1908 / 101 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Apr 1908 18:00:01 GMT) scan diff

7 S, cristlichen Gewerkschaften hat dem Landesauzschuß schon vorgelegen. Da sind Seneabchh die politischen Freunde des Vorredners nicht mit der gleichen Wärme, wie er hier, dafür eingetreten. Der Abg. de Wendel als einer der größten Grubenbesitzer Elsaß⸗Lothringens gehört doch zu Ihnen (zum Zentrum), sonst hätte er doch nicht in den Wahlversammlungen anführen können, daß er den päpstlichen Segen tze. Der Abg. Giesberts vergaß auch zu erwähnen, daß der Abg. Behrens, der im Vorstande der christlichen Gewerkschaften sitzt, sich durch seine Abstimmung, hier an dem Zustandekommen des § 7 des Vereinsgesetzes mitschuldig gemacht hat, trotzdem er doch ebensogut wissen mußte, daß eine so große Zahl von Italienern im reichs⸗ ländischen Grubenrevier vorhanden ist. Der Abg. Hauß, der den An⸗ trag mitunterzeichnet hat, hätte die Möglichkeit, im Landesausschuß, dessen Mitglied er ist, für die Angelegenheit einzutreten. Dem An⸗ bagge selbst werden wir netae sch zustimmen, weil er eine Verbesserung hentrumsantrages darstellt. für Elsaß⸗Lothringen, Wirklicher 388 heimer Oberregierungsrat Halley: Die Gründe, die es 86 elsaß ⸗lothringischen Regierung inopportun erscheinen ließen, 18 Sachen des Knappschaftswesens vorzugehen, sind hier mehrfa dargelegt. Ich glaube auch, meine Ertlärung in der Fhaanssüten hätte ausreichen dürfen, die Vorredner zu Sei en. 188 die reichsländische Regierung das Ihrige getan bat, um I Widerstands eines Teils der Grubenbesitzer im Sinne der 1 rag, steller vorzugehen. Die Regierung ist in der ganzen sfrag 2 sehr selbständig vorgegangen, und ich muß die Bemerkung des Abg. humne 8 sie scheine etwas darin zu suchen, hinter der preußischen Regierung herzuhinken, nachdrücklich zurückweisen. In der Kommission Habe ich auch bereits die Erklärung abgegeben, daß eine Verpflichtung der Unternehmer, den Arbeitern durch Einräumung der ““ Kraft der Statuten eine zu machen, nicht besteht. Selbst verständlich wäre es den Arbeitern zu wünschen, daß ihre Lage ver⸗ bessert würde, aber für die Regierung lag die Sache doch so, daß⸗ . ein Statut nicht ungesetzlich ist, die Bergbehörde ihm die Genehmigung nicht versagen kann. Das Statut aber, wie es aus den Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern im reichsländischen revier hervorgegangen war, enthielt irgend welche ungesetzlichen Be⸗ stimmungen nicht. 5 2 8 rens (wirtsch. Vgg.): Der Abg. Emmel hat die Entengünna. 2. öG sch. ,ocen Minetterevier nicht nenfgen verfolgt. Der Vertreter der elsässischen Regierung hat in der 85 mission erklärt, daß die Regierung die Sollvorschrift über die 8. richtung eines allgemeinen Knappschaftsvereins nicht als Mußvorschri auffassen könne, und wenn der Bundesratsvertreter hier sagt, deß e betde agiche Reaierang sm Sfegefen sihsangene amn Baben der eegangen sei, so e in die Frenßen Nach dem Gesetz soll ein Knappschaftsverein nach Anhörung der Werksbesitzer durch die Oberbergbehörde ein⸗ gerichtet werden; wenn die Regierung diese Bestimmung richtig hätte handhaben wollen, so hätte sie zu einer Muß⸗ einrichtung kommen müssen. Seit 25 Jahren ist in Fochrin das Berggesetz nicht durchgeführt worden. Im Jahre stellte der Gewerkverein der christlichen Bö“ einundzwanzig Fo derungen zur Beseitigung der Mißstände im lothringischen Berg⸗ wesen auf, im lothringischen Steinkohlenbergbau bestanden schon seit 1865 drei Knappschaftsvereine. Durch die Agitation des christlichen Gewerkvereins wurden auch Petitionen aus dem Minetterevier an die Regierung gesandt, und nun wurden am 1. April 1905 und am 1. Jannar 1906 einige gesonderte Knappschaftsvereine bei einzelnen Werken eingerichtet. Erst 1907 oder 1906 kam die lothringische Regierung infolge der Agstation des christlichen Gewerkvereins zu der Nasfafsung, daß Knappschaftsvereine obligatorisch eingerichtet werden sollen. Die Bergleute sind durch das Vor eehen der lothringischen Regierung insofern geschädigt, als die alten eergleute und Invaliden, da sie 25 Jahre lang überhaupt um einen Knappschaftsverein ge⸗ kommen sind, jetzt keine Rente beziehen, und ferner insofern, als die Regierung in den Verhandlungen mit den Werksbesitzern gestattet hat, für einzelne Werke gesonderte Knappschaftsvereine einzurichten. Da die gesonderten Knappschaftsvereine nicht zu dem allgemeinen Verein ehören, hat das Statut für deren Mitglieder keine rückwirkende raft Von den Knappschaftspraktikern ist aber jetzt anerkannt, daß Knappschaftsvereine möglichst allgemein für alle Werke ein⸗ geführt werden sollen. Gerade für dieses lothringische Revier mit einheitlichen Verhältnissen hätte sich ein allgemeiner Knappschafts⸗ verein sehr wohl machen lassen, und wenn die Regierung es nicht tat, so hat sie sich eine schwere Unterlassung zuschulden kommen lafsen. An Anregungen seitens des christlichen Gewerk⸗ vereins hat es der Regierung nicht gefehlt. Jetzt stehen aber die Werke von Röchling, Stumm und de Wendel mit ihren besonderen Knappschaftsvereinen der Sache erschwerend gegen⸗ über. Die christlichen Bergleute sind insbesondere unermüdlich tätig, den alten Bergleuten größere Rechte zu verschaffen; hoffentlich zei t sich wenn der Reichstag die Petition dem Reichskanzler über⸗ wesft die lothringische Regierung etwas fortschrittlicher als blsher, und das ist um so mehr notwendig, als bei dem gestiegenen Berg⸗ betrieb in Lothringen auch die Zahl der Arbeiter gewachsen ist. bitte Sie deßhalb, den Antrag Will anzunehmen. Die Angriffe gegen mich wegen meiner Abstimmung beim Vereinsgesetz gehören nicht zu dieser Sache, aber der Abg. Emmel kann beruhigt sein, die lothringischen Bergleute werden es verstehen, daß ihnen aus dem Vereinsgesetz Unangenehmes nicht erwachsen wird. Es ist eine 89 abe an die Landesregierung im Gange, worin um Zulassung Pveecfreihen gebeten wird, und ich bitte die im Reichstag sitzenden Elsaß⸗Lothringer, im 18 veinghigen 2 rger (Zentr.): Der 8 b 8 gia b 8b sün San desfa d. ’“ Fewen⸗ schaften hie . Es stehen ihm also nicht die I⸗ öften bler vazzugehen, des sondern lediglich, parteiyclilischen ics cgse Wenn unser Antrag die geheime Wahl nicht 8 t, se iegt dies daran, daß es geschäftsordnungsmäßig nicht zul⸗ sihe Sachen bineinzuziehen in einen Antrag, die in der Pe 1 ügs nicht enthalten sind. Wir haben ja übrigens im März 1 ausdrücklich die geheime Wahl der Knappschaftsältesten verlangt, und dieser Antrag ist mit großer Mehrheit 1 worden. Der Vertreter der elsaß⸗lothringischen Regierung at ausgeführt, daß diese kein Vorwurf treffe. Ich weiß nicht, ob die Schuld bei der elsäffischen Regierung oder deim Bundegrat liegt. Tatsache ist aber, daß durch die Handhabung des § 142 des reichsländischen Berg⸗ Fsben die dortige Arbeiterschaft auf das denlbar schwerste ge⸗ die Worte 8 von 1897 die Mußvors⸗ rift 5 nun mit unserem Antkahe dier ä anhrt it. n mäaihg 66 Arbeiter erlitten haben, wieder gr. t eren ädigungen,

6 7 8. ausschuß den Schaden nicht Feree zu machen. Wenn der reichsgesetzliche Regelung vor Die Farewil dann sehen wir eine daß sie sehr wohl imstande sind, die Beit zahlen so hohe Dividenden, ländische Regierung hat sich bemüht eiträge zu leisten. Die reichs⸗ machen, um für den § 7 des Verein geber gefügig Wetterlé hat das in seinem Der Abg. nahmebestimmungen gegen die Arbeiter ist, daß d schtiger als Aus⸗ Recht wird. Auf welchem Wege das geschieht ist 111 ihr die Hauptsache ist, daß überhaupt etwas geschieht. gleichgültig,

Abg. Dr. Will⸗Straßburg (Zentr.): Mit Genugtuung hab 86 sn dehcaa Zan⸗ 88 deeantfagische Axbeiterverhältnise etzt in diesem Hause viel mehr Berücksichtigung fin vr. cnen roßen Teil der Schuld an der sichtigung finden als früher.

en

ltung der Bergarbeiterverhältni laen Gests ung g hältnisse muß man der reichs⸗

Regierung und Verwaltung zuschieben; es ist Fchfte Zeit, daß hier eine Gleichstellung mit den Berdarhestern ie müedeutschland eintritt. Die schlechte Vereins⸗ und Preßgesetz⸗ unzung in Elsaß⸗Lothringen ist ja verbessert worden, aber durchaus Ardüre dend und immer mit dem geheimen Argwohn, daß die vüärditer von größeren Rechten einen ungeeigneten“ Gebrauch machen sen. Ganz anders hat sich die Verwaltung verhalten, wenn es

Mangelhaftigkeit der recht⸗

Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitgeber galt. aben

85 1“ bereits dargelegt; man fragte stets auch bei den Werksbesitzern an, und deren Wünsche wurden erfüllt. Jetzt hat man endlich mit der Einführung des Knappschaftsvereins Ernst ge⸗ macht, ohne erst die Werksbesitzer zu fragen; aber eine ganze Anzahl von berechtigten Forderungen der Bergarbeiter bleibt noch unerfüllt. Es zeigt sich jetzt, wie der § 7 des neuen Reichsvereins⸗ gesetzes ein Ausnahmegesetz ist, denn er raubt den zahlreichen Ftalienern, die auf den reschsländischen Werken arbeiten, einfach jedes Koalitionsrecht. Auch daran ist zu erkennen, daß der § 7 erst auf Anstiftung der Unternehmer in das Gesetz hineingekommen ist. Die Geltung der Berggesetznovelle Preußens hat man bis heute nicht auf die Reichslande ausgedehnt; noch immer gilt das unveränderte, längst völlig veraltete preußische Berggesetz von 1865, und selbst was dieses anordnete, ist zum Teil bei uns auf Grund der Auslegungen, welche die „Soll vorschriften nicht als „Muß vorschriften anerkannte, noch nicht durchgeführt. Sehr bedauern muß ich, daß in dem Augen⸗ blick, wo wir Schulter an Schulter gegen die Rückständigkeit der Gesetzgebung angehen müßten, der Kollege Emmel solche Angriffe gegen das Zentrum gerichtet hat und uns damit in den Rücken fällt. Wir bitten das Haus, unsere Resolution anzunehmen. Diejenigen, die die Schuld haben, daß der Arbeiter bis jetzt um sein Recht gekommen ist, nämlich die Vertreter der Regierung, haben auch dafür zu sorgen, daß der Arbeiter wieder zu seinem Recht kommt. Abg. Sachse (Soz.): Der Vorredner greift unseren Kollegen Emmel ganz ungerechtfertigt an. Daß der Abg. Bebrens, der General⸗ sekretär des Verbandes der christlichen Bergarbeitervereine, beim Vereinsgesetz arbeiterfeindliche Politik getrieben hat, wird er nie mehr von sich abwälzen können; um jene bekannte Fer des Staats⸗ sekretärs des Innern zu erreichen, dazu brauchte er diesen Weg nicht zu gehen. Und hat das Zentrum etwa das Seinige getan, um die geheime Wahl der Knappschaftsältesten zu erreichen? Wir be⸗ antragen daher eine Ergänzung des Kommissionsantrags zu dieser Petition dahin, daß die verbündeten Regierungen auch ersucht werden sollen, für die Knappschaftskasse die geheime Vertreterwahl vor⸗ zuschreiben. Im elsässischen Landesausschuß haben alle Parteien sich bezüglich aller dieser Fragen eine sträfliche Nachlässigkeit zu schulden kommen kassen. Vieles wäre anders gekommen, wenn sich auch nur eine kleine sozialdemokratische Gruppe im Landesausschuß befände. Ist doch das sächsische Knappschaftsgesetz auf Betreiben der kleinen sächsischen Landtagsfraktion geschaffen worden! Die Rede des Abg. Erzberger scheint auf dem Grundsatz zu beruhen, daß man in diesem ause alle Parteien angreifen darf, nur das heilige Zentrum nicht. ie unserem Kollegen Emmel heute, ging es vor kurzem unserem Kollegen Hue, auf den sich der Abg. Giesbert wie ein Hausknecht stürzte, als er dem Zentrum etwas Unangenehmes sagte.

Abg. Emmel (Sozz.): Die Verwahrung des Vertreters der Landesberwaltung von Elsaß⸗Lothringen gegen meine Ausführungen hat nicht die mindeste Beweiskraft. Ich will all mein Unrecht büßen und der reichsländischen Regierung attestieren, daß sie auch einmal wieder selbständig vorgegangen ist, ohne die Unternehmerschaft zu fragen, aber daß das durchaus in reaktionärem, arbeiterfeindlichem Sinne geschehen ist. Daß der Landesausschuß entsprechende Ein⸗ gaben sofort berücksichtigen wird, kann uns doch niemand garantieren. Die christlichen Gewerkschaften haben in diesem Gebiete wie anderswo überhaupt erst Boden fassen können, nachdem es, auch mit Hilfe des Zentrums, wie aus Publikationen von Effert sich ergibt, selungen war, andere Arbeiterorganisationen zu ruinieren. Der Abg. be Wendel hat wohl für Kirchenbauten und für den päpstlichen Segen etwas übrig gehabt, nicht aber für die in seinem Betriebe beschäftigten Bergarbeiter, dabei bleibe ich. Ist es den Herren vom Zentrum mit der geheimen Wahl Ernst, so müssen sie unseren Zusatzantrag an⸗ nehmen, der jetzt vorliegt; daß schon früher einmal ähnliches be⸗ schlossen worden ist, kann kein Grund sein, heute die Zustimmung zu versagen, es können doch nur sachliche Motive für die Stellungnahme zu einer solchen Frage maßgebend sein.

Abg. Behrens (Wirtsch. Vgg.): Die Sozialdemokraten ver⸗ steben es vortrefflich, die beste Debatte in eine elende persönliche e ausarten zu lassen. Die Angriffe auf mich wegen des

ereinsgesetzes rühren mich nicht; ich werde stets tun, was ich im Interesse der Arbeiterschaft für richtig halte. (Zurufe bei den Sozialdemokraten: Mal so, mal sol) Es kommt nur darauf an, von welchen Voraussetzungen man dabei ausgeht. In der sozial⸗ demokratischen Presse ist auch die „Enthüllung“ zu lesen, daß ich einem Unternehmerverbande angehöre. Ich bin Mitglied des Vor⸗ stands des deutschen Erzgrubenverbandes schon seit zwei Jahren, und zwar im Einverständnis mit den christlichen Gewerkschaften als Vertreter der Arbeiter in diesem Vorstande, um auch dort die Interessen der Arbeiter wahren zu können. Wir wollen für den Siegerländer Bergbau bessere Lohn⸗ und Arbeitsverhältnisse herbeizufuüͤhren suchen. Ist das eine Arbeiterverräterei? Ich habe in den Sitzungen des Vorstands den Wertbesißern mehr als einmal gesagt, was zur Besserung der Arbeiterverhältnisse geschehen müsse. Ich kann dem Abg. Sachse über seinen Reinfall nur mein Beileid aus⸗ sprechen. Wer ist denn in Ihren Augen ein Arbeiterverräter? Wer nicht Ihre Prinzipien vertritt! Auf Ihren Leim gehen aber sehr viele Arbeiter nicht mehr. Der Abg. Emmel weiß von den Gruben⸗ arbeiterverhältnissen in Lothringen sehr wenig. Für die Behauptung, daß das Zentrum andere Bergarbeiterorganisationen habe zerstören helfen, ist er den Beweis schuldig geblieben; ich fordere ihn auf, diesen Beweis auf den Tisch des Hauses niederzulegen. Wir haben keine Extrawurst für die christlichen Bergarbeiter gefordert, sondern sind für alle Arbeiter eingetreten.

Abg. Giesberts (Zentr.): Die christlichen Gewerkschaften haben die Frage Behrens gewissenhaft untersucht und keinen Anlaß gefunden, einem Kollegen, mit dem sie 7 bis 8 Jahre zusammen gearbeitet haben, ihr Vertrauen zu entziehen. Die Provokation der Sozialdemo⸗ kraten fürchten wir nicht, unsere Waffen 18- rein, wir unserseits müssen uns aber vorbehalten, hieran unsere Kritik zu üben und darauf hinzuweisen, daß sie alle diese Fragen parteipolitisch ausschlachten. Der christliche Gewerkverein in Lothringen hatte übrigens gerade ebenso mit Schwierigkeiten und Hindernissen zu kämpfen wie der sozialdemo⸗ kratische Verband: er wurde, Gott sei es geklagt, auch von Geistlichen bekämpft. Für den sozialdemokratischen Antrag werden wir selbstver⸗ ständlich stimmen, aber daß dadurch das allgemeine Wahlrecht in am Deutschland eingeführt wird, glaubt der Abg. Sachse wohl selbst nicht. Ich kann nur bedauern, daß die Debatte in ein ödes Parteigezänk

ist. 8

nuggezgtet (Zentr.): Für den sozialdemokratischen Antrag werde auch ich stimmen, wenn wir auch vor kurzem einen gleichen Antrag angenommen haben. Der Abg. Emmel war doch auch Mitglied das Landesausschusses, es ist mir aber nicht ein einziger Antaag bekannt, den er zu Gunsten der Bergarbeiter gestellt hat. J bedauere, daß von der konservativen Partet kein Redner in dieser

rage das Wort ergriffen hat. Will sie mit dem Zentrum in der Fragf färsorge nicht mitarbeiten? Das wäre lebhaft zu bedauern. ch möchte wissen, wie sich das zu der Haltung der „Kreuzzeitung“ in

dieser Beziehung verhält. Abg.

Soz.): Der Abg. Behrens hat gesagt, er wisse,

r 1S 8 des Vereinsgesetzes hat er das Gegenteil

PSlcses et wußte schließlich nicht, wie er stimmen äge

Pevee erbat Behens im Sthuß genvnmen, wtlut e dam - den daraus die

b ige Sozialdemokrat im Lan⸗ 2

daß ich Setialtengkrat Anträge zu stegen, die nicht einmol dle ge

Eetherger nichdung Kriti u ben, Anregungen zu geben, und das

habe ich getan. d. kons.): Ich stelle im Namen meiner

P Abg, Fauliig kein Bundesorgan TTT

Parte fe een selbständig ist. Zur Sache selbst w 5e eh Partei, sondern tei in der Fürsorge für die Arbeiter

doß die tonsefgideZandpuntt eht, wie büher. Ratütüch wüsse

wir in der sozialen ö Interessen der ande 2 werbenden Stände berücksichtigen. . 9 Abg. Gräfe (wirtsch. Vgg.) nimmt Bezug auf seine bei der Beratung des Vereinsgesetzes abgegebene Erklärung, daß er die Zu⸗ stimmung seiner christlich⸗sozialen Freunde zu dem § 7 nur unter der Bedingung gegeben habe, daß dieser Paragraph nicht nur nicht auf die christlich⸗nationalen, sondern auch nicht auf alle übrigen, also auch nicht auf die sozialdemokratischen Gewerkschaften angewendet werden würde. Der Staatssekretär habe darauf irrtümlich nur von den christlich⸗ nationalen Gewerkschaften gesprochen, sich aber nachher auf Veranlassung Zhah nrevaszalicgen Benelhang des Aba. Beb

ach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Behrens (wirtsch. Vgg.) wird in der Abstimmung der Antrag der Fübenen wüftich⸗ fast einstimmig angenommen, ferner wird angenommen der Antrag 8 Uehmit den SA der E. 23, Zentrums, der rtscha hen Vereinigung und der Deutschen Refor tei; endli⸗ mit großer Mehrheit auch der Antrag Sachse.

Darauf tritt Vertagung ein.

neine ansagens ahen Unterst

eine Vorlagen, Novellen zum Unterstützungswohnsitz und zum

ogelschutzgesetz, Maß⸗ und Gewichtsordnung). 1

des Abg. Müller⸗

Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr

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(A us de

verkehr.

vom 5.

Gegenstände,

kann,

schaftliche

3

angewiesen.

herabsetzun schiedenen angekündigt.

Handel und Gewerbe. 11

n im Reichsamt des Innern zu st Ulten „Nachrichten für Handel und sammenget u

Deutsches Reich und Rußland.

Abkommen zwischen beiden Ländern über den Zucker⸗ Nach einem zwischen dem Deutschen Rußland für 8 8; sdauer des Brüsseler Zuckervertrags beider Staaten dazu abgeschlossenen Abkommen, betreffend den Zucker⸗ verkehr zwischen Deutschland und Rußland, vom 20. Januar d. J. äteit die russische Regierung der deutschen Regierung das echt zu, von dem aus Rußland nach Deutschland eingeführten und zum Verbrauch im Inlande bestimmten Zucker die zur Zeit in Geltung befindlichen Eingangszölle und Z dingung zu erheben, daß deutscherseits von dem in Ziffer 1c des v zu dem zwischen Deutschland und Rußland am 28./15. Jult 904 abgeschlossenen Zusatzvertrag enthaltenen Rechte, die Einfuhr russischen Zuckers zu verbieten, kein Gebrauch gemacht wird.

März

Abänderung der Zollverordnung. ordnung des Reichskanzlers vom 6. März d. J. ist die Be⸗ 11 der Zollverordnung vom 13. Juni 1903, wonach

die unter Anmeldung zur Wiederausfuhr in das . gebiet eingeführt werden, bei nichgerblesege; Nämlichkeit von V. fuhr⸗ und Ausfuhrzöllen frei blei diese Pübetenung auch auf solche Gegenstände ausgedehnt werden jie zur Bearbeitung im Zollinlande mit der Bestimmung

der Wiederausfuhr eingeführt werden, und zwar auch ohne Festhaltun der Nämlichkeit. Die Namhaftmachung der Gegenstände, worauf sie diese Vergünstigung erstrecken darf, bleibt dem Gouverneur vorbehalten.

stimmung im 8 die

Landwirtschaftlich⸗industrielle Ausstellung in Lipno

Wie ein vom 16. März d. J. datierter Bericht des öster⸗ reichischen Generalkonsulats in Warschau ausführt, hat die Landwirt⸗ Gesellschaft für Gouvernement Plock, dem genannten Generalkonsulat auf eine An⸗ frage mitgeteilt, daß sie am 27., 28. und landwirtschaftlich⸗industrielle Ausstellung abhalten will. Das Aus⸗ stellungskomitee gibt sich der Hoffnung hin, daß die Ausstellung zur Anknüpfung von geschäftlichen Beziehungen zwischen den Gutg⸗ besitzern des erwähnten Gebiets und den Fabrikanten landwirt⸗ schaftlicher Maschinen un Züchtern des Auslandes viel beitragen wird. Das Komitee betont ausdrücklich, daß dies der Hauptzweck der Ausstellung ist. Man hat sich diesbezüglich bereits an die „Industrie⸗Liga“ in Lemberg und an die Landwirtschaftliche Akademie in Tabor gewandt. Dlie Land⸗ wirtschaftliche Gesellschaft ist bei dem Kommunikationsministerium in St. Petersburg wegen kostenfreier Rückbeförderung der Ausstellungs⸗ sen tande innerhalb der Grenzen des Königreiches Polen bereits vor⸗ tellig seworden. Prospekte werden nicht herausgegeben, dafür wird aber oft in den Zeitschriften inseriert; Reflektanten werden vom Komitee ausführlichen Bescheid wie auch besondere Erklärungen erhalten. Die Preise für Plätze stellen sich für die ganze Dauer der Ausstellung wie folgt:

1 m: im Pavillon für landwirtschaftliche Geräte 1 m vor demselben

Im landwirt 1 Quadratelle Tisch.

ö16] schaftlichen und mechanischen Pepflon. Fußboden. Für] Pferd— T 55. . Borlstenvibdb 15 1 m“ der Käfige für Geflügel. ö11“ Von den für den Verkauf der ausgestellten G Beträgen werden 2 % in Abzug Es e. bildungen der Ausstellung zur Verfügung gestellt. des Dobrzynier Gebietes 8 zu den reichsten des Landes und waren bisher schon ausschl

Vereinigte Staaten von Amerika. Behandlung ei vorschriftsmäßiger Einfuhr als rein und gesund befunden worden, aber nicht genau ent⸗ sprechend den Vorschriften des Nahrungsmittel⸗ und Drogengesetzes bezeichnet sind, können von dem Einbringer mit einer anderen e zeichnung versehen werden. Darauf sind die Waren dem Verkehr zu übergeben, sofern nicht etwa der Verdacht vorliegt, daß die ursprüng⸗

liche Bezeichnung in betrügerischer Absicht erfolgt ist. Anzeichen einer solchen s8 . folg öö

Neue Lohnverkürzung und Ebbö“ in den

Baumwollfabriken der Vereinigten Staaten von

war in den Baumwollfabriken der i Staaten von Amerika von einer Besserung des ——— i auf eine solche noch nichts zu verspüren. Mitte März wurde bekannt, daß mit Ablauf des Monats eine Lohn⸗ veskehe ug . S- in traen 5 b ungefähr 45 000 rbeiter in den Fabriken zu Manchester un a 5 shire) und zu Lowell (Massachusetts) betraf. dus (ikem, Haaah bhucde 19 8 8 een der Neu⸗Englandstaaten für denselben Die Baumwollwebereien von Rhode Bin Betene New Bedford (Massachusetts), die zusammen etwa 50 000 Leute

Bis Ende März

und auch von Aussichte

beschäftigen, zeigten eine aͤhnliche Lohnverkürzung für den 6. April an⸗

Reiche und

ügust 1907 und der Zugehörigkeit

uschläge unter der Be⸗

Deutsch⸗Ostafrika.

Durch eine Ver⸗

hen, dahin ergänzt worden, daß

(Deutsches Kolonialblatt.)

(Russisch⸗Polen).

das Dobrzynier Gebiet in Lipno,

29. Juni d. J. eine

und Geräte, den Samenproduzenten und

1,80 Rubel avillon . . . 0

Zbbö1 0,75 Lebendes Inventar: 11“ 5,00 Rubel 3,00

1,00

werden auch Ab⸗ Die Gutsbesitzer

eeßlich auf den Import aus dem Auslande . Hatl venhsann Handelenee.

Nahrungsmittel mit nicht ezeichnung. Nahrungsmittel, die bei der

sicht vorliegen, so sind die Waren wieder (The Board of TPrade Journal.)

merika.

ine gleiche Lohn

ärzwoche den Arbeitern an ver

lute