg, also im Jahre 1894 mehr 22 068 950 (100) . Nach Abzug der Edelmetalle beträgt die Gesammt⸗Einfuhrmenge 320 215 844 (100) kg gegen 298 147 763 (100) kg des Vorjahrs.
213 615 442 (100) kg, also im Jahre 1894 mehr 15 214 746 (100) kg.
Nach Abzug der Edelmetalle verbleiben als Gesammt⸗Ausfuhr⸗ menge 228 825 680 (100) kg gegen 213 610 221 (100) kg des Vor⸗ jahrs. 1
Der vorläufigen Werthberechnung nach ergab sich für die Ein⸗
fuhr ein Werth von: 1 1894 1893 21 4 605 755 000 ℳ 4 134 070 000 ℳ, 5
also in 1894 mehr 471 685 000 ℳ ’ Auf den CEdelmetallverkehr treffen 359 641 000 ℳ gegen 172 332 000 ℳ im Vorjahre und auf die übrigen Handelsartikel 4 246 114 000 ℳ gegen 3 961 738 000 ℳ im Vorjahre. Der Ausfuhrwerth wurde berechnet mit: 8 1894 1893
3 277 375 000 ℳ 3 244 562 000 ℳ, also in 1894 mehr 32 813 000 ℳ 8 Auf den ECEdelmetallverkehr entfallen 99 150 000
ℳ 152 604 000 ℳ im Vorjahre und auf die übrigen Handelsartikel 3 178 225 000 ℳ gegen 3 091 958 000 ℳ im Vorjahre. 1 Die Einfuhr von Getreide und landwirthschaftlichen Erzeugnissen hat sich gegen das Vorjahr um 157 728 000 ℳ und die Einfuhr von Vieh um 55 932 000 ℳ gesteigert; die Ausfuhr hat bei den Textil⸗ waaren der Tarifposition 2 (Baumwolle und Baumwollenwaaren)
gegen
um 4 143 000 ℳ, der Tarifposition 22 (Leinengarn und Leinen⸗ waaren) um 6 561 000 ℳ, der Tarisposition 30 (Seide und Seiden⸗ waaren) um 29 407 000 ℳ, der Tarifposition 41 (Wolle und Wollenwaaren) um 17 035 000 ℳ, also für die ganze Textilbranche um 57 146 000 ℳ abgenommen. 8
Gesteigert hat sich hauptsächlich die Ausfuhr von Eisenwaaren (um (15 219 000 ℳ), von Instrumenten, Maschinen und Fahrzeugen 8 14 272 000 ℳ) und von Droguerie⸗, Apotheker⸗ und Farbewaaren zum 12 112 000 ℳ).
Die Einfuhr von Getreide hat sich bei Weizen von 7 034 530 (100) kg des Vorjahrs auf 11 538 374 (100) kg, bei Roggen von 2 242 624 (100) kg auf 6 536 245 (100) kg, bei Hafer von 2429 460 (100) kg auf 4 025 503 (100) kg und bei Gerste von 8 517 404 (100) kg auf 10 974 970 (100) kg gehoben, während die Ausfuhr in⸗ folge der Einfuhrscheine bei Weizen von 2931 (100) kg des Vor⸗ jahrs auf 791 907 (100) kg, bei Roggen von 2705 (100) kg auf 497 118 (100) kg, bei Hafer von 2760 (100) kg auf 227 594 1129 Se had bei Gerste von 82 349 (100) kg auf 194 047 (100) kg gestiegen ist.
Fürsorge für die Handweber.
Im Hinblick auf die guten Erfolge, die mit dem Wanderunterricht und der Verbesserung der Webestühle bei den Hauswebern des Glatzer und Eulengebirges bisher erzielt worden sind, hat Seine Majestät der Kaiser und König zur Hebung der Lage der Handweber in den Kreisen Glatz, Neurode, Reichenbach, Waldenburg und Schweidnitz ein neues Gnadengeschenk von 45 000 ℳ bewilligt.
. Zur Arbeiterbewegung. Aus Budapest meldet „W. T. B.⸗: Gestern fand hier eine zweistündige Kundgebung von Arbeitslosen statt, welche die Straßen der Stadt durchzogen. Neunzehn Verhaftungen wurden wegen Widerstands gegen die Anordnungen der Polizei vorgenommen. In Groß⸗Beeskerck wurden aufreizende Druckschriften konfisziert und ein Hauptagitator verhaftet. In Klausenburg verbot die Polizei gestern eine Arbeiterversammlung, die das Wahlrecht der Arbeiter auf ihre Tagesordnung gesetzt haftte.
In Szegedin beschlagnahmte die Polizei, als sie Haus⸗ suchungen bei sozialistischen Agitatoren vornahm, aufreizende Druckschriftee und verhaftete drei aus Alfoeld zugereiste Agitatoren. Vor dem Rathhause verlangten etwa 50 Arbeiter die Freilassung der Verhafteten. Da die Arbeiter eine drohende Haltung annahmen, griff die Polizei ein und verhaftete drei Rädelsführer,
Literatur.
worauf die Menge sich ruhig zerstreute. Geschichte.
ff. Die Begründung des Deutschen Reichs durch Wilhelm I. Von Heinrich von Sybel. 7. Bd. München und Leipzig, R. Oldenbourg, 1894. — Wie der sechste*), so be⸗ handelt der vorliegende siebente Band des Werks einerseits den innern Ausbau des Norddeutschen Bundes und die Fortentwicklung des Ein⸗ heitsgedankens, andererseits das Verhältniß Preußens zum Auslande, insbesondere zu Frankreich. Im Innern war die erste Session des Zollparlaments (1868) ein großer Schritt vorwärts; in die Debatte über die vorgelegten Gesetzentwürfe wirthschaftlicher Natur spielten die politischen Gegensätze hinein, aber gerade dieser heiße Redekampf trug viel dazu bei, manche Vorurtheile hüben und drüben zu mindern. Die legislatorischen Resultate waren befriedigend; zwar wurden einige wichtige Regierungsanträge wie die Erhöhung der Taback⸗ steuer und des Petroleumzolls abgelehnt, aber die bedeutendsten, die Handelsverträge mit Spanien, Oesterreich und dem Kirchenstaat, wurden angenommen. Im Norddeutschen Reichstag desselben Jahres war es vor allem die Bundesschuldenklausel, die die Gegensätze auf⸗ einander platzen ließ. Die Linke und die Mittelparteien verkangten für den Reichstag das Recht, gegen die Beamten der Bundes⸗ Schuldenverwaltung strafrechtlich einschreiten zu können, was die Regierung als unmöglich bezeichnete. Bismarck, von Moltke unter⸗ stützt, entgegnete: diese Bestimmung würde den Bundeskanzler unter den Kreisrichter stellen und jede selbständige finanzielle Thätigkeit des Ministeriums, die in Zeiten der Noth, wie im letzten Kriege, unver⸗ meidlich sei, lahmlegen. Nach langen Debatten einigte man sich endlich auf einen Kompromißvorschlag Camphausen's: die Verwaltung der 1867 vom Reichstag für Marinezwecke bewilligten Anleihe sollte bis zum Erlaß eines definitiven Gesetzes der Hauptverwaltung der preußischen Staatsschulden unter Mitwirkung einer aus Reichstags⸗ und Bundesrathsmitgliedern bestehenden Kommiission übertragen werden. Hierdurch wurde endlich der Marinebau ermöglicht, der längere Zeit suspendiert worden war, da der Reichstag nur unter jener unannehmbaren Bedingung die Anleihe dazu bewilligen wollte. Frucht⸗ bar war die Session ferner auf dem Gebiet der Rechtspflege; die Schuldhaft wurde abgeschafft, die Rechtsverhältnisse der von Schulze⸗ . begründeten Genossenschaften geordnet und die Gewerbefrei⸗ heit durch Beseitigung des Zunftzwangs angebahnt. Späterhin wurde ein einheitliches Strafgesetz für den Bund entworfen, in dem Bis⸗ marck, entgegen dem Verlangen der Linken, die Beibehaltung der Todesstrafe durchsetzte. In der Pflege des nationalen Einheitsstrebens
war die Regierung wie früher bemüht, jede schädliche U vermeiden. So stellte einst Lasker an Fanskeeedestangan
frage, warum er dem Wunsche Badens, in den Nordbund
“
aufgenommen zu werden, nicht stattgebe. Bismarck erwidert Hauptsache sei die militärische Verbindung mit Baden
*) S. d. Besprechung in Nr. 300, 1894, d. Bl.
gsfalle, und hierfür sei gesorgt; im übrigen könne Baden außerhalb des Bundes im Süden besser als Pionier der deutschen Einheit wirken, denn als Bundesglied.
Der interessanteste Theil, des Buches ist ohne Zweifel die Ge⸗ schichte der auswärtigen Politik und der Entstehung des Krieges von 1870. Ein großer Raum ist den Verhältnissen in Frankreich ge⸗ widmet. Wie bereits im sechsten Band dargelegt, war Napoleon's Stellung sehr prekär geworden; mit den Mißerfolgen nach außen eine starke chauvinistisch⸗ ankidvnaftische
im Krie⸗
hatte si im Innern ’e geltend gemacht. Freilich war keineswegs die ganze Nation kriegslustig gesinnt; die Mehrheit der Bätge
und Bauern war ohne Frage für den Frieden und die haltung der Dynastie, aber die rührige Minorität vertrat entschieden aggressive Tendenzen, denen überdies ein Theil der Mat des Kaisers zugethan war. Napoleon, der ohne kriegerische Neigungen war, suchte auf diplomatischem Wege Erfolge, aber vergeblich: alle seine Aktionen, insbesondere sein Versuch eines Dreibundes zwischen Frankreich, Oesterreich und Italien mit antipreußischer Spitze und ein Eisenbahn⸗ und Handelsvertrag mit Belgien, der das Nachbar⸗ land unter französischen Einfluß bringen sollte, mißlangen, zum theil sogar nicht ohne neue Demüthigung. Desto eifriger suchte der Kaiser seinen Thron durch innere Reformen zu befestigen: er umgab sich mit verantwortlichen Ministern, führte die Preßfreiheit ein und berief end⸗ lich den deutschfreundlichen liberalen Deputirten Ollivier an die Spitze der Regierung in der Hoffnung, so seine Dynastie populär machen und alle kriegerischen Verwickelungen vermeiden zu können. In der That schien im Sommer 1870 jede Gefahr eines nahen Krieges beseitigt zu sein, zumal da eine heftige Erkrankung Napoleon's alle plötzli Entschlüsse der Pariser Regierung unmöglich zu machen schien. Wie bekannt, war es die Kandidatur Hohenzollern, die Kriegsfeuer entzündete. Ausführlich erzählt der Herr Verfasser, dem Prinzen Leopold von Hohenzollern seit dem Jahre 1868 spanische Krone wiederholt angeboten worden war, aber von i jedesmal abgelehnt wurde. Der König von Preußen, den Prinz als Familienhaupt jedesmal davon in Kenntniß sch eentlich
billigte seinen Entschluß stets; Bismarck hatte geleg einige politische Gründe für die Annahme geltend ge⸗ macht. Nun kam im Jahre 1870 ein neues Anerbieten von
Spanien an den Prinzen, und diesmal nahm er die Krone an, ohne vorher dem König, der ihm übrigens nach Hohenzollern'schem Familien⸗ recht die Annahme weder befehlen noch verbieten konnte, Mittzeilung semacht zu haben. Welche Gründe ihn zu seinem verändentn En⸗ schluß bestimmt haben, ist unbekannt; als er aber bekannt wotze g die Ueberraschung allgemein. In Frankreich, wo Regierung ung Pelk die spanische Thronfrage stets mit großer Aufmerksamkeit verfolgt ad namentlich die Kandidatur Hohenzollern mißgünstig betrachtet bate war man empört; man erblickte in dem Heimfall des spanishe Throns an einen preußischen Prinzen eine Verletzung der Interessen Fran reichs, das so auf beiden Seiten von der Dynastie Hohenzollern eing schlossen sei. Man war fest überzeugt, daß alle vorhergegangenen I lehnungen nur Schein gewesen seien und der Ausgang der An⸗ 27bg auf eine Intrigue Bismarck'’s zurückzuführen sei⸗ In diesem Glauben blieben die französischen Minister auch, als ihrem Botschafter Benedetti in Berlin erklärt wurde, die letzte Aufforderung des Prinzen Leopold und seine Zusage seien ohne Vorwissen der preu⸗ Fischen Regierung geschehen, ja der König sei selbst über den Entschluß efremdet gewesen. Die weitere Entwicklung der Dinge ist bekannt. Man befestigte sich in Paris immer mehr in der Anschauung, daß Frankreichs Ehre durch Preußen bloßgestellt sei und eine entscheidende Geuugthuung gefordert werden müsse: eine Auffassung, die schließlich nach dem freiwilligen Rücktritt des Prinzen in der Doppelforderung an König Wilhelm, die Wiederholung der Kandidatur für immer zu verbieten und einen öffentlichen Entschuldigungsbrief an Napoleon zu schreiben, ihren Ausdruck fand. Die Forderung wurde auf die bekannte Weise vom König in Ems zurückgewiesen und, wie Herr von Sybel vortrefflich auseinandersetzt, auf des Königs Befehl Forderung und Ablehnun veröffentlicht. Diese sogenannte „Emser Depesche“ hatte in Frankreich und Deutschland ungeheure Wirkung; dort sah man darin eine neue Verletzung der französischen Ehre, hier war man empört über die Zumuthungen an den König und forderte eklatante Sühne für diese Beleidigung des Staatsober⸗
haupts. Eine friedliche Beilegung des Streits war jetzt nicht mehr mö lich, und wenige Tage darauf erfolgte die formelle Kriegs⸗ erklärung.
Der Herr Verfasser schildert dieses diplomatische Vorspiel des großen kriegerischen Dramas aufs eingehendste; von Tag zu Tag, ja von Stunde zu Stunde beschreibt er die Entwicklung der Dinge, wobei er naturgemäß am längsten bei der Darstellung der Pariser Ereignisse verweilen muß, da dort die Scenen fortwährend wechselten. Sehr scharf charakterisiert er die Pariser Machthaber: Der Minister des Auswärtigen, der Herzog von Grammont ist ein eigensinniger, beschränkter Kopf, befangen in narionaler und religiöser Abneigung gegen Preußen, ein persönlicher Feind Bismarck's; kriegslustig und überzeugt von der Un⸗ besiegbarkeit Frankreichs, thut er alles, um den Bruch herbeizuführen, wobei er weder brutale Beleidigungen des Gegners noch die Täuschung seines Kaisers und der übrigen Regierungsmitglieder scheut; Napoleon schwankt rathlos hin und her, bald fügt er sich widerwillig seinem kriegerischen Minister, bald widerspricht er ihm oder sucht heimlich seine Pläne zu durchkreuzen — stets ohne Einfluß; kurz er ist ein geistig völlig gebrochener Mann, der das dem Fürsten Bismarck zugeschriebene Wort, er sei stets „eine große verkannte Unfähigkeit“ gewesen, für die lette Zeit seiner Regierung voll bestätigt. Auf der anderen Seite dagegen stehen König und Minister vereint in ihrer Politik: strenge Defensive und Achtung vor fremden Rechten, aber unbedingte Wahrung der eigenen Würde und Abweisung aller unberechtigten Ansprüche; maßvoll in den Formen, stets entschieden in der Sache.
Handel und Gewerbe.
Vor nachstehend aufgeführten Amsterdamer Firmen wird seitens der dortigen Polizeibehörde gewarnt: T. Berger u. Co., . J. van der Kamp Ir., . Henri Averkamp, der sich als Zivil⸗Ingenieur und Händler in Velocipeden ausgiebt. 8 8 Kwaak u. Co., Herausgeber der Schmähschrift „Klappei“ früher „de Vlinder’. 8
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 28. d. M. gestellt 9208, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. 1 In Oberschlesien sind am 26. d. M. gestellt 2866, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht⸗ viehmarkt vom 26. Januar 1895. Auftrieb und 5 nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche na⸗ Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 3105 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) I. Qualität 120 — 128 ℳ, II. Qualität 104 — 116 ℳ, III. Qualität 88 — 96 ℳ, IV. Qualität 80 — 86 ℳ — Schweine. Auftrieb 6143 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 104 ℳ, Landschweine: a. gute 100 — 102 ℳ, b. geringere 94 — 98 ℳ, Galizier — ℳ, leichte Ungarn — ℳ bei 20 % Tara, Bakonyver 84 — 86 ℳ bei 27,5 kg Tara pro Stück. — Kälber. Auftrieb 894 Stück. (Durchschnittopreis für 1 kg.) I. Qual. 1,12 — 1,20 ℳ, II. Qual. 0,92 — 1,10 ℳ., III. Qualität 0,76 — 0,90 ℳ — Schafe. Auftrieb 7231 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,00 — 1,12 ℳ, II. Qualität 0,88 — 0,96 ℳ, III. Qualität — ℳ
Essen a. Ruhr, 28. Januar. (W. T. B.) Der Kohlen⸗ versandt ist durch Störungen in der Schiffahrt abgeschwächt. Nächste Börse am 27. Februar.
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