durch kriegsgerichtliches Urtheil degradiert und nach Mossul ver⸗ bannt. Der frühere Militärattaché bei der Botschaft in St. Peters⸗ burg Major Aziz Bey wurde inkriegsgerichtliche LT“ ge⸗ ogen. Zahlreiche Türken, darunter höhere Beamte, sind unter 8 Beschuldigung, einem geheimen Comité anzugehören, ver⸗ haftet und ins Exil geschickt worden.
Die Dragomane der Interventionsmächte er⸗ neuerten gestern ihre bei der Pforte in der vorigen Woche gestellten Anfragen bezüglich des Wechsels im Präsidium der Kontrol⸗ kommission und des Beginns der Thätigkeit dieser Kommission sowie bezüglich der Durchführung der Reformen.
Die Lage bei Zeitun ist unverändert. Nachdem die auf einem Berge stehende Kaserne von dominierenden Höhen aus bombardiert worden war und die Aufständischen sich zurück⸗ gezogen hatten, erfolgte seitens der Türken die Besetzung der Kaserne. Die unterhalb des Kasernenberges terrassenförmig an⸗ gelegte Stadt bietet zahlreiche günstige Vertheidigungsabschnitte, deren Einnahme schwierig ist und schwere Kämpfe erfordern dürfte. Gerüchtweise verlautet, daß die Aufstellung der Ge⸗ schütze bei der Kaserne durchgeführt sei, wodurch die abschnitts⸗ weise Einnahme der Stadt erleichtert werde. Den Auf⸗ ständischen stehen die nördlichen Rückzugswege nach Goekßuen und Albistan offen.
Die „Kölnische Zeitung“ meldet aus Erzerum, daß die Lage in diesem Vilajet augenblicklich befriedigend sei. Die durch die herbeigerufenen Truppen erzielte vollständige Be⸗ ruhigung der Gemüther verspreche eine dauernde zu sein. In 87 Orten des Vilajets hätten die armenischen Gemeinden eine Erklärung unterzeichnet, welche die umstürzlerische Bewe⸗ gung verurtheile.
Das italienische Panzerschiff „Morosini“ ist in Kreta eingetroffen und wird demnächst nach Smyrna weitergehen.
Serbien.
An Stelle des Radikalen Risto Popowic, welcher bisher immer, auch im vorigen Jahre, im Golubatzer Wahlkreise gewählt worden war und sein Mandat niedergelegt hatte, wurde, dem „W. T. B.“ zufolge, bei der nachträglich statt⸗ sehabten Wahl in diesem Kreise der Kandidat der Fort⸗ sertebohere mit 146 von 150 Stimmen gewählt. Obgleich die radikale Partei Wahlenthaltung proklamiert hatte, waren von den gesammten Wahlmännern nur zwei nicht erschienen.
Amerika. Der Richter beim Ober⸗Tribunal der Vereinigten Staaten
mission in der Venezuela⸗Frage ernannt worden. missionen des Senats befürwortet.
der Marine⸗Minister dem einen Bericht über die werde, sechs Panzerschiffe erster Klasse zu erbauen an Stelle der beiden anzerschiffe, deren Erbauung bereits be⸗ schlossen sei. In Madrid eingetroffenen Depeschen aus Havanna
aufgefordert wird,
Brewer ist zum Mitglied der Untersuchungs⸗Kom⸗
Der Senat nahm gestern mit 30 gegen 28 Stimmen eine Resolution an, welche eine Reorganisation der Kom⸗ Dieses Votum ge⸗ stattet den Republikanern eine Kontrole über die Entscheidungen des Senats. Ebenso nahm der Senat eine Resolution an, V19
ena rage vorzulegen, ob es nöthig sein
eh. . 1X“X“ Gegenstände, unter Darlegung des Verlaufs der Berathung. Die Regierungsvorlagen sowie die Puntase zu denselben sind darin ihrem Wortlaut nach aufgenommen und die Verhandlungen über einen und denselben Gegenstand, auch wenn dieselben zu ver⸗ schiedenen Zeiten und bei verschiedenen Gelegenheiten statt⸗ gefunden haben, an einer Stelle verzeichnet. Zu der Haupt⸗ übersicht gehört ein besonderes JSeö welchem dees e “mmshesn icht der Berathungsgegenstände bei⸗
Nr. 52 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 28. De⸗ zember, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienst⸗Nachrichten. — Nichtamtliches: Die Kanalisierungsstrecke der oberen Oder. — Wieder⸗ herstellungsentwurf für die Stadtkirche in Spremberg. — Die Be⸗ wässerung von Bäumen. Nordamerikanische Eisbrech⸗Dampffähren. — Hochbauten im Großherzogthum Baden nach dem Staatshaushalt für 1896/97. — Ein neues Verfahren zur Trockenlegung von Baugruben. — Vermischtes: Louis Boissonnet⸗Stiftung. — Schinkel. Preibbewer⸗ bung des Architekten⸗Vereins in Berlin. — Wettbewerb für den Rathhausbau in Steglitz. — Wettbewerb für eine künstlerisch aus⸗ geführte farbige Geschäftskarte. — Neue Seßenfenet über die Oder in Frankfurt a. O. — Besuchsziffer der Technischen Hochschule in Braunschweig im Winterhalbjahr 1895/96. — Bücherschau.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Bestimmung des § 195 des Gerichtsverfassungsgesetzes:
Bei der Berathung und Abstimmung dürfen außer den zur Entscheidung berufenen Richtern nur die bei demselben Gerichte zu ihrer iuristischen Ausbildung beschäftigten Personen zugegen sein, soweit der Vorsitzende deren An⸗
wesenheit gestattet“ —
findet, nach einem Urtheil des III. Strafsenats, vom 21. September 1895, keine Anwendung auf Assessoren, soweit nicht durch besondere partikularrechtliche Bestimmungen eine Be⸗ schäftigung von jüngeren Assessoren bei demselben Gericht zum Zwecke der weiteren juristischen Ausbildung vorgeschrieben ist. — In einer Strafsache vor einer Königlich sächsischen Strafkammer hatte der als Gerichtsschreiber zur Führung des Protokolls verwendete Assessor . mit Genehmigung des Vorsitzenden der Berathung und Abstimmung über das zu fällende Urtheil im Berathungszimmer während der ganzen Berathung bis zum Wiedererscheinen des Gerichtshofes im öffentlichen Sitzungs⸗ saale beigewohnt, sich aber an der Berathung nicht betheiligt und nur Lernens halber zugehört. Auf die Revision des verurtheilten An⸗ geklagten hob das Reichsgericht das erste Urtheil auf, indem es aut⸗ führte: „Das Gerichtsverfassungsgesetz enthält keine Bestimmung, die irgend einen Anhalt dafür böte, daß nach der Meinung des Gesetz⸗ gebers zwischen den im juristischen Vorhereitungsdienste stehenden Hersonen und den Personen, die durch Ablegung der zweiten juristischen. Staatsprüfung die Fähigkeit zur Erlangung eines Richteramts erworben haben, noch eine Kategorie von Personen stehe, die zwar den juristischen Vorbereitungsdienst gemäß den hierüber bestehenden gesetzlichen Vorschriften beendet haben aber vor Uebertragung eines selbständigen Richteramts söangaft noch zum Zweck ihrer weiteren juristischen Ausbildung bei einem Gerichte zu beschäftigen seien. Hiervon könnte vielmehr nur da die Rede sein, wo durch besondere partikularrechtliche Bestimmung eine derartige, unächst stattfindende Beschäftigung zum Zwecke der weiteren juristischen Ausbildung vorgeschrieben worden ist. Im Königreich Sachsen sind nach dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes solche Be⸗
zufolge werden die Aufständischen auf ihrer Rückzugsbewegung von den spanischen Heeresabtheilungen verfolgt. Es haben dabei mehrere Gefechte stattgefunden, die auf beiden Seiten zahlreiche Verluste herbeiführten.
2000 Mann Verstärkungstruppen für Cuba sind
gestern in Cadix eingeschifft worden. Asien.
Missionsstation Moilim ist, nach einer Meldung aus Swatau, am Sonntag in Gegenwart des dortigen deutschen Vize⸗Konsuls enthauptet worden.
Afrika.
Aus Johannesbur (Transvaal) berichtet das „Reuter'sche Bureau“ unter dem 29. d. M,., daß die politische
Spannung fortdauere. Frauen und Kinder reisten in ver⸗ stärkter Anzahl ab; die Züge seien überfüllt. Für Getreide und Mehl würden hohe Preise gefordert. Es fänden ahlreiche Versammlungen der verschiedenen E“ lassen statt, in denen die Lage erörtert werde. n den nächsten Tagen werde die Schließung meh⸗ rerer hervorragender Minen erwartet. Eine entscheidende Bewegung seitens der „National Union“ trete noch nicht zu Tage, doch seien kriegerische Gerüchte aller Art im Umlauf. 89 der anderen Seite habe die Regierung die Burghers aufgefordert, sich für den Bedarfsfall bereit zu halten. In einer am Sonntag abgehaltenen Versammlung der „Handels⸗Vereinigung“ habe sich diese als ein Korps unter dem Namen „Town body guard“ konstituiert, um im Fall des Bedürfnisses die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, Leben und Güter in der Stadt zu scützen und Satzungen auszuarbeiten, die die Grund⸗ lage für das Vorgehen der Vereinigung bezeichnen sollten. Das Korps werde sich an Unruhen oder irgend welcher Rebellion nicht betheiligen; auch habe die Vereinigung be⸗ schlossen, die Regierung aufzufordern, ihr Waffen zu liefern. — Dem Vernehmen nach hat eine in IFebannssahigh abge⸗ haltene Versammlung von 300 Deutschen einen Ausschuß ge⸗ wählt, der einen Plan für das Verhalten während der poli⸗ tischen Kampagne entwerfen soll.
Parlamentarische Nachrichten.
1 Die von dem Bureau⸗Direktor des Hauses der Ab⸗ eordneten, Geheimen Regierungs⸗Rath Kleinschmidt Uebersichten über die Geschäfts⸗ thätigkeit des Hauses der Abgeordneten in der letzten Session sind soeben erschienen. Dieselben sind in der bisher üblichen Form und Anordnung verfaßt und zerfallen in die Redner⸗ liste, die Uebersicht über den Staatshaushalts⸗Etat und die Hauptübersicht. Die Rednerliste ergiebt den Tag, an welchem, sowie den Gegenstand, über welchen jeder einzelne Redner gesprochen hat, unter Hinweis auf die 1e Seiten der stenographischen Berichte. Die Etats⸗ übersicht macht die bezüglichen Anträge, Petitionen und Verhandlungen ersichtlich und weist bei den verschiedenen Ver⸗ waltungen sämmtliche Etatstitel mit ihren Beträgen nach. Die alphabetisch geordnete Hauptübersicht umfaßt, abgesehen von dem Staatshaushalts⸗Etat, alle zur Erörterung gelangte
Der Hauptschuldige an der Plünderung der deutschen
stimmungen nicht getroffen worden.“ (2222/95.)
— Auch ein einzelner Miterbe ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Zivilsenats, vom 3. Oktober 1895, im Gebiet des Preußischen ö’ Landrechts berechtigt, Nachlaßforde⸗ rungen zur rbschaftsmasse einzufordern und sie zu diesem Zweck zu kündigen, dadurch das Interesse der anderen Miterben nicht beeinträchtigt und die Lage des Schuldners nicht erschwert wird. „Diese Auffassung erweist sich, da sie dem nach §§ 4, 115 I 17 A.⸗L.⸗R. dem einzelnen Miterben an der Erbschaftsömäßse zustehenden Sonderrecht und dem in § 151 a. a. O. gesetzlich anerkannten Interesse der Gesammtheit der
orderungsberechtigten und des Schuldners gleichmäßigen Schutz ge⸗ währt, als gerechtfertigt und ist auch vom Reichsgericht wiederholt gebilligt worden.“ (96/95.)
insofern
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Nach § 10 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 sind ihrem Betrage nach unbestimmte oder schwankende Einnahmen nach dem Durchschnitt der drei der Veranlagung un⸗ mittelbar vorangegangenen Jahre zu berechnen. In Bezug vf diese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, VI. Senat, dur die 1ö vom 30. Mai und 19. September 1895 aus⸗ esprochen: gesp 1) Diese Vorschrift findet auch auf diejenigen Fälle Anwendung, in denen wegen des Mangels rechnungsmäßiger Unterlagen oder wegen unzureichenden Materials die Feststellung des steuerp ichtigen Ein⸗ kommens im Wege der Schätzung erfolgen muß. Die Schätzung hat sich dann grundsätzlich auf die EiJenhee auf die drei für den Durchschnitt maßgebenden Vorjahre, zu er⸗ strecken, und es darf nicht etwa das zukünftige Einkommen des Steuerjahres geschätzt werden. „Dies ergiebt auch der Wortlaut des § 10 Abs. 2, indem die Ansetzung des Einkommens nach dem muthmaßlichen Ertrag, also nach dem zukünftigen Ertrag des Steuer⸗ jahres auf den einzigen Fall beschränkt ist, daß die Einkommensquelle, deren Ertrag festgestellt werden soll, erst so kurze Zeit besteht, daß eine Ermittelung nach dem Durchschnitt ausgeschlossen erscheint.“
2) Kann be wirkliche Ertrag eines oder zweier für die Durchschnittsberechnung maßgebenden Jahre auf Grund rechnungs⸗ mäßiger Unterlagen berechnet werden, und wird er in solcher Art nachgewiesen, so sind die Veranlagungsbehörden nicht befuß für jedes der drei Jahre eine Schätzung vorzunehmen, sondern sie sind nur berechtigt, das Ergebniß desjenigen Jahres oder Zeitraums z0 schätzen, wofür der rechnungsmäßige Nachweis fehlt. Die Möglich⸗ keit der Berechnung des wirklichen Einkommens für ein oder zwei Jahre der Durchschnittsperiode schließt die SPigHe für das eine bezw. die beiden Jahre unbedingt aus, und die Schätzung muß sich in solchen Fällen immer auf den Rest der Durchschnittsperiode beschränken. Denn die Schätzung bildet stets und überall das letzte Hilfsmittel zur Feststellung des Einkommens und darf ausnahmslos nur angewandt werden, wenn und soweit das Mittel der Berechnung versagt. Ist die Berechnung, sei es hinsichtlich der Zeit oder bez. des Gegenstandes, nur theilweise möglich, so darf die Schätzung nur er⸗ gänzungsweise, zur Feststenung des an der SeFechnanc ehlenden, erfolgen, und selbst wenn die serechnung nur An altspunkte giebt, müssen diese bei der Schätzung soweit als möglich benutzt werden. Ebenso dienen die mit Hilfe der Berechnung gewonnenen Ergebnisse eines oder zweier Jahre als wesentliche Anhaltspunkte bei der Schätzung für t der Durchschnittsperiode und müssen hierbei berück⸗
“ soweit nicht sachliche Gründe eine Abweichung recht⸗
8 werden, ertigen.“ 2
3) Bei schwankendem Einkommen können die bei der vorher⸗ gehenden Veranlagung getroffenen Feststellungen far die beiden ersten Jahre der Durchschnittsperiode, falls nicht besondere Gründe eine Abweichung rechtfertigen, beibehalten werden, sodaß für die neue Veranlagung nur noch das Ergebniß des letzten Jahres zu ermitteln
bleibt. Ob die Feststellungen für die beiden früheren Vorjahre 8. wirkliche Berechnung oder durch Schätzung herbeigeführt sind, ist unerheblich. (VI A 555 und vchabung h T
4
Statistik und Volkswirthschaft. 22
8. 889 Hopfenbau in Preußen 1894.
Stat. Korr.) Der Anbau des Hopfens ist in Preußen räumli sehr beschränkt; er wird überwiegend 8 Lns ist in Pgr en aamdich von denen ersteres 1894 von dem Gesammtertrage von 1 875 500 kg 42,1, letzteres 36,9 v. H. erntete. Die Antheile der Provinzen Hessen⸗ Nassau, Hohenzollern, Ostpreußen, Hannover und Brandenburg schwankten zwischen 5,9 bis 1,4 v. H., die der Provinzen Rheinland, Westpreußen und Pommern zwischen 0,7 und 0,5 v. H., während
der Hopfen in den übrigen Provinzen in kaum nennens⸗ werthem Umfang angebaut wurde. 9 der überwiegenden Anzahl der Erhebungsbezirke wird diese Handelspflanze nur
in Hnfang angepflanzt, da für 290 derselben nur eine mit Hopfen bestellte Fläche von einem Hektar und darunter, für 270 von über einem bis fünf Hektar, sür 59 von über fünf bis zehn Hektar, für 37 von über zehn bis wansig Hektar, für 12 von über zwanzig bis dreißig Hektar, für 4 von über drei ig bis vierzig Hektar, für 3 von über vierzig bis fünfzig Hektar und für 8 von über fünfzig Hektar nachgewiesen wird.
Die nachstehende Zusammenstellung giebt eine Uebersicht, wie sich der Anbau des Hopfens im Ber chtsjahr auf die einzelnen Provinzen
vertheilte. Es betrug die mit Hopfen der Ernteertrag 1“ bebaute vom überhaupt Fläche Hektar erhaup Hundert⸗ Hundert⸗ 9 81* ne 1 n na gesammten g des Ge⸗ den Provinzen Hopfen⸗ sammt⸗ baues 8Se. Ostpreußen. 254,5 8,4 2,97 756 4, Westpreußen 21,0 0,7 4,33 91 0,5 Brandenburg . 49,4 1,6 5,49 271 1,4 ommern . 12,5 0,4 6,88 86 0,5 osen. 1 533,6 50,5 4,52 6 927 36,9 lesien 0,3 0,01 3,33 1 0,01 Sachsen. — 743,4 24,5 10,63 7 905 42,1 Schleswig⸗Holstein . 0,6 0,02 3,33 2 0,0 Hannover . . 2 139,3 4,6 4,72 657 3,5 Hessen⸗Nassau. 125,9 4,1 8,72 1 098 5,91 Rheinland. 26,6 0,9 5,26 140 0,7 Hohenzollern . 129,8 4,3 6,33 821 4,4 im Staat. 100 6,18 18 755 100.
3 036,9
Konsumtionsverhältnisse in Berlin. Nach dem 187 im Verlag von P. Stankiewicz in Berlin er⸗ seneaenee im Auftrage des Magistrats von Hesh Dr. R. Böckh SEgeth „Statistischen Jahrbuch der Stadt Berlin“ für das Jahr 1893 hat während des Berichtsjahres in Berlin nicht nur die Konsummenge im Ganzen zugenommen, sondern auch der Konsum auf den Kopf der Bevölkerung. Der leischverbrauch stellte sich im Jahre 1893 nach den Berech 1 an der Hand der „Statistik der Güter⸗ bewegung auf deutschen Eisenbahnen“ und des Verwaltungsberichte des hiesigen Schlacht⸗ und Viehhofs in Berlin sammt 8 km⸗Umkreis auf 141 157 462 kg; das bedeutet bei einem — vom Verfasser angenommenen — mittleren Bevölkerungsstande des Jahres 1893 von 1 671 268 Personen in Berlin und etwa 375 240 im 8 km⸗Umkreis einen durchschnittlichen Fleischkonsum in dem aanzen Gebiete von ca. 69 kg pro Kopf gegen 68,66 kg im ahre 1890. In Wirklichkeit entfällt für das Jahr 1893 auf den Kopf der Bevölkerung eine noch wesentlich größere Mange kon⸗ sumierten Fleisches, da der (aus der foe gscbesebemen Bevölkerung be⸗ rechnete) mittlere Bevölkerungsstand des Berichtsjahres in obiger Zahl⸗ zu hoch angegeben worden ist, denn es betrug die ortsanwesende Be⸗ E1“ am 2. Dezember 1895, also zwei Jahre später, nach dem vorläufigen Ergebniß der letzten Volkszählung nur ca. 1 676 000 Personen. Für die Berechnung des Konsums an anderen Nah⸗ rungsmitteln sind die Grundlagen feanfce unsicher es liegen fast Eise
nur Angaben über Aus⸗ und Einfuhr auf den nbahnen und auf den Wasserstraßen vor, während jedenfalls eine gewisse Menge von Fae s⸗ und Genußmitteln alljährlich per Achse oder sonstwie im Kleinverkehr nach Berlin kommt, die sich der statistischen Erfassung entzieht. Trotz dieses Mangels, der jeder⸗ Feoefemt rdösticgeg mehr oder minder anhaftet, sei die bezügliche Vergleichung mit früheren Jahren ihrer Bedeutsamkeit wegen nicht unterlassen. Soweit der Verkehr erfaßbar war, konsumierte die mittlere fortgeschriebene Be⸗ völkerung Berlins (wieder zu 1 671 268 Personen angenommen) im Jahre 1893 pro Kopf an Fischen 17,23 kg (gegen 16,52 kg in 1892 und 14,42 kg in 1888), an Kartoffeln 78,35 kg (gegen 75,08 kg im Vorjahre und 61,94 kg in 1890), an Obst und Gemüse 11,35 kg sgegen 32,77 kg im Vorjahre und 32,61 kg in 1890), an Wein 1 Eg. gegen 8,43 kg in 599 an Kaffee, Thee, 72
Kakao kg (gegen 3,57 kg in 1890), an Bier 186,57 1 (gegen 190,52 1 im Vorjahre, 189,96 1 in 1891, 183,01 1 in 1886 und 17v-178 in 1889), an Spiritus, Branntwein, Essig 17,85 kg (gegen 14,52 kg im Vorjahre, 10,88 kg in 1890 und
8,00 kg in 1889), an d Feeene 35,51 kg (gegen 34,93 kg im
vrsb an Torf, Holzkohle 6,59 kg (gegen 6,95 kg im Voriahre), an teinkohle, Koks, Braunkohle 1445,70 kg (gegen 1411,23 kg im Vorjahre, 1372,99 kg in 1890 und 1203,29 kg in 1884). Wie sehr der Konsum der großen Massen — und 8. ist bei den genannten Verbrauchsartikeln natürlich der va eg lende — von der wirth⸗
schaftlichen Lage einerseits und von der Preisgestaltung andererseits abhängig ist, geht aus einer Vergleichung dieser Konsumtions⸗ bewegung mit der Bewegung der Preise und derjenigen der wirth⸗ sehfelte Konjunkturen hervor. So läuft, um nur eins anzuführen, em Anschwellen der Konsumtion von 1892 auf 1893 ein starker Preisfall parallel. Erwähnt sei noch, daß die Berliner Bevölkerung 1893 pro Kopf ferner konsumierte 13,40 kg Salz, 20,84 kg Zucker, Syrup, 0,78 kg Rohtaback und 2,06 kg Reis.
Invaliditäts⸗ und Alters⸗Versicherung.
Am 28. November 1895, Vormittags 11 Uhr, trat der Aus⸗ schuß der Invaliditäts⸗ und Alters⸗Versicherungsanstalt Posen im Saale des Provinzial⸗Ständehauses zu Posen zu einer Sitzung zusammen, welche von dem Vorsitzenden des Vorstandes der Versicherungsanstalt, Landeshauptmann Dr. von Dziembowski, eröffnet wurde. Nachdem der bisherige Begsis des Ausschusses, Landratha. D. und Rittergutsbesitzer von Dziembowski⸗Schloß Meseritz, von der Versammlung per Acclamation wiedergewählt worden war, übernahm dieser die Leitung der Verhandlungen. Es wurden ferner durch Acclamation wieder⸗ bezw. neugewählt: zum Stellvertreter des Vor⸗ Rittergutsbesitzer Graf von Schlieffen⸗Wioska, zu nicht seamteten Mitgliedern des Vorstands ittergutsbesitzer und Landes⸗Oekonomie⸗Rath Müller⸗Gurzno und Buchhalter von Dandelski⸗Posen, zu deren Ersatzmännern Rittergutsbesitzer von Treskow⸗Radojewo, Zuckerfabrik⸗Direktor Riepenhausen⸗ Wierzchoslawitz, Buchhalter Mühle⸗Samter und Buchhalter Groß⸗ mann⸗Bromberg; zu Mitgliedern der Rechnungs⸗Prüfungskommission Gutsbesitzer Bidault⸗Kustodya, Buchhalter Mühle⸗Samter, Zucker⸗ fabrik⸗Direktor Riepenhausen⸗Wierzchoslawitz; zu deren Ersatzmännern Rittergutsbesitzer von Treskow⸗Radojewo, Gutsbesitzer von Miczkowski⸗ Bobrownik, Buchhalter Großmann⸗Bromberg, Förster Handke⸗
Daleschin Rittergutsbesitzer Hinsch⸗Lachmierowitz, Ritter⸗ gutsbe ter Tiedemann⸗Slaboszewo. Hierauf wurde 82 Etat des