1908 / 141 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Jun 1908 18:00:01 GMT) scan diff

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No 141.

Gefundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Uebersicht über die im Jahre 1906 in Preußen zur zmtlichen Kenntnis gelangken Fälle von Fünletungen ei Menschen durch tolle oder tollwutverdächtige Tiere.

Während des Jahres 1906 sind in Preußen bei 258 männlichen und 114 weiblichen Personen c bei 1 Person, deren Geschlecht vicht angegeben ist, 373 Verletzungen durch tolle oder der Tollwut erdächtige Tiere amtlich bekannt geworden; jedoch befinden sich unter iesen 373 Personen 3, welche die tollwütigen Tiere nur berührt ites und 2, welche von solchen nur geleckt worden waren. 6 der in Jahre 1906 festgestellten Verletzungen hatten sich bereits in den auf n letzten Monaten des Vorjahres ereignet, sodaß nunmehr 374 an das Vorjahr 1905 und nach vorläufiger Feststellung 367 das Jahr 1906 entfallen sind. 94 Das Lebenzalter der 373 Verletzten war 9 mal nicht angegeben, 10 standen im Kindesalter bis zu 10 Jahren, 102 im Alter von 3o bl 20 Jahren, 41 waren mehr als 50 Jahre alt. Von den a8s Verletzungen find die meisten (157) in Schlesten beobachtet, lich 99 im Regierungsbezirk Breslau, 61 im Regierungsbezirk 1 ppeln und 18 im Regierungsbezirk Liegnitz, weitere 40 Ver⸗ ttungen kamen in Posen vor (22 im Regierungsbezirk Posen), 26 in Fommern * im Regierungsbezirk Köslin), 26 in Ostpreußen (20 im egierungsbezirk Allenstein, 6 im Regierungsbenirk Gumbinnen), ferner

22 im Regierungsbezirk Marienwerder, 19 in Hessen⸗Nassau (davon 1:4 im Regierungsbetirk Wiesbaden), 14 im Regierungsbezirk Düssel⸗

vrh, 1i im Rech trungsbeii z12 eerungsbezirk Arnsberg, je 9 in den Regierungsbezirken 8 n und Merschurg 7 im Regierungsbezirk Frankfurt, 5 im Re⸗ ngungsbetirk. Aachen, je 2 in den Regierungsbezirken Potsdam, Erfurt ind Hildesheim, endlich je 1 in den Regierungsbezirken Stettin und

8 8 89ꝭ“ zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 17. Juni

Koblenz. Frei geblieben sind hiernach der Landespolizeibezirk Berlin, ohenzollern und 13 Regierungsbezirke, nämlich 5 in der Provinz annober, 2 in Westfalen und die Regierungsbezirke Königsberg, anzig, Stralsund, Schleswig, Magdeburg, Trier.

Die 373 Verletzungen gingen von 213 Tieren aus, und zwar von 202 Hunden, 7 Katzen, 2 Kühen und 2 Pferden; allein die 202 Hunde hatten 357 Menschen, die 7 Katzen hatten 12 Menschen ver⸗ letzt. Von den 213 Tieren sind 16 entlaufen, ohne daß man ihrer habhaft werden konnte; 37 wurden lediglich auf Grund der Krank⸗ heitserscheinungen und der Obduktionsbefunde durch den Tierarzt als tollwütig oder dringend tollwutverdächtig erklärt. Von 151 Tieren wurden Gehirn und verlängertes Mark in den Tollwutstationen des Instituts für Infektionskrankheiten oder des Hygienischen Instituts zu Breslau untersucht; hierbei erwiesen sich 131 Tiere als sicher toll⸗ wütig, wogegen bei 20 der Tollwutverdacht weder durch den weis der Negrischen Körperchen, noch durch Verimpfung von Hirnsubstanz auf Kaninchen bestätigt werden konnte.

Von den 373 Verletzten ließen 342 die Schutzimpfung nach Pasteurschem Verfahren in Berlin oder Breslau an sich vornehmen, 11 ließen sich an ihrem Wohnorte ärztlich behandeln, von 20 wurde überhaupt kein Arzt zu Rate gezogen. Bei 4 der verletzten Personen kam es zum Ausbruch der Tollwut und wenige Tage darauf zum Tode, obwohl sie sich der Schutzimpfung unterzogen hatten; die Krank⸗ heit zeigte sich je 1 mal 20, 39, 64 und 84 Tage nach der Verletzung.

Zieht man nur die Personen in Betracht, welche von den 131 nach den Untersuchungen der Tollwustationen sicher als tollwütig erkannten Tiere gebissen waren, so starben von 236 geimpften Per⸗ sonen 4, also von je hundert 1,69. Im Vorjahre waren von 176 unter den gleichen Umständen Geimpften 2, d. i. 1,14 %, gestorben.

1908.

Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche ist dem Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet vom Schlachtviehhofe zu Straßburg i. E. am 13. Juni 1908.

Türkei. 2 16 Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat die für Herkünfte aus den russischen Häfen des Schwarzen Meeres angeordnete ärztliche Untersuchung wieder au gehoben. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 13. Februar d. J., Nr. 38.)

Verkehrsanstalten.

Vom 1. August ab können Pakete jeder Art zwischen Deutschland und Rußland mit Nachnahme bis 800 (in Rußland 400 Rubel) belastet werden. Die näheren Bedingungen her 5 Dienst werden vom Reichspostamt später bekannt gegeben

erden.

In Dume (Kamerun) ist eine Postagentur eingerichtet worden⸗ deren Tätigkeit sich auf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen sowie auf die Ausgabe von ge⸗ wöhnlichen Paketen erstreckt.

Die Postanstalt in Otjosondu (Seutsch⸗Südwestafrika) nimmt am Postanweisungsdienste mit den Postanstalten des Schutz⸗ vehehs. mit Deutschlend sowie am Nachnahmedienste nicht mehr teil.

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Qualität

gering

mittel gut Verkanft⸗

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

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8 500 17,00 17,00 9.

Bemerkungen. Die verkaufte Venpe wird auf volle Deppeeanee und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den seegier aahlen berechnet. e

in liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat d Bellin, den 17. Juni 190b.

Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist,

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Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender

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