Rheinufer an vielen Orten häufigen, hier und da fast alljährlich auftretenden Ueberschwemmungen ausgesetzt sind, haben sich die Bewohner derselben an die sich daraus ergebenden Mißstände in gewissem Grade gewöhnt und scheinen im Allgemeinen geneigt, den⸗ selben in gesundheitlicher Beziehung eine geringere Bedeutung beizu⸗ legen, als ihnen zukommt. 1 A
ungewöhnlich starke Ueberschwemmungen sind allerdings am
rfach vorgekommen, ohne daß im Gefolge derselben größere
aufgetreten wären, es läßt sich aber nicht bezweifeln, daß die
lben liegenden schädlichen Momente hier eben so wenig wie
nderswo ohne die entsprechende nachtheilige Wirkung auf den Ge⸗
sundheitszustand sein werden. Wenn dieselbe auch vielleicht durch
anderweite günstige Umstände (wie das Klima, die durchschnittlich
günstigere soziale Lage der Berölkerung ꝛc.) abgeschwächt werden
mag, so kann dies doch nur bis zu einem gewissen Grade und nach Ort und Zeit in sehr verschiedenem Maße der Fall sein.
Die jetzige Ueberschwemmung aber ist sehr geeignet, besondere Besorgnisse in dieser Beziehung wach zu rufen, weil sie nicht nur eine ganz ungewöhnliche Ausdehnung angenommen hat, sondern auch weil sie im Winter eingetreten ist und sich deshalb die Verhält⸗ nisse aus nahe liegenden Gründen erheblich ungünstiger gestalten als sonst.
Die nächste den Behörden zufallende Aufgabe, nämlich verhindern, daß die Bewohner der überschwemmt gewesenen Häuse dieselben wieder beziehen, ehe dies ohne Gefahr für ibre Gesundb geschehen kann, ist zugleich die schwierigste und namentlich weil, wie erwähnt, von den Betheiligten selbst die ihnen dar er⸗ wachsende Gefabr vielfach unterschätzt wird und andrerseits ihre an⸗ derweite Unterbringung, wenn sie den Zweck vollkommen erfüllen soll, für eine geraume Zeit erfolgen müßte. 8* .
An manchen Orten wird es zwar unmöglich sein, dieser Aufgabe in vollem Maße gerecht zu werden, doch ist es unumgänglich noth⸗ wendig, daß in ihrer ganzen Bedeutung überall erkannt und ge⸗
ürdigt und vo örer Erfüllung nicht anders als unter wirklich zwingenden Verhältnissen Abstand genommen wird.
Inwief dies bisher thatsächlich der Fall gewesen ist, lo
nit völliger Sicherheit beurtheilen, doch ha ir Berichte ersehen, Be größtentheils verlassenen Wohnungen wieder in Benutzung genommen en an anderen Orten mit Erfolg ganz en n gemacht haben, um dies zu vermeizd erhellt die Verschiedenheit des andpunktes zum Theil aus den von ihn emmung erlassenen Bekanntmachungen, erhalten habe. s nicht möglich ist, die Wohnungen stellung einer gesundheitgemäßen Beschaffer et zu erhalten, wird es sich wenigstens vielfach verk ß sie zum Schlafen benutzt werden, und es würde gend gestatten, direkt zu verbieten und die 2 Anordnung zu kontroliren sein. Wohnungen Nothwendige in der unmitt schwemmung ei Nothlage nicht üb den können, heit bei der z
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n Betracht, daß die S r zum großen Theil, all⸗
naten erfolgt und sich zu⸗
it steigern kann. enn die erste Noth wieder einigermaßen geordne mmissionen sanitätspolizeiliche Rer erschwemmt gewesen sind und orzeitig in Gebrauch genommen werden zu lassen, damit dann noch nachträglich, die sich rgebenden Maßnahmen zur Verbesserung des Zu⸗ 1 getroffen werden. Die etwa erforderliche alsdann voraussichtlich leichter zu bewerk⸗
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genommen.
Was das zur Wiederherstellung eines gesundheitsgemäßen Zu⸗ standes der Wohnungen einzuschlagende Verfahren betrifft, so hat sich bei den Medizinalbeamten der Rheinprovinz betreffs der Nothwendig⸗ keit der Desinfektion überhaupt, sowie betreffs der bei derselben
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anzuwendenden Mittel eine Verschiedenheit der Ansichten gemacht.
Vor Allem ist allerdings nach Rückgang des Wassers eine gründliche Reinigung der Wohngebäude in allen ihren Ab⸗ theilungen nothwendig, aber dieselbe genügt in der Regel nicht. Es kommt in dieser Beziehung in Betracht, daß meistens nicht nur Wasser, event. mit Lehm oder anderen ähnlichen in sanitärer Hinsicht wenig bedeutsamen Stoffen verunreinigt, in die Wohnungen eingedrungen ist, sondern daß das Wasser je nach den lokalen Ver⸗ hältnissen mehr oder weniger den Schmutz der Straßen und Höfe und sogar nicht selten den Unrath der überflutheten Abtritt⸗ und Dunggruben oder den Inhalt der Schmutzwasserkanäle mit sich führt und daß mit solchen Stoffen Wände und Fußböden der Zimmer und der Nebenräume der Wohnungen verunreinigt werden. In solchen Fällen ist häufig die vollständige Beseitigung der ver⸗ unreinigenden Massen oder der verunreinigten Theile der Wände ꝛc. nicht möglich, oder kann wenigstens nicht sofort erfolgen und es wird alsdann die Desinfektion nothwendig. Die von dem Niederrheinischen Verein für öffentliche Gesundheitspflege be⸗ treffs der Anwendung der Desinfektionsmittel gegebenen Rathschläge können im Allgemeinen als sachgemäß anerkannt werden und, wenn dagegen die Bekanntmachung der Königlichen Regierung zu Düssel⸗ dorf vom 5. Dezember v. J. (48. Stück des Amtsblattes derselben Nr. 4) voraussetzt, daß nach den neuesten Forschungen die Wi keit der Karbolsäure und des Eisenvitriols als mittel zweifelhaft geworden sei, so kann dies für die hier
Rede stehenden Verhältnisse, bei denen es zur Zeit nicht auf Ertödtung spezifischer Krankheitskeime, sondern um Verhütung von Fäulniß organischer Substanzen ankommt, als berechtigt nicht werden. Bei der Desinfektion der Zimmer, Kammern, Hausflure ꝛc. werden die Desinfektionsmittel allerdings nur auf die an der äußeren Fläche der Wände, Fußböden, Decken haftenden, der Reinigung ent⸗ gangenen Stoffe wirken können, und es ist beispielsweise eine Des⸗ infektion der unter den Dielen des Fußbodens befindlichen Füllmasse, wo dieselbe überhaupt erforderlich ist, nicht durch Waschen der Dielen mit Karbollösung zu erzielen. Ob man zur Desinfektion der Raäͤume Karbolsäure oder schwefliche Säure oder Chlor verwenden will, kann anheimgegeben werden, wenn die Anwendung nur in sachgemäßer Weise erfolgt. Letzteres kann nur erwartet werden, wenn mit der Ausführung von Desinfektionen vertraute Personen dieselben ver⸗ richten oder doch leiten und kontroliren.
Was das Wasser in den Kellern betrifft, so ist an einigen Orten die Ansicht hervorgetreten, als ob das Auspumpen desselben unter⸗ bleiben dürfe, so lange der hohe Stand des Grundwassers ein Trockenlegen der Keller unmöglich macht.
Dies kann richtig sein, wenn die Keller lediglich durch Grund⸗ wasser überschwemmt sind, nicht aber, wenn ihnen zugleich von oben her Wasser zugeflossen ist. Im letzteren Falle ist anzunehmen, daß
unreine Stoffe mit hinein geführt sind, welche Fäulniß im Kellerwasser erzeugen. Es wird daher letzteres so weit abzupumpen sein, als es das nachdringende Grundwasser gestattet und der zurück⸗ bleibende Rest ist alsdann zu desinfiziren. Hierzu ist in Kellern, welche zur Aufbewahrung von Nahrungsmitteln dienen, Eisenvitriol statt der Karbolsäure zu verwenden, weil die meisten Nahrungsmittel den noch sehr lange in den Kellern verbleibenden Geruch der Karbol⸗
säure annehmen und ungenießbar oder werthbar werden würden. 18
Das Grundwasser kann man in den Kellern stehen lassen, bis das allgemeine Sinken desselben das vollständige Auspumpen ausführ⸗ bar macht, und sich sodann mit Beseitigung des etwa abgesetzten Schlammes ügen.
4 Befaes beoagen. ung erfordert die Füllung unter den Dielen des Fußbodens in den Erdgzeschossen, welche entweder nur durchnäßt oder zugleich verunreinigt sein kann. Auch im ersteren Falle wird dieselbe, wenn sie von vorneherein aus unreinem Material bestanden bat, der Sitz sich lang hinziehender Fäulnißprozesse werden können und muß alsdann beseitigt und durch trocknes, passendes Ma⸗ terial ersetzt werden, da eine gründliche Desinfektion kaum ausführbar ist. In allen Fällen, wo die Dielen bereits schadhaft waren, ist die Beseitigung der Füllung sehr rathsam, auch wenn eine be⸗ sondere Verunreinigung sie nicht geradezu nothwendig machen sollte, weil die Dielen, wenn sie auf der durchnäßten Unterlage liegen bleiben, bald völlig verfaulen oder durch Schwamm zerstört werden würden. 2 8
Die Entfernung des Abputzes von den Wänden ist sowohl deshalb dienlich, weil dadurch die Austrocknung derselben er⸗ beblich beschleunigt wird — was oft von wesentlichem Belang ist —, als auch weil dadurch unreine Stoffe, die sich etwa mit dem Wasser in die Wände gezogen haben, sicherer unschädlich gemacht werden, als es durch Abwaschen der Wände mit Desinfektionsmitteln ge⸗ schehen könnte. 1—
Von den beiden eben erwähnten Maßregeln ist nur in verhältniß⸗ mäßig seltenen Fällen Gebrauch gemacht worden, zum Theil aller⸗ dings wahrscheinlich deshalb, weil sie die Benutzung der Räume für längere Zeit unmöglich machen.
Was die Austrocknung der Wände betrift, so ist dieselbe bis zu einem gewissen Grade am schnellsten durch Anwendung großer eiserner Körbe zu bewirken, in welchen Kokes verbrannt werden. Dieselben sind namentlich in Neuendorf bei Coblenz in größerem
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Umfange und mit augenscheinlich gutem Erfolg angewandt worden derart, daß der Fußboden des auszutrocknenden Raumes er Kokeskorb aber die Wände entlang allmählich von einer zur anderen gerückt wurde. Der sich stark erhitzende Sand Die Erfahrung hat übrigens bereits an mehreren Orten gezeigt, die Warnung vor der Gefahr der Kohlendunstvergiftung bei An⸗ endung der Kokskörbe, welche in der vorerwähnten Bekanntmachung ichen Regierung zu Düsseldorf ausgesprochen ist, eine wohl⸗ geheizten Räumen liegenden Stockwerk aufhielten, haben sich und da, wenn auch bisher nur leichtere Anzeichen beginnender In niedrigen Räumen kann es nothwendig werden, die Decke blech vor zu starker Erhitzung zu schützen. licher Leitung und Aufsicht gehalten und während der Nachtzeit ganz Mehrfach ist die Frage aufgeworfen worden, ob die Kokeskörbe nutzt werden. 4 1— 4 8 “ Ersteres ist an sich wünschenswerther, weil dadurch die Hitze in Ventilation durch die Poren des Mauerwerks am kräftigsten gefördert wird, ist aber nur da zweckmäßig, wo es möglich ist (etwa durch eine Oeffnung, welche aus dem Raume in 8 Schornstein führt) der erhitzten Luft, die zugleich mit Wasserdunst ge⸗ durchaus nothwendige Luftwechsel durch Offenhalten der Fenster und Thüren zu bewirken. Auch die gewöhnlichen, ortsüblichen eisernen wesentlich, wenn damit die erforderliche Ventilation verbunden wird. lich an Unbemittelte vertheilten eisernen Oefen und Kohlenvorräthe dürfte sehr wünschenswerth sein. Orten sofort nach Rückgang des Wassers angeordnet und bewirkt worden ist, muß an sich als zweckmäßig erkannt werden, hat aber öben verbunden wird, da letztere in ihrem baulichen Zustande Schaden gelitten haben können, welcher ausgebessert werden muß, um sich daraus für die Folge er⸗ gebende sanitäre Mißstände zu verhüten. zu Theil geworden und für die Zeit ihrer Unbrauchbarkeit wegen anderweiter Versorgung der Bevölkerung mit Wasser das Erforder⸗ wesener öffentlicher Brunnen wird, von besonderen Nothfällen ab⸗ gesehen, soweit es sich um Entnahme von Wasser zum Trinken und Untersuchung festgestellt ist, daß dies ohne Gesundbeitsgefahr ge⸗ schehen kann. Bemerkenswerth ist, daß an einzelnen Orten vorhan⸗ e übrigen Brunnen verunreinigt und unbrauchbar geworden waren.
mehrere Centimeter starken Schicht reinen Sandes über⸗ uͤnstigt zugleich die Austrocknung des Fußbodens. gewesen ist. Auch bei Personen, welche sich in dem über lenorydvergiftung bemerkbar gemacht. Deocke durch ein über dem Kokskorbe angebrachtes Eisenblech Die Anwendung der Kokeskörbe wird in der Regel unter polizei⸗ ausgesetzt werden müssen. le besser bei verschlossenen oder bei geöffneten Fenstern und Thüren be⸗ dem betreffenden Raume gesteigert und die Einleitung der natürlichen in einen geheizten schwängert ist, einen kräftigen Abzug zu gewähren. Andernfalls ist der Oefen fördern bei fortdauernder genügender Heizung die Austrocknung — Eine Kontrole über die ordnungsmäßige Verwendung der so reich⸗ Die Räumung der Abtrittsgruben, welche an mehreren 8 s iun vollen Nutzen, wenn sie mit einer Besichtigung der entleer⸗ durch die Ueberschwemmung leicht Schaden Fast überall ist den Brunnen die erforderliche Berücksichtigung liche veranlaßt worden. Die Wiederbenutzung überschwemmt ge⸗ Kochen handelt, nicht früher erfolgen dürfen, bis durch eine technische dene Abessinische Brunnen ein gutes Wasser gegeben habkn, während 8 ½ 2 * 4420‿
Dem Zustande öffentlicher Anstalten, wie Schulen, nhäufer, Gefängnisse ꝛc. wird überall eine besondere Sorgfalt ndet werden müssen. Schulen wurden mehrfach bereits wieder Betrieb gefunden, obgleich der Zustand der Lokalitäten noch lichen Bedenken Veranlassung gab. Eine nachträgliche olizeiliche Untersuchung derselben Art, wie sie im Vor⸗
ffs der Wohnungen als zweckmäßig bezeichnet worden überschwemmt gewesenen öffentlichen Anstalten unum⸗
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Damit die Behörden für die bevorstehende Zeit über den Gesundheitszustand der Bevölkerung der überschwemmten Distrikte in ausreichender Weise unterrichtet erhalten werden, um namentlich beim Auftreten ansteckender Krankheiten oder sonstiger Epidemien rechtzeitig eingreifen zu können, werden die wegen Anmeldung derartiger Krank⸗ heitsfälle bestehenden Vorschriften besonders streng zu handhaben und wo erforderlich zu verschärfen sein. Von besonderer Wichtigkeit sind in dieser Beziehung alle Arten des Typhus, Ruhr und Diphtheritis.
Indem ich Ew. Excellenz ganz ergebenst ersuche, vorstehende Ver⸗ fügung zur Kenntniß der betheiligten Behörden und Personen zu bringen, auch das sonst Erforderliche in der Sache gefälligst zu ver⸗ anlassen, bemerke ich zugleich, daß es zur Durchführung der noth⸗ wendigen Maßregeln zweckmäßig sein wird, in den größeren Städten, soweit dies noch nicht geschehen, Lokal⸗ oder Bezirkskommissionen zu bilden, welche die Sanitätskommissionen zu unterstützen, insbesondere über die thatsächlichen Verhältnisse der Bezirke, für welche sie gebildet sind, Bericht zu erstatten, die Aus⸗ führung der Anordnungen der Sanitätskommission zu veranlassen und zu überwachen und sofort Anzeige über alle Vorkommnisse, die für die Thätigkeit der Sanitätskommissionen von Interesse sind, zu erstatten und namentlich unverzüglich Mittheilung zu machen haben, wenn der Ausführung der getroffenen Anordnungen Widerstand ent⸗ gegen gesetzt werden sollte.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Goßler. An den Königlichen Ober⸗Präsidenten, Wirklichen Geheimen Rath Herrn Dr. von Bardeleben Excellenz zu Coblenz. 8
über die Wirksamkeit des Kaiserin Augusta⸗ Vereins für deutsche Töchter im Jahre 1881. Indem der Verwaltungsrath des Kaiserin Augusta⸗Vereins
sich der statutarischen Verpflichtung über seine Wirksamkeit im
doch für den Verkehr unver⸗
WE S verflossenen re Bericht zu erstatten und über die geführte Verwaltung Rechenschaft abzulegen, hierdurch entledigt, hat er zunächst hervorzuheben, daß die Ansprüche, welche an der Verein erhoben wurden und seit einer Reihe von Jahren auf gleicher Höhe sich erhielten, zum ersten Male eine merkliche Abnahme aufweisen. Da nach einem aus der Natur der Verhältnisse sich ergebenden und von dem Verwaltungt⸗ rath seit Beginn seiner Thätigkeit befolgten Grund⸗ satze regelmäßige Erziehungsbeiträge den hülssbedürftigen Töchtern der im Kriege gefallenen oder in Folge des Krieges verstorbenen Offiziere und Militärbeamten bzw. der ihnen gleichgestellten Träger des Rothen Kreuzes nur bis zum vol⸗ endeten 17. Lebensjahre gewährt werden, seit Beendigung des Krieges mit Frankreich aber 11 Jahre verflossen sind, so wird eine allmähliche weitere Abnahme der Zahl der Pflegebefohle⸗ nen auch in der Folgezeit zu erwarten sein. Neue Anmel⸗ dungen treten nur noch vereinzelt hervor.
Es betrug — — — Die Zahl der durch regelmäßige Die Summe der ihnen ge⸗ Beihülfen unterstützten Töchter währten Unterstützungen 1875 61 1 10 875 ℳ 1876 61 “ 11 850 63 12 075 „ 11 325 „ 11 779 „ 11 275 „ 11 52 10 425 „ Von den letztgedachten 52 Töchtern erhielten 20 in Rück⸗ sicht auf ihre bedürftige Lage eine jährliche Beihülfe von je 300 ℳ, die übrigen 32 Töchter eine solche von je 150 ℳ, die in balbjährigen Raten ausgezahlt wurden. Außerdem wurden 7 Töchtern, welche das 17. Lebensjahr überschritten hatten, be⸗ hufs ihrer weiteren Ausbildung zum Lehrerinnenfache außer⸗ ordentliche Unterstützungen im Gesammtbetrage von 1200 ℳ bewilligt, 135 ℳ mehr als in 1880. Die Gesammtzahl der unterstutzten Töchter betrug demnach 59 gegen 65 im Jahre 1880. Die vom Schatzmeister Verwaltungsjahr gelegte R.
des Vereins für das verflossene echnung ist mit den Belegen ver⸗ den worden. Nach derselben be⸗
glichen und richtig besun trugen: I. die Einnahmen: an Bestand aus dem Jahre 1880 . 2 172 ℳ 26 „ einmaligen Beiträagen.. ö1“ „ fortlaufenden Beiträgen... 165 „ „ eingezogenen Kapitalien ... 7 600 „ Zinsen von belegten Kapitalier 3 737 Summe der Einnahmen. 13 694 II. die Ausgaben: an regelmäßigen Erziehungsbeiträgen. 10 425 2 „ außerordentlichen Unterstützungen. 1 200 „ Verwaltungsausgaben . 65 Summe der Ausgaben. 11 6902⸗ Es bleibt mithin ein Bestand baar von 2 00 III. der Vermögensbestand: Dem Baarbestande tritt hinzu der Rest eines Hypothekenkapitals à 5 Proz. 4““ Demnach betrug am Schlusse des Jahres 1881 das Vermögen. ℳ 16 Am Schlusse 1880 betrug das Vermögen 6 Dasselbe hat sich demnach vermindert um 7 768 ℳ 10 ₰ Bei dem vorstehend nachgewiesenen Vermögensbestand läßt sich mit Sicherheit voraussehen, daß für die Zeit, welche der Wirksamkeit des Vereins noch beschieden ist, allen an den⸗ selben ergehenden, nach den Statuten berechtigten Anforde⸗ derungen mit den vorhandenen Mitteln genügt werden kann. Der Verwaltunasrath. Krüger, Vorsitzender. .“
be⸗Museums
Im oberen Vestibül des Kunstgewe 1 — r kunstgewerblichen
die Zeit bis zum 31. Januar die z
Konkurrenz um Staatspreisef Jahr 1882 eingegangenen Arbeiten — zwei Pianinogehäuse, f Tafelaufsätze in glasirter Thonwaare, ein Paar Altarleuchter in vergoldeter Bronze und vier Stutzuhrgehäuse in Marmor mit Metallmontirung — zur Ausstellung gelangt. An Stelle der Ausstellung japanischer Malereien, die am 31. Dezember geschlossen wurde, wird eine Ausstellung von Leder⸗ tapeten und verwandten Arbeiten vorbereitet.
Bromberg, 6. Januar. (W. T. B.) Wie die „Ostdeutf Presse“ meldet, haben auf der Weichsel unterhalb Fordons Eis⸗ stopfungen stattgefunde eshalb die Brahe fortdauernd steigt, so daß Ueberschwemmun werden. Das etter is trocken und kalt. .
Bromberg, 6. Januar. (W. T. B.) Nach weiterer Meldung der „Ostdeutschen Presse“ ist die Weichsel stellenweise übergetreten; die Trajekte bei Culm, Marienwerder und Fordon sind unterbrochen, die Bewohner der Weichselniederung sind telegraphisch gewarnt. Arf der Brabe und Weichsel treibt Grundeis. Der Wasserstand der Brahe war Vormittags 10 Uhr 2,10. Auch die Netze ist über ihre Ufer getreten.
Cöln, 5. Januar, Abends 7 Uhr 30 Minuten. (W. T. B.)
Rheinpegel zeigt hier 8,62, in Coblenz 7,86, in Binger⸗ 6,00. Wetter hell bei leichtem Frost. öln, 6. Januar. (W. T. B.) Der Rhein ist hier, in
und Mannheim in langsamem Fallen
.Auch der Neckar in Heidelberg und Mannheim
Cöln herrschts Nebel bei 2 Grad Wärme. Da das Barometer fürchtet man schlechtes Wetter und Wind. Das Elend in en überschwemmten Ortschaften in der Nähe wird täglich
er, sodaß die ausgiebigste Hülfe geboten ist.
London, 4. Januar. (Allg. Corr.) In Folge des anbalten Regens ist die Themse seit voriger Woche um 2 Fuß gestiegen und hat bei ihrem Austritt fast die ganze Umgegend von Windsor und Eton unter Wasser gesetzt. Verheerende Ueberschwem⸗ mungen sind auch in Leicestershire, Northamptonshire und Notting⸗ hamshire eingetreten. Doͤrfer sind überschwemmt und Chausseen stehen meilenweit unter Wasser.
Paris, 5. Januar. (W. T. B.) Die Seine ist noch immer sim Wachsen und hat den Wasserstand des vorigen Monats über⸗
ritten.
„Das Spielzeug des Teufels“, die Ausstattungsfeerie des Wil⸗ helm⸗Theaters, wird allabendlich vor gut besetztem Hause aufge⸗ führt und beifällig aufgenommen.
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Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)
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ecr. den Artillerie⸗Schießplatz bei Tegel innerhalb Mebertretung gegen die Polizei⸗Verord. vom 27./11. 1867, wird auf Anordnung des Königlichen Amts⸗ Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffen⸗
tem Ausbleiben wird
gerichts II. 154772]
34 Jahre alt,
Anordnung des Königlichen
Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
2) im Verhandlungstermine zur Erklärung über
Erste Beilage
8
zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Ar
Berlin, Sonnabend, den 6. Januar
Preuß. Staats⸗Anzeig
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. er und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
1 des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
Ureubßischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. E8
u. dergl.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung R u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
Oeffentlicher Anzeiger.
und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. — In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage.
V 5. Industrielle Etablissements, Fabriken
iserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
E. Schlotte,
Annoncen⸗Bureaux.
Steckbriefe und Untersuchungs „Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Die⸗ ner Otto Hermann Kessel, am 14. Februar 1851 zu Senftenhütte geboren, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Kuppelei in actis J. IIc. 173 81 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 23. Dezember 1882. Königliche Staatsanwalt⸗ schaft am Landgericht I. Beschreibung: Alter 31 Jahre, Größe 174 cm, Statur mittel, Haare hell⸗ braun, kraus, Stirn hoch, schräg, Bart, Schnurr⸗ und Backenbart, dunkelblond, sonst rasirt, Augen⸗ brauen dunkelblond, Augen blaugrau, Nase lang, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn oval, zurückstehend, Gesicht lang, oval, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: auf rechter Brust zwei braune
Der gegen den Strafgefangenen, Fabrikarbeiter Eduard Mitteldorf aus Witten unterm 19. Juli 1881 erlassene Steckbrief ist erledigt. Iserlohn, den 2. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
[53917] Ladung.
Der Metalldreher Otto Knaack, 38 Jahre alt, zuletzt in Charlottenburg wohnhaft, dessen Aufent⸗ halt unbekannt ist und welchem zur Last gelegt wird, am 19., 24., 26. Oktober und 3. und 5. November
der Sicherheitsgräben unbefugt betreten zu haben,
gerichts II. hierselbst auf den 6. März 1883, gericht in Alt⸗Moabit, Portal III., Zimmer 33, zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldig⸗ zur Hauptverhandlung
schritten werden. Berlin, den 16. Dezember 1882. Drabner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗
mann Eduard Haase, thalt unbekannt ist, wird, am 18. Friedrichsberg Kalender feilgeboten haben, ohne im Besitze des zu diesem Gewerbebetriebe erforderlichen Gewerbe⸗ scheins gewesen zu sein — Uebertretung gegen §§. 1 und 18 des Gesetzes vom 3./7. 1876 — wird auf Amtsgerichts II. hier⸗ elbst auf den 6. März 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht in Alt⸗Moabit, Portal III., Zimmer 33, zur Haupt⸗ erhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Aus⸗ bleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlin, den 22. Dezember 1882. Drabner, Ge⸗ richtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.
Der Handlun
welchem Septembe
Subhastattonen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[780] Oeffentliche Zustellung.
Der in Cöln wohnende Schlosser Jean Derksen, vertreten durch Rechtsanwalt Schüller in Cöln, klagt gegen seine Ehefrau Anna Sophia, geborene Brehmer, früͤher in Cöln wohnend, jetzt ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage:
„Das Königliche Landgericht wolle die zwischen den Parteien bestehende Ehe für aufgelöst er⸗ klären und der Beklagten die Kosten des Rechts⸗ streits zur Last legen,“ und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Kgl. Landgerichts zu Cöln auf den 28. Februar 1883, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
11 sschreiber des Königlichen Landgerichts.
Oeffentliche Ladung. Betreff. Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen der Oekonomen⸗Wittwe Kunigunde Wicklein von Neufang.
Dem Okekonomensohne Georg Wicklein von Neu⸗ fang, z. Zt. unbekannten Aufenthaltes, wird hiemit eröffnet, daß in bezeichneter Sache Termin zur ge⸗ richtlichen Vertheilung des Strichserlöses auf
Donnerstag, den 1. Februar 1883,
1 Vormittags 9 Uhr, Geschäftszimmer Nr. 39 des K. Amtsgerichts Kronach anberaumt ist.
Derselbe wird hiemit aufgefordert:
1) binnen zwei Wochen bei Meidung der Nicht⸗
berücksichtigung bei Aufstellung des Verthei⸗ lungsplanes unter Vorlage der Beweis⸗Urkunden oder unter Bezugnahme auf die bei den Akten befindlichen Beweismittel seine Ansprüche mit Angabe des Betrages in Haupt⸗ und Neben⸗ lache⸗ des Grundes der Forderung, sowie des eanspruchten Ranges bei dem K. Amtsgerichte dahier anzumelden;
den Vertheilungsplan, die darin eingestellten Ansprüche und die vom Verwalter gestellte Rechnung sowie zur Ausführung der Ver⸗
theilung zu erscheinen, widrigenfalls angenom⸗
im Termine berichtigten Vertheilungsplane,
sowie mit dessen Ausführung einverstanden sei
nd die Rechnung des Verwalters anerkenne.
Zugleich wird dem Georg Wicklein bekannt ge⸗
geben, daß die erfolgten Anmeldungen sowie der Ent⸗
wurf des Vertheilungsplanes während der letzten
Woche vor dem Vertheilungstermine auf unterfertig⸗
ter Gerichtsschreiberei zur Einsicht aufliegen. Kronach, 2. Januar 1883
Gerichtss
Aufgebot. 8 ist Aufgebot folgender Urkunden: a. des dem Kaufmann Ernst Gut zu Leipzig von der Hauptkasse der Berlin⸗Anhaltischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft unterm 21. Januar 1882 aus⸗ gestellten Depositionsscheines Nr. 357 über 10 Stück Berlin⸗Anhaltische Stamm⸗Aktien, b. der beiden Stamm⸗Aktien der Rumänischen Eisenbahnen⸗Aktien⸗Gesellschaft Serie E. Nr. 8208 und 8222 über je 100 Thaler, von dem Kaufmann Ernst Gut, resp. von dem Auf⸗ seher des pathologischen Instituts der hiesigen Charité O. Hübner hier beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. März 1883, Vormittags 1 1 vor dem unterzeichneten Gerichte, Judenstraße 58, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der ÜUrkunden erfolgen wird. Berlin, den 26. August 1882. Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 54.
Aufgebot.
Auf Antrag des Hofbesitzers Esmarch in Rinkenis in Vollmacht des Kaufmanns Hans Ahlmann, in Firma Haus Ahlmann in Gra⸗ venstein, werden mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger Alle Diejenigen, welche an den genannten Kaufmann Hans Ahlmann und an die bezeichnete Firma Forderungen und Ansprüche, sowie Alle Diejenigen, welche an die von genanntem Kaufmann Hans Ahl⸗ mann besessenen, im Gerichtsbezirke des hiesigen Amtsgerichtes in den Gemeinden Rinkenis und Gra⸗ venstein, und im Gutsbezirk Gravenstein belegenen Grundstücke dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben bis spätestens zu dem hierdurch auf
Mittwoch, den 28. Februar 1883, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine hierselbst anzumelden, widrigenfalls sie auf ferneren Antrag mit denselben werden ausgeschlossen werden.
Fleusburg, den 21. Dezember 1882.
Königliches Amtsgericht. 2. Abth. Brinkmann.
[860] Aufgebot.
Auf den Antrag der Frau Kreistaxator Auguste Urban, verwittweten Lemke, geb. Beer, in Sauden, wird deren Sohn erster Ehe, der Bäckermeister Franz Ferdinand Lemke, welcher sich zuletzt in Sauden aufgehalten und von dessen Leben und Auf⸗ enthalt seit dem Herbst 1871 keine Nachrichten mehr eingegangen sind, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den 13. Oktober 1883, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigen⸗ falls seine Todeserklärung erfolgen wird. Hohenstein, den 30. Dezember 1882.
Königliches Amtsgericht. II. [779] Die Ehefrau des Maurers Heinrich Zingraf, Bertha, geborene Nettenbeck, zu Duͤsseldorf wohnend, hat gegen ihren genannten daselbst wohnenden Ehe⸗ mann bei der I. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Düsseldorf die Gütertrennungsklage er⸗ hoben und ist hierzu Verhandlungstermin auf den 20. März 1883, Morgens 9 Uhr, bestimmt. Der Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts:
Steinhäuser.
[47209] Der Mühlenbesitzer Wilhelm Lüttgau zu Ost⸗ haringen und die Wittwe des Tagelöhners Heinr. Specht, Friederike, geb. Jäger, zu Golmbach haben das Aufgebot der Herzogl. Braunschw. Landesschuld⸗ verschreibungen vom 1. Januar 1868 Serie I. Litt. c. Nr. 6210 und Nr. 2847 je über 100 Thlr. beantragt. Die Inhaber dieser Obligationen werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Mai 1883, Morgens 11 ½ Uuhr, b vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 27, an⸗ gesetzten Termine ihre Rechte an diese Obligationen anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ ”. die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Braunschweig, den 28. Oktober 1882.
Herzogliches Amtsgericht. IX.
L. Rabert.
ie Inhaber dieser Urkunden wer ätestens in dem auf
den 12. Mai 1883,
Morgens 11 Uhr, erzoglichen Amtsge gesetzten Termine ihre Rechte an diese Urkunden an⸗ zumelden und letztere vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Braunschweig, den 28. Oktober 1882. Herzogliches Amtsgericht. IX. L. Rabert.
Bekanntmachung. Ausschlußurtheil des hiesigen Gericht 10. November 1882 ist der Zweighypot über die dem Altsitzer Christoph Schakat 50 Thlr. von der Hypothekenurkunde vom 18. zember 1877 über die Post Abth. III. Nr. 1 Grundbuchblatts Perdollen Nr. 24 für kraftle erklärt. Labiau, den 22. Dezember 1882. Königliches Amtsgerich
tragt. fordert,
vor dem
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ImnI Bekanntmachung.
Durch Urtheil des Kais. Landgerichts zu Saarge⸗ münd vom 13. November 1882 wurde die Trennung der zwischen der Sophie Biermacher, Ehefrau von Peter Mühlhaunsen, Lehrer, Beide in Thedingen, und ihrem genannten Ehemanne bestandenen Güter⸗ gemeinschaft ausgesprochen.
Saargemünd, den 30
De
8 “
[790]
Von dem unterzeichneten der heutigen öffentliche schlußurtheil publizirt:
Die Rechte Dritter Post Nr. 5 d. des Grundbuchs sen Band VII. Blatt 324, eingetragen für Matbias Guthmann in Ovenbhausen als Cessionar der Therese Kirchhoff in Godelheim in Höhe von 100 Thaler aus der Ur⸗ kunde vom 27. Februar 1819 werden für ausge⸗ schlossen, die darauf bezüglichen Urkunden für kraft⸗ los erklärt und der Eigenthümer des belasteten Grundstücks ermächtigt, die Löschung der aufgebotenen Post zu beantragen. 8
Von Rechts
Höxter, den 22. D
Amtsgerichte wurde in itzung folgendes Aus⸗
t Abth. III.
[772]
In Sachen der Administration der Spar⸗ und Leihkasse zu Emkendorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Wille in Rendsburg,
gegen den Käthner C. D. Th. Döring in wegen Zwan gtischen Kathen⸗ stelle, ist Termin zu Publikation des Ausschlußurtheils an⸗ beraumt auf Mittwoch, den 17. Januar 1883 Morgens 10 Uhr, Nortorf, den 22. Dezember 1882. Königliches Amtsgericht. gez. Boeger. Ausgefertigt: (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[781] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Mühlenmeisters Gregor Hoff⸗ meister zu Schwolow erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Stolp unterm 23. Dezember 1882 durch den Amtsrichter Dunst für Recht:
der Hypothekenbrief über die auf dem Wohn⸗ hansgrundstück Nr. 149 des Grundbuchs von Stolp aus der Schuldverschreibung vom 17. Fe⸗ bruar 1869 für den Mühlenmeister Gregor Hoffmeister zu Schwolow Abth. III. Nr. 4 ein⸗ getragene, zu fünf Prozent verzinsliche Darlehns⸗ forderung von 1600 Thaler
wird für kraftlos erklärt. Von Rechts
[786] Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend die Provokation auf Todes⸗ erklärung des Büdnersohnes Johann Gottlieb Gre⸗ gurke aus Padligar, erkennt das Königliche Amts⸗ 1ö in Züllichau, aß der am 19. Oktober 1833 in Padligar geborene Johann Gottlieb Gregurke, wie hiermit geschieht, für todt zu erklären und die Kosten des Verfahrens der Extrahentin aufzuerlegen. Von Rechts Wegen.
Züllichau, den 23. Dezember 1882.
Königliches Amtsgericht. II.
[7871 Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Schmiedemeisters Johann
Wegen.
[472088080
Der Postsekretär Ernst Rothe zu Berlin und der Schrannenmeister Julius Reinhardt zu Kaufbeuren haben das Aufgebot der Antheilscheine der Herzoglich
men würde, daß er mit dem aufgestellten oder
Sikorski zu Hoch⸗Stüblau erkennt das Königliche Amtsgericht zu Pr. Stargard durch den Amtsrichter Tomaschke 8
für Recht:
der am 24. Juni 1881 fällige vom Besitzer Josef Därgaszewski zu Hoch⸗Stüblau acceptirte,
Braunschw. 2 vom 1. März 1869 Serie 3947 Nr. 24 und Serie 586 Nr. 27 bean⸗
richte, Zimmer 27, an⸗
herklärt.
üblau auf eigene Ordre ⁶ 203 ℳ (zweihundertdrei
St übe ;
wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. Pr. Stargard, den 5. Dezember 1882. Königliches Amtsgericht. IIIa. Tomaschke. Im Namen des Königs! 1“ Valentin Polega'schen Aufgebotssache, erkennt das ngliche Amtsgericht zu ongrowitz durch den Amtsri . EIümr 8 1) die Hypotheken 147 ℳ Darlehn, einget Obligation vom 5. Feb 1863 für den Einwobhne in Abtheilung III. Valentin Polega gehöriger n Band I. Blatt 3, gebildet aus schein vom 10. Februar 1863 und Obligation vom 5. Februar 1863, wird fü
16“
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem Eigenthümer Valentin Polega c Wongrowitz, den 30. Dezember 18 Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Antrag des Rittergutsbesitze
icht zu Pr. Stargard
210
— 92 8m½¾
klärt. dem Antragsteller auferlegt. Dezember 1882. Amtsgericht. IIIa. maschke.
Im Namen des Königs!
. imon Kabacinskischen Aufgebotss
.33/82 erkennt das Königliche Amtsgericht
ongrowitz durch den Amtsrichter Baumm
für Recht:
1) die Hypothekenurkunde über 71 Thlr. 20 Sgr. gleich 215 ℳ rückständiges Kaufgeld, eingetragen suf Grund der Adjudikatoria vom 21. Dezember 1849 und der Kaufgelderbelegungsverhandlung vom 10. April 1850 am 14. April 1853 für die Streitmasse Julius Rothmann in Wongro⸗ witz wider den Wirth Wovciech Bauach zu Sarbia in Abtheilung III. Nr. 2 des dem Eigen⸗ thümer Simon Kabacinski gehörigen Grund⸗ stückes Ochodza Blatt 14 gebildet aus dem Hy⸗ pothekenschein vom 14. April 1853, dem Zu⸗ schlagsurtheil vom 21. Dezember 1849 und der Kaufgelderbelegungsverhandlung vom 10. April 1850 wird für kraftlos erklärt;
2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens Eigenthümer Simon Kabacinski ar Wongrowitz den 30. Dezember 1882.
Königliches Amtsgericht.
2271
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S
[7961 Im Namen des Königs! 1 Auf den Antrag des Amtsgerichts⸗Sekretärs
Rübenhagen zu Ellrich, des den nachstehenden
zialmassen bestellten Pflegers, erkennt das Kön Amtsgericht, II. Abtheilung, zu Ellrich, d Amtsrichter Althaus
1 echt:
Alle unbekannten Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen auf folgende, in der Jünemannschen Subhastationssache zur Hebung gelangten und als Spezialmassen zur Hinterlegung gebrachten Forde⸗ rungen, als:
1) die im Grundbuche von Liebenrode Band IV. Blatt 401 Abtheilung III. Nr. 4 eingetra⸗ gene Hypothek des Advokats Carl Schulze zu Liebenrode aus dem Zweigdokumente vom 27. August 1816 von 1818 ℳ, die daselbst Abtheilung III. Nr. 4 für Do⸗ rothee Sophie Molle, später verehelichte Siegfried, zu Liebenrode aus dem Zweigdoku⸗ mente vom 27. August 1816 eingetragenen 3000 ℳ, die daselbst Abtheilung III. Nr. 4 für Hen⸗ riette Friederike Charlotte Molle, nachmalige Ehefrau des Oekonomen Brechel zu Kehm⸗ stedt, aus dem Zweigdokumente vom 27. August 1816 eingetragenen 3000 ℳ, die daselbst Abtheilung III. Nr. 8 für den Banguier Meyer Cohn zu Nordhausen aus der Schuldurkunde vom 28. März 1851 ein⸗ getragenen 1800 ℳ, die daselbst Abtheilung III. Nr. 9 für den Banquier H. C. Oppenheimer zu Nordhau⸗ sen aus der Obligation vom 28. Juli 1851 eingetragenen 3000 ℳ
ausgeschlossen, dagegen werden dem Oekonomen Emil Brechel aus Kehmstedt und der Ehefrau des Oekonomen Friedrich Stier, Holdine, geb. Brechel, aus Buhla als Miterben des verstorbenen Oekono⸗ men Wilhelm Brechel zu Kehmstedt ihre Rechte an der oben unter Nr. 3 erwähnten Spezialmasse vor⸗ behalten. Die Kosten des Verfahrens werden aus den betr. Spezialmassen entnommen.
Ellrich, den 19. Dezember 1882.
Königliches Amtsgericht. II. Abtheilung. 1
von Schmiedemeister Johann Sikorski zu Hoch⸗
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