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Berlin, Dienstag, den 1. Juli 1902.
1 8 1 .“ 8 6 Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post und Telegraphie nebst Porto⸗
Das Postblatt erscheint vierteljührlich, in der Regel Vorausbezahlung von 40 Pf.
i Königlich Preußischen Stants⸗A
Eingetretene Neuerungen sind in Sehrägschrift gedruckt. 1) Die Frist fur den Umatauseh der bis Ende März d. J. 1 — Postavwerthzeichen ist bis Ende Dezember 1902 ver- t wor 2) Nach „Britisch-Ostafrita, Zanzibar, Portugiesisch- Ostafrika, Natal, der Cap-Kolonie, Madagascar, Aden ferner nach Havana und Cienfuegos auf Cuba ist eine neue billige Pestfracht- stüekbeförderung eingerichtet worden. — Nach können Post- paeckete umd Postfrachtstücke auf dem Wege über Tvriest befördert werden. — Im VFerkehre mit Montenegro sind auf Packeten Nach- nahmen bis 800 ℳ zulässig. 3) Im Verkehre mit Samoa ist der Meistbetrag der auf ein- geschriebenen Briefsendungen und auf Postpacketen zulässigen Nach-
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VBorhemerkungen fur den Verkehr des Weltpostvereins: AE a. Mustersendungen und andere Gegen⸗ stände, die fün die sesahren mit sich bringen oder be⸗ schmuzen oder verderben können; d. explodirbare, leicht entzundliche od.
esährliche Stoffe; lebende od. todie Thiere u. Insekten.
von abfärbenden Bienen, getrockneten od. konservirten geden d. Postanst. Aus kunft.
in gewöhnliche oder eingeschriebene Briefpostsendungen ein⸗
Ferner ist verboten, 9 — : a. im Umlaufe besindliche Münzenz b. zollpflichtige ar e. Gold⸗ od. Silbersachen, Edelsteine, Schmucksachen u. andere kosthare
Einlegen od. g derselben durch Gesetzgebung der hetr. in. Absender hat sich unter eigener zu unter⸗ richten, ob die zu versendenden Gegenstände mit der Briespost in die betr. Länder ein⸗ geführt werden dürfen.
2) Postkarten. Einfache mit Antw. 8 stkarten vxüöäEEEEEE 5⸗ 9 Prucksachen, Waarenproben und Geschäftspapieren darf weder ein
Gegenstände, wenn das Lünder t
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nahme und der Meistbetrag der Postanweisungen von 400 ℳ auf 800 ℳ erhöht.
4) Bei Briefsendungen nach Frankreich mit Algerien und Monaco ist das Verlangen der Eilbes zugelassen.
5) In Amoy, Canton und Weihsien (China) sind deutsche Post- anstalten in Wirksamkeit getreten. Sie nehmen am Briespost-, Zeitungs-, Postanweisungs- und Packetdienst Theil, Werthongalse ist nur bei Briefen, Kästs und Packeten nach Weihsien zugelassen.
6) Eine Ersatzpflicht für L...e. übernehmen zur Zeit noch nicht die Vereinigten Staaten von Amerila (einschl. Insel Guam, Hawai, Philippinen⸗Inseln, Porto Rico), Argentinien, Brafilien, Cuba, von den britisch⸗australischen Kolonien: Südaustralien, Westaustralien und Tasmanien; Canada, die Cap⸗Kolonie, Ecuador, Guatemala,
A. Briessendungen.
- werden, die die Eigenschaft eigentlicher und persönlicher Korrespondenz hat. “ daß der Inhalt leicht geprüft werden kann. Waarenproben beinen swerth haben u. keine anderen handschriftl. Bermerke tragen, als Namen od. Firma des Absenders, Adresse des Empfängers, Fabrik⸗ od. Handelszeichen, Nummern, Preise u. Angahen bzgl. des Ge⸗ wichts, des Maßes, der Ausdeynung, der Menge, der Herkunft u. der Natur der Waare. in u. Geschäftspapiere, die an einer der Seiten eine Ausdehnung von mehr als 45 cm haben, od. nicht mindestens theilweise frankirt sind, werden nicht befördert. Drucksachen in Rollenform, deren Durchmesser 10 cm u. deren ge 75 cm nicht übersteigt, sind Waarenproben dürfen 90 cm Länge, 20 cm Breite u. 10 cm Höhe, in Kolle em Länge u. 15 cm nicht überschreiten. — Verkehre mit Oesterreich⸗Ungarn nebst Liechtenstein u. sind schäftspapiere als Brief od. Packet zu versenden. 4) Einschreibsendungen. Briessendungen aller Art (Briefe,
sachen, Waarenproben, Geschäftspapiere) können unter Einschreibung abgesandt werden. Bei allen Einschreibsendungen kann Absender Bescheinigung über Zustellung der Sendung an den Empfänger — Rückschein — verlangen. Im Vereinsverkehre besteht für Einschreihsendungen allg. Frankirungszwang. Im inneren Berkehre Deutsch⸗
Tarif für gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen.
deXr e.aenh Inland. Deutsche Schutzgebiete. *) ö.eeene Ausland.t†) Oegenfeab. 1. Port⸗ 1. Porto vorto . vorbo Vorto Gewichtsstuße. frank. unfr.] Gewichtsstufe. frank. unfr.] GCewichtsstusfe. frank, unfr.] Gewichtsstufe. frank unfr. Gewichtsstufe. frank unfr. üükn e. Pe Pi. B. vf. 2ü. Ti. Pt. 8i 20 . ¶h10 20] bis 20 . 10 20] bns 20, . 10 20 en. is 20 g is 20 g g 8 Briecfe .... bis 220 5 10 8b. 20 —20 82 20 30 a5. 0—290 2 20 30 sab. —o0 2 20 30 e Pöias Sei 20] 40 ohne Meistgewicht) einfache 2 7lanfache 5 10 einfache 5 10 einfache 5 10 10 20 Postkarten...mit Antwort 4 — mit Antwort 10 — mit Ankwort 10 — mit Antwort 10 — eon 0 2 2n n bis 50 3 b 8 80,1be, 8 8 8. eoe . *9 89—1c9e 3 S. a 80 0169, 8 1 r 50, ⸗ 5 8 Drucksachen.. 199 —28089 5 [8 s⸗109 —2808 10 18 ‧„109 —2008 10 8 ‧100 2508 10 „7asunn — 90 —3908 10 ⸗0—200 8 20 8 ⸗280—800e, v280 —5b008 20 8 Meitgenichte [* 500g — Ikg 15 2. 500 -1 kg 30 ⁵ “ 302 :3008-—IXg 30 s ⁸ ven kg) 2 s S8 S sS sfir je 50 ( 5 Waaren⸗ bis 250 g 5 1S bis 250 10 [=S bis 250 10 [S bis 250 10 (bis um nm. S proger .. .. 18. 250 — 90c 10 ⁸ eb. 250—380s 20 8 ab.250—9502 20 * ab. 250 — 3502 20 Meisigewichte 78 8 E 5 5 von 350 g) 10 5 & 4 8q . 500g — 12- 2 30 1-2 x 860 ⁸ von 8 “ Drucksach. u. Waarenprob. 4.,— zul. Taxre wie b. Waarenprob. — *, 228 Sssar.
Vorbemerkungen. Der Betrag der Nachnahme ist aus Schrift deutlich niadergeschrieben sein.
f der Adreßseite Im Vereinzverkehre wird der eingezogene B.
Tarif für eingeschriebene Briessendungen mit Nachnahme. (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waarenproben, Geschäftspapiere.) ite der Sendung in der Regel in der Währung des
Bestimmungslandes in Ziffern und in Buchstaben anzugeben. Unmittelbar trag nach Abzug der tarifmäßigen Postanweisungsgebühr u. der Einziehungsgebühr von 10 Pf. dem Absender durch Postanweisung
Natal, Oranje⸗Freistaat, Süd⸗Rhodesia (einschl. Betschuanaland [Schaßeediet Paraguay. 1
7) Im Verkehre mit überseeischen Ländern wird empfohlen, die abzusendenden Packete möglichst so einzurichten, daß sie als Post⸗ packete befördert werden können (vgl. Seite 3, E. II.). Packete, welche den hezüglichen Anforderungen nicht entsprechen und deshalb der fremden Postverwaltung nicht überliefert werden dürfen, werden nur innerhalb 2— durch die Post befördert und dann (in Bremen oder 5 in der Regel einer Speditionsfirma übergeben; die Beförderung solcher Packete (Postfrachtstücke) verursacht höhere Ge⸗ bühren, mancherlei Nebenkosten, Verzögerungen und Umständlichkeiten. Die Verpackung der Packete nach überseeischen Ländern muß b sonders haltbar sein.
8 8 8* 8 7. . lands u. im Verkehre Deutschlands mit den deutschen Schutgebieten und mit Oesterreich⸗ Ungarn nebst Liechtenstein u. Bosnien⸗Herze sind auch unfrank. Einschreib⸗Briese u. „Postkarten zulässig, doch müssen Einsch ggen gegen Rückschein stets frantirt werden.
5) Leitung der —— Fuür die Wahl des Beförderungsweges ist bei Sendungen nach Überseeischen im Allg. die Bestimmung des Absenders maß⸗ gebend. Ist in der Aufschrift der Sendungen Beförderungsweg vom Absender nicht an⸗ gegeben, so erfolgt Leitung nach den für d. Postanst. dieserhald bestehenden Vorschriften. ) Schiffsbriefe. Sollen Briefe u. s. w. auf Wunsch des Absenders mit Schiffs⸗ glegenheiten, die zur regelmäßigen Postbeförderung nicht dienen, befördert werden. so bat der Absender auf der Aufschrift den Vermerk: „Schiffsbrief“ (bei Versendung über britische Häfen „Private Ship“) niederzuschreiben, sowie den Abgangshafen u. er⸗ forderlichenfalls das Schiff zu bezeichnen. Leitung der Schifssbriefe bleiben die Angahen des Absenders allein maßgebend. — müssen frankirt sein. (Taxe wie bei Beförderung mit regelmäßigen Postdampfern.) Die über Bremen od. Hamburg mittelst Reichs⸗Posthampfer zu b briefe können unter Einschreihung versandt werden (Einschreibgebü
*) Die Nachbarorte, auf welche der Geltungsbereich der Ortstaxe ausgedehnt worden ist, sind aus dem Postbericht im Schalterraum d. Postanst. zu ersehen.
**) Dtsch.⸗Neu⸗Guinea, Dtsch.⸗Ostafrika, Dtsch.⸗Südwestafrika, Kamerun, Karolinen, Marianen, Palau⸗Inseln, Kiautschou seinschl. dtsch. P.⸗A. in Kaumi u. Kiautschou ( 61 Marshall⸗Ins., Samoa, Togo.
***) Sendungen nach d. Sandschak Novibazar unterliegen den Taxen des Weltpostvereins.
) Gegenüber Belgien, Dänemark, den Niederlanden u. d. Schweiz im Grenzbezirk (30 km) ermäßigte Taxe für Briefe, und zwar für frank. Briefe 10 Pf. f. je 15 g (im Verkehre m. d. Schweiz f. je 20 g), für unfrank. Briefe 20 Pf. f. je 15 g (im Verkehre m. d. Schweiz f. je 20 g), mit Dänemark ferner Mindesttaxe f. Geschäftspap. 10 Pf.
Einschreibgebühr allgemein 20 Pf. Rückscheingebühr all⸗ Eren 20 Pf. (Rückscheine n. d. Vereinsausland, ausgenommen
Zhina, nicht tulässtg) Eilbestellung zugelassen:
1) nach d. Orts⸗ und Landbestellbez. d. Aufgabe⸗Postorts bei gewöhnl. Briefsendungen Gebühr nach d. Ortsbestellbez. 25 Pf., nach d. Landbestellbez. die wirklich. Botenkosten, mindest. 25 Pf.),
2) nach anderen Orten in Deutschland bei gewöhnl. u. eingeschr. [Gebühr * Peftorten Pf., nach Orten ohne Postanst. bei Vorausbezahlun f.]), 1
3) nach Oesterreich⸗Ungarn m. Liechtenstein allgemein S 25 Pf. muß vorausbezahlt werden; für Send. nach d. Land⸗
estellbezirke wird Ergänzungsgebühr eingezog⸗], nach Bosnien⸗ Herzegowina nur n. 1215 Gebühr 25 Pf. stets 8
4) nach: Belgien, Dänemark (nur nach Postorten u. mit Ausschl. von Island, Faröer, Grönland), Frankreich mit Algerien u. Monaco, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Fe. aal, Schweden (nur nach Postorten), Schweiz, Serbien u. einer
nzahl außereurop. Länder. [Gebühr 25 Pf. stets vorauszuzahlen; nach Orten ShePesn (soweit zul.) werden d. üblichen Eilbestellgebühren, unter Anrechnung d. vorausgezahlten 25 Pf., vom Empf. erhoben.]
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Bestimmungsland. 4. eS s — Bemerkungen. Bestimmungsland. eKen. 2* 82 Bemerkungen Bestimmungsland. einer Nach⸗] gers. 2 Bemerkungen. nahme. gebühr. nahme. nahme. gebühr.
T land (Reichs⸗ 20 Pf. Frankreich mitAlgerien,
8 siet, Bayern u. F*☛ᷣ. Mmnaco ...... 1000 Fr.
8). N 8900 Mark 1 nns 12, —— 1000 S Tripolis Afr.: AEEE EI“; o . er Peere,-—eeee Sacrvenige), bepangen 1u1. 2 mI —.öö. Japan (mit Formosa) 400 Pen. /. 2.,2.18—.E Tripolis (Afr.)lital Pä.]] 1000 Fr. † 8 u. Tripolis. 2ch. gSergsedee.: 58q IFerharee; 8e & Korea (japan. Pa.) 400 Pen. Eg üaaüeüeE‿ 1000 Fr.] 8 Zu Türkei n. d⸗ 88 Fer. 1.n96..] Luxgemburg 800 Mark 8 5 7vö S8 Dem Sn 8
2 1 . Ort. 87 e Häautschon einschl. dt. ʒ Eöee dertMarocco (disch. Pa). 800 Mark h 8 3e eertig.ncan a. Constantinopel F F 1 — Befter⸗ Pa. Kaumi, Kiautschou ꝙ,4 Hostanw. angeno 8r* Emschreibbriefe mit Smyrna (dtsch. Pa.) 5818 wichisches Pofü⸗ (Stadt), Samsa, Togo 800 Mark 1, 5 3 s[w. Uamen, Miederlande .... 500 Guld. [1 5 5 aich umfrankrt— b. Beirut, Jaffa, Je⸗ I8' ne Fe.
b. Dish⸗Neu⸗Guinea. 4020 Mark 8 5 8 .. 82 — 5 Zu Korea: rusalem ; er. 9 2 de posto autri- 8 ad, Tenan. QNorwegen 720 Kron. 8n 8 25 Dre. c. Salonich (österr. 3 AeAch te, oba. 8* aitwan, Oesterreich⸗Ungarn: 8 gagablanca. Fes, ga⸗ anft.). ‚Eirria) 68 roar 180 peee 82 V 8 Tientfin, a. ev, mit 2 rache, Marrakesch, — Scac⸗ 8 2 — — ethsien. . .„ „ . „ Portugal mit Madeira ee 100 Wee