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Einzelne Uummern kosten 25 ₰.
Zer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 % 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zritungsspediteuren für Kelbstabholer
auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Preußischer St
Insertionspreis für den Raum riner Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
den Deutschen Reichsanzeigers und Aöniglich Preußischen Stuntganzrigerz Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
No. 156.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc. EE
8
Deutsches Reich. Errnennungen ꝛc.
Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Fünfzig⸗ pfennigstücke der älteren Geprägeform. e betreffend Abrechnungsstellen im Scheckver⸗ beäbee Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung von Aenderungen 8 im Vnmachunch d der New vork hmng eeee. Beeness
iinr New York. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 40 des Reichs⸗ gesetzblatts. “
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Mititteilung, betreffend die Einziehung von Diphtherieheilserum. Bekanntmachung, betre eine Preisaufgabe der Königlichen 8
Akademie des Personalveränderungen in der Armee.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 8 dem Hüttendirektor Georg Crusius zu Groß⸗Ilsede im 8 ebe Peine und dem Hilfspfarrer Johann Nikolaus Richet zu Bermeringen im Kreise Chateau⸗Salins den Roten AMblerorden vierter Klasse, 1 1 * dem Oberlandesgerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Ernst Briesen zu Celle und dem Rentmeister a. D., Rechnungsrat o Clerck zu Borken den Königlichen Kronenorden dritter asse, den Hauptlehrern Robert Mittmann zu Ruda im Kreise Zabrze und Wilhelm Pfeiffer zu Frankfurt a. O. und dem Gendarmerieoberwachtmeister a. D. Otto Pelzer zu Beerlin den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem früheren Gemeindevorsteher Karl Lehmann zu Sophienthal, bisher in Rehfeld, Kreis Lebus, dem Zollaufseher Sch oͤnmuth zu Züllchow im Kreise Randow und dem Diener Friedrich Reidt beim Chemischen Institut der Universität in Marburg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie dem Gemeindevorsteher Ernst Schneider zu Rotherinne im Kreise Oels, dem bisherigen Gemeindevorsteher Adolf Reimann zu Klein⸗Rinnersdorf im Kreise Lüben, dem Kunst⸗ steinfabrikanten Heinrich Meldau zu Horneburg im Kreise Stade, dem Faktor Gottlieb Link zu Königsberg i. Pr., dem Schuhmacherwerkmeister Karl Buchholz zu Friedeberg N.⸗M., dem Fabrikmeister Gottfried Emonds zu Aachen, dem Zimmerpolier Johann Bähn zu Wesen⸗ dorf im Kreise Templin, dem Schirmmacher Adolf Martinsohn zu Cassel, dem Eisendreher Johann Vogel zu Eschweiler im Landkreise Aachen, dem Kocher Friedrich Liekefett zu Platkow im Kreise Lebus, dem Hofstatthalter Adolf Mewes zu Weselitz im Kreise Prenzlau, den Wald⸗ vorarbeitern Michgel Krenz und Gottlieb Roecker zu Lebehnke im Kreise Deutsch⸗Krone, dem Vorarbeiter Jakob Linden zu Aachen, dem Fabrikarbeiter Christian Neu⸗ mann zu Landsberg a. W., den Gedingenehmern Friedrich Eragen zu Tasdo E und Wilhelm 8 5hen Rüdersdorf, Karl Bernicke, Karl Bredereck, Karl und Karl Kläne zu Kalkberge, Kreis Nieder⸗ barnim, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Oberhof⸗ und Hausmarschall und Ober⸗ en zu Eulenburg die Erlaubnis zur
8 ee Anlegung des von Seiner Majestät dem Kaiser von Oester⸗ reich, König von im verliehenen Großkreuzes des
Ig 2 St. Stephanordens mit Brillanten und des von Seiner Majestät dem König von Schweden ihm verliehenen Seraphinen⸗ ordens zu erteilen.
71 8 56 Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ ggnädigst geruht: * den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubnis zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu er⸗ teilen, und zwar: des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Königlich Württembergischen Friedrichsordens: dem Leutnant von Döhn in der Schutztruppe für Süd⸗
8 westafrika;
Berlin, Sonnabend, den 4. Juli, Abends.
der 85 Württembergischen silbernen — ilitärverdienstmedaille: dem Sanitätsunteroffizier Keitel in der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika, — den Unterzahlmeistern Hauer, Hoche und Wilhelm, den Unteroffizieren Krauskopf und Hepfer, dem Reiter Odenwald, 8 sämtlich in der Schutztruppe für Südwestafrika;
des Ritterkreuzes des Großherzoglich Mecklen⸗ burgischen Greifenordens: dem Leutnant Keil in der Schutztruppe für Deutsch⸗ Ostafrika; des Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen Militärverdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Oberstleutnant Quade, Stabsoffizier in der Stellung eines Regimentskommandeurs im Kommando der Schutztruppen im Reichskolonialamt, dem Oberstleutnant von Estorff, Kommandeur der Schutztruppe für Südwestafrika, dem Major Maercker, in der Schutztruppe für Südwest⸗ afrika, Kamerun und des Nordbezirks, dem Hauptmann Jördens im Kommando der Schutz⸗ truppen im Reichskolonialamt, dem Hauptmann von Zülow in der Schutztruppe für Südwestafrika, — dem Gefreiten Böttcher in derselben Schutztruppe;
des Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen Militärverdienstkreuzes zweiter Klasse am roten Bande: dem Feldlazarettrendanten Lagemann in der Schutztruppe für Südwestafrika;
e“; des Großherzoglich ldenburgischen Haus⸗ und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Bekleidungsamtsassistenten Strodthoff Schutztruppe für Südwestafrika;
des mit demselben Orden verbundenen Ehrenkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern: dem Unteroffizier Gloe in der Schutztruppe für Süd⸗ westafrika; des mit dem Herzoglich Braunschweigischen Orden Heinrichs des Löwen verbundenen Verdien zweiter Klasse mit Schwertern: dem Unteroffizier Dieboldt und dem Gefreiten Lembrecht, 8 beide in der Schutztruppe für Südwestafrika;
in der
des Komturkreuzes 1S. Klasse mit Schwertern
des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausordens: dem Major Pierer in der Schutztruppe für Südwest⸗ afrika; sowie der Fürstlich Lippischen goldenen Verdienstmedaille mit Schwertern auf dem Bande:
dem Unterzahlmeister Rackelmann in der Schutztruppe für Südwestafrika.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen Reichs den Konsul in Riga, Generalkonsul Ohnesseit — Generalkonsul in Odessa zu ernennen geruht.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Rechnungsrevisor bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs Möller den Charakter als bechnungszofe zu verleihen. . 8
Bekanntmachung, 8 betreffend die Einfuhr von Pflanzen und s SGSegenständen des Gartenbaues. “ Vom 2. Juni 190b9. Auf Grund der Vorschrift im § 4 Ziffer 1 - ordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein⸗ und Gartenbaues, vom 4. Juli 1883 (Reichsgesetzbl. S. 153) be⸗ stimme ich: Die Einfuhr aller zur Kategorie der Rebe nicht ge⸗ hörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien, welche aus Pflanzschulen, Gärten oder Gewächshäusern der
onstigen
an der internationalen Reblauskonvention beteiligten
1908.
Staaten stammen, darf fortan auch über das Großherzog⸗ lich luxemburgische Nebenzollamt 1 Kleinbettingen er⸗ folgen, wenn die Sendungen mit vorschriftsmäßigen venn papieren — vergleiche § 4 Ziffer 3 der vorgenannten Ver ordnung — versehen sind. — 8 Berlin, den 25. Juni 1908. 1 Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquières 8
betreffend die Außerkurssetzung der Fünfzigpfennig stücke der älteren Geprägeformen.
8 Vom 27. Juni 1908.
Auf Grund des Artikel 1 Ziffer II des Gesetzes, betreffend Aenderungen im Münzwesen, vom 19. Mai 1908 (Reichs⸗ esetzbl. S. 212) hat der Bundesrat die nachfolgenden Be⸗ stimmungen getroffen:
1. Die Fünsejopfennigstück der älteren Geprägeformen mit der Wertangabe „50 Pfennig“ gelten vom 1. Oktober 1908 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist von diesem Zeitpunkt ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
2. Die Fünfzigpfennigstücke der im § 1 bezeichneten Formen werden bis zum 30. September 1910 bei den Reichs⸗ und Landeskassen zu ihrem gesetzlichen Werte sowohl in Zahlung genommen als auch gegen
Reichsmünzen umgetauscht. 83 Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche 6 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen auf im Gewichte verringerte sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung⸗ Berlin, den 27. Juni 1908.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Sydow.
Bekanntmachung Abrechnungsstellen im Scheckverkehre. Vom 1. Juli 1908.
Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Scheckgesetzes vom Uji lürs 1908 (Reichsgesetzbl. S. 71) hat der heschesa be⸗ en:
Abrechnungsstellen im Sinne des Scheckgesetzes sind die öu“ bei der Reichsbank in Fectgeseg. und die Bank des Berliner Kassenvereins zu Berlin.
Berlin, den 1. Juli 1908. Der Reichskanzler In Vertretunt:; von Bethmann Hollweg.
betreffend
Bekanntmachung.
Der Herr Reichskanzler hat durch Erlaß vom 15. Juni 1908 die von der New York Life Insurance Com- pany in New York vorgenommenen Aenderungen in dem Geschäftsplane des Betriebs der Versicherung zu festem Termin und der Erlebensfallversicherung genehmigt.
Die Aenderungen betreffen für beide Versicherungsarten Versicherungsbeincä Tarife, Gewinnbeteiligung und die im Falle einer Einstellung der Prämienzahlung zu leistenden Gegenwerte.
Berlin, den 30. Juni 1908.
Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung Gruner.
Die von heute ah zur Ausgabe de Nüanee
des Feios8⸗eston enthält E11“
8 ie Bekanntmachung, betreffend die Verein⸗
ö’1“ 8 8b wechselseitigen Verkehr den nen De
30. Pend 1988 umte 1 utschlands und Luxemburgs, vom
r. 35 ie Bekanntmachung, betreffend Abrechnungs⸗
stellen im Scheckverkehre, vom 1. Jün kvocf und unter
Nr. 3506 die Bekanntmachung, betreffend die Gestattung
des Feilbietens von Bier im Umherziehen, vom 1. Juli 1908.
Berlin W., den 4. Juli 1908.
Kaiserliches Postzeitungsamt.
Krüer.