* 1
Königaberg, 23. Januar. (W. T. B) 1
Getreidemarkt. Weizen unverändert. Roggen still, loco 121/122 pfd. 2000 Pfd. Zollgewicht 126,00, pr. Januar 120,00, pr. Frübjahr 125,00. Gerste ruhig. Hater unverändert, loco inländ. 114.00. pr. Januar 116,00. Weisse Erisen pr. 2000 Pfd. Zollgew. 140,00 Spiritus pr. 100 Liter 100 % loco 51,00, pr. Frühjahr 52,50, pr. Juni 54,00 Wetter: Frost.
Danzig, 23. Januar. (W. T. B.)
Getreidemarkt W-izen loco fester. Umsatz 800 t. Bunt und hellfarbig 150 00 bis 167.00, hellbunt 168.00 bis 175,00. hoch- bunt und glasig 177,0,— 188,00, pr. April-Mai Transit 179,50. pr. Mai-Juni Transit 180.50. Roggen unverändert, loco inländ. pr. 120 Pfd. 117 00 bis 119 00, poln. od-r russ. Transit 113 00 — 115,00, pr. April-Mai Transit 119.00. pr. Mai-Juni T ansit 120.00. Kleine Gersre loco 110,00. Grosse Ger-te loco 107,00 bis 123,00. Hafer loco 112,00. Erbsen loco 126,00. Spiritus pr. 10 000 Liter 2% loco 49.75.
Stettin, 23. aunuar 12 Getreidemarkt. Weizen ruhig, loco 150.00 — 178,00, pr. April-ai 185,50 pr. Mai Juni 186 50. pr. Juni-Juli 187,50.
ggen runig. loco 115,00 — 127,00. pr. April-Mai 133,50. pr. Mai Juni 136.09, pr. Juni Juli 137,00. Rübsen pr. April-Mai 2-2,00. Kübts! mart 100, Kilogr. pr. April-Mai 67 20, pr. Sep- tember-Oktober 61,50. Spiritus still, loco 50,50, pr. Ja- nuar 50 40 pr. April-Mai 52,40, pr. Juni-Juli 53,70. Petroleum loco 8 55
Posen, 23. Januar. (W. T. B.)
Spirntus loco ohne Fass 49.50, pr. Januar 49,30, pr. Februar 49,30. pr. Anril-Mai 50.80. Still
Breslau, 24. Januar (W. T. B.)
Getreldemarkt. Spiritus per 100 Liter 100 % per Jannar —,—, per April-Mai 51.00, per Juli-August 52,50 Weizer per Januar 182 0Ö0 Roggen per Januar 128,00, per April-Mai 133,00, per Mai Juni 135.00. Rüböl loco Januar 68,50, per Aprit-Mal 67,50. per Wai-Juni —. Zink: Umsartzlos. — Wetter:
(W. T. B.)
et . loco 19,00, fremder 20 00 M. 19.20 pr. Mai Roggen loco 15,00, März 14 35 per Mai 14.45. Hafer loco 14,50. Rüböl loco 0. pr. Mai 35 20. pr. Oktober 31.90. Bremen, 23. Januar. (W, T. B) Petroleum. (Schlussbericht.) Steigend.
7,55 pr. Februar 7,55, pr. März 7.70,
Augu-t Uezember 8.55. Alles bez.
Hamburg, 23. Januer. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loco unverändert. ruhig. pr. April-Mai 81 00 Br 80 * Gd. pr Mai-Juni 184.00 Gd. Roggen loco unverändert. ant Termine ruhig. Mai 133 00 Br 132 (0 Gd. er Mai Juni 133 00 Br.,
32.00 Gd
Hafer u. Gerste unverändert. Rüböl ruhig. loco 69 00 pr. Mai 70,00.
Spiritus geschättslos, pr. Januar 11 Br., pr Februar-März 41 Br. Apru Mai 41 Br., pr Mai-Juni 41 Br. Kaffee f st. Umsatz 50 0 Sack. Petroleum fest, Standard white loco 7.60 Br., 7 55 Gü, pr. Januar 7.55 Gd., pr. Februar-März 7,65 Gd. Wetter: Frost. Wien, 23. Januar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen pr. Januar 9,80 Gd., 9,85 Br., pr. Frühjahr 10 15 Gd. 10,17 Br., pr. Herbst, 10.53 Gd., 10.7 Br. Roggen pr. Frübahr 7.67 Gd., 7.72 Br. Hafer pr. Frühjahr 1. 7 02 Br. WVais pr. Mai- Juni 6,.58 Gd., 6 60 Br. Pest, 23. Januar (W. T. B) roduktenmarkt. Weizen loco f-st. pr. Frühjahr Zd. 9 60 Br. Hafer pr. Frühjahr 6.57 Gd., 6.60 Br. or. Mai-Juni 6,16 Gd., 6 18 Br. Kohlraps pr. August Sep- nber 13½ Amsterdam, 23. Januar. (W. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen pr. März 274. Mai —. Roggen pr. März 172, pr. Mai 170. Antwerpen, 23 Januar (W T. B) Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes. Type weiss, 20 bez. 20 ½ Br., pr. Februar 20 Br., pr. März 19 ¼ bez. pr. September-Dezember 21 ¼ Br. Steigend.
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Antwerpen, 23. Januar. (W. T. B.) -
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen bebauptet. Roggen befestigt. Hafer vernachlässigt. Gerste still.
London, 23. Januar. (W. T. B.)
An der Küste angeboten 22 Weizenladungen. — Wette — Havannazucker Nr 12 22 ½. Träge.
Londoner Schlusscourse noch nicht eingetroffen. Liverpool, 23. Januar. (W. T. B) 1 Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 17 000 B., davon für Spekvlation und Export 60 0 B. Amerikaner fest. Surrats un- verändert. Middl. amerikanische Februer-März-Lieferung 541¼4, März-April Lieferung 54 ¾ 4. April-Mai Lieterung 547⁄4. Mai- Juni- Lieferung 5 ³ 16. Juni- 1uli-Lieferung 5 ¼. Juli August. Lieferung 51⁵ 18 d. — Weitere Meldung: Amerikaner ¹16 bis ½ d. billiger. Middl. amerikanische Januar-Februar-Lieferung 521⁄2, April-
Mai-Lieferang 54 ⁄84. August-September-Lieferung 6 d. Liverpool, 23. Jannar. (W. T B.) Getreidemarkt. Weizen 1 d. theurer,
fest wenig belebt. — Wetter: Kalt. SGlasgow, 23. Januar. (W. T. B.) Roheise n. Mixed numbers warrants 48 sh. 2 ½ d. bis 48 sh.
: Frost. 3 “
Mais fest. Mehl
1 ½ d. Hull, 23. Januar. Getreidemarkt. Weizen stramm. — Wetter: Prachtvoll. Manchester, 23. Januar. (W. T. B.)
12r Water Armitage 7 ¼, 12r Water Taylor 7 ½. 20r Water Micholls 8 ¼, 30r Warer Clayton 9 ¾, 32r Mock Townhead 9 ¾. 40r Mule Mayoll 9 ½. 40r Medio Wilkinson 10 ½, 32r Warpcops Lees 8 ⅞, 36r Warpcops Qual. Rowland 9 ⁄. 40r Double Weston 10 ½, 6COr Double courante Qualität 13 ¾, Printers 1¹6 16 ³⁴ 8 ½8 pfd. 90. Anziehend.
Paris, 23. Januar. (W. T. B.)
Rohzucker 880° loco träge. 51,25 à 51.50. Weisser Zucker weichend Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Januar 58.80, pr. Februar 59,10. pr. März-April 59,50, pr. Mai-August 60,60.
Paris, 23. Januar. (W. T. B.])
Produktenmarkt. Weizen ruhig, Februar per März-Aopri’ 26.25 Mehl 9 Marques träge, per Januar 57 40, pr. März-April 57.50, per März-Inni 58,00.
Januar 85,50. per Februar 86.50. per Mai-Angust 83,75. Spiritus ruhig, per Januar 50 75, per Februar 51.00, per März-April 51.75. per Mai-August 53,25.
St. Petersburg, 23 Jannar. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Talg loco 74,00, pr. Weizen loco 14,00. Roggen loco 9 00. Hafer loco 34.00. Leinsaat (9 Pud) loco 14.00. Wetter:
New-YXork, 23. Januar. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwelle in New-York 10 ½⅛. do. in New-Orleans 911 1e Petroleum Standard white in New-York 7 ½ Gd.. do. in Philadelphia 7 ½ Gd., rohes Petroleum in New-York 62 do. Pipe line Certificates — D. 94 C. Mehl 30 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 15 ½ C., do. pr. Jam 15 C., do. pr. Februar 1 D. 15 ½⅛ C., do. pr. März 1 D. 17 ¼¾ C New) 69 ½ C. Zacker (Fair refining Muscovadoes) 6 ⅞. affee (fair Rio-) 8 ⅛. Schmalz (Wilcox) 11 ¼, do. Fairbanks 11 ¼, Rohe & Brother; 11 v⅛. Speck —. Gerr⸗idefracht nach Liver 3½
Rio de Janeiro, 22. Januar
Wechselcovurs auf London 22, do. 34. des EKaffeemarktes: Ruhig. Preis für irst 3400 à: Durchschnittliche Tageszufuhr 9250 Sack. Ausfuhr nach Nord . amerika 60 000, do. nach dem Kanal und Nordeuropa 22 000. do. nach dem Hittelmeer 5500, Vorratb von Kaffee in Rio 207 00 Sackh
C
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per Jan. 26 10
per März-Juni 26 50,. per Februar 57 40 Rüböl weichend, per
Mär⸗-April 87.70, per
26 00,
August
Frost.
Berlin, 21. Januar. (Wellbericht des Centrbl. für die Textilindustrie.) Die Nachfrage unserer inländischen Fabrikanten beginnt wie der sich zu regen und hat grössere Umsätze in der vergangenen Woche zur Folge gebabt; im Ganzen dürften nach den vekannten Fabrikplärzen ca. 50) Ctr. diverser Abstammung zu unveränderten aber festen Preiven abgesetzt worden sein. Die Bestände der bedeutenderen Wollkoensumenten an deutschen Wollen sind nur klein, so dass dieselben in nicht allzu langer Zeit sich
wieder genöthigt sehen werden, dem hiesigen Markt zuzuwenden Sollte. was höchst wahrschenlich ist, le Februar-Auktion in- London einen festen Verlauf nehmen, so ist auf eine dement- sprechende Einwirkung auf die hiesigen Pr=⸗ise bei einer nur mässigen Nachfrage nach dem deutschen Produkt mit Sicherheit zu rechnen.
8 1 Eisenbahn-Einnahmen. 2 Fö Staatseisenbahnen. Im De- zember 1882 1 795 613 ℳ (— 19 943 % g eAg Fäaee ℳ ), im ganzen Jahre Bayerische Staatsbahnen. Im Dezember 1882 6449 833 ℳ (+ 508 228 ℳ), seit 1. Januar 79,671 384 ℳ (+ 4 512 778 ℳ).
Wetterbericht vom 24. Januar 1893, 8 Uhr Morgens Earometer auf 0 Gr. u. d. Meeres- spiegel reduc. ir Millimeter.
Temperarur in 0 Celsins 50 C. = 40 R.
Stationen. Wind. Wetter.
Regen Regen wolkig bedeckt wolkenlos bedeckt heiter bedeckt
Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen Stockholm Haparanda St. Petersburg Moskau .. Cork. Queens- town.. Brest. Helder. Sylt amburg
Swinemünde Neunfahrwass. Münster Kar'sruhe. Wiesbaden. München Chemnitz Berlin ... Wien * . Breslau. Ile d'Aix .. Xizza Triest
¹) Grobe Ses. *) Schneefall.
Anmerkung. Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen. 3) Mitrel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach. 4 = mässig, 5 = frisch. 6 = stark, 7 = steit, 8 = stürmisch. 9 = Sturm, 10 = Starker Sturm. 11 = heftiger Sturm. 12 = Orkan. .
Uebersicht der Witterung
Während das gestern erwähnte barometrische Maximum mit abnehmender Höhe langsam ostwärts sich verlagert hat. sind über den britischen Inseln und dem Nord-eegebiet beim Herannahen einer Depreseion westlich von Schottland die tradienten erherlich steiler geworden und über der Nordwesthälfte Britanniens. sowie über der nördtichen Nordsee vielfach stürmische südliche und süd- westliche Winde aufg treten. Ueber Centraleuropa ist bei leichter östlicher und nordöstlicher Luftbewegung und zunehmendem Froste das Wetter vorwiegend trübe ohne wesentliche Niederschläge. München meldet 8, Breslau und Königsberg 10 Memel 14 Grad
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Wochen-⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Wochen⸗Uebersicht
der Städtischen Bank zu Breslau am 23. Januar 1883. Metallbestand: 1 060 335 ℳ 31 ₰. d an Reichskassenscheinen: 15 240 ℳ Bestand nderer Banken: 318 100 ℳ Wechsel: Lombard: 3 274 900 ℳ ₰. Sonstige Aktiva:
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Activa.
(Grund kapital: 3 000 000 ℳ Re⸗ 600 (00 ℳ Banknoten im Umlauf: ) ℳ Tägliche Verbindlichkeiten: Depositen⸗ 3 846 570 ℳ% An Kündigungsfrist ge⸗ bindlichkeiten: — ℳ Sonstige Passiva:
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E. Renz, Direktor.
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für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.
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Alle Post-Anstalten nehmen gestellung an;
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sowie
Majestät der König haben Allergnädigst geruht: aus Anlaß der silbernen Hochzeit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Frau Kron⸗ prinzessin dem dienstthuenden Kammerherrn Ihrer Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheit der Frau Kronprinzessin, Grafen von Seckendorff, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse
mit Eichenlaub; sowie den nachbenannten Personen vom Hof⸗
staate Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron⸗
prinzen, und zwar: dem Kellermeister Rüd iger den König lichen Kronen⸗Orden vierter Schoedler, den Kammerdienern Winkelstein und Wetter⸗ ling und dem Haushofmeister Krug das Kreuz der Inhaber
Klasse, dem Küchenmeister
des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, dem Campagnekoch Selge, dem Kammerlakaien Kaßner und dem Silberkammerdiener Fromm das Allgemeine Ehrenzeichen zu
verleihen.
Königreich Preußen.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Vize⸗Ober⸗ Ceremonienme ister und Hofmarschall Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Grafen zu Eulenburg, das Prädikat Excellenz zu verleihen;
den Schloßhauptmann von Normann zum Hofmarschall
Sr. Kaiserlichen und Königlichen Ho heit des Kronprinzen mit
dem Dienstantritt vom 1. Februar d. J. ab zu ernennen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Major a. D. und Rittergutsbesitzer von Lieres und Wilkau auf Plohmühle zum Landrath des Kreises Strehlen zu ernennen; sowie
dem Hofarzt, Stabsarzt a. D. Dr. med. Nolte in Berlin den Charakter als Sanitats⸗Rath, und
dem Gutsadministrator August Schultz zu Bornstädt, im Kreise Osthavelland, den Charakter als Oekonomie⸗Rath zu verleihen.
—8
wegen Ausgabe auf b Stadt⸗ Anleihescheine der Stadt im Betrage
von 1 000 000 ℳ, vom 1883.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem der Magistrat der Stadt Münster im Einverständnisse mit der Stadtverordnetenversammlung daselbst beschlossen hat, für den Bau und die Einrichtung eines öffentlichen Schlachthauses, für den Ausbau neuer Straßen und öffentlicher Plätze, für den Umbau alter Straßen mit vollständig neuem Material und zur Abtragung seither von der Stadt angeliehener Kagpitalien, soweit dieselben überhaupt nicht oder doch nicht zu einem höheren Satze als mit 1 ½ % zu amortisiren sind, die erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf deren Antrag zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zins⸗ scheinen rersehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 1 000 000 ℳ ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 1 000 000 ℳ, in Buchstaben Einer Million Mark, welche in
folgenden Abschnitten:
250 000 ℳ zu 5000 ℳ,
500 000 ℳ zu 1000 ℳ,
250 000 ℳ zu 500 ℳ nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittelst Ver⸗ loosung oder Ankauf jährlich vom 1. Oktober 1885 ab mit wenigstens einem und einem halben Prozent unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen zu tilgen sind, durch Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung er⸗ theilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen. 3
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8
Gegeben Berlin, den 3. Januar 1883.
I Wilhelm. . von Puttkamer. Scholz.
Regierungsbezirk Münster. (Stadt⸗Wappen). Anleiheschein
der Stadt Münster. “ II. Ausgabe Buchstabe Nr. . über .Mark Reichswährung.
(Ausgefertigt auf Grund des landesherrlichen Privilegiums vom 3. Januar 1883, Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster Nr. Seite. und Gesetz⸗Sammlung für 18..Seite...
laufende Nr.
Der Magistrat der Stadt Münster bekennt sich Namens der Stadt Münster durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des
falen.
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Gläubigers unkün e Verschreibung zu einer Darlehnsschu de an die Stadt baar gezahlt worden un 4 Prcozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzablung der ganzen Schuld von 1 000 000 ℳ erfolg nach Maßgabe des genebmigten Tilgungsplans mittelst Verloosun oder Ankauf der Anleibescheine in den Jahren 1885 bis spätesten 1918 einschließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens einem und einem halben Prozente des Kapitals jährlich unter? der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wi Ausloosung geschieht in dem Monate März jeden 2 Stadt bleibt j das Recht vorbehalten, den Tilgung stärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindl
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie
es Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, oͤffentlich be⸗
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ese gt sechs, drei, zwei und einen Mona r dem Zahlungs i dem Deutschen Reichs⸗ und Preu⸗ ischen Staats Anzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Re⸗ ierung ju Münster, dem Westfälischen Merkur, dem Münsterschen nzeiger und Muͤnsterschen Morgen⸗Anzeiger. Geht eins dieser Zlätter ein, so wird an dessen Statt von dem Magistrate der Stadt ünster mit Genehmigung der dortigen Königlichen Regierung ein es Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ird es in halbjährigen Terminen, am 1. April und 1. Oktober gerechnet, mit vier Prozent jährlich verzinst. Die Aus⸗ sen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe nen Zinsscheine, beziehungsweise dieses Anleihescheines
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bei der Kämmerei⸗Kasse zu Münster und zwar auch in der nach dem Ein⸗ tritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der spaͤteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb derzgig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht exhoben werden, sowie die innerhald vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach der Vorschrift der §§. 838 und folgende der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 83) beziehungsweise nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ges. Samml. S. 281).
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrate an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ab⸗ lauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit diesem Anleihescheine sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 18. .. ausgegeben. Die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden.
Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kämmerei⸗Kasse zu Münster gegen Ablieferung der der älteren Zins⸗ scheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtung baftet die Stadt Münster mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Münster, den.
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14“*“ (Stadt⸗Siegel.) Der Magistrat der Stadt Münster. (Eigenhändige Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines Magistrats⸗Mitgliedes unter Beifügung des Amtstitels.) Eingetragen in die ö 1ö12161““
Kämmerei⸗Kassen⸗Rendant. 1 (Eigenhändige Unterschrift.) Regierungöbezirk Münster. Zinsschein Reihe Anleiheschein der Stadt Münster II. Ausgabe, Buchstabe
rovinz Westfalen.
über .. . Reeichsmark zu 4 Prozent Zinsen. 8
nhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe am .18 . an halbjährigen Zinsen aus der Kämmerei⸗Kasse der Stadt Münster ℳ J. J 8
Münster, den. ten 18 . (Stadt⸗Siegel.) Der Magistrat. 1
Dieser Zinsschein wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit
abgehoben wird. 1 1 Anmerkung. Die Namenzunterschriften des Magistrats⸗Diri⸗ Magistrats⸗Mitgliedes können mit Lettern oder
enten und des 1 Leꝛ . acsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit
der eigenhändigen Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Provinz Westfalen. Regierungsbezirk Münster. F“ Anweisung b 8 8 zunm Anleiheschein der Stadt Münster. B II. Ausgabe, Buchstabe . . Nr.... über.. . Mark.
Inhaber dieser Anweisung erhält gegen deren Rückgabe die.. te Reihe Zinescheine für die fuͤnf Jahre 18.. bit 18 ... bei der Kämmerei⸗Kasse zu Münster, sofern
nicht rechtzeitig von dem als
lchen sich ausweisenden spruch erhoben wird. Münster, den .. ten. (Stadt⸗Siegel.)
Namensunterschriften
genten und des trats⸗Mitgliedes
Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jede Anweif
der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen
werden
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Anmerkung. können
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Ministerium für Landwirthschaft, Domänen
und Forsten.
Den Domänenpächtern Ludwigs in Bergzow, Schaeper in Boernecke, Wiersdorf in Gröningen und Fiscal in Bürs, im Regierungsbezirk Magdeburg, ist der Charakter Königlicher Oberamtmann beigelegt worden.
Abgereist: der Ministerial⸗Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Barkhausen nach Königsberg i. Pr. 1
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:
1) das unterm 1. November 1882 Allerhöchst vollzogene Statut der Deichgenossenschaft Campenau durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Danzig Nr. 49 S. 359 bis 362, ausgegeben den 9. Dezember 1882;
2) das unterm 1. November 1882 Allerhöchst vollzogene Statut r Deichgenossenschaft Klein⸗Wickerau⸗Stutthof durch das Amtsblatt r Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 49 S. 362 bis 364, aus⸗ gegeben den 9. Dezember 1882;
3) der Allerhöchste Erlaß vom 4. November Verleihung des Rechts zur Erhebung des tarifm
s an den Kreis Ruppin für die von Alt⸗Friesack über der
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de e 1882, betreffend ie äßigen Chaussee⸗ gelde n Bahnhof Dammkrug bis zur Neu⸗Ruppin⸗Fehrbelliner Chaussee her⸗ zustellende Kunststraße, durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Potsdam Nr. 52 S. 505, ausgegeben den 29. Dezember 882 4) der Allerhöchste Erlaß vom 16. November 1882, betref⸗ fend die Verleihung des Enteignungsrechts behufs Erwerbung der zur Erweiterung der Schießstände für die Unteroffizierschule zu Marienwerder erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der öniglichen Regierung zu Marienwerder, Jahrgang 1883 Nr. 3 15, ausgegeben den 17. Januar 1883; 5) der Allerhöchste Erlaß vom 22. November 1882, betreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung des tarifmäßigen Chaussee⸗ g an das Amt Ibbenbüren und die Gemeinde Brochterbeck für die in ihren Feldmarksgrenzen belegene Strecke der Chaussee von Ibbenbüren über Brochterbeck, Lengerich, Lienen bis zur Grenze der Provinz Hannover, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 51 S. 259, ausgegeben den 23. Dezember 1882;
6) das Allerhöchste Privilegium vom 27. November 1882 wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine des Kreises Braunsberg bis zum Betrage von 410 000 ℳ Reichswäh⸗ rung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 52 S. 350 bis 352, ausgegeben den 28. Dezember 1882;
7) der Allerhöchste Erlaß vom 4. Dezember 1882, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Inger bezüglich der zur Verbreiterung des durch das Dorf Inger führenden Weges erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Cöln, Jahrgang 1883 Nr. 1 S. 1, ausgegeben den 3. Ja⸗ nuar 1883; 8
8) der Allerhöchste Erlaß vom 8. Dezember 1882, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg bezüglich der zur theilweisen Regulirung des Kurfürstendammes erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Potsdam Nr. 52 S. 505, ausgegeben den 29. Dezember 1882; 9) das Allerhöchste Privilegium vom 18. Dezember 1882 wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisanleihe⸗ scheine des Kreises Osterode bis zum Betrage von 175 000 ℳ Reichs⸗ währung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königs⸗ berg, Jahrgang 1883 Nr. 2 S. 7 bis 9, ausgegeben den 11. Januar
1883.
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MNichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 25. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Vormittag gegen 10 Uhr gemeinsam mit Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin zur Beglückwünschung Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin zu Ihrer silbernen Hochzeit in das Kronprinzliche Palais und empfingen um 11 Uhr die Gegenbesuche Höchstderselben. 1
Um 12 Uhr erschienen Se. Majestät der Kaiser wiederum im Kronprinzlichen Palais, um in Gemeinschaft mit der Königlichen Familie und den hier anwesenden frem⸗ den Fürstlichkeiten die Glückwünsche zu wiederholen.